Jörg Bode

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Last Statements

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister Pistorius, vor dem Hintergrund, dass es auch aufgrund der Presseberichterstattung mit dem Titel „Anis Amri als Pizzabote in Hildesheim“ mehrere Unterrichtungen des Innenministeriums gegeben hat, u. a. auch vertraulich im Verfassungsschutzausschuss, und ich in diesem Ausschuss mehrfach nach Erkenntnissen über den Aufenthalt von Anis Amri in Hildesheim gefragt habe, frage ich die Landesregierung: Warum haben Sie in diesen vertraulichen Unterrichtungen auf meine Nachfragen oder auf die Fragen von Kollegen nicht mit einem einzigen Wort erwähnt, dass es ein Schreiben aus NRW mit dem vermuteten Aufenthalt von Anis Amri in einer Flüchtlingsunterkunft in Hildesheim gab, sondern dies erst nach Ende der Zeugenbefragung im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss als Aktenvorlage klammheimlich dem Landtag übersandt?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister, vor dem Hintergrund, dass Sie in Ihrer ersten Antwort auf unsere Frage, warum Sie über das Schreiben aus NRW nicht unterrichtet haben, geantwortet haben, es sei umfassend im Ausschuss unterrichtet worden, in Ihrer zweiten Antwort dann aber gesagt haben, das Schreiben sei als „Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und es wäre nicht möglich gewesen, zu unterrichten, drängt sich natürlich die Frage auf: Was denn nun? - Diese Frage werde ich hier aber ausdrücklich nicht stellen.
Ich stelle vielmehr die Frage: Was ist eigentlich das übliche Vorgehen der niedersächsischen Sicherheitsbehörden, wenn man aus einem anderen Bundesland die Information bekommt, dass ein potenzieller Terrorist einen Wohnsitz - zumindest zeitweise - in Niedersachsen hat und großkalibrige Schnellfeuerwaffen organisieren will, um Anschläge zu verüben? Was würde man heute normalerweise tun: abheften oder tätig werden?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister Pistorius, vor dem Hintergrund, dass Sie gerade gesagt haben, es habe nur eine Dateiabfrage gegeben, nachdem man die Warnung aus Nordrhein-Westfalen bekommen hat, und dies sei mit den anderen Behörden in den anderen Ländern so abgestimmt gewesen, frage ich Sie: Halten Sie es denn für richtig, dass man, wenn in Niedersachsen eine Warnung eingeht, dass hier jemand in einer Flüchtlingsunterkunft lebt, der sich großkalibrige Schnellfeuerwaffen organisieren will, um einen terroristischen Anschlag zu begehen, ausschließlich eine Dateiabfrage macht und keine
eigene Initiative ergreift? Halten Sie das heute in der Rückschau für richtig?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich würde gerne noch mal auf die seitens des Umweltausschusses erbetenen Unterlagen, die als vertraulich vorgelegt werden sollen, zurückkommen.
Vor dem Hintergrund, dass ich seit dem Jahr 2003 diesem Hohen Hause angehören darf und mir kein einziger Fall erinnerlich ist, in dem bei einer Vorlage vertraulicher Unterlagen durch die Landesregierung zunächst der Ausschuss, der diese Unterlagen erbeten hat, präventiv die Vertraulichkeit beschließen musste - vielmehr wurde immer der übliche und vereinbarte Weg gewählt, dass die Landesregierung zunächst selbst Unterlagen einstuft, diese dann der Landtagsverwaltung übersendet mit der Maßgabe, dass diese vertraulich oder sogar geheim zu behandeln sind, und danach der Ausschuss diese Einstufung beschließt -, frage ich die Landesregierung: Warum wird in diesem besonderen Fall dieser ungewöhnliche Weg - nämlich andersherum - gewählt?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin, vor dem Hintergrund, dass der 23. Parlamentarische Untersuchungsausschuss zu Fragen der terroristischen und salafistischen Bedrohung von der Landesregierung als „für den Dienstgebrauch“, „vertraulich“ und sogar „geheim“ eingestufte Unterlagen erhalten hat, Abgeordnete des Untersuchungsausschuss diese selbstverständlich eingesehen haben, der Untersuchungsausschuss allerdings erst in seiner letzten Sitzung den entsprechenden Vertraulichkeitsbeschluss gefasst hat, frage ich die Landesregierung: Warum bestehen Sie nach Ihrer eben gegebenen Antwort darauf, dass ein Ausschuss noch tagen muss, um einen solchen Beschluss zu fassen, wenn es doch geübte Praxis und zwischen Landesregierung und Landtag vereinbart ist, dass auch ohne diesen Beschluss unter Abgabe einer entsprechenden Erklärung, die Unterlagen vertraulich zu behandeln, die Unterlagen von Abgeordneten eingesehen werden können? Das war in jedem anderen Fall so. Sprich: Warum weigern Sie sich tatsächlich, diese Unterlagen zu übergeben?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin, jetzt möchte ich wirklich gerne mal wissen, woran es tatsächlich scheitert, dass dieser Landtag die Unterlage bekommt.
- Moment! Ich möchte gerne wissen, woran es scheitert.
- Ich möchte der Landesregierung gerne eine Frage stellen und nicht untereinander diskutieren.
Vor dem Hintergrund, dass ich die ersten Antworten der Ministerin so verstanden habe, dass das daran scheitert, dass der Umweltausschuss einen entsprechenden Beschluss über die Vertraulichkeit fassen muss, die letzte Antwort aber eben war, dass es daran scheitert, dass es kein Aktenvorlagebegehren gibt, sondern nur ein Dokument angefordert worden ist - wobei ich nicht weiß, worin der Unterschied zwischen einem Aktenvorlagebegehren und der Anforderung eines Dokumentes tatsächlich besteht -, frage ich die Landesregierung, woran es tatsächlich scheitert, dass die Unterlagen übergeben werden können.
Sprich: Was müssten wir eventuell noch tun, damit das eigentlich übliche Verfahren zur Vorlage von Unterlagen hier tatsächlich mal startet - das ist doch die spannende Frage - und wann kommt das dann?
Herzlichen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Viele, die gestern beim Parlamentarischen Abend der IHK waren, konnten dort von dem IHK-Präsidenten Hinsch, aber auch vom Landtagspräsidenten eindeutig dargestellt bekommen, welche Bedeutung die duale Berufsausbildung für Deutschland, für unser Land hat. Das ist ein Fakt, der durchgängig von allen Regierungen - nicht nur von dieser, sondern auch von den Vorgängerregierungen - immer wieder betont worden ist. Auch im Ausland beneidet man uns um unsere duale Berufsausbildung, die einen wesentlichen Baustein dafür liefert, dass der Wohlstand auch in Krisenzeiten und in Weltwirtschaftskrisen in Deutschland erhalten geblieben ist.
Das eine ist das, was man nach außen immer wieder sagt und was man in Reden an Wertschätzung zum Ausdruck bringt. Das andere ist dann das, was man durch konkretes Handeln tatsächlich umsetzt. Da gibt es durchaus noch Verbesserungsmöglichkeiten, damit die Wertschätzung nicht nur in Worten, sondern auch in Taten ausgedrückt wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, natürlich ist es so, dass hier in der dualen Berufsausbildung auch noch viele Probleme liegen. Schauen wir uns einmal die Unterrichtsversorgung an den berufsbildenden Schulen an, die auch zu anderen Zeiten deutlich schlechter war als an den allgemeinbildenden Schulen. Schauen wir uns die Situation gerade bei vielen Handwerksberufen an, bei denen es regional nicht so viele Auszubildende gibt. Diese müssen dann weite Strecken zurücklegen, In
ternatskurse belegen und Fahrtkosten aufbringen. Für sie entsteht eine viel höhere Belastung als bei anderen, die ihre Ausbildung zentral absolvieren können.
Schauen wir uns an, wie es beispielsweise ist, wenn man sich weiterqualifizieren will, wenn man etwa eine Meisterausbildung machen will. Dabei ist es anders, als wenn sie eine akademische Ausbildung machen. Sie müssen nämlich ihre Lehrgänge und Prüfungen selbst bezahlen und bekommen ihr BAföG auch nur für die Gebühren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich denke, es ist wichtig, dass sich die Politik auch in ihren Taten zur dualen Berufsausbildung und auch zur Meisterausbildung bekennt. Die Menschwerdung beginnt nicht mit dem Abitur, das Lebensglück hängt nicht von einem akademischen Studium oder gar einem Master ab. So unterschiedlich die Menschen sind, können sie auch ihr Lebensglück auf unterschiedlichen Wegen finden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir wollen mit diesem Antrag heute einen ersten Schritt setzen, damit wir in Niedersachsen sagen: Wir nehmen unsere Reden, unsere eigenen Worte ernst und setzen sie bei der Meisterausbildung in Taten um. Wir sind bereit, Geld dafür in die Hand zu nehmen, damit jemand, der eine Meisterausbildung machen will, genauso gestellt wird wie jemand, der ein Studium beginnt, indem er nämlich sein BAföG tatsächlich für seinen Lebensunterhalt und für sein Meisterstück nutzen kann, und, genau wie an der Universität, keine Gebühren für seine Ausbildung entrichten muss.
Dies ist ein durchaus wichtiges Thema, weil Menschen hierdurch tatsächlich davon abgehalten werden, diesen Schritt der Qualifizierung zu gehen. Ich war in diesem Sommer bei einem Handwerksbetrieb. Viele von Ihnen, insbesondere jene, die hier im Nebengebäude ihre Büros haben, haben von diesem Unternehmen schon viel gehört.
- Nicht nur im Nebengebäude. Das ist richtig.
Der Inhaber erzählte mir, dass er zu einem seiner besten Mitarbeiter gegangen ist und ihn gefragt hat: Willst du nicht den Meister machen? Deine Leistungen sind so gut; das wäre genau das, was
auf dich passt. - Dieser Mitarbeiter hat dann gesagt: Chef, das kann ich mir gar nicht leisten.
Das muss uns, so denke ich, nachdenklich machen. Eine Meisterausbildung kann man entweder am Wochenende nebenbei machen. Dieser Mitarbeiter hat gesagt: Dann sehe ich meine kleinen Kinder gar nicht mehr; das ist für mich kein Weg. - Man kann aber auch aussteigen und Vollzeit eine Meisterausbildung machen. Dazu hat er gefragt: Wenn ich die Gebühren zahlen muss, wenn ich das BAföG nur teilweise für den Lebensunterhalt einsetzen kann, wie soll ich meine Familie in dieser Zeit ernähren?
Aufgrund dieser Situation steht es uns meiner Meinung nach gut an, wenn wir heute einen ersten Schritt machen und sagen: Ein Meister ist uns genauso viel wert wie ein Master. - Wir stellen diese beiden Qualifizierungsgänge gleich und wollen sie auch gemeinsam wertschätzen. Das wäre ein richtiges Signal der Politik, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Ich freue mich sehr, dass unsere Initiative - zumindest ist das von den anderen Fraktionen signalisiert worden - eine deutliche Unterstützung erfährt. Deshalb traue ich mich, sofortige Abstimmung zu beantragen.
Ich würde mich freuen, wenn der Landtag so kurz vor seiner Auflösung noch einen maßgeblichen Schritt für die Gleichstellung von Meister und Master leisten würde.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Tonne, dieser Untersuchungsausschuss ist zwingend erforderlich, weil die anderen Mittel, die das Parlament zur Verfügung hat, in diesem Fall leider nicht ausreichend sind.
Ich sage das ausdrücklich. Denn wir haben in der letzten Plenarwoche anfangs und in der Ausschusssitzung in der Woche davor versucht, mit Ausschussunterrichtungen, mit Debatten und mit Anfragen hier im Parlament die notwendige Aufklärung durch den Wirtschaftsminister zu erhalten. Wir mussten beim Fall Neoskop erleben, dass die Unterrichtung durch die Staatssekretärin a. D. Behrens im Ausschuss schlicht und ergreifend unvollständig und damit falsch war, meine sehr geehrten Damen und Herren. Und es wurde verschwiegen, dass im Zusammenhang ein zweiter Auftrag an Neoskop erteilt worden ist, der fast die identische Auftragshöhe hatte wie der, über den diskutiert worden ist.
Sie wollen uns doch nicht allen Ernstes sagen, dass das Wissen in dem Moment bei der Staatssekretärin und allen Mitarbeitern, die am Tisch saßen, nicht präsent war. Dieses Wissen ist dem Parlament bewusst verschwiegen worden, weil man hoffte, so übers Wochenende und über die Plenarsitzung zu kommen. Wir haben versucht, über das Instrument der Aktenvorlage weiterzukommen.
Beim Fall Neoskop - gleicher Sachverhalt - haben Sie, Herr Lies, dann in der Plenarsitzung einräumen müssen, dass die seitens der Staatssekretärin in der Ausschusssitzung davor gegebenen Informationen sowie der Vergabevermerk, der uns inzwischen zugespielt worden ist, schlicht und ergreifend nicht den Tatsachen entsprachen. Es hat, bevor der Vergabevermerk erstellt worden ist, bevor eine Bewertung der Auftragsangebote vorge
nommen worden ist, ein Vorgespräch der Mitarbeiter der Auswahlkommission mit der Staatssekretärin gegeben, über das in dieser Form nichts im Vergabevermerk zu finden ist, sondern das in diesem Vergabevermerk in einem anderen Sachverhalt dargestellt worden ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn entweder auf Anordnung oder auf das Gefühl hin, es tun zu müssen, Mitarbeiter einen Vergabevermerk fälschen, dann kann man sich auf die Aktenvorlage allein auch nicht mehr verlassen.
Wir brauchen somit Zeugenaussagen - und Zeugenaussagen, Herr Kollege Tonne, das wissen Sie, bekommen wir nur im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss.
Es gibt einen weiteren Fall, der ebenfalls schon diskutiert worden ist; das ist der Fall Chicago oder Auslandsvertretung. Auch hier ist das Parlament bewusst falsch informiert worden. Es gab einen Fragenkatalog, der den Fraktionen mit den Antworten gegeben worden ist. Schauen Sie doch noch einmal genau hinein, Herr Kollege Tonne! Was ist denn zu der Zulässigkeit der einschränkenden Kriterien gesagt worden? Sie wurden verteidigt als zulässig und normal, weil man übers Wochenende und über die Woche kommen wollte.
Am Freitag, als der Berater PwC Legal mit Minister Lies die Ergebnisse verkündete, musste man kleinlaut einräumen, dass die gegebenen Antworten schlicht falsch waren, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Wenn Sie sich den Fragenkatalog anschauen, dann schauen Sie sich nicht den hinteren Teil mit dem Fall Chicago, sondern den vorderen Teil an, in dem das Ministerium ausgeführt hat, wann welche Auftragsvergabeart gewählt werden darf. Eine freihändige Vergabe, wie Sie es in dem Fall Chicago gemacht haben, ist bis zu einer Auftragshöhe von 25 000 Euro möglich, hat dieser Minister im ersten Teil des Fragenkatalogs geantwortet.
Dann hat man „Chicago“, den Modellversuch, mit einem Auftragsvolumen von 181 000 Euro vergeben.
Er hat im ersten Teil der Antwort selber gesagt, dass das unzulässig war; im zweiten Teil steht davon kein Wort mehr.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn das Parlament hier für dumm verkauft werden soll, dann ist ein Untersuchungsausschuss der konsequente Schritt.
Schauen wir uns die anderen Akten an, die wir haben. Herr Ministerpräsident, das ist jetzt auch Ihre Verantwortung. Es ist schon erstaunlich, wie leistungsfähig die Mitarbeiter der Staatskanzlei bei Auftragsvergaben tatsächlich sind. Beim BogumilGutachten haben Ihre Mitarbeiter es geschafft, in einem normalen Vergabeverfahren - wie Sie es sagen - einen Vergabevermerk zu erstellen, beteiligte Ressorts zur Mitzeichnung zu bewegen, den Auftrag schriftlich zu erteilen und die erste Abschlagsrechnung des Beauftragten an ein und demselben Tag zu bekommen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist nicht leistungsfähige Verwaltung, das ist Mauschelei.
Immerhin ist die Rechnung auch erst nach zwei Tagen bezahlt worden. Mancher Mittelständer würde sich über ein solches Zahlungsverhalten seitens der öffentlichen Verwaltung freuen.
Der Fall Odeon oder Kronacher Medien wiegt genauso erstaunlich. Denn diese insgesamt 80 000 Euro, die dort bezahlt worden sind, gehen natürlich auch über Ihr eigenes Regelwerk hinaus. Sie hätten einen Vertrag über maximal 25 000 Euro abschließen können. Warum haben Sie überhaupt einen Vertrag abgeschlossen? Was hätte diese Kommunikationsagentur denn tun sollen?
Ich will es Ihnen anhand Ihres Vermerkes sagen. Der Auftrag war: Vorbereitung, Steuerung und Nachbereitung des kommunikativen Prozesses für die Findung eines Landesclaims. Man hat dort drei große Werbeagenturen angefragt, um einen Pitch gebeten und diesen Gesprächsprozess begleitet. Jetzt wollen Sie mir sagen, es gibt in der ganzen Landesverwaltung niemanden, der in der Lage gewesen wäre, drei Werbeagenturen herauszusuchen, sie um ein Angebot zu bitten und beim Gespräch die Gesprächsführung zu übernehmen? -
Nein! Sie haben bewusst jemanden mit einem öffentlichen Auftrag bevorteilen wollen und haben hier einen Weg gewählt, der vom Verfahren her auch für das Wirtschaftsministerium symptomatisch ist.
Deshalb stellt sich die Frage, ob dieses System des Umgehens des Auftragsvergaberechts durch ein ganz einfaches System - erst jemanden aussuchen, leicht in den Wettbewerbsvorteil setzen und dann entsprechend den Auftrag erteilen -
nicht nur in diesem Fall des MW und in dem Fall der Staatskanzlei vorliegt, sondern ob es systematisches Handeln der gesamten Landesregierung ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will Ihnen zum Schluss ein Zitat aus der Plenarsitzung vom 30. Oktober 2013 geben. Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr hat hier in der Debatte zu dem von Ihnen gegen den Rat aller Experten streng verschärfte und fast zu einem Moloch verkommenen Vergaberecht Folgendes ausgeführt - ich zitiere -:
„Das Niedersächsische Tariftreue- und Vergabegesetz soll daher auch für alle öffentlichen Aufträge über Bau- und Lieferleistungen sowie insbesondere auch Dienstleistungen im Bereich ÖPNV ab einem geschätzten Auftragswert von netto 10 000 Euro Anwendung finden. Durch diesen erweiterten Anwendungsbereich müssen alle Auftragsvergaben ab 10 000 Euro sowohl auf kommunaler als auch Landesebene künftig nach einheitlichen Vergaberegeln durchgeführt werden. Dies, meine sehr geehrten Damen und Herren, sichert insbesondere den kleinen und mittelständischen Unternehmen den Zugang zu einem fairen Wettbewerb um öffentliche Aufträge. Das muss in unser aller Interesse sein.“
Herr Minister Lies, diese Worte klingen heute nur noch wie Hohn und Spott.
Es ist so. Es scheint bei Ihnen ein einziges Motto zu gelten: Gute Arbeit ist, wenn mein Freund den Auftrag bekommt. - Meine Damen und Herren, den Sumpf legen wir trocken!
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Siebels, wenn Sie gestern beim Parlamentarischen Abend gewesen wären - auch der Kollege Limburg war dabei -, hätten Sie sehen können, dass beispielsweise auch die Klosterkammer ein hervorragendes Bier braut.
Sie stellt übrigens auch die Braugerste selbst her, wie wir gestern erfahren haben und sehen konnten. Natürlich gibt es auch noch andere gute Brauereien in Niedersachsen. Der eine oder andere kennt ja auch Träger des Bierordens aus Einbeck.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Grünen haben sich ein Thema gesucht, gegen das eigentlich niemand etwas haben kann. Nach dem Angriff auf das deutsche Reinheitsgebot erfolgt jetzt quasi der Angriff auf die deutsche Braugerste. Dann müssen sich doch alle Biertrinker hier im Parlament vereinigen und dagegen sein.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Herr Kollege Siebels hat deutlich gesagt, wo das eigentliche Problem liegt. Im Kern geht es nämlich gar nicht um die Frage kleine Brauereien oder große Brauereien und um die Frage, ob Heineken besser schmeckt als Carlsberg oder anderes Bier. Es geht um eine andere Frage, nämlich darum, wie wir es in Europa mit der Patentierbarkeit von Lebensmitteln und Nahrungsmitteln bzw. der Herstellung von Nahrungsmitteln halten.
Dabei geht es auch um die Frage, ab wann eigentlich das geistige Eigentum in diesem Bereich schützbar ist. Bier und Brauereien sind in diesem Prozess bzw. in dieser Fragestellung eher ein Randproblem. Wenn Sie sich nämlich die Kampagne anschauen, Frau Piel, auf die Sie sich ja in dieser Aktuellen Stunde berufen, werden Sie feststellen, dass sie überhaupt nicht von Brauereien getragen wird, sondern von anderen, von Nicht
regierungsorganisationen, die auch gerne gemeinsam mit Grünen auftreten.
Es geht hier nämlich eher um die Fragen: Wie halten wir es mit Gentechnik? Können gentechnisch veränderte Produkte weiterhin patentiert werden? Und wie ist es mit der Mutagenese?
Es gibt in der Tat Prozesse bzw. Eingriffe - ob chemisch oder anders -, die auf geistigem Eigentum, auf Ideen und auf Erfindungen beruhen.
- Die Pflanzen an sich werden nicht erfunden. Selbstverständlich möchte ich niemals eine holländische Tomate schützen lassen, meine sehr geehrte Damen und Herren. Ich glaube, das dürfte klar sein.
Aber in dem Prozess selbst entsteht geistiges Eigentum. Die Abwägung, ab wann geistiges Eigentum entstanden und schützbar ist und ab wann es ein natürlicher Prozess ist, sollte in der Tat nicht in Parlamentsdebatten getroffen werden.
Sie sollte von Fachleuten, vom Europäischen Patentamt auf der Grundlage juristischer Fragestellungen,
die sich in diesem Bereich ergeben, getroffen werden, indem man wirklich genau schaut, ob hier ein Prozess betroffen ist oder nicht.
Herr Kollege Limburg, wir sind ganz klar bei Ihnen, dass wir im Grundsatz eine Klarstellung bei der Mutagenese brauchen. Aber das, was Sie hier machen, ist ja, dass Sie diese Debatte - ich will jetzt nicht sagen, dass Sie von der Debatte um Ihre Ministerin ablenken wollten; denn so weit konnten Sie damals nicht denken; das wäre sicherlich ein bisschen zu weit gehend -
um zwei kleine „Patente“ beim Bier,
die durchaus mit einer gewissen Sympathie in der Bevölkerung bei diesem Thema getragen sind,
sozusagen mit einem Federstrich klären wollen. Das geht nicht! Das Thema ist - genauso, wie es Herr Kollege Siebels hier ausgeführt hat - wesentlich komplexer und gehört grundsätzlich geregelt. Über die Einzelpatente - wie Sie es hier gemacht haben - kann aber nicht das Parlament entscheiden. Darüber entscheidet das Patentamt.
Dann gibt es den Rechtsweg dagegen, wo tatsächlich geprüft wird. So sollten wir es halten. Am Ende glaube ich in der Tat sagen zu können: Dem Bier droht keine Gefahr! - Das sage ich auch als Rotweintrinker.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu Beginn muss ich mich bei den Grünen bedanken. Die Grünen haben in der letzten Woche bundesweit auf ein Problem aufmerksam gemacht, das uns auch sehr am Herzen liegt: Sie haben nämlich überlegt, am Sonntag das Internet abzuschalten.
- Regen Sie sich doch nicht auf! Ich habe noch nicht einmal gesagt, dass das beschlossen sei. Ich habe von Ihren Überlegungen gesprochen, das Internet abzuschalten.
Immerhin hat Ihr Landesvorsitzender diese Überlegungen befeuert.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist richtig: Der stationäre Einzelhandel hat große Probleme. Aber der Lösungsansatz, über den die Grünen - - -
Wir wollen auch nicht übertreiben; denn das Problem zu benennen und in die Diskussion zu bringen, ist uns ein ernsthaftes Anliegen. Aber Ihr Lösungsweg, durch Verbote, insbesondere durch das Verbot des Internets am Sonntag,
den stationären Handel zu unterstützen, ist falsch. Sie haben es selbst am Wochenende gemerkt, dass man nicht am Sonntag eine Pizza bestellen und die Auslieferung am Montag abwarten will. Denn dann wäre die Pizza kalt, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Der stationäre Einzelhandel ist ein wesentliches Element für die Attraktivität unserer Innenstädte. Das Leben und die lebenswerte Atmosphäre in den Innenstädten sind davon abhängig, dass die Geschäfte tatsächlich gefüllt und belebt sind, dass Menschen durch die Innenstadt flanieren.
Dieses Stück Lebensqualität ist heute tatsächlich gefährdet, und zwar sowohl in großen als auch in kleinen und mittleren Städten. Dort haben wir das Problem, dass der stationäre Einzelhandel im großen Wettbewerb zum Onlinehandel steht. Da ist er in einer Zwickmühle. Je mehr Kosten bei ihm durch das Ladengeschäft entstehen, desto mehr gibt es die Notwendigkeit, die Margen und den Verkaufspreis zu erhöhen. Er kann dies oftmals nicht, weil im Internet andere Anbieter quasi einen Preisdeckel draufschrauben. Wenn der Händler wettbewerbsfähig ist, muss er eine besondere Attraktivität haben. Es muss dort eine besondere Service- und Beratungskompetenz geben, die die Menschen dazu animiert, dort tatsächlich einzukaufen.
Gerade weil wir eine soziale Mitte in den Städten brauchen, ist es auch die Aufgabe der Politik, die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass Handel und Wettbewerb tatsächlich Chancen haben und bestehen können.
Deshalb haben wir mit unserem Antrag sowohl über Lösungen für den stationären Handel nachgedacht, als auch die Wirkung auf unsere Innenstädte und das Leben in unseren Städten ins Auge gefasst. Wir alle sollten daran arbeiten, den nächsten Schritt zu gehen, damit die Voraussetzungen für ein vernünftiges Handelsleben in unseren Innenstädten geschaffen werden. Das bedeutet auch, dass der Handel den nächsten Schritt gehen muss, nämlich „stationär“ und „online“ miteinander zu verknüpfen.
Deshalb schlagen wir Ihnen vor, dass wir das erfolgreiche Programm „Ab in die Mitte“ wieder neu aufleben lassen, und zwar als „Ab in die Mitte 4.0“. Durch solche Wettbewerbe von Städten und von Handel in den Städten kann man überlegen: Wie kann eigentlich der stationäre Handel mit dem Internet verknüpft werden? Welche Möglichkeiten von Apps, von Kombinationen gibt es, im Geschäft noch weitere Informationen zu geben, wohin man noch gehen kann, damit man sehen kann: Wo kann man ein Produkt, das es in der einen Kommune nicht mehr stationär vorrätig gab, trotzdem noch im Handel bekommen?
Man kann auch andere Möglichkeiten schaffen, beispielsweise kann man Logistikfragen durch das Internet besser klären: Wie kommen meine Produkte, wenn ich sie nicht tragen kann, weil sie einen gewissen Umfang haben, tatsächlich zu mir nach Hause, auch wenn ich sie in der Stadt gekauft habe?
Das bedeutet: Wir brauchen einen flächendeckenden Internetzugang in den Städten für den Handel, aber auch für die Kunden, wenn sie in der Innenstadt einkaufen gehen, also Internet to go, damit man nicht durch Netzabbrüche usw. dabei gestört wird, sondern tatsächlich den vollen Service nutzen kann.
Wir wollen ebenfalls die Quartiersinitiative Niedersachsen wieder reaktivieren. Denn die Innenstädte müssen attraktiv sein. Sie müssen die Besucher anlocken, damit Kunden in die Geschäfte gehen. Wir können nicht so verfahren, wie es Ihre Idee ist, nämlich mit einem Business Improvement District und indem wir weitere Kosten auf die Händler verlagern, die kommunale Aufgaben durch eine Zwangsabgabe mitfinanzieren. Denn die Preise können wegen des Wettbewerbs zum Onlinehandel nicht grenzenlos erhöht werden. Deshalb fordern wir ein entsprechendes Landesprogramm zur Verbesserung der Innenstädte.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir müssen uns aber auch der Frage der Öffnungszeiten an Sonntagen stellen. Der Onlinehandel ist nämlich auch an Sonntagen geöffnet. Er wird an diesen Tagen nicht geschlossen werden können. Deshalb muss auch der stationäre Handel die Möglichkeit haben, an Sonntagen attraktive Angebote zu unterbreiten. Uns ist bewusst - es ist fast schon eine futuristische Anmaßung, zu glauben, dass ein
Händler selbst darüber entscheiden kann, wann er öffnet oder nicht, oder dass ein Kunde selbst darüber entscheidet, wann er einkaufen will und wann nicht -, dass die Idee der Wahlfreiheit sowohl für die Anbieter als auch für die Nachfrager hier in diesem Landtag keine Mehrheit finden wird.
- Sie finden das gut. Ich finde aber, dass dies gerade für den stationären Handel und für die dort vorhandenen Arbeitsplätze ganz schlecht ist. Es geht nämlich um die Menschen, die gerade an Sonntagen arbeiten wollen, weil es attraktiv ist, Sonntagsaufschläge zu bekommen, einfach mehr Geld zu haben und vielleicht auch einmal freudige Erlebnisse mit Kunden zu haben, dafür aber in der Woche einen Tag frei zu haben. Es sind doch die Gewerkschaften, die sich beklagen und nicht einmal im Interesse der eigenen Mitglieder agieren.
Aber wie gesagt, Herr Will: Ich habe zur Kenntnis genommen, dass Sie diese Wahlfreiheit nicht wollen. Deshalb bieten wir Ihnen an: Lassen Sie uns in dieser Legislaturperiode zumindest das, was bisher schon in Niedersachsen gilt - nämlich die Ladenöffnung an acht Sonntagen in den Ausflugsorten und vier Sonntagen in den Städten -, gerichtsfest ausgestalten, damit am Ende nicht ver.di und ein Verwaltungsrichter darüber entscheiden, ob ein Laden öffnen darf oder nicht,
und das dann noch am Freitagnachmittag, sodass der Händler auf dieses Verbot gar nicht mehr reagieren kann, meine sehr geehrten Damen und Herren. Es muss doch möglich sein, dass diese Regelung vom Landtag am Ende dieser Legislaturperiode beschlossen und der Status quo aufgrund der Entscheidung des Verfassungsgerichts gerichtsfest gemacht wird. Ich vermisse an dieser Stelle aber Ihr Engagement, meine sehr geehrten Damen und Herren. Sie lassen die Händler im Regen stehen.
Wir erwarten hier einen mutigen Schritt; denn das Bundesverfassungsgericht hat der Politik die Regelungskompetenz hinsichtlich der Öffnungszeiten zugesprochen. Aus unserer Sicht muss hier eine Regelung gefunden werden, die Entscheidungsspielräume weitgehend auf die kommunale Ebene
verteilt, damit vor Ort in der Politik, in der Gesellschaft entschieden wird, nicht aber vor Gericht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir müssen aber auch bei den Kommunen, die durch Einzelhandelskonzepte, durch die Anwendung von Sondernutzungsregelungen oder Denkmalschutzregelungen die Möglichkeit haben, ihre Situation zu verbessern, ebenfalls darauf hinwirken, dass sie hier mit sehr viel Sensibilität im Sinne des Handels agieren.
Wir müssen auch darauf hinwirken - das ist der letzte Punkt, meine sehr geehrten Damen und Herren -, dass der Kunde wirklich in die Innenstädte zum Handel kommen kann. Das heißt, die Diskussion über City-Maut-Systeme, über das Aussperren von Kunden durch Fahrverbote und Ähnliches ist kontraproduktiv.
Sie werden die Innenstädte schwächen, meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn Sie verhindern, dass die Menschen in die Innenstädte kommen können. Wir brauchen also vernünftige Verkehrskonzepte, damit man eine Fußgängerzone mit dem Auto erreichen, dort aus dem Auto aussteigen, einen Parkplatz finden und durch die Innenstadt flanieren kann. Wir brauchen auch vernünftige Logistikkonzepte - Green Logistic -, damit die Einkäufe vernünftig, ökologisch sinnvoll und serviceorientiert transportiert werden können. Die momentan in Rede stehenden Verbotsverfahren und Mautgebühren für die Innenstädte sind kontraproduktiv und würden dem Handel nur schaden.
Wir freuen uns auf eine intensive Beratung.
Herzlichen Dank.
Herzlichen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Momentan geht, angetrieben von den Grünen, eine Diskussion durch das Land, dass Niedersachsen Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen modellhaft einführen soll, um - - - Ja, um was eigentlich zu erreichen? Die einen sagen, um eine höhere Verkehrssicherheit zu erreichen, die anderen sagen, um mehr über Emissionswerte zu erfahren und um den Umwelt- und Lärmschutz zu verbessern. - Meine sehr geehrten Damen und Herren, da muss man sich schon mal entscheiden.
Auf der einen Seite gab es jüngst eine Änderung der Straßenverkehrsordnung, wonach an Kindergärten und an Schulen recht einfach Tempo 30Zonen eingerichtet werden können. Diese Änderung war sinnvoll und wurde, glaube ich, auch von allen getragen, eben weil es hier wirklich um eine Frage der Verkehrssicherheit ging. Da besteht nun kein Handlungsbedarf mehr.
Auf der anderen Seite gibt es die Diskussion, dass man für bessere Luft in den Orten sorgen will. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn es hier ein Erkenntnisdefizit gäbe, würde ein solcher Modellversuch ja tatsächlich Sinn machen. Aber solche Versuche sind in anderen Städten schon durchgeführt worden. Jüngstes Beispiel: in Frankfurt. Im Ergebnis hat die Stadt Frankfurt gesagt, diesen Kram kann man sich schenken. - Meine sehr geehrten Damen und Herren, das sollten wir auch tun!
Es ist nicht verständlich, warum der niedersächsische Steuerzahler mindestens 700 000 Euro für einen Modellversuch ausgeben soll, mit dem nichts Neues festgestellt würde. Man weiß doch, dass die
Emissionen bei Tempo 30 sogar noch steigen und der Ausstoß von NOX - gerade ein großes Thema - zunehmen wird.
Das heißt, Sie wollen die Situation in den Städten, die sich bewerben, noch verschlimmern - und sagen es den Kommunen noch nicht einmal. Das ist unehrlich, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Das beste Angebot für die Anwohner und für die Städte, um den Ausstoß von schädlichen Gasen zu minimieren und die Lärmbelastung zu verringern, ist die Verstetigung des Verkehrs mit Tempo 50 und „grüner Welle“. Stop and Go bei Tempo 30 hingegen ist kontraproduktiv und führt dazu, dass die Menschen unter Ihrem Modellversuch leiden werden. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, sollten wir nicht zulassen.
Nun hat es ja zärtliche Versuche des Wirtschaftsministeriums und von Minister Lies gegeben, diesen Modellversuch in der Mottenkiste verschwinden zu lassen. Aber die letzte Beratung hier im Plenum hat uns gezeigt, dass - - -
Ich glaube, der Kollege Grascha will mir eine Frage stellen.
Wenn ich ihm helfen kann, gerne.
Ich sehe zwei mögliche Gründe. Entweder möchte er uns zu einer Mehrheit verhelfen. Aber dafür reicht sein Wegbleiben alleine noch nicht aus. Von uns müssten noch mehr hereinkommen, und bei Rot-Grün müsste noch ein Zweiter wegbleiben.
Aber bei Ihnen sind die Reihen natürlich schon stark gelichtet.
Nein, ich glaube, er hat ein großes Problem damit, dass die Grünen wieder einmal diese Regierung zwingen, etwas zu tun, was ihm total widerstrebt.
Meine Damen und Herren von den Grünen, Herr Minister Lies ist bei Verkehrsfragen nicht an Ihrer Seite. Er vertritt genau das Gegenteil Ihrer ideologischen Politik. Deshalb kriegt er ja auch meistens von uns Applaus und nicht von Ihnen. Das sollte Ihnen vielleicht auch einmal zu denken geben. Das war vor der Mittagspause ja auch schon der Fall. Von daher schämt er sich wahrscheinlich für das, was hier passiert.
Ich kann also verstehen, dass er dieser Debatte nicht folgen möchte, obwohl es sich für eine Regierung natürlich gehört, dass der zuständige Fachminister bei so einer Frage anwesend ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben die Möglichkeit, diesen Unsinn heute zu stoppen. Wir können dem Steuerzahler Geld sparen, und wir können den Anwohnern an den betroffenen Straßen einen Dienst erweisen, indem wir ihnen nicht noch mehr Ausstöße zumuten.
Deshalb: Machen wir keine ideologische Verkehrspolitik, wie sie die Grünen immer fordern, sondern lassen wir Vernunft walten! Lassen wir die „grüne Welle“ bei Tempo 50 in den Innenstädten!
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Limburg, es geht hier nicht um irgendwelche Umfragewerte der Grünen. Es geht um unser Land! Es geht um den Wohlstand Niedersachsens und darum, wie Niedersachsen sich weiterentwickeln kann!
Die A 39 und die A 20 sind elementare Bausteine dafür, dass Regionen in Niedersachsen erschlossen werden und Menschen Chancen auf mehr Arbeitsplätze und Wohlstand haben. Das sagt nicht irgendwer; das sagt diese Landesregierung in der Bewertung der beiden Autobahnvorhaben, und zwar mit Zustimmung des grünen Umweltministers. Uns wird immer wieder gesagt, dass er diese Position mitträgt.
- Das ist angeblich so; ganz genau.
Dann muss man sich einmal die Antworten der Landesregierung ansehen. Das sind ja Drucksachen, die an das Parlament gehen. Die Landesre
gierung muss darin sogar die Wahrheit sagen. Das macht sie vielleicht nicht immer ganz oder nicht so gerne.
Welche Antwort bekommen wir von dieser Landesregierung zur A 20 und A 39? Und was macht dann der Umweltminister im Bundesrat? - Genau das Gegenteil dessen, was die Landesregierung uns als Parlament sagt!
Das muss doch auch einmal der Öffentlichkeit gesagt werden. Ein solches Verhalten ist nicht tolerierbar, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Deshalb ist es auch richtig, dass wir uns hier mit dem Verhalten von Umweltminister Wenzel auseinandersetzen. Der Missbilligungsantrag kommt zum richtigen Zeitpunkt, damit dieses Verhalten tatsächlich eingestellt wird. Wenn man sich zu etwas bekennt und etwas für wichtig für den Wohlstand des Landes Niedersachsen erklärt, darf nicht ein Einzelner aus der Landesregierung ausscheren und den anderen tatsächlich in den Rücken fallen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Manchmal ist ja lediglich durch Zufall in der Staatskanzlei aufgefallen, was der Umweltminister tatsächlich alles getrieben hat. Ich denke nur einmal an das Verbot der Verbrennungsmotoren ab dem Jahr 2030. Mit diesem unabgestimmten Vorgehen ist ja auch eine kleine Regierungskrise ausgelöst worden. Hinterher wollte man das vertuschen; das sei ja gar nicht so gemeint gewesen. Aber die erste Reaktion des Ministerpräsidenten war eindeutig. Er hat klargestellt, dass mit ihm ein Verbot von Verbrennungsmotoren 2030 nicht kommen wird. - Richtig, Herr Ministerpräsident! Aber dann setzen Sie sich auch nachhaltig bei Ihrem Koalitionspartner durch - und nicht nur in Sonntagsreden, meine sehr geehrten Damen und Herren!
Herr Kollege Limburg, gerade haben Sie hier etwas über das Abschneiden des Rechtsweges gesagt. Sie sollten noch einmal ernsthaft darüber nachdenken und es vielleicht nicht ganz so hoch
hängen. Wenn Sie die Möglichkeit, ein Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht zu führen, als Abschneiden des Rechtsweges bezeichnen, dann frage ich Sie: Was ist das denn für eine Position, die Sie zum Bundesverwaltungsgericht haben? Sind dort etwa Leute tätig, denen der Rechtsstaat egal ist? - Das sind doch die höchsten Richter, die wir in diesem Verfahrensweg haben!
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn Recht schnell kommt, dann ist das ein hohes Gut des Rechtsstaates. Wenn wir es schaffen, dass Menschen, die eine Klage oder ein Problem haben, schneller Klarheit darüber bekommen, ob sie im Recht sind, und dann auch ihr Recht bekommen, dann ist das etwas Positives.
Ich sage es Ihnen gerne noch einmal, Herr Limburg: Bei der Veranstaltung in Bad Bevensen, an der Herr Scholing und ich zusammen teilgenommen haben, waren exakt alle diejenigen, die wahrscheinlich gegen die A 39 klagen werden. Auf diese Frage angesprochen, hat sogar der Vertreter der AbL gesagt, ihm wäre es sogar lieber, er könnte direkt zum Bundesverwaltungsgericht gehen und müsste nicht den Schwenk über das Oberverwaltungsgericht nehmen.
Damit geht dann eine Einschätzung über die Qualität der Richter am Oberverwaltungsgericht einher, die ich persönlich jetzt nicht teilen werde. Das heißt aber: Sogar die Betroffenen sind der Meinung, dass der Rechtsschutz besser ist, wenn man es so macht, wie es der Bundesrat beschlossen hat.
Herr Minister Wenzel ist sogar den Betroffenen, die klagen wollen, mit seiner Initiative in den Rücken gefallen. Das sollte Ihnen doch Grund genug zum Nachdenken sein, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Ja, gerne.
Herr Kollege Limburg, Sie wissen, dass die Position der FDP gerade beim Planungsrecht die ist, dass die Verfahren beschleunigt werden müssen, damit es nicht so bleibt, wie es heute ist, dass eine Generation plant, aber erst die nächste Generation die Realisierung erlebt und sich dann fragt: Warum waren wir beim Verfahren eigentlich gar nicht beteiligt? Warum sind wir nicht gehört worden? - Die Verfahren müssen schneller werden. Dafür müssen wir uns alle Schritte anschauen. Wir müssen schauen: Wie machen es beispielsweise die Niederländer oder die Dänen, die auch dem europäischen Regelwerk unterliegen, die ihre Planverfahren aber wesentlich schneller in Bauten umgesetzt bekommen? - Das heißt, dann müssen wir vielleicht auch einmal unser Planungsrecht anpassen.
Grundsätzlich - nicht nur bei den Projekten, die in diesem Gesetz stehen - ist dieser Schritt durchaus erwägenswert. Er wird von uns auch begrüßt und gefordert. Denn es ist ja nicht so, dass das bei allen Straßenbauprojekten so ist.
Es muss um Hafenhinterlandanbindungen gehen. Es müssen Engpässe vorliegen, die dem Ganzen zugrunde liegen. Es sind nur wichtige Projekte, bei denen wir es heutzutage machen können. Meines Erachtens sollten wir es beim Bundesverkehrswegeplan grundsätzlich so machen, dass wir zu einem kürzeren Instanzenweg kommen.
Ich will Ihnen nur ein Beispiel nennen, nämlich den Vorgang der Celler Ostumgehung. Wir wären doch auch froh, wenn man da am Ende mit einer Instanz durch wäre und Klarheit hätte. Stattdessen hat man immer dieses rollierende System und kommt man dann wieder zum nächsten Verfahren. Das ist für keine Seite tatsächlich von Vorteil. Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist der Weg richtig. Es war zum Wohle des Landes Niedersachsen. Der Umweltminister hat das torpe
diert, wie er viel von den Dingen torpediert, die für das Wohl des Landes Niedersachsen wichtig wären. Deshalb ist dieses Verhalten zu missbilligen.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, Herr Tonne, auch ich bin froh, dass Sie auf der linken Seite des Hauses sitzen und nicht auf unserer.
Herr Minister Lies, der Schritt, der gestern Abend von der Staatssekretärin Behrens vollzogen worden ist, verdient selbstverständlich unser aller Respekt: sich selbst zurückzunehmen, um Scha
den vom Amt, vom Ministerium und vom Land abzuwenden.
Aber dieser Schritt kommt bedeutend zu spät, und er kommt von der falschen Person. Nicht Frau Behrens hätten diesen Schritt tun müssen, sondern Sie hätten handeln müssen, und zwar bereits am letzten Freitag.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, nach der Unterrichtung im Wirtschaftsausschuss am letzten Freitag - eigentlich waren es ja sogar zwei Wirtschaftsausschusssitzungen am Freitag -, der Unterrichtung gestern und dem, was wir heute teilweise in den Zeitungen lesen konnten, aber auch hier gesagt bekommen haben, bleiben nicht nur viele Fragen offen. Es bleibt vor allem der Zweifel daran, dass das, was die Landesregierung durch Ihre Staatssekretärin und durch Sie dem Landtag, dem Parlament, in den letzten Tagen mitgeteilt hat, tatsächlich den Erfordernissen der Verfassung entsprach, also vollständig war und der Wahrheit entsprach.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Minister Lies hat heute gesagt, dass gestern Abend durch weitere Akten und Gespräche festgestellt worden ist, dass es noch mehr gab in den Gesprächen, die die Staatssekretärin geführt hat.
Das können Sie nicht dadurch erklären, dass Sie das erst jetzt in den Akten gelesen haben. Diese Staatssekretärin war nämlich am Freitag bei uns im Ausschuss und hat exakt diese Dinge verschwiegen, obwohl sie in all den Gesprächen anwesend war, obwohl Herr Wittke anwesend war und jederzeit weitere Informationen hätte geben können. Die Landesregierung hat diese Sachverhalte verschwiegen.
Herr Minister Lies, wie glaubhaft ist es eigentlich, dass Sie gestern zufällig durch eigene Aufklärung diese Informationen bekommen haben und nicht aufgrund des Drucks durch Presseanfragen und angekündigte Berichterstattungen zu diesem Schritt gezwungen worden sind?
Wenn die Geschichte, die Sie uns hier heute Morgen erzählt haben, wahr wäre, dann würde das bedeuten, dass bei Ihnen im Ministerbüro - in Ihrem Ministerium - alle auf Ihrer Nase herumtanzen. Das kann ich nicht glauben, meine sehr geehrten Damen und Herren. Ich glaube vielmehr, Sie wollten diese Woche durchs Loch kommen und hofften, dass dann über Christi Himmelfahrt und die freien Tage das Ganze versandet und Sie ungeschoren davonkommen.
Meine Damen und Herren, das lassen wir Ihnen nicht durchgehen.
Es ist nicht nur eine Auftragsvergabe. Minister Lies hat heute eingeräumt, dass das, was gestern hier noch lediglich als Gerücht im Raum stand, tatsächlich wahr war - dass man im Ministerium Steuergelder eingesetzt hat und gemeinsam überlegt hat: Wie können wir einen Radiosender in Niedersachsen dafür bezahlen, dass er bewusst politische Botschaften von uns versendet? - Das ist ein ungeheuerlicher Vorgang. So etwas hat es jedenfalls nach meiner Erinnerung hier noch nicht gegeben.
Dieser Eingriff in die Hoheit von Journalisten - dass man versucht, in Anzeigenbereichen Aufträge zu erteilen, damit dann der redaktionelle Teil nach Ihrer Pfeife tanzt -
ist ein Vorgang, der nicht toleriert werden kann und aufgeklärt werden muss.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die FDPFraktion hat eben in der Unterbrechung der Sitzung einstimmig beschlossen, einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss einzuberufen. Wir wollen den Untersuchungsauftrag auf die konkreten Bereiche des Wirtschaftsministeriums und des Ministerbüros, die hier offen diskutiert worden sind, beschränken.
Wir bieten Ihnen an - und hoffen auf Ihre Kooperation, damit wir hier wirklich zügig zu einer Aufklärung kommen, die wirklich objektiv und neutral ist -, dass wir einen Weg finden, entweder heute noch die Tagesordnung zu erweitern oder eine abschließende Beratung des Einsetzungsbeschlusses im nächsten Plenum möglich zu machen. Sollten Sie sich hier einem kooperativen Weg verweigern, kann ich Ihnen jetzt schon sagen: Uns ist die Aufklärung so wichtig, dass wir auch vor einer Sondersitzung des Landtages nicht zurückschrecken werden.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Staatssekretärin Behrens hat am 12. Mai 2017 im Rahmen einer Unterrichtung im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über die Umstände eines fehlerhaft verlaufenden Vergabeverfahrens unterrichtet. Sie hat hierbei eingeräumt, dass sie das Auswahlverfahren selbst in die Hand genommen habe, dass es mehrere Vorgespräche vor der Ausschreibung mit der letztlich ausführenden Agentur gegeben habe, dass es hierdurch zu Wettbewerbsbeschränkungen gekommen sei und nun Schadensersatzansprüche im Raum stünden. Die Agentur aus Hannover hat im Rahmen der Vorgespräche eine Präsentation erstellt, welche dann zur „Leitlinie für die Ausschreibung“ gemacht worden ist. Die Agentur aus Hannover erhielt sodann den Zuschlag, obwohl sie das mit Abstand teuerste Angebot eingereicht hatte.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1. Ist die Präsentation bzw. der „visualisierte Vorschlag“ - Zitat aus der HAZ vom 13. Mai 2017 - der Agentur Neoskop für die Besprechung am 12. Januar 2016 für Staatssekretärin Behrens überraschend gekommen oder durch das Wirtschaftsministerium eingefordert bzw. angeregt worden?
2. In welcher Form war Minister Lies bei der Neugestaltung der Internetseite www.nds.de, den Vorgesprächen mit der Agentur Neoskop, dem Verga
beverfahren und beim Zuschlag an den teuersten Anbieter bei diesem Vergabeverfahren beteiligt?
3. Welche weiteren Auftragsvergaben haben bei der Landesregierung bzw. nachgelagerten Behörden und Gesellschaften - nur Gesellschaften, die sich vollständig im Eigentum des Landes Niedersachsen befinden - seit Februar 2013 stattgefunden, bei denen es mit späteren Anbietern Markterkundungsgespräche oder mehr gegeben hat, ohne dies in der Ausschreibung allen Bietern zu offenbaren?
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister Lies, Sie haben auf Frage 2 geantwortet, dass Sie in diesen Sachverhalten bei der Vergabe Neoskop nicht befasst waren. Vor dem Hintergrund, dass Ihre Staatssekretärin am Freitag im Wirtschaftsausschuss erklärt hat, dass sie mit Ihnen in diesem Zusammenhang regelmäßig - sie nannte es - „strategische Gespräche“ geführt hat, frage ich Sie: Welche Gespräche haben Sie mit der Staatssekretärin geführt, und welchen Inhalt hatten sie?
Aufgrund der Mimik hatte ich gerade das Gefühl, der Ministerpräsident wüsste es und hätte es auch gerne gesagt. Aber das kann er ja selber überlegen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, vor dem Hintergrund der heutigen Berichterstattung: Im Politikjournal Rundblick zu der Auftragsvergabe für diesen Kinospot für 50 000 Euro plus Nachschlag von 15 000 Euro wird gemutmaßt, dass es dort ähnliche Fehler wie bei den anderen Vergaben gegeben hat. Herr Minister, da Sie diesen Fall eben bei der Beantwortung der Frage 3 nicht aufgeführt haben: Ist nach Ihrer bisherigen Prüfung bei der Auftragsvergabe für den Kinospot alles korrekt gewesen?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister Lies, vor dem Hintergrund, dass Sie auf meine vorhergehende Frage gesagt haben, dass nach Ihrem derzeitigen Wissensstand in der Vergabesache „Kinospot“ - so sage ich jetzt mal abgekürzt - keine Fehler auffällig geworden sind bzw. Sie kein Wissen darüber haben, frage ich Sie: In welchem Umfang haben Sie sich bis zum heutigen Tage mit der Vergabe „Kinospot“ in der Aufklärung befasst, sprich: Wie lange waren Sie dabei, und welches Wissen haben Sie heute überhaupt schon über diesen Vorgang?
Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister Lies, da Sie die Mitarbeiter dabei haben, frage ich noch einmal konkret zu der Vergabe „Kinospot“: Ist es so, wie es in einigen Medien dargestellt wird, dass es auch bei dieser Vergabe Vorgespräche mit einem Anbieter gegeben hat und aufgrund dessen Hinweise die Angebotsunterlagen erstellt worden sind und diese exakt bei dem Preis für eine mögliche beschränkte Ausschreibung landeten?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist wieder einmal das übliche Bild: Zuerst geht der Ministerpräsident los und verscherbelt auf der großen Berliner Bühne die Auftragsverwaltung unserer Bundesautobahn, und das auch noch mit einem schlechten Deal. Immerhin ist er 16. von 16 geworden, als es um das Geldverteilen ging. „Verscherbelt“ ist wahrscheinlich noch geprahlt für das, was Ministerpräsident Weil dort tatsächlich gemacht hat.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, nachdem das unter Ihrem Ministerpräsidenten passiert ist, schicken Sie Ihren Kollegen Schminke hier auf das Podium, damit er große Krokodilstränen weint und
sagt: Die bösen anderen haben etwas Schlimmes gemacht, und wir müssen dem Einhalt gebieten. Er und seine Fraktion sind die einzigen, die sich querstellen. - Herr Kollege Schminke, wenn Ihr Ministerpräsident diesen Unsinn in Berlin nicht gemacht hätte, müssten wir hier heute gar nicht debattieren. Das ist die Wahrheit. Darüber müssten Sie sich mal Gedanken machen.
Es gibt in diesem Haus ja auch gar keinen Dissens darüber, dass der andere Weg der richtige gewesen wäre, nämlich die Auftragsverwaltung in der Landesstraßenbaubehörde mit ihren gebündelten Kompetenzen zu erhalten, damit man die Genehmigungsbehörden gleich hier hat, damit Planungen übergreifend passieren und damit man nicht nur eine Autobahn plant, sondern vielleicht auch noch die Auf- und Abfahrt mit der Anbindung an die Bundes- und Landesstraßen gleich mit. Das alles hat Ihr Ministerpräsident für ein paar Millionen Euro - und dann auch noch für so wenige - in Berlin verkauft und zerschlagen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, durch Rot-Grün sind die Planungen und die Vorbereitungen für weitere Infrastrukturmaßnahmen ohnehin schon hinausgezögert worden. Sie treten massiv auf die Bremse.
Wenn ich mir allein die Prognosen, die wir jetzt aus dem Verkehrsministerium vorgelegt bekommen haben, ansehe! Was die Planfeststellungsbeschlüsse für die A 20 oder die A 39 angeht, sind Sie um Jahre zurückgeworfen worden. Ich vermute, es liegt an den Grünen, die Ihnen durch den Verzicht auf Sonderplanungsmittel etc. dort tatsächlich die Feder führen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist klar, dass wir einen anderen Weg präferieren. Es ist auch klar, dass wir, wenn der Bundestag und der Bundesrat das Grundgesetz ändern sollten, versuchen müssen, das Beste aus der Situation zu machen. Ich würde mir aber wünschen, Herr Schminke, dass Sie, solange das noch nicht der Fall ist, hier nicht nur solche Reden schwingen, sondern tatsächlich noch versuchen, es zu verhindern, und dass Sie Ihren Ministerpräsidenten oder
Ihren Verkehrsminister zur Seite nehmen und sagen: Versuch doch mal die Beschlussfassung in dieser Frage aufheben zu lassen, damit es nicht so weit kommt!
Stattdessen kommen Sie her, sprechen ein Privatisierungsmantra und beklagen, dass böse Menschen die Autobahnen sozusagen übernehmen wollen. Sie sollten zur Kenntnis nehmen, dass übrigens auch die FDP - insofern sollten Sie vielleicht Ihre Position insgesamt überdenken - gesagt hat, dass die Veräußerung an Private in diesem Fall keineswegs passieren darf, weil es sich dann nämlich um eine verkappte Steuererhöhung handeln würde. Das ist nämlich der Fall.
Wir sagen allerdings nicht, dass alles, was Private machen, böse sei. Ganz im Gegenteil: Wir kritisieren, dass Sie von vornherein die guten Projekte, die es in der Vergangenheit gegeben hat, ablehnen, und die dortigen Erfolge überhaupt nicht umsetzen, Herr Minister. Das ist der Punkt!
Schauen Sie sich doch mal an, wie die A 1 zwischen Hamburg und Bremen gebaut worden ist! Ein privates Konsortium hat ein ganz neues Konzept mit einer mitlaufenden Baustelle erarbeitet und damit einen enormen Vorsprung, was die Bauzeit angeht, herausgeholt.
Und jetzt schauen Sie sich mal an, wie Sie gerade die A 7 sechsstreifig ausbauen! Da ist schon heute abzusehen, dass das, was die Zeit angeht, schlicht und ergreifend einen enormen Rückschritt darstellt, weil Sie nicht so modern bauen lassen, wie es die Privaten gemacht haben.
Das ist der Punkt! Wir wollen, dass es schnell geht, dass Infrastruktur günstig gebaut wird und dass die Menschen diese Infrastruktur mit ihren Autos auch tatsächlich benutzen können. Da wäre mit aufseiten der Landesregierung etwas mehr Engagement wirklich sehr lieb.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister Lies, wie sich doch die Ereignisse ähneln!
Genau so war es am letzten Freitag: Da kommt Ihre Staatssekretärin zu einer in der Nacht nach vorne verlegten, quasi Sondersitzung des Wirtschaftsausschusses und drückt ihr Bedauern über einen Fehler im Vergabeverfahren aus, der natürlich nicht beabsichtigt war, der ihr so durchgerutscht ist.
Heute kommen Sie nach Presseberichterstattung, drücken Ihr Bedauern über einen Fehler in einem Vergabeverfahren aus, der nicht beabsichtigt war und einfach mal so durchgerutscht ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie viele Vergaben, bei denen wir Mauscheleien im Wirtschaftsministerium zugunsten einiger Anbieter finden und hinterher wieder Krokodilstränen geweint werden, müssen eigentlich noch kommen, nachdem Journalisten recherchiert haben?
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist nicht die Arbeit, die wir von einer obersten Landesbehörde bei Vergaben erwarten können.
Herr Minister, man stellt sich doch auch die Frage: Warum passieren diese Fehler? Warum passieren diese Fehler gerade in den Bereichen Ihres Hauses, wo es um Öffentlichkeitsarbeit und Marketing geht, und nicht in irgendwelchen Fachreferaten, in Sachfragen? Warum gerade bei der Kommunikation, die doch sehr stark auch mit Ihnen als Person, mit Ihnen als politisch Tätigem und mit Ihnen vor einer Landtagswahl in Verbindung gebracht werden muss?
Meine sehr geehrten Damen und Herren, was ist eigentlich der Grund dafür, dass das teuerste Angebot für den Relaunch einer Internetseite gewählt wird, das deutlich teuerste Angebot? Was ist eigentlich der Grund dafür, dass ein besonderer Radiosender ausgewählt wurde und, nachdem das dann intern aufgefallen ist, man das Vergabereferat anweist - anders kann man ja wohl die Bitte eines Ministerbüros nicht verstehen -, bei den anderen Angeboten, die sonst hätten genommen werden müssen, Fehler zu finden? Was ist eigentlich der Grund?
Herzlichen Dank, Herr Präsident.
Herr Minister, Sie haben die Verantwortung für das Ministerbüro. Derjenige, den Sie jetzt als Bauernopfer vorgeschoben haben, ist ein einfacher Mitarbeiter. Er ist nicht einmal der Referatsleiter des Ministerbüros. Er ist auch nicht Ihr Staatssekretär. Er hat überhaupt nicht die Letztentscheidungskompetenz in dieser Fragestellung.
Deshalb kündige ich Ihnen hiermit an: Wir werden die Akten dieses Vergabeverfahrens prüfen, nicht Sie.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Will, Sie haben mir gerade vorgeworfen, zu meiner Zeit als Minister in eine Auftragsvergabe eingegriffen zu haben, um einen Bieter zu bevorzugen. Diese Vorwürfe weise ich entschieden zurück. Sie wissen aufgrund Ihrer Anfragen in der letzten Legislaturperiode auch, dass der Sachverhalt anders war.
Es handelte sich um die Ausschreibung der „Landesinitiative Mobilität“. Mir als Minister ist vor der Vergabe in der Tat ein Vergabevermerk vorgelegt worden, genauso wie es bei Neoskop bei der Vergabe bei Staatssekretärin Behrens war. Ich habe den Vergabevermerk als nicht schlüssig und nachvollziehbar empfunden. Ich habe mir die anderen Unterlagen zeigen lassen und dabei festgestellt, dass in der Matrix nicht die in der Ausschreibung angegebenen Leistungsanforderungen ausgewertet worden sind, sondern ein allgemeiner Einschätzungsvermerk darüber erstellt worden ist, wer der bessere Bieter ist, ohne die abgeforderten Kriterien zu bewerten. Die Kriterien, die die Bieter erfüllen mussten, wurden dann in einer Matrix dargelegt.
Dieser Vorgang ist von dem dann nicht berücksichtigten Bieter gerügt worden. Er ist übrigens genauso wie der andere Bieter bei Auslandsreisen dabei
gewesen. Es gab vielfältige Kontakte, weil beide vielfach Dienstleister der Landesregierung waren.
Wir haben den Vorgang von einem unabhängigen Vergaberechtler daraufhin prüfen lassen,
wie in diesem Fall damit umzugehen ist. Er kam zu mehreren Feststellungen:
Erstens. Das Vergabeverfahren und die Erstellung des Vergabevermerks waren so, wie sie von der Vergabestelle durchgeführt worden sind, nicht korrekt, weil - genau wie ich es festgestellt habe - die entsprechenden Leistungskriterien nicht abgefragt und bewertet worden sind.
Zweitens. Allein meine Beteiligung durch die Vergabestelle war schon ein Verstoß im Vergabeverfahren.
- Es war tatsächlich ein Verstoß der Vergabestelle, weil sie allein hätte entscheiden müssen.
Drittens. Selbst wenn man Fehler im Vergabevermerk festgestellt hat, war eine Änderung ebenfalls ein Verstoß gegen die Vergaberichtlinien.