Christian Schaft

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Last Statements

Werte Kolleginnen und Kollegen, werte Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, ganz kurz vorab: Was die CDU-Fraktion in ihrem Sondervotum und vor allem heute in ihrer Rede gemacht hat, ist das Opfern der Erkenntnisse der Enquetekommission für den Wahlkampf.
Das, was die CDU-Fraktion heute gemacht hat, ist ein Schlag in das Gesicht aller Betroffenen von rechter und rassistischer Gewalt. Mike Mohring, dann sollte sich die CDU-Fraktion mal an Wort und Tat messen lassen,
wenn du deine Rede damit beginnst, die CDU würde alles dafür tun, dass wir an der Seite der Opfer rechter und rassistischer Gewalt stehen. – Wie hat denn die CDU gestimmt, als es um den Antrag zum humanitären Bleiberecht für die Opfer rechter und rassistischer Gewalt ging? Sie hat mit der AfD dagegen gestimmt.
Wie hat sie denn gestimmt, als es um die Überprüfung von Todesfällen rechter Gewalt in Thüringen ging? Sie hat mit der AfD dagegen gestimmt.
Und das Sondervotum ist nichts anderes als eine reine Ablehnung der Handlungsempfehlungen, die vorliegen. Man tut so, als könnte man Rassismus wegbilden. Wenn das so wäre, dann würde das CDU-Sondervotum – glaube ich – anders aussehen, denn zweieinhalb Jahre haben wir uns in der Enquetekommission ja quasi bilden lassen.
Aber eigentlich bin ich nach vorn gekommen, weil ich die Gelegenheit nutzen möchte, für die von den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und SPD benannten Sachverständigen zu sprechen, denn die haben nicht die Möglichkeit, heute hier ein paar Worte zu sagen. Ich will in dem Zusammenhang auch noch mal den ganz herzlichen Dank aussprechen an die Sachverständigen, die uns begleitet haben: Ayşe Güleç, Koray Yılmaz-Günay, Joshua Kwesi Aikins, Iman Attia, Ozan Keskinkılıç und Franziska Schmidtke und auch Genesungswünsche an Britta Schellenberg an dieser Stelle.
Die Sachverständigen, die ich gerade benannt habe, die das Ganze ehrenamtlich gemacht haben, die genauso wie wir, die wir das nun hier in unserem Alltag tagtäglich machen, sich durch die Aktenberge, durch die Unterlagen, durch die Stellungnahmen wühlen mussten und durften und konnten und mit uns beraten konnten, schreiben uns Folgendes zur Enquetekommission ins Stammbuch: Die Enquetekommission „Ursachen und Formen von Rassismus und Diskriminierungen in Thüringen sowie ihre Auswirkungen auf das gesellschaftliche Zusammenleben und die freiheitliche Demokratie“ geht nach zwei Jahren Arbeit zunächst formal zu Ende. Mit der Einrichtung einer solchen Kommis
sion waren zunächst viele Hoffnungen verbunden, ein Novum bundesweit: die Auseinandersetzung mit dem Thema „Rassismus“ und seinen Erscheinungsformen und Auswirkungen. Rassismus, der letztlich der Nährboden, der Unterbau und der ermöglichende Kontext war für die Taten des NSU, die rassistischen Ermittlungsverfahren der Polizeiapparate sowie die Rolle des Verfassungsschutzes. Zu Beginn der Arbeit legten die Sachverständigen wissenschaftliche Definitionen von Rassismus vor. Dabei wurde nicht zuletzt darauf verwiesen, dass rassistische Diskriminierung keineswegs nur ein Konzept ist, über das sich trefflich streiten lässt, sie verweisen dann auch auf die im Bericht zu findende Definition der UN-Antirassismuskonvention. Sie verweisen darauf, dass die Formulierung dort sagt, dass es darum geht, dass Rassismus am Ende ein Ziel und eine Folge hat. Damit wird unmissverständlich deutlich, dass für das Vorhandensein rassistischer Diskriminierung der diskriminierende Effekt und nicht die Intention der Diskriminierung ausschlaggebend ist. Diese Definition weist weit über die in Deutschland oft zu beobachtende definitorische Engführung von Rassismus hinaus. Sie ist daher auch für Gruppen von zentraler Bedeutung, die von Rassismus betroffen sind. Sie sollte daher auch für die Landespolitik, für die den Menschenrechten direkt verpflichteten Behörden sowie für die öffentlichen Einrichtungen handlungsleitend sein. Dass dies nicht so ist, haben die Anhörungen, aber auch die Diskussionen innerhalb der Enquetekommission bedauerlicherweise unmissverständlich deutlich gemacht.
Die Sachverständigen betonen auch an der Stelle noch einmal: Nicht die Existenz von Rassen führt zu Rassismus. Es gibt ohnehin keine Menschenrassen. Das ist eine weiße Erfindung. Rassismus produziert die Rassenlogik,
indem Menschen entlang von Kategorien wie Hautfarbe, Religion, Kultur oder Herkunft homogenisiert werden und ihrer vermeintlichen Gruppenzugehörigkeit nach wesenhafte negative Eigenschaften zugeschrieben bekommen. Die Menschenrechte aber sind Teil unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Es ist bedauerlich, aber bezeichnend, dass auch Mitglieder der Enquetekommission trotz vorliegender aktueller wissenschaftlicher Forschung zu dem Themenkomplex immer wieder hinter dieser Definition zurückgeblieben sind.
Das Bestehen darauf, dass Rassismus nur ein illegitimer Ausdruck des Denkens Einzelner sei, zeigt, dass trotz der Erfahrung von NSU oder NSU 2.0 der Versuch, Rassismus weiterhin zu externalisieren und somit zu depolitisieren, immer noch vorherrscht, indem die Figur des vermeintlich legitim Andersdenkenden bemüht wird. Rassismus ist ein strukturell verankertes Problem, es ist nicht nur ein Problem von Andersdenkenden. Zugleich gibt es eine engagierte Zivilgesellschaft, Selbstorganisation und von Rassismus betroffene Personen, auf allen Ebenen, auch in der Landesverwaltung Aktive, die sich bereits gegen rassistische Diskriminierung einsetzen oder sich einsetzen wollen. Die Anhörungen und die Analysen der Enquetekommission haben eine Reihe an Stellschrauben identifiziert. Von diesen seien hier nur die notwendige differenzierte Erfassung rassistischer Diskriminierung in Thüringen sowie die fortlaufende Konsultation von Organisationen von Rassismus Betroffener sowie die Rechtsfolgenprüfung auf rassistische und anderweitige Diskriminierung durch Thüringer Gesetze herausgegriffen.
Die Sachverständigen kommen zu dem Schluss, die Enquetekommission war eine Sonderkommission des Thüringer Landtags. Die Aussagen der eingeladenen Expertinnen und Experten machen jedoch überaus deutlich: Rassismus kann nur effektiv bekämpft werden, wenn die im Rahmen der Enquetekommission vorgenommenen Analysen, Überprüfungen und Dialoge mit Betroffenen Teil des routinemäßigen Handelns von Landesregierung und Landesverwaltung werden. In diesem Sinne bietet der Abschlussbericht einen Werkzeugkasten. Nun liegt es an Ihnen, die bereitgestellten Werkzeuge zur Reparatur des Thüringer Gemeinwesens und zur Stärkung seiner menschenrechtlichen Fundamente zu nutzen.
Ich glaube, diese Worte der Sachverständigen sollten wir alle in Erinnerung behalten und mit in die Arbeit der nächsten Legislatur nehmen, damit dieser Bericht nicht nur ein Bericht bleibt, sondern wir ihn uns handlungsleitend für unsere politischen Projekte in der nächsten Legislatur mitnehmen. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin.
Abgabe aus Liquiditätserlösen und Mitarbeiter/-innen-Beteiligung am UKJ
Werden im stationären Bereich des Universitätsklinikums von Professorinnen und Professoren in leitender Funktion mit ärztlichen Aufgaben wahlärztliche Leistungen gesondert berechnet, so sind die anderen Krankenhausärztinnen und -ärzte gemäß § 100 Abs. 1 Thüringer Hochschulgesetz an den
hieraus erzielten Einnahmen angemessen zu beteiligen. Gemäß § 100 Abs. 4 Thüringer Hochschulgesetz regelt das Universitätsklinikum die Höhe der abzuführenden Beiträge in einer Satzung. Dabei kann festgelegt werden, dass eine Abführungspflicht erst entsteht, wenn der jährliche Netto-Liquidationserlös eine Mindesthöhe von 12.000 Euro überschreitet.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche näheren Regelungen hat das Universitätsklinikum Jena gemäß § 100 Abs. 4 Satz 2 und 3 Thüringer Hochschulgesetz über die Abgaben und Abführungspflichten in seiner Satzung getroffen?
2. Wie hoch waren die Liquidationserlöse seit dem Jahr 2014 – bitte nach Jahresscheiben –?
3. Welche individuellen Höchstbeträge bei Liquidationserlösen wurden seit dem Jahr 2014 erzielt – auch hier nach Jahresscheiben –?
4. In welchem Umfang wurden die ärztlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Klinikums an den erzielten Einnahmen angemessen beteiligt – auch hier bitte nach Jahresscheiben –?
Danke, Frau Präsidentin. Ich entschuldige mich, falls die Antwort schon gegeben wurde, aber ich will noch mal die Nachfrage stellen. – Ich bin gerade erst wieder reingekommen. – Es geht gerade um den Regionalexpress, da spielt auch die Debatte rund um Ilmenau-Wümbach eine Rolle. Die Frage
an die Landesregierung: Welche infrastrukturellen Voraussetzungen müssten denn geschaffen werden, um einen Bahnhalt in Ilmenau-Wümbach zu realisieren?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich vertrete mal die Kollegin.
Weiterleitung von postalischen und elektronischen Anschreiben an Ratsmitglieder
Ein Bürger, der sich für die Nichtregierungsorganisation „Mayors for Peace“ engagiert, berichtet, dass er den Bürgermeister der Gemeinde Am Ohmberg angeschrieben habe, um für eine Mitgliedschaft zu werben. Da eine Antwort des Bürgermeisters zunächst ausgeblieben sei, habe er über die Verwaltung der Gemeinde ein ähnliches Schreiben an alle Ratsmitglieder gerichtet. Dieses zweite Schreiben sei ausdrücklich mit – Zitat – „An alle Ratsmitglieder der Gemeinde Am Ohmberg“ überschrieben worden. Des Weiteren wurden die Ratsmitglieder in der Anrede deutlich angesprochen. Auf telefonische Nachfrage des Bürgers hätten die Gemeinderäte jedoch mitgeteilt, dass weder das erste noch das zweite Schreiben, welches an alle Ratsmitglieder
gerichtet worden war, an sie weitergeleitet worden sei.
Ich frage die Landesregierung:
1. Ist eine Bürgermeisterin beziehungsweise ein Bürgermeister berechtigt, ein postalisches oder elektronisches Schreiben, welches an alle Ratsmitglieder gerichtet ist, einzubehalten?
2. Auf welcher Rechtsgrundlage ist ein Einbehalten eines solchen Schreibens gerechtfertigt beziehungsweise nicht gerechtfertigt?
3. Ist eine Bürgermeisterin beziehungsweise ein Bürgermeister verpflichtet, die Ratsmitglieder vom Inhalt eines an sie gerichteten Schreibens zu unterrichten?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Werte Kolleginnen und Kollegen, werte Gäste und Zuschauerinnen am Livestream und noch auf der Tribüne, der Gesetzentwurf der Landesregierung des Thüringer Gesetzes zu dem Staatsvertrag über die Hochschulzulassung und zur Änderung hochschulzulassungsrechtlicher Bestimmungen wurde, wie gerade schon gesagt, gemäß § 52 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags im Einvernehmen mit den Fraktionen am 01.07.2019 an den Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft überwiesen. Die gesetzlichen Änderungen wurden notwendig, weil am 19. Dezember 2017 das Bundesverfassungsgericht Teile des Staatsvertrags über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für die Hochschulzulassung als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärte. Als verfassungswidrig wurden insbesondere die Beschränkungen der Ortswünsche innerhalb der Abiturbestenquote, der fehlende Ausgleichsmechanismus bei den Abiturnoten, die fehlende gesetzliche Festlegung der Auswahlkriterien im Auswahlverfahren der Hochschule sowie fehlende Begrenzungen der Wartezeit befunden. Der Bund und die Länder bekamen daraufhin die Möglichkeit, bis Ende dieses Jahres die als verfassungswidrig befundenen Teile zu überarbeiten. Der neue Staatsvertrag über die Hochschulzulassung mit den notwendigen Änderungen wurde von der Ministerpräsidentenkonferenz am 21. März 2019 beschlossen und unterzeichnet. Wesentliche Neuerungen sind die Abschaffung der Auswahl nach der Dauer der Wartezeit, die Neuausrichtung der Hauptquoten, die Einführung eines quotenübergreifenden Verfahrens für eine bessere Vergleichbar
keit der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung über Ländergrenzen hinweg sowie die Festlegung, dass die Hochschulen künftig im Auswahlverfahren der Hochschulen neben den Ergebnissen der Hochschulzugangsberechtigung mindestens ein schulnotenunabhängiges Auswahlkriterium mit erheblichem Gewicht berücksichtigen müssen. Neben den abschließenden Regelungen enthält der Staatsvertrag über die Hochschulzulassung auch Regelungen, die bei den Ländern einen Spielraum für die weitere Ausgestaltung einräumen und daraus leiten sich die notwendigen und die im vorliegenden Gesetzentwurf beabsichtigten Änderungen der landesrechtlichen Vorschriften ab. Daher bedarf es neben der Zustimmung zu dem Staatsvertrag über die Hochschulzulassung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf auch einer Anpassung des Hochschulzulassungsgesetzes in Thüringen und des Thüringer Hochschulgebühren- und Entgeltgesetzes.
Die Mitglieder des Ausschusses kamen in ihrer 61. Sitzung, die außerordentlich am 5. Juli 2019 durchgeführt wurde, überein, eine schriftliche Anhörung zum Gesetzentwurf durchzuführen. An der Anhörung haben sich insgesamt aber lediglich 6 von 44 angeschriebenen Anzuhörenden beteiligt. In seiner 62. Sitzung am 5. September 2019 hat sich der Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft mit den Ergebnissen der schriftlichen Anhörung befasst. Die eingegangenen Stellungnahmen begrüßten den vorliegenden Gesetzentwurf überwiegend, die Kassenärztliche Vereinigung und die Landesärztekammer kritisierten lediglich, dass im Gesetzentwurf keine sogenannte Landeskinderregelung oder auch Quote als eignungsorientiertes Kriterium zur Vergabe von Studienplätzen aufgenommen wurde. Der Fachschaftsrat der Medizinstudierenden der FSU Jena verwies im Gegensatz dazu darauf, dass eine sogenannte Landärztinnenquote oder auch eine Landeskinderquote als nicht hinnehmbare Einschränkung der Freiheit der Studierenden im Sinne der Berufswahlfreiheit betrachtet wird. Zudem betonten sie die Notwendigkeit einer transparenten und fairen Verfahrensweise bei der Studienplatzvergabe und eine regelmäßige Evaluation der Ausfallkriterien. Auch die Juso-Hochschulgruppen, die angehört wurden, betonten in ihrer Stellungnahme den Aspekt der Transparenz bezüglich der festgelegten Auswahlmaßstäbe.
In der Sitzung am 5. September 2019 brachten die Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grüne einen gemeinsamen Änderungsantrag zum vorliegenden Gesetzentwurf ein. Dieser beinhaltet überwiegend redaktionelle Änderungen. Darüber hinaus wurde bei der Befassung mit dem Gesetzentwurf deutlich, dass es für die örtlich zulassungsbe
schränkten Studiengänge und für die zentral zulassungsbeschränkten Studiengänge unterschiedlicher Zeitpunkte für das Inkrafttreten bedarf.
Mit der Änderung in Nummer 9 der Beschlussempfehlung soll geregelt werden, dass für die Vergabeverfahren im Sommersemester 2020 in den örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen die bisherige Fassung des Thüringer Hochschulzulassungsgesetzes Anwendung finden soll. Erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens mit Beginn des Wintersemesters 2020/2021 sollen dann die neuen Regelungen auch in den örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen Anwendung finden. Für die Vergabeverfahren in den zentral zulassungsbeschränkten Studiengängen gelten die geänderten Regelungen des Thüringer Hochschulzulassungsgesetzes ab dem Tag, der auf den Tag des Inkrafttretens des Staatsvertrags und über die Hochschulzulassung folgt. Damit soll eine bessere Umsetzbarkeit für die betroffenen Hochschulen ermöglicht und der Übergang zum neuen Vergabesystem erleichtert werden.
Der Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft hat in der Sitzung am 5. September den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen einstimmig im Rahmen seiner Beschlussempfehlung verabschiedet. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Werte Kolleginnen und Kollegen, werte Zuschauerinnen und Zuschauer hier auf der Tribüne und am Livestream, mit der heutigen Abstimmung über das Gesetz zum Staatsvertrag über die Hochschulzulassung und zur Änderung der hochschulzulassungsrechtlichen Bestimmungen tragen wir unseren Teil zur Ratifizierung des neuen Staatsvertrags bei. Ich kann mich da ganz gut an die Worte meines Kollegen von der Grünen-Fraktion anschließen und sagen, wir haben bei dem Staatsvertrag natürlich immer ein bisschen die Krux, dass wir am Ende dem kleinsten gemeinsamen Nenner hier zustimmen und dass man am Ende sagen kann, dass was dann vorliegt, der formelle Kompromiss ist, formalrechtlich dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Rechnung zu tragen, aber es ist keine grundlegend inhaltlich andere Ausrichtung im Bereich der Hochschulzulassung.
Warum das jetzt alles notwendig war, dazu muss ich sicherlich nicht mehr viel sagen. Auch die notwendigen Neuerungen hatte ich schon in der Be
richterstattung erwähnt. Ich will aber auf ein, zwei Aspekte noch einmal konkreter eingehen. Am umstrittensten und auch von uns als Linke kritisch betrachtet war wohl die Streichung der Wartezeitquote, die bisher 20 Prozent umfasste. Abgemildert werden soll die nun durch eine Änderung mit einer Übergangszeit von zwei Jahren, in denen es Extrapunkte für Wartesemester geben soll, in der sogenannten neuen Eignungsquote. Die Umsetzung in den nächsten zwei Jahren, die Übergangszeit wird zeigen, wie sich die Neuregelung auf die betroffenen Studienbewerberinnen auswirkt. Wir können aber sicherlich davon ausgehen, dass dann so ein System auch dazu führen wird, dass Leute, die lange Wartesemesterzeiten hinter sich haben, eventuell dann dadurch rausfliegen. Das ist dann der unschöne Nebeneffekt dieses Staatsvertrags.
Beim Stichwort „Eignungsquote“ bin ich dann auch schon bei einem weiteren Grundkonflikt in der Debatte, nämlich der Frage: Wie viel gilt die Eignungsquote oder wie hoch ist die und wie viel gilt die Abiturnote? Das war ja auch eine Debatte, die geführt wurde. Für uns als Linke gilt an der Stelle zu sagen: Die Abiturnote allein sagt noch nicht viel darüber bzw. sagt nur sehr wenig darüber, welche Eignungen die künftigen Studienanfängerinnen beispielsweise für den Beruf als Ärztin oder als Arzt haben. Das hatte ich auch während der Verhandlungen der Länder zusammen mit meinen Kolleginnen Frau Mühlbauer von der SPD und mit der Kollegin Henfling von den Grünen deutlich gemacht, als über den Mix bei den Kriterien gesprochen wurde. Allein das Land Thüringen hatte sich leider vergeblich dafür starkgemacht, dass die Eignungsquote zulasten der Abiturnote ein Stückweit gestärkt wird. Warum? Weil wir wollen, dass insbesondere auch Menschen, die sich beispielsweise berufsspezifische Kompetenzen angeeignet haben, Praktika in dem Bereich hatten oder sich auf anderem Wege entsprechende Kompetenzen aneignen konnten, die Möglichkeit haben, über diese Anerkennung der Kenntnisse und Kompetenzen einen zulassungsbeschränkten Studienplatz zu erhalten.
Insofern gilt noch einmal der Dank an die Landesregierung, dass sie sich – wenn auch leider auf verlorenem Posten – dafür starkgemacht hat, dass die Eignungsquote höher ist. Am Ende wurde im Prinzip leider auf Druck von Bayern und dem Nichtpositionieren der anderen 14 Länder die Aufteilung der Quoten beschlossen, wie sie jetzt ist: 30 Prozent Abiturnote, 10 Prozent Eignungsquote, 60 Prozent Auswahlverfahren der Hochschulen.
Dennoch ist es am Ende ein kleiner Erfolg, dass Vorabquoten für die örtlich zulassungsbeschränkten Studiengänge den Weg in den Staatsvertrag und
damit auch in die gesetzlichen Regelungen gefunden haben. Vielleicht besteht damit die Möglichkeit, dass die Hochschulen in den örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen an der einen oder anderen Stelle dann doch anderen eignungsorientierten Kriterien vor der Abiturnote den Vorrang geben. Ich hoffe, dass in Thüringen davon Gebrauch gemacht wird.
Damit die Hochschulen bei den örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen die Möglichkeit bekommen, den Übergang auch rechtssicher zu gewährleisten, liegt der Änderungsantrag von RotRot-Grün vor, auf den ich schon in der Berichterstattung verwiesen habe.
Dann vielleicht noch eine Position von uns als Linke-Fraktion: Mit der Ratifizierung des Staatsvertrags und der Zustimmung heute zu den Änderungen bei den landesrechtlichen Regelungen können wir uns aber meines Erachtens jetzt nicht zurücklehnen und sagen: Das war es jetzt. Was bleibt, ist die Tatsache, dass es durch Zulassungsbeschränkungen weiterhin Hürden beim Zugang zu Studiengängen gibt. Als Linke wollen wir, dass sich Studieninteressierte möglichst ohne Hürden und Einschränkungen für ihren Ausbildungsweg und künftigen Beruf frei entscheiden können. Da stellt natürlich der Zugang zum Studium eine wichtige Weichenstellung dar, und da, wo es Hürden und Zulassungsbeschränkungen gibt, ist das eher eine Barriere. Denn es sind Zulassungsbeschränkungen, die dazu führen, dass junge Menschen beispielsweise keinen Studienplatz in ihrem Wunschstudienfach bekommen, für das sie brennen, für das sie Leidenschaft haben, und das ist am Ende immer auch ein Stück weit eine Einschränkung einer Wahlfreiheit. Es sollte unser gemeinsamer politischer Wille sein, das vielleicht dann doch zu vermeiden. Denn rufen wir uns mal in das Gedächtnis, warum es Kapazitätsberechnungen und Zulassungsbeschränkungen gibt: Weil es in bestimmten Bereichen auch immer ein Stück weit einen Mangel an Studienplätzen gibt. Das ist, glaube ich, ein Zustand, den es auf Dauer zu überwinden gilt. Der Zugang zum Studium sollte möglichst frei und ohne Hürden sein.
Die Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag hatte vor etwa dreieinhalb Monaten den Bund dazu aufgefordert, im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung davon Gebrauch zu machen, beispielsweise über den § 32 Hochschulrahmengesetz klare, transparente und eindeutige Regelungen vorzulegen und beispielsweise zu schauen, welche Möglichkeiten es gibt, den Hochschulzugang möglichst zulassungsfrei zu gestalten, sodass nur noch die allgemeine Hochschulreife oder eine abgeschlosse
ne berufliche Ausbildung oder ein vergleichbarer Abschluss eine Zugangsvoraussetzung ist mit dem Ziel, dass jede Studienbewerberin und jeder Studienbewerber die Möglichkeit haben soll, binnen zwei Jahren den Studienplatz und das Fach seiner Wahl zu studieren. Das mag naiv klingen, ich finde aber, es legt den Finger notwendigerweise in die Wunde, um deutlich zu machen, dass es künftig nicht dabei bleiben kann, das Hochschulzulassungsrecht hier und da mal anzupassen, sondern dass wir die grundständige bedarfsgerechte Ausfinanzierung der Hochschulen benötigen. Wir leisten hier in Thüringen mit der Finanzierung der letzten fünf Jahre unseren Beitrag dazu und kommen hoffentlich auch dazu, dass wir das in den nächsten fünf Jahren machen können. Insofern heute die Zustimmung zum Staatsvertrag und den hochschulzulassungsrechtlichen Änderungen. Aber das Grundproblem bleibt.
Dann vielleicht noch zwei Anmerkungen zu dem Bereich Medizin, weil von der AfD-Fraktion dann doch wieder nur genannt wurde, da muss man die Zahlen der Medizinstudierenden oder der Studienplatzkapazitäten erhöhen, und dann wieder das Lied von den Eignungsquoten, von der Landeskinderregelung. Ich glaube, wir müssen einen ganz anderen Blick wählen, wir müssen die Rahmenbedingungen vor Ort ändern. Wir müssen beispielsweise Rahmenbedingungen schaffen, damit die Selbstständigkeit als Allgemeinmedizinerin oder Allgemeinmediziner ohne großes Risiko vonstattengehen kann. Mit dem Modell der Stiftungspraxis ist da beispielsweise ein Weg gewählt. Wir müssen natürlich auch am Ende die Kommunen dabei unterstützen, aber auch in die Pflicht nehmen, die notwendigen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass sich Medizinerinnen und Mediziner dort ansiedeln. Da ist es nicht nur eine Frage der heimatlichen Verbundenheit.
Da vielleicht auch noch zu Herrn Wirkner – weil Sie gesagt haben, Sie finden es schade, dass es kein Bekenntnis der Landesregierung zu der Forderung der Landesärztekammer gibt: Ich finde es schwierig, ein Bekenntnis der Landesregierung zu einer Regelung einzufordern, die beispielsweise schon im Rahmen des Bremischen Studienkontengesetzes als verfassungswidrig entschieden wurde. Wenn es darum geht, dass Bewerberinnen und Bewerber nicht aufgrund der Herkunft benachteiligt oder bevorzugt werden dürfen, finde ich es ein bisschen schwierig, hierzu ein positives Bekenntnis der Landesregierung abzufordern. Ich glaube, die Rahmenbedingungen gilt es vor Ort zu setzen. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, dass dann am Ende auch mehr Medizinstudierende den Weg in
die Praxen oder die kommunalen Kliniken finden. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Voigt, ich musste ein bisschen schmunzeln, als Sie so getan haben, als ob die Zivilklausel im Thüringer Hochschulgesetz der Sargnagel für die Thüringer Wissenschaftslandschaft war. Mir war noch gar nicht bewusst, dass demnach anscheinend über 90 Prozent der Forschung in Thüringen direkt einen wehrund sicherheitstechnischen Bezug haben. Wir haben ja sehr eindeutig im Hochschulgesetz geklärt, was darunterfällt und in welchen Belangen im DualUse-Bereich geeignete Gremien durchaus transparent entscheiden sollen, ob Forschungsprojekte stattfinden oder nicht.
Beim Thema „Wirtschaftswachstum“ muss man vielleicht auch mal ein bisschen bei der Ehrlichkeit bleiben, dass man, wenn man die Zahlen hier bringt, auch einfach mal ein paar Pfadabhängigkeiten in den Blick rücken muss. In einem Land wie Thüringen, das mit vielen Zuliefererbetrieben auch die Auswirkungen der Krise der deutschen Automobilindustrie spürt, ist es insofern dann so, wie es der Wirtschaftsminister in den Medien gesagt hat, es ist noch kein Grund zur Sorge, aber wir müssen das jetzt genau beobachten. Es tut erst mal dem keinen Abbruch, dass in den Jahren 2010 bis 2018 das Wirtschaftswachstum 15,3 Prozent betrug. Insofern sollten Sie sich vielleicht hier ein bisschen zurückhalten mit der Schwarzmalerei.
Dann noch mal zum Thema „Hochschule“ – Frau Kollegin Mühlbauer hat es schon zur Rahmenvereinbarung IV gesagt –: Ich bin ja ganz überrascht gewesen, dass im Entschließungsantrag anschei
nend der Widerstand, der bei der Debatte über die Verlängerung der Rahmenvereinbarung IV um ein Jahr bis Ende 2020 bestand, ein Stück weit aufgegeben wurde. Damit haben wir gerade für den Zeitraum des Übergangs vom alten Hochschulpakt zum neuen Zukunftsvertrag auch im Jahr 2020 mit weiteren 4 Prozent und dann mit weiteren 18 Millionen Euro obendrauf zumindest für die Übergangsphase unseren Beitrag geleistet. Mit dem Kraftakt, der dann noch in der nächsten Legislatur kommen wird, werden wir unseren Beitrag dazu leisten, dass die Hochschulen in Thüringen langfristig mit Planungssicherheit arbeiten können.
Dann dazu, dass Sie gesagt haben, Dinge sind nicht sichtbar: Vielleicht liegt das einfach daran, dass wir statt vieler Einzelmaßnahmen, die im Entschließungsantrag auftauchen, versuchen, in den Bereichen Wirtschaft, Digitales, Tourismus und Hochschule die Maßnahmen tatsächlich in den bestehenden Instrumenten zu verankern. Ein Beispiel will ich nennen, auch wenn es schon Ende 2019 ausläuft: Das Strategie- und Innovationsbudget der Hochschulen ist ein solches Instrument, durch das beispielsweise das Programm „Curricula der Zukunft“ finanziert wurde. Innerhalb der Finanzierung, die gewährleistet wird, werden solche Bausteine etabliert, und es wird eben nicht gesagt, wir bauen jetzt noch mit einem neuen Posten einen Innovationsmanager auf, ein neues Programm, das erst neu etabliert werden muss, sondern im Haushalt ist durchaus zu sehen, dass beispielsweise die Zuschüsse für die Technologie- und Gründerzentren im Vergleich zu 2019 auch noch mal ansteigen. Auch die Helaba-Studie, die heute in der TLZ in einer Spalte Erwähnung findet, zeigt die eigentliche Herausforderung, vor der wir stehen. Da wurde noch mal ganz deutlich gesagt, dass die Thüringer Hochschulen national und international sichtbar sind. Worum es geht, ist, die Fachkräfte, sowohl die international Studierenden als auch die Studierenden aus dem eigenen Bundesland und aus den anderen Ländern, hier tatsächlich nachhaltig zu binden, wenn sie die Hochschule verlassen. Das ist die gemeinsame Herausforderung, vor der wir stehen.
Um die Studierenden zu gewinnen, will ich noch einen letzten Punkt nennen, der noch nicht genannt wurde. Da gibt es viele weiche Faktoren, die natürlich eine Rolle spielen. Ich spiele dabei auf das studentische Wohnen und auch die studentische Kultur an. Auch hier nehmen wir unsere Verantwortung für den Übergang mit dem Haushalt 2020 wahr. Das zeigt sich auch noch mal in den Ansätzen zur Finanzierung der Landeszuschüsse für das Studierendenwerk, die entlang der Dynamisierungen, die in der Rahmenvereinbarung und der Ziel-/Leis
tungsvereinbarung mit dem Studierendenwerk stehen, noch mal steigen. Ebenso haben wir es geschafft, noch mal 500.000 Euro bei den investiven Maßnahmen draufzusatteln, vielleicht für einen Bereich, der an der einen oder anderen Stelle ein bisschen belächelt wird, aber doch nicht ganz unwichtig ist, nämlich Zuschüsse für die Sanierungsmaßnahmen studentischer Kultur, sogenannter Studi-Klubs. Ich glaube, wenn wir über die Attraktivität von Studienstandorten sprechen, dann gehört auch der studentische Alltag dazu. Die 500.000 Euro sind, glaube ich, gut angelegtes Geld, um in die studentische Kultur und die Kulturarbeit des Studierendenwerks zu investieren.
Insofern auch noch mal mein Plädoyer oder meine Ansicht: Mit dem Haushalt 2020 schaffen wir es, eine gute Grundlage für die mittel- und langfristige Entwicklung der Hochschul- und Wissenschaftslandschaft zu schaffen. Da kann man, glaube ich, mit der notwendigen Realität an die Betrachtung gehen, statt mit Schwarzmalerei, wie sie hier von der CDU-Fraktion dargestellt wurde. Danke schön.
Werte Kolleginnen und Kollegen, zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung und den Änderungsanträgen der rot-rot-grünen Landtagsfraktionen liegt Ihnen auch der Entschließungsantrag „Für die Stärkung einer demokratischen und diskriminierungsfreien Schulkultur“ vor. Dieser Antrag soll die anstehende Reform des Thüringer Schulgesetzes ausgehend von der schulischen und außerschulischen Erfahrungswelt begleiten, und zwar aller, die auch im Anhörungsprozess beteiligt waren, also von Schülerinnen und Schülern über Lehrende, Schulleitungen, Schulsozialarbeiterinnen und Eltern.
Wir haben zwei Schwerpunkte in diesem Antrag. Einer ist die Stärkung der demokratischen Schulkultur. Was bedeutet das für uns? Das bedeutet, dass wir Schülerinnen und Schüler als politisch eigenständig denkende und handelnde Personen von Anfang an einbeziehen, damit sie lernen und erleben, was es bedeutet, sich von Beginn an demokratisch zu engagieren, auch im Sinne des demokratischen Engagements außerhalb und nach der Schule. Der zweite Punkt ist die Stärkung einer diskriminierungsfreien Schulkultur, die die Erfahrungen – sei es in Fachgesprächen, sei es in der Anhörung, sei es auch in der Enquete-Kommission – widerspiegelt, wenn Menschen aufgrund ihrer Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Religion, ihrer Weltanschauung oder sexuellen Orientierung und Identität diskriminiert werden. Hier wollen wir mit diesem Entschließungsantrag Maßnahmen unterstützen und begleiten, um allen an Schulen und in Schulen die notwendigen Unterstützungsmaßnahmen mit an die Hand zu geben, damit die Maßnahmen aus dem Gesetz auch greifen werden.
Wenn man sich ansieht, was der Entschließungsantrag in Punkt II. beinhaltet, bedeutet das im Wesentlichen, dass wir die Maßnahmen, die sich auch in den Änderungsanträgen befinden, bei der Implementierung unterstützen wollen. Beispielsweise sollen, wie in II.1. zu lesen ist, gezielt Maßnahmen ergriffen werden, um sämtliche an Schulen tätigen Professionen, Schülerinnen und Schüler zu befähigen und die Eltern zu beraten und zu unterstützen, um mit Gewalt, Diskriminierung und Mobbing umzugehen und diesen wirksam zu begegnen. Das heißt, es müssen natürlich adäquate Informationsund Beratungsangebote zur Verfügung gestellt werden. Wir wollen darüber hinaus, wenn die Schulkonferenz über die Grundsätze der Antidiskriminierungsarbeit beschließt, dass natürlich auch den Schulkonferenzen, wie in Punkt 2 zu lesen ist, praxisnahe Leitlinien mit an die Hand gegeben werden, damit die Entscheidungen entsprechend auf einer guten, unterstützenden inhaltlichen Grundlage zu den Antidiskriminierungskonzepten an Schule stattfinden können.
Wir wollen beim zweiten Punkt, beim Schwerpunkt der Demokratisierung, dass die Einführung von Klassenräten damit einhergeht, dass Schulen durch praxisnahe Informationsmaterialien und durch die Fortbildung der Lehrkräfte entsprechend darin unterstützt werden. Dieses neue Gremium, was eine direkte demokratische Beteiligungsform der Schülerinnen und Schüler von Anfang an im Klassenverbund darstellt, auch entsprechend unterstützt werden.
Der dritte Schwerpunkt ist die Frage der Ombudsstelle, die den Weg in das Gesetz findet. Diese Ombudsstelle ist dann in geeigneter Art und Weise bekannt zu machen, die Angebote barrierefrei und vor allem natürlich orientiert an den Adressatinnen und Adressaten – also den Schülerinnen und Schülern – entsprechend zu bewerben, damit dieses Instrument als Beratungs- und Informationsstelle und Beschwerdestelle, die vor allem unabhängig und nicht weisungsgebunden arbeitet, im Bedarfsfall auch entsprechend genutzt werden kann.
Damit nicht nur die Implementierung dieser Maßnahmen unterstützend durch die Landesregierung begleitet wird, sei noch auf den Punkt II.6 hinzuweisen, der darum bittet, dass der zuständige Ausschuss im Landtag auch die nächsten Jahre regelmäßig über die Umsetzung dieses Beschlusses informiert wird und dass berichtet wird.
Zum Abschluss will ich noch mal deutlich machen, was die Zielstellung dieses Entschließungsantrags ist: Wir wollen die Schulgesetzreform begleiten im Sinne einer demokratischen und diskriminierungsfreien Schule für alle, die in und außerhalb von Schule tätig sind und wirken.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Werte Kolleginnen und Kollegen und auch werte Gäste von Gewerkschaften und Personalräten auf der Tribüne! Ich bin auch noch einmal vorgekommen, um zum § 88 kurz zu sprechen, kann mich vielem oder eigentlich dem anschließen, was die Kollegin Henfling gerade schon gesagt hat. Ich bin noch einmal vorgegangen, um ergänzend auf zwei Punkte hinzuweisen. Ich glaube, an der Stelle gilt der Gruppe, die sonst vielleicht nicht so im öffentlichen Fokus steht, weil auch vergleichsweise klein, wenn auch über 2.200 Drittmittelbeschäftigte und weit über 2.800 studentische Beschäftigte oder Assistentinnen, erst einmal der Dank, weil beide Gruppen natürlich unter den kurzen Vertragslaufzeiten in dem kurzatmi
gen Wettbewerbszyklus, vor allem die Drittmittelbeschäftigten und dann auch die studentischen Beschäftigten, mit den kurzen Vertragslaufzeiten stehen. Und wir setzen damit das fort, daran sei noch einmal erinnert, was wir vor einem Jahr quasi auf den Tag beschlossen haben, das Hochschulgesetz, das im Mai 2018 in Kraft getreten ist. Dort haben wir uns der Demokratisierung verpflichtet und ich glaube, das ist jetzt ein guter Abschluss, wenn wir bei den beiden Gruppen, mit § 88 Nr. 4 bei den Drittmittelbeschäftigten und mit § 88 Nr. 5 bei den studentischen Beschäftigten, noch einmal diesen Schritt machen mit dem Assistentinnenrat und ich glaube auch mit dem gelungenen Kompromiss, der sowohl die Interessen der studentischen Assistentinnen berücksichtigt als auch die Arbeitsfähigkeit der Personalräte. Dass dem so ist, habe ich am 13. April gemerkt. Dort hatten wir eine Tagung gemeinsam mit ver.di, GEW und unserer linken Bundesarbeitsgemeinschaft Wissenschaftspolitik, wo wir über 40 studentische Hilfskräfte aus dem gesamten Bundesgebiet zusammen hatten, und wir haben viel über die Frage gesprochen, was ein gelungenes Modell studentischer Mitwirkung in der Personalvertretung ist. Ich habe dort den Vorschlag, der ja vor allem auch in der Anhörung von den Gewerkschaften mit eingebracht wurde, mal vorgestellt und der ist dort auf viel Zustimmung gestoßen, weil damit, glaube ich, viele Probleme, die wir in dem Fall nicht nur hier in Thüringen haben, sondern die auch in anderen Bundesländern diskutiert werden, ein Stück weit aufgehoben werden. Denn gerade für die studentischen Beschäftigten gilt – das haben sie in der Tarifauseinandersetzung in Berlin deutlich gemacht –: Ohne sie läuft auch an den Hochschulen oft nichts.
Ich will aber nicht nur auf die Nummern 4 und 5 verweisen, mir ist noch ein Punkt ganz wichtig, nämlich § 88 Nr. 2. Da ist nämlich geregelt, dass auch die studentischen Assistentinnen als Beschäftigte im Sinne des Gesetzes gelten.
Das eröffnet meines Erachtens nun den Weg und die Diskussion über die Möglichkeit einer Dienstvereinbarung oder Rahmendienstvereinbarung für die studentischen Beschäftigten, da zwar vieles an der einen oder anderen Stelle geregelt ist, aber – glaube ich – auch nicht verständlich ist, warum studentische Assistentinnen an der einen Hochschule 9,19 Euro pro Stunde verdienen, an der anderen Hochschule 10 Euro. Auch da – bin ich der Meinung – wäre eine landeseinheitliche Regelung im Sinne von „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ für die studentischen Assistentinnen ein Weg.
Es ließen sich noch viele andere Dinge in so einer Rahmendienstvereinbarung regeln, zum Beispiel was Mindestbeschäftigungsumfang, Mindestvertragslaufzeiten und die Arbeitsbedingungen angeht. Das wäre quasi noch mein Appell am Ende der Debatte, jetzt die Gelegenheit zu nutzen und hier, wenn wir schon keinen Tarifvertrag auf den Weg bringen konnten, wenigstens – ich nenne es mal – einen „Tarifvertrag light“ mit einer Rahmendienstvereinbarung zu schaffen. Der Weg ist jetzt eröffnet und ich glaube, auch das ist ein Erfolg dieser Reform. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin.
Struktur- und Entwicklungsplanung an der Friedrich-Schiller-Universität Jena
Nach § 13 Abs. 4 Thüringer Hochschulgesetz stellen die Hochschulen für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren sogenannte Struktur- und Entwicklungspläne auf, in denen die Hochschulen ihre Aufgaben und die vorgesehene fachliche, strukturelle, personelle, bauliche und finanzielle Entwicklung darstellen. Dabei sollen insbesondere Aussagen zur fakultätsspezifischen Personalstruktur des wissenschaftlichen Personals, zur Personalentwicklung und zur künftigen Verwendung frei werdender Stellen von Professoren getroffen werden. Im Zusammenhang mit dem Struktur- und Entwicklungsplan der FSU Jena wird derzeit an der Philosophischen Fakultät über die Zukunft des Lehrstuhls für Germanistische Mediävistik und den Lehrstuhl für Kulturgeschichte diskutiert. Die Studierenden, insbesondere der Fachschaftsrat für Germanistik, befürchten durch eine Stelleneinsparung negative Auswirkungen auf die Qualität des Studiums.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Aussagen treffen der Struktur- und Entwicklungsplan von 2014 und dessen Fortschreibungen aus den Jahren 2016 und 2018 der FSU Jena zu den in der Einführung genannten Lehrstühlen?
2. Welche Möglichkeiten haben die Hochschulen, von den Struktur- und Entwicklungsplänen, auch vor dem Hintergrund der durch die Rahmenvereinbarung IV verbesserten Finanzausstattung, abzuweichen?
3. Gab es seitens der FSU Jena einen Antrag oder eine Initiative gegenüber dem für Wissenschaft zuständigen Ministerium zur Abweichung von der aktuellen Struktur- und Entwicklungsplanung?
4. Wie verhalten sich die Aussagen zur möglichen Einsparung der Professur für Germanistische Mediävistik zu den im Stellenplan der FSU Jena für die Jahre 2018/2019 bestehenden Stellen der Hochschule?
Eine Nachfrage hätte ich da noch. Und zwar ist mir bekannt, dass auch in der Argumentation innerhalb der Hochschule angeführt wird, was den Umgang mit den Stellen anbelangt, dass der Stellenplan, der im Landeshaushalt für 2018/2019 steht, finanziell nicht unterlegt sei. Wie bewertet das die Landesregierung auch noch mal vor dem Hintergrund der Entwicklung der Rahmenvereinbarung IV?
Dirk Adams, Dagmar Becker, Sabine Berninger, André Blechschmidt, Andreas Bühl, Birgit Diezel, Steffen Dittes, Volker Emde, Kati Engel, Wolfgang Fiedler, Kristin Floßmann, Jörg Geibert, Siegfried Gentele, Manfred Grob, Stefan Gruhner, Ronald Hande, Dr. Thomas Hartung, Steffen Harzer, Dieter Hausold, Oskar Helmerich, Madeleine Henfling,
Jörg Henke, Susanne Hennig-Wellsow, Corinna Herold, Christian Herrgott, Matthias Hey, Michael Heym, Björn Höcke, Gudrun Holbe, Elke Holzapfel, Margit Jung, Ralf Kalich, Jörg Kellner, Olaf Kießling, Roberto Kobelt, Dr. Thadäus König, Katharina König-Preuss, Knut Korschewsky, Maik Kowalleck, Rainer Kräuter, Jens Krumpe, Jörg Kubitzki, Tilo Kummer, Frank Kuschel, Annette Lehmann, Diana Lehmann, Ina Leukefeld, Christine Lieberknecht.
Dirk Adams, Dagmar Becker, Sabine Berninger, André Blechschmidt, Andreas Bühl, Birgit Diezel, Steffen Dittes, Volker Emde, Kati Engel, Wolfgang Fiedler, Kristin Floßmann, Jörg Geibert, Siegfried Gentele, Manfred Grob, Stefan Gruhner, Ronald Hande, Dr. Thomas Hartung, Steffen Harzer, Dieter Hausold, Oskar Helmerich, Madeleine Henfling, Jörg Henke, Susanne Hennig-Wellsow, Corinna Herold, Christian Herrgott, Matthias Hey, Michael Heym, Björn Höcke, Gudrun Holbe, Elke Holzapfel, Margit Jung, Ralf Kalich, Jörg Kellner, Olaf Kießling, Roberto Kobelt, Dr. Thadäus König, Katharina König-Preuss, Knut Korschewsky, Maik Kowalleck, Rainer Kräuter, Jens Krumpe, Jörg Kubitzki, Tilo Kummer, Frank Kuschel, Annette Lehmann, Diana Lehmann, Ina Leukefeld, Christine Lieberknecht.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen hier im Haus, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, ich bin auch noch mal vorgegangen, um ein paar Sachen klarzustellen.
Ich meine, der Redebeitrag der AfD verwundert nicht. Eine Partei, die Rassismus und Diskriminierung fest in ihrem Denken und in ihren Zielen hat, sieht natürlich den Wald vor lauter Bäumen nicht.
Insofern kann man das auf der Seite auch mal rechts liegen lassen.
Aber was passieren muss, ist, die eine oder andere Aussage noch mal einzuordnen. Ich war doch ein bisschen verwundert, Herr Tischner. Einmal sagen Sie, wir hätten jetzt voreilig Maßnahmen in den Entschließungsbericht gepackt, die nicht mit den Betroffenen abgestimmt gewesen wären. Was wurde denn gemacht, als wir die Anhörung der Betroffenen hatten? Sie haben auf der einen Seite die Probleme klar benannt, aber uns auch gleichzeitig – ich sage jetzt einmal so – ins Hausaufgabenheft geschrieben, wie diese Probleme angegangen werden müssen.
Die haben wir im weiteren Prozess versucht, mit weiteren Expertinnen noch einmal zu konkretisieren. Jetzt gerade sind wir in der Phase, dass wir schauen, ob diese Maßnahmen, die jetzt im Zwischenbericht stehen, tatsächlich umsetzbar sind. Da sei beispielsweise für den Bereich Arbeitsmarkt und Bildung erwähnt, dass alle Anzuhörenden – sowohl die der rot-rot-grünen Fraktionen als auch die Anzuhörenden, die die CDU-Fraktion benannt hat – sowohl beim Arbeitsmarkt als auch im Bereich Bildung alle Maßnahmen, die in dem Maßnahmenpapier stehen, grundsätzlich begrüßt haben.
Dann haben Sie gesagt, man müsste dem wissenschaftlichen Sachverstand vertrauen, das hätte man jetzt bei der Erarbeitung des Zwischenberichts nicht gemacht. Das ist doch aber auch ein Schlag ins Gesicht der Sachverständigen, die von der CDU-Fraktion benannt wurden,
denn auch sie haben doch wie die Sachverständigen von Rot-Rot-Grün gemeinsam an dem Zwischenbericht gearbeitet. Insofern vertrauen wir sehr wohl auf den Sachverstand der Sachverständigen der demokratischen Fraktionen in diesem Hause und eben auch auf den der Sachverständigen von Ihrer Fraktion. Was mich dann auch immer wieder ein Stückchen auf die Palme bringt, weil es die – ich sage es einmal so – ewig selbe Leier ist, ist, dass es keinen institutionellen Rassismus gebe oder dass es, wie Sie gesagt haben – ich habe es mir noch einmal aufgeschrieben –, kein flächendeckendes Problem sei. In dem Zwischenbericht steht, dass beispielsweise ausgehend vom Thüringen-Monitor festgestellt wurde, dass wir über die Jahre ein hohes Niveau von über 40 Prozent beim
Einstellungsmuster des Ethnozentrismus in Thüringen haben. Da kann man doch nicht von Einzelfällen reden, sondern muss sagen, dass es ein flächendeckendes Problem bei den Einstellungsmustern ist.
Es ist doch aber auch keine pauschale Verdächtigung, sondern tatsächlich einfach zu sagen, wo denn die Probleme liegen. Ich will vielleicht als kleine Leseempfehlung noch einmal etwas mitgeben, nämlich einen Bericht in der „Thüringer Allgemeinen“ vom 18.02.2019, wo ein junger Mann aus Gera eine Situation schilderte, wo er einen jungen Marokkaner am Bahnhof trifft, der von der Erstaufnahme in Neumünster einen Brief bekommen hat, dass er in die Erstaufnahmestelle Gera soll – zu einem Zeitpunkt, wo die Erstaufnahmestelle Gera schon längst geschlossen war. Er bemühte sich dann den ganzen Abend über die Nacht hinweg bis zum nächsten Morgen, diesem jungen Menschen zu helfen. Egal bei welcher Behörde, sei es die lokale Migrationsbeauftragte, sei es die Polizei, sei es die Erstaufnahmestelle in Suhl, überall blitzte er ab. Da fiel beispielsweise, als er das Büro der Migrationsbeauftragten in Gera kontaktierte, der Satz, sein Engagement sei ja rührig, aber es sei das falsche Zeichen. Mit ähnlichen Argumenten wurde er auch an den anderen Türen und bei den anderen Telefonaten abgewiesen. Ich finde, er brachte es am Ende seines Berichts, nämlich was die Quintessenz des Begriffs des institutionellen Rassismus ist und warum diese Enquetekommission so wichtig ist, um zu schauen, wo die Probleme liegen, auf den Punkt, indem er dann schrieb: „Solange Hilfsbedürftige gleich welcher Herkunft auf das zufällige, individuelle und private Engagement Einzelner angewiesen sind, handeln die […] Behörden nicht nur fahrlässig, sondern menschenunwürdig.“
Genau deshalb kann ich, wie gesagt, diesen Artikel einerseits nur empfehlen. Zum anderen – um es wieder in die Kommission zu heben – ist es doch genau das, was wir versuchen, mit dem Begriff des institutionellen Rassismus zu machen, nicht das, was immer wieder gesagt wird, dass wir Polizistinnen pauschal verdächtigen würden, dass wir Lehrerinnen pauschal verdächtigen würden. Nein, wir wollen schauen, warum es in bestimmten Behörden bestimmte Mechanismen gibt, die am Ende zu Rassismus und Diskriminierung und Ungleichbehandlung führen, und wie wir das abstellen können,
vor allem, wie wir dabei die Personen in den Behörden stärken können, die an unserer Seite stehen.
Dann der letzte Punkt: Herr Tischner, Sie haben gesagt, es sei Quatsch, dass Punkte von der CDUFraktion auch in dem vorliegenden Entschließungsantrag seien. Dann schauen Sie doch einfach einmal unter Punkt 3, dem Normenscreening, ähnlich wie es schon bei der UN-Behindertenrechtskonvention stattgefunden hat, oder auch Punkt 6, die Organisationsentwicklung. Das sind beides Punkte, die sich so auch in dem Sondervotum der CDUFraktion wiederfinden.
Dann will ich vielleicht noch einmal auch im Hinblick darauf, dass gesagt wurde, es sei kein flächendeckendes Problem, nur noch mal kurz schlaglichtartig auf ein paar andere Handlungsfelder eingehen – Bildung wurde schon erwähnt, öffentliche Verwaltung wurde schon erwähnt, die Frage Justiz und Polizei. Das sind natürlich die großen Themenfelder, die auch in der Öffentlichkeit, wenn wir über Rassismus sprechen, immer wieder eine Rolle spielen. Aber wir haben in dem Zwischenbericht auch das Kapitel „Weitere Handlungsfelder“. Da tauchen dann so Themenfelder wie „Medien und Öffentlicher Raum“ auf, wo uns die Anzuhörenden darauf hingewiesen haben, dass beispielsweise die medialen Diskurse durchaus auch zu einer bestimmten Wahrnehmung beitragen, dass es um Repräsentationspolitik im öffentlichen Raum geht, wir uns also beispielsweise damit auseinandersetzen müssen, wie Straßennamen benannt sind, ob beispielsweise Straßen nach ehemaligen Kolonialherren benannt sind, weil das dann alles eine Rolle dabei spielt, wie wir mit unserer eigenen Historie umgehen, inwiefern wir das kritisch aufarbeiten und ob wir dann auch die Vielfalt, die mittlerweile in unserer Gesellschaft vorhanden ist, im öffentlichen Raum abbilden.
Wir haben den Themenbereich „Wohnen“ betrachtet, wo ich nur auf ein groß angelegtes Experiment aus dem Jahr 2017 verweisen kann, wo 8.000 Anfragen von Datenjournalisten aus dem „Bayerischen Rundfunk“ und dem „Spiegel“ gestellt wurden und am Ende herauskam – es wurde der Vergleich gemacht, einmal stellte die Anfrage für eine Wohnung Hanna Berg und einmal Ismail Hamed –, dass in jedem vierten Fall eher der Deutsche die Einladung zur Besichtigung der Wohnung bekam als die Person mit dem vermeintlich ausländischen oder migrantischen Hintergrund. Dabei sagen wir
die ganze Zeit, dass Sprache, Job und Wohnraum die drei Eckpfeiler für gelungene Integration sind. Aber genau das sind die Punkte, wo es tatsächlich immer noch zu Diskriminierung kommt und wo leider beispielsweise auch das Antidiskriminierungsgesetz immer noch zu kurz greift.
Und so können wir das dann durchgehen mit vielen anderen Themenfeldern, die noch kommen. Ich will beispielsweise noch abschließend auf den Themenbereich „Gesundheit“ verweisen, wo im Bericht zu lesen ist: „Zum Themenfeld Gesundheit wurden nur einzelne Aspekte in der Enquetekommission berichtet, etwa im Rahmen der Stellungnahme des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie“. Und das zeigt aus meiner Sicht, dass wir mit dem Ende dieser Legislatur bei dem Zwischenbericht nicht stehen bleiben dürfen …
Genau, ich wollte gerade zum Schluss kommen, deswegen nicht.
Ich will zum Schluss nur noch dafür plädieren, dass wir weder den Zwischenbericht noch den Abschlussbericht am Ende dieser Legislatur einfach ad acta legen und sagen, wir haben unseren Auftrag erfüllt, sondern die Aufträge und Maßnahmen, die uns der Bericht, die Betroffenen und die Anzuhörenden mitgegeben haben, jetzt schon anzugehen, keine Zeit verstreichen zu lassen, weil vieles davon bereits jetzt auch im aktuellen Verlauf bestätigt wird und weil wir es den Betroffenen von Rassismus und Diskriminierung und ihnen gegenüber verantwortlich sind, Rassismus und Diskriminierung in Thüringen zu beenden. Deswegen vielleicht auch der Appell, in der nächsten Legislatur mit einer weiteren Kommission fortzusetzen.
Ich vertrete mal den Kollegen Wolf bei der Einbringung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, werte verbliebene Zuschauerinnen auf der Tribüne und am Livestream, wir als Koalitionsfraktionen legen Ihnen heute den Antrag zur Drogen- und Suchtprävention für Kinder und Jugendliche an Thüringer Schulen vor, um diese zu stärken. Im Mai 2018 wurde von uns zu diesem Problem ein Selbstbefassungsantrag eingebracht und an den Bildungsausschuss überwiesen. Der Bildungsausschuss hat einen Bericht des Ministe
riums zum Thema angehört und sich daraufhin entschlossen, die Möglichkeit der Geschäftsordnung zu nutzen, eine Anhörung durchzuführen. Es wurden dann mehr als 40 Anzuhörende aus unterschiedlichen Arbeitsbereichen zu dem Thema um Stellungnahmen gebeten.
Auf deren Stellungnahmen gestützt konnten wir uns als Abgeordnete im Ausschuss dann am 10. September in einer sehr konstruktiven und ergebnisreichen Anhörung ein zweifellos sehr gutes Bild darüber machen, was im Bereich der Präventionsarbeit, der Sucht- und Drogenprävention an den Schulen und in den Thüringer Kommunen bereits geschieht, aber eben auch dahin gehend, wo es noch Lücken gibt und wo eventuell Probleme liegen. Dabei wurde vor allem deutlich, dass die Thüringer Schulen nicht nur als Lern- sondern auch Lebensorte, an denen die Schülerinnen und Schüler jede Woche viele Stunden verbringen, einen Schwerpunkt bilden, wenn wir uns mit dem Thema „Sucht- und Drogenprävention“ auseinandersetzen.
Im Ergebnis dieser Diskussion legen wir jetzt hier als Koalitionsfraktionen diesen Antrag vor, der aus unserer Sicht dringliche und wichtige Schritte bei diesem Themenfeld skizziert und auch einige Maßnahmen aufführt, die auf den Weg gebracht werden müssen. Wie aktuell die Frage der Prävention und Unterstützung im schulischen Bereich ist, zeigt auch heute die Mitteilung der Erfurter Elternvertretung, die beispielsweise die Suchtprävention für 2019 zu ihrem Jahresthema und zum wichtigen Arbeitsfeld erklärt hat. Sehr viele junge Menschen, die heute in Kontakt mit Drogen kommen – da reden wir dann immer sowohl über legale als auch über illegale Drogen – und davon abhängig werden, sind auf Unterstützung und Hilfe angewiesen. Lassen Sie uns deswegen aktiv werden – nicht nur dann, wenn es um die Begleitung geht, sondern eben auch schon bei der Sucht- und Drogenprävention. Dazu haben wir diesen Antrag heute für die Beratung eingebracht.
Vielen Dank, Frau Präsidentin.
Zukunft des Hochschulpakts und Auswirkungen in Thüringen
Die dritte Phase des Hochschulpakts von Bund und Ländern läuft unter Einbeziehung der Ausfinanzierung bis 2023 aus. Der Wissenschaftsrat hat im vergangenen Jahr in seinem Positionspapier die Bedeutung des Pakts betont und angemahnt, dass die Rahmenbedingungen so gestaltet werden müssen, dass Verlässlichkeit und Kontinuität für die Gestaltung der Studienangebote gewährleistet und zugleich Flexibilität im Umgang mit aktuellen und künftigen Herausforderungen ermöglicht werden müssen. Vor diesen Vorzeichen und Erwartungen auch aus den Hochschulen finden derzeit die Verhandlungen von Bund und Ländern über die Nachfolgevereinbarung des Pakts statt. Am 13. Februar 2019 berichtete der „Tagesspiegel“ über die finanziellen Auswirkungen von vorliegenden Modellen, wobei Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Berlin Einbußen drohten und die neuen Bundesländer profitieren würden. Neben den Kriterien der Mittelverteilung sei derzeit auch die Verankerung der Dynamisierung der Hochschulpaktmittel sowie die geplante Beschlussfassung über den Pakt in der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz am 3. Mai 2019 fraglich.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Modelle zur künftigen Verteilung, Dauerfinanzierung und Dynamisierung der Mittel des Hochschulpakts werden derzeit zwischen Bund und Ländern diskutiert?
2. Welche Auswirkungen hätten die derzeitigen Diskussionen und Überlegungen von Bund und Ländern auf die Zahlung aus dem Hochschulpakt für Thüringen?
3. Welche Überlegungen gibt es im Rahmen der Verhandlungen über die Nachfolgevereinbarung des Hochschulpakts zu der dritten Säule, dem „Qualitätspakt Lehre“?
4. Welcher Zeitplan ist für die weiteren Verhandlungen zwischen Bund und Ländern vorgesehen?
Ja, noch eine Nachfrage: Und zwar kam jetzt auch die Meldung, dass das Bundesbildungsministerium zumindest bilaterale Verträge mit den Ländern in den Raum gestellt hat. Auch seitens der FDP wird im Bundestag die Forderung mit Ziel- und Leistungsvereinbarungen aufgemacht. Hat so etwas zwischen Bund und Ländern in den Diskussionen schon eine Rolle gespielt oder ist so etwas vom Tisch?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, mit dem jetzt hier vorliegenden Antrag zum verstärkten Einsatz von quelloffener Software in der Verwaltung gehen die Fraktionen von Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen einen weiteren Schritt, um Thüringen für die digitale Welt fit zu machen. Bereits im beschlossenen E-Government-Gesetz, welches mit den Stimmen der rot-rot-grünen Koalition im April letzten Jahres verabschiedet wurde, haben wir uns dazu bekannt, dass quelloffene Software künftig eine deutlich größere Rolle in Thüringen spielen soll. Der heutige Antrag bekräftigt dieses Ziel nicht nur, er benennt auch konkrete Anknüpfungspunkte, um diesem Ziel näherzukommen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung sowie unsere Kommunen bei den erforderlichen Umstellprozessen zu begleiten und zu unterstützen.
Open Source, was ist das eigentlich? Es ist in aller Munde, aber vielleicht nicht jede und jeder weiß etwas mit dem Begriff anzufangen und sie sehen vielleicht auch noch nicht die Vorteile von quelloffenen Softwarelösungen. Da will ich ein Beispiel nennen: Denken Sie mal an das global erfolgreichste Nachschlagenetzwerk. Nun ist Wikipedia natürlich keine Software, aber die Prinzipien von quelloffener Software lassen sich daran dann doch ein Stück weit erklären, denn es ist so, dass jede und jeder mit einem Internetanschluss an der Weiterentwicklung von Wikipedia mitwirken kann, neue Beiträge verfassen kann und die bestehenden Texte auch bearbeiten kann, um Fehler zu beheben. Zugleich verzichten alle Beteiligten auf die Urheberrechte; es entsteht ein neues Gemeinsames, an dem alle mitwirken, was der Gesellschaft als Ganzes gehört, was frei verwendet werden kann.
Ganz ähnlich funktioniert dann auch quelloffene Software. Solche Produkte sind sehr häufig Gemeinschaftsergebnisse, ihre Quellcodes liegen offen und dürfen von allen Interessierten weiterentwickelt und auch umprogrammiert werden. Daraus ergeben sich ganz verschiedene Vorteile im Vergleich zu den abgeschlossenen Softwareangeboten, die
wir von den großen Konzernen wie Microsoft und Apple kennen. Denn Open Source zeichnet sich durch eine erhöhte Transparenz, durch eine geringere Anfälligkeit für Schadsoftware und Hintertüren aus. Bestehende Fehler können durch die gemeinsame Produktentwicklung schneller entdeckt und behoben werden. Und ganz nebenbei, wenn auch aus Sicht des Finanzministeriums vermutlich nicht ganz unerheblich, ist anders als bei kommerziellen Lizenzprodukten eine geringere Abhängigkeit von sehr teuren Softwareprodukten oder Updates vorhanden, was mittelfristig natürlich auch unseren Landeshaushalt entlasten kann. Kleinere Unternehmen der Softwarebranche, wie sie auch in Thüringen ansässig sind, können dann auch besser ihre Beiträge dazu leisten als bei festen Lizenzverträgen mit Großkonzernen.
Kurzum: Quelloffene Software leistet ihren Beitrag zur IT-Sicherheit, zur Kostenreduzierung und bietet Chancen für die regionale Wirtschaftsentwicklung. Wir laden Sie vor diesem Hintergrund ein, OpenSource-Software in Thüringen zu stärken. Vielen Dank.
Sehr geehrte Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, werte gerade eintreffende Zuschauerinnen und Zuschauer und Zuschauerinnen und Zuschauer auch am Livestream! Der Herr Minister hat es gerade schon sehr ausführlich dargelegt, aber ich will trotzdem auch noch mal den Antrag, den die rot-rot-grünen Fraktionen vorgelegt haben und der ja heute zusammen mit dem Gesetzentwurf beraten werden soll, durchaus noch mal einbringen und begründen. Der Minister hat schon gesagt, Rot-RotGrün macht es sich zum Prinzip oder unsere Maxime ist es, dass wir jedes Kind, jeden Schüler, jede Schülerin in Thüringen nach seinen und ihren Fähigkeiten bestmöglich fördern wollen. Deswegen legen wir heute auch hier den Antrag „Gute Schule für Alle“ von den rot-rot-grünen Fraktionen vor.
Wir wissen, dass Inklusion nicht von heute auf morgen zu machen ist, dass es ein langer Prozess ist. Seit dem 26. März 2009 ist nun auch die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen für Deutschland verbindlich, die in verschiedenen Lebensbereichen, beispielsweise im Bereich Bildung, im Bereich Arbeit, Gesundheit, Wohnen, aber auch Kultur, Freizeit oder auch der politischen Teilhabe, Aussagen trifft, wie Inklusion erreicht, gelebt und Realität werden soll. Für all diese Bereiche geht es also darum, diese Konvention nun verbindlich umzusetzen, denn Ziel dieser Konvention ist am Ende nicht weniger, als die volle und wirksame gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und ihr Recht auf Selbstbestimmung in der Gesellschaft zu erreichen.
Diesem Ziel hat sich auch Rot-Rot-Grün im Koalitionsvertrag verschrieben und damit auch der Umsetzung, Fortschreibung und Weiterentwicklung des Maßnahmenplans zur Umsetzung der Konvention. Damit verbunden ist auch der „Entwicklungsplan Inklusion“, um den Weg hin zu einem inklusiven Bildungssystem in Thüringen zu gestalten und dies zu realisieren. Bereits in der letzten Legislaturperiode hat sich der Landtag im Jahr 2012 einstimmig zur Umsetzung der Konvention bekannt und erklärt, dass bei der Realisierung eines inklusiven Bildungssystems das Land, die Kommunen und die einzelnen Schulen mit ihren unterschiedlichen Voraussetzungen und Profilen in besonderer Weise gefordert sind.
Die Landesregierung wurde mit diesem Antrag in der Drucksache 5/4768 dazu aufgefordert, dem Landtag unter der Berücksichtigung der dort genannten und gestellten Grundsätze einen Entwicklungsplan zur Realisierung eines inklusiven Bildungssystems vorzulegen. Die Landesregierung ist der damaligen Aufforderung des Landtags gefolgt und hat einen umfangreichen Dialogprozess mit allen Beteiligten zur Entwicklung des Thüringer Ent
wicklungsplans zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen erstellt, um eben schrittweise diesen Weg zu realisieren. Der „Entwicklungsplan Inklusion“ umfasst neben den regionalen Entwicklungsstrategien eine Vielzahl von Maßnahmen und Grundsatzaufgaben, die es konkret durch die Landesregierung zu regeln bzw. umzusetzen gilt. Mit dem Zeithorizont bis zum Jahr 2020 bedarf der „Entwicklungsplan Inklusion“ nun aber einer Aktualisierung und insbesondere in den Regionalteilen der Fortschreibung, damit er eben auch in Zukunft dem Anspruch gerecht wird, die nächsten Entwicklungsschritte hin bis zum Jahr 2025 transparent und verlässlich darzustellen. Deswegen legen wir diesen Antrag heute begleitend zu dem Schulgesetz vor, um mit dieser Fortschreibung zu den vielen schon gemeinten gesetzlichen Maßnahmen noch mit weiteren Maßnahmen zu begleiten.
In dem vorliegenden Antrag bitten wir die Landesregierung erstens, die genannte Fortschreibung des Entwicklungsplans dem Landtag bis zum Juli 2019 vorzulegen, zweitens im Rahmen der Fortschreibung eine Evaluation zur bisherigen Umsetzung vorzunehmen und drittens auf Grundlage des Beirats Inklusive Bildung und des dort erarbeiteten Kompetenzprofils für eine inklusive Lehrer- und Lehrerinnenbildung Maßnahmen zu beschreiben, wie das pädagogische Personal bei der Umsetzung unterstützt werden kann.
All dies sind wichtige und lohnende Maßnahmen und Anstrengungen, damit wir zusammen mit dem Gesetz dem Ziel näher kommen, eine gute Schule für alle und für jedes Kind nach seinen Fähigkeiten und Möglichkeiten realisieren zu können. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin.
Voraussetzungen für Durchsuchungsbeschlüsse und Ermittlung gegen Unbeteiligte
Im „Freien Wort“ vom 15. November 2018 wurde über mögliche Fehler der staatlichen Ermittlungsbehörden im Rahmen von Durchsuchungen von Privat- und Geschäftsräumen, unter anderem auch innerhalb des Abgeordnetenbüros des Fragestellers am 6. März dieses Jahres, berichtet. In dem betreffenden Zeitungsbericht wird dargestellt, wie der von den Durchsuchungen Betroffene in den Fokus der Staatsanwaltschaft Gera und der Kriminalpolizei geraten ist: laut seinem Anwalt durch einen Fehler der zuständigen Ermittler, der Staatsanwaltschaft und des Amtsgerichts Gera. Weiterhin wird auch die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme angezweifelt, bei der sowohl die Wohnung, der Keller und das Auto des Betroffenen durchsucht wurden. Zudem wurde er am Tag der polizeilichen Maßnahmen dazu aufgefordert, die Räumlichkeiten des Abgeordnetenbüros des Fragestellers zu öffnen, obwohl er zu diesen Räumlichkeiten keinen Schlüssel besitzt und gar keinen Zugang hatte. Der Anwalt des Betroffenen zweifelt, wie dem Zeitungsbericht zu entnehmen ist, daher sowohl an der Rechtmäßigkeit der Maßnahmen als auch an der Wahrung der Sorgfältigkeit der zuständigen Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden in diesem Fall.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Voraussetzungen gibt es für einen Erlass eines Durchsuchungsbeschlusses nach den §§ 102 und 103 Strafprozessordnung?
2. Wie und durch wen werden die Voraussetzungen nach Frage 1 des Fragestellers für den Erlass eines Durchsuchungsbeschlusses geprüft?
3. Welche Möglichkeiten haben Personen, gegen die möglicherweise ohne begründeten Anfangsverdacht ermittelt wird, gegen solche Beschlüsse vorzugehen?
4. Unter welchen Voraussetzungen sind Durchsuchungen von Räumen innerhalb von Abgeordnetenbüros möglich?
Genau, von der ich nur eine nutze. Noch mal in Bezug auf die Antwort zu Frage 1 kurz die Bitte zu konkretisieren: Wenn bei einer Durchsuchung Gegenstände, beispielsweise technische Geräte, zur Beweismittelsicherung beschlagnahmt werden, gibt es Regelungen oder zumindest eine Regelfrist, in der die Beweise dann auf diesen technischen Geräten gesichert werden, damit die Betroffenen diese Geräte dann wieder zurückbekommen, oder nicht, und wenn ja, wie lang ist diese Frist oder die in der Regel angewendete Frist?
Dirk Adams, Dagmar Becker, Sabine Berninger, André Blechschmidt, Andreas Bühl, Christian Carius, Birgit Diezel, Steffen Dittes, Volker Emde, Kati Engel, Wolfgang Fiedler, Kristin Floßmann, Jörg Geibert, Siegfried Gentele, Manfred Grob, Stefan Gruhner, Ronald Hande, Dr. Thomas Hartung, Steffen Harzer, Dieter Hausold, Oskar Helmerich, Madeleine Henfling, Jörg Henke, Susanne HennigWellsow, Corinna Herold, Christian Herrgott, Matthias Hey, Michael Heym, Björn Höcke, Gudrun Holbe, Elke Holzapfel, Mike Huster, Margit Jung, Ralf Kalich, Jörg Kellner, Olaf Kießling, Roberto Kobelt, Katharina König-Preuss, Knut Korschewsky, Maik Kowalleck, Rainer Kräuter, Jens Krumpe, Jörg Kubitzki, Tilo Kummer, Frank Kuschel, Annette Lehmann, Diana Lehmann, Ina Leukefeld.
Werte Kolleginnen und Kollegen und auch die verbliebenen Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, als rot-rot-grüne Koalitionsfraktionen haben wir den Antrag „Überprüfung von Todesfällen rechter Gewalt in Thüringen“ vorgelegt. Die Frage nach dem Warum beantwortet sich relativ schnell, wenn man einmal einen Blick auf die Zahlen wirft, die auch aus dem Antrag hervorgehen. Zivilgesellschaftliche Akteurinnen/Akteure sprechen von – oder haben auch recherchiert – einer vermuteten Anzahl von Todesfällen durch rechte Gewalt von 193 Personen seit dem Jahr 1990, während staatlich allerdings nur 83 anerkannt sind. Wenn wir den Blick nach Thüringen lenken, zeigt sich eine ähnliche Diskrepanz. So wird von staatlicher Seite auch hier die Zahl der Opfer niedriger beziffert, während in Thüringen lediglich ein Opfer offiziell anerkannt wird, sprechen Opferberatungsstellen von acht Todesfällen durch rechte Gewalt seit dem Jahr 1990.
Anlass dieses Antrags ist auch die Entscheidung im Mai 2018 in Berlin. Dort stufte die Polizei sechs Todesfälle nachträglich als rechtsmotiviert ein. Das war die Folge einer wissenschaftlich unabhängigen Untersuchung durch das Moses Mendelssohn Zentrum in Berlin, und auch Brandenburg folgte diesem Beispiel. Zudem ist dieser Antrag aber auch am Ende eine Konsequenz aus der Arbeit des NSU-Untersuchungsausschusses, denn hier ist deutlich geworden, welche Gefahr hier im Nichtanerkennen oder Nichterkennen rechter Tatmotive und einer Relativierung des Ausmaßes rechter Gewalt liegt.
Und auch in der Enquetekommission „Rassismus und Diskriminierung“ hat das Deutsche Institut für Menschenrechte Bezug nehmend auf die ECRI – also Europäische Kommission gegen Rassismus
und Intoleranz – eine Empfehlung ausgesprochen, eine solche Maßnahme durchzuführen. Das sind die Zahlen und das sind die Empfehlungen, denen wir folgen. Aber wir sind es auch darüber hinaus am Ende den Opfern sowie den Angehörigen und Hinterbliebenen schuldig, dass diese Fälle noch mal neu aufgerollt werden und wissenschaftlich unabhängig überprüft werden, damit hier noch mal nachgeprüft wird, ob nicht tatsächlich auch eine nachträgliche Anerkennung als Opfer rechter Gewalt vorliegt. Das sind wir den Hinterbliebenen schuldig. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. Werte Kolleginnen und Kollegen, werte Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne, werte Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream! Nicht erst Chemnitz, sondern auch die letzten Jahre haben bundesweit und auch in Thüringen gezeigt, dass menschenverachtende und antidemokratische Haltungen und auch Taten keine Phänomene sind, die sich als Einzelfall abtun lassen können.
Ezra – die Beratungsstelle für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt in Thüringen – hat im März eine Jahresstatistik dafür vorge
legt. Danach hat ezra insgesamt 149 Angriffe registriert; das ist im Vergleich zum Vorjahr zwar ein Rückgang von 7 Prozent, aber immer noch ein Rekordhoch. Die Projektkoordination konstatiert: „Längst gehören Diffamierungen bis hin zu Gewaltandrohungen zum politischen Alltag und sind auch im Umfeld [von] […] Parteien wie der AfD kein Einzelfall mehr“. Diese Angriffe und der gesellschaftliche und politische Rechtsdruck haben unmittelbare Folgen auf den Alltag der von Rassismus und Diskriminierung Betroffenen. So stellt eine Studie des IDZ in Jena fest: Mit zunehmenden Diskriminierungserfahrungen sinkt das Vertrauen in demokratische Institutionen und das Sicherheitsgefühl im Bundesland. Dass wir also nicht erst seit Kurzem einen dringenden Handlungsbedarf in Sachen demokratiestärkender Politik haben, zeigt auch der jährlich erscheinende Thüringen-Monitor. Wenn über 53 Prozent der befragten Thüringerinnen und Thüringer der Aussage zustimmen, die Bundesrepublik sei in gefährlichem Maße überfremdet, über 21 Prozent Aussagen mit Merkmalen eines sekundären Antisemitismus zustimmen oder 66 Prozent der Befragten der Aussage zustimmen, es bräuchte in der aktuellen Zeit wieder eine starke Hand, dann ist das besorgniserregend.
Dies verdeutlicht, dass immer mehr Menschen bereit sind, der aggressiven Stimmungsmache gegen andere Menschen nachzugeben – bis hin zur Drohung mit Gewalt und, wie dargelegt, auch mit Angriffen – und damit die Gesundheit und das Leben anderer zu beeinträchtigen.
Angesichts dieser Situation, aber auch vor dem Hintergrund unserer historischen Verantwortung hat der Bildungsminister und Vorsitzende der Kultusministerkonferenz Helmut Holter beim Antritt des Vorsitzes zu Recht darauf hingewiesen, dass ein demokratisches Selbstverständnis eine wichtige Säule unserer Gesellschaft ist. Er hat den Schwerpunkt seiner Präsidentschaft unter anderem auf den Themenbereich „Demokratiebildung“ gelegt, denn, so sagte er, wir merken heute, dass Demokratie von jeder Generation neu gelernt werden muss. Die heutigen Schülerinnen und Schüler sind schließlich die Stützen und Verteidiger der Demokratie von morgen.
Dieses Ansinnen wollen wir mit dem vorliegenden Antrag unterstützen, der eine Vielzahl von Maßnahmen vorsieht. Uns ist dabei wichtig, deutlich zu machen, dass es nicht ausreicht, einfach nur die Funktionsweisen von demokratisch legitimierten Institutionen in der Schule oder auch in außerschulischen Bildungseinrichtungen zu vermitteln. Demokratiebildung ist aus unserer Sicht mehr. Es ist zu verstehen als ein menschenrechtsorientiertes, ganzheitliches Konzept, das Bildungsinhalte, Demokratiepädagogik und Didaktik miteinander verbindet. Aus diesem Grund gilt es, alle Prozesse zur Aneignung demokratischer Wissens-, Urteils-, Handlungs- und
Vermittlungskompetenz selbst partizipativ zu gestalten und vielfältige Perspektiven und diskriminierungsfreie Beteiligungsformen zu ermöglichen. Daraus ergibt sich für uns, dass eine Stärkung der Thüringer Schulen als Demokratieorte, als Orte des Erlernens und Erfahrens von Beteiligung und Mitbestimmung und eben auch als Lern- und Lebensorte für Demokratie unerlässlich ist.
Deshalb bitten wir mit diesem Antrag die Landesregierung unter anderem, der demokratischen Schulentwicklung einen zentralen Stellenwert einzuräumen, bei der Ausbildung von Lehrkräften von Beginn an auch das Thema demokratiestärkender Bildungsinhalte zu berücksichtigen und zu unterstützen, Mitsprache und Beteiligungsrechte von Schülerinnen und Schülern zu stärken und weitere Punkte, die sicherlich in der Debatte dann noch mal genauer betrachtet werden. Denn damit wollen wir, dass Schülerinnen und Schüler, Kinder und Jugendliche eben nicht nur Demokratie erlernen, sondern auch erfahren können
und dass deren Mitsprache und Mitwirkung gestärkt wird. Denn unsere Demokratie braucht eine aktive Beteiligung und Engagement. Nur wenn sich die Menschen auch als aktive politische Personen begreifen, werden sie sich für das Gemeinwesen einsetzen
und unsere demokratischen Werte verteidigen und gegen antidemokratische Werte aufstehen. Vielen Dank.
Ja, vielen Dank, Herr Präsident. Mit Bezug auf den Punkt 7 in dem Antrag, den ich jetzt mal vorlese, um das klarzustellen und dann die Frage anzuschließen: „durch die fächerübergreifende Vermittlung von Wissen über Demokratie als Gesellschafts-, Herrschafts- und Lebensform sowie einen lebendigen, durch demokratische Formen bestimmten Schulalltag, die demokratischen Werte bei Pädagoginnen und Pädagogen, Schülerinnen und Schülern zu fördern sowie demokratisches Engagement zu unterstützen“ – wo da die Unterstellung ist, wir würden Lehrkräften vorwerfen, dass damit ein rassistisches Wertesystem flächendeckend über alle Lehrkräfte hinweg intendiert wäre,
wenn es hier um Unterstützung, um Engagement geht.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, werte verbliebene Zuschauer oben auf der Tribüne und auch Zuschauer und Zuschauerinnen am Livestream! Es wird Sie jetzt sicherlich wenig verwundern, wir werden Ihren Antrag ablehnen, aus verschiedenen Gründen, auf die ich hier aber tatsächlich auch noch mal intensiver eingehen will, denn die AfD hat mit ihrem Antrag hier einen vorgelegt, der in erster Linie auf gewisse Art und Weise ein Maulkorb sein soll. Warum? Wer im Titel von Diffamierung und Abwehr spricht und dann der Bundeswehr einen Freibrief für Werbung und die unkritische Öffnung für jedwede Kooperation fordert, will Kritik an der Institution Bundeswehr verunmöglichen. Sie betrachten die legitime Kritik von friedenspolitischen und pazifistischen Organisationen damit dann nämlich sicherlich per se als Diffamierung. Aber nicht nur dieses krude Verständnis von Meinungsfreiheit und Einschränkung dieser ist Grund genug, den Antrag abzulehnen, sondern auch andere Punkte, die Sie in Ihrem Antrag aufführen. Erstens die Forderung danach, die Bundeswehr für die Gewinnung von Nachwuchskräften durch Informationsveranstaltungen zu unterstützen. In Verbindung mit der Begründung in Ihrem Antrag wird nämlich schnell deutlich, dass Sie der Bundeswehr einen ungehinderten Zugang zu Kindern und Jugendlichen gewähren wollen und das lehnen wir als Linke ab.
Statt den Spielraum für die Bundeswehr in Bildungseinrichtungen zu erweitern, sollten wir einmal kritisch die aktuellen Formate und Informationsveranstaltungen hinterfragen. Derzeit dürfen Lehrerinnen in eigener pädagogischer Verantwortung außerschulische Expertinnen und staatliche sowie nicht staatliche Institutionen einbeziehen, das ist soweit richtig. Im Unterricht muss aber nach § 34 Abs. 2 des Thüringer Schulgesetzes dafür Sorge getragen werden, dass eine ausgewogene Darstellung erfolgen wird. Ob ein Vortrag zur internationalen Sicherheitspolitik, gehalten durch einen Jugendoffizier der Bundeswehr, ausgewogen ist, kann vielleicht bezweifelt werden, wenn nur die Sichtweise des Jugendoffiziers als geschultes Personal vorgetragen wird, weil meist ehrenamtlich organisierte Strukturen aus dem Bereich der Friedensbildung weder ausreichend Mittel, noch ausreichend Personal haben, um da mithalten zu können, um möglicherweise eine differenzierte Sicht zu gewährleisten. Deswegen erreichte die Bundeswehr im Jahr 2017 mit den Jugendoffizieren über 122.000 Schülerinnen und Studierende wahrscheinlich meist ohne eine kritische Begleitung. Aus meiner Sicht und aus Sicht meiner Fraktion sollte damit Schluss sein.
Die politische Bildung in Schulen und auch anderen schulischen Einrichtungen gehört – wie es beispielsweise auch die GEW im Bund fördert – in die Hände der dafür ausgebildeten Pädagoginnen und Pädagogen und nicht in die Hände von Jugendoffizieren. Denn selbst wenn diese nur Vorträge halten und formell keine Werbeveranstaltungen in Bildungseinrichtungen machen, so haben die Jugendoffizierinnen und Jugendoffiziere in ihrer Rolle vor der Klasse stehend natürlich immer auch eine indirekte Wirkung auf die Schülerinnen und Schüler.
Aus dem Jahresbericht der Bundeswehr zur Arbeit der Jugendoffizierinnen und Jugendoffiziere geht hervor, dass solche Vorträge eben nicht nur einen informativen Charakter haben, denn da heißt es, ich zitiere: „Der Vortrag ist das Basisformat der Jugendoffiziere und damit Grundlage und ‚Türöffner‘ für die Planung weiterer Veranstaltungen.“ Solche Veranstaltungen können dann Exkursionen in Einrichtungen der Bundeswehr sein, wo dann beispielsweise auch Karriereberaterinnen der Bundeswehr viel offensiver arbeiten können, als sie das in der Schule tun können. Das lassen sich die Bundeswehr und auch der Bund einiges kosten. 31 Millionen Euro fielen für den Einsatz der Jugendoffizierinnen im vergangenen Jahr an – 31 Millionen Euro, die aus der Sicht meiner Fraktion in Lehrmittel und Personal zur Stärkung der politischen Bildung, der Friedensbildung und in vielen anderen Bereichen sicherlich durchaus sinnvoller angelegt wären, um Lehrkräfte in den Schulen zu unterstützen.
Wir fordern daher, den Zugang der Bundeswehr zu Bildungseinrichtungen einzuschränken, weil sie eben kein Arbeitgeber wie jeder andere ist, selbst wenn sie so tut und mit irreführenden Werbekampagnen die Verantwortung, die mit dem Dienst an der Waffe einhergeht, und die Gefahren, die dieser Beruf mit sich bringt, in der Öffentlichkeit verdrängt. Werbesprüche wie „Nicht jeder Manager sitzt am Schreibtisch“ oder Videotagebücher der Rekruten, in denen der Bundeswehreinsatz in Mali im Klassenfahrtcharakter dargestellt wird, verdrehen und verharmlosen die Realität des Alltags der Soldatinnen und Soldaten regelrecht.
Dies kritisiert nicht nur meine Fraktion. Zu dieser Feststellung kommt auch der Bericht der Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder des Deutschen Bundestags in der Folge einer Anhörung von Expertinnen zum Thema im Jahr 2016. Mit dieser irreführenden und verharmlosenden Werbung wird im Übrigen dann auch den Soldatinnen kein Gefallen getan, denn die Folgen der traumatischen Erlebnisse infolge von Kampfeinsätzen im Ausland – beispielsweise posttraumatische Belastungsstörungen – werden in der Folge gesellschaftlich nicht thematisiert, denn die passen ja nicht ins
Bild, und die Betroffenen werden dann möglicherweise alleingelassen.
Statt also hier dem Wunsch der Öffnung nachzukommen, schließen wir uns der Empfehlung der Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder im Bundestag an, die sich für ein Verbot von Werbung der Bundeswehr, die sich gezielt an Minderjährige richtet, insbesondere an Schulen, und ein Verbot für Werbung der Bundeswehr, die an Minderjährige gerichtet ist, ausspricht.
Ein zweiter Grund, warum wir Ihren Antrag ablehnen, betrifft den Punkt Forschung. Staatliche Hochschulen sind unserer Ansicht nach nämlich nicht verlängerte Forschungseinrichtungen der Bundeswehr und des Bundesverteidigungsministeriums. Genau aus diesem Grund haben wir mit der Reform des Thüringer Hochschulgesetzes in § 5 auch die Zivilklausel verankert, damit die Hochschulen ihrer Aufgabe gerecht werden und sich ihrer Tätigkeit, wie es auch im Gesetz steht, vom Geist der Freiheit in Verantwortung für den Frieden leiten lassen. Ihr Vorschlag in Ihrem Antrag steht dem diametral entgegen. Die Zivilklausel ist aus unserer Sicht dabei nicht nur ein Instrument, um wehrtechnische Forschung zu unterbinden, sondern auch, um tatsächlich der gesellschaftlichen Verantwortung der Hochschule bewusst zu werden. Uns erscheint das angesichts der Aufrüstungspläne durchaus auch notwendig, denn allein von 2016 bis 2017 stiegen die Ausgaben des Bundesministeriums der Verteidigung für Forschung, Entwicklung und Erprobung um über 50 Prozent auf 1 Milliarde Euro.
Die Bundeswehr versucht verstärkt, bundesweit Hochschulen als Kooperationspartnerinnen zu gewinnen. Die aus öffentlichen Geldern finanzierte Rüstungsforschung steht dann auch oft unter Geheimhaltung und nimmt damit den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die Möglichkeit, über Sinn und Zweck der Forschungsvorhaben zu diskutieren und auch entsprechende ethische Entscheidungen treffen zu können. Und Studierende wissen eventuell häufig gar nicht um militärisch relevante Einflüsse in der Lehre. Bundesweit stehen über 200 Studierendenvertretungen und verschiedene andere Organisationen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie Gewerkschaften hinter dieser Forderung nach Zivilklauseln. Auf dieser Seite stehen wir auch.
Übrigens läuft auch Ihre Forderung nach der gesonderten Ehrung der getöteten und verwundeten Soldatinnen zum Volkstrauertag ins Leere, denn ein kurzer Blick in die Vergangenheit dieses Tages hätte Sie vielleicht darauf gebracht, dass spätestens seit der Rede des ehemaligen Bundespräsidenten Gauck im Jahr 2015 dieser Tag auch schon dazu genutzt wird.
Zwei weitere Punkte will ich noch nennen: Sie sprechen sich in Punkt II Ihres Antrags in der Neufassung – haben Sie jetzt auch noch mal gesagt – dafür aus, dass sich die Landesregierung über die Bundesregierung für die Wiederaufnahme der Wehrpflicht einsetzt. Da will ich ganz kurz mal darauf verweisen, was denn der Wehrbeauftragte des Bundes beispielsweise dazu gesagt hat, ich zitiere: „Heute die […] allgemeine Wehrpflicht wieder zu reaktivieren, wäre enorm aufwendig! Dafür gibt es keine militärischen Strukturen mehr, keine Ausbilder, keine Ausrüstung und keine Unterkünfte.“ Das zeigt, dass dies sicherlich auch der falsche Weg wäre, weil hiermit ein enormer Aufwand verbunden wäre, den Sie wahrscheinlich gar nicht im Hinterkopf haben.
Dann der letzte Punkt, der zeigt, wie scheinheilig Ihr Antrag eigentlich ist: Im Punkt I.1 sowie in II.1 sprechen Sie davon, dass man sich mit den Soldatinnen und Soldaten solidarisch erklären muss, um ihren Dienst zu würdigen. Da schauen Sie doch mal auf die Facebook-Seite Ihres Abgeordneten Thomas Rudy, der nämlich am 12. August und am 18. August dieses Jahres über eine Bundeswehrsoldatin verächtlich herzieht, weil sie eine Transfrau ist.
Das zeigt nämlich ganz klar: Diese Ehre und Würdigung erfahren bei Ihnen nur die, die in Ihr Weltbild passen. Alle anderen, die in der Bundeswehr sind und möglicherweise nicht Ihrer Norm entsprechen, lassen Sie dann hinten runterfallen. Da ist Ihnen dann Ehre und Würdigung egal. Aus diesen Gründen lehnen wir Ihren Antrag ab.
Ja, vielen Dank.
Inkrafttreten der neuen Thüringer Gemeinschaftsunterkunfts- und Sozialbetreuungsverordnung
Seit mehreren Monaten wird seitens der Landesregierung eine Änderung der Thüringer Verordnung über Mindestbedingungen für den Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften und die soziale Betreuung und Beratung von Flüchtlingen und Asylsuchenden diskutiert. Nach mir vorliegenden Informationen befindet sich der Verordnungsentwurf derzeit in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie ist der aktuelle Stand des Verfahrens?
2. Welche Schritte sind bis zum Inkrafttreten der neuen Verordnung noch nötig?
3. Was sind die Hauptinhalte des Änderungsentwurfs?
4. Wann soll die neue Verordnung in Kraft treten?
Vielen Dank, Herr Präsident. Werte Kolleginnen und Kollegen, werte Zuschauerinnen und Zuschauer, die noch hier sind und am Livestream! Durch Beschluss des Landtags in seiner 119. Plenarsitzung am 24. Mai 2018 wurde der Antrag der Landesregierung „Entwurf der Vereinbarung über die Änderung der Rahmenvereinbarung IV zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes“ in der Drucksache 6/5693 nach der ersten Lesung federführend an den Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft sowie den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Die Mitglieder des Wirtschafts- und Wissenschaftsausschusses berieten in der 48. Sitzung am 14. Juni 2018 den vorliegenden Antrag. Der Ausschuss kam dabei mehrheitlich bei einer Gegenstimme und drei Enthaltungen überein, die vorliegende Vereinbarung zur Verlängerung der Rahmenvereinbarung IV zur Zustimmung zu empfehlen. Am 15. Juni 2018 befasste sich auch der Haushalts- und Finanzausschuss mit dem vorliegenden Antrag und schloss sich dem Votum des federführenden Ausschusses an. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. Die Kollegin Mühlbauer hat es gerade so treffend gesagt: Denn sie wissen nicht, wovon sie sprechen. Das wurde auch mal wieder deutlich, vor allem war ich kurz ein bisschen irritiert, als Sie, Herr Rudy, im Prinzip die Einwerbung von Drittmitteln an den Hochschulen kritisiert haben. Ich kann mich daran erinnern, dass es auf der Tagesordnung einen Antrag gibt, in dem Sie genau das Gegenteil wollen, nämlich mehr Drittmittel, beispielsweise durch das Bundesministerium für Verteidigung. Aber so ist das eben bei der AfD, so wie es halt gerade passt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, werte Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne, die jetzt auch noch mal neu dazugekommen sind, und am Livestream, ich will noch mal deutlich machen, dass wir heute mit der Verlängerung der Rahmenvereinbarung IV für die Hochschulen des Landes ein wichtiges Signal geben. Nämlich das Signal das wir den Hochschulen Planungssicherheit für das Jahr 2020 geben wollen,
weil eben noch nicht klar ist, wie dann nach der Wahl 2019 für dieses Jahr die Finanzplanung aussieht. Vielleicht auch noch mal, um damit aufzuräumen, weil das immer wieder auch anderweitig diskutiert wurde, dass ja im Prinzip für die Ziel- und Leistungsvereinbarungen, für die Rahmenvereinbarungen im Hochschulgesetz vier Jahre vorgesehen sind. Davor ist der Vorsatz „in der Regel“, dass heißt, es kann im begründeten Fall auch davon abgewichen werden. Ich glaube, mit dem Blick auf die Planungssicherheit für die Hochschulen ist es hier auch durchaus vertretbar, dass wir die Regel hier um ein Jahr überschreiten. Es ist auch ein wichtiges Signal von Rot-Rot-Grün, dass wir an der Zusage festhalten, zu sagen, auch für die Verlängerung der Rahmenvereinbarung IV bekommen die Hochschulen noch mal 4 Prozent obendrauf; in Zahlen: noch mal 18 Millionen Euro zusätzlich für das Jahr 2020. Das bedeutet, insgesamt erhöhen wir damit den Landeszuschuss auf 465 Millionen
Euro. Ich will noch mal mit einem Punkt aufräumen, der Kollege Voigt ist heute nicht da, aber es kann aus dem letzten Plenum nicht so ganz stehen bleiben. Da wurde auf die Versorgungsleistungen abgestellt und der Vorwurf in den Raum gestellt, dass im Prinzip die 4 Prozent, die wir pro Jahr den Hochschulen zusätzlich gegeben haben, gar nicht dort ankommen würden. Herr Voigt referierte, das ist aus dem Protokoll zu entnehmen, aber die Empfehlungen des Wissenschaftsrats, auf die er sich bezog, falsch, denn auf der Seite 46 der Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Ingenieurswissenschaften in Thüringen wird gesagt, dass der Anteil der Versorgungsausgaben am Gesamtbudget im Jahr 2019 – und nicht 2017 – 5,6 Prozent betragen wird, das entspricht den Hochrechnungen des Wissenschaftsministeriums. Richtig ist, dass der Anteil der Versorgungsausgaben jährlich steigt, aber nicht in der Höhe von 1,3 Prozent, wie der Kollege Voigt das hier angesagt hat. Damit liegt der Zuwachs, wenn man ihn sich dann über die Jahre mit diesem Abzug anguckt, eben durchaus deutlich über den 3 Prozent, nämlich bei 3,7 Prozent im Jahr 2016, 3,5 Prozent im Jahr 2017 und 3,7 bzw. 3,6 Prozent für die Jahre 2018 und 2019, nur um an der Stelle mal mit diesem Märchen aufzuräumen.
Dann noch ein letzter Punkt, warum es ein wichtiges Signal ist, dass wir nicht nur heute einfach für die Planungssicherheit der Hochschulen in Thüringen streiten, wir haben derzeit auch auf Bundesebene die Gespräche zwischen den Ländern und dem Bund, wie es mit dem Hochschulpakt weitergeht. Die Nachfolgevereinbarung wird diskutiert und da ist es eben auch ein wichtiges und notwendiges Zeichen, dass wir sagen, wir stehen zur landesseitigen Finanzierung erst mal für das Jahr 2020 in der Verlängerung und arbeiten jetzt schon gemeinsam an der Rahmenvereinbarung V, an den Leitlinien, an den Zielen, um das Signal zu setzen, über 2020 ist das Land Thüringen bereit, die Hochschulen in Thüringen zu stärken. Vor allem auch vor dem Hintergrund, dass die Bundesbildungsministerin Karliczek letztens erst einem dynamischen Aufwuchs der Hochschulmittel eine Absage erteilt hat, wozu wir noch mal deutlich machen: Wir stehen zu dem Aufwuchs und den 4 Prozent im Jahr 2020, wünschen uns eine solche dynamische Komponente, wie sie beispielsweise auch der Wissenschaftsrat empfiehlt, durchaus für die Bundesebene. Genau aus diesem Grund bitte ich Sie, heute dieser Verlängerung der Rahmenvereinbarung zuzustimmen. Es ist das richtige Zeichen für die Planungssicherheit zur Stärkung der Hochschulen im Freistaat und auch ein gutes Signal für unsere Landesregierung, was wir noch mal als Stärkung mitgeben können, damit in den Gesprächen zur Ausgestaltung des Nachfolgepakts für den Hochschulpakt 2020 am Ende ein gutes Ergebnis steht, am besten natürlich mit einer
zusätzlichen dynamischen Komponente, wie der Freistaat Thüringen sie auf jeden Fall beisteuern wird. Vielen Dank.
Genau. Ich habe mir auch noch eine Frage überlegt, die ich mir selbst beantworte.
Das war ein schöner Versprecher: Wir können natürlich auch gleich den Hochschulen Planungssicherheit bis 2090 geben. Dann hätten wir das Thema auf lange Zeit gut abgearbeitet, aber Scherz beiseite.
Ich will nur mal mit einem Punkt aufräumen, weil das ja regelmäßig die ganze Zeit kommt – nicht nur von Ihnen, sondern auch von Ihrem Kollegen Herrn Voigt –, dass hier immer gesagt wird: Für den Fall, dass die Rahmenvereinbarung V tatsächlich noch vor dem Wahltermin im nächsten Jahr verabschiedet werden sollte – wobei ja auch schon, glaube ich, im Protokoll des letzten Plenums nachzulesen ist, dass der Minister da durchaus auch einen Spielraum für 2020 gelassen hat, also für die nächste Landesregierung –, will ich jetzt mal auf die aktuelle Rahmenvereinbarung IV verweisen. Da steht nämlich im Punkt 9.2: „Den Vertragspartnern steht das Recht zu, bei Änderung wesentlicher Umstände Verhandlungen mit dem Ziel einer Anpassung und Fortentwicklung der Rahmenvereinbarung aufzunehmen.“ Gesetzt also den Fall – wie wahrscheinlich der ist oder nicht, darüber kann man dann diskutieren –, dass es nach 2019 eine andere Landesregierung gibt, dann besteht immer noch die Möglichkeit, dass diese – das ist ja eine Änderung eines wesentlichen Umstands – die dann vielleicht beschlossene Rahmenvereinbarung V mit den Hochschulen durchaus auch noch mal modifizieren kann. Also hören Sie doch bitte auf, so zu tun, als ob schon alles in Stein gemeißelt ist. Möglichkeiten gibt es immer noch, auch hier gestaltend zu wirken, wenn die Rahmenvereinbarung schon früher kommen sollte.
Vielen Dank, Frau Präsidentin.
Abschiebeversuch trotz gesundheitlicher Einschränkungen
In der Nacht zum Mittwoch, dem 9. Mai 2018, versuchte die Ausländerbehörde des Ilm-Kreises, unterstützt durch Polizeikräfte, gegen 1.00 Uhr morgens, eine Asylsuchende aus Nigeria abzuschieben, die stationär in einem Krankenhaus in Arnstadt untergebracht war. Nach Informationen des Flüchtlingsnetzwerks Ilmenau verhinderte das Klinikpersonal die Abschiebung. Laut des Medienportals Thüringen24 bestätigte die Klinik den Vorgang inzwischen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Inwieweit findet im Ilm-Kreis der sogenannte Abschiebeerlass der Landesregierung „Organisation und Durchführung von Abschiebungen“ Anwendung und welche Ausnahmen werden gegebenenfalls hinsichtlich dieses Abschiebeversuchs wie begründet?
2. Inwieweit wurde im geschilderten Fall die Vorgabe berücksichtigt, dass bei Vorliegen des Verdachts gesundheitlicher Einschränkungen im Vorfeld aufenthaltsbeendender Maßnahmen die Untersuchung unter Ausstellung eines ärztlichen – gegebenenfalls amtsärztlichen – Gutachtens zur Feststellung der Reise- und gegebenenfalls Flugtauglichkeit erforderlich ist?
3. Welche Vorgaben, Verwaltungsvorschriften, Richtlinien und Erlasse sind durch die Ausländerbehörden bei der Umsetzung aufenthaltsbeendender Maßnahmen gegebenenfalls mit Abweichungsmöglichkeiten zu beachten und wie sind Abweichungen
von den genannten Vorschriften zu dokumentieren sowie zu begründen?
Ja, zwei Nachfragen. Die erste Frage: Gibt es denn hinsichtlich des ganz konkreten Falls hinsichtlich der aufenthaltsbeendenden Maßnahmen bei der Schwangerschaft für die konkret beteiligten Behörden konkrete Vorgaben, beispielsweise bei dem Vorliegen besonderer Diagnosen oder der stationären und medizinischen Behandlung?
Die zweite Frage, wenn ich die gleich anschließen darf: Wenn Sie zu Frage 2 sagen, dass der amtsärztliche Dienst mit eingebunden war, kann ich also davon ausgehen, dass der Amtsarzt hier entsprechend die Ausstellung des Gutachtens vorgenommen hat? Oder wenn nicht, welcher Arzt war das?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich glaube, zu den Aussagen des Abgeordneten Rudy muss ich nicht viel sagen, außer vielleicht den Hinweis zu geben, dass der oder die Redenschreiberin vielleicht noch mal die Rahmenvereinbarung IV richtig lesen sollte, bevor hier bis auf den einzig richtigen Satz, dass die Rahmenvereinbarung bis zum 31.12.2019 verlängert werden soll,
nicht viel Inhaltliches rumkommt. Deswegen will ich mich in der inhaltlichen Auseinandersetzung auf Sie, Herr Voigt, konzentrieren, weil ich glaube, wir können inhaltlich in der Sache beide oder auch alle gemeinsam konstruktiv nach vorn diskutieren. Aber ich will mir auch schon am Anfang eine Frage stellen, die ich nicht ganz verstehe, aber die können Sie dann gern mal im HuFA vorrechnen, deswegen nehme ich Ihnen da auch schon mal so ein bisschen die Angst, dass wir das Ganze gern überweisen wollen, wenn Sie sagen, wir machen die Hochschulen ärmer, wenn doch das eigentliche Ansinnen der Verlängerung der Rahmenvereinbarung IV um ein Jahr weitere 4 Prozent auf den Landeszuschuss und damit weitere 18 Millionen Euro obendrauf für die Hochschulen ist. Das schafft nämlich Planungssicherheit und ist auch ein Signal nach Berlin, was hier vorhin so ein bisschen abgetan wurde. Wir können es nämlich auch gern so machen, dass wir sagen, dass wir jetzt mal gucken, was in Berlin passiert, da wird ja jetzt irgendwie in kleinen Runden ganz nett diskutiert, wie der Hochschulpakt aussehen kann, und da wird man sich ja schon irgendwie einigen, und man kann natürlich deswegen auch erst mal hier die Hände in den Schoß legen. Aber was passiert denn? Dann fährt der Zug ab, dann gucken wir in die Röhre und haben vorher kein Signal abgegeben, dass wir in Thüringen zur Hochschullandschaft stehen, bereit sind, mehr Geld, mehr Mittel aufzuwenden, um eben das deutliche Signal noch mal zu geben, dass Thüringen seinen finanziellen Beitrag dazu leisten wird, dass nach einer Fortführung oder nach einem neuen Vertrag oder einem neuen Hochschulpakt auch hier entsprechend auf dem Niveau von heute, plus die 4 Prozent, dann für 2020 entsprechend der
Wert von Forschung und Lehre hier in Thüringen weiter erhalten bleibt.