Protocol of the Session on April 23, 2013

Meine Damen und Herren! Ich darf Sie ganz herzlich begrüßen zu unserer Plenarwoche.

(Abg. Janine Wissler (DIE LINKE) niest.)

Gesundheit. Sie haben es benossen. Ich wünsche Ihnen allen gute Gesundheit und eine gute Woche.

Ich eröffne hiermit die Sitzung und stelle die Beschlussfähigkeit des Hauses fest. – Dem widerspricht keiner, dann ist es auch so.

Die Tagesordnung vom 16. April 2013 sowie ein Nachtrag vom heutigen Tag mit insgesamt 55 Punkten liegen Ihnen vor.

Entgegen der ausgedruckten Tagesordnung wurde interfraktionell vereinbart, Tagesordnungspunkt 12, den Gesetzentwurf zur Änderung der Landeshaushaltsordnung, nicht an den Hauptausschuss, sondern an den Haushaltsausschuss zu überweisen – die Korrektur eines Druckfehlers.

Wie Sie dem Nachtrag zur Tagesordnung in den Punkten 51 bis 55 entnehmen können, sind fünf Anträge für eine Aktuelle Stunde eingegangen, die gemäß unserer Geschäftsordnung am Donnerstagmorgen ab 9 Uhr mit je fünf Minuten Redezeit aufgerufen werden.

Weiter eingegangen ist ein Dringlicher Antrag der Fraktion der SPD betreffend Risiko durch Wirbelschleppen ernst nehmen, Drucks. 18/7278. Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Dann wird er Tagesordnungspunkt 56.

Herr Kollege Rudolph.

Den könnten wir bitte mit der Aktuellen Stunde, die von den LINKEN beantragt ist, aufrufen – wenn Einverständnis besteht.

(Janine Wissler (DIE LINKE): Wir sind nicht so!)

Die Aktuelle Stunde der LINKEN, das ist Tagesordnungspunkt 54. Das können wir machen. – Dazu kommen noch zwei mündliche Fragen, die geschäftsordnungsmäßig hinzugefügt werden müssen. Ich habe aber gehört, dazu gab es noch Fragen.

Herr Schaus, zur Geschäftsordnung.

Herr Präsident! Sie haben eben darauf hingewiesen, dass die zwei mündlichen Fragen meiner Kollegin Wissler zum Themenkomplex Wirbelschleppen auch erst mit der Aktuellen Stunde behandelt werden sollen. Wir sind der Meinung, dass sie heute aufgerufen werden sollen, weil es ansonsten so wäre, dass Anträge, die später, also nach Einreichung der Fragen, gestellt werden, verhindern, dass entsprechende Fragen behandelt würden, selbst wenn man die Geschäftsordnung extensiv auslegt, wenn diese Anträge auf der sogenannten Warteliste überhaupt nicht mehr be

handelt werden können. Deswegen bitten wir Sie recht herzlich, von der Regelung im letzten Satz des § 37 Abs. 8 Gebrauch zu machen und zu entscheiden, dass sie heute behandelt werden, so wie sie vorgesehen sind.

Meine Damen und Herren, es geht um folgenden Sachverhalt. In § 37 Abs. 8 unserer Geschäftsordnung steht:

Mündliche Fragen, die im Wesentlichen den gleichen Gegenstand betreffen wie Gesetzentwürfe, Große Anfragen, Anträge oder sonstige Vorlagen auf der Tagesordnung der Plenarsitzung der gleichen Woche, werden zusammen mit dem entsprechenden Tagesordnungspunkt aufgerufen.

Das ist eine Diktion, die feststeht, die ich nicht einfach umwerfen kann.

(Hermann Schaus (DIE LINKE): Es gibt noch einen Satz hintendran!)

Genau, nächster Punkt. – Dann steht da:

… der Präsident bestimmt im Einzelnen die Art der Behandlung im Verlauf der Beratung des Tagesordnungspunktes.

Nicht „der Tagesordnung an sich“. Das heißt, meine erste Bestimmung ist: Es wird mit dem Antrag zu dem Vorgang aufgerufen, der wiederum mit der Aktuellen Stunde aufgerufen wird, so wie es jetzt beschlossen wurde. Das bedeutet, dass ich da keine Handhabung habe. Die Frage, wie wir es am Tag X sortieren, ist eine andere Frage. Aber zu der gesamten Tagesordnung gilt die Geschäftsordnung, und danach werde ich handeln. Also werden wir die mündlichen Fragen zum gleichen Thema mit dem Antrag aufrufen. Dass Sie jetzt den Aufruf mit der Aktuellen Stunde beschlossen haben, ist eine andere Frage; das kann ich nicht verhindern.

(Janine Wissler (DIE LINKE): Anträge zu mündlichen Fragen!)

Es ist eine Regelung, verstehen Sie? Es ist nicht so, dass wir es hier willkürlich entscheiden. Es steht hier so geschrieben; Sie können es nachlesen: § 37 Abs. 8 der Geschäftsordnung. Wenn Sie daran Zweifel haben, können Sie jederzeit den Ältestenrat einberufen.

(Hermann Schaus (DIE LINKE): Wir werden das diskutieren! – Weitere Zurufe)

Entschuldigung, ich habe nur auf ein ordnungsmäßiges Recht hingewiesen. Haben Sie beantragt, Herr Schaus? – Okay, danke schön.

Dann habe ich mitzuteilen: Noch eingegangen ist ein Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP betreffend Optionsmodell hat sich bewährt: bewusste Entscheidung für die neue Heimat statt Wanderer zwischen zwei Welten, Drucks. 18/7279. Wird hier die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Dann ist das so beschlossen. Er wird Tagesordnungspunkt 57, und wir können ihn mit den Punkten 2, 26 und 36 aufrufen. – Auch kein Widerspruch.

Weiter habe ich festzuhalten, dass ein Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP betreffend Hessen baut Vorreiterrolle in der Integrationspolitik weiter aus, Drucks. 18/7280, auf dem Tisch liegt.

Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Dann wird er Tagesordnungspunkt 58, und wir können ihn mit den Punkten 2, 26, 36 und 57 aufrufen. – Das erfährt auch keinen Widerspruch, damit ist es so beschlossen.

Meine Damen und Herren, widerspricht jemand der jetzt festgestellten Tagesordnung? – Das ist auch nicht der Fall. Dann werden wir danach verfahren.

Wir tagen heute bis 19 Uhr. Wir beginnen mit der Fragestunde, danach mit der Regierungserklärung des Herrn Ministers der Justiz, für Integration und Europa.

Herr Michael Boddenberg ist entschuldigt, Herr Staatsminister Florian Rentsch ab 17:15 Uhr. Frau Kultusministerin Beer ist erkrankt, wir wünschen von hier aus gute Besserung. Frau Kollegin Brigitte Hofmeyer ist entschuldigt, Herr Kollege Peter Seyffardt ist entschuldigt. Herr Abg. Posch ist erkrankt. Auch ihm wünschen wir gute Besserung, ebenso wie Herrn Kollegen Paulus, der auch erkrankt ist.

Heute Abend, im Anschluss an die jetzige Sitzung, gegen 19 Uhr, kommen der Rechts- und Integrationsausschuss und der Unterausschuss Justizvollzug zu einer gemeinsamen Sitzung in Sitzungsraum 501 A zusammen.

Meine Damen und Herren, in den Fensterscheiben sind zu sehen: Georg Büchner, Anne Frank, Adam Opel, Johann Heinrich Merck, Konrad Zuse, Johann Wolfgang von Goethe und Elisabeth Selbert. Das ist eine Auswahl von Schülerinnen und Schülern des Leistungskurses Politik und Wirtschaft der Georg-Büchner-Schule in Darmstadt.

Das waren die amtlichen Bekanntmachungen. Damit können wir in die Tagesordnung einsteigen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf:

Fragestunde – Drucks. 18/7186 –

Wir beginnen mit der Frage 845. Herr Abg. Pentz, bitte.

Ich frage die Landesregierung:

Zu welchen unterjährigen Zeitpunkten erfolgen die Zahlungen des Landes Hessen in den Länderfinanzausgleich?

Herr Staatsminister Dr. Schäfer, Augenblick bitte. Ich möchte, dass jetzt die Leute sitzen und Ruhe halten, ansonsten warten wir noch ein bisschen. – Bitte schön, Herr Dr. Schäfer.

(Zuruf des Abg. Gerhard Merz (SPD))

Herr Abg. Pentz, Abg. Merz rief gerade dazwischen: „Immer so rechtzeitig, dass Rheinland-Pfalz das Geld noch ausgeben kann!“ – Dies will ich gar nicht kommentieren.

(Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Das ist aber neu!)

Aber es ist möglicherweise der Ansatz für eine Vereinfachung der Antwort. – Wenn ich gleich einzelne Prozentsätze und Zahlen nenne, beziehen die sich auf das Jahr 2010, weil es das einzige Jahr ist, das vollständig abgerechnet ist.

Grundsätzlich erfolgen Zahlungen im Rahmen zweier Verordnungen.

Die erste Rechtsverordnung des Bundesministeriums der Finanzen bildet die Grundlage der Verteilung des Umsatzsteueraufkommens unter den Ländern bereits während des laufenden Ausgleichsjahres. Hierin wird eine Abschätzung der Umsatzsteuerverteilung und des Länderfinanzausgleichs für das kommende Jahr vorgenommen. Auf dieser Basis wird festgelegt, wie viel Prozent seines Umsatzsteueraufkommens jedes Bundesland an den Bund abgeben muss.

2010 musste Hessen 87,6 % seines Aufkommens an den Bund abgeben. Hieraus wird ersichtlich, dass Zahlerländer im Finanzausgleich einen größeren Teil der Gemeinschaftssteuern an den Bund abführen, als es der bundesgesetzliche Anteil von etwas über 50 % vorsieht. Die Empfängerländer führen einen entsprechend geringeren Anteil ab.

Diese Zahlungen aus dem Umsatzsteueraufkommen sind in monatlichen Teilbeträgen an das Bundesfinanzministerium zu überweisen. Sinn dieses Verfahrens ist es, den Zahlungsfluss zwischen den Ländern zu minimieren. Das heißt, das Bundesfinanzministerium fungiert praktisch als Zahlungsintermediär zwischen den Ländern, und dadurch wird es ausgeglichen.

Differenzen zwischen den auf dieser Basis vorläufig geleisteten Zahlungen und dem sich nach der tatsächlichen Entwicklung der Steuereinnahmen errechneten Ausgleich werden nach § 15 Finanzausgleichsgesetz durch vierteljährliche Zwischenabrechnungen im Folgequartal ausgeglichen. Dabei stellt die Abrechnung des vierten Quartals gleichzeitig die vorläufige Abrechnung für das Ausgleichsjahr dar, die im März des Folgejahres fällig wird.

Durch die Zweite Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes stellt das Bundesministerium der Finanzen gewöhnlich im Herbst des Folgejahres die endgültige Höhe der Länderanteile an der Umsatzsteuer und die endgültige Höhe der Ausgleichszahlungen im Länderfinanzausgleich fest. Hier erfolgt ein letzter einmaliger Zahlungsausgleich. Das waren in den letzten beiden Jahren immer noch einmal zwischen 10 und 20 Millionen €, die das Land Hessen entweder erstattet bekommen hat oder zusätzlich leisten musste. Das ist die finale Spitzabrechnung.