Sylvia Lehmann
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Last Statements
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Gäste! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich erinnere mich sehr gut an unsere Diskussion zum Kinderschutz in der vorhergehenden Legislaturperiode, die von 2004 bis 2009 dauerte. Ausgelöst wurden diese Diskussionen durch immer wieder auftretende Fälle von Kindstötungen, darunter Fälle, in denen Kinder über Jahre hinweg von niemandem in der Gesellschaft vermisst wurden. Wir stellten uns zum Beispiel die Frage, wie es sein kann, dass Frauen ihre eigene Schwangerschaft leugnen und so verdrängen, dass sie von der Geburt überrascht sind, in Panik geraten und irrational handeln. Wir stellten uns auch die Frage, wie es sein konnte, dass das unmittelbare Umfeld dieser Frauen die Schwangerschaft nicht wahrnahm. Diese Fragen und viele andere mehr haben uns emotional sehr berührt.
Bundes- und landespolitisch waren und sind Lösungswege erforderlich. Mit dem Kinderschutzgesetz gibt der Bund den Behörden die erforderliche Rechtssicherheit, um bei Gefahr im Verzug unmittelbar und uneingeschränkt tätig werden zu können.
Beim Thema Kinderschutz setzt Brandenburg mit seinem Handlungskonzept unter anderem auf ein vernetztes, engmaschiges Agieren aller verantwortlichen Akteure vor Ort. Mit dem nunmehr vorliegenden Bundesgesetz zur vertraulichen Geburt werden vor allem Frauen unterstützt, die ihre Schwangerschaft geheim halten möchten bzw. müssen. Vertrauliche Geburten werden damit endlich auf eine gesetzliche Grundlage gestellt.
Das Gesetz sichert den Frauen medizinische Betreuung zu. Es schützt sie davor, allein und heimlich entbinden zu müssen, und es kann auch davor schützen, dass Neugeborene ausgesetzt oder gar getötet werden. Aber auch Beratungsstellen und Entbindungseinrichtungen erhalten mit diesem Gesetz endlich mehr rechtliche Sicherheit und auch eine gesicherte Finanzierung.
Es ist davon auszugehen, dass es in Brandenburg nur sehr wenige Fälle vertraulicher Geburt pro Jahr geben wird. Eine breite Öffentlichkeitssensibilisierung und eine Qualifizierungs
kampagne - wie von der CDU in ihrem Antrag eingefordert halten wir nicht für ratsam. Es ist ein seltenes und gesellschaftlich geächtetes soziales Phänomen. Eine so breit angelegte Öffentlichkeitsdebatte könnte den Eindruck erwecken, dass Frauen im Kontext einer Geburt unberechenbar seien. Das wäre eine falsche und unangemessene Aufmerksamkeit. Vorfreude auf die Geburt eines Kindes ist doch das ganz normale, vorherrschende Verhalten werdender Mütter. Daran sollten wir uns orientieren.
Frühere Aufklärung ist absolut wichtig und richtig. Diese kann an den Schulen im Rahmen des Sexualaufklärungsunterrichts erfolgen. Dafür brauchen wir aber nicht Ihren Antrag und auch keinen Landtagsbeschluss.
Das Gesetz zur vertraulichen Geburt überträgt den Schwangerenberatungsstellen die zentrale Verantwortung für die Umsetzung der vertraulichen Geburt. Das ergibt Sinn. Dort sitzen die Beraterinnen mit der entsprechenden Sach- und Fachkompetenz. Sie arbeiten bereits - eng vernetzt - mit den Akteuren vor Ort zusammen und sind flächendeckend im Land vorhanden.
Über die neuen Regelungen dieses Gesetzes informiert ausführlich das zuständige Bundesministerium. Entsprechende Materialien werden zur Verfügung gestellt.
Nach Auskunft der Schwangerenberatungsstellen im Land ist die Planung für Qualifizierungen noch nicht zufriedenstellend. So sind die finanziellen Rahmenbedingungen noch nicht ausreichend geregelt. Hier sollte das Ministerium selbst aktiv werden. Es sollte auch prüfen, ob der Teilnehmerkreis auf Hebammen, Ärzte und Krankenhäuser auszuweiten ist. - Vielen herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Gäste! Ausgangspunkte für den heute vorliegenden Bericht sind die Aktuelle Stunde und der Entschließungsantrag aus der Landtagssitzung vom 5. Juni 2013. Ganz bewusst haben wir Sozialdemokraten damit die Gesundheitsregion BerlinBrandenburg auf die politische Agenda gesetzt; denn mit dem Masterplan und den bisherigen sieben Handlungsfeldern ist das ein in Deutschland bislang einmaliges Beispiel für Kooperationen über Ländergrenzen hinweg. Zudem wird der Masterplan fortgeschrieben und in der zweiten Jahreshälfte veröffentlicht. Diesen Prozess wollten wir natürlich politisch begleiten und beeinflussen.
Die Gesundheitsregion Berlin-Brandenburg ist in besonderem Maße von der Gesundheitswirtschaft geprägt. Dafür stehen mehr als 5 900 Unternehmen mit einem jährlichen Umsatz von 16 Milliarden Euro, der wiederum von mehr als 300 000 Beschäftigten erwirtschaftet wird. Sie umfasst 14 % aller Erwerbstätigen und ist mit Abstand der größte Wirtschaftsbereich. Unsere Region Berlin-Brandenburg verfügt über eine einzigartige Dichte an exzellenten Forschungseinrichtungen und Hochschulen. Damit nehmen wir eine führende Stellung innerhalb Europas ein. Zudem vereint die Region 170 gesundheitsbezogene Studiengänge und etwa 35 000 Auszubildende in
rund 60 Gesundheitsberufen. Die Region Berlin-Brandenburg verfügt aber auch über eine herausragende und leistungsstarke gesundheitliche Versorgungslandschaft: 130 Kliniken mit 35 000 Betten, 70 Reha-Zentren, 770 Pflegeheime sowie rund 1 200 ambulante Dienste und ca. 9 500 niedergelassene Ärztinnen und Ärzte.
Ihre heterogene Verteilung und die sich daraus ergebenden unterschiedlichen Anforderungen zeigen zwar ein Spannungsfeld auf; gleichzeitig ist das eine besondere Chance für unsere Region. Wenn sich dieser Herausforderung alle Gesundheitsanbieter stellen, ist langfristig eine qualitätsgesicherte Versorgung in der Gesundheitsregion Berlin-Brandenburg möglich. Genau das ist unser politischer Ansatz. Bei der Fortschreibung des Masterplans muss neben einer wachsenden Gesundheitswirtschaft unbedingt auch die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung als Ziel im Mittelpunkt stehen.
Natürlich bleibt Brandenburg ein Flächenland mit Vorteilen und Nachteilen. Berlin bleibt Metropole - auch mit Vorteilen und Nachteilen. Daraus ergeben sich sehr unterschiedliche Anforderungen. Aber das Bewusstmachen und das Erkennen der Verantwortung aller Anbieter der Gesundheitsversorgung für eine gemeinsame Gesundheitsregion wären schon ein großer Gewinn und eröffneten neue Möglichkeiten für die Entwicklung innovativer Versorgungsformen.
Für die Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung hat Brandenburg in den vergangenen Jahren vieles auf den Weg gebracht. Ich nenne die Sicherstellung unserer Krankenhäuser in puncto Standort und Finanzausstattung, die Sicherung einer nutzbringenden Bedarfsplanung über das gemeinsame Landesgremium nach § 90a SGB V und die Neuerrichtung von Studiengängen im Bereich Pflege und Gesundheit. Aber auch die vielen Projekte und Modelle der KV Brandenburg, der AOK Nordost sowie der Barmer Ersatzkasse möchte ich nicht unerwähnt lassen.
Diese landespolitischen Akzente, ergänzt um den Masterplan „Gesundheitsregion Berlin-Brandenburg“ als Ausdruck der Gesamtverantwortung für die gesundheitliche Versorgung, sind eine große Chance und bieten die Gewähr, Gesundheitsversorgung für alle zu realisieren. In diesem Sinne bitten wir die Landesregierung, die Fortschreibung des Masterplans und damit die entsprechende Ausrichtung der Gesundheitsregion BerlinBrandenburg durchzusetzen und sie noch mehr zu einer gemeinsamen Region zu entwickeln. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Gäste! Die steigende Zahl der Einreisenden insbesondere aus Kriegs- und Krisengebieten stellte in den letzten Jahren an die Erstaufnahme in Eisenhüttenstadt und an die Landkreise und kreisfreien Städte hinsichtlich der Unterbringung hohe und neue Anforderungen. Viele Akteure waren von dieser Entwicklung überrascht und auf die veränderte Situation nicht ausreichend vorbereitet. Die Politik war aufgerufen, sich mit dieser Herausforderung auseinanderzusetzen.
Sehr oft haben wir in dieser Wahlperiode über die Verbesserung der Lebenssituation von Flüchtlingen sowie Asylbewerberinnen und Asylbewerbern diskutiert.
Der Bericht der Landesregierung zur Unterbringungssituation von Flüchtlingen und Asylsuchenden mit entsprechenden fachlichen Empfehlungen einer Arbeitsgruppe, aber auch das Fachgespräch im Sozialausschuss im März 2012 haben fraktionsübergreifend schnell den Beschluss reifen lassen: Wenn wir wirklich eine Verbesserung der Lebenssituation erreichen wollen, benötigen wir ein Unterbringungskonzept für Flüchtlinge und Asylsuchende - und das bei gutem Willen aller Beteiligten. Auch muss die Landesintegrationskonzeption aus dem Jahr 2005 der neuen Situation im Land angepasst werden, das heißt, sie muss fortgeschrieben werden. Das haben wir dann per Landtagsbeschluss Mitte 2012 auch dementsprechend auf den Weg gebracht.
Mit zusätzlichen 5 Millionen Euro im Nachtragshaushalt 2013 hat das Land guten Willen bewiesen. Damit haben auch die Kommunen ihre Verantwortung erkannt und konzentrieren sich derzeit auf die Schaffung zusätzlicher Unterbringungsmöglichkeiten sowie die Sicherstellung der sozialen und gesundheitlichen Betreuung in Wohnungen bzw. Gemeinschaftsunterkünften. Eine sehr konkrete und direkte Integration war in der Sache gut und notwendig - die Situation hat sich hier wesentlich entspannt.
Aufgrund entscheidender Veränderungen in der Zuwanderungs- und Integrationspolitik hat die Landesregierung die Integrationskonzeption aus dem Jahre 2005 nicht fortgeschrieben bzw. aktualisiert; vielmehr liegt uns heute ein neues Landesintegrationskonzept vor. Ich denke, das macht durchaus Sinn. In sieben Handlungsfeldern benennt das Konzept die wichtigsten Ziele für eine Zuwanderungs- und Integrationspolitik. Hierbei ist der Bereich Asyl- und Flüchtlingspolitik neu aufgenommen worden; das begrüßen wir sehr. Es ist zeitgemäß und greift zudem die derzeitige Situation in diesem Bereich auf.
Das Integrationskonzept verdeutlicht, dass Zuwanderung für Brandenburg eine Chance darstellt, und orientiert sich somit an den Potenzialen der Menschen mit Migrationshintergrund. Integrationspolitik muss sich ständig auf neue Herausforderungen und Rahmenbedingungen einstellen. Sie ist immer in Bewegung. Sie ist ein dauerhafter Prozess und - ganz wichtig - sie betrifft alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens. Sie ist Querschnittsaufgabe. Jeder Einzelne von uns muss seinen Teil für eine erfolgreiche Integration leisten.
Eine ab 2015 jährliche Erfassung von Daten und Fakten sowie ein Bericht je Legislaturperiode geben uns künftig umfassende Informationen und lassen die Möglichkeit zu, auf Veränderungen schnell reagieren zu können. Dieses engmaschige Integrationsmonitoring begrüßen und unterstützen wir, macht es das Konzept doch flexibel. Es kann schnell ergänzt, erweitert oder auch angepasst werden - das ist wichtig in unserer schnelllebigen Zeit.
Im Namen der SPD-Fraktion danke ich der Landesintegrationsbeauftragten Frau Dr. Lemmermeier. Sie hat ihr Amt neu übernommen und wurde sofort mit dieser Herkulesaufgabe konfrontiert.
Das Konzept eröffnet Chancen und Perspektiven und lädt uns alle zum Mitmachen ein.
Zum Entschließungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kann ich mich dem nur anschließen, was der Minister hier schon ausgeführt hat: Wir können diesem Antrag leider nicht zustimmen, obwohl wir in der Sache einer Meinung sind. Es gibt hier bundesrechtliche Regelungen. Wenn Sie gleichwohl auf den Koalitionsvertrag abstellen, so bezieht sich Ihr Antrag auf das, was wir in Brandenburg umgesetzt haben, nämlich die Ausweitung der Residenzpflicht im Bundesland. Er geht nicht weiter. Die Bundesländer, die Sie in Ihrem Antrag als Beispiele für weitergehende Regelungen anführen, sind mittlerweile vom Bundesministerium dahin gehend informiert worden, dass sie in dieser Frage rechtswidrig handeln. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Gäste! Ehrenamtliche Betreuung - ich möchte hier an dieser Stelle natürlich leidenschaftlich für die Beschlussempfehlung unseres Fachausschusses werben und dazu Folgendes erläutern:
Es fing alles mit dem Bericht des Landesrechnungshofes, mit einer Untersuchung zur rechtlichen Betreuung im Land Brandenburg, an. Diese Untersuchung ist Anfang Juni letzten Jahres veröffentlicht worden. Dieser Bericht hat viele Fragestellungen aufgeworfen. Viele Dinge sind herausgearbeitet worden, wie die jährlichen Steigerungen für Aufwandsentschädigungen und Vergütungen an Vormünder, Pfleger und Betreuer in Höhe von insgesamt 32,7 Millionen Euro im Jahr 2011.
Das Jahr 2011 war auch das Untersuchungsjahr. Das bedeutet, dass das Land Brandenburg an jedem Tag eines Jahres im Jahr 2011 etwa 89 600 Euro für Betreuung ausgegeben hat. Das sind schon enorme Größenordnungen.
Es sind auch jährlich steigende Zahlen bei den Betreuungsverfahren festgestellt worden, und das ist nicht allein mit der demografischen Entwicklung zu begründen. Die Zahl der ehrenamtlichen Betreuer ging in den letzten Jahren zurück, dafür ist die Zahl der Betreuer mit hohem Einkommen stark gestiegen. Die Einstufung der Berufsbetreuer erfolgt nicht einheitlich, und die Gerichte haben hierzu auch ganz unterschiedliche Statistiken.
Bei der Prüfung einzelner Fälle durch den Landesrechnungshof ist auch folgende Frage aufgetaucht: Könnte es sein, dass man meint, die Anordnung einer rechtlichen Betreuung mit sozialer Beratung - nicht vertauschen - ergänzen zu dürfen? - Der Landesrechnungshof spricht in seinem Bericht dann auch von der Förderung der Betreuungsvereine, bindet dies aber daran, dass Infoveranstaltungen durchgeführt und ehrenamtliche Betreuer geworben werden. Der Landesrechnungshof spricht in diesem Fall keinen Betrag aus.
Nach der Veröffentlichung dieses Berichts waren wir natürlich alle aufgefordert - ich sage einmal - zu handeln, Landesregierung wie auch Politik. Relativ schnell war klar: Dafür müssen wir Gespräche führen. Relativ schnell ist auch von der Landesregierung signalisiert worden: Hier ist schlicht und einfach auch ein Gesamtkonzept erforderlich.
Etwa fünf Wochen später kam dann der Antrag der CDU-Fraktion. Wofür der Landesrechnungshof 30 Seiten gebraucht hat, hat die CDU-Fraktion nur noch anderthalb Seiten benötigt. Sie hat formuliert, dass wir eine Gesamtkonzeption für die rechtliche Betreuung benötigen. Das deckte sich mit den Aussagen des Landesrechnungshofs und dem schon erklärten Willen der Landesregierung. Es war, obwohl erst eine Konzeption gefordert wurde, auch schon explizit formuliert, dass 750 000 Euro aus dem Nachtragshaushalt für die Betreuungsvereine bereitgestellt werden sollen. Das war im August letzten Jahres.
Diese 750 000 Euro waren nicht untersetzt, insofern war es gar nicht möglich, dieses Geld in den Nachtragshaushalt einzustellen. Diesen Antrag haben wir in diesem Haus diskutiert und in den Fachausschuss überwiesen, mit der Hoffnung und der Intention, dass er jetzt in die weitere Diskussion einfließt - das ist
auch geschehen. Es folgte ein Fachgespräch, und spätestens nach diesem Fachgespräch und auch nach der letzten Fachausschusssitzung war - für mich jedenfalls - klar, dass die CDUFraktion ihren Antrag günstigenfalls zurückziehen könnte, aber wenigstens doch modifizieren sollte und müsste.
Nach dem Fachgespräch ist klar, dass es ein umsetzbares Handlungskonzept für diesen Bereich geben muss. Dieses Konzept muss folgende Schwerpunkte enthalten: Zum einen geht es darum, wie man rechtliche Betreuung überhaupt vermeiden kann - also der Schwerpunkt Prävention muss enthalten sein. Es geht um die Bündelung von Organisations- und Kostenzuständigkeit. Es geht um die Stärkung der ehrenamtlichen Betreuung - das betrifft die Betreuungsvereine - und um die Zusammenarbeit und Vernetzung der Akteure.
Dies alles benötigt Zeit, dies alles muss vernünftig und ordentlich gemacht werden - im engen Zusammenwirken von Sozialem und Justiz sowie Kommunen und Betreuungsverein. Die Landesregierung ist aufgefordert, in der letzten Sitzung des Fachausschusses Mitte Juni darüber zu berichten. Dazu werden wir auch das Justizministerium einladen. Da entsprechende Beschlüsse vom Rechtsausschuss, Finanzausschuss und Haushaltskontrollausschuss vorliegen, bin ich sehr zuversichtlich, dass wir hier zu einem sehr guten Ergebnis kommen werden. Nur, es braucht Zeit - die sollten wir uns nehmen. Insofern lehnen wir den Antrag der CDU-Fraktion ab und werben nochmals für den Antrag des Ausschusses. - Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Gäste! Lieber Raimund, ja, es ist schon rich
tig und wichtig, die Zentrale Ausländerbehörde immer wieder im Blick zu haben und gelegentlich auch dorthin zu schauen nicht nur wegen der Kontrolle und um möglicherweise Missstände aufzudecken, sondern auch um eventuell helfend eingreifen zu können. So jedenfalls verstehe ich den Antrag der FDP-Fraktion.
Wenn wir alle uns erinnern, stellen wir fest: Es gab Meldungen über die ZABH in Eisenhüttenstadt, die uns überrascht und zum Teil auch betroffen gemacht haben. Es gab schon sehr angespannte und riskante Situationen: Selbstmord, Hungerstreik, Tuberkulose, um nur einige Stichworte zu nennen.
Insbesondere die wochenlange Überbelegung in Eisenhüttenstadt hat allen beteiligten Mitarbeitern und Flüchtlingen viel abverlangt.
Daraus hat die Landesregierung bereits Schlussfolgerungen und Konsequenzen gezogen, unter anderem wurde das Personal aufgestockt. Bereits im vergangenen Jahr wurden zwei zusätzliche Sozialarbeiter und zwei weitere Verwaltungsmitarbeiter eingestellt. Das Diakonische Werk führt die Flüchtlingsberatung auch innerhalb der Einrichtung durch, und ein Psychologe bietet Krisenintervention an. Auf diese Weise soll frühzeitig erkannt werden, ob Flüchtlinge besondere Probleme haben.
Nun zum Antrag der FDP-Fraktion: Sie schreiben in Ihrem Antrag:
„Die medizinische Versorgung... in Eisenhüttenstadt ist gefährdet.“
Und weiter:
„Die Untersuchung mehrerer Tausend neu ankommender Personen durch nur eine Honorarärztin, die... nur an zwei Tagen in der Woche praktiziert, wird mittelfristig zu einer Überlastung der Medizinerin führen...“
Sie fordern außerdem, die „vorhandenen Untersuchungsräume mit PC-Arbeitsplätzen auszustatten“.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, lieber Raimund, in meinen Augen stellt sich die Situation in Eisenhüttenstadt anders dar. Neben der Arbeit zweier Sozialmedizinischer Assistenten in Vollzeit sieht die ärztliche Versorgung wie folgt aus: Eine pensionierte Hausärztin versorgt die Flüchtlinge Montag und Mittwoch nachmittags. Sie ist von Haus aus Allgemeinmedizinerin und Kinderärztin.
- 76 Jahre, aber Alter ist ja kein Grund zur Diskriminierung.
Des Weiteren steht am Dienstagnachmittag ein Honorararzt zur Verfügung, der im Krankenhaus in Beeskow als Internist arbeitet. Am Donnerstagnachmittag führt ein weiterer Honorararzt, aus der Klinik Eisenhüttenstadt kommend und dort als Kinderarzt tätig, Untersuchungen durch. Somit stehen für die Erstuntersuchung und die medizinische Betreuung in der Zentralen
Aufnahmestelle in Eisenhüttenstadt drei Honorarärzte zur Verfügung, die an vier Tagen in der Woche vor Ort präsent sind. Ein darüber hinausgehender Bedarf ist zurzeit nicht angezeigt.
Das deckt sich auch damit, dass zum einen in letzter Zeit - Gott sei Dank, füge ich hinzu - keine Beschwerden mehr über unzureichende Versorgung bekannt werden; zum anderen scheint auch das System der Überweisung der Patienten an externe Fachärzte und Krankenhäuser zu funktionieren, da die abgerechneten externen ambulanten Behandlungen von 1 839 im Jahr 2012 auf 3 040 im Jahr 2013 gestiegen sind. Natürlich muss die Situation vor dem Hintergrund wachsender Zugangszahlen weiter intensiv beobachtet werden, aber dazu benötigen wir keinen Antrag hier im Plenum.
Die Untersuchungen in Eisenhüttenstadt werden durch das Gesundheitsamt des Landkreises Oder-Spree verantwortet und durchgeführt. Im Gespräch mit der Amtsärztin ist mir noch einmal sehr klar geworden, dass nicht in jedem Fall von einem schlüssigen Versorgungskonzept gesprochen werden kann. Zu viele Informationen gehen immer noch verloren und fehlen dann natürlich auch den Landkreisen. Um diese Lücke zu schließen, brauchen wir aber auch nicht den Antrag der FDP-Fraktion. Hier hilft ein Blick in unseren gemeinsamen Antrag zur Verbesserung der Lebenssituation vom Juni 2012. Unter Punkt 3 haben wir die Landesaufnahmestelle in Eisenhüttenstadt, ihre Zusammenarbeit mit den Landkreisen, aber auch die Verantwortung in puncto psychosozialer und medizinischer Versorgung angesprochen. Es wäre schön, wenn die Landesregierung ebenfalls einen wiederholten Blick in diesen Antrag werfen könnte,
denn es sind noch nicht alle Punkte uns gegenüber abgerechnet worden. Ich will nur sagen: Das Parlament vergisst das nicht. Danke schön.
Aktuellen Medienberichten ist zu entnehmen, dass ab dem Sommer 2015 freiberuflich tätige Hebammen in Deutschland keine Haftpflichtversicherung mehr haben. Die Nürnberger Versicherung hat verkündet, dass sie zum 1. Juli 2015 aus den beiden letzten verbliebenen Versicherungskonsortien für Hebammen aussteigen will. Sowohl beim Deutschen Hebammenverband (DHV) als auch beim Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands (BfHD) ist offen, wer die Hebammen dann noch versichern wird.
Nach einer Information des Deutschen Hebammenverbandes e. V. blieben zahlreiche Anfragen bei alternativen Versicherungsunternehmen im In- und Ausland bisher erfolglos. Für die Hebammen würde dies das berufliche Aus bedeuten, denn ohne Versicherung dürfen sie nicht arbeiten.
Ich frage die Landesregierung: Welche Möglichkeiten sieht sie, um eine bezahlbare Haftpflichtversicherung für die Hebammen zu sichern?
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Gäste! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Blechinger, ich danke Ihnen für Ihren Beitrag und habe sehr wohl erkannt, wie sehr Sie um Diplomatie bemüht waren. Herzlichen Dank dafür. Wir - die Koalition haben uns darauf geeinigt, dass nur einer spricht. Ich habe freiwillig die Rolle übernommen.
Ich möchte mich hier ebenfalls um eine objektive Betrachtung bemühen. Seit 2001 ist die komplexe Frühförderung im SGB XI geregelt. Die Frühförderung umfasst heilpädagogische Leistungen, finanziert vom örtlichen Sozialhilfeträger. Sie umfasst ärztliche, medizinisch-therapeutische Leistungen, finanziert von den Krankenkassen. Sie umfasst gleichermaßen die Diagnostik und die Behandlung und wird in interdisziplinären Frühförderstellen und Sozialpädiatrischen Zentren erbracht.
Diese unterschiedlichen Leistungen, finanziert von unterschiedlichen Kostenträgern, sollen als ganzheitliche, trägerübergreifende Leistungen erbracht werden - also als Komplexleistung. Anders gesagt: interdisziplinär. Seit 2001 haben Eltern mit ihren Kindern im Vorschulalter einen Rechtsanspruch auf diese Leistungen aus einer Hand.
Dieser Förderansatz für unsere Jüngsten ist im SGB XI gut gemeint und er ist auch unbedingt wichtig. Die praktische Umsetzung stellt sich allerdings als sehr schwierig dar. Unterschiedliche Leistungsträger mit unterschiedlichen Zuständigkeiten und unterschiedlichen finanziellen Verantwortlichkeiten sollen zusammenarbeiten. Das scheint bei noch so gutem Willen aller Beteiligter eine schwer lösbare Herkulesaufgabe zu sein. Alle Bundesländer haben hier große Schwierigkeiten. Auch die Frühförderverordnung des Bundes oder die Rahmenvereinbarung des Landes waren bislang nicht sonderlich hilfreich. Zwischenzeitlich waren in Brandenburg die Fronten zwischen den Verhandlungspartnern so weit verhärtet, dass gar nicht mehr miteinander gesprochen wurde. Gleichzeitig häuften sich Petitionen und Anfragen besorgter, zum Teil auch wütender Eltern zu nicht erbrachten Frühförderleistungen.
Der zuständige Fachausschuss hat sich der Sache angenommen und in Form eines Fachgesprächs das Thema „Komplexe Frühförderung in Brandenburg“ im August 2012 thematisiert. Daraus ist ein von allen Fraktionen getragener Antrag entstanden, den wir in der November-Landtagssitzung im Jahr 2012 diskutiert und gemeinsam beschlossen haben.
In Umsetzung dieses Antrages hat uns die Landesregierung heute einen Zwischenbericht vorgelegt. Zwischenbericht suggeriert: Es ist noch nicht alles erreicht bzw. abgearbeitet. Zwischenbericht heißt auch: Es gibt zu einem späteren Zeitpunkt einen Endbericht. Aufgrund der schwierigen Situation zwischen den einzelnen Akteuren war unsere Terminsetzung im Landtagsbeschluss wohl zu ambitioniert. Gelungen ist jedenfalls, dass das Ministerium von allen Beteiligten als Moderator angenommen und akzeptiert wird. Das Verständnis hierfür musste erst neu erarbeitet werden. Positiv zu bewerten ist, dass eine Arbeitsgruppe „Frühförderung als Komplexleistung“ ins Leben gerufen werden konnte mit dem Ziel, Handlungsund Verfahrensoptionen zu entwickeln.
Erfreulich ist auch - wie dem Zwischenbericht zu entnehmen ist -, dass sich alle Beteiligten positiv zur Notwendigkeit einer Weiterentwicklung der Frühförderstellen zu interdisziplinieren Frühförderstellen positionieren.
Unser Landtagsbeschluss ist noch längst nicht erfüllt. Er wird also auf Wiedervorlage gelegt. Der Verständigungsprozess ist fortzusetzen mit dem Ziel einer konstruktiven Verständigung bis hin zur Erarbeitung entsprechender Handlungsperspektiven. Das Ministerium bitten wir, die Moderatorenrolle aktiv wahrzunehmen. Für den weiteren Verständigungsprozess appellieren wir besonders an die kommunalen Vertreter und die Vertreter der Krankenkassen. Die Landesregierung bitten wir, bei der bevorstehenden Reform der Eingliederungshilfe die Problematik der Frühförderung aufzugreifen. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Gäste! Mal schauen, wie ich den Spagat hier hinbekomme. Aber auf alle Fälle bedanke ich mich bei der Linksfraktion für die heutige Aktuelle Stunde, gibt sie mir doch die Möglichkeit, als dritte Rednerin diesen wunderschönen Plenarsaal einzuweihen. Ich merke nur kurz an: Den Umzug als Landtagsabgeordnete miterleben zu dürfen erfüllt mich mit großer Dankbarkeit. Verantwortung für unser schönes Land Brandenburg bekommt noch einmal eine ganz andere Bedeutung.
Verantwortung tragen wir auch für eine flächendeckende gesundheitliche Versorgung. Insofern ist das Thema immer aktuell, und es ist auch wichtig, hier und heute im Rahmen einer Aktuellen Stunde darüber zu debattieren.
Warum allerdings die ersten Verlautbarungen des neuen Gesundheitsministers Gröhe - wie im Antrag der Linksfraktion formuliert - Gegenstand unserer heutigen Debatte sein sollen, erschließt sich nicht so recht. Nicht ohne Grund sprechen wir
in der Politik von einer 100-Tage-Schonfrist. Diese Zeit sollten wir auch der Bundesregierung zugestehen.
Sie hat sich am 17. Dezember 2013 konstituiert, und am 29. Januar 2014 wird die Kanzlerin die Regierungserklärung abgeben.
Derzeit ist der Koalitionsvertrag die Orientierung. Sie wissen, in der SPD wurde dieser Koalitionsvertrag sehr intensiv und mit sehr viel Herzblut diskutiert. Schließlich durften alle SPDMitglieder über diesen Vertrag abstimmen.
Ich habe diesem Vertrag unter anderem wegen seiner fachlichen und inhaltlichen Aussage zugestimmt. Im Gesundheitsbereich greift er viele Positionen und Forderungen der brandenburgischen Gesundheitspolitik auf, zum Beispiel die Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante Versorgung, die Schaffung von Möglichkeiten sektorenübergreifender Versorgungsformen, den Abbau ärztlich überversorgter Regionen durch Aufkauf von Arztsitzen zugunsten unterversorgter Regionen sowie den weiteren Ausbau nicht ärztlicher Gesundheitsberufe, wobei ich nur unsere „Schwester Agnes“ erwähne.
Dies alles sind Themen, die wir in Brandenburg diskutieren, weil wir davon überzeugt sind, dass es notwendige Bausteine sowie Rahmenbedingungen sind, um auch künftig die Gesundheitsversorgung abzusichern. Im Krankenhausbereich soll unter anderem das Pflegepersonal finanziell bessergestellt werden. Zudem ist eine umfangreiche Qualitätsoffensive vorgesehen. Das stärkt die stationäre Gesundheitsversorgung und stützt somit auch unseren Ansatz in der Krankenhausplanung.
Der Koalitionsvertrag jedenfalls bereitet mir keine Sorgen. Wenn er so umgesetzt wird, wie es vorgesehen ist, werden sich die Rahmenbedingungen in der Gesundheitsversorgung für Brandenburg verbessern; denn natürlich sind wir in der Gesundheitspolitik von bundespolitischen Vorgaben abhängig bzw. auch auf sie angewiesen. Das war so, das bleibt so - egal, welche Koalition in Berlin regiert.
Unabhängig davon sind wir natürlich selbst gefordert, landespolitisch aktiv zu werden. Das haben wir in den letzten Jahren sehr beherzt getan, Herr Schierack. Diesbezüglich nenne ich nur die Fortschreibung des Dritten Krankenhausplans, der mit Beginn dieses Jahres seine Gültigkeit erhielt. Damit haben wir es geschafft - das war uns wichtig -, alle Krankenhausstandorte zu erhalten.
Zudem haben wir auf die demografische Entwicklung und auf den Bedarf reagiert. Das heißt, es gab Erweiterungen in der Geriatrie, in der Inneren Medizin sowie in der Psychiatrie. Demografische Entwicklung und Anpassung heißt aber auch, dass wir Geburtshilfe und Kinderheilkunde etwas abbauen mussten.
Ein Schwerpunkt bei der Fortschreibung des Krankenhausplans war für uns auch der weitere Ausbau der Tagesklinik - um 26 %! Damit haben wir diese Versorgung in der Fläche gewährleistet sowie eine sehr spannende und wichtige Struktur
zwischen stationärer und ambulanter Versorgung gestärkt. Der Krankenhausplan setzt auf stärkere Kooperation und Vernetzung aller Akteure in der gesundheitlichen Versorgung.
Das Krankenhausentwicklungsgesetz - ein weiterer Baustein regelt die Finanzierung der Krankenhäuser. Hier haben wir die Finanzierung von einer Einzelförderung auf eine Pauschalförderung umgestellt. Wir sind damit in der Finanzierung flexibler geworden; denn Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 63 Millionen Euro hatten uns gelähmt, überhaupt noch neue Investitionen in diesem Bereich vornehmen zu können. Nun haben wir dafür gesorgt, dass kleine Krankenhäuser eine Sockelfinanzierung erhalten. Dabei berücksichtigten wir in der Bemessungsgrundlage den Finanzierungsstand der einzelnen Häuser.
Nun möchte ich auch noch an das gemeinsame Landesgremium erinnern, das wir in Brandenburg erst unlängst geschaffen haben. Es wird Angebote und Vorschläge für eine sektorenübergreifende Versorgung unterbreiten. Alle Akteure arbeiten hier zusammen und sind gezwungen, sich an Vorgaben zu halten; denn es gibt verbindliche Regelungen.
Ganz kurz möchte ich nun noch zwei Stichworte nennen: Zum einen Patientenrechte, die wir erweitert haben, und zum anderen war uns in dieser Wahlperiode selbstverständlich auch wichtig, über die Gesundheitsregion Berlin-Brandenburg zu sprechen. Diese Handlungsfelder haben wir der neuen Entwicklung angepasst.
Unbedingt erwähnen möchte ich auch die Kassenärztliche Vereinigung (KV) in Brandenburg. Gemeinsam mit der AOK und der Barmer hat sie bereits im Jahr 2009 die Arbeitsgemeinschaft „Innovative Gesundheitsversorgung in Brandenburg“ gegründet. Dort wartet sie mit vielen innovativen Ideen und Projekten auf, die erprobt, evaluiert, weiterentwickelt oder auch verworfen werden, wie es zum Beispiel den Patientenbus im Landkreis Märkisch-Oderland zum Jahresende traf. Wenn das Angebot nicht angenommen wird, dann ist das halt so. Die KV Brandenburg hat sich als innovativer Partner erwiesen. Sie nimmt ihren Sicherstellungsauftrag in puncto ärztlicher Versorgung in Brandenburg sehr ernst.
Meine Damen und Herren, egal, welcher politischen Couleur wir angehören - es kann in der Gesundheitspolitik nur ein Ziel geben, das uns eint. Dies formulierte Herr Michalak, Vorstandsvorsitzender der AOK Nord-Ost, auf einem AOK-Forum sehr treffend:
„Es geht um die Menschen, die sich in unserem Sozialstaat darauf verlassen können sollten, von der Geburt bis ins hohe Greisenalter medizinisch gut versorgt zu werden.“
Nur das, meine Damen und Herren, kann die Marschrichtung des neuen Gesundheitsministers Gröhe sein. Wenn nicht, dann sind wir auch noch da. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Gäste! Liebe Kollegin Roswitha Schier! Die Pflege ist in der Tat das Thema der Zukunft; wir stehen vor einer großen Herausforderung. Die Zahl der Pflegebedürftigen wird sich bis 2030 um 70 % erhöhen. Wir benötigen deshalb im selben Zeitraum doppelt so viele Beschäftigte in der Pflege - und dies im Wissen, dass die Zahl der Erwerbspersonen in diesem Zeitraum insgesamt um 25 % sinken wird. Das ist ein spannender Spagat, den es gerade für die Pflege zu bewältigen gilt.
Aus dem Grund haben wir bereits im Mai 2011 die Landesregierung beauftragt, eine Pflegestudie zu erstellen - mit dem Ziel, die Pflege in Brandenburg langfristig zu sichern. Wir haben die Landesregierung gleichermaßen aufgefordert, uns im ersten Halbjahr dieses Jahres einen entsprechenden Bericht vorzulegen, und vor kurzem in diesem Haus über diesen Bericht intensiv diskutiert. Die Pflegestudie wird in Kürze erscheinen; wir warten jeden Tag darauf.
Unabhängig davon ist jede Idee, die die Pflege sichern hilft, wichtig; für jede muss man danke sagen - auch für die einer Pflegekammer. Auch dieses Thema wird in der Bundesrepublik diskutiert, und zwar sehr kontrovers. Berlin hat im April einen Förderverein Pflegekammer gegründet. Schauen wir einmal, wie die Befragung - wenn es zu ihr kommt - ausgeht.
Im Auftrag des niedersächsischen Sozialministeriums wurde eine repräsentative Umfrage durchgeführt. Die Ergebnisse sind differenziert. Zwar spricht sich die überwiegende Mehrheit 67 % - grundsätzlich für die Einrichtung einer Pflegekammer aus, aber einer Pflichtmitgliedschaft mit Beitragspflicht stimmen nur 42 % zu. Roswitha, du hast es im Grunde genommen gesagt: Die Interessenslage spielt dabei eine große Rolle. Das ist ein schwieriges Feld; man muss dieses Thema behutsam behandeln.
Was macht eine Pflegekammer? Sie soll die Anliegen der Beschäftigten im Pflegebereich bündeln und den Pflegeberuf nach außen hin stärken. Dazu gehört nicht nur die klassische Pflege, auch die Krankenpflege und die Kinderkrankenpflege gehören dazu. Die Pflegekammer soll aber nicht Aufgaben der Gewerkschaften übernehmen: Sie führt keine Tarifverhandlungen und auch keine Pflegesatzverhandlungen.
Die CDU-Landtagsfraktion in Rheinland-Pfalz hat eine Anhörung dazu durchgeführt. Im Ergebnis war man sich einig, dass auch eine Pflegekammer das Fachkräfteproblem nicht lösen kann.
Wir haben in Brandenburg eine umfangreiche Studie in Auftrag gegeben. Derzeit wird mit allen Beteiligten ein intensiver Pflegedialog geführt. Übrigens wird in diesem Pflegedialog auch das Thema Pflegekammern angesprochen - und die Begeisterung dafür hält sich in Grenzen.
Ich empfehle uns allen, die Pflegestudie, sobald sie vorliegt, als Grundlage zu nehmen, weiter zu diskutieren und dann zu schauen, ob es in Brandenburg möglicherweise irgendwann wichtig und sinnvoll ist, solch eine Struktur der Pflegekammer einzurichten. Diese Zeit sollten wir uns nehmen. Wir sollten nicht jetzt und heute, sondern in Verbindung mit der Pflegestudie die nächsten Schritte einleiten. - Damit bedanke ich mich bei Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Gäste! Ein schönes Thema für unsere heutige Aktuelle Stunde. In diesem Jahr haben bislang mehr als 87 000 Menschen einen Erstantrag auf Asyl gestellt. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres waren es etwa 50 000 Asylanträge. Das entspricht einem Zuwachs von 74 %.
Damit beginnt auch das alte Geschäft mit der Angst. Innenminister Friedrich ist alarmiert, beschwört den Ernst der Lage und sagt für Deutschland voraus, dass wir noch in diesem Jahr die Marke von 100 000 Asylanträgen erreichen werden. Diese Situation - so der Innenminister weiter - erfordert, alle Kräfte darauf zu konzentrieren, die Asylverfahren zu beschleunigen. So weit, so gut.
So, wie er das sagt, klingt es nach Notfall und suggeriert Angst. Vielleicht ist es auch gar nicht so gemeint, jedoch bedient es Klischees, die unserem Land nicht guttun. Wir sind ein weltoffenes und ausländerfreundliches Land. Mit dem Entschließungsantrag zur heutigen Aktuellen Stunde - getragen von allen Fraktionen - wollen wir Brandenburgerinnen und Brandenburger das in besonderer Weise verdeutlichen.
Apropos „so viele Asylbewerber“: Im Jahr 2001 haben etwa genauso viele Menschen in Deutschland Asyl beantragt wie in diesem Jahr. Mit mehr als 400 000 Asylanträgen war das Jahr 1993 - wenn man das so sagen darf - das Rekordjahr. Sagen möchte ich damit: Wir hatten schon ganz andere Flüchtlingszahlen, und Deutschland war nie in Gefahr. Unser Land ist daran nicht kaputtgegangen.
Es ist eine Mär, zu behaupten, Flüchtlinge nähmen uns etwas weg und machten uns arm. Es heißt auch immer: Kein EULand müsse in Sachen Asyl mehr Lasten tragen als Deutschland. In absoluten Zahlen stimmt das, wir sind aber auch mit Abstand der größte EU-Staat.
Bezogen auf die Anwohnerzahl sieht das allerdings ganz anders aus: Im Jahr 2012 kam auf 1 062 Deutsche ein Asylantrag, in Belgien kam dagegen ein Asylantrag auf nur 382 Belgier und in Schweden sogar auf nur 211 Schweden. Das ist fünfmal
so viel wie bei uns. Insofern ist auch das wieder eine Mär, die von den Ewiggestrigen ins Land getragen wird, um mit fremdenfeindlichen Tönen Ängste zu schüren.
Asylsuchende kommen verstärkt aus der Russischen Föderation, aus Syrien und aus Serbien. Bei genauer Betrachtung der Weltnachrichtenlage war doch jedem von uns längst klar, dass sich Flüchtlingsströme aktivieren werden. Der Arabische Frühling, die Konflikte auf dem Balkan, die Zerrissenheit der russischen Kaukasusrepubliken und nicht zuletzt der Bürgerkrieg in Syrien haben Menschenmassen in Bewegung gesetzt, die in ihrer größten Not Schutz suchen und Asyl beantragen. Sie hoffen damit auf eine bessere Zukunft.
Diese Entwicklung beeinflusst natürlich auch die Situation in unserem Bundesland. Im Jahr 2013 wird Brandenburg voraussichtlich bis zu 3 600 ausländischen Flüchtlingen und Asylsuchenden Schutz und Unterkunft gewähren. Dies ist gegenüber dem Vorjahr eine Verdoppelung und stellt das Land und die aufnehmenden Landkreise und kreisfreien Städte vor große Herausforderungen. So beschreibt es auch der gemeinsame Entschließungsantrag.
Leider wurde unsere seit 2011 geführte Diskussion zur Verbesserung der Lebenssituation von Flüchtlingen und Asylbewerberinnen und Asylbewerbern durch steigende Flüchtlingszahlen überlagert. In solch angespannten Situationen kommen dann auch noch Kompetenzgerangel und Streitigkeiten zwischen Land und Kommunen zum Tragen. Nicht gerade förderlich besonders für jene Menschen, um die es uns geht.
In der Tat stehen wir vor großen Herausforderungen. Im Oktober dieses Jahres waren es 732 Menschen, die in der Erstaufnahmeeinrichtung in Eisenhüttenstadt lebten. Damit ist diese Einrichtung überbelegt. Zudem ist ein Teil der Menschen länger als die vorgesehenen drei Monate dort. Der verstärkte Zuzug von Flüchtlingen, aber auch die stockende Verteilung der Asylsuchenden in die Kommunen aufgrund dort fehlender Unterbringungsmöglichkeiten sind die Gründe dafür. Ein inakzeptabler Zustand!
Ich bin sehr froh, dass wir innerhalb der Koalition mit dem Nachtragshaushalt 2014 - deswegen ist es wichtig, dass wir ihn auch beschließen - den finanziellen Rahmen schaffen,
die Situation in Eisenhüttenstadt zu verbessern. So werden wir die Aufnahmekapazität der Erstaufnahmeeinrichtung nahezu verdoppeln. Zur Eingrenzung infektiöser Krankheiten wird in diesem Zusammenhang auch gleichzeitig ein Infektionsschutzbereich für 50 Plätze geschaffen. Das entspricht den gesundheitlichen Anforderungen an solch eine Einrichtung.
Da zunehmend kinderreiche Familien zu uns kommen, liegt ein weiterer Schwerpunkt für uns in der Sicherstellung der medizinischen Versorgung. Durch die dauerhafte Einstellung eines Psychologen wird künftig auch eine Psychiatriesprechstunde möglich sein.
Erfreulich ist auch, dass es gemeinsam mit der zuständigen Schulbehörde gelungen ist, insgesamt mehr als 40 Kinder
durch sieben Lehrkräfte zu unterrichten; denn gute Bildung und der Erwerb der deutschen Sprache sind die halbe Miete auf dem Weg zur Integration.
Mit dem Nachtragshaushalt werden wir zusätzlich über 7 Millionen Euro für Eisenhüttenstadt zur Verfügung stellen und so den Flüchtlingen das Ankommen in Brandenburg erleichtern.
Natürlich haben wir auch Verständnis für die schwierige Lage der Kommunen vor Ort. Insofern werden wir zur Förderung zusätzlicher Unterbringungsmöglichkeiten über den Nachtragshaushalt zusätzlich 5 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Den Schwerpunkt legen wir auf die Unterbringung in Wohnungen. Bei der Schaffung von Gemeinschaftsunterkünften gehen wir nun von einer Wohnfläche von mindestens 8 m2
pro Person aus; denn die bisherigen 6 m2 sollten irgendwann der Vergangenheit angehören.
Ich hoffe, diese finanziellen Vorkehrungen werden die weiteren Gespräche mit den Landkreisen und kreisfreien Städten erleichtern. Zugleich appelliere ich an die kommunale Ebene, ihrer Verantwortung gerecht zu werden. Lassen Sie uns gemeinsam alles dafür tun, den Flüchtlingen und Asylbewerbern Brandenburger Willkommenskultur entgegenzubringen. - Danke schön.
Nun ein viel entspannteres Thema: Vom 12. bis 14. September 2014 findet das 11. Brandenburger Dorf- und Erntefest in Fürstlich Drehna im Landkreis Dahme-Spreewald statt. Ein zentraler Ort des Festes dürfte das Schloss Fürstlich Drehna sein, das mit seiner besonderen Baugeschichte und dem 52 ha großen Landschaftspark ein in Brandenburg einmaliges Ensemble bildet. Das Schloss, samt Nebengebäuden, befindet sich im Eigentum und in Verwaltung der Brandenburgischen Schlösser GmbH. Allerdings litt die Nutzung in der Vergangenheit durch mehrfache Pächterwechsel des zum Hotel umgebauten Schlossgebäudes. Nach der Kündigung des letzten Pacht
vertrages Mitte dieses Jahres gibt es auch aktuell keine vertraglich geregelte Nutzung des Schlosses.
Deshalb frage ich die Landesregierung: Wie schätzt sie die Chancen ein, zeitnah einen neuen Pächter für das Schloss Fürstlich Drehna zu finden, um so die Einbindung des Schlosses in das 11. Brandenburger Dorf- und Erntefest im September kommenden Jahres zu gewährleisten?
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Gäste! Die Errichtung eines gemeinsamen Landesgremiums im Sinne des § 90a SGB V ist ein weiterer wichtiger Baustein, um der Herausforderung, die gute gesundheitliche Versorgung in Brandenburg auch in Zukunft sicherzustellen, gerecht zu werden. An dieser Stelle will ich zwei andere wichtige Bausteine nennen, über die wir hier im Haus schon beraten und beschlossen haben: Mit dem Krankenhausfinanzierungsgesetz sichern wir die investive Förderung unserer Krankenhäuser auch langfristig. Vor allen Dingen im Interesse der kleinen Krankenhäuser haben wir einen Finanzierungssockel eingezogen. Zudem schreiben wir den Dritten Krankenhausplan fort. Es war und ist uns wichtig, jedes Krankenhaus zu erhalten, damit gerade kleine Häuser in der Fläche aus der stationären Versorgung heraus in die ambulante Versorgung übergehen können.
Das gemeinsame Landesgremium ist nun ein weiterer Baustein.
In das Gesetzgebungsverfahren zum Gesundheitsversorgungsstrukturgesetz auf Bundesebene hatten sich die Bundesländer, insbesondere Brandenburg, auch mit dem Ziel eingebracht, den Ländern erweiterte Möglichkeiten zur Einbringung in die Gesundheitspolitik zu eröffnen. Nicht alles, was wir wünschten, ist vom Bundesgesetzgeber aufgenommen worden; aber von der seit dem 1. Januar 2012 bestehenden Möglichkeit, ein gemeinsames Landesgremium einzurichten, machen wir selbstverständlich Gebrauch.
Worum geht es in dem gemeinsamen Landesgremium? Warum ist es so wichtig? Es kann und soll weder die Krankenhausplanung noch die ambulante Bedarfsplanung ersetzen. Ziel ist es jedoch, eine sektorenübergreifende Gesamtschau zu ermöglichen, regionale bzw. vor Ort auftauchende Fragen in den Fokus zu nehmen und passende Lösungen zu entwickeln. In dem Gremium soll aber auch ein Austausch über gute, innovative Modelle stattfinden.
Dazu gab es - Kollegin Schier hat es gesagt - eine Anhörung. Wir haben festgestellt, dass viele Akteure in dem Landesgremium mitarbeiten wollen. Das ist positiv, da es zeigt, dass großes Interesse daran besteht, dass wir in Brandenburg auch künftig eine stabile gesundheitliche Versorgung haben.
Schwerpunkte der Anhörung waren die Zusammensetzung und die Arbeitsweise des Gremiums. Es wird sich eine Geschäftsordnung geben. Ferner ist darüber diskutiert worden, ob es sinnvoll ist, Beschlüsse einstimmig zu fassen. Wir sind auch nach der Anhörung der Überzeugung, dass dies sinnvoll ist, weil die Empfehlungen dann viel verbindlicher umgesetzt werden können.
Die Mitglieder des Landesgremiums hat Kollegin Schier bereits genannt. Mit unserem Änderungsantrag bitten wir sehr herzlich darum, auch dem Selbsthilfebereich chronisch kranker und behinderter Menschen Mitspracherecht im Landesgremium einzuräumen sowie die Ostdeutsche Psychotherapeuten
kammer aufzunehmen. Das war auch ein wichtiges Anliegen in der Anhörung. Uns ist sehr wichtig, dass dies berücksichtigt wird, damit dort wirklich viele Interessen vertreten sind.
Im Änderungsantrag haben wir auch die Erstattung der Reisekosten für die Patientenvertreter neu geregelt. Auch das war ein wichtiger Hinweis, dem wir sehr gerne gefolgt sind.
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie herzlich um Beschlussfassung zu diesem Gesetz, weil wir uns von der Arbeit dieses Landesgremiums sehr viel versprechen. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Gäste, die noch hier unter uns sind! Es ist schon deutlich geworden, Pflege besteht aus vielen Facetten. Um die Pflegewirtschaft genau bewerten zu können, müssen alle Mosaiksteine in ihrer bestehenden Komplexität in den Blick genommen werden. Mit Landtagsbeschluss vom Mai 2011 haben wir die Landesregierung aufgefordert, eine wissenschaftliche Analyse
und Entwicklungsprognose zum künftigen Pflegebedarf für das Land Brandenburg zu erstellen. Hierbei war nicht nur die Ausbildungssituation in den alten Pflegeberufen für uns wichtig; denn die Einführung eines Ausbildungsumlageverfahrens ist in den letzten Jahren zu einseitig, losgelöst von den anderen Aspekten geführt worden. Vielmehr ging es uns um konkrete Handlungsempfehlungen, um den Fachkräfte- und Hilfskräftebedarf in den nächsten Jahrzehnten zu sichern. Dieser Bericht der Landesregierung bzw. die Studie liegt uns heute vor.
Die Medizinische Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg war vom Ministerium zwar federführend beauftragt, aber die Erarbeitung der Studie wurde durch einen intensiven Kommunikationsprozess begleitet. Soll heißen: Es gab eine interministerielle Steuerungsgruppe unter Vorsitz von Staatssekretär Dr. Schroeder, es gab einen Begleitausschuss, bestehend aus den kommunalen Spitzenverbänden und Fachleuten der Pflegebranche. Darüber hinaus wurden drei Meilensteinworkshops durchgeführt, in deren Rahmen die ersten Zwischenergebnisse der Studie mit der breiten Fachöffentlichkeit diskutiert wurden. Und derzeit läuft landauf, landab der Pflegedialog mit dem Sozialminister. Hier sind insgesamt acht Veranstaltungen vorgesehen.
Der vorliegende Bericht bestätigt die brandenburgische Pflegepolitik in zentralen Punkten wie der Seniorenpolitik mit der Ausrichtung auf das aktive Altern und gesund alt werden in Brandenburg, dem Landespflegegesetz mit seiner Ausrichtung auf lokale Pflegestrukturen und Netzwerke, den 19 Pflegestützpunkten, die eine ortsnahe Beratung und Begleitung von pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen bieten, der Umsetzung des Grundsatzes „ambulant vor stationär“; Brandenburg hat den höchsten Anteil häuslicher Pflege in ganz Deutschland. Aber auch die Bemühungen in puncto Vereinbarkeit von Beruf und Pflege und die Einführung akademischer Studiengänge für Pflege und Gesundheit sind zukunftsorientiert.
Aber der vorliegende Bericht bestätigt auch einen hohen Handlungsbedarf. Zahlen und Fakten sind alarmierend. Die Anzahl der Pflegebedürftigen wird bis 2030 um nahezu 70 % steigen. Dies wiederum erfordert eine Verdopplung der in Pflege Beschäftigten. Gleichzeitig geht in diesem Zeitraum die Anzahl der Erwerbspersonen um 30 % zurück. Wie also kann der Fachkräftebedarf gesichert werden?
Für eine Ausbildungsumlage gibt es jedenfalls derzeit keine rechtlichen Voraussetzungen. Ein Ausbildungsplatzmangel, wie in § 25 Abs. 1 Bundesaltenpflegegesetz definiert, liegt in Brandenburg aktuell nicht vor. Aber der Bericht liefert viele andere Lösungsansätze.
Die Pflegeprävention, also das vorsorgende, das frühzeitige Handeln, steht in einem engen Wechselverhältnis zur Fachkräftesicherung. Pflegeprävention gewinnt eine ganz neue Bedeutung. Hier sind breit angelegte Strategien erforderlich. Wir benötigen eine weitere Öffnung der Pflege für unterschiedliche Qualifikationsprofile, ein weiterer Baustein zur Fachkräftesicherung. Bessere Arbeitsbedingungen, gute Bezahlung und Vollzeitbeschäftigung sind Herausforderungen, denen sich Pflegeeinrichtungen, aber auch Pflegekassen in der Zukunft verstärkt stellen müssen.
Pflege entsteht vor Ort und muss auch hier bewältigt werden. Familiäre und professionelle Pflege und ehrenamtliches Enga
gement stehen in einer Wechselbeziehung. Bei der Koordinierung dieser Netzwerke und Strukturen spielt das Land mit den Landkreisen und Kommunen eine besondere Rolle. Pflege in den letzten Winkeln des Landes erfordert gerade in ländlichen Regionen eine stärkere Verantwortung des Landes.
Ganz generell gilt: Der bereits begonnene Dialogprozess zu diesem Bericht muss weiter intensiviert werden. Alle Akteure sind einzubinden. Dieser Prozess ist aufgrund des Handlungsdrucks so offen wie möglich zu führen, und das auch ohne eine fiskalische Schere im Kopf. - Danke, meine Damen und Herren.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Gäste! Ganz klar: Wir wollten mehr, denn die Flüchtlinge brauchen mehr. Wir baten die Landesregierung, gemeinsam
mit den Landkreisen und den kreisfreien Städten eine Unterbringungskonzeption für Flüchtlinge sowie Asylbewerberinnen und Asylbewerber zu erarbeiten. Ich finde, das ist auch unsere landespolitische Verantwortung, und in ebendieser haben wir auch Schwerpunkte für die Konzeption benannt, wie bauliche Voraussetzungen und Mindestausstattung, Verweildauer der Flüchtlinge in den Gemeinschaftsunterkünften, Anforderungen an die soziale Beratung und Betreuung sowie Erfordernisse für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge.
Auch aus unserer politischen Verantwortung heraus haben wir in unserem Beschluss unsere Erwartungen zu den einzelnen Schwerpunkten formuliert. Warum betone ich „unsere gesamtpolitische Verantwortung“? Weil ich davon ausgehe, dass diese gesamtpolitische Verantwortung auch von den kommunalen Spitzenverbänden so gesehen wird.
Ein Konzept liegt uns heute vor, das Konzept der Landesregierung. Es ist nicht gelungen, ein gemeinsames Konzept mit der kommunalen Ebene vorzulegen. Falsch verstandene kommunale Selbstverwaltung und das strikte Konnexitätsprinzip haben den gemeinsamen konzeptionellen Ansatz scheitern lassen.
Sicher ist der derzeitige Flüchtlingsansturm eine besondere Herausforderung und hat die Gespräche zusätzlich erschwert, und sicher haben sich daraus aktuell auch andere Prioritäten ergeben, besonders auf der kommunalen Ebene. Unabhängig davon müsste allen Beteiligten klar sein: Dieser Landtagsbeschluss ist in seiner Gesamtheit fachlich-inhaltlich und finanzpolitisch ambitioniert. Das setzt natürlich voraus, dass es einen Nachweis darüber geben muss, wie die finanziellen Mittel bislang verwendet worden sind. Es muss schon die Frage beantwortet werden können, wieso es bei gleicher Finanzausstattung solch konzeptionell gravierende Unterschiede in den Landkreisen gibt. In dieser Frage haben Land und kommunale Spitzenverbände leider nicht zueinandergefunden. Kompetenzklaubereien und juristische Spitzfindigkeiten haben dies leider scheitern lassen. Das ist ärgerlich und auch kein gutes Zeichen an unsere Bürgerinnen und Bürger, von denen wir Weltoffenheit und Toleranz verlangen.
Ausdrücklich danke ich der Landesregierung für die vorgelegte Unterbringungskonzeption, die einen Vorschlag, eine Empfehlung für die Kommunen darstellt. Mehr war nicht drin. Die darin formulierten landespolitischen Zielstellungen greifen vieles aus unserem Antrag auf. Dennoch möchten wir, Herr Minister, an unserem Beschluss von 2012 festhalten und auf einer gemeinsamen Konzeption mit den Kommunen bestehen. In diesem Sinne sollte die bestehende Arbeitsgruppe auch weiterarbeiten. Integration ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und erfolgt vor Ort. Versöhnlich stimmt mich, dass viele Kommunen in dieser Frage sehr engagiert und vorbildlich arbeiten und damit den Spitzenverbänden weit voraus sind. - Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gesundheit als Wirtschafts- und Standortfaktor mit den Feldern Gesundheitsversorgung, Gesundheitswirtschaft und Gesundheitswissenschaft verspricht positive Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und ist geeignet, neue Arbeitsplätze zu schaffen. Berlin und Brandenburg haben das in den Jahren 2004 bzw. 2006 jeweils für ihre Region erkannt und ihre Politik entsprechend ausgerichtet. Damit wurde in beiden Ländern der Paradigmenwechsel vom Kostenfaktor Gesundheit zur Zukunftsbranche Gesundheit vollzogen.
Der Weg zum Masterplan „Gesundheitsregion Berlin-Brandenburg“ war nur noch ein kleiner Schritt und wurde Ende November 2007 von beiden Regierungen beschlossen. Der Masterplan „Gesundheitsregion Berlin-Brandenburg“ bietet bis heute als deutschlandweit einziger Masterplan eine länderübergreifende Strategie zur Weiterentwicklung der Gesundheitswirtschaft.
Berlin-Brandenburg ist in besonderem Maße durch die Gesundheitswirtschaft geprägt. Allein 14 % aller Erwerbstätigen arbeiten in diesem Bereich. Die Gesundheitswirtschaft leistet damit im Vergleich zu anderen Regionen den höchsten Beitrag zur regionalen Erwerbstätigkeit. Besonders personalintensiv sind die stationäre und die ambulante Versorgung sowie die Altenhilfe.
Die Berlin-Brandenburger Gesundheitswirtschaft zeichnete sich in den vergangenen Jahren durch ein überdurchschnittliches Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum aus. Das Beschäftigungswachstum in der Gesundheitswirtschaft in den vergangenen vier Jahren lag mit einem Plus von etwa 8 % deutlich über
dem in der Gesamtwirtschaft von etwa 4 %. Treiber des Zuwachses waren die stationäre und die ambulante Altenhilfe sowie die ambulante Versorgung in Gänze. Aber auch im Krankenhausbereich und in der pharmazeutischen Industrie gab es Zuwächse.
In Zukunft wird nicht nur aufgrund des demografischen Wandels, sondern auch aufgrund eines gesteigerten Gesundheitsbewusstseins die Nachfrage nach Produkten und Dienstleistungen aus dem Gesundheitsbereich und für die Gesundheit weiter zunehmen. Um diesen Herausforderungen gerecht zu werden, müssen gegenwärtige Rahmenbedingungen auf den Prüfstand gestellt werden.
Der Masterplan „Gesundheitsregion Berlin-Brandenburg“ wird derzeit fortgeschrieben. Dem ging eine Evaluierung durch das Institut Arbeit und Technik der Fachhochschule Gelsenkirchen voraus. Mit der Fortschreibung des Masterplans sollen die bisher zwölf Handlungsfelder gebündelt und stärker professionalisiert werden. Die vier neuen Handlungsfelder umfassen die Biotechnologie und den Pharmabereich, die Medizintechnik, neue Versorgungsformen und Rehabilitation sowie Prävention, Gesundheitsförderung und Gesundheitstourismus. Darüber hinaus werden Themenfelder benannt, die für alle vier Handlungsfelder Relevanz haben und für die weitere Entwicklung der Gesundheitswirtschaft eine bedeutende Rolle spielen. Es sind dies die Themen Fachkräfte, Ansiedlung, Bestandsentwicklung, Internationalisierung, Telemedizin und alternde Gesellschaft.
Bei der Fortschreibung des Masterplans „Gesundheitsregion Berlin-Brandenburg“ ist uns vor allem die Feststellung wichtig, dass die Gesundheitswirtschaft eine besondere Branche ist und dass neben den wichtigen Zielen des Wirtschafts- und des Beschäftigungswachstums auch immer die Gesundheitsversorgung der Menschen zur Erhöhung ihrer Lebensqualität im Mittelpunkt stehen muss.
Bei der Weiterentwicklung der regionalen Gesundheitswirtschaft treffen somit immer sozial- und wirtschaftspolitische Aspekte zusammen. Ganz bewusst haben wir in unseren beiden Anträgen - in dem Antrag zur Aktuellen Stunde und im Entschließungsantrag - die Gesundheitsregion Berlin-Brandenburg und die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung in einen Kontext gestellt. Darüber hinaus ist es uns wichtig, dass sich unsere gesundheitspolitischen Ansätze in den Handlungsfeldern des Masterplans wiederfinden, weil wir damit breit aufgestellt sind und mit den Akteuren an der Umsetzung arbeiten können.
Eine wichtige Säule der Gesundheitsversorgung sind die Krankenhäuser und die Tageskliniken. Mit der Fortschreibung des Dritten Krankenhausplans konnten wir alle 52 Krankenhäuser an den 62 Standorten erhalten. In den nächsten fünf Jahren wird es aber darum gehen, die Krankenhäuser - vor allem die in den ländlichen Regionen - zu Ankern der gesundheitlichen Versorgung weiterzuentwickeln. Hierzu bedarf es innovativer Ideen und Lösungen. Neue Wege müssen gesucht und beschritten werden. Sektoren- und fächerübergreifende Versorgungsformen zur Sicherung der gesundheitlichen Versorgung und zur optimalen Nutzung vorhandener Ressourcen sind ebenso gefragt wie eine verstärkte Zusammenarbeit von Ärztinnen und Ärzten mit den im Pflegebereich Tätigen. Mit dem Handlungsfeld „Neue Versorgungsformen“ reagiert der Masterplan auf
diese neuen Herausforderungen und ist damit für uns Brandenburger besonders wichtig.
Neue Versorgungsformen sind aber auch im ambulanten Bereich erforderlich. Das Institut Arbeit und Technik der Fachhochschule Gelsenkirchen hat in seinem Evaluationsbericht dazu unter anderem ausgeführt:
„Nicht zuletzt hat sich das Land Brandenburg mit der Strategie zur ‚Künftigen Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung in Brandenburg‘ … und der Erprobung des Projektes ‚AGnES‘ … sowie der Initiative ‚Innovative Gesundheitsversorgung in Brandenburg‘ …, die die flächendeckende Einführung von AGnES-Zwei vorangebracht hat, auch als Trendsetter neuer innovativer Versorgungsmodelle gezeigt.“
Innerhalb des Masterplans werden wir uns wohl bei der Aufnahme des Handlungsfeldes „Neue Versorgungsformen“ gegenseitig ergänzen und voneinander gut profitieren können. Fachkräfte und alternde Gesellschaft sind zwei Themenfelder, die neu aufgenommen werden sollten. Sie tangieren Brandenburg direkt und unmittelbar. Bei dem Themenfeld Fachkräfte geht es nicht nur um deren Gewinnung, sondern auch um den Erhalt der Arbeitskraft durch optimierte Arbeits- und Lebensbedingungen. Natürlich ist die alternde Gesellschaft in der Fortschreibung des Masterplans in besonderer Weise zu berücksichtigen. Durch die zielgruppenorientierte Entwicklung von altersbezogenen Technologien eröffnet sie der Wirtschaft neue Chancen. Betreuung und Pflege älterer Menschen werden jedoch personalintensiv bleiben. Nicht alles kann hier durch bzw. mit Technik ersetzt werden. Die Komplexität in der Pflege, aber auch der Wunsch nach menschlichen Kontakten setzt dem Einsatz von Technik in diesem Bereich sehr schnell Grenzen.
Mitten in den Gesprächen zur Fortschreibung des Masterplans „Gesundheitsregion Berlin-Brandenburg“ kündigt die Charité alle Verträge mit den Lehrkrankenhäusern - wohlgemerkt: Sie kündigt alle Verträge mit allen Krankenhäusern, auch mit den Berliner Krankenhäusern. Ein „tolles“ Timing und eine „tolle“ Öffentlichkeitsarbeit! Die Charité hat sich damit einen Bärendienst erwiesen. Wie schon öfter in den letzten Monaten hatte sie auch in diesem Fall kein gutes Händchen.
Unsere politische Forderung an dieser Stelle ist klar: Innerhalb der Gesundheitsregion Berlin-Brandenburg muss und wird es auch in der Perspektive elf Lehrkrankenhäuser geben, und das natürlich ohne Wenn und Aber, ohne jegliche Bedingungen in Richtung Patientenversorgung oder gar für die inhaltliche Ausrichtung unserer Häuser.
Wichtig ist für uns auch, an der bisherigen gemeinsamen Linie mit Berlin festzuhalten, in Brandenburg für beide Länder bedarfsgerecht Rehabilitationseinrichtungen vorzuhalten. Hochleistungsmedizin in Berlin, Rehabilitation in Brandenburg - das ist, wie wir finden, eine gute, plausible Arbeitsteilung, die beiden Ländern auch eine entsprechende Entwicklungsperspektive eröffnet: Hochleistungsmedizin in Verbindung mit Wissenschaft und Forschung in Berlin, Reha- und Gesundheitstourismus einschließlich Prävention in Brandenburg. Die gemeinsame Gesundheitsregion Berlin-Brandenburg eröffnet uns also
viele Chancen. Andere Regionen beneiden uns um diese länderübergreifende strategische Ausrichtung.
Mit der Fortschreibung des Masterplans stellt sich die Gesundheitsregion für die Zukunft neu auf. Dieser Prozess muss politisch begleitet werden. Die Gesundheitsregion benötigt letztlich auch ein politisches Bekenntnis. Die Aktuelle Stunde heute wird dem gerecht. Unser Entschließungsantrag setzt politische Akzente für Brandenburg. - Danke schön.
Herr Präsident ! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon interessant, was einzelne Redner alles in unseren Antrag hineininterpretieren. Ich kann Sie aber alle beruhigen: Die Antragstellung hat wirklich einen ganz harmlosen Hintergrund; und an Frau Nonnemacher gerichtet: Es geht uns schlicht und einfach um die Gesundheitsregion Berlin-Brandenburg. Wir haben das Thema im Landtag noch nie diskutiert. Der Masterplan für diese Gesundheitsregion wird derzeit fortgeschrieben. Insofern ist es ein topaktuelles Thema, und da es uns darum geht und die Verhandlungen mit Berlin sehr schwierig sind - Frau Nonnemacher, Sie hatten das wunderbar beschrieben -, ist es wichtig, meinten wir, dass wir diese Fortschreibung politisch begleiten.
Daraus hat sich das Thema für den heutigen Tag ergeben, und damit die Interessen Brandenburgs noch einmal schriftlich untermauert werden, haben wir dazu den Entschließungsantrag mit den einzelnen Schwerpunktsetzungen formuliert.
Herr Prof. Schierack, ich habe wirklich lange überlegt, wie ich es Ihnen sage.
Ich glaube schon, dass Sie sehr viel von der Medizin verstehen,
aber ich habe den Eindruck, dass Sie relativ wenig von Gesundheitspolitik verstehen.
Das ist noch einmal eine ganz andere Dimension. Sonst hätten Sie heute verstanden, worum es uns hier geht. Ich hatte vielmehr den Eindruck, Herr Schierack, dass Sie auch schlecht vorbereitet waren.
Die Rede war schlicht und einfach schwach. Sie haben nicht einmal nur Allgemeinplätze belegt; Sie haben hier Luftblasen produziert. Luft und Blase, das ergibt aber Vakuum!
In Ihren Aussagen zur Gesundheitspolitik in Brandenburg haben Sie, Herr Doktor, eine klassische Fehldiagnose gestellt und sind dabei, einen eklatanten Kunstfehler zu begehen. Mehr will ich zu Ihren Ausführungen nicht sagen, weil es wirklich nichts Konkretes gab und man daher nur sehr schwer auf diese Dinge eingehen kann.
Meine Damen und Herren, ansonsten bin ich sehr froh und dankbar, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unseren Entschließungsantrag unterstützen wird. Es ist ganz wichtig, unsere Interessen gegen die Hauptstadtregion Berlin durchzusetzen, und ich bin zuversichtlich, dass wir mit dieser politischen Festlegung, mit dieser politischen Intention bessere Chancen haben, unsere Interessen dort durchzusetzen. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Gäste! Hebammen und Entbindungspflegern - wir wollen auch sie einmal nennen - kommt eine zentrale Rolle in der Betreuung von Schwangeren, Gebärenden und Wöchnerinnen zu. Es ist eine verantwortungsvolle Tätigkeit, die selbstverständlich entsprechend honoriert werden muss.
Jährlich höhere Haftpflichtprämien bei stagnierenden Einkommen haben das Leben der freiberuflichen Hebammen in den letzten Jahren sehr erschwert. Zu Recht hat der Deutsche HebammenVerband mit den Landesverbänden die ökonomische Situation von Hebammen in das Bewusstsein von Politik und Gesellschaft gerückt. Mittlerweile sind alle Akteure entsprechend sensibilisiert. So hat der Bund ein Gutachten zur Versorgungs- und Vergütungssituation in der außerklinischen Geburtshilfe in Auftrag gegeben. Die Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft sind - endlich! - aus der Reichsversicherungsverordnung - diese wurde 1911 verabschiedet; man glaubt es kaum - in das Sozialgesetzbuch V überführt worden. Ein interministerieller Arbeitskreis aus Vertretern von Bundes
gesundheitsministerium und Bundesfamilienministerium wird dafür sorgen, dass das Thema auf der Agenda bleibt.
Der jüngste Vertragsabschluss zwischen dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung und dem Deutschen HebammenVerband sowie den Landesverbänden vom Januar 2013 sieht für den Zeitraum bis 2015 eine Vergütungsanpassung zwischen 12 und 15 % für jede Leistungsposition vor. Bereits Mitte 2012 erfolgte ein Ausgleich für die gestiegenen Kosten der Berufshaftpflichtversicherung. Damit soll nicht gesagt werden, die Welt sei bereits in Ordnung, aber es ist Bewegung im System, und das erscheint uns wichtig.
An dieser Stelle sei noch angemerkt: Die Vergütung freiberuflich erbrachter Hebammenhilfe wird auf Bundesebene zwischen den Hebammen- und den Krankenkassenverbänden selbst ausgehandelt. Die Einflussmöglichkeiten der Politik sind insoweit sehr begrenzt und tendieren - leider! - gegen null. Mehr als 98 % der Geburten erfolgen stationär, im Krankenhaus. Die Planung für ausreichende und bedarfsgerechte Geburtshilfekapazitäten in den Krankenhäusern liegt in der Verantwortung der Länder. Mit der Fortschreibung des Dritten Krankenhausplanes haben wir dem entsprochen.
Auch wenn wir im Rahmen der Fortschreibung des Krankenhausplanes im Bereich Frauenheilkunde und Geburtshilfe die Bettenzahl um 223 auf 666 reduzieren, kann damit weiß Gott keine Unterversorgung suggeriert werden. Wir passen unsere Kapazitäten lediglich dem tatsächlichen Bedarf unter Berücksichtigung der Entwicklung der Fallzahlen, der durchschnittlichen Verweildauer und der Auslastung der Fachabteilung an.
Für den Bereich der freiberuflichen Hebammen und der erbrachten Hebammenhilfe haben die Krankenkassen eine entsprechende Versorgung zu gewährleisten. Gemäß § 70 Abs. 1 SGB V muss die Versorgung ausreichend und zweckmäßig sein. Eine Bedarfsplanung findet hier leider nicht statt.
Die Zahl der berufstätigen Hebammen hat sich in den vergangenen Jahren rückläufig entwickelt - wie die Zahl der Geburten auch. Aktuell sind 385 Hebammen freiberuflich tätig, 177 Hebammen sind in Krankenhäusern angestellt. Von den Krankenkassen werden 15 Ausbildungsplätze als bedarfsnotwendig anerkannt und auch finanziert; die Ausbildung übernimmt das Carl-Thiem-Klinikum in Cottbus.
Zentrale Aufgabe bleibt die weitere Verbesserung der ökonomischen Situation der freiberuflichen Hebammen, um so das Berufsbild attraktiver zu gestalten und die Versorgung mit Hebammenhilfe in Brandenburg auch künftig zu sichern. Für eine aktuelle Unterversorgung, wie in Frage 28 behauptet wird, liegen in der Tat - ich behaupte also etwas anderes als Sie, Frau Nonnemacher - keine Informationen vor.
Einen Entschließungsantrag kann man leider nicht in den Fachausschuss überweisen. Aber wir werden dort über die gestellten Fragen noch einmal diskutieren. Sie haben schon die Datenlage angesprochen - in der Tat, darüber muss man reden. Über die Bedarfsdeckung müssen wir aber noch intensiver sprechen, weil es keine Standards gibt. Es fehlen auch Vorgaben, wie die Bedarfsdeckung zu messen ist. Zudem ist der Begriff „ausreichende Angebote“ sehr allgemein gehalten; wir müssen definieren, wann das Angebot ausreichend ist und
wann nicht. - In diesem Sinne bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gäste sind nicht mehr da, wir sind unter uns.
Die Medienberichte zu heimlichen Pharmatests, gerade in den letzten Wochen, haben in mir die Vergangenheit aufleben lassen. 1983 wurde unser Sohn an einer wohl unheilbaren Krebserkrankung fünf Monate lang im Klinikum Berlin-Buch behandelt. Sätze wie „Wir haben hier die neuesten Medikamente“, „Ihr Sohn bekommt ein französisches Präparat“, „Auf dieser Station sind wir grundsätzlich optimistisch“ und auch der Satz
beim letzten Anruf von der Klinik „Es wäre nicht gut, wenn Sie in Trauerkleidung kämen“ haben uns damals bereits verunsichert und zum Teil zornig gemacht. Dennoch hat das Fünkchen Hoffnung alles überwogen.
Diese Sätze erscheinen in Verbindung mit der heutigen Debatte nach 30 Jahren in einem neuen Licht, und die damalige Befürchtung, unser Sohn könnte ein Versuchsobjekt gewesen sein, wird neu genährt. Ich kann heute nicht mehr sagen, ob wir etwas unterschrieben haben, aber ich weiß genau: In Gesprächen mit der Klinik, mit der Ärztin ist es vonseiten der Klinik nie angesprochen worden, es war nie ein Thema. Vielleicht war es ja auch kein Thema. Wenn doch, hätte darüber aufgeklärt werden müssen. Dabei ist völlig unerheblich, ob dieses Wissen unsere Entscheidung damals geändert hätte. Alle Beteiligten müssen wissen, was mit ihnen geschieht und warum es geschieht. Risiken und Nebenwirkungen müssen allen allumfänglich bekannt sein. Alles andere ist unethisch, menschenverachtend.
Dieses Thema ist völlig ungeeignet für oberflächliche Aussagen und pauschale Behauptungen, und mit Kleinen Anfragen im Stile einiger CDU-Kollegen ist eine sachgerechte Aufklärung schon gar nicht möglich.
Der heutige Antrag der CDU, der auch von Bündnis 90/Die Grünen unterstützt wird, ist da schon differenzierter und auch sehr sachlich. Bei der Aufklärung kommt dem Bundesgesundheitsministerium - dem Nachlassverwalter des Gesundheitsministeriums der DDR - eine besondere Rolle zu. Insofern hat sich Ministerin Tack richtigerweise an Minister Bahr gewandt und eine vollständige Aufklärung der Medikamententests eingefordert und für die Aufarbeitung ein Forschungsprojekt angeregt. Seitens der Bundesregierung ist solch ein Forschungsprojekt geplant. Über das Ob wird nicht mehr diskutiert, nur noch über das Wie.
Zur Sicherung der Patientenakten und für die Verlängerung der Aufbewahrungsfrist von 30 Jahren hat die Ministerin die Landeskrankenhausgesellschaft angeschrieben, um das berechtigte öffentliche Interesse an den Akten zu bekunden, um so die Interessen der damaligen Patientinnen und Patienten zu wahren.
Die besonderen Forderungen und Erwartungen der Bundesländer werden über die Gesundheitsministerkonferenz festgelegt und koordiniert. Die Koalition unterstützt die seitens der Landesregierung eingeleiteten Schritte. Wir sehen - derzeit jedenfalls - keinen Bedarf, hier im Landtag einen zusätzlichen Beschluss zu fassen. Wir werden natürlich am Thema dranbleiben, den weiteren Verlauf sehr aufmerksam begleiten und im Fachausschuss zeitnah Informationen einfordern.
Der Antrag von CDU und Bündnis 90/Die Grünen unterstützt unser Regierungshandeln. Das freut uns, macht uns richtig froh. Der Antrag ist jedoch entbehrlich, weil alles Erforderliche bereits auf den Weg gebracht worden ist. Wir sollten, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Diskussion im Fachausschuss weiterführen. - Danke.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom 25.01.2013 bestätigt, dass die Beitragsbescheide an die jeweiligen Mitgliedsgemeinden des Wasser- und Bodenverbandes „Stöbber-Erpe“ aus den Jahren 2007 bis 2010 rechtswidrig sind, weil es zwischen dem Verbandsgebiet nach Verbandssatzung und dem der Beitragsabrechnung zugrunde liegenden Verbandsgebiet Abweichungen gibt. Die Beitragsrückforderungen der jeweiligen Mitgliedsgemeinden führten zur Zahlungsunfähigkeit des Wasser- und Bodenverbandes „Stöbber-Erpe“. Laut OVG-Urteil muss die Verbandsgrenze des Wasser- und Bodenverbandes „Stöbber-Erpe“ durch Satzungsänderung angepasst werden, was möglicherweise Änderungen der Satzungen aller 25 Wasser- und Bodenverbände nach sich zieht.
Ich frage die Landesregierung: Welche Möglichkeiten hat sie, die Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit des Verbandes „Stöbber-Erpe“ zu unterstützen?
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Gäste! Bereits im Jahr 2006 hat die Bundesregierung das Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser I ins Leben gerufen. Seit 2012 nehmen bundesweit 450 solcher Einrichtungen am laufenden Programm des Bundes teil.
Der Offene Treff ist das Herzstück jedes Mehrgenerationenhauses. Er bietet Menschen aller Altersgruppen den Raum und die Möglichkeit, sich unkompliziert und ungezwungen zu begegnen. Generationsübergreifende Angebote richten sich an Kinder und Jugendliche, an Erwachsene, an die sogenannten jungen Alten, aber auch an Hochbetagte.
Zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie haben Mehrgenerationenhäuser auch ergänzende Betreuungsangebote, beispielsweise Notfall- und Randzeitenbetreuung. Insgesamt hat die erste Förderphase sieben Handlungsfelder für die Arbeit der Mehrgenerationenhäuser in den Fokus gestellt und damit auch die Vielfalt der Häuser und ihrer zahlreichen Aktivitäten verdeutlicht. Grundsätzlich jedoch arbeiten Mehrgenerationenhäuser bedarfsorientiert, bieten also genau das an, was vor Ort benötigt und gewünscht wird.
Mit Beginn des Jahres 2012 begann die zweite Förderphase. Der Bund hat für weitere drei Jahre, bis Ende dieses Jahres, das Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II aufgelegt. Gleichzeitig wurde die inhaltliche Arbeit der Mehrgenerationenhäuser erweitert um solche Themen wie Alter und Pflege, Integration und Bildung, haushaltsnahe Dienstleistungen - um nur einige zu nennen.
Wie ich bereits erwähnte, werden bundesweit derzeit 450 Einrichtungen gefördert. Nahezu alle Landkreise und kreisfreien Städte verfügen über ein Mehrgenerationenhaus. Das gilt auch für Brandenburg. Für 23 Mehrgenerationenhäuser ist bis Ende des Jahres die Bundesfinanzierung gesichert.
Fachgespräche mit Vertreterinnen und Vertretern dieser Einrichtungen und der Landesarbeitsgemeinschaft in unserer Fraktion, aber auch im Fachausschuss haben sehr deutlich gemacht, dass Mehrgenerationenhäuser aus der sozialen Infrastruktur kaum noch wegzudenken sind. Sie haben sich hervorragend etabliert, orientieren sich an den Bedürfnissen vor Ort und leisten vorbildliche Netzwerkarbeit.
Bei der weiteren Entwicklung der Mehrgenerationenhäuser und bei der Verstetigung der Finanzierung dieser Angebotsstruktur sehen wir ganz klar den Bund in der Pflicht. Wir haben immer gesagt, dass wir als Land die Bundesfinanzierung der Mehrgenerationenhäuser nicht ersetzen werden und dass wir das auch nicht können. Zudem waren die Länder an der inhaltlichen Ausrichtung der Mehrgenerationenhäuser nicht entscheidend beteiligt. Auch die Jugend- und die Finanzministerkonferenz haben im Mai dieses Jahres die weitere finanzielle Förderung der Mehrgenerationenhäuser durch den Bund eingefordert.