Wolfgang Klein
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Last Statements
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der LEG-Untersuchungsausschuss hat eine Reihe von zeitlich aufeinander folgenden Gründen für die wirtschaftliche Entwicklung der LEG von 1991 bis 2001 festgestellt. Entsprechend kann auch die Verantwortung bestimmter Personen und Personengruppen für die wirtschaftliche Entwicklung der LEG nur differenziert betrachtet werden. Es gibt weder einen einzigen herausragenden Grund, der zur Liquidation geführt hat, noch gibt es einen einzigen Hauptverantwortlichen für diese Entwicklung.
Die LEG - noch einmal zur Erinnerung - wurde 1991 zur Durchführung landespolitisch bedeutsamer Entwicklungsvor
haben gegründet. Dieses Ziel, aktiv Strukturpolitik inmitten eines beispiellosen wirtschaftlichen Umbruchs zu betreiben, war damals völlig unumstritten, auch wenn sich heute davon mancher verabschieden möchte. Dessen Berechtigung wurde im Grundsatz von niemandem in Abrede gestellt, auch nicht in diesem Hause.
Die LEG wurde in der Folge bis 1995 mit Eigenkapital in Höhe von 120 Millionen DM ausgestattet. Es ist geradezu grotesk, dass manche in diesem Hause die Ausstattung der BLG mit 50 Millionen DM als zu opulent und die 120 Millionen DM für die LEG als nicht ausreichend angesehen haben.
Damit kommen wir zum ersten Konstruktionsfehler der LEG, der deutlich angesprochen werden muss. Aus heutiger Sicht wäre es - dies würde dem so genannten Thüringen-Modell entsprechen -
insgesamt risikoärmer und transparenter gewesen, die LEG in der Art und Weise eng an den Landeshaushalt anzubinden, das benötigte Geld projektbezogen jeweils über den Haushalt zur Verfügung zu stellen und entsprechend auch gegenüber dem Haushaltsgesetzgeber Rechenschaft abzulegen.
Das ist das, was der Kollege Helm eben gesagt hat und wo wir uns auch in der Verantwortung sehen. Wir haben nicht gesagt, Herr Helm: „der Landtag insgesamt“ , sondern wir bekennen uns auch zu diesem Konstruktionsfehler - eine Fehlentscheidung, wie wir heute wissen, aber eben heute wissen. Wir sehen dies als einen bedeutsamen Fehler in der Gründungsphase der LEG an.
In den 90er Jahren wurden allgemein große Hoffnungen in die zukünftige Entwicklung der Region Berlin-Brandenburg, insbesondere in die des engeren Verflechtungsraumes, des so genannten Speckgürtels, gesetzt. Diese hochfliegenden Hoffnungen haben sich nicht verwirklicht. Es war auch nicht die SPD, die das Wort von den „blühenden Landschaften“ erfunden hatte. Ich erwähne das, weil man sich diese Aufbruchstimmung heute noch einmal vor Augen halten muss, um manche Entscheidung richtig einordnen zu können.
Die Lage wird heute zurückhaltender - ich möchte sagen: auch realistischer - eingeschätzt. Das ist auch richtig so. Damals aber waren die Erwartungen an die wirtschaftliche Entwicklung andere, und dies durchaus nicht nur bei den Verantwortlichen der LEG.
Dies ist gewissermaßen die Folie, auf der man die Tätigkeit der LEG in den 90er Jahren beurteilen muss, um manche Entscheidungen, die sich im Nachhinein als schwere Fehler erwiesen haben, richtig einordnen zu können. Dies gehört zum Gesamtbild und auch zur Fairness einfach dazu.
Ganz besonders im Immobilienmarkt kam es Mitte der 90er Jahre zu einer tief greifenden Krise, deren Ende heute noch nicht absehbar ist. Wer sich die aktuelle Lage der Immobilienwirtschaft in der Region vor Augen führt, muss feststellen, dass keineswegs nur die LEG Opfer ihrer völlig überzogenen Erwartungen wurde. Öffentliche und private Unternehmen haben sich gleichermaßen an vermeintlichen Chancen berauscht, die, wie wir heute wissen, auf Sand gebaut waren.
Genau diese Erwartung einer rasch boomenden Region hatte aber zunächst entsprechende Auswirkungen auf die Grundstückspreise. In dieser Situation erwarb die LEG ohne politische Vorgaben Grundstücke und begann Projekte, die sich später nicht zu den ursprünglich erwarteten Preisen vermarkten ließen. Hier liegen aus heutiger Sicht gravierende unternehmerische und politische Fehleinschätzungen vor. Daran wollen wir auch nichts beschönigen.
Aber zu dem pauschalen und natürlich politisch motivierten Vorwurf des Kollegen Homeyer, die LEG habe nur Schrott produziert, möchte ich hier doch einiges sagen. Lieber Kollege Homeyer, erkundigen Sie sich dazu doch einmal bei Ihrem Wirtschaftsstaatssekretär Dr. Vogel. Er wird Ihnen zu einem wichtigen LEG-Projekt sicherlich genau das berichten, womit er schon in der „MAZ“ vom 27.09.2003 zitiert wurde: Das GVZ Wustermark gehört zu den erfolgreichsten Projekten in Brandenburg. - So wenig das zu Ihrer Wahlstrategie passen mag: Fakten muss man eben einfach auch zur Kenntnis nehmen. Das GVZ ist im Übrigen nicht das einzige Beispiel. Selbst in Wünsdorf ist, wie die gestrige Festveranstaltung gezeigt hat, längst nicht alles Schrott.
Es ist eben eine Legende, die Geschichte der LEG nun rückblickend als eine einzige Abfolge von Desastern, Luftschlössern und Abenteuern zu beschreiben. Nein, es wurde keineswegs nur Schrott produziert, aber es wurden auch Fehler gemacht, die in der Summe so schwerwiegend waren, dass die Liquidation der LEG am Ende unausweichlich wurde.
Ein Wort noch zur PDS, zu dem, Herr Warnick, was Sie eben gesagt haben. Haben sich nicht auch Ihre Kollegen in der Person des Kollegen Dobberstein und des Kollegen Christoffers des Engagements der LEG gerade in Eberswalde-Britz bedient? -
Es muss eben einfach Wahrheit bleiben, was auch Wahrheit ist.
Der Niedergang der LEG war trotz der strukturellen Mängel nicht vermeidbar.
Dieser Niedergang war zu einem guten Teil hausgemacht. Die Geschäftsführer der LEG und der Geschäftsführer der LEGTochtergesellschaft EWZ in Wünsdorf haben aufgrund gravierender Fehler im Management die negative wirtschaftliche Entwicklung der LEG verstärkt und bei einigen Engagements sogar selbst verursacht. Auch das muss man deutlich ansprechen. Auch in einer landeseigenen Gesellschaft kann niemand das Management aus seiner unternehmerischen Verantwortung entlassen.
Ein grundlegender unternehmerischer Fehler in der LEG, für den die Geschäftsführer die Verantwortung tragen, war das Unterlassen der Einrichtung eines Controllings, das diesen Namen verdient hätte. In der LEG wurde nur in Ansätzen systematisch geplant und kontrolliert. Dieser Umstand ist Aufsichtsrat und Gesellschafter in seinem Ausmaß nicht zur Kenntnis gelangt.
Dies hatte auch mit der unzureichenden Berichterstattung der LEG-Geschäftsführer gegenüber ihrem Aufsichtsrat und ihrem Gesellschafter zu tun. Das notwendige Controlling hat in einem Ausmaß versagt, das kaum vorstellbar ist. So lässt sich eine Landesgesellschaft nicht führen und die Geschäftsführer müssen dies auch gewusst haben.
Nach der Lektüre der Voten der Fraktionen muss ich sagen: In diesem Teil der Bewertung stimmen die Fraktionen völlig überein. Ich verstehe deshalb nicht, dass der Kollege Helm nicht den Versuch einer Einigung unternommen hat.
In der Rede des Kollegen Helm kamen noch mehr Gemeinsamkeiten zum Vorschein. Mit unserer folgenden Bewertung dürften ebenfalls alle übereinstimmen: Die LEG gab für politisch gewollte Strukturentwicklung, aber auch für abenteuerliche Extratouren mehr Geld aus, als hineinkam. Es fehlte der kritische Blick, der in verantwortungsvoller Weise landespolitische Prioritäten identifizieren und ihre Umsetzung finanziell untersetzen konnte. Auch dies hat zum verhängnisvollen Niedergang der LEG wesentlich beigetragen.
Ausgangspunkt für die ungünstige wirtschaftliche Entwicklung der LEG war das Unterlassen weiterer Eigenkapitalzufuhr ab 1995. Der Gesellschafter hatte die LEG ab 1995 darauf verwiesen, zur Finanzierung ihrer Tätigkeit projektbezogene Gesellschafterdarlehen - diese wurden in erheblichem Umfang, nämlich in Höhe von 120 Millionen DM, auch gewährt - sowie Fördermittel in Anspruch zu nehmen. Damit sollte eine bessere Transparenz der Verwendung zugeführter Mittel erreicht werden.
Die LEG beschränkte sich jedoch nicht auf diese Finanzierungsmöglichkeiten, sondern begann, sich Kapital über die Auflage von Immobilienfonds zu beschaffen. Dies betraf Objekte überwiegend in Wünsdorf, Elstal und Groß Glienicke. Diese Mietgarantien waren aus Anlegersicht quasi staatliche Garantien und minimierten somit das Anlagerisiko.
Die Entscheidung zum Einstieg in die Fondsfinanzierung war folgenschwer. Die Immobilienfonds entwickelten sich zu einem der hauptsächlichen und langfristigen Verlustbringer der LEG. Wie hoch die Verluste insgesamt sein werden, ist derzeit nicht absehbar. Ich will das hier auch offen sagen: Diese langfristigen Mietgarantien, sozusagen ein Rundum-Sorglospaket für Anleger, können nicht anders als als skandalös bezeichnet werden. Hier wurden alle Regeln kaufmännischer Vorsicht schlichtweg über Bord geworfen zulasten des Steuerzahlers, der die Zeche noch lange wird bezahlen müssen.
Die LEG-Gruppe verschaffte sich auf diesem Wege Erträge in Höhe von 48 Millionen DM, die sie nicht, wie vom Aufsichtsrat gefordert, zur Abdeckung der Risiken aus den garantierten Mieten, sondern anderweitig verwendete.
Die Risikokalkulation, die Kontrolle der Betriebsfelder und der Haushaltsbelastung wurden bei der LEG vernachlässigt. Die Verantwortlichen im Unternehmen haben sich gegenüber politischen Wünschen, darunter auch manchmal auch nur vermuteten Wünschen, mitunter fast willfährig verhalten. Die Spielregeln kaufmännischen Verhaltens traten demgegenüber völlig in den Hintergrund.
Auch die der LEG beigeordneten Kontrollgremien, insbesondere der Aufsichtsrat, sind ihrer Mitverantwortung von 1996
bis 1999 nicht in ausreichendem Maße gerecht geworden. Für erforderlich befundene Korrekturen wurden nicht konsequent durchgesetzt. Wir sehen beim Aufsichtsrat daher ebenfalls eine Mitverantwortung und nicht, wie Sie, Herr Helm, gesagt haben, eine Mitschuld für die Fehlentwicklung der LEG.
Als problematisch sehen wir es dabei an, dass der Abteilungsleiter der Beteiligungsverwaltung des Finanzministeriums in den Aufsichtsrat der LEG berufen wurde. Die dabei entstehenden Interessenkonflikte haben zu einer Schwächung der Kontrolle geführt. Das hätte man auch damals schon sehen müssen.
Im Ergebnis der Beweisaufnahme ergaben sich allerdings keine Anhaltspunkte dafür, dass die schwere Krise der LEG für den Gesellschafter schon vor dem Jahr 2000 ersichtlich gewesen war. Die politische und finanzielle Begleitung der LEG durch die Landesregierung vor und nach 1999 hätte allerdings wesentlich intensiver sein müssen. Auch dies muss kritisch festgehalten werden. Es gibt entsprechende Lehren für die Zukunft zu ziehen.
Der Untersuchungsausschuss 3/2 ist der Frage intensiv nachgegangen, ob, wie gelegentlich behauptet wird, in den Jahresabschlüssen der LEG bzw. der LEG-Gruppe zwischen 1995 und 1998 auf Wunsch des Gesellschafters oder des Aufsichtsrats die wirtschaftliche Lage bewusst fälschlich zu positiv dargestellt wurde. Dieser Verdacht konnte durch die Ermittlungen des Untersuchungsausschusses nicht belegt werden. Das will ich hier noch einmal deutlich feststellen, damit der Legendenbildung entgegengetreten werden kann.
Durch Zeugenaussagen belegt ist vielmehr nur, dass die LEGGeschäftsführung bis zum Geschäftsjahr 1998 unter weitgehender Ausnutzung des handelsrechtlich üblichen und zulässigen Spielraums und unter Missachtung der ausdrücklich und wiederholt geäußerten Wünsche des Aufsichtsrats nach vorsichtiger und risikobewusster Bilanzierung Vermögensgegenstände möglichst positiv bewertet hat. Die Zulässigkeit dieser Bilanzierungspraxis wurde nicht zuletzt durch die Aussagen der mit der Prüfung der Jahresabschlüsse befassten Wirtschaftsprüfer unterstützt, die sich hinsichtlich der Bewertung des Immobilienbestandes auf den Grundstücksmarktbericht der Gutachterausschüsse im Lande Brandenburg berufen konnten. Im Übrigen hat die Tätigkeit des Ausschusses in diesem Zusammenhang zur Aufnahme staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen geführt, deren Ergebnis abzuwarten ist.
Der Untersuchungsausschuss 3/2 hatte sich schließlich mit der Frage zu befassen, ob es Möglichkeiten einer Sanierung der LEG gab. Zeugen haben übereinstimmend ausgesagt, dass zum Zeitpunkt der Liquidationsentscheidung kein tragfähiges Zahlenwerk vorgelegen habe. Die Zahlen seien durch die LEG dauernd geändert worden. Die Liquidationsentscheidung war daher genau die richtige Entscheidung. Die von der großen Koalition getragene Landesregierung hat sich entsprechend dem Vorschlag der Finanzministerin Dagmar Ziegler für eine Liquidation, also für eine geordnete Abwicklung unter Vermeidung einer Insolvenz, entschieden. Eine Weiterführung der Gesellschaft wäre keinesfalls infrage gekommen, auch wenn es Rufe danach gab. Eine Insolvenz war völlig ausgeschlossen; denn die Auswirkungen auf die Kreditwürdigkeit des Landes und anderer landesbeteiligter Einrichtungen wäre nicht zu verantworten gewesen.
Im Rahmen einer Insolvenz wären alle Vermögenswerte durch Zerschlagung vernichtet worden. Nur im Liquidationsverfahren bleibt dem Land die Möglichkeit zur Einflussnahme auf die weitere Behandlung der Projekte. Eine wirtschaftliche Weiterführung infrastrukturpolitisch bedeutsamer Projekte - ich erinnere an Güterverkehrszentren, Wünsdorf, Kulturstandort Potsdam, Premnitz - durch die LEG wäre im Falle ihrer Insolvenz nicht möglich gewesen. Zudem ermöglichte nur die Liquidation einen sozialverträglichen Personalabbau.
Unser Fazit: Mangelnde Transparenz, fehlendes unternehmerisches Risikobewusstsein und Risikomanagement sowie nicht zuletzt politisches Wunschdenken waren die wesentlichen Ursachen für das Scheitern der LEG. - Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Am 12. Mai 2004 hat der Landtag in 1. Lesung den Staatsvertrag über die Errichtung von gemeinsamen Fachobergerichten debattiert und an den Hauptausschuss - federführend - und an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen sowie an den Rechtsausschuss - mitberatend - überwiesen.
Der Hauptausschuss befasste sich mit diesem Staatsvertrag am 3. und 8. Juni. Auf Initiative der PDS-Fraktion hin wurde eine Anhörung von Rechtswissenschaftlern, Richtern von den Obergerichten und Personalvertretern beschlossen. Der Kollege Vietze war so freundlich, in der Ausschusssitzung am 8. Juni darum zu bitten, dass wir ihn ob dieser Initiative loben, was ich hiermit noch einmal ausdrücklich tue. Es war hilfreich, dass die PDS-Fraktion diesen Antrag auf Anhörung gestellt hat und wir dem zugestimmt haben.
Die Zustimmung der gerade erwähnten Vertreter zu dem Vorhaben, gemeinsame Fachobergerichte mit Berlin zu bilden,
war breit und einhellig. Es gab allerdings auch verfassungsrechtliche Bedenken, die Änderung der Verfassung und das Zustimmungsgesetz zum Staatsvertrag gemeinsam zu behandeln und zu beschließen. Die Sorge bestand darin, dass ein Gesetz nichtig sein könnte, weil es zu einem Zeitpunkt beschlossen wurde, zu dem die ermächtigende Norm, also die Änderung der Verfassung, noch nicht in Kraft war. Um diesem Vorwurf zu begegnen, wurde der Gesetzentwurf der Landesregierung unterteilt in einen Gesetzentwurf zur Änderung der Landesverfassung und einen Zustimmungsgesetzentwurf zum Staatsvertrag. Den ersten behandeln wir heute, der zweite steht morgen zur Abstimmung. Damit sind wir auf der sicheren Seite.
Lassen Sie mich aber noch ein paar Worte zum Abstimmungsverhalten sagen. Die Änderung der Verfassung wurde bei Stimmenthaltung der PDS-Vertreter und gegen die Stimmen der DVU mehrheitlich beschlossen. Ich rede jetzt immer über den Hauptausschuss. Das Gesetz zum Staatsvertrag wurde bei drei Gegenstimmen aus den Reihen der PDS und der DVU ebenfalls mehrheitlich beschlossen. Ich vermute, dass sich dieses Abstimmungsverhalten der Opposition heute auch im Plenum so darstellen wird.
Ich erlaube mir eine Bemerkung der Verwunderung. Es geht um die Zusammenlegung von Fachobergerichten. Damit hat die Landesregierung einen Auftrag des Landtages realisiert. Im Haushaltssicherungsgesetz vom 10.07.2003 ist festgelegt, gemeinsame Fachobergerichte mit Berlin einzurichten. Zu diesem Gesetz gab es keine Gegenstimme und nur vier Enthaltungen. Deshalb ist es mir unverständlich, dass man heute gegen ein Gesetz stimmt, das im Auftrag des Landtages von der Landesregierung vorgelegt wird. Das erinnert mich fatal an das Verhalten der PDS gegenüber dem Fusionsstaatsvertrag vor einigen Jahren, das man so charakterisieren kann: Im Prinzip ja, aber wenn es zum Schwur kommt, zieht man sich vornehm zurück und findet irgendein Haar in der Suppe. - So etwas nennt man unzuverlässig.
Dies erfolgt übrigens in Kontinuität. Als es um den Staatsvertrag ging, war der Vertrag, der diese beiden Länder zusammenführen sollte, schlecht. Heute ist der Staatsvertrag zur Einrichtung gemeinsamer Fachobergerichte schlecht. Heute Vormittag sagte Herr Christoffers in der Aktuellen Stunde: Wir sind natürlich schon immer für die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe gewesen, nur, wie das bei Hartz IV jetzt passiert, ist es schlecht.
Was ist zu konstatieren? - Sie sind nicht fähig zu praktischer Politik, Sie sind unzuverlässig.
Mit Ihnen kann man so etwas, wie wir es heute vorhaben, nicht machen. Wir werden - das sei Ihnen noch gesagt, Herr Vietze heute die Zweidrittelmehrheit für die Änderung der Verfassung selbstverständlich haben. - Vielen Dank.
Zur ersten Frage: Ich kann nicht richtig nachvollziehen, was Sie damit meinen. Ob wir uns weiterbilden? Ja, in unterschiedlicher Weise.
Zur zweiten Frage, Herr Hammer, sei Ihnen Folgendes gesagt: Jeder Abgeordnete, der in diesem Landtag sitzt, ist nicht nur seiner Region, sondern dem Wohle des ganzen Landes verpflichtet. Das nur zur Information.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich versuche immer, die Motivation der DVU-Fraktion für ihre Anträge zu ergründen. Wenn jetzt Frau Hesselbarth an dieses Pult getreten wäre und dazu gesprochen hätte, gäbe es eine Erklärung, nämlich die: Sie hat die Zeitung gelesen, hat festgestellt, dass sie 214 Mal im Landtag geredet hat und dass Herr Nooke vor einiger Zeit das 220. Mal erreicht hat, sie will ihn übertreffen. Heute hat sie schon einmal geredet, die 215. Rede. Die Chance des Übertreffens wäre also gegeben. - Das wäre eine Motivation, die nachzuvollziehen wäre.
Die andere Überlegung wäre die, dass Sie mich hier langsam, aber sicher zum bildungspolitischen Sprecher der Fraktion machen. Das will ich aber nicht, weil ich der Kollegin Siebke das nicht abnehmen möchte.
- Natürlich nicht in dieser hohen Qualität. Das ist logisch.
Die letzte Möglichkeit wäre noch die, Sie wollen dafür Sorge tragen, dass ich - jetzt nehme ich wieder auf den Zeitungsartikel Bezug - die kürzeste Rede im Landtag halte. Bisher hält der Kollege Schippel diesen Rekord. Auch das will ich nicht versuchen, sondern möchte ein Wort zu diesem Antrag sagen.
Es gibt zwei Forderungen: 7. Klassen, auch wenn sie einzügig sind, sollen unterhalb einer bestimmten Zahl möglich sein, und zwar nicht nur in Zukunft, sondern auch noch rückwirkend. Damit wird die ganze Schwierigkeit Ihres Antrages deutlich. Sie wollen durch Ihren Antrag - so schreiben Sie es jedenfalls im ersten Absatz -, eine Qualifizierung des Unterrichts, eine bessere Bildung für alle Schüler erreichen. Mit dem, was Sie vorhaben, würden Sie das nicht bekommen. Deswegen lehnen wir Ihren Antrag ab.
Ich hoffe, meine Ausführungen waren etwas länger als die des Kollegen Schippel, damit ich ihm seinen Rekord nicht streitig mache. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich nutze die Gelegenheit, einen Satz an den Präsidenten zu sagen, und zwar einen des Dankes, dass er Frau Wanka die letzte Bemerkung nicht abgeschnitten hat; denn ich wäre gestorben, wenn ich die Pointe dieser Geschichte nicht gehört hätte. Also, vielen Dank, Herr Präsident. Das war sehr zuvorkommend.
Nun zum Thema: Der Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Land Brandenburg regelt die Beziehungen zwischen dem Land Brandenburg und der katholischen Kirche. Da sich das Land Brandenburg auf das Erzbistum Berlin, das Bistum Görlitz und das Bistum Magdeburg erstreckt, impliziert das eigentlich auch die Frage, warum der Vertrag nicht mit den einzelnen Bistümern geschlossen wurde. Der Grund liegt in der hierarchischen Struktur der katholischen Kirche, die den Heiligen Stuhl in die Lage versetzt, die Bistümer zur Erfüllung der sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen anzuhalten.
In den insgesamt 25 Artikeln des Vertrages werden die verschiedenen Sachverhalte zwischen dem Land Brandenburg und der katholischen Kirche geregelt. Ich nenne einige Beispiele: die Frage der Glaubensfreiheit, des katholischen Religionsunterrichts, der theologischen Ausbildung und nicht zuletzt die finanziellen Leistungen, die das Land Brandenburg der katholischen Kirche gewährt. So erhält die katholische Kirche jährlich 1 Million Euro für Zwecke des Kirchenregiments, zum Beispiel für Pastorengehälter und ähnliche Dinge, außerdem 100 000 Euro für den Denkmalschutz und 50 000 Euro für die katholische Kirchengemeinde in Neuzelle, insgesamt also 1,15 Millionen Euro.
Nach der 1. Lesung des Gesetzes zu dem Vertrag und der Überweisung an den Hauptausschuss des Landtages führte dieser Ausschuss auf Antrag der PDS-Fraktion eine Anhörung durch. Was der Kollege Vietze hier eben gesagt hat, ist ausdrücklich zu bestätigen. Es ging nicht darum, irgendeine Kirchenfeindlichkeit auszumachen. Dennoch hatte die Anhörung einen Haken, auf den ich später in meiner Rede noch zu sprechen kommen werde. Was das Ziel war, hat Herr Vietze eigentlich bereits gesagt.
Es war für uns alle interessant, zu hören, dass sich die Experten, die wir eingeladen hatten, einig waren, dass der Vertrag verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist. Auch gegen die Höhe der finanziellen Leistungen, die das Land Brandenburg der katholischen Kirche jährlich gewährt, wurden keine Bedenken vorgebracht.
Allerdings haben die Vertreter von weltanschaulichen Vereinigungen die Gelegenheit zu nutzen versucht, auch für sich eine finanzielle Verbesserung ihrer Zuwendungen zu erreichen. Das ist legitim. Die Begründung für diese Forderung war dann aber doch recht abenteuerlich. Wenn „nur“ 100 000 Katholiken im Land rund 1 Million Euro erhalten, dann stehe ihnen wohl auch eine Zuwendung zu, da sie ja alle nicht konfessionell gebundenen Einwohner verträten, deren Zahl deutlich größer sei als die Zahl der Mitglieder der Religionsgemeinschaften. Auf die Nachfrage, wie viele Mitglieder die weltanschaulichen Vereinigungen vertreten, stellte sich dann heraus, dass diese Zahl hinter der der 100 000 Katholiken und erst recht hinter der der evangelischen Christen deutlich zurückbleibt. Deshalb folgte die Mehrheit des Ausschusses dem Ansinnen, die finanziellen Zuweisungen an die weltanschaulichen Vereinigungen zu erhöhen, nicht. Wir werden deshalb auch den Entschließungsantrag der PDS, der ein Vorgriff auf den zukünftigen Haushalt wäre, ablehnen.
- Hören Sie erst einmal zu, Frau Enkelmann! - Grundsätzlich bin ich aber der Meinung, dass wir uns ernsthaft darüber Gedanken machen sollten, wie wir auch den weltanschaulichen Vereinigungen eine etwas höhere finanzielle Zuweisung zugestehen; denn sie erfüllen eine Aufgabe in dem Sinne, wie sie hier auch von Herrn Vietze dargestellt worden ist - das aber zu gegebener Zeit, sprich: zu den Haushaltsberatungen, die im Landtag der kommenden Wahlperiode erfolgen werden.
Noch eine Bemerkung zum ersten Punkt Ihres Entschließungsantrags, in dem Sie verlangen, dass sich das Land Brandenburg vom Konkordat mit dem Heiligen Stuhl verabschieden sollte, weil dieses Konkordat die Unterschrift Adolf Hitlers trägt: Ich habe mich erkundigt. Es trägt erstens nicht die Unterschrift Adolf Hitlers, sondern die Unterschrift von von Papen. Zweitens ist nicht das Land Brandenburg, sondern die Bundesrepublik Deutschland Rechtsnachfolger des Deutschen Reichs. Deswegen lehnen wir auch diesen ersten Punkt des Entschließungsantrags ab. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der
vorliegende Staatsvertrag empfiehlt die Einrichtung gemeinsamer Fachobergerichte für das Land Brandenburg und das Land Berlin, und zwar ein gemeinsames Oberverwaltungsgericht in Berlin, ein gemeinsames Landessozialgericht in Potsdam, ein gemeinsames Finanzgericht in Cottbus und ein gemeinsames Landesarbeitsgericht mit Sitz in Berlin.
Abgeordnete der 1. Wahlperiode, die in diesem Landtag sitzen, werden sich daran erinnern, dass wir vor 13 oder 14 Jahren, als wir über die Einrichtung von Obergerichten im Land Brandenburg debattiert haben, durchaus unterschiedlicher Meinung waren, ob wir Einzelgerichte einrichten, also als Land Brandenburg eigenständig, oder schon mit Berlin zusammengehen. Der Kollege Wagner, der jetzt gerade gehen will, wird sich daran erinnern, dass seine Empfehlung damals war, beispielsweise ein Landessozialgericht und ein Landesarbeitsgericht gemeinsam mit Berlin einzurichten. Ich war damals derjenige, der dagegen gesprochen hat und gesagt hat: Herr Wagner, wir werden das nicht tun.
Wir hatten damals wirklich gewichtige Gründe, es nicht zu tun. Wir haben nämlich gesagt: Die Probleme, die in dem neu geschaffenen Land Brandenburg auftreten, sind so vielgestaltig und so unterschiedlich zu dem etablierten Land Berlin, dass es durchaus korrekt wäre, jedenfalls für eine Übergangszeit auf gemeinsame Obergerichte zu verzichten und eigenständige Obergerichte im Land Brandenburg einzurichten. - Das ist geschehen.
Jetzt ist die Frage: Warum der Sinneswandel, weshalb legt uns die Landesregierung heute solch einen Staatsvertragsentwurf vor? Dazu ist Folgendes zu bemerken: Sie werden sich daran erinnern, dass wir Mitte der 90er Jahre intensive Bestrebungen hatten, die Länder Berlin und Brandenburg zu vereinen. Diese Bemühungen waren so weit gediehen, dass es im Jahr 1995 einen Neugliederungsstaatsvertrag für die Errichtung eines gemeinsamen Landes Berlin-Brandenburg gegeben hat. Im Artikel 47 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 4 bis 7 dieses Neugliederungsstaatsvertrages war gerade die Einrichtung von gemeinsamen Obergerichten, die ich soeben erwähnt habe, vorgesehen.
- Ja, Herr Sarrach, ich kann mich sehr gut erinnern. Vor acht Jahren, 1996, und zwar am 5. Mai, beim Volksentscheid haben all diejenigen, die diese Fusion der beiden Länder mit durchaus heißem Herzen angestrebt haben, eine Niederlage erlitten. Die Ursachen dafür haben wir vielfältig erforscht und ausgebreitet und wir müssen dem Rechnung tragen, dass das so passiert ist.
Nun hat sich eine neue Situation ergeben. 1999 wurde ein neuer Landtag gewählt und die Koalitionsregierung aus SPD und CDU hat sich im Jahre 2000 überlegt, einen neuen Fusionsanlauf für die beiden Länder zu starten. Wie weit er inzwischen gediehen ist, möchte ich nicht weiter ausführen, weil das heute nicht Gegenstand der Debatte ist; da ist sicher auch Kritisches zu bemerken. Aber es wurde zumindest versucht, natürlich unter dem Aspekt der Fusion der beiden Länder, das, was man im Neugliederungsstaatsvertrag von 1995 schon einmal fixiert hatte, neu aufzulegen und zu überlegen, ob man das nicht heute macht. Die zuständigen Ressorts in Berlin und Brandenburg sollten einen Umsetzungsvorschlag erarbeiten. Dieser Vorschlag, den ich in meiner ersten Bemerkung schon genannt hatte, liegt uns heute vor.
Ein weiterer Aspekt für die Einrichtung gemeinsamer Landesobergerichte ergibt sich aus dem in Kraft getretenen Artikel 2 Nr. 5 Abs. 1 Nr. 4 des Haushaltssicherungsgesetzes vom 15. Juli 2003. Das heißt also, die Landesregierung setzt das um, was wir als Gesetzgeber ihr als Auftrag mit auf den Weg gegeben haben. Der Staatsvertrag liegt vor. Vier Gerichte sollen eingerichtet werden. Ich denke, das sollten wir tun.
Herr Sarrach, es ist ja noch nicht so weit, dass wir heute beschließen, sondern wir werden heute diesen Staatsvertrag in den Hauptausschuss überweisen. Ich finde es auch ein wenig komisch, dass Sie sagen, Sie werden der Überweisung nicht zustimmen und gleichwohl eine Anhörung beantragen. Das ist meiner Meinung nach nicht ganz konsequent. Wenn man eine Anhörung beantragt, sollte man zumindest auch der Überweisung zustimmen.
Einen Appell habe ich an die Kollegen des Koalitionspartners zu richten, nämlich den, den Einfluss, den Sie in Berlin haben, geltend zu machen und Ihren Parteifreunden in Berlin vielleicht zu erzählen, dass es nicht so weit ist, von Berlin nach Cottbus zu fahren und dort am Oberfinanzgericht des Landes Berlin-Brandenburg zu arbeiten. Der Weg ist nach Cottbus genauso weit wie nach Berlin. Sie bzw. die Kollegen, die gegenwärtig dagegen Sturm laufen, sollten sich einmal überlegen, was beispielsweise den Mitarbeitern von Vattenfall zugemutet wird. Diese sind erst aus Hoyerswerda nach Berlin gezogen; jetzt ist die Konzernzentrale von Berlin nach Cottbus verlegt worden und die Mitarbeiter sind so flexibel und bereit, ihren Weg auch wieder von Berlin nach Cottbus zu machen. Bitte, machen Sie Ihren Einfluss in Berlin geltend, damit dieser Staatsvertrag so durchgesetzt wird. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag der DVU impliziert die Vorstellung, dass man mit der zeitweiligen Einzügigkeit von 7. Klassen ein Problem lösen kann, das so einfach nicht zu lösen ist. Damit ist also der Lösungsvorschlag der DVU so einfach und so unmöglich.
Denn was würden wir damit erreichen? Als ich vor ungefähr zehn Jahren auf dem gleichen Ideenstand war, wie es jetzt die DVU ist, habe ich gesagt: Wir können es doch leichter haben und machen eine Einzügigkeit, dann behalten wir mehr Schulen.
Ich habe mich belehren lassen und kann mich dieser Belehrung nicht verschließen. Ein qualitätsgerechter Unterricht in der Gesamtschule des Landes Brandenburg ist in der Sekundarstufe I nur möglich, wenn man die Zweizügigkeit garantiert. Wenn man davon abweicht - und wir weichen in dem Sinne ja schon davon ab, dass wir die Zahl der Schüler heruntersetzen, die in Ausnahmefällen ausreicht, um zwei Klassen zu bilden, nämlich 30 -, dann ist das wirklich der letzte Schritt, den man tun kann. Der andere, Einzügigkeit zu garantieren, hat die Konsequenz, dass die Qualität des Unterrichts nicht gesichert ist und außerdem wäre er natürlich auch mit einer finanziellen Mehrbelastung des Landes verbunden. Dieser Mehrbelastung können wir uns nicht stellen. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie kennen das Sprichwort, das ich gern gebrauche, von der Kirche, die immer groß ist und nicht unbedingt voll sein muss. So wird es auch mit meiner Redezeit von 20 Minuten sein, die ich wahrscheinlich nicht voll ausschöpfen werde.
Gesine Schwan, die künftige Bundespräsidentin,
hat unlängst vor Schwarzweißdenken gewarnt, wenn es um den Umbau unseres staatlichen Systems geht. Wirtschaft, Politik und Verbände, alle hätten ihren Anteil an der schwierigen Lage in Deutschland. Weder dürften wir einfach alles so belassen, wie es ist, noch sollten wir die komplette Deregulierung zur einzigen Lösung erklären. Wir alle sollten uns ins Stammbuch schreiben, dass wir unseren ganz speziellen, vielleicht auch ganz persönlichen Anteil an der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung dieses Landes haben und noch haben werden. Gesine Schwan steht für dieses neue Denken, das nicht immer nur die Schuld beim anderen sucht, sondern eine gemeinsame Verantwortung benennt und Konsequenzen daraus zieht.
Daran fehlt es in Deutschland bislang und daran werden wir arbeiten müssen, wenn wir bis zum Jahr 2020 weiterhin ein Land bleiben wollen, das Sicherheit und Wohlstand für seine Bürger bietet. Dieses neue Denken brauchen wir für die Entwicklung des Landes Brandenburg ganz besonders.
Wenn wir aus einer negativen Bevölkerungsprognose eine erste Konsequenz ziehen können, dann doch wohl diese: Wir dürfen es uns nicht leisten, den Standort schlechter zu machen, als er ist, und durch innere Zwietracht diejenigen abzuschrecken, die wir dringend brauchen, Menschen mit Initiative und Kreativität, Menschen, die hier investieren und arbeiten wollen. Und das allgemein an die PDS und speziell an Frau Enkelmann gesagt.
Das Land Brandenburg muss sich so wie alle anderen ostdeutschen Länder und übrigens auch das gesamte Deutschland auf enorme Veränderungen einstellen. Drei Dinge spielen dabei eine Rolle:
Erstens: Die Bevölkerung schrumpft. Bis zum Jahr 2020 verlieren wir insgesamt mehr als 5 % der Bevölkerung.
Zweitens: Das Land altert. Die Alterspyramide verschiebt sich bedrohlich zuungunsten der jungen und arbeitsfähigen Bevölkerung.
Drittens: Das flache Land leidet besonders. Die beiden vorgenannten Effekte betreffen den äußeren Entwicklungsraum dramatisch. Hier verlieren wir bis 2020 15 % der Bevölkerung, und der Altersaufbau wird besonders ungünstig sein.
Und jetzt kommt das große Aber. Meine Damen und Herren, wir sollten angesichts dieser dramatischen Entwicklung zwei Dinge festhalten.
Erstens: Die demographische Entwicklung über 20 Jahre ist bislang nur eine Prognose und kein endgültiges Schicksal.
Zweitens: Wir haben Einfluss- und Gestaltungsmöglichkeiten und wir arbeiten daran.
Ich stelle fest: Die demographische Entwicklung allein ist kein Grund zur Verzweiflung. Mit flexiblen, intelligenten Lösungen lassen sich viele Herausforderungen durchaus meistern. Die skandinavischen Länder machen vor, wie Regionen, die sogar noch wesentlich dünner besiedelt sind als die Uckermark oder die Prignitz, mit kreativen Lösungen gut leben können. Außerdem stehen wir mit unseren demographischen Problemen in
Europa keineswegs allein. Spanien und Italien zum Beispiel sehen sich zum Teil noch ungünstigeren Entwicklungsperspektiven gegenüber. In Spanien will man diesem Problem mit kreativen Lösungen bei Qualifizierung und Arbeitszeitgestaltung entgegentreten. Wenn erforderlich, sollen längere Lebensarbeitszeiten möglich sein. Lebenslanges Lernen soll hohe Qualifikation sichern helfen.
Es gibt einen breiten Fundus an Konzepten, die wir in Brandenburg und in Deutschland allgemein aufgreifen können. Wir werden manchmal umdenken und auch einmal ungewöhnliche Wege beschreiten müssen. Aber ich bin sicher, wir werden das meistern. Bei einer Arbeitslosigkeit in Brandenburg von rund 20 %, rückläufigen Steuereinnahmen und einer Stagnation der Wirtschaft besteht derzeit kein Grund zu übertriebenem Optimismus. Das hat aber zunächst einmal nichts mit der demographischen Entwicklung zu tun, diese Probleme bestehen heute, hier und jetzt. Sie müssen von uns heute, hier und jetzt entschieden beantwortet werden.
Natürlich bekommen wir in Zukunft ein Problem, falls zum Beispiel in Eisenhüttenstadt oder Schwedt die qualifizierten Arbeitskräfte fehlen. Was können wir tun? Zunächst einmal unsere eigenen Reserven ausschöpfen. Die vorhandenen arbeitslosen Menschen können zu einem guten Teil für zukunftsfähige Arbeitsplätze qualifiziert werden. Wir wollen und werden diese Menschen nicht abschreiben. Darüber hinaus gibt es keinen Mangel an Arbeitskräften in solchen Regionen, die rechtzeitig beweisen, dass sie attraktive Wirtschaftsstandorte sind.
In einem großen Europa gehen die Menschen dorthin, wo sich etwas bewegt und wo die Lebens- und Arbeitsbedingungen gut sind. Wenn in München nur Menschen aus Bayern arbeiten und leben würden, wäre die dortige Wirtschaftskraft absolut undenkbar. Wir brauchen eine Stimmung in diesem Land, die den hier lebenden Menschen und denen, die vielleicht kommen sollen, das Gefühl gibt, dass hier etwas bewegt wird.
Mir ist es übrigens dabei völlig egal, ob diese Menschen ursprünglich aus Polen, Tschechien, Sachsen, Bayern oder aus der Prignitz kommen. Wer an der Entwicklung dieses Landes und an der Zukunft arbeiten will, der ist hier herzlich willkommen.
Was haben wir aber bereits getan? Ich bin stolz darauf, sagen zu können, dass im Hause des Arbeits- und Sozialministers Baaske sehr strategisch eine Qualifizierungsmaßnahme auf entwicklungsfähige Branchen und Berufsbilder erfolgt ist. Dazu gehören ganz wesentlich die INNOPUNKT-Kampagne mit einer echten Qualifizierung nach Maß und die besondere Qualifizierung von Frauen in Berufen der Informationstechnologie. Besonders wichtig sind aber auch die Qualifizierung in bestehenden kleinen und mittleren Unternehmen sowie die Beratung von Existenzgründern. Dort ansetzen, wo sich etwas entwickelt und dies dann verstetigen - so geht es.
Der Arbeitsminister kann jedoch die Schwerpunktsetzung und maßgerechte Ausrichtung der Qualifizierung nur verbessern und intensivieren, wenn an der Basis, also in der Wirtschaftspolitik, die notwendigen innovativen Signale gesetzt werden. Auf diese Signale warten wir händeringend. Es kann doch
nicht unser Standortvorteil der Zukunft sein, als Billiglohnland vermarktet zu werden. Unser Vorteil kann nur in der Herausstellung und gezielten Entwicklung unserer Stärken liegen. Und bei Luftfahrtindustrie, Tourismus, Biotechnologie, Chemie und Medien sind wir doch wahrlich nicht schlecht. Hier müssen wir uns nicht verstecken. Wir wollen dorthin zurück, wo Brandenburg schon einmal war: an die Spitze der neuen Bundesländer. Brandenburg ist in den letzten Jahren nach einer Studie der Bertelsmann Stiftung beim wirtschaftlichen Erfolg auf den vorletzten Platz aller Bundesländer zurückgefallen. „Damit ist“ - Zitat - „Brandenburg innerhalb von drei Jahren vom wachstumsstärksten zum wachstumsschwächsten Bundesland geworden.“ Das ist für das Image des Landes eine Katastrophe.
Meine Damen und Herren, ich habe gesagt, dass uns die demographische Entwicklung vor Herausforderungen stellt, die aber gemeistert werden können. Ich habe ausgeführt, dass wir unabhängig von der demographischen Entwicklung an unseren Stärken arbeiten müssen. Ich bin davon überzeugt, dass für dieses Land eine wirtschaftliche, finanzielle und soziale Perspektive entwickelt werden kann. Der vorliegende Bericht liefert dafür durchaus erste Ansätze und geht über bisherige konven
tionelle Muster hinaus. Allerdings brauchen wir auch in der Politik ein neues Denken, das auf Lösungen gerichtet ist und diese dann auch konsequent umsetzt. Destruktive Verhinderungspolitik allein ist Krampf. Im Fußball kennen wir diese Spielart als mauern. Das ist nichts für uns. Wir wollen Tore schießen. Und deshalb lasst uns die Sache angehen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich spreche nicht nur für die SPD-Landtagsfraktion, sondern ich habe auch Veranlassung, für den Kollegen Homeyer, den Parlamentarischen Geschäftsführer der CDU-Fraktion, zu sprechen. In der 94. Sitzung des Landtages Brandenburg, in der wir uns gerade befinden, ist etwas passiert, was in der Geschichte dieses hohen Hauses ein absolutes Novum ist. Es galt bisher als ungeschriebenes Gesetz, dass das, was die Parlamentarischen Geschäftsführer in ihrer Vorbesprechung zum Ablauf der Landtagstagung festlegen, auch eingehalten wird.
Wir haben am Dienstag in der Vorbesprechung der Geschäftsführer folgende Verabredung getroffen: Vorschlagsberechtigt für ein Thema einer Aktuellen Stunde ist die DVU-Fraktion unbestritten. Sie hatte ein Thema vorgeschlagen. Dieses Thema war aus rechtlichen Gründen, weil es nicht aktuell war, weil es nicht auf Brandenburg bezogen war, nicht nur von uns als den Geschäftsführern, sondern auch von der Landtagsverwaltung
abgelehnt worden. Daraufhin hat sich die DVU ein anderes Thema ausgesucht. Nur, dieses Thema - so hatten wir vier Geschäftsführer einvernehmlich verabredet - wollten wir wegen der Wichtigkeit, die in diesem Thema liegt, erst im Mai beraten, und zwar dann intensiv nach Redezeitvariante 5.
All das war verabredet und wir sind nach wie vor der Meinung, dass die demographische Entwicklung des Landes Brandenburg so wichtig ist, dass wir sie wirklich so intensiv debattieren sollten, wie wir es verabredet haben. Deswegen werden wir uns heute an einer Debatte nicht beteiligen und die DVU ihre Rede allein halten lassen. - Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Anträge der PDS-Fraktion sind auch nicht mehr das, was sie einmal waren, zumindest dieser Antrag. Sie formulieren einfach einen Antrag von Oktober letzten Jahres ein wenig um und präsentieren ihn uns hier erneut. Bezeichnend hierfür ist auch, dass die Antragsbegründung zur Hälfte aus der Wiedergabe von Ausführungen des Innenministers zu Ihrem damaligen Antrag besteht.
Dann finde ich es wirklich bedauerlich - Gott sei Dank haben Sie anschließend noch ein wenig in Ihrer Rede korrigiert -, dass Sie mich nicht auch zitieren, obwohl der Kollege Homeyer doch so freundlich war, meine Rede von damals außerordentlich zu loben. Aber in der Rede haben Sie mich oft genug erwähnt, sodass meine Eitelkeit nicht zu sehr gekränkt ist.
Es stimmt wieder. Aber angesichts des Antrages, der letztlich eine Wiederholung ist, kann ich es Ihnen auch nicht ersparen, dass ich mich ebenfalls ein wenig wiederhole, indem ich das sage, was ich beim letzten Mal bereits geäußert habe.
Erleichterte Eintragungsmöglichkeiten für Volksbegehren sind in § 15 Abs. 3 des Volksabstimmungsgesetzes hinreichend ausgeführt. Bis zum Beweis des Gegenteils gehe ich daher davon aus, dass die Verantwortlichen vor Ort ihren Verpflichtungen ohne Wenn und Aber nachgekommen sind. Der Herr Innenminister, auf den Sie sich so gern beziehen, wies gestern in seinem Beitrag zu der so genannten Denkzettelvergabe darauf hin, dass das An-den-Pranger-Stellen von Behördenmitarbeitern, die wahrlich keine leichte Aufgabe zu erledigen haben, unangemessen ist.
Nach Ihrem Antrag aber, Kolleginnen und Kollegen der PDS, soll die Landesregierung im Benehmen mit dem Landesabstimmungsleiter eine Umfrage bei den kommunalen Abstimmungsbehörden durchführen. Das Ergebnis nehmen Sie übrigens schon vorweg. Es soll unter anderem ermittelt werden, bei welchen Abstimmungsbehörden die Eintragung nicht möglich war. Wozu brauchen Sie dann noch eine Umfrage? Um festzustellen, dass es angeblich bürokratische Hemmnisse und Behinderungen gegeben habe, brauchen Sie die Umfrage ebenfalls nicht; schließlich wird dies in Punkt 3 einfach unterstellt.
Als Frist ist die Landtagssitzung im Juni 2004 genannt. Lassen Sie mich einen Blick in die Zukunft werfen, meine Damen und Herren: Wir beschließen eventuell Ihren Antrag und in gut zwei Monaten wird die PDS-Fraktion den Bericht der Landesregierung rügen, er sei nicht umfangreich genug, die wissenschaftliche Beteiligung sei nicht angemessen gewesen und die vielen Tausend Verfahrensfehler seien nicht gewürdigt worden. Übrigens ist es keineswegs, wie in Ihrem Antrag behauptet wird, das Ergebnis des Volksbegehrens gegen Zwangseingemeindungen und für kommunale Selbstverwaltung, dass das Quorum von 80 000 zu hoch angesetzt wäre. Es hat lediglich gezeigt, dass trotz der komfortablen Auslegungszeit von vier Monaten nicht genügend Brandenburgerinnen und Brandenburger bereit waren, dieses Anliegen zu unterstützen. Das kann man bedauern oder man kann es gutheißen; man muss es aber auch einmal hinnehmen.
Wenn die Zahl der Unterschriften jeweils ein Hinweis auf das angemessene Quorum wäre, dann hätte es jetzt beim Volksbegehren für die Kreisstadt Finsterwalde bei 6 125 gelegen, im Falle „Nein zum Transrapid“ aber bei 69 750. Dafür, dass das Quorum für die Annahme dieses Antrages erreicht wird, werden die Koalitionsfraktionen ihre Stimmen übrigens nicht geben. Wir lehnen also Ihren Antrag ab. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landtag Brandenburg ist heute aufgefordert, Klartext zu reden und Flagge zu zeigen. 10 000 Bürgerinnen und Bürger haben dieser Erwartung erst am Wochenende wieder in Neuruppin Nachdruck verliehen. Der Ministerpräsident hat ihnen Unterstützung zugesagt. Dafür sage ich ihm herzlichen Dank.
Lassen Sie mich zu Beginn gleich ganz klar sagen: Den Menschen in der Region reicht es und sie haben völlig Recht. Im Streit um den Luft-Boden-Schießplatz in der Kyritz-Ruppiner Heide, das so genannte Bombodrom, kann es von der Landespolitik nur eine Antwort geben: Wir sagen Nein zum Bombodrom. Die Zukunft der Heide liegt in ihrer friedlichen Nutzung.
Wir reden hier über eine Region, die jahrzehntelang mit dem Militär gelebt hat, richtiger gesagt: leben musste; denn die Menschen wurden nie gefragt. Von Anfang an hat die Region die militärische Nutzung des Areals als Fluch empfunden. Das fängt bei den willkürlichen Enteignungen an, durch die der Übungsplatz nach dem Zweiten Weltkrieg in einer Nacht-undNebel-Aktion zusammengeschustert wurde. In der jahrzehntelangen Nutzung bis Anfang der 90er Jahre wurde keinerlei Rücksicht auf die Bewohner der Region genommen. Sie hatten alle Belastungen zu ertragen, die mit einer solchen Nutzung zusammenhängen: Lärm, Umweltverschmutzung, Gefährdung durch den militärischen Betrieb usw. Damit sollte nach der Wende endlich Schluss sein - ein Funken Hoffnung für die geschundene Region.
Genug sollte genug sein. Aber die Hoffnungen wurden bitter enttäuscht.
Der Absage an die Fortführung der Nutzung ehemaliger sowjetischer Übungsplätze folgte die abrupte Kehrtwende. Damals hieß der Bundeskanzler Helmut Kohl.
Doch jetzt ist es an der Zeit, dieses Kapitel endgültig abzuschließen. Es gibt nur ein Ja oder Nein und wir sagen Nein.
Seit dem Abzug der Roten Armee herrscht Ruhe in der Heide. Das ist vor allem auch jenen engagierten Bürgerinnen und Bürgern zu verdanken, die sich in Bürgerinitiativen wie der FREIenHEIDe und zuletzt Pro Heide organisiert haben. Mein herzlicher Dank gilt an dieser Stelle allen Aktivisten, die sich
im Rahmen dieser Initiativen von Anfang an für eine friedliche Nutzung der Heide stark gemacht haben.
Ihnen allen sage ich: Sie haben Recht gehabt und sie werden Recht bekommen. - Sie von der PDS-Fraktion werden nachher noch etwas hören. Es wird Ihnen nicht so gut schmecken, wie Sie es jetzt gerade ertragen.
Wir Sozialdemokraten wollen, dass sich alle demokratischen Fraktionen in diesem Landtag in ihrem berechtigten Kampf um eine friedliche Perspektive für die Region an ihre Seite stellen und klar und eindeutig Flagge zeigen. Dazu hat heute jeder Abgeordnete Gelegenheit. Die Koalitionsfraktionen haben namentliche Abstimmung beantragt.
Ich bin fest davon überzeugt, dass der lange Kampf gegen das Bombodrom am Ende nicht nur ein Beispiel dafür geben wird, dass Bürgerinitiativen notwendig sind, sondern dass sie auch Erfolg haben können. Das wünsche ich der Region von ganzem Herzen. Wir wollen alles dafür tun, dass dieses Ziel erreicht wird. Dafür stehen wir ein. Daran lassen wir uns messen. Nein zum Bombodrom - ohne doppelten Boden und ohne jedes Hintertürchen.
Von Anfang an stand die Brandenburger SPD dabei an der Seite der Gegner des Bombodroms.
- Sie können das alles in Landtagsanträgen sowie in Protokollen über Landtagsdebatten und Parteitagsbeschlüsse nachlesen.
Ich sage das hier so deutlich, weil der eine oder andere versucht, einen anderen Eindruck zu erwecken, und zwar dahin gehend, als sei das Engagement der Brandenburger SPD für die friedliche Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide in der letzten Zeit völlig neu und stelle eine Kehrtwende dar.
Das ist schlicht die Unwahrheit. Davon kann überhaupt keine Rede sein. Unsere Position war immer klar. Andere haben ihre Haltung geändert. Das sind die Tatsachen.
Damit wir uns nicht falsch verstehen: Der Widerstand gegen das Bombodrom kann nicht stark genug sein. Ich freue mich über jeden Mitstreiter. Sie alle setzen sich für eine gute Sache ein, auch die Spätbekehrten von der Brandenburger CDU, die ihre alten Positionen erst vor kurzem mit fliegenden Fahnen aufgegeben haben.
Wenn es der Region nützt und zur Klarstellung der Position
Brandenburgs beiträgt, was der Fall ist, dann ist gegen einen solchen Stellungswechsel überhaupt nichts einzuwenden. Es ist keine Schande, unhaltbare Stellungen aufzugeben.
Es hat aber lange gedauert, bis die Einsicht gereift ist. Darauf wird man wohl noch hinweisen dürfen. Spät kommen sie, doch sie kommen - darauf kommt es schließlich an.
In diesem Sinne möchte ich den richtigen und längst überfälligen Kurswechsel der märkischen CDU ohne Vorbehalte anerkennen. Sie hat sich richtig entschieden, wobei sie dies im Interesse Brandenburgs schon längst hätte tun müssen. Manche unerquickliche Situation hier im Landtag wäre uns dann erspart geblieben.
Ich sage das auch aus persönlicher Betroffenheit heraus. Sie wissen, dass ich im letzten Jahr einem PDS-Antrag gegen das Bombodrom meine Zustimmung verweigert habe.
Ich gestehe freimütig, dass ich diese Entscheidung ganz bestimmt nicht zu den persönlichen Highlights meiner parlamentarischen Tätigkeit zähle, ganz bestimmt nicht! Ich habe damals aus einem einzigen Grund gegen meine Überzeugung stimmen müssen, und zwar deshalb, weil es damals nicht möglich war, sich in der Koalition auf eine klare Absage an das Bombodrom zu einigen. Eine solche Einigung scheiterte damals einzig und allein an der CDU und nicht etwa an der mangelnden Klarheit der Position der SPD.
Ich habe mir mit meinem damaligen Stimmverhalten weiß Gott viel Ärger eingehandelt. Deshalb nehme ich mir auch das Recht heraus, zu sagen, wie es damals wirklich war. Auch diesen Ärger hätten wir uns und hätte ich mir ganz persönlich ersparen können, wenn die CDU schon früher anders gehandelt hätte.
Die PDS-Fraktion in diesem Landtag gehört nicht zu den Spätbekehrten der letzten Stunde. Sie hat zum Bombodrom immer eine klare Position vertreten, die unserer Auffassung als SPD entsprach. Das will ich hier ausdrücklich anerkennen. Da Sie nicht davon lassen können, meiner Partei in Sachen Bombodrom unzutreffenderweise Inkonsequenz und Wankelmütigkeit zu unterstellen, möchte ich hierzu aber noch eine Nebenbemerkung machen: Ihr begrüßenswertes Engagement gegen das Bombodrom hätte an Legitimität und Glaubwürdigkeit noch zusätzlich gewinnen können, wenn es in den 40 Jahren der exzessiven Nutzung des Übungsplatzes durch die Rote Armee auch nur ein einziges kritisches Wort vonseiten Ihrer Vorgängerpartei dazu gegeben hätte.
Das hat es aber nie gegeben. Nie hat ein SED-Generalsekretär
in Moskau interveniert mit dem Ziel, die unerträglichen Belastungen der Bürger zu lindern.
Niemals hat sich ein SED-Wirtschaftssekretär, der heute Bürgermeister von Neuruppin ist, bei den damaligen Freunden darüber beschwert, dass die Menschen bei dem unerträglichen Lärm auch nachts keine Ruhe finden.
Ich schätze und anerkenne das Engagement der PDS-Politiker im Lande und vor Ort - daran will ich überhaupt keinen Zweifel aufkommen lassen -, aber dieser kurze Hinweis auf die Vergangenheit sei mir gestattet.
Der Landtag wird heute ein deutliches Signal aussenden: Nein zum Bombodrom, ja zu einer friedlichen Zukunft in der Region Ostprignitz-Ruppin. Selbstverständlich werden wir dem Antrag der Koalitionsfraktionen, in dem das in klaren Worten gefordert wird, zustimmen. Ich fände es sinnvoll, wenn dieses deutliche Signal nicht dadurch verwischt würde, dass wir uns über Punkt und Komma in den zwei verschiedenen Anträgen, in denen jedoch das völlig gleiche Ziel verfolgt wird, streiten müssten. Wenn ich die Kollegen der PDS-Fraktion richtig verstanden habe, dann wollen sie mit ihrem eigenen Antrag auf Nummer sicher gehen, weil sie dem Frieden in der Koalition offenbar nicht trauen.
Das nehme ich der Opposition nicht übel, aber diese Zweifel sind unbegründet. Lassen Sie uns heute parteiübergreifend Gemeinsamkeit demonstrieren. Ich fände es sinnvoll, wenn Sie über die Notwendigkeit Ihres Antrags noch einmal nachdächten, bevor der Antrag der Koalition, der übrigens trotz seiner Kürze der eindeutigere ist, hier zur Abstimmung steht.
Die klare Haltung des Landtags ist jedoch nicht alles. Wir werden in dieser Frage auch in einen Konflikt mit der Bundesregierung treten müssen. Das wissen wir. Wir scheuen diese Auseinandersetzung aber nicht.
Der Weg zu einer friedlichen Perspektive kann letztlich nur mit politischen Mitteln freigemacht werden. Dazu wollen wir alle geeigneten politischen Hebel in Bewegung setzen.
Das Verteidigungsministerium hält bislang an dem Übungsplatz fest. Das ist ein Fehler. Die Region hat ein historisches Recht auf eine Entwicklung in Frieden. Sie hat unter dem Militär jahrzehntelang genug gelitten. Damit muss endgültig Schluss sein.
Eine militärische Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide würgt die touristischen Potenziale ab. Völlig zu Recht heißt es immer, dass sich die Regionen auf ihre eigenen Stärken besinnen sollen. Das wird in der zur Diskussion stehenden Region unmöglich, wenn der Übungsplatz wieder in Betrieb gehen sollte. Es gibt keine Verträglichkeit zwischen Tourismus und Militär. Unter dem Lärm der Tiefflieger kann Tourismus nicht gedeihen. Das Bombodrom fördert keine Entwicklung, sondern es behindert sie und macht die vorhandenen Ansätze kaputt.
Die Region hat sich bereits entschieden. Das Votum der Bürgerinnen und Bürger ist überdeutlich. Große Teile der ortsansässigen Wirtschaft haben sich den Protesten gegen das Bombodrom angeschlossen. Das Bombodrom hat keine Akzeptanz. So ist die Lage vor Ort. Darauf werden wir in Berlin eindringlich hinweisen. Es darf keine Entscheidung gegen den erklärten Bürgerwillen geben.
Der vorliegende Antrag formuliert eine Absage an die militärische Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide, und zwar ohne jedes Aber und ohne jede Hintertür. Für etwas anderes steht die Brandenburger SPD auch nicht zur Verfügung.
Aus meiner Kenntnis der Situation heraus muss ich auch dem Innenminister widersprechen, der in der „FAZ“ zitiert wurde dahin gehend, dass eine militärische Nutzung den Menschen in der Region nur noch zu erklären wäre, wenn es eine Garnison gäbe. Davon kann aber keine Rede sein. Die Wahrheit ist: Die Stimmung in der Region ist vollständig gekippt. Eine militärische Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide ist dort überhaupt nicht zu erklären, und zwar weder mit noch ohne Garnison. Die Einrichtung der Garnision ist auch völlig unabhängig von der Wiederinbetriebnahme des Übungsplatzes zu betrachten. Das hat auch Peter Struck klar dargestellt.
Deshalb lautet die einzig sinnvolle und politisch vertretbare Botschaft, die heute aus Potsdam ausgesendet werden kann: Nein zum Bombodrom ohne Wenn und Aber. Keine Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide als Bombenabwurfplatz. Für eine zivile touristische Entwicklung der Region.
Diesem Ziel dient unser Antrag. Ich bitte Sie um Zustimmung und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Hesselbarth war so freundlich und hat darum gebeten, es zu verstehen. Ich gebe allerdings zu: Mir fällt dies immer verhältnismäßig schwer.
Wir erleben, wie so oft von der DVU initiiert, eine neue Sternstunde des Parlaments. Wir tagen heute in der 3. Legislaturperiode zum 93. Mal. Wenn wir davon ausgehen, dass uns die DVU-Fraktion in jeder Sitzung mit zwei Anträgen zu Bundesratsinitiativen behelligt, so haben wir inzwischen den 186. Versuch zu verzeichnen. Wie wir damit umgehen, werde ich am Ende meiner kurzen Rede sagen.
Die Bundesratsinitiative ist ein sehr sensibles Instrument. Dabei geht es nicht um die Durchsetzung politischer Ideen einer Partei, sondern um die wohldurchdachte, langfristige Berücksichtigung der Interessen eines Landes, unseres Landes Brandenburg. Bundesratsinitiativen muss man häufig gegen die Interessen anderer Länder ergreifen, die unter Umständen kräftiger gebaut sind als wir. Falsch verstandener Eifer führt daher häufig schlicht zur Ablehnung im Bundesrat. Damit ist uns nicht nur nicht gedient, sondern wir erleben dadurch sogar eine Schädigung, eine Missachtung unseres Landes. Deshalb setzen wir dieses Instrument der Bundesratsinitiative wirklich sehr sparsam ein.
Im vorliegenden Fall aber wird wieder einmal mit der Brechstange versucht, Einfluss auf Bundesgesetze zu nehmen, bei denen es im weitesten Sinne um den Bereich des Einkommensteuerrechts geht. Die DVU-Fraktion hat hierin ein dauerhaftes Hobby entdeckt. Ich überschlage grob, dass sich von den 186 Anträgen, von denen ich vorhin gesprochen habe, wohl 150 mit der Einkommensteuergesetzgebung beschäftigen.
Richtig ist: Ab dem 1. Januar 2004 besteht ein Anspruch auf Eigenheimzulage nur, wenn die Summe der positiven Einkünfte bei Ledigen 70 000 Euro und bei Ehepaaren 140 000 Euro nicht übersteigt. Jedoch erhöhen sich die Einkommensgrenzen für jedes Kind, für das der Anspruchsberechtigte oder sein Ehe
gatte im Jahr des Einzugs einen Kinderfreibetrag oder Kindergeld erhält, um 30 000 Euro.
Wir sind nicht der Meinung, dass dies der Weisheit letzter Schluss ist, aber die grundsätzlich familienpolitische Ausrichtung wird damit deutlich.
- Doch! - Wir begrüßen dies sogar.
Die DVU möchte diese Werte deutlich verändern und argumentiert in der Begründung mit Deutschtümelei. Bemerkenswert ist aber, dass die Höhe des Einkommens, bis zu dem eine Zulage gewährt wird, gesenkt werden soll.
Insbesondere die Bezieher mittlerer Einkommen sind jedoch am ehesten Nutznießer der Eigenheimzulage; denn bei ihnen liegt die Schwelle zur Bildung von Eigentum eher niedrig, und entsprechendes Verhalten wird in dieser Gruppe durch Fördermaßnahmen am leichtesten stimuliert.
Was bleibt mir zum Schluss? Zum Schluss sage ich immer wenige Worte: Wir lehnen Ihren Antrag ab.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, die Debatte in diesem Landtag lebt immer davon, dass versucht wird, hier etwas Neues zu verkünden. Das sollte man in den Sätzen, die man gebraucht, dann auch tun. Ich habe immer versucht, mich diesem Anspruch zu stellen. Auch beim gestrigen Antrag der DVU bin ich von dem, jedenfalls von Sätzen, die ich bisher gebraucht habe, abgewichen. Angesichts des heutigen Antrags, den Sie wieder stellen, fällt es mir allerdings schwer, hier etwas Neues zu erfinden und damit die Debatte zu beleben, wie es ursprünglich meine Absicht war.
Der langen Rede kurzer Sinn: Der Antrag wird, auch wenn Sie ihn drei-, viermal oder öfter wiederholen, nicht besser. Verschonen Sie uns bitte mit solchen Anträgen! Es ist eben wirklich schwierig - da ist dann auch ein bisschen meine Eitelkeit gefordert -, wenn man hier etwas Neues verkünden möchte, aber immer zu ollen Kamellen reden muss. Das macht keinen Spaß. Damit beende ich meine kurzen Ausführungen und sage: Wir lehnen Ihren Antrag selbstverständlich ab. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die
DVU fordert den Landtag auf, dass er die Landesregierung auffordern möge, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass die Rechtschreibreform zurückgenommen wird. Meine Damen und Herren der DVU-Fraktion, Sie werden sich jetzt ein wenig wundern, wenn ich sage: Ich hatte sogar eine gewisse Sympathie für diesen Antrag, zumindest inhaltlich, bevor sich Herr Nonninger ausgelassen hat.
Was stellen wir aber fest? - Wir stellen fest, dass wir damit nur der Bequemlichkeit, die in uns allen wohnt, irgendwie Rechnung tragen würden. Das sollten wir nicht tun, sondern wir sollten akzeptieren, dass die Sprache im Gegensatz zu dem, was Herr Nonninger gesagt hat, etwas Lebendiges ist, dass sie sich entwickelt, dass sie geprägt wird durch die gesellschaftliche Entwicklung und dass sie immer komplizierter wurde mit den Arbeiten, die ebenfalls immer komplizierter wurden. Sie hat sich zur Goethe-Zeit anders dargestellt als heute. Deswegen haben wir dem Rechnung zu tragen, dass die Menschen im täglichen Sprachgebrauch Veränderungen vollziehen; übrigens nicht nur zu unserer Freude. So finde ich es beispielsweise überhaupt nicht toll, dass wir im täglichen Sprachgebrauch völlig vergessen, dass der Genitiv sehr häufig durch ein „s“ gekennzeichnet wird, oder dass die subordinierende Konjunktion „weil“ inzwischen bei den meisten Menschen als eine koordinierende Konjunktion verwendet wird.
Das tut einem weh, wenn man das hört. Aber man hat es zu akzeptieren.
Was passiert nun? - Die Sprache hat sich entwickelt. Da gab es einen berühmten Mann. Der hieß Konrad Duden. Der hat gesagt: Wir müssen das alles, was gegenwärtig so wild wuchert und in der Entwicklung durch die Menschen auch gewissen Unzulänglichkeiten und Unterschiedlichkeiten in den Landschaften unterworfen ist, in eine ordentliche Form bringen, damit im gesamten deutschen Sprachraum - in Deutschland, in Österreich, in der Schweiz, in Teilen Luxemburgs und Belgiens - einheitlich gesprochen und geschrieben und die Grammatik gleich angewendet wird.
Das gibt es seit mehr als 100 Jahren. Immer dann, wenn in der Veränderung der Sprache eine bestimmte Qualität erreicht ist, muss sich der Duden, der ja nicht nur die Rechtschreibregeln, sondern auch die grammatischen Regeln enthält, dieser Entwicklung anpassen. Wenn das dann passiert, sind wir alle ein bisschen ungehalten, weil wir uns an neue Dinge zu gewöhnen haben. Da sind wir alle nicht in der Position des Altbundespräsidenten Roman Herzog, der immer noch sagt: Ich richte mich nach den alten Rechtschreibregeln, weil ich mir in meinem hohen Alter nicht jeden Unsinn antun muss. Wir können uns auf eine solche Position nicht zurückziehen, sondern wir müssen uns diesen Veränderungen stellen.
Der Kampf gegen neue Rechtschreibformen, gegen neue grammatische Regeln ist ein Kampf gegen Windmühlenflügel. Wir wissen, dass Don Quichotte daran gescheitert ist. Wir wollen nicht scheitern. Deswegen werden wir dem Antrag der DVU nicht zustimmen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Damen und Herren der DVU-Fraktion, Sie strapazieren die Langmut von 83 Abgeordneten dieses Landtages auf das Äußerste.
Wie anders sollen wir erklären, dass Sie innerhalb weniger Monate fast gleich lautende Anträge hier einbringen. Ich rate Ihnen wirklich: Akzeptieren Sie das parlamentarische Verfahren, dass man einmal abgelehnte Anträge nicht wieder einbringt, sondern das zum Schluss auch einmal hinnimmt! Ich bin in dieser Beziehung wirklich verhältnismäßig sauer, weil ich mich quasi bei 83 Abgeordneten des Landtages dafür entschuldigen muss, wie Sie hier verfahren.
Ich hätte mich in meiner Kritik durchaus zurückgehalten, wenn Sie denn etwas Neues angeboten hätten, aber Sie bieten nichts Neues an. Mit einigen Arabesken schmücken Sie Ihren Antrag aus und stellen ihn als neu dar. Aber das ist er wahrlich nicht. Ihr Antrag ist nach wie vor unausgegoren. Wir haben ihn im Oktober abgelehnt und wir werden ihn auch diesmal wieder ablehnen.
Sie wollen, Damen und Herren der DVU, das Einkommensteuergesetz ändern. Es soll einfacher werden, Ausnahmeregelungen sollen wegfallen. Sie wollen diese nicht mehr zulassen. Ich sage: schöne Idee. Aber dann fällt Ihnen ein, dass bestimmte Ausnahmeregelungen doch bleiben sollen, also die Ausnahme von der Ausnahme. Wer soll das verstehen? Das ist insgesamt nicht schlüssig.
Auch bei den Unterhaltsleistungen, Steuerberatungskosten und anderen Sachverhalten hätten Sie sich diese Frage besser stellen können, bevor Sie diesen Antrag einbringen. Sie nehmen Nachteile, insbesondere auch für Familien, in Kauf, um angeblich mehr Gerechtigkeit und Klarheit zu schaffen. Das ist dann doch zu einfach.
Natürlich werden wir eine Vereinfachung des Einkommensteuerrechts bekommen, aber nicht mithilfe Ihres Antrages, sondern durch Aktivitäten anderer großer Parteien, die hier in diesem Lande - da meine ich die Bundesrepublik Deutschland tätig sind und sorgfältig daran arbeiten. Ein dilettantisches Herumwursteln an Symptomen hilft uns da nicht. Ich habe es vorhin bereits gesagt: Wir lehnen Ihren Antrag ab und dabei bleiben wir auch. - Vielen Dank.
Nein, Herr Präsident.
Ich will nicht.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ministerpräsident Matthias Platzeck erklärte in seiner Regierungserklärung am 11. Dezember 2003 vor diesem hohen Hause:
„Mein Ziel ist es, den Erfolg des Flughafenausbaus ohne Wenn und Aber zu sichern.“
Das ist auch das Ziel der Koalitionsfraktionen. Der Bau des Großflughafens BBI ist das größte und wichtigste Infrastrukturprojekt dieses Landes. Die Koalitionsfraktionen sind sich darin einig, alles Mögliche zu tun, um diesem Projekt zum Erfolg zu verhelfen. Die Voraussetzungen dafür sind gegenwärtig relativ günstig. Dafür nenne ich Ihnen vier Gründe.
Erstens: An dem Konsensbeschluss der Landesregierung, des Bundes und des Berliner Senats wird festgehalten. Das hat die Landesregierung auf Seite 10 der Antwort auf die Große Anfrage noch einmal bekräftigt.
Zweitens: Der Berliner Senat steht weiterhin zu der vereinbarten Schließung der Flughäfen Tempelhof und Tegel. Tempelhof wird voraussichtlich zum 1. November 2004 geschlossen. Der Senat hat die erforderlichen Maßnahmen bereits in die Wege geleitet.
Drittens: Wir haben einen erfahrenen Manager als Geschäftsführer der Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH gewinnen können.
Viertens: Der Flughafen Schönefeld entwickelt sich zu einem wichtigen Flughafen für Billigflieger. Die Entwicklung der Passagierzahlen spricht für sich. Im Jahre 2002 - Sie werden das sicherlich alle gelesen haben; ich möchte es nur noch einmal in Erinnerung bringen - wurden 1,76 Millionen Fluggäste abgefertigt. Das ist eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr um 3,7 %. Auf Inlandsflügen wurden sogar dreimal so viele Passagiere befördert. Das ist - anders kann man es gar nicht sehen eine sehr ermutigende Entwicklung, zumal Easyjet Schönefeld zu einem Drehkreuz auf dem europäischen Festland ausbaut. Einige andere Flughäfen verlagern ebenfalls Kapazitäten nach Schönefeld.
Die Flughafengesellschaft wird diese Entwicklung befördern, indem sie allen Gesellschaften die gleichen günstigen Konditionen bietet, die bisher nur vereinzelt gewährt worden sind.
Diskutiert wird zurzeit auch die Altlastenproblematik. Ohne auf Details einzugehen, möchte ich nur auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage meines Kollegen Christoph Schulze verweisen, in der es heißt:
„Selbst im Falle einer tatsächlich bestehenden Gefährdungssituation wäre die Aufhebung der Flughafengenehmigung immer das letzte Mittel, sofern eine Beseitigung der Gefahr auf anderem Wege dauerhaft nicht möglich wäre.“
Aus diesem Grunde gehe ich davon aus, dass von dieser Seite keine entscheidende Gefahr für den Flughafen BBI droht.
Die droht meiner Meinung nach auch nicht von Leipzig. So erfolgreich dieser Flughafen in seiner Entwicklung bisher auch sein mag, er ist keine Konkurrenz zum BBI. Der Vorschlag von Sachsen, eine länderübergreifende Flughafen-Holding zu bilden, ist doch ganz klar ein Ausdruck der Defensive. Leipzig hat die größten Wachstumsraten hinter sich, ohne die Kapazitätsgrenzen ausgelotet zu haben, und versucht nun auf diesem Wege, die Entwicklung des BBI zu bremsen. Dabei machen wir nicht mit. Wir stehen nach wie vor zum BBI.
Ich will an dieser Stelle eine Episode einfügen, die aus einer Unterhaltungssendung des Fernsehens stammt. Ich wollte sie eigentlich schon beim letzten Mal anführen, als Frau Tack hier die Debatte zur Neubesetzung eines Aufsichtsratspostens führte. Ich weiß gar nicht mehr, wie die Sendung hieß; jedenfalls war es eine Unterhaltungssendung, in der der Oberbürgermeister Leipzigs, Herr Tiefensee, aufgetreten ist und gesagt hat: Macht in Berlin und Brandenburg - also in dieser Region - mit der Behandlung des Flughafens BBI ruhig so weiter, wie ihr es bisher
gemacht habt. Wir wünschen uns, dass das weiterhin so zögerlich geschieht, damit wir in Leipzig davon profitieren können.
Ein besseres Beispiel dafür, wie wichtig es für uns ist, den Flughafen BBI auszubauen, könnte gar nicht angeführt werden.
Wir, der Landtag Brandenburg, haben uns bereits sehr häufig mit Schönefeld beschäftigt, das letzte Mal am 12. Dezember 2003. Dabei haben wir auf Initiative der Koalitionsfraktionen den Antrag zur Luftverkehrspolitik des Landes Brandenburg beschlossen. Die Landesregierung wird demnach dazu aufgefordert, den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr über die Neugliederung der Gesellschafterstruktur, den Zeitplan, die Finanzierung, die Verkehrsanbindung und die Umfeldentwicklung im I. Quartal 2004 zu informieren. Wir sind zuversichtlich, dass die Entwicklung des Flughafens Schönefeld zu einem Großflughafen planmäßig verlaufen wird. Der Landtag hat jedenfalls in dieser Legislaturperiode große Anstrengungen unternommen, um den Bau des BBI zu ermöglichen, und das wird auch so bleiben.
Ich halte es allerdings nicht für hilfreich, bereits zu diesem Zeitpunkt eine Diskussion über die Vergabe von Aufträgen zu starten, wie sie auf der Vorstandssitzung des Vereins „Wirtschaft pro Flughafen BBI“ in den vergangenen Tagen geführt wurde. Warten wir doch zunächst einmal den Planfeststellungsbeschluss ab. Danach sehen wir weiter. Es besteht das erste Mal seit längerer Zeit berechtigter Grund zum Optimismus. Diesem Optimismus sollten wir uns verpflichtet fühlen. - Ich danke Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie haben vielleicht alle vor wenigen Tagen in der Zeitung etwas über die Aktivitäten von Abgeordneten in diesem Landtag gelesen: wer die meisten Anträge gestellt hat, wer dadurch natürlich auch am häufigsten geredet hat. Damit lag die DVU unbestritten an der Spitze aller Abgeordneten. Allerdings war der Journalist so freundlich, das Attribut „fleißig“ vor den Namen des Abgeordneten in Anführungsstriche zu setzen. Ich glaube, das war auch notwendig und es war auch deutlich, was er damit sagen wollte.
Bei mir verdichtet sich der Eindruck, dass die Kolleginnen
und Kollegen der DVU-Fraktion eine feste Jahresvorgabe besitzen, wie viel Anträge sie in den Landtag einzubringen haben. Anders kann ich mir das gegenwärtige Verfahren nicht erklären. Außerdem scheinen sie festgestellt zu haben, dass dieses Jahr etwas kürzer ist, weil die Legislaturperiode im September zu Ende geht. Sie wollen einfach die Norm erfüllen und haben deswegen eine Vielzahl von Anträgen eingebracht.
Dass diese Sammlung von Fragen, die uns mit diesem Antrag vorliegt, nun beileibe keinen guten Antrag ergibt, haben Sie wohl selbst bemerkt und deshalb die Überweisung an den Hauptaussschuss beantragt, vermutlich in der Hoffnung, dass die Mitglieder der Koalitionsfraktionen, vielleicht auch die Kollegen der PDS, Ihnen bei der Erstellung eines qualitätsmäßig ordentlichen Antrages behilflich sind. Ich muss Sie enttäuschen, denn das werden wir nicht tun.
Im Übrigen stellt sich natürlich die Frage, warum Sie nicht gleich die Berichterstattung für den Hauptausschuss gefordert haben. Dabei, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist das Anliegen, sich um die Wahrung der Landesinteressen zu bemühen, durchaus lobenswert. Aber ich sage Ihnen eines, Damen und Herren der DVU-Fraktion, Sie haben im Plenum und in den Ausschüssen viele Möglichkeiten, sich in diesem Sinne einzubringen. Ihnen als gewählten Abgeordneten steht eine Vielzahl von Möglichkeiten offen, sich Informationen zu verschaffen, Initiativen zu befördern. Anträge wie diese hier einzubringen ist allerdings nicht in diesen Bereich einzuordnen, sondern gehört eigentlich in den Bereich der Volkshochschule. Vielleicht sollten Sie einmal einen Kurs der Volkshochschule zur Weiterbildung nutzen.
Einen unbestreitbaren Vorteil hat dieser Antrag allerdings, nämlich, dass Sie ihn nicht in eine Anfrage gekleidet haben. Eine Anfrage könnten wir nicht ablehnen, den Antrag lehnen wir selbstverständlich ab. - Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe mich gefragt, was der Antrag soll. Jetzt ist es mir klar geworden. Es geht darum, zu erklären, dass das Land Brandenburg nichts anderes braucht als mehr Normen und Standards. Es soll nicht mehr ausreichen, dass eine Vielzahl von Einrichtungen das Recht bekommt, Gebäude, in denen sich ihre Diensträume befinden, durch ein Amtsschild kenntlich zu machen, sondern in Zukunft soll es sogar eine Pflicht dazu geben, angefangen beim Landtagspräsidenten über künstlerische Einrichtungen bis hin zu Stiftungen des öffentlichen Rechts.
Etwas eigenartig ist dieses Anliegen schon, wenn es von einer Fraktion formuliert wird, die gestern noch die Gewerbesteuer abschaffen wollte und die sich auch sonst gern als Vorkämpferin für Liberalisierung und gegen Überreglementierung verstehen möchte.