Hermann Schaus
Appearances
18/1
18/2
18/3
18/4
18/5
18/6
18/7
18/8
18/10
18/11
18/12
18/13
18/15
18/16
18/17
18/18
18/19
18/20
18/21
18/22
18/23
18/24
18/25
18/26
18/27
18/28
18/29
18/30
18/31
18/32
18/33
18/34
18/35
18/36
18/37
18/40
18/41
18/42
18/43
18/45
18/48
18/50
18/54
18/56
18/57
18/58
18/59
18/60
18/61
18/62
18/63
18/66
18/67
18/68
18/69
18/71
18/72
18/73
18/74
18/75
18/76
18/77
18/78
18/81
18/82
18/83
18/84
18/85
18/86
18/87
18/88
18/89
18/90
18/91
18/92
18/94
18/95
18/96
18/97
18/99
18/100
18/101
18/102
18/103
18/104
18/105
18/106
18/107
18/108
18/109
18/110
18/112
18/113
18/116
18/117
18/118
18/119
18/120
18/121
18/122
18/124
18/125
18/126
18/127
18/128
18/129
18/131
18/132
18/133
18/134
18/135
18/136
18/137
18/138
18/139
18/140
18/141
18/142
18/144
18/145
18/146
18/147
18/148
Last Statements
Herr Staatsminister, wann begannen die ersten Gespräche zwischen Bürgermeister Sattler und der Landesregierung in Sachen Hessentag?
Das zu wissen wäre auch gut.
Herr Staatsminister, gab es außer von Hofgeismar noch andere Bewerbungen für 2015, und, wenn ja, welche Gemeinden haben sich noch beworben?
Ich frage die Landesregierung:
Wie viele neue Stellen mussten beim Land Hessen und bei den hessischen Kommunen zur Bearbeitung der Anträge auf Betreuungsgeld geschaffen werden?
Herr Minister, ist Ihnen bekannt, ob darüber hinaus bei den Kommunen Stellen geschaffen wurden und, wenn ja, in welchem Umfang?
Sind diese geschaffenen Stellen ausschließlich für die Antragsbearbeitung zuständig, bzw. wie erfolgt gegebenenfalls eine Kontrolle der Einhaltung der Voraussetzungen für die Zahlung von Betreuungsgeld?
Herr Präsident, ich wollte eine Bitte äußern. Wir haben nur noch drei Fragen auf der Liste.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Brand- und Katastrophenschutz ist in der Tat eine wichtige Angelegenheit, wo es auch darum geht, letztendlich parteiund fraktionsübergreifend zu prüfen und zu klären, wie die Sicherheit der Bevölkerung gewährleistet werden kann. Im Großen und Ganzen enthält der Gesetzentwurf nichts, was man aus unserer Sicht großartig kritisieren muss. Das haben wir als LINKE zwar schon in der ersten Lesung gesagt; es geht bei diesem Gesetzentwurf aber eher um Fragen, Anregungen oder Kritik im Detail.
Das hat sich leider auch in der Anhörung bestätigt, wie es meine Vorredner teilweise auch schon gesagt haben. Vonseiten der Verbände und Katastrophenschützer gab es Detailvorschläge, aber wenig grundsätzliche Kritik am Gesetzentwurf. Einige Vorschläge wurden nun von den Regierungsfraktionen mit dem Änderungsantrag aufgegriffen, so z. B. auch eine Konkretisierung der Zuständigkeit im Katastrophenfall vor Ort, und dies begrüßen wir ausdrücklich. Soweit ich es sehe, gehen auch die weiteren nachträglichen Änderungen im Grundsatz in Ordnung.
Umstritten ist allerdings die Einführung des neuen Katastrophenschutzwarnsystems KATWARN. Man muss feststellen, dass es einerseits Handlungsbedarf gibt, weil die Katastrophenwarnungen den Anforderungen nicht mehr genügen. Es ist in der Anhörung berichtet worden, dass es in den Orten teilweise gar keine Sirenen mehr gibt, wobei ich mich frage, Herr Innenminister: Wer hat denn zugelassen, dass die abgebaut werden? – Das ist ja auch eine Frage. Es ist aber natürlich durchaus kein System, das ausschließlich zukunftsweisend ist.
Es gibt andererseits auch keinen Königsweg, weil die Frage eines Warnsystems durchaus schwierig und knifflig ist. Im Ernstfall müssen Betroffene mit einer konkreten Information präzise erreicht werden. Wenn das schiefgeht, dann organisiert man sich im Ernstfall eben selbst das Chaos. Leute werden sinnlos aufgescheucht und blockieren dann möglicherweise die notwendigen Rettungs- oder auch Kommunikationswege.
Mit dem Funknetz per SMS, Apps usw. erreicht man die Leute heute in der Tat wahrscheinlich am schnellsten und präzisesten. Aber das ist in der Umsetzung wiederum nicht einfach. Wir haben es schon gehört: Bei den Modellprojekten, die sehr beworben wurden, waren und sind es lediglich 2 % der Bevölkerung, die sich angemeldet haben. Wir finden es auch richtig, dass man sich da freiwillig anmelden muss – das will ich an der Stelle dazu sagen – und dass es hier nicht sozusagen zu einer Zwangsmaßnahme kommt. Aber die 2 % oder auch die Erwartung, die würden es dann bei entsprechenden Warnmeldungen weiteren 20 % sagen, halten wir durchaus noch für ein Problem, zumal die Experten bei der Anhörung dazu sehr unterschiedlicher Meinung waren.
Ob KATWARN daher also der richtige Weg ist, konnte nicht abschließend geklärt werden. Wichtig wäre deshalb vor allem, es unbedingt nur als einen weiteren Baustein zu betrachten und nicht so zu überhöhen, wie das derzeit teilweise von den Regierungsfraktionen gemacht wird. Es ist also ein System, das man ausbauen kann, das man aber weiter erproben und testen muss. Auch da wird es aber insbesondere auf die Umsetzung ankommen, und ich bin mir
nicht sicher, ob sich Fragen wie: „Kostenübernahme?“, „Registrierung Hunderttausender Nutzer?“, „Wer betreibt zuverlässig die Server und Systeme?“, auch zügig klären lassen. Deshalb wird sich unsere Fraktion an dieser Stelle, qualifiziert wie immer, enthalten.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Am 15. Mai haben CDU und FDP anstelle der eigentlich dafür zuständigen Landesregierung ihren Gesetzentwurf zur Besoldungsanpassung 2013 und 2014 vorgelegt. Seinerzeit verkündete der Innenminister in einer Presseerklärung stolz die „1:1-Übernahme des Tarifergebnisses“, das bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Land Hessen erzielt wurde.
Die 1:1-Übernahme der im Tarifvertrag vereinbarten 675 € als Ausgleich für mehrere Leer- oder Nullmonate war darin allerdings nicht enthalten. Diese Aufwendungen von zusätzlich 83,5 Millionen € könne man sich angesichts der Haushaltslage nicht leisten. Herr Minister, das war Ihre Aussage. Deshalb sprach die Gewerkschaft ver.di auch zu Recht von einem „massiven Besoldungsdiebstahl“, und der Deutsche Beamtenbund bezeichnete diese Nichtübernahme als „nicht gerechtfertigtes Sonderopfer der Beamtinnen und Beamten“.
Schon in den vergangenen Jahren mussten wir Ähnliches feststellen. So wurde die Besoldungsanpassung im Jahr 2012 um sieben Monate später, die Besoldungsanpassung im Jahr 2011 um sechs Monate später als im Tarifvertrag vorgenommen.
Als LINKE treten wir gemeinsam mit den Gewerkschaften für eine zeit- und inhaltsgleiche Übernahme des jeweiligen Tarifergebnisses ein. Sonderopfer zur Haushaltssanierung lehnen wir ab.
Als einzige Fraktion haben wir deshalb einen Änderungsantrag eingebracht, der die vollständige tatsächliche 1:1Übernahme des Tarifergebnisses vom April 2013 vorsieht.
Leider fanden wir dafür aber in den Beratungen im Innenausschuss keine Zustimmung einer anderen Fraktion.
Meine Damen und Herren, am gestrigen Tag jährte sich zum zehnten Mal der Tag der größten hessischen Demonstration gegen Sozial- und Arbeitsplatzabbau. Seinerzeit gingen hier in Wiesbaden 45.000 Menschen auf die Straße, um gegen das von der CDU verkündete Abbauprogramm namens „Operation sichere Zukunft“ zu protestieren. Heute wissen wir, dass dieses Abbau- und Sozialkürzungsprogramm die Zukunft nicht sicherer gemacht hat. Dieses von Roland Koch selbst als solches bezeichnete größte Sanierungs- und Sparprogramm der Nachkriegsgeschichte – mit Superlativen hat Koch ja nie gespart – hatte eine Einsparvolumen von 1,03 Milliarden €. Es belastet noch heute sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch alle Beschäftigten des Landes Hessen.
Kernpunkt dieser Rotstiftpolitik war auch die Anhebung der wöchentlichen Arbeitszeiten auf 42 Stunden pro Woche, die nach damaligen Aussagen der Landesregierung einen „Produktivitätsgewinn von 4.750 Stellen“ beinhaltete – also Stellenabbau durch Arbeitszeiterhöhung. Noch heute müssen hessische Beamtinnen und Beamte als einzige in ganz Deutschland 42 Stunden pro Woche arbeiten, obwohl die Tarifverträge selbst in Hessen nur 40 Stunden vorsehen. Die „Operation düstere Zukunft“, wie wir sie zu Recht nennen, beinhaltet darüber hinaus auch noch weiteren Abbau von 5.000 Stellen in fast allen Landesbereichen.
Viele Menschen in Hessen sind seinerzeit dagegen auf die Straße gegangen, um für ein gutes Bildungssystem, einen funktionsfähigen öffentlichen Dienst und den Erhalt zahlreicher sozialer Einrichtungen einzutreten. Dieser Protest von vor zehn Jahren ist für unsere Fraktion immer noch Verpflichtung, die Rücknahme der „Operation düstere Zukunft“ zu fordern. Deshalb erwarten wir von einer neuen Landesregierung die Rückkehr in die TdL so schnell wie möglich, die Rückkehr zur 40-Stunden-Woche für alle Beamtinnen und Beamten so schnell wie möglich, den Ausbau und die Verbesserung öffentlicher Aufgaben, insbesondere im Bildungsbereich, bei Kitas, Schulen und Hochschulen, und natürlich die zukünftige vollständige Übernahme des Tarifergebnisses auch für Beamtinnen und Beamte in Hessen. Den vorliegenden Gesetzentwurf lehnen wir deshalb ab.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Auf der Homepage des Statistischen Bundesamts ist unter dem Begriff „Wohnkosten“ Folgendes zu lesen – ich darf zitieren –:
Fast jede fünfte Person (19,8 %) in Deutschland fühlte sich 2011 nach eigener Einschätzung durch ihre monatlichen Wohnkosten wirtschaftlich stark belastet. Unter der von Armut betroffenen Bevölkerung traf das mit 33 % sogar auf jede dritte Person zu. …
Der Anteil am verfügbaren Haushaltsnettoeinkommen, den Menschen für Wohnkosten aufwenden mussten, lag 2011 bei durchschnittlich 28,3 %, bei armutsgefährdeten Personen sogar bei 50 %. Am stärksten betroffen waren armutsgefährdete Alleinlebende (57,1 %) sowie armutsgefährdete Menschen in Haushalten von Alleinerziehenden (52,3 %).
Das, was das Statistische Bundesamt hier aktuell zusammengetragen hat, belegt doch sehr eindeutig, dass es notwendig ist, bei den Mietpreisen einzugreifen, und zwar mit einer Mietpreisbremse, die mehr als das bietet, was die Bundesregierung und das Bundesparlament zum 1. März dieses Jahres geschaffen haben. Sie lässt zu, dass bei Wohnungen in Regionen wie im Rhein-Main-Gebiet, in dem Wohnungsnot und ein Mangel an preiswerten Wohnungen herrschen, statt 20 % Mieterhöhungen in drei Jahren nur noch Mieterhöhungen um 15 % vorgenommen werden dürfen.
Wir sind sehr dafür, dass die Landesregierung endlich ihre Möglichkeiten nutzt, um tatsächlich zu einer Reduzierung zu kommen. Aber eine Mietpreisbremse im Sinne derjenigen, die sie brauchen, ist das nicht.
Lassen Sie mich noch zwei Zahlen nennen. Man kann die Steigerung der Lebenshaltungskosten denen der Mietkosten insbesondere für das Rhein-Main-Gebiet gegenüberstellen. Wir können dann feststellen, dass nach einer Studie des Deutschen Gewerkschaftsbundes die Lebenshaltungskosten im Rhein-Main-Gebiet um 1,9 % gestiegen sind, die Mietkosten aber um 4,7 %. Die Mieten steigen in den Regionen, in denen es nicht genug bezahlbaren Wohnraum gibt, also etwa um das Zweieinhalbfache gegenüber der Preissteigerungsrate.
Dass es nicht genug bezahlbaren Wohnraum gibt, hat eine Ursache. Die Ursache besteht darin, dass die Landesregierungen der letzten 20 Jahre hinsichtlich des sozialen Wohnungsbaus nicht darauf gesetzt haben, den Bestand zu erhalten. 1991 gab es in Hessen noch 206.000 Sozialwohnungen. Das ist mittlerweile auf 123.000 Sozialwohnungen zurückgefahren worden. Im Durchschnitt bedeutet das eine jährliche Reduzierung beim sozialen Wohnungsbau um 3.200 Wohneinheiten.
Das haben alle zu verantworten, auch die Kommunen. Vor allen Dingen haben es aber das Land und die Landesregierung zu verantworten, die noch nicht einmal die Fördermittel des Bundes für den sozialen Wohnungsbau in den letzten Jahren da hineingesteckt hat. Stattdessen haben Sie sogar noch die Fehlbelegungsabgabe abgeschafft, mit der jährlich 18 Millionen € bis 20 Millionen € zusätzlich für den Wohnungsbau zur Verfügung gestanden hätten.
Nun muss man natürlich Folgendes sagen: Das Notprogramm, das die Landesregierung auf dem Höhepunkt der Diskussion in der Öffentlichkeit aufgelegt hat, das vorsieht, dass lediglich 200 Wohnungen zusätzlich pro Jahr gebaut werden sollen, obwohl 3.200 Sozialwohnungen aus der Bindung fallen, und mit dem 5 Millionen € pro Jahr für den Ankauf der Belegungsbindungen vorgesehen werden sollen, ist eine Notmaßnahme, die nicht greifen und nicht wirken wird.
Lassen Sie mich das noch einmal sagen. Denn, Herr Minister, Sie werden mit Sicherheit etwas dazu sagen und das preisen. Was hinsichtlich des Ankaufs der Belegungsbindungen derzeit passiert, stellt eine Verdummung der Bevölkerung dar. Denn die Belegungsbindungen werden an öffentliche Wohnungsbaugesellschaften verkauft, die ihren alten Baubestand damit versilbern.
Ich kann deren Position verstehen. Sie nutzen das Gesetz. Aber damit werden preiswerte Wohnungen im öffentlichen Bestand jetzt auch noch mit 5 Millionen € subventioniert. Das ist gut für die Wohnungsbaugesellschaften. Herr Lenders, das ist aber kein Wohnungsbauprogramm, mit dem eine einzige Sozialwohnung oder preiswerte Wohnung geschaffen wird. Von der linken Tasche in die rechte Tasche, das ist Ihre Politik. Das ist keine Wohnungsbaupolitik.
Lassen Sie mich zum Schluss meiner Rede Folgendes sagen.
Herr Präsident, ich komme zum Schluss meiner Rede. Das sind meine letzten Sätze.
Herr Minister, Sie sind Wirtschaftsminister, und Sie sind Verkehrsminister. Diese Positionen füllen Sie immer aus. Aber Wohnungsbauminister sind Sie noch nie gewesen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir alle kennen das Gerede in der Bevölkerung über die Postenschieberei in der Politik. Bürgermeister, Landräte, ehemalige Landtagsabgeordnete usw. nehmen später oft lukrative Managerjobs in kommunalen- oder Landesunternehmen an. Zumindest ist das die Aussage des Volksmundes und das Verständnis dazu.
Oftmals werden diese Managerposten als Versorgungsposten betrachtet und auch als solche bezeichnet. Es stellt sich natürlich die Frage, wie man dieser
auch bei Ihren Anhängern, Herr Boddenberg – weit verbreiteten Volksmeinung entgegentreten kann. Wir sind der Meinung, das geht nur mit Transparenz, und zwar mit weitgehender Transparenz.
In diesem Zusammenhang stellt sich folgende, auch öffentlich diskutierte Frage: Welchen Einfluss haben z. B. Bürgermeister, die vorher ein Versorgungs- oder Verkehrsunternehmen kontrollieren sollen, bzw. welchen Einfluss hat die in manchen Kommunen in den letzten Jahrzehnten durchaus bestehende Automatik, dann in einen entsprechenden Betrieb oder ein öffentliches Unternehmen, beispielsweise im Versorgungs- oder Verkehrsbereich, zu wechseln? Was bedeutet das? Was bedeutet diese Automatik möglicherweise für die demokratische Kontrolle?
Wir haben hier vor Kurzem eine Debatte über die Nebeneinkünfte von Landtagsabgeordneten und die Transparenz geführt. Ich will es an dieser Stelle nur erwähnen, weil es ein bisschen inkonsequent ist, auf der einen Seite im Gesetzentwurf der GRÜNEN diese volle Transparenz zu fordern, sie aber – was die Landtagsabgeordneten angeht – nicht vorgenommen, sondern hier ein Stufenmodell unterstützt zu haben, das dann auch mehrheitlich Zustimmung gefunden hat. Ich will es nur anmerken, weil ich denke, dass beide Dinge zusammengehören.
Wir unterstützen diesen Gesetzentwurf, weil er ein erster Schritt in die richtige Richtung ist. Er ist im Übrigen aus unserer Sicht ein erster Schritt für eine Debatte über die Höhe von Managergehältern in öffentlichen Unternehmen. Hier wird oft angeführt, der Maßstab seien die Gehälter innerhalb der Privatwirtschaft. Da stellt sich natürlich die Frage, ob der Zugang aus der Politik gleichzusetzen ist. Ist die Qualifikation dieser Manager in öffentlichen Unternehmen gleichzusetzen? Ist diese Automatik, die hier unterstellt wird, tatsächlich so gegeben?
Nun argumentieren die Gegner von CDU und FDP – wir haben es heute erlebt – unter anderem mit dem Datenschutz und beziehen sich auf den von uns sehr geschätzten Datenschutzbeauftragten, dessen Meinung auch uns wichtig ist. Aber der Datenschutzbeauftragte hat auch gesagt, dass Voraussetzung für dieses Gesetz sei, dass ein überwiegendes Allgemeininteresse gegeben sein müsse. Was
sind denn Transparenz und Demokratie und die Nachvollziehbarkeit von Entwicklungen bei auf Zeit vergebenen politischen Mandaten anderes, als hier ein öffentliches Allgemeininteresse zu unterstellen?
Wir sind der Meinung, dass dies möglich ist. Diejenigen, die mit dem Argument Datenschutz kommen, sind immer diejenigen – so habe ich es erlebt –, die etwas verhindern und keine Offenheit wollen.
Genau an dieser Stelle wird dann immer der Datenschutz vorgeschoben, weil man das nicht will.
Alles ist lösbar. Auch diese Frage ist lösbar, ebenso wie die kleinen technischen Probleme, die im Rahmen der Anhörung vorgestellt worden sind.
Lassen Sie mich zum Schluss zusammenfassen: Wir als LINKE wollen, dass sich alle Einkünfte von allen Vorstandsmitgliedern aus in öffentlichem Besitz befindlichen Betrieben an der Besoldung der Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten zumindest orientiert. Wir würden es begrüßen, wenn darüber hinaus auch Aufsichtsratsvergütungen aller Mitglieder in öffentlichen Unternehmen genau so personalisiert veröffentlicht werden.
Letzter Satz, Frau Präsidentin. – Wir stimmen diesem Gesetzentwurf deshalb zu, weil er ein erster Schritt in die richtige Richtung ist, um diese Diskussion danach aufnehmen zu können.
Herr Präsident, wir bitten, Ziffer 1 getrennt zur Abstimmung zu stellen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Verwaltungsgerichtshof hat gestern eine grundlegende Entscheidung getroffen, die große Auswirkungen auf den Betrieb des Frankfurter Flughafens haben wird. Das ist bei diesem Projekt – bei Ihrem Leuchtturm –, für das Sie jahrzehntelang gekämpft haben, eine der größten Niederlagen, die Sie bisher erlitten haben, nur vergleichbar mit der Niederlage beim Nachtflugverbot.
Es geht hier um viele Fragen im Detail: Welche Auswirkungen hat diese Entscheidung auf den Planfeststellungsbeschluss? Ist er so haltbar, oder muss er revidiert werden? Wie geht der Flughafen in Zukunft mit der Reduzierung der Zahl der Starts von etwa 700 um 150 pro Tag um? Welche Einschränkungen muss es bei der Nordwestlandebahn geben? In welchem Verhältnis steht dieses Urteil zu den weiteren Ausbauplänen am Frankfurter Flughafen – Stichwort: Terminal 3?
Das sind Kernfragen. Wir wissen mittlerweile, dass in diesem Verfahren offensichtlich keine Revision zugelassen wurde. Diese Entscheidung wird also sehr schnell rechtskräftig. Vor allen Dingen betrifft es auch die Sicherheit der Bevölkerung im Verkehr, welche Auswirkungen diese Entscheidung auf alle anderen Flugrouten haben wird.
Deshalb halten wir es für sehr dringlich, diese Diskussion hier und heute zu führen, so, wie es von den GRÜNEN beantragt wurde. Die Landesregierung muss sofort dazu Stellung nehmen, um eine mögliche Verunsicherung innerhalb der Bevölkerung abzuwenden. Es geht auch um die Auswirkungen auf andere Betroffene, z. B. in Raunheim und in Flörsheim.
Kleine Randbemerkung: In Flörsheim gab es gestern wieder einen Ziegelschlag, d. h. einen Wirbelschleppenschaden. Dies gefährdet die Bevölkerung erneut.
Herr Bellino, das ist kein Klamauk. Sie sind offensichtlich der Spezialist für Klamauk; denn Sie nehmen dieses Wort immer dann in den Mund, wenn es um – –
Frau Präsidentin, ich komme zum Ende. – All dies sind zentrale Fragen, auf die die Bevölkerung Antworten erwartet. Deshalb muss die Landesregierung hier und heute dazu Stellung nehmen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine unabhängige Beschwerdestelle für die Aufarbeitung von Vorwürfen über Polizeigewalt intern wie extern ist richtig. Eine unabhängige Beschwerdestelle ist logisch, und sie ist seit Jahren überfällig. Deshalb fordern wir dies
als LINKE schon seit Jahren ebenso wie Amnesty International und andere Bürgerrechtsorganisationen. Ein unabhängiger Polizeibeauftragter ist in anderen europäischen Ländern im Übrigen ganz selbstverständlich.
Herr Bellino, hören Sie doch einmal zu.
Herr Bellino, eines muss ich Ihnen einmal sagen. Sie haben wirklich den richtigen Namen: Bell-ino. – Also hören Sie doch einmal zu.
Wenn es doch stimmt. – Herr Bellino, eine solche Stelle gibt es in Großbritannien, in Irland, in Frankreich und in skandinavischen Ländern. Dort ist klar, dass bei Vorwürfen gegen die Polizei nicht die Polizei selbst ermittelt, sondern eine andere, möglichst neutrale Stelle. Dies hat auch gar nichts mit Verschwörungstheorien oder bösen Unterstellungen gegen die Polizei zu tun, sondern mit der simplen Tatsache, dass sich Polizeikollegen immer schwertun, gegen eigene Kolleginnen und Kollegen zu ermitteln. Das sagt einem schon der gesunde Menschenverstand.
Der gesunde Menschenverstand sagt einem auch, dass Opfer von Polizeigewalt natürlich nicht zur Polizei gehen, weil ihr Vertrauen in die Polizei gerade maximal erschüttert wurde.
Aber so logisch, notwendig und überfällig das alles ist: Innenminister Rhein wehrt sich mit Händen und Füßen dagegen, mit freundlicher Unterstützung der CDU und der angeblichen Bürgerrechtspartei FDP.
Meine Herren von der FDP, vielleicht ist der Rechtsstaat in Frankreich, in England und in skandinavischen Ländern in dieser Beziehung einfach weiter als Sie. Nach meiner Überzeugung jedenfalls hat der Rechtsstaat den Bürgerinnen und Bürgern zu dienen und nicht umgekehrt. Aber außerhalb jeder sachlichen Debatte befindet sich, wie so oft, der Noch-Innenminister Boris Rhein.
Herr Rhein, Ihre Polemik in der Sache ist inzwischen unerträglich, wenn Sie erklären, die Opposition verlange einen Denunziationsbeauftragten, um die Polizei systematisch zu verunglimpfen. Das haben Sie gesagt.
Solche Aussagen haben mit sachbezogener Politik nichts zu tun, sondern sind pure Demagogie.
Das kennen wir von Ihnen leider auch an anderen Stellen. Deshalb sage ich auch in Richtung Polizei: Lassen Sie uns nach den Wahlen vernünftig darüber reden, wie wir das strukturelle Dilemma lösen. Lassen wir nicht den Eindruck stehen, dass bei der Polizei schwarze Schafe durchkommen können. Nach meiner Überzeugung würde niemand mehr davon profitieren als die vielen Tausend Polizeikolleginnen und -kollegen selbst, die täglich ordentlich ihren Dienst versehen,
wenn Beschwerden endlich von einer unabhängigen, von allen akzeptierten Stelle nachgegangen würde. Das wäre schon deshalb schön, weil weder intern noch nach außen etwas hängen bleiben kann. Das wäre doch eigentlich prima für alle.
Ich bin der festen Überzeugung, dass die weit überwiegende Mehrheit der Polizeibeamtinnen und -beamten damit überhaupt kein Problem hat. Es ist doch im Wesentlichen die politische Führung, die sich von niemandem in die Karten schauen lassen möchte. Da seit 1999 durch die Umstrukturierung durch die CDU quasi politische Polizeibeamte allen Polizeipräsidien vorangestellt wurden, ist die ablehnende Haltung der Regierungsfraktionen nur logisch. Wir wissen, dass mit dieser politischen Führung riesige Probleme verbunden sind. Ich erinnere nur an den Landespolizeipräsidenten Nedela.
Wir wissen aber auch, dass Herr Rhein die Probleme lieber konsequent leugnet, als sie konsequent abzustellen, z. B. die massiven Vorwürfe über Mobbing und schwarze Listen innerhalb der Polizei. Herr Rhein sprach damals von zwei bis drei Fällen und einer Schmutzkampagne der Opposition gegen die Polizei. Nach Stand Anfang dieses Jahres waren es aber mindestens 400 Polizeibeamtinnen und -beamte, die sich als Mobbingopfer beim derzeitigen Polizeibeauftragten gemeldet haben. Dieser Beauftragte ist aber nur intern zuständig und nicht für Bürgerinnen und Bürger.
Die Frage ist doch – Herr Bauer, da frage ich Sie –: In welcher Parallelwelt leben Sie eigentlich? Wer profiliert sich denn permanent auf dem Rücken der Polizeibeamtinnen und -beamten, wenn nicht Sie? Das uns vorzuwerfen, halte ich für absurd.
Welches Verständnis Herr Greilich, die CDU- und die FDP-Fraktion haben, sozusagen mit Kritik oder Dokumenten im Zusammenhang von Blockupy umzugehen, das haben wir im Innenausschuss erlebt. Sie waren nicht bereit, nur ein Foto von den Polizeiübergriffen, die niemand außer Ihnen bestreitet, zuzulassen. Sie wollten sie nicht sehen. Das Lieblingswort von Herrn Bellino war „Klamauk“.
Herr Bellino, das ist aber kein Klamauk, wenn es 300 Verletzte gibt und dieses Parlament nicht bereit ist, das auch zur Kenntnis zu nehmen. Die Dokumente, die von Juristen, von Journalisten und von all denjenigen, die sich daran be
teiligt hatten, vorgelegt worden sind, sind nicht zur Kenntnis genommen worden.
Nein, keine Zwischenfrage. Herr Bellino, Sie können eine Kurzintervention machen, dann nehme ich dazu Stellung, aber das möchte ich jetzt noch ausführen.
Es passt genau in diese Denke, wenn Herr Greilich versucht, das zu diskreditieren, was letzten Samstag stattgefunden hat, als nämlich eine Auseinandersetzung mit dem Thema Blockupy von Zeugen, die selbst gesehen haben, wie die Polizei im Zusammenhang mit Blockupy vorgegangen ist, stattgefunden hat. Es passt ins Bild, das zu diskreditieren und möglicherweise darüber nachzudenken, das zu verbieten.
Es gibt massive Berichte und Aussagen von betroffenen Demonstrationsteilnehmern vom 1. Juni. Es gibt zig Verletzte, es gibt zig Einsätze von Pfefferspray, und es gibt über 100 Verfahren in diesem Zusammenhang. Das wäre sinnvollerweise bei einem externen Polizeibeauftragten besser aufgehoben als in über 100 Verfahren bei den Gerichten.
Wie zynisch muss man eigentlich sein, wenn der Innenminister, CDU und FDP und die Polizeiführung die Realität komplett verleugnen und Darstellungen sogar verbieten und dann sagen: Beschwert euch doch bei der Polizei. – Das ist doch wirklich aberwitzig.
Frau Präsidentin, ich komme zum Ende. – Der Gesetzentwurf von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN greift diese Debatte auf und ist ein Schritt in die richtige Richtung, den wir unterstützen werden.
Lassen Sie mich am Schluss sagen: Wie Sie mit dem Thema umgehen, ist auch für uns ein Punkt, zu sagen: Wir brauchen am 22. September einen Politikwechsel, gerade auch in der Innenpolitik.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin sehr froh, dass wir in dieser Frage, was die Destinatäre angeht, zu der Gemeinsamkeit zurückgekehrt sind und eine weitestgehend gemeinsame Position eingenommen haben.
Es gibt hierbei wohl auf allen Seiten Verdienste. Wir müssen nicht darüber diskutieren, wer den ersten, zweiten oder dritten Schritt getan hat. Ziel dieses Gesetzentwurfs ist es in der Tat, nachdem wir 2009 die Anhebung des Deckels vorgenommen haben, einen Boden einzuziehen, der zu einer finanziellen Sicherheit bei den Destinatären führt.
Wir – bzw. die sportpolitischen Sprecher – haben dies bereits vor einem Jahr gemeinsam diskutiert. Es ist guter Brauch und sollte es auch bleiben, dass wir hier gemeinsam zu einer Initiative und zu einer Entscheidung kommen. Der Weg war zwar etwas steinig, aber letztlich erfolgreich, zumindest aus Sicht der Betroffenen, die jetzt Rechtssicherheit haben.
Wir als LINKE haben uns diesem Gesetzentwurf angeschlossen und sind auch dankbar, dass die SPD ihren Gesetzentwurf zurückgezogen hat,
der so ziemlich das Gleiche beinhaltete.
Wir haben allerdings in dieser Diskussion noch einmal angemerkt – das will ich an dieser Stelle auch tun –, dass die statische Festlegung eines Betrages im Gesetzentwurf eigentlich einer Dynamisierungsregelung bedarf. Aber wir stellen unsere Bedenken derzeit zurück und wollen sie im Rahmen der sportpolitischen Sprecher gemeinsam mit den Verbänden diskutieren, um möglicherweise im nächsten, spätestens im übernächsten Jahr zu einer gemeinsamen Lösung aller Fraktionen zu kommen, damit nicht in jedem oder jedem zweiten Jahr eine Gesetzesnovellierung vorgenommen werden muss, um die entsprechenden Beträge aufgrund der Preissteigerungsrate anzuheben.
Insofern bleibt an dieser Stelle nur zu sagen: Ende gut, alles gut. Wir unterstützen diesen Gesetzentwurf und bitten um Zustimmung.
Herr Präsident, wir bitten, über die beiden Punkte getrennt abzustimmen.
Herr Präsident, bei der letzten Abstimmung über Beschlussempfehlungen bitten wir, ebenfalls über beide Punkte getrennt abzustimmen.
Herr Minister, nach meiner Kenntnis ist das durch einen Artikel der Tageszeitung „Neues Deutschland“ aufgedeckt worden, erst dann in die Öffentlichkeit gekommen und hat erst dann Aktivitäten erzeugt. Deswegen will ich nachfragen: Sind in Ihre jetzige Überprüfung auch die Vorfälle einbezogen, die man als Kommunikationsschwierigkeiten oder Kommunikationsprobleme zwischen dem Landesamt für Verfassungsschutz und der jeweiligen JVA, in dem Fall Hünfeld, bezeichnen kann? Arbeiten Sie auch das auf?
Herr Präsident! Bei der Rede des Herrn Abg. van Ooyen habe ich von Herrn Bellino den Zwischenruf „HoneckerFan“ oder „Honecker-Freund“ gehört.
Ich denke, das ist nicht akzeptabel,
und bitte, anhand des Protokolls zu klären, wie damit umgegangen werden soll.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben uns darauf verständigt, die Diskussion verkürzt zu führen. Deswegen will ich nur in kurzer Form die Position unserer Fraktion darlegen. Sie ist wie folgt:
DIE LINKE tritt für eine vollständige Transparenz der Einkünfte der Abgeordneten ein. Deswegen sind wir der gemeinsamen Initiative der anderen vier Fraktionen nicht beigetreten. Denn das stellt für uns einen viel zu kleinen Schritt dar.
Wir wollen, dass alle Bürgerinnen und Bürger über alle Bezüge, Tantiemen, Pauschalgelder und Nebeneinkünfte auf Euro und Cent genau und detailliert informiert werden.
Für die sechs Landtagsabgeordneten unserer Fraktion ist das eine Selbstverständlichkeit. Alle Interessierten finden auf unserer Homepage detaillierte Angaben dazu. Das machen wir schon seit Jahren freiwillig. Ich kann Ihnen versichern: Das tut gar nicht weh.
Nun haben die Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP und der GRÜNEN einen gemeinsamen Gesetzentwurf und einen Antrag eingebracht, der durch die Erweiterung auf zehn Stufenzuordnungen mehr Transparenz bei den Nebeneinkünften bringen soll. Das trifft, gemessen an den bisherigen Regelungen, zwar zu, dennoch hätten wir uns eine viel weiter gehende Regelung gewünscht. Deshalb haben wir einen entsprechenden Änderungsantrag eingebracht, mit dem wir allerdings bei der Beratung im Ältestenrat ganz alleine geblieben sind.
Gerne hätten wir mit Experten in einer Anhörung über den Antrag und den Änderungsantrag diskutiert. Aber leider stand das Interesse, schnell zu dieser Änderung zu kommen, im Vordergrund. Es fand deshalb keine Anhörung statt.
Trotz der Ablehnung unseres klaren Änderungsantrags werden wir nun dem vorliegenden Antrag zähneknirschend zustimmen. Denn alles ist besser, als die jetzt bestehende Intransparenz beizubehalten.
Wir werden aber in der nächsten Legislaturperiode erneut eine Initiative starten, weil wir davon überzeugt sind, dass die Bürger einen Anspruch darauf haben, genau zu wissen, welche Abgeordneten wie viel von wem an Nebeneinkünften erhalten. – Vielen Dank.
Jetzt nicht, bei anderer Gelegenheit gerne.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Gestern hat der Bundestag einstimmig beschlossen, einen Untersuchungsausschuss in Sachen Euro Hawk zu bilden und sogleich 18 Zeugen zu laden. Was im Bundestag geht, dessen Amtsperiode bereits Ende September endet, ist auch im Hessischen Landtag möglich, dessen 18. Legislaturperiode erst am 17. Januar 2014 endet.
DIE LINKE hat einen Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gestellt, weil es trotz stundenlanger Befragung des Innenministers immer noch viele Widersprüche und ungeklärte Fragen im Zusammenhang mit dem Polizeieinsatz zur Blockupy-Demonstration gibt.
Wir haben zahlreiche Belege, dass Minister Rhein die Unwahrheit sagt. Aber CDU und FDP haben abgelehnt, diese Belege auch nur anzusehen. Es muss auf den Tisch, die Fakten müssen gezeigt werden.
Die Berichte aller Beobachter und aller Journalisten stehen im krassen Widerspruch zu den Aussagen des Innenministers und der Polizeiführung. So berichtet sogar die „FAZ“: „Bis zur Einkesselung gab es von den Demonstranten keinerlei Gewalt.“ So war es.
Herr Minister Rhein, nach wie vor stellen Sie das Bild von Hunderten schwer bewaffneten Krawallmachern. Dass diese Leute zehn Stunden im Kessel in schwierigster Situation weitgehend ruhig und friedlich blieben,
stattdessen aber außerhalb des Kessels die Polizei Hunderte durch Pfefferspray und Prügel verletzte,
vermögen Sie nicht plausibel zu erklären. Noch nie gab es in den letzten 30 Jahren in Hessen so eine negative Berichterstattung über einen Polizeieinsatz. Noch nie gab es bei einer Demonstration mehr als 300 durch die Polizei verletzte Menschen, darunter zahlreiche Gewerkschafter, Flughafenausbaugegner,
Globalisierungskritiker von Attac, ja Frauen mit Kindern und Rentner.
Dass sich sogar die OSZE über das Verhalten der Polizei gegenüber Journalisten beklagt, zeigt die internationale Rufschädigung, die dieser Polizeieinsatz hervorgerufen hat.
Meine Damen und Herren, dafür hat der Innenminister die politische Verantwortung zu übernehmen. Er muss zurücktreten.
Aber das reicht uns nicht aus. Darüber hinaus sind auch die Umstände aufzuklären, die zu dieser bis zu zehn Stunden dauernden Einkesselung von 947 Demonstrierenden und dem Abbruch einer Demonstration mit mehr als 10.000 Menschen geführt haben. Die Öffentlichkeit hat ein Anrecht auf Aufklärung.
All dies kann nur in einem Untersuchungsausschuss erfolgen, weil nur er Zeugen vernehmen und Einblick in die Polizeiakten nehmen kann. Weder Einzelbefragung von Fraktionen noch weitere Debatten im Innenausschuss bringen uns da weiter. Der Untersuchungsausschuss kann auch schnell beginnen, denn es geht nur um Unterlagen von wenigen Tagen vor und während der Blockupy-Tage.
Es hat zu viele Grenzüberschreitungen gegeben. Aber eine Anhörung der Betroffenen könnte auch die entstandenen gesellschaftlichen Gräben zuschütten und schließen. Das ist bis Ende des Jahres machbar, wenn man das nur will.
Nachdem die GRÜNEN überraschend ihre Zustimmung signalisiert haben und auch der SPD-Oberbürgermeister von Frankfurt einen solchen Untersuchungsausschuss fordert, liegt die Entscheidung nun einzig und allein in den Händen der SPD. Es fehlt nur eine Stimme. Aber offensichtlich will sich die SPD nicht beteiligen. Warum dieses Ausweichen? – Ich kann das nur so interpretieren, dass es der SPD in Vorbereitung auf ihre Regierungsübernahme nicht recht ist,
wenn die Öffentlichkeit Einblick in Abläufe des Innenministeriums und der Polizeiführung erhält.
Offenbar kann sich die CDU auf die SPD da immer noch verlassen. Wir werden dem heute eiligst vorgelegten SPDAntrag deshalb nicht zustimmen.
Herr Präsident, ich komme zum Schluss. – Er ist ein halbherziges Produkt der inneren Konflikte der SPD und soll Aktivitäten nur vortäuschen. Er übernimmt in Teilen auch die falsche Unterstellung von Minister Rhein und macht einzelne Polizisten für die Übergriffe persönlich verantwortlich.
Herr Präsident, weil es Kritik an Punkt 7 unseres Antrags gegeben hat, möchten wir den nicht zur Abstimmung stellen. Ich hatte das vorhin schon angekündigt. Wir sind der Meinung, dass dieser größte innenpolitische Skandal der letzten Jahrzehnte – –
Herr Präsident, ich beantrage für meine Fraktion, dass über Punkt 14 – das ist der Punkt Entlassung – getrennt abgestimmt wird.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der gestern eingebrachte Gesetzentwurf von CDU und FDP, der im Wesentlichen den § 8 des Glücksspielgesetzes betrifft, ist ein Vorschlag in die richtige Richtung. Auch
wir denken, dass es wichtig und notwendig ist, so, wie die SPD das schon vor Monaten in ihrem Gesetzentwurf beantragt hat, bei den Ausschüttungen nach dem Glücksspielgesetz an die Destinatäre eine garantierte Festschreibung vorzunehmen. Insofern hoffen wir sehr, dass es uns gelingt, in dieser Frage alle gemeinsam wieder zu einem Ergebnis zu kommen, völlig unabhängig davon, wer als Erster, Zweiter, Dritter, Vierter die Initiative dafür übernommen hat.
Ich erkläre auch, dass wir darauf verzichten, einen eigenen Gesetzentwurf dazu einzubringen. Allerdings möchte ich schon anmerken, dass bei dem jetzt vorgeschlagenen Gesetzentwurf ein Fixbetrag festgeschrieben wird und wir uns im Rahmen der parlamentarischen Beratung – das ist eine Anregung von uns – auf jeden Fall dafür einsetzen, dass eine Dynamik in die Diskussion kommt, z. B. festgemacht an einer Kopplung an die Preissteigerungsrate. Vielleicht können wir uns darauf gemeinsam verständigen.
Was jetzt vorgelegt wird, bringt für den Sportbund eine Steigerung. Das gilt auch für die Liga der Wohlfahrtsverbände und den Hessischen Jugendring. Die drei profitieren tatsächlich davon. Ich will aber auch daran erinnern, dass in der Anhörung zu dem Gesetzentwurf der SPD-Fraktion der Landessportbund davon gesprochen hat, dass es notwendig sei, eine Erhöhung seiner Mittel auf 21,1 Millionen € vorzunehmen. In diesem Gesetzentwurf sind jetzt 1 Million € weniger vorgesehen. Darüber müssten wir sicherlich noch einmal reden.
Last, but not least. Wir sind alle auf dem richtigen Weg, etwas zu tun und die Verbände zu unterstützen. Deshalb hoffe ich sehr, dass das alles Eingang in eine einvernehmliche gemeinsame Regelung aller Fraktionen findet. Wir sind auf jeden Fall dazu bereit.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin etwas überrascht – und meine Fraktion sicherlich auch. Denn wir sind davon ausgegangen, dass, wenn die Regierung zu diesem Thema eine Regierungserklärung abgibt, sie umfassend über die zentralen Projekte diskutiert und darauf auch vorbereitet ist. Nun scheint dies nach der Rede des Herrn Bellino nicht der Fall zu sein, sondern die Regierung scheint zu beabsichtigen, im Rahmen ihrer Regierungserklärung über dieses Thema überhaupt nicht zu diskutieren. Deshalb meine Verwunderung.
In Anbetracht dessen, dass gerade Sie, Herr Bellino, immer derjenige sind, der mit uns gemeinsam als parlamentarischer Geschäftsführer dafür sorgt, dass wir möglichst zügig und geordnet durch die Plenarwoche kommen,
finde ich es geradezu kontraproduktiv, wenn Sie vorschlagen, die Tagesordnung aufzublähen – die nach derzeitigem Stand über Mitternacht bis Freitag, 9:30 Uhr, reichen würde, wenn alle Tagesordnungspunkte abgehandelt würden.
Daraus kann ich nur schließen, dass es Ihnen ausgesprochen unangenehm ist, dieses Thema zu einer Tageszeit zu diskutieren,
zu der das von der Öffentlichkeit noch wahrgenommen werden kann. Sich zu verstecken, finde ich nicht in Ordnung. Das gehört zu dieser Regierungserklärung. Eine gute Ministerin ist immer gut vorbereitet. Davon gehe ich aus. Deshalb sollte sie auch dazu Stellung nehmen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir nehmen zur Kenntnis, dass bereits eine Woche nach den Tarifverhandlungen und dem Tarifabschluss die Fraktionsvorsitzenden von CDU und FDP in einer großen Pressekonferenz angekündigt haben – was ich bisher noch nie erlebt habe –, dass sie den Tarifabschluss für die Beamtenbesoldung nahezu 1 : 1 übernehmen wollen.
Sie haben in Ihrer Presseerklärung, aus der ich zitieren darf, Folgendes gesagt:
Die christlich-liberale Regierungskoalition hat beschlossen, die Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst im Wesentlichen für die hessischen Beamten zu übernehmen.
Dann erklären Sie aber:
Angesichts der schwierigen Haushaltslage und der Entschlossenheit der Landesregierung, die Schuldenbremse konsequent umzusetzen, ist allerdings eine Einmalzahlung für die Beamten finanziell nicht darstellbar. Haushaltsdisziplin und Schuldenabbau wird die Regierungskoalition als eines ihrer wichtigsten Ziele weiterverfolgen.
So weit das Zitat. Es ist gut, wenn Sie das bestätigen; denn es belegt, dass Sie keine 1:1-Übernahme durchführen, wobei das verschleiert wird, indem es „im Wesentlichen“ heißt. Außerdem attestiert der Innenminister am selben Tag in seiner Presseerklärung das Gleiche, indem er davon spricht, dass die Übernahme der Einmalzahlung eine Zusatzbelastung von 83,3 Millionen € bedeutet.
Ich drehe das einmal herum: Fakt ist, dass Sie aufgrund der Schuldenbremse – das haben Sie selbst gesagt – nicht in der Lage und nicht bereit sind, das Tarifergebnis zu übernehmen. Das kostet die hessischen Beamtinnen und Beamten in dieser Tarifrunde 83,3 Millionen €. Diese ziehen Sie ihnen quasi indirekt aus der Tasche. Zwei Jahre vorher, nämlich bei der Übernahme des Tarifergebnisses von 2011 und 2012, war die Summe des Aderlasses der Beamtinnen und Beamten in Hessen insgesamt 150 Millionen €.
Das sind alles Ihre eigenen Zahlen und ist ein Beleg dafür, dass bei den Beamtinnen und Beamten Schritt für Schritt und Jahr für Jahr immer wieder mit dem Argument der Schuldenbremse, mit dem Argument der Haushaltslage gekürzt wird. Das ist der eine Aspekt.
Meine Damen und Herren, der andere Aspekt ist Ihr Demokratieverständnis.
Genau, ich sage das, der Richtige. So ist es, Herr Irmer. Dann hören Sie einmal zu. – Denn eigentlich ist es Aufgabe der Landesregierung, diesen Gesetzentwurf einzubringen, und nicht Aufgabe der Fraktionen.
In einem Schreiben an alle Abgeordneten – das haben Sie auch bekommen – des Deutschen Gewerkschaftsbundes wird darauf auch hingewiesen. Herr Präsident, ich darf auch hieraus zitieren. Da heißt es nämlich:
Einmal mehr müssen wir darauf hinweisen, dass durch diese Vorgehensweise die Beteiligungsrechte der Gewerkschaften außer Kraft gesetzt werden.
Damit ist die Vorgehensweise gemeint, dass durch die Fraktionen ein Gesetzentwurf eingebracht wird und nicht durch die Regierung, was ihre Aufgabe ist.
Für die dienstrechtlichen Belange der Beamtinnen und Beamten finden ja gerade keine Tarifverhandlungen statt. Ersatzweise wird … das sogenannte Beteiligungsverfahren durchgeführt, bevor dem Landtag ein Gesetz zur Beratung und Verabschiedung vorgelegt wird. Wird nun der Gesetzentwurf nicht von der Regierung, sondern von den Regierungsfraktionen vorgelegt, wird genau dieses Beteiligungsverfahren umgangen. Wir halten diese Vorgehensweise für äußerst bedenklich. Die Landesregierung dokumentiert damit, dass sie von Mitbestimmung nicht viel hält.
So weit das Zitat. Genau das trifft hier auch zu.
Lassen Sie mich noch auf einen letzten Punkt hinweisen. Ich halte nichts davon, ständig auf andere Bundesländer zu schielen, wie Sie das immer machen, um dann die eigenen Nachteile als positiv zu verkaufen. Aber in dieser Aufstellung des Deutschen Gewerkschaftsbundes haben sie einmal berechnet, wie die Einkommen unter den Bedingungen einer 40-Stunden-Woche – das ist der Punkt; wir haben in Hessen eine 42-Stunden-Woche, die höchste Arbeitszeit von Beamtinnen und Beamten bundesweit – zu vergleichen wären. Das ist interessant.
Bei einer A-5-Besoldung, mittlerer Dienst, beträgt die Differenz zwischen der Bundesbesoldung – ich nehme noch nicht einmal die höchste Besoldung der Länder – und der Besoldung der Hessen im Jahr 1.200 €, also weniger in Hessen. Bei einer A-9-Besoldung sind es in Hessen 1.600 € weniger. Bei einer A-13-Besoldung sind es in Hessen 2.200 € weniger. Stellen Sie sich also bitte nicht hierhin und sagen: „Wir sind die Größten, Besten, Klügsten im Vergleich zu allen anderen Bundesländern.“
Herr Irmer, wenn Sie es weggeschmissen haben, gebe ich Ihnen gern eine Kopie. Dann können Sie das alles noch einmal nachlesen, was der DGB berechnet hat.
Herr Präsident, ich komme zum Schluss. – Wir sagen, die soziale Komponente muss als soziale Komponente erhalten bleiben. Wir fordern eine vollständige zeit- und inhaltsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! DIE LINKE tritt für vollständige Transparenz der Abgeordneten ein. Deshalb sind wir der vorliegenden Initiative nicht beigetreten. Wir wollen, dass alle Bürgerinnen und Bürger über alle Bezüge wie Pauschalgelder, Tantiemen, Pensionen und Nebeneinkünfte auf Euro und Cent genau informiert werden.
Für DIE LINKE ist das eine Selbstverständlichkeit – Herr Irmer –, auch unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten. Die Wählerinnen und Wähler finden auf der Homepage unserer Fraktion detaillierte Angaben zu jedem unserer Abgeordneten. Über mich werden Sie finden, dass ich neben meinem Landtagsmandat noch für die Gewerkschaft ver.di tätig bin, und was ich für diese Tätigkeit erhalte. Sie werden sehen, dass ich einen hohen Teil meiner Bezüge spende, und für wen und was ich es spende.
Sie können sehen, dass ich dieses gewerkschaftliche Engagement gegenüber der Öffentlichkeit rechtfertige, weil ich glaube, dass Gewerkschaften einen Partner in den Parla
menten und Parlamente Partner in den Gewerkschaften brauchen. Damit bekenne ich auch, als Anwalt der Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufzutreten. Es kann dann jeder für sich beurteilen, ob er das politisch gut oder schlecht findet, so wie bei den anderen Abgeordneten der Linksfraktion eben auch.
Es geht doch nicht, dass eine Vielzahl von Abgeordneten Nebentätigkeiten ausüben, dabei neben ihrem Mandat anderen Tätigkeiten nachgehen, andere Interessen vertreten, aber diese gegenüber der Öffentlichkeit und den Steuerzahlern nicht offenlegen und nicht rechtfertigen. Denn dann kann man gar nicht beurteilen, ob man das politisch gut oder schlecht findet.
Wenn ein Abgeordneter nebenbei als Anwalt einer Steuervermeidungskanzlei tätig ist, dann könnte das für die Ausübung seines Mandats von Bedeutung sein, zumal in entsprechenden steuerpolitischen Debatten und Entscheidungen. Wenn ein Abgeordneter aus Vorträgen oder Beratungen bei Banken, Versicherungen oder Konzernen hohe Nebenverdienste hat, dann könnte das auch für die Ausübung seines Mandats von Bedeutung sein, zumal in entsprechenden steuerpolitischen Debatten und Entscheidungen;
oder wenn er publizistisch tätig ist, Herr Irmer.
Das heißt nicht, dass man Nebentätigkeiten verbieten muss. Das heißt es nicht. Aber das heißt: Abgeordnete müssen in erster Linie Vertreter des Volkes sein. Das ist ihr Auftrag. Dafür werden sie auch sehr gut bezahlt.
Vor allen Dingen dürfen darüber keinerlei Zweifel bestehen. Um aber keine Zweifel aufkommen zu lassen, ist es unverzichtbar, alle Nebentätigkeiten vollständig offenzulegen. Es ist richtig und notwendig, die Nebentätigkeiten und Bezüge politisch erklärbar zu machen, wenn es notwendig ist.
Meine Damen und Herren, die Debatte um die üppigen Nebeneinkünfte und Vortragshonorare des SPD-Kanzlerkandidaten Peer Steinbrück waren der Auslöser für diese Debatte und für die Änderung bei den Bundestagsabgeordneten.
Die Öffentlichkeit wollte erfahren, warum Peer Steinbrück neben seinem Mandat so viel Zeit und Energie für Vorträge und Beratung aufbringen kann. Sie wollte zu Recht auch wissen, wie sich Vorträge und Beratungen für Banken, Versicherungen und Konzerne mit seiner Unabhängigkeit als Abgeordneter vertragen. Immerhin überstiegen seine Honorare in der laufenden Legislaturperiode die Millionengrenze und lagen damit weit über den Abgeordnetenbezügen.
Das Verhalten von CDU und FDP war an dieser Stelle etwas peinlich. Denn einerseits haben CDU und FDP Peer Steinbrück vehement kritisiert, andererseits fällt die Masse an Nebeneinkünften – auch das darf nicht verschwiegen werden – gerade bei CDU- und FDP-Abgeordneten an.
Nun haben CDU, SPD, FDP und GRÜNE sowohl einen gemeinsamen Gesetzentwurf als auch einen konkretisierenden Antrag eingebracht, der angeblich mehr Transparenz schaffen soll. Die Transparenz soll im Kern durch die Einordnung der Nebeneinkünfte in zehn Stufen, so wie im Bundestag, erfolgen.
Lassen Sie mich zum Schluss sagen: Wir sind diesem Antrag nicht beigetreten, weil wir meinen, das sei ein zu kleiner Schritt – wohlgemerkt: in die richtige Richtung. Wir wollen die vollständige Offenlegung auf Euro und Cent, und dafür werden wir auch weiterhin eintreten.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist alles gesagt, wir stimmen dem Gesetzentwurf ebenfalls zu. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Dienstrechtsmodernisierungsgesetz wurde lange beraten, das ist richtig. Endlich kommt die Beratung zum Ende. Wenn man es genau betrachtet, hätte das schon um Jahre früher kommen können und vielleicht auch müssen, denn es geht auf die Föderalismusreform von 2006 zurück. Seit dieser Zeit war es möglich, hier tätig zu werden.
Dass es so spät kommt, liegt auch daran, dass in diesem Gesetzentwurf vieles unklar war und einiges auch unklar geblieben ist.
Als LINKER mag ich an dieser Stelle – wenn wir diesen Gesetzentwurf heute verabschieden – aber auch darauf hinweisen, dass es mir schwerfällt,
einfach über die Tatsache hinwegzugehen, dass wir durch die Föderalismusreform jetzt unterschiedliche länderbeamtengesetzliche Regelungen haben, die beispielsweise zu unterschiedlichen Besoldungen bei gleicher Tätigkeit führen, aber auch zu unterschiedlichen Arbeitsbedingungen. Denn das ist der Punkt.
Herr Frömmrich, wenn der Hinweis auf die Tarifgebiete fällt, dann betrifft das nur Hessen. Denn Hessen ist das einzige Land, das nicht der Tarifgemeinschaft angehört. Ansonsten haben wir bundesweit einheitliche Regelungen.
Sicherlich wäre das auch im Beamtenrecht angebracht.
Ich will mich hier auf die vorgelegten Gesetzentwürfe und Änderungsanträge beziehen und in aller Kürze nochmals unsere Position deutlich machen.
Wir nehmen zur Kenntnis und unterstützen die Initiative, die in dem SPD-Antrag zum Ausdruck kommt, mit der Gleichstellung der Hilfspolizei, der Berufsfeuerwehr oder der im Justizvollzug Tätigen bei den besonderen Altersgrenzen. Das ist ein Fortschritt. Das ist, ebenso wie die Regelung der Dienstbefreiung, also hinsichtlich § 16 der Hessischen Urlaubsverordnung, ein wichtiger Schritt nach vorn, ebenso die Klarstellung bei den Regelungen zur Beförderung. Das will ich ausdrücklich erwähnen.
Was Herr Heinz zur Arbeitszeitfrage jetzt gesagt hat, finde ich spannend. In ihrem Änderungsantrag hat die SPD vorgeschlagen, die Arbeitszeitverkürzung auf die 40-StundenWoche zumindest im Schicht- und Wechseldienst bei der Polizei und beim Justizvollzug vorzunehmen. Das ist ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Den wollen wir durchaus anerkennen, und deshalb unterstützen wir diesen SPD-Änderungsantrag.
An dieser Stelle will ich aber nochmals eindeutig sagen: Ich habe kein Verständnis dafür und kann es auch nicht nachvollziehen, wenn Sie, Herr Heinz, jetzt hier erklären, nach den Wahlen könne man erneut über das Thema Wochenarbeitszeit reden. Dieses Thema liegt seit Jahren auf dem Tisch, und jetzt soll es hinter die Wahl geschoben werden.
Dass Sie diese Erklärung hier abgeben, kann ich nur so verstehen, dass Sie kurz vor den Wahlen an dieser Stelle politisch unter Druck sind und sich das offenhalten wollen. Das ist eine interessante Aussage – zwar am Rande, aber nicht unwesentlich.
Fakt ist aber: In Ihrem Gesetzentwurf steht nach wie vor die 42-Stunden-Woche, also die höchste Wochenarbeitszeit aller Länder. Das ist für uns nicht akzeptabel – wie es für uns auch nicht akzeptabel ist, dass es bei der Pensionsgrenze nach wie vor eine Festlegung auf das 67. Lebensjahr gibt.
Deswegen werden wir den Gesetzentwurf von CDU und FDP ablehnen. Er hat noch weitere Mängel. Ich will mich an dieser Stelle aber darauf beschränken.
Was den Gesetzentwurf der GRÜNEN zu den Lebenspartnerschaften angeht, so finden wir den ebenso unterstützenswert – und werden ihm auch zustimmen – wie den Änderungsantrag der SPD, der jetzt noch kurzfristig eingereicht wurde und der sich auf die Teilzeitregelung bei kommunalen Wahlbeamtinnen und -beamten bezieht. Wir finden, hier muss im Beamtenrecht ein Schritt nach vorne getan werden, und das muss natürlich im Kommunalrecht Folgen haben. Das ist völlig klar. Insoweit machen wir dieses Fass hier auf.
Wir unterstützen also den Änderungsantrag der SPD, ebenso den Änderungs-Änderungsantrag der SPD, so will ich es einmal sagen, und den Gesetzentwurf der GRÜNEN. Wir unterstützen auch den zweiten Änderungsantrag von CDU und FDP, auch das will ich an dieser Stelle sagen. Denn er hat im Kern die Forderung aufgenommen, die im Hinblick auf die Dienstbefreiungsregeln umstritten war. Das wollen wir durchaus anerkennen und werden das entsprechend goutieren.
Es bleibt aber dabei: Das Grundgesetz, das sehr umfangreich ist, werden wir ablehnen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, wir bitten, diesen Tagesordnungspunkt gemeinsam mit Tagesordnungspunkt 55, der zweiten Lesung zum Kommunalen Finanzausgleich, aufzurufen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Als ich das erste Mal das Interview und die Aussagen über das Zukunftsministerium gehört habe, ist mir in den Kopf gekommen: Das ist wie eine ausgequetschte Zitrone, aus der mit mechanischen Mitteln noch einige Tropfen herausgeholt werden sollen. Das ist die organisatorische Lösung.
Wir wissen, dass der Energiegipfel und die Energiewende auf der Stelle treten und wir nicht vorankommen. Das kann auch mit organisatorischen Mitteln nicht verändert werden. Dennoch werden wir dem Antrag nicht zustimmen.
Ich will Ihnen auch sagen, warum. Uns ist es wichtiger, und es sollte uns allen wichtiger sein, dass die Gesetze und z. B. die dritte Lesung des Kinderförderungsgesetzes noch zu einer angemessenen Zeit in diesem Parlament diskutiert werden,
statt hier Wahlkampf zu machen.
Wir sind für eine sachorientierte Politik. Dafür stehen wir, und deswegen werden wir diesem Antrag nicht zustimmen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ohne die schrecklichen NSU-Morde, das Versagen und die Verstrickungen von Geheimdiensten und Behörden würden wir die heutige Debatte wahrscheinlich gar nicht führen. Diese schrecklichen Ereignisse haben erstmals in der jüngsten deutschen Geschichte einen kleinen Einblick in das Innere der Geheimdienstarbeit gebracht, und der ist mehr als erschreckend. Eigentlich müssten aus den jetzt schon gewonnenen Erfahrungen weitreichende Konsequenzen gezogen werden, Konsequenzen in unserer Gesellschaft, besonders im Umgang mit Neonazis, und grundlegende Konsequenzen für die Sicherheitsbehörden und die Geheimdienste selbst.
Es ist aber in Deutschland und in Hessen augenscheinlich, dass CDU und FDP überhaupt kein Interesse an einer solchen Debatte haben. Grundlegende Konsequenzen wollen Sie schon gar nicht ziehen, dient Ihnen und dem Innenminister doch die stete Berufung auf Geheimdiensterkenntnisse zur Begründung Ihrer Law-and-Order-Politik, die natürlich niemand aus der Opposition mangels detaillierter, weil geheimer Informationen widerlegen kann.
Meine Damen und Herren, es ist doch eigentlich ein Treppenwitz, dass ausgerechnet die Geheimdienste nach dem NSU-Versagen noch weitere Kompetenzen erhalten haben. Man kann in diesem NSU-Sumpf kaum unterscheiden, wer wann was wusste oder wer ein staatlich bezahlter NeonaziV-Mann war. Gerade in Hessen, wo ein hauptamtlicher Mitarbeiter des sogenannten Verfassungsschutzes bei dem NSU-Mord in Kassel sogar anwesend war, darf man wohl zu Recht fragen: Was sind das für Leute, die da arbeiten?
Was ist das für ein Verfassungsschutz? Warum schützen und finanzieren wir mit Steuergeld ein hoch kriminelles VLeute-System, wenn am Ende damit keine Verbrechen verhindert werden? Man muss sich auch vor Augen führen, dass es die Geheimdienste in Deutschland waren und noch sind, die wesentliche Aufklärung blockiert, V-Leute verborgen, Straftaten verdeckt oder Akten geschreddert haben. Zur Erinnerung: Wir reden von den staatlichen deutschen Sicherheitsbehörden und der Aufklärung einer bundesweiten Mord- und Terrorserie mit zehn Toten und Dutzenden Schwerverletzten.
Einzige Konsequenz bisher: Auf Bundesebene wurde das sogenannte Gemeinsame Abwehrzentrum gegen Rechtsextremismus gegründet. Dieses GAR gibt ausgerechnet den Geheimdiensten neue Kompetenzen. So sollen der Austausch zwischen den Länderbehörden endlich klappen und die Geheimdienste Zugriff auf alle Daten erhalten.
Aber ich will noch auf den Gesetzentwurf der SPD eingehen. Denn immerhin bringt die SPD das Thema erneut in den Landtag. Nur, die Vorschläge der SPD wie auch die der GRÜNEN, die wir kennen, halte ich angesichts des eigentlichen Problems auf Bundes- und Landesebene für Augenwischerei. Denn wir können uns weder aus der Geschichte noch vor dem Hintergrund der NSU-Debatte sicher sein, was in diesen Diensten wirklich läuft. Kollege Frömmrich hat darauf hingewiesen und zitiert: Das Totalversagen wird im NSU-Ausschuss zum Begriff, das Totalversagen aller Dienste.
Deshalb sagen wir: Die Geheimdienste sind demokratisch eben nicht kontrollierbar. Die Geheimdienste sind in den vergangenen zwölf Jahren zu einer enormen Größe herangewachsen: immer mehr Sachmittel, immer mehr Personal, immer weiter gehende Kompetenzen. Selbst in Polizeikreisen können Sie hören, wie völlig abgehoben und unerreichbar der sogenannte Verfassungsschutz inzwischen ist. Man muss dazu natürlich nachfragen und zuhören wollen.
Wenn SPD wie auch GRÜNE vor dem Hintergrund sagen: „Wir lassen alles, wie es ist, die Größe, die Kompetenzen, sogar das V-Leute-System, das machen wir jetzt aber demokratisch und transparent“, dann ist das erneut Augenwischerei. Wenn Geheimdienste demokratisch und transparent wären, dann wären sie keine Geheimdienste mehr.
Wir sagen: Die Geheimdienste verdienen aufgrund ihres Versagens, ihrer Verstrickungen und ihrer Vertuschungen unser Vertrauen nicht. Sie verdienen vielmehr unser uneingeschränktes Misstrauen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir unterstützen den Geschäftsordnungsantrag der SPD