Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 98. Sitzung im 36. Tagungsabschnitt des Landtages der 17. Wahlperiode. Wir wünschen Ihnen gemeinsam einen guten Tag.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, am 9. Mai 2016 verstarb der ehemalige Abgeordnete Dr. h. c. Walther Leisler Kiep im Alter von 90 Jahren.
Dr. h. c. Walther Leisler Kiep gehörte dem Niedersächsischen Landtag als Mitglied der CDU-Fraktion von 1978 bis 1980 an. In der Zeit von 1976 bis 1980 war er Minister der Finanzen und von Februar 1976 bis Januar 1977 zusätzlich mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Niedersächsischen Ministers für Wirtschaft und Verkehr beauftragt.
Dr. h. c. Walther Leisler Kiep wurden u. a. das Große Verdienstkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland mit Stern und Schulterband und das Große Verdienstkreuz des Niedersächsischen Verdienstordens verliehen.
Wir werden den Kollegen in guter Erinnerung behalten und widmen ihm ein stilles Gedenken. - Ich danke Ihnen.
Zur Tagesordnung: Die Einladung für diesen Tagungsabschnitt sowie die Tagesordnung einschließlich des Nachtrages und der Informationen zu den von den Fraktionen umverteilten Redezeiten dürften Ihnen vorliegen. Ich stelle das Einverständnis des Hauses mit diesen geänderten Redezeiten fest. Die heutige Sitzung soll demnach gegen 20 Uhr enden.
Für die Initiative „Schulen in Niedersachsen online“ werden in den kommenden Tagen Schülerinnen und Schüler des Wirtschaftsgymnasiums der Berufsbildenden Schule am Schölerberg aus Osna
brück mit einer Onlineredaktion live aus dem Landtag berichten. Die Patenschaft dafür hat der Abgeordnete Frank Henning übernommen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für heute hat sich entschuldigt: von der FDP-Fraktion Frau Kollegin König.
Meine Damen und Herren, wir freuen uns, dass unser Kollege Scholing wieder dabei ist. Das, glaube ich, darf ich im Namen aller sagen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, nun noch ein technischer Hinweis. Es kann sein - das hängt damit zusammen, dass die Baumaßnahmen auf unserer Plenarsaal-Umbau-Baustelle gut voranschreiten -, dass es dann und wann ein bisschen nach Bitumen riecht. Die Arbeiter dort sind fleißig. Dabei treten Dämpfe aus. Die Windrichtung ist zurzeit ungünstig. Momentan riechen wir nichts. Aber wie gesagt: Wenn einer etwas riecht, ist es nichts Schlimmes, sondern zeugt nur davon, dass dort fleißig gearbeitet wird.
Tagesordnungspunkt 2: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 17/5409 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Klimaschutz - Drs. 17/5745 - Schriftlicher Bericht - Drs. 17/5786
Im Ältestenrat haben sich die Fraktionen darauf geeinigt, dass über diesen Punkt ohne Besprechung abgestimmt und daher ein mündlicher Be
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf war direkt an die Ausschüsse überwiesen worden. Wie unser Präsident eben zu Recht festgestellt hat, erfolgt jetzt eine mündliche Vorstellung, um die öffentliche Erörterung im Plenum zu gewährleisten. Dem will ich gern nachkommen.
Gegenstand des Gesetzentwurfs ist im Wesentlichen eine Anpassung des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes an die geänderten Vorschriften des Umweltinformationsgesetzes des Bundes. Diese sollen ihrerseits vor allem der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Auslegung der sogenannten Umweltinformationsrichtlinie Rechnung tragen.
Zu dem Gesetzentwurf finden Sie in der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Umwelt, Energie und Klimaschutz in der Drucksache 17/5745 einige Änderungsempfehlungen. Diese sind überwiegend redaktioneller Art. Eine inhaltliche Änderung wird zum Einleitungsteil des neu zu fassenden § 2 Abs. 2 des Gesetzes empfohlen. Durch die Einfügung des Wortes „insbesondere“ soll erreicht werden, dass die Fälle, in denen der Staat die Erfüllung öffentlicher Aufgaben im Umweltbereich durch Private im Rechtssinne kontrolliert, nicht, wie im Gesetzentwurf vorgesehen, abschließend, sondern eben nur als Regelbeispiele eingeführt werden. Auf diese Weise sollen etwaige rechtliche Risiken im Hinblick auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Auslegung der Umweltinformationsrichtlinie vermieden werden.
Diese Änderungen waren in den Ausschüssen unstrittig. Eine inhaltliche Aussprache fand nicht statt. Die Beschlussfassung kam im federführenden Ausschuss mit den Stimmen aller Ausschussmitglieder zustande. Der mitberatende Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen hat keine Empfehlung abgegeben.
Vielen Dank, Herr Kollege Bock. - Meine Damen und Herren, wir treten jetzt in die Einzelberatung ein. Ich darf um Konzentration bitten und rufe auf:
Artikel 1. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer dafür stimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Artikel 2. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer dafür ist, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Auch diese Änderungsempfehlung ist einstimmig beschlossen.
Ich rufe die Schlussabstimmung auf. Wer diesem Gesetzentwurf als Ganzes inklusive der eben beschlossenen Änderungsempfehlungen seine Zustimmung geben möchte, den darf ich bitten, sich vom Platz zu erheben. - Nach meinem Eindruck haben sich alle erhoben, aber sicherheitshalber frage ich: Will jemand dagegen stimmen? - Will sich jemand enthalten? - Das ist nicht der Fall. Damit ist dieses Gesetz einstimmig beschlossen worden.
Tagesordnungspunkt 3: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zum NDR-DigitalradioÄnderungsstaatsvertrag - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 17/5620 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien und Regionalentwicklung - Drs. 17/5746
Die mündliche Berichterstattung hat der Abgeordnete Hans-Dieter Haase übernommen. Ich erteile ihm das Wort. Herr Haase, bitte sehr!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Da dieser Gesetzentwurf direkt in den zuständigen Ausschuss überwiesen worden ist, ist auch in diesem Fall der Weg des mündlichen Berichts gewählt worden, da unklar war, ob es sonst über
Der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien und Regionalentwicklung empfiehlt Ihnen in der Drucksache 17/5746, dem Gesetzentwurf der Landesregierung und damit auch dem Staatsvertrag zuzustimmen. Diese Empfehlung kam mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen bei Enthaltung der Fraktionen der CDU und der FDP zustande. Der mitberatende Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen hat sich dieser Empfehlung mit dem gleichen Abstimmungsergebnis angeschlossen.
Der Gesetzentwurf enthält in Artikel 1 die Zustimmung zu einem Staatsvertrag zur Änderung des NDR-Digitalradiostaatsvertrags. Im Wesentlichen sieht dieser Vertrag Folgendes vor: Das bisherige Verkehrsinformationsprogramm des NDR wird durch ein anderes digitales Programm mit dem Schwerpunkt „Schlager und ähnliche deutschsprachige Produktionen“ ersetzt. Zugleich wird der NDR ermächtigt, dieses Schlagerprogramm zu einem späteren Zeitpunkt gegen ein Programm mit einem anderen inhaltlichen Schwerpunkt auszutauschen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass insgesamt keine Mehrkosten entstehen und sich die Gesamtzahl der Hörfunkprogramme nicht erhöht. Ein künftiger Austausch bedarf zudem der Zustimmung durch den Rundfunkrat.
Der NDR legt dem Rundfunkrat hierfür ein Programmkonzept vor. Des Weiteren muss der NDR auf seinen Internetseiten frühzeitig Informationen über den Schwerpunkt des neuen Programms bereitstellen. Damit soll den Interessen insbesondere auch der privaten Wettbewerber Rechnung getragen werden.
In den Beratungen des federführenden Ausschusses begrüßte ein Mitglied der SPD-Fraktion die Beauftragung des neuen Schlagerprogramms unter Hinweis auf die entsprechende Nachfrage und hob hervor, dass der NDR durch die Austauschklausel zugleich ermächtigt werde, auf mögliche Veränderungen der Zuhörerinteressen reagieren zu können. Ein Mitglied der CDU-Fraktion kritisierte, dass für diesen Programmaustausch keine weitere Entscheidung des Gesetzgebers - also von uns, durch das Parlament - erforderlich sei. Auf Nachfrage erklärte ein Vertreter der Landesregierung, das vorgesehene Schlagerprogramm werde - wie der NDR ausdrücklich bestätigt habe - keine Mehrkosten gegenüber dem bisherigen Verkehrsinformationsprogramm verursachen.
Damit möchte ich meinen Bericht schließen und Sie namens des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien und Regionalentwicklung um Ihre Zustimmung bitten.