Meine sehr geehrten Damen und Herren, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Sie zu unserer Plenarwoche herzlich begrüßen. Ich eröffne die 41. Plenarsitzung am heutigen Dienstag und heiße Sie herzlich willkommen.
Am 29. März 2010 ist im Alter von 89 Jahren die ehemalige hessische Landtagsabgeordnete Liesel Winkelsträter verstorben.
Frau Winkelsträter wurde am 28. Februar 1921 in Landau in der Pfalz geboren. Nach dem Besuch der Volksschule und der Handelsschule arbeitete sie von 1936 bis 1941 als kaufmännische Angestellte und Verwaltungsangestellte.
Ihre politische Laufbahn begann Liesel Winkelsträter 1946 in der SPD. Sie nahm verschiedene ehrenamtliche Parteifunktionen wahr.Ab Oktober 1951 war sie Bezirkssekretärin bei der Industriegewerkschaft Chemie-PapierKeramik für das Land Hessen und betreute im Besonderen die weiblichen Beschäftigten. Liesel Winkelsträter war zudem ehrenamtliche Arbeits- und Sozialrichterin sowie Jugendschöffin.
In den Jahren 1964 und 1969 war Liesel Winkelsträter Mitglied der 4. und 5. Bundesversammlung. Dem Hessischen Landtag gehörte Liesel Winkelsträter zwei Wahlperioden vom 1. Dezember 1962 bis zum 30. November 1970 an.
Unsere Anteilnahme gilt ihren Angehörigen. Wir werden der ehemaligen Abgeordneten ein ehrendes Angedenken bewahren. – Ich danke Ihnen.
Meine Damen und Herren, ich darf des Weiteren mitteilen, dass ich aus Anlass des schweren Unglücks, das das Land Polen getroffen hat, dem Präsidenten des Sejm in Posen im Namen des Landtags unser Beileid ausgesprochen habe.
Meine Damen und Herren, zur Tagesordnung. Die Tagesordnung vom 20.April 2010 sowie ein Nachtrag vom heutigen Tag mit insgesamt 58 Punkten liegen Ihnen vor.
Interfraktionell wurde vereinbart, dass die Tagesordnungspunkte 23 und 31 in der Reihenfolge getauscht werden.
Wie Sie dem Nachtrag zur Tagesordnung unter den Punkten 49 bis 52 entnehmen können, sind vier Anträge betreffend eine Aktuelle Stunde eingegangen. Wir haben uns auf fünf Minuten pro Aktuelle Stunde verständigt, am Donnerstag ab 9 Uhr, wie gehabt.
Auf Ihren Plätzen verteilt ist ein Dringlicher Antrag der Fraktion der SPD betreffend Kita- und Schulessensversorgung fördern, Drucks. 18/2272. Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Dann wird dieser Dringliche Antrag Tagesordnungspunkt 59. Die Redezeit beträgt fünf Minuten.
Außerdem eingegangen und an Ihren Plätzen verteilt ist ein Dringlicher Antrag der Fraktion der SPD betreffend Landesregierung lässt Kommunen bei Lebensmittelkontrollen im Stich, Drucks. 18/2273.Wird hier die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Dann wird er Tagesordnungspunkt 60, und wir können ihn mit Tagesordnungspunkt 35 aufrufen. – Auch einverstanden, dann verfahren wir so.
Ich rufe auf: den Dringlichen Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP betreffend Arbeitnehmerüberlassung ist ein wichtiger Stützpfeiler der deutschen Wirtschaft und dient als Brücke in den Arbeitsmarkt, Drucks. 18/2274. Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Dann wird er Tagesordnungspunkt 61, und wir rufen ihn mit den Punkten 11 und 14 auf. – Kein Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Dringlicher Antrag der Fraktion DIE LINKE betreffend Einführung der solidarischen Bürgerversicherung im Gesundheits- und Pflegesystem, Drucks. 18/2275. Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Dann wird er Tagesordnungspunkt 62, und wir können ihn mit Punkt 12 aufrufen. – Auch kein Widerspruch.
Dann haben wir alles aufgenommen, was aufzunehmen ist. Wer widerspricht jetzt der Tagesordnung? – Das ist keiner. Damit ist sie so beschlossen und wird so umgesetzt.
Wir tagen heute bis 19 Uhr und beginnen mit der Fragestunde.Dann kommt die erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Seilbahngesetzes; das ist ein wesentlicher Punkt.
Herr Kollege Staatsminister Hahn fehlt während des ganzen Plenums. Sie wissen alle, warum: Kontakte zu unserer Partnerschaftsregion in China. Herr Staatsminister Karlheinz Weimar fehlt am 28.April nachmittags, Herr Staatsminister Posch am 29.April ab ca.16 Uhr und Herr Staatsminister Bouffier am 29.April ab ca. 17 Uhr.
Frau Abg. Judith Lannert hat sich während des gesamten Plenums krankgemeldet. Von hier aus wünschen wir ihr alles Gute in diesen Tagen.
Entschuldigt hat sich der Abg. Peuser. Er wird heute 70. Deswegen gratulieren wir ihm jetzt erst einmal übers Protokoll ganz herzlich zu diesem runden Geburtstag.
Er hat gebeten, dass akzeptiert wird, dass er heute in seinem Wahlkreis unterm Volk ist. Das haben wir ihm zugestanden. Morgen bekommt er die Blumen.
(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wo ist denn der Arbeitsplatz des Abgeordneten? – Zuruf von der Regierungsbank)
Das sind wir allerdings nicht, Herr Staatssekretär. Wir sind nicht das Volk, wir sind die Vertreter des Volkes. Das ist auch schon ein bisschen was.
Aus der letzten Fragestunde haben wir noch eine Frage zu beantworten, das ist die Frage 229. Herr Abg. May, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Sie haben das Wort.
Wie beurteilt sie die Auffassung einer führenden Vertreterin des Landesbetriebes Landwirtschaft Hessen, dass es in Hessen zukünftig nur noch 1.000 bis 1.500 Milchviehbetriebe geben wird?
Herr Abg. May, die Anzahl der Milchviehhalter ist in den vergangenen 25 Jahren in Hessen von rund 24.000 auf rund 4.000 zurückgegangen. Somit sind durchschnittlich 800 Betriebe pro Jahr aus der Produktion ausgeschieden.
Unterstellt man auch in Zukunft unverändert eine jährliche Aufgaberate von 3,3 %, dann wird sich die Zahl der Milchviehhalter bis zum Jahr 2030 auf unter 1.500 reduzieren. Eine genaue Prognose ist heute aber sehr schwierig, da die Auswirkungen der auslaufenden EU-Milchquotenregelung, die Ausgestaltung der gemeinsamen Agrarpolitik nach 2013 sowie langfristige,zunehmend von globalen Faktoren bestimmte Markt- und Preisentwicklungen kaum vorhersehbar sind. Einerseits dürften sich der Spezialisierungstrend in der Milcherzeugung und ein weiterer Anstieg der Bestandsgrößen fortsetzen. Andererseits erweisen sich kleinere Milchviehbetriebe, die sich auf mehrere Einkommenstandbeine stützen können oder im Nebenerwerb geführt werden, als besonders krisenstabil.
Sofern die Aussage einer früheren Vertreterin des Landesbetriebs auf spezialisierte Haupterwerbsbetriebe gerichtet ist, ist sie nach allem, was man heute abschätzen kann, durchaus realistisch. So wurden bereits in der jüngsten Agrarstatistikerhebung von 2007 nur noch 1.335 Milchviehbetriebe mit Bestandsgrößen von mehr als 75 Tieren gezählt.Von diesen Betrieben wurden aber bereits mehr als 50 % der hessischen Milchkühe gehalten.
Frau Ministerin, Zusatzfrage: Gibt es Strategien der Landesregierung, den Trend aufzuhalten und in allen Regionen die Milchviehwirtschaft zu erhalten?
Herr Abg. May, Sie wissen, dass wir uns für die Mittelgebirgsregionen besonders starkmachen. Denken Sie an die Aufstockung der Ausgleichszulage im letzten Jahr. Das sind Möglichkeiten, die die Landesregierung auch im Rahmen der europäischen Agrarpolitik nutzt. Wie aber die Ausgestaltung nach 2013 tatsächlich aussehen wird, das können wir heute noch nicht sagen. Das werden wir noch einmal mit den Agrarministern auf Bundesebene besprechen. Denn unsere Zielsetzung ist, dass in den Mittelgebirgen auch künftig noch eine auskömmliche Milchwirtschaft möglich ist.
Warum war es ihr in den letzten fünf Jahren trotz der vorliegenden Unterlagen nicht möglich, den Planfeststellungsbescheid für die Nordumgehung der Stadt Eschwege im Zuge der B 249 zu erlassen?
Herr Kollege Quanz, das mit den vorliegenden Unterlagen ist immer so eine Sache. Ich will Ihnen das im Einzelnen noch einmal darstellen. Es ist richtig: Die Anhörungsund Planungsunterlagen sind im März 2006, also vor vier Jahren, vorgelegt worden, um den Planfeststellungsbeschluss zu erlassen. Allerdings ist diese Maßnahme nicht finanziert gewesen. Deswegen wurde die Erarbeitung des Planfeststellungsbeschlusses nicht sofort aufgenommen.
Dann kam die sogenannte kleine Bundesnaturschutznovelle vom Dezember 2007. Aufgrund dieser Naturschutznovelle musste auch in diesem Verfahren – das gilt auch für viele andere – der artenschutzrechtliche Fachbeitrag überarbeitet werden. Hinzu kommt noch, dass der Verkehrsprognose bislang – das hat etwas mit der langen Laufzeit zu tun – der Prognosehorizont 2015 zugrunde lag. Dies reicht nicht mehr aus. Die Verkehrsprognose muss auf das Jahr 2020 fortgeschrieben werden. Es sind also Nacharbeiten notwendig, um den Planfeststellungsbeschluss zu erlassen.