Protocol of the Session on June 9, 2006

Meine Damen und Herren Abgeordneten, sehr verehrte Gäste auf der Tribüne, ich eröffne die heutige Plenarsitzung des Thüringer Landtags. Als Schriftführer hat neben mir Abgeordnete Wolf Platz genommen. Die Rednerliste führt Abgeordnete Holbe. Für die heutige Sitzung liegen mir keine Entschuldigungen vor.

Ich weise noch einmal darauf hin, dass anlässlich des morgen stattfindenden Tags der offenen Tür im Landtag der Ältestenrat beschlossen hat, die heutige Plenarsitzung gegen 15.00 Uhr zu beenden.

Ich möchte die heutige Sitzung damit beginnen, dass ich zwei Abgeordnete verabschiede. Wie Sie alle wissen, wurden Frau Zitzmann als Landrätin des Landkreises Sonneberg und Herr Bausewein als Oberbürgermeister der Stadt Erfurt gewählt.

(Beifall im Hause)

Ich gratuliere von dieser Stelle aus nochmals beiden Gewählten sehr herzlich.

(Beifall im Hause)

Die beiden Abgeordneten werden demnächst ihre neuen Tätigkeiten aufnehmen und nehmen heute das letzte Mal an einer Plenarsitzung teil. Deshalb möchte ich diese Gelegenheit nutzen und die Arbeit der beiden würdigen.

Frau Abgeordnete Zitzmann gehört bereits seit 1994 dem Thüringer Landtag an. Sie hat sich in sehr vielfältiger Weise in dieser Zeit Verdienste erworben. Ich will nur einige herausgehobene Positionen hier angeben. Sie war in der 2. Wahlperiode unter anderem stellvertretende Vorsitzende des Bildungs- und des Gleichstellungsausschusses. In der 3. Wahlperiode war Frau Zitzmann Vorsitzende der Strafvollzugskommission. Sie war Mitglied im Bildungs- und im Petitionsausschuss sowie Mitglied in den Untersuchungsausschüssen 3/3 und 3/4 sowie in den Enquetekommissionen 3/1 und 3/3. In der jetzigen, in der 4. Wahlperiode ist sie Mitglied des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit, sie ist Mitglied der Enquetekommission 4/1 und der Strafvollzugskommission. Sie wurde darüber hinaus zur Vorsitzenden des Petitionsausschusses gewählt. Sie genießt als Ausschussvorsitzende über alle Fraktionsgrenzen hinweg sehr hohes Ansehen. Frau Zitzmann hat sich mit Leib und Seele sozusagen für Thüringen, für die Entwicklung unseres Freistaats eingesetzt. Wir

danken ihr herzlich für ihren enormen Einsatz und ihr Engagement, das sie für das Land erbracht hat.

(Beifall im Hause)

Herr Abgeordneter Bausewein ist seit Beginn der 4. Wahlperiode Mitglied des Landtags. Er hat sich seit dieser Zeit in vielfältiger Weise in die Arbeit des Parlaments eingebracht. Er ist Mitglied des Ausschusses für Wissenschaft, Kunst und Medien. Darüber hinaus hat ihn der Landtag als Mitglied des Kuratoriums der Landeszentrale für politische Bildung gewählt. Ich möchte auch Herrn Bausewein sehr herzlich für die Tätigkeit hier im Landtag danken. Er hat sich für die Weiterentwicklung unseres Landes Thüringen eingesetzt. Dafür auch Ihnen recht herzlichen Dank!

(Beifall im Hause)

Ich wünsche beiden Abgeordneten für ihre neue Tätigkeit viel Erfolg, Glück im Amt und natürlich, dass sie ihre Tatkraft weiter behalten, um für Thüringen zu wirken. Als kleines Dankeschön habe ich Ihnen eine Schreibgarnitur für den neuen Schreibtisch auf den Platz legen lassen, damit Sie immer an den Landtag erinnert werden, und eine Zusammenstellung der Landtagsabgeordneten früherer Legislaturperioden, die in Karikaturen festgehalten sind. Vielleicht schmunzeln Sie dann ab und zu mal, wenn Sie in dieses Buch hineinschauen.

Bitte, Herr Abgeordnete Höhn.

Frau Präsidentin, bevor Sie zur Feststellung der Tagesordnung kommen, bitte ich namens meiner Fraktion gemäß § 41 Abs. 6 Geschäftsordnung um eine Sitzungsunterbrechung für eine Beratungspause; Vorschlag wäre 15 Minuten.

Gut, wir unterbrechen die Sitzung für 15 Minuten und beginnen in 15 Minuten mit der Feststellung der Tagesordnung.

Ich beende die Unterbrechung und wir fahren in der heutigen Sitzung fort.

Als Erstes: Gemäß § 21 Abs. 2 Satz 3 der Geschäftsordnung gilt die Tagesordnung für den heutigen Sitzungstag mit Aufruf des ersten Beratungspunkts in der Reihenfolge der nicht erledigten Tagesordnungspunkte als festgestellt, wenn kein Widerspruch erfolgt. Gibt es Widerspruch? Bitte, Herr Abgeordneter Schröter.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, namens der CDUFraktion beantrage ich, den Punkt „Wahl des Präsidenten des Thüringer Rechnungshofs“ gemäß Drucksache 4/1902 auf die heutige Tagesordnung zu setzen. Ich beantrage des Weiteren, diese Wahl sofort nach Beginn der Sitzung durchzuführen.

Meine Damen und Herren Abgeordneten, ich nehme diesen Antrag entgegen, weise darauf hin, dass die Frist zur Einbringung eines Wahlvorschlags nach § 51 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung eingehalten ist, da es sich um den bereits am 24.04.2006 eingereichten unveränderten Wahlvorschlag der Landesregierung handelt.

Ich weise noch auf Folgendes hin: Gemäß einer Entscheidung des Justizausschusses vom 13. September 2000 besteht nach der parlamentarischen Praxis im Thüringer Landtag die Möglichkeit, sofern ein Wahlvorschlag nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat, den entsprechenden Wahlvorschlag zumindest einmal unverändert erneut ins Plenum zu bringen. Ich gehe davon aus, dass die Landesregierung ihren Wahlvorschlag in Drucksache 4/1902 aufrechterhält, wie es vorhin gesagt wurde.

Ich lasse über die Aufnahme in die Tagesordnung und über die Platzierung, jetzt unmittelbar als ersten Punkt der heutigen Sitzung, abstimmen. Wer ist für die Aufnahme des Antrags und die Durchführung der Wahl als ersten Tagesordnungspunkt, den bitte ich um das Handzeichen? Das ist die übergroße Mehrheit. Wer ist gegen diesen Antrag? Wer enthält sich der Stimme? Bei einer Reihe von Stimmenthaltungen ist dieser Antrag angenommen.

Ich rufe damit als ersten Tagesordnungspunkt heute den Tagesordnungspunkt 20 auf

Wahl des Präsidenten des Thüringer Rechnungshofs Wahlvorschlag der Landes- regierung - Drucksache 4/1902 -

Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass gemäß Artikel 103 Abs. 2 Satz 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 5 Abs. 1 des Gesetzes über den Thüringer Rechnungshof der Präsident des Thüringer Rechnungshofs vom Landtag mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder, also 59 Stimmen, ohne Aussprache gewählt wird. Der Wahlvorschlag liegt Ihnen in Drucksache 4/1902 vor. Gemäß § 46 Abs. 2 der Geschäftsordnung kann bei Wahlen durch Handzeichen abge

stimmt werden, wenn kein Mitglied des Landtags widerspricht. Gibt es Widerspruch? Ja, es gibt Widerspruch. Also werden wir jetzt die Wahl geheim durchführen.

Ich erläutere Ihnen den Stimmzettel. Jeder Abgeordnete erhält einen Stimmzettel, auf dem entweder Ja oder Nein oder Enthaltung angekreuzt werden kann. Ich berufe als Wahlhelfer die Abgeordneten Berninger, Carius und Künast. Ich eröffne hiermit die Wahlhandlung und bitte die Schriftführer, die Namen zu verlesen und dann die Wahlhandlung durchzuführen.

Althaus, Dieter; Bärwolff, Matthias; Bausewein, Andreas; Becker, Dagmar; Bergemann, Gustav; Berninger, Sabine; Blechschmidt, André; Buse, Werner; Carius, Christian; Diezel, Birgit; Doht, Sabine; Döring, Hans-Jürgen; Ehrlich-Strathausen, Antje; Emde, Volker; Enders, Petra; Fiedler, Wolfgang; Dr. Fuchs, Ruth; Gentzel, Heiko; Prof. Dr. Goebel, Jens; Grob, Manfred; Groß, Evelin; Grüner, Günter; Gumprecht, Christian; Günther, Gerhard; Dr. Hahnemann, Roland; Hauboldt, Ralf; Hausold, Dieter; Hennig, Susanne; Heym, Michael; Höhn, Uwe; Holbe, Gudrun; Jaschke, Siegfried; Huster Mike; Jung, Margit; Kalich, Ralf; Dr. Kaschuba, Karin; Dr. Klaubert, Birgit; Köckert, Christian; Kölbel, Eckehard; Dr. Krapp, Michael; Dr. Krause, Peter; Krauße, Horst; Kretschmer, Thomas;

Klaus von der Krone, Jörg Kubitzki, Dagmar Künast, Tilo Kummer, Frank Kuschel, Annette Lehmann, Benno Lemke, Ina Leukefeld, Christine Lieberknecht, Christoph Matschie, Mike Mohring, Maik Nothnagel, Eckhard Ohl, Michael Panse, Birgit Pelke, Dr. Werner Pidde, Walter Pilger, Egon Primas, Michaele Reimann, Jürgen Reinholz, Wieland Rose, Dr. Johanna Scheringer; Prof. Dr. Dagmar Schipanski, Fritz Schröter, Dr. Hartmut Schubert, Gottfried Schugens, Jörg Schwäblein, Heidrun Sedlacik, Reyk Seela, Diana Skibbe, Dr. Volker Sklenar, Carola Stauche, Christina Tasch, Heike Taubert, Tamara Thierbach, Andreas Trautvetter, Elisabeth Wackernagel, Marion Walsmann, Wolfgang Wehner, Siegfried Wetzel, Katja Wolf, Henry Worm, Dr. Klaus Zeh, Christine Zitzmann.

Haben alle ihre Stimme abgegeben? Ich schließe die Wahlhandlung und bitte um Auszählung der Stimmen.

Meine Damen und Herren Abgeordneten, ich gebe Ihnen das Ergebnis der Wahl bekannt: Es wurden 88 Stimmzettel abgegeben. Alle 88 Stimmzettel waren gültig, davon sind 59 Jastimmen, 28 Neinstimmen, 1 Enthaltung. Damit ist die Zweidrittelmehrheit erreicht.

(Beifall bei der CDU)

Ich gratuliere Herrn Scherer zur Wahl. Ich gehe davon aus, dass Sie die Wahl annehmen, Herr Scherer.

(Zuruf Herr Scherer: Ich nehme die Wahl an.)

Sie nehmen die Wahl an. Damit gratuliere ich Ihnen recht herzlich zu diesem neuen Amt.

Meine Damen und Herren Abgeordneten, ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 7

Stand der Behördenstrukturre- form in der Versorgungs- und Sozialverwaltung Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 4/1983 -

Wünscht die Fraktion der SPD das Wort zur Begründung? Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache. Als Erste liegt mir die Wortmeldung von Herrn Minister Zeh vor. Bitte schön.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe bei diesem Tagesordnungspunkt von der Möglichkeit eines Sofortberichts keinen Gebrauch gemacht. Normalerweise bedarf das keiner Erklärung. Ich möchte es dennoch kurz tun.

Die meisten Punkte in diesem Antrag umfassen Fragen der Kommunalisierung. Wir haben uns in dem Verfahren vorgenommen, dass wir in gutem Einvernehmen die Fragen der Kommunalisierung mit den Kommunen besprechen wollen; die Aufgaben, die kommunalisierbar sind, sind klar. Wir sind nach wie vor mitten in den Gesprächen und ich möchte diesen Gesprächen natürlich nicht vorgreifen. Deswegen kann ich auch noch keine Ergebnisse hier darstellen.

Ich wollte nur einmal darauf hinweisen, dass sowohl der Staatssekretär Illert als auch ich im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit des Öfteren berichtet haben über den Stand der Verhandlungen und über das weitere Vorgehen. Ich möchte das auch in der Zukunft genauso handhaben. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Danke. Das Wort hat die Abgeordnete Jung, Linkspartei.PDS.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, werte Gäste! Herr Minister Zeh, ich bin trotzdem traurig, dass Sie das, was wir im Ausschuss miteinander besprochen haben, hier nicht in aller Öffentlichkeit besprechen. Ich glaube, dass wir gemeinsam daran arbeiten sollten, dass diese Behördenstrukturreform in den Versorgungsämtern zu keiner unendlichen Geschichte wird. Denn nach fast zwei Jahren der Verkündung durch den Ministerpräsidenten Althaus in seiner Regierungserklärung hat sich nach Auffassung der Linkspartei.PDS in den zurückliegenden Monaten nicht allzu viel bewegt. So ist es heute schon makaber, dass Sie heute hier keinen Bericht abgeben, denn in einer Vielzahl von Mündlichen Anfragen, Kleinen Anfragen und Sachstandsberichten in den entsprechenden Ausschüssen wurde dies durch die Abgeordneten des Thüringer Landtags bereits abverlangt. Sie, werte Vertreter der Thüringer Landesregierung, haben die Beschäftigten durch Ihre Art und Weise der Veröffentlichung der so genannten Behördenstrukturreform auf das massivste verunsichert. Sie haben damit natürlich auch die Arbeit und die Leistungen, die seit 16 Jahren in den Behörden erbracht werden, infrage gestellt. Gleichzeitig haben Sie Bürgerinnen und Bürger ebenfalls verunsichert und verschreckt. Die aufgebauten Strukturen hatten und haben sich bewährt. Es ist festzustellen - und daran lässt sich auch nichts deuteln -, Thüringen verfügt seit Jahren über eine moderne, leistungsstarke und bürgerfreundliche Landessozialverwaltung. Die Versorgungsämter Erfurt, Gera und Suhl haben sich durch ihre Bürgernähe hervorgetan. Als ebenfalls positiv muss erwähnt werden, dass sich die seit 1991 durchgeführten regelmäßigen Außensprechtage in den Landratsämtern besonders dadurch profilieren konnten, dass pflegebedürftige Bürgerinnen und Bürger durch die Mitarbeiter zu Hause aufgesucht wurden. So kann ich nur der Äußerung der GdV-Landesvorsitzenden Marlene Wolf zustimmen, die vor gut einem Jahr zum Ausdruck brachte, eine Kommunalisierung der Versorgungsämter und die Bildung von 23 Versorgungsämtern in den Landkreisen und kreisfreien Städten ist weder fachlich sinnvoll, noch kann sich das unser Land Thüringen leisten - „unser armes Land“ hat sie gesagt, Entschuldigung.

Die komplizierte Rechtsmaterie, die von den Versorgungsämtern wahrgenommen wird, die häufig auch mit anderen Rechtsgebieten korrespondiert, macht

eine zentrale Aufgabenerledigung notwendig. Nur so kann gewährleistet werden, dass eine einheitliche Rechtsanwendung erfolgt, die den Grundsätzen des Artikels 20 entspricht und für die Bürger die notwendige Rechtssicherheit bietet. Durch die Eingliederung in die 23 Kommunen ist eine unterschiedliche Auslegung der Versorgungsgesetze gar nicht mehr zu vermeiden. Die nachgewiesene hohe Qualität der Fallbearbeitung durch die Versorgungsämter ginge verloren. Damit ist jedoch auch die Gleichbehandlung der Betroffenen nicht mehr gewährleistet. Verstöße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und damit gegen das Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes sind die Folge. Daran ändern auch die rückläufigen Bearbeitungsfälle im Bereich der Kriegsopfer nichts, denn in anderen von der Versorgungsverwaltung wahrzunehmenden Aufgaben steigen die Bearbeitungszahlen rapide an. Die Proteste, die seitens der kommunalen Spitzenverbände, des Landesbehindertenbeirats sowie einer Vielzahl von Oberbürgermeistern und Landräten immer wieder artikuliert werden, haben bis zum heutigen Zeitpunkt das Vorhaben der Landesregierung in Bezug auf die Kommunalisierung nicht aufhalten können.

Auf eine Kleine Anfrage antworten Sie, dass die vorgeschlagenen Alternativmodelle zum Organisationsvorschlag des Sozialministeriums erörtert werden, die einer eingehenden Prüfung bedürfen. Die Drucksache 4/1936 ist - glaube ich - von Anfang Mai, vom 03.05.2006. Diese ressortübergreifende Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Wir fragen Sie: Wann wird sie abgeschlossen werden?

Meine Damen und Herren, die Zeiten, in denen Strukturen aus den westlichen Bundesländern einfach und kritiklos übernommen wurden, obwohl sie auch dort heftig kritisiert wurden, sollten nun auch in Thüringen vorbei sein. Denn wenn Experten in Niedersachsen zu dem Ergebnis kommen, dass z.B. das Land Bayern von einer Kommunalisierung der Ämter wieder Abstand genommen hat, und wenn ein Gutachten aus Nordrhein-Westfalen aussagt, dass eine dezentrale Bearbeitung von Sozialaufgaben in jedem Fall teuer wird, dann ist es nicht verständlich, warum Thüringen auf Biegen und Brechen diesen Weg gehen will;

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

zumal sich die kommunalen Vertreter bis heute nicht positiv zur beabsichtigten Umstrukturierung geäußert haben.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch auf ein paar inhaltliche Fakten eingehen, die auch gegen die Kommunalisierung sprechen. Bereits heute ist immer wieder zu hören, dass es aufgrund einer großen Anzahl von bewilligten Altersteilzeitregelungen