Protocol of the Session on December 8, 2009

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, meine Damen und Herren Mitglieder der Landesregierung, verehrte Gäste auf der Tribüne, werte Vertreter der Presse! Ich eröffne die 28. Plenarsitzung in dieser Legislaturperiode und heiße Sie herzlich willkommen.

Ich stelle die Beschlussfähigkeit des Hauses fest. – Dem wird nicht widersprochen.

Ich will mich an dieser Stelle herzlich bedanken beim Landesjugendchor, der im Musiksaal eine Chorprobe abgegeben hat. Für diejenigen, die es nicht gehört haben, kann ich sagen, sie haben etwas versäumt. Deswegen alles Gute dem Landesjugendchor.

Meine Damen und Herren, die Tagesordnung vom 1. Dezember 2009 sowie ein Nachtrag vom heutigen Tag mit insgesamt 83 Punkten liegen Ihnen vor.

Dem Nachtrag entnehmen Sie, die Punkte 74 bis 78 sind fünf Anträge betreffend eine Aktuelle Stunde. Entsprechend unserer Geschäftsordnung setzen wir die Redezeit auf fünf Minuten fest; bei gemeinsamem Aufruf verlängert sie sich um die Hälfte, also siebeneinhalb Minuten. Das ist in der Tagesordnung ausgedruckt.Am Donnerstag um 9 Uhr, wie immer, werden diese Aktuellen Stunden aufgerufen.

Der Tagesordnungspunkt 38, ein Antrag der Fraktion DIE LINKE, wurde von den Antragstellern zurückgezogen. Ich bitte dies zu beachten.

Folgendes wurde vorab zwischen den Fraktionen vereinbart:

Der Tagesordnungspunkt 32 wird dem Wirtschaftsausschuss und dem Ausschuss für Arbeit, Familie und Gesundheit abschließend überwiesen.

Die Tagesordnungspunkte 33 und 44 werden dem Wirtschaftsausschuss abschließend überwiesen, werden also hier nicht behandelt.

Die Tagesordnungspunkte 60 und 67 werden dem Umweltausschuss abschließend überwiesen.

Damit sind diese Tagesordnungspunkte bereits behandelt.

Ich stelle weiterhin fest, dass an Sie verteilt worden ist zu Tagesordnungspunkt 23 ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 18/1680 neu, zum Haushalt.

Dann ist noch eingegangen und an Sie verteilt worden zu Tagesordnungspunkt 19 ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucks. 18/1682, zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der SPD betreffend die Kassenärztliche Vereinigung und die Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen, Drucks. 18/1610 zu Drucks. 18/767.

Weiterhin gibt es zu Tagesordnungspunkt 17 einen Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucks. 18/1683, zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Hessisches Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt und zur Änderung von Rechtsvorschriften, Drucks. 18/1608 zu Drucks. 18/1050.

Zur Geschäftsordnung, Herr Kollege.

Herr Präsident! Wir sollten bei der Übung bleiben, dass wir nur über die Anträge abstimmen, die hier vorliegen. Ich habe sie bisher nicht verteilt gesehen. Einzig verteilt sind der Änderungsantrag der SPD zur Kassenärztlichen Vereinigung, Drucks. 18/1682, und der Dringliche Entschließungsantrag der GRÜNEN zum Thema Durchsetzung des Nachtflugverbots.Weiteres liegt hier nicht vor.

Aber in Ihren Fächern, Herr Kollege, weil es schon älter ist. – Gut, aber ich räume ja nicht die Fächer für Sie aus.

(Heiterkeit bei der SPD)

Es ist so rechtzeitig eingegangen, dass wir es noch in die Fächer verteilen konnten, und damit ist es bei den Abgeordneten. Das ist allerdings auch eine Regel, zugegebenermaßen. – Lassen wir es jetzt dabei. Wir rufen es auf, und fertig.

Jetzt kommen wir zu dem Dringlichen Antrag der SPD betreffend Rundfunkfreiheit sichern – Qualität im öffentlich-rechtlichen Rundfunk entwickeln, Drucks. 18/1655. Ist dieser Antrag verteilt? Ich frage es jetzt korrekterweise ab. – Er liegt Ihnen vor, okay. Dann frage ich: Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist offensichtlich der Fall. Dann wird dieser Dringliche Antrag Tagesordnungspunkt 84. Es ist der Setzpunkt der SPD. Er erhält somit eine Redezeit von zehn Minuten je Fraktion und wird am Donnerstag nach der Aktuellen Stunde aufgerufen. Wir können zu dem Thema auch die Tagesordnungspunkte 66 und 85 mit aufrufen. – Das ist so richtig.

Ferner ist eingegangen ein Dringlicher Antrag der Fraktion DIE LINKE betreffend Staatsfreiheit des öffentlichrechtlichen Rundfunks gewährleisten – Angriffe auf die Rundfunkfreiheit abwehren, Drucks. 18/1674. Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Dann wird das Tagesordnungspunkt 85, und wir rufen es mit den Tagesordnungspunkten 66 und 84 auf. – Auch dies ist so akzeptiert.

Schließlich geht es noch um einen Dringlichen Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Durchsetzung des Nachtflugverbots am Flughafen Frankfurt, Drucks. 18/1685. Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Dann wird dies Tagesordnungspunkt 86, und wenn niemand widerspricht, wird er nach Tagesordnungspunkt 75 aufgerufen. – Herr Wagner.

(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): 75 und 76!)

Vielen Dank. – Also nach der Aktuellen Stunde dazu.

Das war das, was noch vorliegt. Wir kommen zur Genehmigung der Tagesordnung. Widerspricht jemand der jetzt besprochenen Tagesordnung? – Niemand. Dann ist das unser Ablaufplan, zunächst jedenfalls.

Meine Damen und Herren, wir haben vereinbart, dass wir heute bis zum Ende der zwingend notwendigen zweiten Lesungen tagen. Was zwingend ist, entscheiden Sie. Wir beginnen mit Tagesordnungspunkt 1, der Fragestunde. Dann kommt die Nachwahl für den Verwaltungsausschuss beim Staatstheater Kassel.

Ein bisschen krank sind wir auch geworden.Wir haben einige Kollegen, die erkrankt sind. Das ist zunächst der Kollege Frank Lortz, das ist Herr Klose, das ist Herr Abg.

Rentsch, das ist Herr Thorsten Schäfer-Gümbel, das sind Nancy Faeser und Uwe Frankenberger.

(Günter Rudolph (SPD): Sie ist da, wir waren zu schnell!)

Das freut mich jetzt aber.In diesen Tagen müssen wir gesund bleiben, wir haben wichtige Spiele vor uns. – Den anderen wünsche ich von dieser Stelle aus gute Besserung.

Herr Staatsminister Hahn ist heute ab 18:30 Uhr nicht mehr unter uns, jedenfalls temporär.

(Heiterkeit)

Ich weiß gar nicht, wieso eben nur die FDP gelacht hat. Das ist komisch.

(Leif Blum (FDP):Wir lachen immer!)

Meine Damen und Herren, heute Abend, im Anschluss an die Plenarsitzung, tagen folgende Ausschüsse, sofern ihnen Gesetzentwürfe vom Plenum überwiesen werden sollten: Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr tagt in Sitzungsraum 204 M, und der Innenausschuss kommt in Sitzungsraum 501 A zusammen. Die geplante Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Familie und Gesundheit heute Abend findet nicht statt. – Dies zu Ihrer Information.

Ich gratuliere ganz herzlich Herrn Abg. Manfred Görig zu seinem Geburtstag, ein halbes Jahrhundert. Ich wünsche Ihnen alles Gute.Die frische Luft im Vogelsberg tut Ihnen gut. Sie sehen jünger aus, als Sie sind. Bleiben Sie gesund und munter.

(Allgemeiner Beifall)

Meine Damen und Herren, dann kommen wir zu Tagesordnungspunkt 1:

Fragestunde – Drucks. 18/1566 –

Ich rufe die Frage 158 der Kollegin Erfurth, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, auf. Bitte schön.

Ich frage die Landesregierung:

Welche Maßnahmen unternimmt sie oder unternehmen ihr nachgeordnete Behörden, um das vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof bestätigte Durchfahrtsverbot für den Schwerverkehr auf Bundesstraßen im Werra-MeißnerKreis wirkungsvoll durchzusetzen?

Herr Minister Bouffier.

Frau Kollegin, die hessische Polizei überwacht die Streckenverbote auf diesen Bundesstraßen regelmäßig. Wir haben in der Zeit von Januar 2008 bis Oktober 2009 allein im Werra-Meißner-Kreis ca. 5.000 Kontrollen durchgeführt.

Neben der Polizei – das muss man fairerweise hinzufügen – sind natürlich auch die örtlichen Ordnungsbehörden zuständig, soweit es um die Frage geht, ob die ergangenen Verkehrsverbote tatsächlich beachtet werden.

Vor dem Hintergrund des durch die Entscheidung des VGH wahrscheinlich eintretenden Sachverhalts, dass die

Durchfahrtssperren rechtmäßig sind – die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig –, haben die Polizeipräsidien Mittelhessen und Nordhessen, die die B 3 und die B 252 zu kontrollieren haben, festgelegt, dass die bisherige polizeiliche Handhabung bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung beibehalten wird. Das heißt, es wird weiterhin kontrolliert.

Hinsichtlich der Details bitte ich, mit Angaben für den Zeitraum von Januar bis Oktober 2009 einverstanden zu sein. In dieser Zeit haben wir auf der B 7 971 Lkw kontrolliert. Davon waren 275 wegen Verstoßes gegen das Durchfahrtsverbot festzuhalten. Auf der B 27 haben wir 575-mal kontrolliert. Dort waren 62 Verstöße gegen das Durchfahrtsverbot festzustellen.Auf der B 400 gab es 398 Kontrollen. Dabei wurden 65 Verstöße gegen das Durchfahrtsverbot festgestellt.

Nach unserer Erfahrung kann man in etwa sagen, dass in 80 % der Fälle korrekt verfahren wird und in etwa 20 % der Fälle Verstöße vorliegen. Im Ergebnis wird die Polizei jedenfalls ihre Tätigkeit so engagiert fortführen, wie sie es bisher getan hat.

Zusatzfrage, Frau Abg. Erfurth.

Herr Minister, gab es auch Verstöße solcher Art, die zur sofortigen Stilllegung der Fahrzeuge geführt haben, bzw. wurden Fahrer angewiesen, ihre Fahrten nicht fortzusetzen?