Protocol of the Session on March 2, 2011

Meine Damen und Herren! Ich darf Sie herzlich zur 68. Plenarsitzung des Hessischen Landtags in dieser Legislaturperiode begrüßen. Was gibt es Schöneres, als hier an einem solch schönen Frühlingstag gemeinsam tagen zu dürfen?

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es ist richtig schön. Es macht gute Laune, wenn man aus dem Fenster schaut

(Günter Rudolph (SPD): Es geht!)

und wenn der Plenarsaal gut besetzt ist, also allen einen herzlichen Gruß.

Ich stelle die Beschlussfähigkeit des Hauses fest. Ich darf zur Tagesordnung feststellen: Die Punkte 1, 2, 7 und 42 sind erledigt.

Wir tagen heute Abend bis 18 Uhr, bei einer Mittagspause von zwei Stunden.

Wir beginnen mit Tagesordnungspunkt 47: Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP betreffend Land stärkt Kommunen in Hessen; das ist der Setzpunkt. Dazu werden die Tagesordnungspunkte 41 und 77 aufgerufen. Danach folgt Tagesordnungspunkt 43: Antrag der Fraktion der SPD betreffend willkürliche und rechtswidrige Verschiebung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei der Privatisierung des Universitätsklinikums Gießen-Marburg. Das ist der Setzpunkt der SPD.

In der Mittagspause ist eine gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr und des Haushaltsausschusses anberaumt, in der eine öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Gesetz zur Behebung von Winterschäden an Straßen stattfindet.

Ich rufe jetzt Tagesordnungspunkt 47 auf, den Setzpunkt von CDU und FDP:

Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP betreffend Land stärkt Kommunen in Hessen – Entwicklung weiter aufwärtsgerichtet – Drucks. 18/3767 –

Dazu wird Tagesordnungspunkt 41 aufgerufen:

Antrag der Fraktion der SPD betreffend kommunal ist nicht egal – Schluss mit der „Kommunalfeindlichkeit“ dieser Landesregierung – Drucks. 18/3758 –

und Tagesordnungspunkt 77:

Dringlicher Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend verlässliche Finanzausstattung der Kommunen durch grundlegende KFA-Reform – Drucks. 18/3804 –

Meine Damen und Herren, ich darf Herrn Kollegen Schork für die CDU-Fraktion das Wort erteilen.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Hessische Landesregierung und die Koalitionsfraktionen von CDU und FDP stärken die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommunen. Sie stehen für eine angemessene Finanzausstattung der Kommunen.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Die Entwicklung des Kommunalen Finanzausgleichs ist weiter aufwärtsgerichtet. Hinzu kommen originäre Landesmittel, um die Kommunen zu stärken und bei ihrer Aufgabenerfüllung zu unterstützen.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Von „Kommunalfeindlichkeit“ dieser Landesregierung zu sprechen, geht an der Sache vorbei und ist schlicht falsch.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Dies lässt sich anhand von Fakten sehr leicht belegen. Sehen wir uns die Entwicklung des Kommunalen Finanzausgleichs an. 1998 betrug

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): 1898!)

der Kommunale Finanzausgleich 2,467 Milliarden €. Im Jahr 2011 werden wir nach den neuesten Zahlen auf einen Betrag von 3,221 Milliarden € kommen. Das ist der viert höchste Betrag in der Geschichte Hessens.

(Beifall bei der CDU und der FDP – Günter Ru- dolph (SPD), zur CDU gewandt: Müder Beifall!)

Die Finanzplanung für den Finanzplanungszeitraum lässt weitere Steigerungen erwarten. Bereits im Jahr 2013 wird der Kommunale Finanzausgleich ein Rekordniveau erreichen.

(Günter Rudolph (SPD): Alter Mogler! – Heiterkeit bei der SPD)

In dem SPD-Antrag wurden – das nenne ich exemplarisch – die Betriebskosten für die Kindergärten angesprochen. Schauen wir uns die Entwicklung der Mittel für Kinder und Familien an. Im Jahr 1999 betrugen die Mittel 65,4 Millionen €; im Jahr 2011 werden sie knapp 313 Millionen € betragen.

(Hans-Jürgen Irmer (CDU): So ist es!)

Das ist nahezu eine Verfünffachung dieser Beträge.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Die Zuweisungen an die Kinderbetreuungseinrichtungen betrugen, da in dem SPD-Antrag die Betriebskosten angesprochen wurden, im Jahr 1999 knapp 57 Millionen €, und im Jahr 2011 sind es 80 Millionen €. Wieso die SPD diesen Punkt in ihrem Antrag aufgreift und kritisiert, ist schleierhaft.

(Florian Rentsch (FDP): So ist es!)

Die Zahlen der SPD sind falsch. Sie sind der verzweifelte Versuch, der Regierung das Etikett „kommunalfeindlich“ anzuhängen. Die Fakten sprechen eine andere Sprache und widerlegen die Vorwürfe.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Wenn wir über die finanzielle Ausstattung der Kommunen sprechen, müssen wir weitere Tatsachen zur Kenntnis nehmen. Die Steuereinnahmen der hessischen Kommunen sind im Ländervergleich an der Spitze.

(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hängt die Platte?)

Sie betragen 1.218 € pro Einwohner; bei den Flächenländern insgesamt sind es 924 €. Der Anteil der Kommunen an den verbleibenden Steuereinnahmen betrug im Jahr

1998 47,1 %; im Jahr 2009 ist er auf 49,2 % gestiegen. Diese Verschiebung entspricht in etwa 400 Millionen €.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Bezogen auf den Kommunalisierungsgrad der Ausgaben müsste der Anteil der Kommunen bei 46,8 % liegen. Das ist der Durchschnitt der Jahre 2001 bis 2008.

(Zuruf des Abg. Norbert Schmitt (SPD))

Herr Kollege Schmitt, wenn ich diese Zahl zugrunde lege, dann haben die Kommunen in den Jahren 2001 bis 2008 im Durchschnitt 700 Millionen € mehr erhalten. Diese Zahl nenne ich, um deutlich zu machen, dass wir in der Tat, wie es in dem Antrag der GRÜNEN steht, über die Frage der vertikalen Steuerverteilung sprechen müssen und dass es dort zu Korrekturen kommen muss. Dies werden wir im Zusammenhang mit der Reform des Kommunalen Finanzausgleichs tun müssen. Sie wissen – deswegen sind die Vorwürfe im Antrag der GRÜNEN nicht berechtigt –, dass es eine Kommission gibt, die sich mit diesen Fragen beschäftigt. Es ist zu erwarten, dass diese Kommission voraussichtlich im ersten Halbjahr dieses Jahres ihren Bericht vorlegen wird.

Sehen wir uns die Konjunkturprogramme an. Mit Mitteln in Höhe von 1,87 Milliarden € sind 5.000 Investitionsprojekte angestoßen worden, von denen inzwischen 3.000 erfolgreich abgeschlossen wurden.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Von diesen 1,87 Milliarden € tragen die Kommunen nur 280 Millionen € selbst. Das heißt, 1,59 Milliarden € fließen aus originären Landes- und Bundesmitteln in die Kommunen.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Da kann man wahrlich nicht von Kommunalfeindlichkeit sprechen.

Der kommunale Schutzschirm.

(Zurufe der Abg. Thorsten Schäfer-Gümbel und Norbert Schmitt (SPD))