Protocol of the Session on July 8, 2004

Meine Damen und Herren, ich eröffne die konstituierende Sitzung des Thüringer Landtags. Meine Damen und Herren, ich begrüße Sie alle zu dieser Sitzung, es ist die 4. Legislaturperiode. Vor allen Dingen begrüße ich die Damen und Herren Abgeordneten. Ich gratuliere Ihnen herzlich zu Ihrer Wahl. Ich begrüße den unter uns weilenden Herrn Ministerpräsidenten a.D. Dr. Bernhard Vogel,

(Beifall bei der CDU, SPD)

die in großer Zahl anwesenden Gäste. Ich begrüße die anwesenden Vertreter der Medien von Fernsehen, Rundfunk und Presse und ich begrüße insbesondere die Angehörigen der Damen und Herren Abgeordneten. Viele von Ihnen haben in der letzten Zeit mitgerungen, uns zur Seite gestanden - danke! Schön, dass Sie da sind und mit uns die neue Legislaturperiode beginnen.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 1

Eröffnung durch den Alterspräsidenten

Die in der parlamentarischen Praxis üblichen Eingangsbemerkungen kann ich Ihnen nicht ersparen. Die Geschäftsordnung des Thüringer Landtags gilt aufgrund des Gesetzes vom 19. Juli 1994 auch für diese Wahlperiode. Gemäß § 1 Abs. 2 der Geschäftsordnung leitet der älteste Abgeordnete die erste Sitzung des Landtags so lange, bis der neu gewählte Präsident oder einer seiner Stellvertreter das Amt übernimmt.

Meine Damen und Herren, ich bin am 25. Mai 1939 in Bad Warmbrunn in Niederschlesien geboren. Befindet sich unter den Mitgliedern des Landtags jemand, der älter ist als ich?

(Zwischenruf Abg. Grob, CDU: Der älter aussieht.)

(Heiterkeit im Hause)

Das ist erkennbar nicht der Fall. Damit werde ich als Alterspräsident den ersten Teil dieser Sitzung leiten. Ich darf zunächst feststellen, dass wir uns in der gemäß Artikel 50 Abs. 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen vorgeschriebenen Frist versammelt haben und eröffne offiziell die erste Plenarsitzung in der 4. Wahlperiode. Eine Entschuldigung für die heutige Plenarsitzung liegt mir von den Ab

geordneten nicht vor. Demzufolge sind alle präsent und damit natürlich auch beschlussfähig.

Meine Damen und Herren Abgeordneten, Herr Ministerpräsident a.D. Dr. Bernhard Vogel, verehrte Gäste, Vertreter der Medien, liebe Bürgerinnen und Bürger unseres Freistaats Thüringen, lassen Sie mich zunächst den Kirchen für den Gottesdienst danken, an dem nicht wenige von uns teilgenommen haben.

(Beifall bei der CDU)

Es ist notwendig und sicherlich auch für uns alle hilfreich, wenn wir unser politisches Handeln immer wieder einmal in einem weiteren Horizont reflektieren. Das bewahrt uns davor übermütig zu werden, schützt uns aber auch vor Selbstüberforderung. Es liegt manches, aber nicht alles an uns. Die Kirchen vermögen dafür Impulse zu geben und wir sind für diesen Dienst dankbar.

Danken möchte ich von dieser Stelle auch den Abgeordneten der zurückliegenden Legislaturperiode, die diesem Haus nicht mehr angehören. Es sind immerhin 32 Abgeordnete, darunter 14 Abgeordnete, die diesem Haus seit 1990 angehört haben, und darunter wiederum etliche, die den Thüringer Landtag oder die von ihm gewählten und kontrollierten Regierungen in herausgehobenen Funktionen mitgeprägt haben.

Meine Damen und Herren, gleichwohl gilt der Dank hier im Parlament natürlich auch gerade der bisherigen Landtagspräsidentin Frau Christine Lieberknecht sowie ihren Vizepräsidentinnen für ihr Engagement, mit dem sie die gesamte 3. Legislaturperiode mit großer Umsicht und sehr souverän geführt haben.

(Beifall im Hause)

Einbeziehen möchte ich in diesen Dank auch den nunmehr aus dem Parlament scheidenden ehemaligen Landtagspräsidenten Dr. Frank-Michael Pietzsch.

(Beifall bei der CDU)

Mein besonderer Gruß gilt den Mitgliedern des Landtags, die erstmals diesem hohen Hause angehören. Sie haben sich als Vertreter ihrer Parteien erfolgreich um ein Mandat im Landesparlament beworben und sind damit, wie jene, die schon eine oder mehrere Legislaturperioden mit die Geschicke des Landes lenken, Vertreter aller Bürger des Landes geworden, wie es in der Landesverfassung steht. Diese Aufgabe erfüllen die Abgeordneten der Mehrheitsfraktion wie der Oppositionsfraktionen gleichermaßen, denn beide sind grundlegende Bestandteile der parlamentarischen Demokratie. Der öffentlich ausgetra

gene parlamentarische Schlagabtausch verdeckt zuweilen, dass in der Arbeit der Ausschüsse gar nicht selten Kompromisse gesucht und gefunden werden. Vertreter aller Bürger des Landes zu sein heißt nicht zuletzt für uns alle, einen Dienst zu leisten einen Dienst für das Land und seine Menschen. Was Friedrich der Große für sich und seine Zeit gesagt hat: "Der Fürst ist der erste Diener seines Staates.", das gilt erst recht und viel unmittelbarer für die gewählten Vertreter eines demokratischen Parlaments.

In allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl sind wir gewählt und gemäß Artikel 53 unserer Landesverfassung unabhängig, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur unserem Gewissen verantwortlich. Ich wünsche sehr, dass dieser Geist unsere Arbeit beseelt.

Meine Damen und Herren, wir sollten den 4. Thüringer Landtag nicht konstituieren ohne daran zu denken, dass er auf der Basis einer bestürzend niedrigen Wahlbeteiligung zu Stande gekommen ist. Nur etwas mehr als die Hälfte der Wahlberechtigten haben uns am 13. Juni in die Verantwortung gerufen. Wir werden darüber nachzudenken haben, ob und gegebenenfalls was wir durch unsere Arbeit dazu beitragen können, dass sich dies wieder ändert. Dazu können wir durch eine an der Sache orientierte politische Arbeit beitragen, die jedem im Hause zubilligt, dass er "der Stadt Bestes'" sucht, wie es beim Propheten Jeremia im Alten Testament heißt.

Einen Beitrag gegen den Überdruss nicht weniger Bürger an Parteien und Parlamenten sehe ich aber auch in der Integrität dieses hohen Hauses. Die Integrität des Parlaments ergibt sich unmittelbar aus der Integrität von uns Abgeordneten. Sie zeigt sich unter anderem im kollegialen Umgang miteinander, der bei allem Streit aus dem Wissen lebt, dass niemand den Stein des Weisen besitzt und der andere auch Recht haben könnte, wenigstens ein bisschen. Sie zeigt sich in der Gabe und Bereitschaft, die Sorgen und Nöte unserer Wählerinnen und Wähler zu teilen, die Bodenhaftung nicht zu verlieren. Es kommt darauf an, dass wir als politisch Verantwortliche stets persönlich glaubwürdig bleiben und dass wir es weiter verstehen, komplizierte Vorgänge und schwierige Gesetzesgrundlagen den Bürgerinnen und Bürgern verständlich zu machen. Die Argumente als Begründung für einzelne Entscheidungen müssen eindeutig und überzeugend sein.

Einen Beitrag zur Integrität des Thüringer Landtags leistet auch das Abgeordneten-Überprüfungsgesetz. Ich begrüße ausdrücklich, dass es noch einmal verlängert worden ist. Danach ist unwürdig dem Landtag anzugehören, wer wissentlich hauptamtlich oder inoffiziell mit dem MfS/AfNS zusammengearbeitet hat; ich betone "unwürdig". So steht es geschrieben

und so wurde es beschlossen.

Meine Damen und Herren, ich will auch der großen Gruppe der Nichtwähler eine kritische Bemerkung nicht ersparen. Millionen sind 1989 für freie Wahlen auf die Straße gegangen, weil sie sehr genau erkannt haben, freie Wahlen sind die eigentliche Probe auf die Ernsthaftigkeit der demokratischen Bekenntnisse. Die Möglichkeit Gestaltungsmacht auf Zeit zu verleihen, das entsprechende Mandat zu verlängern oder zu entziehen, ist das elementarste demokratische Recht. Diesem Recht entspricht zugleich eine Pflicht. Die Demokratie ist eine anspruchsvolle Staatsform. Meine Damen und Herren, Bürgerin oder Bürger zu sein ist immer auch Verantwortung für das Ganze, für das eigene Gemeinwesen zu übernehmen, denn niemand lebt für sich allein.

Dazu gehört auch, sich alle paar Jahre einmal Gedanken darüber zu machen, wem man am ehesten zutraut, das Land voranzubringen und welche Ziele dazu verfolgt werden sollen. Wer nicht wählt, entzieht sich dieser elementaren Verantwortung und überlässt wichtige politische Entscheidungen anderen.

Meine Damen und Herren, der 4. Thüringer Landtag steht vor großen Herausforderungen. Sie werden uns in der Kontroverse und im Konsens in den kommenden fünf Jahren hier im Plenarsaal und in den Ausschuss-Sälen immer wieder zusammenführen. Ich denke, was uns über alles Ringen hinweg verbindet, ist der jeweils erste Artikel im Grundgesetz und der Landesverfassung, die Gestaltung einer Ordnung, in der die Würde des Menschen gewahrt ist. Kern der Menschenwürde ist neben dem Schutz der Menschen- und Grundrechte die Möglichkeit für alle, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Dem muss dieses Parlament sich verpflichtet wissen. Aber auch die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes sind dazu aufgerufen, ihren Teil dazu beizutragen. Nicht zuletzt darin beweist sich die menschliche Qualität unseres Gemeinwesens. Teilhabe heißt für die ältere Generation - und gestatten Sie mir als Alterspräsident, dass ich damit beginne -, sich mit der eigenen Lebenserfahrung einzubringen, sich ehrenamtlich engagieren zu können. Hier öffnet sich ein weites Feld, das noch längst nicht so beackert wird, wie dies aus meiner Sicht möglich ist. Zur Teilhabe gehört aber zugleich, sich auf die wirtschaftliche und soziale Absicherung verlassen zu können. Deshalb brauchen wir zukunftsfeste Systeme der Alterssicherung. Teilhabe heißt für die junge und die aktive mittlere Generation, dass die Menschen in Thüringen Arbeit und Auskommen finden, nicht zuletzt junge Menschen, die noch ein langes Leben in Familie und Beruf vor sich haben. Sie sollen Ja zu Thüringen sagen und hier eine Zukunftsperspektive für sich sehen können. Zu dieser Zukunftsperspektive

gehört für die übergroße Zahl der jungen Menschen, eine Familie zu gründen und wirtschaftlich auch unterhalten zu können. Sich diesen Wunsch zu verwirklichen, ist in den Augen einer Mehrheit wesentlicher Teil eines gelingenden Lebens. Es ist deshalb unsere Pflicht, der Jugend unseres Landes dafür durch eine erstklassige Bildung und Ausbildung, durch leistungsfähige Schulen und Hochschulen, durch ein ebenso weltoffenes wie heimatverbundenes Klima im Land das notwendige Wissen und Können, das geistige und emotionale Rüstzeug mit auf den Weg zu geben. Arbeit, eine Aufgabe zu haben, ist nicht nur eine Frage der wirtschaftlichen Existenzsicherung, sondern auch ein wesentlicher Schlüssel zu Selbstverwirklichung und Selbstwertgefühl. Deshalb müssen und werden uns auch die Teilhabechancen der Arbeitslosen am Herzen liegen. Dabei dürfen wir auch jene nicht aus den Augen verlieren, die heute Mitte bis Ende 50 sind. Viele von ihnen waren 1990 für einen Neuanfang bereits zu alt und zu jung, um es wirklich schon zu etwas gebracht zu haben. Arbeitslosigkeit schränkt einen wesentlichen Teil gesellschaftlicher Teilhabe ein. Deshalb bleibt sie die zentrale Herausforderung für uns alle. Soziale Alimentation ist dabei nur die zweitbeste Lösung, die beste besteht darin, für Rahmenbedingungen zu sorgen, in denen Arbeitsplätze entstehen können.

Meine Damen und Herren, es geht um die Perspektive unserer Menschen, um Ausbildung, um Arbeitsplätze, um soziale Sicherheit; es geht um Bildung, Wissenschaft und Kultur, Sport, jegliche Art Infrastruktur; es geht um den Technologie- und Wissenschaftsstandort. Es bleibt deshalb das alles überragende Ziel, Thüringen wirtschaftlich auf eigene Beine zu stellen und dadurch unseren Teil für Arbeitsplätze und Wohlstand beizutragen. Nicht umsonst heißt es: Sozial ist, was Beschäftigung schafft. Denn hier liegt die eigentliche Quelle gesicherter Lebensverhältnisse und Entwicklungsmöglichkeiten und damit persönlicher Gestaltungsfreiheit. Doch ist die immer noch viel zu hohe Arbeitslosigkeit nicht die einzige große Herausforderung.

Meine Damen und Herren, die demographische Schieflage unseres Landes und die regional recht unterschiedliche Abwanderung gehören sicherlich auch mit zu den Dingen, die uns besonders auf der Seele liegen. Wanderungsbewegungen zwischen Nord und Süd, zwischen West und Ost, zwischen Deutschland und anderen EU-Staaten sowie über diese Grenzen hinaus wird es im Zeitalter der Globalisierung und der offenen Grenzen selbstverständlich immer geben. Der Umfang der Abwanderung bzw. das Ende einer überwiegend einseitigen Abwanderung hängt jedoch von der Attraktivität Thüringens ab, von den Zukunftsperspektiven in unserem Land, insbesondere von den Möglichkeiten der Ausbildung und des Arbeitfindens. Gelingt es nicht, die Attraktivität Thü

ringens ausreichend zu erhöhen und damit unser Wissenspotenzial - Facharbeiter, Ingenieure und Wissenschaftler - im eigenen Land zu halten, dann darüber müssen wir uns alle im Klaren sein - werden die Folgekosten nicht nur für Thüringen, sondern für ganz Deutschland höher sein als die finanziellen Lasten, die für den weiteren Aufbau Ost notwendig sind.

Man muss feststellen, wenn das wirtschaftliche Umfeld stimmt, bleiben die Menschen; sie wandern sogar in großer Zahl zu. Das können wir in BadenWürttemberg, in Bayern, in Hessen sehen, denn es geht letztendlich um ihre materielle Lebensgrundlage. Deshalb müssen wir weiter alles daran setzen, den Wirtschafts- und Lebensstandort Thüringen attraktiv zu gestalten. Lassen Sie uns die Spielräume, die ein deutsches Land hat, beherzt und kraftvoll zum Besten unseres Landes nutzen. Lassen Sie uns genauso darauf hinwirken, dass die politischen Rahmenbedingungen im Bund und in Europa den Interessen unseres Freistaats Thüringen förderlich sind.

Meine Damen und Herren, Deutschland braucht Reformen - nicht ein Reförmchen nach dem anderen, sondern tief greifende Veränderungen, die keinen Lebensbereich wirklich auslassen. Wir brauchen Aufschwung in Deutschland und wir brauchen insbesondere einen Aufschwung Ost, wir brauchen Wachstum und Beschäftigung. Vor uns liegt ein beachtliches Pensum Arbeit, meine Damen und Herren. Viele von Ihnen wissen, dass mein politisches Engagement in und mit dem Demokratischen Aufbruch begonnen hat. Ich möchte nicht nur darauf verweisen, sondern Sie alle mitreißen: Sorgen wir alle miteinander dafür, dass es in der neuen, der 4. Legislaturperiode einen Ruck gibt, einen demokratischen Aufbruch im Lande, einen demokratischen Aufbruch in unserer gesamten Gesellschaft. Wenn ich von unserem Land rede, dann meine ich nicht Ost und West, sondern 16 im föderalen System solidarisch verbundene deutsche Länder, Regionen in einem in Freiheit geeinten Europa.

Nun lassen Sie uns gemeinsam ans Werk gehen, meine Damen und Herren. Ich wünsche uns allen für die kommenden Jahre viel Elan, viel Glück und - als Christdemokrat von meiner Seite aus der Wunsch auch Gottes Segen. Danke schön.

(Beifall im Hause)

Ich komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 2

Ernennung von zwei vorläufigen Schriftführern

Meine Damen und Herren, gemäß § 1 Abs. 3 der Geschäftsordnung ernennt der Alterspräsident zwei Abgeordnete zu vorläufigen Schriftführern. Es ist parlamentarischer Brauch, stets die jüngsten Abgeordneten dafür zu benennen. Damit bei dieser konstituierenden Sitzung jede Fraktion im Sitzungsvorstand vertreten ist, berufe ich als jüngsten Abgeordneten der Fraktion der PDS Herrn Abgeordneten Matthias Bärwolff. Ich bitte Sie rechts neben mir Platz zu nehmen.

(Beifall bei der PDS)

Als jüngsten Abgeordneten der Fraktion der SPD bitte ich Herrn Abgeordneten Andreas Bausewein links neben mir Platz zu nehmen und die Rednerliste zu führen.

(Beifall bei der SPD)

Die jüngsten Abgeordneten der Fraktion der CDU sind die Herren Abgeordneten Christian Carius und Mike Mohring. Die weiteren jüngsten Abgeordneten der Fraktion der PDS sind Frau Abgeordnete Susanne Hennig und der Fraktion der SPD Frau Abgeordnete Antje Ehrlich-Strathausen. Ich bitte Sie, sich als Wahlhelfer für die Wahlen bereitzuhalten.

Zur Vereinfachung unserer Arbeit möchte ich Ihnen vorschlagen, dass wir diese beiden Punkte miteinander verbinden. Ich komme zum Aufruf der Tagesordnungspunkte 3 und 4

Namensaufruf der Abgeordneten und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Wahl des Präsidenten des Landtags Wahlvorschlag der Fraktion der CDU - Drucksache 4/6

Bei der Wahl des Präsidenten, die in geheimer Abstimmung durch Stimmzettel erfolgt, wird jeder Abgeordnete aufgerufen. Meldet er sich mit "Ja" bzw. "Hier" wird damit zugleich das Verfahren zur Feststellung der Beschlussfähigkeit durchgeführt. Gibt es dazu Einwendungen? Das ist nicht der Fall, dann werden wir so verfahren.

Diese Wahl sowie die Wahl der zwei Vizepräsidenten erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 der Geschäftsordnung in besonderen Wahlgängen. Die Wahlen werden ohne Aussprache geheim durchgeführt. Die Wahlen erfolgen auf Vorschlag der stärksten Fraktion mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Danach steht das Vorschlagsrecht für den Präsidenten des Landtags der Fraktion der CDU zu.

Meine Damen und Herren, vorgeschlagen ist Frau Abgeordnete Prof. Dr. Dagmar Schipanski.

Der namentliche Aufruf der Mitglieder des Landtags und die Wahlen werden hier in folgender Weise durchgeführt: Die Namen der Abgeordneten mit den Anfangsbuchstaben A bis K werden durch Herrn Abgeordneten Bärwolff und die Namen der Abgeordneten mit den Anfangsbuchstaben L bis Z durch Herrn Abgeordneten Bausewein vorgelesen. Der bzw. die jeweils aufgerufenen Abgeordneten melden sich mit Ja oder Hier und erhalten von einem Wahlhelfer vor Eintritt in die Wahlkabine einen Stimmzettel. Der Stimmzettel sieht wie folgt aus: Name der Kandidatin; "Ja", "Nein" und "Enthaltung". Jeder Abgeordnete hat nur eine Stimme. Er kann also mit Ja, Nein oder Enthaltung stimmen. Die Abgabe von mehr als einem Votum macht den Stimmzettel ungültig. Bei der Durchführung der Wahlhandlung bitte ich die Abgeordneten Carius, Ehrlich-Strathausen, Hennig und Mohring behilflich zu sein.