Katrin Lompscher

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Last Statements

Frau Scheeres! – Abgesehen davon, dass Sie mit Ihren wortreichen Ausführungen de facto bestätigt haben, dass die Martin-Wagner-Schule zerschlagen werden soll, denn es wird sie danach nicht mehr geben, und dass das ein bautechnisches Berufszentrum mit langer Tradition ist, an dem z. B. ich meine Berufsausbildung hatte – das aber nur am Rande –,
frage ich Sie: Gibt es die Labore, die an der GustavAdolf-Straße gebaut worden sind, am künftigen Standort in Spandau, und wenn nein, wie werden dann die Verschlechterungen der Ausbildungsbedingungen kompensiert?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach der Rede von Herrn Esser ist es tatsächlich schwierig, über U-Bahn-Prüfvorschläge zu reden.
Im Übrigen ist es auch deshalb schwierig, weil es ein relativ schludriger Prüfauftrag aus relativ klar erkennbaren wahlkampftaktischen Erwägungen ist. Das wissen Sie im Übrigen so gut wie ich! Und das ist eigentlich Veruntreuung von Steuergeldern und gehört schnellstens wieder kassiert.
Verwaltungskapazitäten sind gerade im Planungs- und Baubereich rar – das hat uns der Rechnungshof sehr deutlich mitgeteilt – und sollten im Übrigen nicht dafür verschwendet werden, erneut zu untersuchen, was bereits mehrfach untersucht und längst geklärt ist. Ihre Vorschläge sind alles olle Kamellen, aber verkehrlich durchaus sinnvolle Verbindungen wie zum Beispiel die zwischen Osloer Straße und U- und S-Bahnhof Pankow fehlen. Ein Grund mehr für die Ablehnung!
Es wird Sie nicht überraschen, Vorrang hat für uns die Erweiterung des Straßenbahnnetzes – ohne Wenn und Aber. Die Straßenbahn ist das einzige Schienenverkehrsmittel, das die verkehrlichen Herausforderungen der Zukunft in angemessener Zeit zu tragbaren Kosten meistern kann und auch langfristig im Unterhalt wesentlich preiswerter ist. Das pfeifen selbst tiefbegabte Spatzen längst von den Dächern.
Und wir haben deshalb in unseren verkehrspolitischen Vorstellungen zur U-Bahn kurz und knapp Folgendes mitgeteilt: Vorbereitung von zwei kurzen U-Bahnverlängerungen, um die U-Bahnstrecken untereinander und mit der S-Bahn zu einem lückenlosen Netz zusammenzuschließen. Das sind konkret erstens Krumme Lanke zum Mexikoplatz, das ist drin in Ihrer Liste, und zweitens Warschauer Straße zum Frankfurter Tor und, wie schon angedeutet, der Lückenschluss bei der U 9 Osloer Straße und U 2 Pankow, wobei dieser mit hohen Kosten und Schwierigkeiten verbunden ist und deshalb bei uns nicht Beschlusslage ist.
Zu Ihrem Vorschlag, die U 8 mit Wittenau ins Märkische Viertel zu verlängern – und ich glaube, das war der wesentliche Sinn dieses Antrags –, schrieb kürzlich eine Berliner Wochenzeitung, ich zitiere:
(Ole Kreins)
Die Großsiedlung mit ihren fast 40 000 Bewohnern ist eine der letzten Berlins ohne direkten Schnellbahnanschluss.
1970, als hier alles begann und als Herr Esser nach Berlin kam, wie ich heute gelernt habe, wurde noch vollmundig versprochen, dass da eine U-Bahn kommt, und es wurde um die Jahre immer ruhiger. Und seit 1994, als der Endpunkt Wittenau in Betrieb ging, schloss der Senat eine Verlängerung ins Märkische Viertel ganz aus. “Nicht sinnvoll, zu teuer!“ – hieß es damals, und man setzte auf Busse. Die Euphorie der örtlichen SPD und CDU ist angesichts dieser Wahlkampfversprechen in diesem Antrag überschäumend. Weiter aus dem oben genannten Artikel – Zitat:
Jetzt müssen wir schnellstens mit einer verbindlichen Zeit- und Terminplanung beginnen, 2017 das Planungsrecht schaffen, 2018/2019 die Mittel für den Bau binden, und Mitte 2020er-Jahre könnte die Bahn dann fahren.
Vielleicht helfen Sie den Kollegen aus Reinickendorf mal auf die Sprünge, was realistische Zeitabläufe selbst ohne den typischen Berlinzuschlag sind.
Zu Ihren anderen Vorschlägen in aller Kürze: U 1 Vorratsbau zum Ostkreuz, Stützpfeilerfundamente ist das Stichwort – kann man machen, ist aber kein vordringlicher Bedarf.
Die U 6 nach Tegel zu verlängern – zwei Kilometer lang –, da ist die Straßenbahn drei Mal besser.
Die U 3 Mexikoplatz habe ich schon erwähnt. Wenn man es finanzieren kann, kann man es machen, aber es hat keine Priorität.
Die U 2 nach Pankow bzw. Falkenhagener Feld bringt viel zu wenig für den Aufwand, den es machen würde.
Und zuletzt zur U 7: Die U 7 von Spandau bis zur Heerstraße Nord – das sind zwei Kilometer –, diese Verlängerung, ob über Wilhelmstraße oder Pichelsdorfer Straße würde hauptsächlich für innerbezirklichen Verkehr genutzt werden. Da ist eine Straßenbahn viel sinnvoller und preiswerter, zumal die zu einem Netz ausgebaut werden könnte und nicht nur so ein Stummel ganz hintendran wäre.
Und zu allerletzt die U 7 von Rudow bis zum BER– tut mir leid, ich habe den Antrag nicht gestellt, aber ich muss ja etwas dazu sagen –
das sind übrigens zehn Kilometer und mindestens 700 Millionen Euro an Kosten. Und es ist nur deshalb so billig, weil über die Hälfte der Strecke über das Feld führt, sonst wäre es deutlich teurer. Ich kann nur raten:
Finger davon lassen! Es gibt deutlich bessere Alternativen zur optimalen Anbindung des Flughafens, und im Übrigen wurden auf dem Flughafengelände gar keine Vorsorgemaßnahmen getroffen, insofern wundert es mich, dass Herr Mühlenfeld findet, die U-Bahn wäre eine tolle Sache.
Von Schöneweide nach Steglitz, das wäre mal eine Idee, ist eh eine tangentiale Straßenbahnführung sinnvoll und erforderlich, von der Ecke Neuköllner Straße/Zwickauer Damm könnte eine Abzweigung zum U-Bahnhof Rudow und weiter entlang der Rüdersdorfer Chaussee zum Flughafen führen. All das wäre viel sinnvoller.
Fazit: Die von Ihnen vorgeschlagenen U-Bahnverlängerungen lenken von der umwelt- und verkehrspolitisch vorrangigen Aufgabe des Straßenbahnbaus ab und binden unnötig Personal- und Planungskosten, deshalb werden wir sie ablehnen. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir sprechen heute über ein Gesetz, das der unzuständige Stadtentwicklungsausschuss gestern schon beschlossen hat. Die Koalition hat aber auf eine dringliche Überweisung des Beschlusses in den Hauptausschuss und das heutige Plenum verzichtet, weil heute erst die erste Lesung hier stattfindet. Diese Art der Gesetzesberatung ist für ein Parlament, das sich selbst ernst nimmt, unwürdig.
Anstatt wie üblich eine Anhörung durchzuführen und mehrere Ausschüsse einzubeziehen – Wirtschaft wegen der Gewerbefragen; Gesundheit wegen der Suchtfragen; Inneres, weil diese unverständlicherweise für Wettbüros zuständig sind, wie ich lernen durfte – hat die Koalition das vorab überwiesene Gesetz in dem unzuständigen Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt zusätzlich auf die gestrige Tagesordnung gesetzt. Die Koalition hat in dieser zu Ende gehenden Wahlperiode nicht viele Gesetze auf den Weg gebracht. Jetzt zum Schluss soll alles aufgeholt werden und ganz schnell gehen, siehe auch die heute zu beschließende Novelle der Bauordnung, nachdem zuvor Monate und Jahre verstrichen sind, siehe Bebauungspläne, von denen aktuell drei vorliegen, und ich bin mir sicher, da kommen noch welche.
Rot-Rot hat das Spielhallengesetz 2011 verabschiedet; ja auch im letzten Jahr der Wahlperiode, aber nicht in der letzten Sitzung, und vorher mit intensiver Beteiligung von vier Fachausschüssen. Für die daran anknüpfenden aktuellen Präzisierungen, zumindest Abstandsvorschriften für Spielhallen und Wettbüros, hätte die Koalition viel Zeit gehabt. Es geht nach den Spielhallen nun also um die Wettbüros, um die Abstände zu Schulen – 200 Meter –, um Abstände der Wettbüros untereinander – 500 Meter –. Das heißt – auch dieses Beispiel habe ich im Ausschuss schon vorgetragen –, in einer Straße wie der Bölschestraße mit zwei Kilometern Länge sind nach diesem Gesetz fünf Wettbüros erlaubt. Die Schulen sind im konkreten Beispiel auch mehr als 200 Meter von der Straße entfernt. Hinzu kommt, auf dieser Straße könnten auch noch fünf Spielhallen existieren, denn im Gesetz zur Umsetzung des Mindestabstands nach dem Spielhallengesetz steht nur eine Sollvorschrift: ein Abstand von 500 Metern zwischen Spielhalle und Wettbüro. Die Klagen der Automatenwirtschaft und der Glücksspiellobby, dass mit diesen Abständen kaum noch Spielhallen oder Wettbüros
in Berlin bestehen könnten, sind also völlig unbegründet; im Gegenteil, perspektivisch wären nach ersten Auswertungen der Abstandsregelungen größere Mindestabstände wünschenswert.
Auf ein zentrales Problem dieses Gesetzes hat Kollege Behrendt dankenswerterweise hingewiesen: Für den Betrieb von Wettbüros ist kein Genehmigungsverfahren erforderlich, in dem der Abstand überhaupt überprüft werden könnte. Hier besteht ganz offensichtlich Nachbesserungsbedarf.
Dennoch ist das Vorhaben inhaltlich sinnvoll. Es soll verhindern, dass in geschlossenen Spielhallen an gleicher Stelle Wettbüros eröffnet werden. Denn in einem sind wir uns ganz bestimmt einig: Wir wollen attraktive, lebendige und abwechslungsreiche Einkaufs- und Flanierstraßen in Berlin. Die Eindämmung von Spielhallen und Wettbüros ist allein auf gesetzlichem Weg zu bestreiten. Die jetzt drei Gesetze plus Glücksspielstaatsvertrag mit seinen unglücklichen Regelungen sind unübersichtlich und schwer verständlich. Dieses komplizierte Regelwerk muss einer gerichtlichen Überprüfung erst einmal standhalten. Die bisherigen Regelungen haben auch nur begrenzt funktioniert. Die Zahl der Spielhallen ist gerade mal um 10 Prozent zurückgegangen. Eine weitere Möglichkeit zu deren Begrenzung sind übrigens Bebauungspläne mit entsprechenden Einschränkungen. Davon müsste man noch viel mehr Gebrauch machen.
Trotz der berechtigten Kritik am Verfahren und den technischen Problemen werden wir dem Gesetz zustimmen. Unser gemeinsames Ziel in der nächsten Wahlperiode sollte es aber sein, das Glücksspiel in einem einzigen Landesgesetz zu regulieren und dann den Vollzug durch die Behörden auch personell zu sichern. – Vielen Dank!
Vielen Dank! – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Mietpreisbremse war der Wahlkampfhit der Bundes-SPD 2013. Ein Jahr später wurde sie dann beschlossen. Und Die Linke hat schon seinerzeit prophezeit, dass sie nicht funktionieren wird. Zahlreiche Ausnahmen und Konstruktionsfehler machen sie zu einem reinen Symbol. Nun wissen wir, sie wirkt tatsächlich nicht, und können uns nicht darüber freuen, dass wir recht haben.
Die angebotenen Miethöhen in Berlin überschreiten bei 40 bis 100 der Fälle – je nach Erhebungsmethode – die Grenzen der Mietpreisbremse. Das geht aus einer Studie des Berliner Mietervereins hervor. Das DIW bestätigt diese Aussagen. So fließen überhöhte, mutmaßlich gesetzwidrige Miethöhen in die Mietspiegelerhebung ein und sorgen für weiteren Preisauftrieb. Der Senat weiß nichts, auch nicht darüber, ob und wie oft es zivilrechtliche Rügen gibt. Das Gesetz sieht nämlich keine öffentlich-rechtliche Kontrolle vor.
Die Mietpreisbremse in ihrer jetzigen Form ist eine Fehlkonstruktion. Das Gesetz hat zu viele Ausnahmen. Überhöhte Vormieten zum Beispiel sind geschützt. Na toll, das ist eine Einladung zum Mogeln und bevorzugt gierige Vermieter. Für Wohnungen in Neubauten, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet werden, gilt die Mietpreisbremse gar nicht. Zugunsten der Vermieter wird die Modernisierung ausgelegt. Auch für die erste Vermietung einer Wohnung nach umfassender Modernisierung gilt keine Mietpreisbremse. Und das dürfte bei fast jeder Modernisierung heutzutage gelten. Und zu guter Letzt liegt die Beweislast für Verstöße bei den Mieterinnen und Mietern. Sie müssen ihre Vermieter rügen und haben auch erst ab dann Anspruch auf Mietsenkung. Das kann nicht funktionieren.
Die SPD und Senator Geisel sind wieder im Wahlkampfmodus und kündigen Verbesserungen ihrer eigenen Fehlkonstruktion an. Die vollmundig angekündigte Bundesratsinitiative hat der Senat aber offenbar noch nicht beschlossen. Steht hier die CDU auf der Bremse? Oder ist den SPD-Strategen aufgefallen, dass allein die Auskunftspflicht über die Vormiete ein lächerlich kleines Reparaturpflaster ist?
Wir fordern den Senat deshalb heute zu einer weitergehenden Bundesratsinitiative zur Verbesserung der Mietpreisbremse auf und sagen: Wenn schon Mietpreisbremse, dann richtig!
Wir wollen die Vermieter nicht nur verpflichten, die bisherige Miethöhe und den Mietzeitraum offenzulegen, sondern alle Fakten, die gesetzesrelevant sind, insbesondere Zeitpunkt und Umfang von Modernisierungsmaßnahmen. Wir wollen die Ausnahmen für überteuerte Bestandmieten, Neubauten und umfassend modernisierte Wohnungen abschaffen. Zumindest ab der zweiten Vermietung muss die Mietpreisbremse auch für Neubauten gelten. Bei Neubaumieten zwischen 9 und 11 Euro pro Quadratmeter entfaltet die Mietpreisbremse zwar keine wirklich große Wirkung, aber sie kann zumindest den Preisanstieg ins Uferlose eindämmen.
Des Weiteren schlagen wir folgende Änderungen vor: Die Verletzung der gesetzlichen Vorschriften soll als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden, damit Behörden überhaupt tätig werden und Sanktionen verhängen können. Die Rückzahlungspflicht überhöhter Miete soll von Beginn des Mietverhältnisses an bestehen. Und Mietpreisüberhöhungen müssen nach Wirtschaftstrafrecht § 5 Mietpreisüberhöhung wieder verfolgt werden können. Mieterinnen und Mieter sollen nicht die Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen nachweisen müssen. Und die Überhöhungsgrenze soll auf 15 statt bisher 20 Prozent festgelegt werden. Diesen Vorschlag tragen wir hier permanent seit 2012 vor. Seinerzeit meinte Bausenator Müller, ja, ja, darum kümmern wir uns. – Passiert ist bisher gar nichts.
Da die Mietpreisbremse nur bei angespannter Wohnungsmarktlage gilt, und die wird in Berlin wohl länger so bleiben, ist die Befristung sinnlos. Es muss also die dauerhafte Möglichkeit gegeben werden, Mieten zu begrenzen.
(Vizepräsidentin Anja Schillhaneck)
Der Senat ist angesichts der dramatischen Mietentwicklung in Berlin gut beraten, auf Bundesebene ernsthaft zu intervenieren. Selbst eine so verbesserte Mietpreisbremse bliebe immer noch an den Mietspiegel gekoppelt, der durch das Einfließen sehr hoher und überteuerter Mieten eigentlich ein Mieterhöhungsspiegel ist. Die Linke fordert deshalb: ohne Wohnwertverbesserung bei Wiedervermietung gar keinen Aufschlag, maximal einen Inflationsausgleich, denn an der Wohnung hat sich nichts geändert. Das wäre die richtige Antwort. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zur aktuellen Novelle der Bauordnung hat meine Fraktion einen umfangreichen Änderungsantrag gestellt. Unsere Vorschläge haben SPD und CDU bis auf zwei in der Sache abgelehnt, die wir jetzt nicht erneut einbringen: Toilettenpflicht nur für größere Geschäfte und längere Beteiligungsfristen für Nachbarn. – Na, immerhin, vielen Dank!
An unseren anderen Änderungsvorschlägen halten wir fest und sind uns besonders beim barrierefreien Bauen der Unterstützung aus der Zivilgesellschaft sicher. Der Senatsentwurf hat hier entgegen den Aussagen von Frau Spranger erhebliche Defizite. Senat und Koalition haben es versäumt, die UN-Behindertenrechtskonvention in das Bauordnungsrecht zu übertragen. Dieser Kritik müssen sich Senat und Koalition stellen.
Wir, Die Linke, wollen mehr Barrierefreiheit. Ein barrierefreier Umbau von vorhandenen Gebäuden ist teuer und häufig technisch nicht möglich. Deshalb muss der Neubau den wesentlichen Beitrag zur Barrierefreiheit leisten. Wir wollen die Quote für barrierefreie Wohnungen bis 2020 auf 100 Prozent im Neubau erhöhen. In Neubauten mit Aufzügen sind ab sofort 100 Prozent der Wohnungen barrierefrei zu errichten. Wir wollen auch nicht die Aufzugspflicht für Dachgeschossausbauten streichen. Öffentliche Gebäude, das sollte klar sein, müssen komplett und nicht nur im Publikumsbereich barrierefrei sein.
Wir wollen außerdem, dass die Kosten für Einbau und Wartung von Rauchmeldern sowie Wasserzählern bei den Vermietern liegen. Der Zweck von Rauchwarnmeldern muss eingegrenzt werden. Sie dürfen nicht zur Sammlung und Weitergabe anderer Daten dienen. Wir wollen mehr und bessere Spielplätze. Auch die nach der Bauordnung zu errichtenden privaten Spielplätze sollen grundsätzlich öffentlich zugänglich sein. Ablösebeiträge wollen wir zweckgebunden für den Bau und die Erweiterung von öffentlich zugänglichen Spielplätzen nutzen. Ein Bauvorbescheid oder gar eine Baugenehmigung steigern den Grundstückswert enorm. Das begünstigt Spekulationen
(Matthias Brauner)
und verzögert das Bauen. Wir wollen die Geltungsdauer von Baugenehmigungen und Bauvorbescheiden befristen und verkürzen, um so gegen Bodenspekulationen vorzugehen.
Last but not least wollen wir, dass die Baubehörden wieder umfassender prüfen. Die vorgeschlagene weitere Deregulierung führt dazu, dass Behörden Abstandsflächen, Spielplatzpflicht und Nachweise beispielsweise zur Energieeinsparverordnung gar nicht mehr prüfen. Eine Behebung von Mängeln ist nach Fertigstellung eines Bauwerks allerdings kaum mehr möglich. Wir wollen, dass die Baubehörden Gemeinwohlinteressen und die Einhaltung gesetzlicher Pflichten durchsetzen. Dafür brauchen sie wieder mehr Befugnisse bei der Genehmigung und bei der Überprüfung der Einhaltung. Sie brauchen auch mehr Personal. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Der vorgelegte Antrag der Grünen stellt aus unserer Sicht richtige Forderungen an den Senat. Er geht aber ein bisschen am Kern des Problems vorbei. Der eigentliche Skandal ist doch die Weigerung dieses Senats, die Unterbringung von Geflüchteten als wohnungspolitische Aufgabe gemeinsam anzugehen.
Vor einer Willkommensarchitektur steht Willkommenspolitik. Vor cleverem Wohnungsbau steht eine Wohnungspolitik für alle. Geflüchtete sind Menschen, und Wohnen als Grundrecht ist unteilbar. Sie haben die gleichen Wohnbedürfnisse wie alle anderen. Einige brauchen
(Antje Kapek)
große Wohnungen, manche barrierefreie, alle brauchen Privatsphäre und einen sicheren Rückzugsraum. Nichts davon haben sie in den derzeitigen Notunterkünften, in denen viele schon seit Monaten ausharren müssen, obwohl sie nur für eine kurze Zeit als Alternative zur Obdachlosigkeit überhaupt zumutbar waren.
Der Antrag enthält, wie gesagt, unterstützenswerte Forderungen. Eine der wichtigsten geht am Schluss fast unter, und deshalb möchte ich sie hier noch mal betonen. Geflüchtete sollen bei der Gestaltung der Häuser und der Quartiere mittun. Projekte wie Selfmade City und Selbstbauinitiativen weisen in die richtige Richtung. Auch die Forderung, die Schaffung von Wohnraum mit Arbeit, Ausbildung und Zukunftschancen zu verbinden, wird von uns geteilt. Das steht auch in unserem flüchtlingspolitischen Konzept von 2014.
Der Kern der Kritik am sogenannten Amtsentwurf der modularen Unterkünfte für Flüchtlinge ist, dass es dort eben keine Wohnungen geben wird und dass isolierte Einrichtungen entstehen werden. Die Gebäude werden Aufenthaltsräume ohne Fenster haben, weil die ursprünglich als Punktbauten konzipierten Bauteile gereiht werden, um größere Standorte zu schaffen. Als Mindestflächengröße für die Standorte sind 4 500 Quadratmeter vorgegeben, was dezentrale Einrichtungen, kleinteilige Entwicklungen und gesellschaftliche Integration erschwert oder sogar verhindert. Diese Strategie des Senats kritisieren wir scharf und fordern eine Umkehr.
Da es in letzter Zeit mit den Zahlen hin und her ging: Wenn wir für den Bau von Gemeinschaftsunterkünften – und nichts anderes hat Senator Czaja bisher bestellt, auch wenn er jetzt anderes fordert – so viel Geld in die Hand nehmen, wenn es teurer wird und viel teurer, als ursprünglich kalkuliert, und wenn es auch deutlich länger dauert, dann sollten wir für dieses Geld lieber Wohnungen bauen. Das war unsere Position von Anfang an, und es ist zu hoffen, dass der Senat im Lichte dieser Erkenntnis Korrekturen vornimmt.
Um es noch einmal zu verdeutlichen: Es geht um eine andere Politik zur Schaffung von Wohnraum für alle – auch für Geflüchtete. Das ist keine vorrangig technische Frage. Flüchtlinge sollen vorrangig in Wohnungen wohnen. Wir wollen deshalb im Rahmen der Wohnungsbauförderung gezielt integrative Wohnprojekte fördern. Derzeit entstehen generell zu wenig geförderte Wohnungen, und die Mieten dort sind zu hoch. Geflüchtete und andere Wohnungssuchende werden in den allermeisten Fällen mit Wohnberechtigungsschein einziehen, und die Miete muss deshalb an den Kosten der Unterkunft orientiert sein. Zusätzliche bezahlbare Wohnungen brauchen wir schnell und nicht erst in neun oder zehn Jahren. Es müssen also preiswerte Wohnungen entstehen, die zu geringen Kosten schnell errichtet bzw. hergerichtet wer
den können, aber dennoch eine gute Wohnqualität aufweisen. Damit sind wir wieder bei diesem Amtsentwurf. Denkbar wäre, auf kleineren Standorten Punkthäuser und nicht Reihen zu bauen, jeweils ein Modul auszulassen, wozu es zusätzliche Räume mit Tageslicht und auch Freiflächen gäbe. Das wäre möglich, wenn andere Potenziale wie der Leerstand von Gebäuden, Stichwort: Haus der Statistik, endlich genutzt würden.
Unser Vorschlag lautet: Der amtliche Zweckentfremdungsmelder, den es auf der Internetseite des Senats gibt, und der unabhängige Leerstandsmelder sollen im Rahmen eines Leerstandsmonitorings regelmäßig und gezielt ausgewertet werden, um für Wohnzwecke geeignete Gebäude zu identifizieren und deren Nutzung zu initiieren. Die bisherige Doktrin des Senats, getrieben von den Anforderungen des LAGeSo, so große Unterkünfte wie möglich zu bauen, fördert Abschottung, Desintegration- und Stigmatisierung. Diese Doktrin müssen wir aufbrechen.
Gebraucht werden, darin sind wir uns mit den Grünen einig, kleinteilige, integrative Wohnprojekte für unterschiedliche soziale Gruppen mit ansprechender Architektur. Durch den Umbau von Bestandsbauten kann mit deutlich geringerem Investitionsaufwand zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden. Deshalb sollen auch Dachaufbauten, Dachausbauten sowie die Umnutzung von Nichtwohngebäuden zu Wohnzwecken verstärkt gefördert werden. Da reicht der Ansatz im derzeitigen Wohnraumförderfonds mitnichten aus.
Jede Initiative, jedes Projekt, das dem Schutz und der Schaffung von preiswerten Wohnungen dient, nutzt der Stadt insgesamt und damit auch den Geflüchteten. Hier muss der Senat endlich handeln. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine wenigen verbliebenen Damen und Herren! Wir reden heute über einen dicken Plan zum Molkenmarkt – den Rest können wir uns ja vielleicht sparen – und dieser ist zweifellos von höchster stadtpolitischer Bedeutung. Wir reden über einen 13 Jahre andauernden formellen Planungsprozess. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand schon 2003 statt. Nun ist aber keine Zeit, alles muss ganz schnell gehen. Der Senat hält es nicht für nötig, das Abgeordnetenhaus früher einzubeziehen, wir sind schlechter informiert als jede BVV, allenfalls der zuständige Arbeitskreis der SPD erhält frühzeitig exklusive Informationen – so der Senat in seiner Antwort auf meine Kleine Anfrage. Das ist keine Planungskultur und kein Umgang mit dem Parlament!
Wir reden heute über einen B-Plan, der eine seit 20 Jahren angestrebte kritische Rekonstruktion zum Ziel hat. Das Klosterviertel soll wiedererstehen und der Molkenmarkt, der heute nicht mehr als eine groß dimensionierte Straßenkreuzung ist. Doch der verkleinerte, immer noch gewaltige Straßenverkehrsraum soll weiterhin eine enorme Verkehrslast tragen. Ohne eine andere Verkehrsgestaltung aber können Stadtumbau und Reurbanisierung nicht gelingen. Wir sind der Auffassung, dass nur eine deutlich reduzierte Straßenbreite mit vier statt sechs Spuren die Verknüpfung der Stadtquartiere ermöglicht, gesundes Wohnen erlaubt und die Barrierewirkung der Straße abmildert. Dieses Argument verbindet uns bemerkenswerterweise mit den Historisten, die mit der Straßenplanung auch nicht glücklich sind.
Wir haben nachgemessen. Mit dem angrenzenden B-Plan 1-218 – heute ebenfalls auf der Tagesordnung – wird der Querschnitt der Gertraudenstraße von heute 42 bis 45 Metern praktisch nicht schmaler.
Geh- und Radwege werden in Arkaden gepresst, was Senator Geisel gestern zu der erschrockenen Bemerkung veranlasste, das sei noch nicht entschieden, soll es aber heute werden. – Der Mühlendamm, heute rund 60 Meter breit, wird auf Höhe Poststraße immer noch rund 40 Meter breit sei – und das ohne Gehwege. Vor dem Nicolaiviertel fallen zwei Reihen Bäume der Kreuzung mit der auch künftig vierspurigen Spandauer Straße zum Opfer.
Das ist nicht Ihr Ernst! Damit ist der B-Plan auf Kollisionskurs zur Stadtdebatte Berliner Mitte und ihren Bürgerleitlinien, die hier für eine Verkehrsberuhigung plädieren.
Das soll auch vertiefend untersucht werden und ist so ausdrücklich in der Beschlussvorlage festgehalten, die auch Herr Geisel übermittelt hat.
Die mangelnde räumliche und planerische Verknüpfung zeigt sich aber auch an anderer Stelle. Es fehlt eine Geh- und Radwegverbindung vom Rathausforum durch die Rathauspassage über die neue Grunerstraße zur Klosterstraße. Mit der wiederaufgebauten – neuen – Waisenbrücke wäre dann eine Verbindung bis zum Märkischen Museum möglich, ist es aber nicht. Auf den Baufeldern sollen Wohnungen und kerngebietstypische Nutzungen entstehen. Die Defizite in der sozialen und grünen Infrastruktur mit den geplanten bis zu 450 Wohnungen werden im Text zwar eingeräumt, aber mitnichten behoben. Insbesondere die Schulfrage ist ungeklärt. Das ist völlig inakzeptabel.
Ebenso wenig geklärt ist der Umgang mit dem Alten Stadthaus. Zwar war es früher eingebaut, steht aber seit
Jahrzehnten exponiert im Stadtraum. Kaum jemand wird verstehen, warum dieses herausragende Baudenkmal von Ludwig Hoffmann nun zugebaut wird. Die 2010 von uns verlangte Öffnung des Baublocks – immerhin – für eine Sichtachse vom Nicolaiviertel auf den Turm und ein begrünter Hofplatz erweisen sich bei näherer Prüfung als nicht ausreichend.
Auch sind generell Zweifel angebracht, ob Senat und Koalition beim Umgang mit Baudenkmalen dazugelernt haben. Ein Arkadengang vor der Klosterruine wird das Denkmal stark beeinträchtigen. Jetzt können Sie einwenden: Könnte gebaut werden, muss aber nicht –, kann aber gebaut werden, das ist das Problem.
Mehrgeschossige Tiefgaragen, im Bebauungsplan nicht ausgeschlossen, lassen befürchten, dass sich das Drama Friedrichswerdersche Kirche wiederholen könnte. Ob die Statik der Klosterruine zusätzliche Bebauung in räumlicher Nähe überhaupt auffangen kann, ist nicht einmal untersucht worden. Die bestehenden kulturellen Nutzungen im Palais Podewils und in der Klosterstraße 44 sind planungsrechtlich nicht gesichert. Letzteres wird zum Spielball für Grundstückstausch, in der Sprache des Senats „freiwillige Bodenordnung“. Das Podewilsche Palais wird ohne Not als Kerngebiet ausgewiesen und gerät so unter Renditedruck. Wer kann denn garantieren, dass Berlin – siehe Magnus-Haus – diese Perle nicht irgendwann versilbert?
Abschließend: Mit dem B-Plan droht auch ein Ausverkauf öffentlicher Flächen. Geschätzt 18 Millionen Euro muss das Land allein für den Umbau der Straßen ausgeben, und die Schätzung ist relativ alt. Zur Gegenfinanzierung werden also Einnahmen erwartet. Entstehen wird also ein hochpreisiges kommerzielles Viertel mit ziemlich langweiligen Nutzungen statt urbaner Vielfalt. Weder eine städtebaulich überzeugende Neustrukturierung noch ein tragfähiges Umsetzungskonzept für den ohne Zweifel wünschenswerten Stadtumbau sind mit diesem B-Plan gelungen. Deshalb lehnen wir ihn ab. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Tegel ist in diesen Tagen ja aus vielerlei Gründen der Rede wert, und es gibt offenkundige Widersprüche: Es geht heute in der Tagesordnung auch noch um Schallschutz für den Flughafen Tegel. Hintergrund ist die gesetzliche Regelung, dass Lärmschutz notwendig wird, wenn die Schließung nicht spätestens im Jahr 2017 erfolgt – was mir unsicherer denn je zu sein scheint. Nicht zu vergessen: das in der ersten Stufe erfolgreiche Volksbegehren zur Offenhaltung von Tegel. Und wir reden über ein neues Stadtquartier, das nur errichtet werden kann, wenn der Flughafen schließt. Insofern hoffe ich, dass die folgenden Ausführungen nicht reine Theorie bleiben.
Die Linke hat klare Ziele für Tegel. Die Schließung des Flughafens eröffnet hoffentlich große Möglichkeiten. Wir halten an dem schon von Rot-Rot entwickelten Ziel fest, hier einen Industrie- und Forschungsstandort für urbane Technologien zu entwickeln. Wir unterstützen selbstverständlich auch die Ansiedlung der Beuth-Hochschule. Neuere Überlegungen zu einer stärkeren Nutzung des Areals für das Wohnen begrüßen wir, sie dürfen aber nicht die Entwicklung als wirtschaftlicher Zukunftsort behindern. Die Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz muss verbessert werden, keine Frage. Während andere von Seilbahnen, E-Bussen oder U-Bahnen träumen, sind wir für ein realistisches, effizientes, kostengünstiges und ökologisches Verkehrsmittel: für die Straßenbahn.
Konkrete Planungen müssten recht bald beginnen, denn in Berlin dauert alles immer etwas länger.
Damit bin ich bei unseren Maßstäben für die Entwicklung des neuen Stadtteils. Erstens: Industrie und Technologie plus Wohnen darf nicht dazu führen, dass die wirtschaftliche Entwicklung von TXL behindert oder gar ausgebremst wird. Neue Industrien sind in der Regel besser mit Wohnquartieren/Wohnnutzungen vereinbar. Auch wir wollen gemischte Quartiere, in denen gewohnt und gearbeitet werden kann. Bei der Planung müssen also Störpotenziale und Behinderungen ausgeräumt werden. Wohnen ist eben kein Selbstzweck, Berlin braucht auch Arbeitsplätze.
Zweitens: Ein neuer Stadtteil benötigt eine ordentliche und leistungsfähige Verkehrsanbindung. Die vorhandenen Straßen aber, insbesondere der Autobahnstummel sind wegen ihrer Trennwirkung für die Einbindung des neuen Stadtteils eher hinderlich. Wir brauchen auch erhebliche Verbesserungen beim Nahverkehr sowie gute Rad- und Fußwege.
Drittens: Ein neues Quartier soll in die vorhandene Stadtstruktur eingebunden, kein Fremdkörper, keine Vorstadt sein und möglichst viele Verknüpfungen mit dem vorhandenen Stadtkörper aufweisen. Dafür sind Nutzungsmix, fuß- und radfreundliche Wege sowie Grünzüge die besten Voraussetzungen.
Viertens: Der neue Stadtteil soll für die Entwicklung des Umfeldes positive Impulse geben, aber keine Spirale der Aufwertung, Mietsteigerung und Verdrängung in Gang setzen.
Die neuen und die bestehenden Wohnquartiere sollen sozial gemischt und bezahlbar werden bzw. bleiben.
Fünftens: Der neue Stadtteil soll nachhaltig sein und sich zum Landschaftsraum öffnen. Die siedlungsnahe Natur muss geschützt werden. Die Flughafenschließung eröffnet wie in Tempelhof die Chance, Grün- und Naherholungsdefizite auszugleichen. Aber dafür brauchen wir auch klare Schutzmechanismen. In der weiteren Planung muss die tragfähige Größe des neuen Stadtteils ermittelt werden. Die Linke hält bis zu 5 000 Wohnungen für vertretbar. Die CDU in Reinickendorf hält die Planungen für überdimensioniert. Was meint die CDU auf Landesebene? – Das werden wir gleich hören.
Der Senat hat angedeutet, dass viele detaillierte B-Pläne aufgestellt werden könnten. Erste Beschlüsse wären 2017 möglich. Wir sind gespannt, ob der Senat dieses Tempo hält. Nötig wäre es allemal. Es bleibt abzuwarten, was der städtebauliche Wettbewerb zum Schumacher-Quartier bringt. Das Ergebnis soll im Juni vorliegen. Für die Umfeldvernetzung und -entwicklung will der Senat Stadtumbaumittel bereitstellen. Das betrifft vor allem Tegel-Nord und die Cité Pasteur, dabei wird allerdings nicht nur der
(Thorsten Karge)
Städtebau eine Rolle spielen, die sozialräumliche Entwicklung wird ganz entscheidend sein. Mit Wegfall des Fluglärms entwickeln sich Gebiete rasch und steil nach oben. Das haben wir nach der Schließung des Flughafens Tempelhof im Schillerkiez in Neukölln gesehen. Wir fordern deshalb den Senat an dieser Stelle auf, die Gebiete umfassend vor einer Mietenexplosion zu schützen.
Der Antrag der Grünen ist drei Jahre alt und nicht nur von der Zeit überholt, teilweise ist er in die Senatsplanungen eingeflossen. Er gibt uns teilweise zu detailliert Dinge vor, die wir nicht vollumfänglich mittragen können. Deshalb haben wir uns im Ausschuss der Stimme enthalten und werden das auch heute tun. – Vielen Dank!
Vielen Dank! – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich gebe zu, es wird ein bisschen kompliziert. Der Baunutzungsplan ist ein komplexes Thema. Deshalb will ich hier am Anfang sagen: Er ist 1958 aufgestellt worden. Beschlossen wurde er 1960 vom Senat. Und er gilt nur für den Westteil der Stadt. Bei der Gelegenheit ist ein Blick in die Verfassung von Berlin ratsam, konkret Artikel 65. Ich zitiere:
Parallel zur Herstellung einheitlicher Lebensverhältnisse in Berlin sollen Rechtsvorschriften, die bisher nur in Teilen des Landes Berlin galten,
durch Rechtsvorschriften ersetzt werden, die im ganzen Land gelten.
Der Baunutzungsplan hat als Bebauungsplan Gesetzescharakter, und insofern greift der Artikel 65.
Aber es geht aktuell um diverse inhaltliche Konflikte mit diesem Plan, die an der Kleingartenkolonie Oeynhausen in Wilmersdorf mehr als deutlich geworden sind. Im Baunutzungsplan ist das nämlich eine Baufläche, in diversen Flächennutzungsplänen seit Ende der Siebzigerjahre aber Grün. Der erfolgreiche Bürgerentscheid von 2011 wurde nicht umgesetzt, weil der Bezirk es nicht vermocht oder gewollt hat, den Baunutzungsplan durch neues Baurecht abzulösen. Fakt ist: Solange der Baunutzungsplan mit anderen Planungszielen des Landes kollidiert, besteht Handlungsbedarf – und das schon seit sehr langer Zeit.
Das Fortbestehen des Baunutzungsplans führt zu rechtlichen Komplikationen. Es stellt sich die Frage, ob durch Planänderung Ansprüche auf Schadenersatz ausgelöst werden. Wann wäre der Stichtag zum Beginn der sogenannten Siebenjahresfrist, nach deren Ablauf kein Anspruch darauf mehr besteht? Wann war dieser Tag für Oeynhausen? Mit dem Beschluss 1960? In den Achtzigerjahren? Mit dem letzten Flächennutzungsplan in WestBerlin 1984? Oder erst mit dem Erschließungsangebot des Investors von 2011? – Zu dieser Frage gab es unterschiedliche Rechtsgutachten. Die einen sagten, die Frist sei längst verstrichen; die anderen sagten, sie habe gerade erst begonnen. Wir wollen auch deshalb rechtliche Klarheit und fordern, dass auf der Grundlage des Flächennutzungsplans wenn nötig neue Bebauungspläne aufgestellt werden.
Ein weiteres Problem: In Gebieten des Baunutzungsplans ist die Errichtung von Gebäuden, die nicht Sonderbauten sind, genehmigungsfrei. Nach § 62 – neu – oder § 63 – geltende Bauordnung – gilt:
Eine bauliche Anlage, die kein Sonderbau ist, bedarf keiner Genehmigung und ist genehmigungsfrei gestellt, wenn das Bauvorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt und den Festsetzungen nicht widerspricht oder die erforderlichen Befreiungen erteilt worden sind.
Der Baunutzungsplan ist also aktueller denn je, weil er nicht einmal ein Genehmigungsverfahren nach sich zieht. Das verhindert im Übrigen politische Kontrolle und öffentliche Beteiligung an der Stadtentwicklung, und deshalb wollen wir den Baunutzungsplan aufheben.
Vielleicht noch ein Argument: Ohne einen neuen Bebauungsplan kann auch das Modell der kooperativen Baulandentwicklung nicht zur Anwendung kommen. Ein Anteil von Sozialwohnungen kann nicht durchgesetzt werden, ebenso wenig die Mitfinanzierung der sozialen
(Harald Wolf)
Infrastruktur. Das Gerede von der gemischten Stadt ist an der Stelle Makulatur.
Das Fortbestehen des Baunutzungsplans verursacht ökologische Konflikte. Die mögliche Verdichtung steht teilweise im Widerspruch zu übergeordneten Planungsabsichten, und das ohne den erforderlichen ökologischen Ausgleich.
Zusammengefasst: Baunutzungsplan und Planungskultur passen nicht zusammen. Ein Uralt-Planungswille ist Grundlage für eine bald 60 Jahre später erfolgende städtebauliche Entwicklung ohne die geringste Beteiligung der Öffentlichkeit. Der Senat hat in der Beantwortung meiner Anfrage eingeräumt, dass Befreiungen von diesem Plan erteilt wurden, mit Überschreitungen der zulässigen Bebauungsdichte um bis zu 100 Prozent. Grundzüge der Planung sind dann nicht nur berührt, sie werden schlicht negiert. Der Baunutzungsplan ist nur noch Staffage. Er täuscht einen Bebauungsplan vor, den es in Wirklichkeit nicht gibt. Ohne Bürgerbeteiligung sind der willkürlichen Aushandlung von Investoren und Bezirksämtern hier Tür und Tor geöffnet. Auch an den Flächennutzungsplan fühlt sich dann keiner gebunden, denn der ist ja nachrangig. Beispiele gibt es in vielen Bezirken – von Charlottenburg-Wilmersdorf über Tempelhof-Schöneberg bis Friedrichshain-Kreuzberg. Zu hören ist von „kompensatorischen Maßnahmen für Verwaltungsermessen“. Sie können sich jetzt da bitte selbst darunter vorstellen, was das sein könnte.
Um es klarzustellen: Wir möchten den Baunutzungsplan nicht ersatzlos außer Kraft setzen. Wir wollen aktuelle Bebauungspläne. Der Senat sagt selbst: Nach fast 60 Jahren seiner Geltung bildet dieser Plan kein einheitliches Ganzes mehr ab. Seine Planungsprinzipien sind weitgehend nicht mehr Maßstab für die städtebauliche Entwicklung.
Uns ist klar, das ist kein schnelles Projekt. Aber wann wollen wir denn anfangen? Wenn wir heute ein Datum der Ablösung beschließen und den Senat zu den notwendigen Schritten auffordern, dann können Bezirke und Abgeordnetenhaus rechtzeitig die neuen B-Pläne auf den Weg bringen. – Vielen Dank!
Der Kollege Evers lässt mir keine andere Chance, als hier noch einmal ein paar Dinge klarzustellen. Wir haben nicht vorgeschlagen, einen Baunutzungsplan aufzuheben und ihn durch nichts zu ersetzen.
Genehmigungen nach § 34 können nicht weniger verheerend sein als derzeitig erteilte Genehmigungen nach dem Baunutzungsplan. Ich habe vorhin dargestellt, dass es Usus ist und es nicht nur im Bezirk CharlottenburgWilmersdorf zahlreiche Beispiele dafür gibt, dass Genehmigungen erteilt werden, die die Regelungen dieses Plans bei Weitem sprengen oder sogar konterkarieren. Vor diesem Hintergrund wollen Sie im Ernst sagen, dass es sinnvoll ist, diesen Plan nicht aufzuheben? Das leuchtet mir nicht ein. Aber da wir diese Diskussion vermutlich in der nächsten Legislaturperiode fortsetzen, werde ich es dabei belassen. – Vielen Dank!
Ich stelle einmal klar, weil es hier kurz Verwirrung gab. Zum Tagesordnungspunkt 11 A wollte die Fraktion Die Linke mit Nein stimmen. Da gab es Verwirrung. Deshalb sage ich das gleich.
Jetzt komme ich aber zum Tagesordnungspunkt Bahnflächen. Ich bin gespannt. Es ist schön, dass wir einmal so ausführlich über Stadtentwicklung reden können. Ich bin auf Ihre Argumente zu unserem folgenden Antrag gespannt.
Berlin ist durch die Eisenbahn im Wortsinn groß geworden, und auch mit Abstrichen bestimmt die Bahnstruktur die Stadtstruktur noch heute. Sie nimmt in unserer Stadt erhebliche Flächen ein. Wir werben daher für eine sachliche Auseinandersetzung mit unserem Antrag, weil Flächen in Berlin eben begrenzt und zunehmend unter Druck sind. Bahnflächen stellen ein erhebliches Potenzial für die Stadtentwicklung dar, für einen nachhaltigen Verkehr genauso wie für Grünvernetzung und auch als Bauflächen für Infrastruktur oder Wohnen.
Der Senat weiß aber wenig über Bahnflächen. Er hat keinen Überblick über verkaufte Bahnflächen, obwohl der Ausverkauf von Bahnflächen, also ehemaligen öffentlichen Vermögens in Größenordnungen stattfindet. Sogenannte nichtbetriebsnotwendige Flächen wurden vom Bund schon vor Jahren privatisiert und finden sich jetzt bei illustren Projektträgern wie CA Immo, Groth-Gruppe und Krieger mit diversen bekannten Konflikten. Die bundeseigene Bahntochter DB Immobilien hat in Berlin in den letzten zehn Jahren zusätzlich sage und schreibe 1,6 Millionen Quadratmeter Fläche verkauft. In den kommenden Jahren sollen weitere 1,2 Millionen Quadratmeter hinzukommen.
Die Bahn stimmt ihre Überlegungen zum Verkauf bislang aber nur in ausgewählten Einzelfällen mit Berlin ab. Im Konfliktfall steht Berlin nur der Klageweg offen. Welche Bahnflächen bzw. welche Grundstücke dies bislang gewesen sind oder sein werden, also diejenigen, die zum Verkauf stehen oder verkauft worden sind, dazu gibt es nur Angaben zu Flurstücken und Kilometern, die kein Mensch verorten und verstehen kann.
Meiner Bitte um eine Karte konnte der Senat nicht nachkommen. Auf meine Frage, ob ein Kataster existiert, antworten Senat und DB mit Nein und verweisen auf die hoheitliche Aufgabe des Eisenbahnbundesamtes. Das wiederum teilt mit, dass ein Kataster von Bahnflächen nicht existiert. Es gibt diverse Beispiele für Konflikte zwischen Bahn und Berlin. Der Senat hat sich in mehreren Fällen gegen die Entwidmung von Bahnflächen ausgesprochen. Die Flurstücke sollten bahnaffinen, gewerblichen Nutzungen vorbehalten bleiben, was übersetzt so viel heißt wie Produktions- und Logistikstätten mit Gleisanschluss. Dem ist das Eisenbahnbundesamt aber nicht
gefolgt. Die Entwidmung erfolgte gegen das Votum des Senats. Angesichts der Flächendimension und der Bedeutung für die wachsende Stadt haben wir nun nach etlichen Anfragen diesen Antrag formuliert, zunächst mit einer ganz einfachen Forderung: Alle in Berlin befindlichen Bahnflächen sollen in einem Kataster erfasst, kartiert und veröffentlicht werden. Das ist doch einmal etwas ganz Einfaches.
Als zweiter Schritt soll der Dissens zwischen Bahn und Berlin aufgelöst und Einvernehmen zwischen EBA und Land Berlin im Falle von angestrebten Entwidmungen hergestellt werden. Vorbild für Berlin könnte hier übrigens Thüringen sein. Im Jahr 2010 haben sich der Freistaat und die Bahn über eine Zusammenarbeit bei der Entwicklung nicht mehr betriebsnotwendiger Bahnimmobilien verständigt. Thüringen hat mit der Bahn eine Organisationsstruktur vereinbart und nimmt die erforderlichen organisatorischen und administrativen Aufgaben vorausschauend wahr. Da kann Berlin etwas lernen.
Als dritten Schritt soll das Land prüfen, ob es nicht selbst ehemalige Bahnflächen für Verkehrszwecke übernimmt. In einer Stadt, die führende Smart City Europas werden will und in der der Vermeidung von Schwerlastverkehr, dem stadtverträglichen Lieferverkehr und einer intelligenten Vernetzung unterschiedlicher Verkehrsträger eine hohe Bedeutung zugemessen wird, sind Bahnflächen, die die DB nicht mehr will, strategisch wichtig, auch für andere Verkehrsarten, beispielsweise für den Aufbau von Schnittstellen für multimodalen Verkehr, meinetwegen auch für den Umschlag von Lastenfahrrädern.
Abschließend kommen wir zur Frage, wie mit entwidmeten Bahnflächen umgegangen wird, die künftig so oder so nicht mehr verkehrlich genutzt werden sollen. Der Freistellung von Bahnflächen folgen heute in der Regel die Vermarktung und Spekulation mit Grund und Boden. Obwohl kommunale Planungshoheit besteht – darüber haben wir gerade ausführlich geredet, wie toll und vorausschauend Berlin plant usw. –, können natürlich auch im öffentlichen Interesse neue Entwicklungsziele definiert werden.
Aber Senat und Bezirke kommen nicht hinterher und scheuen häufig den offenen Konflikt mit neuen Eigentümern. Nicht selten ist auf ehemaligen Bahnflächen wertvolles Stadtgrün entstanden, das mit anderen Flächen zu Grünzügen verbunden werden kann. Um künftig diese Potenziale ehemaliger Bahnflächen für eine soziale und ökologische Stadtentwicklung zu nutzen, müssen Senat und Bezirke tätig werden. Die Stichworte sind hier Vorkaufsrecht, Satzungen nach § 25 Baugesetzbuch, leider auch hier B-Pläne, Transparenz und Bürgerbeteiligung. Es würde sich lohnen. – Vielen Dank!
Vielen Dank! – Was Herr Geisel jetzt vorgetragen hat, war gestern ausführlich in der Zeitung zu lesen. Da stand unter anderem, dass Gegenstand der Vereinbarung auch ein internes Papier sei, wonach die Sollmieten des jetzigen Bestands von 5,50 Euro auf 7,12 Euro – im Durchschnitt – angehoben werden sollen. Im Durchschnitt bedeutet, dass es von 4 Euro noch was bis 12 Euro noch was geht. Vor diesem Hintergrund frage ich: Warum ist das Thema Eigenkapitalstärkung, das eine Alternative zu Mieterhöhungen und der Bezahlung dieses Investitionsprogramms aus den Bestandsmieten wäre, bei Ihnen erst ab dem Jahr 2018 aktuell, obwohl es mit dem Wohnraumversorgungsgesetz bereits seit dem Jahr 2016 möglich wäre?
Ich hatte gefragt, warum das Thema Eigenkapitalstärkung für Sie erst ab 2018 interessant ist, obwohl es seit dem Jahr 2016 gesetzlich möglich ist, und vor dem Hintergrund – –
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Die Friedrichswerdersche Kirche ist einer der bedeutendsten Bauten und der letzte erhaltene von Karl Friedrich Schinkel gestaltete Innenraum in Berlin.
Vielleicht ist es von Interesse, denn ich muss mich korrigieren: Sie war der letzte erhaltene Innenraum. Das Betreten ist seit Jahren verboten, ein raumhohes Gerüst verstellt den Raum komplett. Ob und wann es jemals entfernt oder durch ein Stützkorsett ersetzt werden muss, kann derzeit niemand sagen. Selbst ein Totalverlust ist nicht ausgeschlossen. Die Schäden sind – und das ist sicher – bereits jetzt nicht mehr reparabel. Erst vor Kurzem sind neue Risse entstanden. Sie betreffen den Gewölbebereich des Langhauses und sie sind mehr als Haarrisse.
Gestern im Ausschuss versuchte der Senat zu beschwichtigen: Die Alarmwerte seien bei Weitem nicht erreicht. Aber wann schrillen die Alarmglocken überhaupt? Beim Einsturz?
Die zweite Baugrube, nun im östlichen Bereich, wird bald ausgehoben – wieder bis zu 15 Meter tief für mehrgeschossige Tiefgaragen. Es ist eigentlich unglaublich. Der Senat versichert, es werde alles unternommen, um das Bauwerk zu sichern, doch weder die alten und schon gar nicht die neuen Schäden hätten so überhaupt entstehen dürfen.
Der Umgang der Berliner Behörden und der privaten Bauherren mit diesem herausragenden Bauwerk ist schlicht skandalös. Es ist, wie es Pfarrer Stephan Frielinghaus nennt, eine Zerstörung mit Ansage. Und Nikolaus Bernau konstatiert in der „Berliner Zeitung“ resigniert, das Desaster überrasche uns so ganz und gar nicht. Man müsse fast auf den Einsturz hoffen, damit wie seinerzeit in Köln endlich umgedacht wird.
Na ja, wenn Sie die Bauaufsicht anrufen und einen Baustopp erwirken, dann wäre das in meinem Sinne.
In unserem Antrag forderten wir den Senat vor Monaten auf, unverzüglich gemeinsam mit dem Bezirksamt Mitte alles zu unternehmen, um eine weitere Schädigung der Kirche durch laufende bzw. geplante Baumaßnahmen in deren unmittelbarer Umgebung zu verhindern. Dem Bezirksamt Mitte soll der Senat jede Unterstützung gewäh
ren, die geeignet ist sicherzustellen, dass die Bauausführung nur zugelassen wird, wenn eine weitere Schädigung der Kirche ausgeschlossen ist. Und es ist sicherzustellen, dass die Verursacher der Schäden nicht nur für die Kosten der Beseitigung in vollem Umfang aufkommen, sondern die Schäden auch möglichst kurzfristig beseitigt werden. – Das ist doch wohl nicht zu viel verlangt. Dem kann man doch zustimmen.
Zu behaupten, dafür gäbe es kein Erfordernis und keine rechtliche Handhabe, ist schlicht verantwortungslos. In der Beantwortung einer Schriftlichen Anfrage meiner Kollegin Antje Kapek vom Dezember heißt es:
Es kann grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden, dass durch das Bauvorhaben auf dem Nachbargrundstück der Kirche weitere Schäden an der Kirche entstehen können.
Und das ist ja nun so eingetreten. Es ist zwar richtig, das Abgeordnetenhaus hat den Bebauungsplan seinerzeit beschlossen, aber eben nicht um den Preis der Beschädigung eines herausragenden Baudenkmals.
Ein Baurecht berechtigt übrigens nicht zur Zerstörung der Nachbargebäude. Wir müssen feststellen: Der Bezirk ist der Beobachter des Geschehens und der Senat derjenige, der beschwichtigt. Niemand greift ein und stoppt die Baumaßnahmen, obwohl nicht nur gegen den Denkmalschutz, sondern auch gegen die Bauordnung grob verstoßen wird. Die beiden Gebäude hätten spätestens mit der Befürchtung der drohenden und dem Wissen um eingetretene Schäden umgeplant werden müssen, zum Beispiel durch Verzicht auf die Entwicklung der Gebäude in die Tiefe. Aus dem Bauprojekt, das westlich an die Kirche angrenzt, hätten Konsequenzen für den östlich angrenzenden Bau gezogen werden müssen. Es kann nicht sein, dass es nur noch darum gehen soll, die Schäden dem jeweiligen Investor links oder rechts der Kirche zuzuordnen, die in Euro zu messen und anteilig in Rechnung zu stellen.
Herr Regierender Bürgermeister! – Der ist zwar nicht da, aber der Bausenator ist da. – Sorgen Sie dafür, dass der Architekturkritiker Dankwart Guratzsch nicht recht behält, der die größte Baubehörde Deutschlands angesichts des Skandals um die Friedrichwerdersche Kirche als eine der unfähigsten bezeichnet hat. Ein Baustopp, ein Überdenken oder zumindest Überarbeiten des Projekts in der östlichen Nachbarschaft sind spätestens jetzt angebracht. Handeln Sie endlich! – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Antrag der Grünen, eine Härtefallregelung in das Berliner Enteignungsrecht aufzunehmen, verfolgt ein nachvollziehbares Anliegen. Die Beratung im Ausschuss hat die schwierige Materie nur bedingt erhellen können: Nicht das Berliner Enteignungsgesetz sei einschlägig, sondern das Bundesfernstraßengesetz; danach bestünde ein Entschädigungsanspruch. Es gebe dort aber keine Härtefallregelung. Das Berliner Enteignungsgesetz sei zwar alt und erneuerungsbedürftig, die Novelle sei allerdings erst in der nächsten Legislaturperiode geplant. Eine Härtefallregelung gehöre dann selbstverständlich zum Prüfkatalog. – So weit, so richtig. Frau Spranger hat das aus dem Ausschuss bereits zitiert. Die Härtefallregelung würde im konkreten Fall aber nicht greifen. Was also tun?
Anlass für den Antrag ist der Bau der A 100 in Treptow und der notwendige Abriss von Wohnhäusern in der Beermannstraße. Diese sind inzwischen abgerissen, was angesichts der wohnungspolitischen Misere in dieser Stadt an sich schon ein Unding ist.
Dass sich Mieterinnen und Mieter gerichtlich gegen den Verlust ihrer preiswerten Wohnungen gewehrt haben, ist mehr als verständlich. Dass sie vor Gericht verloren haben, ist bitter.
Dass für die wesentlich teureren Ersatzwohnungen keine Härtefallunterstützung gewährt wurde, ist inakzeptabel.
Dennoch ist fraglich, ob dieser Antrag tatsächlich denjenigen hilft, die die Sicherheit der Wohnraumversorgung gebraucht hätten. Der Weiterbau der A 100 – und auch darum geht es ja hier – ist Verkehrs- und Stadtplanung von vorgestern. Das Planen einer menschenfeindlichen Zone – und nichts anderes ist eine Autobahn mitten durch die Stadt –, noch dazu ohne Einbezug der davon betroffenen Menschen, ist absurd und konterkariert alle Bemühungen im Kampf gegen eine autogerechte Stadt. Die Linke hat den Weiterbau der A 100 immer abgelehnt, und wir bleiben dabei.
Aber zurück zum Antrag. Aus unserer Sicht darf eine Autobahn erst gar nicht durch bewohntes Stadtgebiet gebaut werden und zum Abriss von Wohnhäusern führen. Aber muss dann nicht eher das Bundesfernstraßengesetz als das Enteignungsrecht geändert werden?
Unklar blieb bis zuletzt, was eine Härtefallregelung im Enteignungsgesetz bringen soll. Es geht im Übrigen ja
(Iris Spranger)
auch noch um eine ganz andere Frage: Wofür darf enteignet werden, wofür nicht? Ist eine Autobahn mehr wert als die dringend notwendige Versorgung der Menschen mit Wohnraum? Eine Verschlechterung der Wohnungsversorgung durch den Autobahnbau – und dazu gehört auch teurer Ersatzwohnraum – muss rechtlich und faktisch ausgeschlossen werden. Das ist die politische Aufgabe. Der geplante Weiterbau der Autobahn nach Lichtenberg wird im Übrigen noch zu größeren Konflikten mit angrenzender Wohnbebauung führen. Also empfehle ich dringend, davon die Finger zu lassen.
Wir sind – wenn schon, denn schon – für Enteignungsgerechtigkeit.
Wenn Häuser für den Bau von Straßen enteignet werden können, warum dann nicht auch eine Enteignung für sozialpolitische Belange wie die Wohnraumversorgung?
Es bleibt festzuhalten, dass das Anliegen des Antrags Anlass zu politischen Reformen auf vielfältigen Ebenen gibt. Der Fall Beermannstraße steht exemplarisch für eine falsche Politik.
Ich darf daran erinnern, dass die monatelang leer stehenden Häuser nicht einmal für eine kurzfristige Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung gestellt worden sind, obwohl die Träger seinerzeit versichert haben, bei Bedarf kurzfristig wieder ausziehen zu können. Schnelle Hilfe, unbürokratische Lösungen und soziale Politik sind mit dieser Koalition eben nicht zu machen. Das ist das Problem und nicht in erster Linie das Enteignungsrecht. Deshalb haben wir uns im Ausschuss zu dem Antrag enthalten und werden das auch heute tun. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Bevor ich beginne, würde ich es begrüßen, wenn wenigstens ein Vertreter der Leitung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt anwesend wäre. Ist es möglich, dass ich so lange warte?
Ich gebe dem Senator auch noch die Chance, seinen Platz zu erreichen. Ich hatte einen kürzeren Weg. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ein kurzer Rückblick! Wir reden über das Zweckentfremdungsverbotsgesetz. Dieses Gesetz kam seinerzeit spät, zu spät.
Es kam erst zu einem Zeitpunkt, als bereits rund 23 000 Wohnungen zu Feriendomizilen umgewandelt waren. Von rund 6 300 wissen wir es genau, weil sie gemeldet worden sind. Die übrigen finden sich in diversen Internetportalen und summieren sich zu dieser sehr stolzen Zahl. Der Senat spielte das Problem lange herunter. Es gibt zudem kein überzeugendes Vorgehen gegen Leerstand und Abriss von Wohnraum, was auch Zweckentfremdung ist; es gibt nicht einmal ein Monitoring.
Bis heute weigert sich der Senat, dieses Potenzial für die Unterbringung von Flüchtlingen auch nur in Erwägung zu ziehen, oder, wie wir heute gelernt haben, zahlt sogar überhöhte Preise für illegale Ferienwohnungen. Ich erinnere an unseren jüngsten Antrag, in dem wir entsprechende Vorschläge für Verhandlungen machen.
Das Gesetz zum Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum enthält eine von uns seinerzeit kritisierte großzügige Übergangsfrist für gemeldete Ferienwohnungen von zwei Jahren, die nun im Mai ausläuft. Zudem gibt es eine sogenannte Genehmigungsfiktion, nach der eine Zweckentfremdung als genehmigt gilt, wenn die Behörde nicht in angemessener Frist entscheidet. Angesichts der Personalnot der Bezirke war diese immerhin für zwei Jahre ausgesetzt.
Jetzt ist dem Senat offenbar klar geworden, dass es mit der ab Mai theoretisch eintretenden Genehmigungsfiktion nichts werden wird, weil sich die Lage in den Bezirken kaum entspannt hat und eine Vielzahl von Anträgen zu erwarten ist. Der Senat spricht in der Vorlage sogar von einer Flut und schiebt die Genehmigungsfiktion um weitere Jahre hinaus. Wir sind dafür, sie abzuschaffen. Das würde die Dinge erleichtern.
Den Änderungsantrag der Opposition zum Gesetz haben SPD und CDU damals natürlich abgelehnt. Nur ein kleines bisschen davon findet sich in der Senatsvorlage, das meiste bedauerlicherweise nicht. Neu ist die Datenerhebung bei Internetvermietungsportalen. Es gab bei der Auslegung des Gesetzes bisher Kontroversen darüber, ob dieses bereits zulässig war oder nicht. Deshalb ist die Klarstellung auch unsererseits zu begrüßen.
Ein großer Wurf ist das neue Gesetz nicht. Es ist nicht nur im übertragenen Sinn eine dünne Vorlage.
Wir werden daher erneut einen Änderungsantrag stellen, sicherlich wieder gemeinsam in der Opposition. Wir haben seinerzeit schon vorgeschlagen, die Genehmigungsfiktion zu streichen. Das werden wir dieses Mal auch tun. Das Thema Zweitwohnung übrigens ist im Rahmen der Novelle zwar redaktionell behandelt worden – wobei klar ist, dass es auch Menschen gibt, die Zweitwohnungen benötigen, aber das dürften die wenigsten sein –, es ist aber zu vermuten, dass Zweitwohnungen ähnlich wie Ferienwohnungen ein größeres Berliner Phänomen darstellen, welches wir uns genauer anschauen sollten, nicht nur durch höhere Besteuerung, sondern möglicherweise auch durch gesetzliche Regelungen. Wir brauchen hier in jedem Fall eine neue Herangehensweise.
Weitere wichtige Regelungen fehlen in der Novelle des Senats. Der Leerstand von Wohnraum ist weiter sechs
Monate, bei Modernisierung auch länger, genehmigungsfrei. Wir fordern eine Reduzierung auf drei Monate. Ebenfalls sollte die Koalition nachdenken, ob nicht angesichts der vielen Menschen, denen dringend auch durch kürzere Anmietung von Wohnraum geholfen werden kann, Zwischenvermietungen grundsätzlich für zumutbar zu erklären sind. Wir denken an besondere Bedarfsgruppen wie von Obdachlosigkeit Bedrohte und geflüchtete Menschen. Leerstand etwa für eine umfassende Modernisierung kann so bis zum endgültigen Baubeginn zwischengenutzt werden. Dafür ist eine weitere Änderung sinnvoll. Wenn nämlich der Verfügungsberechtigte der Aufforderung zur Beseitigung von Zweckentfremdung nicht nachkommt, kann das Bezirksamt einen Treuhänder einsetzen, schlagen wir vor. Der Wohnraum würde dann anschließend bevorzugt für Personen mit besonderem Wohnbedarf bereitgestellt.
Der Abriss ist ebenfalls eine Zweckentfremdung und in der Praxis ein riesiges Problem. Preisgünstiger Wohnraum wird durch hochpreisige Miet- und Eigentumswohnungen ersetzt. Wir haben eine Menge Fälle in der Stadt, die ich hier nicht aufzählen will. Das kürzlich zur Uhlandstraße ergangene Urteil macht deutlich, dass hier nur eine gesetzliche Klarstellung hilft. Der Wille des Gesetzgebers nach adäquatem Ersatz muss deutlich zum Ausdruck kommen. Ersatzwohnraum muss eben nicht nur der Sache nach als Wohnersatz gelten, sondern muss auch nach Art und Ausstellung einen adäquaten Ersatz darstellen, sonst darf er als Ersatzwohnraum nicht anerkannt werden.
Hier kann und muss die Koalition in der parlamentarischen Beratung nachbessern. Das werden wir gern unterstützen. – Vielen Dank
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dass die Novelle der Bauordnung endlich da ist, ist schön, auch wenn es erheblich verspätet ist. Der Referentenentwurf stammt immerhin vom Juli 2014. Die vielen Detailänderungen müssen natürlich parlamentarisch geprüft werden. Einspruch wurde ja von verschiedenen Verbänden erhoben. Natürlich plädieren wir in diesem Zusammenhang für eine Anhörung und gründliche Beratung in den Ausschüssen. Es ist aber ein bisschen zu befürchten, dass dieses und auch andere wichtige Gesetzesvorhaben zum
Ende der Legislaturperiode nicht mehr seriös abzuhandeln sind.
Genau! Oder auch nicht! Das können Sie machen, wie Sie wollen.
Jedenfalls finde ich es misslich, dass wir in einer Zeit, wo der Wahlkampf schon begonnen hat, jetzt solche Gesetzespakete bekommen.
Ich halte es im Grundsatz nicht für sinnvoll, zur Einbringung einer solch umfangreichen, immerhin 280-seitigen Vorlage, die wir zudem erst vor wenigen Tagen erhalten haben und die hier in den Ausschüssen ausführlich beraten wird, heute hier im Plenum ins Detail zu gehen, deshalb nur wenige Stichworte.
Die Einführung der Rauchwarnmelder ist schon ein Thema gewesen und längst überfällig. Die Übergangsfrist bis Ende 2020 für Bestandswohnungen ist großzügig und aus unserer Sicht auch angemessen. Schlecht ist, dass die Kosten komplett auf die Mieterinnen und Mieter abgewälzt werden – und das dauerhaft – über die Modernisierungsumlage. Nach wenigen Jahren wird sich die überschaubare Investition für die Eigentümer amortisiert haben, die höhere Miete muss jedoch für immer weitergezahlt werden. Auch das macht deutlich, dass das Bundesrecht zur Modernisierungsumlage dringend überholungsbedürftig ist. Ähnliches gilt dann im Übrigen für die Pflicht zu Kaltwasserzählern.
Die neue Abstandsflächenregelung sehen wir hingegen kritischer als die Grünen. Mit der Novelle sind geringere Abstandsflächen zu Nachbargebäuden möglich, obwohl bereits nach den geltenden gesetzlichen Regelungen Grundstücke in Berlin sehr dicht bebaut werden können. Diese Art der Nachverdichtung wird zu Recht nicht nur von Anwohnerinnen und Anwohnern kritisiert, weil sie Licht, Luft und Grün und damit Lebensqualität verringert. Das Thema Nachverdichtung generell, das für Berlin an Bedeutung gewinnt, muss unserer Meinung nach auf anderer Weise angegangen werden. Berlin hat zum einen noch immer genügend versiegelte Flächen für den Wohnungsneubau, denken wir nur an untergenutzte Grundstü
cke von Discountern, an Stellplatzanlagen oder Gewerbebrachen – auch das ist Nachverdichtung. Und wir müssen über höhere Dichten in den Siedlungsgebieten nachdenken, die wir über Änderungen von Flächennutzungsplan und B-Plänen herbeiführen können, aber nicht über die Abstandsflächenregelung in der Bauordnung.
Ob mit der neuen Bauordnung die Barrierefreiheit tatsächlich verbessert wird, muss nach vertiefter Prüfung beurteilt werden. Es sollen mehr barrierefreie Wohnungen entstehen, das ist gut. Eine Verschlechterung erkennen wir allerdings bei öffentlich zugänglichen Bauten: Diese müssen nur noch dort barrierefrei sein, wo allgemeiner Besucher- und Benutzerverkehr stattfindet. Dadurch könnten nicht nur Beschäftigte mit Behinderung benachteiligt werden – flexible Nutzungen, die auch in öffentlichen Einrichtungen üblich sind und vermutlich häufiger werden, werden dabei schlicht ignoriert. Nach wie vor ist für bestehende bauliche Anlagen ein barrierefreier Umbau nicht vorgeschrieben. Hier besteht Handlungs- und Förderbedarf auch im Neubau, sonst sind wir von Inklusion und Erfüllung der UN-Konvention weiter meilenweit entfernt.
Wir begrüßen es – das Thema hat hier heute noch gar keiner angesprochen –, dass es künftig Toiletten in Verkaufsstätten ab 300 Quadratmetern geben soll.
Angesichts fehlender öffentlicher Toiletten ist das außerordentlich erfreulich.
Allerdings kann sich die öffentliche Hand nicht überall dieser Aufgabe entledigen – Stichwort hochfrequentierte Grünanlagen und Stadtplätze. Aber dafür brauchen wir die Bauordnung nicht zu ändern.
Nicht thematisiert wird, weil sich eben nichts ändert, die Genehmigungsfreiheit fast aller Bauprojekte, siehe § 62. Diese Deregulierung führt faktisch zum Verlust der Kontrolle über Bauvorhaben. Es darf ohne Genehmigung und Öffentlichkeitsbeteiligung mehrgeschossig und z. T. großflächig neugebaut werden in dieser Stadt. Hier gibt es ein echtes Defizit an Planungskultur und Planungsdemokratie.
Und es gibt auch in der Bauordnung eine Genehmigungsfiktion, siehe § 60, Sätze 1 und 3.
Die Behörde hat nur einen Monat Zeit zu entscheiden. Das birgt angesichts der Personalknappheit in den Ämtern die Gefahr, dass die wenigen Verfahren, die hier überhaupt noch durchgeführt werden, durch Zeitablauf auch noch hinfällig werden.
Ihren Ruf, dass wir mehr Personal für die Baubehörden bekommen sollen, teile ich, und ich bin sehr gespannt, wie viel Sie davon umsetzen.
Wir regen abschließend für heute an, dass die Errichtung von Kinderspielplätzen bei der Errichtung von Gebäuden neu geregelt wird. Ein auf dem Privatgrundstück errichteter Spielplatz ist zum einen schwer zugänglich, zum anderen ist er häufig auch sehr lieblos und wird schlecht gepflegt. Wir halten es daher für besser, auf eine Errichtungspflicht zu verzichten zugunsten einer Pflichtabgabe für die Errichtung und Erweiterung öffentlicher Kinderspielplätze, wie bereits in § 8 Abs. 3 Satz 3 vorgesehen. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat: Wie beurteilt der Senat vor dem Hintergrund der Tatsache, dass aktuell in Berlin Tausende Menschen in Turnhallen und Zelten mehr schlecht als recht untergebracht sind, Vorhaben von Genossenschaften wie in der Heidelberger Straße in Neukölln oder städtischen Wohnungsbaugesellschaften wie in der Ursulastraße in Lankwitz oder privaten Wohnungsunternehmen wie in der Siedlung Westend in Charlottenburg, Wohngebäude aus den Fünfziger- und Sechzigerjahren nicht zu ertüchtigen, sondern abzureißen und durch teure Neubauten zu ersetzen?
Vor dem Hintergrund, dass wir uns da einig sind, dass man das angesichts der dramatischen Wohnraumversorgungssituation kritisch sehen muss, frage ich Sie: Welche Möglichkeiten sehen Sie denn, dass man in solchen Wohnungen, die angesichts anstehender Modernisierung oder eben wegen eines Ersatzbauvorhabens auch längerfristig leer stehen – weil man ja in der Regel erst beginnen kann, wenn alle ausgezogen sind, und mietrechtlich ist das schwierig –, wenigstens kurzfristig Menschen unterbringt anstatt in Zelten?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist schon spät geworden, aber wir werden das hier noch ordentlich zu Ende bringen.
Wohnen und Stadtentwicklung sind Topthemen der Berliner Politik. Mieten und Kaufpreise steigen deutschlandweit und hier am stärksten. Aus Wohnungsmangel ist längst Wohnungsnot geworden. Der Mietenvolksentscheid hat erheblichen Druck gemacht und auch für Veränderungen gesorgt. Der neue Senator ist gerade mal ein Jahr im Amt – also morgen, um genau zu sein –, er hat vieles angekündigt und noch nicht viel umgesetzt. Berlin steht vor enormen Herausforderungen. Da sind die katastrophale Lage bei der Flüchtlingsunterbringung, der
(Matthias Brauner)
anhaltende Verlust von bezahlbarem Wohnraum, die Schwierigkeiten bei diversen Bauprojekten, der Mangel an Bauflächen sowie Sanierungsstau und Entwicklungsbedarf bei der Infrastruktur. Das Wachstum der Stadt ist weder ein Geschenk, noch ist es ein Selbstzweck oder ein Selbstläufer. Gebraucht werden vorausschauende Planungen, bezahlbarer Wohnraum, bedarfsgerechte Infrastruktur, auch grüne Infrastruktur. Wir brauchen planvolles Handeln und nicht Propaganda und herrschaftliche Gesten.
Die Linke steht für eine soziale Wohnungspolitik und nachhaltige Stadtentwicklung. Mietenkappung, Zweckentfremdungsverbot, Umwandlungsverordnung oder kooperative Baulandentwicklung – gut, dass wir das spät, aber immerhin haben – sind nur so gut wie ihre Umsetzung in den Bezirken. Hier fehlen weiterhin Personal und Ressourcen. Auf der anderen Seite machen Sie Symbolpolitik vom SIWA bis zur Wohnungsbaubeschleunigung. Allerorten fehlen Personal und planerische Vorbereitung, um das verfügbare Geld – ja, es gibt jetzt mehr als früher – sinnvoll auszugeben. Die parlamentarische Kontrolle haben Sie beim SIWA gleich mit abgeschafft.
Die Linke hat stattdessen eine Strategie und deutlich mehr Mittel für langfristige Investitionen in die Infrastruktur, in die Sanierung öffentlicher Gebäude, Brücken und Straßen gefordert. Die von Ihnen geplante Erhöhung der Investitionsquote ist nicht nur völlig unzureichend, sie wird zu großen Teilen von notwendigen Nachschüssen für die Pleiteprojekte BER und Staatsoper gleich wieder aufgefressen. Bei den laufenden Großprojekten ist leider keine Entwarnung möglich, im Gegenteil. Aber es gibt immerhin die Erkenntnis, dass Berlin, wenn überhaupt, nicht mehr als zwei Projekte gleichzeitig bewältigen kann. Das sollen künftig die Nachnutzung des Flughafens Tegel und die Sanierung des ICC sein. In beiden Fällen gibt es noch erhebliche Unsicherheiten und Klärungsbedarf. Wenn Sie jetzt also die Mittel für die Nachnutzung Tegels wieder aufstocken, dann ist wohl der Wunsch Vater des Gedankens. Diese Mehrausgaben könnten Sie getrost einsparen.
Senat und Koalition betonen immer den Dreiklang ihrer Wohnungspolitik aus Mieterschutz, besseren Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau und einer gezielten Wohnraumförderung. Für die Wohnraumförderung planen Sie zwar eine Aufstockung, aber die 2 500 bzw. 3 000 neuen Sozialwohnungen reichen nicht einmal, um die aus der Bindung fallenden Wohnungen zu ersetzen. Für Flüchtlinge bereiten Sie ausschließlich Gemeinschaftsunterkünfte vor, obwohl auch Sie wissen, dass Wohnungen gebraucht werden, um Integration zu ermöglichen. Sie haben weiter kein Konzept, um zumindest den städtischen Wohnungsbestand bezahlbar zu halten.
Die Linksfraktion erneuert hier ihren Vorschlag einer jährlichen Eigenkapitalzufuhr von 100 Millionen Euro. Dadurch sollen städtische Wohnungsunternehmen Modernisierung, Neubau und Zukauf geeigneter Bestände finanzieren können und eine größer werdende Anzahl bezahlbarer Wohnungen bereitstellen. So kann die Mietentwicklung hier tatsächlich vom Markt abgekoppelt werden und die landeseigenen Gesellschaften können nachhaltig mietdämpfend wirken. Vor allem Genossenschaften und gemeinwohlorientierte Träger sollen außerdem aus dem Wohnraumförderfonds Geld für den Neubau und die Modernisierung von Wohnungen erhalten, denn die wachsende Stadt braucht nicht nur mehr, sondern vor allem bezahlbare Wohnungen – und eine funktionierende Infrastruktur. Nur so kann Berlin eine soziale Metropole werden. Das schaffen Sie mit Ihrem Haushalt leider nicht. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat: Wann kann der Mietzuschuss nach dem Wohnraumversorgungsgesetz erstmalig an berechtigte Mieterinnen und Mieter ausgezahlt werden? Wie wird in der Antragstellung mit nicht vorliegenden Nachweisen umgegangen? Wird der Mietzuschuss bei nicht vollständigen Unterlagen – vergleichbar dem Wohngeld – unter Vorbehalt im Voraus gezahlt?
Dann würde ich Sie gern fragen, ob Sie hier und heute ausschließen, dass der Mietzuschuss erst in dem Monat, in dem der Antrag vollständig ist, erstmalig ausbezahlt wird, und bestätigen, dass der Mietzuschuss bereits im Monat der Antragstellung unter Vorbehalt ausgezahlt wird?
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senat: Warum hat der Innensenator die seit dem Sommer 2014 anhängige Entscheidung über die Rechtmäßigkeit einer Veränderungssperre für den Bebauungsplan zur Kleingartenkolonie Oeynhausen so lange – bis zum Herbst 2015 – hinausgezögert? Wie kam er zu der Auffassung, die Erschließung des Grundstücks sei mit dem nie näher konkretisierten Erschließungsangebot eines Investors gesichert, und damit bestünde ein Baurecht?
Wie sollte denn der durch diese Senatsentscheidung herbeigeführte mutmaßliche exorbitante Planungsgewinn vom ursprünglichen Kaufpreis von 600 000 Euro auf
(Silke Gebel)
einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag angemessen abgeschöpft werden?
Mit wie vielen Hostels haben Sie diese Rahmenvereinbarung? Wie viele unbezahlte Rechnungen werden von wie vielen Mitarbeitern im LAGeSo derzeit noch geprüft?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Iris Spranger! Um es klar zu sagen: Auch die Linke ist für bezahlbare Sozialmieten, für einen sozialen Versorgungsauftrag der städtischen Gesellschaften und auch für den Wohnraumförderfonds. Trotzdem können wir Ihrem Gesetz nicht zustimmen. Das werde ich im Weiteren erläutern.
Die Forderung nach bezahlbaren Mieten und einem Stopp der Verdrängung ist dringlicher denn je. Deshalb gab es das Mietenvolksbegehren mit seinem großartigen Erfolg, und nur deshalb – seien Sie ehrlich – gibt es heute das Gesetz. Das ist und bleibt ein Erfolg und ein Verdienst der Initiative.
Der Senat ist zunächst massiv dagegen vorgegangen. Eine rechtliche Einschätzung aus dem Hause Henkel gibt es bis heute nicht. Sie blieb genauso wie Horrorzahlen Drohgebärde des Senats für Gespräche jenseits von Augenhöhe. Deshalb verbietet es sich – für uns zumindest –, von einem Kompromiss zu sprechen.
Senat und Koalition schmücken sich also heute mit einem Gesetz, das vom Mietenvolksbegehren weit entfernt ist. Deswegen können wir nicht zustimmen und haben umfangreiche Änderungsvorschläge erarbeitet. Wenn Sie diesen zustimmten, dann könnten auch wir zustimmen, dann hätten wir eine Alternative.
Die Initiative trat an, um die Mieten in Berlin bezahlbar zu machen. Speziell der soziale Wohnungsbau und die städtischen Wohnungen sollen diesem Zweck dienen. Was bringt nun dieses Gesetz? – Die Mieten im sozialen Wohnungsbau werden überhöht bleiben, weil das Kostenmietrecht bleibt. Und wenn hier immer erzählt wird, man könne in einem halben Jahr keine große Reform machen, dann sage ich Ihnen: Diese Prüfung läuft seit 2010, und seit 2010 sind Sie nicht bereit, das Kostenmietrecht zu reformieren.
Selbst der Einfrierungsgrundsatz, nach dem Mieten nicht sinken, obwohl Kosten sinken, bleibt erhalten und auch die Absurdität rückwirkender Mieterhöhungen. So verdienen sich Private mit dem sozialen Wohnungsbau weiterhin eine goldene Nase.
Die Mietensubvention, die wir im Grundsatz richtig finden, kann allenfalls eine Brückenlösung sein. Aber auch als Brückenlösung muss sie zu tragbaren Mieten führen,
(Matthias Brauner)
und das tut sie eben nicht. 30 Prozent des Einkommens für die Nettokaltmiete sind ist zu viel.
Wir wollen die Gesamtmiete als Maßstab und fordern, dass endlich eine soziale Richtsatzmiete eingeführt wird. Warum Senat und Koalition diese Möglichkeit nicht nutzen, Eigentümer an den Kosten der möglichen und notwendigen Mietsenkung zu beteiligen, das bleibt ihr Geheimnis.
Anders als die Initiative hätte das Parlament eben hier handeln können und auch müssen. Die Koalition aber lehnt es ab. Und weil das so ist, schlagen wir Ihnen heute zusätzlich zu Ihrer Entschließung auch eine Entschließung vor. Das ginge übrigens ganz einfach. Die Aufwendungsdarlehen werden bekanntlich deutlich oberhalb der heute marktüblichen Zinsen verzinst. Diese Zinssätze sollen von der IBB auf das marktübliche Niveau abgesenkt und der dadurch entstehende Spielraum für Mietsenkungen genutzt werden. Das ist nur eine einzige Aktion dieses Senats und kann heute beschlossen werden.
Außerdem soll sich das Abgeordnetenhaus verpflichten, weitergehende Rechtsgrundlagen zur Mietsenkung noch in dieser Legislaturperiode zu beschließen, eben nicht so unverbindlich wie in Ihrem Entschließungsantrag, sondern eine klare Selbstverpflichtung mit einer klaren Fristsetzung.