Fritz Hähle

Appearances

4/2 4/3 4/4 4/5 4/6 4/7 4/8 4/9 4/10 4/11 4/14 4/21 4/24 4/26 4/28 4/29 4/30 4/31 4/33 4/36 4/39 4/40 4/41 4/43 4/44 4/47 4/49 4/53 4/55 4/58 4/64 4/65 4/66 4/67 4/69 4/70 4/74 4/75 4/78 4/81 4/83 4/84 4/86 4/87 4/89 4/92 4/94 4/95 4/96 4/97 4/98 4/99 4/101 4/102 4/105 4/107 4/110 4/120 4/131 4/135

Last Statements

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Kollegin und Kollegen der FDP-Fraktion, wenn Sie Ihrer Absicht, künftig Koalitionspartner der CDU sein zu wollen, eine gewisse Glaubwürdigkeit verleihen möchten, dann sollten Sie sich abgewöhnen, gleichzeitig aufs Gas und auf die Bremse zu treten.
Der in Rede stehende Gesetzentwurf ist wieder einmal eines der typischen Beispiele des irrationalen Verhaltens der FDP.
Herr Herbst hat es eben gesagt: Ziel des Gesetzentwurfes ist die Streichung des Termins 31.12.2014 aus § 4 Abs. 6 des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes für die vollständige Umstellung von analoger zu digitaler Hörfunkübertragung. Die FDP muss sich – trotz aller Beteuerungen –
fragen lassen, ob sie den technischen Fortschritt bekämpfen und Deutschland im internationalen Vergleich abhängen will, indem Rundfunkübertragungsstandards in Zeiten knapper Frequenzen konserviert und Innovationen der Endgeräteindustrie ausgebremst werden. Das ist ein Armutszeugnis für die sogenannte Wirtschaftspartei FDP.
Meine Damen und Herren! Mit dieser Maxime hätte sich die FDP womöglich vor Jahrzehnten auch gegen die Einführung des Farbfernsehens, des Internets, der Video-, PC-, CD- und DVD-Technik oder des Handys gestellt.
Zur Begründung Ihrer neuerlichen Populismusattacke führt die FDP-Fraktion an, dass mit der Digitalisierung des UKW-Hörfunks mehrere Millionen analoger Radios unbrauchbar würden, – –
Ich möchte den Satz gern noch zu Ende sprechen.
was nicht nur den Bürger belaste, sondern auch den Rundfunkanbietern aus wirtschaftlichen Gründen nicht zuzumuten sei. – Nun gestatte ich die Zwischenfrage.
Der Staat schreibt hier nichts vor, Herr Kollege.
Wenn Sie mal in die Verlegenheit kommen sollten, an einer Regierung beteiligt zu sein, dann müssen Sie sich angewöhnen, dass Sie auch der Bevölkerung Ziele vorgeben und eine Wegbegleitung in Gang setzen sollten. Jetzt können Sie immer noch sagen: Ich höre auf das Volk und rede ihm nach dem Maul. Dann müssen Sie sagen: Wir wollen etwas erreichen, dafür stellen wir auch bestimmte politische Ziele vor und werben für diese Ziele.
Ich bin mit meiner Rede ohnehin gleich am Ende. Wegen der fortgeschrittenen Zeit und der noch sehr umfangreichen Tagesordnung, verehrte Kolleginnen und Kollegen, will ich dazu nur so viel sagen: Die Bürgerinnen und Bürger können beruhigt sein, die Koalition lässt die UKW-Rundfunkteilnehmer nicht im Regen stehen. Sie stellt sich aber dem technischen Fortschritt auch nicht in den Weg. Den analogen UKW-Rundfunk wird es voraus
sichtlich noch 2020 oder 2025 geben, zumindest parallel zur digitalen Verbreitung. An eine Abwrackprämie für das Küchendampfradio ist nicht gedacht.
Was sonst noch zur Begründung und zur Ablehnung des Gesetzentwurfs der FDP-Fraktion zu sagen wäre, gebe ich hiermit zu Protokoll.
Vielen Dank.
Schon im Jahr 2000 hat die Bundesregierung die Initiative „Digitaler Rundfunk“ gestartet, die eine Umstellung von TV bis 2010 und von UKW bis 2016 vorsah.
Die Ministerpräsidentenkonferenz hat bereits 1997 den Startschuss für die Digitalisierung des Rundfunks gegeben. Beim Fernsehen wird dies am 31. Dezember 2009 abgeschlossen sein, ohne dass sich bisher Widerspruch dagegen geregt hätte.
Für den Hörfunk sollte ursprünglich ebenfalls dieser Termin gelten. Da jedoch die technische Entwicklung eine zeitnahe ausschließlich digitale Hörfunk-Versorgung noch nicht erlaubt, ist die Digitalisierungsfrist schon einmal bis 31. Dezember 2014 verlängert worden. Statt des von der FDP suggerierten „Schweinsgalopps“ hat der Gesetzgeber also für eine ausreichende Übergangsfrist gesorgt.
Im Übrigen ist § 4 Abs. 6 des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes nicht als starre Frist gedacht, sondern eine gesetzgeberische Willenserklärung, mit der die Bürger im Lande und Rundfunkveranstalter, Sendernetzbetreiber, Endgeräteindustrie u. a. rechtzeitig Klarheit erhalten sollen.
Es spricht nichts dagegen, zu gegebener Zeit eine weitere Verlängerung zu beschließen, wenn sich weitere technische Verzögerungen abzeichnen sollten.
Warum dies schon über fünf Jahre vor Fristablauf geschehen soll, ist unverständlich, zumal dann auch im § 63 Abs. 5 des Telekommunikationsgesetzes des Bundes die Widerrufsfrist für UKW-Frequenzzuteilungen bis 2015 gestrichen werden müsste, was – wenn überhaupt – kaum noch in der laufenden Legislaturperiode geschehen dürfte.
Es gibt also keinerlei Grund für die von der FDP inszenierte Aufregung. Vielmehr gibt es gute Gründe, den für das kommende Jahr vorgesehenen Neustart des Digitalradios im DAB+ Standard zu unterstützen; denn die UKWFrequenzen sind komplett vergeben. Neue Programme und Zusatzdienste sind nur durch den Übergang zu digitaler Verbreitung möglich.
Wie die Erfahrung zeigt, sind die Bürger unseres Landes viel innovationsfreundlicher, als dies die FDP und andere sehen. Es scheint paradox, dass gerade das „gute alte Küchenradio“ unter „Denkmalschutz“ gestellt werden sollte. Für hochwertige UKW-Empfänger und Autoradios wird es Digital-Nachrüstungsmöglichkeiten geben.
Wir betrachten den Gesetzentwurf der FDP als aktionistisches Wahlkampfmanöver und lehnen ihn deshalb ab.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch wenn die Abgeordneten dieses Hohen Hauses noch nicht auf Empfang geschaltet haben, müssen sie wissen, dass sie trotzdem Rundfunkgebühren bezahlen müssen. Schade um das schöne Geld!
Die Koalition hat sich nun einmal entschlossen, vor Verabschiedung des Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrages noch einmal das Wort zu ergreifen, wohl wissend, dass die Zustimmung zu dem vorliegenden Staatsvertrag alternativlos ist, denn die Landtage können an dem von den Ministerpräsidenten unterzeichneten Vertrag kein Jota mehr ändern; sie können dem Vertrag nur im Ganzen zustimmen oder aber ihn im Ganzen ablehnen.
Ich will an dieser Stelle zunächst auf die Folgen eingehen, wenn der zur Abstimmung stehende Zwölfte Rundfunkänderungsstaatsvertrag keine Mehrheit im Land erhielte. Das Gesetz muss nach der Fristsetzung der EUKommission bis zum 1. Juni 2009 von den Landtagen beschlossen sein. Bei Fristüberschreitung oder Ablehnung durch eines der Länder würde der Zwölfte Rundfunkänderungsstaatsvertrag, den die Ministerpräsidenten am 18.12.2008 unterschrieben haben, gegenstandslos. Das hätte unweigerlich zur Folge, dass die EU-Kommission ein beihilferechtliches Strafverfahren einleitete, was den Fortbestand des gebührenfinanzierten öffentlichrechtlichen Rundfunks in Deutschland und damit unser gesamtes duales Rundfunksystem infrage stellte; denn die Bundesrepublik Deutschland hat sich gegenüber der EUKommission zum sogenannten Beihilfekompromiss
verpflichtet, der mit dem heute zur Abstimmung stehenden Staatsvertrag umgesetzt wird.
Meine Damen und Herren! Wir können zwar ein weiteres Mal beklagen, dass in dem vorgezeichneten Verfahren die Gestaltungsmöglichkeiten der Landtage nun mal gering sind. Und doch erlaube ich mir, auf eine neue Qualität der Entscheidungsfindung hinzuweisen, die darin besteht, dass sich eine Arbeitsgruppe der Fraktionsvorsitzendenkonferenz von CDU und CSU seit Längerem mit Fragen der Medienpolitik befasst hat und zu ähnlichen Ergebnissen gekommen ist, wie sie jetzt im Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag ihren Niederschlag gefunden haben. Denn es gab eine ständige Rückkopplung und einen fruchtbaren Austausch mit den Chefs der Staatskanzleien und über diese mit den Ministerpräsidenten, zumindest der B-Länder, in der Frage der Präzisierung des Auftrages des öffentlich-rechtlichen Rundfunks unter den Bedingungen der fortgeschrittenen technischen Entwicklung im Zeitalter der Digitalisierung und neuer Verbreitungsmöglichkeiten der Programme im Internet und auf vielfältige andere Weise. Um die Erweiterung und zugleich die Eingrenzung des öffentlich-rechtlichen Auftrages geht es im vorliegenden Staatsvertrag.
Ich will noch einmal betonen, dass die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks über Gebühren, die von jedem Rundfunkteilnehmer erhoben werden, unter anderem daran gebunden ist, dass es einen klaren, fest umrissenen Auftrag gibt. Zuständig dafür ist der Rundfunkgesetzgeber. Der ist in Deutschland die Gesamtheit der 16 deutschen Länder. Noch nicht abschließend geklärt ist das künftige Gebührenerhebungssystem, das den im Zuge der technischen Entwicklung geänderten vielfachen Empfangsmöglichkeiten Rechnung trägt, und die nicht mehr wie früher an das Vorhalten eines speziellen Radio-
oder Fernsehempfangsgerätes gebunden sind. Das zu klären ist Aufgabe eines künftigen Staatsvertrages.
Ich erinnere daran, dass der Sächsische Landtag wie auch andere deutsche Landtage mit Entschließungsanträgen oder Präambeln zum Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag – es ist gar nicht so sehr lange her – ihre Erwartungen an die Ministerpräsidenten der Länder ausgedrückt haben, wie sie sich einen präzisierten Funktionsauftrag und ein künftiges Gebühren- und Erhebungsmodell vorstellen. Letzteres ist somit noch nicht Gegenstand des heute zur Abstimmung stehenden Staatsvertrages.
Dabei, meine Damen und Herren, wäre es allerhöchste Zeit. Wie antiquiert das bisherige System ist, zeigt sich unter anderem daran, dass jüngst Adam Ries aus Annaberg eine Aufforderung der Gebühreneinzugszentrale Köln erhalten hat, endlich seine Rundfunkgebühren zu bezahlen, obwohl Adam Ries nachweislich seit 450 Jahren tot ist und nie ein einschlägiges Empfangsgerät besessen hat. Möglicherweise denkt man, weil er so gut rechnen konnte, dass er über einen Computer verfügte. Aber damals war er mit großer Sicherheit noch nicht an das Internet angeschlossen.
Es geht demnach heute um ein anderes Gesetz, das mit dem eben erwähnten nichts zu tun hat.
In Artikel 1 geht es um die Zustimmung zum Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag, mit dem der Beihilfekompromiss mit der EU-Kommission umgesetzt wird. Artikel 2 regelt redaktionelle Folgeänderungen im Sächsischen Privatrundfunkgesetz. Unter anderem geht es um die Neudefinition des Rundfunkbegriffs aufgrund der technischen Entwicklung und keineswegs – wie manche fälschlicherweise denken – etwa um eine vorzeitige Abschaffung des UKW-Rundfunks und ein Außerbetriebsetzen des sogenannten Küchenradios. Artikel 3 regelt dann das Inkrafttreten.
Inhaltlich geht es also, wie erwähnt, um die Konkretisierung des öffentlich-rechtlichen Programmauftrags. Neben den kommerziellen Tätigkeiten und Unternehmensbeteiligungen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten werden deren Kontrolle und vor allem das digitale und das Internetangebot geregelt. Die Anstalten werden mit digitalen Zusatzangeboten im Bereich Fernsehen sowie das Deutschlandradio mit einem weiteren digitalen Hörfunkprogramm beauftragt. Mit Ausnahme des genannten Hörfunkprogramms müssen die Zusatzangebote aus dem Bestand, somit durch Umschichtungen innerhalb des gegebenen Plafonds, finanziert werden.
Die Länder gaben in diesem Zusammenhang eine Aufforderung an die Anstalten, ihre Rationalisierungs- und Einsparungsanstrengungen fortzusetzen und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk für die Bürger bezahlbar zu halten. Deshalb enthält der Zwölfte Rundfunkänderungsstaatsvertrag richtigerweise einige Einschränkungen. Der vorliegende Vertrag stellt einen ausgewogenen Kompromiss zwischen den Interessen der öffentlich-rechtlichen Anstalten, ihren Wettbewerbern im Rundfunk- und Printbereich sowie den Rundfunkteilnehmern dar.
DIE LINKE und die GRÜNEN kritisieren den Vertrag als „faulen Kompromiss“, der angeblich über die EUVorgaben hinausgehe und öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gegenüber den privaten Wettbewerbern und den Printmedien Nachteile verschaffe. Allerdings hat in der Sachverständigenanhörung vom 29. Januar dieses Jahres keiner der Vertreter der konkurrierenden Anbieter die Ablehnung des Gesetzentwurfes empfohlen, wenngleich insbesondere zum sogenannten Drei-Stufen-Test für die schon bestehenden und zukünftigen OnlineAngebote einige Kritik vorgebracht wurde, ebenso wie zur Begrenzung der Abruffrist für gesendete Programme auf sieben Tage.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Zukunft wird erweisen, ob sich die Regelungen des Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrages bewähren. Im Bedarfsfall kann man im Lichte der dann gemachten Erfahrungen in einem der nächsten Staatsverträge nachjustieren. Für das vorliegende Gesetz bitte ich aus den dargelegten Gründen um Ihre Zustimmung.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag der GRÜNEN, den wir jetzt diskutieren, könnte durchaus auch überschrieben sein: Das Flugwesen, es entwickelt sich, Genossen Bauern. Sie kennen diese Geschichte. Am Ende blickten die Bauern finster und ihr Agitator der KPdSU konnte die Bauern nicht davon überzeugen, dass es etwas Gutes ist, was da auf sie zukommt. Die Geschichte heißt: „Die Kuh im Propeller“. Ich weiß natürlich, es handelt sich nicht um das Flugwesen, über das wir heute diskutieren, sondern es geht um das Informationswesen.
Wir haben es durch die rasante technische Entwicklung, die die des Flugwesens offenbar weit übersteigt, mit einer exorbitanten Vermehrung der Informationskanäle zu tun und sprechen deshalb auch von der digitalen Revolution, die auf uns zukommt und die schon im Gange ist. Um das zu verdeutlichen, will ich ein für den Sächsischen Landtag nahe liegendes, wenn auch nicht ganz ernst gemeintes Beispiel anführen. Auf einen mit bisher analogen Signalen belegten Übertragungskanal – sagen wir mit der Informationsdichte einer Rede unseres verehrten Herrn Finanzministers Prof. Unland – passen künftig vier digitale Kanäle mit einer Packungsdichte, wie wir diese von unserer Kollegin Hermenau gewöhnt sind. Kurzum, dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk eröffneten sich im Internetzeitalter ungeahnte Entwicklungsmöglichkeiten, ginge es nach dem Prinzip: Koste es, was es wolle. Das hatte eben Herr Gerstenberg vertreten. Da der öffentlich-rechtliche Rundfunk aber über zwangsweise erhobene Gebühren finanziert wird, muss es ein paar vernünftige eingrenzende Regelungen geben, ohne die verfassungsmäßige Entwicklungsgarantie aus dem Blick zu verlieren, auch nicht die Bestandsgarantie.
Die Ausgestaltung der Rundfunkordnung liegt nun einmal in der Verantwortung der Landesparlamente. Das Bundesverfassungsgericht hat deren Rolle im jüngsten Rundfunkgebührenurteil ausdrücklich unterstrichen. Die konkretisierende Fortentwicklung des Rundfunkauftrages des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist ebenfalls in die Hände der Landesparlamente gelegt wie die Wahrung der Belange der Rundfunkteilnehmer, die den öffentlichrechtlichen Rundfunk finanzieren müssen. Deshalb ist es wichtig, wenn wir auf die Ausgestaltung der Staatsverträge Einfluss nehmen. Insoweit ist der Antrag der GRÜNEN durchaus zu begrüßen. Er geht allerdings in die falsche Richtung.
Gegenstand des vorliegenden Antrages der GRÜNEN ist, wie erwähnt, der Zwölfte Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der den Funktionsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks fortentwickeln soll. Der Zwölfte Rundfunkänderungsstaatsvertrag soll von den Ministerpräsidenten der Länder am 23. und 24. Oktober dieses Jahres auf der Jahresministerpräsidentenkonferenz hier in Dresden parafiert und im Dezember 2008 unterschrieben werden. Die Landtage sind dann aufgefordert, diesen Staatsvertrag bis spätestens 1. Mai 2009 zu ratifizieren.
Das ist aus der Sicht der Europäischen Kommission übrigens der allerletzte Termin zur Erfüllung des sogenannten Beihilfekompromisses, der zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union vereinbart worden ist. Eine Überschreitung dieser Frist, meine Damen und Herren, würde unabänderlich ein beihilferechtliches Strafverfahren in Gang setzen, das den Bestand unseres gebührenfinanzierten öffentlichrechtlichen Rundfunks infrage stellen könnte. Das ist nicht das, was wir wollen.
Die Präzisierung des Auftrages des öffentlich-rechtlichen Rundfunks insbesondere für den Internetbereich bei Digitalfernsehkanälen und mobilen Diensten ist also dringend geboten.
Der Antrag der GRÜNEN ist insofern irreführend, als es im Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag nicht darum geht, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk vom Internetzeitalter auszuschließen, sondern formal überhaupt erstmals mit Online-Angeboten zu beauftragen. Ohne diese ausdrückliche Beauftragung durch den Gesetzgeber – das sind die 16 Landtage – dürfen diese Angebote nicht über Rundfunkgebühren finanziert werden.
Die Forderung der GRÜNEN, nicht über die von der EUKommission geforderten Einschränkungen der OnlineEntwicklungsfreiheit hinauszugehen, entbehrt jeglicher Grundlage, denn die Umsetzung des Kompromisses ist in enger Abstimmung mit der EU-Kommission erfolgt.
Ich will dazu bemerken, dass ich mehrere Jahre eine Arbeitsgruppe der Fraktionsvorsitzendenkonferenz von CDU und CSU geleitet habe, die sich genau mit dieser Problematik befasst hat, dass wir auch in Brüssel und auch bei der BBC in London waren, dass wir alle Aspekte, die rechtlich geboten sind, von unserem Verfassungsgerichtsurteil her, aber auch von der EU-Kommission gesehen, erörtert und geprüft haben und dass wir zu gleichen oder ähnlichen Ergebnissen gekommen sind, wie sie jetzt von den Chefs der Staatskanzleien bzw. den Ministerpräsidenten im Entwurf des Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrages niedergelegt sind.
Die zweite Forderung der GRÜNEN, die zeitliche Befristung für nichtlineare Online-Angebote aufzuheben, verkennt, dass die Rundfunkanstalten von sich aus Befristungen angeboten haben, um eben gerade die von der EUKommission geforderte Begrenzung der InternetAngebote zu bewirken.
Es ist den Anstalten im Übrigen unbenommen, in einem Telemedienkonzept festzulegen, welche Teile der befristeten Online-Angebote in Mediatheken eingestellt und dort unbefristet oder längerfristig abgerufen werden dürfen. Ein solches Telemedienkonzept bedarf allerdings – das ist richtig, das hat Herr Gerstenberg gesagt – der Genehmigung durch die Rundfunkgremien, nachdem es den sogenannten Dreistufentest bestanden hat.
Nichtlineare Angebote, das heißt, es wird nicht nur über das Internet zu der Zeit empfangen, zu der die Sendung ausgestrahlt wird, sondern man kann es mitunter eben sieben Tage lang abrufen, wenn man es möchte, wenn man Zeit hat, wenn man sich gerade dafür interessiert. Gefordert wird nun eine längere Einstellung ins Internet. Man muss sehen, wie weit man dort kommt. Es gibt auch bestimmte kulturell wertvolle Angebote, die vielleicht von vornherein länger im Netz bleiben können.
Im Übrigen können die Öffentlich-Rechtlichen natürlich auch kommerzielle Angebote machen, die aber dann fein säuberlich getrennt werden müssen. Sie dürfen nicht aus
Gebührenmitteln finanziert werden, sondern das muss extra ausgewiesen werden, die Einnahmen daraus müssen auf extra Konten kommen, müssen extra geprüft werden und dergleichen mehr. Also, es darf nicht zu einer Wettbewerbsverzerrung dadurch kommen, dass die ÖffentlichRechtlichen jetzt mit Gebührenmitteln andere Wettbewerber aus diesem Markt verdrängen, die sich rein über Werbeeinnahmen finanzieren müssen.
Ich will noch etwas zu dem Dreistufentest sagen, den es auch bei der BBC in Großbritannien gibt. Dieser Test soll klären, inwieweit das Angebot oder die Veränderung eines bestehenden Angebots erstens den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entspricht und zweitens in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb beiträgt, sodass sich Herr Reich-Ranicki nicht unnötig aufregen muss. Drittens muss geprüft werden, welcher finanzielle Aufwand für das Angebot erforderlich ist.
Die GRÜNEN irren, wenn sie meinen, dass die in Form von Pilotprojekten bisher existierenden Online-Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks diesen Dreistufentest nicht mehr durchlaufen müssten. Denn hier besteht gegenüber der EU-Kommission, verehrter Herr Gerstenberg, schon deshalb kein Spielraum, weil auch diese schon existierenden Online-Angebote natürlich neu sind, weil die Anstalten formal erstmals im Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag mit Online-Angeboten beauftragt werden sollen. Wenn die GRÜNEN in ihrem Antrag richtigerweise fordern, die Rundfunkgremien insbesondere durch Beiziehung externen Sachverstands bei ihren neuen Aufgaben, sprich beim Dreistufentest, zu stärken, so steht das im Widerspruch zu ihrer Forderung nach einer Beschränkung des Anwendungsbereichs des Dreistufentests.
Lassen Sie mich abschließend erklären: Die CDUFraktion bekennt sich zum dualen Rundfunksystem in Deutschland und hält den öffentlich-rechtlichen Rundfunk für unverzichtbar. Sie will, wie es unsere Verfassung vorschreibt, auch seine Weiterentwicklung garantieren. Sie will ihn auf gar keinen Fall vom Internetzeitalter ausschließen, aber sie will diese Aktivitäten, die durchaus notwendig und richtig sind, nun auch in Bahnen lenken, die sie unanfechtbar machen, weil es, wie bereits erwähnt, auf der anderen Seite auch Kämpfer für den privaten Bereich gibt, die durchaus geneigt sind, wieder vor den Europäischen Gerichtshof zu ziehen oder was weiß ich was, und dann hätten wir schlechte Karten, wenn man uns nachweisen könnte – ich stelle mich jetzt auf die Seite der Öffentlich-Rechtlichen –, dass wir diesen Beihilfekompromiss nicht ordnungsgemäß erfüllt haben. Das ist nämlich eine Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Kommission, und da gibt es kaum Spielraum, davon abzuweichen.
Die CDU-Fraktion – das will ich ausdrücklich betonen – steht aber auch auf der Seite der Gebührenzahler. Wir sind überzeugt davon, dass die Formulierungen im Entwurf des Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrages sinnvoll,
notwendig und geboten sind. Wir sind gehalten, auch darauf zu achten, dass sich die genannten OnlineAngebote nicht zu Gebührentreibern mausern; denn Grundgesetzartikel 5 Abs. 1 besagt, dass jeder das Recht hat, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Es darf deshalb niemand von der Teilnahme am öffentlich-rechtlichen Rundfunk ausgeschlossen werden, nur weil er die Rundfunkgebühren nicht mehr bezahlen kann.
Nun gibt es immer das Argument, Sozialhilfeempfänger und ALG-II-Empfänger seien ohnehin von der Pflicht zur Gebührenzahlung befreit. Wir denken aber auch an diejenigen, die nicht zu dieser Gruppe gehören, die knapp über diesem Einkommenslevel liegen und die jede Gebührenerhöhung hart trifft. Wir müssen, glaube ich, rückschauend bedenken, dass es noch nie einen Rundfunkänderungsstaatsvertrag gegeben hat, der über die Gebührenhöhe entscheiden musste, wobei die Gebühren gesunken sind. Wir haben immer über Erhöhungen beschließen müssen. Und da wir heute in einer Zeit leben, in der kein Bereich von Sparmaßnahmen ausgenommen ist, weil die öffentlichen Mittel eben geringer werden, ist es irgendwie nicht logisch, dass es einen einzigen Bereich geben sollte, der von vornherein davon ausgehen kann, dass es immer und immer wieder einen Aufwuchs gibt.
Sicherlich hat der Öffentlich-Rechtliche gute Argumente und auch Verfassungsgerichtsurteile auf seiner Seite, weil es eben diese Bestandsgarantie und diese Entwicklungsgarantie gibt. Neuerdings sprechen wir auch von Technologieneutralität; das sei alles zugestanden. Aber es müsste vielleicht bei den Intendanten, bei den Sendern ein Denken einsetzen, das davon ausgeht, dass die Grenze der Akzeptanz der Gebührenzahler längst erreicht ist und dass es nur noch eines Tropfens bedarf, dass das Fass überläuft, dass dann niemand mehr bereit sein wird, Rundfunkgebühren zu bezahlen, und dass man sich schon deshalb von den Öffentlich-Rechtlichen abwendet.
Natürlich denken wir auch an die Seh- und Hörgewohnheiten der jungen Menschen, die sich weitgehend auf das Internet beziehen. Deshalb ist unser dringender Appell, mit Maß an die Sache heranzugehen und sie so voranzutreiben und sich entwickeln zu lassen, dass wir zu einer vernünftigen Lösung kommen, die wir im Entwurf des Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrages schon weitgehend erkennen können.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, hierzu keine Debatte zu führen. Es wäre lediglich ein Änderungsantrag einzubringen, wenn Sie es gestatten.
Frau Präsidentin! Es handelt sich um die Drucksache 4/12380. Darin geht es um einige redaktionelle Änderungen zu diesem Gesetz. Wenn diese heute vom Landtag angenommen würden, dann würde die 3. Lesung nach unseren Regeln nicht stattfinden dürfen. Da es sich jedoch nur um unwesentliche Änderungen, die den Inhalt nicht verändern, handelt, beantrage ich namens meiner Fraktion, von dieser Regel abzuweichen und mit der 3. Lesung früher, also bereits heute, zu beginnen. Natürlich muss der Landtag auf unseren Antrag hin mit mindestens zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder zustimmen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was Frau Lauterbach hier vorgetragen hat, ist sicher wünschenswert. Aber ich habe den Eindruck, dass ich ihr erst einmal die medienpolitische Welt erklären muss. So einfach geht das nämlich nicht. Da ist viel zugebaut mit Verfassungsrecht.
Der öffentliche Rundfunk hat nämlich von Verfassungs wegen eine Finanzierungsgarantie und eine Entwicklungsgarantie. Die Medienpolitiker wissen das. Dass er über Gebühren finanziert wird, hat damit zu tun, dass er einen Grundversorgungsauftrag – heute sagen wir Funktionsauftrag – zu erfüllen hat,
der von den Ländern über Staatsverträge festgelegt wurde und wird. Vielfalt, Qualität, Kultur, Bildung, gut recherchierte Nachrichten, politische Kommentare, auch Unterhaltung und Sport und vieles mehr sollen für alle gleichermaßen verfügbar sein.
Der Entschließungsantrag ist ein Antrag zum falschen Gegenstand, zur falschen Zeit und mit dem falschen Inhalt.
Da, wo er richtige Fragen aufgreift, greift dieser Antrag zu kurz. Der Antrag moniert die Belastung des Beherbergungsgewerbes mit Rundfunkgebühren und belegt ein angebliches Übermaß dieser Belastung mit Vergleichen zu anderen europäischen Ländern.
Es ist ein Antrag zum falschen Gegenstand, da sich der Zehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag, den wir eben hier im Landtag ratifiziert haben, mit keiner Silbe in seinem Regelungsgehalt mit Fragen der Rundfunkfinanzierung, der Rundfunkgebühren oder der Gebührenbefreiungstatbestände befasst.
Dieser Gegenstand ist ausschließlich Materie des Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrages, der demnächst auf unserem Tisch liegen wird. Dieser Elfte Rundfunkänderungsstaatsvertrag beruht auf dem Vorschlag der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfes in ihrem 16. Bericht. Dieser Vertrag ist unter Beachtung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes zwischen den Ländern bereits geschlossen. Die Ministerpräsidentenkonferenz hat sich darauf geeinigt. Um auf ihn einzuwirken, haben die Antragsteller einen völlig falschen Zeitpunkt gewählt. Das hätte sehr viel früher geschehen müssen, um das Vertragswerk des Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrages beeinflussen zu können.
Der Antrag greift aber auch in seinem Inhalt auf grobe Weise zu kurz, sodass man ihn nur ablehnen kann. Solange der Anknüpfungspunkt für die Erhebung der Rundfunkgebühr das Bereithalten eines Rundfunkempfangsgerätes ist – und das ist noch so –, ist es eine Frage der Gebührengerechtigkeit; denn alle bereitgehaltenen Rundfunkempfangsgeräte, unabhängig von ihrer konkreten Nutzung, sind zur Gebührenpflicht heranzuziehen. Dabei müssen wir stets im Auge behalten, dass sowohl für die laufende als auch für die kommende Gebührenperiode die Kommission für die Ermittlung des Finanzbedarfs bereits klare Feststellungen zum Bedarf der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten getroffen hat.
Nach den eindeutigen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes ist dieser Bedarf zu finanzieren. Das stellt mithin eine feste Größe dar. Sollen einzelne Gruppen von Besitzern bereitgehaltener Rundfunkempfangsgeräte aus der Gebührenpflicht herausgenommen werden, so muss der Bedarf zwangsläufig von den übrigen Gebührenzahlern aufgebracht werden. Dieses Gebührenprivileg ginge daher zulasten der Gemeinschaft der Gebührenzahler. Das verschweigen Sie geflissentlich in Ihrem Antrag.
Die Entlastung eines Teils der Wirtschaft – seien es die Hotellerie, die Autovermietungen oder andere Bereiche – führt daher zu einer Erhöhung der Belastung jedes einzelnen Gebührenzahlers. Das muss man der Ehrlichkeit halber sagen. Ihr Antrag verschweigt diese Tatsache.
Inwieweit Verschiebungen zugunsten der durch eine aktive Lobbygruppe vertretenen Gebührenzahler zulasten jener Gruppe der Gebührenzahler, die sich nicht so laut artikulieren, erfolgen können und sollen, ist sehr genau abzuwägen. Bereits beim Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag hatten wir uns zu dieser Frage intensiv Gedanken gemacht.
Mit dem Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag wurde beschlossen, ein Privileg der Hotellerie gegenüber den anderen Gebührenzahlern zu verankern, das der sächsischen Beherbergungswirtschaft zugute kommt.
Ja, das ist aber in einem Rundfunkänderungsstaatsvertrag beschlossen worden. Wir können frühestens, wenn wir den Auftrag der Öffentlich-Rechtlichen präzisiert haben, zu einer neuen Gebührenfinanzierungssystematik kommen. Dann können wir solche Dinge beschließen. Es tut mir leid; ich würde mich auch gern hierher stellen und sagen, es kann uns jetzt gelingen, einen entscheidenden Schritt in Richtung der Senkung der Rundfunkgebühren zu tun. Aber wir können das leider nicht. Dazu bedarf es umfangreicher Vorbereitungen und Einigungen zwischen den 16 Ländern.
Unser Ziel ist es in der Tat, einer unangemessenen, nicht akzeptablen laufenden Erhöhung der Rundfunkgebühren insgesamt Einhalt zu gebieten, allerdings mit den uns vom Verfassungsgericht zugestandenen Mitteln. Die Unionsfraktionen der 16 deutschen Länder haben sich hier auf einen gangbaren Weg verständigt. Ich weiß, wie schwierig das ist. Ich habe selbst der Arbeitsgruppe, die diese Einigung herbeigeführt hat, vorgestanden. Innerhalb der Unionsfraktionen ist es die eine Seite. Auf der anderen Seite müssen sich die A-Länder ebenfalls auf eine Linie verständigen. Dann geht es wieder in die Runde der 16 Landtage.
Ich plädiere dafür, dass wir uns jetzt mit den Inhalten dessen befassen, was der öffentlich-rechtliche Rundfunk gebührenfinanziert vorhalten soll und muss. Das muss nicht alles und jedes sein, vor allem nicht jedes Angebot, das man im Internet unterbringen kann. Hier gilt es, Wildwuchs zurückzuschneiden, aber auf einer verfassungsrechtlich haltbaren Grundlage.
Deshalb werden wir diesen Entschließungsantrag ablehnen.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn Teile der Opposition noch etwas Hässliches über Ministerpräsident Georg Milbradt sagen wollten, dann haben sie offensichtlich die Zeit verpasst. Ihre Empörung ist gespielt. Wir haben es oft genug erlebt, dass, wenn die Regierung eine Erklärung abgeben wollte, es Ihnen gerade eben nicht gepasst hat.
Natürlich können Sie hilfsweise das Vehikel der Erklärung vor Eintritt in die Tagesordnung nutzen, um wenigstens noch einmal drei Minuten zu Wort kommen zu können.
Meine Damen und Herren! Es gibt aber Tage, da verbieten sich solche Spiele, wenn man noch einen Funken Respekt vor der obersten Volksvertretung unseres Landes hat,
zumal, wenn man diesen Respekt, wie Frau Hermenau, selbst einfordert.
Wir haben heute unter Tagesordnungspunkt 1 die ehrenvolle Aufgabe, einen neuen Ministerpräsidenten für den Freistaat Sachsen zu wählen. Dafür gilt Artikel 60 Abs. 1 der Sächsischen Verfassung. Darin heißt es: „Der Ministerpräsident wird vom Landtag mit der Mehrheit seiner Mitglieder ohne Aussprache in geheimer Abstimmung gewählt.“
Ich bitte das Hohe Haus, sich dieser Aufgabe in würdevoller Weise zu widmen.
Noch etwas zur Gestaltung des Wahlscheines: Ich will aus einem Antrag des Parteivorstandes vom 24. Februar 2008 an den ersten Parteitag der Partei DIE LINKE zitieren: „Der Parteitag beschließt nach § 5 Abs. 5 der Wahlordnung der Partei DIE LINKE, dass in den Wahlgängen die Möglichkeit von Neinstimmen entfällt,
wenn die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber in dem Wahlgang größer als die Zahl der zu besetzenden Stellen ist.“ Dem ist nichts hinzuzufügen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Voran will ich eines stellen: Wir sind natürlich nicht glücklich, dass wir unter den bekannten Bedingungen unsere Landesbank verkaufen mussten und dass es doch eine Belastung im Haushalt zumindest dergestalt gibt, dass wir Vorsorge für den Fall treffen müssen, dass wir mit der Risikoabschirmung etwas beitragen müssen. Aber eines wissen wir inzwischen, wie ich hoffe: Selbst wenn die volle Bürgschaftssumme wider Erwarten irgendwann doch einmal fällig werden würde, wäre unsere Haushaltssituation immer noch viel besser als die der meisten deutschen Länder. Dass wir eine solche stabile Haushaltslage haben, verdanken wir vor allem
einem Mann: Herrn Prof. Dr. Georg Milbradt, als einstigem Finanzminister und späterem Ministerpräsidenten des Freistaates Sachsen.
Das noch einmal deutlich zu sagen halte ich für ein Gebot der Fairness und der Gerechtigkeit.
Wer wie Herr Hahn von verfehlter Politik spricht, der will einfach nicht zur Kenntnis nehmen, dass unser Land gut dasteht, dass wir viel mehr von Erfolgen reden könnten als von solchem Zeug, was uns hier immer wieder aufgetischt wird. Wer das nicht zur Kenntnis nehmen will, der nimmt auch nicht zur Kenntnis, welche Leistungen die Menschen hier im Freistaat Sachsen erbracht haben.
Ich meine, die Rede des Vorsitzenden der Linksfraktion war wieder einmal ein trauriges Beispiel dafür, wie weit die politische Kultur in unserem Land auf den Hund gekommen ist.
Ich kann ja verstehen, Herr Hahn, dass es Ihnen nicht gefällt, Ihr Feindbild etwas umstellen zu müssen, dass Ihnen Ihr liebstes Spielzeug jetzt aus der Hand genommen wurde. Dabei ist doch Ihre Forderung, der Ministerpräsident müsse endlich zurücktreten, ja nunmehr in greifbare Nähe gerückt. Die paar Wochen werden Sie sich wohl noch gedulden können.
Nun fordern Sie zusätzlich eine Erklärung des Ministerpräsidenten vor dem Parlament. Hier werden sich Ihre Wünsche wahrscheinlich nicht erfüllen lassen. Gestern hat Herr Hahn in seiner Erklärung vor Eintritt in die Tagesordnung bereits die Katze aus dem Sack gelassen. Man muss sich das einmal auf der Zunge zergehen lassen. Der Fraktionsvorsitzende der Linken brachte zum Ausdruck, dass ihm zu Beginn der gestrigen Plenarsitzung die vorgesehene Fachregierungserklärung zur Landwirtschaft im Grunde einen feuchten Kehricht interessiere. Die wirklich wichtigen Fachthemen, die wir diskutieren müssen, damit unser Land vorankommt, interessieren nicht, und das gerade in einer Situation, in der man wieder einmal über die Welternährung sprechen muss. Er will nur hier seinen Mut kühlen und den Ministerpräsidenten vorführen. Er zeigt sich nicht damit zufrieden, dass der angekündigte Wechsel an der Regierungsspitze nicht in schuldhaften Zusammenhang mit dem Verkauf der Landesbank gebracht werden kann.
Anstatt sich mit der Landwirtschaft befassen zu müssen, will er anhand einer Erklärung des Ministerpräsidenten eine Debatte führen
und noch einmal den ganzen Schmutz von Verdächtigungen, Vorverurteilungen, Diskriminierungen, Beschimpfungen und Beleidigungen über ihn ausschütten.
Natürlich! Oder wollten Sie in Lobestiraden ausbrechen, weil Sie meinen, Sie brauchen hier den Ministerpräsidenten? Wofür brauchen Sie ihn denn?
Sie brauchen ihn nur, um ein Subjekt zu haben, mit dem Sie ins Gericht gehen können und dem Sie etwas unterstellen wollen, was nicht beweisbar gewesen ist.
Was man von den Erklärungen der Linksfraktion zu halten hat, kann ja am Beispiel Ihrer Presseerklärung vom 14.04.2008 gezeigt werden. Frau Ernst spricht darin fast schwärmerisch von dem selbstbewussten Aufbruch unter Kurt Biedenkopf. Dabei war das Verhalten der heutigen Linken damals nicht anders als heute: Schmähungen, Beschimpfungen, Rücktrittsforderungen gegen den Ministerpräsidenten,
damals vielleicht noch etwas geschliffener als heute. Aber heute sind Sie außer Rand und Band.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zuerst zu Herrn Hahn. Sie müssen es schon uns überlassen, wie wir zu unseren Personalvorschlägen kommen. Ich betone, es sind Vorschläge. Der Ministerpräsident wird im Landtag gewählt und der Fraktionsvorsitzende in der Fraktion.
Zu Frau Hermenau. Ihre Zahlenspiele – das wissen Sie selbst – waren nichts weiter als Spekulationen. Das wissen Sie.
Als Zweites zu unserer Ehe mit der SPD. Wir sind noch nie, auch nicht beim ersten Mal, im weißen Kleid dahergekommen. Jeder wusste, wir sind die Schwarzen,
freilich mit einer goldenen Seele.
Wir waren sehr freigiebig und sehr nachgiebig gegenüber der SPD – bisher.
Nach der bisherigen Debatte kann ich für alle Zeiten vorhersagen – einmal nach links gewandt und einmal nach rechts gewandt –: Es wird wohl nie einen CDUMinisterpräsidenten geben, an dem Sie auch nur einen guten Faden lassen werden.
Man könnte sich zwar daran gewöhnen, weil das auf Dauer niemand ernst nehmen wird, aber inzwischen sind – das haben wir heute wieder gemerkt – bei dem verbissenen Jagen die primitivsten Regeln des Anstandes beiseite geräumt worden, nicht nur von den Linken. Bei aller Angriffslust sollte es nach meiner Überzeugung aber auch Grenzen geben. Oder wissen Sie, meine Damen und Herren – ganz allgemein gesprochen –, nicht mehr, was Respekt ist?
Möglicherweise ist das für die Linksfraktion ein bürgerliches Relikt, das es abzuschaffen gilt, so wie Sie den gesamten Parlamentarismus nur als Mittel zum Zweck, als Bühne für Ihre verbalen Ausfälle und Ihren Klamauk nutzen.
Ein frei gewähltes Parlament, das nach dem Grundgesetz ein mit Würde ausgestattetes Verfassungsorgan ist, brauchen Sie nicht wirklich. Wenn das Landesparlament den Ministerpräsidenten gewählt hat, heißt das, dass er der Ministerpräsident für alle ist. Daraus ergibt sich die Pflicht, ihm eine angemessene Ehrerbietung zu zollen.
Jetzt wird darüber gelacht. Solche Worte wie Ehrerbietung spielen für manche keine Rolle mehr. Der Ministerpräsident vertritt das Land nach außen und er vertritt auch das Volk.
Er ist neben dem Landtagspräsidenten der höchste Repräsentant des Volkes. Wie Sie damit umgehen, ist inzwischen Ihre Sache geworden. Ich glaube aber nicht, dass das beim Volk sehr gut ankommt.
Es ist richtig, das Parlament soll die Regierung kontrollieren und die Opposition muss sie dabei auch nicht schonen. Das schließt jedoch nicht aus, dabei einen gewissen Stil zu wahren. Was soll denn der Ministerpräsident noch erklären, Herr Hahn, nachdem er am 31. März und am 1. April geduldig und umfassend in 17 Stunden – ich wiederhole: in 17 Stunden – den Mitgliedern des 1. Untersuchungsausschusses alle Fragen zur Landesbank beantwortet hat?
Es ist der Opposition und den Wanderern zwischen Regierung und Opposition nicht gelungen, eine schuldhafte Verstrickung des Ministerpräsidenten mit den Schwierigkeiten der Sachsen LB auch nur im Entferntesten nachzuweisen.
Ich kann verstehen, dass Ihnen das nicht passt.
Bezeichnend ist auch ein Satz aus der Pressemitteilung der Linken vom 31. März 2008. Dort legt der Pressesprecher der Linksfraktion Herrn Tischendorf in den Mund:
„Dass dieser Ministerpräsident die von der Öffentlichkeit an ihn gerichteten Erwartungen nicht mehr erfüllt, haben wir schon vor der Zeugenvernehmung gewusst.“
Warum haben Sie dann überhaupt noch mitgemacht? – Ich sage dazu: Ja, es war so und es ist so: Die Kommunisten haben nach dem Kommunistischen Manifest immer den Gang der Geschichte voraus, das heißt, sie müssen sich nicht um die Wirklichkeit kümmern.
Im Übrigen bringe nicht ich das Kommunistische Manifest ins Spiel, sondern erst jüngst hat Herr Lafontaine gemeint, es müssten zumindest Teile davon wieder in das Programm der Linken aufgenommen werden. An diesem Irrtum ist unter anderem die DDR gescheitert. Ich hoffe, Sie erinnern sich. Die Wirklichkeit ist eben stärker, als sich das unverbesserliche Ideologen haben träumen lassen.
So viel zum Thema Landesbank, dem Ministerpräsidenten und den Steuerzahlern – soweit Sachsen gemeint ist. Es sollte sich inzwischen herumgesprochen haben, dass es wohl keine Landesbank in Deutschland gibt, die nicht in ähnliche Schwierigkeiten wie die Sachsen LB gekommen ist. Es wäre insofern wirklichkeitsnäher, eine Debatte zum Thema „Die Landesbanken, die Ministerpräsidenten und die Steuerzahler“ zu führen.
Um das zu sehen, müssten Sie Ihre rot oder anders gefärbten Scheuklappen abnehmen und Ihren Jagdeifer etwas dämpfen.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was wir heute diskutiert haben, ist zum großen Teil gut, richtig und wichtig. Natürlich müssen wir Kinder mit der ganzen Kraft der Gesellschaft schützen und wir müssen sie gut bilden. Aber ich denke, wir können nicht so schnell darüber hinweggehen, was der Abg. Neubert in seinem ersten Beitrag gesagt hat – mit heftigen Angriffen auf Ministerpräsident Böhmer und unseren Staatsminister Flath, weil sie sich erlaubt haben, einmal ein ganz existenzielles Problem
anzusprechen. Ich will Herrn Böhmer nicht in der Denkrichtung unterstützen, es sei alles von der DDR hergekommen und die Mütter bzw. das DDR-System seien nun zu kritisieren. Das gehört vielleicht nicht unbedingt hierher.
Ich möchte jedoch gern noch einen Hinweis zur Rechtslage in Deutschland geben, was die Frage betrifft: Wann beginnt Leben? Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt: Das selbstständige Grundrecht auf Leben und die Wahrung seiner Würde steht bereits dem Embryo zu, und zwar deshalb, weil dieser nach dem Verständnis von zwei verfassungsrechtlichen Urteilen von Anfang an Mensch ist. An dieser Rechtsauffassung hat sich bis heute, meine Damen und Herren, nichts geändert; und – was nicht oft genug betont werden kann –: Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 28. Mai 1993 klargestellt, dass der Embryo im Mutterleib ein von der Mutter unabhängiges Recht auf Leben hat. Daher ist die Tötung des Kindes im Mutterleib ein Verstoß gegen dieses Grundrecht. Das Gericht legt daher größten Wert auf die Feststellung, dass die Abtreibung nach Beratung zwar straflos, aber dennoch rechtswidrig ist.
Dies haben sowohl Ministerpräsident Böhmer als auch Staatsminister Flath erwähnt, und diesen Aspekt ihrer Meinungsäußerung sollte man nicht ganz unter den Tisch kehren, sondern ich halte es für wichtig, dass dies immer mal wieder in der Öffentlichkeit gesagt und auch diskutiert wird.
Wie sieht die Praxis aus? Wir haben eine ganz neue Statistik vom Bundesamt für Statistik in Wiesbaden. Danach sank zwar die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr um 2,4 % – gemeint ist das Jahr 2007 – auf rund 117 000. Das ist eine mittlere Stadt in Deutschland. Nun zu den Relationen:
Sachsen lag bundesweit etwa im Mittelfeld und hatte die niedrigste Abtreibungsquote der neuen Bundesländer. Laut Statistik ließen im Freistaat rund 6 350 Frauen eine Abtreibung vornehmen. Dies sind 2,1 % weniger als 2006; aber das heißt, auf 1 000 Geburten kamen in Sachsen 194,5 Abtreibungen; das sind fast 20 %. Die relativ meisten Abtreibungen gab es in Berlin: 323,5 pro 1 000 Geburten. Die wenigsten gab es in Bayern: 127,1. Nun kann man sagen, Bayern sei eine ganz verstaubte, konservative Ecke in Deutschland. Aber ich sage Ihnen: Wenn jemand am Ende hier von sich behaupten kann, wir hätten etwas für die künftige Generation getan, dann sind es immer noch die Verstaubten und Konservativen, die sich einfach nicht mit einer solchen Praxis abfinden können. Ich weiß um die Nöte von Müttern und will auch niemanden verurteilen. Man kann der Sache vielleicht auch nur mit Liebe und Zuwendung entgegengehen; aber es einfach nicht mehr zu diskutieren halte ich für inakzeptabel.
Vielen Dank.
Ich wollte nur noch einmal sagen: Ich habe lediglich ein Verfassungsgerichtsurteil zitiert.
Das, was Herr Neubert mir vorwirft, passt nicht. Sonst sind Sie ja auch immer so sehr für Verfassungsgerichtsurteile, wenn es Ihnen in den Streifen passt.
Frau Präsidentin! Ich möchte an dieser Stelle nur noch sagen, dass das, was der Herr Abg. Pellmann hier zuletzt kundgetan hat, an Zynismus nicht zu übertreffen war.
Mich würde jetzt einmal interessieren, wenn ich ein Grundstück von 1 100 Quadratmetern habe
und einen Baum fällen will, ob ich dann nach Ihrem Gesetz vorher 100 Quadratmeter verkaufen muss.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte noch einmal ausdrücklich darauf
hinweisen, dass es eine Veränderung des Textes zur Erweiterung des Untersuchungsausschusses gegeben hat, auch auf unsere Hinweise hin.
Da dies nun geschehen ist, wollen wir uns natürlich nicht verweigern. Selbstverständlich müssen Probleme, die auch das Parlament betreffen, untersucht werden. Wenn dies im Rahmen der Verfassung geschieht, findet es auch unsere Zustimmung.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will ausdrücklich erklären: Ich erhebe nicht den Anspruch besonderer Redlichkeit. Ich will auch niemandem widersprechen; es ist im Großen und Ganzen richtig, was hier gesagt worden ist. Ich möchte nicht auf der Grundlage eines in der Tat intransparenten Verfahrens für mich Privilegien erhalten. Deshalb habe ich, als mir klar war, wie das gelaufen ist und wie das in der Öffentlichkeit ankommt, sofort den Rückzug angetreten – im Übrigen nach Rücksprache mit meinem Partner in der SPD-Fraktion. Wir waren uns sofort einig, dass wir das in Ordnung bringen müssen, und nur darum geht es heute.
Ich weiß nicht, warum wir immer in den Fehler verfallen müssen, uns gegenseitig möglichst weh zu tun.
Ich sitze hier mit keinem großen Vergnügen wie auf der Anklagebank. Es geht immerhin darum, dass wir die Sache, die durchaus verfassungsgemäß wäre, weil sie in anderen Landtagen nämlich genauso gehandhabt wird, jetzt zurücknehmen, und zwar nicht aus rechtlichen Gründen, sondern weil es mir regelrecht peinlich ist, wie es gekommen ist, wie es transportiert wurde und wie es auch in diesem Landtag behandelt wird.
Ich bleibe bei dem, was ich in dem jüngsten Interview in der „Freien Presse“ gesagt habe. Ich räume auch ein, dass Herr Bartl einer der Ersten war, der von Unverschämtheit gesprochen hat, und es müsse sofort zurückgenommen werden. Das war für mich nicht der Maßstab. Aber ich bitte darum, dass wir uns auch etwas ehrlicher begegnen; denn ich weiß von Gesprächen mit verschiedenen Personen hier im Landtag, dass sie sehr wohl wussten, was beschlossen worden ist, und nicht widersprochen haben und es auch gern in Anspruch genommen hätten. Aber
wenn ich nun einmal sage, ich will es nicht und ich will es wieder zurückdrehen, dann würde kein anderer auf die Idee kommen zu sagen, ich will es doch behalten.
Es hat keinen Zweck, dass wir uns jetzt gegenseitig die Schuld zuweisen. Ich bitte herzlich darum, dass wir es so schnell wie möglich in Ordnung bringen. Wenn wir es nämlich an den Ausschuss zurücküberweisen – sicher könnte man da noch einmal darüber sprechen –, vergeht zu viel Zeit. Es geht ja auch darum, dass Ansprüche, die eventuell entstehen könnten, gar nicht erst entstehen. Die nächste Landtagssitzung ist im März und mir ist das viel zu spät. Ich möchte, dass es mit baldiger Wirksamkeit in Kraft tritt. Darum bitte ich Sie, dem zuzustimmen.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Ich möchte auch mein Abstimmungsverhalten erklären.
Ich habe diesem Reformgesetz zugestimmt, weil wir auf einem langen Weg endlich zum Ziel gekommen sind. Ich bin überzeugt davon, dass wir etwas Gutes beschlossen haben, was dem Freistaat Sachsen und seinen Menschen dient. Wir haben unser Land zukunftsfähig gestaltet. Wir werden eine effektive Verwaltung haben. Wir müssen auch einmal sehen, dass sich im Lande viele schon über lange Zeit auf neue Aufgaben vorbereitet haben.
Ich möchte dem Innenausschuss noch einmal meinen Respekt zollen, der sich in vielen, vielen Sondersitzungen mit der Sache befasst, sorgfältig abgewogen und letzten Endes uns diese Beschlussempfehlung, die sich als tragfähig erwies, vorgelegt hat. Der Sächsische Landtag hat mit den Stimmen der Koalition mit Mehrheit dem
Gesetz zugestimmt. Ich bin unserem Koalitionspartner sehr dankbar, dass wir die Sache gemeinsam durchgetragen haben. Dazu, was die Abgeordneten Nolle und Pecher hier losgelassen haben, fällt mir nichts mehr ein.
Vielen Dank.
Ja, bitte.
Ich weiß ja nicht, ob wir uns das jetzt gegenseitig abfragen sollten. Ich könnte auch zurückfragen. Wir sind ja in einer Koalition und hätten uns vertrauensvoll gegenseitig diese Frage stellen können.
Diese kleine Bemerkung musste ich mir einfach einmal gestatten, ohne dass ich das zur Grundsatzfrage ausweiten möchte. Sie sollten nicht ganz so empfindlich reagieren. Wir hatten in der letzten Zeit auch einiges an Aussagen zu schlucken. Ich will das nicht weiter vertiefen.
Ich wollte sagen, es ist keine Kleinigkeit. Natürlich ist das eine schwere Last für Sachsen. Ich will aber heute noch einmal bekräftigen, was ich am 12. Dezember gesagt habe: Es gibt keinen Anlass zu der Annahme, dass unser laufender Doppelhaushalt 2007/2008 in irgendeiner Weise in Mitleidenschaft gezogen wird. Es gibt keine Notwendigkeit für Haushaltssperren, so wie das noch vor nicht allzu langer Zeit nach beinahe jeder Steuerschätzung notwendig war. Alle vom Landtag beschlossenen Ausgaben können im laufenden Haushalt ausgereicht werden. Wir können weiter Schulen und Kindergärten ausbauen. Unsere Sozialausgaben sind wie vorgesehen finanzierbar. Das Geld zur Förderung der Wirtschaft, der Wissenschaft und der Kultur und vieles andere mehr steht ungeschmälert zur Verfügung. Wer ein Untergangsszenario beschwört, handelt verantwortungslos.
Wer meint, er müsse hier ständig schreien und unsere Debatte stören, der sagt, dass er verantwortungslos handeln will.
Warum ist das so, meine Damen und Herren, dass unser Haushalt ungeschmälert bleiben kann? Weil unsere Politik bis zum Jahr 2004 und auch danach noch in der Koalition erfolgreich war, weil wir Vorsorge getroffen haben, weil
wir unsere Förderschwerpunkte richtig gesetzt haben, weil wir die Neuverschuldung ständig gesenkt haben, weil wir begonnen haben, Rücklagen für künftige Belastungen zu bilden.
Es ging gestern im Haushalts- und Finanzausschuss um die Bewilligung von Gewährleistungen zur Risikoabschirmung. Dazu ist zu sagen: Die in Rede stehenden 2,75 Milliarden Euro müssen ja nicht zwangsläufig bis auf den letzten Cent fällig werden. Die mit der LBBW gemeinsam gewählte Konstruktion verhindert, dass die derzeit kaum verkäuflichen Wertpapiere mit unabwendbaren Verlusten verramscht werden müssen. Sie können vielmehr bis zum Ende der jeweiligen Laufzeit gehalten werden, was nichts anderes heißt, als dass Zinsen und auch Tilgung weiterhin eingenommen werden, wenn es sich nicht um massenweise insolvente Kreditnehmer handelt. Nach allen vorhergegangenen Bewertungen sieht das nicht unbedingt so aus.
Natürlich weiß niemand, wohin die Weltwirtschaft insgesamt steuert.
Ich kann mir vorstellen, dass man an die Gewährleistungsfonds ein Sternchen anfügt mit der Bemerkung, dass nicht in Anspruch genommene Bürgschaftssummen nach und nach wieder in die Vorsorgefonds überführt werden. Man möge mir verzeihen, dass ich eher an die optimistische Variante glaube. Für Pessimismus ist die Opposition zuständig, und da werden wir auch noch einiges zu hören bekommen.
Wir werden es ja dann an der Realität merken.
Ich will mich jedoch nicht hier hinstellen und sagen, dass uns das alles unberührt lassen wird.
Eines wird Ihnen aber nicht gelingen: dass Sie mit Ihrer Debatte und Ihren Anträgen einen Keil in die Koalition treiben.
Vielen Dank.
Dann fragen Sie ruhig.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich gehe noch einmal ans Pult, da ich erstens noch Redezeit habe
Ich gebe Ihnen darin nicht recht, und ich sage Ihnen, auf diese Idee kann nur ein Winkeladvokat kommen.
Die Bankenwelt verändert sich. – Frau Präsidentin, ich gestatte keine weiteren Zwischenfragen. – Über all das müsste man in aller Nüchternheit reden. Solange hier ein Teil der Opposition offensichtlich nur an üblem Klamauk interessiert ist, kann man über diese Dinge nicht reden.
Ebenso stellt sich die Frage, welche Haftungsmöglichkeiten der Freistaat oder die Bank gegenüber handelnden Personen haben; denn im Verwaltungsrat der Bank saßen nicht nur Minister. Es saßen auch Politiker verschiedener Parteien. Man muss deutlich prüfen, wo Verantwortlichkeiten sind und wo Fragen zu klären sind. Letztendlich ist ein beträchtlicher Schaden entstanden, auch wenn die Bürgschaft nicht in Anspruch genommen wird. Es muss gefragt werden, wer für diesen Schaden haftet. Diese Fragen müssen wir klären – deshalb unser Entschließungsantrag.
Der von der Staatsregierung angesprochene Bericht wird im Januar vorliegen. Dann müssen wir auch über Konsequenzen reden. Herr Ministerpräsident, dann kann man nicht nur, dann muss man darüber reden.
Sie, Herr Minister Jurk, haben in der letzten Debatte auch die Frage nach politischen Verantwortlichkeiten gestellt. Ich habe heute bei MDRinfo gehört, Herr Kollege Rößler, dass Sie diese Frage genauso stellen. Herr Kollege Tillich, auch Sie haben heute die Frage nach politischen Verantwortlichkeiten gestellt.
Das ist der Würde des Hauses und erst recht der Situation nicht angemessen.
Vielen Dank.
Ich denke, wir müssen dies nach Vorlage des Berichtes – deswegen fordern wir in unserem Antrag den 31. Januar, gerichtet an den Landtag – in diesem Hause auch tun. Wir erwarten auch, dass, wenn dieser Bericht vorliegt und die Bewertung erfolgt ist, die betroffenen Personen dann Konsequenzen ziehen.
Unser Fraktionsvorsitzender Holger Zastrow hat heute den Maßstab vorgelegt, den wir dann als FDP-Fraktion an das Handeln der Personen anlegen werden.
Martin Dulig hat dem Ministerpräsidenten empfohlen, die besinnlichen Tage zum Nachdenken zu nutzen. Wir hoffen, Herr Ministerpräsident, dass Sie diese Tage gründlich nutzen werden. Abschließend sei mir eine Frage an die SPD gestattet: Was machen denn die Sozialdemokraten im Januar, wenn der Ministerpräsident die besinnlichen Tage nicht zum Nachdenken genutzt hat?
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte zum Ausdruck bringen, dass auch ich ein wenig traurig bin, dass uns eine gemeinsame Initiative nicht gelungen ist.
Jetzt liegen zwei Änderungsanträge vor – einer der FDP und einer von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –, die, wenn man sie betrachtet, im Großen und Ganzen das Gleiche wollen. Im Prinzip können wir das mittragen. Ich möchte nur auf zwei Kleinigkeiten, die jedoch entscheidend sind, hinweisen.
Zum Änderungsantrag der FDP-Fraktion. Unter dem Punkt 3, der hinzugefügt werden soll, steht dabei, für den
Fall, dass sich keine einvernehmliche Lösung mit dem Bund abzeichnet, rechtzeitig selbst die Initiative zu ergreifen. Wenn ich der Bund wäre, würde ich sagen: Leute, die wollen es ja ohnehin selbst machen; da werden wir also nicht sehr geneigt sein, dem Antrag Sachsens entgegenzukommen. – Das ist es, was uns ein wenig unsicher macht.
Wir sagen, wir lehnen das eher ab und bitten um Zustimmung zu unserem Antrag, der ja das Gleiche will. Es ist die gleiche Ansicht, die wir gemeinsam vertreten. Ich denke, diese Nuancen muss man bei Anträgen, die man im Parlament verabschiedet, bedenken.
Zum Antrag der GRÜNEN. Es ist nicht gut, wenn wir den Eindruck erwecken, als gebe es nun ein staatliches Denkmalförderprogramm. Staatlich verordnete Denkmale – das haben wir aus der Geschichte gelernt – fallen irgendwann einmal. Denkmale, die aus der Mitte des Volkes kommen, bei denen sich Bürgerinitiativen bereitfinden, materiell und ideell etwas dafür zu tun – das Völkerschlachtdenkmal ist dafür ein Beispiel –, haben möglicherweise länger Bestand.
Deshalb sind wir auch dafür, wenn wir das Ideelle und die politische Unterstützung meinen.
Ich denke, wir sollten im Gespräch bleiben. Wenn sich eine andere Situation ergibt als die, die wir uns jetzt wünschen, dann muss es unsere Aufgabe sein, dass wir uns noch einmal zusammenfinden und gemeinsam beraten, wie wir es am besten formulieren können – auch mit etwas mehr Zeit. Ich gebe zu, dass wir Zeit gehabt hätten. Ich entschuldige mich auch bei der FDP-Fraktion, dass nicht rechtzeitig eine Antwort auf diese Initiative kam.
Aber ich denke, wir sind uns in diesem Plenum im Prinzip einig und wollen das zum Ausdruck bringen, was wir uns wünschen und vorstellen können.
Abschließend möchte ich noch darauf hinweisen, was in der bisherigen Debatte keine Rolle gespielt hat. Es gab neben den Aktionen und Demonstrationen auf der Straße auch etwas sehr Wichtiges, was man bedenken sollte: Es gab nämlich die Ökumenische Versammlung für Frieden, Gerechtigkeit und Bewahrung der Schöpfung. Diese hat lange vor der friedlichen Revolution die geistigen Grundlagen geschaffen, die zu dieser Revolution geführt haben, und zwar unter Beteiligung aller 16 Kirchen in der DDR. Das war eine Initiative, an die sich der SED-Staat nicht herangetraut hat, weil es unter den Dächern der Kirchen geschehen ist. Auch diesen Beteiligten sollten wir heute unseren Dank aussprechen
und in ihrem Sinne sagen, dass wir auf die friedliche Revolution in der damaligen DDR stolz sind, an der sich viele beteiligt haben und die nicht das Eigentum einer Partei, sondern das Eigentum unseres Volkes ist.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst ein Wort zum Untersuchungsausschuss, der ja in der Debatte plötzlich wieder eine Rolle spielt. Ich höre gerade von Herrn Prof. Schneider, dass die Koalition eine Liste mit einer gewissen Reihenfolge der Zeugenvernehmung vorgelegt und versucht hat, mit den anderen zu einer Vereinbarung zu kommen.
Man hätte es auch anders machen können, aber das ist eben nicht gelungen.
Jetzt spielen Sie sich doch nicht so auf!
Ich bin nicht in diesem Untersuchungsausschuss. Ich könnte Ihre Frage ohnehin nicht beantworten. Ich habe nur eben auf dem Weg über Prof. Schneider mitbekommen, dass es eine Vereinbarung zur Reihenfolge der Zeugenvernehmung gibt. Niemand sagt doch, dass das für alle Ewigkeit so sein muss, aber es ist jetzt erst einmal festgelegt.
Darum geht es heute aber nicht. Ich wollte nur aus Sicht der CDU-Fraktion etwas zu dieser Debatte beitragen.
Natürlich muss ich sagen, dass das Ergebnis nicht schönzureden ist. Das will niemand und macht niemand. Aber, meine Damen und Herren, es muss auch nicht in den schwärzesten Farben dargestellt werden und schon gleich gar nicht jetzt, da alle zugegebenermaßen die Einzelheiten noch nicht vollständig auf dem Tisch haben. Herr Hahn mahnt eine sachliche Debatte auf der Grundlage von ordentlichen Unterlagen an, die wir nicht haben können. Der Ministerpräsident hat vorhin davon gesprochen, dass er bis heute früh um vier Uhr noch an Verhandlungen teilgenommen hat,
sich dann ins Auto gesetzt hat, hierher gefahren ist, um zur Landtagssitzung berichten zu können. Mehr kann man zum jetzigen Zeitpunkt nicht verlangen. Er hat zugesichert, dass wir das komplette Paket der Vereinbarungen natürlich so schnell wie möglich in die Hand bekommen.
Wir als CDU-Fraktion und – davon gehe ich aus – unser Koalitionspartner auch – er hat es ja schon gesagt – sind uns unserer Verantwortung bewusst. Denn mit dem
Eintritt in den Landtag haben wir nicht die Garantie bekommen, dass wir nur als Schönwettersegler fungieren können.
Wir haben uns freilich an relativ gute Zeiten gewöhnt, an ein kräftiges Wirtschaftswachstum, an sichtbare Aufbauerfolge, an Fördermöglichkeiten für eine Unmenge von Projekten und für die Wirtschaft, an Ansiedlungserfolge, auch an Ausschüttungen öffentlich-rechtlicher Banken. Das war eine gute Zeit. Darüber muss man nicht lange reden. Es war aber keine Zeit, in der die Opposition ständig gesagt hat: Prima, liebe Regierung, wunderbar, verehrte CDU! Das habt Ihr so gut gemacht. Wir stehen jetzt im Freistaat Sachsen besser da als andere neue Bundesländer.