Protocol of the Session on May 16, 2014

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 36. Sitzung im 14. Tagungsabschnitt des Niedersächsischen Landtages der 17. Wahlperiode.

Tagesordnungspunkt 29: Mitteilungen des Präsidenten

Nachdem es sich in den letzten zwei Minuten doch noch etwas gefüllt hat, darf ich gemeinsam mit dem Präsidium die Beschlussfähigkeit des Hauses bereits jetzt feststellen.

Wir wünschen Ihnen einen guten Morgen.

(Zurufe: Guten Morgen, Herr Präsident!)

Zur Tagesordnung. Wir beginnen die heutige Sitzung mit Tagesordnungspunkt 30, Mündliche Anfragen. Anschließend setzen wir die Beratungen in der Reihenfolge der Tagesordnung fort. Die heutige Sitzung soll gegen 13:20 Uhr enden.

Die mir zugegangenen Entschuldigungen teilt Ihnen nunmehr der Schriftführer Herr Klein mit.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für heute haben sich entschuldigt: von der Landesregierung Herr Landwirtschaftsminister Meyer, von der SPDFraktion Frau Kollegin Wahlmann und Herr Kollege Pantazis, von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Kollegin Hamburg und von der Fraktion der FDP Frau Kollegin von Below-Neufeldt und Frau Kollegin König.

Vielen Dank, Herr Klein. - Meine Damen und Herren, wir gehen gleich über zu dem

Tagesordnungspunkt 30: Mündliche Anfragen - Drs. 17/1485

Die für die Fragestunde geltenden Regelungen unserer Geschäftsordnung setze ich als bekannt voraus, will gleichwohl noch einmal ausdrücklich ansprechen, wie die Regularien sind. Die Fragestellerin oder der Fragesteller und andere Mitglieder des Landtages können bis zu zwei Zusatzfra

gen stellen. Die Zusatzfragen dürfen nicht verlesen werden. Sie müssen zur Sache gehören und dürfen die Frage nicht auf andere Gegenstände ausdehnen. Sie müssen knapp und sachlich sagen, worüber Auskunft gewünscht wird. Anfragen, durch deren Inhalt der Tatbestand einer strafbaren Handlung begründet wird oder die Werturteile oder parlamentarisch unzulässige Wendungen enthalten, sind unzulässig. Einleitende Bemerkungen - das unterstreiche ich besonders - sind ebenfalls nicht erlaubt.

Meine Damen und Herren, ich stelle fest, wir haben es jetzt 9.06 Uhr. Ich darf darauf hinweisen: Wenn Sie Zusatzfragen stellen möchten, dann am besten schriftlich. Dann haben wir hier vorne den besten Überblick.

Wir treten ein in die Behandlung der Mündlichen Anfragen. Vorneweg

Frage 1: Kann die Landesregierung den Countdown zur Abgabe ihres Multifondsprogramms (EFRE + ESF) trotz ‚Raubernennung’ und personellen Wechsels bis zum 25. Mai einhalten?

Wer möchte die Frage vortragen? - Herr Bode, bitte sehr, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kann die Landesregierung den Countdown zur Abgabe ihres Multifondsprogramms (EFRE + ESF) trotz ‚Raubernennung’ und personellen Wechsels bis zum 25. Mai einhalten?

Die Ausführungen sowohl von Ministerpräsident Weil zur Dringlichen Anfrage „Wie weit ist die Landesregierung bei der Erarbeitung des gemeinsamen Operationellen Programms für den EFRE und den ESF?“ im März-Plenum als auch von Frau „Sonderstaatssekretärin“ Honé „Wir haben aber keine Probleme mit Brüssel“ aus der HAZ vom 26. März 2014 geben Anlass zur Besorgnis.

Einerseits heißt es, dass die Landesregierung Verzögerungen nicht zu verantworten habe - die Gründe hierfür lägen jenseits von Niedersachsen, aber die Landesregierung unternehme „erhebliche Kraftanstrengungen, um die eingetretenen Verzögerungen wieder auszugleichen“ - Drucksache 17/1390. Andererseits sind Verzögerungen auch gar nicht erkennbar - Plenarprotokoll vom 27. März

2014, Seite 2 912 -, denn die Operationellen Programme werden angeblich unter Hochdruck, aber letztlich fristgerecht aufgestellt. Begleitet wird die Aufstellung des Multifondsprogramms von einer schlagzeilenträchtigen Personalpolitik - gemeint ist u. a. die Versetzung von Ministerialrat Eberhard Franz - und von Kostenexplosionen im Bereich der Regionalpolitik - rundblick vom 13. März 2014.

Weil sich die Staatskanzlei zumindest aber eine weitere Verzögerung bei der Ernennung der Landesbeauftragten nicht leisten wollte, wurde Matthias Wunderling-Weilbier ohne die Aufteilung seiner Versorgungsansprüche zum B-6-Beamten ernannt. Ministerpräsident Weil vollzog die „Raubernennung“ „nach sorgfältiger Abwägung“ - so Die Welt vom 14. April 2014 - und nach intensiver Beratung durch den Chef der Staatskanzlei, Dr. Jörg Mielke, und Frau „Sonderstaatssekretärin“ Birgit Honé - siehe Oldenburgische Volkszeitung vom 10. April 2014. Die Beratung zur „Raubernennung“ kostet die Landeskasse rund 180 000 Euro, was den Betroffenen Wunderling-Weilbier immerhin zur Aussage verleitete:

„Wir haben andere Probleme. Am Ende zahlt der Steuerzahler die Versorgungsbezüge - linke Tasche, rechte Tasche“

- Braunschweiger Zeitung vom 28. April 2014.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie ist der Stand bei der Erarbeitung des Multifondsprogramms, und kann die Landesregierung ihr „Operationelles Programm Südniedersachsen“ - das sogenannte Südniedersachsenprogramm - frist- und formgerecht bis zum 25. Mai 2014 einreichen?

2. Was meint Ministerpräsident Weil, wenn er vom Verständnis der EU-Kommission „für unser Vorhaben“ bezüglich des Südniedersachsenprogramms

im Rahmen mehrerer informeller Vorgespräche spricht?

3. Wie konnte es zur kostspieligen „Raubernennung“ von Matthias Wunderling-Weilbier kommen?

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Bode. - Für die Landesregierung antwortet Herr Ministerpräsident Weil. Bitte sehr, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit den Multifondsprogrammen - EFRE/ESF und dem Operationellen Programm für den ELER - beginnt ein neues Kapitel in der EU-Förderung für Niedersachsen. Niedersachsen wird in der nächsten Förderperiode von 2014 bis 2020 das tun können, was im europarechtlichen Förderrahmen bereits systematisch angelegt ist: Wir können die EUFörderpolitik der drei großen Fonds EFRE, ESF und ELER nun in Niedersachsen aus einem Guss gestalten. Mit einem solchen fondsübergreifenden und ganzheitlichen Ansatz wollen wir den vorhandenen Disparitäten in unserem Land gerecht werden.

Die dafür zur Verfügung stehenden Mittel müssen bedarfsgerecht und effizient eingesetzt werden. Deswegen verfolgen wir einen Multifondsansatz, d. h. ein Operationelles Programm für EFRE und ESF, und zwar bezogen auf ganz Niedersachsen.

Niedersachsen hat sich zur Erarbeitung eines integrativen Multifondsprogramms entschlossen, weil die Regionen in Niedersachsen mit den insgesamt weniger zur Verfügung stehenden EU-Mitteln möglichst intelligent, konzentriert und den unterschiedlichsten Problemlagen Rechnung tragend weiterentwickelt und passgenau gefördert werden sollen. Dabei werden wir von der EU-Kommission unterstützt, die unseren neuen Ansatz in den bisher geführten Gesprächen ausdrücklich begrüßt. Dies ist auch in den letzten Abstimmungsgesprächen am Montag und am Dienstag dieser Woche auf Arbeitsebene sehr deutlich geworden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Mündliche Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Dieser Frage liegt erkennbar ein Missverständnis zugrunde. Die Operationellen Programme sind ein von der EU-Kommission zu genehmigender Rahmen, die die Förderprioritäten für die Län

der insgesamt festlegen. In diesem Gesamtzusammenhang sind dann anschließend in Niedersachsen regionale Schwerpunktsetzungen vorgesehen, wie sie die Landesregierung auch für Südniedersachsen plant und die mit dem Begriff „Südniedersachsenprogramm“ umschrieben werden.

(Reinhold Hilbers [CDU]: Gibt es das noch?)

Ein gesondertes Operationelles Programm im Sinne der EU-Terminologie für Südniedersachsen, so wie es die Fragesteller bezeichnen, wird es daher nicht geben.

Das Südniedersachsenprogramm wird sich vor allem aus den einzelnen Fördertatbeständen des Multifondsprogramms EFRE/ESF und dem ELERProgramm speisen.

Den Entwurf des Multifondsprogramms EFRE/ESF haben wir bereits frühzeitig Ende April in Brüssel vorgelegt, um den Bewilligungsprozess zu beschleunigen, d. h. er liegt dort vor. EU-Kommission und Landesregierung haben sich auf dieses Verfahren verständigt, um die formelle Bewilligung des Programms noch in diesem Jahr zu erreichen. Die EU-Kommission hat uns in den Anfang dieser Woche in Brüssel geführten Gesprächen bestätigt, dass das machbar ist. Absprachegemäß erwarten wir jetzt die abschließenden Hinweise aus Brüssel, wir werden diese einarbeiten und nach der Kabinettsbefassung das Operationelle Programm bei der Europäischen Kommission einbringen. Dieses Verfahren dient der Beschleunigung und dürfte - nach Absprache mit der EU - im Juni abgeschlossen sein.

Zu 2: Bei den Konsultationen mit der EU-Kommission wurde der Ansatz eines Südniedersachsenprogramms als wesentlicher Baustein einer aktiven, gezielten Politik gegen zunehmende regionale Disparitäten begrüßt. Dieser Ansatz entspricht nach Auffassung der EU-Kommission praktisch 1 : 1 der europäischen Ausrichtung der Regionalpolitik mit einer besonderen Förderung sogenannter benachteiligter Gebiete. Insofern steht unser neuer Politikansatz im Einklang mit der europäischen Kohäsionspolitik, nach der vordringlich dort Strukturhilfen gegeben werden sollen, wo sie am dringendsten benötigt werden und wo sie den größten Nutzen erzielen.

Zu 3: Der guten Ordnung halber darf ich feststellen, dass Fragen der Altersversorgung in keinem Zusammenhang mit Fragen der EU-Strukturförderung stehen.

Die genauen Umstände und Verfahrensschritte zur Ernennung von Herrn Landrat Wunderling-Weilbier zum Landesbeauftragten für regionale Landesentwicklung sind aufgrund einer ausführlichen Unterrichtung der Landesregierung in öffentlicher Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen am 23. April 2014 bereits bekannt.

In bündiger Kürze: Am 10. Dezember 2013 hat die Staatskanzlei den Landkreis Helmstedt um Zustimmung zum Dienstherrenwechsel und damit auch zur Versorgungslastenteilung gebeten und ist mit dem Landkreis auch in den nächsten Tagen in Kontakt geblieben. Bis zum 19. Dezember 2013 hat der Landkreis Helmstedt keine Signale gegeben, die gegen die erbetene Zustimmungserklärung sprachen. Danach bezweifelte er die Notwendigkeit einer Versorgungslastenteilung, bat um Argumente für eine pragmatische Lösung und versprach, für weitere Gespräche auch in der Vorweihnachtszeit bzw. zwischen den Feiertagen zur Verfügung zu stehen. Die Staatskanzlei bat den Landkreis um eine Entscheidung bis zum 30. Dezember 2013 und lieferte, wie erbeten, die juristische Argumentationslinie. Allerdings war der Landkreis entgegen seiner Zusage nach dem 20. Dezember 2013 in dieser Angelegenheit nicht mehr erreichbar.

Zum Zeitpunkt der Entscheidung am 2. Januar 2014, Herrn Wunderling-Weilbier zum Landesbeauftragten zu ernennen, lag keine Zustimmung vor, und eine solche Entscheidung war aufgrund der vorgenannten Verhältnisse auch nicht mehr zu erwarten.

Zum Jahresanfang sollten die Ämter für regionale Landesentwicklung gleichzeitig ihre Arbeit aufnehmen, und zwar nicht nur mit dem Landesbeauftragten als deren administrativem Leiter, sondern auch als Ansprechpartner des Landes in der Fläche. Es war für die Landesregierung zu diesem Zeitpunkt keine akzeptable Alternative, nur für drei Landesteile Landesbeauftragte zu ernennen, die jeweils als Ansprechpartner vom ersten Tag an zur Verfügung standen, und für den Bereich Braunschweig nicht.

(Christian Dürr [FDP]: Es ging doch nur um ein Foto!)

Deshalb ist in Abwägung der Frage der Versorgungslastenteilung die Entscheidung einerseits für eine rechtzeitige Ernennung und andererseits für die Ernennung am 2. Januar 2014 getroffen worden.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Christian Dürr [FDP]: Das war ein teurer PR-Termin für die Steuerzahler! Pure PR! Eine Unver- schämtheit! - Unruhe)

Ruhe, bitte, meine Damen und Herren! - Vielen Dank, Herr Ministerpräsident. - Sie haben jetzt die Möglichkeit, Zusatzfragen zu stellen. Für eine erste Zusatzfrage hat sich aus der Fraktion der FDP Herr Kollege Kortlang gemeldet. Bitte sehr!