Dietmar Schulz

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Last Statements

Vielen Dank, Herr Präsident. – Verehrte Kolleginnen und Kollegen, Zuschauerinnen und Zuschauer im Saal und daheim! Flat-Tax – der Markt ist eröffnet. Es gibt in Bundesrat und Bundestag etwas abzustimmen, nämlich eine Steuerreform.
Ich sage einmal so: Wir haben die ja schon am 18. März dieses Jahres diskutiert, und wir haben auch am 7. Juli hier im Hause über den Vorentwurf diskutiert. Seit dem 22. September 2016 liegt der Vorschlag des Vermittlungsausschusses vor, und seitdem sind wir wahrscheinlich einen Schritt weiter,
nämlich im Abgrund der Entscheidung des Verfassungsgerichts über das, was da jetzt als Reform vorgelegt worden ist.
Die FDP schlägt eine Flat-Tax vor. Auch die Flat-Tax entzieht Unternehmen selbstverständlich Vermögen; das muss man ganz klar sehen. Andererseits enthält die Regelung, wie sie jetzt die sogenannte Reform vorsieht, mehr Ausnahmen, als dass irgendetwas klar geregelt würde.
Der Präsident des ifo-Instituts, der sich im Übrigen auch für eine Flat-Tax im Bereich der Erbschaftsteuer – allerdings in Höhe von nur 8 % – einsetzt, hat dazu gesagt: Durch Ausnahmen bleibt die Gerechtigkeit auf der Strecke; ohne die Ausnahmen ist die Steuer für Unternehmen wirtschaftlich nicht tragbar.
Insofern bin ich bei Ihnen, Herr Kollege Witzel, wenn die FDP sagt: Das Ding muss eigentlich weg, und wir brauchen etwas Neues, etwas Gerechtes. Ja, etwas Gerechtes. Die Stimmen derer werden lauter, und es werden mehr, die sagen, im Bereich der Erbschaftsteuer könnte es tatsächlich gerechter zugehen, wenn wir eine Flat-Tax einführten.
Wie hoch die am Ende sein muss, darüber wird man sicherlich Berechnungen anstellen müssen. Das DIW sieht die Höhe bei etwa 12,5 %. Dann würde in etwa das gleiche Steueraufkommen entstehen, wie es jetzt der Fall ist. Das wird natürlich dadurch höher, dass der Umfang der Erbschaften einfach größer wird.
Insgesamt muss man allerdings sagen, wird man Ihren Antrag so nicht einfach durchgehen lassen können. Ich meine, Ziffer 1, der Satz: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“, passt eigentlich immer. Da bin ich vollkommen bei Ihnen.
Unter Ziffer 2 sprechen Sie hinsichtlich der Besteuerungssituation im Bereich Flat-Tax von „einfach“; da gibt es von mir ein klares Ja. Es gibt bei „gerecht“ ein Doppel-Ja. Es wäre schön gewesen, wir hätten im Ausschuss etwas breiter behandeln können, ob die Sache mit der Flat-Tax grundsätzlich erreicht werden könnte. Ich glaube, das wird hier direkt zur Abstimmung gestellt, wobei das natürlich auf die derzeit im Beratungsverfahren befindliche Steuerreform zielt.
Was ich jedoch nicht mitmachen kann, ist „niedrig“. So, wie es hier ausgeführt wird, geht das zu weit. Eine weitere Belastung der Bevölkerung insgesamt soll vermieden werden. Das geht meines Erachtens einen Schritt zu weit.
Von daher gibt es von meiner Seite für den FDPAntrag eine Enthaltung.
Wie gesagt, ich hätte die Sache mit der Flat-Tax gerne etwas ausführlicher diskutiert. Dafür reicht die Zeit hier nicht; der Rahmen ist wahrscheinlich auch
zu klein. Ich hätte dazu gerne noch ein paar Sachverständige gehört. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer im Saal und daheim! Lieber Kollege Weske, bei allen guten Wünschen für Ihr neues Lebensjahr muss ich Ihnen sagen: Lesen Sie ab und zu mal Zeitung. Dann hätten Sie im Juli
letzten Jahres, wenn Sie schon nicht hier im Plenum waren, lesen können, was der Finanzminister des Landes fordert. Sie hätten es des Weiteren im Februar dieses Jahres lesen können, und zwar in „Handelsblatt“, „Der Westen“, „Rheinische Post“ und „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ sowie Verlautbarungen der dpa. Das soll jetzt vielleicht mal als Zitatgrundlage ausreichen.
Neun von zehn Sachverständigen haben sich in der Anhörung zu unserem Antrag und dem Antrag der FDP gegen jegliche Barzahlungsobergrenzen ausgesprochen. Es kam ganz deutlich heraus: Barzahlungsobergrenzen stellen keinen Beitrag zur Kriminalitätsbekämpfung dar. Sie bedeuten keine Eindämmung von Schwarzgeldzahlungen. Sie bedeuten vor allen Dingen auch keine Eindämmung von Geldwäsche.
Die Mechanismen, um all das zu bekämpfen, sind vorhanden. Wir stellen allerdings an allen Ecken und Enden in diesem Bereich effektive Vollzugsdefizite auch im Lande Nordrhein-Westfalen fest.
Eine Bargeldobergrenze wäre auch der schleichende Einstieg in die totale Überwachung des Konsumverhaltens der Menschen. Auch das hat die Anhörung mehr als eindeutig ergeben. Dies lehnen wir vonseiten der Piratenfraktion eindeutig und unmissverständlich ab.
Unter Aushebelung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung – der Kollege Abel hat dazu eben schon Ausführungen gemacht – hier von einer Bargeldobergrenze zu sprechen und damit eine schleichende Abschaffung des Bargelds einzuläuten, stellt vor allen Dingen auch kein Szenario irgendwelcher Verschwörungstheoretiker dar, sondern ist innerhalb des europäischen Raums durchaus bereits an der Tagesordnung.
Schauen wir nur nach Schweden. Es ist also kein Schreckensszenario, welches uns unbekannt sein müsste, wie man sieht, wenn man mal die Veröffentlichungen zu diesem Bereich liest.
Wagen wir also diesen Blick nach Schweden. Dann stellen wir fest, dass Bargeld dort praktisch abgeschafft ist. Das hat bereits zu einer Spaltung der Gesellschaft geführt. Es gibt bald keine öffentliche Toilette in Schweden mehr, die nicht mit Kreditkarte bezahlt werden müsste. Na ja! Ich weiß nicht, ob das die Zukunft Nordrhein-Westfalens oder die Zukunft Deutschlands sein dürfte.
Der Anfang davon war auch in Schweden die Einführung einer Bargeldobergrenze. Und wer steckt dahinter? Ein Bankenkonsortium und Notenbanker sowie Finanzminister, die eine Konzentration auf Investmentgeschäfte vollführen, Bank- bzw. Kreditkarten systematisch monopolisieren und natürlich gerade im Personalbereich auf die Kostenbremse treten!
Hier muss man auch mal auf den Filialabbau deutscher Banken und Sparkassen innerhalb Deutschlands schauen.
Ende Juni dieses Jahres hat der mitgliederstarke schwedische Pensionärsverband PRO Verbraucherminister Per Bolund eine fast 140.000 Unterschriften zählende Protestnote mit dem Titel „Kontanter behövs“ übergeben – übersetzt: Bargeld wird gebraucht. Wenn man das auf deutsche Verhältnisse übertragen würde, würden bei uns gut 1 Million Menschen ihre Forderung zum Ausdruck bringen, dass Bargeldobergrenzen abzuschaffen bzw. nicht einzuführen sind.
Bereits vor gut einem Jahr hat ausgerechnet der ehemalige Reichspolizeichef und Ex-Regierungspräsident Björn Eriksson in Schweden die Initiative „Kontant Upproret“ gegründet – wörtlich übersetzt: der Bargeld-Aufstand.
Das alles wollen wir nicht. Deswegen lehnen wir die Einführung einer Bargeldobergrenze in Deutschland ab.
Nicht zuletzt sind die Folgen in Bezug auf den Datenschutz zu erwähnen, die hier auch schon angedeutet wurden. Denn bei jeder bargeldlosen Bezahlung werden zwangsläufig die Zahlungsbewegungen registriert. Sie werden nicht nur registriert, sondern auch gespeichert. Somit ist es für den Bürger nicht mehr möglich, spurlos, anonym, analysefrei einzukaufen. Wollen wir das? Ich sage: Nein.
Prof. Dr. Max Otte hat in der Anhörung dazu unter anderem ausgeführt:
„Die Obergrenzen sind aus meiner Sicht fast so effektiv wie ein Bargeldverbot selber. Wir haben jetzt schon seit Jahren im Prinzip die Meldepflicht bei allen Transaktionen über 10.000 €. Damit ist die Überwachung eigentlich schon sehr, sehr weit gediehen.“
Wehret den Anfängen, der schleichenden Abschaffung des Bargelds und einer weiteren Verstetigung von Überwachungsmechanismen in unserem Land!
Eine weitere Reduzierung dieser Grenze trägt dann nur noch dazu bei, die Verfügung mündiger Bürger über ihr Eigentum einzuschränken. Diese Einschätzung haben praktisch alle Sachverständigen in der Anhörung ebenfalls geteilt.
Jetzt komme ich noch einmal ganz kurz zu den Grünen.
Danke, Frau Präsidentin. Ich komme zum Schluss. – Herr Kollege Abel, Sie haben mit Ihrer Landtagsfraktion praktisch dieselbe Position verabschiedet, die in diesem Antrag vertreten wird. Das haben Sie auch ausgeführt. Ich glaube nicht, dass es zum Koalitionsbruch führen würde, würden Sie diesem Antrag tatsächlich einmal zustimmen.
Ich sage Ihnen noch eines: Der 500-€-Schein verschwindet demnächst. Ich halte hier mal einen 100-€-Schein in Kopie hoch. Das wird das nächste Angriffsziel sein, nachdem auch der 200-€-Schein abgeschafft sein wird.
Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Wir sollten alle überlegen, ob wir nicht konzertiert gegen diese Mechanismen vorgehen wollen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer im Saal und daheim! Wir als Piratenfraktion haben es in den Reden zur Einbringung des Haushalts 2017 bereits angesprochen:
Wir sehen Regionen in Nordrhein-Westfalen, speziell im Ruhrgebiet, die dringend unsere Hilfe benötigen.
Wir erleben eine immer stärker zunehmende Aushöhlung der kommunalen Selbstverwaltung.
Wir müssen noch differenzierter die Lage bestimmter Teile von Städten, Gemeinden und Stadtteilen gerade in den großen Kommunen ins Auge fassen.
Wir brauchen Konzepte, die weit über die Pauschalen des Gemeindefinanzierungsgesetzes hinausgehen.
Natürlich fänden wir – der Kollege Höne hat es in einem Nebensatz angesprochen, und wir hatten es schon bei der Einbringung des zweiten Nachtragshaushalts gesagt – die Anhebung der Verbundquote wesentlich sinnvoller als zum Beispiel das ominöse, eher intransparente und in einem Schattenhaushalt befindliche Konzept einer Schulpauschale. Es kann nicht sein, dass kein Politiker der hier im Hause vertretenen Fraktionen bereit ist, anzuerkennen, dass zum Beispiel die Schuldenbremse und der Stärkungspakt die Ruhrgebietskommunen letztendlich auch dann, wenn wir die Verschuldungssituationen im Land und in den Kommunen zusammenrechnen, ins Abseits stellen.
Anders, als es Frau Ministerpräsidentin Kraft vorhin in ihrer Replik auf die Reden zum Haushalt ausführte, ist es ganz im Gegenteil falsch, dass die Piratenfraktion oder auch die Piratenpartei die Schuldenbremse ablehnt. Das muss an dieser Stelle noch klargestellt werden.
Die Piratenpartei wie auch die Piratenfraktion hat hierzu ganz eindeutige und im Übrigen auch von mir hervorgerufene und initiierte Beschlüsse gefasst, insofern als wir uns da ganz exakt ans Grundgesetz halten. Der Aspekt der Schuldenbremse, der eben von meinem Fraktionsvorsitzenden Marsching genannt wurde, war der im Hinblick auf die Anregung eines Ausnahmetatbestands im Hinblick auf Bildungsinvestitionen, so diese dann notwendigerweise auch durch Aufnahme von Kreditmitteln finanziert werden müssten.
Herr Minister Jäger, Sie führten dazu aus, dass die Zunahme der Gesamtsummen, bezogen auf die Verteilungsmasse von 10,5 Milliarden € im Haushalt des vorgesehenen Gemeindefinanzierungsgesetzes 2017, positiv zu werten sei. Und nicht nur Sie, sondern auch der Kollege Dahm hatten zutreffend ausgeführt, dass dies nicht alleine ein Verdienst der Landesregierung sei, sondern konjunkturelle Situationen dies bedingen, auch die Situation auf den Zinsmärkten, und natürlich die erhöhten Steuereinnahmen des Landes Nordrhein-Westfalen eine gute Rolle dafür spielen, dass die Verbundmasse insgesamt erhöht wird, sodass der Verteilungstopf etwas größer wird.
Unabhängig davon ist natürlich die Erhöhung der Verbundquote zu sehen. Und ja, ich meine, bis auf 8 % ist die Verbundquote in den letzten zehn oder 15 Jahren abgesenkt worden. Ich habe die Zahlen jetzt nicht mehr ganz präsent, aber wir hatten vor einem
Vierteljahr dafür geworben, die Verbundquote peu à peu, Jahr für Jahr anzuheben und dieses Ganze so flexibel zu gestalten, dass nämlich dann, wenn konjunkturell wiederum Einbußen zu verzeichnen sind, ein Regulativ besteht, dass man da wieder etwas nach unten ändern kann, ohne dass das Land Nordrhein-Westfalen daran gebunden wäre.
Die Herausforderungen, denen die Kommunen gegenüberstehen, denen sie sich ausgesetzt sehen, sind groß. Das wurde hier unisono ganz klar so bezeichnet. Es ist auch gestern im Rahmen der Debatte um den Integrationsplan überdeutlich geworden. Wenn wir uns den gestern vom Landtag verabschiedeten rot-grünen Integrationsplan näher an
schauen – wir müssen gar nicht genau hinsehen, da dieser Integrationsplan förmlich vor kommunalen Aufgaben nur so strotzt.
Die Kommunen, das steht da auch ganz explizit drin, sind diejenigen, die die Integration vor Ort zu leisten haben. Dafür haben die Kommunen bereits erheblich Mittel aufgewandt. Ja, das Land hat auch schon nicht unmaßgeblich Mittel den Kommunen zugewiesen, genauso wie der Bund, der seine Mittel bereits über das Land Nordrhein-Westfalen den Kommunen hat zukommen lassen.
Das alles reicht aber aus unserer Sicht nicht. Dies war unter anderem auch der Grund dafür, dass wir gestern vonseiten der Piratenfraktion dem Haushaltsänderungsgesetz zum zweiten Nachtragshaushalt nachgekommen sind, bzw. dem zugestimmt haben, dass Bundeszuweisungen an das Land für die Stärkung der Integrationsaufgaben überwiegend an die Kommunen weiterzuleiten seien.
Die strukturellen und vielleicht auch Steuerungsmechanismen, die auf Landesebene sicherlich auch einer auskömmlichen Finanzierung zugeführt werden müssen, bleiben davon unbenommen.
Selbstverständlich muss auch dafür Geld in die Hand genommen werden. Aber, um es noch einmal zu betonen, die Hauptaufgabe der Integration wird sowohl im schulischen Sektor als auch in gesamtgesellschaftlicher Hinsicht den Kommunen in den nächsten Jahren und Jahrzehnten zufallen. Da gebührt den Kommunen eine immer klare auskömmliche Finanzierung, die wir heute unter Berücksichtigung der konjunkturellen Lage noch halbwegs als gegeben ansehen, aber kurz- und mittelfristig, wie auch besonders langfristig nicht als gewährleistet ansehen. Dafür müssten wir heute schon in den Haushaltsberatungen für das Jahr GFG 2017 entsprechende Grundlagen legen.
Ich denke, dass das sicherlich auch noch in den Ausschussberatungen zur Sprache kommen wird. Da wird es sicherlich von der einen oder anderen Fraktion entsprechende Änderungsanträge gegen, die das Polster der Kommunen über diesen Weg erhöhen wird.
Die Kommunen rufen vor allem nach einer Verbesserung der auskömmlichen Finanzierung und auch – wie ich es gerade sagte – nach der Erhöhung der Verbundquote. Es ist also nicht so, dass das irgendeine Forderung ist, die hier im Raum, hier im Hohen Hause herumwabert, sondern das ist etwas, was die Kommunen seit vielen Jahren fordern.
Darüber hinaus möchte ich mich gar nicht im KleinKlein der Systematik des GFGs verlieren, es reicht einfach vorne und hinten nicht. Der Schuldenstand der Kommunen – das wurde auch schon angesprochen – steigt weiter. Da reicht auch der Stärkungspakt nicht aus, auch nicht die gute Bilanz, die Sie, Herr Minister Jäger, hier vorgetragen haben.
Fakt ist nämlich – Herr Höne hat es eben genannt –: Der Schuldenstand beträgt 60 Milliarden € aufseiten der Kommunen des Landes Nordrhein-Westfalen. Auch das ist kein Pappenstiel, auch nicht unter Berücksichtigung einer günstigen Zinssituation.
Abgesehen davon müssen wir noch einmal verschiedene Beteiligungen betrachten insbesondere größerer Kommunen an größeren Konzernen wie zum Beispiel RWE. Wir dürfen auch die Tatsache nicht verschweigen, dass Einnahmen aus diesen Beteiligungen eher sinken als dass sie steigen. Ich denke daran, dass die Dividende bei RWE gleich Null ist. Das war ein wesentlicher Finanzierungsfaktor für einige Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen in den letzten Jahren und Jahrzehnten.
Vor Kurzem konnten wir lesen, dass Essen vermutlich eine schwarze Null vorlegen kann. Bravo! – Aber zu welchem Preis? Zu dem Beispiel Essen hat mein Fraktionsvorsitzender Marsching auch aus persönlicher Betroffenheit vorhin einige Ausführungen gemacht. Dazu kommen dann Fremdenfeindlichkeit und Kinderarmut. Die erreichen Rekordniveau und Dimensionen, die wir alle nicht wollen. Aber wir sind diejenigen, die dafür sorgen können, dass genau da an der Wurzel unserer gesellschaftlichen Entwicklung dazu beigetragen werden kann, dass das eingedämmt oder gar auch ausgemerzt wird.
Dazu muss finanziert werden, dazu muss Geld in die Hand genommen werden. Dafür reicht es nicht, was jetzt im GFG steht, bei aller Belastung des Gesamthaushalts, den man ohnehin betrachten muss.
Aber dann muss man eben auch darüber nachdenken, dass gerade im Bereich Kinder, im Bereich der Vorsorge und insbesondere im Bereich der Bildung, so viel Geld in die Hand genommen werden kann, dass es möglicherweise nur über Kredite zu finanzieren ist. Deswegen auch die Ausnahme von der Schuldenbremssituation, auch vor dem Hintergrund der integrativen Aufgaben, denen die Kommunen des Landes Nordrhein-Westfalen in den nächsten Jahren ausgesetzt sind.
Mehr dazu werden wir sicherlich im Ausschuss hören und beraten können. Der Ausschussüberweisung stimmen wir vonseiten der Piratenfraktion selbstverständlich zu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer im Saal und daheim! Jetzt nach der Debatte zum Integrationsplan muss man feststellen, dass vor allem Rot-Grün schlichtweg Arbeitsverweigerung betrieben hat, wenn man den Nachtragshaushalt betrachtet. Es ist eine Farce – das geht auch Richtung CDU, FDP und Grüne –, wenn hier im Landtag über Integration staatsmännisch geredet wird und wir uns gleichzeitig mit folgenden Aussagen konfrontiert sehen, die alle sehr aktuell, keine zwei Monate alt sind:
Die Ministerpräsidentin ist froh, dass die EUAußengrenzen alle dicht sind, wohlwissend, dass dadurch immer mehr Menschen im Mittelmeer sterben.
Ich fragte mich vorhin: Warum spricht an diesem Pult zum Integrationsplan und vielleicht sogar zum Integrationsnachtragshaushalt nicht die Ministerpräsidentin? Möglicherweise liegt in dieser Aussage ein Grund dafür.
Frau Göring-Eckardt von den Grünen weist sinngemäß in dem Bericht aus Berlin darauf hin, dass es nun eine wichtige Aufgabe des Innenministers sei, 2.000 hilfesuchende Menschen aus Nordrhein-Westfalen schnellstmöglich abzuschieben.
Dr. Stamp sitzt im Innenausschuss, und sein größtes Interesse gilt der Frage, was Herr Minister Jäger persönlich für mehr Abschiebung unternimmt.
Die Union, mit rühmlicher Ausnahme des Fraktionsvorsitzenden der NRW-CDU-Fraktion hier im Landtag Nordrhein-Westfalen, schürt in der Bevölkerung Ängste mit der Diskussion über Obergrenzen, Burkaverbot und Terrorismus – und all das vor dem Hintergrund notwendiger Integration als gesamtgesellschaftliche Aufgabe, wie wir heute Morgen hörten, wie wir auch in den Anträgen lesen konnten, insbesondere dem Antrag über den Integrationsplan von Rot-Grün.
Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Das erste Mal in dieser Legislaturperiode muss ich öffentlich feststellen: Es gab nie eine verlogenere Debatte um einen so wichtigen Punkt der Landespolitik, wie wir es heute gehört haben.
Ich kündige hiermit für die Piratenfraktion die Ablehnung aller Alibianträge von Rot-Grün an. Das bezieht sich zum einen auf den Integrationsplan, wie schon bereits erledigt, aber auch auf den diesen unterstützenden Änderungsantrag im Hinblick auf den Haushalt.
Herr Kollege Zimkeit hatte eben ausgeführt – ich habe es zusammengerechnet –: 40 Millionen € macht dieser Nachtragshaushalt gemäß Änderungsantrag für den Bereich Integration aus. Davon sind
25 Millionen für Quartiersentwicklung. So wichtig Quartiersentwicklung sicherlich ist, ist dies keine notwendige Maßnahme, die in einen Nachtragshaushalt gehört, denn die Notwendigkeit für die Quartiersentwicklung gibt es seit Jahren. Jetzt im Nachtragshaushalt damit anzukommen und diese Debatte zum Anlass zu nehmen, hier groß aufzutrumpfen, das ist ein Armutszeugnis.
Frau Kollegin Beer hatte eben hier ausgeführt: Was wir versprechen, halten wir auch. Es wäre wahrscheinlich besser gewesen, Sie hätten mehr versprochen, dann wäre auch mehr in diesem Nachtragshaushalt enthalten, das muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen.
Dieser Nachtragshaushalt, soweit er wegen des Integrationsplans und wegen das damit in Verbindung stehenden Nachtragshaushalts verschoben werden musste – so die Ankündigung der Parlamentarischen Geschäftsführers der SPD Herter –, ist nichts weiter als der Versuch, diese Ankündigung am Ende nicht ins Leere laufen zu lassen.
Wie die Beratungen zu dem Integrationsplan verlaufen sind, haben wir ja bereits gehört. Das bezog sich auch auf den 19. August des Jahres, an dem vorgesehen war, über die finanzielle Unterfütterung dieses Integrationsplans zu sprechen.
Während die FDP vorher und die CDU zwischendurch ausgestiegen sind, müssen wir sagen, dass wir vor einigen Tagen mehr oder weniger – wie soll ich sagen? – vor die Tür gesetzt worden, obwohl die Piratenfraktion hier seit Monaten intensiv an einem Gelingen eines Integrationsplans mitgewirkt hatte. Das Ergebnis davon ist unser heute vorgelegter Integrationsplanentwurf, der hier von der Mehrheit des Landtags Nordrhein-Westfalen abgelehnt wurde. Dieses Schicksal ereilt leider Gottes auch den Änderungsantrag im Hinblick auf den zweiten Nachtragshaushalt 2016.
Ich muss ganz ehrlich sagen: Flickschusterei ist das eine Wort, das man nennen kann, Herr Kollege Optendrenk. Eines steht jedenfalls fest: Was wir hier vorgelegt bekommen, ist zu spät, es ist zu wenig, und es hat die falsche Schwerpunktsetzung, insbesondere dann, wenn man darüber nachdenkt, dass hier der Verfassungsschutz für den Bereich der Integration gestärkt werden soll. Das widerspricht sich, und auch das ist ein Grund, warum wir diesen Nachtragshaushalt ablehnen.
Nein, nein, nicht Unkenntnis, überhaupt nicht. Salafismusprävention ist sicherlich nicht Aufgabe des Verfassungsschutzes. Das wäre eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die auch durch verschiedene andere Organisationen durchgeführt werden sollte.
Herr Kollege Zimkeit, das wissen Sie auch, das haben wir oft genug vorgetragen. Dabei bleiben wir. Deswegen sage ich: Ablehnen. – Vielen herzlichen Dank.
Danke schön. – Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer im Stream und auch hier im Plenarsaal! Wir hörten gerade noch beim letzten Tagesordnungspunkt einiges über Glaubwürdigkeit und davon, dass viel geredet wird und Schlagzeilen produziert werden, manchmal aber auch nichts gemacht wird.
Ein weiteres Problem spreche ich jetzt im Zusammenhang mit den sogenannten Share-Deals an. Grunderwerbsteuerfreie Share-Deals boomen derzeit in Deutschland. Nach Schätzungen des Maklerhauses Aengeveldt lag in 2015 der Anteil der ShareDeals in Berlin, Frankfurt und Düsseldorf deutlich über dem der Vorjahre. Dazu muss man wissen: Beim Share-Deal handelt es sich um eine Konstruktion, welche die Grunderwerbsteuer komplett aushebelt.
Finanzminister Walter-Borjans, der sich bei jeder sich bietenden Gelegenheit als Robin Hood der Steuerzahler aufspielt, kann noch nicht mal Share-Deals in Sichtweite des Landtags verhindern. So musste er in der Vorlage16/4155 an den Haushalts- und Finanzausschuss jüngst einräumen, dass die Erste Abwicklungsanstalt, die komplett vom Land, den Sparkassen und den Landschaftsverbänden beherrscht wird, just die WestFonds, eine ehemalige Tochter der WestLB, verkauft hat.
WestFonds besteht aus mehreren geschlossenen Fonds, die Immobilien halten. Verkauft wurde vermit
tels Share-Deals und damit ohne Anfall von Grunderwerbsteuer auf Seiten der Käufer. Totalausfall! Wie auch immer die fiskalischen Auswirkungen für den Landeshaushalt sein mögen – die Signalwirkung eines solchen Vorgangs ist fatal, genauso wie die Erhöhung der Grunderwerbsteuer auf 6,5 %, die die Attraktivität gerade auch von Share-Deals erhöht hat.
Danke schön, Herr Kollege Witzel. – Da braucht es auch keine Spekulationen darüber, ob dann, wenn es diese Share-Deals nicht gäbe, die Kaufpreise möglicherweise sinken würden, nämlich um den Anteil, den die Grunderwerbsteuer bedeuten würde. Das ist eine Frage der Geldmarktpolitik, und diese liegt nicht in der Kompetenz des Landes.
Da braucht man sich auch nicht zu wundern, wenn in Düsseldorf laut Aengeveldt Share-Deals im Volumen von 520 Millionen € in 2015 getätigt wurden – immerhin rund 11 % des Umsatzes am Düsseldorfer Immobilienmarkt. Legt man den für NRW geltenden Grunderwerbsteuersatz von 6,5 % zugrunde, sind dem Land NRW damit alleine bezogen auf Düsseldorf im letzten Jahr 34 Millionen € im Ersteffekt an Steuereinnahmen entgangen. Pro Jahr kann man für die Metropolregion Nordrhein-Westfalen von Steuereinbußen in dreistelliger Millionenhöhe durch ShareDeals ausgehen.
Ein von Rot-Grün in Nordrhein-Westfalen erwirkter Landtagsbeschluss vom 16. Dezember 2014 – und da komme ich zu besagtem „Machen statt Reden“ –, der eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel vorsah, Steuerschlupflöcher im Grunderwerbsteuergesetz zu schließen, hatte bisher keine Wirkung.
Share-Deals sind Steuerschlupflöcher erster Güte. Steuerschlupflöcher sind nicht illegal, aber fiskalmoralisch verwerflich und somit zu stopfen – übrigens eine Argumentation, die Sie, Herr Finanzminister, immer gern an diesem Pult, aber auch im Haushalts- und Finanzausschuss vertreten.
Angesichts des Booms der Share-Deals in Nordrhein-Westfalen und der Tatsache, dass selbst die öffentliche Hand sich nicht zu schade ist, Immobilienwerte unter Umgehung von Grunderwerbsteuer zu veräußern, fordern wir Piraten die Landesregierung auf, sich in Form einer Bundesratsinitiative endlich konsequent für die Schließung sämtlicher Steuerschlupflöcher und insbesondere für die Abschaffung der Share-Deals im Grunderwerbsteuergesetz einzusetzen, so schwierig das im Übrigen auch technisch sein mag.
Herr Finanzminister, Sie mögen gerne auf Ihren Finanzministerkollegen aus Hessen, Thomas Schäfer von der CDU, verweisen. Das tun auch einige Fachleute, die davon ausgehen, dass jetzt eine Bundesratsinitiative kommen werde – aus Hessen, nicht aus
Nordrhein-Westfalen. Nun, wie auch immer, Fachleute sprechen davon, dass dies jedenfalls in dieser Legislaturperiode schon nicht mehr gelingen kann.
Sie hätten indessen seit 2014 die Zeit und auch die Manpower in Ihrem Ministerium gehabt, in dieser Hinsicht etwas auf den Weg zu bringen. Das ist nicht geschehen, und das kratzt an der Glaubwürdigkeit der Politik, auch in diesem Land Nordrhein-Westfalen. Als Finanzminister des bevölkerungsreichsten Bundeslandes sind Sie seit fast zwei Jahren persönlich in der Pflicht, und zwar gemäß Landtagsbeschluss. Auf diese Pflicht erneut aufmerksam zu machen, dazu dient unser heutiger Antrag.
Was den Antrag der CDU angeht, begrüßen wir diesen, werden uns allerdings bezüglich des Antrags enthalten. Wir halten diese Systematik der Arbeitsgruppe auf Länderministerebene für nichts weiter als ein Hinauszögern und ein Versandenlassen im Zuge der diversen Wahlkämpfe, die uns noch bevorstehen.
Allerdings wäre ein Vorstoß in Richtung auf eine Schließung des „Steuerschlupflochs Share-Deals“ auch vor dem Hintergrund des Wahlkampfes begrüßenswert, und zwar insofern, als die Menschen vielleicht daran erinnert werden, dass Politik auch Glaubwürdigkeit verkörpern kann. – Vielen herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, lieber Kollege Kämmerling, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie haben gerade zur Arbeitsgruppe und zur Initiative bzw. zum Tätigwerden des Landesfinanzministers im Rahmen der Arbeitsgruppe ausgeführt.
Sind Sie mit mir der Auffassung, dass ein Beschluss des Landtags Nordrhein-Westfalen, eine Bundesratsinitiative zu initiieren, nicht gleichzusetzen ist mit dem Besetzen einer Arbeitsgruppe, und dies fast zwei Jahre nach dem Beschluss hinsichtlich einer Bundesratsinitiative?
Vielen Dank. – Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen im Saal! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer hier im Saal und auch daheim! Schluss mit der Dispoabzocke. Ich bin ganz erstaunt und war schon völlig irritiert, dass Justizminister Kutschaty auf der Rednerliste steht und vertretend für ihn eigentlich Minister Jäger sprechen sollte. Nun sehe ich aber auch unseren Finanzminister. Der hatte beim letzten Mal im Juli-Plenum zu dem Thema „Schluss mit der Dispoabzocke“ gesprochen.
Die Piratenfraktion NRW fordert nach wie vor, schnellstmöglich gesetzlich festzuschreiben, dass die Dispozinsen und Überziehungszinsen für Banken und Sparkassen auf maximal 8 % über Basiszins gedeckelt werden. Die Fragen, warum das wichtig und richtig ist, wurden in der Debatte über unseren ähnlichen Antrag im Juli-Plenum, genau genommen am 7. Juli, weitestgehend beantwortet.
Beantwortet wurde auch die grundsätzliche Frage nach dem politischen Willen. Bis auf die Abstimmung und bis auf die CDU-Fraktion haben alle anderen im Landtag vertretenen Fraktionen diesen Vorstoß grundsätzlich gutgeheißen bzw. begrüßt, allerdings mit dem zutreffenden Hinweis, dass es einer bundeseinheitlichen Regelung für alle Sparkassen und Banken bedarf und es nicht auf landesgesetzlicher Ebene möglich ist, dieses nur für Sparkassen zu regeln.
Auch da war ich zwar etwas anderer Auffassung, aber die Einladung aus dem Juli-Plenum haben wir ankündigungsgemäß aufgegriffen, und deswegen der Antrag hier und heute.
Dispozinsen von teils über 12 % per anno in Nordrhein-Westfalen und auch in anderen Bundesländern sprechen für die Notwendigkeit einer bundeseinheitlichen Regelung und vor allen Dingen auch einer Deckelung. Zu dem Ergebnis kommt letztendlich auch die Erhebung von Stiftung Warentest, und die BaFin ist auch auf dem Fuße unterwegs, um zu überprüfen, ob denn das alles gut ist, was im Land geschieht, was die Dispozinsen angeht.
Die bloße Transparenz von Zinsen – ein Gebot bzw. eine Anregung, die gemacht worden ist – reicht uns definitiv nicht aus. Wir wissen auch, dass deutlich über 30, 40 Institute in Deutschland sich überhaupt nicht daran halten, was transparente Veröffentlichungen von Zinssituationen und Zinsforderungen angeht.
Es besteht nach wie vor dringender Bedarf, der Dispoabzocke einen Riegel vorzuschieben. Der Dispodeckel ist aus unserer Sicht gelebter Verbraucherschutz. Verbraucherschutz ist für Piraten, auch wenn der Landtag da, zumindest teilweise, in einer Abstimmung, anderer Auffassung war, Staatsziel.
Jenseits dieses Regulativs – da spreche ich durchaus auch die FDP an – stirbt weiß Gott nicht der Wettbewerb unter den Banken und Sparkassen. Er prosperiert selbstverständlich weiterhin – aber dann unterhalb des Zinsdeckels, wie wir ihn uns vorstellen, der in Zeiten von Mietpreisbremse und Schuldenbremse eine sehr wichtige, sozial verträgliche Privatschuldenbremse werden könnte.
An dieser Stelle zitiere ich noch einmal gerne, wie auch im Antrag selbst, Herrn Finanzminister Dr. Norbert Walter-Borjans aus besagter Sitzung vom 7. Juli 2016:
„Es ist richtig, dass wir einen Deckel brauchen. Diesen haben wir beantragt. Das ist aber nicht eine Sache des Landes, sondern das ist auf Bundesebene durchzusetzen. Wir haben es nicht durchsetzen können; wo immer es jedoch möglich ist, werden wir am Ball bleiben.“
Die Piratenfraktion ermuntert die Landesregierung, einen erneuten Vorstoß in diese Richtung zu unternehmen. Möglicherweise könnte es auch in Zeiten nahender Wahlen durchaus sein, dass sich die CDU/CSU innerhalb der Bundesregierung dann, wenn sich im Bundesrat vielleicht außerhalb einer Wohnungs- oder Kreditrichtlinie im Zusammenhang mit dieser Dispodeckelgeschichte ein neuer Vorstoß zeigt, auch bewegt und bereit ist, das im Bundesrat angenommene Regelwerk auch im Bundestag anzunehmen.
Daher wäre es schön, wenn wir hier im Landtag einen Konsens dahin gehend finden könnten, dass wir die Landesregierung bitten – „auffordern“ will ich an dieser Stelle nicht sagen, sondern „bitten“ –, noch einmal eine Bundesratsinitiative zu starten. Ich werbe daher für eine entsprechende Zustimmung des Hauses. – Vielen herzlichen Dank.
Danke schön. – Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer im Saal und daheim!
Wir Piraten – ich zumindest – empfinden große Sympathie für diesen Antrag.
Auch ich möchte meine Lottobude in der Nähe behalten.
Wir haben es im Markt der Lottoannahmestellen natürlich durchaus auch mit Wettbewerb zu tun. Nach meiner Übersicht gibt es zumindest neun Online-Lottoannahmemöglichkeiten. Sie haben natürlich ein ganz anderes Schicksal als die Lottoannahmestellen vor Ort. In den Orten, in denen wir leben, wollen wir ja gerne in maximal 3, 4 oder 5 km Entfernung die nächste Annahmestelle für Lotto finden.
Lottoannahmestellen sind darüber hinaus auch Orte der Kommunikation. Das ist nicht zu vergessen.
Letztendlich wird es natürlich auch darauf ankommen, zu beobachten, ob und inwieweit das Netz der Lottoannahmestellen weiterhin Garant sein kann für den wesentlichen Auftrag, der ebenfalls mit Lottoeinnahmen verbunden ist, die Wohlfahrtspflege im Lande Nordrhein-Westfalen zu unterstützen.
Da sind die Lottoannahmestellenbetreiberinnen und -betreiber fast Erfüllungsgehilfen des Landes. Das sollten wir bei der ganzen Situation nicht außer Acht lassen.
Nicht umsonst hat es ja – das muss man sehen – trotz des vielleicht begründeten Interesses an Gebührenerhöhungen ein nicht unbeträchtliches Angebot von WestLotto an den Verband der Lottoannahmestellenbetreiberinnen und -betreiber gegeben. Dieses Angebot wird als nicht ausreichend erachte – auch unter Berücksichtigung des Kostendrucks, den Herr Witzel hier schon dargestellt hat.
In der Tat ist es nicht nur die Entgegennahme von Geld und das Herausgeben eines Scheins, sondern auch die Schaffung der Infrastruktur, die überhaupt Voraussetzung dafür ist, dass eine Lottoannahmestelle eine entsprechende Genehmigung bekommen kann.
Das kann eben nicht einfach eine Bude sein, sondern das muss ein ordnungsgemäßes Ladengeschäft sein, was auch eine ordnungsgemäße Sicherung und ein ansprechendes Ambiente erfordert. Nicht jeder bekommt die Konzession für eine solche Lottoannahmestelle, sondern nur derjenige, der auch die räumlichen und sonstigen Voraussetzungen dafür schafft. Das müssen wir ebenfalls im Auge behalten.
Deswegen noch einmal: Ich empfinde große Sympathie für diesen Antrag. Ob er im Ergebnis am Ende auch so herauskommt, müssen wir gucken. Ich freue mich jedenfalls auf die Beratungen im Ausschuss. Vielleicht schaffen wir es auch, Rot-Grün dazu zu bewegen, in diese Richtung mitzudenken. Am Ende
kommt vielleicht etwas gemeinsames Gutes dabei heraus.
Vielen herzlichen Dank und eine schöne sitzungsfeie Zeit, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Vielen Dank. – Herr Präsident! Verehrte erbschaftsteuerinteressierte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen im Saal und daheim! Ich stehe sicherlich nicht im Verdacht, häufig einer Meinung zu sein mit Rot-Grün im Hinblick auf finanzpolitische Themen.
In diesem Fall bin ich es aber.
Ich heiße Sie im Übrigen auch herzlich willkommen zur Werbeveranstaltung der NRW-CDU für die Bundes-CDU und die CSU im Hinblick auf ein Erbschaftsteuergesetz, welches – das wurde hier schon gesagt – aller Voraussicht nach vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben wird.
Der Kollege Abel hat mal eben so eine Zahl genannt, der Kollege Zimkeit auch. Herr Kollege Witzel hat auch ein paar Zahlen genannt. Leute, wenn wir streiten wollen, müssen wir uns doch klar darüber sein: Es geht hier um 1 % aller Unternehmen, die betroffen wären von etwaigen, ich sage mal, Erschwernissen hinsichtlich der Befreiung von Steuerlast. Es geht wohlgemerkt um Erschwernisse hin zu einer Befreiung von Steuerlast.
Alle Unternehmen bis zu einem Betriebswert von 26 Millionen € haben aus dieser sogenannten Steuerreform einen Vorteil. Die zahlen nämlich unter dem Strich einen marginalen Steuersatz von durchschnittlich 1,8 % auf das Betriebsvermögen. 1,8 %! Wenn jemand hier im Saal von seiner Tante 50.000 € erbt, zahlt er mehr, als wenn er einen reichen Onkel hätte mit einem Unternehmen, das einen Wert von 25 Millionen € hat.
Nein, das ist kein Schwachsinn. Das sind Zahlen, die allgemein bekannt sind. 99 % aller Unternehmen in Deutschland – im Übrigen auch, im Durchschnitt, NRW-bezogen – liegen unterhalb dieser Grenze, für die es eben eine Bedürfnisprüfung gibt. Ansonsten gelten die Zahlen: Kleine Unternehmen mit 100.000 bis 200.000 € Wert zahlen 14,6 %. Unternehmen mit 500.000 € bis 2,5 Millionen € Wert zahlen 8,5 %. Alles darüber hinaus zahlt weniger.
Wenn Sie das für gerecht halten, dann würde es mich freuen, wenn Sie erkennen würden, dass das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung vom 17. Dezember 2014 recht hatte und dass die Große Koalition in Berlin – da muss ich allerdings sagen: das ist natürlich ein Wermutstropfen, Herr Finanzminister – einschließlich der SPD dieser Reform zugestimmt hat. Wenn etwas Mist ist, stimmt man am besten nicht zu. Aber gut; vielleicht hat man auch auf den Bundesrat geschielt und gesagt: Na ja, der wird es schon richten. – Ich finde das nicht so ganz in Ordnung. Sei‘s drum!
Jetzt die bekannten Neuregelungen auseinanderzudröseln, würde den Rahmen sprengen; diese Zeit haben wir einfach nicht. Was hier als Erbschaftssteuerreform vorgestellt wurde, ist bereits kompliziert genug.
Die Rechtslage, wie sie sich jetzt ergibt – das gilt auch für die Unternehmen, die ich eben meinte, diese besagten 1 % über der Grenze von 26 Millionen € Betriebsvermögenswert –, ist ein Fest für Steuerberater, für Gesellschafts- und Vertragsjuristen.
Daran ist gar nichts auszusetzen, und ich finde das aus Berufssicht überhaupt nicht schlecht. Aber: Es ist sozial unverträglich.
Liebe Landtags-SPD, es wäre wahrscheinlich falsch, an Sie die Frage zu richten, warum Ihre Bundes-SPD dieser Reform in der Koalition im Bundestag zugestimmt hat. Ich kann nur darum bitten, Herr Finanzminister, dass Sie an der auch öffentlich geäußerten Kritik festhalten; soweit ich Sie kennengelernt habe, werden Sie da auch nicht einknicken. Dieses Gesetz darf keinen Bestand haben. Wir werden den Antrag der CDU daher wohl kaum unterstützen können. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer im Saal und daheim! Ich hätte es nicht für möglich gehalten, aber auch dieser Antrag – wir hatten ja schon einen – geht so ein bisschen in Richtung Kritik am Bundesfinanzminister – und das aus gutem Grund.
Laut EU-Kommission entgehen dem Fiskus in den EU-Staaten allein wegen struktureller Steuervermeidung von Konzernen 50 bis 70 Milliarden € jährlich. Die Bundesrepublik Deutschland nimmt im Kampf gegen aggressive Steuervermeidungsstrategien von Konzernen keineswegs eine Vorreiterrolle ein. Vielmehr war es gerade der Bundesfinanzminister, der bei den Verhandlungen der EU-Finanzminister darum bemüht war, dass sogenannte Country-by
Country-Reporting einzuschränken. Dies ergeben die Verhandlungsprotokolle der Bundesregierung.
Bei dem Country-by-Country-Reporting handelt es sich um länderspezifische Bilanzen für multinationale Konzerne, aus denen ersichtlich wird, wie viel Geld in welchem Land verdient wurde und wo es demnach ertragssteuerlich gesehen zu versteuern ist. Das ist somit ein zentrales Element unter anderem gegen aggressive Steuervermeidungsstrategien von Konzernen und für mehr Steuertransparenz.
Mit dem Country-by-Country-Reporting lassen sich Tricks wie bei Google und Amazon verhindern, die ihre Gewinne über Tochterunternehmen in Europa verteilen, um so ihre Steuerlast zu minimieren. Eine Einbeziehung solcher Tochterfirmen lehnte Deutschland, vertreten durch den Bundesfinanzminister Dr. Schäuble, in den Verhandlungen jedoch vehement ab, sofern die Muttergesellschaft solcher Konzerne nicht selbst zu Berichten verpflichtet ist. Im Ergebnis hätte das dazu geführt, dass die Tochterunternehmen von Konzernen, die ihren Sitz in den USA haben – wie zum Beispiel Google und Amazon – keinem verpflichtenden Reporting unterworfen gewesen wären.
Zum Glück stand Deutschland bei diesem Versuch, ein länderspezifisches Berichtswesen zu verwässern, in den Verhandlungen alleine da. Alle anderen EU-Finanzminister wiedersetzten sich dem deutschen Finanzminister und beschlossen, dass auch Tochterfirmen unter die Berichtspflicht fallen. Allerdings müssen sie ihre Angaben im Gegensatz zu Muttergesellschaften erst für 2017 machen.
Bundesfinanzminister Schäuble ist aber nach wie vor bestrebt, den Transparenzgewinn und die Wirksamkeit des Reportings auszuhöhlen. So sträubt er sich zum Beispiel gegen die Pläne der EU-Kommission, länderspezifische Dokumente der Berichtspflichten der Konzerne öffentlich zugänglich zu machen. Dies halten wir Piraten allerdings für unerlässlich.
Für die Effektivität und Funktionsfähigkeit des Country-by-Country-Reporting ist die öffentliche Zugänglichkeit von elementarer Wichtigkeit. So war es wegen bereits heute geltender Veröffentlichungspflichten für den Bankensektor möglich, zu erkennen, dass britische Investmentbanken trotz massiver Gewinne kaum Steuern im Vereinigten Königreich zahlen. Nur wenn die Öffentlichkeit, etwa Journalisten und zivilgesellschaftliche Organisation und auch Whistleblower den vollen Zugriff auf Country-byCountry-Reportings haben, ist ausreichende Transparenz hergestellt, um sicherzustellen, dass aggressive Steuervermeidungsstrategien von Konzernen aufgedeckt werden können.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen und damit auch wir können nicht weiter zusehen, wie der Bundesfinanzminister trotz anderslautenden öffentlichen
Gebarens beim Schließen solcher Steuerschlupflöcher in Europa mit dem Fuß auf der Bremse steht.
Eine ähnlich lethargische Haltung erkennen wir des Weiteren beim Kampf gegen weitere Vermeidungsstrategien. So erkennen wir keinen Fortschritt bei der Eingrenzung der Steuervorteile hinsichtlich sogenannter Linzenzboxen. Wir erkennen keine durchgreifenden Veränderungen beim Drehen an der Schraube des Körperschaftsteuergesetzes. Wir erkennen keine nachhaltigen Bemühungen zur Eindämmung der Möglichkeiten, Grunderwerbsteuer zu umgehen. Wir erkennen keine nachhaltigen Bemühungen zur Eindämmung von Sitzverlagerungen ins europäische oder Offshore-Ausland hin zu sogenannten internen Steuerparadiesen.
Die Piratenfraktion fordert daher einen klaren Appell des Landtags Nordrhein-Westfalen an den Bundesfinanzminister, seine Blockadehaltung im Kampf gegen aggressive Steuervermeidungsstrategien aufzugeben. Darüber hinaus fordern wir die Landesregierung auf, sich gegenüber dem Bundesgesetzgeber sowie gegenüber der Europäischen Kommission konsequent für die Schließung von Steuerschlupflöchern und für die rückhaltlose Bekämpfung von Steuervermeidungsstrategien einzusetzen. Soweit es möglich ist – Herr Finanzminister, so Sie es an diesem Pult schon einmal gesagt haben – ist dies notfalls auch im Alleingang durchzuziehen.
Wir danken im Übrigen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen für den Entschließungsantrag, der im Wesentlichen unseren Antrag wiederholt. Sie hatten uns eingeladen, …
… Ihrem Entschließungsantrag beizutreten. Wir haben dies aus einem Grund nicht getan. Wir vertreten nach wie vor die Auffassung, dass der Ankauf von Steuer-CDs, wie er durchgeführt worden ist und wie er weiterhin angekündigt ist, nicht der richtige Weg ist, um das alles durchzusetzen, was wir unter transparenter Vermeidung von Steuerschlupflöchern verstehen.
Deswegen haben Sie bitte Verständnis, wenn wir uns hinsichtlich …
… Ihres Entschließungsantrags enthalten.
Ich werbe für die Zustimmung zu unserem im Übrigen überwiegend gleichlautenden Antrag. – Vielen herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, lieber Kollege Ralf Witzel, dass Sie die Zwischenfrage noch zulassen. – Es wurde gerade von Ihnen ein umfangreiches Gesetzespaket, ein Gesetzentwurf erwähnt vor dem Hintergrund der Empfehlungen der OECD. Teilen Sie mit mir gegebenenfalls die Befürchtung, dass vor dem Hintergrund der Unwägbarkeiten, was den Brexit angeht, Derartiges erst einmal noch weit in die Zukunft geschoben werden könnte?
Danke. – Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer daheim! „Schluss mit der Dispo-Abzocke!“: Die Piratenfraktion NRW fordert, schnellstmöglich gesetzlich festzuschreiben, dass die Dispozinsen und Überziehungszinsen für Sparkassen in NRW auf maximal 8 % über Basiszins gedeckelt werden.
Sie werden sich vielleicht fragen: Warum wollen die Piraten das für NRW? Richtiger wäre es in der Tat, das auch im Bund zu fordern, also für das gesamte Bundesgebiet. Aber wir befassen uns nun einmal nur mit NRW und auch mit der Rahmengesetzgebungskompetenz NRWs für die Sparkassen in diesem Land.
Laut einer Studie der „FAZ“ und der Institution CORRECTIV verlangen die Sparkassen in Nordrhein-Westfalen saftige Dispozinsen von ihren Kunden. So liegt der effektive Dispozins der Kreisspar
kasse Köln bei 10,81 %; 11,31 % verlangt die Sparkasse Düsseldorf, 12,29 % die Sparkasse Duisburg, 12,037 % die Sparkasse Mülheim an der Ruhr, 11,56 % die Sparkasse Essen, 11,359 % die Sparkasse Oberhausen.
Zinsen für die Inanspruchnahme von Dispokrediten stellen eine besondere Belastung von Sparkassenkunden dar, die in Zeiten einer Nullzinspolitik der EZB und einem praktisch gegen null tendierenden Guthabenzins zu einem auffälligen Missverhältnis zwischen Guthabenzinsen und Schuldzinsen geführt haben.
Die horrenden Dispozinsen lassen viele Verbraucherinnen und Verbraucher direkt in die Schuldenfalle tappen und verschärfen das soziale Ungleichgewicht in unserem Land. Allerdings geht dieses Ungleichgewicht auch bundesweit zulasten der Bürgerinnen und Bürger, weshalb von NRW – als dem bevölkerungsreichsten Bundesland – ein deutliches Zeichen ausgehen muss.
Im September des Jahres 2015 hat die Landesregierung – das ist ihr wirklich hoch anzurechnen – von Nordrhein-Westfalen aus einen Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebracht, der eine Deckelung der Dispozinsen auf maximal 8 % für den gesamten Bankensektor vorsah. Das geschah im Rahmen der Beratungen über die Wohnimmobilienkreditrichtlinie.
Im Bundesrat wurde dieser Gesetzentwurf angenommen. Die Große Koalition unter der Führung der CDU/CSU hat ihn dann im Bundestag abgelehnt.
Sehr schön finde ich den aktuellen Vorstoß der BaFin, die Dispokreditzinsen aller Institute bundesweit unter die Lupe zu nehmen – gerade auch aus den genannten Gründen. Wie ich eben gesagt habe, hat der Bundesrat diesem Gesetzentwurf zugestimmt, während die CDU/CSU ihn abgelehnt hat.
Im Verhältnis zu den Sparkassen liegen die privaten Banken – und das ist das Erstaunliche; man könnte ja glauben, die privaten Banken langten mehr zu – im Schnitt 2 % unter dem Zinsniveau der Sparkassen.
Hierfür gibt es keine Rechtfertigung. Somit besteht dringender Bedarf, der Dispo-Abzocke der Sparkassen einen Riegel vorzuschieben.
Der Rest ist eine Frage des politischen Willens. So begrüßen wir selbstverständlich auch Initiativen, bei denen zum Beispiel von der Deckelung der Gehälter von Sparkassenführungskräften die Rede ist.
Hier wird wahrscheinlich gleich argumentiert, die Sparkassen hätten doch mit einer ungünstigeren Kostenstruktur zu tun. Dann müssen sich die Sparkassen fragen lassen, ob sie sich da nicht vielleicht ein Beispiel an den privaten Banken nehmen; denn dort funktioniert es auch.
Laut Sparkassengesetz unterliegen die Sparkassen und die Sparkassen- und Giroverbände in NordrheinWestfalen der Aufsicht des Landes. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist das Finanzministerium. Mit dem Sparkassengesetz NRW regelt der Gesetzgeber den Rahmen für das Sparkassenrecht. Und Sparkassenrecht ist in Deutschland Ländersache.
Die Piratenfraktion fordert daher unverzüglich, im Sparkassengesetz festzuschreiben, dass die Dispozinsen gedeckelt werden, und zwar moderat auf 8 % über Basiszins.
Meine Damen und Herren, das ist gelebte Verbraucherpolitik. Dies ist gerecht und moderat. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Kollegin Scharrenbach, ich habe natürlich damit gerechnet, dass Sie besonders betonen, es gebe einen Unterschied zwischen formellem und materiellem Sparkassenrecht. Das weiß ich natürlich. Ich hatte aber nicht umsonst in meiner Rede auch betont, dass alles in der Politik eine Frage des politischen Willens bzw. der politischen Willensbildung ist. Ich habe auch hier in diesem Landtag schon Gesetzesänderungen erlebt, die dafür Sorge tragen sollten, einen bestehenden Zustand zu ändern.
An dieser Stelle bin ich natürlich besonders dankbar für den Appell von Frau Kollegin Blask. Gleichzeitig möchte ich Ihnen aber noch eines entgegenhalten. Sie sprachen von einem Eingriff in den Markt. Ja, es wäre in der Tat ein Eingriff in den Markt, ein Eingriff in die Wettbewerbsfähigkeit, und zwar zugunsten der Sparkassen, wenn sie denn mit ihren Zinsen wenigstens auf das Niveau heruntergingen, das die Banken derzeit nun einmal praktizieren.
Denn nicht umsonst musste ja auch erwähnt werden, dass die Sparkassen grundsätzlich im Durchschnitt bundesweit 2 Prozentpunkte über den privaten Banken liegen. Man muss hier doch einmal die Frage stellen, wieso das so ist. Es kann sich doch nur um irgendwelche strukturellen Fehlentwicklungen bei den Sparkassen handeln, die es auf ein Normalmaß zurückzuführen gilt, sodass die Sparkassen ebenfalls wenigstens mit dem Zinsniveau der Banken auskämen.
Hier jetzt ohne Weiteres den Eingriff zu monieren, halte ich also doch für einigermaßen überzogen.
Noch einmal: Politischer Wille ist maßgeblich. Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg, Frau Kollegin Scharrenbach.
Frau Präsidentin, ganz kurz:
Erstens. Herr Kollege Witzel, zunächst vielen Dank für Ihre Ausführungen. Sie haben recht. Das sehe ich genauso.
Zweitens. Dies ist ein erster Aufschlag zu einem politischen Diskurs, den wir hier im Lande NordrheinWestfalen definitiv führen sollten. Deswegen danke ich für die Hinweise und freundlichen Empfehlungen der Kolleginnen und Kollegen, Frau Blask, Herrn Markert, die wir gerne aufgreifen. Das können wir natürlich nach der Sommerpause tun.
Wenn damit das bewirkt worden ist, was wir mit unserem Antrag wollten, nämlich nichts anderes, als diesen politischen Diskurs zu eröffnen, dann freue ich mich auf die Zeit nach der Sommerpause, wo wir dann in der Tat die Sache etwas konkreter angehen können – und das vielleicht auch vor dem Hintergrund der Tatsache, dass wir sagen müssen: Wo ein politischer Wille ist, ist auch ein politischer Weg. Diesen Weg sollten wir gehen. – Danke schön.
Vielen Dank, Frau Ministerin, dass Sie auch diese dritte Zwischenfrage zulassen. – Sie sprachen gerade das Fach respektive Pflichtfach Informatik an und sagten, es bedürfe keines Pflichtfaches Informatik, sondern die Integration in den allgemeinen Unterricht sei aus Ihrer Sicht ausreichend.
Hängt diese Einschätzung möglicherweise damit zusammen, dass der Anteil der Lehrerschaft ohne Lehrbefähigung im Fach Informatik bei den Hauptschulen bei 84 %, bei den Realschulen bei 54 %, bei den Gesamtschulen bei 74 % und bei den Gymnasien eben nur bei 36 % liegt? Ist es also Ausdruck der fehlenden Lehrbefähigung, dass Sie diese Auffassung vertreten?
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer im Saal und daheim! Lieber Kollege Marcus Optendrenk, auf die Verfahrensfragen und die Behandlung möchte ich nicht eingehen.
Der Antrag gibt uns jedoch Gelegenheit – und diese Möglichkeit gibt es gar nicht oft genug –, über die Frage der Problematik „Bargeldobergrenze“, „Bargeldabschaffung“ zu sprechen. Allerdings greife ich da – ähnlich wie Kollege Witzel – dem Verfahren nicht gerne vor und sage: Ja, die Auswertung müssen wir noch vornehmen. Sie wird seriöserweise im Haushalts- und Finanzausschuss erfolgen.
Mit einem doch vielleicht wehmütigen Seitenhieb meinerseits muss ich feststellen: Ja, das ist das Positionspapier von Bündnis 90/Die Grünen und insbesondere auch von der Grünen-Landtagsfraktion. Leider Gottes, lieber Marcus Optendrenk, ist es aber auch ein wenig Feigheit vor dem Feind, dem politischen Gegner an der Stelle, weil Schäuble, der in diesem Positionspapier mehrfach vorkommt, einfach nur herausgestrichen wurde.
Das finde ich ein wenig inkonsequent, zumal hier vonseiten der CDU-Fraktion im Landtag NordrheinWestfalen offenbar eine ganz andere Meinung vertreten wird als auf Bundesebene, in der BundesCDU. Aber darauf komme noch.
Liebe Grüne, auf Seite 4 Ihres Positionspapiers heißt es:
„Wir GRÜNE im Landtag NRW sprechen uns klar für die Bewahrung der Freiheit und des Selbstbestimmungsrechtes sowie des Datenschutzes und des Rechtes auf freie Wahl der Zahlungsmittel aus und lehnen die Einführung einer Obergrenze für Bargeldzahlungen ab.“
Die „Rheinische Post“ schreibt am 09.03. sinngemäß: Damit die rot-grüne Koalition nicht gefährdet werde, wollen die Grünen über das Positionspapier hinaus keinen Beschlussantrag zum Bargeld in den Landtag einbringen. – Das müssen sie auch nicht. Sie brauchen einfach nur den Anträgen hier und heute, nämlich dem Antrag der FDP und dem Antrag der Piratenfraktion, zustimmen.
Jetzt sage ich Ihnen noch etwas: Im Koalitionsvertrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen von 2012 ist mit keinem Wort von Bargeld die Rede. Das heißt, Bargeld und damit auch eine Bargeldobergrenze sind aus dem Koalitionsvertrag völlig ausgenommen.
Es steht Ihnen also frei, an dieser Stelle einmal Farbe zu bekennen, und zwar ganz eindeutig Richtung Datenschutz, wie Sie es richtigerweise in Ihrem Positionspapier geschrieben haben, zur Frage der Freiheit der Bürgerinnen und Bürger im Umgang mit Zahlungsmitteln etc. Alle Punkte, die die CDU in den Antrag hineingeschrieben hat, die in Ihrem Positionspapier stehen, die in etwa den Ausführungen im Prosatext der FDP ähneln, und unsere Ausführungen decken sich. Das unterstützen wir selbstverständlich.
Ebenso unterstützen wir in der Sache den Antrag der CDU hier und heute. Dementsprechend werden wir diesem Antrag auch zustimmen.
Uneingeschränkter Bargeldverkehr ist gelebter Datenschutz. Eine Bargeldobergrenze ist unwirksam gegen Kriminalität und Terrorismus.
Wir werden also zustimmen. Aber, liebe CDU-NRW, da Sie sich jetzt und hier und heute gegen jegliche Einschränkung des Bargeldverkehrs ausgesprochen haben und dies wohl auch mit Ihrem Abstimmungsverhalten dokumentieren werden, gehen wir natürlich davon aus, dass Sie auch unseren Anträgen, nämlich dem Antrag der FDP- und der Piratenfraktion, zustimmen werden.
Allerdings bleibt die Kritik im Raum stehen: Sie sind der größte CDU-Landesverband der Bundesrepublik Deutschland mit einem stellvertretenden Bundesvorsitzendem Laschet, der sich anschickt, Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen werden zu wollen.
Der Herr Laschet sollte bitte dann aber auch nach Berlin latschen und dem Bundesfinanzminister sagen: Lass den Blödsinn sein!
Tun Sie das! Und wenn Herr Dr. Schäuble sagt, er kenne niemanden in Kontinentaleuropa, der die Absicht habe, Bargeld abzuschaffen, dann mag das ja sein und beschränkt sein auf Kontinentaleuropa.
Die Macher der Bargeldabschaffung sitzen aber gar nicht in Europa, sondern in China und in den USA. Das sind unter anderem große Kreditkartenfirmen und große Banken, die eben nicht in Kontinentaleuropa beheimatet sind, und die kennt Herr Dr. Schäuble.
Insofern ist die Aussage wahrscheinlich gar nicht falsch, wenn er sagt, in Kontinentaleuropa kenne er niemanden, der die Absicht habe, Bargeld abzuschaffen. Das ist aber wahrscheinlich nur die halbe Wahrheit.
Im Ergebnis führt eine Bargeldobergrenze zu einem massiven Eingriff in die Freiheits- und Eigentumsrechte der Bürgerinnen und Bürger. Wir Piraten lehnen daher jegliche Beschränkungen des Bargeldverkehrs kategorisch ab.
Zum Abschluss der heutigen Debatte bleibt nur noch zu sagen: Bargeld, Freiheit, Privatsphäre, Punkt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen, Zuschauerinnen und Zuschauer im Saal und daheim! Königsrecht des Parlaments ist das Haushaltsrecht. Ganz ehrlich, wir beraten hier und heute in erster Lesung einen Nachtragshaushalt, den zweiten für dieses Jahr. Der Kollege Zimkeit eben gesagt hat, das lege Schwerpunkte fest.
Die Schwerpunktfestsetzung erfolgt normalerweise, und da gebe ich dem Kollegen Witzel durchaus recht, in den generellen Haushaltsberatungen zu einem Haushaltsjahr, und das ist 2016. Die Haushaltsberatungen waren im Dezember des letzten Jahres abgeschlossen. Was jetzt kommt, ist unabhängig von der Aufgabenerfüllung im Bereich Flüchtlinge nichts weiter als ein Bauchladen.
Man muss sich das einfach mal ansehen. Und die Menschen, die uns im Lande zuhören und etwas von einem Nachtragshaushalt hören, gehen erst einmal so landläufig davon aus, dass da etwas vergessen worden ist. In der Tat, es scheint einiges vergessen worden zu sein, wenn man bedenkt, dass Schwerpunktsetzungen erfolgen sollen, wie wir schon im Bereich Schule, und hier im Bereich der Inklusion gerade erörtert haben.
Der vorliegende Nachtragshaushalt sieht 300 Stellen für Sonderpädagogen vor. Das hatten wir heute Morgen ja schon in der Aussprache zur Aktuellen Stunde mehrfach gehört. Verehrte Damen und Herren, diese 300 Stellen sind 0,75 Stellen pro Kommune in Nordrhein-Westfalen oder 0,05 Stellen pro Schule. Bei einer Annahme von 40 Arbeitsstunden ist das ein Mehrwert von zwei Mann bzw. Frau pro Stunde in der Woche pro Schule. Bei durchschnittlich 416 Kindern pro Schule sind das gut 17 Sekunden Unterstützung pro Schüler in NRW im Bereich der Inklusion.
Wir fragen hier noch gar nicht, woher, Frau Ministerin Löhrmann, die qualifizierten Menschen kommen sollen, die das leisten. Aber dass die Landesregierung hier und heute hervorhebt, dass es für 17 Sekunden pro Woche und Schüler eine sonderpädagogische Unterstützung geben soll, ist peinlich!