Alexander Krauß
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Last Statements
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist interessant, welche Antworten die Linken darauf geben, wie man Dinge finanziert. Wenn wir im Landtag über Ausgabensteigerung reden, haben Sie nie eine Antwort. Da habe ich noch nie gehört, woher Sie das Geld nehmen wollen für die Dinge, die Sie fordern.
Ich war heute auch sehr überrascht bei dem Thema Feuerwehr. Da haben wir nicht nur über eine Förderung von 80 % gesprochen, sondern da haben Sie gesagt, wir müssten zu 100 % fördern. Also müssen wir jetzt immer zu 100 % übergehen, und irgendwann werden Sie auch mal Fördermittel in Höhe von 110 % fordern. In diese Richtung bewegen wir uns.
Gehen wir jetzt mal zu dem Thema Millionäre über. Es klingt immer sehr nett, wenn man sagt: Die Millionäre, die müsste man mal zur Kasse bitten und die mögen das mal bitte bezahlen. – Was vollkommen richtig ist: dass jemand, der starke Schultern hat, sich mehr am sozialen Ausgleich beteiligt als jemand, der nicht so starke Schultern hat. Das ist der Sinn und Zweck unseres Steuersystems, das wir haben. Deswegen bezahlt ein Millionär eben besonders viele Steuern, was vollkommen in Ordnung ist. Übrigens haben diejenigen, die viel besessen haben, zum Beispiel Aktien – ich habe keine Aktien –, im Durchschnitt 38 % verloren. Also, wenn Sie im vorigen Jahr 10 Millionen Euro besaßen, dann haben Sie jetzt noch 6 Millionen. Das ist die Konsequenz, die auch vollkommen legitim ist.
So. Nun sagt Herr Weckesser, den Sie ja leider sozusagen aus der Partei herausgedrängt haben, so viele Millionäre, wie Sie besteuern wollen, gibt es gar nicht.
Frau Runge, meine liebe Kollegin, wenn Sie dann diese eine Milliarde Euro, die Sie als Mindereinnahmen im Freistaat Sachsen ausgemacht haben, auf die Millionäre umlegen – wenn wir sagen, wir haben 300 Vermögens- oder Einkommensmillionäre im Freistaat Sachsen –, dann kann man einmal ausrechnen, wie viel das ist. Also müsste man sagen: Jeder müsste 3 Millionen Euro im Jahr beisteuern.
Das zeigt, dass Ihre Rechnung irgendwo vollkommen irrsinnig ist und leider nicht aufgeht.
Kommen wir einmal zum Thema Mehrwertsteuer, die schon angesprochen wurde – weil es natürlich auch ein interessantes Thema ist. Was war denn bei den Linken? Die CDU hat 2005 gesagt: Wir bekommen den Haushalt nicht dicht, deswegen müssen wir die Mehrwertsteuer erhöhen. Das haben wir vor dem Wahlkampf gesagt, weil uns Ehrlichkeit das Wichtigste ist. Dafür haben wir Prügel von unserem heutigen Koalitionspartner bekommen; es sei nicht nachgetragen. Aber ich habe auch nicht gehört, dass uns DIE LINKE dafür gelobt hat oder dass sie mal einen Vorschlag gemacht hätte, wie sie ihre Versprechungen, die sie tagtäglich aufstellt, finanzieren will. Das haben Sie damals nicht gemacht, und das machen Sie heute nicht. Insofern sollten Sie sich dort mit Ratschlägen immer sehr zurückhalten.
Frau Lay, was Sie richtig angesprochen haben, ist, dass die Neuverschuldung dazu führt, dass das unsere Kinder bezahlen müssen. Nur habe ich noch so ein wenig im Ohr, was Kollege Hahn, Ihr Fraktionsvorsitzender, gestern gesagt hat: Da hat er kräftig gegen die Schuldenbremse gewettert, weil wir als Union gesagt haben, es kann nicht sein, dass wir ständig – auf Bundesebene – nur Schulden, Schulden, Schulden machen. Dabei könnten Sie sich einmal ein wenig mit Ihrem Kollegen abstimmen und ihn darauf hinweisen, dass uns die Verschuldungspolitik nicht weiterbringt. Es ist ja eines der Grundprinzipien der Linken, auf Staatsverschuldung zu setzen und zu schauen, wie man sie hochtreiben kann, weil Sie nämlich nicht bereit sind, darüber nachzudenken, Einnahmen und Ausgaben in Gleichklang zu bringen, was eigentlich Ihre Aufgabe ist, was die Aufgabe eines jeden Parlamentes ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte noch einen oder zwei Sätze zum letzten Bundesparteitag der Linkspartei sagen, insbesondere zur Rede von Herrn Lafontaine, die ja doch in dem Punkt sehr bezeichnend
war – leider hat sich das in den Medien nicht ganz so niedergeschlagen –, über den ich sprechen möchte. Ich hatte so den Eindruck, dass die Linkspartei des Herrn Lafontaine die Krise nutzen möchte, um die Demokratie auszuhöhlen.
Lafontaine sagte am Samstag: Die repräsentative Demokratie ist nicht im Interesse der Mehrheit der Menschen. Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen. Er forderte dann statt Wahlen politische Streiks. Das war eine seiner Antworten, die er gebracht hat. Ich bin dem Deutschen Gewerkschaftsbund sehr dankbar, dass er auf diese verquere Logik hingewiesen und gesagt hat, es müsse doch klar sein, wenn es um Streik geht, dann fordern Arbeitnehmer etwas von ihren Arbeitgebern ein; aber das Streikrecht dürfe nicht für politische Forderungen missbraucht werden. Denn klar ist, was die Mehrheit über Wahlen festlegt, indem sie ein Parlament wählt; und wenn dieses Parlament Entscheidungen trifft, dann hat das auch die Minderheit zu akzeptieren. Das ist das Grundprinzip von Demokratie, und das ist etwas, was Sie als Linke nicht anerkennen wollen.
Man kann dagegen sein, das ist keine Frage. Aber man hat das zu akzeptieren, und dabei fällt dann der Generalstreik flach. Insofern bin ich dankbar, dass der Deutsche Gewerkschaftsbund diese Ansicht vertritt, die wir auch vertreten; und wir werden es Ihnen nicht durchgehen lassen, wenn Sie glauben, Sie können über diesen Weg der Krise dazu kommen, unsere Demokratie auszuhöhlen.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollegin Schwarz hat bereits darauf hingewiesen, dass diese Feststellungen, die die FDP-Fraktion trifft – es gäbe zu wenig Kinderbetreuungsangebote –, viel zu pauschal sind und so nicht stimmen. Wir haben in großen Teilen des Landes ausreichende Kinderbetreuungsmöglichkeiten. Wir haben sehr, sehr gute Kinderbetreuungsmöglichkeiten, insbesondere, wenn wir sie mit denen in den alten Bundesländern vergleichen.
Ja, wir können sie auch mit anderen Bundesländern im Osten vergleichen, und wir werden zum gleichen Ergebnis kommen. Wir haben sehr gute Möglichkeiten zur Kinderbetreuung, und das lassen wir uns von Ihnen auch nicht schlechtreden.
Über das Thema Öffnungszeiten können wir gern sprechen. Das ist eine Aufgabe, der sich die Träger und die Kommunen stellen müssen. Diese ermutigen wir auch an anderer Stelle, sich dafür einzusetzen. Klar ist, dass es eine Ausnahmesituation ist, wenn das Kind am Wochenende betreut wird. Aber auch dort, wenn Betreuungsbedarf vorhanden ist, muss man schauen, wie man ihn absichern kann.
Zum Thema Personalschlüssel hat Frau Kollegin Dr. Schwarz ebenfalls bereits einiges gesagt. Uns ist wichtig, an diesem Thema dranzubleiben. Wir wollen dieses Thema weiterhin behandeln und werden dies mit Sicherheit auch in der nächsten Wahlperiode tun.
Nun kommen wir zu den Forderungen, die Sie aufstellen, zum Beispiel bei den Betriebskindergärten. Sie wissen, dass es bereits Förderungen gibt, wenn Sie einen Betriebskindergarten eröffnen oder betreiben wollen. Insofern bedarf es dieses Punktes nicht. Bei den Elternbeiträgen sind wir einen sehr, sehr großen Schritt vorangekommen. Dort haben wir nicht nur geredet, sondern haben gesagt, wir schaufeln Geld frei, sodass wir das letzte Kindergartenjahr beitragsfrei stellen können. Das ist eine große Leistung. Wenn solche Forderungen aufgemacht werden – gerade von der FDP –, würde ich mir wünschen, dass Sie auch einmal sagen, wie Sie es finanzieren wollen. Davon habe ich überhaupt nichts gehört. Deshalb werden wir den Weg weitergehen, den wir eingeschlagen haben, und die frühkindliche Bildung verbessern; aber wir können Ihrem Antrag nicht zustimmen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Studie ist natürlich aufschlussreich, und man kann damit neue Informationen
bekommen. Aber man darf wohl auch einmal den Satz dazusagen, dass wir alle in der Realität, in der Wirklichkeit leben, viele Alleinerziehende kennen und auch deswegen gewisse Erfahrungen haben, die sicherlich interessant sind und die man einbeziehen kann.
Wir sind froh, dass wir zum Ende der Wahlperiode – es hat ja ein bisschen gedauert, ehe die GRÜNEN jetzt den Antrag auf die Tagesordnung gebracht haben, nachdem die Antworten vorlagen – über das Thema Alleinerziehende reden können. Die Beschäftigung mit diesem Thema ist wichtig, weil die Situation von Alleinerziehenden gegenüber Zwei-Eltern-Familien Besonderheiten aufweist, welche vielfach den Alleinerziehenden zum Nachteil gereichen. So sind die meisten Alleinerziehenden überwiegend oder vollständig für ihre Kinder zuständig, was mehr Zeit und Kraft kostet. Es ist für sie schwieriger, Beruf und Familie zu vereinbaren. Kollegin Hermenau hat auch das Thema Teilzeit angesprochen, das für viele Alleinerziehende wichtig ist. Das sehen wir auch und würden uns wünschen, dass es mehr Arbeitgeber gibt, die Teilzeit anbieten. Aber Alleinerziehende müssen sich auch mit den Sorgerechts- und Unterhaltsfragen beschäftigen, und sie befinden sich überdurchschnittlich häufig in schwierigen finanziellen Situationen.
Um diesen Problemlagen entgegenzuwirken, bedarf es umfangreicher Maßnahmen, wobei Land und Bund betroffen und auch die Kommunen stark eingebunden sind. Wir haben einige familienpolitische Leistungen in dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht, die auch Alleinerziehenden hilfreich sind. Ich denke an das Landeserziehungsgeld, bei dem wir die Einkommensgrenzen erhöht haben. Das ist etwas, was Alleinerziehenden zugute kommt. Ich denke auch an die guten Kinderbetreuungsmöglichkeiten, die wir in Sachsen in den Kindergärten oder bei der Kindertagespflege haben. All das dient natürlich auch Alleinerziehenden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, neben familienpolitischen Maßnahmen ist es aber auch unabdingbar, solche Maßnahmen zu unterstützen, die Alleinerziehenden die Möglichkeit geben, ins Erwerbsleben einzusteigen oder wieder einzusteigen. Dazu gehören neben einer frühzeitigen Motivationsstärkung und beruflichen Orientierung durch Erstqualifikation die Heranführung an die Ausbildung, an den ersten Arbeitsmarkt, die Ermöglichung des Wiedereinstiegs nach einer längeren Erziehungspause, das Füllen von Qualifizierungslücken, die sich seit dem Ausscheiden aus dem Berufsleben aufgetan haben, sowie der Wiedereinstieg nach einer kurzen Babypause und das Anknüpfen an den bisherigen Bildungs- und Berufsweg.
Nur so wird es langfristig gelingen, die Situation von Alleinerziehenden zu verbessern; denn hier ist natürlich die Arbeit der wichtigste Schlüssel, dass man auch ein entsprechendes Einkommen hat. Das führt dann auch dazu, dass die Kinder ein entsprechendes Auskommen haben. Das ist natürlich auch der beste Schutz gegen Kinderarmut.
Die im Bericht zur Großen Anfrage genannten bereits vorhandenen Maßnahmen, wie beispielsweise die ESFRichtlinie „Berufliche Bildung“, die Förderung von Berufsausbildungsverhältnissen von Auszubildenden, welche das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ein eigenes Kind betreuen, außerbetriebliche Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen durch das sächsische Wirtschaftsministerium, sind nur einige Möglichkeiten, welche den Eintritt in das Erwerbsleben erleichtern.
Wir haben jetzt das Pilotprojekt des Bundesfamilienministeriums „Vereinbarkeit für Alleinerziehende“, das im Mai vorgestellt wurde und auch im Bericht erwähnt ist. Bei diesem Projekt sollen an zwölf bundesweiten Standorten stabile und nachhaltige Netzwerke zur Integration in den Arbeitsmarkt etabliert werden. Ziele der Projekte sind neben einer Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch frühe aktive und individuelle Förderung der Alleinerziehenden bei der Arbeitssuche durch Coaching und passgenaue Ausbildungs- und Qualifizierungsangebote der Aufbau einer bedarfsgerechten und verlässlichen Kinderbetreuung auch in den Randzeiten und die Stärkung der bisherigen Vernetzung.
Die Ergebnisse dieses Pilotprojektes gilt es ebenso wie die im Freistaat Sachsen bereits vorgesehenen Maßnahmen sorgfältig zu prüfen, um so Möglichkeiten zur Verbesserung der Lebenssituation von Alleinerziehenden in Sachsen zu ermöglichen.
Lassen Sie mich noch auf einen Punkt eingehen, den Frau Hermenau auch angesprochen hat und den man relativ häufig findet, wenn es um das Thema Ehe geht. Da wird immer gesagt, die CDU habe ein antiquiertes Familienmodell. Ich gucke dann gern in die Runde und stelle fest, dass so etwas auch von Herrn Hahn kommt, also von Leuten, die das gleiche „antiquierte“ Verhältnis haben wie ich, indem sie sich nämlich zu einer Ehe entschlossen haben.
Warum sagen das die Leute, die verheiratet sind?
Ich sage mir dann: Na ja, so schlecht kann es offensichtlich nicht sein, wenn man heiratet. Deshalb sagen wir auch den Leuten im Lande, dass die Ehe eine gute Institution ist.
Damit kommen wir zum Ehegattensplitting. In dieses Ehegattensplitting fließt eine Menge Geld. Das hängt nicht nur damit zusammen, dass in der Ehe Kinder erzogen werden oder erzogen worden sind, sondern es hängt vor allen Dingen damit zusammen, dass die Eheleute eine gegenseitige Verantwortung übernehmen. Wenn der eine arbeitslos ist und kein Einkommen hat, muss der andere für ihn aufkommen, ob er will oder nicht. Das ist eine große finanzielle Leistung. Wenn der eine krank ist, ist klar, dass der Ehepartner ihn pflegen muss. Wir haben bei
Hartz IV den einen oder anderen Fall – solche Fälle kennen wir alle aus unserem persönlichen Bekanntenkreis –, dass Menschen offiziell als alleinerziehend gelten, wobei wir wissen, dass es dort einen Mann gibt, es aber finanziell unattraktiv ist, ihn als Partner anzugeben, weil man dann am Monatsende weniger Geld zur Verfügung hätte. Ich glaube, wir würden uns allen keinen Gefallen tun, wenn wir das Ehegattensplitting abschaffen würden.
Was wir wollen, ist, dass wir das Ehegattensplitting zum Familiensplitting weiterentwickeln, weil wir es in der Tat so sehen, dass die Leistung, die eine Familie zur Erziehung von Kindern erbringt, im Steuerrecht zu wenig beachtet wird.
Dabei ist für mich Frankreich das große Vorbild. Wenn man dort zwei oder drei Kinder hat, bezahlt man eben keine Steuern. In diese Richtung zu denken und zu sagen, wir müssen Familien stärker entlasten, das muss unser Ziel sein.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt zwei Teile des Antrages. Beim ersten Teil kann man sicherlich über die statistischen Zahlen, die Sie dargelegt haben, sprechen. Man muss wissen, dass die Statistik nicht ganz einfach ist, weil man eigentlich in jedes Bett schauen müsste, um zu prüfen, ob jemand alleinerziehend ist oder nicht. Das macht es schwierig.
Interessanter ist der Punkt II, bei dem Sie auf Forderungen eingehen. Sowohl die Ministerin als auch ich hatten zu dem Thema bereits gesprochen. Es geht darum, den Zugang Alleinerziehender zu Ausbildung und Beschäftigung zu gewährleisten und zu verbessern. Das ist unser Anliegen. Deshalb müssen wir das nicht extra beschließen.
Dann haben Sie Punkte genannt, die sowohl für Alleinerziehende als auch für Familien gelten, wenn Sie zum Beispiel den Kita-Platz ansprechen. Dieser ist natürlich wichtig für Alleinerziehende, aber auch für Eltern, die verheiratet sind oder in einer Partnerschaft leben. Auch diese haben den Anspruch, arbeiten zu gehen. Das Gleiche betrifft die Beratungsangebote im Wohnumfeld, die Familienbildungsangebote. Das alles sind sehr wichtige Dinge. Aber diese betreffen die Verheirateten genauso wie
die in einer Partnerschaft Lebenden, zumal man sagen muss, dass dafür das Land nicht allein zuständig, sondern es eine kommunale Aufgabe ist. Wir möchten die Kommunen entsprechend ermuntern, ihrer Aufgabe nachzukommen.
Ferner geht es um das Thema Eheförderung, von der Leitlinie der Eheförderung zur Familienförderung überzugehen. Mein Anspruch ist es gewesen – ich habe das vielleicht nicht richtig herüberbringen können –, dass wir sagen: Wir brauchen sowohl das Familiensplitting als auch eine Eheförderung. Das heißt aber nicht, dass man das eine gegen das andere stellen soll. Die Ehe muss weiterhin entsprechend steuerlich privilegiert sein, wie es das Grundgesetz von uns fordert und wie es sachlich richtig ist.
Sie haben gesehen, dass wir den Punkten leider nicht zustimmen können. Insofern werden wir auch den Antrag ablehnen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir könnten jetzt auf verschiedene Punkte eingehen. Aufgrund der Uhrzeit, die wir haben, will ich mich auf den Hauptpunkt beschränken, nämlich die Absenkung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre. Das ist aus meiner Sicht der wichtigste Punkt.
Wir müssen, glaube ich, nicht darüber reden, dass Kinder selbstverständlich gleich Menschenrechte haben wie Erwachsene. – Lassen Sie mich bitte fortfahren. Deswegen würde ich Frau Kollegin Herrmann bitten, auf ihre Zwischenfrage zu verzichten. –
Wie gesagt, die Teilnahme an Wahlen hat einen sehr hohen Stellenwert auch für uns. Es ist ein Zeichen, wenn man 18 Jahre alt ist, dass man zur Wahl geht, dass man vollständig erwachsen ist, dass man auch in anderen Bereichen die volle Verantwortung trägt. Man kann Verträge abschließen, man muss seine Eltern nicht mehr fragen, man kann mit dem Auto fahren, ohne jemanden dabeihaben zu müssen. All diese Dinge sind mit dem 18. Lebensjahr verbunden und ich glaube, es ist eine sinnvolle Angelegenheit, auch zu sagen: Wenn wichtige gesellschaftliche Fragen geklärt werden, dann koppelt man das ebenfalls an das 18. Lebensjahr.
Wenn wir jetzt ins Land schauen, dann stellen wir fest, dass wir gerade bei jungen Leuten eine geringe Wahlbeteiligung haben, die uns allen sicherlich nicht gefällt. Deswegen muss es unsere Aufgabe sein zu prüfen, wie wir die Wahlbeteiligung erhöhen können. Die erste Aufgabe ist es also, junge Leute ab 18 Jahren dafür zu gewinnen, an Wahlen teilzunehmen. Das ist nicht ganz einfach. Wir haben ja die Studie „Jugend in Sachsen“, nach der 45 % der jungen Leute, also fast jeder Zweite, sagen, dass sie wenig oder gar kein Interesse an der Politik und am öffentlichen Leben haben.
Dann müssen wir ihnen sagen: Ihr entscheidet, wie es in eurer Stadt weitergeht. Ihr entscheidet darüber, was in eurem Land passiert, was im Bund passiert, was in Europa passiert. Diese Aufforderung steht uns jetzt, glaube ich, in den nächsten Tagen und Wochen bevor, dass wir sagen: Nutzt als junge Leute euer Wahlrecht!
Ihr Gesetzentwurf gibt aber genau auf diese Frage keine Antwort. Es existieren verschiedene Kampagnen, die sich damit beschäftigen, wie wir junge Leute, die 18 Jahre alt sind, zu mehr Beteiligung bekommen. Wenn Sie sich einmal im Landtag umgeschaut haben, wissen Sie, dass die Landtagsverwaltung eine Aktion gemacht hat. „Aufkreuzen – Ankreuzen“ heißt sie. Sie richtet sich an junge Leute und möchte dazu aufrufen, dass junge Leute zur Wahl gehen.
Aber ich denke auch an die politischen Jugendorganisationen, die sich hier sehr stark bemühen und die jungen Leute auf ihr Wahlrecht hinweisen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Natürlich ist das eine Form der Beteiligung von jungen Leuten über 18 Jahre, die wir stärken müssen. Aber es gibt eben auch andere Möglichkeiten der Beteiligung von jungen Leuten am gesellschaftlichen Leben, nämlich vor allem in unseren Jugendvereinen. Das ist ein breites Spektrum, wo man sich beteiligen kann, wo man sich einbringen kann, ob bei der Feuerwehr, in einem Sportverein, bei den Kirchen, ob bei den Kaninchenzüchtern oder sonst welchen Jugendvereinen. Dort kann man Verantwortung übernehmen. Dort wird gewählt. Dort werden Vorsitzende gewählt.
Dort werden Gremien gewählt. Dort wird auch Verantwortung übergeben. Denn es geht nicht nur darum, dass man eine Zuschauerrolle hat, sondern es geht in der Demokratie darum, dass man sich einbringt und selbst etwas mit seinen Händen macht.
Oder wir haben auch die Kommunen, die zum Beispiel sagen: Wir wollen einen Jugendstadtrat einrichten, wenn es dafür Interesse gibt. Es gibt andere, die haben einen Jugendstadtrat eingerichtet. Aber es kam dann niemand. Doch wo das auf das Interesse der jungen Leute trifft, ist es in Ordnung.
Oder wenn ein Bürgermeister sagt, er macht eine Kindersprechstunde. Das ist doch möglich. Dafür braucht man kein Gesetz. Aber jeder soll das eben für sich vor Ort abwägen, wie das läuft.
Wir haben gesagt, wir wollen dieses freiwillige Engagement vor allem in den Vereinen fördern. Das machen wir über die Jugendpauschale, indem wir Geld auch nach unten geben und die Landkreise Spielräume haben, um Jugendarbeit zu betreiben. Aber ich denke auch an die überörtlichen Vereine und Verbände der Jugendarbeit, die wir im Freistaat Sachsen haben und die wir fördern. Bei denen ist ein ganz wichtiges Ziel: Wie schaffen wir es, junge Leute zu beteiligen, dass sie sich in die Gesellschaft einbringen? Deshalb fördern wir diese überörtlichen Jugendverbände mit einer ganzen Menge Geld.
Diesen Weg wollen wir weiter gehen. Dafür bitten wir Sie um Ihre Unterstützung. Allerdings werden wir Ihren Gesetzentwurf ablehnen.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich ganz herzlich bei Herrn Staatsminister Kupfer bedanken, dass er nicht nur über den allgemeinen Bereich der Landwirtschaft gesprochen hat, sondern über den ländlichen Raum und auch die Themen Gesundheit, Kita, Schule mit angesprochen hat.
Dabei möchte ich Herrn Kollegen Günther widersprechen, dass das alles Nebensächlichkeiten sind. Wenn wir uns wieder in Ihr Beispiel begeben, gehen in die Küche und haben dort jemanden, der einen schönen Braten zubereitet, dann ist es dennoch wichtig, dass man auch einen sauberen Teller bekommt und dass man Besteck hat. Sonst kann man mit dem Braten nichts anfangen.
Deswegen ist es richtig, was der Staatsminister gemacht hat: dass er über Kindertagesstätten und Schulen gesprochen hat. Wir haben in den Gemeinden im Regelfall eigene Kindergärten. Wir haben liebevolle Erzieherinnen, die sich um die Kinder kümmern und ihnen die besten Chancen zum Aufwachsen geben.
Die streiken nicht in Sachsen, Herr Kollege Porsch.
Ich bin der Ansicht, dass die Lebensqualität von Kindern im ländlichen Raum sogar höher ist als in der Stadt.
Wir wissen, dass viele Menschen aus der Großstadt genau deswegen aufs Land ziehen. Wenn ich als Kind auf einen Baum klettern oder ein Schaf streicheln will, dann wird mir das in einer Großstadt wie Dresden nicht gelingen. Wenn ich aber auf dem Land aufwachse, dann habe ich dort die Möglichkeit, das viel eher zu machen.
Ich kann mich auch besser entfalten. Wir wissen aus den Vorschuluntersuchungen, dass bei diesen Kindern die motorischen Fähigkeiten besser ausgeprägt sind. Sie können sich besser bewegen, wenn sie auf dem Land aufwachsen, als in der Stadt.
Die Lebensqualität ist auf dem Land größer als in der Stadt.
Ich bin Herrn Staatsminister Kupfer aber auch dankbar, dass er neben den Kindertageseinrichtungen die Kindertagespflege mit angesprochen hat. Das ist ein Thema, das uns am Herzen liegt, weil es ein sehr flexibles familiennahes Angebot ist, zum Beispiel für eine Verkäuferin oder eine Bäuerin, die schwierige Arbeitszeiten hat, vielleicht um vier oder fünf Uhr anfängt, und nicht in der Lage ist, einen Kindergarten aufzusuchen, weil der noch geschlossen ist.
Deswegen ist es in der Tat eine Möglichkeit, die Kinderbetreuung auf dem Land so zu organisieren. Es ist natürlich auch ein Arbeitsplatz, der damit entsteht, denn die Kindertagesmutter wird ja dann bezahlt.
Mein Wunsch wäre, dass es noch mehr Gemeinden gebe, die Kindertagespflegestellen in die Bedarfspläne aufnehmen, und dass man die Eltern einfach mal fragt: Was wollt ihr für eine Kinderbetreuung haben? Wollt ihr eine Krippe haben? Das ist vollkommen in Ordnung. Wollt ihr eine Kindertagespflegestelle haben? Darüber freuen wir uns auch. – Bitte schön, lasst die Eltern entscheiden!
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein zweites wichtiges Thema aus dem Sozialbereich wurde angesprochen, das ist die medizinische Versorgung. Nun hat Frau Altmann diese nur auf das Krankenhaus beschränkt. Ich halte das für einen Fehler. Wir haben sehr viele Ärzte – Hausärzte, niedergelassene Ärzte –, die sich im ländlichen Raum engagieren. Wir waren das erste Bundesland, das sich mit dem Thema Ärztemangel 2004 beschäftigt hat, das erste Bundesland, dass die Initiative aufgegriffen und darüber gesprochen hat: Wie können wir der Unterversorgung im ländlichen Raum begegnen? Wie können wir unsere Hausärzte und niedergelassenen Ärzte, Fachärzte, die wir haben, stärken?
Ich will Ihnen ein paar Elemente vortragen, was bei uns dazugehört. Wie können wir die Hausärzte und die Fachärzte stärken? Dort haben sich Frau Staatsministerin Clauß und auch ihre Vorgängerin sehr stark eingebracht, und zwar bei den Stipendien. Denjenigen, die Medizin studieren wollen, haben wir gesagt: Wenn ihr in eine unterversorgte Region geht, dann bekommt ihr während des Studiums ein Stipendium.
Wir haben das Schwester-AGnES-Modell – das ist schon angesprochen worden –, bei dem wir jetzt in die Regelfinanzierung übergehen und wo die Schwestern dem Arzt Aufgaben abnehmen können.
Wir haben ein ähnlich gelagertes Modell, das sogar mehr in Anspruch genommen wird. Das sind die sogenannten Versorgungsassistenten des Hausarztes. Davon sind in Sachsen mittlerweile 90 ausgebildet. Sie können dem Arzt Tätigkeiten, die dieser sonst übernommen hätte, abnehmen und den Arzt in seiner Arbeit unterstützen.
Wir haben ja nicht das Problem, dass wir sagen müssen, dass die Zahl der Ärzte in letzter Zeit gesunken ist, sondern sie ist seit 1990 kontinuierlich gestiegen. Allerdings müssen die Ärzte Tätigkeiten verrichten, die zum Teil auch von anderen übernommen werden könnten. Die Ärzte werden also zum Teil mit Bürokratie überlastet.
Lassen Sie mich fortsetzen. Wir haben finanzielle Anreize bei der Praxisübernahme für diejenigen geschaffen, die sich in Bereichen niederlassen, in denen es eine Unterversorgung gibt.
Das kommt darauf an. Dazu gibt es verschiedene Annahmen. Aber dieses Modell wird auch angenommen, natürlich. Ich denke nur an den Bereich, aus dem der Minister kommt. Dort hat man die Möglichkeit geschaffen, die Versorgung wieder sicherzustellen.
Wir haben die Hausärzte am Förderprogramm für Investitionskosten kleiner und mittelständischer Unternehmen beteiligt. Dort kann ein Arzt bis zu 200 000 Euro Investitionskosten bekommen. Eine Arztpraxis ist letzten Endes auch ein kleines Unternehmen, das Beschäftigte vorhält, und sollte deshalb auch wie ein Unternehmen behandelt
werden. Außerdem gibt es zinsvergünstigte Darlehen aus dem Programm zur Gründungs- und Wachstumsfinanzierung. Wenn also eine Niederlassung in einem offenen Planungsgebiet erfolgt, kann man zinsvergünstigte Darlehen in Anspruch nehmen. Das ist wichtig, weil die Ausstattung einer Arztpraxis natürlich auch „ein bisschen Geld“ kostet.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich konnte Ihnen zeigen, dass wir in Sachsen gut aufgestellt sind. Die Staatsregierung ist sehr engagiert, wenn es darum geht, Ärzte auf das Land zu bringen und dort zu halten. Wir werden die Staatsregierung auf diesem Weg unterstützen.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Thema Altersarmut bewegt die Menschen in diesem Land. Wenn ich Briefe bekomme oder Gespräche führe – und Sie sicherlich in Ihrem Wahlkreis auch –, wird man häufig auf dieses Thema angesprochen. Dankenswerterweise hat der Deutsche Gewerkschaftsbund eine Informationskampagne
gestartet, in der man sich auch mit diesem Thema Altersarmut beschäftigt.
Wir haben in diesem Jahr eine Steigerung der Rente von 3,4 % für die Rentner im Osten. Die letzte große Erhöhung war vor 15 Jahren, als es mehr als 2 % gab. Der Hintergrund ist natürlich, dass im vorigen Jahr die konjunkturelle Lage sehr gut war und auch die Gehälter der Arbeitnehmer gestiegen sind, sodass man gesagt hat: Wenn die Gehälter der Arbeitnehmer steigen, sollen auch die Renten steigen.
Was gibt es zum Thema Rente als Hintergrund zu sagen, wenn man darüber spricht? Wir haben zum Glück eine sehr positive Entwicklung, das heißt, dass die Menschen immer älter werden, und sie bekommen immer länger ihre Rente; 17 Jahre sind es mittlerweile. Das ist der glückliche Umstand. Wir haben auf der anderen Seite einen nicht so glücklichen Umstand. Das ist, dass wir zu wenig junge Menschen haben. Unsere Geburtenrate ist zu niedrig. Wir haben zu wenige junge Leute, die in die Rentenkasse einzahlen. Das Rentensystem kann man sich nicht so vorstellen, dass derjenige, der arbeitet, Geld auf die Seite legt und ein großer Berg entsteht, und wenn er alt ist, nimmt er vom Berg etwas runter. Wir haben eine dynamische Rente. Das heißt, dass die jetzige Rentnergeneration von denen finanziert wird, die derzeit arbeiten. Also alles, was in die Rentenkasse eingezahlt wird, ist 14 Tage später ausgezahlt. Der Generationenvertrag muss funktionieren!
Dazu kommt, dass die Rente nicht nur von denen finanziert wird, die heute arbeiten, sondern 80 Milliarden Euro fließen aus dem Bundeshaushalt in die Rentenkasse. Mehr als jeder vierte Euro, den wir im Bundeshaushalt ausgeben, ist für die Rente bestimmt – der größte Batzen, den der Bundeshaushalt aufzuweisen hat.
Aus Steuergeldern ist das.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was ist nun mit denjenigen, die ein geringes Einkommen haben? Wenn man ein geringes Einkommen hat – das ist klar –, wird man später auch eine geringe Rente haben. Jetzt muss man aufpassen, dass derjenige, der sein Leben lang gearbeitet und vielleicht ein geringes Einkommen hat, am Lebensende dennoch eine höhere Rente hat als jemand, der überhaupt nicht gearbeitet hat. Da verändert sich jetzt natürlich einiges durch die Lage, die ich erläutert hatte, dass wir immer weniger Geburten haben und damit natürlich das Rentenniveau leicht absinkt.
Wir müssen aufpassen, dass es nicht zu der Ungerechtigkeit kommt, dass diejenigen, die lange Zeit in die Rentenkasse eingezahlt haben, dann am Lebensende sagen, dass es sich nicht gelohnt hat, weil mit der Grundsicherung am Monatsende das Gleiche gezahlt würde.
Jetzt gibt es einen Vorschlag von Nordrhein-Westfalen, den ich sehr gut finde und für sehr überlegenswert halte und dem wir uns auch schon bei der Diskussion im Sozialausschuss angeschlossen haben. NordrheinWestfalen schlägt vor, dass bei demjenigen, der 35 Jahre gearbeitet und weniger als 75 % des Durchschnittseinkommens bekommen hat – also ein Geringverdiener ist –, eine Aufwertung der Entgeltpunkte stattfindet, sodass er bis zu 75 % der Durchschnittsrente bekommt.
Was bedeutet das praktisch, meine sehr verehrten Damen und Herren? Nordrhein-Westfalen hat es vorgerechnet: Ein Arbeiter, der heute 47 Jahre alt ist, noch 20 Jahre zu arbeiten hat, einen Stundenlohn von 7,50 Euro bekommt und dann insgesamt 47 Jahre gearbeitet hat – also mit
einer Rentenbiografie, die quasi ungebrochen ist –, wird 2030 nach dem jetzigen System eine Rente von 530 Euro bekommen. Damit ist klar: Er hat nicht mehr als jemand, der überhaupt nicht gearbeitet hat; denn das bekommt er über die Grundsicherung auf jeden Fall. Er bekommt seine Miete und die 351 Euro.
Wenn man diesem Vorschlag von Nordrhein-Westfalen – also dieser Rente nach Mindesteinkommen – folgt, dann hätte derjenige, der sein Leben lang gearbeitet hat, zumindest 770 Euro; er hätte also eine Rente über der Grundsicherung. Das ist ein guter und gerechter Vorschlag, weil nicht derjenige bestraft wird, der arbeitet.
Wir stehen insgesamt zu einem solidarischen Rentensystem. Wir sehen natürlich auch, dass die jüngere Generation jetzt stärker in der Verantwortung ist, private Vorsorge zu betreiben. Es gibt eine ganze Reihe von Möglichkeiten, die die Menschen heute schon nutzen: ein eigenes Haus, eine Lebensversicherung oder die betriebliche Altersvorsorge, die aus meiner Sicht viel zu wenig genutzt wird: Ich würde mir wünschen, dass es mehr Unternehmen gebe, die in eine betriebliche Altersvorsorge investieren, sodass eine breitere Streuung stattfindet.
Lassen Sie mich zum Schluss noch einen Gedanken bringen: 90 % der Alterseinkommen im Osten beziehen die Menschen aus der gesetzlichen Rentenversicherung – im Westen sind es nur 57 %. Man sieht also, dass dort andere Faktoren eine wesentlich größere Rolle spielen; bei uns ist es fast nur die gesetzliche Rentenversicherung. Deshalb müssen wir sehen, wie wir eine breitere Streuung der Alterseinkommen hinbekommen.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Weichert, ich möchte kurz darauf eingehen. Wir als CDU haben eine klare Positionierung. Sie können das nicht wissen, weil Sie nicht im Sozialausschuss sind. Ansonsten wüssten Sie, dass wir dort einen Antrag verabschiedet haben, in dem wir uns mit der Rente beschäftigt haben und gerade mit den Rentnern, die ein geringes Einkommen haben. Das hat uns sehr bewegt. Wir haben auch eine Anhörung durchgeführt und der Staatsregierung einen Arbeitsauftrag erteilt, in welche Richtung wir gern arbeiten wollen. Warum sollen wir es noch einmal aufschreiben, wenn wir es im Landtag verabschiedet und den Auftrag erteilt haben. Das ist doch der Vorteil, wenn man regiert, dass man nicht nur Programme schreibt, sondern es auch umsetzt.
Lassen Sie mich zu den Linken kommen. Herr Dr. Pellmann hat wieder den alten Hut Angleichung Rentenwerte Ost und West ausgegraben.
Richtig ist, wenn das käme, hätte die jetzige Rentnergeneration mehr Geld. Da stimme ich Ihnen zu. Aber Sie müssen gleichzeitig auch sagen, wenn das Modell kommt, das Sie favorisieren, heißt das, dass die jetzigen Arbeitnehmer im Osten später eine deutlich niedrigere Rente haben; also die Gelackmeierten sind diejenigen, die arbeiten. Das ist Ihr Modell. Das müssen Sie dann auch so deutlich aussprechen. Wir haben nämlich einen Ausgleichsfaktor, der besagt, dass die Renteneinzahlungen, die ein Ost-Arbeitnehmer heute tätigt, aufgewertet werden, weil die Löhne noch niedriger sind. Das würde logischerweise wegfallen, wenn wir die Rentenwerte Ost und West gleichmachen. Insofern, das hat auch die Anhörung im Landtag gezeigt, ist dieser Weg irreführend. Er bringt uns nicht weiter.
Was uns weiterbringt, ist das Stufenmodell der Gewerkschaft ver.di, von dem wir auch gehört haben, und das man in Stufen verwirklichen kann. Das ist auch das, was der Ministerpräsident gemeint hat, dass man das nicht von heute auf morgen machen kann. Sonst wären diejenigen die Dummen, die heute arbeiten. Das wollen wir mit Sicherheit nicht. Die Problemlage ist etwas komplizierter. Ich habe versucht, das darzustellen.
Natürlich haben wir Unterschiede zwischen Ost und West, aber nicht, wenn wir uns die gesetzliche Rentenversicherung anschauen. In der Tat ist es so: Was jemand aus der gesetzlichen Rentenversicherung bekommt, ist ungefähr das Gleiche, egal ob Ost- oder Westrentner, die Männer etwas mehr, die Frauen mehr. Diese Betrachtung nützt aber nichts. Man muss die Gesamtbetrachtung anschauen: Wie hoch sind die Einkommen im Alter? Die Einkommen kommen im Osten zu 90 % und im Westen zu 57 % aus
der gesetzlichen Rentenversicherung. Das heißt, wenn man das unterm Strich zusammenrechnet – nur diese Zahl ist aussagekräftig –, dann hat ein West-Rentner im Durchschnitt 1 700 Euro und im Osten hat er 600 Euro weniger. Deswegen sagen wir auch, es muss eine Entwicklung der Angleichung geben, aber das kann nur in Stufen funktionieren. Auf keinen Fall dürfen die jetzigen Arbeitnehmer benachteiligt werden.
Lassen Sie mich, wenn sich Herr Pellmann so als sozialer Wohltäter aufgeführt, doch einmal daran erinnern, wie die Rente zu DDR-Zeiten war, weil das doch ganz interessant ist. Dort haben Sie regiert. Es besteht die Frage, wenn Sie sich heute als Inkarnation des Sozialen präsentieren, wie es denn damals gewesen ist. Wie hoch sind denn die Renten gewesen? Die Ostrente betrug durchschnittlich 312 Ostmark. Ein Stück Butter kostete 2,40 Mark. Der Liter Milch kostete 1,50 Mark. Der Farbfernseher hat 6 000 Mark gekostet. Man musste also 19mal seine Rente aufwenden, um sich einen Farbfernseher zu kaufen. Jeder, der sich noch ein bisschen erinnern kann, weiß, wie es den Rentnern damals ging, und wie es den Rentnern heute geht.
Wir wollen, dass dieser Sozialstaat, der funktioniert, erhalten bleibt. Wir wollen auch für die kommenden Generationen, dass zukünftig jeder im Alter ein auskömmliches Einkommen hat.
Dann will ich noch einmal kurz zur NPD schauen; das betrifft aber auch die Linksfraktion, weil sie die gleiche Argumentation hat. Wenn das Alter der Menschen steigt, wenn die Menschen immer länger Rente beziehen, wenn das heute 17 Jahre sind und 1960 waren es noch zehn Jahre, dann wird eben die Rente länger gezahlt. Wenn ich immer weniger Kinder habe und weniger Leute, die in die Rentenkasse einzahlen, dann habe ich weniger Geld in der Rentenkasse. Dann muss Ihnen doch aufgehen, dass dann das System nicht mehr funktionieren kann und ich nachsteuern muss. So einfach ist das doch.
Dafür haben Sie leider kein Konzept. Da kann man nicht sagen, man lässt alles beim Alten. Wir können auch nicht sagen, wir laden alle Lasten den jungen Leuten auf. Das geht auch nicht. Da müssen wir schon Gerechtigkeit walten lassen, dass wir der jungen Generation nicht nur sagen: Ihr zahlt in die Rentenkasse ein und sorgt selber privat vor, aber am Lebensende erhaltet ihr überhaupt keine Rente, maximal aus eurer privaten Vorsorge. – Das ist keine Antwort.
Das heißt, dass die jetzige Rentnergeneration natürlich auch ihren Beitrag leisten muss, damit wir ein stabiles System der Alterssicherung haben.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bewundere die Kreativität der Linkspartei. Sie haben eigentlich jeden Monat eine neue Idee präsentiert. Im Januar durften wir mit dem kostenlosen Mittagessen beginnen. In der vorherigen Debatte, im März, haben Sie gesagt, man sollte die HartzIV-Sätze auf 351 Euro erhöhen, und heute sagen Sie, man brauche 500 Euro. Ich bin sicher, wir werden im nächsten Monat über 650 Euro diskutieren. Dafür haben Sie sicher wieder ein ganz neues Konzept, über welches wir dann sprechen können.
Ich würde zunächst fortfahren. Danach kann man gern fragen. Aber so viel habe ich noch nicht gesagt, dass man jetzt schon fragen könnte.
Dann darf der Herr Neubert gern fragen.
Wenn man etwas durchsetzen will, braucht man ein Konzept. Das fehlt der Linkspartei offensichtlich. Deshalb springen Sie jedes Mal auf eine neue Idee, anstatt eine Idee stringent zu verfolgen.
Worin besteht der neue Vorschlag? Sie sagen, wir brauchen eine Verdreifachung der Kindergeldzahlungen. Dieser eine Punkt ist ja enthalten. Wir als CDU sagen: Das Kindergeld wollen wir gern erhöhen. Wir werden es sicherlich erhöhen – das ist auch Programmatik der CDU zur Bundestagswahl –, und zwar was die Familien bekommen, die regelmäßig arbeiten gehen. Herr Neubert, Sie haben richtig vorgetragen, dass das diejenigen sind, die das wenigste Geld bekommen, nämlich die 164 Euro.
Aber wir sagen auch ganz deutlich, dass eine Verdreifachung der Kindergeldzahlung sehr unrealistisch ist; denn dann muss man fragen, woher das Geld kommen soll. Die Gegenfinanzierung ist deshalb sehr interessant. Einerseits könnte man sagen, die 10 Milliarden Euro, die Sie als Mehrbedarf angesprochen haben, sind auch nicht so einfach aufzutreiben. Aber lassen wir es drum geschehen und sagen, man bekommt sie irgendwie zusammen.
Dann kommen wir zum größten Brocken, der hier nicht genannt worden ist, aber zur Gegenfinanzierung herhalten soll: Das ist das Ehegattensplitting, das verfassungsrechtlich geschützt ist. Ich gebe Ihnen Brief und Siegel darauf, dass das Bundesverfassungsgericht Sie zurückschicken würde, wenn Sie das streichen würden. Das sagt Ihnen jeder, der sich ein wenig mit der Materie auskennt. Ich halte es auch für richtig, dass das Verfassungsgericht Sie zurückschicken würde; denn die Ehen erbringen eine sehr große gesellschaftliche Leistung. Die Eheleute stehen in guten wie in schlechten Zeiten füreinander ein. Wenn der eine Ehepartner arbeitslos wird, dann kommt der andere finanziell für ihn auf. Wenn der eine krank ist oder pflegebedürftig,
kommt der andere auch für ihn auf. – Frau Schütz, dem ist eben nicht so. Wenn man nicht verheiratet ist, kann man sich dieser Verpflichtung relativ leicht entziehen.
Ich kenne die Realität; sie ist so. – Deshalb bringen Ehen eine sehr große Leistung und ich denke, dass diese finanziell anerkannt werden sollte. Deswegen ist das Ehegattensplitting eine sehr wichtige gesellschaftliche und familienpolitische Leistung.
Prüfen könnte man die Frage – und das ist das Quäntchen Positive an Ihrem Antrag –: Gibt es Möglichkeiten,
familienpolitische Leistungen zu bündeln? Das wird man aber als Schnellschuss nicht machen, sondern man muss sehr genau prüfen, ob es gelingt, familienpolitische Leistungen zu bündeln und die verschiedenen Elemente nicht nebeneinander bestehen zu lassen. Das ist schon diskutiert worden. Sie wissen, dass der Weg einer Bündelung relativ schwer ist.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zu dem Weg kommen, den wir für richtig halten. Den habe ich hier schon vorgetragen.
Zuvor will ich noch einige Sätze sagen, Herr Kollege Hahn und Herr Kollege Neubert: Wenn davon gesprochen wird, als hätten wir Tausende hungernde Kinder in Deutschland, und wenn das so wäre, dann würde es sich um eine chronische Vernachlässigung der Elternpflichten handeln. Dann wären die Kinder vernachlässigt, dann wären die Eltern in der Pflicht und das Jugendamt würde einschreiten. Es muss auch einschreiten, wenn das so ist.
Ich will ganz deutlich sagen: Mit den Hartz-IV-Sätzen kann man ein Kind ordentlich und gesund ernähren. Das steht außer Frage. Wenn wir die Kinder untersuchen, haben wir übrigens nicht das Problem, dass sie unterernährt sind, sondern sie sind fehlernährt. Gerade jene aus den unteren Schichten sind übergewichtig, aber nicht untergewichtig. Das zeigt, dass es wahrscheinlich andere Gründe sind, warum die Kinder falsch ernährt sind. Wenn die Kinder zum Beispiel einen Schokoriegel anstelle eines gesunden Apfels mitbekommen, dann muss man fragen, wie man die Eltern fit machen kann, damit sie ihrer Erziehungsverantwortung nachkommen und es morgens ein ordentliches Frühstück gibt.
Aber das hat mit Geld nichts zu tun.
Bei uns ist die Bildung kostenfrei. Das ist ein großes Verdienst und ein wichtiges Thema. Bei uns sind die Schulen kostenfrei. Auch wenn sie eine Privatschule besuchen und finanziell nicht in der Lage sind, wird ihnen dieser Betrag ersetzt. Auch im Kindergarten wird niemand aus finanziellen Gründen ausgeschlossen. Wir haben das letzte Kindergartenjahr für alle kostenfrei gemacht, und bei denen, die davor sind, bekommen all jene die Beiträge erstattet, die nicht in der Lage sind, diese zu zahlen.
Lassen Sie mich zu dem Weg kommen, den wir für richtig halten, nämlich den kindergerechten Hartz-IV-Sätzen. Natürlich kann man darüber streiten, ob es richtig ist, dass ein Kind 60 oder 80 % des Satzes eines Erwachsenen bekommt. Man muss genau hinschauen und sagen, dass wir genau berechnet haben wollen, was ein Kind für Kleidung und für das Mittagessen braucht. Das muss ermittelt werden, wie es bei den Erwachsenen auch erfolgt. Man muss sehen, was ein normales Kind bekommt, dessen Eltern beide arbeiten. Das Gleiche soll ein Kind bekommen, das in einem Hartz-IV-Haushalt lebt.
Diesen Weg haben wir hier schon beschlossen, sogar einstimmig als Landtag. Darauf haben sich die Arbeits- und Sozialminister verständigt, ebenso der Bundesrat sowie die Bundesregierung zusammen mit den Bundesländern hier beim Bildungsgipfel in Dresden.
Deswegen werden wir diesen Weg gehen. Wir erwarten jetzt die Berechnung, die der Bundessozialminister vorzulegen hat. Wenn diese vorliegt, ist der Weg eingeschlagen, dass man diese kindgerechten Hartz-IV-Sätze einführt. Ich wäre auch froh, wenn es mit der Berechnungsgrundlage etwas schneller ginge. Aber hier ist das Bundessozialministerium beauftragt, das zu machen. Das ist der Grund, weshalb wir Ihr Konzept nicht verfolgen werden. Wir werden Ihren Antrag ablehnen.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kinder und Jugendliche haben Rechte, die in der Verfassung verankert sind, die wir aber auch in verschiedenen Gesetzen verankert haben.
Die Einhaltung dieser Gesetze wollen wir in der Tat nicht nur auf einen Kinder- und Jugendrechtsbeauftragten abwälzen. Der Landtag, Frau Kollegin Herrmann, braucht nicht einen einzigen Kinder- und Jugendrechtsbeauftragten, sondern – was wir im Ausschuss auch gesagt haben – wir brauchen 123. Nämlich jeder Abgeordnete, der im Landtag sitzt,
muss sich für die Interessen der Kinder und Jugendlichen einsetzen.
Wir haben ein Ministerium, das SMS, das zuständig ist, das dafür auch die Aufgaben wahrzunehmen hat. Wir haben eine Ministerin, die zuständig ist. Wir haben eine Kinder- und Jugendministerin, die die Aufgaben wahrzunehmen hat.
Ich habe Ihr Beispiel nicht so richtig verstanden, dass sich nicht alle mit Kinderfragen beschäftigen können. Entschuldigung, wir beschäftigen uns natürlich alle mit Kinderfragen im Parlament und werden zum Beispiel über Ihren Gesetzentwurf entscheiden. Wir beschäftigen uns alle auch mit Futtermittelrecht und mit Finanzen. Auch dort muss man ein Grundwissen aufbringen und es einsetzen. Erst recht bei Kindern kann man von jedem erwarten, dass er sich mit diesem Thema beschäftigt.
Uns wäre es lieber, wir würden einmal inhaltlich über Kinderschutz diskutieren. Das werden wir beim nächsten Tagesordnungspunkt machen. Denn das Erste, was Ihr Kinderrechtsbeauftragter ja fordern würde, wäre ein Kinderschutzgesetz. Beim nächsten Tagesordnungspunkt, wenn es um Kinderschutz geht, bin ich gespannt, ob die GRÜNEN dann dem Gesetz zustimmen und ihre Meinung gegenüber der im Ausschuss ändern. Dort, wo es konkret wird, wo sie gefragt werden, was sie für den Kinderschutz tun,
wird bei den GRÜNEN nicht viel passieren. Sie werden wieder sagen, dass Ihnen der Datenschutz deutlich wichtiger ist als das Kindeswohl.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Man kann darüber nachdenken, für welche Bereiche man Beauftragte an sich braucht. Wir haben Behindertenbeauftragte, eine sinnvolle Sache. Wir haben Frauenbeauftragte, eine sinnvolle Sache. Aber man muss sich überlegen, ob man die Zahl der Beauftragten steigern will, ob wir wirklich für alles Beauftragte brauchen. Das sollte man dann wohlweislich abwägen.
Die Stadt Dresden hat bis vor zwei Jahren eine Kinderbeauftragte gehabt. Sie hat dann ihre Arbeit eingestellt. Jetzt sage ich Ihnen einmal, was die Kinderbeauftragte von Dresden, damals Steffi Heinze, dazu gesagt hat, warum sie ihre Arbeit eingestellt hat: „Es gibt in Dresden eine Vielzahl von Institutionen, deren Mitarbeiter mit höchstem Engagement die Interessen von Kindern in der Verwaltung und in der Politik vertreten und durchsetzen. Dies wirft die Frage auf, was eine Kinderbeauftragte darüber hinaus eigentlich bewirken kann.“
Das war das, was die Kinderbeauftragte gesagt hat. Sie hat diese Frage für sich beantwortet: Man kann relativ wenig bewegen. Man muss etwas in den Entscheidungsgremien, in den Ministerien tun. Und wir müssen es in der Politik, im Landtag tun. Hier haben wir auch wahnsinnig viele – –
engagierte Kolleginnen und Kollegen, die sich für Kinder und Jugendliche einsetzen.
Ja, bitte schön.
Genau der Meinung bin ich. Wir sind dafür zuständig, wie Sie es gesagt haben, und wir haben dafür Sorge zu tragen. Das ist genau das, was ich gesagt habe. Ich möchte diese Aufgabe nicht auf irgendjemand anderen abwälzen. Genau aus diesem Grund werden wir Ihren Gesetzentwurf ablehnen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Jährlich sterben 150 Kinder in Deutschland an anhaltender Vernachlässigung oder Misshandlung – 150 Kinder pro Jahr! Wir haben pro Jahr 26 000 Fälle, in denen das Jugendamt Kinder in Obhut nehmen muss, weil die Kinder vernachlässigt worden sind, weil sie misshandelt worden sind oder weil die Eltern überfordert waren. Deshalb ist es richtig, dass man alles unternimmt, damit Kinder eben nicht zu Tode kommen.
Wir wissen, dass es noch eine große Dunkelziffer bei der Vernachlässigung gibt. Es gibt Kinder, die vernachlässigt werden; aber keiner merkt es oder keiner will etwas merken. Deshalb ist es Auftrag des Gesetzgebers, alles zu unternehmen, damit Kinder nicht benachteiligt oder vernachlässigt werden, damit Kinder gesund aufwachsen können und Eltern Hilfsangebote erhalten; denn die meisten Eltern wollen gute Eltern sein, sind jedoch überfordert.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf steht im Einklang mit dem sächsischen Handlungskonzept für präventiven Kinderschutz. Er ist also ein Baustein der Politik, die wir in den vergangenen Jahren betrieben haben; deshalb auch vielen Dank an die Staatsministerin, dass sie dieses Handlungskonzept mit Leben füllt. Wir haben bereits den Kommunen Unterstützung finanzieller Natur gegeben, und nun kommen wir zum nächsten Baustein, einer gesetzlichen Regelung des Kinderschutzes.
Mit dem Änderungsantrag, den die Koalition im Ausschuss eingebracht hatte, haben wir den Hinweis auf lokale Netzwerke gegeben. Es ist wichtig, dass beim Kinderschutz alle Beteiligten an einen Tisch kommen. Diese Vernetzung fördern wir finanziell. Wir wollen, dass die freien Träger der Jugendhilfe, die Gesundheitsämter, die Sozialämter, die Schulen, die Polizei, die Krankenhäuser, die Beratungsstellen, die Familienbildungsstätten, die Familiengerichte, die Hebammen usw. zusammenkommen und ein Netzwerk bilden, damit wir den Kinderschutz gewährleisten können und Hilfsangebote weiter bekannt gemacht werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der zweite Schwerpunkt des Gesetzentwurfes ist die Beteiligung an Früherkennungsuntersuchungen. Wir wollen diese Beteiligung erhöhen, dabei aber keinen Zwang haben. Wir wollen ein verbindliches Einladungswesen, damit Familien mit ihrem Kind zur Früherkennungsuntersuchung kommen.
Wie Sie vielleicht wissen, gehen andere Bundesländer in dieser Frage weiter. In Bayern oder in Thüringen erhalten die Eltern zum Beispiel das Landeserziehungsgeld erst dann, wenn sie bei der Vorsorgeuntersuchung waren bzw. sie haben ein Problem, einen Kindergartenplatz zu bekommen, wenn sie an der Früherkennungsuntersuchung nicht teilgenommen haben. Wir wollen das nicht so regeln. Wir wollen in erster Linie das Einladungswesen verbindlich regeln und damit die Teilnehmerzahlen
erhöhen. Wir wollen die Eltern mit einem Brief an die Bedeutung von Früherkennungsuntersuchungen erinnern, wenn sie mit ihrem Kind nicht an der Vorsorgeuntersuchung teilgenommen haben. In diesem Brief sollte ihnen mitgeteilt werden, dass diese Früherkennungsuntersuchungen sehr wichtig für ihr Kind sind. Dabei werden Defekte oder Krankheiten früher erkannt und man kann dem Kind helfen. Ferner wird dabei geprüft, ob bei dem Kind Bewegungsstörungen, Sprachentwicklungsstörungen oder eine Übergewichtigkeit bestehen, und es wird der Reflexstatus geprüft.
All das wird bei den Früherkennungsuntersuchungen herausgefunden. Das ist im Interesse der Eltern und des Kindes.
Wir sagen ihnen auch – falls es die Eltern noch nicht wissen –, zu welchem Arzt sie gehen können. Das Gesundheitsamt wird auf Hilfsangebote hinweisen und Beratungsstellen nennen, an die sich die Eltern wenden können. Klar ist aber auch: Wenn die Eltern diese Hilfsangebote nicht annehmen, dann muss das Gesundheitsamt nachfragen, warum die Eltern ihr Kind nicht zur Früherkennungsuntersuchung schicken. Dafür gibt es durchaus verschiedene Gründe. Die Eltern können in Urlaub gewesen sein, das Kind kann krank gewesen sein, die Oma kann gestorben sein oder es kann der linksalternative Rechtsanwalt sein, der Vorsorgeuntersuchungen genauso ablehnt wie Impfungen oder die Nationalhymne.
Ja, da gibt es wenige mit Kindern. Diesbezüglich hat Kollege Piwarz recht.
Ja, bitte schön.
An den Kollegen Lichdi habe ich nicht gedacht. Bei ihm weiß ich noch nicht einmal, ob er Kinder hat.
Ich weiß auch nicht, ob Herr Kollege Lichdi Impfungen ablehnt.
Ich hätte bei diesem Rechtsanwalt – von mir aus können Sie sich irgendjemanden vorstellen – überhaupt kein Problem, wenn dieser sagt – ein Problem hätte ich schon, aber es wäre akzeptabel –: Mein Kind schicke ich nicht zur Vorsorgeuntersuchung. – Wir müssen ihn aber fragen,
aus welchen Gründen das nicht geschieht. Wenn man bei dieser Prüfung aber feststellt, dass das Kind vernachlässigt wird bzw. es den begründeten Verdacht der Vernachlässigung gibt, dann muss das Jugendamt eingeschaltet werden, dann muss der Staat tätig werden und darf nicht wegschauen, dann müssen wir dem Kind helfen.
Schauen wir uns zum Beispiel die U7-Untersuchung an. Wie viele Kinder nehmen an dieser U7-Untersuchung teil? An der U7-Untersuchung nehmen in Sachsen 5 % nicht teil. Wir wissen, dass die Teilnahme – das wissen wir aus einer in Berlin durchgeführten Untersuchung – sehr viel mit dem Sozialstatus der Familie zu tun hat. Bei niedrigem Sozialstatus ist die Teilnahmequote an der U7Untersuchung 26 % niedriger als bei Familien mit einem hohen Sozialstatus. Es wird somit deutlich, dass Familien, die nicht zur Vorsorgeuntersuchung gehen, häufig aus einem schwierigen sozialen Milieu kommen.
Ich möchte den Gedanken erst zu Ende führen, weil sich dann die Frage von Frau Kollegin Herrmann, glaube ich, erledigt.
Nein, erst einmal nicht. Wenn ich den Gedanken ausgeführt habe und es gibt dann eine Frage, beantworte ich diese gern.
Familien mit niedrigem Sozialstatus gehen seltener zur Vorsorgeuntersuchung. Das lässt den Verdacht aufkommen, dass diese Familien besonderen Unterstützungsbedarf haben und man ihnen Hilfsangebote unterbreiten muss. Es gibt also einen Zusammenhang zwischen der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen und einer Kindesvernachlässigung. Das geschieht aber nicht in dem Sinne, dass man sagen kann: Wer nicht an einer Vorsorgeuntersuchung teilnimmt, misshandelt automatisch sein Kind. Das ist falsch und das ist Quatsch. Sagen können wir aber: Wenn ein Kind nicht an einer Vorsorgeuntersuchung teilnimmt, dann ist die Wahrscheinlichkeit deutlich höher, dass das Kind vernachlässig wird.
Diesbezüglich möchte ich auf die Anhörung verweisen. Das Saarland ist das Land, das als erstes Land ein Kinderschutzgesetz hatte und bereits Erfahrungen gesammelt hat. Ich möchte die Referatsleiterin des saarländischen Sozialministeriums, Frau Renate Klein, die an der Anhörung teilgenommen hat, zitieren: „... wir sehen aus den Einschulungsuntersuchungen, dass Kinder, die nicht an Früherkennungsuntersuchungen teilgenommen haben, sehr viel häufiger Vernachlässigungen aufweisen im Hinblick auf gesundheitliche Vorsorge; sei es die Versorgung mit Brillen, sei es Karies, sei es Adipositas, aber auch im Bereich der Entwicklungsförderung ganz gravierende Mängel gegenüber den Kindern aufweisen, die regelmäßig an den Vorsorgen teilnehmen.“
Ich glaube, damit ist das Argument der GRÜNEN widerlegt, es gebe dort keinen Zusammenhang.
Ja.
Mit Geld kann man das Problem leider nicht lösen. Ich habe nicht gesagt, dass, wenn ein Kind aus einer Familie mit einem geringen Sozialstatus kommt, dieses automatisch vernachlässigt wird. Ich habe in meiner Argumentation gesagt, dass das nicht die Folge ist, aber dass es einen Zusammenhang zwischen einem Kind, das aus einem niedrigen sozialen Milieu kommt, und der Vernachlässigung des Kindes gibt bzw. dass dort die Wahrscheinlichkeit höher ist. – Das wird man doch aussprechen dürfen.
Darüber können wir gern sprechen. Mit Geld können Sie diese sozialen Probleme nicht lösen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich noch auf das eingehen, was bei dem Gesetzentwurf noch zu beachten ist. Das Gesetz wird auf fünf Jahre befristet. Wir wollen überprüfen, inwieweit sich das Gesetz bewährt. Alle Bundesländer haben nach der Vereinbarung der Bundeskanzlerin mit den Ministern diese Gesetze auf den Weg gebracht. Wir wollen 2011 einen Bericht an die Staatsregierung – –
Ich sage ja, würde dann aber gern fertig werden wollen.
Dazu könnte man viel sagen, aber das trägt jetzt wenig zur Sache bei.
Lassen Sie mich auf das eingehen, was wirklich wichtig ist. Das sind die Änderungsanträge, die wir als Koalition mit auf den Weg gebracht haben. Wir haben eine Veränderung dahin gehend vorgenommen, dass wir sagen, es soll nicht die Untersuchungen von U3 bis U7a betreffen, sondern nur von U4 bis U8. Das war eine Anregung, die wir aus der Anhörung aufgenommen haben, denn je später die Untersuchung durchgeführt wird, desto ungünstiger ist die Beteiligungsquote.
Lassen sich mich in diesem Zusammenhang kurz auf den Änderungsantrag der Linken eingehen. Sie will bis zur U9 gehen. Wir halten das für nicht notwendig, weil im vierten Lebensjahr die Untersuchungen im Kindergarten einsetzen und wir somit diese Untersuchung durch das öffentliche System abgedeckt haben. Wir halten die U8Untersuchung für ausreichend.
Wir haben eine weitere Änderung aufgenommen. Wir haben gesagt, dass bei Kindern, die nicht krankenversichert sind, der Freistaat einspringt und die Kosten für die Untersuchung übernimmt. Es geht auch darum, den Eltern nahezulegen, dass sie wieder Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung werden, wie es ihr Recht und ihr Anspruch ist.
Wir haben auch die Argumente des Sächsischen Datenschutzbeauftragten aufgenommen und mit ihm nach einem Kompromiss gesucht. Wir haben versucht, auf seine Bedenken einzugehen. Ich glaube, dass ist uns gelungen. Kollegin Gisela Schwarz wird darauf noch näher eingehen. Deshalb glauben wir auch, dass uns der Änderungsantrag zur Tagesordnung, den DIE LINKE heute früh eingebracht haben, nicht weiterbringt. Es ging lediglich darum, ein Gesetz zu verhindern. Wir hatten Zeit zur Diskussion. Das Gesetz ist im Januar eingebracht worden. Das sind schon einige Monate, in denen man sich damit befassen konnte.
Zusammenfassend kann ich sagen, dass das Gesetz eine runde Sache ist. Es ist ein gutes Gesetz, das auf den Weg gebracht wird. Wir bitten Sie um Ihre Zustimmung.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vielen Dank für die Reden. Aber es bedarf doch noch einiger Klarstellungen, weniger nach der Ministerin, sondern vielmehr nach den Beiträgen der Fraktionen.
Frau Lauterbach, Sie sagen, das Gesetz sei in Windeseile verabschiedet worden, es sei ein Schnellschuss, es gehe schnell und überstürzt zu.
Liebe Freunde! Der Kinderschutzgipfel fand am 19.12.2007 statt. Wir haben Länder, die vor zwei Jahren ein Kinderschutzgesetz verabschiedet haben. Wenn Sie uns etwas vorwerfen könnten, was ich akzeptieren würde, dann wäre es das Argument: Sie sind aber langsam, nach zwei Jahren, weil wir eines der letzten Länder sind, die ein Kinderschutzgesetz verabschieden. Sie aber sagen: Sie sind viel zu schnell. Das verstehe, wer möchte. Das kann keiner nachvollziehen. Da scheint etwas anderes dahinterzustecken.
Ganz kurz.
Nein, da gebe ich Ihnen nicht recht. Sie können nachvollziehen, wie das bei den anderen Bundesgesetzen ist. Wir bauen doch hier nicht das Fahrrad neu zusammen, sondern man bezieht sich auf das, was vorliegt. Sie haben seit Januar Zeit gehabt, sich mit dem Gesetzentwurf ausführlich zu beschäftigen, zum Beispiel bei der Anhörung.
Herr Dr. Müller hat dann eingeführt, dass der Landtag das Gesetz verschieben soll, wie es andere Oppositionsabgeordnete gemacht haben.
Liebe Freunde, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir als Landtag sind nicht dazu da, Gesetze zu verschieben, sondern zu verabschieden.
Ich habe von der FDP und der NPD gehört, wie schlecht das Gesetz ist. Aber liebe Kollegen von der FDP und NPD, einen Änderungsantrag von Ihnen, wie man es besser macht, habe ich nicht gesehen.
Frau Schütz sagt dann, es geht um Überwachung. Entschuldigung, wir haben doch ganz deutlich dargelegt, dass es nicht um die Überwachung von Familien geht, sondern um Familienhilfsangebote zu unterbreiten. Das ist der Ansatz des Gesetzes.
Frau Herrmann, wenn Sie sagen, die Bedenken zu dem Gesetz hätten sich erst mit dem Gutachten der Landtagsverwaltung ergeben, dann muss ich sagen, dass der Datenschutzbeauftragte in seinem Bericht im Januar eine ausführliche Stellungnahme gegeben hat. Dort hat er schon dargelegt, was ihm nicht passt, nämlich ähnliche Punkte, die die Landtagsverwaltung aufgegriffen hat. Das war ja der Auslöser für die Koalitionsfraktionen, einen Änderungsantrag einzureichen, in dem wir auf diese Bedenken eingegangen sind.
Frau Herrmann hat noch die Verletzung des ArztPatienten-Verhältnisses angesprochen. Wenn ich unser Gesetz sehe, wird das Arzt-Patienten-Verhältnis nicht verletzt. Wenn man jemandem sagt, der nicht zum Arzt geht, er möge bitte schön hingehen, da gibt es noch gar kein Arzt-Patienten-Verhältnis. Was Sie sicherlich gemeint haben, ist das Bundeskinderschutzgesetz, das auf den Weg gebracht werden soll. In dem soll die Schweigepflicht des Arztes gelockert werden. Ich frage Sie: Was steht höher? Soll ein Arzt, der weiß, dass ein Kind vernachlässigt wird, schweigen oder hat er die verdammte Pflicht und Verantwortung, dagegen vorzugehen und zu sagen, hier wird ein Kind vernachlässigt? Hier muss das Kindeswohl doch höher stehen als irgendwelche Datenschutzgründe.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, wir haben widerlegen können, was Sie vorgetragen haben.
Deswegen bitten wir Sie, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der 2. und 3. Lesung zum vorliegenden Gesetzentwurf wird das Verbraucherinformationsgesetz des Bundes auf Landesebene umgesetzt. Dieses Verbraucherinformationsgesetz sieht vor, dass jeder Verbraucher Anspruch auf Informationen über Produkte wie Lebensmittel, Futtermittel, Wein oder Kosmetika hat, die den Behörden vorliegen. Das betrifft zum Beispiel Informationen über Gefahren und Risiken. Die Behörden haben ihrerseits das Recht erhalten, über bestimmte Sachverhalte aktiv zu informieren. Zuständige Ansprechpartner für die Verbraucher sind nach diesem Gesetzentwurf zukünftig die Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter der Landkreise und kreisfreien Städte im Freistaat Sachsen.
Mit diesem Gesetz wird ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer modernen Verbraucherpolitik gegangen. Wir bitten Sie um Zustimmung.
Ich möchte kurz auf den Änderungsantrag der GRÜNEN eingehen. Dort wird die Gebührenhöhe beklagt. Da möchte ich darauf verweisen, dass das Verbraucherinformationsgesetz bereits vorsieht, dass Erkundigungen wegen Verstößen gegen das Lebensmittel- und Futtermittelgesetz gebührenfrei sind. Bei öffentlichem Interesse – das spielt ja bei den GRÜNEN eine große Rolle – sind die Behörden angehalten, diese Informationen der Öffentlichkeit weiterzugeben. Dazu bedarf es keiner Anfrage eines Bürgers. Bei darüber hinausgehenden Anfragen sollte der
Steuerzahler nicht alles bezahlen. Deshalb ist es wichtig, dass dann der Fragesteller auch an den Kosten beteiligt wird.
Der zweite Punkt Ihres Antrages betrifft die Evaluierung des vorliegenden Gesetzentwurfes. Eine Evaluierung ist – das wurde zwar nicht ausgesprochen, aber man kann es dem Sinn nach entnehmen – vorgesehen. Es geht zum Beispiel um die Kostenfolgeabschätzung, die jetzt noch nicht vorgenommen werden kann. Man hat sich dabei auf Erfahrungen von Nordrhein-Westfalen bezogen. Wenn einschlägige Erfahrungen in Sachsen vorliegen, dann wird diese Evaluierung durchgeführt und man wird sehen, welchen Änderungsbedarf es gibt.
Insofern bedarf es dieses Änderungsantrages nicht.
Ich bitte um Zustimmung zum Gesetz.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Lichdi, ich kann Ihnen schon mal sagen, dass wir bei der Zielrichtung und auch bei der Ausgangslage, die wir wahrnehmen, sicher sehr schnell einen gemeinsamen Nenner finden werden.
Wenn wir an die Bahn denken, stellen wir fest, dass es Datenschutzverstöße gab. Es ist klar, dass ein Zugbegleiter, der in Delitzsch unterwegs ist, kein Planungsbüro betreibt, keine Aufträge von mehreren Millionen Euro entgegennimmt und dass deshalb solche Erkundigungen über die Bahnmitarbeiter in dieser großen Zahl unangebracht sind. Oder denken wir bei Lidl an die Videoüberwachung der Mitarbeiter oder an den Gammelfleischskandal, bei dem der Fahrer, der den Unternehmer angezeigt hat, Probleme bekam.
Alle diese Fälle haben zu Recht einen Aufschrei der Öffentlichkeit ausgelöst. Man hat sich gefragt: Wo ist eigentlich der Datenschutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geregelt? Man hat festgestellt, dass das in verschiedenen Gesetzen geregelt ist: im Bundesdatenschutzgesetz, im Telemediengesetz, im Betriebsverfassungsgesetz, im Bundespersonalvertretungsgesetz und im Arbeitssicherheitsgesetz.
Das Problem liegt also auf der Hand. Die vorhandenen gesetzlichen Regelungen sind schwer zu durchschauen. Man weiß nicht, wo was genau geregelt ist. Der Bundesrat hat deshalb im November vorigen Jahres von einer unübersichtlichen Gesetzeslage gesprochen, und die Länder haben die Forderung aufgestellt, dass man übersichtliche gesetzliche Regelungen braucht, die praktikabel und verständlich sind. Das ist eine Forderung, die auch wir als CDU-Fraktion im Sächsischen Landtag vertreten.
Herr Lichdi hat schon darauf hingewiesen, dass sich das Bundeskabinett im Februar darauf geeinigt hat, dass in dieser Legislaturperiode eine Grundsatzregelung zum Datenschutz der Arbeitnehmer in das Bundesdatenschutzgesetz aufgenommen werden soll. Wir halten es für richtig, dass in dieser Legislaturperiode durch grundsätzliche Regelungen zunächst ein Rahmen gegeben wird und dass man dann, in der nächsten Periode, ein eigenes Arbeitnehmerdatenschutzgesetz auf den Weg bringt, woran die Länder über den Bundesrat beteiligt sind.
Alle Beteiligten, auch des Datenschutzgipfels, waren sich einig, dass das kein Schnellschuss werden sollte. Das Arbeitnehmerdatenschutzgesetz muss Hand und Fuß haben und das geht eben nicht innerhalb einiger Wochen.
Lieber Kollege Lichdi, deshalb sind die Forderungen der GRÜNEN unrealistisch, dass man noch in dieser Legislaturperiode ein Datenschutzgesetz für Arbeitnehmer auf Bundesebene durchsetzen kann.
Lassen Sie mich zum zweiten Punkt Ihres Antrages kommen, der Stärkung des Sächsischen Datenschutzbeauftragten. Dafür fordern Sie mehr oder minder Personal. Unsere Auffassung ist, dass der Sächsische Datenschutzbeauftragte und seine Mitarbeiter eine hervorragende Arbeit leisten
und dass Probleme dort nicht liegen bleiben. Wir denken, dass die Personalausstattung angemessen ist und es deshalb derzeit keinen Handlungsbedarf gibt.
Lassen Sie mich zusammenfassen: Wir halten den Arbeitnehmerdatenschutz für ein sehr wichtiges Thema. Wir brauchen klare, übersichtliche gesetzliche Regelungen. Wir brauchen auch ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz. Das erfordert aber eine ganze Menge Kennerarbeit in den Ministerien und keinen wilden Aktionismus.
Deshalb ist der Weg, den die Bundesregierung eingeschlagen hat, richtig: erstens in dieser Wahlperiode Grundsatzregelungen im Bundesdatenschutzgesetz zu verankern und zweitens in der kommenden Legislaturperiode ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz auf den Weg zu bringen.