Meine Damen und Herren! Ich eröffne die 96. Sitzung im 34. Tagungsabschnitt des Niedersächsischen Landtages der 17. Wahlperiode. Gemeinsam mit den Schriftführern wünsche ich Ihnen einen guten Morgen.
Zur Tagesordnung. Wir beginnen die heutige Sitzung mit Tagesordnungspunkt 25, den Mündlichen Anfragen. Anschließend setzen wir die Beratungen in der Reihenfolge der Tagesordnung fort. Die heutige Sitzung soll gegen 13.40 Uhr enden.
Die mir zugegangenen Entschuldigungen teilt Ihnen nunmehr der Schriftführer zur Linken, Herr Onay, mit.
Es haben sich entschuldigt: von der Landesregierung Landwirtschaftsminister Meyer, von der Fraktion der CDU Frau Annette Schwarz und Herr Ansgar-Bernhard Focke sowie von der Fraktion der Grünen Herr Heinrich Scholing und Frau Filiz Polat.
Ich muss eine kleine Korrektur vornehmen, meine Damen und Herren. Wir kommen natürlich gleich zu den Mündlichen Anfragen. Aber Frau Sozialministerin Rundt hat darum gebeten, hier das Wort für eine Unterrichtung nehmen zu dürfen. Frau Ministerin, ich erteile Ihnen das Wort.
Außerhalb der Tagesordnung: Unterrichtung durch die Landesregierung über ein besonderes Vorkommnis im Bereich des Maßregelvollzugs
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte Sie heute über ein besonderes Vorkommnis aus dem Bereich des Maßregelvollzugs unterrichten.
Gestern, am 14. April 2016, wurde gegen einen Patienten des Maßregelvollzugszentrums Bad Rehburg Untersuchungshaft angeordnet. Des Weiteren wurde ein Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss erlassen.
Der Patient wird verdächtigt, im September 2015 eine junge Frau getötet zu haben. Nicht nur die Landesregierung, sondern natürlich wir alle sind sehr betroffen, weil wir gestern darüber diskutieren konnten und mussten, wie schlimm ein solcher Mordfall gerade für die Angehörigen ist.
Der tatverdächtige Patient wurde im Januar 2013 aufgrund einer Alkoholabhängigkeit im Maßregelvollzugszentrum Bad Rehburg nach § 64 aufgenommen. Die Unterbringung wurde wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung angeordnet. Neben der Unterbringung wurde eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und zehn Monaten verhängt.
Die Klinik teilt mit, dass es während der Unterbringung zu keinen Regelverstößen gekommen ist. Sogenannte Lockerungen, d. h. Maßnahmen, bei denen sich der Patient zunächst in Begleitung bewegen durfte, gab es seit 2013. Ende 2014 hat nicht nur die interne Lockerungskonferenz, sondern eine externe Prognosekommission, bestehend aus drei Experten, auch unbegleitete Lockerungen für den Patienten empfohlen. Diese Lockerungen wurden von der Staatsanwaltschaft genehmigt und dann schrittweise durchgeführt. Es gab auch nach dem September 2015 keine Änderungen im Lockerungsstatus. Nach Angaben der Klinik gab es in der Therapie keine Auffälligkeiten.
Die Klinik hat auch die polizeilichen Ermittlungen zum Tötungsdelikt im September 2015 aktiv unterstützt und der Polizei von sich aus mitgeteilt, wer zu der Zeit, als die Frau getötet wurde, Ausgang hatte. Der jetzt Tatverdächtige gehört zu den von der Klinik gemeldeten Patienten. Aufgrund neuer Ermittlungsergebnisse hat sich der Tatverdacht gegen den Patienten verdichtet, sodass nunmehr ein Haftbefehl erlassen wurde.
Wir werden den Sozialausschuss selbstverständlich über den weiteren Fortgang des Ermittlungsverfahrens unterrichten.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Meine Damen und Herren, diese Unterrichtung löst, auch wenn sie zeitlich kurz war, den Anspruch auf eine Aussprache aus. Ich weiß nicht, ob Wunsch hierzu besteht. - Das ist offenbar nicht der Fall. Frau Ministerin, wir danken für die Unterrichtung.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich verlese unsere Anfrage: Rostiges Atommüllfass in Gorleben: Welche Konsequenzen sind erforderlich?
Im Abfalllager Gorleben sind zwei defekte Atommüllfässer entdeckt worden. Insgesamt sollten 70 Fässer von Gorleben nach Duisburg zur Konditionierung abtransportiert werden. Beim Bereitstellen für den Transport, nicht etwa bei der Routineüberprüfung, sind die Schadstellen entdeckt worden.
1. Wie viele Fässer, die im gleichen Jahr oder früher angeliefert worden sind, lagern derzeit in Gorleben?
3. Welchen Handlungsbedarf sieht die Landesregierung, um die derzeit praktizierte Überwachungs- und Sicherheitssituation zu verbessern?
Vielen Dank, Frau Kollegin. - Für die Landesregierung wird Herr Umweltminister Wenzel antworten. Bitte sehr!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Staudte, auf die Mündliche Anfrage antworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Im Jahr 2018 - - -
(Christian Dürr [FDP]: 2018 ist in der Zukunft! Vielleicht haben Sie bessere Erkenntnisse als wir, was Zeitreisen betrifft!)
Meine Damen und Herren, im Jahr 2014 wurden zufällig im Rahmen einer aufsichtlichen Begehung Feuchtstellen auf dem Hallenboden des ALG, des Abfalllagers Gorleben, festgestellt. Nach bisherigen Erkenntnissen könnte die Ursache für die Feuchtstellen eine erhöhte Luftfeuchtigkeit mit Kondenswasserbildung sein, die auf ein Starkregenereignis im Juli 2014 zurückzuführen ist. Auch der Zutritt von Regenwasser über die Lüftungsöffnungen im Dach des ALG ist nicht ausgeschlossen.
Zudem wurden Farbabplatzungen an einigen dickwandigen Gussbehältern festgestellt. Nach Auffassung der Betreiberin des ALG, der Gesellschaft für Nuklear-Service mit beschränkter Haftung, GNS, handelt es sich bei den ablösenden Farbbeschichtungen um nachträglich aufgebrachte Farbschichten, unter denen sich noch die intakte Beschichtung aus der Behälterherstellung befindet. In der Dokumentation konnten keine Informationen auf nachträgliche Farbbeschichtungsmaßnahmen gefunden werden. Bislang konnte nicht sicher ausgeschlossen werden, dass es einen Einfluss der Lagerbedingungen auf die Veränderungen der Gussbehälter gibt.
Mit Stand vom 6. April 2014 wurden bei Inspektionen vor dem Abtransport in die Betriebsstätte Duisburg der GNS vom Sachverständigen des MU
bislang acht Fässer mit auffälligen Roststellen festgestellt. Insgesamt sind die Fässer aber intakt, und ein Austritt von radioaktiver Kontamination wurde nicht vorgefunden.
Am 8. April machten sich die zuständigen Aufsichtsbeamten des Umweltministeriums vor Ort ein Bild der Lage. Sämtliche Referenzfässer der betroffenen Charge wurden im Mantel-, Deckel- und Bodenbereich inspiziert. Dabei gab es keine weiteren Auffälligkeiten.
Vor diesem Hintergrund hat das MU als Aufsichtsbehörde mehrfach gegenüber der Betreiberin deutlich gemacht, dass es aufgrund der zu erwartenden längeren Zwischenlagerzeit der im Abfalllager Gorleben verbleibenden Abfallgebinde mit Blick auf die festgestellten Auffälligkeiten zwingend erforderlich ist, ein Überwachungskonzept mit einem Inspektionsprogramm zu etablieren. Dies schließt eine lückenlose Dokumentation, insbesondere mit Vergleichsfotos ein.
Weiter hat die Aufsichtsbehörde deutlich gemacht, dass das vom Betreiber vorzulegende Überwachungs- und Inspektionskonzept aufgrund der im Abfalllager Gorleben vorhandenen beengten Platzverhältnisse und dadurch stark eingeschränkten Inspektionsmöglichkeiten den Einbau eines verfahrbaren Kamerasystems sowie ersatzweise die Schaffung geeigneter Inspektionsgassen beinhalten müsse.
Herr Minister, einen Moment! - Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Geräuschkulisse ist nicht hinnehmbar.
Meine Damen und Herren, die Betreiberin hat mitgeteilt, dass sie das Überwachungs- und Inspektionskonzept derzeit erarbeite und schnellstmöglich vorlegen werde.