Es könnten noch ein paar mehr im Plenarsaal werden - das wird sicherlich auch gleich so kommen -, aber bereits jetzt kann ich die Beschlussfähigkeit des Hauses feststellen.
Zur Tagesordnung: Wir beginnen die heutige Sitzung mit Tagesordnungspunkt 30, Mündliche Anfragen. Anschließend setzen wir die Beratungen in der Reihenfolge der Tagesordnung fort.
Die heutige Sitzung soll nach Plan gegen 16.30 Uhr enden. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie werden es gehört haben: Für den Nachmittag sind für einige Landesteile Glatteis, Blitzeis usw. angesagt, sodass wir vielleicht - im verständlichen Eigeninteresse - daran arbeiten sollten, möglicherweise etwas eher fertig zu werden.
Aber das mag zwischen den Fraktionsspitzen noch abgeklärt und im Verlauf der Sitzung angepasst werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für die heutige 87. Sitzung haben sich entschuldigt: von der Landesregierung Herr Innenminister Boris Pistorius, von der Fraktion der CDU Herr Rainer Fredermann, von der Fraktion der SPD Herr Uwe Strümpel, von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Heinrich Scholing und von der Fraktion der FDP Frau Sylvia Bruns.
Um uns im Präsidium den Überblick zu erleichtern, bitte ich, dass Sie sich schriftlich zu Wort melden, wenn Sie eine Zusatzfrage stellen möchten.
Frage 1: Sind die Mittel des 2. Nachtragshaushalts 2015 zur Bewältigung der Flüchtlingskrise angekommen?
Diese Frage wird vom Kollegen Grascha, FDPFraktion, vorgetragen. Ich erteile Ihnen das Wort. Bitte sehr!
Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sind die Mittel des 2. Nachtragshaushalts 2015 zur Bewältigung der Flüchtlingskrise angekommen?
In der Oktober-Sitzung des Landtages - 28. Tagungsabschnitt, 75. Sitzung - wurde der 2. Nachtragshaushalt für das Jahr 2015 einstimmig verabschiedet. Mit diesem Nachtragshaushalt hat die Landesregierung beabsichtigt, die Mittel zur Bewältigung der Flüchtlingskrise für das laufende Jahr in Niedersachsen bereitzustellen.
Der Nachtragshaushalt umfasste ein Gesamtvolumen von über 500 Millionen Euro. Im Einzelnen wurden Mittel für die Vorauszahlung an die Kommunen für 2016, für den kurzfristigen Aufbau von 25 000 Notplätzen in der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen, für die Entlastung der Polizei, für das Staatliche Baumanagement, für die Flüchtlingssozialarbeit, für die Förderung ehrenamtlicher Hilfe, für den Mehrbedarf zur Betreuung unbegleiteter Flüchtlinge, für die Sprachförderung für Erwachsene, für die Sprachförderung in Schulen
In der 83. Plenarsitzung am 16. Dezember 2015 hat die Landesregierung während der Beantwortung der Dringlichen Anfrage der FDP-Fraktion die Frage, welche Stellen, die durch den 2. Nachtragshaushalt 2015 zur Verfügung gestellt wurden, bereits besetzt wurden, nicht beantwortet. In den vorher stattgefundenen Unterrichtungen im Kultusausschuss wurde von der Landesregierung berichtet, dass von den 350 Lehrerstellen erst 32 besetzt seien. Von den 100 Stellen für die Schulsozialarbeit war noch gar keine besetzt.
Die Landesregierung hat nach Verabschiedung des Haushalts 2016 im zuständigen Ausschuss mitgeteilt, dass zehn Stellen, die bisher für die Polizei vorgesehen waren, nun für den Verfassungsschutz genutzt würden.
1. Wie viele Stellen wurden mit dem 2. Nachtragshaushalt 2015 in den einzelnen Ministerien und Arbeitsbereichen zusätzlich geschaffen, und welche waren davon zum Stichtag 31. Dezember 2015 nicht besetzt?
2. Welche mit dem 2. Nachtragshaushalt 2015 zur Verfügung gestellten Mittel sind nicht vollständig abgeflossen und warum?
Vielen Dank, Herr Kollege Grascha. - Für die Landesregierung antwortet der Finanzminister. Herr Schneider, bitte sehr!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Charakter der vorliegenden Frage zieht notwendigerweise eine umfangreiche Antwort nach sich. Ich bitte dafür um Verständnis.
Zunächst eine Vorbemerkung der Landesregierung: Zusätzlich zu den im Grundhaushalt und im 1. Nachtragshaushalt für das Jahr 2015 schon enthaltenen Mitteln hat der Niedersächsische Landtag mit dem 2. Nachtragshaushalt für das Jahr 2015 Mittel in Höhe von rund 506,7 Millionen Euro bereitgestellt.
Im Mittelpunkt stehen deutliche finanzielle und organisatorische Entlastungen der Kommunen sowie Maßnahmen zur verstärkten Integration von Flüchtlingen.
Für die Kommunen wurde zusätzlich zu den in 2015 bereits veranschlagten Mitteln eine vorzeitige Abschlagszahlung der eigentlich im Jahr 2016 nach dem Aufnahmegesetz zu zahlenden Kostenabgeltung von 250 Millionen Euro vorgesehen. Hierdurch werden die Kommunen angesichts der nach wie vor stark steigenden Zugangszahlen an Flüchtlingen und Asylsuchenden und der um zwei Jahre zeitversetzten Kostenabgeltung von Vorleistungen erheblich entlastet.
Um den massiv angestiegenen Bedarf an Unterbringungsplätzen in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes zu decken, wurden der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen für die Betreuung und Versorgung der Flüchtlinge Sach- und Personalmittel in Höhe von 129 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Herr Minister, einen Moment, bitte! - Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn hier angedeutet wird, man könne das eine oder andere akustisch nicht vernehmen, sehe ich eine erste Ursache darin, dass die Geräuschkulisse im Plenum zu hoch ist. Lassen wir also bitte Ruhe einkehren! Alle nehmen Platz! Zwiegespräche werden eingestellt!
(Christian Dürr [FDP]: Herr Schneider kann durchaus auch lauter sprechen! Wir haben mit Lautstärke kein Prob- lem!)
(Christian Grascha [FDP]: Da unter- schätzen Sie uns! Wir haben Durch- haltevermögen! Wir sind von der FDP!)
Zusätzlich wurden für die Anschaffung mobiler Unterbringungsmöglichkeiten insgesamt 20 Millionen Euro veranschlagt.
Für kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Erschließungs- und Baukosten bei großen Neu-, Um- und Erweiterungsbauten und für die Sanierung von Liegenschaften wurden für das Sondervermögen zur Nachholung von Investitionen durch energetische Sanierung und Infrastruktursanierung von Landesvermögen sowie zur Unterbringung von Flüchtlingen in landeseigenen Gebäuden 70 Millionen Euro bereitgestellt. Für die Umsetzung dieser Maßnahme erfolgte eine Stärkung des staatlichen Baumanagements mit im Saldo rund 600 000 Euro.
Über einen von allen Fraktionen getragenen Plenarantrag wurden insbesondere zur Entlastung der Polizei zusätzliche Mittel in Höhe von 4 Millionen Euro beschlossen.
Im Umfang von rund 15 Millionen Euro für die sprachliche Förderung und einen schnelleren sprachlichen Zugang zur deutschen Sprache von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen sowie rund 16 Millionen Euro für Flüchtlingssozialarbeit und Migrationsberatungsstellen, die Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge sowie die Förderung ehrenamtlicher Hilfe wurden flankierend weitere integrative Maßnahmen bereitgestellt. Für die Stärkung der Familiengerichte und Entschädigungen nach dem Betreuungsgesetz wurden im Geschäftsbereich des Niedersächsischen Justizministeriums weitere 1,7 Millionen Euro vorgesehen.
Insgesamt wurde der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 mit Verabschiedung des 2. Nachtragshaushalts in Einnahme und Ausgabe auf 29 182 467 000 Euro festgestellt. Eine Aufteilung in Grundhaushalt, 1. und 2. Nachtragshaushalt wird im Folgenden nicht vorgenommen. Entscheidend ist der Gesamtplan in seiner jeweils gültigen Fassung.