Inga Nitz

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Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Tittmann ist gerade nicht da, nachdem er hier seine unterirdisch schlechten Vorurteile verteilt hat, aber ich habe ja so ein bisschen Hoffnung, dass er die Gelegenheit beim Schopfe fasst und sich zumindest heute noch den letzten Tag in der Bremischen Bürgerschaft die hiesige Ausstellung „Demokratie stärken, Rechtsextremismus bekämpfen“ anschaut.
Ich bin dankbar, dass hier eine sachliche Diskussion geführt wird und wir keine Sarrazin-Debatte haben. Frau Cakici hat ja explizit auf die bremische Landespolitik verwiesen. Nun möchten Sie aber mit dem hier vorliegenden Antrag Integrationsteilhabe ermöglichen, wie Sie es nennen, und Lebensperspektiven gestalten. Doch wie ernst ist Ihnen Ihr Antrag tatsächlich?
Wir haben ein bisschen in der Vergangenheit recherchiert. Wir haben ja nun vier Jahre gemeinsam hier in diesem Haus verbracht, und da gab es auch den einen oder anderen Antrag zur Integrations- und Teilhabepolitik. Drucksache 17/1357, „Räumliche Beschränkungen für Flüchtlinge und Asylsuchende im Land aufheben“: Wir haben hier von der Aufhebung der sogenannten Residenzpflicht gesprochen. Diesen Antrag haben Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, leider abgelehnt.
Auch wollten wir eine zentrale Servicestelle zur Anerkennung von im Ausland erworbenen berufsqualifizierenden Ausbildungs- und Bildungsabschlüssen einrichten. Auch dieser Antrag: abgelehnt!
Verbesserung der Lebensbedingungen und Versorgung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge im Bundesland Bremen: abgelehnt! Das Recht auf Rückkehr für zwangsverheiratete Frauen und Männer – hier hatten wir einen grundsätzlichen Rechtsanspruch gefordert –: abgelehnt!
Es ist in Ordnung, wenn Sie sagen, Integration gehört zu den politischen Kernaufgaben. Wir sind aber der Meinung, es ist nicht nur eine politische Kern
aufgabe, sondern Integration ist eine Querschnittsaufgabe.
Egal, worüber wir sprechen, egal, in welchen Bereichen wir handeln, Soziales, Bildung, Jugend, Finanzen, Arbeit und so weiter, überall sprechen wir über Integration und müssen auch dementsprechend handeln.
Angesprochen wurde, dass hier eine umfassende Schulreform durchgeführt wurde, es wurde natürlich positiv hervorgehoben. Diese sogenannte Schulreform wurde bekanntermaßen von uns nicht mitgetragen. Ich werde nicht noch einmal alle Begründungen hier herunterdeklinieren. Unserer Meinung nach wurde aber die Benachteiligung bestimmter Gruppen eben nicht komplett aufgehoben, sondern eher beibehalten. Deshalb hatten wir uns auch seinerzeit dagegen ausgesprochen.
In Ihrem Antrag fordern Sie durch die Aufforderung an den Senat, die Berichterstattung zur Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit wieder aufzunehmen. Ehrlich gesagt, wären wir nicht gewesen,
die seit dem Jahr 2008 regelmäßig alle drei Monate in Anträgen und Anfragen die Daten und Zahlenlagen hier erfragt hätten, wären Sie doch nie auf die Idee gekommen, der Behörde auch nur einen jährlichen Bericht vorzulegen, den man hier debattieren kann.
Ich bin froh, dass Sie diesen Bericht letztendlich vorgelegt haben, aber ehrlich gesagt – auch etwas unparlamentarisch ausgedrückt! – benötigten Sie dazu erst einmal einen Arschtritt.
Sie haben in Ihrem Antrag geschrieben, ich zitiere: „Darüber hinaus ist daran gearbeitet worden, um das Wahlrecht auch für nicht EU-Bürgerinnen und -Bürger einzuführen.“ Was heißt denn „daran gearbeitet worden“? Haben Sie jetzt eine Arbeitsgruppe eingerichtet, einen Arbeitskreis, der einmal eben bei Kaffee und Kuchen darüber spricht? Was ist das Ergebnis? Ich sage Ihnen, das kommunale Wahlrecht für alle Bremerinnen und Bremer, die länger als fünf Jahre in Bremen ihren ständigen Aufenthalt haben,
war bereits 2007 im Wahlprogramm der LINKEN verankert.
Sie fordern außerdem den Senat auf, „weiterhin alle notwendigen Maßnahmen für ein besseres soziales und kulturelles Miteinander im Land Bremen zu ergreifen und die erfolgreiche bremische Integrationspolitik weiterzuentwickeln“. Das klingt gut, aber was heißt das konkret? Was ist hier Ihre Art, Politik zu machen? Absichtserklärungen, oder werden Sie irgendwann einmal konkret in Ihren Forderungen? Ich hätte mir gewünscht, dass Ihr Antrag hier zum Ende der Legislaturperiode deutlich substanzieller ausfällt. Er hätte auch deutlich substanzieller ausfallen können. In dem Sinne würden wir sagen, ist er leider schlicht Wahlpropaganda für die Regierungskoalition, für Ihre migrationspolitischen Sprecherinnen und Sprecher. Ich finde aber, dass hier nicht der richtige Ort ist, um in dieser Art Wahlkampf zu machen. Vielleicht nutzen Sie ja die nächste Legislaturperiode!
Vielleicht nutzen Sie ja die nächste Legislaturperiode, um die im Antrag ja richtig formulierten Ansätze substanziell zu unterlegen. An uns soll an dieser Stelle Ihr Antrag nicht scheitern, mehr Substanz wäre wünschenswert. – Danke!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Dr. MohrLüllmann, Sie wollen sich die Probleme nicht länger mit ansehen, so haben Sie es hier gerade in Ihrer Rede gesagt. Ich sage Ihnen, Sie führen hier blanken Populismus auf dem Rücken der Kinder aus!
Es mag ja sein, dass Ihr Antrag gute Absichten beinhaltet, das lehne ich gar nicht einmal ab oder stelle es infrage, aber das, was Sie hier vorgelegt haben, ist ein Schnellschuss, und der ist getragen von der derzeitigen öffentlichen Debatte, die Sie extra angezettelt haben, damit Sie ein Thema im Wahlkampf haben!
Das wird einfach dem Objekt des Antrags, was ja richtig ist, nicht gerecht.
Kindeswohl sollte ein ehrliches Ansinnen sein und nicht zur Wahlkampfprofilierung beitragen!
Liebe Frau Dr. Mohr-Lüllmann, vielleicht hätten Sie sich ein Beispiel an Ihrer Kollegin Frau Ahrens nehmen sollen, die in ihren stetigen Bemühungen zum Kindeswohl in den letzten vier Jahren wesentlich positiver aufgefallen ist und wesentlich glaubwürdiger war, als Sie es mit diesem Antrag sind!
Es gibt Teile im Antrag, die sind sicherlich richtig. Es gibt Teile im Antrag, die sicherlich auch unsere Zustimmung verdienen. Der Rest des Antrags, finden wir, ist mit der heißen Nadel gestrickt und daher abzulehnen. Er ist auch, wie ich soeben schon erwähnte, unglaubwürdig, vor allem, weil er von Ihnen, der CDU, kommt.
Wir schauen uns Ihren Antrag genau an.
Eine Umsetzung des Antrags erfordert einen ganzen Maßnahmenkatalog, der sowohl personelle als auch finanzielle Konsequenzen beinhaltet. Aber was will denn die CDU hier im Haus? Die CDU will doch ständig sparen. Sie gerieren sich doch ständig als Bremens Sparkommissare. Sie hätten am liebsten einen noch engeren Gürtel um Bremen geschnallt. Die von Ihnen kritisierten Vorgänge sind genau das Ergebnis einer rigiden Sparpolitik.
Ohne ein Mehr an Personal, ohne ein Mehr an finanziellen Ressourcen, an schlicht und einfach Geld kann keine Behörde der Welt die im Antrag geforderten Maßnahmen umsetzen.
Wie wichtig Ihnen das Thema wirklich ist, Sie reichen hier einen Dringlichkeitsantrag ein paar Tage vor der Bürgerschaftssitzung ein, das sieht man. Wenn Ihnen dieses Thema so wichtig gewesen wäre, hätten Sie es vier Jahre lang auf die Agenda gesetzt, hätten Sie es vielleicht weiterverfolgt. Sie haben für den heutigen Tag eine Sondersitzung der Sozialdeputation beantragt, das ist ja gut, aber warum können wir das Thema nicht da ausführlich diskutieren, warum muss dieser Schnellschuss jetzt im Parlament passieren? Dann springt Rot-Grün gleich mit auf und macht noch einen eigenen Dringlichkeitsantrag, der mir jetzt gerade einmal fünf Minuten vor der Sitzung mit drei Seiten Umfang auf den Tisch gelegt wurde.
Na ja, aber nicht in drei Seiten Umfang, also kommen Sie! Unsere Anträge sind da relativ kurz und schnell zu überschauen.
Ich habe überschauen und nicht durchschauen gesagt, ansonsten können Sie sich gern noch einmal zu Wort melden. Wie gesagt, ich hätte mir gewünscht, dass wir eine ehrliche Debatte wirklich mit dem Ziel des Kindeswohls in der heute stattfindenden städtischen Sozialdeputation diskutiert hätten und nicht solche Schnellschüsse, wie sie uns jetzt hier vorliegen, ausdiskutieren müssten, und es gibt ja noch wei
tere Wortmeldungen zu den Inhalten der Anträge. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren!
Ach nein, das brauche ich dann auch nicht, Herr Kollege Tschöpe!
Zu Beginn dieser Legislaturperiode, also im Jahr 2007, gab es etwa 700 öffentlich geförderte und, was das Wichtige dabei ist, sozialversicherungspflichtige Stellen in Bremen. Am Ende dieser Legislaturperiode, also ab Mitte dieses Jahres, werden es weniger als 600 Stellen sein, also weitaus weniger als im Jahr 2007. Dies ist mitverursacht durch die Kürzungen der schwarz-gelben Bundesregierung, klar!
Wir sind uns hier in diesen Punkten einig mit der SPD und den Grünen in der Kritik an diesen Kürzungen. Wir sind uns auch mit der SPD und den Grünen einig in der Forderung nach der sogenannten Aktivierung der passiven Mittel, denn mit dem Geld, das ein Erwerbsloser insgesamt kostet – also vom Bund, von der Kommune und den Sozialkassen –, könnte man Erwerbslose auch ganz einfach sozialversicherungspflichtig beschäftigen. Nur, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn man das auf Bundesebene fordert, dann sollte man es auf jeden Fall auch auf Landesebene praktizieren und hier nicht aussitzen, sonst wird man unglaubwürdig. Das macht der Bremer Senat leider nicht! Das ist das klare Ergebnis dieser Anfrage und der uns vorgelegten Antworten.
Jeder Erwerbslose, der eine geförderte Beschäftigung annimmt, verringert dadurch die kommunalen Ausgaben für die Kosten der Unterkunft. Das gilt zumindest für alle Alleinstehenden und für alle Alleinerziehenden mit einem Kind bereits mit der untersten Vergütungsgruppe von 1 100 Euro brutto im Monat. Bei 1 300 Euro brutto gilt es auch für Alleinerziehende mit 2 Kindern oder für einen Zwei-Personen-Haushalt ohne Kinder. Durch diese Verringerung der kommunalen Kosten für Kosten der Unterkunft, das kann man ausrechnen, ergeben sich etwa 157 Euro pro Monat für einen Alleinstehenden an Einsparungen. Daraus ergibt sich, wenn man jetzt einfach einmal zugrunde legt, dass der Alleinstehenden-Anteil etwa bei der Hälfte der gefördert Beschäftigten liegt – und das ist auch eine realistische Größe, wenn man sich die Zuweisung in den Maßnahmen anschaut –, eine jährliche Einsparung von dann immerhin einer Million Euro bei den Kosten der Unterkunft. Das ist bei 1 100 geförderten Stellen wie im letzten Jahr möglich.
Wenn man jetzt diese Einsparungen bei Alleinerziehenden und bei höheren Vergütungsgruppen mit einbezieht, sind in dieser Legislaturperiode etwa vier Millionen Euro durch geförderte Beschäftigung bei den kommunalen Kosten gespart worden, und dieses Geld, liebe Kolleginnen und Kollegen, finden wir, muss als Landesmittel in die Beschäftigungspolitik reinvestiert werden. Das ist das Mindeste, worauf die
Erwerbslosen in dieser Stadt, in diesen Städten einen Anspruch haben.
Bremen gibt ja ansonsten in der Arbeitsmarktpolitik nicht viel mehr als nur EU-Gelder für die Beschäftigung aus und beteiligt sich selbst fast gar nicht an den Kosten. Was wird noch deutlich in der Anfrage? Die absolute Niedriglohnpolitik in der geförderten Beschäftigung ist ein äußerst schlechtes Geschäft. Mit 1 100 Euro brutto kommt niemand aus dem aufstockenden Hilfebezug heraus, aber, so wie wir es schon in diversen Anträgen gefordert haben, mit 1 300 Euro ist das für Alleinstehende möglich. Eine solche Anhebung, aus Landesmitteln finanziert, kostet die Kommune bei einem Alleinstehenden gerade einmal 63 Euro im Monat. Wie gesagt, seit Jahren ringen wir darum, dass es diese Anhebung endlich geben möge. Ich finde, nach diesen Zahlen ist sie endgültig fällig, liebe Kolleginnen und Kollegen, denn ansonsten hat es immer einen zynischen Beigeschmack, wenn wir über Erwerbslose anhand von Zahlen und Kosten reden. Aber gerade für Erwerbslose ist es ein wichtiger Befund, dass Bremen nicht nur keine Landesmittel einsetzt, um Beschäftigung zu finanzieren, sondern sogar, wenn man böswillig argumentiert, noch Profit aus der Beschäftigungspolitik zieht, ohne ihn an die Erwerbslosen zurückzugeben. Dieser Zustand muss aufhören. Dafür müsste man eigentlich auch keine neuen Erhebungen anstellen, wie Sie es, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD und den Grünen, in Ihrem Antrag fordern, um das Thema auf die lange Bank zu schieben. Dafür braucht man nur die Antwort auf unsere Anfrage, dafür braucht man einen Taschenrechner und, was das Wichtigste ist, dafür benötigt man vor allem den politischen Willen, die Konsequenzen zu ziehen, weil man sich den Erwerbslosen und den gefördert Beschäftigten gegenüber verantwortlich fühlt. Dann würde es nämlich auch ohne einen weiteren Zwischenschritt, den Ihr Antrag darstellt, klappen. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist viel Richtiges gesagt worden. Wer den ganzen Tag arbeitet, muss von den Früchten seiner Arbeit – so ähnlich, glaube ich, sagten Sie es, Herr Tschöpe – leben können, und wenn man trotz Vollzeitarbeit ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
weiterhin zum Amt gehen muss, aufstockende Leistungen beantragen muss, so können wir das, liebe Frau Schön, auch nur als entwürdigend bezeichnen.
Insofern sind wir an Ihrer Seite, was die Initiative heute angeht. Wenn Sie aber sagen, Sie wollen konkrete und realistische Veränderungen schaffen, sind wir in Teilen an Ihrer Seite. Wenn wir sagen, konkrete und realistische Veränderungen für heute, ja, dem stimmen wir zu. Ein höherer Lohn ermöglicht es vielen Menschen, doch ein besseres Leben zu führen, aber wie sieht die Zukunft aus? Das ist die spannende Frage, die wir unserer Ansicht nach nicht außer Acht lassen dürfen.
Erst einmal ist es so, dass mit den vorliegenden Anträgen sowohl SPD als auch Grüne, aber auch wir als LINKE darauf hinweisen, dass wir einen politischen Anspruch haben, Mindeststandards dort einzuführen, wo wir überhaupt als Landesparlament Einfluss geltend machen können. Mit dem schon jetzt angewendeten Vergaberecht haben wir in Bremen neue Maßstäbe gesetzt. Wir sind auch neue Wege gegangen, und zwar nicht ganz einfach Wege, es waren ziemlich lange Debatten, die wir hier geführt haben. Nun sind wir aber in einer Situation, wo sich vor allem die Preis- und die Lohnsituation in unserem Land permanent ändern. Dazu findet natürlich zwischen den einzelnen Parteien, Fraktionen, Gewerkschaften und Verbänden ein ständiger Austausch statt. Das Ergebnis, das bei diesem Austausch momentan herausgekommen ist, ist, dass der vereinbarte, im Vergabegesetz festgeschriebene Mindestlohn von 7,50 Euro heute keinem existenzsichernden Einkommen mehr entspricht. Für diese Einsicht loben wir ganz ausdrücklich die SPD und Bündnis 90/Die Grünen, aber abgesehen von der Tatsache, dass 7,50 Euro schon in Zeiten der Beschlussfassung nicht existenzsichernd gewesen sind, ist uns Ihre äußerst moderate Erhöhung, auch wenn sie mit den DGBGewerkschaften vereinbart wurde, ehrlich gesagt, zu gering. Sie wissen genauso gut wie wir, dass Personen mit einem Stundenlohn von unter 10 Euro, also genau genommen 9,62 Euro, nach 45 Versicherungsjahren noch immer auf aufstockende Grundsicherungsleistungen angewiesen sind. Das heißt also, für Menschen, die trotz jahrelanger Arbeit am Ende ihrer Arbeitszeit nicht von ihrer Rente leben können, ist das doch zu kurz gedacht, wenn wir jetzt sagen, wir wollen diese Menschen aus unserem Blickwinkel lassen und sie dann in die Altersarmut entlassen. Deshalb fragen wir: Warum orientieren Sie sich trotz unserer Hinweise und Warnungen einmal mehr am unteren Rand der Möglichkeiten? Ihnen liegt heute ein Änderungsantrag der LINKEN vor, und bevor Sie wieder anfangen herumzukritteln,
wie Bremen das als Haushaltsnotlageland alles bezahlen soll, nennen Sie uns lieber Ihr Konzept, wie Sie Altersarmut verhindern möchten! – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wenn wir darüber reden wollen, wie wir die Regelsätze im SGB XII armutsfest und bedarfsgerecht festsetzen wollen, müssen wir natürlich auch auf die Bundesebene schauen. Es gab ja nun mittlerweile eine Einigung zu den Hartz-IV-Regelsätzen. Ganz kurz gesagt: Die Regelsätze sollen rückwirkend zum 1. Januar 2011 um fünf Euro steigen, zum 1. Januar 2012 um weitere drei Euro, außerdem will der Bund seinen Anteil an der Erstattung von Unterkunftskosten auf etwa ein Drittel aufstocken, Geld für ein Bildungspaket oder -paketchen soll zu Verfügung gestellt werden, und ab 2012 soll der Bund schrittweise bis 2014 die Kosten für die Grundsicherung im Alter übernehmen. Derzeit liegt die Erstattung, die die einzelnen Länder bekommen, bei etwa 16 Prozent.
Ich stelle nun ganz kurz die Kritik der LINKEN daran dar! Wie wir wissen, wurde in den Verhandlungen nicht nur viel geredet, sondern mitunter auch viel Zahlenspielerei betrieben, viel zögerlich geantwortet und agiert, viel gefälscht, bis endlich das gewünschte Ergebnis herausgekommen ist. Ehrlich gesagt, acht Wochen zu brauchen und zu verhandeln, um dann insgesamt eine Regelsatzerhöhung von ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
8 Euro festzulegen, ist nicht nur ein Skandal, sondern auch eine Schande für die Bundespolitik.
Wenn man nämlich daran erinnert, innerhalb von einer Woche konnten die gleichen Parteien 480 Milliarden Euro zur Rettung von Banken zur Verfügung stellen. Na ja!
Wie Sie wissen, fordert DIE LINKE einen Regelsatz von 500 Euro. Dass dieser auch finanzierbar ist, haben wir bereits in diversen Schriften publiziert und auch schon hier in der Debatte dargestellt, aber so anmaßend, wie Sie es wahrscheinlich bezeichnen würden, sind wir ja nicht einmal in unserem Antrag. Wir orientieren uns in unserer Forderung an den Forderungen der Sozialverbände, das heißt also, noch deutlicher muss ich dann auch nicht weitere ablehnende Begründungen zum Änderungsantrag der CDU formulieren. Der Kompromiss, der auf Bundesebene geschlossen wurde, ist faul. DIE LINKE erachtet diesen geschlossenen Kompromiss auch als verfassungswidrig, und insofern, liebe Kolleginnen und Kollegen, spricht auch inhaltlich alles gegen Ihren Änderungsantrag, falls doch irgendjemand der Kollegen der CDU zuhören möchte!
Wunderbar, jetzt habe ich wieder Ihre Aufmerksamkeit!
Aber formal finden wir es auch nicht richtig, dass Sie einen Änderungsantrag eingebracht haben, besser gesagt, Sie haben ja einfach Ihren Dringlichkeitsantrag umformuliert, haben Änderungsantrag darüber geschrieben, nur damit noch in dieser Parlamentswoche eine Behandlung gesichert ist, was natürlich bei den Umfragewerten, die Ihre Partei zurzeit hat, und auch bei der eindeutigen Ablehnung der Bundespolitik auch verständlich ist. Die CDU versucht natürlich einen kleinen Jubel für den Wahlkampf für sich zu organisieren. Pech nur, dass wir mit unserem Antrag von dem Handlungsspielraum der Landesregierung im SGB XII gesprochen haben und nicht in erster Linie von der Regelsatzerhöhung, die auf Bundesebene in erster Linie für das SGB II festgelegt worden ist! Somit sind wir auch wieder zurück beim Thema, und zwar bei unserem Antrag.
In Paragraf 28 des Sozialgesetzbuchs XII „Regelbedarf, Inhalt der Regelsätze ist vorgesehen, dass die Höhe der monatlichen Regelsätze durch Rechtsverordnung den Landesregierungen obliegt. Es gibt ein wunderbares Beispiel, und zwar München. München macht es vor, hier gibt es höhere kommunale Regelsätze, und wenn wir uns den Armuts- und
Reichtumsbericht der Arbeitnehmerkammer anschauen,
dann wissen wir ausdrücklich, dass wir auch hier in Bremen Maßnahmen zur Bekämpfung von Altersarmut ergreifen müssen und können. Der Senat hat schon ein wenig reagiert, und zwar hat er im Vorgriff auf die damals noch anstehenden bundesgesetzlichen Änderungen bereits zum 1. Januar 2011 im SGB XII einen höheren Regelsatz in den Bedarfsstufen 1 und 2 ausgezahlt. Also, es ist möglich, und es wurde auch schon eine Entscheidung getroffen. 12 500 Personen würden in Bremen davon profitieren, in Bremerhaven 4 900 Personen. Warum können wir uns also nicht gleich an den Forderungen der Sozialverbände orientieren und einen ordentlichen Regelsatz im SGB XII, dort, wo wir einen Handlungsspielraum haben, festlegen? – Vielen Dank!
Wir fragen den Senat:
Erstens: Worauf führt das Wirtschaftsressort die extrem hohen Preise für Kraftstoffe vor allem in unserer Region zurück?
Zweitens: Hält das Ressort unerlaubte Preisabsprachen der Mineralölkonzerne für möglich?
Drittens: Welche Auswirkungen dieser hohen Preise sieht der Senat auf die lokalen Wirtschaftsunternehmen, und wie schätzt der Senat die finanziellen Folgen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein?
Aus verbraucherschutzpolitischer Sicht muss man ja schon sagen, dass die Preise jetzt anhaltend hoch sind. Würden Sie mir zustimmen, dass man dann einfach sagen kann, Wirtschaftsunternehmen, aber auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind quasi machtlos?
Wir fragen den Senat:
Erstens: Welche Anstrengungen hat der Senat bislang unternommen beziehungsweise wird er zukünftig unternehmen, um dem im November 2010 von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossenen Antrag zur Berücksichtigung von Frauen in Führungspositionen und Aufsichtsräten, insbesondere mit dem Hinweis auf die turnusmäßige Besetzung durch die Bremische Bürgerschaft, Folge zu leisten?
Zweitens: Gibt es Gründe, die gegen eine Einhaltung der Beschlusslage sprechen?
Drittens: Erfolgt eine Zusammenarbeit mit bremischen Frauenverbänden, der Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau, ZGF, und weiteren Interessenvertretungen?
Frau Bürgermeisterin, könnten Sie netterweise vielleicht noch einmal zwei oder drei Worte zu der Besetzung der Aufsichtsratsposten verlieren im Zusammenhang mit dem ehemaligen Oberbürgermeister von Bremerhaven?
Würden Sie dann sagen, dass die im Zusammenhang mit den neu besetzten Aufsichtsratsposten geäußerte Kritik also unberechtigt war?
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Den vorliegenden Antrag „Projektsterben verhindern – soziale Angebote erhalten!“ hat meine Fraktion bereits Anfang November gestellt. Jetzt haben wir fast Ende Februar, aber nichtsdestoweniger ist er unverändert notwendig, denn entgegen dem, was wir in den Medien sehen und lesen können, was den Betroffenen und auch der Öffentlichkeit mitgeteilt wird, ist die Zukunft der sozialen Beschäftigungsprojekte in Bremen keineswegs gesichert. Sie ist erst einmal nur geborgt, und zwar für eine kurze Zeit und aus unserer Sicht auch mit völlig unzureichenden Mitteln. Erst im Juni vorigen Jahres wurde das Kürzungspaket der Bundesregierung veröffentlicht. Ab diesem Zeitpunkt war für alle klar, dass es massive Einschnitte bei der aktiven Arbeitsmarktförderung geben würde, natürlich auch hier in Bremen. Dies konkretisierte sich dann in den folgenden Monaten zu dem Stand, den wir heute haben.
Im Etat des Jobcenters fehlen heute etwa 20 Millionen Euro, und ein sehr erheblicher Teil dieser 20 Millionen Euro fehlt damit auch der Beschäftigungspolitik. Hier gibt es zwei Gefahren: Auf der einen Seite droht, dass die vielen sozialen Beschäftigungsprojekte in den Stadtteilen nicht mehr weitermachen oder das Angebot, das sie bislang unterbreitet haben, nur eingeschränkt aufrechterhalten können. Recyclinghöfe, Nachbarschaftshilfe, der Streichelzoo in Gröpelingen, Bootsbau Vegesack, Mütterzentren, viele andere Projekte, die ich hier nur beispielhaft benenne!
Auf der anderen Seite haben wir natürlich auch die Gefahr, dass jetzt plötzlich die sozialversicherungspflichtigen Stellen auf dem zweiten Arbeitsmarkt abgebaut werden sollen, und zwar zugunsten der Ein-Euro-Jobs, weil die auf Landesebene, wenn man summa summarum rechnet, billiger sind. Darüber haben wir schon diskutiert. Die Fraktion DIE LINKE hat deshalb sowohl beim Nachtragshaushalt 2010 als auch beim Haushalt 2011 zusätzliche Mittel für den Bereich der Arbeitsmarktpolitik beantragt, um zumindest einen Teil der bundespolitischen Kürzungen auffangen zu können. Leider wurde es von der Koalition und von der Mehrheit des Hauses hier in Bausch und Bogen abgelehnt.
Jetzt stellt der Senat zusätzliche Mittel von erst einmal 1,9 Millionen Euro für dieses Jahr bereit. Wie wir aber feststellen mussten, handelt es sich dabei wieder nicht um Landesmittel. Was hier gemacht wurde, ist ein kleiner Taschenspielertrick. Hier werden im Vorgriff auf die Mittel des Europäischen Sozialfonds in den kommenden Jahren einfach Mittel aus der Kasse entnommen, das heißt also, wir haben ein finanztechnisches Loch im Bereich der Arbeitsmarktpolitik, das auf die kommenden Jahre oder zumindest auf einen Zeitraum nach der Bürgerschaftswahl am 22. Mai 2011 verschoben wird. Knapp zwei Millionen Euro sind auch aus unserer Sicht nach wie vor zu wenig Geld, um das notwendige Umsteuern überhaupt vornehmen zu können, nämlich die Zielsetzung hier weiter im Auge zu behalten, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorzunehmen und von den Ein-Euro-Jobs wegzukommen.
Im Dezember 2010 hätte man, wenn der Senat die Entscheidung für zusätzliche Mittel damals bereits gefällt hätte, die Kürzung des Landesprogramms „Geförderte Beschäftigung und soziale Stadtentwicklung“ somit vermeiden können, aber wie wir feststellen mussten, gehörte das eben nicht zum Willen dieses Hauses. Deshalb jetzt auch noch einmal der Antrag vom November 2010. Wir fordern weiterhin beide Punkte, die in unserem Antrag aufgelistet sind. Erstens wollen wir die gefährdeten sozialen Projekte durch den Einsatz von Landesmitteln erhalten, und zwar in ausreichender Höhe,
zumindest aber auf dem Niveau, das im November 2010 auf der Demonstration mehrheitlich gefordert wurde, im Rahmen von fünf Millionen Euro! Wir haben aber absichtlich in unserem Antrag keine Zahl verankert, sodass hier auch noch einmal Diskussions- und Handlungsspielraum gegeben ist.
Zweitens fordern wir den Ausbau der sozialversicherungspflichtigen geförderten Beschäftigung. Auf diesen Punkt hat sich zumindest die rot-grüne Koalition 2007 in ihrem Koalitionsvertrag geeinigt und sich daraufhin auch verpflichtet. Ich weiß eigentlich ehrlich gesagt nicht – ich werde es ja gleich erfahren –, mit welcher Begründung Sie diesen Antrag ablehnen wollen, außer Sie sagen, alles was wir beschließen und alles was wir besprechen, steht sowieso unter dem Vorbehalt der Bundespolitik und auch unter dem Vorbehalt der Schuldenbremse. Dann, meine Damen und Herren, können Sie sich aber auch Ihre Wahlprogramme schenken. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen! Wenn Wahlkampf, dann bitte richtig! Ich meine, wir Oppositionsfraktionen sind in erster Linie dazu da, Sie in Ihrer Arbeit und auch die Regierung in ihrer Arbeit zu kontrollieren. Jetzt müssen wir aber auch schon darauf achten, dass Sie in Ihren Anträgen, die Sie uns hier vorlegen, ein bisschen mehr aufschreiben als nur allgemeines Wahlkampfgerede. Das ist ein bisschen zu wenig.
Sie wollen uns doch mit den Anträgen, die Sie die letzten Wochen und Monate eingereicht haben, weismachen, dass Sie sich ein wenig von der AgendaPolitik verabschiedet haben. Nicht umsonst haben wir gestern die Debatte um die Leiharbeit geführt. Heute wollen Sie einen Beschluss zum Arbeitslosengeld I fassen, dann wollen Sie vielleicht noch ein bisschen mehr Geld für Kinder und Jugendliche in die
Hand nehmen, dann wollen Sie Mietobergrenzen auf den Prüfstand stellen. Okay, beim Arbeitslosengeld II – das sieht man ganz deutlich auf Bundesebene – haben Sie Ihre Haltung einfach nicht geändert, da gibt es nach wie vor die sehr maue Haltung zu der FünfEuro-Regelsatzerhöhung. Sie wissen auch, dass wir da als LINKE für eine grundsätzliche Neubewertung und vor allem für eine Abkehr von der Agenda-Politik stehen.
Sich also dann beim Arbeitslosengeld II nur darum zu kümmern, dass der Bund einen höheren Anteil zahlen soll, ist ein bisschen zu einfach gedacht oder zu kurz gesprungen. Es braucht auch das klare Bekenntnis dazu, dass die Regelsätze höher werden müssen. Sie kennen unsere Forderungen, und Sie kennen die Forderungen der Sozialverbände. Die Bitte, die Regelsätze wenigstens auf dieses Niveau anzuheben, wäre doch schon einmal ein erster Schritt. Sie wissen auch, dass wir dafür stehen, dass Sanktionen weg müssen, dass vor allem auch die realen Miet- und Heizkosten bezahlt werden müssen und nicht hier schon wieder Prüfaufträge über Prüfaufträge in Auftrag gegeben werden. Es tut mir leid, aber irgendwie ist es typisch für Ihre Anträge, dass so etwas einfach nicht aufgelistet wird, dass das in Ihren Anträgen fehlt.
Richtig ist auf jeden Fall, wenn man möchte, dass das Arbeitslosengeld I länger gezahlt wird, dann ist natürlich ein ganz besonderer Grund dafür ausschlaggebend. Wenn Arbeitslosengeld I länger gezahlt wird, haben Erwerbslose natürlich auch länger Zeit, sich nach einer neuen, nach einer guten Arbeit umzusehen. Das heißt also, sie müssen nicht das erstbeste Angebot annehmen, bei dem sie wahrscheinlich vom Einkommen her massiv absacken, sondern sie können sich aussuchen, ob sie nicht besser eine gut bezahlte Arbeit annehmen. DIE LINKE steht dafür, dass Menschen mit Behinderungen und über Fünfundfünfzigjährige mindestens zwei Jahre lang Arbeitslosengeld I bekommen sollen, über Sechzigjährige mindestens 30 Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld I erhalten sollen. Natürlich stehen wir dafür, dass für jedes Jahr, in dem auch ein Arbeitslosengeld-I-Beitrag geleistet wird, sich der Anspruch um einen Monat verlängert.
Für uns hat die Arbeitslosenversicherung die Aufgabe, im Fall der Arbeitslosigkeit den Lebensstandard abzusichern. Wer gute Arbeit will, darf eben beim Arbeitslosengeld I nicht sparen. Wir gehen heute mit Ihnen und Ihrem Antrag gemeinsam den ersten Schritt, wohl wissend, dass damit nicht das Ende der Fahnenstange erreicht ist. Das heißt also, wir stimmen Ihrem Antrag erst einmal zu.
Zum FDP-Antrag muss ich sagen, dieser Antrag ist wirklich nur eine Farce. Wie sagen Sie so schön? Ich zitiere: „Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) bittet den Senat, sich dafür einzusetzen, die Arbeitslosenversicherung als Risikoversicherung zu stärken, eine Ausweitung von Leistungen für bestimmte Gruppen zu verhindern und mit Blick auf Wachstum und Beschäftigung eine Steigerung der Lohnnebenkosten abzuwenden.“ Die Steigerung der Lohnnebenkosten abzuwenden? Das sehe ich doch richtig, das wird jetzt von einer Partei beantragt, die gemeinsam mit der CDU auf Bundesebene eine Erhöhung der Krankenkassenbeiträge für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zum 1. Januar 2011 eingeführt hat?
Liebe Kollegen, da erübrigt sich doch bestimmt jegliche Debatte zum Thema mehr Netto vom Brutto. Ihre Politik ist unglaubwürdig. Sie sind unglaubwürdig, und Ihren Antrag können wir nur ablehnen!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich werde jetzt hier keine Rede über Moral, Ethik oder über die besondere Bedeutung halten, denn wichtig ist es doch für uns alle, und es sollte auch das Ziel sein, dass eine bessere Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in den allgemeinen Arbeitsmarkt stattfindet. Der Kollege Frehe hat hier sehr umfangreich noch einmal die Mitteilung des Senats hervorgehoben und auch den Antrag begründet, und das sogar, wie ich finde, viel umfangreicher, als sich einiges im Antrag nachlesen lässt.
Ich will drei Punkte ansprechen. Erstens, beim Jobbudget und bei der unterstützten Beschäftigung habe
ich zumindest nicht die aktuellen Zahlen herauslesen können. Es ist natürlich immer wieder interessant, wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer tatsächlich in den ersten Arbeitsmarkt oder in Projekte auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden konnten oder wie viele da überhaupt integriert worden sind. Ich weiß, dass hier sehr hohe Anstrengungen von den Mitarbeiterinnen, Mitarbeitern und von den Kolleginnen und Kollegen unternommen werden. Das Ergebnis ist aber nach wie vor ausbaufähig. Das bedeutet aber nicht, dass hier mangelndes Engagement der Kolleginnen und Kollegen vorliegt, sondern es ist zu wenig Personal vorhanden. Das muss man auch immer wieder im Hinterkopf haben, wenn man Forderungen aufstellt, die eine bessere Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt fordern. Wir wissen auch, dass das zeitintensiv ist. Die Arbeitgeber werden einzeln angesprochen, und es finden Besuche bei den Arbeitgebern statt. Wie bereits gesagt, sollte hier eine Überlegung im Mittelpunkt stehen, die tatsächlich daraufhin abzielt, mehr Personal einzustellen. Der zweite Punkt, den ich positiv hervorheben möchte, ist, dass man bei den Schulen anfängt, was wunderbar ist. Die Schülerinnen und Schüler sollen viel eher gefördert werden, als es bislang noch der Fall ist. Sie sollen auch eigenständig entscheiden, was sie wollen und was möglich ist, um dann natürlich auch eine zielgerichtete Förderung vornehmen zu können. Der dritte Punkt ist nicht sehr positiv. Sie haben in Ihrem Antrag geschrieben, dass Sie „Integra“ wieder reaktivieren wollen. Das ist in Ordnung, aber benennen Sie dann bitte auch, dass die ersten Pläne bereits in den Schubläden des Geschäftsführers der Werkstatt Bremen vorhanden sind. Das haben Sie hier nicht gemacht, Sie haben es eher wohlformuliert. Ein wenig ungenau sind Sie dabei geblieben. Ich könnte auch sagen, Sie kommen da auf Ihrer „Nudelsuppe dahergeschwommen“, bleiben völlig unkonkret, allgemein, ja fast banal.
Ein wenig mehr Substanz wäre bei solch einem Antrag gut gewesen. Sie haben regelmäßig Gespräche mit dem Geschäftsführer geführt. Warum schreiben Sie es dann nicht in den Antrag? Das ist jetzt aber nicht der Grund, weshalb wir Ihren Antrag ablehnen. Gewiss nicht! Etwas mehr Substanz täte Ihnen beileibe aber sehr wohl.
Sehr geehrte Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach wie vor ist es so, dass in vielen Weltgegenden heutzutage noch immer Verfolgungen, Hungersnöte und Krieg herrschen. In akuten Krisensituationen sind es vor allem die unmittelbaren Nachbarstaaten, die meistens selbst häufig verarmt, die Aufnahme von Zehntausenden oder Hunderttausenden Flüchtlingen organisieren müssen und damit mitunter auch überfordert sind. Die erste Welt, also auch wir hier in Bremen, darf dabei nicht tatenlos zusehen. Wir müssen zeigen, dass uns das Schicksal der Flüchtlinge dieser Welt nicht gleichgültig ist. Das genau will dieser Antrag. Dieser Antrag will, dass wir die Menschen aus den Lagern und aus den Notsituationen herausholen, dass wir sie nach Deutschland holen, dass wir sie auch nach Bremen bringen, und das nicht nur einmal oder ab und zu, nein, er fordert die kontinuierliche Aufnahme von Flüchtlingen in Deutschland und auch die kontinuierliche Aufnahme von Flüchtlingen in Bremen. Resettlement bedeutet Neuansiedlung. Personen sollen unkompliziert einen dauerhaften Aufenthalt erhalten und sich so wieder ein Leben in Frieden und in Freiheit aufbauen können. Das ist der Sinn von Resettlement. Bislang ist Deutschland aber leider noch kein sogenannter Resettlement-Staat, obwohl bereits seit 2008 entsprechende Konzeptvorschläge vorhanden sind. Wir finden, dass der internationale Flüchtlingsschutz eine Daueraufgabe darstellt, an der wir uns verantwortungsvoll und konsequent beteiligen sollten und müssen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß, die Zeit ist fortgeschritten. Ich weiß, Sie möchten nach Hause.
Trotzdem möchte ich Sie bitten, doch mit uns gemeinsam noch einmal den Weg zu gehen, hier über unseren Antrag zu diskutieren und hoffentlich auch positiv zu befinden, eine zentrale Servicestelle zur Anerkennung von im Ausland erworbenen berufsqualifizierenden Ausbildungs- und Bildungsabschlüssen einzurichten.
Wir haben des Öfteren Zuwanderungsdebatten sowohl im Bund verfolgen als auch teilweise hier im Haus führen können, und es wird immer wieder auf die Beseitigung von Zuwanderungshemmnissen hingewiesen. Es gibt eine Begründung, die dabei häufig im Mittelpunkt steht. Die Begründung lautet: Ja, wir brauchen auch aus dem Ausland stammende Fachkräfte, die wir hier in Bremen einsetzen können. Ob die Wirtschaft diese vielen Fachkräfte tatsächlich braucht, das kann ich nur eingeschränkt beurteilen. Ich weiß aber, dass ein Teil derer, die scheinbar gebraucht werden, schon längst bei uns sind.
Es gibt unter anderem Verkäuferinnen im Supermarkt, die irgendwann einmal vielleicht in einem Krankenhaus oder in einem Lebensmittelgeschäft gearbeitet haben. Es gibt Taxifahrer, die vielleicht einen akademischen Abschluss gemacht haben, und es gibt den einen oder anderen Gemüsehändler auf dem Grünmarkt, der vielleicht auch einmal irgendwann selbstständig im Handwerk gewesen ist, nicht alles in Bremen, nicht alles in Deutschland, aber in den Heimatstaaten, aus denen sie kommen. Warum können also genau diese Menschen bei uns nicht in ihrem erlernten Beruf oder mit ihrem Studienabschluss arbeiten? Das Problem ist, dass diese Berufe, diese Abschlüsse, die sie mitbringen, häufig nicht anerkannt werden oder noch nicht anerkannt wurden und es meistens einen langen Weg für diejenigen bedeutet, damit ihr Abschluss hier auch Anerkennung findet.
Zudem werden die Menschen von Pontius nach Pilatus geschickt, und sie wissen eigentlich gar nicht, wer ihr Ansprechpartner ist und bei wem sie ihren Bildungsabschluss beziehungsweise Berufsabschluss anerkennen lassen können. Wenn sie es erfahren haben, dann gibt es mehrere Möglichkeiten, dann gehen Sie einmal hierhin oder Sie gehen einmal dorthin! Frust und Enttäuschung machen sich häufig breit. Sobald Frust und Enttäuschung so groß sind, dass die Verzweiflung schon quasi im Haus steht, er
werben sie lieber eine Taxilizenz, als sich weiter diesem Behördenwirrwarr auszusetzen. Dann haben wir noch einen qualifizierten Facharbeiter oder qualifizierte Facharbeiterin weniger. Deshalb haben wir gesagt, dass es doch sinnvoll wäre, wenn wir in Bremen zumindest ein Zeichen nach dem Motto setzen könnten: Wir wollen alles aus einer Hand haben!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Beim Gammelfleisch hatten wir die Debatte, wir hatten die Debatte um BSE, jetzt haben wir Dioxin. Wer trägt denn jetzt die Schuld am Dioxinskandal?
Was in der Debatte deutlich wird, nicht nur hier im Haus, sondern im ganzen Bundesgebiet: Die Firmen schieben sich gegenseitig die Schuld und die Verantwortung zu. Kontrollbehörden der einzelnen Länder schieben die Schuld auf Kontrollbehörden anderer Länder. Am Ende stehen wir da, vielleicht nicht wie ein Tor, aber wir sind zumindest so klug als wie zuvor. Es gibt schwarze Schafe. Das wissen wir. Das ist seit Jahren bekannt. Es gibt bedenkenlose Täter, und das ist auch seit Jahren bekannt. Nur, hier muss endlich eingegriffen werden. Blauäugigkeit hilft uns doch an dieser Stelle nicht weiter, und Blauäugigkeit ist doch auch nicht nur die Ursache. Frau Kollegin Dr. Mathes sagte, es gibt ethisch bedenkliche Massentierhaltung. Ja, gibt es! Die muss
überdacht werden. Die muss überarbeitet werden. Die muss meines Erachtens abgeschafft werden.
Aber das sind nicht die einzigen Gründe. Wir sehen viel mehr die Gründe darin, dass wir einen völlig unkontrollierten Weltagrarmarkt haben. Wir haben einen gnadenlosen Preiskampf, der stattfindet. Lebensmittel werden immer mehr zum Sicherheitsrisiko, wenn vor allem Niedriglöhne und global gehandelte Billigrohstoffe den Ton angeben. Das sind doch die Gründe. Wenn Sie, Frau Kollegin Dr. Mathes, Klasse statt Masse fordern, dann sage ich: Ja, das fordern wir auch, das klingt auch gut. Dann aber bitte schön auch für alle und nicht in der Art und Weise, dass es heißt, Bio auf der einen Seite für die Reichen und irgendetwas Verseuchtes auf der anderen Seite für die Armen, weil sie einfach nicht das Geld haben, sich Bioware leisten zu können.
Allein durch mehr Kontrolle und höhere Strafen sind die grundlegenden Ursachen, die jetzt in diesem Dioxinskandal liegen, nicht zu bekämpfen. Aber wenn man genau diese Maßnahmen erst einmal ergreifen würde, wäre doch schon einmal ein Anfang gemacht. Darüber hinaus haben wir doch jetzt festgestellt, dass freiwillige Kontrollen nicht funktionieren. Was wäre also die Alternative? Eine Alternative wäre, effektive staatliche Kontrollen einzuführen. Auch müssen Schuldige zur Rechenschaft gezogen werden.
Herr Kollege Oppermann, Sie sprachen davon, man müsste vielleicht so eine Art Produkthaftung einführen. Diese Produkthaftung gibt es aber bereits. Es gibt ein Produkthaftungsgesetz. Im Produkthaftungsgesetz regelt der Paragraf 1 auch die Haftung bei Schäden. So muss man das ganz banal ausdrücken. Dieser Paragraf, dieses Gesetz muss einfach einmal zur Anwendung gebracht werden. Das blieb bislang aus. Wir müssen zudem dafür sorgen, dass den Beschäftigten, die in derartigen Unternehmen Missstände ansprechen, aufdecken, in die Öffentlichkeit tragen, ein besonderer Schutz zukommt,
besonderer Schutz vor allem deshalb, damit sie eben keine rechtlichen, finanziellen Konsequenzen durch ihre Arbeitgeber zu befürchten haben müssen.
Fest steht auf jeden Fall eines: In diesem Dioxinskandal sind die Leidtragenden die Verbraucherinnen und Verbraucher und die Landwirte. Das bundesweite theatralische Agieren hat das Vertrauen in saubere Lebensmittel – so will ich sie einmal nennen – doch massiv erschüttert. Vielleicht schauen wir aber noch einmal ein bisschen genauer auf Bremen! Es interessiert mich schon, wann der Senat die Bevölkerung informiert hat. Wenn nicht, warum
hat er sie nicht informiert? Wann hat denn der Senat angefangen, mit der Verbraucherzentrale zu kooperieren? Meines Wissens wurden erst Mitte Januar Informationen überhaupt bei der Verbraucherzentrale auf die Website gestellt. Ich meine, wir sprechen seit Dezember darüber.
Liegen denn überhaupt schon Erkenntnisse vor, ob dioxinverseuchte Lebensmittel in Bremen aufgetaucht sind? Sind schon Menschen zu Schaden gekommen? Wurde danach gesucht, und wenn nicht, warum nicht? Es sind alles offene Fragen, die hier nicht beantwortet werden können oder die sich mir auch zumindest aus der öffentlichen Berichterstattung nicht erschließen.
Dann muss man natürlich auch noch einmal schauen, woher denn die Dioxinverseuchungen kommen. Da, liebe Frau Dr. Mathes, würde ich Sie auch gern fragen: Ist Ihnen bekannt, dass die Fette, die in die Futtermittel gemischt wurden, aus einer Biodieselaufbereitungsanlage stammen? Wie ist es dann auch zu bewerten, dass die Erzeugung von regenerativer Energie zur Vergiftung von Futtermitteln führt? Muss man da nicht neue Regelungen treffen, die genau da eine Trennung vornehmen? Ja, natürlich!
Sie können doch nicht auf der einen Seite immer nur Ihre grüne Politik vertreten und auf der anderen Seite aber die Nachteile hinten herunterwischen. Fakt ist doch, dass jedes Ereignis genauso wie eine Medaille immer zwei Seiten hat.
Nein, aber man muss doch auch hier Regelungen und Kontrollmechanismen einführen, und das wiederum verschweigen Sie mit Ihrer angeblich so tollen grünen Politik! Ich sage Ihnen einfach nur, Sie dürfen nicht vor Risiken und Nebenwirkungen die Augen verschließen. Es gibt immer zwei Seiten, auch bei Bio gibt es zwei Seiten. Ich kann Ihnen auch gern sagen, dass bei Bio immer die Seite zu berücksichtigen ist, dass weltweit im Zuge von Preisentwicklung, von regenerativen Energieträgern immer mehr auch Monokulturen entstehen, die die Erzeugung von Lebensmitteln auch in der Dritten
Welt zurückdrängen und so weiter. Das sind doch alles zwei Seiten,
und die bitte ich einfach nur zu berücksichtigen, und die bitte ich auch einfach in der Politik anzuwenden. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Tittmann, wieder einmal beweisen Sie uns, dass Ihnen wenig an inhaltlicher Arbeit, dafür aber viel am dumpfen Populismus liegt. Hätten Sie ein ernsthaftes Interesse, das Leid dieser Tiere zu beenden, hätten Sie sich vielleicht noch etwas mehr Mühe gegeben, sich auch in dieses Thema einzuarbeiten, und nicht nur eine oder zwei Textfundstellen aus dem Internet zitiert.
Dann hätten Sie möglicherweise erfahren, dass es schon viele Anträge zu diesem Thema gab, dass auch viele Anträge zu diesem Thema schon behandelt wurden und dass es vor allem einen Beschluss aus der letzten Legislaturperiode der Bürgerschaft gibt, der einen geordneten Ausstieg aus den Affenversuchen fordert. Dieser fraktionsübergreifende Konsens, der hier im Haus beschlossen wurde, besteht bis zum heutigen Tag und wurde noch nie aufgeweicht.
An einer Stelle spiegelt es sich sogar im rot-grünen Koalitionsvertrag für die 17. Legislaturperiode, also für die jetzige, wider, ich zitiere: „Der Auftrag der Bremischen Verfassung verpflichtet uns, Tiere als Lebewesen und Mitgeschöpfe zu achten.
Es werden alle Vorkehrungen unterstützt, Tiere vor nicht artgemäßer Haltung und vermeidbarem Leiden zu bewahren.“ Demzufolge wurde, als die letzte Genehmigung auch im November 2008 auslief, aus fachlichen Gründen keine neue Genehmigung erteilt. Natürlich legte Prof. Kreiter vor dem Verwaltungsgericht Rechtsmittel dagegen ein. Dies ist aber unabhängig von persönlichen Meinungen, von persönlichen Auffassungen das Recht eines jeden Bürgers in unserer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft.
Die Behörde machte ihrerseits klar, dass sie wegen der grundlegenden Bedeutung dieser Angelegenheit vor dem Bundesverfassungsgericht klagen möchte und auch die ganze Angelegenheit ausurteilen lassen möchte. Es gab dann auch noch eine Sitzung vor dem Verwaltungsgericht Bremen, es gab weitere Einwände seitens der Gesundheitsbehörde und so weiter. Sie sehen aber, dass anhand der ganzen Maßnahmen, die bislang ergriffen wurden, zurzeit kein weiterer politischer Handlungsbedarf besteht. Wir alle möchten natürlich das Leid der Affen an der Universität möglichst bald beenden, doch dafür gibt es eben die Gewaltenteilung mit einem klaren Rahmen auf der einen Seite für das exekutive Handeln und auf der anderen Seite mit einem klaren Rahmen für das Rechtsverfahren, das beschritten wird.
Im Übrigen wollen wir Ihnen gern noch mit auf den Weg geben: Wer in einem Antrag von „ethnisch“ fragwürdigen Tierversuchen spricht, ist offenbar nicht ganz der deutschen Sprache mit ihrem vielfältigen Fremdspracheneinfluss mächtig. Gerade von Ihnen, Herr Tittmann, hätte ich da etwas anderes erwartet.
Ich hätte zumindest erwartet, dass Sie das Wort „ethnisch“ im Zusammenhang mit Menschen verwenden. Sollten Sie vielleicht den Begriff „ethisch“ gemeint haben? Davon gehe ich jetzt einmal wohlwollend aus. Menschliches Handeln, welches einer Moral unterzogen wird? Dann sollten Sie es auch in Ihren Antrag schreiben oder sorgsamer arbeiten! Ich freue mich in diesem Zusammenhang auf zukünftige Anträge von Ihnen zu diesem Thema. Ich könnte Ihnen auch schon einen Titel nennen: Frühförderung der deutschen Sprache im Land Bremen. Dass hier Handlungsbedarf besteht, haben Sie eindrücklich bewiesen.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Geschichte der Bürgerarbeit ist eine Geschichte, wir würden sie bezeichnen als Verwilderung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente. Seit dem Jahr 2006 wird bereits in verschiedenen Kommunen damit experimentiert, Erwerbslose für ein wirkliches Minimalentgelt in Beschäftigung zu bringen. Der arbeitsmarktpolitische Effekt, der damit erreicht wird, ist auch minimal. Im Wesentlichen wurden Erwerbslose eher dazu gedrängt, diese Pseudoarbeitsplätze entweder anzunehmen oder sich, wenn sie nicht mit Regress, Repression oder sonstigem Druck aufwarten wollten, aus dem Leistungsbezug abzumelden. Druck auf Erwerbslose und das Verehrenamtlichen öffentlicher Aufgaben ist unserer Meinung nach die Zielsetzung, die jetzt vor allem auch mit der Bürgerarbeit neu verfolgt werden soll.
Im April 2010 hat nun die Bundesregierung die Bürgerarbeit als neues arbeitsmarktpolitisches Instrument eingeführt, und hier ist die Grundidee dieselbe: Erwerbslose sollen für noch weniger Lohn arbeiten gehen als bisher schon, etwa 900 Euro soll es für eine Stelle in einer 30-Stunden-Woche geben. Aus dem Leistungsbezug kommt damit natürlich niemand heraus, wenn diese 900 Euro der Bruttobetrag sind. Natürlich muss davon Miete gezahlt werden, es gibt Nebenkosten, und ein bisschen leben möchte man auch, es reicht nicht!
Die Stundenzahl kann aber, so hat es die Bundesregierung beschlossen, vom Arbeitgeber aufgestockt werden, auch eine tarifliche Bezahlung ist nicht ausgeschlossen.
Die Anfrage der Fraktion DIE LINKE richtete sich deshalb überhaupt erst einmal darauf zu erfahren, wie dieses Instrument denn nun in Bremen und in Bremerhaven eingesetzt wird. Um es gleich zu sagen, der Einsatz in Bremerhaven ist so überhaupt nicht akzeptabel. In Bremerhaven wird, so die Auskunft des Senats, nicht aufgestockt, die Betroffenen erhalten 900 Euro brutto. Angestellt werden sie bei Beschäftigungsträgern, die auch namentlich aufgelistet sind. Über die Bezahlung von 900 Euro brutto
sollen die Betroffenen sich dabei noch freuen, nach der Entgeltordnung von VaDiB hätten sie für 30 Stunden nämlich noch weniger zu erwarten gehabt. Na, was für ein Glück! Diejenigen, die in Bürgerarbeit kommen, werden die Hände über dem Kopf zusammenschlagen, aber sicherlich nicht vor Freude.
In Bremen sollen die Bürgerarbeitsplätze bei kommunalen oder kommunennnahen Arbeitgebern eingerichtet und tariflich bezahlt werden. Das würde zur Folge haben, und da werden wir natürlich auch noch weiter nachfragen, dass die Betroffenen dann mit einem Entgelt um die 1 000 bis 1 050 Euro rechnen könnten. Aber auch das, meine Damen und Herren, reicht doch einfach nicht aus, um davon leben zu können. Hier wird der wesentliche Effekt der Bürgerarbeit noch einmal deutlich, über die Stundenreduzierung noch niedrigere „Monatsgehälter“ zur Norm für öffentlich geförderte Beschäftigung zu machen.
Wir sind sehr wohl mit der Situation vertraut, und ich denke, dass mich hier auch meine nachfolgenden Rednerinnen und Redner darauf hinweisen werden, aber in Berlin und Brandenburg wird es doch auch so gemacht, da muss doch auch die Bürgerarbeit durchgeführt werden, weil es von der Bundesebene vorgeschrieben ist. Klar, auch in diesen Bundesländern, auch dort, wo DIE LINKE mitregiert, wird die Bürgerarbeit eingeführt. Der Unterschied ist nur, dass die Bürgerarbeit dort mit Landesmitteln aufgestockt wird und Mindestbruttolöhne für den Sektor der öffentlich geförderten Beschäftigung gezahlt werden, und die liegen in diesen Bundesländern bekanntlich bei 1 300 Euro und werden dort auch nicht unterschritten.
Das wäre unseres Erachtens auch der richtige Weg für Bremen und Bremerhaven gewesen, nämlich sowohl das Geld vom Bund zu nehmen, ohne damit aber ein Instrument zu installieren, das noch prekärer als die bisherigen arbeitsmarktpolitischen Instrumente ist.
Am bemerkenswertesten ist die Antwort des Senats auf die Frage 2b. Hier hatten wir danach gefragt, wofür eigentlich die 1,95 Millionen Euro beziehungsweise die 550 000 Euro, die bei der BAgIS beziehungsweise ARGE für die Umsetzung der Bürgerarbeit, also, für die Verwaltung und nicht für die Arbeit an sich, gedacht sind, und woher sie kommen. Es ist in der Tat so, dass hierfür kein zusätzliches Geld von der Bundesanstalt fließt. Es handelt sich insgesamt um 2,5 Millionen Euro, um Geld, das aus dem Eingliederungstitel herausgeschnitten wird. Das heißt für Bremen ganz konkret, wenn man diese ganze Fiktion der besonderen Aktivierung beiseite legen würde, dann könnte man mit diesem Geld jedem Erwerbslosen und jeder Erwerbslosen, theoretisch 271 Euro mehr an Lohn zahlen. Wir sind hier sehr gespannt darauf, wie SPD und Grüne den Erwerbs
losen zukünftig erklären werden, warum nicht die Leute auf den Bürgerarbeitsplätzen dieses Geld bekommen, sondern es in der Verwaltung verbleibt. – Vielen Dank!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich finde, wenn ein neues arbeitsmarktpolitisches Instrument eingeführt wird, dann ist es legitim, dieses Instrument zu hinterfragen, dieses Instrument zu durchleuchten, auch Befürchtungen zu äußern und vielleicht auch Kritik, wo sie angebracht erscheint, vorzutragen. Ich finde, man muss hier wirklich einmal auf den Prüfstand stellen, was das arbeitsmarktpolitische Instrument der Bürgerarbeit von den restlichen arbeitsmarktpolitischen Instrumenten, die wir bislang in der Anwendung haben, unterscheidet.
Sicher, wir haben jetzt eine Sozialversicherungspflicht dabei. Das heißt aber: Aufgrund der niedrigen Bezahlung müssen wir hier quasi von sozialversicherungspflichtigen Ein-Euro-Jobs sprechen: Wir haben hier auch ein Profiling, das vorab durchgeführt wird. Gut, das haben wir bei den anderen arbeitsmarktpolitischen Instrumenten auch. Was ist daran neu? Es ist auch nicht neu, dass eine Fremdvergabe dieses Profilings stattfindet, immer mit dem Ziel, Leute zu qualifizieren, immer mit dem Ziel, Menschen aus der Arbeitslosigkeit heraus in den ersten Arbeitsmarkt, in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und vor allem in eine Beschäftigung zurückzuführen mit einem Lohn, von dem sie tatsächlich auch leben können, sodass sie nicht mehr auf eine Alimentation von staatlicher Seite angewiesen sind.
Genau das ist aber hier der Fall bei dem Instrument der Bürgerarbeit. Nach wie vor wird die staatliche Alimentation, Herr Nestler, nicht gelöst werden können, weil der Verdienst, der hier angesetzt wird, einfach zu wenig ist, als dass man davon Miete, Nebenkosten und Lebenshaltungskosten finanzieren könnte. Das heißt also, irgendwoher muss noch zusätzliches Geld fließen.
Es ist okay, es ist ein neues Instrument. Ich finde das in Ordnung, wenn Frau Schön sagt, dass sie dieses neue Instrument gut findet, dass sie es hier auch zur Anwendung bringen möchte. Ich finde es legitim, wenn wir sagen, wir haben Kritik daran. Wie soll es denn zukünftig aussehen?
Letzte Woche gab es eine Talkrunde des Nordwestradios hier im Haus der Bürgerschaft, und da hat sich der Staatsrat zumindest so geäußert, dass man in Versuchung kommen könnte, ihm zu unterstellen, dass die Bürgerarbeitsplätze hier in Bremen deutlich ausgeweitet werden sollen. Da müssten wir als LINKE natürlich erst einmal im Dreieck springen
und sagen, um Himmels Willen, das wollen wir nicht. Aber wir sind natürlich so realitätsnah, dass wir sagen, die Interessenbekundung und die Vergabe der Bürgerarbeit in die Kommunen ist nun einmal gelaufen, und die Entscheidungen für den Zeitraum 2010 bis 2013 stehen fest. In Bremen gibt es 200 Plätze, in Bremerhaven gibt es 210 Plätze.
Aber trotzdem gibt es auch Äußerungen, zu denen man fragen kann, wie es denn zukünftig – also nach 2013 – aussehen soll, wenn dann die ersten Bekundungen kommen und gesagt wird, die Bürgerarbeit hat sich etabliert, und wir konnten die Arbeitslosenzahlen noch weiter herunterdrücken. Natürlich wissen wir alle, dass es sich dabei um statistische Tricks handelt. Wie soll es denn zukünftig aussehen? Bremen ist pleite, und da kommt etwas Geld vom Bund, man kann trotzdem öffentlich geförderte Beschäftigung weitermachen, also können wir doch einmal überlegen, dieses Instrument weiter auszubauen. Genau das möchte DIE LINKE nicht. Deswegen äußern wir auch mittels einer Großen Anfrage unsere grundsätzliche Kritik an diesem Instrument, und das muss einfach gewährleistet sein.
Lieber Herr Dr. Möllenstädt, ob wir mit unserer Anfrage den richtigen Fokus gesetzt haben, müssen Sie schon unserer Fraktion überlassen! Wenn Sie meinen, da müsste ein anderer Fokus in den Mittelpunkt gestellt werden, dann stellen Sie selbst eine Anfrage! Die können wir dann auch gern hier diskutieren. Aber Ihre Argumentation dem Sinne nach, Vorfahrt für freie Bürger in einem freien Land, und am besten sollen sich alle in dem großen Haifischbecken im Ellenbogensystem durchsetzen, und Sie stehen noch am Rand und geben den Menschen den Stoß hinein, ist nicht in Ordnung, das wollen wir auch nicht tolerieren. – Danke!
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Tittmann, ich wusste nicht, dass DIE LINKE schon in der Bundesregierung ist und damit in Verantwortung steht, dass wir die Leiharbeit abschaffen können. Es ist aber schön, dass Sie uns schon an dieser Stelle sehen!
Herr Dr. Möllenstädt, bei Ihnen würde ich mich freuen, wenn Sie irgendwann einmal hier vorn stünden und nicht ständig so weltfremd daherreden würden,
denn Ihr Antrag zeigt doch einmal mehr, wie weit Sie tatsächlich von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern entfernt sind, und dementsprechend kann man Ihrem Antrag auch nicht zustimmen.
Im Übrigen ist es immer relativ komisch und kommt etwas überraschend, wenn hier ein Antrag von der rot-grünen Mehrheit des Hauses eingebracht wird. Es ist nun einmal so, dass die rot-grüne Bundesregierung unter Schröder zum 1. Januar 2002 die maximal erlaubte Überlassungsdauer von 12 Monaten auf zwei Jahre verdoppelt hat, das ist Fakt!
Die gleiche Bundesregierung von SPD und Bündnis 90/Die Grünen hat dann im Jahr 2003 mit dem ersten Hartz-Gesetz die Beschränkung der Überlassungsdauer vollständig aufgehoben, auch das ist Fakt.
Ebenso wurde das Verbot der Wiedereinstellung von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern, das sogenannte Synchronisationsverbot eingeführt. Durch dieses Synchronisationsverbot durften Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer bei der Verleihfirma nicht nur für einen ganz bestimmten Auftrag eines Entleihers eingestellt werden, auch diese Beschränkungen wurden von SPD und Bündnis 90/Die Grünen abgeschafft.
Natürlich müssen genau diese gesetzlichen Deregulierungen, die der Leiharbeit in Deutschland Tür und Tor geöffnet haben, wieder auf die politische Agenda, natürlich müssen sie wieder zurückgedreht werden, und trotzdem bleibt dieses komische Gefühl, dass es ausgerechnet Rot-Grün war, von denen diese Deregulierung eingeführt wurde.
Ich hätte mir jetzt gewünscht, dass hier ein sehr kämpferischer Antrag auf den Tisch gelegt wird, ein Antrag, der vielleicht auch eine eindeutige Absage an eine rot-grüne Schröder-Fischer-Politik beinhaltet, das ist nicht der Fall. Schade eigentlich!
Sie haben die Chance verpasst, Sie machen etwas Wahlkampf mit Ihrem Antrag, aber das ist auch in Ordnung. Wenn man aber schon nicht für ein Verbot der Leiharbeit aktiv werden will, dann sollte man zumindest die Forderungen etwas konkreter benennen, als Sie es im Antrag tun. Ich nehme jetzt vorweg, bevor Sie hier weiter dazwischenrufen, natürlich werden wir Ihren Antrag unterstützen, aber er ist einfach zu vage!
Nichts Greifbares! Was wäre denn besser gewesen?
Wir hätten gesagt, erstens, die Wiedereinführung des Synchronisationsverbots muss hinein. Leiharbeit darf nicht dazu dienen, eine befristete Einstellung über Bande zu spielen, sprich sie durch eine Leiharbeitsfirma vornehmen zu lassen. Es wäre zudem wünschenswert gewesen, wenn Sie zweitens die Entlohnung von Leiharbeiterinnen und Leiharbeitern zu den gleichen Bedingungen wie denen der Stammbelegschaften vornehmen lassen würden, plus eine Flexibilitätsprämie, die es natürlich dann auch ermöglicht, Leiharbeit, die dazu da ist, Auftragsspitzen abzufedern, für diejenigen etwas attraktiver zu machen, die sich tatsächlich flexibel am Arbeitsmarkt bewegen. Drittens darf die Gleichbehandlung von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern und
Stammkräften nicht durch Tarifvertrag abdingbar sein, warum sollte es da Änderungsmöglichkeiten geben? Das Einfallstor, das hier geschaffen wurde, muss dringend wieder geschlossen werden.
Viertens wäre es auch wünschenswert gewesen, wenn Sie konkret benannt hätten, dass eine erneute Begrenzung der überhaupt erlaubten Überlassungsdauer, wie sie schon einmal darin stand, wieder aufgenommen wird. Es ist doch vollständig absurd, dass eine Einstellung für einen Zeitraum von einem Jahr und länger in der Form der Leiharbeit getätigt wird. Genau diese Regelungen haben dazu beigetragen, dass Leiharbeit immer weniger mit dem Ausgleich kurzfristiger Auslastungsspitzen zu tun hat, es hat vielmehr immer mehr damit zu tun, dass Tarifverträge unterlaufen werden, dass Lohndumping stattfindet. Die Fraktion DIE LINKE wird sich, wie gesagt, Ihrem Antrag anschließen. Wir sagen aber auch klar, unser Ziel ist nicht, dass wir hier eine Art nachhaltige Leiharbeit einführen, die schlimmsten und skandalösesten Auswüchse begrenzen wollen, und damit die Leiharbeit zur Normalität werden lassen. Leiharbeit ist unserer Meinung nach ein Irrweg, und wir wollen, dass dieser Irrweg wieder beendet wird.
Ein Satz zur CDU! Wir finden, dass die Aufnahme der Leiharbeit ins Arbeitnehmerentsendegesetz nicht dazu beiträgt, Lohndumping zu stoppen, dementsprechend können wir Ihrem Antrag unsere Zustimmung nicht geben. – Vielen Dank!
Wir fragen den Senat:
Erstens: Gibt es im Land Bremen beziehungsweise in den Kommunen Bremen und Bremerhaven eine von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber den Kundinnen und Kunden umzusetzende Quote in Sachen Sanktionen gemäß Paragraf 31 SGB II, allgemein auch Sanktionsquote genannt?
Zweitens: Gibt es in der BAgIS und/oder der ARGE Bremerhaven Zielvereinbarungen, die eine Kürzung der Passivleistungen beinhalten?
Drittens: Wie bewertet der Senat – unabhängig von der beim Bund liegenden Gesetzgebungskompetenz – das Ansinnen, den „Sanktionsparagrafen“ nicht anzuwenden?
Sie haben zu Frage 1 geantwortet, wenn ich Sie richtig verstanden habe, es gebe gesetzlich natürlich keine Sanktionsquote, und es gebe in Bremen auch keine Sanktionsquote.
Wie erklären Sie sich denn dann die Aussage auf der BAgIS-Personalversammlung am 12. November dieses Jahres, dass es in Bremen eine Sanktionsquotenvorgabe von sechs Prozent gäbe?
Frau Senatorin, ich versuche hier gar nichts zu suggerieren. Ich habe Augen und Ohren, ich habe es gehört und habe dementsprechend auch die Frage formuliert, aber auch Herr Schneider sprach von einer Sanktionsquote in Bremen. Die fiel zwar nicht ganz so hoch aus wie die
sechs Prozent, aber er sprach immerhin von einer Sanktionsquote von 3,2 Prozent. Wie erklären Sie die?
Eine Frage zusätzlich zu Frage 3, zu der Sie ja auch etwas umfangreichere Ausführungen gemacht haben! Das Bundessozialgericht hat bereits Anfang des Jahres festgestellt, dass Hartz-IV-Entzug so nicht mehr möglich sein sollte und dass der Paragraf 31 auf jeden Fall noch einmal auf den Prüfstand zu stellen ist. Wie ist da die Einschätzung des Senats, und wofür setzen Sie sich konkret auf Bundesebene ein?
Ich wollte nicht die Ausführungen oder das Ergebnis der Kommission wissen, ich wollte noch einmal das konkrete Ansinnen des Senats in den Mittelpunkt stellen! Wie ist die Auffassung des Senats dazu?
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat Neuregelungen zu Hartz IV beschlossen, die wir allgemein nur als sozial ungerecht und nicht nachvollziehbar bezeichnen können, und vor allem sind diese Neuregelungen unserer Ansicht nach verfassungswidrig!
Werte Kolleginnen und Kollegen in den Reihen von CDU und FDP, ich finde, Sie sollten es nicht einmal im Ansatz wagen zu bestreiten, dass die Neuberechnung der Regelsätze und vor allem auch das geplante Teilhabepaket für arme Kinder nicht ausschließlich nach Haushaltslage erfolgte. Andernfalls müssten nämlich Ihre Kolleginnen und Kollegen im Bund nicht so herumzicken und würden einfach die Berechnungsgrundlage veröffentlichen, und dazu weigern sie sich ja nach wie vor. Das trauen sie sich nicht!
Warum nicht? Diese Regelsätze sind willkürlich, und diese Regelsätze entsprechen in keiner Weise den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Armselige fünf Euro mehr werden Hartz-IV-Empfängerinnen und -empfängern zugebilligt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit wird nicht einmal der Kaufkraftverlust der letzten Jahre ausgeglichen.
Das Teilhabepaket für arme Kinder erweist sich als Tropfen auf den heißen Stein, und auch bis heute kann niemand nicht so recht sagen, wie es überhaupt umgesetzt werden soll. Wir sind auf die vielen angekündigten Klagen gespannt. Viele Unterstützungen erfahren Sie ja bereits durch Rechtsanwältinnen und
Rechtsanwälte, und wir gehen davon aus, dass diese vielen Klagen, die eingereicht werden, auch Erfolg haben.
Unserer Meinung nach ist es dringend erforderlich, eine grundgesetzkonforme Ermittlung der HartzIV-Regelsätze, die sich vor allem an den tatsächlichen Bedarfen der Erwachsenen, der Kinder und der Jugendlichen orientiert, zu ermitteln.
Die Landesregierung muss sich dafür einsetzen, dass die Vorgaben des höchsten Gerichts eingehalten werden.
Nun liegt uns heute ein Antrag der rot-grünen Koalition vor. Wir sollen damit den Senat auffordern, sich vor allem im Bundesrat für diverse Ziele starkzumachen. Hier wird beispielsweise benannt, dass bei der Einkommensverbrauchsstichprobe nicht von den Verbrauchsausgaben der unteren 15 Prozent ausgegangen werden soll, sondern von den unteren 20 Prozent – Herr Frehe hat das gerade ausgeführt. Das finden wir erst einmal vernünftig. Wichtig ist aber, dass vor allem auch die verdeckt Armen, also die Menschen, die mit ihrem Einkommen noch unter dem Hartz-IV-Regelsatz liegen, überhaupt erst einmal aus dieser Berechnung herausgenommen werden.
Wichtiger ist darüber hinaus, dass wir die tatsächlichen Bedarfe ermitteln und uns nicht ausschließlich an den Ausgaben orientieren. Das ist ja auch ganz logisch. Ich kann nur das Geld ausgeben, das ich tatsächlich in der Tasche habe.
Gerade bei den einkommensärmeren Haushalten richten sich die Ausgaben nach den Möglichkeiten, die das geringe Einkommen überhaupt zulässt. Sie brauchen gar nicht zu lachen! Sie wissen ganz genau, dass arme Haushalte, und da müssen wir nicht unbedingt nur vom Landeshaushalt sprechen, sondern vor allem von den Privathaushalten, am meisten überschuldet sind, und zwar aufgrund ihrer Einkommenssituation. Ich finde es hämisch, wenn Sie sich hier einfach so hinsetzen und lachen!
Des Weiteren fordern Sie, dass alle Konsumausgaben, die die Referenzgruppe tätigt, in die Bestimmung der Regelleistungen eingehen sollen, sofern sie nicht anderweitig berücksichtigt werden. Um das hier auch noch einmal klarzustellen: Es geht nicht nur um Tabak oder um Alkohol, es geht auch um ganz banale Sachen. Warum sollen Hartz-IV-Empfängerinnen und -empfänger beispielsweise keine Haftpflichtversicherung haben dürfen? Das kann doch
nicht wahr sein! Warum sollen diese Personen sich keine Blumen kaufen dürfen? Das alles muss realistisch in die Regelsatzberechnung einfließen.
Über das sogenannte Bildungspaket hinaus sollen notwendige Bildungsausgaben in der Regelleistung der Kinder berücksichtigt werden. Auch das klingt erst einmal plausibel. Die Fraktion DIE LINKE erwartet aber darüber hinaus, dass das ganze Gutscheinsystem, das jetzt von der Bundesregierung eingeführt wurde, hinterfragt wird und dass tatsächlich auch hier der eigenständige Bedarf von Kindern ermittelt wird. Unserer Auffassung nach ist es nämlich nicht legitim, auch bei den Kindern pauschal das Warenkorbprinzip anzuwenden.
Sie fordern zudem die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns, der weitere Armut verhindern soll. Ja, sehr schön, das ist seit Jahren unsere Forderung, nur bei Ihnen stellt sich mir die Frage: Wie hoch ist der Mindestlohn denn mittlerweile in Ihren Forderungskatalog? Angefangen haben Sie einmal mit 7,50 Euro, sind mittlerweile bei 8,50 Euro oder vielleicht auch schon wieder darüber hinaus, das weiß ich nicht. Mir wäre es ganz lieb, wenn Sie endlich die Augen öffnen, den Taschenrechner zücken und feststellen, dass wir einen Mindestlohn von mindestens 9,62 Euro brauchen, um in der Zukunft überhaupt eine halbwegs armutsfeste Rente zu erhalten.
Insgesamt ist festzustellen, dass der Antrag für rotgrüne Verhältnisse in Ordnung ist, mehr aber auch nicht. Sie waren immerhin die Parteien, die Hartz IV eingeführt haben. Sie hätten bereits im Jahr 2004 einen eigenständigen Kinderregelsatz ermitteln können. Das haben Sie, Ihre Kolleginnen und Kollegen auf Bundesebene, aber nicht gemacht!
Darüber hinaus stellen wir fest, dass Sie die Anträge der LINKEN in der Bürgerschaft, die die Situation der Menschen verbessern sollten, fast ausschließlich mit Häme bedacht haben. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, Hochmut kommt auch hier vor dem Fall! Wenn es Ihnen um die Menschen ginge, hätten Sie sich als Regierungsfraktionen zumindest in den letzten dreieinhalb Jahren wesentlich kooperativer zeigen können, das haben Sie auch nicht gemacht! Vielleicht liegt es am näher rückenden Wahlkampf, dass bei Ihnen jetzt der Aktionismus ausbricht.
Wir werden Ihrem Antrag unsere Zustimmung geben, nur, im Gegensatz zu Ihnen betreiben wir damit nicht nur Augenwischerei! – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das in der Öffentlichkeit als Herdprämie bekannt gewordene Betreuungsgeld, über das wir gerade sprechen, wurde 2008 von der Großen Koalition auf Bundesebene beschlossen. Eingeführt werden sollte es dann aber doch nicht so schnell. Erst ab August 2013 sollen Eltern, die ihr Kind lieber zu Hause betreuen, anstatt es in eine Kita zu geben, ein Betreuungsgeld von 150 Euro im Monat erhalten. Die damalige Einigung richtet sich unserer Meinung nach letztendlich gegen die Kinder.
Ungeachtet aller Studien, die die frühkindliche Bildung und Betreuung beinhalten und sie als förderlich für die kindliche Entwicklung einschätzen, besonders wenn es um den Ausgleich von Nachteilen aufgrund der sozialen Herkunft geht, sollen Eltern nun auch noch belohnt werden, wenn sie ihren Kindern diese Förderung nicht zuteilwerden lassen.
Ganz so einfach war es auf Bundesebene dann doch nicht. Es wurde gestritten und gerungen. Die CSU wollte unbedingt. Die CDU wusste erst nicht ganz so recht, dann wollte sie aber doch. Die SPD auf Bundesebene ist anfangs wider besseren Wissens auf die CDU zugegangen und hat ein Betreuungsgeld in Aussicht gestellt. In Niedersachsen fordert sie nun mittlerweile – ein Glück kann ich dazu auch sagen – den Verzicht. Die FDP war eigentlich dagegen, konnte sich dann aber in den Koalitionsverhandlungen mit der CDU doch nicht durchsetzen. Also, ganz viel hin und her, ganz viel Bewegung, und dann kann man schon fast wieder sagen: Zum Glück sollte es nun erst im Jahr 2013 kommen, denn deswegen haben wir jetzt noch die Möglichkeit, darüber zu sprechen und eventuell auch dahingehend zu wirken, dass dieses Gesetz eben nicht in die Tat umgesetzt wird, wie es derzeit angedacht ist.
Auch innerhalb der LINKEN gab es eine große und sehr umfangreiche öffentlich geführte Debatte zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch das Betreuungsgeld, welche speziell durch die Vorstellung einer exponierten Vertreterin hohe Wellen geschlagen hat, das will ich nicht verhehlen. Dennoch bestand aber bei den LINKEN mit wenigen Ausnahmen Konsens, dass der LINKEN im Gegensatz zur damaligen und auch im Gegensatz zur jetzigen Bundesregierung die Kinder und vor allem ihre Bedürfnisse nicht egal sind. Alle Kinder würden von einer frühzeitigen Bildung und Betreuung in Kindertageseinrichtungen profitieren.
Ob nun Erziehungsgehalt oder Betreuungsgeld, die Verfechter propagieren die freie Wahl der Eltern, um sich dem Verdacht zu entziehen, sie wollten Frauen in ihre traditionelle Rolle weisen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die mit zu den Verfechtern zählen, vor allem auch Kolleginnen und Kollegen der CDU, Wahlfreiheit hat aber für Frauen und Männer eine völlig unterschiedliche Bedeutung. Oder können Sie sich vorstellen, dass sich für 150 Euro Betreuungsgeld der männliche Ernährer ebenso an den Wickeltisch begeben oder für ein Erziehungsgehalt von 1 000 Euro zu Hause bleiben würde?
Eine echte Wahlfreiheit kann es unserer Ansicht nach nur geben, wenn Arbeitsplätze und Kinderbetreuungseinrichtungen in ausreichender Zahl und vor allem in sehr guter Qualität vorhanden sind.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Nun hätten mich gerade die Ausführungen, bei denen die Redezeit zu Ende war, noch interessiert, aber anscheinend meldet sich hier niemand, sodass ich jetzt gleich an die Reihe gekommen bin.
Ich denke, dass man die Analyse, so wie Sie sie in der Antragsbegründung vorgenommen haben, so nicht stehen lassen kann. Man kann die Dimensionen der Arbeitslosigkeit in unserem Bundesland, sprich also 35 000 bis 50 000 Erwerbslose im Land Bremen, je nachdem, welche Zahlen man überhaupt zugrunde legt, nicht einfach nur auf der Ebene des Fachkräftemangels sehen und auch nicht nur auf dieser Ebene diskutieren. Es ist nicht so, dass die Arbeitslosigkeit nur damit begründet wäre, dass die Erwerbslosen allesamt nicht richtig qualifiziert wären. Ich fände es auch angemessen, auf dieser Grundlage zu debattieren. Deshalb wird auch eine Qualifikationsoffensive allein nicht der Schlüssel zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit im Land Bremen sein können.
Sie hatten es gerade angesprochen, Frau Kollegin Ziegert, viele Unternehmen – nicht alle, möchte ich ausdrücklich betonen – haben in den letzten Jahren nicht ausgebildet, und diese Unternehmen möchten aber trotzdem Fachkräfte einstellen. Deswegen haben sie sich Fachkräfte von überallher geholt, während die Kommunen die Kosten der Arbeitslosigkeit getragen haben und die Betriebe sich damit natürlich auch die Kosten der Ausbildung sparen konnten. Viele Investitionen der Arbeitsmarktpolitik zur Qualifikation von Erwerbslosen waren kurzfristig angelegt. Sie haben den Unternehmen mit öffentlichem Geld das Anlernen finanziert, während die Beschäftigten in den Unternehmen selten bis gar nicht Qualifikationen erhalten haben.
Ich finde, am stärksten hat sich dieser Missstand auch in den Zeiten der Kurzarbeit gezeigt. Die Möglichkeiten, Beschäftigte in dieser Phase weiter zu qualifizieren, sind von den Unternehmen im Land Bre
men kaum genutzt worden. Es ist auch ein ganz einfacher Grund, der dahinter stand: Man wollte die Beschäftigten quasi auf Standby haben, man wollte sie jederzeit einsetzen können, wenn es gerade genügend Aufträge gab. Da hat man natürlich die Weiterqualifikation etwas vernachlässigt.
Wenn wir heute einen Beschluss fassen, eine derartige Strategie zu beschließen, dann erwartet die Fraktion DIE LINKE vom Senat vor allem eine Strategie im Interesse der Beschäftigten und im Interesse der Erwerbslosen. Ich finde, diese dürfen wir nicht außer Acht lassen. Wir erwarten ein Nachdenken über verpflichtende Instrumente. Wir erwarten Instrumente, wie Unternehmen im Land Bremen auch für die Kosten der Qualifikationen angemessen mit herangezogen werden. Wir erwarten auch eine stadtteilorientierte Strategie, die darauf abzielt, dass Betriebe wieder verstärkt mit ihrem lokalen Umfeld kooperieren und vor allem Jugendlichen und Erwerbslosen aus gerade diesem Umfeld eine Chance geben, durch Ausbildung, durch Qualifikation und durch Beschäftigung einen Weg in diese Betriebe und in die Gesellschaft zurück zu finden.
Wie Sie sich sicherlich denken können, sind wir mit dem Verweis auf die Bremer Vereinbarung nicht ganz zufrieden. Wir stehen der Bremer Vereinbarung äußerst skeptisch gegenüber. Das erläutern wir auch jedes Jahr aufs Neue in der Arbeitsdeputation. Die Ausbildungslage für Jugendliche in Bremen und Bremerhaven ist desaströs, und die unverbindlichen Gesprächsrunden der Bremer Vereinbarung haben bisher wenig dazu beigetragen, sie zu verbessern. Grundlage einer Qualifikationsstrategie muss sein, dass sich Betriebe ihrer Verantwortung, selbst zur Ausbildung von Fachkräften beizutragen, nicht entziehen dürfen. Wenn das Land mehr für die Qualifikation von Fachkräften tut, dann muss es dafür erwarten, dass Betriebe sich auch stärker auf die lokale Beschäftigungslandschaft beziehen, als sie das momentan tun.
Wir werden Ihrem Antrag zustimmen, wir erwarten aber, dass die beauftragte Strategie auch der Arbeitsdeputation vorgelegt wird, dass die Meinungen von verschiedenen Gewerkschaften, von Beiräten, der Arbeitnehmerkammer und von Erwerbslosenverbänden eingeholt werde. Eine einseitige Lieferverpflichtung der öffentlichen Hand angesichts eines Fachkräftemangels, der – wie Sie auch gerade sagten – von vielen Betrieben hausgemacht ist, wäre für eine solche Strategie einfach zu wenig. – Danke!
Frau Abgeordnete, wenn Sie einen runden Tisch nach Vorbild der Bremer Vereinbarung einsetzen möchten, können Sie dann zusichern, dass Sie in diesem Fall auch die Erwerbslosenverbände diesmal mit an den Tisch holen?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bin doch ein bisschen verärgert über den Verlauf der Debatte. Natürlich ist es richtig, dass der Einsatz hoch entwickelter Technik, neue Technologien, eine verstärkte Arbeitsteiligkeit, die Rationalisierung und die Flexibilisierung betrieblicher Prozesse sowie massiver Zeitdruck mittlerweile leider, muss man dazu sagen, den Arbeitsalltag vieler Menschen prägen. Darüber hinaus werden auch immer höhere Anforderungen an die Bewältigung von Arbeitsaufgaben gestellt, und auch Erkenntnisse aus der Forschung belegen die deutliche Zunahme an psychischen Belastungen.
Was mir aber an dieser Debatte überhaupt nicht gefällt, ist, dass so getan wird – und das verärgert mich auch –,
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der ursprüngliche Antrag hieß ja, dass endlich ein Bericht zur Umsetzung des Handlungskonzepts „Stopp der Jugendgewalt“ vorgelegt werden soll. Ich finde, es ist den Antragstellern erst einmal zu danken, dass sie überhaupt mit ihrem Antrag dem Senat Druck gemacht haben, denn zwei Jahre zu brauchen, um ein geeignetes Evaluationskonzept für Projekte für verschiedene Maßnahmen überhaupt zu entwickeln und vorzulegen, ist eindeutig zu lang.
Eine zeitnahe Vorlage wäre sicherlich etwas anderes gewesen.
Natürlich kann man über die Beweggründe dieses Antrags trefflich spekulieren, wir landen bei unserer Bewertung Ihres Antrags immer wieder in der Law-and-order-Ecke. Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU und der FDP, Ihnen ist doch sicherlich klar, dass einerseits der Ruf nach Stellenabbau vor allem im öffentlichen Dienst wegen knapper Kassen mit der Forderung nach mehr Justiz und mehr Polizei nicht zusammengeht. Dennoch finden auch wir: Um überhaupt fundierte Forderungen aufstellen und entwickeln zu können, fundierte Forderungen, die eben nicht nur in die Richtung mehr Polizei und Justiz gehen, sondern die sich auch eindeutig mehr mit der Prävention beschäftigen, müssen Berichte vorgelegt werden. Deswegen werden wir uns bei Ihrem Antrag enthalten. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Fraktion DIE LINKE kritisiert ja schon seit Langem, dass trotz hoher Arbeitslosigkeit im Bundesland Bremen, also in Bremen und Bremerhaven, im Bereich der Arbeitsmarktpolitik gekürzt wird. Bevor Sie jetzt wieder aufschreien: Seit dem Jahr 2006 – und das kann man nachlesen – ist der Anteil an Landesmitteln in der Beschäftigungspolitik praktisch auf Null gesetzt worden. Das ist eine Politik der Ignoranz, die für uns nicht akzeptabel ist.
Die aktuellen Kürzungen der Bundesregierung treffen die Arbeitsmarktpolitik des Landes schwer, das ist klar, die BAgIS und auch die ARGE-Jobcenter in Bremerhaven werden über erheblich weniger Mittel verfügen. Das bereits beschlossene Landesprogramm „Geförderte Beschäftigung und soziale Stadtentwicklung“ soll daher gekürzt werden. Hier geht es nicht um Ein-Euro-Jobs, sondern vor allem um sozialversicherungspflichtige Stellen. Statt 690 Stellen – das hatte ich Ihnen beim letzten Mal schon vorgeworfen –, was ohnehin aus unserer Sicht noch viel zu wenig Stellen sind, sollen nur noch 562 Stellen gefördert werden. Das heißt, damit stehen viele Projekte, die gerade für die sozial benachteiligten Stadtteile wichtig sind, vor dem Aus.
Das heißt, die Recyclinghöfe in Gröpelingen, in Hastedt und in Tenever sollen keinen Platz mehr im Landesprogramm finden, die Projekte „Wilder Westen“ und das Café Abseits, ebenso die WaBeQ sollen durch die Kürzung des Programms nicht mehr be
rücksichtigt werden. In vielen weiteren Projekten sollen die geförderten Stellen gekürzt werden. Es geht hier, um es auch noch einmal zu benennen, Frau Ziegert, um Mütterzentren, um Werkstätten, um den Quartiersservice und um viele weitere. Diesem Zusammenbrechen von Strukturen wollen wir nicht einfach nur tatenlos zusehen.
Es ist nicht nur die Schuld der Bundesregierung, dass wir hier eine große Zahl von sozialen Projekten in den Stadtteilen verlieren sollen, es ist auch die Schuld eines Landeshaushalts, in dem für Arbeit und Beschäftigung nichts an Landesgeld vorhanden ist. Die EU-Mittel werden weniger, die Bundesmittel werden weniger, aber dass viele Projekte seit langem über Beschäftigungspolitik und die Kopfgelder für EinEuro-Jobs finanziert werden, statt über eine angemessene institutionelle Förderung ihrer Tätigkeit, das ist eine Entscheidung der Landespolitik gewesen. Diese Entscheidung finden wir falsch, diese Entscheidung rächt sich jetzt, und deshalb muss sie geändert werden, und wenn es in der nächsten Woche passieren soll, dann sind wir umso erfreuter darüber.
Wir fordern in unserem Änderungsantrag – das haben Sie richtig gesagt –, zehn Millionen Euro mehr in den Arbeitshaushalt einzustellen und damit auch einen Teil der Wirkung der Bundeskürzungen aufzufangen. Das machen im Übrigen andere Bundesländer auch, das macht Berlin so, das macht Brandenburg so, und es ist notwendig. Wir wollen mit dieser Förderung, mit diesen 10 Millionen Euro nicht unbedingt die Ein-Euro-Jobs erhalten, das dürfte wohl klar sein. Wir wollen vor allem die sozialversicherungspflichtigen Stellen im Programm erhalten.
Es kann doch nicht sein, dass am Ende einer rotgrünen Legislaturperiode weniger sozialversicherungspflichtige Beschäftigung öffentlich gefördert wird als am Anfang! Wo kommen wir denn da hin? Das ist Ihre Politik!
Das ist eine Politik der Kaltschnäuzigkeit, die man so nicht hinnehmen darf. Wenn dieser Änderungsantrag, den wir eingereicht haben, abgelehnt wird, dann werden sehr viele Betroffene wissen, dass sie von einem rot-grünen Senat für sich überhaupt nichts zu erwarten haben. – Danke!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Wirksamkeit der Arbeitsmarktpolitik und Arbeitsmarkteffekte bremischer Politik! Auch wenn die Anfrage jetzt schon ein paar Wochen zurückliegt, das Thema ist so aktuell wie nie. Gerade das Kürzungspaket der Bundesregierung wird die im Bereich der BAgIS und der Arge Bremerhaven zur Verfügung stehenden Mittel voraussichtlich um gut 20 Prozent reduzieren. Das heißt in Zahlen: Allein die BAgIS wird vorraussichtlich 15 bis 20 Millionen Euro weniger an Mitteln der aktiven Arbeitsmarktförderung einsetzen können. Das ist doch ein drängendes Problem, das wir hier lösen müssen!
Hier rächt sich genau die in der Antwort des Senats dargestellte Haltung, eigene Mittel des Landes seien überhaupt nicht nötig. Dabei müsste man doch gerade jetzt diese Haltung korrigieren. Im Moment brechen Strukturen zusammen, nicht nur bei den Beschäftigungsträgern, auch bei Vereinen und Projekten in den Stadtteilen, die man gerade nicht zusammenbrechen lassen darf. Hier müssen wir mit Landesmitteln aktiv werden. In diesem Punkt unterstütze ich Herrn Nestler. Hier hat er recht.