Protocol of the Session on September 16, 2016

Meine Damen und Herren! Ich eröffne die 107. Sitzung im 38. Tagungsabschnitt des Niedersächsischen Landtages der 17. Wahlperiode.

Tagesordnungspunkt 31: Mitteilungen des Präsidenten

Das Haus könnte noch ein bisschen besser besetzt sein, aber ich stelle bereits jetzt die Beschlussfähigkeit fest.

Aber eine heute besonders wichtige Person ist schon da: Geburtstag hat heute der Abgeordnete Heinrich Scholing.

(Beifall)

Lieber Herr Scholing, ich übermittle Ihnen im Namen des ganzen Hauses herzliche Glückwünsche - einige tun das unmittelbar -: Gesundheit und Wohlergehen für das vor Ihnen liegende neue Lebensjahr! Und ich meine, die Gesundheit ist das Allerwichtigste.

(Beifall - Heinrich Scholing [GRÜNE]: Da ist was dran!)

Meine Damen und Herren, zur Tagesordnung: Wir beginnen die heutige Sitzung mit Tagesordnungspunkt 32, den Mündlichen Anfragen. Anschließend setzen wir die Beratungen in der Reihenfolge der Tagesordnung fort.

Die heutige Sitzung soll gegen 17.50 Uhr enden. Aber Sie können es sich denken: Wenn wir unsere Zeitpuffer nicht für andere Zwecke verschleißen, könnte sie auch ein bisschen früher enden. Warten wir es ab!

Die mir zugegangenen Entschuldigungen teilt Ihnen nunmehr die Schriftführerin Frau Twesten mit.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Guten Morgen! Es haben sich heute entschuldigt: von der Landesregierung Herr Finanzminister Peter-Jürgen Schneider, von der Fraktion der CDU Herr Otto Deppmeyer und von der Fraktion der FDP Frau Gabriela König.

Vielen Dank, Frau Twesten. - Auch unseren Finanzminister hätten wir gerne heute hier gehabt; denn auch er hat Geburtstag. Aber vielleicht wäre ihm das zu teuer geworden.

(Heiterkeit bei der SPD)

Wir steigen ein in den

Tagesordnungspunkt 32: Mündliche Anfragen - Drs. 17/6410

Die für die Fragestunde geltenden Regelungen unserer Geschäftsordnung setze ich als bekannt voraus.

Um uns im Präsidium den Überblick zu erleichtern, bitte ich darum, dass Sie sich schriftlich zu Wort melden, wenn Sie eine Zusatzfrage stellen möchten.

Ich will aus gegebenem Anlass die Regularien für die Mündlichen Anfragen benennen: Die Fragestellerin oder der Fragesteller und andere Mitglieder des Landtages können bis zu zwei Zusatzfragen stellen. Die Zusatzfragen dürfen nicht verlesen werden. Sie müssen zur Sache gehören und dürfen die Frage nicht auf andere Gegenstände ausweiten. Sie müssen knapp und sachlich sagen - ich wiederhole das: knapp und sachlich! -, worüber Auskunft gewünscht wird. Anfragen, durch deren Inhalt der Tatbestand einer strafbaren Handlung begründet wird oder die Werturteile oder parlamentarisch unzulässige Wendungen enthalten, sind unzulässig. Einleitende Bemerkungen sind ebenfalls nicht erlaubt.

Meine Damen und Herren, ich stelle fest: Es ist 9.07 Uhr.

Ich rufe auf die

Frage 1: Wohnraumförderung in Niedersachsen

Die Frage wird vom Kollegen Brunotte von der SPD-Fraktion vorgetragen. Bitte!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wohnraumförderung in Niedersachsen - bezahlbaren Wohnraum schaffen! Die Landesre

gierung setzt sich für bezahlbare Wohnungen für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen, speziell auch für altersgerechten und barrierefreien Wohnraum sowie Wohnraum für Flüchtlinge ein.

Der Bund hat Niedersachsen bis 2015 jährlich rund 38,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Seit 2016 sind es rund 78,3 Millionen Euro. Und für die Jahre 2017 und 2018 will der Bund im Rahmen des Integrationspaketes nun je 500 Millionen Euro aufsatteln. Darauf hatten sich Bund und Länder im Juli geeinigt. Ein entsprechender Referentenentwurf aus dem Bundesfinanzministerium liegt bereits vor. Für Niedersachsen bedeutet dies weitere 46,6 Millionen Euro jährlich in den Jahren 2017 und 2018. Bis 2019 stehen damit für die soziale Wohnraumförderung mehr als 800 Millionen Euro zur Verfügung.

Dies vorausgeschickt, fragen wir die Landesregierung:

1. Wie setzen sich die Mittel für den sozialen Wohnungsbau zusammen, und welche Fördermöglichkeiten gibt es aktuell?

2. Wie hat sich die Wohnraumförderung seit 2007 in Bezug auf Haushaltsmittel, Wohnungen und Bedarfsgruppen entwickelt?

3. Mit welchen weiteren Maßnahmen und neuen Ansätzen will die Landesregierung die Inanspruchnahme der Mittel zur Wohnraumförderung noch weiter verbessern?

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Brunotte.

Bevor die Landesregierung antwortet, muss ich Ihnen noch einen technischen Hinweis geben. Es gibt offenbar eine Störung der Leitung zum IT.N, sodass die papierlose Beratung im Moment nicht funktioniert. Sie haben also keinen Zugriff auf die Dokumente. Ich hoffe, das wird bald behoben.

Jetzt möchte für die Landesregierung Frau Sozialministerin Rundt antworten. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich beantworte die Mündliche Anfrage zur Wohnraumförderung und zur Schaffung von be

zahlbarem Wohnraum in Niedersachsen ausgesprochen gerne.

Dazu folgende Vorbemerkung: Die Wohnungspolitik steht derzeit im Mittelpunkt des Interesses. Der soziale Wohnungsbau erfüllte jahrelang nicht den Bedarf der Menschen. Jetzt erfährt er eine notwendige Wiederbelebung, mit maßgeblicher Unterstützung durch die Landesregierung.

Die Schaffung von angemessenem Wohnraum für alle Menschen in Niedersachsen ist Auftrag unserer Verfassung, und wir unternehmen alles, um diesem Auftrag gerecht zu werden, gerade in einer Zeit, in der mehr als 100 000 Menschen aus anderen Ländern nach Niedersachsen gekommen sind. Wir wollen, dass alle Menschen in Niedersachsen - die, die schon lange hier leben, und die, die gerade erst zu uns gekommen sind oder noch kommen werden - gut wohnen; denn das ist ein fundamentales Menschenrecht.

Die Situation auf dem Wohnungsmarkt in Niedersachsen ist sehr unterschiedlich. Während es in vielen ländlichen Bereichen Leerstände gibt, ist es vor allem in den Ballungsgebieten oft schwierig, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Immer weniger Wohnungen sind dort für einkommensschwache Familien überhaupt finanzierbar. Das ist eine Situation, die es allerdings schon sehr viel länger gibt als die Flüchtlingsbewegung, die wir jetzt erleben.

Die Flüchtlingszahlen sind also nicht die Ursache für Engpässe auf dem Wohnungsmarkt. Sie sind aber ein weiterer Anlass, darüber nachzudenken, wie wir wieder bezahlbarer Wohnraum in den Städten entstehen lassen können. Die Aufgabe, angemessenen und bezahlbaren Wohnraum für alle zu schaffen, können Politik und Landesregierung nicht allein bewältigen. Es bedarf auch der Verantwortung und der Leistungsfähigkeit der Bau- und Wohnungswirtschaft. Dafür gilt es, Rahmenbedingungen und Anreize zu schaffen.

Wie viel Engagement und wie viele gute Ideen es bereits gibt, hat Ende August die dritte Integrationskonferenz zum Thema „Werkstatt Wohnen und Leben“ gezeigt. Es war eine wirklich eindrucksvolle Veranstaltung des Bündnisses „Niedersachsen packt an!“, das von Ministerpräsident Stephan Weil und vielen gesellschaftlichen Akteuren ins Leben gerufen wurde.

Wir haben dort von Erfahrungen, von neuen Ideen und Konzepten gehört und diese gesehen, z. B. auf dem „Markt der Möglichkeiten“, auf dem sich

ca. 50 Organisationen, Initiativen, Firmen, Institute und Verbände mit ihren Vorstellungen präsentierten. Wir haben dort gehört, welche Erfolge es bereits gibt, wo noch Defizite bestehen und wie Lösungen aussehen können.

Vor allem ist auf dieser Konferenz deutlich geworden: Wir alle treten gemeinsam dafür ein, dass den Menschen, die zu uns kommen, eine Chance geboten wird, dass ihre Integration gelingt und sich dieses Land erfolgreich weiterentwickelt.

Gemeinsam arbeitet das Bündnis auch daran, bezahlbaren Wohnraum in Niedersachsen für alle Menschen zu schaffen. Dafür sind wir dankbar.

Ein sehr gutes Beispiel, das schon umgesetzt wird, wurde von der Niedersächsischen Architektenkammer und dem Verband der Wohnungswirtschaft auf dieser Konferenz präsentiert. Im Rahmen eines von der Landesregierung geförderten Architektenwettbewerbs wurden innovative Lösungen für bezahlbares und dennoch qualitätsvolles Wohnen für alle entworfen.

Im April 2016 wurde der zweiphasige Wettbewerb gestartet. Die Aufgabenstellung der Phase 1 haben 48 Teilnehmerinnen und Teilnehmer bearbeitet. Die Jury wählte im Juni die 19 besten Arbeiten aus und forderte die Teams auf, ihre überzeugenden Vorschläge in der Phase 2 des Wettbewerbs weiterzubearbeiten. Dabei galt es, die Entwürfe an jeweils ein konkretes von insgesamt sechs Grundstücken anzupassen.

Alle 19 Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben diese Aufgabe bearbeitet und sehr gute Vorschläge eingereicht. Eine Jury hat sich intensiv mit diesen Vorschlägen auseinandergesetzt und nach eingehender Diskussion am 10. August vier Preise - je 5 000 Euro - und acht Anerkennungen - je 2 500 Euro - vergeben. Mindestens vier weitere Wohnungsbauprojekte aus dem Wettbewerb sollen realisiert werden. Insgesamt werden allein damit rund 600 Wohnungen errichtet. Das nenne ich ein sehr konkretes Ergebnis dieser Konferenz.

Darüber hinaus wurden etliche Konzepte auf der Konferenz vorgestellt. Sie alle zeigten Wege auf, um überall in Niedersachsen zügig, kostengünstig und nachhaltig guten Wohnraum für Flüchtlinge zu erstellen, der im Anschluss auch für andere Wohnzwecke genutzt werden kann.

Wohnen ist mehr als Steine, Ziegel und Mörtel. Genau das ist auf der dritten Integrationskonferenz hervorgehoben worden. Es ist auch ein wichtiger Teil der Arbeit im Gemeinwesen. Es geht um gutes

Quartiersmanagement, Netzwerke und zielgruppenübergreifendes Denken und Handeln.