Ich eröffne die 8. Sitzung im 4. Tagungsabschnitt des Niedersächsischen Landtages der 17. Wahlperiode.
Auch wenn der eine oder andere Kollege noch zu uns stoßen wird, darf ich schon jetzt die Beschlussfähigkeit des Hauses feststellen.
Des Weiteren darf ich Ihnen mitteilen, dass der Abgeordnete Dr. Hans-Joachim Deneke-Jöhrens heute Geburtstag hat.
Herr Kollege, getragen vom Applaus des ganzen Hauses übermittle ich Ihnen herzliche Glückwünsche, Gesundheit und Wohlergehen für das vor Ihnen liegende neue Lebensjahr.
Wie erst kürzlich bekannt wurde, verstarb am 19. Mai 2013 der ehemalige Abgeordnete Eberhard von Claer im Alter von 89 Jahren.
Eberhard von Claer gehörte dem Niedersächsischen Landtag als Mitglied der CDU-Fraktion von 1976 bis 1978 an. Während dieser Zeit war er Mitglied im Ausschuss für öffentliches Dienstrecht und im Ausschuss für Bau- und Wohnungswesen.
Eberhard von Claer wurde mit dem Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet.
Wir werden den Kollegen in guter Erinnerung behalten und widmen ihm ein stilles Gedenken. - Ich danke Ihnen.
Es liegen drei Dringliche Anfragen vor. Die für die Behandlung Dringlicher Anfragen geltenden Geschäftsordnungsbestimmungen setze ich als allgemein bekannt voraus. Ich weise, wie üblich, besonders darauf hin, dass einleitende Bemerkungen zu den Zusatzfragen nicht zulässig sind.
Um dem Präsidium den Überblick zu erleichtern, bitte ich, dass Sie sich schriftlich zu Wort melden, wenn Sie eine Zusatzfrage stellen möchten.
a) Das Rätsel um „Südniedersachsen“ - Wer weiß, wo „Südniedersachsen“ liegt? - Anfrage der Fraktion der FDP - Drs. 17/198
Herzlichen Dank, Herr Präsident. - Das Rätsel um „Südniedersachsen“ - Wer weiß, wo „Südniedersachsen“ liegt?
- Entschuldigung, Herr Kollege Schminke, das ist eine Anfrage an die Landesregierung. Uns interessiert, ob die Landesregierung das weiß.
(Heiterkeit und Beifall - Reinhold Hil- bers [CDU]: Herr Schminke wäre auch gern in der Landesregierung!)
Seit Monaten plant Frau Birgit Honé eine regional differenzierte Struktur- und Raumordnungspolitik, die regionale Entwicklungskonzepte initiieren soll. Diese Überlegungen haben dann auch unter dem Begriff „Südniedersachsenprogramm“ einzeilig Eingang in den Koalitionsvertrag der Regierungskoalition gefunden.
Ministerpräsident Stephan Weil hat während der Plenarsitzung am 18. April 2013 zum Tagesordnungspunkt 13 c) - Dringliche Anfrage der CDUFraktion „Der Südniedersachsenplan - eine gigantische Wählertäuschung?“ in der Drucksache 17/96 - ausgeführt: „Es gibt keine Entscheidung darüber, welches Territorium dann tatsächlich Gegenstand eines solchen Südniedersachsenplans sein wird.“ Ergänzend wird ausgeführt, dass sich die Landesregierung insbesondere auch um diejenigen Landesteile kümmern will, „die aufgrund ihrer wirtschaftlichen, sozialen und demografischen Probleme eine besondere Unterstützung benötigen“.
Auch die Ausführungen von Frau Staatssekretärin Honé vom 16. Mai 2013 im Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien und Regionalentwicklung brachten trotz mehrfacher Nachfragen keine Erhellung,
welche Landesteile, Landkreise oder Teilbereiche von Niedersachsen in den „Südniedersachsenplan“ der Landesregierung fallen könnten.
1. Welche Landkreise, Teilbereiche oder sonstigen Gebietskörperschaften in Niedersachsen profitieren oder partizipieren vom „Südniedersachsenplan“ bzw. „Südniedersachsenprogramm“?
2. Welcher Berechnungsschlüssel wird bei der Mittelverteilung Anwendung finden, und wie viele Fördermittel werden die begünstigten Landkreise, Teilbereiche oder sonstigen Gebietskörperschaften von „Südniedersachsen“ jeweils konkret erhalten?
3. Wie viele Fördermittel sind in der noch laufenden Förderperiode 2007 bis 2013 aus vergleichbaren Töpfen oder Teilbudgets in diese Landkreise, Teilbereiche oder sonstigen Gebietskörperschaften von „Südniedersachsen“ bis zum Ende des Jahres 2012 geflossen?
Danke schön, Herr Grascha. - Für die Landesregierung antwortet der Herr Ministerpräsident Weil. Bitte sehr!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe, wie Sie mit Recht bemerkt haben, bereits am 18. April ausgeführt, dass und warum die neue Landesregierung einen Strategiewechsel in der Landesentwicklungspolitik vollziehen wird. Wir müssen künftig tatsächlich vor allem die Räume berücksichtigen, die aufgrund von absehbaren wirtschaftlichen, sozialen und vor allem demografischen Problemen eine besondere Unterstützung benötigen. Wir können und dürfen nicht zulassen, dass unser Land in Teilräume zerfällt, die eine höchst unterschiedliche Entwicklung nehmen.
Die Landesregierung ist angetreten, sich dieser Gefahr einer Teilung des Landes in prosperierende Regionen einerseits und von der Entwicklung abgehängte Landstriche andererseits mit ganzer Kraft entgegenzustellen.
Unter diesem Gesichtspunkt müssen wir auch zwingend „Südniedersachsen“, das besonders stark vom Bevölkerungsrückgang betroffen ist, darin unterstützen, Anschluss an die Gesamtentwicklung des Landes zu halten.
Das „Südniedersachsenprogramm“, wie es in der Koalitionsvereinbarung bezeichnet ist, wird deswegen einen Teil der Mittel aus den EU-Fonds bündeln. Diese Mittel, die das Land aus Brüssel erhält, sind seit jeher für strukturpolitische Zwecke gedacht, sind aber in diesem Raum in den letzten zehn Jahren nur unzureichend angekommen. Das wollen wir ändern. In den künftigen EU-Programmen des Landes sollen einschließlich der dafür notwendigen nationalen Kofinanzierung Projekte in einem Gesamtvolumen von rund 100 Millionen Euro vorgesehen werden.
Angesichts des dramatischen Mittelrückgangs in der nächsten Förderperiode der Europäischen Union ist dieses Vorhaben im Sinne einer integrierten regionalen Entwicklungsstrategie mit einem erheblichen Kraftaufwand verbunden. Denn aufgrund der Finanzschwäche der südniedersächsischen Kommunen wird auch die Kofinanzierung zu einem nicht unerheblichen Teil mithilfe des Landes erfolgen müssen.
Zur ersten Frage: Die als „Südniedersachsen“ bezeichnete Region ist weder historisch noch geografisch abschließend bestimmt.