Protocol of the Session on December 18, 2014

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich begrüße Sie ganz herzlich zu unserer heutigen, der 76. Sitzung des Landtags NordrheinWestfalen. Mein Gruß gilt auch unseren Gästen auf der Zuschauertribüne sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medien.

Für die heutige Sitzung haben sich 14 Abgeordnete entschuldigt; ihre Namen werden in das Protokoll aufgenommen.

Auch heute feiert jemand seinen Geburtstag, nämlich Herr Kollege Brockes von der Fraktion der FDP. Herzlichen Glückwunsch zu Ihrem Geburtstag!

(Allgemeiner Beifall)

Sie haben heute das große Glück, Ihren Geburtstag am letzten Plenartag des Jahres zu feiern, der voraussichtlich nicht so lange dauern wird. Dann haben Sie noch Gelegenheit, privat zu feiern.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, vor Eintritt in die Tagesordnung teile ich Ihnen mit, worauf sich die Fraktionen zwischenzeitlich einvernehmlich verständigt haben.

Auf Antrag aller im Landtag vertretenen Fraktionen haben wir als neuen Tagesordnungspunkt 1 aufgenommen: „Entsendung von fünf Mitgliedern durch gesellschaftlich relevante Gruppen in die Medienkommission der Landesanstalt für Medien durch den Landtag NRW gemäß § 93 Absatz 4 Landesmediengesetz NRW“. Eine Aussprache wird hierzu nicht geführt.

Darüber hinaus wurden, wie gestern schon angekündigt, folgende Gesetzentwürfe zur dritten Lesung in die Tagesordnung aufgenommen, und zwar als neuen Tagesordnungspunkt 7 mit Redezeitblock I „Gesetz zur Regelung des Vollzuges der Freiheitsstrafe und zur Änderung des Jugendstrafvollzugsgesetzes in Nordrhein-Westfalen“,

Drucksache 16/5413 (Neudruck), in Verbindung damit „Gesetz zur Regelung des Strafvollzuges in Nordrhein-Westfalen (Strafvollzugsgesetz

Nordrhein-Westfalen – StVollzG NRW), Drucksache 16/4155, und als neuen Tagesordnungspunkt 8 – ebenfalls mit Redezeitblock I – „Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer“, Drucksache 16/7147.

Zu dieser Änderung der Tagesordnung sehe ich keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so. Die Live-Tagesordnung wird sogleich entsprechend geändert im Netz erscheinen.

Damit treten wir in die Beratung der heutigen Tagesordnung ein. Ich rufe auf:

1 Entsendung von fünf Mitgliedern durch ge

sellschaftlich relevante Gruppen in die Medienkommission der Landesanstalt für Medien durch den Landtag NRW gemäß § 93 Absatz 4 Landesmediengesetz NRW

Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags Drucksache 16/7634

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Medienkommission ist neben dem Direktor weiteres Organ der Landesanstalt für Medien. Ihr obliegen alle maßgeblichen Entscheidungen nach § 94 Landesmediengesetz Nordrhein-Westfalen.

Die Amtszeit der ordentlichen Mitglieder der Medienkommission und ihrer Stellvertreterinnen und Stellvertreter beträgt sechs Jahre. Die gegenwärtige Amtszeit der Medienkommission endet gemäß § 127 Abs. 1 des Landesmediengesetzes NRW am 1. März 2015.

Der Gesetzgeber hat durch das 14. Rundfunkänderungsgesetz die Zusammensetzung der Medienkommission für zukünftige Amtsperioden neu geregelt. Unter anderem werden nach § 93 Abs. 4 Satz 1 Landesmediengesetz NRW fünf Mitglieder durch gesellschaftlich relevante Gruppen entsandt, die in der Gesamtsicht mit den nach § 93 Abs. 1 bis 3 Landesmediengesetz NRW bestimmten entsendeberechtigten Stellen die Vielfalt der aktuellen gesellschaftlichen Strömungen und Kräfte in Nordrhein-Westfalen widerspiegeln.

Verbänden und sonstigen nicht öffentlich-rechtlichen Organisationen, die nicht bereits nach § 93 Abs. 3 Landesmediengesetz NRW entsendeberechtigt sind, ist nach dem Gesetz die Gelegenheit einzuräumen, sich für die jeweils nachfolgende Amtsperiode beim Landtag um einen Sitz in der Medienkommission zu bewerben. Das Bewerbungsverfahren und die Bewerbungsfristen sind im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen und im Onlineangebot des Landtags sowie der Landesanstalt für Medien bekannt gemacht worden.

Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens lagen insgesamt 13 Bewerbungen vor, die insgesamt die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllten. Die Liste der Bewerbungen ist allen Fraktionen bei Eingang der einzelnen Bewerbung sowie im Nachgang in einer Gesamtübersicht zur Verfügung gestellt worden. Dieses Verfahren war zuvor zwischen den Fraktionen einvernehmlich verabredet worden. Es handelt sich um folgende Bewerberinnen und Bewerber in alphabetischer Reihenfolge:

1. Alevitische Gemeinde Deutschland

2. Bundesverband der Film- und Fernsehregisseu

re, Verband Deutscher Drehbuchautoren

3. Chaos Computer Club

4. Cultural Commons Collecting Society

5. Deutscher Mieterbund Nordrhein-Westfalen

6. DBB NRW Beamtenbund und Tarifunion

7. Europa-Union NRW

8. freifunk rheinland e.v.

9. GkWare e.K.

10. Landesarbeitsgemeinschaft Lesben in NRW

e.V., Schwules Netzwerk NRW e.V.

11. Mehr Demokratie NRW

12. Verband Deutscher Schriftsteller Landesverband

NRW

13. Verband lokaler Rundfunk in Nordrhein-Westfa

len e.V.

Der Landtag, liebe Kolleginnen und Kollegen, beschließt gemäß § 93 Abs. 4 Satz 5 Landesmediengesetz mit Zweidrittelmehrheit, welche der Bewerber für die neue Amtsperiode einen Sitz in der Medienkommission erhalten. Dazu möchte und muss ich vorab ergänzende Hinweise geben:

Erstens. Die gesetzlich vorgesehene Zweidrittelmehrheit ist nach meiner Auffassung als Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen zu werten; denn eine höhere Anforderung – zwei Drittel der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder des Landtags – kommt nur bei ausdrücklicher Anordnung in Betracht. Daran fehlt es vorliegend.

Zweitens. Das Wahlverfahren ist ansonsten gesetzlich nicht geregelt. Die Abstimmung über die zu entsendenden Gruppen kann durch das übliche Verfahren des Handaufhebens gemäß § 43 Abs. 1 unserer Landtagsgeschäftsordnung – ich fände es schon schön, wenn die Vertreter der Landesregierung auch zuhören würden – durchgeführt werden. Dabei stehen alle Bewerber zur Abstimmung.

Drittens. Der Abstimmungsvorgang selbst soll so ablaufen, dass die Gruppen einzeln aufgerufen und zur Abstimmung gestellt werden. Da lediglich fünf Gruppen gewählt werden können, hat jede Abgeordnete und jeder Abgeordnete insgesamt auch nur fünf Stimmen. Wird in der Abstimmung von einer Gruppe eine Zweidrittelmehrheit erreicht, ist diese gewählt. Das führt dazu, dass beim Einzeldurchgang aller Bewerber nach Erreichen der fünften gewählten Gruppe der Wahlvorgang beendet werden muss; denn der sechste vergebene Sitz führte zur Unzulässigkeit des Beschlusses.

Ich gehe davon aus, dass sich gegen diesen Modus – so wie eben vorgetragen – kein Widerspruch hier im Parlament erhebt. – Das ist so.

Viertens. Da das Wahlverfahren auch zur Frage der Reihenfolge der zur Abstimmung zu stellenden Bewerber nicht gesetzlich geregelt ist, ist noch die Frage nach der Reihenfolge des Aufrufs miteinan

der zu klären. Grundsätzlich kommt der Aufruf der Bewerber in alphabetischer Ordnung infrage.

Die Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben einen Antrag gestellt, nach einer näher bezeichneten, nicht alphabetischen Reihenfolge für die ersten fünf Bewerber abzustimmen. Ich werte dieses Begehren als Antrag zur Geschäftsordnung den Wahlvorgang betreffend. Die Fraktion der Piraten hat einen Wahlvorschlag für fünf Gruppen unterbreitet, den ich nach Rücksprache mit der Fraktion ebenfalls als Vorschlag zur Geschäftsordnung werte.

Da es sich um zwei unterschiedliche Vorschläge handelt, in welcher Reihenfolge der Aufruf der ersten fünf Bewerber zur Abstimmung vorzunehmen ist, möchte ich vor der eigentlichen Abstimmung in der Sache und über die zu bestimmenden Bewerber darüber abstimmen lassen, in welcher Reihenfolge abzustimmen ist. Hier ist der Antrag der Fraktion der Piraten zeitlich vor dem Antrag der übrigen Fraktionen eingegangen. Deshalb stelle ich diesen Antrag als Erstes zur Abstimmung.

Vor dieser Abstimmung wird das Wort vom Herrn Kollegen Schwerd gemäß § 47 unserer Geschäftsordnung gewünscht.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich im Rahmen der mir zur Verfügung stehenden Redezeit kurz zu dem Vorgang äußern, den wir heute spontan als ersten Tagesordnungspunkt behandeln.

Gestern Nachmittag wurde ein Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung vorgelegt. Es ist völlig unverständlich, warum dieser Antrag so kurzfristig erfolgen musste. Die einzige Erklärung ist, dass Sie beinahe die Frist versäumt hätten, die der Landtag nach § 127 des Landesmediengesetzes NRW einzuhalten hat.

Herr Kollege

Schwerd, darf ich Sie kurz unterbrechen? Der § 47, auf den Sie sich berufen, heißt „Erklärung zur Abstimmung“. Er bietet Ihnen einen ganz schmalen Grat, sich zu ihrem Abstimmungsverhalten, das gleich erfolgt, zu äußern und nicht eine Sachdebatte dazu zu führen. Ich bitte Sie, diesen schmalen Grat nicht zu verlassen.