Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 61. Sitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin. Ich begrüße Sie, unsere Gäste und Zuhörerinnen und Zuhörer sowie die Vertreterinnen und Vertreter der Medien recht herzlich.
Zunächst habe ich wieder Geschäftliches mitzuteilen. Am Montag sind folgende fünf Anträge auf Durchführung einer Aktuellen Stunde eingegangen:
− Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Thema: „Chaos und Korruption am BER – der Senat drückt sich vor der Verantwortung“
− Antrag der Fraktion Die Linke zum Thema: „Aus Tempelhof nichts gelernt – Senat hebelt direkte Demokratie und Bürgerbeteiligung aus“
− Antrag der Piratenfraktion zum Thema: „Bauen, Mieten, Stadtentwicklung: Senat tatenlos, Koalition unfähig, nun übernehmen die Berliner/-innen – wir brauchen ernsthafte Auseinandersetzung mit Volksbegehren.“
Ich lasse nun abstimmen, und zwar zunächst über den Antrag der Fraktion der SPD. Wer diesem Thema – Nachtragshaushalt für mehr Investitionen in Berlin – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen und der fraktionslose Kollege. Gegenstimmen? – Die Oppositionsparteien. Ersteres war die Mehrheit. Enthaltungen gibt es nicht. Somit rufe ich dieses Thema für die Aktuelle Stunde unter dem Tagesordnungspunkt 1 auf, und zwar in Verbindung mit Punkt 4 der Tagesordnung. Die anderen Anträge auf Aktuelle Stunde haben damit ihre Erledigung gefunden.
Ich möchte Sie auf die Ihnen vorliegende Konsensliste sowie auf das Verzeichnis der Dringlichkeiten hinweisen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen in der Mitte des Raumes! Es wäre nett, wenn Sie ein bisschen leiser wären.
Ich gehe davon aus, dass allen eingegangenen Vorgängen die dringliche Behandlung zugebilligt wird. Sollte dies im Einzelfall nicht Ihre Zustimmung finden, bitte ich um entsprechende Mitteilung.
Entschuldigungen von Senatsmitgliedern für die 61. Sitzung: Frau Senatorin Kolat ganztägig – Grund ist die Auslandsreise nach Bangkok vom 9. Bis 13. März – sowie Herr Senator Czaja, der ganztägig abwesend ist. Grund ist der Besuch der Messe der Bundesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen e. V. in Nürnberg, auf der Berlin in diesem Jahr das Gastgeberland ist.
Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Haushaltsplan von Berlin für das Haushaltsjahr 2015 (Nachtragshaushaltsgesetz 2015 – NHG 15)
Ich eröffne die erste Lesung. Ich habe die Vorlage vorab an den Hauptausschuss überwiesen und darf Ihre nachträgliche Zustimmung feststellen.
Zunächst ist Herr Finanzsenator gegeben, die Gesetzesvorlage zu begründen. – Bitte sehr, Herr Senator Dr. Kollatz-Ahnen! Sie haben das Wort, und die anderen hören jetzt bitte zu. – Danke schön!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Noch keine 100 Tage nach dem Amtsantritt des Senats Michael Müller legt der Senat Ihnen heute einen Nachtragshaushalt vor, in dem die Koalition deutlich macht, erstens, dass Konsolidieren, das heißt, das Einhalten der Vorgaben der Schuldenbremse und darüber hinaus die Rückzahlung von Staatsschuld, oberste Priorität hat, und zweitens, dass Investitionen, wo möglich, in die wachsende Stadt erfolgen. Der Nachtragshaushalt stockt die Investitionsmittel um 527 Millionen Euro 2015 auf. Das sind über eine halbe Milliarde Euro mehr bei einem Gesamtinvestitionsvolumen von knapp 2 Milliarden Euro. Das ist ein großer Schritt vorwärts für Berlin.
Kernelemente sind dabei das neue Sondervermögen für Investitionen in die wachsende Stadt – SIWA – sowie die investiv ausgerichtete Erfüllung des Bund-LänderVertrags über BAföG, bei dem die Hochschulen Investitionsmittel erhalten und die Schulen einen zweistelligen Millionenbetrag an Bauunterhaltungsmitteln bekommen. Wir sind ein bisschen stolz darauf, schnell und umfassend auf die Möglichkeiten reagiert zu haben, die das SIWAGesetz in der letzten Sitzung vor Weihnachten mit breit getragenem Beschluss im Abgeordnetenhaus eröffnet hat. Die Ankündigung dieser Investitionen hat breite Resonanz und übrigens auch Zustimmung in der Stadtöffentlichkeit erfahren.
Lassen Sie mich einige klarstellende Anmerkungen zum Rahmen vorbringen. Berlin hat ein Doppelhaushaltssystem. Das hat sich bewährt und zur Ausgabendisziplin beigetragen. Den vielfältigen arbeitsökonomischen Vorteilen eines solchen Budgetsystems steht eine gewisse Prognoseungenauigkeit im Jahr zwei des Doppelhaushalts als Nachteil gegenüber. Insgesamt gilt aber: Die Vorteile überwiegen deutlich diesen Nachteil. – Deshalb wird auch der nächste Haushalt 2016/17 wieder als Doppelhaushalt aufgestellt werden, was dem Abgeordnetenhaus übrigens Haushaltsdebatten zur Wahlkampfzeit erspart.
Die Landeshaushaltsordnung § 33 Abs. 1 lässt vor diesem Hintergrund einen selektiven Nachtragshaushalt zu einigen ausgewählten Sachverhalten zu, die wichtig und notwendig sind. Davon macht der Nachtragshaushalt für sechs Punkte Gebrauch. Erstens Steuereinnahmen einschließlich City-Tax; zweitens Dezentralisierung der EUProgramme auf die Fachressorts, was möglich ist, da die vom Senatskollegium, insbesondere den Kolleginnen in diesem Fall, entwickelten Programme zu den ersten gehören, die EU-weit genehmigungsfähig waren und von der Europäischen Kommission im Dezember 2014 genehmigt wurden; drittens die Aufstockung der BER-Rücklage; viertens die klare Absicherung der Eigenkapitalkomponente eines möglichen Angebots der Berlin-Energie für Stromkonzessionen, wenn von der Option der Überführung in einen Eigenbetrieb Gebrauch gemacht wird; fünftens, die Umsetzung der BAföG-Vereinbarung mit 66 Millionen Euro pro Jahr mehr für Hochschulen und Schulen sowie sechstens und wichtigstens die erstmalige Haushaltsabsicherung von SIWA mit 438 Millionen Euro aus dem Finanzierungsüberschuss von 2014, und zwar der Hälfte von dem Finanzierungsüberschuss, und einer zusätzlichen Ausstattung von 58 Millionen Euro insgesamt also 496 Millionen Euro.
Wenn man sich das Thema Nachtragshaushalte anguckt, dann gilt, nicht nur in Berlin, auch in anderen Ländern neigt die Opposition dazu, beim Nachtragshaushalt das Glas halb leer zu finden, und zählt Sachverhalte auf, die auch noch in den Nachtragshaushalt gehört hätten, und empfiehlt am besten sowieso eine vollständige Neubera
tung. Nicht nur in Berlin, auch in anderen Ländern neigt die Regierung dazu, das Glas halb voll zu finden, da die Sachverhalte abgedeckt seien, die das Land nach vorn bringen, und das Doppelhaushaltsprinzip, das effizient ist, im Übrigen gewahrt bleibt. Aber heute kommt es noch etwas besser. Ich sage Ihnen: Das Glas ist dreiviertel voll.
Sie wissen es alle, weil wir auch Wünsche der Opposition aufgenommen haben wie die Dezentralisierung der EUMittel, die Zuweisung der BAföG-Mittel für den Bildungsbereich und auch neue Wünsche der Opposition wie die Abbildung von SIWA schnellstmöglich im Haushalt aufgegriffen haben.
Die genannten Ziele, konsolidieren und investieren, bestimmen den Charakter des Nachtragshaushalts. Wir werden zudem – das ist für 2016/17 beabsichtigt – einen Doppelhaushalt vorlegen, der Überschüsse plant. Wir konzipieren, dass die Ausgaben nicht schneller wachsen als die Einnahmen.
Jetzt aber zum Nachtragshaushalt: Der Nachtragshaushalt veranschlagt zusätzliche Ausgaben, die bei der Haushaltsaufstellung des Doppelhaushalts 2014/15 nicht absehbar waren, in selektiver Art und Weise. Das durch den Nachtragshaushalt erhöhte Investitionsvolumen stellt jedoch nicht das Ziel eines schuldenfreien Haushalts in Frage. Die geplanten Mehrausgaben sind durch höhere Einnahmen vollumfänglich gedeckt.
Was umfasst der Nachtragshaushalt an Ausgaben? – Erstens will ich hier mit dem Thema BAföG starten. Der Bund hat seit Jahresbeginn 2015 die Finanzierung von BAföG-Leistungen vollständig übernommen. Der Senat wird die damit im Berliner Haushalt freiwerdenden Mittel zur weiteren Stärkung des Bildungsbereichs einsetzen. Das ist nicht in allen Ländern so, und es ist eine große Leistung für Berlin, das als Haushaltskonsolidierungsland zu tun. Die Mittel bleiben im Bildungsbereich und werden zur Verbesserung der Situation an Schulen und Hochschulen eingesetzt. Dabei werden wir an den Schulen die Rahmenbedingungen sowohl baulich – Stichwort Schultoiletten – wie auch fachlich durch zusätzliches Personal für Integration und Inklusion verbessern. 32 Millionen Euro werden wir für bauliche Maßnahmen im Wissenschaftsbereich investieren; eine Investitionsliste ist bereits erstellt. Wir haben auch gesehen, dass das auf eine große Zustimmung in der interessierten Öffentlichkeit gestoßen ist.
Zweitens, der Flughafen: Die Flughafen BerlinBrandenburg GmbH rechnet für 2015 mit einem zusätzlichen Finanzierungsbedarf. Wir werden daher eine zusätzliche Vorsorge für Kosten der Fertigstellung in Höhe von 42 Millionen Euro leisten, und – um das klarzustellen – mein Haus wird die Freigabe dieser Mittel zu gegebener Zeit im Hauptausschuss vorlegen, um für maximale Transparenz zu sorgen.
Drittens, Berlin-Energie: Hier sorgen wir für eine rechtliche Klarstellung mit Blick auf den Wirtschaftsrahmen für das kommunale Unternehmen Berlin-Energie. Wir sichern hier die Möglichkeit ab, im Rahmen der bestehenden Wirtschaftsermächtigung einen Kreditauftrag in Höhe von 600 Millionen Euro an die IBB zu erteilen, um die Eigenkapitalkomponente eines möglichen Angebots der Berlin-Energie zu sichern. Dabei möchte ich vier Aspekte betonen. Erstens: Wir schaffen hier eine Option, kein Präjudiz. Der Senat wird von dieser Option ohne einen erneuten Senats- und Hauptausschussbeschluss keinen Gebrauch machen. Zweitens: Durch die in § 3 des Nachtragshaushaltsgesetzes getroffene Regelung tritt keine Erhöhung der Verschuldung des Landes auf; es kommt zu keiner Neuverschuldung. Drittens: Über das weitere Vorgehen in Sachen Gaskonzession wird der Senat in den nächsten Wochen, also sehr kurzfristig, beraten. Die bisher erhaltenen Signale aus den Vorgesprächen, die ich im Auftrag des Senats in Richtung Kooperationsmodelle führen sollte, sind ermutigend. Viertens: Der Senat und die ihn tragenden Fraktionen senden gerade in diesem Punkt das Signal der Gemeinsamkeit, nämlich dass – trotz vielleicht unterschiedlicher Ausgangspositionen – die Zukunft der kommunalen Energieversorgung und -verteilung zusammen gestaltet wird. Das ist ein positives Ergebnis. Fünftens: Wir kommen bei den EFRE- und ESF-Mitteln unserer Zusage an den Hauptausschuss nach, im Fall der Vorlage eines Nachtragshaushalts die bisher zentral veranschlagten EUStrukturfondsmittel auf die jeweiligen Verwaltungen zu verteilen, sobald die EU-Kommission die operationellen Programme endgültig beschlossen hat – was seit Dezember der Fall ist.
Zu SIWA und den Investitionen: Wir haben zugesagt, die Spielräume, die sich bieten, für investive Zwecke zu nutzen. Das tun wir; bei den Spielräumen gibt es also eine investive Orientierung. Warum? – Berlin wächst. Die Bevölkerung stieg zuletzt um 45 000 Einwohner jährlich. Das wirtschaftliche Wachstum Berlins hat sich verstetigt – das ist anders als in der Vergangenheit –, und es liegt über dem Bundesdurchschnitt, und zwar relativ stabil. Dieses Wachstum ist erfreulich, aber es ist auch eine Herausforderung mit Blick auf die Infrastruktur der Stadt. Anders als früher sind wir dank der erfolgreichen Politik der letzten Jahre heute in der glücklicheren Position, hierauf reagieren zu können und den Investitionsbedarf zu decken. Wir werden aus dem Überschuss des vergangenen Jahres 438 Millionen Euro in das SIWA einstellen. Zusätzlich wollen wir 58 Millionen Euro für bezirkliche Investitionsmaßnahmen aus den Rücklagen des Haushalts in das SIWA einbringen. Insgesamt erhalten die Bezirke also Investitionsmittel in Höhe von 108 Millionen Euro. Das wird noch durch weitere 12 Millionen Euro für Maßnahmen in den Bezirken abgerundet, so dass wir bei den Maßnahmen in den Bezirken auf 120 Millionen Euro kommen.
Ich danke den Koalitionsfraktionen und meinen Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Senatsverwaltungen, dass es gelungen ist, in kurzer Zeit eine zielgerichtete und ausgewogene Liste von Investitionsprojekten zu erstellen, die die gesamte Breite der Stadt umfasst: Wir investieren in Schulen, in Krankenhäuser, in Sport, in die innere Sicherheit, in den Nahverkehr. Die Berlinerinnen und Berliner werden damit den Erfolg der Haushaltspolitik im Alltag spüren. Die Projekte spiegeln die vielfältigen Bedürfnisse der Stadt wider und werden helfen, Lücken zu schließen. Sie werden auch helfen, einen ersten Schritt beim Angehen von Sanierungsrückständen zu gehen. Der Senat wird halbjährlich im Hauptausschuss über die Verwendung der Mittel berichten, und im Hauptausschuss werden auch die noch vorzulegenden Einzelprojekte zur Zustimmung vorgelegt.
Klar ist: Geld allein ist nicht genug. Investitionen brauchen zur Umsetzung auch Planungs- und Umsetzungskapazitäten. Ich freue mich daher über das Einvernehmen, dass die Bezirke auf Kompetenzen der Senatsverwaltungen SenStadtUm oder Fin zurückgreifen werden. Wir werden zudem zur Umsetzung der Maßnahmen eine ähnliche Struktur wiederbeleben, wie sie erfolgreich beim K II – also dem Konjunkturprogramm II – 2009 eingesetzt worden ist. Dabei werden wir die inhaltliche Zuständigkeit in der jeweiligen Fachverwaltung haben, während die Senatsfinanzverwaltung die noch vorzulegenden Einzelprojekte koordiniert und im Hauptausschuss vorlegen wird. – So weit zur Ausgabenseite.
Jetzt noch einige Anmerkungen zur Einnahmeseite: Die Einnahmeseite wächst nach der aktuellen amtlichen Steuerschätzung um 380 Millionen Euro. Die Einnahmen aus Steuern und dem Länderfinanzausgleich werden an das Ergebnis der Steuerschätzung vom November 2014 angepasst – es kann auch gar nicht anders sein. Es ist plausibel, dass wir diese Steuerschätzung dafür nehmen. Diese Steuerschätzung führt zu Mehreinnahmen von ca. 300 Millionen Euro. Darin enthalten sind 10 Millionen Euro zusätzliche Einnahmen aus der City-Tax sowie 25 Millionen Euro aus dem Gesetz zur Entlastung von Ländern und Kommunen. Zusätzlich veranschlagen wir die BAföG-Einnahmen, über die ich bereits gesprochen habe, und höhere Einnahmen aus EU-Geldern in Höhe von 17 Millionen Euro.
Diese Mehreinnahmen lassen uns aber nicht übermütig werden und sollen uns auch nicht übermütig werden lassen. Es ist sinnvoll, die Spielräume für Investitionen und zielgerichtete Ausgaben für die wachsende Stadt zu nutzen. Es ist aber nicht sinnvoll zu vermuten, dass die Spielräume noch sehr viel größer seien. Sie sind nicht beliebig groß. Leitstern für den Berliner Haushalt bleibt deshalb auch weiterhin ein konsequenter Konsolidierungskurs. Berlin ist noch immer Konsolidierungsland. Auch wenn manche das nicht mehr wahrhaben wollen: Wir sind noch immer Konsolidierungsland. Wir wollen
und werden unseren Verpflichtungen, die wir im Rahmen des Sanierungsprogramms übernommen haben, uneingeschränkt nachkommen, und wir müssen das auch, weil wir bei den Zuwendungen, die wir von dritter Stelle erhalten, darauf angewiesen sind.
Ich möchte dafür besonders drei Gründe in Erinnerung rufen. Erstens: Die Zuweisungen aus den Solidarpaktmitteln, die wir jetzt noch haben, werden bis 2020 zunächst Jahr für Jahr um ca. 140 Millionen Euro abschmelzen. Das muss bewältigt werden. In einem letzten großen Schritt werden wir von 2019 auf 2020 sogar fast 400 Millionen Euro in einem Jahr weniger an Unterstützung durch Dritte bekommen. Konkret bedeutet das für den Zeitraum der unmittelbar vor uns liegenden Jahre einen Rückgang von 1,1 Milliarden Euro auf nur noch 680 Millionen Euro bis 2017, wenn man das Jahr 2014 als Benchmark nimmt. Diese Lücke muss auf der Einnahmeseite geschlossen werden.
Das zweite Element: Berlin muss sich weiterhin auf das Inkrafttreten der Schuldenbremse vorbereiten. Den hierfür erforderlichen Konsolidierungspfad – er ist im Stabilitätsrat vereinbart – erfüllen wir mit einem soliden Abstand zur Linie des jeweils Erlaubten. Aber der strukturelle Haushaltsausgleich ist noch nicht erreicht. Dafür bedarf es zusätzlicher Anstrengungen. Je näher 2020 rückt, desto schwieriger wird das Reagieren auf Fehlentwicklungen. Wir wollen nicht in die Lage kommen, auf Fehlentwicklungen reagieren zu müssen, sondern wir wollen diese Zielsetzungen aus eigener Kraft erreichen.