Heiko Kosel

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Meine Frage bezieht sich auf die Wahlbenachrichtigung in Sorbisch. In der Gemeinde Neschwitz, im deutsch-sorbischen Siedlungsgebiet gelegen, erfolgte zu den Kommunalwahlen keine Wahlbenachrichtigung in Sorbisch.
Fragen an die Staatsregierung:
1. Hat das Sächsische Innenministerium, wie ddp und MDR berichteten, mitgeteilt, dass das Landratsamt Bautzen als zuständige Rechts- und Dienstaufsichtsbehörde mögliche dienstrechtliche Sanktionen gegen den Bürgermeister aussprechen wolle?
2. Welche Haltung bezieht die Staatsregierung zur Tatsache, dass die Kommunale Informationsverarbeitung
Sachsen (KISA) am 13. März dieses Jahres der Gemeinde Neschwitz mitgeteilt hat, dass es durch "Verknüpfung von EU- und Kommunalwahlen und nachträgliche Änderung der Kommunalwahlordnung vom 19.02.2009 nicht möglich sei, Wahlscheineinträge in deutscher und sorbischer Sprache verständlich unterzubringen und zwei Varianten, darunter eine in Deutsch, übermittelte" und zieht das SMI daraus als Rechtsaufsicht der KISA Konsequenzen, und wenn ja, welche?
Danke, Herr Staatsminister.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es geht um die Zerstörung christlicher und sorbischer Symbole. Vor fast einem Jahr wurden im Siedlungsgebiet der katholischen Sorben christliche und sorbische Symbole zerstört bzw. beschädigt. Die Aufklärung der Straftaten ist bisher offensichtlich noch nicht erfolgt.
Fragen an die Staatsregierung:
1. Wie ist der Stand der Ermittlung in diesen die Gefühle der betroffenen Bürgerinnen und Bürger verletzenden Strafsachen?
2. Entspricht es den Tatsachen, dass die zur Aufklärung oben genannter Straftaten gebildete Sonderkommission ersatzlos aufgelöst wurde?
Vielen Dank, Herr Staatsminister. Ich habe zwei Nachfragen, wenn Sie gestatten.
Erstens. Wann hat diese Sonderkommission, die mit der Ermittlung im Zusammenhang mit der Kreuzschändung mit beauftragt wurde, ihre Tätigkeit eingestellt?
Das ist mir bekannt. – Zweitens. Wir haben gestern Nacht den Bericht zur Lage des sorbischen Volkes erörtert. Dort befindet sich auf Seite 65 die Aussage, dass die Ermittlungen mit diesen Kreuzschändungen, aber auch mit anderen antisorbischen Straftaten fortgesetzt werden. Welche konkrete Struktur innerhalb der Polizei führt diese Ermittlungen fort?
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Um es gleich voranzustellen: Meine Fraktion wird sich der Stimme enthalten. Wir haben dies schon in der Ausschussberatung getan. Denn eine zustimmende Kenntnisnahme des dritten Berichts der Staatsregierung zur Lage des sorbischen Volkes ist uns aus folgenden Gründen nicht möglich:
Während noch der vorherige Bericht aus dem Jahr 2004 die Lage der Sorben als „im unterkritischen Bereich“ definierte und in diesem Jahr die UNESCO die sorbische Sprache als bedroht einstufte, vermerkt der aktuelle Bericht nur nebulös, dass die Frage nach der Zukunft des sorbischen Volkes nach wie vor aktuell bleibe, und stellt dabei zunächst auf den Willen der Sorben selbst und den der Mehrheitsbevölkerung ab. Hier besteht die Gefahr, staatliche Verantwortung kleinzureden. Das wollen wir als Linke verhindern. Denn auch uns liegt das Schicksal des sorbischen Volkes am Herzen.
Absolut inakzeptabel ist es für DIE LINKE des Weiteren, wenn in dem Bericht behauptet wird, dass die gesetzliche Garantie zum Erlernen der sorbischen Sprache durch die auch in diesem Berichtszeitraum fortgesetzten Schulschließungen – ich erinnere nur an die sorbische Mittelschule in Panschwitz-Kuckau – „nicht eingeschränkt“ worden sei.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Gleichzeitig rügen wir von der Linken, dass in dem Bericht die Verantwortlichkeit für die drohende Abbaggerung sorbischer Dörfer ebenfalls nicht ausgesprochen, ja gar ignoriert wird.
Des Weiteren möchten wir konstatieren, dass es sicherlich im Berichtszeitraum, was die Finanzierung der Stiftung für das sorbische Volk betrifft, zu einem – gemeinsamen – Erfolg gekommen ist. Allerdings wird schon die nächste Zeit – leider – erweisen, dass wir uns auf dem Finanzierungsniveau von 2008 und nicht von 2009 bewegt haben.
Wir werden auch in der Zukunft diesen Nachtrab hinter den eigentlichen Bedürfnissen haben.
Außerdem hätten wir im Bericht gern nähere Ausführungen dazu gelesen, wie der zukünftige rechtliche Status der Domowina aussehen soll. Im Bericht finden Sie von sächsischer Seite erstmals interessante Erwägungen, die über den bisherigen Rechtsstatus eines eingetragenen Vereins hinausgehen. Das begrüßen wir. Allerdings befremdet es uns, dass in der Vergangenheit sowohl vonseiten des Bundes als auch vonseiten der sächsischen Vertreter gerade in die entgegengesetzte Richtung argumentiert wurde. Hierbei sehen wir dringenden Qualifizierungsbedarf.
Meine Damen und Herren! Neben diesen und weiteren inhaltlichen Mängeln ist es vor allem der formale Umgang mit diesem Bericht, der unser Abstimmungsverhalten mit prägt. Es schien sich zunächst mit dem – auf unseren Antrag hin – erstmals im Ausschuss durchgeführten Anhörungsgespräch mit drei Vertretern der Sorben der Rahmen für die minderheitspolitischen Debatte zu verbessern. Diese Hoffnung ist sowohl durch die inflationären Regierungserklärungen der letzten Tage und durch die heutige Platzierung des Themas auf TOP 20 erneut zerstört.
Unter diesen Umständen – Sie sehen es selbst, unter welchen Umständen ich vortragen muss, und es ist außerdem nach 21:30 Uhr – hat die Aussprache zum Bericht teilweise nur noch Alibicharakter.
Meine Damen und Herren! Ich kann Ihnen diese Aussage leider nicht ersparen. Ein solches Alibi sollen und wollen wir – zumindest von der Linken – den hierfür Verantwortlichen der Staatsregierung als auch der Landtagsverwaltung gerade nicht geben. Vielmehr fordern wir in aller Schärfe, den nächsten Sorbenbericht wenigstens ein Jahr vor Ende der Legislaturperiode vorzulegen, damit der Landtag sich mit dem Inhalt solide unter Einbeziehung
sorbischer Vertreter befassen und gegebenenfalls als Gesetzgeber reagieren kann.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Entwurf soll – mein Vorredner hat es bereits ausgeführt – der Umsetzung von EU-Recht – konkret: der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie – in sächsisches Landesrecht dienen. Die Zeit eilt, denn am 28. Dezember 2009 endet EU-weit die Umsetzungsfrist. In diesem Hohen Hause befinden wir uns bereits jetzt in der letzten Plenumswoche der 4. Legislaturperiode, und die im vergangenen Jahr bezüglich des vorliegenden Entwurfes seitens der Koalition und der Staatsregierung plötzlich entwickelte Hektik offenbart auch, dass selbst dort erhebliche Zweifel am Fortbestand dieser Koalition zu bestehen scheinen.
Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir, bevor ich mich zum Beratungsgang und zum konkreten Inhalt des vorliegenden Entwurfes äußere, einige Bemerkungen zum Regelungsziel, das heißt zur Einführung des einheitlichen Ansprechpartners in Sachsen. DIE LINKE hat seinerzeit EU-weit zu Recht und aus guten Gründen gegen die neoliberale arbeitnehmer- und verbraucherfeindliche sogenannte Bolkestein-Richtlinie gekämpft und auch die aus ihr abgeleitete Dienstleistungsrichtlinie im Europaparlament abgelehnt. Den einheitlichen Ansprechpartner, wie ihn die Artikel 6, 7, 8, 11 Abs. 3 und optional auch Artikel 21 der Dienstleistungsrichtlinie beschreiben, hat DIE LINKE im Europaparlament aber in der Beratung mitgeformt und zum großen Teil unterstützt. Der linke Europaabgeordnete Helmuth Markov sprach hier von „erfreulicher Reduzierung des Behördendschungels“.
Leider, meine Damen und Herren von der Koalition, ist Ihr Gesetzentwurf aufgrund wesentlicher inhaltlicher und handwerklicher Defizite aus der Sicht meiner Fraktion nicht geeignet, dieses an sich begrüßenswerte Regelungsziel zu erreichen. Einige dieser Defizite, die uns als Linksfraktion eine Annahme des Gesetzentwurfes unmöglich machen, möchte ich beispielhaft erwähnen.
Als Erstes sei darauf hingewiesen, dass der Gesetzentwurf mit dem Datenschutz einen der wesentlichen schutzbedürftigen Belange der Bürgerinnen und Bürger nicht mit der nötigen Klarheit regelt. Die Tatsache, dass im § 4 des Entwurfes die Regelung des Umganges mit personenbezogenen Daten einer Rechtsverordnung des zuständigen Ministeriums anheimgestellt wird und nicht durch den Landtag als Gesetzgeber erfolgt, erscheint uns als Linksfraktion mehr als bedenklich, zumal sich der Sächsische Datenschutzbeauftragte im Beratungsgang hierzu ebenfalls kritisch geäußert hat.
Des Weiteren kritisieren wir von der Linksfraktion die Entscheidung der Staatsregierung für das sogenannte Mittelbehördenmodell. Neben unserer bekannten kritischen Haltung zur Notwendigkeit der Mittelbehörden und dem nach unserer Auffassung gegebenen Verstoß gegen den Verwaltungsgrundsatz der Einräumigkeit ist es vor allem unsere Überzeugung, dass es zur Aufgabenerfüllung
des einheitlichen Ansprechpartners besser geeignete Möglichkeiten als das Mittelbehördenmodell gibt.
Absolut unverständlich ist es für uns, wenn die Staatsregierung, auch nachdem der Sachverständige aus dem Europaparlament in der Anhörung zu unserem Antrag am 03.12.2008 erklärt, dass dem Europaparlament das Misch- und Kooperationsmodell als Idealvariante vorgeschwebt hat, ohne erkennbare Diskussion auf dem Mittelbehördenmodell beharrt, und dies, obwohl die oben genannte Anhörung ergeben hat, dass sich auch die Kammern in ein Misch- und Kooperationsmodell einbringen würden. Diese Ignoranz der Staatsregierung ist für die Linksfraktion nicht akzeptabel.
Noch fragwürdiger ist aus unserer Sicht die Entscheidung der Staatsregierung, den einheitlichen Ansprechpartner konkret bei der Landesdirektion Leipzig anzusiedeln. Hierbei darf den bisherigen Arbeitsleistungen der Bediensteten der Landesdirektion Leipzig der nötige Respekt nicht versagt werden; vielmehr geht es darum, die Sachgründe für die Entscheidung der Staatsregierung zu hinterfragen. Wenn man sich schon für das Mittelbehördenmodell und die Zuordnung zu einer Landesdirektion entscheidet, dann ist zu konstatieren, dass einerseits einige Gründe, die bisher von der Staatsregierung für Leipzig angeführt worden sind, wie zum Beispiel die Flughafenanbindung, auch für Dresden gelten, während andererseits einige Gründe, die für Dresden oder Chemnitz sprechen, wie zum Beispiel die Grenznähe, nicht auf Leipzig zutreffen. Die bisherige Argumentation der Staatsregierung ist also nicht durchgehend stichhaltig.
Es drängt sich allerdings ohnehin der Eindruck eines politischen Kompensationsgeschäftes für den bei der Kreisgebietsreform geschwächten Landesdirektionsbereich Leipzig auf. Eine solche Herangehensweise kommt aber unter keinen denkbaren Umständen als Grundlage solider gesetzgeberischer Tätigkeit in Betracht.
Meine Damen und Herren! Ein weiteres bedeutendes Defizit des vorliegenden Gesetzentwurfs besteht darin, dass die Frage nach der Sprachkompetenz des einheitlichen Ansprechpartners und des Überspringens der Sprachbarriere zu unseren europäischen Nachbarn trotz wiederholter Forderung in den Anhörungen nicht einmal im Ansatz geregelt ist. Wir bemängeln entschieden die fehlende Einbindung der Gewerkschaften in den einheitlichen Ansprechpartner. Solche Länder wie zum Beispiel Berlin, Bremen oder Baden-Württemberg, meine Damen und Herren, haben sich bereits dazu entschlossen. Sachsen sollte es ihnen gleichtun.
Darüber hinaus ist der gesamte Gesetzentwurf mit heißer Nadel gestrickt. Dabei brach die gesetzgeberische Aufgabe zur Regelung des einheitlichen Ansprechpartners keineswegs überraschend über die Staatsregierung herein, ist doch die Dienstleistungsrichtlinie bereits im Dezember 2006 in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt herrschte in dieser Angelegenheit vonseiten der Staatsregierung
allerdings Funkstille – zumindest gegenüber dem Parlament.
Deshalb entschloss sich die Linksfraktion im April 2008 mit ihrem Antrag Drucksache 4/12028, die Staatsregierung zum Stand der Errichtung und Ausgestaltung des einheitlichen Ansprechpartners zu einer Debatte zu zwingen. Auch die folgenden zwei Anhörungen zu diesem Thema entsprangen unserer Initiative.
Wir als Linke brauchen uns mit unserem Agieren in dieser Angelegenheit wahrlich nicht zu verstecken. Dennoch zeigt der geschilderte Beratungsgang die Defizite in der Europafähigkeit der Staatsregierung und des Landtages als Ganzes auf. Unsere diesbezügliche Debatte dazu im vergangenen Monat muss daher unbedingt weitergeführt werden.
Meine Damen und Herren! Eines hat die von uns erzwungene Debatte bereits jetzt erbracht: Selbst die Koalition scheint dem Gesetzentwurf der von ihr getragenen Staatsregierung nicht mehr zu trauen. Wie sonst ist die Tatsache zu erklären, dass die Koalition einen Antrag stellte, das heute zu beschließende Gesetz in zwei Jahren einer Überprüfung zu unterziehen?
Meine Damen und Herren! Einen unausgegorenen und an einigen Stellen regelrecht fehlerhaften Gesetzentwurf zu beschließen, nur weil die Staatsregierung erst wertvolle Zeit versäumt, um nicht zu sagen verschläft, und jetzt aus Sorge um die Weiterexistenz der sie tragenden Koalition in Hektik gerät und dabei augenzwinkernd auf die Evaluierung in zwei Jahren verweist,
halten wir von der Linken der Bedeutung des einheitlichen Ansprechpartners für den Dienstleistungssektor in Sachsen für absolut unangemessen. Wir werden den Gesetzentwurf der Staatsregierung deshalb ablehnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Diese Frage bezieht sich auf die Theaterfusion in der Oberlausitz.
Die Pläne zur Fusion der Theater Görlitz, Zittau und Bautzen sind in der Oberlausitz sehr umstritten. Die beiden Kreistage sollen demnächst eine Entscheidung herbeiführen.
Ich frage daher die Staatsregierung:
1. Welche Haltung bezieht die Staatsregierung zu den Fusionsplänen, vor allem im Hinblick auf die Erhaltung der Theaterlandschaft in Sachsen?
2. Welche Erfahrungen liegen der Staatsregierung sowohl aus Sachsen als auch aus anderen Bundesländern über Auswirkungen von Theaterfusionen vor?
Frau Staatsministerin, ich danke Ihnen für die Antwort. Ich bin aber doch über einen Punkt, das kann ich nicht verhehlen, etwas erstaunt, und zwar weil Sie wiederholt darauf hingewiesen haben, es gäbe keine Erfahrungen mit Theaterfusionen im Freistaat und dann nur in einem Satz – korrekterweise – auf Plauen und Zwickau zurückkommen. Plauen und Zwickau wurden der Öffentlichkeit zunächst als ein – fast möchte man sagen – mustergültiges Projekt verkauft. Jetzt wird es intern oder vor Ort fast – mit Verlaub gesagt – als Debakel gehandhabt. Können Sie vielleicht doch etwas mehr zu Ihrem Kenntnisstand mitteilen, was die aktuellen Ergebnisse der Fusion Plauen–Zwickau betrifft?
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Diese Frage bezieht sich auf die sächsisch-polnische Zusammenarbeit im Bildungsbereich.
Polnischen Kindern ist es noch immer nicht ermöglicht, an Schulen im Freistaat Sachsen zu lernen. Lediglich an einer Schule, am Augustum-Annen-Gymnasium in Görlitz, ist es nach einem Modellprojekt möglich. Es fehlt – laut Presseberichten – eine staatsvertragliche Regelung.
Ich frage daher die Staatsregierung:
1. Wann ist mit einem Staatsvertrag, der dieses Problem regelt, zu rechnen?
2. Welche Ergebnisse wurden in Verwirklichung des vor zehn Jahren geschlossenen Kooperationsvertrages zwischen Sachsen und der Woiwodschaft Dolny Slask auf diesem Gebiet der Bildung erzielt?
Vielen Dank, Herr Staatsminister. Ich habe eine Nachfrage.
Sie haben deutlich gemacht, dass das Ganze vor allen Dingen auch eine Frage einer staatsvertraglichen Regelung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen ist. Können Sie dem Hohen Haus mitteilen, welche Initiativen die Staatsregierung gegenüber der Bundesebene unternommen hat, um die Abläufe etwas zu beschleunigen?
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zwei Anträge liegen heute als Grundlage einer europapolitischen Debatte vor, einer europapolitischen Debatte, die – und das hat der Redebeitrag des Abg. Despang klar gezeigt – den Ultrarechten von der NPD nicht recht ist, da die NPD die Europäische Union und die europäische Integration ablehnt und stattdessen lieber laut ihrem aktuellen Parteiprogramm „Deutschland in seinen geschichtlich gewachsenen Grenzen“ und damit, um es klar zu sagen, Krieg anstrebt.
Den Demokraten in diesem Hause kommt diese europapolitische Debatte zur rechten Zeit, und dies nicht nur, aber auch deshalb, weil in 24 Tagen hier bei uns Wahlen
zum Europaparlament stattfinden, für deren Gelingen wir alle eine gemeinsame Verantwortung tragen. Für uns als Linksfraktion ist es höchste Zeit, mit dieser europapolitischen Debatte zu beginnen. Deshalb haben wir auch den zeitlich frühesten und inhaltlich weitestgehenden Antrag zur jetzigen Debatte eingebracht. Die Maßnahmen, die wir von der Linksfraktion insbesondere zur Stärkung der Europafähigkeit des Sächsischen Landtages fordern, sind dringend geboten, ja fast schon überfällig, ist es doch morgen genau auf den Tag bereits elf Monate her, dass die Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen Landesparlamente auf ihrer Konferenz in Berlin einen Beschluss zum Thema „Europafähigkeit der Landtage und Mitwirkung an Vorhaben der Europäischen Union“ fassten.
Der Beschluss hatte es in sich. Die Landtagspräsidentenkonferenz hatte augenscheinlich erkannt, dass die Zahl der in den Landtagen zu beratenden und zu beschließenden Gesetzesvorhaben, die auf EU-Vorgaben zurückgehen, bereits jetzt recht erheblich ist und in Zukunft wohl weiter zunehmen wird, sodass eine aktive Mitwirkung der Landesparlamente an der Behandlung der EU-Vorhaben und insbesondere an der Subsidiaritätskontrolle dringend notwendig ist. Dies aber setzt die Stärkung der Europafähigkeit der Landtage voraus.
Um diese notwendigen Aufgaben erfüllen zu können, wurden durch die Landtagspräsidentinnen und -präsidenten in fünf Punkten zehn geeignete Schritte definiert. Da ist zunächst, recht allgemein, aber doch nötig, die Rede von der Intensivierung der Binnenkoordinierung und Zusammenarbeit der Landesregierungen und Landtage in EU-Angelegenheiten. Schon etwas konkreter werden zum Beispiel die Forderungen benannt, über landesrelevante Vorhaben der EU auch auf die im Hinblick auf das Frühwarnsystem zur Subsidiaritätskontrolle vorgesehene Achtwochenfrist so frühzeitig zu unterrichten, dass der Landtag noch rechtzeitig vor den Behandlungen im Bundesrat Stellung nehmen kann. Dazu wäre es förderlich – so die Landtagspräsidentenkonferenz –, zu jedem EUVorhaben über den Terminablauf im Bundesrat informiert zu werden, eine Kurzübersicht und eine erste Einschätzung zu erhalten, ob das konkrete Vorhaben in die Zuständigkeit der EU fällt und das Subsidiaritätsprinzip eingehalten ist. Anzustreben ist dabei eine regelmäßige Information der Landtage über das jährliche Legislativ- und Arbeitsprogramm der EU, damit eine frühzeitige Einstellung auf landesrelevante Vorhaben der Europäischen Kommission möglich ist. Besonderen Wert legten die Landtagspräsidentinnen und -präsidenten auf die Teilnahme der Landesparlamente am Subsidiaritätsnetzwerk des Ausschusses der Regionen und die Beteiligung der Landesregierungen an Internetkonsultationen der Europäischen Kommission.
Meine Damen und Herren! Da diese und weitere Forderungen der Landtagspräsidentenkonferenz lediglich die Mindestvoraussetzungen für die Stärkung der Europafähigkeit der Landtage darstellen und da der Präsident dieses Hohen Hauses bei der Beschlussfassung in Berlin vertreten war, gingen wir als Linksfraktion von einer
zügigen Umsetzung aus. Die Staatsregierung tat jedoch nichts dergleichen und ließ den Landtag und auch seinen Präsidenten europapolitisch im Regen stehen. Nachdem auch die in diesem Zusammenhang durchaus verdienstvollen Kleinen Anfragen der Kollegin Weihnert keine Änderung herbeiführten, sahen wir von der Linken uns veranlasst, uns die Forderungen der Landtagspräsidentenkonferenz als Grundlage unseres Antrages zu eigen zu machen. Wenn dann die Staatsregierung in ihrer Stellungnahme nur zu fünf der zehn von uns benannten Maßnahmen Position bezieht, wird darin eine Ignoranz deutlich, die sich nicht nur gegen uns, sondern eben auch gegen die gesamte Landtagspräsidentenkonferenz und auch den Präsidenten dieses Hohen Hauses richtet.
Zur Ignoranz gesellt sich bei der Staatsregierung die Arroganz. Dazu einige Beispiele: Die Staatsregierung erklärt, dass es unseres Antrages nicht bedürfe, da sie „bereits einer intensiven Zusammenarbeit mit dem Landtag in Angelegenheiten der EU offen gegenüberstehe“. Wenn dem so ist, dann kann sich doch die Staatsregierung für unseren Antrag aussprechen. Den gegenwärtigen Zustand, der nicht in Ansätzen dem von der Landtagspräsidentenkonferenz geforderten Standard entspricht, bezeichnet die Staatsregierung als „enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit“. Zur Einbeziehung des Landtages in das Subsidiaritätsfrühwarnsystem werde die Staatsregierung „rechtzeitig Gespräche aufnehmen“. Auch die Unterrichtung des Landtages über Internetkonsultationen der EU soll nur erfolgen, „soweit dies zur Erfüllung seiner“ – das heißt, des Landtages – „Aufgaben erforderlich ist“. Wann das jeweils der Fall ist, bestimmt natürlich allein die Staatsregierung.
Es sei hier ganz klar erklärt: Eine solche Anmaßung der Regierung gegenüber dem Parlament ist für uns als Linke nicht hinnehmbar!
Aber, meine Damen und Herren, es ist natürlich auch der Fluch der bösen Tat, konkret der Fluch Ihrer bösen Tat, meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, da Sie bisher alle Ansätze zu einem Landtagsinformationsgesetz verhindert haben. Immerhin scheinen aber selbst die Koalitionsfraktionen Schwierigkeiten mit der Stellungnahme der Staatsregierung zu unserem Antrag gehabt zu haben, da sie diese jetzt immerhin unter anderem auffordern, ihre Vorstellungen zur Einbindung des Landtages in das Subsidiaritätsfrühwarnsystem darzulegen, und das, obwohl die Staatsregierung doch schon eindeutig erklärt hatte, dass sie dazu „rechtzeitig Gespräche aufnehmen“ werde.
Meine Damen und Herren! So ist nun mal die Lage. DIE LINKE fordert Taten, die Koalition Berichte. Etwas mehr Mut und europapolitische Verantwortung darf von Ihnen, meine Damen und Herren von der Koalition, schon erwartet werden, zumal Sie sich entsprechende gemeinsame Anträge Ihrer Parteifreunde aus den Landtagen von
Sachsen-Anhalt und Brandenburg zum Vorbild hätten nehmen können. Zum Mutmachen kann ich Ihnen entsprechende Drucksachen gern übermitteln.
Aber auch hier im Hause selbst besteht Nachholbedarf. Seit der Landtagspräsidentenkonferenz hätte auch der Sächsische Landtag die in seiner Zuständigkeit liegenden Schritte zur Stärkung der eigenen Europafähigkeit konsequent gehen müssen, denn je sturer die Verweigerungshaltung der Regierung, desto größer ist die Eigenverantwortung des Parlaments.
Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir abschließend einen Hinweis auf einen Punkt – auch Kollege Weichert hat ihn angesprochen –, in dem wir über die Forderungen der Landtagspräsidentenkonferenz hinausgegangen sind. Wir haben nicht nur die Vernetzung des Landtages mit den Parlamenten anderer Bundesländer gefordert, sondern bewusst auch mit den benachbarten polnischen Woiwodschaftsparlamenten und tschechischen Bezirksparlamenten. Neben der geografischen Lage des Freistaates, eigener langjähriger guter Erfahrungen einer konkreten und vertraglich geregelten Zusammenarbeit mit linken Fraktionen in den genannten polnischen und tschechischen Nachbarparlamenten veranlasste uns vor allem der Verfassungsauftrag aus Artikel 12 unserer Verfassung hierzu.
Ich bitte Sie, dies bei Ihrer Abstimmungsentscheidung genauso zu berücksichtigen wie die Möglichkeiten der Stärkung des Europagedankens, die unser Antrag enthält.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Schlusswort möchte ich zunächst meiner Verwunderung Ausdruck verleihen, dass sich der Vertreter der Staatsregierung zu unserem Antrag mit keinem Wort geäußert hat.
Er hatte außerdem um ein Beispiel gebeten, in welchem Fall der Landtag nicht ausreichend informiert worden ist. Ich will ihm spontan diese Bitte erfüllen. Er hat um ein Beispiel gebeten, er soll auch eins bekommen.
Seit Jahren gibt es eine interministerielle sächsischtschechische Arbeitsgruppe. Der Landtag hat bisher, obwohl diese Arbeitsgruppe schon lange arbeitet, noch nie auch nur ansatzweise einen Zwischenstand der Arbeit oder gar Protokolle der Arbeit dieser interministeriellen sächsisch-tschechischen Arbeitsgruppe erhalten. Ich weiß, dass es unsere Kollegen in Tschechien diesbezüglich besser haben.
Meine Damen und Herren! Aus der bisherigen Diskussion schließe ich, dass die Koalitionsfraktionen ausschließlich ihrem Antrag die Zustimmung geben wollen.
Dieser Antrag ist zwar besser als gar nichts, aber eben, mit Verlaub, meine Damen und Herren, nur ein Berichtsantrag. Wenn ich mir vergegenwärtige, dass die Staatsregierung zum Beispiel zum Bericht des sorbischen Schulwesens – das doch recht übersichtlich ist – seit nunmehr zweieinhalb Jahren nichts vorlegen konnte, dann will ich mir nicht vorstellen, wie lange sie bei den sehr komplexen und umfangreichen Problemen der Europapolitik zur Berichtsvorlage benötigt.
Die europapolitische Verantwortung für den Freistaat gebietet jedoch, die Forderungen der Landtagspräsidentenkonferenz ohne weiteres Zögern umzusetzen. Stimmen Sie daher bitte unserem Antrag zu.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ein für Deutschland gefährlicher, für unsere polnischen und tschechischen Nachbarn beängstigender und Europa beunruhigender Zug ist auf die Schienen politischen Denkens hierzulande gestellt worden – der Zug der Anmaßung, der Geschichtsverfälschung und des Revanchismus. Nun will auch die NPD mit ihrer Aktuellen Stunde einen sichtbaren Platz auf diesem Zug erlangen und heizt also kräftig ein mit ihren sattsam bekannten braunen Politbriketts, will heißen mit Verfälschung historischer Tatsachen, mit Verkehrung von Ursache und Wirkung.
Meine Damen und Herren, Romani Rose, Vorsitzender des Zentralrats der Sinti und Roma in Deutschland, sagte erst dieser Tage, es sei seine Sorge, dass durch die jetzige Diskussion über die Vertriebenen „verblasst und verschwindet, was die Ursache war. Vorangegangen war den Vertreibungen ein Angriffs- und Vernichtungskrieg Deutschlands.“
Erinnern muss man, meine Damen und Herren, wenn es um Vertreibung geht, an die in der Weltgeschichte einmaligen Vertreibungsaktionen, die vor 70 Jahren, im November 1939, zum Beispiel unter dem Titel „Behandlung der Bevölkerung der ehemaligen polnischen Gebiete nach rassenpolitischen Gesichtspunkten“ als Denkschrift des sogenannten Rassenpolitischen Amtes der NSDAP vorgedacht und gestartet wurden. Unter den Begriffen „Eindeutschung“, „Abschiebung“ und „Neubesiedlung“ ging es konkret darum, etwa 6,6 Millionen Polen aus den mit kriegerischer Gewalt einverleibten Gebieten zu vertreiben.
Erinnern sollte man auch an das wahrlich nicht unwichtige Detail, dass Erika Steinbach 1943 im okkupierten Polen als Tochter eines deutschen Besatzungsoffiziers in einer Region geboren wurde, aus der zuvor polnische Bewohner vertrieben worden waren.
Es wird hierbei deutlich, dass eine europäische Gedenk- und Erinnerungskultur bezüglich des Zweiten Weltkrieges, seiner Ursachen und der daraus resultierenden Auswirkungen durch eine einseitige Fokussierung auf die sogenannten deutschen Vertriebenen unmöglich gemacht wird. Ohne eine solche europäische Gedenk- und Erinnerungskultur allerdings fehlt der auch von vielen deutschen Vertriebenen gewünschten Versöhnung das Fundament. Aus diesem Grund sind Vertreibungsdenkmäler oder -zentren nach dem Zuschnitt der NPD, egal ob in Görlitz oder in Berlin, für die gemeinsame europäische Zukunft und das gemeinsame Erinnern denkbar ungeeignete Projekte.
Aber auch die Person von Erika Steinbach wird bei unseren polnischen und tschechischen Nachbarn, aber nicht nur dort, als eine Belastung für die gemeinsamen Beziehungen angesehen – und dies trotz der differenzierenden Betrachtung von Ralph Giordano zu den Positionen Erika Steinbachs im „Hamburger Abendblatt“ – zu Recht.
Erika Steinbach stimmte im Bundestag gegen die Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze. Ebenso votierte sie gegen die Nachbarschaftsverträge mit Polen und Tschechien sowie gegen deren Aufnahme in die EU. Öffentlich erklärte sie zum Beispiel, dass „die Tschechen unter deutscher Herrschaft fast nicht gelitten“ hätten, dass es „falsch sei, wenn der Deutsch-Tschechische Zukunftsfonds vor allem für tschechische Naziopfer Geld bereitstelle“.
Ihre Politik gegenüber den damaligen EU-Beitrittsländern Polen und Tschechien brachte sie 1999 in der „Süddeutschen Zeitung“ wie folgt auf den Punkt: „Es bedarf keiner Kampfflugzeuge, ein schlichtes Veto zur Aufnahme uneinsichtiger Kandidaten ist ausreichend.“
Nachdem ich schließlich auch noch las, dass Erika Steinbach 1991 zu den damaligen ausländerfeindlichen Ausschreitungen in Hoyerswerda nichts weiter einfiel als „dass der Missbrauch des Asylrechts durch unsere Bürger
nicht mehr mitgetragen wird“, frage ich mich auch aus sächsischer Sicht, ob sie überhaupt an irgendeiner Stelle zu ehrlichem Mitleid fähig ist und deshalb Versöhnung bewirken kann.
Abschließend noch eine Bemerkung zu den von der NPD, aber leider nicht nur von ihr, behaupteten „polnischen Einmischungsversuchen“: Es war die deutsche Bundesregierung, die das Projekt des Vertriebenenzentrums nicht isoliert durchführen, sondern die Nachbarstaaten, insbesondere Polen, über einen wohlwollenden Dialog – auch über Personalien – einbinden und zumindest zu einer neutralen Haltung veranlassen wollte. Im Rahmen dieses Dialogs hat bisher Polen bereits mehrfach auf Bitten der deutschen Seite eigene Personalentscheidungen in verschiedenen Gremien der deutsch-polnischen Zusammenarbeit korrigiert, und dies auch zu Zeiten der KaczynskiRegierung. Alles hierzulande zu vernehmende Gerede über „polnische Einmischungsversuche“ ist daher eine nicht hinnehmbare Anmaßung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Meine Frage bezieht sich auf die Rückforderung von Fördermitteln.
Der Freistaat fordert von der Stadt Bautzen 400 000 Euro an Fördermitteln zurück. Die Mittel waren unter anderem für den Ausbau der Jugendherberge gezahlt worden. Nach dem Umbau der Jugendherberge stieg die Zahl der Betten von 50 auf 102.
Ich frage daher die Staatsregierung:
1. Weshalb erfolgte die Forderung nach Rückzahlung, obwohl nach Aussagen der Stadt seinerzeit die Förderbedingungen mit Regierungspräsidium und Staatsregierung besprochen worden seien?
2. Gibt es ähnliche Rückzahlungsforderungen für gleiche Projekte an andere Kommunen?
Vielen Dank, Herr Staatsminister.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Diese Frage bezieht sich auf das Finanzierungsabkommen der Stiftung für das sorbische Volk.
Auf eine Anfrage der Linksfraktion im Landtag Brandenburg erklärte die dortige Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur zur Ausarbeitung des neuen Finanzierungsabkommens der Stiftung für das sorbische Volk hinsichtlich der Verhandlungen zwischen Bund und den beiden beteiligten Ländern: "Sachsen hielt sich mit konkreten Zusagen nicht minder lange zurück." Inzwischen hätten aber Brandenburg und Sachsen – nach der
Ich frage daher die Staatsregierung:
1. Steht die Staatsregierung nach wie vor zu ihren im Landtag gemachten Zusagen, den bisherigen Förderanteil des Freistaates entsprechend den Vorgaben des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages zu gestalten?
2. Welchen aktuellen Stand haben die Verhandlungen zur Stiftungsfinanzierung erreicht?
Vielen Dank, Frau Staatsministerin.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist sehr wahrscheinlich, dass die jetzige Debatte zur Sicherung des sorbischen Schulwesens einigen in den Reihen der Staatsregierung und der Koalition, insbesondere wohl bei der CDU, nicht ganz willkommen ist. Darauf können und wollen wir von der Linksfraktion allerdings keine Rücksicht nehmen, denn die Entwicklung der letzten Monate hat besonders deutlich gemacht, dass für die Sicherung des sorbischen Schulwesens dringender Handlungs- und Umsteuerungsbedarf besteht.
So ist es erst zweieinhalb Wochen her, dass die UNESCO in Paris zum Internationalen Tag der Muttersprache ihren Atlas der gefährdeten Sprachen vorstellte und die sorbische Sprache dort als „gefährdet“ einstufte. In ähnlicher Weise hatte sich bereits zuvor der Europarat positioniert. Ja, selbst die Sächsische Staatsregierung hat schon in der vergangenen Legislaturperiode die Situation der sorbischen Sprache und Kultur als „unterkritisch“ bezeichnet.
Wenn aber die aktuelle Gefährdungslage des Sorbischen in der geschilderten Weise bekannt und auch anerkannt ist, dann ergibt sich für uns Linke die Frage: Hat die
Sächsische Staatsregierung bisher minderheitenpolitisch geschlafen und dauert dieser politische Dämmerzustand gar noch an? Nein, werden manche antworten, denn, wie heißt es im Sprichwort? Wer schläft, der sündigt nicht.
Die Staatsregierung hat sich aber, um die Worte eines der bedeutenden sorbischen Geistlichen aus der Region aufzugreifen, mit der Schließung sorbischer Mittelschulen am ohnehin kleinen sorbischen Schulnetz „versündigt“.
Dieser Einschätzung wird man ehrlichen Herzens kaum widersprechen können. Bereits bei einem Blick auf die Verhältnismäßigkeit der Mittel wird dies deutlich. Die geschlossenen Sorbischen Mittelschulen Crostwitz und Panschwitz-Kuckau stellen für die Sorben den Verlust eines Drittels ihres Mittelschulbestandes dar. Das ist eine durchaus relevante Größe. Aus gesamtsächsischer Perspektive handelt es sich hingegen um ganze zwei Schulen.
Meine Damen und Herren von der Koalition und der Staatsregierung, Sie müssen sich da schon die seither immer wieder gestellte Frage gefallen lassen, ob es bei verfassungskonformer, minderheitenfreundlicher Rechtsauslegung nicht möglich gewesen wäre, die Zerfledderung des kleinen Netzes sorbischer Mittelschulen um den wahrlich nicht hohen Preis von zwei nicht geschlossenen Schulen zu verhindern
und dies insbesondere nach Einführung des § 4a in das Sächsische Schulgesetz. Wir als Linksfraktion sagen eindeutig: Ja, es wäre möglich gewesen, auf die Schließung der oben genannten sorbischen Mittelschulen zu verzichten, und mit Blick auf Artikel 6 Abs. 1 Satz 2 der Sächsischen Verfassung sogar zwingend geboten.
Die Staatsregierung meint indes, sich diese minderheitenpolitische und rechtliche Fehlentscheidung leisten zu können, und schlug seinerzeit die Warnungen über deren Folgeschäden in den Wind. Aber genau diese Folgeschäden traten ein.
So entstand in den vergangenen Jahren ein in diesem Umfang neuer Trend, dass Schüler nach dem Besuch einer sorbischen Grundschule den zweisprachig sorbischdeutschen Bildungsgang nicht fortsetzten. In diesem Schuljahr betrifft dies nach Berechnungen auf der Grundlage von Angaben der Staatsregierung 14,7 % der Abgänger der Sorbischen Grundschule Bautzen, 15,8 % der Abgänger der Sorbischen Grundschule Radibor, 26,3 % der Abgänger der Sorbischen Grundschule Ralbitz, 30 % der Abgänger der Sorbischen Grundschule Räckelwitz und sage und schreibe 42,1 % der Abgänger der Sorbischen Grundschule Panschwitz-Kuckau.
Der Solidität der Debatte willen sei gesagt, dass es im Einzelfall ganz individuelle Gründe für ein Verlassen des zweisprachigen Bildungsganges geben kann und dass es auch früher Abwanderungsphänomene gab. Aber in der jetzigen Intensität ist die Abwanderung aus dem zweisprachigen Bildungsgang insbesondere in solchen Bereichen wie Panschwitz-Kuckau klar von der Schulschließung durch die Staatsregierung verursacht und verschuldet. Diese Abwanderung in ihrer jetzigen Größenordnung widerspricht auch dem auf einem Koalitionsantrag basierenden Landtagsbeschluss vom Juli 2006, in dem es hieß, „Das Netz der sorbischen Schulen muss so strukturiert sein, dass die Pflege und Entwicklung von Kultur und Sprache gesichert werden.“ Dass es momentan mit Panschwitz-Kuckau, ausgerechnet im Wohnort des Ministerpräsidenten, die größte Abwanderung aus dem zweisprachigen Bildungsgang gibt, ist ein wahrlich schlechtes Symbol, das schnellstens zu korrigieren ist.
Die Sorben und die gesamte Öffentlichkeit in Sachsen haben ein Recht zu erfahren, ob der Freistaat in der Ära Stanislaw Tillich aus den Resten des sorbischen Schulnetzes, die die Ära Georg Milbradt hinterlassen hat, wieder etwas Neues aufbauen und somit eingetretenen Schaden beseitigen will.
Die im vorliegenden Antrag der Linksfraktion vorgeschlagenen Maßnahmen können als die ersten und dringend notwendigen Schritte hierzu gelten. Dabei dürfte, um die Abwanderung aus dem zweisprachigen Bildungsgang wirklich stoppen zu können, die Notwendigkeit des
von uns im Punkt 1 vorgeschlagenen Konzeptes hoffentlich unstrittig sein. Dem kann auch nicht die Tatsache entgegengehalten werden, dass, nachdem vor über zweieinhalb Jahren der Landtag die Vorlage eines langfristigen Konzeptes für das sorbische Schulnetz gefordert hatte, die Staatsregierung den Vertretern der Sorben nun einen ersten Entwurf zur Diskussion vorgelegt hat. Denn zum einen konnte auch die Staatsregierung auf meine entsprechende Anfrage nicht sagen, wann die Diskussion mit der sorbischen Seite abgeschlossen und das dann fertige Dokument dem Landtag zugeleitet werden kann; und zum anderen scheint sich der von der Staatsregierung vorgelegte Entwurf auf eine Analyse der bisherigen Entwicklung und des gegenwärtigen Zustandes des sorbischen Schulwesens zu fokussieren. Was wir aber hier jetzt brauchen, sind nicht primär die bisherige Entwicklung analysierende Berichte, sondern vielmehr die Gestaltung der zukunftssichernden Konzepte, so wie von uns in Punkt 1 vorgeschlagen.
Mit Blick auf die bereits geschilderten Abwanderungstendenzen aus dem zweisprachigen Bildungsgang ist für die Linksfraktion ein wirklich funktionierendes Konzept zur Sicherung des sorbischen Schulwesens nur unter ernsthafter Prüfung der Wiedereröffnung der geschlossenen Sorbischen Mittelschulen Panschwitz-Kuckau und/oder Crostwitz vorstellbar und dies daher auch in Punkt 2 des Antrages so vorgeschlagen.
Der konkrete Bedarf sollte hierbei selbstverständlich von sorbischen Vertretern artikuliert werden. Die Tatsache, dass in einer Situation, in der die betreffenden Schulschließungen zum Teil bis zu sechs Jahre zurückliegen, selbst die Staatsregierung den – Zitat – „von Teilen der Vertreter des sorbischen Volkes artikulierten Wunsch nach Wiedereröffnung dieser Mittelschulen“ immer noch wahrnimmt, zeigt deutlich, welche schmerzhaften Lücken in das sorbische Schulnetz gerissen wurden, die wegen ihrer gravierenden negativen Folgen nach Auffassung der Linksfraktion dringend wieder zu schließen sind.
Meine Damen und Herren! Auch die im Punkt 3 des Antrags geforderte Aufhebung der das sorbische Schulnetz destabilisierenden Maßnahmen beim Schülertransport ist dringend geboten.
Zunächst zur neuen Streckenführung der Schulbuslinie S 41: Selbstverständlich sollen Eltern und Schüler in der Lausitz je nach Wunsch die Option haben, sorbischsprachige Schulen oder eben auch nicht sorbischsprachige Schulen einschließlich des entsprechenden Schülertransports zu wählen. Wenn aber in der sorbischen Kernregion erst die beiden Sorbischen Mittelschulen Crostwitz und Panschwitz-Kuckau geschlossen werden und danach eine Schulbuslinie durch diese Region geführt wird, die immerhin 21 Mittelschüler, das entspricht einer ganzen Klasse, an eine nicht sorbischsprachige Mittelschule transportiert, dann kann dies wahrlich nicht als besonders sensibel bezeichnet werden und trägt eindeutig nicht zur Sicherung des sorbischen Schulwesens bei.
Wer wie das Kultusministerium darin keine das sorbische Schulnetz destabilisierende Maßnahme erkennt, der muss schon beide Augen fest geschlossen halten. Die Bürgermeister der betroffenen Gemeinden – beide übrigens mit CDU-Mandat und -Parteibuch ausgestattet – sahen dies jedenfalls anders und haben gegen die Streckenführung der Linie S 41 Einspruch eingelegt. Es wäre aus Sicht der Linksfraktion hilfreich, wenn die Vertreter der CDU in diesem Hohen Hause wenigstens in diesem Fall auf ihre Kommunalpolitiker vor Ort hörten.
Zusätzlich destabilisierend auf das sorbische Schulwesen wirken auch ablehnende Entscheidungen beim Schülertransport, wenn Kinder nach Besuch einer sorbischen Grundschule auch weiterhin eine sorbische Schule, sei es eine Mittelschule oder das Gymnasium, besuchen wollen.
Die durch die zuständigen Stellen gegebenen Begründungen, sei es hinter vorgehaltener Hand im Landrat Bautzen – Zitat – „da könnten ja auch andere kommen“, oder sei es bei Gericht schriftlich – Zitat – „Sie wohnen drei Kilometer außerhalb des sorbischen Siedlungsgebietes“, sind nach Auffassung meiner Fraktion nicht hinnehmbar.
Meine Damen und Herren, ich möchte nicht versäumen, auf die Tatsache hinzuweisen, dass die Annahme des vorliegenden Antrags meines Erachtens auch im wohlverstandenen eigenen Interesse der Staatsregierung selbst liegt.
Die geschilderte Lage ist geeignet, diejenigen Bemühungen, die die Staatsregierung durchaus im Interesse des sorbischen Schulwesens unternimmt und auf die ich, wie zum Beispiel auf die Bemühungen um das 2plus-Modell, durchaus hinweisen möchte, zu konterkarieren. Es besteht also bei Nichtannahme des Antrags der Linksfraktion die Gefahr, dass die sächsische Politik im Bereich des sorbischen Schulwesens mit der einen Hand einreißt, was sie mit der anderen Hand aufzubauen versucht. Auch dies sollten Sie bedenken.
Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir abschließend für Ihre Abwägungsentscheidung noch einen Hinweis. In diesem Monat wird das Gesetz über die Rechte der Sorben im Freistaat Sachsen zehn Jahre alt. Es ist eine Tatsache, dass die Mehrzahl der sorbenpolitischen Debatten der letzten Jahre, einschließlich der heutigen, nicht erforderlich gewesen wäre, wenn der Landtag vor zehn Jahren den Gesetzentwurf und die Änderungsanträge der damaligen PDS-Fraktion angenommen hätte, da diese eine Bestandsgarantie für das sorbische Schulnetz beinhalteten. Das hätte den Sorben genutzt und den Freistaat wahrlich nicht in den Untergang getrieben, sondern vielmehr sein minderheitspolitisches Renommee beträchtlich erhöht. Es gilt also nun, vor zehn Jahren Versäumtes teilweise nachzuholen.
Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu unserem Antrag.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich zunächst bei den Diskussionsrednern der demokratischen Fraktionen, die ausschließlich – auch das ist bezeichnend – heute in der Debatte das Wort ergriffen haben, für das Bemühen um eine wirklich konstruktive Debatte bedanken. Die Debatte hat aber nicht nur gezeigt, dass es noch unterschiedliche Auffassungen zwischen den einzelnen Fraktionen gibt, sondern auch, dass es noch eine Menge Unklarheiten gibt. Deshalb ist es nötig, die minderheitenschulpolitische Debatte bezüglich des sorbischen Schulwesens in diesem Hohen Haus weiterzuführen.
Ich möchte Ihnen, Herr Kollege Schiemann, sagen, dass es mich und die anderen Kollegen der Linksfraktion aus der Lausitz irritiert und beleidigt hat, wenn Sie uns vorwerfen, wir hätten eine – wann auch immer – kontra
produktive Haltung zum sorbischen Schulwesen eingenommen. Das ist uns zumindest bisher nicht bekannt gewesen und entspricht auch nicht den Realitäten. Wenn Sie auf Panschwitz-Kuckau anspielen, haben wir uns seinerzeit – trotz eigener Bedenken – ausdrücklich zu der Tangentenvariante des Sorbischen Schulvereins bekannt, weil es der gemeinsame sorbische Kompromissvorschlag war.
Wir stehen nach wie vor zu der Auffassung, dass eine politische Entscheidung zu treffen ist, die noch vor Beginn des neuen Schuljahres wirksam werden kann. Deshalb sind wir nicht ganz zufrieden, wenn die Debatte teilweise nach dem Motto lief: „Schön, dass wir mal darüber geredet haben!“ Es darf nicht dabei bleiben, dass wir heute nach dieser Debatte auseinandergehen und nichts passiert. Ich möchte in diesem Zusammenhang, da wir den 10. Jahrestag des aktuellen Sächsischen Sorbengesetzes begehen, ausdrücklich auf die Einbringungsrede des damals zuständigen Ministers Prof. Meyer Bezug nehmen, der gesagt hat, dass es „unsere Pflicht als Demokraten und Europäer ist, die Sorben beim Erhalt ihrer Identität nachhaltig zu unterstützen“.
Ich bitte unter anderem auch aus diesem Grund nochmals um Zustimmung zu unserem Antrag.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Diese Frage bezieht sich auf das Modellprojekt Ostsachsen.
Durch spezialisierte Akutmedizin ist auch auf dem Lande eine schnelle Versorgung von Schlaganfallpatienten möglich, verspricht ein Modellprojekt „Schlaganfallversorgung Ostsachsen Netzwerk“.
Ich frage daher die Staatsregierung:
1. Welchen Stand weist bisher die Verwirklichung des Projekts auf?
2. Wann erfolgt die perspektivisch vorgesehene Erweiterung des telemedizinischen Netzwerkes über ganz Ostsachsen?
Nein. – Vielen Dank, Frau Ministerin.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Diese Frage bezieht sich auf aktuelle Probleme am Institut für Sorabistik an der Leipziger Universität.
Dem Vernehmen nach sind durch jüngste Entscheidungen der Universitätsleitung Ausbildungsgänge am Institut für Sorabistik, insbesondere die Lehrer- bzw. Masterausbildung in niedersorbischer Sprache, gefährdet.
Ich frage daher die Staatsregierung:
1. Über welche Kenntnisse verfügt die Staatsregierung zu dem oben genannten Problemkreis?
2. Wie bewertet die Staatsregierung die Möglichkeiten des Instituts für Sorabistik zur minderheitenpolitischen Aufgabenerfüllung, insbesondere hinsichtlich der mit dem Land Brandenburg geschlossenen Vereinbarung zur Ausbildung in Niedersorbisch an der Universität Leipzig?
Vielen Dank, Frau Staatsministerin.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sie kennen das sicher auch: Es gibt Momente, da grübelt man so vor sich hin und fragt sich: Was macht eigentlich – na, sagen wir mal – der Ausschuss der Regionen?
So zumindest schien mir beim ersten Lesen des vorliegenden Antrages der Koalitionsfraktionen die Gemütslage bei den Fraktionen von CDU und SPD gewesen zu sein, die sich plötzlich für Aufgaben, Strukturen, Einfluss, derzeitige inhaltliche Schwerpunkte des AdR sowie dessen Mittlerfunktion zwischen Bürgern, Regionen und Institutionen der EU interessierten. Dabei stellte sich mir schon die Frage, warum die Koalitionsfraktionen von der Staatsregierung einen Bericht zu eng begrenzten Themen einfordern, zu denen sich jede und jeder im Internet, zum Beispiel auf den Seiten der EU, des AdR selbst, bei Wikipedia und auch des Freistaates Sachsen informieren kann. Auch die Newsletter aus dem SachsenVerbindungsbüro Brüssel können sehr hilfreich sein oder einfach nur ein Gespräch mit den zwei sächsischen Vertretern im AdR, die übrigens beide laut Internetseite der CDU angehören, aber heute bisher zu diesem Thema nicht gesprochen haben.
Seinem eigentlichen Wortlaut nach macht der vorliegende Antrag daher nicht viel Sinn. Sinnvoll wäre es hingegen, hier im Hohen Hause einen Bericht über die Tätigkeit der sächsischen Vertreter im AdR abzugeben. Wir von der Linksfraktion haben gehofft, dass die Debatte zum vorliegenden Antrag von der CDU-Fraktion als Chance hierzu genutzt wird. Das ist leider – trotz vieler Worte, von denen manche auch gut gemeint waren – nicht geschehen und offenbart somit einen der zentralen Mängel der sächsischen Europapolitik, nämlich die unverantwortlichen Transparenzdefizite der Sächsischen Staatsregierung gegenüber dem Landtag.
Diese Transparenzdefizite haben sich unbestreitbar mit der 2004 erfolgten, seinerzeit allein von der Linken kritisierten Auflösung des eigenständigen Europaausschusses des Sächsischen Landtages verstärkt. Hier ist für
die nächste Legislaturperiode ab Herbst dieses Jahres dringend eine Korrektur geboten, denn es geht schließlich um die Europafähigkeit des Sächsischen Landtages.
Die Präsidenten der deutschen Landesparlamente immerhin haben ebenfalls den hier bestehenden Handlungsbedarf erkannt und auf ihrer Konferenz vom 15. bis 17. Juni 2008 in Berlin eine Erklärung zur „Europafähigkeit der Landtage und zur Mitwirkung an Vorhaben der Europäischen Union“ verabschiedet. Als wesentliche Voraussetzung hierzu sehen die Landtagspräsidenten die umfassende und frühzeitige Unterrichtung der Landesparlamente durch die jeweiligen Landesregierungen an.
Es ist nunmehr sieben Monate her, dass auch durch den Präsidenten dieses Hohen Hauses die oben genannte Erklärung unterschrieben wurde, doch haben bisher weder die Staatsregierung noch die Koalitionsfraktionen angemessen darauf reagiert. Allein DIE LINKE hat die hier erforderlichen Anträge in ihrem Beratungsgang, besteht doch gerade in Sachsen dringender Handlungsbedarf; denn es gibt hier eben keine etwa analog zu Artikel 94 der Brandenburgischen Verfassung formulierbare verfassungsrechtliche Unterrichtungspflicht der Staatsregierung gegenüber dem Landtag in Europaangelegenheiten. Der Artikel 50 unserer Verfassung ist hier dringend zu qualifizieren. Auch eine entsprechende einfachgesetzliche Regelung wie etwa in Bayern, Sachsen-Anhalt oder Schleswig-Holstein haben wir in Sachsen nicht.
Leider sind die von der Opposition in der Vergangenheit eingebrachten Parlamentsinformations-Gesetzentwürfe stets von der CDU abgelehnt worden, auch jener der in der 3. Wahlperiode noch oppositionellen SPD. Leider hat die SPD dann in der Koalition das Ziel eines Parlamentsinformationsgesetzes erkennbar fallen gelassen. Das rächt sich nun eben und auch gerade in der Europapolitik; denn auch eine Unterrichtungsvereinbarung zwischen Landtag und Staatsregierung in EU-Angelegenheiten wurde, obwohl mit der oben genannten Erklärung der Landtagspräsidenten eine Grundlage dafür besteht, bisher nicht vorgelegt. Über die gleichfalls von den Landtagspräsidenten angeregte Teilnahme des Landtages am Subsidiaritätsnetzwerk des Ausschusses der Regionen wurde bisher ebenfalls nicht erkennbar diskutiert.
An dieser Stelle zeigt sich aber, dass der Ausschuss der Regionen ein nicht zu unterschätzendes Potenzial für die Europafähigkeit des Sächsischen Landtages entwickeln kann. Deshalb brauchen wir auch die inhaltliche Debatte zum AdR, aber nicht nur zu im Internet nachlesbaren Fakten, sondern zu grundlegenden politischen und rechtlichen Arbeitsbedingungen, die seine Effektivität und Akzeptanz positiv beeinflussen können. Da wäre zum Beispiel die Frage zu diskutieren, dass nach den Kriterien des AdR seine Mitglieder die Parteienlandschaft widerspiegeln sollen. Es stellt sich also die Frage, wie hierzu die sächsische Praxis zu bewerten ist. Gegenwärtig spiegelt die sächsische Besetzung des AdR nicht einmal die Existenz der SPD wider, die, als sie noch in der Opposition war, immerhin zeitweise einen Vertreter im
AdR hatte. Auch der Berücksichtigung von GenderKriterien bei der Besetzung des AdR, wie bereits durch finnische und niederländische Regionen erfolgt, sollte sich Sachsen unbedingt anschließen.
Vor allem aber geht es uns, der Linken, um die Stärkung der Rolle und der Kompetenzen des Ausschusses der Regionen selbst, denn wir stehen für ein Europa von unten. Nur in und mit den Regionen wird die europäische Integration, die für uns nur mit dem Ziel eines sozialen und friedlichen Europas vorstellbar ist, erfolgreich sein können. Jede Initiative, die auf dieses Ziel auch nur etwas zusteuert oder, meine Damen und Herren von den Koalitionsfraktionen, zusteuern könnte, ist DIE LINKE bereit zu unterstützen. Das gilt auch für den vorliegenden Antrag.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Meine Frage bezieht sich auf Schwierigkeiten bei der Einrichtung von DSLAnschlüssen für abgelegene Ortschaften in der Lausitz.
In Anfragen und Beschwerden betroffener Bürgerinnen und Bürger aus abgelegenen Ortschaften in der Lausitz – zum Beispiel Horka und Bluno im Kreis Bautzen – wird auf Probleme bei der Einrichtung von DSL-Anschlüssen in solchen Ortschaften hingewiesen. Es soll zu Ablehnungen bezüglich der Installation von DSL-Anschlüssen in abgelegenen Ortschaften durch die Deutsche Telekom bzw. andere Anbieter gekommen sein. Diese unbefriedigende Situation hat bereits zu Verstimmungen zwischen den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern und Kommunalpolitikern einiger betroffener Gemeinden geführt.
Ich frage daher die Staatsregierung:
1. Welche Möglichkeiten haben betroffene Bürgerinnen und Bürger aus abgelegenen Ortschaften, auf eine Ablehnung ihres Antrages auf Installierung eines DSLAnschlusses durch die Deutsche Telekom bzw. anderer Anbieter zu reagieren?
2. In welcher Weise können die Kommunalpolitiker von Gemeinden, in deren abgelegenen Ortsteilen es zur Ablehnung bezüglich der Installation von DSLAnschlüssen gekommen ist, die betroffenen Bürgerinnen und Bürger bei der Erlangung eines DSL-Anschlusses unterstützen?
Danke, Herr Staatsminister. Ich hätte eine Nachfrage, wenn Sie gestatten.
Unlängst hat die Europäische Kommission eine Beihilferegelung in Höhe von etwa 141 Millionen Euro zur Verbesserung der Breitbandversorgung im ländlichen Raum der Bundesrepublik Deutschland genehmigt. Welche Potenziale liegen unter anderem für die genannten Ortschaften in der Entscheidung der Europäischen Kommission und welches Konzept der Staatsregierung existiert zu diesen Möglichkeiten?
Vielen Dank, Herr Staatsminister.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Diese Frage bezieht sich auf den Bundeszuschuss an die Stiftung für das sorbische Volk.
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages beschloss in seiner Bereinigungssitzung zum Bundeshaushaltsentwurf für das nächste Jahr am 20. November 2008 eine Erhöhung des Bundeszuschusses an die Stif
tung für das sorbische Volk in Höhe von 600 000 Euro. Gleichzeitig beschloss der Haushaltsausschuss, diesen Erhöhungsbeitrag zunächst zu sperren. In einer „Bemerkung“ zum oben genannten Beschluss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages heißt es: „Eine Entsperrung der Mittel ist unter anderem davon abhängig, dass die an der Finanzierung beteiligten Länder ihren Förderanteil ebenfalls entsprechend erhöhen“.
Ich frage daher die Staatsregierung:
1. Wie schätzt die Staatsregierung den oben genannten Beschluss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages in seinen Folgen für eine weitere verlässliche Förderung der sorbischen Sprache und Kultur grundsätzlich ein?
2. Wie gedenkt die Staatsregierung ihren Beitrag zur Entsperrung des oben genannten Betrages im Bundeshaushalt 2009 zu leisten?
Ich hätte noch eine Nachfrage, Frau Präsidentin, wenn Sie gestatten.
Frau Staatsministerin, in der Bemerkung des Haushaltsausschusses des Bundestages ist von einer „entsprechenden Erhöhung“ die Rede. Die Frage bezieht sich also darauf, wie die Staatsregierung das Wort „entsprechend“ auslegt und ob die Staatsregierung schon Informationen darüber hat, wie der Haushaltsausschuss des Bundestages dieses Wort gemeint hat.
Vielen Dank, Frau Staatsministerin.
Werte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Meine Fragen beziehen sich auf Schülerabwanderungen aus dem zweisprachigen
deutsch-sorbischen Bildungsgang nach Absolvierung sorbischer Grundschulen.
Die Schließung der Sorbischen Mittelschulen Crostwitz und Panschwitz-Kuckau haben das sorbische Schulnetz ausgedünnt. Seit etwa zwei Jahren sind der Presse immer wieder Meldungen über Schülerabwanderungen aus dem zweisprachigen deutsch-sorbischen Bildungsgang zu entnehmen. Auf meine in der 118. Sitzung des Sächsischen Landtages am 12.09.2008 gestellte mündliche
Anfrage nach den Schülerwanderungen in den sorbischen Schulen (damals Frage Nr. 14) wurde durch den Staatsminister für Kultus mitgeteilt, dass die Auswertung der entsprechenden Analysen der Herkunftsgrundschulen für die Schüler der Klassenstufe 5 der Mittelschulen und Gymnasien erst Mitte Oktober im Sächsischen Staatsministerium für Kultus vorliegen würde.
Ich frage die Staatsregierung:
1. Welche konkreten Schülerabwanderungen aus dem zweisprachigen deutsch-sorbischen Bildungsgang ergeben sich aus der Auswertung der oben genannten Analysen für die einzelnen Schulstandorte sorbischer Grundschulen?
2. Welche konkreten Maßnahmen hat die Staatsregierung aus der Auswertung der oben genannten Analysen zur Erfüllung ihres Verfassungsauftrages aus Artikel 6 Abs. 1 Satz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen bereits eingeleitet bzw. in der nächsten Zeit geplant?
Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Ich hätte noch eine Nachfrage, Frau Präsidentin, wenn Sie gestatten?
Die von Ihnen genannten Schülerzahlen stellen, wenn man sie auf die Gesamtzahl der Schüler bzw. Absolventen sorbischer Grundschulen herunterrechnet, prozentual doch eine beträchtliche Größe dar.
Meine Frage: Ist es nicht an der Zeit, sich dennoch – außer dem, was Sie hier dankenswerterweise vorgetragen haben – über Strategien Gedanken zu machen, mit denen gegengesteuert werden kann?
Vielen Dank, Herr Staatsminister.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Diese Frage bezieht sich auf den Bericht zum sorbischen Schulwesen.
Im Zusammenhang mit der Schließung der Sorbischen Mittelschule Panschwitz-Kuckau beauftragte der Landtag am 12.10.2006 mit der Drucksache 4/5514 die Staatsregierung, einen Bericht zur Entwicklung des sorbischen Schulwesens vorzulegen. Mit Schreiben vom 13.12.2006 teilte der Staatsminister für Kultus dem Sächsischen Landtag mit, einen Bericht zum sorbischen Schulwesen Ende 2007/Anfang 2008 vorlegen zu wollen. Dies geschah nicht. In der 109. Sitzung des Sächsischen Landtages am 30. Mai 2008 erklärte der Staatsminister für Kultus auf meine entsprechende Mündliche Anfrage, dass die Staatsregierung beabsichtige, den Bericht zum sorbischen Schulwesen nunmehr nach der Sommerpause des Landtages, konkret im September 2008, vorzulegen. Auch dies ist nicht geschehen.
Ich frage die Staatsregierung:
1. Aus welchem Grund hat die Staatsregierung zweimal hintereinander ihre dem Landtag gemachten Zusagen zum Zeitpunkt der Vorlage des Berichtes zum sorbischen Schulwesen nicht eingehalten?
2. Wann wird die Staatsregierung dem Landtag den Bericht zum sorbischen Schulwesen nunmehr endlich vorlegen?
Frau Präsidentin, gestatten Sie eine Nachfrage?
Wann wird der Bericht dem Landtag vorgelegt werden können?
Vielen Dank.
Es geht um das Sorbische National-Ensemble.
Das Sorbische National-Ensemble ist in seiner Existenz bedroht. Es ist im Bund und teils auch in den beiden Ländern Brandenburg und Sachsen zu hören, dass die Aufgaben des Ensembles von Laienfolkloregruppen übernommen werden könnten.
Fragen an die Staatsregierung:
1. Welchen Standpunkt vertritt die Staatsregierung zur Perspektive des Sorbischen National-Ensembles?
2. Hält die Staatsregierung in diesem Zusammenhang eine Fusion mit dem Deutsch-Sorbischen Volkstheater für praktikabel?
Vielen Dank, Frau Staatsministerin.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Es geht um das Erlernen der Sprache des Nachbarn.
Das Interesse am Erlernen der Sprache des Nachbarn unterliegt Schwankungen. Im benachbarten Bundesland Brandenburg ist an Schulen ein starker Rückgang des Polnischunterrichts zu verzeichnen.
Fragen an die Staatsregierung: