Folgende Abgeordnete haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Herr Bräunig, Herr Dr. Schmalfuß und Frau Schütz.
Meine Damen und Herren! Die Tagesordnung unserer heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Folgende Redezeiten wurden für den Tagesordnungspunkt 1, Fachregierungserklärung, festgelegt: CDU 50 Minuten, Linksfraktion 35 Minuten, SPD 15 Minuten, NPD, FDP, GRÜNE je 13 Minuten, fraktionslose MdL je 3 Minuten, Staatsregie
rung 60 Minuten. Für den Tagesordnungspunkt 2, Beschlussfassung des Landtages über die Verhandlungsergebnisse zum Verkauf der Sachsen LB gewährleisten – Budgetrecht des Parlaments wahren, gelten folgende Redezeiten: CDU 16 Minuten, Linksfraktion 12 Minuten, SPD 7 Minuten, NPD, FDP, GRÜNE je 5 Minuten, fraktionslose MdL je 3 Minuten, Staatsregierung 12 Minuten.
Meine Damen und Herren! Ich frage, ob es zu der Ihnen vorliegenden Tagesordnung noch Änderungsanträge gibt? – Das ist offensichtlich nicht der Fall.
Meine Damen und Herren! Dann gilt diese Tagesordnung für die heutige Sitzung von Ihnen als bestätigt.
Fachregierungserklärung zum Thema: „Abschluss der Fusionsvereinbarungen zwischen Sachsen LB und LBBW“
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Seit einigen Monaten haben wir es mit einer tiefgreifenden internationalen Finanzkrise zu tun, in deren Strudel viele Banken weltweit geraten sind und die auch zu den schweren Problemen bei der Sachsen LB geführt hat. Dies mündete in die hier allseits bekannte Grundlagenvereinbarung. Damals gingen viele Beteiligte von einer kurzfristigen Marktstörung aus, die bis Ende dieses Jahres im Wesentlichen überstanden sein würde. Zwischenzeitlich hat sich die Marktlage jedoch verschlechtert und viele Banken, national und international, sind von dieser Krise betroffen. Die Sachsen LB ist im Übrigen in dieser wieder schweren Zeit im Sinne des Treuhandverhältnisses von der LBBW unterstützt und stabilisiert worden. Auch das gehört zum Gesamtbild.
Vor dem Hintergrund der anhaltenden Marktstörung hat die LBBW die Risiken neu bewertet. Die bilanziellen Auswirkungen waren für die LBBW nicht akzeptabel. Auch für den Freistaat entstand das Problem einer Unterzeichnung des nachhaltigen Unternehmenswertes der Sachsen LB.
In der Folge hat die LBBW zusätzliche Forderungen nach einer sehr umfassenden Gewährleistung durch den Freistaat aufgestellt. Diese Forderungen lagen sehr deutlich, meine Damen und Herren – ich sage: sehr deutlich – über der nun zugesagten Gewährleistung von 2,75 Milliarden Euro. Das aber kam für uns nicht infrage. Wir hätten es ganz einfach nicht schultern können. Wir beide, der Ministerpräsident und ich, haben Ihnen am Dienstag und Mittwoch letzter Woche über unsere Position dazu berichtet. – So viel zur neuen und durchaus dramatischen Ausgangslage.
Wir haben intensive und schwierige Gespräche in Dresden, Bonn, Leipzig und Frankfurt geführt. Beteiligt waren am Montag und von Mittwoch auf Donnerstag vergangener Woche auch die Präsidenten der Bundesaufsicht für Finanzwesen und der Deutschen Bundesbank. In der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag spitzte sich die Situation zu. Die BaFin sah die Sachsen LB in einer existenzbedrohenden Lage. Ihr Präsident kündigte die Schließung der Bank bis zum nächsten Morgen an, falls bis 03:00 Uhr in der Nacht keine Lösung gefunden würde. Dabei ging es im Kern immer nur um die Frage: Wie verteilen wir das Risiko und mögliche Lasten?
Die Folgen eines Scheiterns wären für den Freistaat sehr schwerwiegend gewesen. Die Schließung der Bank hätte verschiedene Maßnahmen nach sich gezogen. In deren Konsequenz wären auf die Bank und damit die Eigentümer in Sachsen erhebliche Belastungen von mehreren Milliarden Euro zugekommen. Sie wären um ein Mehrfaches höher gewesen als unsere Gewährleistung von 2,75 Milliarden Euro. Wir mussten uns also einigen, um den schlimmsten Fall zu verhindern.
Dabei war und ist das Festhalten an der Grundlagenvereinbarung vom August für uns alternativlos. Beide Seiten waren sich einig, dass die Fusion beider Banken weiterhin gewollt ist, dass die Endfälligkeit der gehaltenen Papiere erreicht werden soll und damit kein Notverkauf unter schlechten Marktbedingungen stattfindet und dass eine Risikobegrenzung für alle Beteiligten erfolgt. In den frühen Morgenstunden des 13. Dezember haben wir, also die Vertreter der Banken und der Eigentümer, die Vereinbarung zur Solvenzsicherung geschlossen. Sie basiert im Übrigen auf der Grundlagenvereinbarung vom August und auf der später geschlossenen Treuhandvereinbarung. Die Vereinbarung vom Donnerstag ergänzt die Grundlagenvereinbarung und die Treuhandvereinbarung nur dort, wo aktuell Konflikte gelöst werden mussten.
Meine Damen und Herren! Nun kurz zu den Ergebnissen. Die geforderte Risikoabschirmung wurde nach zwei Bereichen unterschieden. Zum einen sind es die Portfolien, die bei der Bank verbleiben, zum anderen diejenigen, die in einer neuen Zweckgesellschaft Portfolio II gebündelt werden sollen. Diese neue Zweckgesellschaft hat für beide Seiten Vorteile. Der Vorteil für Sachsen ist, dass dafür die bisherige Gewährträgerhaftung erlischt. Nehmen Sie zum Beispiel die Zweckgesellschaft Ormond Quay. Dort haben wir die volle Gewährträgerhaftung von bislang gut 17 Milliarden Euro. Diese entfällt nunmehr.
Zunächst aber zu den Portfolien, die bei der Bank verbleiben. Sie müssen entsprechend den Markpreisen bewertet werden. Hier geht es also um die Absicherung von möglichen Marktpreisverlusten, die bei der Bank zu verbuchen sind bzw. bei der Sachsen LB/LBBW zu verbuchen wären. Vom Kaufpreis werden die ebenfalls schon mehrfach genannten 500 Millionen Euro zur Absicherung dieser möglichen Verluste verwendet. Damit ist die Risikoabschirmung für dieses Portfolio abgegolten. Alle derzeitigen und künftigen Risiken sind damit abgedeckt. Es gibt also daraus keine Nachschusspflicht für den Freistaat, wie dies in den vergangenen Tagen missverständlich diskutiert wurde. Aufgrund der Verwendung der 500 Millionen Euro ergibt sich ein Barkaufpreis von 328 Millionen Euro.
Für die anderen Portfolien, nämlich die in der außerbilanziellen Zweckgesellschaft, gilt das Ziel, die Papiere bis zur Endfälligkeit zu behalten. Diese Portfolien haben ein Volumen von 17,5 Milliarden Euro, die gestuft abgesichert werden. Im Fall des Falles müsste zunächst der Freistaat mit der Gewährleistung von bis zu 2,75 Milliarden Euro einspringen. In einem nächsten Schritt würde die LBBW mit weiteren rund 6 Milliarden Euro das Volumen absichern. Wiederum nachrangig an dritter Stelle stünden die Institute der Girozentralen und Landesbanken mit bis zu rund 8,75 Milliarden Euro für das übrige Volumen ein. Für die Gewährleistung wird eine markgerechte Provision aus den Erträgen der Zweckgesellschaft bezahlt.
Die neue Zweckgesellschaft soll durch einen unabhängigen Verwalter geführt werden, der von uns, das heißt vom Freistaat Sachsen, und im Benehmen mit der LBBW beauftragt wird. Das sichert ein qualifiziertes Management im Sinne Sachsens.
Wie mit dem Barkaufpreis verfahren wird, müssen wir noch gemeinsam mit der Sachsen-Finanzgruppe entscheiden. Denkbar sind drei Lösungen: Entweder können wir einen entsprechenden Anteil an der LBBW erhalten oder uns den Barkaufpreis auszahlen lassen. Oder wir rechnen erste mögliche Verluste gegen den Preis. Letzteres hätte eine geringere etwaige Inanspruchnahme der Gewährleistung zur Folge.
Es war übrigens eine Forderung der Landesbank BadenWürttemberg und zeitweise auch der BaFin, dass die sächsischen Sparkassen einen Teil der Gewährleistung übernehmen. Das war wiederum ein Knackpunkt in den
Gesprächen, der jedoch für uns nicht zur Debatte stand. Das Thema ist seit Donnerstagmorgen jedenfalls vom Tisch. Die Träger der sächsischen Sparkassen werden nicht an der Gewährleistung beteiligt. Dies bekräftigt auch die heute vorliegende Entschließung der Koalitionsfraktionen.
Kein Vorhaben, keine Aufgabe in den Kommunen muss wegen der Gewährleistung gestoppt oder gekürzt werden. Wenn also zum Beispiel Fördermittel im nächsten Jahr nicht bewilligt werden, so kann das auch im kommenden Jahr eine Vielzahl von Gründen haben. An der Gewährleistung wird es jedenfalls nicht liegen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Gestern ist die Gewährleistung des Freistaates von insgesamt 2,75 Milliarden Euro durch den Haushalts- und Finanzausschuss genehmigt worden. Dafür bedanke ich mich ausdrücklich bei den Kolleginnen und Kollegen, die konstruktiv an diesem Ergebnis mitgewirkt haben.
Wir werden den noch verbleibenden Bürgschaftsrahmen für 2007 voll verwenden. Das macht 1,65 Milliarden Euro aus. Aus dem Bürgschaftsrahmen für 2008 nehmen wir die restlichen 1,1 Milliarden Euro zur Absicherung der Gesamtsumme von 2,75 Milliarden Euro. Es verbleiben dann noch 650 Millionen Euro Bürgschaftsrahmen, die wir als Bürgschaft für die sächsische Wirtschaft im nächsten Jahr ausreichen können.
Das ist immer noch ein sehr hohes Volumen, Herr Nolle, immerhin noch das Doppelte der durchschnittlichen Inanspruchnahme der letzten Jahre.
Selbst in den Jahren, in denen wir große Kredite für umfangreiche Investitionen verbürgt haben, also zum Beispiel 2003, hat der Freistaat nur Bürgschaften in Höhe von insgesamt 355 Millionen Euro übernommen. Wir können also auch unter den gegebenen Umständen noch in überdurchschnittlichem Maße Bürgschaften für kreditfinanzierte Investitionen der sächsischen Wirtschaft vergeben.
In der gestrigen Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses wurde die Frage der haushaltsrechtlichen Zulässigkeit des beschrittenen Weges intensiv erörtert. Die Staatsregierung hat dabei die aufgeworfenen Fragen umfänglich beantwortet und dargelegt, warum der vorgeschlagene Weg haushaltsrechtlich gedeckt ist. Ich möchte dies hier im Plenum wiederholen:
Nach § 39 der Sächsischen Haushaltsordnung bedarf die Übernahme von Gewährleistungen einer der Höhe nach bestimmten Ermächtigung durch das Gesetz. Mit § 12 Abs. 3 Haushaltsgesetz 2007/2008 wird diese Ermächtigung bereitgestellt. Danach kann das SMF – ich zitiere – „insbesondere zur Förderung des Wohnungsbaues sowie,
wenn eine anderweitige Finanzierung nicht möglich ist und ein erhebliches volkswirtschaftliches Interesse an der Durchführung der Maßnahmen besteht, der Wirtschaft und des sozialen Bereiches nach Maßgabe der jeweils gültigen Bürgschaftsrichtlinien Bürgschaften, Garantien und andere Gewährleistungen in Höhe von bis zu 1,75 Milliarden Euro jährlich übernehmen“.
Wir haben gestern im Haushalts- und Finanzausschuss dargelegt, dass diese Tatbestände erfüllt sind. Eine anderweitige Finanzierung ist der Sachsen LB nicht möglich. Dies ist das Ergebnis des intensiven Ringens in den letzten Wochen.
Ein erhebliches volkswirtschaftliches Interesse besteht auch im Hinblick auf die Folgen eines Scheiterns für den Bereich der öffentlichen Banken. Die Teilnahme der Präsidenten von Bundesbank und BaFin an den entscheidenden Gesprächen unterstreicht das.
Die Gewährleistung kann gegenüber der Wirtschaft erfolgen und damit auch gegenüber der in eine Aktiengesellschaft umgewandelten Sachsen LB. Dies hat auch das Rechtsgutachten der sächsischen Landtagsverwaltung festgestellt.
Soweit eine Bürgschaft erteilt wird, schreibt das Gesetz die Maßgabe der jeweils gültigen Bürgschaftsrichtlinie vor. Richtlinien sind verfahrenslenkende, verwaltungsinterne und durch das Kabinett festgelegte Regelungen. Damit kann das Kabinett auch abweichende Regelungen treffen, was am 18. Dezember dieses Jahres erfolgt ist. Dies wurde selbst von einigen Kollegen der Opposition in der gestrigen HFA-Sitzung mit Kopfnicken kommentiert. Dabei muss ich darauf hinweisen, dass wir zur genauen Ausgestaltung der Gewährleistung noch in Abstimmung mit der LBBW sind.
Der Ermächtigungsrahmen ist nicht einzelfallbezogen begrenzt, ein Splitting der Gewährleistung auf zwei Jahre ist also rechtlich möglich – was auch der Juristische Dienst des Landtages bestätigt.
Schließlich wurde wiederholt auf die Verwaltungsvorschrift zu § 39 der Sächsischen Haushaltsordnung verwiesen, wonach die Übernahme einer Gewährleistung ausgeschlossen ist, wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit mit der Inanspruchnahme des Staates gerechnet werden muss. Hierzu möchte ich darauf hinweisen, dass die Sachsen LB in der gestrigen Haushalts- und Finanzausschusssitzung informierte, dass im Portfolio II bisher keine Ausfälle festzustellen sind. Das heißt, die Sachsen LB hat auf Nachfragen gestern informiert, dass im Portfolio II bisher keine Ausfälle festzustellen und diese in kurzer Frist nicht zu erwarten seien und gerichtliche Auseinandersetzungen nicht vorlägen.
Ich gehe vor diesem Hintergrund und der Möglichkeit einer vorrangigen Inanspruchnahme des Kaufpreises für erste Ausfälle nicht von einer hohen Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme des Freistaates aus. Ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen wird diese Frage im Rahmen der Antragstellung jedoch noch genauer untersuchen.
Gewährleistungsübernahmen über 50 Millionen Euro bedürfen nach § 12 Abs. 4 Haushaltsgesetz 2007/2008 der Einwilligung des Haushalts- und Finanzausschusses. Diese ist gestern erteilt worden. Angesichts der Größenordung der Beträge halte ich es für richtig, wenn heute der Landtag diese Entscheidung des Haushalts- und Finanzausschusses bestätigt, obwohl dies haushaltsrechtlich nicht vorgeschrieben ist.
Eines Nachtragshaushaltes bedarf es vor diesem Hintergrund nicht. Ich sage in aller Deutlichkeit: Die Vereinbarung vom 13.12.2007 sieht für das Portfolio II eine „Garantie“ vor, nicht die Zahlung von bezifferbaren Beträgen. Nur im letzteren Fall wäre mit einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung zu arbeiten.
Werte Kolleginnen und Kollegen! Wenn der Staat Gewährleistungen in dieser Größenordnung übernimmt, interessiert sich natürlich auch die Europäische Union dafür. Dies ist schließlich deren Aufgabe und das ist uns wiederum bewusst. Die Europäische Union hat bereits kurz nach Abschluss der Grundlagenvereinbarung im August einen Fragenkatalog an uns gerichtet. Außerdem haben schon mehrere Gespräche in Brüssel stattgefunden. Wir werden die Gründe für unser Handeln ausreichend darlegen, um die EU von der Richtigkeit unserer Lösung zu überzeugen.
Nun noch einige Sätze zur Vorsorge im Haushalt. Durch eine Rücklage in Höhe von 825 Millionen Euro sollen mögliche künftige Haushaltsbelastungen vermieden werden. Hierzu verwenden wir weitgehend die Steuermehreinnahmen des Jahres 2007.
Mit den Steuermehreinnahmen ist Sachsen in der Lage, auf unvorhergesehene Ereignisse zu reagieren. Für Untergangsstimmung gibt es wahrhaft keinen Anlass. Der sächsische Haushalt steht weiter auf stabilem Fundament. Das wird uns auch von außerhalb bestätigt, zuletzt gestern von Kollegen Bullerjahn aus Sachsen-Anhalt.
Dank der Politik meiner Vorgänger Georg Milbradt, Thomas de Maizière und Horst Metz bauen wir auf diesem stabilen Fundament auf.
Wegen der Sachsen LB müssen also keine im Doppelhaushalt 2007/2008 geplanten Ausgaben verringert werden. Ausgaben beispielsweise für Investitionen, Schulen, Kitas, Bildungs- und Sozialausgaben können also auch im kommenden Jahr finanziert werden, soweit die Antragsvoraussetzungen vorliegen.
Allerdings muss ich meine Aussage korrigieren, dass die Steuermehreinnahmen zu einem Gutteil für eine weitere freiwillige Aufstockung des Pensionsfonds verwendet werden. Das ist so und dazu stehe ich auch. Das habe ich in den letzten Tagen öfter gesagt. Wir werden selbstverständlich die im Gesetz festgelegte Zahlung an den Fonds leisten. Um Missverständnissen vorzubeugen: Die Pensionsansprüche der Beamten werden hierdurch nicht berührt.
Sie, das Parlament, haben den Finanzminister beauftragt, mit den Steuermehreinnahmen vor allem Zukunftsvorsorge zu betreiben. In dieser schwierigen Situation bedeutet die Bürgschaftsrücklage jedoch ebenfalls Vorsorge. Die 825 Millionen Euro ergeben sich nicht etwa aus der Kalkulation von Ausfallwahrscheinlichkeiten, sondern sind schließlich das Ergebnis unserer derzeitigen haushaltswirtschaftlichen Möglichkeiten. Wir haben an verschiedenen Stellen immer wieder Vorsorge betrieben. Das ist gute sächsische Tradition. Das ist immer unsere Politik gewesen. Es gibt angesichts dieser schwierigen Situation, angesichts der Ungewissheit keinen Grund, davon abzuweichen – ganz im Gegenteil.