Lieber Heinz Rolfes, getragen vom Applaus des ganzen Hauses, übermittele ich Ihnen im Namen des ganzen Hauses herzliche Glückwünsche. Gesundheit und Wohlergehen für das vor Ihnen liegende neue Lebensjahr!
Meine Damen und Herren, wir beginnen die heutige Sitzung mit Tagesordnungspunkt 17, der Aktuellen Stunde.
Im Ältestenrat hatten die Fraktionen für den Fall, dass eine von allen Fraktionen des Hauses gemeinsam getragene Formulierung vorgelegt werde, vereinbart, den Entschließungsantrag zu den Neonazi-Aktivitäten in Bad Nenndorf - Tagesordnungspunkt 55 - nach der Aktuellen Stunde zu behandeln.
Nachdem mit dem Änderungsantrag in der Drucksache 17/3902 nun eine solche gemeinsam getragene Formulierung vorgelegt wurde, soll das Thema, wie ich bereits gestern mitgeteilt habe, heute nach Tagesordnungspunkt 17 behandelt werden. Anschließend werden wir die Beratungen in der Reihenfolge der Tagesordnung fortsetzen.
Die Nachwuchsjournalistinnen und -journalisten der Multi-Media Berufsbildende Schule werden im Laufe der kommenden Tage wieder Sendungen im Rahmen des Projektes „Landtagsfernsehen“ erstellen. Sie halten sich während der Plenarsitzungstage im Vorraum zum Raum der Landespressekonferenz sowie im Raum der Landespressekonferenz
auf und führen dort auch Interviews durch. Die einzelnen Sendungen stehen im Internet auf der Homepage der Schule - www.mmbbs.de - bereit und sollen über den Regionalsender LeineHertz 106.5 und den Fernsehsender h1 ausgestrahlt werden.
Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für heute haben sich entschuldigt: von der Landesregierung Herr Innenminister Boris Pistorius und von der Fraktion der CDU Frau Ingrid Klopp.
Für diesen Tagesordnungspunkt sind mir vier Themen benannt worden, deren Einzelheiten Sie der Tagesordnung entnehmen können. Die in unserer Geschäftsordnung für den Ablauf der Aktuellen Stunde geregelten Bestimmungen setze ich bei allen Beteiligten - auch bei der Landesregierung - als bekannt voraus.
a) Erbschaftsteuer: Mehr Steuergerechtigkeit statt grenzenloser Ausnahmen. - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/3885
Das Thema interessiert alle. Der Antrag wird eingebracht und begründet von Herrn Gerald Heere. Herr Heere, ich erteile Ihnen das Wort. Bitte sehr!
Schönen guten Morgen! Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Erbschaftsteuer. - Ein Resümee der vergangenen Woche: CDU und CSU fahren die Erbschaftsteuer
Wir erinnern uns! Das Bundesverfassungsgericht hat im Dezember 2014 die Erbschaftsteuer erneut für verfassungswidrig erklärt: zu viele Ausnahmen und die unverhältnismäßige Begünstigung von Verwaltungsvermögen, die pauschale Verschonung großer Unternehmen ohne jede Bedürfnisprüfung oder die mangelnde Einbeziehung von Privatvermögen bei der Berechnung der Leistungsfähigkeit der Erben. - Alles in allem Ausnahmen, von denen so viele Erbfälle profitieren, als ob es damals ein Ziel war, das hinterher einfach niemand mehr der Steuer unterliegt. Das Verfassungsgericht war in seinem Spruch klar: In der Novelle mit Frist bis Mitte 2016 müssen Steuergerechtigkeit und der Gleichbehandlungsgrundsatz endlich wieder berücksichtigt werden.
Für uns Grüne ist die Erbschaftsteuer ein zentrales Element eines gerechten Steuersystems. Sie leistet die Einbeziehung großer Vermögen zur Finanzierung von Staatsaufgaben. Da es sich um eine Landessteuer handelt, reden wir hier über Einnahmen, die direkt zur Finanzierung unserer wichtigen Aufgaben wie Bildung, Betreuung oder Wissenschaft beitragen. Für diese wichtigen Zukunftsthemen können wir bislang 400 Millionen Euro inklusive Länderfinanzausgleich aus dem Aufkommen aus der Erbschaftsteuer ausgeben. Das ist sehr gut angelegtes Geld. Und wenn das Aufkommen durch die Streichung von Ausnahmen noch höher wird, können wir auch damit in die Zukunft unseres Landes investieren.
CDU-Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hat vor etwa einem Vierteljahr erste Eckpunkte zur Neugestaltung herausgegeben. Was stellt sich heraus? - Diese Eckpunkte enthalten Licht und Schatten. Insgesamt war dieser Entwurf jedoch eine passable Diskussionsgrundlage. Dazu gehören die deutliche Reduzierung der Ausnahmefälle oder die Einbeziehung des Privatvermögens bei der Frage der Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen. Selbst über die Freigrenze von 20 Millionen Euro Unternehmenswert konnte man diskutieren, auch wenn sie aus unserer Sicht etwas zu hoch lag.
Aber dann? Was kam dann? - Letzte Woche Herr Seehofer und der CDU-Wirtschaftsflügel. Sie haben den Entwurf zum Kabinettsbeschluss am Mittwoch deutlich abgeschwächt. Die Freigrenze liegt jetzt 30 % höher als im ersten Entwurf, nämlich bei 26 Millionen Euro.
Darüber hinaus noch die erhöhte Freigrenze von 52 - - - Es ist sehr bezeichnend, dass Sie vor dem Hintergrund, dass wir über die Frage von Steuergerechtigkeit reden, an der Stelle, an der es darum geht, dass möglichst wenige Leute Steuern zahlen, applaudieren. Herr Thiele, wirklich ein Armutszeugnis!
Zudem können durch frühzeitige Schenkungen und das gezielte Aufteilen von Betriebsvermögen die Freigrenzen noch weiter unterschritten und kann damit die Steuerpflicht endgültig umgangen werden. So leichtfertig darf man mit dem Ziel der Steuergerechtigkeit nicht umgehen!
Wie war das noch mit dem Ziel einer minimalinvasiven Novelle? - Geblieben ist ein Konjunkturprogramm für Steuerberater. Selbst die Welt, die wirklich kein linkes Kampfblatt ist, kommentiert am 7. Juli, die Reform - Zitat - „ist so kompliziert ausgefallen, dass selbst Fachleute sie kaum verstehen. Wäre die Reform nicht ernst gemeint, man würde fast glauben, es handele sich um Satire.“ Liebe CDU, da sieht man, dass Ihr Gerede von Bürokratieabbau und einem einfachen Steuerrecht einfach nur leere Worthülsen darstellt.
Dieser Angriff von Seehofer & Co. ist eine gezielte Attacke auf die Ausgewogenheit der Erbschaftsteuer. Natürlich sollen kleine und mittelständische Unternehmen, die für Wertschöpfung und Arbeitsplätze in Niedersachsen sorgen, nicht so viele Steuern zahlen, dass ihre Existenz gefährdet ist.
Aber mit diesen fast grenzenlosen Ausnahmen legen Seehofer & Co. die Axt an ein verlässliches Steuerrecht.
Je höher die Privilegierung übrigens, desto größer die Gefahr, dass die Erbschaftsteuer erneut in Karlsruhe gekippt wird - mit neuerlichen Unwägbarkeiten für diese wichtige Landessteuer. So, wie sie jetzt ausgestaltet werden soll, wäre dies Verfassungsbruch mit Ansage. So geht das nicht!
Vor dem Hintergrund, dass wir gerade an anderer Stelle Griechenland massive Reformen aufzwingen, verweise ich zum Schluss auf diese Karikatur aus der HAZ von letzter Woche:
Sagt ein Grieche zum Nächsten: Wenn du in Deutschland eine Firma erbst, die 26 Millionen wert ist, musst du keine Cent Steuern zahlen. - Darauf sagt der andere: Dann sollten die dort aber dringend mal ein paar Reformen machen.