Klaus Zeh
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Last Statements
Sehr geehrte Frau Präsidentin, im Namen der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Berninger wie folgt:
Zu Frage 1: In der Thüringer Staatskanzlei sind Ende März 2009 erste interne Gespräche zum ThüringenMonitor 2009 geführt worden. Dabei wurde erörtert, welches Thema im Mittelpunkt des diesjährigen Thüringen-Monitors stehen könnte. Der potenzielle Themenkreis wurde eingegrenzt, ohne dass ein genaues
bzw. bestimmtes Thema bereits festgelegt wurde. Gespräche mit den bisherigen Auftragnehmern, der Friedrich-Schiller-Universität Jena, werden unmittelbar nach der Neubesetzung des bisherigen Lehrstuhls für deutsche Regierungssysteme im europäischen Vergleich aufgenommen.
Zu Frage 2: Ziel der Landesregierung ist es, den Thüringen-Monitor 2009 im I. Quartal 2010 dem Landtag vorzulegen.
Zu Frage 3: Die Telefoninterviews werden voraussichtlich im IV. Quartal 2009 durchgeführt.
Zu Frage 4: Die Thüringer Landesregierung hält den Thüringen-Monitor für ein wichtiges und unverzichtbares Instrument im Zusammenhang mit der Bekämpfung des politischen Extremismus. Eine Einstellung ist demzufolge nicht beabsichtigt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Klaubert wie folgt:
Zu Frage 1: Im Jahr 2009 findet keine Studienreise nach Israel statt.
Zu Frage 2: Für die inhaltliche und organisatorische Vorbereitung der Israelstudienreise ist der Leiter der Landeszentrale zuständig.
Zu Frage 3: Die Landesregierung betrachtet die Studienreisen nach Israel und in die palästinensischen Gebiete als einen wichtigen Beitrag zur politischen Bildung in dem Themenfeld Israel, Judentum, Nahost und Nahostkonflikt.
Zu Frage 4: Die Landeszentrale hat sich im Jahr 2006 entschieden, aufgrund des hohen finanziellen und organisatorischen Aufwands die Studienreisen nach Israel und in die palästinensischen Gebiete im Zweijahresrhythmus durchzuführen. Dementsprechend fand 2006 keine Reise statt, dafür im Jahr 2007. Die für das Jahr 2009 ursprünglich vorgesehene Reise wurde auf 2008 vorgezogen wegen des 60. Gründungsjahres des Staates Israel. Im Übrigen sind im Landeshaushalt keine Mittel eingestellt, die ausschließlich für Israelstudienreisen zweckgebunden sind.
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich danke der Landtagspräsidentin ausdrücklich für die Erinnerung an den 8. Mai. Das ist eine gute Brücke zur heutigen Regierungserklärung, denn mit dem 8. Mai 1945 ist der Beginn einer erfolgreichen Entwicklung in Europa eingeleitet worden, wie sie kaum eine andere Entwicklung ihresgleichen findet. Auch daran kann man an dieser Stelle einmal erinnern.
Meine Damen und Herren, „Thüringen wählt Europa!“, unter dieses Motto habe ich meine Regierungserklärung aus gutem Grund gestellt, denn am 7. Juni sind Europawahlen. Über 1,9 Mio. wahlberechtigte Thüringerinnen und Thüringer sind aufgerufen, das Europäische Parlament mitzuwählen.
Das Europäische Parlament ist das größte multinationale Parlament der Welt. Seine 785 Abgeordneten aus 27 Nationen vertreten derzeit rund 490 Mio. Bürgerinnen und Bürger. Aus Deutschland kommen 99 Abgeordnete, 4 davon sind aus Thüringen. Ich möchte mit allem Nachdruck die Thüringerinnen und Thüringer dazu aufrufen: Gehen Sie zu den Wahlen! Wahlen gehören zu unseren wichtigsten demokratischen Grundrechten. Leider nutzen immer weniger Bürger ihr Wahlrecht. 1994 beteiligten sich in Thüringen knapp 72 Prozent an den Europawahlen, im
Jahr 2004 waren es nur noch 53 Prozent. Das ist zwar mehr als im Bundesdurchschnitt - im Bundesdurchschnitt waren es 43 Prozent -, aber es ist trotzdem noch zu wenig. Eine aktuelle Umfrage der Bertelsmann Stiftung zeigt, 66 Prozent der Befragten in Deutschland - für Thüringen liegt leider keine repräsentative Umfrage vor - wissen nicht, dass im Juni überhaupt Europawahlen stattfinden. Über die Hälfte, nämlich 51 Prozent, der Bürger hat kein Interesse an den Wahlen. Das muss uns nachdenklich machen, gerade in diesem Jahr der Demokratie. Wir sollten die Menschen umso mehr motivieren, zur Europawahl zu gehen.
Bei dieser Gelegenheit will ich daran erinnern, wir begehen in diesem Jahr nicht nur die drei Demokratiejubiläen in Deutschland; nämlich 90 Jahre Weimarer Reichsverfassung, 60 Jahre Grundgesetz und 20 Jahre friedliche Revolution, nein, wir begehen auch noch 30 Jahre Wiederkehr der ersten Direktwahl des Europäischen Parlaments, denn diese fand 1979 statt.
Ich bedanke mich ausdrücklich bei allen, die bereits dazu aufgerufen haben, das Wahlrecht zu gebrauchen. Ich bedanke mich bei den Kirchen, die bereits dazu aufgerufen haben. Ich bedanke mich bei den Medien, die das Thema bereits aufgegriffen haben. Ich kann Sie alle nur bitten, verstärken Sie diese Aktivitäten.
Ich möchte an dieser Stelle aber auch an den 7. Mai 1989 erinnern, nämlich gestern vor 20 Jahren. Damals wurde der Wahlbetrug bei den Kommunalwahlen in der DDR offenkundig. Der Unmut über die gefälschten Wahlen führte letztlich auch zur friedlichen Revolution im Herbst 1989 und zu unserer Hauptforderung nach „Freien Wahlen!“. Was hätten viele Menschen damals darum gegeben, in freier, gleicher und geheimer Abstimmung an einer Europawahl teilnehmen zu können. Heute, 20 Jahre später, können wir gemeinsam mit über 370 Mio. anderen wahlberechtigten Europäern an die Wahlurnen gehen - ein weltweit einmaliges Demokratieereignis. Wir sollten dieses hart erkämpfte Recht nicht ungenutzt lassen. Die Vorstellung, wenn einst Europa zerfiele, nicht, weil es zu viele Euroskeptiker gäbe, sondern zu wenig Europabegeisterte, dann wäre das keine gute Vorstellung. Aber ich bin sicher, das wird so nie geschehen. Europa wird stark bleiben.
Man fragt sich schon, warum einerseits der Wunsch, der EU anzugehören, für so viele Nicht-EU-Staaten nach wie vor ungebrochen ist. Ich erinnere an die Ukraine, Georgien und die Türkei. Man fragt sich, warum andererseits die EU von manchen Mitgliedern, die nachweislich massiv von dieser Mitgliedschaft profitieren, die EU so wenig wertschätzen. Gilt hier vielleicht die Volksweisheit: „Was man hat, das
schätzt man nicht, und was man schätzt, das hat man nicht?“ Ich vermute, ein solches psychologisches Moment wird sicherlich dabei sein.
Meine Damen und Herren, ohne Frage, Europa ist komplex, Europa ist schwierig, aber entscheidend ist, die europäische Einigung hat uns Frieden und Wohlstand in nie gekannter Form gebracht und sichert auch in gewisser Form unsere Freiheit. Das allein ist Grund genug, zu sagen: Unser Herz muss weiter für Europa schlagen.
Für mich gehört neben der deutschen Wiedervereinigung auch die europäische Integration zu den schönsten Geschenken, die ich in meinem Leben erleben durfte. An dieser Stelle darf ich daran erinnern, dass wir uns nicht wie andere Länder bewerben oder in der Schlange anstellen mussten, um unsere Europawürdigkeit unter Beweis zu stellen. Nein, man kann sagen, im Beipackzettel des Einigungsvertrags von 1990 befanden sich auch die EG-Verträge von 1986, die sogenannte Einheitliche Europäische Akte. Man muss auch sagen, meine sehr verehrten Damen und Herren, die deutsche Einigung ist gerade durch die Integration Deutschlands in Europa so problemlos möglich geworden, weil die Nachbarn Deutschlands nicht mehr vor einem übermächtigen Deutschland Angst zu haben brauchen.
Um Europa wieder wertzuschätzen, sollten wir uns öfter bewusst machen, was Europa für jeden Einzelnen heißt. Jean-Claude Juncker, der luxemburgische Premierminister, hat das im März dieses Jahres in der Erfurter Messehalle geraten. Er sagte, ich zitiere: „Vielleicht sollte man mal zwei Monate Grenze spielen, Visum beantragen, Geld tauschen und an den Grenzen warten, stundenlang warten, dann weiß man unter anderem wieder, was es heißt, sich grenzenlos zu bewegen.“ Unsere Botschaft heißt, Europa findet nicht irgendwo statt, sondern im Alltag jedes Einzelnen, und zwar immer mehr, beim Studium oder bei der Arbeit vielleicht in einem anderen Mitgliedstaat, beim grenzüberschreitenden Einkaufen oder natürlich auch bei Urlaubsreisen. Die Menschen müssen konkret erleben, um es zu mögen, was Europa heißt. Dazu tragen in Thüringen über 370 europäische Schulpartnerschaften und über 200 Städtepartnerschaften zu Kommunen in der EU bei. Heute können unsere Kinder problemlos ein Austauschsemester in London belegen oder in Frankreich ein Praktikum absolvieren. Was für die heutige Generation selbstverständlich ist, war zu meiner Studienzeit unvorstellbar. In den Erfahrungen mit anderen Ländern und Kulturen aber wurzelt auch die Begeisterung für Europa. Jean Monnet, einer der Gründer des heutigen Europas sagte einmal, ich zitiere: „Wir vereinigen keine Staaten, wir bringen Menschen zusammen.“
Meine Damen und Herren, Verständnis über Europa zu vermitteln, geschieht am besten durch Begegnung. Das ermöglichen die europäischen Strukturen, das ermöglichen die Beschlüsse des Europäischen Parlaments; denn das Europäische Parlament ist kein zahnloser Tiger mehr. In der EU läuft kaum noch etwas ohne die Europaabgeordneten. Sie entscheiden über die politische Richtung Europas und wie die Brüssler Milliarden ausgegeben werden. Der Vertrag von Lissabon wird das Europäische Parlament noch mehr stärken, es erhält zukünftig die volle Mitbestimmung über den EU-Haushalt und die jährlichen Finanzfragen. Zum Beispiel hatte es bei den umfangreichen Agrarausgaben in der Vergangenheit nichts zu sagen. Nunmehr soll es die volle Budgethoheit besitzen und damit das bedeutendste Recht eines Parlaments erhalten.
Außerdem räumt der Vertrag von Lissabon den nationalen Parlamenten erstmals eigene Mitspracherechte in der Europäischen Union ein. Wir können zukünftig politische Vorhaben stoppen und sogar verhindern, wenn wir überzeugt sind, dass wir das Problem besser vor Ort lösen können. Ich denke dabei z.B. an den Vorschlag der Kommission, einheitliche Regelungen im Verbrauchervertragsrecht zu schaffen. Damit soll grenzüberschreitender Einkauf einfacher sein; eine gute Idee, aber der Kommissionsvorschlag würde bedeuten, dass wir unseren Verbraucherschutzstandard senken müssten. Der Bundesrat hat mit der Stimme Thüringens am 6. März dies unmissverständlich klar gemacht. Ich denke, wäre der Vertrag von Lissabon bereits in Kraft, hätten wir jetzt die Chance, den Kommissionsvorschlag durch eine Subsidiaritätsrüge der nationalen Parlamente prüfen zu lassen. Ich denke, es ist schade, dass dieser Aspekt in der mündlichen Verhandlung zum Vertrag von Lissabon vor dem Bundesverfassungsgericht wenig Beachtung gefunden hat. Aber ich bin sicher, gerade weil der Vertrag die europäische Demokratie stärkt, wird er unser höchstes Gericht letztlich überzeugen. Das Vertragswerk stellt sicher, dass die Europäische Union der 27 Mitgliedstaaten schneller Entscheidungen treffen und handeln kann, dass sie mit einer gemeinsamen Stimme sprechen. Dafür braucht es den politischen Willen und das Ja der Iren, das wissen wir. Dass der tschechische Senat vorgestern dem Vertrag von Lissabon zugestimmt hat, stimmt optimistisch. Ohne Frage, der Vertrag von Lissabon ist immer noch ein Kompromiss, aber einer, der für die nächsten Jahre trägt, und darauf kommt es jetzt an.
Auch die aktuelle Wirtschaftskrise ist für die EU eine Herausforderung. Wie sich die weltweite Wirtschaftskrise entwickelt, weiß heute leider noch keiner. Wie sich Absatzmärkte, die Arbeitslosigkeit, die Steuereinnahmen, die Staatsschulden entwickeln, ist noch ungewiss. Das macht den Menschen Angst.
Gewiss ist aber, kein Staat könnte diese Krise im Alleingang bewältigen. Die Weltwirtschaftskrise von 1929 hatte sich auch deshalb verschärft, weil die Länder isoliert voneinander gegen die Krise angekämpft haben. Heute kann ein starkes Europa unter Schulterschluss aller Mitgliedstaaten die Krise schneller meistern - ich ergänze ausdrücklich -, vor allem ohne Protektionismus. Wer sich heute vermeintlich vor ausländischer Konkurrenz schützen will, gefährdet morgen den eigenen Absatzmarkt. Wirtschaftlicher Erfolg steht und fällt mit dem freien Waren- und Dienstleistungsverkehr.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Europa muss sich jetzt auf seine Stärken besinnen. Das sind:
1. Jeder Mitgliedstaat kann sich auf die Solidargemeinschaft verlassen, er muss sich verlassen können auf die Solidargemeinschaft. Dennoch gehört dazu auch die nationale Verantwortung, unter anderem für einen gesunden Staatshaushalt, für eine effiziente Mittelverwaltung und für zukunftsgerechte Investitionen. Das gilt auch für die neuen Mitgliedstaaten, denen bereits Zahlungsbilanzhilfen gewährt wurden. Ich erinnere unter anderem an Ungarn und Lettland.
2. Der Euro als gemeinsame Währung beweist gerade jetzt seinen Vorteil. Ohne Euro stünden alle Euroländer den Währungsschwankungen schutzlos gegenüber, auch Deutschland. Auch deshalb drängen Länder wie Polen und Bulgarien auf einen baldigen Beitritt zur Eurozone.
3. Unser einheitlicher Binnenmarkt wird auch in Zukunft der zentrale Eckpfeiler der Wirtschaftskraft Europas sein. Die Europäische Union muss im Einklang mit den Mitgliedstaaten sowohl kurzfristig die Konjunktur stabilisieren als auch langfristig die Rahmenbedingungen für die Märkte gestalten, für die Finanzmärkte und für die realen Wirtschaftsmärkte und gleichermaßen für die Wirtschaftskreisläufe. Dabei geht es vor allem darum, umfassend Transparenz und Verantwortlichkeit in dem neuen Regelwerk unterzubringen. Ich als Sparer muss wissen, was macht die Bank mit meinem Geld, wie sicher sind meine Ersparnisse und wer ist für sie verantwortlich.
Derzeit werden in Europa Vorschläge für eine neue Eigenkapitalrichtlinie beraten. Nationale Aufsichtsbehörden müssen einen besseren Überblick über die Aktivitäten der grenzübergreifenden Bankengruppen erhalten können. Spareinlagen müssen besser gesichert werden und die Rechnungslegung muss sich verbessern. Es steht die Frage, wer ratet eigentlich die Ratingagenturen.
Thüringen hat die Vorschläge zur Bewältigung der Krise im Bundesrat ausdrücklich unterstützt. Neben den EU-Regeln müssen natürlich auch weltweite Re
gelsysteme geschaffen werden. Es war wichtig, dass sich auf dem Londoner Gipfel die G 20-Staaten geeinigt haben. So sollen die Eigenkapitalanforderungen an die Kreditinstitute überarbeitet und die riskanten Hedgefonds stärker kontrolliert werden. Außerdem haben sie Regeln für die Boni-Systeme formuliert, die nur nachhaltige Unternehmensführung belohnen sollen.
Nach dem Gipfel haben sich die führenden Industrienationen außerdem darauf verständigt, dass der internationale Währungsfonds mit 500 Mrd. Dollar und die Weltbank mit 100 Mrd. Dollar zusätzlich ausgestattet werden. Der Europäische Rat hat bereits im Dezember ein europäisches Konjunkturprogramm beschlossen, in das die Maßnahmen der Mitgliedstaaten eingeflossen sind, insgesamt eine Summe von 400 Mrd. €, 30 Mrd. € umfasst dabei der EUBeitrag.
Die Hauptsorge der nächsten Zeit ist es, dass möglichst viele Menschen ihren Arbeitsplatz behalten; deshalb braucht vor allem der Mittelstand Unterstützung. Er ist der Arbeitgeber Nummer 1. Gerade für unser mittelständisch geprägtes Thüringen ist das entscheidend.
Ein besonders wichtiger europäischer Schritt zum uneingeschränkten Funktionieren des Binnenmarkts ist die EG-Dienstleistungsrichtlinie. Sie wird den Rahmen für die Ausübung von Dienstleistungen im EUAusland gerade für mittelständische Unternehmen erheblich verbessern. Es sollen dabei einheitliche Ansprechpartner Hilfe bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen geben, elektronische Verfahrensabwicklung soll den Unternehmen Erleichterung bringen. Thüringer Architekten oder auch Handwerker, die im Ausland eine Dienstleistung erbringen wollen, müssen sich in Zukunft nicht mehr durch einen Behördendschungel kämpfen. Eine Stelle informiert zukünftig über alle notwendigen Formalitäten. Vor allem für unsere exportorientierten Unternehmen in Thüringen birgt das zusätzliche Chancen.
Bis Ende dieses Jahres, so der Fahrplan, setzen alle Mitgliedstaaten diese Richtlinie um. Der Entwurf eines Thüringer Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt liegt Ihnen im Landtag vor, mit Ihrer Unterstützung können wir die Frist einhalten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Thüringen profitiert seit vielen Jahren von der europäischen Solidarität durch umfangreiche Finanzzuweisungen aus Strukturfonds bzw. aus den sogenannten Kohäsionsmitteln.
Kohäsion bedeutet, überall in Europa ähnliche Lebensverhältnisse zu schaffen. Das ist ein Auftrag aus dem europäischen Gründungsvertrag. Wenn wir heute nach Spanien oder Portugal schauen, sehen wir die Erfolge dieser Politik. Vom Armenhaus Europas haben sich diese Länder mit einer erheblichen Wirtschaftskraft nunmehr entwickelt.
Die Gelder aus den Strukturfonds sollen in zukunftsweisende Investitionen, in Forschung und Entwicklung, in Bildung, neue Technologien, in Umweltschutz, in regionale Infrastrukturen und auch in Chancengleichheit einfließen. Die europäische Kohäsionspolitik muss auch den Bereich Umwelt in Zukunft stärker berücksichtigen. Insofern ist der Nachholbedarf von Mitgliedstaaten in Zukunft auch stärker einzufordern.
Auch auf Drängen der deutschen Länder hat die Europäische Kommission mehr Flexibilität in die Abwicklung der Strukturfonds gebracht. Das betrifft zum Beispiel die Fristen für die Abrechnung der Förderperiode 2000 bis 2006. Die Bereitstellung weiterer Vorschusszahlungen erleichtert die Inanspruchnahme der Fördermittel auch und gerade in der Wirtschaftskrise.
Im Förderzeitraum 2007 bis 2013 erhält der Freistaat aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, sogenannte EFRE-Mittel, und aus dem Europäischen Sozialfonds, sogenannte ESF-Mittel, insgesamt rund 2,1 Mrd. €. Thüringen gelingt es sehr erfolgreich, die europäischen Fördermittel der Strukturfonds für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung des Landes zu nutzen. In der vergangenen Förderperiode haben die EFRE- und ESF-Förderung ein Gesamtinvestitionsvolumen von 5,7 Mrd. € angeregt. Das heißt in Arbeitsplätzen ausgedrückt, 14.200 neue Arbeitsplätze sind entstanden, rund 79.000 wurden gesichert. Ohne die Strukturfonds wäre das nicht möglich gewesen. So entsteht zum Beispiel mit Einsatz von 7,8 Mio. € aus der Gemeinschaftsaufgabe und dem EFRE das Thüringer Kompetenzzentrum für Hochtechnologie und Solarwirtschaft in Erfurt. Die Inbetriebnahme des Zentrums ist für Anfang 2010 geplant.
Ein weiteres Beispiel ist das aktuelle Forschungsprojekt der Jenoptik zur Entwicklung eines Heißprägeverfahrens zur Strukturierung von Kunststoffmaterialien im Nanometerbereich, das vom Freistaat mit rund 540.000 € gefördert wird.
Diese und andere Beispiele zeigen, Thüringen ist auch dank der Kohäsionspolitik für Investoren attraktiv und nimmt nach Einschätzung des US-Fachmagazins „Site Selection“ in Westeuropa Rang 5 der attraktivsten Wirtschaftsstandorte ein.
Die Thüringer ESF-Förderung setzt gezielt bei Problemen der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung an, wie dem demographischen Wandel, dem Wettbewerbs- und Innovationsdruck, der Deckung des steigenden Fachkräftebedarfs, der Integration Benachteiligter und auch der Chancengleichheit. Die breite Wirkung der ESF-Förderung wird zum Beispiel deutlich, wenn mit 12,6 Mio. € in diesem Jahr die Verbundausbildung in Thüringen unterstützt wird. Die Ausbildungsverbünde schließen thüringenweit 3.189 Mitgliedsunternehmen mit 14.205 Auszubildenden ein. Bereits seit 1996 werden durch Projekte zur beruflichen Qualifizierung von Aussiedlerärzten sowohl eine erfolgreiche Integration erreicht als auch die Versorgung mit Ärzten in Thüringen verbessert. Im Rahmen der Projekte, für die ca. 3 Mio. € ESF-Mittel bereitgestellt wurden, haben bisher ca. 220 Teilnehmer teilgenommen, von denen heute ca. 90 Prozent an Thüringer Kliniken arbeiten.
Die Thüringer Landesregierung nimmt sich auch des Themas Armutsbekämpfung an, vor allem auch bei Kindern. Als EU-Projekt wird unter anderem eine Medienkampagne angestrebt, die mit Start noch im Jahr 2009 über das gesamte Jahr 2010 wirksam werden soll und mit kinderspezifischen Formaten in die Medien, z.B. auch im Kinderkanal, eingehen wird. Mithilfe der europäischen Strukturfonds haben wir in den letzten Jahren viel Positives für Thüringen erreicht. Das Thüringer Bruttoinlandsprodukt pro Kopf erreicht inzwischen 81,6 Prozent des EUDurchschnitts. Wir liegen damit deutlich über der derzeitigen Grenze von 75 Prozent, die für die Zuordnung zu den Höchtsförderregionen maßgeblich ist. Das ist zunächst eine gute Nachricht, ein Erfolg für Thüringen und für die Landesregierung. Andererseits bedeutet das auch, wie die anderen ostdeutschen Länder wird auch Thüringen nach Ende der aktuellen Förderperiode Ende 2013 wie bereits heute über der 75-Prozent-Marke liegen und damit nicht Höchstfördergebiet sein. Wenn aber die Förderung schlagartig wegfallen würde, wäre die Fortsetzung einer kontinuierlichen Regionalpolitik nicht mehr möglich. So würden neue Ansiedlungsprojekte infrage gestellt, die Förderung von Forschung und Entwicklung in den Unternehmen müsste zurückgefahren, Einschnitte bei der Förderung des Umweltschutzes müssten eingeplant werden. Die ostdeutschen Ministerpräsidenten haben daher bereits im November 2007 einen ersten Beschluss zur Zukunft der Kohäsionspolitik gefasst und darin fordern sie, angemessene und gerechte Übergangsregelungen für die Regionen, die nach 2013 aus der Höchstförderung ausscheiden. Unsere Position wurde vom Bund und allen Ländern aufgegriffen und in der gemeinsamen Stellungnahme zum 4. Kohäsionsbericht eingearbeitet.
Meine Damen und Herren, es ist nicht selbstverständlich, dass die alten Länder unsere Forderungen nach einer Übergangsregelung unterstützen. Das ist, glaube ich, auch ein schönes Zeichen föderaler Solidarität, dass die alten Länder uns hierbei unterstützen und dafür sind wir dankbar. Denn wir können unsere Position auf europäischer Ebene nur erfolgreich einbringen, wenn Bund und Länder gemeinsam mit einer Stimme sprechen. Bislang ist die Zukunft der Kohäsionspolitik noch offen. Deshalb müssen wir uns jetzt stark machen, denn 2013 ist es zu spät, wenn wir erst dann reagieren würden. In diesem Sinne habe ich Ende Februar mit meinen Amtskollegen aus Sachsen-Anhalt und Sachsen ein gemeinsames Vorgehen verabredet. Die ostdeutschen Länder werden deshalb gemeinsam und rechtzeitig vor dem Erscheinen des 5. Kohäsionsberichts im Herbst 2010 ihre Vorstellungen der Kommission gegenüber deutlich machen. Ich halte es für wichtig, dass wir für unser Anliegen auch Mitstreiter aus anderen europäischen Ländern gewinnen, denn zahlreiche Regionen sind in einer ähnlichen Situation. Denken Sie nur an unsere Partnerregionen wie die Picardie. Auch die spanischen Regionen gehören dazu.
Unser besonderes Augenmerk gilt auch der Landwirtschaft, denn sie hat in Thüringen einen hohen Stellenwert. Deshalb haben wir uns energisch in die Verhandlungen zum sogenannten Health Check der gemeinsamen Agrarpolitik eingebracht. Health Check, dahinter steckt die Neugewichtung der Agrarbeihilfen. Die ursprünglichen Pläne der Kommission hätten massive Einkommensverluste vor allem für große Agrarunternehmen gebracht, vor allem für in Thüringen ansässige Agrarunternehmen - das sind insgesamt 300, die davon betroffen gewesen wären, die zwei Drittel der Fläche Thüringens bewirtschaften. Das Minus lässt sich klar beziffern, es wären 45 Mio. € gewesen. Dies hätten die Thüringer Landwirte nach den ersten Vorschlägen der Kommission weniger bekommen. Der Agrarrat hat im November 2008 einen Kompromiss erzielt, der das Schlimmste verhindert. Jetzt fließen nur noch knapp 30 Mio. € weniger an die Thüringer Landwirte. Dafür werden aber zusätzliche Mittel für die Entwicklung der ländlichen Räume zur Verfügung gestellt. Thüringen hat seit Juli 2008 den Vorsitz der Europaministerkonferenz inne. Das ist eine Chance, die Thüringer Interessen im besonderen Maße auch in die europäischen Debatten und Entscheidungsprozesse einfließen lassen kann und eine Möglichkeit, die politische Agenda zu beeinflussen. In diesem Sinne hat der Freistaat neben der Wirtschafts- und Finanzpolitik, Klima- und Energiefragen in den Mittelpunkt gestellt. Aus gutem Grund, denn Umweltverschmutzung macht vor Staatsgrenzen nicht halt. Energieversorgungssicherheit können wir nur, das hat der jüngste Gasstreit wieder gezeigt, zusammen mit den
anderen Mitgliedstaaten gewährleisten. Wenn Russland den sprichwörtlichen Hahn zudreht, dann stehen in Europa viele Räder still. Deswegen muss sich Europa gemeinsam einsetzen, damit dies so nicht geschieht. Die Bundeskanzlerin hat während der Deutschen EU-Ratspräsidentschaft Europa zum Vorreiter im Kampf gegen die Erderwärmung erklärt. Das geht nicht von selbst. Thüringen leistet durch den hohen Anteil regenerativer Energien am Primärenergieverbrauch und seine hohe Kompetenz im Solarstandort bereits heute wichtige Beiträge zum Ausbau der erneuerbaren Energien. Da wollen wir weitermachen und werden wir auch weiter fördern.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, für eine abschließende Bilanz des Vorsitzes ist es noch etwas zu früh. Thüringen wird den EMK-Vorsitz erst im Juli abgeben, aber ich kann schon heute sagen, wir haben den Vorsitz erfolgreich genutzt und unser wichtigstes Ziel erreicht. Wir haben uns auf wichtige Positionen gegenüber der Kommission und der Bundesregierung einigen können, so z.B. über eine gemeinsame Stellungnahme zum Grünbuch „Territoriale Kohäsion“ - ich sprach vorhin bereits von diesem Punkt.
Im November 2008 hat die Europaministerkonferenz die Schwerpunkte ihrer Öffentlichkeitsarbeit zur Europawahl beschlossen und als EMK-Vorsitz haben wir mit unserer Veranstaltung „7. Juni 2009 - Deutschland wählt Europa“ am 30. April in der Thüringer Landesvertretung in Berlin einen eigenen Akzent bei der Wählermobilisierung gesetzt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich sage nochmals: So wichtig es ist, Thüringens Stimme in Europa einzubringen, so unverzichtbar ist es, dass die Menschen die europäische Sache mittragen. Deshalb wollen wir die nächsten Wochen für den Endspurt zur Europawahl nutzen; vor allem die Europawoche rund um den Europatag am 9. Mai bietet mit zahlreichen Veranstaltungen jede Menge Gelegenheiten. Das Europäische Informationszentrum - kurz EIZ genannt - in der Thüringer Staatskanzlei ist und bleibt auch das Herzstück der europäischen Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung und es sind noch viele Veranstaltungen geplant.
Dabei haben wir vor allem die Erstwähler im Blick, rund 70.000 junge Thüringerinnen und Thüringer wählen in diesem Jahr zum ersten Mal. Die Thüringer Landeszentrale für politische Bildung veranstaltet ein Erstwählerprojekt unter dem Motto: „Du hast 2009 die Wahl“, ein Projekt, das sich nicht nur an junge Leute aus Thüringen wendet, sondern auch Erstwähler unserer Partnerregion Mala Polska mit einbezieht.
Heute in einem Monat - das kann fast zum heutigen Tag gesagt werden - ist Europawahl. Lassen Sie uns die Wochen bis zu diesem kontinentalen Urnengang - wie es Jean-Claude Juncker genannt hat - nutzen, um zu zeigen, Europa ist eine Erfolgsgeschichte, auch wenn es hin und wieder Probleme gibt wie in jeder guten Familie. Thüringen wählt Europa, weil es die beste Alternative ist. Ich bitte Sie, rühren Sie in Ihrem Wahlkreis die Werbetrommel, sagen Sie den Menschen, warum sich Europa lohnt. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geehrter Kollege Kubitzki, ich will nur Weniges sagen. So ist das eben mit vorbereiteten Reden. Sie zitieren Sätze, die ich so weder gesagt habe noch im Ansatz so herauslesbar waren. Das waren die Einlassungen zur 380-kV-Trasse oder zur Komplexität des Regelwerks der Finanzmärkte. Sie haben nicht zugehört. Sie müssen ja bei mir auch nicht zuhören, den Anspruch habe ich gar nicht. Es ist Ihr gutes Recht, nicht zuzuhören, aber dann werten Sie bitte nicht diese Rede und sprechen nicht davon, dass hier keine Visionen erkennbar waren.
Meine Damen und Herren, ich habe ausdrücklich und ausführlich gesagt, dass wir wohl Visionen haben. Wenn Freiheit und Frieden in einer Region, in der sich über Jahrhunderte die Menschen in blutigen Fehden gegenüber gestanden haben, nun in Freiheit, Frieden und auch Wohlstand leben können, dann ist das für mich wohl eine Vision. Wenn es offene Grenzen gibt, Toleranz und Freizügigkeit und wenn es um Bildung geht, dann ist das für mich nach wie vor eine Vision, die gut ist. Wenn Sie sie nicht herausgehört haben und wenn Freiheit für Sie keine Vision ist, dann kann ich nur sagen, die PDS war immer schon eine freiheitsfeindliche Partei.
Ihre Klage gegen den Lissabonner Vertrag zeigt, dass Sie auch eine europafeindliche Partei sind.
Meine Damen und Herren und Herr Kollege Höhn, ich bedanke mich ausdrücklich für Ihr Lob, aber was Sie z.B. zum sozialen Europa gesagt haben, wäre es angebracht, Ihre Kritik an Herrn Kommissar Verheugen zu richten; denn der hat viele Dinge in Europa in dieser Form mit beeinflusst als Wirtschaftskommissar und hat Schwerpunkte gesetzt und hat die Schwerpunkte auch entsprechend geändert.
Also Ihre Kritik ist an der Stelle sicherlich eher an Ihren Kollegen Verheugen zu geben.
Dass Europa für mich nicht nur ein Wirtschaftsfaktor ist, das hatte ich, glaube ich, gesagt. Aber ich bin zurzeit froh, dass die Wirtschaft der EU stark ist. Ich glaube, nur so kann man soziale Standards halten, wenn man sie mit einer starken Wirtschaft finanzieren kann.
Ich bedanke mich ausdrücklich bei meinem Kollegen Bergemann für seinen Beitrag, vielen Dank, denn er hat gezeigt, die CDU ist die eigentliche Europapartei in diesem Parlament und das ist auch gut so. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Konjunkturkrise, die wir überall registrieren, der Konjunktureinbruch wurde ausgelöst durch eine Finanzmarktkrise, die weltweit besteht. Sie wurde im Wesentlichen in den USA ausgelöst. Deshalb können nationale Maßnahmen die Auswirkungen der Krise nur mildern; sie können sie nicht vollständig beseitigen. Dennoch mussten wir schnell handeln. Bund und Länder haben schnell gehandelt und Handlungsfähigkeit in
dieser schwierigen Situation bewiesen. Sie werden damit ihrer großen Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes gerecht.
Am 20. Februar dieses Jahres hat der Bundesrat dem Konjunkturpaket II zugestimmt. Die Umsetzung in Thüringen ist angelaufen; die Verwaltungsvereinbarung zum Zukunftsinvestitionsgesetz ist inzwischen ausverhandelt und unterschriftsreif.
Zur wirtschaftlichen Lage: Im IV. Quartal 2008 ging das Bruttoinlandsprodukt gegenüber dem III. Quartal um 2,1 Prozent zurück. Besonders betroffen ist die Industrieproduktion. Hier war im Zeitraum Dezember 2008 bis Januar 2009 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ein Rückgang um 16,3 Prozent zu verzeichnen. Die Industrieunternehmen meldeten im gleichen Zeitraum bei den Auftragseingängen gegenüber dem Vorjahr ein Minus von 33,2 Prozent. Im Maschinenbau lag der Rückgang im Januar dieses Jahres sogar bei 42 Prozent.
Auch in Thüringen zeigen sich die Auswirkungen der Krise deutlich. Im gesamten Jahr 2008 lag die Industrieproduktion gegenüber 2007 noch bei plus 4,5 Prozent, also über den Umsätzen des Vorjahres. Demgegenüber schrumpften im Januar 2009 die Industrieumsätze gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 23,3 Prozent. Bei den Auftragseingängen der Industrie wurden im Dezember 2008 minus 26,4 Prozent registriert. Die Auslandsnachfrage ging um 39 Prozent zurück. Die Zahl der Anzeigen nicht saisonbedingter Kurzarbeit in Thüringen steigt. Bereits im Dezember 2008 hatten rund 8.800 Arbeitnehmer Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Ein Jahr zuvor war es nur noch knapp ein Sechstel, 1.378. Die im vergangenen Monat eingegangenen Anzeigen nicht saisonbedingter Kurzarbeit betrafen rund 17.000 Personen. Die Zahl hat sich also gegenüber Dezember verdoppelt. Sie steht aber zugleich - und das muss man an dieser Stelle ausdrücklich betonen - auch für das enorme Verantwortungsbewusstsein der Thüringer Arbeitgeber, denn sie vermeiden damit Kündigungen und zeigen, dass sie Vertrauen in die Zukunft haben. Entsprechend lag die Arbeitslosenquote im Februar 2009 in Thüringen bei 12,6 Prozent. Das sind zwar 0,3 Prozentpunkte mehr als noch im Januar, aber es sind noch 0,4 Prozentpunkte weniger als im Vergleichszeitraum 2008. Thüringen hat nach wie vor die niedrigste Arbeitslosenquote im Vergleich der jungen Länder.
Eine gesicherte Prognose zur weiteren Entwicklung gibt es leider nicht. Die Vorhersagen der Forschungseinrichtungen, Institutionen und Banken zur Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts im Jahr 2009 schwanken zwischen minus 2 und minus 5 Prozent. Herr Prof. Sinn vom Ifo-Institut München ließ heute vernehmen - ich zitiere nur sinngemäß, Frau Präsi
dentin: Die Worte und Prognosen veralten einem bereits im Mund.
Meine Damen und Herren, sicher aber ist: Nicht alle Branchen in Thüringen sind von den negativen Entwicklungen gleich stark betroffen. Deswegen ist es gut, dass unsere Wirtschaft so breit aufgestellt ist. Die vielfältigen Branchenstrukturen machen uns weniger abhängig von einzelnen Wirtschaftszweigen. Mit dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz, mit den Konjunkturpaketen I und II sowie weiteren Initiativen sollen die Auswirkungen der Krise so gering wie möglich gehalten werden. Es geht letztlich darum, Arbeitslosigkeit zu vermeiden, den Finanzmarkt zu stabilisieren, Rahmenbedingungen, Investitionsmöglichkeiten und Infrastruktur zu verbessern und insbesondere Bildung und Wissenschaft zu stärken, denn Deutschland soll nach dieser Krise gestärkt aus dieser Krise hervorgehen.
Die Wirkungen bei den Bürgerinnen und Bürgern unmittelbar werden in erster Linie durch steuerliche Maßnahmen bestimmt, durch Entlastungen; die sind gegeben beispielsweise durch Anhebung des Grundfreibetrags, Abminderung der Steuerprogression, Absenkung des Eingangssteuersatzes von 15 auf 14 Prozent usw. Das schafft Kaufkraft; auch durch die Abwrackprämie bei den Automobilen und die Umweltprämie wird die Nachfrage erhöht und durch die Verdoppelung der Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen wird zudem noch die Schwarzarbeit bekämpft.
Einen gleichwertigen Schwerpunkt bildet die Entlastung der Unternehmen. Für sie gibt es eine Reihe neuer Investitionsanreize, die befristet sind für zwei Jahre, u.a. eine degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in Höhe von 25 Prozent und zusätzlich Sonderabschreibungen für kleine und mittlere Unternehmen. Unternehmen werden dazu ermutigt, bei einer Auftragsflaute ihre Mitarbeiter zu halten, indem befristet auf ein Jahr die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld um ein halbes Jahr auf 18 Monate verlängert wurde und in diesem und im kommenden Jahr bei Kurzarbeit die Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit zur Hälfte erstattet werden. Angesichts der hohen Zahl der Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld haben diese Regelungen für Thüringen eine nachhaltige Bedeutung.
Qualifizierung, meine Damen und Herren, sichert Zukunftschancen, deshalb unterbreiten die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern während der Kurzarbeit entsprechende Angebote, werden die vollen Sozialversicherungsbeiträge erstattet. Darüber hinaus wird die Weiterbildung von Zeitarbeitern im genannten befristeten Zeitraum gefördert. Das Sonderprogramm der Bundesagentur für Arbeit für ältere und gering
qualifizierte Arbeitnehmer wird flächendeckend ausgebaut.
Eine der allerwichtigsten Maßnahmen ist: Der Finanzmarkt muss stabilisiert werden, denn Industrie und Handel müssen mit Liquidität und notwendigen Krediten versorgt werden. Hierzu wurde das Maßnahmepaket zur Stabilisierung der Finanzmärkte verabschiedet. Der Entwurf des Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetzes befindet sich in den Beratungen. In diesem Zusammenhang verweise ich auf die gut aufgestellten Sparkassen in Thüringen. Ihre Kreditvergaben sind nach wie vor nicht eingeschränkt. Sie haben ausreichend Spielraum, um die Kreditvergabe bei Bedarf ausweiten zu können. Zur Unterstützung der regionalen Wirtschaft wurden zum Teil sogar zusätzliche Sonderkreditprogramme aufgelegt. Der Sparkassen- und Giroverband HessenThüringen weist aber auch darauf hin, dass die Kreditnachfrage derzeit rückläufig ist.
Ich betone noch einmal ausdrücklich: Alle Maßnahmen, die den Finanzmarkt stabilisieren, sind ohne Alternativen. Der Finanzmarkt ist die Hauptschlagader des Wirtschaftens; er muss funktionieren. Das ist im Interesse der Arbeitsplätze und im Interesse der regionalen Wirtschaft.
Die Finanzmarktkrise ist meines Erachtens keine Krise der sozialen Marktwirtschaft, im Gegenteil, hätten wir im Finanzmarkt mehr soziale Marktwirtschaft, wäre es zu dieser Krise nicht gekommen.
Der Finanzmarkt gehört mit den Regeln der sozialen Marktwirtschaft geregelt. Die Finanzmärkte müssen u.a. stärker kontrolliert werden. Selbstverständlich stellt sich die Frage nach Verantwortung und Haftung. Wenn Mitarbeiter oder der Staat aufgrund von Misswirtschaft zur Rettung von Unternehmen beitragen sollen und müssen, sind hohe Managerbezüge indiskutabel. Darüber sind wir uns einig. Ich denke, die Aufsichtsräte, in denen Arbeitergeber und Arbeitnehmer vertreten sind, haben hierbei eine besondere Verantwortung.
Die staatliche Hilfeleistung für Banken ebnet aber nicht den Weg dahin, dass der Staat generell alle in der Krise befindlichen Unternehmen auffangen kann. Das würde ihn überfordern und zukünftige Generationen in unverantwortlicher Weise belasten und es widerspräche dem Grundpfeiler der sozialen Marktwirtschaft. Wirtschaftliche Risiken müssen an erster Stelle vom privaten Sektor getragen werden. Die Thüringer Landesregierung setzt sich aber dort im Rahmen ihrer Möglichkeiten ein, wo eine Überbrückung einer schwierigen Zeit notwendig ist, wo
Entwicklungschancen und Perspektiven bestehen. Das war so, das ist so und das wird auch so bleiben. Neben den genannten Maßnahmen greifen mit dem Konjunkturpaket I und II weitere finanzmarktwirksame Mittel. So wurde bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau befristet bis zum Ende des Jahres 2010 ein zusätzliches Finanzierungsinstrument mit einem Volumen von insgesamt bis zu 40 Mrd. € geschaffen. Die Haftungsrisiken der Hausbank, die den Kredit gewährt, können bis zu 90 Prozent bei Investitionen übernommen werden. Das heißt in anderen Worten, das Eigenobligo der Hausbanken beträgt dann nur noch 10 Prozent. Zudem wurden die KfW-Infrakstrukturprogramme für finanzschwache Kommunen um 3 Mrd. € aufgestockt. KfW-Kredite werden auch als Eigenbeitrag bei der Nutzung des Investitionsfördergesetzes durch die Kommunen anerkannt.
Die Konjunkturpakete setzen Impulse für Investitionen. So hat der Bund u.a. das CO2-Gebäudesanierungsprogramm und andere Maßnahmen um 3 Mrd. € aufgestockt. Für das zentrale Investitionsprogramm Mittelstand werden die Mittel bis Ende 2010 um insgesamt 900 Mio. € erhöht. Im Bereich der Mobilität wird die Forschung mit zusätzlichen 500 Mio. € gefördert. Die Mittel für die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur, kurz GRW genannt, wurden im Rahmen eines Sonderprogramms aufgestockt. Die Landesregierung stellt die volle Kofinanzierung dieses Sonderprogramms sicher. In Thüringen stehen damit 31 Mio. € Bundes- und Landesmittel zusätzlich für Bewilligungen zur Verfügung, Barmittelvolumen in 2009, und damit 242 Mio. €. Damit können auch Investitionen der Städte- und Landkreise in Infrastruktur und Tourismus verstärkt gefördert werden. Zusätzlich zur verbesserten finanziellen Ausstattung durch das sogenannte GRW-Sonderprogramm haben sich auch die Förderkonditionen für die Jahre 2009 und 2010 deutlich verbessert. Seit Jahresbeginn gelten folgende GRW-Fördersätze: Bei Errichtungsinvestitionen werden die maximalen Subventionswerte ausgeschöpft mit 50 Prozent für kleine, 40 Prozent für mittlere und 30 Prozent für große Unternehmen. Bei Erweiterungsinvestitionen wurde der Basisfördersatz erhöht, nämlich von 12,5 auf 20 Prozent für kleine, von 10 auf 20 Prozent für mittlere und von 10 auf 15 Prozent für große Unternehmen. Strukturzuschläge von bis zu 15 Prozent bleiben möglich. Neu hinzugekommen ist die Förderung von baulichen Investitionen gemeinnütziger, außeruniversitärer und wirtschaftsnaher Forschungseinrichtungen. Das Konjunkturpaket sieht umfangreiche Investitionen der öffentlichen Hand vor. Der Bund wird 4 Mrd. €, darunter 2 Mrd. € für Verkehrswege investieren. Ich will hier auf einzelne Projekte des Bundes nicht eingehen, das würde die Liste noch mehr verlängern, aber ich denke, Sie können diese Liste sicherlich auch im Internet oder
in anderen Veröffentlichungen nachlesen. Darüber hinaus ermöglicht das Gesetz zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder Investitionen in Höhe von 13,3 Mrd. € für Länder und Kommunen. Mit diesen beachtlichen Maßnahmepaketen für die Bürgerinnen und Bürger für die Unternehmen und die öffentliche Hand setzen Bund und Länder nicht nur Signale, sondern vielmehr messbare, zukunftsweisende Impulse.
Natürlich müssen alle Maßnahmen bezahlt werden. Für Thüringen bedeutet das entsprechend eine zusätzliche finanzielle, aber auch eine verantwortbare Belastung. Die steuerlichen Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket I haben im Jahr 2009 Mindereinnahmen in Höhe von rund 25 Mio. € und in 2010 in Höhe von rund 64 Mio. € zur Folge. Aus dem Konjunkturpaket ergeben sich weitere, aus steuerlichen Maßnahmen, Mindereinnahmen für das Jahr 2009 in Höhe von 62 Mio. €, in 2010 in Höhe von rund 54 Mio. €. Zudem ergeben sich aus der Kofinanzierung der Maßnahmen aus dem Zukunftsinvestitionsgesetz für die Landesmaßnahmen Ausgaben in Höhe von rund 21,2 Mio. € und dafür, dass das Land vielfach die Finanzierung für kommunalbezogene Maßnahmen übernimmt, weitere 35,5 Mio. €.
Meine Damen und Herren, das ist eine riesige Summe, aber Thüringen kann diese Lasten tragen, denn Thüringen hat in den letzten Jahren diszipliniert und überlegt gewirtschaftet. Diese Umsicht zahlt sich jetzt aus. So können aus den Mitteln der Rücklagen Mehrausgaben und steuerliche Auswirkungen der Konjunkturpakete getragen werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, damit die Investitionen so schnell wie möglich getätigt werden können und um den Verwaltungs- und Zeitaufwand zu verringern, hat die Landesregierung die Vergabe von Aufträgen bis zum 31. Dezember 2010 vereinfacht. In der Vergabemittelstandsrichtlinie wurden unter anderem die Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibungen auf 1 Mio. € und für freihändige Vergaben auf 100.000 € erhöht. Auf der Grundlage des Zukunftsinvestitionsgesetzes können in Thüringen Gesamtinvestitionen in Höhe von rund 424 Mio. € schnell realisiert werden. Rund 318 Mio. € kommen vom Bund. Diese Investitionen sollen zusätzlicher Natur sein. Es geht darum, mehr zu investieren und zusätzliche Nachfrage zu schaffen.
Meine Damen und Herren, diese sogenannte Zusätzlichkeit macht natürlich auch Probleme, denn wie kann ich nachweisen, dass die Maßnahmen zusätzlich sind. In § 3 a des Zukunftsinvestitionsgesetzes wird auch eine sogenannte doppelte Zusätzlichkeit festgeschrieben. Sie ist zum einen vorhabenbezogen,
das heißt, Zusätzlichkeit ist dann gegeben, wenn die Maßnahme neu ist, also nicht schon etatisiert. Das kann auch eine bereits beabsichtigte Investition sein, sofern ihre Gesamtfinanzierung noch nicht sichergestellt ist. Zum anderen bezieht sich diese doppelte Zusätzlichkeit auf die konsolidierten Investitionsniveaus der letzten Jahre bzw. diese muss fortgeschrieben werden. Erst darüber hinausgehende Investitionen werden im Rahmen des Zukunftsinvestitionsgesetzes anerkannt. In der letzten Plenarsitzung habe ich bereits diese Problematik hier vorgetragen. Mittlerweile ist die Verwaltungsvereinbarung mit einigen Änderungen und zusätzlichen Maßnahmen mit dem Bund abschließend verhandelt worden. Nunmehr sind zur Zusätzlichkeit folgende Eckpunkte vereinbart worden: Für die Summe der konsolidierten Investitionsausgaben wird ein Vergleichswert auf Basis der Jahre 2006 bis 2008 ermittelt; optional ist auch der Zeitraum 2004 bis 2008 möglich. Optional heißt, wir können den für uns günstigeren Wert dann auch als Vergleichswert vorgeben. Von diesem Wert wird beispielsweise dann auch die Rückführung des investiven Anteils der Sonderbedarfsbundesergänzungszuweisungen abgesetzt. Sie wissen, dass wir im Rahmen der Solidarpaktmittel sogenannte Sonderbedarfsbundesergänzungszuweisungen erhalten und der investive Teil geht natürlich bei den Einnahmen zurück. Um diesen Betrag müssen wir diesen Referenzwert subtrahieren. Zum Ausgleich länderspezifischer Sondereffekte und unvorhergesehener Ereignisse wird der Wert dann noch mal um pauschal 5 Prozent vermindert. Der Thüringer Landesregierung war es wichtig, dass auch Rückgänge bei den Steuereinnahmen berücksichtigt werden. Nun ist vorgesehen, dass der ermittelte Referenzwert nachträglich um den Prozentsatz verringert wird, um den die durchschnittlichen Ist-Steuereinnahmen des Förderzeitraums hinter den Ist-Steuereinnahmen des Jahres 2008 zurückbleiben. Weitere Sondereffekte können nachträglich zusätzlich mindernd berücksichtigt werden. Das klingt sehr kompliziert und ist wahrscheinlich in den Zahlen auch nicht ganz einfach zu berechnen, aber immerhin ermöglicht es uns, dass der Referenzwert, der die Zusätzlichkeit beschreibt, auf eine reale Basis gestellt wird. Wir werden dann nicht, wenn wir diesen Wert nicht erreichen, durch Rückführungszahlung an den Bund bestraft.
Damit sind die finanziellen Belastungen und Risiken überschaubar und beherrschbar und ich freue mich, dass der Bund hier dem Anliegen vieler Länder Rechnung getragen hat. Damit ist die Balance zwischen wirtschaftlich notwendigen Zusatzinvestitionen einerseits und fiskalischer Vertretbarkeit andererseits gegeben. Von den 424 Mio. €, über die Thüringen verfügen kann, verwendet das Land 20 Prozent, also rund 84,8 Mio. € für eigene Investitionen.
Meine Damen und Herren, hier ist das Land den Kommunen weit entgegengekommen, denn im Gesetz sind nur 70 Prozent für die Kommunen und 30 Prozent für das Land vorgesehen. Das Land verzichtet auf 10 Prozent zugunsten der Kommunen. Diese werden zu 65 Prozent in Maßnahmen zur Bildung und zu 35 Prozent in die Infrastruktur investiert; das gilt sowohl für Landesprojekte als auch für die kommunalen Projekte. Für die Landesregierung haben Forschung, Universitäten und Fachhochschulen Priorität. Die Landesregierung wird in Kürze über die Maßnahme entscheiden, im Anschluss informieren wir den Landtag und die Öffentlichkeit. Maßgeblich für die Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes in Thüringen ist - das hatte ich bereits gesagt -, dass 80 Prozent der Mittel in kommunalbezogene Investitionen fließen können. Das bedeutet, dass insgesamt 339 Mio. € bei den Kommunen zur Verfügung stehen - und zwar flächendeckend - und unmittelbar ihre Wirkung entfalten; von Geisa bis Altenburg und von Ummerstadt bis Sülzhayn. Wer nicht weiß, wo Sülzhayn liegt, das ist im obersten Norden des Freistaats. Das Land stellt damit für kommunalbezogene Investitionen knapp 32 Mio. € Bundesmittel mehr zur Verfügung, als es die Untergrenze der Verwaltungsvereinbarung vorsieht. 65 Prozent von diesen Mitteln, rund 220,5 Mio. €, kommen Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur, Kindertagesstätten usw., und der Schulinfrastruktur, Schulen unter anderem, zugute. 35 Prozent, 118,8 Mio. €, werden in den Bereich der kommunalbezogenen Infrastruktur investiert. Der projektbezogene Eigenanteil der Kommunen beträgt grundsätzlich 25 Prozent; das wurde zum Teil kritisiert. Ich weise darum noch einmal auf folgende Punkte hin: Für finanzschwache Kommunen wird mit Mitteln des Landesausgleichsstocks der Mitleistungsanteil abgesenkt; hierfür stehen dem Landesausgleichsstock 13 Mio. € zur Verfügung. Ein projektbezogener Mindesteigenanteil von 5 Prozent bleibt grundsätzlich auch bei finanzschwachen Kommunen bestehen. Das Land übernimmt die kommunalen Mitleistungsanteile bei den Investitionen der freien Träger, das sind noch einmal rund 16,3 Mio. €. In der Summe sinkt damit der Kommunalmitleistungsanteil bei den kommunalbezogenen Investitionen auf durchschnittlich 14,5 Prozent auf unter 50 Mio. €. Ich weise darauf hin, dass die Kommunen in den vergangenen Jahren Schulden getilgt haben. Die Landesregierung zollt diesem vorbildlichen Wirtschaften Respekt und Anerkennung.
Im Durchschnitt wurden jeweils über 100 Mio. € jährlich Schulden abgebaut - mit steigender Tendenz.
Die Kofinanzierung der Kommunen umfasst damit weniger als ein Viertel der derzeitigen Tilgungsbeiträge der Kommunen. Unter Berücksichtigung der Mittel der Spitzabrechnung für das Jahr 2007 in Höhe von 18,7 Mio. € - das ist wahrscheinlich noch nicht so bewusst, dass die Kommunen noch einmal 18,7 Mio. € zusätzlich erhalten - schultern die Kommunen dann lediglich 30,6 Mio. € zusätzlich, die sich auf zwei bis drei Jahre verteilen. Das ist auf die Jahre verteilt nur ein Zehntel der bislang jährlichen Tilgungsbeträge. Die Landesregierung garantiert allen Kommunen ein faires und tragbares Angebot, damit sie den Investitionsrahmen in Anspruch nehmen können.
Nach Gesprächen mit den kommunalen Spitzenverbänden hat die Landesregierung beschlossen, die Mittel für die Kommunen nach folgendem Schlüssel zu verteilen: Im Förderbereich der Bildung werden die den Kommunen zur Verfügung stehenden Mittel nach einheitlichem Schlüssel, nämlich 75 Prozent einwohnerbezogen und 25 Prozent flächenbezogen, gleichmäßig auf die Landkreise und kreisfreien Städte verteilt. Der Schlüssel findet seine Berechtigung darin, dass in der Fläche der infrastrukturelle Aufwand höher ist als in städtischen Gebieten. Auch im ländlichen Raum müssen Schulen relativ wohnortnah erreichbar sein. Der Landkreis kann bis zu maximal 65 Prozent dieser Mittel für eigene Zwecke im Bildungsbereich einsetzen, beispielsweise Schulen, aber mindestens 35 Prozent stehen den kreisangehörigen Gemeinden insbesondere für Kindertageseinrichtungen zur Verfügung.
Das Gesetz trägt einem Anliegen der Landesregierung Rechnung, indem die Mittel trägerneutral ausgereicht werden. Ich betone das ausdrücklich, denn die Kommunen sind deshalb auch verpflichtet, freien Trägern Mittel in angemessenem Umfang zur Verfügung zu stellen. Die Landesregierung unterstützt das Engagement der freien Träger, weil gesellschaftliche Vielfalt wichtig ist und den Bürgern eigene Entfaltungsmöglichkeiten und Selbstbestimmung ermöglicht werden. Wie bereits ausgeführt, hat die Landesregierung zur Entlastung der Kommunen entschieden, dass das Land die kommunalen Mitleistungsanteile bei Investitionen freier Träger vollständig übernimmt. Dieses ist an die Bedingung geknüpft, dass die freien Träger mindestens einen Mitleistungsanteil von 5 Prozent erbringen; damit ist die Ernsthaftigkeit des Investitionsverlangens gewährleistet. Im Bereich der Infrastruktur werden 25 Mio. € für Zwecke der Krankenhausförderung zur Verfügung gestellt. Die weiteren Mittel in Höhe von 93,8 Mio. € für die Infrastruktur - das ist immer inklusive des Mitleistungsanteils der Kommunen in Höhe von 23,4 Mio. € - werden den Kommunen mit pauschalierten Investitionsrahmen zur Verfügung gestellt. Ich sage noch einmal pauschaliert, denn das ist eine
wichtige Forderung auch der Kommunen gewesen. Bei der Verteilung der Mittel auf die Landkreise und kreisfreien Städte hat die Landesregierung vorgeschlagen, dass 70 Prozent nach Bevölkerung, 15 Prozent nach Arbeitslosigkeit und 15 Prozent entsprechend der demographischen Entwicklung verteilt werden. Dieser problemorientierte Schlüssel ist sachgerecht. Es geht schließlich darum, Arbeitsplätze in der Fläche zu schaffen sowie die Infrastruktur an veränderte Bedingungen anzupassen und zukunftsfähig zu machen. Unser Vorschlag lehnt sich im Übrigen an die Schlüssel an, die der Bund im Rahmen der Städtebauförderung 2009 verwendet hat. Das heißt, es werden bei Kommunen mit besonders hoher Arbeitslosigkeit mehr Mittel ankommen als bei Kommunen, die eine nicht so hohe Arbeitslosigkeit vorweisen. In den Landkreisen werden die Infrastrukturmittel zu 75 Prozent für Projekte der kreisangehörigen Gemeinden und zu höchstens 25 Prozent für Projekte der Landkreise eingesetzt. Die genannten Schlüssel für die Mittelverteilung sind mit den kommunalen Spitzenverbänden in mehreren Gesprächen beraten worden. Die beiden kommunalen Spitzenverbände sind natürlich so nicht ganz zufrieden nach den Verlautbarungen, aber ich denke, das war nur am Anfang, jetzt habe ich den Eindruck, dass sie eigentlich doch eher zufrieden sind. Ich denke, der Verteilungsschlüssel und die bestehenden Möglichkeiten, nämlich die Mittel so einzusetzen, wie es vor Ort und regional richtig und wichtig ist, ist ein wichtiger Schritt, den Kommunen entgegenzukommen. Das heißt, über die Mittelverwendung wird vor Ort entschieden und das ist der Landesregierung sehr wichtig. Es kann vorkommen, dass eine Gemeinde ihre Mittel nicht in Anspruch nehmen will. Für diesen Fall besteht die Möglichkeit, sie auf eine andere Gemeinde innerhalb des Kreisgebiets zu übertragen. Wird auch hier verzichtet, kann der Landkreis die Mittel für eigene Zwecke verwenden. Die Kommunen haben bei ihren Entscheidungen freie Hand. Es muss aber sichergestellt werden - das will ich noch einmal ausdrücklich betonen -, dass die Investitionen mit Artikel 104 b Grundgesetz, dem Zukunftsinvestitionsgesetz und der Verwaltungsvereinbarung vereinbar sind.
Das bedeutet Folgendes: Für die Einzelmaßnahme muss eine Bundesgesetzgebungskompetenz bestehen. Diese Beschränkung soll nach den Ergebnissen der Beratung der Föderalismuskommission II für außergewöhnliche Notsituationen, zu denen auch die Finanz- und Wirtschaftskrise zählt, für die Zukunft aufgehoben werden. Inwieweit sich hieraus Änderungen bei der Auslegung des gerade bestehenden Zukunftsinvestitionsgesetzes ergeben könnten, wird derzeit vom Bund noch geprüft. Das wäre natürlich eine deutliche Erleichterung, denn die Fesseln des Artikels 104 b beim Geldausgeben sind erheblich. Und wer die nicht beachtet, muss mit Rückforde
rungen rechnen. Das wollen wir nicht und deswegen will ich noch einmal ausdrücklich darauf verweisen, dass die Verwendungszwecke nachgewiesen werden müssen. Die Verwendungszwecke sind auf die Bereiche Bildung und Infrastruktur beschränkt. Die Maßnahmen müssen zusätzlich sein - das hatte ich bereits gesagt - und natürlich nachhaltig. Eine Doppelförderung ist auszuschließen. Entsprechend werden die jeweiligen Rechtsaufsichtsbehörden die Einhaltung des rechtlichen Rahmens bei den einzelnen Investitionen prüfen und vorhabenbezogen bescheiden. Wir wollen damit verhindern, dass entsprechende Rückforderungen unsere Kommunen vor unlösbare Probleme stellen. Die politische Verantwortung für diese Verwendung bleibt vor Ort. Um ablehnende Bescheide zu vermeiden und damit die Investitionen zügig erfolgen können, sind die Kommunen aufgefordert, die geplanten Maßnahmen bereits im Vorfeld mit ihren Rechtsaufsichtsbehörden abzustimmen. In diesem Zusammenhang möchte ich auf die Rundschreiben des Innenministeriums an die Kommunen verweisen. Sie dienen als Hilfestellung und enthalten beispielsweise Hinweise zur verfahrensmäßigen Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes im Haushaltsvollzug. Hierfür bedarf es übrigens auch nicht eines Gesetzes, wie es von der SPD-Fraktion vorgeschlagen wird. Der Innenminister wird hierzu noch Stellung nehmen.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Landesregierung wirkt mit ihren Entscheidungen im Rahmen des Konjunkturpakets weit darüber hinaus verantwortungsbewusst und mit Augenmaß den Folgen der Finanzkrise und der Konjunkturkrise entgegen. Sie trägt erkennbar Sorge für eine zügige Umsetzung im Interesse aller Thüringerinnen und Thüringer. Sie gibt den Kommunen Entscheidungsfreiheit und zugleich Rechtssicherheit. Sie haben alle Entscheidungsmöglichkeiten, die freien Träger sind integriert. Damit werden gesellschaftliche Vielfalt und regionale Ausgewogenheit gewährleistet. Das ist die Politik, für die diese Landesregierung steht in vielen erfolgreichen Jahren, in Zeiten der Krise und auch in Zukunft, wenn wir diese außergewöhnliche Rezession gestärkt hinter uns gelassen haben. Zu diesem Optimismus sehe ich uns alle verpflichtet, denn Schwarzmalerei wäre verantwortungslos. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Thüringer Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt.
Zu Frage 1: Nein.
Zu Frage 2: Es sind keine Kosten für das Land entstanden.
Zu Fragen 3 und 4 verweise ich auf Frage 1.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, gestatten Sie mir als Erstes eine Vorbemerkung. Es ist grundsätzlich festzustellen, Bund und Länder haben bei der Bewältigung der Krise äußerst effektiv und schnell gehandelt. Das gilt für die Finanzmarktkrise ebenso wie für die Programme zur Bewältigung der Konjunkturkrise. Bund und Länder haben gezeigt, dass sie in der Krise hand
lungsfähig sind. Der Föderalismus hat sich auch in der Krise bewährt. Wer kritisiert, dass ein 50-Mrd.-€Konjunkturpaket in einem Monat fast ausverhandelt zu haben langsam ist, der verkennt die Realität.
Fast alle Länder, egal in welcher politischen Konstellation, ob Große Koalitionen, Regierungen mit FDP, Grünen oder Alleinregierungen, haben angekündigt, dem Programm zustimmen zu wollen, bis auf das Rot-Rot regierte Berlin, das zeigt einmal mehr, dass Rot-Rote Bündnisse für die Länder kein Segen, sondern eine Belastung sind. Das zeigt sich gerade jetzt in der Krise.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, nun zum Bericht: Die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise trifft Deutschland und Thüringen stärker, als es noch Anfang Dezember absehbar war. So stellt es das Investitionsgesetz in der Präambel unmissverständlich klar, das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht ist gefährdet. Deutschland befindet sich in einer Rezession. Die Bundesregierung erwartet in ihrem Jahreswirtschaftsbericht einen Rückgang des Bruttoinlandsprodukts um 2,25 Prozent und auch um Thüringen macht der wirtschaftliche Abschwung keinen Bogen. Auch wenn wir fest damit rechnen, dass das Minus im Freistaat weniger dramatisch ausfällt, braucht auch Thüringen einen Konjunkturimpuls. Wir können den Abschwung nicht gänzlich verhindern, aber wir können ihn abfedern. Entscheidend ist, dass sich der Trend nach unten nicht verfestigt. Deshalb hat die Bundesregierung das Konjunkturpaket II vorgeschlagen, ein Paket, das außergewöhnlichen Situationen angemessen ist. Ich lege Wert auf die Feststellung, die Bundesregierung hat vorgestern das Konjunkturpaket nicht verabschiedet, sie hat den Fraktionen im Bundestag sogenannte Formulierungshilfen - so heißt das im Parlamentsdeutsch - für die Einbringung des Gesetzes gegeben. Morgen wird sich der Bundestag in erster Lesung mit dem Gesetz befassen. Es besteht noch, wenn auch theoretisch, die Möglichkeit von Änderungen. Das sollten die, die sich jetzt Zahlen notieren oder so tun, als stünde alles schon fest, berücksichtigen. Es geht bei dem Konjunkturpaket neben dem wirtschaftlichen Impuls darum, dass Deutschland gestärkt aus dieser Krise hervorgeht. Daher der Appell der Bundeskanzlerin Merkel: „Entscheidend ist, dass Deutschland das Gegensteuern in der Krise mit einem Modernisierungsschub verbindet.“ Diesem Ziel haben sich alle verpflichtet; auch wir werden ein Zukunftspaket für Thüringen schnüren. Was bringt das Konjunkturpaket für Thüringen? Ich weise ausdrücklich noch einmal darauf hin, dass wir wesentliche Rahmenbedingungen erst seit Dienstag kennen. Bund und Länder haben noch bis Montagabend verhandelt und da die Verwaltungsvereinbarung noch nicht abschlie
ßend verhandelt ist, können sich hier noch Änderungen ergeben. Das Gesamtprogramm des Bundes für ganz Deutschland finanziert Maßnahmen in Höhe von 50 Mrd. €. Kernstück des Pakets ist ein Investitionsprogramm, dafür stellt der Bund rund 14 Mrd. € zur Verfügung. Aus diesem Topf sollen etwa 4 Mrd. € vorab in zusätzliche Bundesinvestitionen fließen. Allein 2 Mrd. € wird der Bund für den Ausbau und die Erneuerung von Bundesverkehrswegen einsetzen. Mit 10 Mrd. € unterstützt der Bund zusätzliche Investitionen der Kommunen und der Länder. Diese Summe sollen Länder und Kommunen mit mindestens 3,33 Mrd. € kofinanzieren. Das ergibt ein Gesamtvolumen von mindestens 13,33 Mrd. € für zusätzliche Investitionen. Das entspricht einer Relation von Bund zu Ländern/Kommunen von 75 Prozent zu 25 Prozent.
Es werden zurzeit Diskussionen geführt, ob die Investitionen zusätzliche Investitionen sein müssen. Die im Bundesgesetz vorgesehene Zusätzlichkeit ist notwendig, damit sie sich dazu eignen, eine Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts abzuwehren. Investitionen, die ohnehin getätigt werden, sind nicht in der Lage, einen verstärkten Impuls zu geben, denn sie schreiben in der Regel nur das bestehende Investitionsvolumen fort. Es geht darum, mehr zu tun, und nur durch die Zusätzlichkeit lassen sich auch verfassungsrechtlich die Finanzhilfen rechtfertigen. Der Bund hat die Zusätzlichkeit in strengen Vorgaben in die Vereinbarung hineingeschrieben. Dennoch ergeben sich Grenzfälle und Zweifelsfragen, die mit dem Bund kurzfristig geklärt werden müssen. Damit diese zusätzlichen Mittel schnell wirken können, wird in Abstimmung mit den anderen Ländern geprüft, befristet auf zwei Jahre in der Thüringer Vergabemittelstandsrichtlinie die Schwellenwerte für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben in folgender Höhe zu erhöhen: Für Bauleistungen beschränkte Ausschreibungen 1 Mio. € und für freihändige Vergaben 100.000 €; für Dienst- und Lieferleistungen freihändige Vergaben und unbeschränkte Ausschreibungen auf 100.000 € Erhöhung.
Thüringen ist mit 3,181 Prozent an den 10 Mrd. € beteiligt. Das heißt, aus dem Investitionsprogramm fließen 318 Mio. € Bundesmittel nach Thüringen. 106 Mio. € werden das Land und die Kommunen beisteuern. Insgesamt stehen also 424 Mio. € für zusätzliche Investitionen in den nächsten beiden Jahren im Freistaat zur Verfügung. Das bedeutet 28 Prozent mehr Investitionsmittel, um die Wirtschaftskrise abzuschwächen und den Freistaat zu stärken. Dafür ist kein Nachtragshaushalt notwendig. Ich denke, jetzt zahlt sich unsere Haushaltsdisziplin aus.
Für 2009 stehen Rücklagen zur Verfügung, die wir für die Kofinanzierung seitens des Landes unbedingt brauchen.
An dieser Stelle bekräftige ich nochmals, dass die Landesregierung an dem geplanten Neuverschuldungsverbot festhält und einen Gesetzentwurf im März in den Landtag einbringen wird. Die zusätzlichen Mittel des Bundes sollen zu 65 Prozent, das sind rund 206,8 Mio. €, in den Investitionsschwerpunkt Bildungsinfrastruktur fließen, das heißt in Kindertagesstätten, Schulen, Einrichtungen der Weiterbildung, Hochschulen sowie Forschung. 35 Prozent der Bundesmittel, auch hier in Zahlen rund 111,3 Mio. €, stehen für den Investitionsschwerpunkt Infrastruktur zur Verfügung. Das sind Krankenhäuser, Städtebau, die Lärmsanierung an kommunalen Straßen, für Informationstechnologie und sonstige Infrastrukturinvestitionen, das sind auch Einrichtungen für sportliche und touristische Infrastruktur. Für die nunmehr vorgesehenen Investitionsmöglichkeiten mit den Schwerpunkten Forschung, Bildung und kommunale Aufgaben hatte sich Thüringen gegenüber dem Bund auch erfolgreich in anderen Ländern eingesetzt.
Meine Damen und Herren, es geht darum, die Zukunftsfähigkeit des Landes und die Rahmenbedingungen für Arbeit weiter zu verbessern.
Die nun einzusetzenden Mittel sollen nachhaltig, also langfristig wirken. Der Bund erwartet, dass die Mittel überwiegend für kommunalbezogene Investitionen eingesetzt werden. Dabei hat er auch die finanzschwachen Kommunen im Blick. Das ist auch im Interesse der Landesregierung. Wir werden sicherstellen, dass alle Kommunen, finanzstarke und finanzschwache, gleichermaßen die Chance auf zusätzliche Investitionen haben, denn wir wollen, dass die Mittel im ganzen Land ihre Wirkung entfalten. Für kommunalbezogene Investitionen sollen nach dem Entwurf der Verwaltungsvereinbarung 70 Prozent der Bundesmittel verwendet werden. Das sind rund 222,6 Mio. €. Es wird derzeit geprüft, ob und in welchem Rahmen und in welchen Bereichen Kommunen auf der Basis eines festzulegenden Schlüssels Investitionsvolumen zugeordnet werden sollten, Investitionen, die dann im Rahmen einer vereinfachten Projektförderung ausgereicht werden könnten. In einem Schlüssel könnten über die Einwohnerzahlen hinausgehende Kriterien, wie z.B. die Arbeitslosigkeit und die wirtschaftliche Entwicklung einer Region, Berücksichtigung finden. Im Rahmen der Verhandlungen mit dem Bund hatte sich Thüringen dafür eingesetzt, dass die Mittel auch den freien Trägern zugute kommen. Diese nehmen in vielfacher
Weise kommunale Aufgaben wahr. Der Gesetzentwurf sieht das nunmehr ausdrücklich vor. Der Gesetzentwurf eröffnet auch die Möglichkeit, die Kofinanzierung von Land und Kommunen flexibel auszugestalten. Wichtig ist, dass die Kofinanzierung über die gesamte Investitionssumme in Jahresscheiben 2009, 2010 und 2011 erfolgen kann. Konkret bedeutet das, dass Leistungsanteile für finanzschwache Kommunen verringert werden können. Die Thüringer Landesregierung trägt das beschlossene Maßnahmepaket des Bundes mit. Das hatte ich bereits eingangs festgestellt. Es ist eine ausgewogene und aufeinander abgestimmte Verbindung von Stärkung, Förderung und Entlastung. Das ist gut für Thüringen. Die Schwerpunkte des Investitionsprogrammes Bildung und Infrastruktur untermauern unsere landespolitischen Ansätze. Sie setzen dort an, wo Thüringen besonders stark ist, bei der Innovationskraft der Unternehmen und bei der Leistungsfähigkeit der öffentlichen Infrastruktur. Gleichwohl gibt es Punkte, in denen wir uns eine größere Flexibilität des Bundes gewünscht hätten. Das betrifft z.B. Investitionen in den öffentlichen Personennahverkehr sowie kommunale Verbindungsstraßen. Lediglich Lärmschutzmaßnahmen können hier gefördert werden. Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass aller Voraussicht nach ein relativ hoher Verwaltungsaufwand bei der Abwicklung und der Überprüfung der Projekte entsteht. Ich denke da vor allem an die vom Bund geforderten Ermittlungen und Überprüfungen der Zusätzlichkeit der Maßnahmen, nämlich wie es zurzeit in dem Entwurf der Verwaltungsvereinbarung steht; vielleicht, das hatte ich ja bereits angedeutet, gibt es hier noch Bewegung. Es muss auch darauf geachtet werden, dass die konkrete Mittelverwendung auch von den Kommunen berücksichtigt wird. Um die Abwicklung der Verfahren zu vereinfachen wird geprüft, ob es eine zentrale Stelle beim Landesverwaltungsamt gibt, die die Anträge entgegennimmt. Wie der Bund, so plant auch das Land die Einrichtung einer Clearingstelle, die im Zweifelsfall für Fragen zur Verfügung steht.
In diesem Zusammenhang möchte ich noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass Anträge natürlich jederzeit noch gestellt werden können. Es gab Berichte, wonach Kommunen in Sorge wären, dass sie bei der Antragstellung bereits zu spät kommen. Das ist nicht der Fall. Die Anträge können erst nach Feststellung der Programme und der Kriterien für die Programme endgültig auch gestellt werden. Insofern ist alles, was die Antragstellung angeht, noch offen.
Meine Damen und Herren, Dieter Althaus hat es bereits in seiner Regierungserklärung im Dezember deutlich gemacht, dass es nicht darum gehen kann, vom Geld der Thüringer möglichst viel und schnell auszugeben. Wenn wir wirklich auch in Zukunft nachhaltig investieren wollen - ich zitiere Dieter Althaus
- „ist es wichtig, die Wirtschaftskraft, die Wirtschaftsstruktur weiter zu stärken.“ Mit landesinternen neuen Regelungen und Programmen wollen wir zusätzlich Impulse setzen. Mein Kollege Wirtschaftsminister Jürgen Reinholz wird dazu in der Debatte noch einiges sagen.
In diesem Zusammenhang denke ich auch an die von Thüringen bereits beschlossene zusätzliche Qualifikation von Ingenieuren, an das stärkere Vermarkten des Wirtschaftsstandorts Thüringen, an die Verbesserung unserer Förderprogramme. Auch das Landesstraßenbauprogramm ist eine wichtige Initiative, mit der wir nachhaltig in die Struktur Thüringens investieren und damit dauerhaft auch den heimischen Arbeitmarkt stärken.
Nun geht es darum, meine Damen und Herren, die Einzelheiten zu regeln. Morgen befasst sich der Bundestag in erster Lesung mit dem Paket, im Anschluss dürfte es zu parlamentarischen Anhörungen kommen. Für den 13. Februar ist Schlussabstimmung im Bundestag vorgesehen. Schließlich soll der Bundesrat in einem Sonderplenum ab 20. Februar 2009 über das Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland abstimmen. Das Gesetz soll unmittelbar nach Beschluss verkündet werden und in Kraft treten.
Die Landesregierung ihrerseits wird in den nächsten Tagen die bereits laufenden Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden fortsetzen. Die Landesregierung hat sich bisher zweimal, nämlich am 14. Januar und am 20. Januar 2009, mit den Vertretern der kommunalen Spitzenverbände getroffen. Auch der Landtag wird selbstverständlich weiterhin unterrichtet werden. Die Landesregierung beabsichtigt dann, die wesentlichen Eckpunkte zur Umsetzung des Investitionsprogramms in den nächsten zwei bis drei Wochen zu beschließen. Das betrifft die inhaltlichen Schwerpunkte und die Verfahren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich komme nun zum Schluss: Die Thüringer Landesregierung verspricht nur, was sie auch halten kann. Dieter Althaus hat im Dezember an dieser Stelle gesagt: „Die Politik muss glaubwürdig sein, sie muss ernsthaft sein, sie muss die Reformen anpacken, für optimale Rahmenbedingungen an dem Wirtschaftsstandort Thüringen sorgen.“ Und weiter: „Wir werden keine Luftschlösser bauen oder die Menschen mit populistischen Versprechen täuschen.“
In diesem Sinne unterstützen wir das Konjunkturpaket II, weil es gut für Thüringen ist. Wir werden es mit aller Kraft umsetzen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, man hat den Eindruck, Europa will nicht recht zur Ruhe kommen. Das Nein der Iren zum Vertrag von Lissabon stellt die gerade wiedergewonnene Sicherheit über die Zukunft der europäischen Integration infrage. Das ist schade, weil das Gelingen der Europäischen Union meines Erachtens eine der entscheidenden Fragen für eine gute und friedliche Entwicklung der europäischen Völker darstellt und die beste Antwort auf die Globalisierung der Welt ist. Die Gründe für die Ablehnung u.a. sind leider genau die, die im Lissabon-Vertrag verbessert werden sollten, u.a. mehr Rechte der Regionen, schnellere Entscheidungen, weniger Bürokratie. Aber wir müssen das zur Kenntnis nehmen. Ich denke, es ist auch richtig, dass wir einerseits das irische Veto ebenso zu respektieren haben, wie die französische und niederländische Ablehnung vor drei Jahren. Dieser Respekt fordert umso mehr das irische Nein zu hinterfragen, welche Ursachen denn eigentlich dahinterstehen. Aber andererseits darf nicht das Gewicht derjenigen Volksvertretungen aus dem Blick verloren werden, die mit überwältigender Mehrheit den Vertrag von Lissabon als neue Rechtsgrundlage der Union bereits gebilligt haben. Inzwischen ist das parlamentarische Ratifizierungsverfahren in 24 Mitgliedstaaten erfolgreich abgeschlossen. Lediglich die Parlamente in Tschechien, wo das Verfassungsgericht zunächst über die Verfassungsmäßigkeit entscheidet, und in Schweden haben noch nicht über den Vertrag abgestimmt. In Deutschland hoffen wir auf eine zügige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die anhängigen Verfassungsklagen, damit das Ratifizierungsgesetz vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden kann. Anders als vor drei Jahren setzt sich das irische Nein deutlich ab vom Ja zur Reform der Mehrheit der Mitgliedstaaten. Die zweijährigen Verhandlungen und der schwierige Einigungsprozess über die neue Vertragsgrundlage im Sommer 2007, der übrigens unter der deutschen Ratspräsidentschaft von Frau Bundeskanzlerin Angela Merkel erfolgreich war, haben in vielen Staaten die Überzeugung gefestigt, dass wir unbedingt eine Ver
tragsreform brauchen. Die Bürger haben genau das von der Politik erwartet. Wir können den Erwartungen der Bürger an gemeinsamen Lösungen für die drängenden Probleme nur dann gerecht werden, wenn Entscheidungen nicht mehr von einzelnen Nationalstaaten blockiert werden können. Mit diesen Änderungen geht zwangsläufig natürlich der Einfluss der nationalen Regierungen verloren. Dem steht aber die Stärkung der Regionen gegenüber durch das sogenannte Subsidiaritätsprinzip. Das ist im Grund- und Gesamtinteresse Europas auch so gewollt. Dass dieser Verlust für kleinere Mitgliedstaaten schwerer wiegen mag als für größere, das ist nachvollziehbar. Entscheidend ist aber, dass der den Verlust überwiegende Gewinn durch den neuen Vertrag sichtbar wird, denn eine Untersuchung über das Abstimmungsverhalten der Iren hat ergeben, dass eine mangelnde Information über den Vertragsinhalt als häufigste Ursache für eine Ablehnung genannt wurde. Mangelnde Information ist also eines der Ursachen, die wir in Zukunft, gerade bei Fragen der Europäischen Union, stärker in den Blick nehmen müssen. Vor diesem Hintergrund begrüße ich es sehr, dass sich die europäischen Staats- und Regierungschefs am 20. Juni 2008 für eine Fortsetzung der nationalen Ratifizierungsverfahren eingesetzt haben. Im Oktober wird sich der Europäische Rat erneut mit der Zukunft der Vertragsreform befassen. Unter dem Eindruck des weiteren Verlaufs der Ratifizierungsprozesse wird dann über die Antwort auf das irische Nein zu entscheiden sein. Ich bin zuversichtlich, dass diese Antwort kein Nein zum Vertrag von Lissabon sein wird.
Für die deutschen Länder verbinden sich mit diesem Vertrag neue Mitwirkungsrechte und bessere Chancen, Europapolitik im Interesse unserer Bürger mitzugestalten. All das wird subsumiert unter dem Begriff „Subsidiaritätsprinzip“, also mehr Rechte bzw. Möglichkeiten der Regionen.
Thüringen setzt sich weiterhin für den Vertrag von Lissabon ein und für ein Inkrafttreten noch vor den Europawahlen am 7. Juni 2009. Das wird allerdings sehr schwierig werden, das zeigen bereits schon jetzt die Verhandlungen. Als Vorsitzender der Europaministerkonferenz werde ich mich insbesondere dafür einsetzen, dass die neuen Instrumente zur Wahrung dieses Subsidiaritätsprinzips, also der stärkeren Rechte der Regionen, auch umgesetzt werden. Denn schließlich geht es schon lange nicht mehr darum, ob wir die europäische Integration wollen; es geht darum, wie man sie gestaltet, wo man einerseits eine stärkere Integration der Union möchte, z.B. in außenpolitischen Fragen, und wo man andererseits die Zuständigkeiten auf der Ebene der Mitgliedstaaten und der Regionen und der Kommunen belassen will. Dieser Positionsbestimmung dient die europapolitische Strategie der Landesregierung. Die europa
politische Strategie soll eine erste Positionsbestimmung für die anstehenden Reformen der großen Politikbereiche der Europäischen Union sein. Die jetzige finanzielle Vorschau läuft z.B. darauf hinaus, dass wir uns in Zukunft bei Haushalts-, Kohäsions- und Agrarpolitik schnell entscheiden müssen. Für die Haushalts- und Kohäsionspolitik leitete die Kommission bis ins Jahr 2007 breite Konsultationen ein, an denen wir aktiv beteiligt waren. Ein wichtiges Thema wird die künftige Haushaltspolitik der EU sein. Nun ist 2008 das erste Jahr, in dem der größte Anteil des EU-Haushalts - und das sind 45 Prozent aller Ausgaben - zur Belebung des Wirtschaftswachstums und zur Stärkung der Kohäsion in den 27 Mitgliedstaaten dient. Der Haushalt 2008 bildet somit bereits eine Schwerpunktverlagerung in den Politikbereichen der Europäischen Union ab. Die Länder haben ihre Positionen für die künftige Haushaltspolitik der EU in der Ministerpräsidentenkonferenz festgelegt, das heißt unter anderem die Ausrichtung der Beitragslast an der Wirtschaftsleistung der Mitgliedstaaten, Festlegung einer Gesamtobergrenze für den EU-Haushalt und auch das Verschuldungsverbot. Eine EU-Steuer lehnen wir ab. Der Schwerpunkt des EU-Haushalts muss künftig auf die Förderung von Wachstum und Beschäftigung gelegt werden, wobei der Regionalförderung als eine Stärkung der Regionen eine wichtige Rolle zukommt.
Ich komme zu dem Kapitel Kohäsionspolitik, also Angleichung der Wirtschaftskraft der Länder. Eine wichtige Rolle für Thüringen spielen die sogenannten Strukturfonds. Für die ostdeutschen Konvergenzregionen sind insgesamt 13,4 Mrd. € im Förderzeitraum 2007 bis 2013 vorgesehen. Also 13,4 Mrd. € fließen den ostdeutschen Ländern zu. Das ist wichtig für uns, denn ursprünglich war ja vorgesehen, dass die jungen Länder nicht mehr Ziel-1-Region sein sollen, also keine Zuschüsse mehr erhalten. Ich denke, 13,4 Mrd. € in den nächsten sechs Jahren, das ist ein guter Kompromiss, auch wenn es etwas weniger ist als das, was wir vorher hatten. Thüringen stehen von diesen Mitteln insgesamt 2,1 Mrd. € zur Verfügung. Diese wiederum teilen sich auf. Auf den EFRE-Fonds entfallen rund 1,477 Mrd. €, das sind 70 Prozent der Mittel. Aus dem ESF, den Europäischen Sozialfonds, sind rund 629,0 Mio. € vorgesehen, was ca. 30 Prozent der Mittel sind.
Wir wollen dabei die Konzentration auf die Bereiche der Regionalpolitik, die ein mittel- und langfristiges Wirtschafts- und vor allen Dingen auch Beschäftigungswachstum versprechen, also die Frage nach mehr Beschäftigung und mehr Arbeitsplätzen steht bei der Einsetzung der Mittel im Vordergrund. Durch den Einsatz des EFRE sollen insgesamt die F- und E- also die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten der Unternehmen forciert werden. Forschungs- und Innovationspotenziale müssen gestärkt sowie
der Kapitalstock der gewerblichen Wirtschaft erweitert bzw. modernisiert werden. In den Städten sollen perspektivisch wichtige Stadtteile aufgewertet sowie die regionale Erreichbarkeit verbessert werden. Die Rückgewinnung brachliegender Flächen sowie die Verbesserung der Abwasserentsorgung und des Hochwasserschutzes zielen auf einen verbesserten Schutz der Umwelt. Die strategische Ausrichtung des ESF-Einsatzes in Thüringen konzentriert sich auf die Förderung der Aus- und Weiterbildung sowie die Verbindung beschäftigungs- und strukturwirksamer Maßnahmen auf dem ersten Arbeitsmarkt. Die Landesarbeitsmarktpolitik korrespondiert dabei mit den Hauptzielen der Thüringer Wirtschaftspolitik, nämlich der Schaffung vor allem wettbewerbsfähiger Arbeitsplätze. Diese Strukturfondsmittel leisten daher einen wichtigen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung Thüringens und unterstützen die erfolgreiche Ansiedlungspolitik der Landesregierung.
Das Bruttoinlandsprodukt in Thüringen erhöhte sich im Jahr 2007 gegenüber dem Vorjahr um 4,2 Prozent. Das ist, glaube ich, auch ein gutes Ergebnis. Das hängt auch damit zusammen, dass wir die Strukturfonds sinnvoll eingesetzt haben. Thüringen liegt inzwischen deutlich über 75 Prozent des durchschnittlichen Bruttoinlandsprodukts der 27 EU-Staaten. Das heißt, die Schwelle für die Einstufung als Konvergenzregion, für die ja diese Zahl in Anspruch genommen und herangezogen wird, sagt eigentlich, dass wir im Bereich der Konvergenzpolitik sehr erfolgreich vorangekommen sind. Allerdings - auch das müssen wir sagen - ist dies natürlich auch ein Stück weit Statistik; denn mit Staaten, die zur EU gekommen sind, die ein niedriges Bruttoinlandsprodukt haben, rutscht natürlich automatisch unser Betrag dann auch nach oben. Dennoch, denke ich, ist es ein wichtiges Ergebnis, dass wir die Förderung nicht schlagartig abbrechen. Dass wir also nicht mehr Ziel-1-Gebiet sind, hätte das bewirkt. Die Verhandlungen auch des Ministerpräsidenten Herrn Althaus in dieser Frage haben Erfolg gehabt.
Ein weiteres Thema ist die Agrarpolitik - ein wichtiges Thema. Die gemeinsame Agrarpolitik ist der am stärksten vergemeinschaftete Politikbereich der EU. Die gemeinsame Agrarpolitik wurde in den letzten zehn Jahren tief greifend reformiert und sollte so Planungssicherheit für die landwirtschaftlichen Betriebe bis 2013 bieten. Sie wurde ausgerichtet am Interesse der Verbraucher, der Einhaltung von Qualitäts- und Umweltschutzstandards und der hohen Lebensmittelsicherheit. Eine neu geschaffene Betriebsprämie vereint verschiedene Direktzahlungen aus der Vergangenheit und soll somit die Marktelemente stärken. Die Umsetzung der Reform fordert die Landwirte und Verwaltungen gleichermaßen in einer bisher nicht gekannten Dimension. Alle Beteiligten müssen ein kompliziertes Geflecht von EU
Verordnungen, nationalen Umsetzungsregelungen und landesspezifischen Regelungen und Besonderheiten anwenden. Am 20. Mai 2008 hat die Kommission ihre Vorschläge zum sogenannten Gesundheitscheck vorgelegt. Der Begriff ist nicht ganz glücklich gewählt, aber es ist die Übersetzung. Es hat hier nichts mit Gesundheit zu tun, sondern es geht natürlich um die Fragen, ist die Agrarpolitik noch effektiv, also ist sie gesund im übertragenen Sinn. Auch wenn diese Vorschläge nicht so weitgehend sind, wie wir vorher die Diskussion erlebt haben, hätten sich doch dramatische Auswirkungen auf die Landwirtschaft in Ostdeutschland und Thüringen ergeben. Minister Sklenar hat im Landtagsplenum im Juni 2008 darüber bereits umfassend berichtet. Der Bundesrat hat am 4. Juli 2008 eine Stellungnahme abgegeben. Kernaussage ist, dass die Länder weitere Kürzungen der Direktzahlung zum jetzigen Zeitpunkt ablehnen und Planungssicherheit für die Landwirte bis zum Jahr 2013 fordern. Der Gesundheitscheck darf zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu einer neuen Agrarreform werden. Auch nach 2013 brauchen wir eine nachhaltige und auf die regionalen Verhältnisse abgestimmte Landwirtschaft, die den Bedürfnissen der Verbraucher insbesondere gerecht wird.
Zum Thema „bessere Rechtsetzung“ auch noch eine Anmerkung: Die deutsche Ratspräsidentschaft hat die Entlastung europäischer Unternehmen von unnötigen Bürokratiekosten zu einem Schwerpunkt ihres Programms gemacht und sich mit Nachdruck für die Festlegung konkreter quantitativer Ziele eingesetzt. Mit dem am 8./9. März 2007 verabschiedeten Aktionsprogramm zur Verringerung von Verwaltungslasten setzte sich der Europäische Rat das Ziel, die durch europäische Regelungen bedingten Verwaltungslasten in der Europäischen Union bis 2012 um 25 Prozent zu verringern. Als Folge wird eine Steigerung des Bruttoinlandprodukts um 1,5 Prozent in diesem Zeitraum erwartet. Sie sehen also, dass Bürokratie Bruttoinlandprodukt aufzehrt. Wenn wir Bürokratie abbauen, kommt das unmittelbar auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit zugute.
Das Aktionsprogramm beruht auf drei Säulen: Reduzierung der Belastung von Unternehmen durch europäische Regelungen, Bereinigung des europäischen Rechts und Verbesserung der europäischen Rechtsetzung durch eine konsequente Folgenabschätzung. Im Rahmen der Europaministerkonferenz vom 5. Juli 2008 hatte ich die Gelegenheit, mich in einem Gespräch mit Herrn Kommissar Verheugen und dem für die Expertengruppe zum Abbau von Verwaltungslasten zuständigen Ministerpräsidenten a.D. Edmund Stoiber über die konkreten Maßnahmen der Europäischen Kommission zu informieren. Ich war tatsächlich auch beeindruckt von der Systematik und vom Umfang des bislang beispiellosen Projektes zur
Erfassung der Verwaltungslasten. Ende dieses Jahres werden nun die ersten Ergebnisse vorliegen und ich hoffe, diese Ergebnisse werden für die weiteren europäischen Anstrengungen wegweisend sein.
Die Frage der Zuständigkeiten der EU wird auch immer wieder aufgeworfen. Ich denke, die EU kann nur dort tätig werden, wo ihr die Mitgliedstaaten in den Verträgen Kompetenzen eingeräumt haben. Für die Landesregierung ist es nicht hinnehmbar, dass die Kommission, wie z.B. im Bildungsbereich, immer wieder versucht, in sogenannter offener Koordinierung verbindliche Vorgaben zu machen. Wir befürworten einen Erfahrungsaustausch, lehnen aber Vorgaben für Lehrplaninhalte und organisatorische Fragen ab.
Noch einmal zum Thema Subsidiaritätsprinzip: Hier ist die Frage, wird das Subsidiaritätsprinzip beachtet? Für die Thüringer Landesregierung ist es eine entscheidende Frage, ob die Mitgliedstaaten selbst die Aufgaben wahrnehmen können oder ein Handeln der Gemeinschaftsebene echten Mehrwert bietet. Das heißt also, ist es für uns wichtig, dass dies auf der europäischen Ebene in Brüssel entschieden wird oder ob es hier vor Ort entschieden wird. Zum Beispiel bei der vorgeschlagenen Bodenrahmenrichtlinie ist nach der Auffassung der Thüringer Landesregierung das Subsidiaritätsprinzip eindeutig verletzt. Wir haben in Deutschland hohe Standards und es ist nicht einsehbar, dass nicht jeder Mitgliedstaat selbst nationale Regelungen zum Bodenschutz aufstellen kann, zumal es kaum grenzüberschreitende Effekte bei Böden gibt. Wir werden diese Position weiter vertreten, wenn die französische Präsidentschaft die bislang gescheiterten Verhandlungen wieder aufnehmen will.
Zur Frage, sind die Vorschläge verhältnismäßig? Die Verhältnismäßigkeit von Vorschlägen lässt sich an vielen Kriterien messen, so an den Auswirkungen auf die heimische Wirtschaft oder auch am Verwaltungsaufwand, den sie verursachen. Es bleibt immer die Frage, ob statt Richtlinien und Verordnungen nicht ein milderes Mittel möglich ist.
Es stellt sich die Frage, welche Auswirkungen haben Vorschläge auf Thüringen. Ein Beispiel, wie sich Vorhaben der Kommission auf Thüringen niederschlagen können, ist der bereits erwähnte Gesundheitscheck der Agrarpolitik. Die Kommission plant, die Unterstützung für große Agrarunternehmen überproportional zu kürzen. Im November 2007 hat die Kommission bereits erste Ideen hierzu vorgestellt und diese sahen Kürzungen von bis zu 45 Prozent für große Unternehmen vor. Jeder weiß, dass das natürlich insbesondere auch die ostdeutsche Landwirtschaft getroffen hätte. Dieser Vorschlag war für Thüringen nicht akzeptabel. Für die Einbringung Thüringer Interessen in den Entscheidungsprozess gab
und gibt es verschiedene Möglichkeiten: die Kabinettsitzungen in Brüssel mit Vertretern der Kommission, durch die Thüringer Landesregierung wahrgenommen, Einzelgespräche auf politischer Ebene oder auch die tägliche Arbeit der Vertretung des Freistaats in Brüssel. Ich begrüße sehr, dass auch der Landtag diese Möglichkeit der direkten Kontakte nutzt. Die Gespräche des Ausschusses für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten im Mai in Brüssel waren, glaube ich, ein wichtiger Beitrag, die Thüringer Interessen gegenüber den EU-Institutionen darzustellen. Übrigens ist Thüringen für diese Sache auch immer wieder positiv dargestellt worden, denn es kommt nicht so häufig vor, dass Landesparlamente Vertreter nach Brüssel entsenden.
Meine Damen und Herren, die zentrale Stelle der Mitwirkung der Länder ist der Bundesrat, der zu allen länderrelevanten EU-Vorhaben Stellungnahmen abgibt. Dies sind jährlich rund 180 Beschlüsse, die die Bundesregierung je nach innerstaatlicher Kompetenzverteilung zu berücksichtigen hat. Grundlage für die Länderbeteiligung ist Artikel 23 des Grundgesetzes und das dazugehörige Ausführungsgesetz, nämlich das Gesetz über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union. Ich denke, das haben wir bereits im Ausschuss besprochen und das ist auch nicht abhängig von dem Lissabonvertrag, sondern das ist eben auch die Rechtslage, die wir bereits jetzt schon haben und die wir auch nutzen. Im Streitfall mit dem Bund, ob er eine Stellungnahme des Bundesrats zur Grundlage seiner Verhandlungen machen muss, sollen künftig Gespräche zwischen Bund und Ländern zur Konfliktlösung geführt werden. Bisher war das Bundesverfassungsgericht die einzige, allerdings - das muss man auch sagen - nie genutzte Konfliktinstitution. Mit diesen Festlegungen wird die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern nicht grundlegend verändert, es wurden aber wichtige Klarstellungen erzielt. Die Mitwirkung der Länder in EU-Angelegenheiten über den Bundesrat ist effektiv und viele Regionen in Europa beneiden uns darum. Für die Landesregierung bedeutet das, innerhalb des engen Sitzungsrhythmus des Bundesrats von üblicherweise drei Wochen im Austausch mit anderen Ländern eine Position zu bilden. Das heißt also, in jeder Bundesratsitzung ist ein Punkt, bei dem es um solche Fragen geht, einfach schon vorgesehen und gesetzt. Er wird dann im Laufe dieser drei Wochen mit einzelnen Richtlinien gefüllt und wir müssen dann sehr schnell darüber entscheiden. Durch die Regelungen des Vertrags von Lissabon zum Subsidiaritätsfrühwarnsystem wird die Rolle des Bundesrats deutlich gestärkt. Die Beschlüsse des Bundesrats richten sich dann nicht mehr nur an die Bundesregierung, sondern auch unmittelbar an die Kommission. Darüber hinaus ist er in das Subsidiaritätsfrühwarnsystem der nationalen Parlamente eingebunden.
Danach können die nationalen Parlamente innerhalb von acht Wochen nach Vorlage des Entwurfs eines Rechtsetzungsakts eine Nichtbeachtung des Subsidiaritätsprinzips rügen und unter bestimmten Voraussetzungen auch beim Europäischen Gerichtshof klagen. Ich sage dies hier ausdrücklich, weil immer gesagt wird, wir sind völlig ohne Einfluss auf das, was in Brüssel geschieht. Mit dem Vertrag von Lissabon haben die Länder tatsächlich auch stärkere Möglichkeiten, die wir natürlich dann auch nutzen. Deswegen sind wir ja so daran interessiert, dass der Lissabon-Vertrag auch umgesetzt wird.
Meine Damen und Herren, wir haben heute Anträge vorliegen. Über diese Anträge wird jetzt in der Debatte zu diskutieren sein. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, bei aller Erregung denke ich, das Thema „Europa“ sollten wir hier in dieser Runde doch positiv besetzen. Das ist genau das, wo ich meinen Vorrednern Herrn Bergemann und auch Herrn Höhn danke. Das ist genau der Grundton, den wir brauchen, kritische Stimmen, aber auch Zustimmung zu Europa, denn Europa ist doch die größte positive Vision, die wir im friedlichen Miteinander der Völker in Europa haben, und das vermisse ich eigentlich, Herr Kubitzki, bei Ihnen.
Bei aller Kritik, die Opposition immer haben muss, und Sie haben es in Ihrem zweiten Beitrag, das will ich wohl zugeben, ein Stück weit revidiert, aber in Ihrem ersten Beitrag haben Sie nicht dazu beigetragen, eine positive Grundstimmung für Europa mit zu begleiten, und das vermisse ich. Das ist aber unsere Aufgabe, denn jeder weiß doch, dass wir mit dem Vertrag von Lissabon nicht in jedem einzelnen Punkt übereinstimmen, aber wir brauchen Kompromisse. Wenn man die Kompromisse ablehnt,
ist man nicht mehr politikfähig. Das kritisiere ich auch an Ihrer Haltung mit dem Antrag beim Bundesverfassungsgericht. Wir brauchen an dieser Stelle einen Kompromiss, auch wenn wir nicht mit jedem Punkt und Komma im Einzelnen übereinstimmen. Dann nur,
und nur dann, können wir Europa voranbringen. Das ist doch das Schizophrene gerade an dem Nein der Iren: Sie kritisieren etwas an der EU, was mit dem Vertrag von Lissabon hätte verbessert werden können. Das ist doch letztlich das, was wir als Politiker - da gebe ich uns allen auch die Verantwortung - den Menschen nahe bringen, der Vertrag von Lissabon hätte uns in Europa sehr viel weiter vorangebracht. Dafür zu streiten lohnt sich und deswegen ist der Gang der LINKEN zum Bundesverfassungsgericht falsch. Ihr Antrag heute steht im klaren Gegensatz zu dem, was Sie eigentlich in Ihrer Praxis ansonsten tun. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Landesregierung unterstützt ausdrücklich den Antrag der CDU-Fraktion, den 18. März als Gedenktag zum Tag der Parlamentarischen Demokratie zu erklären, und der Zusatz „Parlamentarische Demokratie“ ist uns ausdrücklich wichtig. Herr Hahnemann, ich kann Ihre Einlassung zu dem Benennen von Tagen als Gedenktage nicht nachvollziehen, dass Sie hier etwa fabulieren, das wäre doch ein Zeichen des Unterganges der herrschenden Klasse. Wie sehen Sie denn dann die Begründung, den 27. Januar als Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus zu erklären, war das auch Ausdruck des Unterganges der herrschenden Klasse? Übrigens war das damals Roman Herzog, der diesen Tag zum Gedenktag erklärt hat und ich halte es ausdrücklich für wichtig,
dass wir solche Gedenktage haben und schlage übrigens vor, wir sollten auch einen Gedenktag für die Opfer des Stalinismus in diesem Land haben.
Es gibt für uns eben mehrere wichtige Gründe, warum der 18. März 1990, also erst einmal der 18. März zum Gedenktag erklärt werden soll mit ausdrücklichem Hinweis natürlich auf 1990, aber auch mit Hinweis auf 1848.
Ich will die Gründe benennen, der erste Grund: Der 18. März war ein Schlussstein einer Entwicklung, die wir als friedliche Revolution bezeichnen, und ich sage, es war eine friedliche Revolution. Der Begriff „Wende“ ärgert mich, den hat Egon Krenz in die Öffentlichkeit gebracht, und so viel sollten wir Herrn Krenz nicht Ehre erweisen, dass wir einen Begriff von ihm in die Geschichte eingehen lassen. Es war eine Revolution, auch wenn kein Blut geflossen ist, zum Glück ist kein Blut geflossen, aber es hat eine Revolution gegeben, die auch noch in Deutschland das erste Mal funktioniert hat. Deswegen ist der 18. März als Schlussstein dieser Entwicklung, als einer der Schlusssteine, muss man sagen, ein so wichtiger Tag.
Meine Damen und Herren, auch zu Ihnen, Frau Pelke, ich will Ihnen wirklich zugestehen, dass Sie schon eher in der DDR waren, im Dezember 1990, sagten Sie wohl, und dass Sie dort mit beigetragen -
1989, Verzeihung -, auch mit anzufassen, dass hier dieser Aufbau des Freistaats Thüringen gelingt. Aber was Sie wirklich nicht nachempfinden können, Frau Pelke, wir haben diesen Tag der freien Wahlen herbeigesehnt, wir DDR-Bürger, die nie frei wählen durften, das war eine Herzenssache und deswegen, Frau Pelke, diese Empfindung, die ich als Geborener in dieser DDR hatte, die kann einer nicht mitempfinden, der in diesem System nicht gelebt hat, der zum Beispiel den 7. Mai 1989 nicht erlebt hat, an dem wir dermaßen betrogen worden sind. Hier in Erfurt gab es offiziell 214 Gegenstimmen.
Am Ende, bitte.
Wir hatten offiziell 214 Gegenstimmen! Wir hatten Leute, die gezählt haben in den Wahlkreisen, wir hatten bereits in 5 Prozent der Wahllokale über 22 Prozent der Gegenstimmen, die wir gezählt hatten. Wir haben auch dann einen Brief an Egon Krenz geschickt und haben angezeigt, dass hier Wahlbetrug bestanden hat. Also, Frau Pelke, dieses Empfinden der Menschen für die ersten freien Wahlen als ein Grundrecht, eines der wichtigsten Grundrechte. Neben Meinungsfreiheit, neben der Versammlungsfreiheit, neben der Freiheit, Parteien zu gründen und neben Koalitionsfreiheit gehört die freie, geheime, gleiche und unmittelbare Wahl zu den Grundrechten der Menschen schlechthin. Deswegen ist uns der 18. März 1990 als der Tag der ersten freien Wahlen so wichtig.
Einen zweiten Punkt will ich nennen, warum es wichtig ist und warum gerade der Hinweis auf parlamentarische Demokratie so wichtig ist. Es war der Startpunkt einer Entwicklung, die demokratische Strukturen erbracht hat. Der 18. März war der Startpunkt für Gewaltenteilung in diesem Land. Wir kannten ja den Begriff Gewaltenteilung überhaupt nicht. Es gab eine Ein-Parteien-Herrschaft, Herr Hahnemann, die in der Verfassung sogar in Artikel 1 festgeschrieben war. Und es ist - das sage ich ausdrücklich auch als Nicht-CDU-Mitglied vor der Wende - eine Legende, die Blockparteien wären an der Macht beteiligt. Das Machtzentrum war das Politbüro der SED - eindeutig. Und nicht die Regierung, nicht die Minister hatten irgendeinen Einfluss, und schon gar nicht die Volkskammer. Günter Mittag beispielsweise war nie Minister; er wurde aber als großer Wirtschaftsfachmann bzw. -verantwortlicher der DDR im Westen gehandelt. Er war Abteilungsleiter für Wirtschaftsfragen im Politbüro. Also, es gab keine Gewaltenteilung durch Legislative, Judikative und Exekutive. Und weil uns das auch so wichtig ist - nämlich ein Parlament von Bürgern gewählt -, ist uns der Begriff parlamentarische Demokratie so wichtig.
Herr Matschie, ich würde nicht so laut rufen, wenn es um Blockparteien geht. Die SPD ist damals im Block in die SED eingetreten und Herr Grotewohl hat sie reingeführt. Es gab viele, die das nicht mitgemacht haben, Herr Matschie. Die haben sich dagegen gewehrt, sind auch in Gefängnisse dafür gegangen. Aber es gab bis zuletzt im Ministerrat, bis 1989, auch ein SPD-Mitglied, das natürlich in der Regierung gewesen ist. Hier so eine Aufregung halte ich für Unsinn. Eindeutig steht fest, noch einmal, das Macht
zentrum war das Politbüro. Das Politbüro übrigens unterstand der Außenabteilung, der KPdSU in Moskau. Und ich würde höchstens noch mildernde Umstände gelten lassen, weil sich die Macht auf russische Panzer und mindestens 400.000 russische Soldaten, die gegenüber 100.000 Ostdeutsche standen, stützte. Das waren die Zahlen, sie waren vielleicht statistisch nicht ganz richtig erfasst. Die Machtverhältnisse waren jedenfalls geklärt.
Aber dass, Frau Dr. Klaubert, die SED die friedliche Revolution eingeleitet hat, das ist nun wirklich eine Legende. In Arnstadt ist geprügelt und blutig niedergeschlagen worden, in Berlin ist blutig niedergeschlagen worden und auch in Dresen haben die SEDMachthaber eingegriffen und blutige Niederschlagungen gemacht - zum Glück nicht in Erfurt und zum Glück nicht in Leipzig.
Und das war ein Verdienst von Michail Gorbatschow, der nämlich gesagt hat, ich mache das nicht mit. Herr Honecker hätte es selbstverständlich gemacht und Frau Margot Honecker auch. Die hat nämlich noch kurz vorher gesagt: „Wir werden den Sozialismus verteidigen, auch mit Waffengewalt.“ Und Egon Krenz hat die blutige Niederschlagung am Platz des himmlischen Friedens noch bejubelt und beklatscht, um ein Signal zu setzen: Seht, so werden wir es auch machen. Also eine solche Legende, Frau Dr. Klaubert, sollten Sie nicht noch einmal als wirkliche historische Tatsache darstellen. Es gab sicherlich auch bei Ihnen - das will ich zugeben - viele, die die Nase einfach voll hatten. Frau Klaubert, das wissen wir doch. Aber die SED, die die Macht hatte, wollte die blutige Niederschlagung. Es gab zum Glück auch aufrechte Genossen, die an den Stellen, wo sie die Möglichkeiten hatten, das verhindern konnten - zum Glück, muss man sagen.
Ich würde gern im Anschluss antworten.
Zweitens noch einmal zusammengefasst: Ich denke, der 18. März gehört in besonderer Weise als Gedenktag, es ist nämlich der Abschluss der friedlichen Revolution. Das ist die erste Revolution, die gelungen ist in Deutschland. Und es waren die ersten freien, gleichen, geheimen und unmittelbaren Wahlen. Es gehört auch dazu, dass wir daran denken, dass am 18. März 1848 ein Höhepunkt der blutigen Revolution - der März-Revolution - war, leider aber
eben nicht erfolgreich.
Die Landesregierung hat bereits gehandelt - auch das will ich sagen - wir haben im Bundesrat einen Plenarantrag dazu gestellt. Hier möchte ich auf einen Vorgang hinweisen, der von Herrn Hahnemann so verklärend dargestellt worden ist. Ich bin ganz dankbar, dass Sie das aufgegriffen haben, Herr Hahnemann, da kann ich mich drauf beziehen. Es war nämlich im Bundesrat die Berliner Landesregierung Rot-Rot, die einen Antrag gestellt hat, den 18. März zum Gedenktag der Demokratie zu erklären. Ich habe schon fast gejubelt und frohlockt, ich dachte: Rot-Rot hat auch so viel Geschichtsbewusstsein. Und als man dann nachgelesen hat, konnte man erkennen, dass es eigentlich überhaupt nicht um den 18. März 1990 ging, es ging im Wesentlichen um den 18. März 1848. Ich habe mich gewundert, ich unterstelle jetzt im Nachhinein, das war bewusst. Ich denke, DIE LINKE wollte und will auch heute nicht, dass der 18. März 1990 im Bewusstsein der Menschen als erster freier Wahltag bestehen bleibt. Ich verstehe das auch; das war der Tag der Niederlage der SED. Das ist ja völlig klar, denn die SED hat eine Abfuhr erteilt bekommen und daran denken zu müssen, ist sicherlich nicht immer ganz so edel. Was mich aber wundert, dass die SPD den Antrag mitmacht. Dass man hier ein Stück weit Geschichtsklitterung mitbetreibt. Das hat mich ehrlich auch ein Stück weit erschüttert,
Sie haben das doch mit eingebracht. Die SPD hat diesen Antrag in Berlin mit eingebracht und hat den Hinweis auf 1990 versteckt. Ich habe mich gewundert. Es hätte meines Erachtens die Ostberliner SPD ein Stück weiter protestieren müssen dagegen. Aber im Grunde zeigt das doch Folgendes: Dort, wo die SPD mit den LINKEN zusammengeht, wird die SPD eher untergebuttert. Das war bei der Vereinigung KPD und SPD so. Sie sollten aus diesen historischen Erfahrungen lernen. Sie haben es ja eben erst wieder in Berlin so erlebt.
Sie haben als SPD einen Antrag mitgetragen, der den Verweis auf 1990, den 18. März, nicht in den Mittelpunkt gerückt hat als den Tag unserer Demokratie, unserer demokratischen Erfahrung, Sie haben auf 1848 orientiert. Ich unterstelle nicht, dass das von Ihnen bewusst war, sondern von der Linkspartei, und Sie haben es einfach mitgemacht und toleriert. Das ist mein Vorwurf.
Herr Matschie, das war doch nicht aus Versehen, der Antrag wurde ja von Berlin wieder zurückgezogen, nachdem Thüringen einen erweiterten Antrag gestellt hat, um 1990 mit aufzunehmen nämlich um diesen Tag zu würdigen. Da wurde der Antrag zurückgenommen, damit dieser Antrag von Thüringen nicht zur Abstimmung kommt. Das ist nicht das letzte Wort. Ich denke, Thüringen wird sich weiter engagieren, so wie es von dem Antrag der CDUFraktion gewünscht und erbeten ist. Ich bin zuversichtlich, dass wir am Ende ein positives Ergebnis haben werden. Vielen Dank.
Frau Pelke, ich gestehe Ihnen doch zu, dass Sie mindestens ebenso ein Freiheitsbewusstsein in sich tragen und auch im freiheitlich-demokratischen System sich engagieren. Das habe ich doch ausdrücklich gesagt. Aber eines, Frau Pelke,
wer in der DDR erlebt hat, wie wir ständig betrogen worden sind bei Wahlen, wie peinlich es ist, am Abend der Wahlen 99,9 Prozent zu erleben, wo wir doch alle wussten, wer vielleicht von unseren Bekannten dagegengestimmt hat. Allein ich kannte doch die Zahlen in meinem Bekanntenkreis, die dagegengestimmt haben. Wir wurden betrogen und deshalb, Frau Pelke, wollte ich nur diese kleine An
merkung machen. Wer hier gelebt hat, in dieser DDR, hat diesen 18. März herbeigesehnt und sich gefreut. Ich habe selbst im Demokratischen Aufbruch damals Leute zum Wahllokal gefahren, die waren gehbehindert. Die haben mir gesagt, wir müssen doch wählen gehen, darauf haben wir uns so lange gefreut. Und das war eigentlich nur meine Anmerkung. Und diese Freude lasse ich mir auch nicht von Ihnen erklären und nehmen.
Frau Klaubert, ich bin Leipziger, deswegen kann ich mich sehr gut in die Sache hineinversetzen. Ich kenne auch die Namen, die Sie vorgetragen haben. Ich bin doch ausdrücklich dankbar, dass wir überall Leute hatten, die aufrecht gewesen sind. Aber jetzt ein Bild zu produzieren, die SED hat eigentlich die friedliche Revolution eingeleitet, ist für mich sehr fragwürdig.
Nein, Sie haben es nicht so gesagt Frau Dr. Klaubert, das gebe ich Ihnen ausdrücklich auch zu Protokoll. Aber es wird doch ständig der Eindruck erweckt, im Grunde waren doch die Blockparteien das Gleiche wie die SED, das ist Ihre Grundmelodie und das ist falsch. Die Macht hatte die SED, das Politbüro hat gesagt, wo es langgeht und das ZK der SED hat die Direktiven ausgegeben. Der Ministerrat musste sich danach richten. Kein Minister konnte in irgendeiner Weise danebentreten, denn er wurde sofort entfernt. Deswegen sage ich noch einmal,
die Blockparteien waren schmückendes Beiwerk, sie haben auch mal eine Resolution mit unterschrieben, aber sie hatten keine Macht in diesem Land. Das gleichzusetzen, das nehme ich Ihnen in der Tat sehr, sehr übel. Im Übrigen muss man eindeutig sagen, in der CDU gibt es heute wesentlich mehr Mitglieder aus der neuen Zeit als bei der SPD zum Beispiel überhaupt Mitglieder bestehen.
Bei den LINKEN sind sie natürlich aus der alten Zeit. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, Herr Dr. Schubert, im Namen der Landesregierung beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:
Zu Frage 1: Von den im Zuge der letzten Kabinettsumbildung ausgeschiedenen Mitgliedern der Landesregierung wurden folgende Positionen in Leitungsgremien von Unternehmen, an denen das Land unmittelbar beteiligt ist, besetzt.
Erstens: Minister a.D. Prof. Dr. Jens Goebel ist noch Mitglied des Aufsichtsrats der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH - kurz LEG - und der Deutschen Nationaltheater und Staatskapelle Weimar GmbH und soll jeweils als solches abberufen werden.
Zweitens: Minister a.D. Andreas Trautvetter soll als Mitglied des Aufsichtsrats der LEG abberufen werden.
Zur Frage 2: Aus der jüngsten Kabinettsumbildung ergaben sich infolge von neuen Ressortzuschnitten bzw. Ämterwechseln folgende weitere Besetzungen von Leitungsgremien von Unternehmen, an denen das Land unmittelbar beteiligt ist.
Erstens: Minister Gerold Wucherpfennig soll Mitglied des Aufsichtsrats der LEG werden.
Zweitens: Minister Bernward Müller soll Mitglied des Aufsichtsrats der LEG sowie Vorsitzender des Aufsichtsrats der Deutschen Nationaltheater und Staatskapelle Weimar GmbH werden. Hierfür hat die Thüringer Landesregierung jeweils die Zustimmung des Thüringer Landtags nach Artikel 72 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen beantragt. Wie mir bekannt ist, ist der Tagesordnungspunkt morgen und soll morgen entsprechend abgearbeitet werden.
Zur Frage 3: Weitere Anträge auf Zustimmung des Thüringer Landtags nach Artikel 72 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen sind aus derzeitiger Sicht nicht zu erwarten.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kuschel beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zur Frage 1: Die CMAC-GmbH & Co. Verlags KG hat seit 1995 Förderungen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ erhalten. Die Förderung belief sich seit 1995 für drei Projekte auf insgesamt ca. 1. Mio. €. Es handelt sich hierbei um einen Zuschuss für die Einrichtungs- bzw. um zwei Zuschüsse für Erweiterungsinvestitionen. Wie sinnvoll die Fördermittel eingesetzt wurden, mag folgendes Zitat belegen: „Dieses Millionenprojekt stellt in Ihrer mittelständischen Firmengeschichte eine der wichtigsten Investitionsmaßnahmen dar, mit der Sie“ - gemeint ist der Verleger Martin Schiffner - „nicht nur den Wirt
schaftsstandort Erfurt stärken, sondern zugleich Erfurts Profil als Medienstadt untermauern.“ Dieses Zitat stammt nicht von einem Mitglied der Landesregierung, es stammt vom Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Erfurt Andreas Bausewein vor knapp einer Woche am 27. Juni auf dem Richtfest des CMAC Medien- und Druckzentrums. Um einer möglichen Rückfrage des Kollegen Kuschel zuvorzukommen, da das eine die Landesregierung möglicherweise begünstigende Aussage ist, darf ich versichern, dass Herr Bausewein weder für ein Gehalt bzw. Honorar, noch ehrenamtlich für die Landesregierung tätig ist.
Zur Frage 2: Die Landesregierung hat seitens des TMfSG und des TKM Anzeigen bei der CMAC GmbH & Co. Verlags KG geschaltet. Das TMfSG hat in diesem Jahr mit einer Anzeige auf dem Stand des Ministeriums auf der Thüringenausstellung aufmerksam gemacht, die Kosten betrugen 1.785 €. Das TKM hat im Jahr 2007 im Rahmen einer Jahresanzeige allen Lehrerinnen und Lehrern für ihre Arbeit gedankt und alle guten Wünsche für das neue Jahr ausgesprochen. Die Kosten dieser Anzeige betrugen 1.734,32 €. Also zwei Anzeigen wurden geschaltet.
Zur Frage 3: Nein.
Zur Frage 4: Ebenfalls nein.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, der Bericht, den ich jetzt geben werde, baut auf der Arbeit meines Vorgängers im Amt des Europaministers, Herrn Wucherpfennig, auf und deswegen möchte ich am Anfang ihm ein ganz herzliches Dankeschön aussprechen für seine Arbeit, die er in diesem Bereich geleistet hat.
Wir feiern morgen wiederum Geburtstag. Wir haben gestern Geburtstag gefeiert, wir feiern morgen wiederum Geburtstag, und zwar ist morgen der Tag, an dem wir die Geburtsstunde des vereinten Europas begehen, am 9. Mai, denn vor 58 Jahren legte der französische Außenminister Robert Schuman mit seinem Vorschlag zur Zusammenlegung der französischen und deutschen Kohle- und Stahlproduktion den Grundstein für den Prozess der europäischen Integration auf gesellschaftlicher, politischer und wirtschaftlicher Ebene.
Wir Ostdeutschen sind zwar erst seit der friedlichen Revolution Nutznießer dieser Entwicklung, ich kann aber sagen, Gott sei Dank sind wir Nutznießer dieser Entwicklung, denn man kann mit voller Überzeugung sagen, der Prozess war und ist eine Erfolgsgeschichte. Seit mehr als einem halben Jahrhundert steht Europa für ein friedliches Miteinander für Freiheit, für politische und wirtschaftliche Stabilität. Ich denke, es gab noch nie in Europa eine so lange Zeit einer friedlichen Periode und nach aller Voraussicht werden keine Söhne europäischer Eltern mehr gegeneinander Krieg führen müssen. Ich denke, das ist ein großer Erfolg.
Deshalb ist der 9. Mai 1950, meine Damen und Herren, ein denkwürdiger Tag für die europäische Gemeinschaft und damit zu Recht ein Tag, an dem
auch gefeiert werden sollte. Seit nunmehr 22 Jahren, seit 1986, ist der Europatag geprägt von Veranstaltungen mit Erwachsenen und Kindern aus ganz Europa. Als Fest der Kulturen bringt er die Menschen verschiedener Nationen näher zueinander, fördert das gegenseitige Verstehen und weckt neue Visionen.
Wir sind - wiederum erst seit 18 Jahren - auch in Thüringen mit dabei. Ich denke, dort, wo dieser Tag so gefeiert wird, wie ich es eben gesagt habe, spürt man ganz deutlich, die Menschen fühlen sich wohl in Europa, hier ist ihr Zuhause. Sie müssen nicht auf typische Eigenheiten ihres Landes, ihre kulturellen Verwurzelungen, Lebensgewohnheiten oder ihre Sprache verzichten. Ich denke also, der Europatag sollte als stärkere Symbolkraft erhalten werden, bei dem vor allem die positiven Errungenschaften der europäischen Integration im Mittelpunkt stehen sollten, und zwar nicht nur die zwischenmenschlichen, sondern auch die politischen und wirtschaftlichen Errungenschaften.
Der Europatag erinnert an die Überwindung von Grenzen, erinnert an nachbarschaftliche Aussöhnung, erinnert an die Chancen, die der europäische Binnenmarkt bietet. Allesamt sind das keine Selbstverständlichkeiten, denn Jahrhunderte galten europäische Nachbarn als Erbfeinde. Das sind echte Errungenschaften, die im Alltag politischer Abstimmungen in der EU häufig, leider, muss ich sagen, in den Hintergrund geraten. Was oft bleibt, ist das Bild eines 80.000 EU-Richtlinien umfassenden bürokratischen Monstrums, das unter anderem - und hier das mit Abstand am häufigsten genannte Beispiel - die Krümmung der Banane reglementiert.
Meine Damen und Herren, für mich als neuer Europaminister ergibt sich daher als eine wichtige Aufgabe, Europapolitik in Thüringen noch besser zu vermitteln und transparenter zu machen. Nur so werden sich die Thüringerinnen und Thüringer auch stärker als Europäer definieren können und wollen. Der Thüringen-Monitor 2007 hat gezeigt - das ist leider ein Ergebnis, das nicht gut ist -, nur 10 Prozent der Befragten fühlen sich in erster Linie als Europäer. Ich denke, hier müssen wir noch einiges tun, dass das besser wird, z.B. nämlich am Europatag. Seit 14 Jahren ist dieser Feiertag in Deutschland eine ganze Europawoche geworden. Veranstaltungen der Länder, der Bundesregierung, des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission prägen diese Zeit. Die Länder sind dabei Ansprechpartner für zahlreiche Aktionen vor Ort, in denen sich das europäische Engagement von Vereinen und Verbänden, Schulen und Hochschulen spiegelt.
Meine Damen und Herren, es sind mehr als 70 Veranstaltungen in Thüringen, die von dieser Lebendigkeit Europas auch in Thüringen zeugen. Die zentrale
Informations- und Diskussionsveranstaltung des Freistaats Thüringen fand bereits am Dienstag im Barocksaal der Thüringer Staatskanzlei statt. Sie war dem Schwerpunktthema des diesjährigen Europatages gewidmet, dem Vertrag von Lissabon und den Auswirkungen des neuen Reformvertrags auf Bürger, Mitgliedstaaten, die deutschen Länder und die Europäische Kommission. Der Tenor dieser Veranstaltung - nämlich der Vertrag von Lissabon - stärkt nicht nur die demokratischen Fundamente der Europäischen Union, sondern auch die Rechte der in der Union lebenden Bürger. Ihnen wird die aktive Teilnahme am demokratischen Leben nun vertraglich verbrieft. Ich denke, das ist ein Erfolg, der im Zusammenhang mit dem Reformvertrag geschlossen worden ist.
Ich denke, die Menschen müssen sich mit Europa identifizieren wollen, Identität braucht allerdings auch Symbole. Daher bedaure ich es ausdrücklich sehr, dass im Vertrag von Lissabon die europäischen Symbole - nämlich der Europatag, die Europahymne, auch die Europaflagge und der Europaleitspruch und der Euro - als Bezugspunkte europäischer Identität keine Erwähnung mehr finden. Das ist schade. Aber immerhin, im Rahmen einer sogenannten Erklärung bringen 16 Mitgliedstaaten auch weiterhin mit der Verwendung der Symbole die Zusammengehörigkeit der Menschen in der Union und ihre Verbundenheit zum Ausdruck. Ich denke, es ist ein positives Zeichen, dass dieses auf Initiative der deutschen Länder geschehen ist, dass diese formulierte Erklärung so stark Zustimmung gefunden hat.