Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Präsidium wünscht Ihnen einen guten Morgen!
Meine Damen und Herren, im Einvernehmen mit der Schriftführerin und dem Schriftführer darf ich schon an dieser Stelle die Beschlussfähigkeit des Hauses feststellen.
Die Einladung, die Tagesordnung und der Nachtrag zur Tagesordnung für diesen Tagungsabschnitt liegen Ihnen vor. Außerdem haben Sie eine Übersicht erhalten, aus der Sie ersehen können, wie die Fraktionen die ihnen zustehenden Zeitkontingente verteilt haben. - Ich stelle das Einverständnis des Hauses zunächst jedenfalls mit den Redezeiten fest. Die heutige Sitzung soll demnach gegen 18.40 Uhr enden.
Ergänzend weise ich darauf hin, dass in der Wandelhalle die Ausstellung „Feldkulturerbe - Soziokultur auf dem Land“ zu sehen ist, die die Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultur in Niedersachsen e. V. in Zusammenarbeit mit der Fakultät III - dem Fachbereich Medien, Information und Design - der Hochschule Hannover konzipiert hat.
Im Zusammenhang mit dieser Ausstellung wird die Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultur ferner heute und morgen in der Wandelhalle des Landtages eine Kunstaktion mit dem Titel „Herzblut im Landtag“ durchführen. Im Rahmen dieser Kunstaktion werden zwei Künstlerinnen Sie gerne befragen, was Sie veranlasst, sich im Land Niedersachsen zu engagieren. Ihre Aussagen werden dann nicht als Text verarbeitet, sondern in Zeichnungen im Comic-Stil umgesetzt.
Die Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultur in Niedersachsen würde sich über eine rege Teilnahme an der Kunstaktion ebenso wie über Ihren Besuch der Ausstellung sehr freuen.
Ein Weiteres: Wie Sie sicherlich schon bemerkt haben, ist die Schrankenanlage am Parkplatz Holzmarkt nach dem Umbau wieder in Betrieb.
Sie können also, wenn Sie einen entsprechenden Transponder haben, problemfrei einfahren. Sie werden auch bemerkt haben, dass sich rechts und links der Ein- und Ausfahrt und in der Mitte wunderbare steinerne Abgrenzungen befinden. Sie sind so schön, dass man sie am liebsten polieren möchte. Aber aus gegebenem Anlass sage ich Ihnen: Nehmen Sie dazu nicht Ihr Auto! Es hat nämlich schon ein paar Berührungen gegeben.
Meine Damen und Herren, für die Initiative „Schulen in Niedersachsen online“ werden in den kommenden Tagen Schülerinnen und Schüler des beruflichen Bildungszentrums „Kivinan“ aus Zeven mit einer Onlineredaktion live aus dem Landtag berichten. Die Patenschaft dafür hat die Abgeordnete Elke Twesten übernommen. Wir bedanken uns dafür.
Sendungen, die das „Modellprojekt Landtagsfernsehen“ der Multi-Media Berufsbildende Schule erstellt, stehen im Internet auf der Homepage der Schule - www.mmbbs.de - zum Abruf bereit und sollen auch über den Regionalsender LeineHertz 106einhalb gesendet werden.
Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es haben sich für heute entschuldigt: von der Fraktion der CDU Herr Kollege Lammerskitten und Herr Kollege McAllister sowie von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Kollegin Hamburg.
Danke schön. - Meine Damen und Herren, bevor wir in die Tagesordnung eintreten, gibt es zur Geschäftsordnung eine Wortmeldung von der FDPFraktion. Herr Dürr, Sie haben das Wort. Bitte sehr!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich zur Tagesordnung zu Wort gemeldet, weil ich am Montag einen Anruf aus der Staatskanzlei erhielt, in dem mir mitgeteilt wurde, dass der Herr Ministerpräsident am Donnerstag in Berlin bei den Koalitionsverhandlungen weilt. Ich will an der Stelle hinzufügen: nicht als Ministerpräsident des Landes Niedersachsen, sondern selbstverständlich als Landesvorsitzender der SPD; denn bekanntermaßen verhandeln die Parteien in Berlin über eine neue Koalition.
Wir haben den Fraktionen von SPD und Grünen daraufhin signalisiert, dass wir angesichts dessen davon ausgehen, dass die Dringliche Anfrage meiner Fraktion unter Tagesordnungspunkt 14 b, die den Geschäftsbereich der Staatskanzlei - genauer gesagt: das Thema der Landesbeauftragten - betrifft, dann selbstverständlich am Freitagmorgen um 9 Uhr behandelt werden würde. Das war mein Sachstand bis gestern Abend. Dann ist gestern Abend von den beiden Regierungsfraktionen das Signal gekommen, dass man dem nicht zustimmen wolle. Ich habe das für ein starkes Stück gehalten und mich deshalb auf eine gepfefferte Geschäftsordnungsdebatte am heutigen Morgen eingestellt.
Ich will aber hinzufügen, dass der Kollege Tonne mir soeben mitgeteilt hat, dass man bereit sei, den Tagesordnungspunkt 14 b auf Freitagmorgen zu verschieben. Deswegen beantrage ich - ich gehe davon aus: für alle Fraktionen des Landtages -, nach § 99 der Geschäftsordnung von der Tagesordnung abzuweichen und den Punkt 14 b am Freitagmorgen zu behandeln.
Abschließend möchte ich noch auf einen Punkt hinweisen. Was mich schon ein Stück weit ärgert, ist Folgendes: Am vergangenen Mittwoch, als der Ältestenrat tagte, war bereits bekannt, wie der Fahrplan der Koalitionsverhandlungen ist. Das war nämlich bereits am Dienstag, dem 22., bekannt. Es wäre anständig und respektvoll gegenüber dem Parlament gewesen, bereits in der Ältestenratsitzung deutlich zu machen, welche Minister wann und wo in Berlin rumturnen.
Auch das gehört zur Dialogbereitschaft dazu, Herr Ministerpräsident, die Sie in Ihrer Regierungserklärung im Februar angekündigt haben.
Danke schön, Herr Dürr. - Zum gleichen Gegenstand hat sich Herr Tonne zur Geschäftsordnung gemeldet. Herr Tonne, Sie haben das Wort. Bitte sehr!
Das ist ja wieder einmal ein wundervoller Beginn, genauso wie man es sich zu Beginn eines Plenarabschnitts vorstellt. Herr Dürr, Sie haben gerade zweieinhalb Minuten gebraucht, um dem Plenum klarzumachen, dass alles geregelt und miteinander besprochen ist.
Das ist schon ein bisschen erstaunlich. Wenn Sie sich nicht auf Neuerungen einstellen können, dann können wir Ihnen auch nicht helfen. Ansonsten stelle ich Ihnen dringend anheim, dass wir hier miteinander über die Wortwahl nachdenken. Die Ministerinnen und Minister „turnen“ nicht irgendwo rum. Sie verhandeln in der Sache. Sie verhandeln insbesondere zum Wohle des Landes Niedersachsen. Das sollten auch Sie einmal akzeptieren.
Dann darf ich es so zusammenfassen: Die FDPFraktion beantragt, unterstützt durch die SPDFraktion und - wenn ich es richtig rekapituliere - unterstützt durch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und auch die Fraktion der CDU, also alle Fraktionen beantragen, den Tagesordnungspunkt 14 b - das ist die Dringliche Anfrage zum Thema „Welche Aufgaben und regionalen Zuständigkeiten werden die vier Landesbeauftragten haben?“ - nicht am Donnerstag, sondern am Freitagmorgen gleich nach den Mitteilungen vor der dann folgenden Tagesordnung zu besprechen. Das habe ich so, glaube ich, richtig zusammenge
fasst. Wer dafür ist, hebe die Hand! - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig wurde so beschlossen. So wird dann verfahren.
Für diesen Tagesordnungspunkt sind mir vier Themen benannt worden, deren Einzelheiten Sie dem Nachtrag zur Tagesordnung entnehmen können. Die in unserer Geschäftsordnung für den Ablauf der Aktuellen Stunde geregelten Bestimmungen setze ich bei allen Beteiligten, auch bei der Landesregierung, als bekannt voraus.
Hintertür für Gorleben - Die Klage der Bundesregierung stellt den Neubeginn der Endlagersuche infrage! - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/852
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Am 27. Juli 2013 trat das Standortauswahlgesetz in Kraft, und am 21. Oktober 2013 wies Bundesumweltminister Altmaier das BfS an, Klage gegen die Aufhebung des Rahmenbetriebsplans Gorleben einzureichen. Es hat also 2 Monate und 24 Tage gedauert, bis die alten Gorlebengarde um Altmaier das erste Mal die viel beschworene Ergebnisoffenheit in der Endlagersuche konterkariert. Das ist inakzeptabel, das ist schäbig, und das bestätigt letztendlich alle Kassandrarufe der Antiatombewegung!
Aber wen schert’s! Die Bundestagswahl ist vorbei, da kann man ruhig mal die Maske fallen lassen. Das mit dem Rahmenbetriebsplan ist eh alles so kompliziert, das versteht kaum jemand. Tatsächlich ist es nicht gerade einfach. Ich versuche, es zu erläutern:
In Gorleben wurde unter Tage bisher nach einem Rahmenbetriebsplan von 1983 - also 30 Jahre alt - erkundet. Aber man muss ja sagen: In Wirklichkeit wurde nicht nur erkundet, sondern bereits ausgebaut. - Dieser alte Rahmenbetriebsplan basiert auf altem Bergrecht und nicht etwa auf neuem oder auf Atomrecht, wie das bei einem Bau notwendig wäre. Das bedeutet letztendlich, dass damit eine Umweltverträglichkeitsprüfung und eine Öffentlichkeitsbeteiligung nach diesem alten Rahmenbetriebsplan nicht stattfinden müssen. Also das, was heutzutage bei jedem größeren Schweinestall notwendig ist, ist für Gorleben nicht vorgeschrieben.
Nun hat sich seit 1983 nicht nur das Bergrecht geändert, sondern es haben sich auch sämtliche andere Rahmenbedingungen geändert, also die Abfallmengen, die Abfallart und die Himmelsrichtung der Erkundungsstrecken. Unter anderem deswegen wurde Klage gegen die Verlängerung des alten Rahmenbetriebsplans von 2010 eingereicht. Diese Klage war anhängig.
Bei der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg waren sich die neue Landesregierung für das beklagte Land und die Kläger einig: Nein, mit dem neuen Standortauswahlgesetz ist der Rahmenbetriebsplan hinfällig; denn jetzt gilt neues Recht, und alle Standorte sollen gleichbehandelt werden, weil mit § 29 Abs. 2 Satz 1 des Standortauswahlgesetzes die Erkundung beendet wird. Damit braucht man den alten Rahmenbetriebsplan nicht mehr. - Diese Einschätzung teilt im Übrigen auch das Gericht.