Protocol of the Session on February 28, 2013

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich heiße Sie ganz herzlich willkommen zu unserer heutigen, 23. Sitzung des Landtags von Nordrhein-Westfalen in dieser Wahlperiode.

Mein Gruß gilt unseren Gästen auf der Zuschauertribüne sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medien.

Ganz besonders heiße ich heute Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs für das Land NordrheinWestfalen willkommen, die auf der Zuschauertribüne Platz genommen haben, um den Beginn unserer heutigen Sitzung zu verfolgen. Namentlich begrüße ich ganz herzlich den 1. Vizepräsidenten des Verfassungsgerichtshofs, Herrn Johannes Riedel, und die 2. Vizepräsidentin des Verfassungsgerichtshofs, Frau Anne-José Paulsen. Seien Sie uns herzlich willkommen!

(Allgemeiner Beifall)

Für die heutige Sitzung haben sich neun Abgeordnete entschuldigt; ihre Namen werden wir wie immer in das Protokoll aufnehmen.

Ein großer Teil der Abgeordneten konnte ja bereits in der Nacht von gestern auf heute die Geburtstagskinder unter uns ganz herzlich beglückwünschen. Ihren Geburtstag feiern heute Herr Dennis Maelzer von der Fraktion der SPD und Herr Rolf Seel von der Fraktion der CDU. Herzlichen Glückwunsch Ihnen beiden im Namen der Kolleginnen und Kollegen! Alles Gute, viel Glück, Gesundheit und Erfolg!

(Allgemeiner Beifall)

Damit, liebe Kolleginnen und Kollegen, können wir in die heutige Tagesordnung eintreten. Ich rufe auf:

1 Vereidigung der Präsidentin des Verfas

sungsgerichtshofs für das Land NordrheinWestfalen

Sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben vom 19. Februar dieses Jahres hat mir die Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen mitgeteilt, dass die Landesregierung am selben Tag beschlossen hat, Frau Dr. Ricarda Brandts zur Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs und des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen zu ernennen.

Im gleichen Schreiben hat sie darum gebeten, die Vereidigung von Frau Dr. Brandts in einer der Plenarsitzungen in dieser Woche vorzunehmen. Dieser Bitte bin ich gerne gefolgt. Ich darf deshalb zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Dr. Brandts, die gleich vor dem Plenum den Eid ablegen wird, ganz

herzlich im Landtag von Nordrhein-Westfalen begrüßen.

(Allgemeiner Beifall)

Die Vereidigung der neuen Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs gibt mir Anlass, dem bisherigen Amtsinhaber Dank zu sagen. Herr Dr. Michael Bertrams, der heute leider nicht hier sein kann, ist vor wenigen Wochen nach über 18-jähriger Amtszeit in den Ruhestand getreten. Er hat in dieser Amtszeit an vielen wichtigen Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs mitgewirkt, die die Rechte des Landtags, seiner Mitglieder und der Fraktionen gewahrt, aber auch dem Landtag als Gesetzgeber und den jeweiligen Landesregierungen richtungsweisende verfassungsrechtliche Anstöße gegeben haben. Er hat damit als Präsident des Verfassungsgerichtshofs dessen Aufgabe in einer Weise wahrgenommen, wie die Landesverfassung es für dieses Verfassungsorgan vorsieht. Ich darf Herrn Dr. Bertrams auch in Abwesenheit im Namen des Hohen Hauses Dank für die langjährige Arbeit aussprechen und ihm für seinen neu begonnenen Lebensabschnitt alles Gute wünschen.

(Allgemeiner Beifall)

Jetzt darf ich Frau Dr. Brandts zu mir bitten, um den Eid abzuleisten. Ich bitte Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, soweit Ihnen das möglich ist, sich für die Vereidigung von Ihren Plätzen zu erheben.

(Die Abgeordneten erheben sich von ihren Plätzen.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, nach § 5 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen leisten sämtliche Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs, bevor sie ihr Amt antreten, vor dem Landtag den in dieser Vorschrift formulierten Eid, der auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden kann:

„Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.“

(Dr. Ricarda Brandts spricht die Eidesformel ohne religiöse Beteuerung nach.)

Sehr geehrte Frau Dr. Brandts, Sie haben den nach dem Gesetz vorgeschriebenen Eid geleistet. Im Namen des Hohen Hauses, im Namen der Kolleginnen und Kollegen und der Landesregierung gratuliere ich Ihnen sehr herzlich und wünsche Ihnen im neuen Amt an der Spitze des Verfassungsgerichtshofs eine glückliche Hand, alles Gute und die Zusammenarbeit, die man mit einem Parlament haben kann, eine gute und gedeihliche, auch wenn die Positionen dann unterschiedlich sind. Herzlichen Glückwunsch, alles Gute, herzlich willkommen!

(Allgemeiner Beifall – Die neu ernannte Prä- sidentin des Verfassungsgerichtshofs nimmt Glückwünsche und Blumensträuße der Frak- tionsspitzen entgegen.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, man verpflichtet nicht jeden Tag und nicht jede Woche die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes. Weil das ein besonderer Akt ist, machen wir das, einer guten Tradition entsprechend, so, wie wir es vor 18 Jahren auch getan haben. Nachdem unsere neue Verfassungsgerichtspräsidentin die Glückwünsche der Landesregierung und die Glückwünsche der Fraktionsspitzen entgegengenommen hat, werde ich ihr sehr gerne das Wort für eine ganz kurze Ansprache erteilen. Wir warten gerne diesen kleinen Moment. Das ist mehr als ein Akt der Höflichkeit; das ist eine besondere Form des Willkommenheißens in unserer Mitte. – Frau Dr. Brandts, Sie haben als neue Präsidentin das Wort.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Zunächst danke ich Ihnen, Frau Präsidentin, für die guten Wünsche. Gerne mache ich von der Gelegenheit Gebrauch, einige Wort zu Ihnen zu sprechen.

Aus gutem Grund sieht die Landesverfassung vor, dass die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes ihren Amtseid hier im Landtag leisten. Dadurch kommt die demokratische Legitimation des übertragenen Richteramtes ebenso zum Ausdruck wie die Stellung des Verfassungsgerichtshofs als Verfassungsorgan neben Regierung und Parlament.

Im demokratischen Rechtsstaat des Grundgesetzes geht auch auf der Ebene der eigenstaatlichen Länder alle Staatsgewalt vom Volke aus. Grundgesetz und Landesverfassung beruhen dabei auf der Überzeugung, dass demokratische Willensbildung allein unzureichend ist, damit alle Bürgerinnen und Bürger im Rahmen einer verlässlichen und selbstbestimmten Staatsordnung leben können.

Hinzukommen muss die Rechts- und Verfassungsbindung. Alle staatlichen Repräsentanten sind verpflichtet, die für sie geltenden gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Bindungen einzuhalten. Diese Pflicht bringt etwa ein Amtseid oder für Parlamentsmitglieder eine Verpflichtungserklärung in Erinnerung.

Vor allem die Bevölkerung erwartet zu Recht die Befolgung von Verfassungsnormen. Diese Normen sind von einem breiten gesellschaftlichen Konsens getragen. Das gilt nicht nur auf Bundesebene, sondern auch für die Bestimmungen der Landesverfassung.

Änderungen der Verfassung bedürfen bekanntlich einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen

Mitgliederzahl des Parlaments. Die Verfassung steht damit als rechtlicher Rahmen für das Gemeinwesen nicht zur Disposition des einfachen Gesetzgebers. Auch hierüber wacht im Land Nordrhein-Westfalen der Verfassungsgerichtshof in

Münster. Sein Prüfungsmaßstab ist dabei allein die Landesverfassung. Politischer Bewertungen hat er sich zu enthalten.

Daraus ergibt sich aber auch: An die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs dürfen keine falschen Erwartungen geknüpft werden. Antworten auf gesellschaftliche Probleme müssen in erster Linie Sie, das Parlament, und die Regierung geben.

Damit ist der Maßstab für eine gute Verfassungsrechtsprechung gesetzt. Diese bemisst sich gerade danach, ob es ihr gelingt, selbst in hochpolitischen Angelegenheiten rein verfassungsrechtlich zu argumentieren und dabei zugleich den Vorgaben der Verfassung praktisch Geltung zu verschaffen.

Entscheidungs- und Beurteilungsspielräume von Parlament und Regierung sind zu respektieren, damit innerhalb der verbindlichen Verfassungsnormen viel Raum für politische Gestaltung bleibt.

Diese Grenzen stets im Blick zu haben, wird für mich als Präsidentin besondere Verpflichtung sein. Das richtige Maß zwischen notwendiger Kontrolle und gebotener richterlicher Zurückhaltung zu finden, ist eine Herausforderung, die mir als Richterin seit Jahren vertraut ist. Ihr stelle ich mich gern auch im neuen Amt und bin dankbar für das Vertrauen, das dabei in mich gesetzt wird. – Ich danke Ihnen.

(Allgemeiner Beifall)

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Noch einmal herzlichen Glückwunsch und alles Gute!

Wir fahren jetzt in unserer Tagesordnung fort. Ich rufe auf:

2 Weiterbildungskonferenz Nordrhein-Westfa

len – Ziele und Empfehlungen für die Entwicklung der gemeinwohlorientierten Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen

Unterrichtung durch die Landesregierung

Der Chef der Staatskanzlei hat mit Schreiben vom 19. Februar 2013 mitgeteilt, dass die Landesregierung beabsichtigt, zu dem genannten Thema zu unterrichten. Die Unterrichtung erfolgt durch die Ministerin für Schule und Weiterbildung. Ich erteile gerne Frau Ministerin Löhrmann für diese Unterrichtung das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unsere Zeit ist geprägt von vielfältigen wissenschaftlichen und technologischen Entwicklungen sowie von zunehmender Globalisierung und Vernetzung von Wirtschaftsprozessen. Dadurch wird lebensbegleitendes Lernen immer wichtiger und gewinnt zunehmend an Bedeutung, sowohl für den Einzelnen als auch für unsere Gesellschaft insgesamt. Diese vierte Säule der Bildungspolitik steht oft nicht so im Fokus, wie es ihr eigentlich gebühren würde.

Mit diesem Gedanken im Hinterkopf habe ich vor etwas mehr als einem Jahr die Verantwortlichen der Einrichtungen und Organisationen der gemeinwohlorientierten Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen eingeladen, um gemeinsam eine Strategie für die Entwicklung der Weiterbildung bis in das nächste Jahrzehnt hinein zu entwickeln. Vorbild war die Bildungskonferenz „Zusammen Schule machen für Nordrhein-Westfalen“, die ein Jahr zuvor wegweisende Empfehlungen für die künftige Entwicklung der Schulen unseres Landes verabschiedet hat. Aufgrund des guten Wirkens dieser Bildungskonferenz, die letztendlich den Schulkonsens in Nordrhein-Westfalen vorbereitet hat, gab es die Empfehlung und die Bitte, so etwas auch für die Weiterbildung zu machen.

Auch die Weiterbildungskonferenz hat viel Anklang gefunden. Es haben sich mehr als 50 Repräsentantinnen und Repräsentanten aus Verbänden der Weiterbildung, allen voran aus dem Gesprächskreis für die Weiterbildungsorganisationen in NRW, aus Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden, aus kommunalen Spitzen und Kirchen sowie aus dem Verbraucherschutz zusammengefunden. Politikerinnen und Politiker aus allen Landtagsfraktionen waren ebenfalls eingeladen, sich an diesem Gespräch zu beteiligen. Erfreulicherweise sind alle dabeigeblieben, trotz der Unterbrechung, die die Landtagswahl hineingebracht hat.

Am Anfang hat es eine Bestandsaufnahme, eine Sichtung gegeben. In zunächst zwei Arbeitsgruppen haben alle Beteiligten zahlreiche Fragestellungen erörtert und einzelne Themenkomplexe herausgearbeitet.

(Vorsitz: Vizepräsident Eckhard Uhlenberg)

Diese einzelnen Fragestellungen haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dann in einer weiteren Plenarsitzung im Oktober des vergangenen Jahres beantwortet. Anschließend haben sie diese Empfehlungen an das Land zur weiteren Entwicklung der Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen gemeinsam ausführlich diskutiert, mit großer Mehrheit beschlossen und in dem Ihnen allen vorliegenden Empfehlungspapier schriftlich niedergelegt.

Da sich die Empfehlungen der Weiterbildungslandschaft an Landespolitik und Landesregierung rich

ten, haben sich sowohl die Abgeordneten als auch die Vertreter der verschiedenen mit Weiterbildung befassten Ressorts nicht an der Formulierung beteiligt. Mitte Dezember wurden diese Empfehlungen von Herrn Hammelrath und Frau Sandbrink an die Präsidentin – die zwar jetzt nicht anwesend ist, von der wir aber alle wissen, sie ist ein großer Fan der Weiterbildung – und an mich übergeben. Dort gab es die Bitte, den Landtag insgesamt mit dieser wichtigen Zukunftsfrage zu befassen und darüber im Rahmen einer Unterrichtung zu diskutieren.