Sehr geehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 5. Sitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin und begrüße Sie, unsere Gäste und Zuhörer sowie die Medienvertreter sehr herzlich.
Ich freue mich, dass wir erst mal einige Glückwünsche aussprechen können. Der Kollege Nikolaus Karsten von der Fraktion der SPD hat heute Geburtstag. – Herzlichen Glückwunsch, Herr Kollege!
Auch Herr Staatssekretär Christian Gaebler hat heute Geburtstag. – Auch für Sie, Herr Gaebler, herzlichen Glückwunsch!
Ich habe zwei Änderungen von Mandaten bekanntzugeben: In der Fraktion der CDU ist Herr Joachim Krüger für Herrn Andreas Statzkowski nachgerückt. – Herzlich willkommen, Herr Kollege! Auf gute Zusammenarbeit!
Ebenfalls in der CDU-Fraktion ist Herr Tim-Christopher Zeelen für Frau Emine Demirbüken-Wegner nachgerückt. – Auch Ihnen ein herzliches Willkommen!
Allen entpflichteten Staatssekretären und Staatssekretärinnen möchte ich im Namen des Hauses für die geleistete Arbeit recht herzlich danken.
Dann habe ich Ihnen noch Geschäftliches mitzuteilen: Nach dem erfolgreichen Volksentscheid hatte der Senat am 5. Mai 2011 die Vorlage – zur Beschlussfassung – „Umsetzung des Gesetzes für die vollständige Offenlegung von Geheimverträgen zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe“, Drucksache 16/4112, vorgelegt. Auch diese Drucksache unterlag mit dem Ende der 16. Wahlperiode der Diskontinuität. Die gesetzlichen Anforderungen bestehen fort, sodass ich vorschlage, die Vorlage als Drucksache der 17. Wahlperiode zu übernehmen. Wer der Übernahme der Drucksache 16/4112 als neue Drucksache 17/0055 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön! Gibt es Gegenstimmen oder Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann haben wir das einstimmig so beschlossen. Dann werde ich diese Drucksache neu verteilen lassen.
In der letzten Sitzung ist ein Sonderausschuss „Wasserverträge“ eingesetzt worden. Diese Drucksache sollte an diesen Sonderausschuss überwiesen werden. – Widerspruch höre ich nicht, dann verfahren wir so.
Am Montag sind fünf Anträge auf Durchführung einer Aktuellen Stunde eingegangen, die allesamt auch das Thema S-Bahn betrafen. Die Fraktionen haben sich inzwischen auf ein gemeinsames Thema verständigt, das lautet: „Zukunft der S-Bahn – hochwertigen, sicheren und störungsfreien S-Bahnbetrieb gewährleisten“. Dieses Thema werde ich als Aktuelle Stunde unter dem Tagesordnungspunkt 3 aufrufen. Die am Montag eingegangenen Anträge haben damit ihre Erledigung gefunden.
An Senatsmitgliedern sind heute entschuldigt: Bürgermeister und Senator Henkel ist ganztägig abwesend, da er an der Innenministerkonferenz in Wiesbaden teilnimmt, die vom 7. bis zum 9. Dezember dauert.
Das Wort zur ersten Mündlichen Anfrage hat die Abgeordnete Renate Harant von der SPD-Fraktion mit der Frage über
1. In welchem Umfang sind bei den etwa 1 300 Tagesmüttern in Berlin in den letzten fünf Jahren Hygieneprobleme aufgetreten?
2. Hält der Senat die EU-Richtlinie, die ab 1. Januar 2012 umfangreiche Hygienevorschriften für Tagesmütter erlässt, deren Tätigkeit damit kompliziert und für viel Unmut sorgt, für notwendig und praktikabel?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Harant! Zu 1: Es gibt keine allgemein gültige Definition des Begriffes Hygiene.
Nach der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie ist Hygiene die Lehre von der Verhütung der Krankheiten und der Erhaltung, Förderung und Festigung der Gesundheit. Insbesondere die Gesunderhaltung und die Gesundheitsförderung von Kindern einschließlich der Verhütung von Krankheiten gehören zu den Ausbildungsinhalten von Tagespflegepersonen in Berlin. Z. B. sind alle Tagespflegepersonen in Bezug auf das Infektionsschutzgesetz geschult. Die Aufsicht in der Kindertagespflege obliegt den Bezirken von Berlin. Von diesen gibt es keine Mitteilungen über Hygieneprobleme in der Kindertagespflege.
Der Begriff Lebensmittelhygiene bezeichnet die Maßnahmen und Vorkehrungen, die notwendig sind, um Gefahren unter Kontrolle zu bringen und zu gewährleisten, dass ein Lebensmittel unter Berücksichtigung seines Verwendungszweckes für den menschlichen Verzehr tauglich ist.
Besonders bei kleinen Kindern besteht in dieser Hinsicht ein besonderes Schutzbedürfnis. Konkrete Angaben über Probleme im Rahmen der Überwachung von Tagesmüttern – und übrigens auch Tagesvätern – liegen der Senatsverwaltung nicht vor, da keine speziellen Meldepflichten gegenüber der obersten Landesbehörde bestehen.
Zu Ihrer zweiten Frage: Im Hinblick auf die Lebensmittelhygiene unterliegen Tagespflegepersonen – zum Beispiel Tagesmütter und Tagesväter – gemäß der Definition für Lebensmittelunternehmer nach Verordnung der EG Nr. 178/2002 über Lebensmittelsicherung den Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene. Da die beiden Verordnungen seit mehreren Jahren in Kraft sind, hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mit Schreiben vom 30. März 2009 die für die Tagespflegepersonen zuständigen obersten Landesbehörden auf die Rechtslage hingewiesen.
Es steht dem Senat nicht zu, Vorschriften der EU, die aus gutem Grund vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unterstützt werden, zu bewerten. Das mit den Vorschriften verbundene Grundanliegen der Einhaltung lebensmittelrechtlicher Regelungen ist nachvollziehbar und hat in allen Bereichen, in denen Kinder betreut werden, grundsätzlich eine Berechtigung. Die Staatssekretärin der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung hat sich mit Schreiben vom 4. November 2011 bereits mit den Bezirken in Verbindung gesetzt, um die EU-Vorschriften für den Bereich der Kindertagespflege anwendungsgerecht zu machen. – Danke!
Herr Senator! Ich entnehme Ihren Worten, dass Sie eigentlich keine Aussagen über aufgetretene Probleme machen wollen oder können
und auch keine Stellungnahme zu der Problematik abgeben möchten. Ich frage deswegen umso interessierter: Wie wollen Sie diese Auflagen in Zukunft kontrollieren?