Protocol of the Session on December 16, 2015

Meine Damen und Herren! Ich eröffne die 83. Sitzung im 30. Tagungsabschnitt des Niedersächsischen Landtages der 17. Wahlperiode. Gemeinsam mit den Schriftführerinnen wünsche ich Ihnen einen guten Morgen.

(Zurufe: Guten Morgen, Herr Präsident!)

Tagesordnungspunkt 25: Mitteilungen des Präsidenten

Das Haus ist gut besetzt. Wir dürfen schon jetzt die Beschlussfähigkeit des Landtages feststellen.

Es gibt auch wunderschöne Ereignisse: Geburtstag hat heute die Abgeordnete Sigrid Rakow.

(Beifall)

Liebe Frau Rakow, ich übermittle Ihnen im Namen des ganzen Hauses herzliche Glückwünsche. Gesundheit und Wohlergehen für das vor Ihnen liegende Jahr! Mögen alle Wünsche in Erfüllung gehen!

Zur Tagesordnung: Wir beginnen die heutige Sitzung mit Tagesordnungspunkt 26, den Dringlichen Anfragen. Im Rahmen der Haushaltsberatungen behandeln wir heute Vormittag die Einzelpläne „Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung“ sowie „Justiz“. Heute Nachmittag beraten wir die Einzelpläne „Wirtschaft, Arbeit und Verkehr“, „Wissenschaft und Kultur“, „Finanzen und Hochbau“ sowie schließlich „Umwelt, Energie und Klimaschutz“.

Die heutige Sitzung soll gegen 20.35 Uhr enden.

Da wir - Sie haben das bemerkt - von vier möglichen Dringlichen Anfragen heute Vormittag zwei zu behandeln haben, könnte sich ein zeitlicher Spielraum ergeben, der dann dazu führt, dass wir den Einzelplan „Wirtschaft, Arbeit und Verkehr“ noch am Vormittag behandeln können. Das wiederum könnte sich positiv auf das Ende der Sitzung heute Abend auswirken. Das haben wir alle ja ein bisschen in der Hand.

Die mir zugegangenen Entschuldigungen teilt Ihnen nunmehr Frau Twesten mit.

Für heute haben sich entschuldigt: von der Fraktion der CDU Frau Karin Bertholdes-Sandrock, Herr Christian Calderone, von der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen Herr Heinrich Scholing und von der FDP-Fraktion Herr Horst Kortlang.

Danke schön. - Meine Damen und Herren, wir steigen jetzt in die Tagesordnung ein. Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 26: Dringliche Anfragen

Es liegen, wie gesagt, zwei Dringliche Anfragen vor. Die für die Behandlung Dringlicher Anfragen geltenden Geschäftsordnungsbestimmungen setze ich wie immer als allgemein bekannt voraus. Ich weise wie üblich besonders darauf hin, dass einleitende Bemerkungen zu den Zusatzfragen nicht zulässig sind. Um uns im Präsidium den Überblick zu erleichtern, bitte ich Sie, dass Sie sich schriftlich zu Wort melden, wenn Sie eine Zusatzfrage stellen möchten.

Wir starten mit der Anfrage

a) Einstellungen, Pensionierungen, Krankheitsfälle, Nachtragshaushalt, Sprachlernklassen, Schülerzuwachs - Wie sieht die Unterrichtsversorgung aktuell in Niedersachsen aus? - Anfrage der Fraktion der FDP - Drs. 17/4792

Die Anfrage wird vom Kollegen Björn Försterling eingebracht und vorgetragen. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Einstellungen, Pensionierungen, Krankheitsfälle, Nachtragshaushalt, Sprachlernklassen, Schülerzuwachs - Wie sieht die Unterrichtsversorgung aktuell in Niedersachsen aus?

Zahlreiche Faktoren, darunter die Anzahl der Einstellungen, die Anzahl der Lehrkräfte, die in den Ruhestand gehen, die Entwicklung von Zusatzbedarfen, die zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel und die Entwicklung der Schülerzahlen an den jeweiligen Schulformen, beeinflussen die Unterrichtsversorgung in Niedersachsen. Die Zahlen

zum Statistikstichtag des Schuljahres 2015/2016 hat die Landesregierung noch nicht vorgelegt, sondern kalkuliert noch auf der Basis von Prognosezahlen.

Bereits zu Beginn des Schuljahres gab es Berichterstattungen über eine mangelnde Unterrichtsversorgung in Niedersachsens Schulen. Wesentliches Steuerungsinstrument hierfür sind die Neueinstellungen zum Beginn bzw. Halbjahreswechsel eines Schuljahres. Ferner entwickeln sich die Schülerzahlen anders als erwartet. Durch den Zustrom von schulpflichtigen Flüchtlingen auch nach dem Statistikzeitpunkt - in den vergangenen acht Monaten 17 123 Schülerinnen und Schüler; laut Unterrichtung der Landesregierung im Kultusausschuss vom 4. Dezember 2015 allein im Zeitraum vom 16. September 2015 bis zum 16. November 2015 ein Zuwachs von 1 746 Schülerinnen und Schülern - wird die Unterrichtsversorgung im laufenden Schuljahr deutlichen Schwankungen unterworfen sein. So befinden sich noch Tausende Kinder im Schulalter in den Erstaufnahmeeinrichtungen, ohne dort der Schulpflicht zu unterliegen.

Der Landtag hat der Landesregierung zur Sicherung der Unterrichtsversorgung im Schuljahr 2015/2016 mit dem ersten Nachtragshaushalt 2015 750 Vollzeitlehrereinheiten und mit dem zweiten Nachtragshaushalt 2015 weitere 350 Lehrerstellen und 100 Schulsozialarbeiterstellen zur Verfügung gestellt.

Laut Information des Kultusministeriums an den Kultusausschuss vom 16. November 2015 wurden von den zusätzlichen Stellen des ersten Nachtragshaushalts 53 Stellen nicht besetzt und erneut zum 1. Februar 2016 ausgeschrieben. Laut Unterrichtung der Landesregierung im Kultusausschuss am 4. Dezember 2015 bzw. der schriftlichen Nachreichung vom 8. Dezember 2015 sind von den Stellen des zweiten Nachtragshaushalts 2015 32 Stellen, alle auslaufend noch im bzw. zum Ende des Schuljahres 2015/2016, besetzt, mitunter daher 318 Stellen noch unbesetzt. Von den 100 Stellen für Schulsozialarbeit war zum Zeitpunkt der Unterrichtung noch keine Stelle besetzt.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie viele Lehrkräfte - Angabe in Vollzeitlehrereinheiten - sind an den jeweiligen Schulformen zum Schuljahres- und Schulhalbjahresende seit dem 31. Januar 2013 in den Ruhestand eingetreten und werden voraussichtlich bis zum 31. Juli 2020 - jeweils nach Schulformen - das Regeleintrittsalter des Ruhestands erreichen?

2. Hält die Landesregierung zum aktuellen Zeitpunkt eine ausreichende Unterrichtsversorgung in Niedersachsen trotz der mehreren Hundert unbesetzten Stellen für gegeben, und, falls ja, warum hatte die Landesregierung die Stellen dann überhaupt in diesem Umfang im Nachtragshaushalt für erforderlich gehalten?

3. Mit welcher Entwicklung der Schülerzahlen rechnet die Landesregierung unter besonderer Berücksichtigung des Flüchtlingszustroms im Verlauf des Jahres 2016?

(Beifall bei der FDP - Unruhe)

Vielen Dank, Herr Kollege Försterling. - Meine Damen und Herren, die Geräuschkulisse ist schon jetzt nicht so, wie es für das Verlesen der Frage bzw. für das Geben der Antwort erforderlich ist. Es muss Ruhe einkehren. Sonst geht das nicht.

Die Antwort der Landesregierung, denke ich, erteilt die Frau Kultusministerin. Bitte sehr, Frau Heiligenstadt!

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Über viele der in der Anfrage angesprochenen Punkte sind Sie bereits ausführlich informiert worden, sei es hier im Plenum oder im Kultusausschuss. Gern erläutere ich Ihnen aber ein weiteres Mal die Zusammenhänge.

Sprache, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist der Schlüssel zum Bildungserfolg, zur Teilhabe an Bildung und zur vollständigen Integration in unsere Gesellschaft. Um Sprachbarrieren von zugewanderten Kindern und Jugendlichen schnellstmöglich abbauen zu können, hat das Kultusministerium bedarfsgerecht reagiert; denn eine zügige Teilnahme am Regelunterricht ist eine der derzeit wichtigsten bildungspolitischen Zielsetzungen.

Zahlreiche Schritte wurden bereits eingeleitet. Wir haben umgehend die Möglichkeiten der Personalgewinnung erheblich flexibilisiert und auch Gestaltungsspielräume für die Schulen vor Ort geschaffen, etwa mit Blick auf den bedeutsamen und nachhaltig wirkenden Ausbau von Ganztagsschulen. Ferner haben wir sogleich die Fortbildungsangebote für Lehrkräfte sowie für Schulpsychologinnen und Schulpsychologen ausgeweitet.

Mit dem zweiten Nachtragshaushalt wurden erneut über 700 Stellen - es sind genau 738 Stellen - zur

Verfügung gestellt. Die Ressourcen für die additive Sprachförderung haben wir erheblich aufgestockt. Damit können wir bis zu 550 Sprachlernklassen an den allgemeinbildenden Schulen einrichten. Damit wird es voraussichtlich zum 1. Februar 2016 rund 460 Sprachlernklassen geben, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Aber zugewanderte Kinder werden eben nicht nur in Sprachlernklassen gefördert. Integration gelingt durch Kontakt mit Gleichaltrigen. Deshalb sollen die Kinder und Jugendlichen schnell gemeinsam mit anderen Kindern und Jugendlichen lernen. Dafür sehen wir weitere Fördermaßnahmen vor: Sprachförderkurse, Förderunterricht, Fördermaßnahmen auf der Grundlage besonderer Sprachförderkonzepte und natürlich auch die vorschulische Sprachförderung. Insgesamt 14 000 Lehrersollstunden werden damit für Maßnahmen im Rahmen der additiven Sprachförderung anerkannt.

Aber auch im berufsbildenden Bereich halten wir qualifizierte Angebote für junge Flüchtlinge vor. Die sogenannten BVJ-Sprachförderklassen sind ein dauerhaftes Bildungsangebot. Allein für diese Klassen haben wir im letzten Schuljahr fast 2 Millionen Euro für weiteres Personal zur Verfügung gestellt. Begleitend haben wir auch hierfür kurzfristig Lehrerfortbildungen ermöglicht, um die Lehrkräfte auf ihre Aufgaben vorzubereiten.

Für die öffentlichen berufsbildenden Schulen haben wir außerdem das Sprach- und Integrationsprojekt Sprint entwickelt, das sich in drei Schwerpunkte gliedert: Spracherwerb, Einführung in die regionale Kultur und Lebenswelt und Einführung in das Berufs- und Arbeitsleben. Derzeit liegen ca. 53 Anträge von berufsbildenden Schulen auf Durchführung einer Sprint-Maßnahme bei der Landesschulbehörde vor. 42 Sprint-Maßnahmen sind bereits genehmigt. 25 Schulen haben bereits mit den Maßnahmen begonnen.

Um unsere Lehrkräfte in ihren Aufgaben zu unterstützen, sorgen wir außerdem für Fortbildung und Qualifizierung. Unsere Angebote werden laufend überprüft und den Bedarfen sowohl inhaltlich als auch zahlenmäßig angepasst.

Für das Einstellungsverfahren zum 1. Februar 2016 sind insgesamt 1 600 Stellen zugewiesen worden, von denen bereits - Stand: heute - über zwei Drittel besetzt sind. Da Stellenbesetzungen in der ersten Auswahlrunde erst seit dem 25. No

vember vorgenommen werden können, ist dies eine sehr große Leistung. Ich danke allen, die im Rahmen der Landesschulbehörde und in meinem Ministerium an diesen großen Einstellungsverfahren gerade der letzten Monate sehr konstruktiv, sehr engagiert und vor allen Dingen qualitativ hochwertig mitgewirkt haben.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Die restlichen Stellen werden voraussichtlich ebenfalls bis zum Abschluss des Einstellungsverfahrens Ende Februar 2016 besetzt werden können. Auch im nächsten Einstellungsverfahren zum nächsten Schuljahresbeginn - d. h. der Einstellungstermin ist der 1. August 2016 - wird das Land Niedersachsen zahlreiche weitere Einstellungsmöglichkeiten ab Mitte April 2016 veröffentlichen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1.: Es ist zwar technisch möglich, jeweils eine Auswertung auf dem sogenannten Personalmanagementverfahren (PMV) dahin gehend zu erstellen, wie viele Lehrkräfte entsprechend dem Geburtsjahrgang ihr Alter zum Regeleintritt in den Ruhestand zum jeweiligen Schulhalbjahr erreichen werden. Die Zahl der ausscheidenden Lehrkräfte und das Volumen der Lehrkräfte, die das Alter 65 plus x erreichen, sind aber doch nicht identisch. Diese Zahl ist damit ohne praktischen Wert. Daher ist eine reine Darstellung der Anzahl der Lehrkräfte, die zum Regeleintrittsalter ausscheiden, sehr praxisfremd.

Gleichwohl werde ich Ihnen, Ihrem ausdrücklichen Wunsch entsprechend, im Folgenden die gewünschten Angaben jeweils nach Schulformen für den Zeitraum von 2013 bis 2020 vorlesen.

(Christian Grascha [FDP]: Sonst hät- ten wir wieder nach Bückeburg gehen müssen!)

Dabei werde ich Ihnen jeweils das Kapitel benennen, die darunter erfassten Schulformen erwähnen und dann schuljahrgangsweise vom Schuljahr 2012/2013 bis zum Schuljahr 2019/2020 die von Ihnen gewünschten Zahlen nennen. Ich weise darauf hin, dass es sich für die Schuljahre 2012/2013, 2013/2014 und 2014/2015 um Kopfzahlen handelt. Bei den Schuljahren 2015/2016 ff. handelt es sich um Prognosen, wie viele Lehrer das Alter 65 plus x erreichen.

Für das Kapitel Grundschulen sowie mit Grundschulen organisatorisch zusammengefasste Schulformen, z. B. Grund- und Hauptschule, Grund-, Haupt- und Realschule sowie Grund- und Oberschule folgende Zahlen: