Robbin Juhnke
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Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! – Herr Behrendt! Ich weiß nicht, ob ich Ihre Erwartungen jetzt erfülle oder übertreffe. In der Tat, es gibt gewisse Konstanten, die sich durch unsere Haltung hindurchziehen. Diese Haltung ist schlicht und ergreifend, dass Freiheit und Sicherheit zwei Seiten einer Medaille sind, die man nicht voneinander trennen kann, und dass Sicherheit auch die Voraussetzung dafür ist, dass Menschen in Freiheit leben können. Ich unterstreiche noch einmal sehr deutlich, dass vor allem diese Freiheit im Regelfall nicht durch den Kompetenzvorsprung der Sicherheitsbehörden bedroht ist, sondern durch die Feinde des Rechtsstaats. Das ist und bleibt so!
Das wird im Grundsatz auch durch diesen Bericht nicht anders. Ich bleibe auch dabei, dass wir den Behörden zur Bekämpfung von Straftaten entsprechende moderne Fahndungsmethoden zur Verfügung stellen müssen. Dazu gehört auch das Aufspüren von Straftätern mit der stillen SMS, weil wir bei Ermittlungen, Fahndungen und Observationen darauf nicht verzichten können; deswegen wollen wir das auch grundsätzlich so beibehalten. Sie sehen an der Entwicklung der Zahlen auch, dass dieses Mittel nicht maßlos eingesetzt wird, sondern in den vergangenen Jahren sukzessive weniger angewendet wurde. Ich meine auch, dass dies, wenn man sich anguckt, was man alles nach § 100a und § 100b StPO ff. machen könnte, noch eher ein geringeres Mittel, das dort angewendet wird. Ich denke, dass wir dieses Maß bei der Debatte immer beachten sollten.
Jetzt kommen wir zu dem Antrag als solchen. Er hat einige Aspekte, im Wesentlichen geht es aber darum, dass wir einen Stopp dieser Maßnahmen einführen sollen,
wenn bestimmte Voraussetzungen nicht gegeben sind. Da kommt zunächst die Rechtsgrundlage ins Spiel. Da wird behauptet, es gebe keine Rechtsgrundlage für diese Maßnahmen. In der Tat gibt es in der juristischen Literatur unterschiedliche Meinungen dazu. Die zuständige Bundesregierung ist aber der Auffassung, dass es eine Rechtsgrundlage gibt. Diese ist in den eben von mir genannten Paragrafen der Strafprozessordnung zu finden. Deswegen kann ich mich der Meinung, es gebe keine Rechtsgrundlage, nicht anschließen. Wenn die Bundesregierung dort eine Rechtsgrundlage sieht, gibt es auch keinen Handlungsbedarf auf Landesebene.
Eine weitere zwingende Voraussetzung, die Sie angegeben haben, um das weiter einsetzen zu können, ist, dass sich der Antrag der Staatsanwaltschaft ausdrücklich auf den Einsatz der stillen SMS beziehen kann. Ich denke, auch dies ist nicht praktikabel, weil zu Beginn des Verfahrens nicht immer ganz genau klar sein wird, welche Maßnahmen nach diesen einschlägigen Paragrafen tatsächlich ergriffen werden können. Da wäre es in der Tat eine Beschränkung, die zu einer großen Inflexibilität führen würde und potenziellen Tätern nur in die Hände spielen kann.
Aber selbstverständlich – da sind wir uns völlig einig – ist es für die Durchführung und die Akzeptanz solcher Maßnahmen zwingend notwendig, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Ich denke, darüber sind wir uns völlig einig. Hier hat der Bericht Defizite in der Aktenführung, über die das letztlich ja nur nachgewiesen werden kann, aufgezeigt, dass es hier tatsächlich Verbesserungspotenzial gibt und dass hier offensichtlich nicht beachtet wurde, was der Generalstaatsanwalt in seinen Rundschreiben, Anweisungen und dergleichen den entsprechenden nachgeordneten Behörden auf den Weg gegeben hat. Das hat der Bericht von Frau Smoltczyk und ihrer Behörde dankenswerterweise aufgedeckt.
In diesem Bericht finden sich viele Hinweise für Verbesserungen, insbesondere der Dokumentation. Diese gilt es jetzt zu prüfen. Der Bericht zeigt auch einen Handlungsrahmen und einen Handlungsbedarf auf, was völlig in Ordnung ist. Deswegen bedarf es des hier vorgelegten Antrags nicht, denn ein genereller Stopp bei der Anwendung dieser stillen SMS ist nicht sinnvoll, schon gar nicht dann, wenn wir das mit Bedingungen verknüpfen, die auf der Bundesebene gelöst werden müssten, wenn es denn einer Lösung bedürfte. Von daher können wir uns in der Frage der Anwendung nicht von Dritten abhängig machen. Aus diesem Grund bin ich der Auffassung, dass dieser Antrag weit über das Ziel hinausschießt
und wieder das befördert, was letztendlich die grundsätzliche Abneigung der Piratenfraktion gegen jede Form der staatlichen Maßnahmenanwendungen darlegt. Das haben
(Dirk Behrendt)
wir schon erlebt. Aus diesem Grund werden wir dies auch ablehnen. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Ihnen ausdrücklich den aktuellen Sicherheitsbericht der Berliner Verkehrsbetriebe als Lektüre anempfehlen. Diesem können Sie entnehmen, dass die Anfrage nach Videodaten seit Jahren signifikant steigt. Sie hat sich seit 2011 fast verdoppelt. Genauso steigt auch die Ausstattung der Fahrzeuge mit Videotechnik. In absehbarer Zeit liegen wir da bei 100 Prozent. Was vor allem wichtig ist, was Sie dem auch entnehmen können, ist, dass die Akzeptanz der Videotechnik bei Kundenbefragungen bei über 80 Prozent liegt – und zwar für die beiden Möglichkeiten „sehr gut“ und „eher gut“. Also eine überwiegend breite Zustimmung zu diesem wichtigen Beitrag zur Senkung der Vandalismusschäden, aber auch Delikten gegenüber Kunden und Mitarbeitern.
(Senator Dr. Matthias Kollatz-Ahnen)
Auch in den vielen Bürgergesprächen, die ich in den letzten Wochen – wie Sie alle, sicherlich – geführt habe, ist mir von niemandem eine Zustimmung zu diesem Videoaufzeichnungen verweigert worden. Im Gegenteil: Im Regelfall herrscht Unverständnis bei den Bürgern, dass es keine rechtlichen Grundlagen gibt, um im öffentlichen Straßenland an Kriminalitätsschwerpunkten Videoaufzeichnungen anzufertigen. Deshalb bin ich froh, dass es diese Vorlage gibt, eine kluge Senatsvorlage zum Zwanzigsten Gesetz zur Änderung des ASOG.
Neben der hohen Zustimmung von Kunden der BVG, aber auch Bürgern in Berlin, ist die Videoüberwachung auch sinnvoll. Wir haben immer das methodologische Problem, dass gerade bei der präventiven Wirkung gefragt wird, was der genaue Effekt ist. Man kann nicht feststellen, was passiert wäre, wenn dort keine Kamera gehangen hätte. Niemand kann erheben, wie viele Täter abgeschreckt worden sind. Das liegt in der Natur der Sache. Was aber gleichwohl unumstritten ist, ist, dass das subjektive Sicherheitsgefühl steigt. Das hat einen Abschreckungseffekt, wirkt also auch präventiv, verhindert aber natürlich nicht alle Taten. Das hat aber auch niemand behauptet. Was aber auch die Kritiker von Videotechnik durchaus zugeben, ist, dass es zu einem hohen Fahndungsdruck führt. Die Bilder im Internet und in den Zeitungen beweisen das, sie führen dann regelmäßig zur Stellung von Tätern oder zu Hinweisen, die zur Ergreifung von Tätern führen. Es ist ein gutes Beweismittel für den weiteren Fortgang des Strafprozesses.
Die Videotechnik ist kein Allheilmittel, aber ein Baustein. Natürlich ist die wichtige Komplementärmaßnahme Personal, das ist überhaupt gar keine Frage. Aber mit Videotechnik füllen wir eine wichtige Lücke. Deshalb ist dieses Gesetz eine langjährige Forderung der CDUFraktion.
Ganz entscheidend ist: Wir wollen eine allgemeine gesetzliche Grundlage für Videoaufzeichnungen, kein Spezialgesetz Alexanderplatz. Dort soll es einen Modellversuch geben – das steht explizit in diesem Gesetzesentwurf –, den man dann auswerten kann. Der Alexanderplatz bietet sich dafür als Vergleichsgruppe Vorher – Nachher ganz gut an. Aber natürlich darf es keine Erwartungen in Richtung eines empirisch eindeutig ableitbaren Ergebnisses geben. Das wird es nicht geben, weil es immer ein Maßnahmebündel sein wird. Video ist dabei ein Baustein. Interessant wäre beispielsweise die Erhebung der Erfahrungen von den Akteuren bei der Polizei, den Passanten, den Anliegern oder auch den Geschäftsleuten. Das wäre eine sinnvolle Auswertung, die man vornehmen könnte.
Wir wollen eine allgemeine gesetzliche Grundlage, weil wir das Gesetz nicht bei jeder weiteren Anwendung anpassen wollen. Deshalb brauchen wir ein Konzept für die Stadt. Es gibt verschiedene Orte, an denen wir das an
wenden können. Wir wollen eine Beschränkung auf die gefährlichen Orte, wobei nicht zwingend alle kriminalitätsbelasteten Orte dort einbezogen werden müssen. Ich darf hier den Regierenden Bürgermeister aus der Senatspressekonferenz zitieren, der dort gesagt hat: Wir haben bewusst formuliert, dass es diese Möglichkeit an besonders gefährlichen Orten geben soll. Wir wollen das nicht flächendeckend überall. – Soweit das Zitat, dem ich mich hundertprozentig anschließe. Er hat weiterhin gesagt: Zum Alexanderplatz gibt es zusätzlich mit Sicherheit drei bis vier weitere Orte in Berlin, wo das sinnvoll sein kann. – Soweit Michael Müller, der Regierende Bürgermeister.
Nun gibt es hier aber offensichtlich einen Dissens und zwar nicht in der Koalition oder dem Senat, sondern einen Dissens zwischen der SPD im Senat und der SPD im Abgeordnetenhaus. Denn hier gab es nur das Angebot einer streng auf den Alexanderplatz und grundsätzlich zeitlich beschränkten Alibiveranstaltung. Mein Eindruck war: Diese hätte man auch gleich möglichst schnell wieder einkassiert. Für diese reine SPD-Symbolpolitik stehen wir nicht zur Verfügung.
Deshalb halten wir an dieser wichtigen Vorlage und ihrer Umsetzung im Sinne der Berliner und der Besucher mit einem Gesamtkonzept fest. Im Übrigen war diese Vorlage rechtzeitig da.
Das wird jetzt auch gesagt werden: Man hätte es machen können, und es gab auch entsprechende Absprachen mit der Fraktionsspitze der SPD, aber dort hat man sich dann offensichtlich an dieses Wort nicht mehr gebunden gefühlt.
Ich komme zum Schluss. – Hingegen stehen Innensenator Henkel und die CDU weiter zu Ihrem Wort und ihrem klaren Bekenntnis: Video und insbesondere intelligente Videotechnik sind ein wichtiger Baustein für ein umfassendes und nachhaltiges Sicherheitskonzept. Wir wollen die Rechtsgrundlage für die ganze Stadt, kein Flickwerk oder eine Pseudolösung. Ein Placebogesetz der SPDFraktion, das die Videotechnik an in Berlin anerkannt gefährlichen Orten verbietet und auch ansonsten eine nur befristete Gültigkeit hat, entspricht weder dem Senatsbeschluss noch der Haltung unserer Fraktion. Deshalb kann ich feststellen: Mehr Schutz der Berliner durch Videoaufzeichnungen gibt es offenbar nur mit der CDU-Fraktion. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht fangen wir mal mit den Dingen an, die unstrittig sind. Wir sind unstrittig am Ende der Legislaturperiode. Von daher ist es mit besonderem Interesse zu verfolgen, was man an solcher Stelle noch mal mit allen Oppositionsparteien gemeinsam für Signale setzt, wenn Sie dieses Signal setzen wollen, in den Wahlkampf hinein oder mit dem Wissen, dass es vermutlich seriös nicht mehr zu behandeln ist, dass Sie einen Misstrauensbeweis gegen die Polizei noch mal aussenden wollen, dass Sie das Signal aussenden wollen, ihr habt zwar viele Aufgaben, aber wir unterstützen euch nicht in diesen Aufgaben.
Sie reden selber von einer selbstbewussten Polizei, Herr Lux, aber Sie nehmen offenbar nicht zur Kenntnis, dass sich diese Verwaltung permanent selbst reformiert, dass wir immer wieder eine lernende Organisation haben. Sie nehmen auch nicht zur Kenntnis, dass die Polizei einen außerordentlich guten Job gemacht hat, z. B. beim 1. Mai oder anderen Dingen, dass es in den letzten Jahren verhältnismäßig friedlich blieb, auch durch die konsequente und hervorragende Arbeit der Polizei. Wenn Sie dieses Signal aussenden wollen, kann ich Sie dazu nur ermuntern, denn dann ist wieder klar, auf welcher Seite Ihre sonstigen Bekenntnisse und Beteuerungen abzubuchen sind, die Sie immer abgeben, wenn es um die Frage der Fürsorge für die Polizei geht.
Sie kommen damit wieder zurück zu Ihren üblichen ideologischen Positionen, denn diese Einrichtung, die Sie fordern, ist mit Sicherheit keine Unterstützung der Polizeiarbeit, sondern einfach nur eine Kontrollbehörde, die Sie mit weitreichender Eingriffskompetenz ausstatten wollen. So viel zu der Frage, dass Sie Vertrauen in die Polizei schaffen wollen! Das ist wieder die Taktik, wir schützen euch vor euch selber, so nach dem Motto, indem wir also hier irgendwelche Fürsorgedinge von Dritten einbauen. Es gibt Leute, die werden Sie auch damit nicht überzeugen. Vielleicht wollen Sie die aber in den Beirat bringen, wenn es da heißt: Es soll ein Beirat mit Personen gebildet werden, die besonders häufig von polizeilichem Fehlverhalten betroffen sind. Wen wollen Sie denn da nehmen? Wollen Sie die Hausbesetzer aus der Rigaer Straße oder die Drogendealer vom Görli oder was auch immer nehmen? Das ist durchaus merkwürdig, was sich da an Details in dem Antrag wiederfindet.
Sie haben mit dem Hinweis, dass Sie eine ungewöhnlich hohe Einstellungsquote bei Ermittlungsverfahren gegen
(Hakan Taş)
die Polizei festgestellt haben, offensichtlich auch gegenüber der Staatsanwaltschaft ein Misstrauen, weil Sie unterstellen, dass ggf. keine objektive Entscheidungsfindung obwaltet, und das finde ich schon wieder mal bezeichnend für das, was Sie an Position dort vorbringen. Sie nehmen auch nicht zur Kenntnis, dass es bereits ein internes zentrales Beschwerdemanagement bei der Polizei gibt. Von daher ist durch diese Regelung, die Sie vornehmen wollen, auch kein Mehrwert in der Sache erkennbar. Es gibt in jeder Direktion eine entsprechende Stelle. Alle Mitarbeiter können sich auch an diese Stellen wenden, und zwar ohne Einhaltung des Dienstwegs. Es ist jedem überlassen, sich dort an die interne Revision zu wenden. Die Informationen darüber sind im Intranet der Behörde. Von daher weiß das jeder, und es hat sich auch bewährt, dass die Organisation in dieser Form durchgeführt wird –
Ich führe erst mal aus! –, dass sich spezielle Sachbearbeiter darum kümmern. Ich denke, dass eine interne Beschwerdestelle die Chance hat, diese Fehlerkultur zu implementieren, dass ich innerhalb der Organisation lernen kann. Von daher wäre es eine strategisch falsche Entscheidung.
Sie haben dann kritisiert, dass es keine unabhängigen Stellen gebe. Das stimmt ja gar nicht. Es gibt diverse unabhängige Stellen. Jeder kann sich an das Parlament und den Petitionsausschuss wenden. Jeder kann sich natürlich an die Gerichte wenden und das polizeiliche Fehlverhalten, das es im Einzelfall gibt, dort überprüfen lassen. Mit diesem Antrag erwecken Sie den Eindruck, als seien Polizeiübergriffe an der Tagesordnung. Das ist etwas, das wir nicht unterstützen.
Sie müssen auch noch erklären, welche Qualifikation diese Stelle haben soll und welche rechtlichen Konsequenzen aus der einen oder anderen Sache erwachsen. Das ist handwerklich zusammengeflickt. Sie schießen damit weit über das Ziel hinaus. – Bitte, Herr Lux! – Also, Frau Präsidentin, Sie dürfen Herrn Lux auffordern, mir eine Frage zu stellen, wenn er möchte.
Hat sich erledigt, gut! – Dann bin ich im Wesentlichen mit meinen Ausführungen am Ende. Wie gesagt, ich glaube, dass diese Gesetzesvorlage ein Misstrauensvotum gegenüber der Polizei ist. Wenn Sie dieses Signal aussenden wollen, dann ist das sicherlich unter der Thematik Wahlkampf abzubuchen, aber ich glaube, damit tun Sie der Polizei insgesamt keinen Gefallen. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte erst einmal vorausschicken: Wir diskutieren heute nicht über die Frage „Whistleblowing ja oder nein“ oder wer die Korruption weniger ernst nimmt, sondern wir diskutieren über diesen Antrag. Und dieser Antrag hat in der Sache relativ wenig Substanz in Bezug darauf, wie man an dem Punkt wirklich weiterkommen kann.
Wir haben schon einiges gehört, welche Stellen es in Berlin gibt, die Korruption und Misswirtschaft bzw. irgendwelche Missstände aufdecken. Dass es volkswirtschaftlich wichtig ist, darüber brauchen wir uns sicher gar
(Frank Zimmermann)
nicht zu entzweien, und deswegen gibt es auch sehr viele Institutionen, die sich mit dieser Sache beschäftigen. Einige wurden schon genannt, ich erwähne noch zusätzlich die Spezialabteilung bei der Staatsanwaltschaft, die Antikorruptionsgemeinschaft der Berliner Verwaltung, das Korruptionsregister usw. Es gibt also einige Institutionen. Und wir haben in der Anhörung gehört, dass insbesondere auch die Rolle der Presse an dieser Stelle nicht zu unterschätzen ist, das heißt also, die Presse eines Landes, bei dem ich gerade vorhin auf einer Landkarte gesehen habe, dass Deutschland eines der freiesten Länder ist, was Presserecht anlangt. Die Rolle dieser Institution, die auch kontrollierend dort tätig ist, ist durchaus auch ernst zu nehmen.
Deswegen müssen wir uns anschauen, was der Antrag sagt, und da ist nicht viel drin, dem man zustimmen müsste. Der Artikel I ist beamtenrechtlich problematisch. Artikel II ist der Verfassungsschutz – da war mit Ihnen ein bisschen die Ideologie durchgegangen. Schon heute kann sich jeder an den Ausschuss wenden, wenn er möchte. Artikel III und IV sind weder relevant noch notwendig. In dem Zusammenhang verweise ich auf die umfangreiche Stellungnahme des Senats. Das kann jeder noch einmal durchlesen. Wir haben in jedem Fall Ihre Initiative hier im Plenum einmal behandelt. Wir haben sie im Verfassungsschutzausschuss behandelt, in welcher Form, kann ich jetzt nicht sagen, da ich nicht dabei war. Wenn Sie das als Arroganz der Macht geißeln... Insbesondere bei Ihnen, Herr Taş, möchte ich sehen – nein, ich möchte es eigentlich nicht sehen, weil es für unsere Stadt schädlich wäre,
wenn Sie in Regierungsverantwortung wären –, wie Sie herumstolzieren würden, dann sage ich, Herr Taş: Bei dem Begriff Arroganz sollten Sie lieber schweigen.
Wie gesagt: Wir haben es im Innenausschuss ausführlich mit einer großen Anhörung behandelt. Wir besprechen es heute noch einmal. Ich glaube, dann sollte es auch genug sein. Diese Ablehnung, die wir jetzt aussprechen werden, berechtigt Sie in keiner Weise zu sagen, Sie kümmerten sich um das Thema mehr als wir. Denn was Sie hier vorgelegt haben, ist dünn! – Vielen Dank!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir fällen jetzt zwei gute Beschlüsse. Der erste bezieht sich auf die Besoldung der Beamten. Mit 3 Prozent nehmen wir in Berlin die höchste Anpassung der Beamtenbesoldung in ganz Deutschland vor. 0,2 Prozent davon sind für die Versorgungsrücklage gedacht, es bleibt also immer noch eine Steigerung von 2,8 Prozent. Damit liegen wir einen halben Prozentpunkt über den höchsten Abschlüssen anderer Bundesländer, die nach meiner Information bei 2,3 Prozent liegen. Wir haben damit unser Ziel erreicht, 0,5 Prozent über dem Durchschnitt der Länder zu liegen, bzw. wir haben es sogar übertroffen. Das heißt also auch: Es bleibt bei der Zusicherung, dass man, wenn es möglich ist, gerne auch ein bisschen mehr drauflegt, um die Schere zu schließen. Das ist uns ein wichtiges Anliegen, dass die Koalition gemeinsam diesen Pfad geht, der die Schere zwischen Berlin und den anderen Bundesländern schrittweise schließen soll. Es war gut, dass auch die SPD von dieser Idee überzeugt werden konnte, die die CDU-Fraktion auf ihrer Klausurtagung in Dresden im April 2013 beschlossen hat.
Dieser Weg der Angleichung soll nicht nur das Ziel haben, dass Berlin endlich die rote Laterne abgibt, sondern dass wir das Land und die Beamten wieder in die Mitte der Bundesländer führen, wenn es um die Besoldung geht. Das ist gut und richtig so, denn schon in den letzten Jahren hat es nennenswerte Erhöhungen gegeben. In dieser Legislaturperiode gab es noch keine Nullrunden. Wir haben damit eine Steigerung von knapp 10 Prozent seit Regierungsantritt zu verzeichnen, inklusive der in diesem Jahr geplanten Steigerung von knapp 13 Prozent. Durch den Sockelbetrag von 75 Euro, der jetzt in der Vorlage enthalten ist, werden auch die unteren Besoldungsgruppen angemessen an der Steigerung beteiligt. Dazu gibt es jetzt noch einmal einen Änderungsantrag, damit auch tatsächlich alle Versorgungsempfänger von dieser Regelung profitieren können. Ich bitte daher auch um Zustimmung zum Änderungsantrag.
Die Erhöhungen in dieser Legislaturperiode sind damit deutlich stärker als die Erhöhungen in den zwei Legislaturperioden davor. Nun kann man in fünf Jahren sicherlich nicht alles aufholen, was in zehn Jahren versäumt wurde, aber ich bekennen hier für die CDU, dass wir nach wie vor das Ziel verfolgen, mit den künftigen Besoldungserhöhungen jedes Jahr mindestens ein halbes
(Präsident Ralf Wieland)
Prozent über den Steigerungen der Länderdurchschnitte zu liegen und die Schere zu den anderen Bundesländern schrittweise zu schließen. Dabei haben wir auch Wert auf die Haushaltskonsolidierung gelegt. Wir haben die Schulden der Stadt in dieser Legislaturperiode um mehrere Milliarden Euro senken können, was ein großer Erfolg der Koalition in Berlin ist.
Der zweite Beschluss, den wir heute fassen, bezieht sich auf die Wiedereinführung der Jubiläumszulage. Das ist eine Anregung des Deutschen Beamtenbundes gewesen, die wir nun in Politik umsetzen. Vielen Dank noch einmal für diese Anregung! Wir freuen uns, dass es endlich wieder auch für die Berliner Beamten eine Anerkennung ihrer langjährigen Tätigkeit gibt. Die Regelung wird rückwirkend zum 1. Januar eingeführt. Es entstehen also keine unbilligen Härten dadurch, dass es einen zufälligen Beschlusstag gibt, nein, das gilt ab dem 1. Januar.
Wir haben noch viele andere Dinge für die im öffentlichen Dienst Beschäftigten gemacht. Ich erinnere an den behördlichen Rechtsschutz. Da, wo es sinnvoll ist, haben wir Anwärtersonderzuschläge eingeführt. Auch für das wichtige Berufsbild der Notfallsanitäter haben wir eine Zulage eingeführt. Wir haben uns auch von der Mitarbeiterhöchstzahl von 100 000 verabschiedet, die der wachsenden Stadt nicht mehr gerecht wird, und hoffen, damit zu einer fairen Lastenverteilung im öffentlichen Dienst zu kommen.
Natürlich gibt es noch viel zu tun. Wir haben erst begonnen, den richtigen Weg zu gehen. Die Koalition und die CDU-Fraktion werden ihrer Verantwortung gerecht werden, wie sie es in den vergangenen viereinhalb Jahren bewiesen haben. Mit dem hier vorliegenden Gesetz machen wir den Beamtinnen und Beamten der Stadt jedenfalls ein faires Angebot. Ich freue mich, dass wir damit die höchste Besoldungsanpassung in ganz Deutschland auf den Weg bringen und auch die Jubiläumszuwendung wiedereinführen. – Vielen Dank!
[Beifall bei der CDU – Beifall von Alex Lubawinski (SPD) – Steffen Zillich (LINKE): Was machen denn jetzt die 100 000 Mitarbeiter, von denen ihr euch verabschiedet habt?]
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich freue mich, dass wir heute diese Vorlage beraten können und damit den Weg freimachen für die höchste Anhebung der Besoldung von Beamten in ganz Deutschland. Diese Erhöhung geht um 3 Prozent, nach Abzug von 0,2 Prozent für die Versorgungsrücklage immer noch eine Steigerung von 2,8 Prozent. Damit liegen wir um 0,5 Prozentpunkte über den höchsten Abschlüssen in anderen Bundesländern, die bei maximal 2,3 Prozent liegen. Wir haben damit unser Ziel erreicht, 0,5 Prozent über dem Durchschnitt der Länder zu sein. Wir haben es nicht nur erreicht, sondern sogar übertroffen. Das heißt also auch, dass die Zusicherung, dass, wenn es die Lage erlaubt, wir auch über diesen 0,5 Prozent liegen werden, keine leere Versprechung ist. Das entspricht der Entscheidung von Innensenator Henkel, dass man sich am Durchschnitt des Tarifergebnisses orientieren soll.
Ich freue mich, dass es uns als Koalition gelungen ist, gemeinsam diesen Pfad zu gehen, der schrittweise die Schere zwischen Berlin und den anderen Bundesländern schließen soll. Es war gut, dass auch die SPD von dieser Idee überzeugt werden konnte, die die CDU-Fraktion auf ihrer Klausurtagung in Dresden im April 2013 beschlossen hat. Dieser Weg der Angleichung soll nicht nur zum Ziel haben, dass Berlin die rote Laterne bei der Beamtenbesoldung endlich abgibt, sondern dass das Land auch wieder in die Mitte der Bundesländer geführt wird, wenn es um das Niveau bei der Bezahlung geht. Und das ist nicht nur eine Frage der Wertschätzung und Anerkennung der Leistung der Berliner Beamten, sondern auch eine schiere Notwendigkeit. Stichworte sind: Demotivation, wir brauchen Nachwuchs in großem Maße durch die Altersfluktuation, die wir haben. Wir brauchen nicht die Reste vom Arbeitsmarkt, sondern die Besten für unseren öffentlichen Dienst. Wir müssen uns auch mit den Themen Abwanderung zum Bund und nach Brandenburg beschäftigen, und das sind alles Faktoren, wo wir eine vernünftige Bezahlung brauchen. Deswegen haben wir einen Paradigmenwechsel eingeleitet. Schon in den letzten Jahren sind nennenswerte Erhöhungen erfolgt, und in dieser Legislaturperiode gab es keine Nullrunden; im Gegenteil, die Abschlüsse auch in den vergangenen Jahren waren schon über denen bei den Tarifbeschäftigten.
Politik heißt Macht und Verantwortung auf Zeit. Daher muss beurteilt werden, was jeweils unter welcher Verantwortung veranlasst wurde. Und wenn ich mir angucke, was in der Zeit, in der die CDU wieder hier in dieser Stadt mitregiert, für die Besoldung verändert werden konnte, dann ist das alles andere als eine lapidare Behandlung der Beamten. Denn wir würdigen den enormen Beitrag, den die Beschäftigten des Landes zur Konsolidierung der Landesfinanzen über viele Jahre erbracht haben. Wenn ich mir das angucke, dann ist das eine Steigerung von knapp 10 Prozent seit Regierungsantritt, inklusive der in diesem Jahr geplanten Steigerung knapp 13 Prozent. Das ist übrigens angesichts einer geringen Inflationsrate tatsächlich netto mehr in der Tasche.
Hätte es das in all den Vorjahren gegeben, dann hätte Berlin keinen so starken Nachholbedarf. Ich sage und wiederhole es: Hauptfehler war das Aussetzen jeglicher Erhöhung in der zweiten Hälfte der Nullerjahre.
Die Erhöhungen sind in dieser Legislaturperiode deutlich höher als in den zwei Legislaturperioden davor. Und für alle, die nach wie vor enttäuscht sind, kann man sagen: Es ist nicht zu leisten, dass in fünf Jahren alles aufgeholt wurde, was in fast zehn Jahren versäumt wurde.
Mit Sicherheit gab es damals auch andere Rahmenbedingungen für den Haushalt, aber Nullrunden sind ein Fehler. Das haben wir auch aus der Opposition immer kri
tisiert. Ich wiederhole: Wir bekennen uns zu dem Ziel, dass die künftigen Besoldungserhöhungen jedes Jahr mindestens ein halbes Prozent über den Steigerungen des Länderdurchschnitts liegen sollen, um diese Schere dann tatsächlich zu schließen. Dabei haben wir auch auf die Haushaltskonsolidierung Wert gelegt. Die Schulden der Stadt sind in dieser Legislaturperiode erstmals nicht gestiegen, wie um 20 Milliarden unter Rot-Rot, Herr Schreihals, wer auch immer das schreit,
sondern sie sind in dieser Legislaturperiode um mehrere Milliarden gesenkt worden. Das ist ein großer Erfolg für die Koalition in Berlin. Wir haben uns auch von den günstigen Rahmenbedingungen nicht verleiten lassen, das Füllhorn für jedermann wieder auszuschütten. Das ist eine solide finanzielle Arbeit, die die Interessen der Beamten in Berlin nicht vergisst. Das wird auch in den anderen Dingen deutlich, die wir im Sinne der Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes beschlossen haben. Ich erinnere an die Wiedereinführung der Jubiläumszulage, ich erinnere an den behördlichen Rechtsschutz für die Mitarbeiter im öffentlichen Dienst, ich erinnere an die Anwärtersonderzuschläge oder z. B. für das wichtige Berufsbild auch die Zulage, die wir da, wo es sinnvoll ist, vorgesehen haben. Und wir haben uns von Mitarbeiterhöchstzahlen verabschiedet, die der wachsenden Stadt nicht mehr gerecht werden. Das sorgt auch für eine faire Lastenverteilung im öffentlichen Dienst.
Natürlich gibt es noch viel zu tun. Wir haben ja jetzt erst begonnen, den richtigen Weg zu gehen. Die anderen Länder bleiben ja auch nicht stehen mit ihren Erhöhungen. Da gilt es auch weiterhin, das Ruder in die richtige Richtung zu halten. Die Koalition und auch die CDUFraktion wird ihrer Verantwortung gerecht werden, wie sie es in den vergangenen viereinhalb Jahren bewiesen hat. Es ist immer eine Frage der Perspektive, ob das Glas halb voll oder halb leer ist. Mit diesem hier vorliegenden Gesetz machen wir jedenfalls den Beamten in dieser Stadt ein faires Angebot. Ich freue mich erneut, dass wir hier die höchste Besoldungsanpassung in ganz Deutschland auf den Weg bringen, übrigens auch pünktlich, damit sie dann zum August tatsächlich in Kraft treten kann. – Vielen Dank!
Herr Lux! Teilen Sie meine Einschätzung, dass die ausgereichten Garantien, die das Land für die Bankgesellschaft in Höhe von knapp 5 Milliarden erbracht hat, und im Gegenzug die Rechnung, welche Einnahmen das Land Berlin für den Verkauf an den Deutschen Sparkassengiroverband erzielen konnte in Höhe von gut 5 Milliarden, also 4,7 zu 5,3 Milliarden – dass die Differenz nicht einmal für einen Maßanzug für Joschka Fischer reicht?
Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! – Lieber Kollege Lux! Denken auch Sie an die Videoüberwachung! Die zeichnet auch auf, was Sie hier im Regelfall an Unsinn von sich geben, und das können sich dann Ihre Enkel noch angucken. Ich weiß nicht, ob Sie damit immer so gut bedient sind, wenn Sie hier mit dem Finger auf andere zeigen.
Dann zu dem Thema, das die Piraten schon in dritter Runde diskutieren – ich sage es gleich im Voraus: Nichts spricht im Grundsatz gegen die Evaluation der Wirkung von Videoüberwachung, und ich habe auch gar keine Zweifel an deren Sinnhaftigkeit. Wir haben Videoüberwachung an vielen Stellen: bei Tankstellen, bei Geldautomaten, bei den Banken und bei den Kaufhäusern. Warum sollten sich erwerbswirtschaftlich orientierte Un
(Benedikt Lux)
ternehmen dieses teuren Mittels bedienen, wenn es denn keine Sinnhaftigkeit haben sollte?
Ich habe aber Zweifel daran, dass das Ergebnis dieser Studie bei den Piraten zu irgendeiner Meinungsänderung führen würde. Aus diesem Grunde bezweifle ich die Sinnhaftigkeit dieses Vorgehens.
Sie haben, Herr Lauer, einmal im Ausschuss gesagt: Vielleicht könnte das Ergebnis sein, dass wir sogar mehr Videoüberwachung haben wollen. – Wer soll Ihnen das denn glauben, wenn Sie nicht einmal die evidenten Erfolge der Videoüberwachung überzeugen, die wir bei der repressiven Wirkung tatsächlich sehen, wo nicht eine Woche vergeht, in der irgendwelche Fahndungsbilder zu Erfolgen führen? Wie soll Sie das denn überzeugen auf dem in der Tat methodisch deutlich schwierigerem Feld der präventiven Wirkung? Denn dort haben wir verschiedene Faktoren, die zusammenwirken, wo wir nicht genau sagen können, was separiert die Wirkung von Videoüberwachung ist. – Das wird Sie mit Sicherheit nicht überzeugen, und darin liegt auch die Erklärung für Ihren Antrag: Das Moratorium ist der Hauptzweck Ihres Antrages. Sie wollen versuchen, durch eine Diskussion über methodische Fragen und Interpretation der Ergebnisse bei dieser Frage der Videoüberwachung einen Stillstand zu erzeugen. Das ist ein sicherheitspolitische Amoklauf.
Den Stillstand können wir uns nicht leisten vor dem Hintergrund, dass die BVG ständig steigende Anforderungen hat, was Videomaterial anbelangt; dass die Bund-LänderArbeitsgruppe zur Früherkennung von Anschlägen im ÖPNV mehr Videoüberwachung als sinnvolles Mittel herausgestellt hat in der Frage der Terrorbekämpfung; dass die S-Bahn weiter aufrüstet. Diesen Stillstand können Sie vielleicht irgendwie mit Ihrem Parteiprogramm vereinbaren, aber wir werden diesen Antrag ablehnen. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Die Sicherheit im Straßenverkehr ist eine wichtige Aufgabe der Berliner Polizei. Deswegen frage ich den Senat: BlitzermarathonSchwerpunktaktion, Kommunikation über Twitter – wie beurteilt der Senat die aktuelle Kampagne der Berliner Polizei zur Verbesserung der Verkehrssicherheit? – Vielen Dank!
Vielen Dank, Herr Senator, für die Beantwortung meiner Frage zu einem aktuellen und wichtigen Thema! In dem Zusammenhang fällt mir auf, dass die Polizei das Me
(Stefanie Remlinger)
dium Twitter schon seit einiger Zeit benutzt. Mit welchem Erfolg ist es bis jetzt eingesetzt worden, und welche Erfahrungen hat die Polizei damit gemacht?
[Steffen Zillich (LINKE): Genau! Welche Funktion haben die sozialen Medien in diesem Zusammenhang? – Zurufe von den GRÜNEN – Joachim Esser (GRÜNE): Bei diesem Senat ist alles eine Erfolgsgeschichte! –
Sie können sich ja freuen, wenn das so ist!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Frage lautet: Wie bewertet der Senat den Großeinsatz der Polizei gegen eine der organisierten Kriminalität zugerechnete arabischstämmige Großfamilie am vergangenen Dienstag?
Vielen Dank, Herr Senator, für diese Einschätzung. – Inwiefern ist denn der Optimismus gerechtfertigt, dass wir weitere Erkenntnisse über den Raubüberfall auf das Kaufhaus des Westens erlangen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es geht heute nicht um das Recht auf Durchführung von Volksbegehren und Volksentscheiden. Das tasten wir gar nicht an, das hat auch Herr Lederer bestätigt, sondern es geht nur um die Rahmenbedingungen, die hier überprüft werden sollen. Da geht es im Wesentlichen um zwei Aspekte. Zum einen wollen wir eine einheitliche Anwendung der Spielregeln in allen Berliner Bezirken schaffen, und wir wollen die Befugnisse des Adressaten dieser Initiativen präzisieren, also: Was darf der Senat, und was darf das Abgeordnetenhaus von Berlin?
Wir wissen, dass wir, um den Initiativen größere Erfolgschancen einzuräumen, in Berlin die freie Sammlung erlaubt haben. Diese freie Sammlung hat natürlich auch ihre Tücken. Um Missbrauchspotenzial auszuschließen, müssen diese Unterschriften später beim Bezirk überprüft werden. Hierbei ist es zu unterschiedlichen Anwendungen gekommen. Selbstverständlich kann es nicht sein, dass die Gültigkeit einer Eintragung davon abhängig ist, in welchem Bezirk ich diese Unterschrift abgegeben habe, denn das wäre keine einheitliche Rahmenbedingung. – Herr Behrendt! Ich glaube, langsam ist es böswillig – aber Herr Zimmermann ist darauf eingegangen –, dass Sie immer wieder behaupten, wir hätten wegen des Missbrauchspotenzials oder anderer Dinge diese Regelung verändert.
Nein, darum ging es nicht. Es ging eindeutig um die Frage der unterschiedlichen Anwendungen in den Bezirken – um das noch mal deutlich zu unterstreichen. Deswegen haben wir in das Gesetz stringent eine widerspruchsfreie und eindeutige Regelung eingearbeitet und auch klargestellt, dass wir keine neuen Hürden aufbauen wollen. Diesen vereinzelt geäußerten Bedenken, dass hier Formalitäten eine Rolle spielen, sind wir begegnet und haben ein klares Prüfverfahren vorgelegt, das ich jetzt nicht noch mal wiederholen muss, weil wir darüber schon gesprochen haben. Wir haben es auch Leuten erlaubt, die aus irgendwelchen Gründen ihren Namen oder andere Dinge nicht eigenhändig am Stand eintragen können, aber wenigstens ihre Unterschrift eigenhändig dort abgeben können, und jemand anderes trägt das dann handschriftlich für sie ein. Die Regelung ist also eine Erleichterung.
Wir haben sogar auch die Abgabe erleichtert, dass nicht nur fristwahrend bei den Bezirksämtern abgegeben werden kann, sondern auch beim Landesabstimmungsleiter. Und wir haben die amtliche Mitteilung präzisiert, damit eine Chancengleichheit und bessere Verständlichkeit gegeben sind. Und zur Chancengleichheit und Unterstützung des demokratischen Diskurses haben wir auch die ausdrückliche Möglichkeit eingeführt, dass Senat und Abgeordnetenhaus ihre jeweilige Haltung zu dem Begehren öffentlich darstellen können.
Hier ist noch mal deutlich darauf hinzuweisen, dass das Gebot der Sachlichkeit einzuhalten ist und auch die Mittel angemessen verwendet werden. Das gilt insbesondere – das möchte ich noch mal unterstreichen – für das Abgeordnetenhaus, weil wir wissen, dass hier die Fraktionen ebenfalls in der Lage sind, ihre Auffassung zu kommunizieren. Im Regelfall gibt es auch keine einheitliche Abstimmung über bestimmte Auffassungen hier im Hause. Deshalb müsste sich ein Gremium, z. B. das Präsidium oder ein anderes Gremium, mit der Frage beschäftigen, ob und in welcher Form man überhaupt von diesen Bestimmungen Gebrauch machen will.
Das Ganze wirft natürlich Fragen auf. Wir haben auch in der Anhörung von Herrn Klinger gehört, dass bestimmte Dinge wahrscheinlich vor Gericht geklärt werden müssten. Gleichwohl wusste auch der Anzuhörende keine bessere Formulierung zu finden, sodass wir uns in der Frage durchaus bestätigt finden, was wir hier kodifizieren möchten.
Ich sage auch noch mal ganz deutlich zu der Frage, welche Gedanken sich Gerichte vielleicht später machen, was der Gesetzgeber gewollt hat: Wir wollen keine Propagandamaschinerie der Mehrheit dieses Hauses schaffen, das ist ganz eindeutig, sondern es geht eher um die grundsätzliche Klärung, dass das Abgeordnetenhaus das überhaupt darf. Von daher glaube ich, dass wir hier über wenige maßvolle Änderungen reden, die an einigen Stellen für die notwendige Präzisierung sorgen. Ich hoffe daher auf eine Mehrheit im Haus, zur Not auch in einer namentlichen Abstimmung. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich glaube, wir haben die Beamten in den vergangenen vier Jahren stärker un
(Benedikt Lux)
terstützt als Sie in den zehn Jahren Ihrer Regierung, und das ist das Entscheidende.
Das Parlament hat sich in mehreren Anhörungen und verschiedenen Ausschusssitzungen mit der Thematik beschäftigt. Der Volksinitiative gebührt auch der Dank, dass man sich erneut mit der Frage der Bezahlung auseinandersetzen musste und auch kritisch hinterfragt hat, was in den letzten Jahren passiert ist. Um es auch gleich zu sagen: Natürlich wäre eine verfassungswidrige Unteralimentation nicht zulässig, das ist selbstverständlich. Wir haben die diversen Urteile zur Kenntnis genommen, die ja nicht Berlin betroffen haben, sondern andere Bundesländer. Was das Entscheidende an den Urteilen war, war, dass das Bundesverfassungsgericht verschiedene Prüfschritte dargelegt hat, die generell auch für die Bundesländer, die nicht beklagt waren, zu Rate zu ziehen sind. Das Land Berlin hat geprüft, bzw. bei der A-Besoldung steht das noch aus. Aber vermutlich wird das Ergebnis ein Ähnliches sein. Wir sind zu der Erkenntnis gekommen, dass die Besoldung in Berlin nicht verfassungswidrig ist. Wir werden uns das natürlich noch einmal genau angucken; wir haben ja den Senat aufgefordert, entsprechend diese Information dann auch zur Verfügung zu stellen.
Aber ich glaube, das ist nur ein Teil der Diskussion. Selbstverständlich können wir hier nicht gegen die Verfassung handeln. Auch darüber hinaus ist politisch der Bedarf da, sich über diese Frage zu unterhalten. Wir wissen um die Probleme – Demotivation, mangelnder Berufsnachwuchs, Demographie, Altersfluktuation –, und in Berlin kommt immer noch dazu, dass man ja auch den öffentlichen Dienst als Arbeitgeber hat, ohne den Wohnsitz wechseln zu können, etwa weil man beim Bund arbeitet oder in Brandenburg arbeitet und einfach nur zwei S-Bahnstationen weiterfährt.
Nein, noch nicht! Ich habe noch nicht alles im Zusammenhang ausgeführt. – Wir haben deshalb einen Paradigmenwechsel durchgeführt, und es sind in den vergangenen Jahren deutliche Erhöhungen erfolgt. Wir haben seit 2010 jährlich wieder erhöht; wir haben seit 2015/16 sogar wieder einen höheren Abschluss als für die Tarifbeschäftigten.
Politik heißt: Macht und Verantwortung auf Zeit. Wenn man beurteilt, was in der jeweiligen Zeit passiert ist, in der man Verantwortung hatte, dann kann ich sagen, dass das, was in dieser Koalition, dass das, was auch unter der
Regierungsbeteiligung der CDU passiert ist, sich für die Besoldung in Berlin sehen lassen kann, dass keine lapidare Behandlung der Beamten erfolgt ist. Wir haben seit Regierungsantritt etwa 10 Prozent dazugelegt, und mit diesem Jahr werden es 13 Prozent sein. Wir haben aktuell wieder eine Jubiläumszulage eingeführt. Wir haben auch zum Thema Arbeitsbelastung gehandelt. Wir haben bei der Personalausstattung einen Paradigmenwechsel eingeleitet. Die Initiatoren der Initiative kamen ja im Wesentlichen aus der Schutz- und aus der Kriminalpolizei, und in diesen Bereichen haben wir fast 1 000 Stellen dazugepackt – wenn man die Feuerwehren dazurechnet, sind es deutlich über 1 000. Das, glaube ich, ist ein ganz entscheidender Punkt.
Herr Zimmermann! Wenn ich Ihre Einlassung zu den Lehrern so verstehen kann, dass Sie auch einer Verbeamtung der Lehrer in der Zukunft vielleicht Gehör schenken, dann ist das eine Sache, der wir auch folgen können, denn wir reden ja über die Besoldung. Also von daher glaube ich, auch an diesen Stellen ist einiges passiert. Ich sage es noch mal ganz deutlich und selbstbewusst: Hätte es das alles in den Vorjahren so gegeben, dann hätten wir heute keine Basis, um darüber mit einem solchen Verdruss zu reden. Das muss man auch mal ganz deutlich sagen! Der Hauptfehler war das Aussetzen jeglicher Erhöhung. Das haben wir aus der Opposition grundsätzlich immer kritisiert. Ich weiß, die Rahmenbedingungen für die Haushalte waren dort andere. Gleichwohl ist es sicherlich nicht möglich, in vier Jahren alles aufzuholen, was in zehn Jahren versäumt wurde. Wir haben aber mit diesen 0,5 Prozent über dem Durchschnitt einen Automatismus eingeführt, der zum Ziel führen wird.
Es ist, je nachdem, was möglich ist, sicherlich keine Schnellstraße. Gleichwohl ist es aber im Moment das bestmögliche Angebot, und ich sage auch deutlich: Es ist ja nur ein Mindestaufschlag, den wir dort formuliert haben. Es ist dem Gesetzgeber freigestellt, auch mehr draufzupacken. Im Übrigen ist es dem Gesetzgeber auch freigestellt, dem in der Zukunft nicht zu folgen. Daher würde ich jedem raten, darauf zu achten, dass ausdrücklich auch Parteien an der Regierung beteiligt sind, die sich zu diesem Ziel bekannt haben. Wir als CDU tun es, und wir haben gesagt: Wir wollen dieses Schlusslicht der Beamtenbesoldung als Berlin bald abgeben. – Wir werden sicherlich Brandenburg in kürzerer Zeit überholt haben. Wir haben jetzt die höchsten Abschlüsse in ganz Deutschland geschafft. Das kann aus meiner Sicht heraus völlig unproblematisch in den nächsten Jahren auch so bleiben. Das würde mich gar nicht stören.
Wir anerkennen auch den enormen Beitrag, den die Beschäftigten des Landes Berlin zur Konsolidierung in den vergangenen Jahren gebracht haben. Auch wenn wir heute feststellen, dass dieses Verfahren nach Art. 61 der Verfassung von Berlin seinen Abschluss findet, gibt es weiterhin keine Gelegenheit, die Hände in den Schoß zu
legen, sondern wir müssen das Ruder weiter in die richtige Richtung halten. Die CDU wird hier ihrer Verantwortung gerecht werden, wie die Koalition sie in den vergangenen vier Jahren bewiesen hat. Da hilft jetzt auch kein politisches Maulheldentum wie von Herrn Lux, sondern da hilft solide Arbeit und auch ein kontinuierliches Arbeiten daran unter der Maßgabe der haushaltrechtlichen Restriktionen, die wir trotzdem beachten und den Konsolidierungspfad auch weiterführen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir können natürlich wieder die Debatte um das Wahlrecht mit 16 führen. Aber das ist heute gar nicht das Thema, sondern hier geht es ja um die Absenkung des Wahlalters auf sieben und dann perspektivisch auch auf null. Ich glaube, da spielen noch mal ganz andere Überlegungen eine Rolle.
Wir haben in der Tat das Problem, dass Stichtagsregelungen ungerecht sind. Das kann man nicht auflösen, aber man muss es nicht nur in die eine Richtung denken – die Frage, was es mit den Rechten auf sich hat –, sondern auch in die Gegenrichtung, was es dabei mit den Pflichten und Verantwortlichkeiten auf sich hat. Darüber redet man dann aber nicht. Es geht z. B. auch im Strafrecht um Altersstichtage, aber die werden hier auch nicht problematisiert. Also ich kann nicht immer nur in der einen Richtung versuchen, alle Rechte in irgendeiner Weise schon früher zu gewähren, und dabei gleichzeitig die Verantwortlichkeiten und die Pflichten vergessen.
Von daher ist das schon mal etwas, was miteinander gar nicht vereinbar ist, unabhängig davon, dass es absurd ist, wenn man von Kindern erwartet, dass sie zu komplexen politischen Fragen Stellung nehmen, wo es uns manchmal schon schwerfällt, diese Erwachsenen näherzubringen. Ich glaube auch nicht, dass die Kinder in irgendeiner Weise in der Lage sein werden, sich dann in der notwendigen Weise zu den Wahlen zu melden. Sie haben da ein Verfahren angedeutet, wonach sie irgendwo vorstellig werden sollen. Ich würde doch gern wissen, wie Achtjäh
rige oder Dreijährige dort vorsprechen, um danach von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen zu können. Wie gesagt, es liegen auch praktisch große Hürden vor einer solchen Erweiterung des Wahlrechts. Warum Sie das in Stufen machen wollen, haben Sie ansatzweise erklärt, Letztendlich ist es aber unklar.
Wie gesagt: Man muss sich mit der Sache auch nicht über Gebühr beschäftigen. Wir würden vermutlich dann auch zu einem Verstoß gegen das Grundgesetz kommen, weil es keine freien, gleichen und geheimen Wahlen mehr wären, denn wir hätten dann ganz unterschiedliche Voraussetzungen, sich zu den Wahlen zu melden. Wir hätten eine irrsinnige Indoktrination, die wir in Schulen und wahrscheinlich auch noch in Kindergärten hineintragen würden. Das sind alles Dinge, die nicht im Sinne des Erfinders sein können. Wir würden uns auch lächerlich machen – unabhängig davon, dass es das weltweit auch nirgendwo in dieser Form gibt.
Diese Drucksache hat nicht zufällig eine Schnapszahl, und damit habe ich wohl auch alles dazu gesagt. – Danke!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, man kann froh sein: Das Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren, das sogenannte Asylpaket II, kommt jetzt endlich in den Bundestag. Nachdem Herr Zimmermann die Kanzlerin gelobt hat, lobe ich den Bundesjustizminister Maas.
Es gab jetzt eine Einigung zwischen ihm und dem Bundesinnenminister de Maizière, dass wir diesen Entwurf der Koalition praktisch unverändert im Bund einbringen können. Es gibt jetzt ausnahmsweise in Härtefällen, auch bei minderjährigen Flüchtlingen mit eingeschränktem Schutz, einen Nachzug der Eltern. Aber das muss dann auch gemeinsam zwischen dem Auswärtigen Amt und dem Innenressort abgestimmt werden. Von daher begrüßt die CDU-Fraktion ausdrücklich dieses weitere Instrument zur Flüchtlingsbegrenzung. Die gute Nachricht ist: Auch nach der Einigung der Minister wird der Familiennachzug für eine große Gruppe von Flüchtlingen für die nächste Zukunft nicht erlaubt sein, denn ansonsten müssten wir mit einem weiteren enormen Zuzug einer großen Gruppe von Flüchtlingen in diesem Land rechnen.
Das ist auch ein wichtiges Signal an die Herkunftsländer: Es lohnt sich nicht, Kinder allein auf diese riskante Reise zu schicken, damit sie die Eltern im Wege des Familiennachzugs nachholen können. Das ist für die Kinder gefährlich und entspricht auch nicht dem Wohl des Kindes.
Ich hoffe nun, dass das Paket zügig im Bundestag beraten werden kann, damit es dann bei dem klaren Signal bleibt, dass der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte ausgesetzt wird.
Aber das ist ja nur ein Teil der Regelungen, die zur Debatte stehen. Wir werden auch ein beschleunigtes Asylverfahren für bestimmte Gruppierungen haben, die dann in Aufnahmezentren behandelt werden. Und da ich heute wieder sehr viel Unsinn gehört habe: Selbstverständlich ist der individuelle Schutz in jedem Fall gewährleistet. Darüber hinaus werden Verstöße gegen die räumliche Beschränkung stärkere Sanktionen erfahren. Ich glaube, das ist gerade für einen Ballungsraum wie Berlin eine gute Nachricht. Und wir werden auch die Rahmenbedingungen für die Erstellung ärztlicher Atteste im Zusammenhang mit den Abschiebungen präzisieren und klarstellen. Auch das ist grundsätzlich zu begrüßen, wie auch die Tatsache, dass der Bund bei der Beschaffung der nötigen Papiere für Personen, die Deutschland wieder verlassen müssen, auch stärker helfen wird, denn bei Abschiebungen ist es nach wie vor so, dass wir dort schneller handeln müssen. Berlin tut hier einiges, aber das ist leider nicht in allen Bundesländern der Fall.
(Canan Bayram)
Im Übrigen hat – das wurde auch schon erwähnt – das Bundeskabinett beschlossen, Marokko, Algerien und Tunesien als sichere Herkunftsländer festzulegen. Nun ist in der Umsetzung Eile geboten. Dennoch: Das wäre ein wichtiges Instrument und wichtiger Schritt, um den Asylbewerberzustrom schneller bewältigen zu können. Das wird demnächst zur Abstimmung stehen. Wir werden uns alle auf weitere Regelungen einstellen müssen.
Nein, ich bin gleich fertig. – Wir müssen noch schneller und stringenter diejenigen, die unser Land wieder verlassen müssen, identifizieren und am besten von Anfang an gleich die Signale setzen, dass sich das Kommen in solchen Fällen auch gar nicht lohnt.
Im Übrigen reden wir hier über ein Bundesgesetz, wie wir wissen. Wir werden den Einfluss darauf höchstens mittelbar im Bundesrat ausüben können. Ich empfehle dem Land Berlin jedenfalls Zustimmung. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich glaube, es ist völlig unstrittig, dass wir gemeinsam Interesse daran haben, dass die Wahlen in Berlin grundgesetz- und verfassungstreu durchgeführt werden können, und wir keinem sein Wahlrecht in irgendeiner Weise abschneiden. Von daher ist es richtig, wenn man darüber diskutiert, wie man sinnvoll dieses Ziel erreicht. Das ist auch schon in der Vergangenheit geschehen. Dazu bedarf es zumindest dieses Antrages nicht, da bin ich mit der Kollegin West einer Meinung.
Denn Sie haben bestimmte Dinge übersehen, die Herr Birk gerade trotz seines polemischen Einleitungssatzes völlig richtig dargestellt hat: dass wir hier eine Gesetzesänderung bräuchten. Wir haben hier das AZG, das für bestimmte Dinge vorsieht, dass die Bezirke dafür zuständig sind. Und die sind ja auch dafür gescholten worden, dass sie das mehr oder weniger ernst nehmen, dass sie die Bürgerämter als Sparbüchse benutzen, was auch immer – in dem einen Bezirk mehr, in dem anderen weniger. Jedenfalls ist die Hauptverwaltung nur in gewisser Weise in der Lage, dort eine Steuerung vorzunehmen. Die müssen wir aber in irgendeiner Weise einziehen, damit wir eben
(Thomas Birk)
die Dinge auch tatsächlich klarlegen können, ohne uns dann dem Vorwurf auszusetzen, den Herr Birk ja auch gebracht hat, dass man wieder in die Autonomie der Bezirke eingreifen möchte, was man ja auch nicht tun will. – Das ist so ein bisschen die Quadratur des Kreises, aber ich glaube, wir haben hier schon ein ganz großes Stück des Weges geschafft, was wir uns vorgenommen haben. Deswegen, wie gesagt, ist dieser Antrag aus meiner Sicht nicht besonders hilfreich.
Auch diese Frage der eingeschränkten Ausbildung – Sie haben ja noch mal ein bisschen erklärt, wie Sie das meinen, Herr Weiß – ist an der Stelle nicht besonders hilfreich. Auch die Rechtsfrage der Um- und Neuanmeldung usw. ist ein relativ umfangreiches Gebiet, wo man also mit einer Schmalspurausbildung sicherlich nicht zu Wege kommt.
Was getan wurde, und ich glaube, da können wir uns durchaus sehen lassen, ist, dass wir gerade 36 Stellen für die Bezirke zur Verfügung gestellt haben, also drei pro Bezirk, und zwar genau für dieses Thema, speziell zur Vorbereitung der Wahlen. Die Ausschreibungen sind erfolgt, die notwendigen Ressourcen sind zur Verfügung gestellt. Und es gibt jetzt den Vorschlag, auch jeweils in den Bezirken Expressschalter einzusetzen genau für diesen Zweck, dass also An- und Ummeldungen im Rahmen der Wahlen dort vorgenommen werden können. Das wäre ein sinnvoller Vorschlag, ich kann auch nur appellieren, dass man dem vonseiten der Bezirke dann auch beitritt, um das umzusetzen, sodass wir die Probleme, die Sie jetzt – berechtigt vielleicht – ansprechen, aber in der Drastik mit Sicherheit nicht sehen.
Ich kann meinen Eingangssatz nur unterstreichen: Ich glaube, wir sind hier durchaus auf einem ganz guten Wege, von daher bedarf es dieses Antrages nicht. Gleichwohl ist es sinnvoll, dass wir ihn noch mal im Ausschuss besprechen. Dann können Sie auch noch mal Ihre Darlegung insbesondere bezüglich des Punktes mit den Wohnungsbaugesellschaften erläutern. Ich glaube, da haben wir auch eine unterschiedliche Interpretation. Ich sehe das so rechtlich nicht umsetzbar. Es gibt zwar eine Mitwirkungspflicht des Vermieters, aber im Grundsatz hat der Meldepflichtige dann vorzusprechen. … Und ob sich das lohnt, sozusagen vor Ort zu gehen, das weiß ich nicht. Unabhängig von der personellen Ressource – ob da nun so viele Anmeldungen sind, wird man sehen. Auf jeden Fall darf man noch mal festhalten: Wir haben seit Dezember 2014 117 Stellen in diesem Bereich geschaffen, und die Bezirke sind aufgefordert, die natürlich dort auch einzusetzen, unabhängig von dem ergänzenden Bürgeramt, das, wie gesagt, auch keine Einrichtung des Landes bleibt, sondern eine Einrichtung der Bezirke.
Also es ist viel getan worden. Das Problem ist gesehen. Sie haben die richtige Frage gestellt. Sie haben nur eine falsche Antwort gegeben. Und ich glaube, die Antworten, die bisher dort auf dem Wege sind, sind die richtigen, und wir werden es auch schaffen. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In der Tat: Die goldene Ananas geht an die Grünen. Sie haben das vorher schon gefordert. Wir haben das debattiert, im Prinzip mit den gleichen Argumenten. Ich möchte deswegen die Zeit hier nicht über Gebühr in Anspruch nehmen. Herr Zimmermann hat zu den einzelnen Spiegelstrichen schon vieles gesagt, was ich nicht wiederholen muss. Vom Grundsatz schließe ich mich dem an.
Nein, ich gestatte keine Zwischenfrage, weil ich so schnell fertig sein werde, dass es sich gar nicht lohnt.
Ich möchte nur noch hinzufügen, dass eine Zuständigkeitsveränderung aus unserer Sicht unsinnig ist und es hier auch gar nicht um Abschreckung geht. Die Begründung des Antrags hat mich schon geärgert, diese Kriminalisierung, die Sie unterstellen, und andere Dinge, die in der Realität gar nicht zutreffen. Es gibt Ordnungsmaßnahmen und in der Tat werden die in der Zukunft sogar zunehmen. Sie kennen die Debatte in diesem Land. Wir wissen, dass wir viele Leute aufnehmen und uns umso mehr Gedanken darüber machen müssen, diejenigen, die nicht hier aufgenommen werden können, wieder zurückzuführen. Deshalb werden diese Ordnungsmaßnahmen in der Tat zunehmen. Diese Debatte geht durch alle Parteien, selbst durch die Linkspartei, wobei ich in einem Artikel von Frau Wagenknecht
mal wieder den lustigen Begriff „Nationalbolschewismus“ nach langer Zeit lesen durfte. Wie gesagt, in allen Parteien wird darüber debattiert. Es wird, wie gesagt, mehr in diese Richtung gehen als weniger.
Deshalb ist Ihre Intention unrichtig. Es wurde bereits gesagt: Wir hatten historisch noch nie so einen starken Aufbau von Personal wie in den letzten Monaten und wie wir ihn weiter geplant haben. Dass dafür natürlich auch Büroräume geschaffen werden müssen, ist selbstverständ
lich. Dafür bedarf es keines Antrages. Sie vergessen im Übrigen auch, dass es genauso Lob und Anerkennung für die Arbeit der Behörde gibt,
dass der Rechtsweg offensteht und dass zum ganz großen Teil die Entscheidungen, die dort gefällt werden, rechtmäßig beschieden werden. Auch das gehört zur Wahrheit.
Wie gesagt: Wir sagen, was wir meinen, im Gegensatz zu Ihnen. Sie wollen das ja eigentlich alles abschaffen. Deshalb würde Ihnen aus Ihrer Sicht ein Schildertausch gar nicht viel bringen. Sagen Sie doch gleich, was Sie wollen! Sie wollen diese Regularien eigentlich abschaffen. Deshalb kommen Sie mit dieser Kosmetik bei ihrer Intention gar nicht weiter. Das wären Ihre wahren Absichten. Unsere wahren Absichten kann ich Ihnen sagen: Wir lehnen ab. – Danke schön!
Frau Präsidentin! Herr Reinhardt! Ich falle niemandem in den Rücken. Es geht nur um die aktuelle Aufstellung der Ausländerbehörde. Ich habe mich dort intensiv vor Ort umgesehen, habe mit den Leuten gesprochen und weiß, dass sehr viel passiert hinsichtlich der Aspekte, die Sie regelmäßig bemängeln, ob es sich dabei um interkulturelle Öffnung handelt, oder ob es um die Frage der professionalisierten Behandlung der Anträge und Vorsprachen geht. Ich habe darauf hingewiesen, dass es auch eine Reihe Lob für die Arbeit gibt. Ich sehe also keine Notwendigkeit für die Form, wie Sie Kritik üben, dort vorstellig zu werden.
Wir bauen Personal auf, und deshalb glaube ich, dass das, was Sie schreiben – das ist der Geist, der in Ihrem Antrag durchkommt –, dass es um Abschreckung gehe oder andere Dinge, überhaupt nicht der Fall ist.
Deshalb sind wir mit dieser Organisation aktuell sehr gut aufgestellt. Wie gesagt, Sie können Ihre Polemik und Ihre Vorurteile gern behalten. Es zwingt Sie niemand, sich bisweilen mit der Realität auseinanderzusetzen. Aber mit diesem Abtrag helfen Sie uns nicht weiter. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Frage lautet: Wie bewertet der Senat den Polizeieinsatz in der Rigaer Straße 94 am gestrigen Abend?
Vielen Dank, Herr Senator! Ich danke Ihnen zunächst für den konsequenten Einsatz gegen rechtsfreie Räume und gegen die Postulierung solcher.
Im Zusammenhang mit diesem Einsatz hat es von Einzelnen Kritik an dem Aufgebot der Polizei gegeben, an der Menge von Polizisten, die dort eingesetzt wurde. Die Kritik kam von den Grünen, von der Linken, also von denjenigen, die sich sowieso gerne als Steinewerferversteher in diesem Haus begreifen.
Meine Frage ist: Wie beurteilen Sie diese Kritik?
[Martin Delius (PIRATEN): Das ist die Antiantifa! – Heidi Kosche (GRÜNE): Jetzt ist der Innensenator endlich mal da, und Sie fragen so was! – Wolfgang Brauer (LINKE): Das war grenzwertig! – Dirk Behrendt (GRÜNE): Ältestenrat! Das war eine Unverschämtheit!]
Teilen Sie meine Einschätzung, dass diese Kritik nicht gekommen wäre, wenn es sich bei diesem Objekt um ein Haus im rechtsextremistischen Umfeld gehandelt hätte?
Vielen Dank, Herr Präsident! – Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Den Antragstellern ist es bei der ersten Debatte nicht gelungen, es ist ihnen im Ausschuss nicht gelungen, und ihnen wird es auch heute nicht gelingen, tatsächlich zu begründen, warum sie diesen Antrag vorbringen und warum man ihm zustimmen sollte. Die Zahlen belegen, dass die Einsätze im Wesentlichen erfolgreich sind. Selbst die Androhung des Mittels ist eine sehr sinnvolle Maßnahme, die zu einem großen Prozentsatz Erfolg zeigt. Im Übrigen ist es in der Vergangenheit auch von der grundsätzlichen Zahl her immer weniger geworden, sodass wir also nicht über eine zunehmende Anzahl von Einsätzen reden. Warum Sie das mit dem größeren Behälter gefordert haben, wird sowieso Ihr Geheimnis bleiben. Ich glaube, dass die Art und Weise, wie die Polizei diese Einsätze dokumentiert, vollkommen ausreichend ist. Jedenfalls haben wir daraus den Schluss gezogen, dass dieses Einsatzmittel für die Polizei unverzichtbar ist. Wir wollen der Polizei nicht die Wahl zwischen der Faust und der Waffe lassen, vielmehr müssen wir ihnen vernünftige Einsatzmittel an die Hand geben, um diese Dinge vermeiden zu können.
Das wäre ja die Konsequenz, wenn wir Ihrem Antrag zustimmen würden. Aus diesem Grunde werden wir es nicht tun. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, man kann zum wiederholten Male in dieser Legislaturperiode aus der Sicht der inneren Sicherheit mit dem Haushalt sehr zufrieden sein, denn wir haben deutliche Steigerungen bei den Ausgaben zu verzeichnen.
Wir haben erstmals über 2 Milliarden Euro für die öffentliche Sicherheit in dieser Stadt zur Verfügung, und wir stellen uns damit den Herausforderungen und wachsenden Anforderungen an Polizei und Feuerwehr und auch den Anforderungen durch die wachsende Stadt.
Ich möchte ein Beispiel herausgreifen, die Prävention: Wir haben die Ansätze für die Landeskommission gegen Gewalt durch das Landesprogramm Radikalisierungsprävention – ein sehr wichtiges Thema – deutlich verbessert und sie praktisch verdreifacht. Das ist gut angelegtes Geld, das uns viel höhere und kaum bezifferbare Schäden in der Zukunft verhindern hilft.
Die Ereignisse von Paris stecken allen noch in den Knochen. Die Bedrohung durch den Terrorismus ist real. Deswegen wurde in den Parlamentsrunden mit dem Sicherheitspaket im Haushalt umgehend reagiert. Wir haben 33 Millionen Euro für Sicherheitsmaßnahmen dazugelegt. Wir haben beim Verfassungsschutz 45 Stellen aufgerüstet, was bei einer Behörde, die vorher 200 Stellen hatte, eine bemerkenswerte Steigerung ist. Dass die Linkspartei an der Stelle erst warten möchte, bis das Kind in den Brunnen gefallen ist, habe ich aus der Rede von Herrn Wolf zur Kenntnis genommen.
(Benedikt Lux)
Das werden wir uns für die Gelegenheit merken.
Ich möchte weitere Beispiele für die wachsenden Herausforderungen nennen. Berlin ist Veranstaltungshauptstadt. Wir haben ca. 16 000 Veranstaltungen im Jahr. Die Polizei ist dabei der Garant, dass Demonstrationen und Aufzüge stattfinden können. Die Polizei stellt die Meinungsfreiheit und Vielfältigkeit in dieser Stadt sicher. Das kostete Ressourcen, immer mehr Ressourcen, die wir zur Verfügung stellen werden. Bei dem Thema Flüchtlinge haben Polizei und Feuerwehr ebenfalls übermenschliche Arbeit geleistet. Auch deswegen ist eine weitere Verstärkung nötig.
Ich komme zu einigen Details im Haushalt der Polizei: In den Jahren 2016/2017 haben wir 370 zusätzliche Ausbildungspositionen im Polizeivollzug geplant. Wir haben 365 Stellen im Polizeivollzugsdienst aufgesattelt – z. B. für die Themen Cybercrime, Terrorbekämpfung oder Digitalfunk –, 169 Stellen im zentralen Objektschutz und im Gefangenenwesen und 67 Stellen bei der Verwaltung für Experten beim Landeskriminalamt und Spezialisten für die IT. Rechnet man das zusammen, kommt man auf 601 Stellen. Hinzu kommen noch 370 Ausbildungspositionen. Das ist die höchste Steigerung von Personal, die es, seitdem ich im Parlament bin, gegeben hat. Man muss lange zurückblicken, dass so etwas irgendwann schon mal der Fall gewesen sein soll.
Für die Grünen passt das nicht. Herr Lux hat im Ausschuss gesagt, wir hätten viel zu viel Polizei. Das sind die Widersprüchlichkeiten, die Sie aufbieten, wie es Ihnen gerade passt. Sie erregen sich einerseits über den Aufbau eines gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrums für die Telekommunikationsüberwachung, fordern andererseits aber ein hartes Vorgehen gegen Diebstähle und Einbrüche. Das Motto, das man bei dem Zielkonflikt, den Sie da aufbauen, nennen kann: Die Kleinen fängt man, die Großen lässt man laufen. – Ihre nächste Volte: Bei Cannabis und Schwarzfahren entdecken Sie dann plötzlich wieder Freiheitsspielräume. Das ist das Paralleluniversum von Herrn Lux.
Die Opposition kann sich diese Verwirrungen leisten, die Regierungsverantwortung muss sich aber um alle Phänomene der Kriminalität kümmern. Das geht beim Drogenhandel auf der Straße los, führt über Einbrüche bis hin zur Schwerstkriminalität. Wir haben vieles in dieser Stadt, aber jedenfalls nicht zu viel Polizei oder Feuerwehr. Wir haben hier einen sehr ordentlichen Aufwuchs zu verzeichnen, und das ist ein Erfolg von Senator Henkel sowie ein Erfolg für die öffentliche Sicherheit und Ordnung in unserer Stadt.
Auch bei den Sachausgaben haben wir Steigerungen, und auch hier möchte ich als Beispiel die Prävention angeben.
Ich finde es gut, dass Geld zur Verfügung steht für Kooperationsverträge mit Schulen und anderen Einrichtungen, für Wissen und Bildung gegen Extremismus von links, für Wissen und Bildung gegen Extremismus von rechts, für ein Drogenpräventionskonzept und für Informationsveranstaltungen wie „Messer machen Mörder“ und andere wichtige Projekte gegen Gewalt. Alles das sind Antworten auf die großen Herausforderungen für die öffentliche Sicherheit in Berlin.
Auch andere Schwerpunkte bei den Sachausgaben haben wir mit Aufwüchsen versehen, beispielsweise bei der Fahrzeugunterhaltung und -neubeschaffung, für Technik und Kriminaltechnik beim Thema DNA-Ermittlungstechnologie. Aber auch der gute alte Fingerabdruck bleibt ein wesentliches Erkenntnismedium. Auch hier werden die Labore neu ausgestattet. Für Europas führende Kriminaltechnikabteilung geben wir in den nächsten Jahren 2 Millionen Euro für Geräte und andere Einrichtungen aus. Auch beim LKA 7, wo man sich u. a. um Internetkriminalität kümmert, werden weitere technische Ermittlungsunterstützungen mit weiteren Mittelaufwüchsen versehen. In beiden Jahren haben wir zudem 1 Million Euro für die Technik zur Unterstützung der Verkehrssicherheit zur Verfügung gestellt. Es gibt mehr Mittel für die Schutzkleidung – die Aufstockung des Ansatzes umfasst 3 Millionen –, für Schutzhelme etc. Mitteldistanzwaffen, AntiTerror-Ausstattung beim LKA, das alles sind wesentliche Dinge.
Auch beim Thema Schießstätten haben wir tief in die Tasche gegriffen. Bei dem Thema hat uns die Vergangenheit eine schwierige Lage hinterlassen. Wir geben insgesamt 13 Millionen Euro dafür aus, wenn man die SIWA-Mittel, die noch kommen, dazurechnet. Für die größte Ausgabe, die wir haben, die kooperative Leitstelle von Polizei und Feuerwehr, werden insgesamt 84 Millionen Euro im Laufe der Jahre ausgegeben. Wir haben jetzt erst einmal die Bauvorbereitungsmittel dafür abgesichert.
Vielleicht das wichtigste Thema: Auch die notwendige Ausbildungsoffensive der Polizei muss begleitet werden, ebenso der Ausbau der Polizeischule. Damit stellen wir uns den wesentlichen Herausforderungen bei der Polizei für die Zukunft – kooperative Leitstelle, Schießausbildung, Sanierungsbedarf an Gebäuden, Terrorbedrohung. Natürlich müssen wir auch Personal gewinnen und ausbilden;
das sind die Schlüsselthemen für die Gewährleistung einer guten Polizeiarbeit in dieser Stadt. Wir haben die Besoldung in dieser Legislaturperiode – das letzte Jahr kann man noch nicht genau absehen, weil es abhängig ist vom Abschluss der anderen Länder –
um über 12 Prozent, Herr Lux, erhöht. Ich glaube, das ist ein ganz ordentlicher Schluck aus der Pulle. Wir haben
mit diesem 0,5 Mindestprozent, der über dem Schnitt der Länder liegen muss, einen Automatismus angeregt und damit eine Möglichkeit geschaffen, in der Zukunft die Schere, die sich aus der Zeit der Nullrunden ergeben hat, irgendwann zu schließen. Das gilt natürlich auch für die Feuerwehr. Dort haben wir in den nächsten Jahren über 100 Stellen eingeplant, plus 25 Beschäftigungspositionen. Das ist wieder eine ordentliche Steigerung, noch mehr als im letzten Haushalt, wo wir bereits 80 Stellen geschaffen haben. Wir wissen, dass wir im Bereich der Schutzzielerfüllung noch nicht da sind, wo wir hinwollen, aber wir tun einiges dafür. Wir werden auch beim Thema Fahrzeuge und alles, was notwendig ist, draufsatteln.
In dem Zusammenhang möchte ich das wichtige Thema der Anwärtersonderzuschläge für die Nachwuchskräfte nicht unerwähnt lassen. Für diejenigen, die bereits eine abgeschlossene Ausbildung haben, ist es sicherlich ein Problem, wieder zu den Anwärterbezügen zurückzukehren. Hier haben wir eine deutliche Steigerung erzielt. Wir legen 50 Prozent Zulage oben drauf. Man erhält also das Anderthalbfache dessen, was man in der Vergangenheit bekommen hat. Das ist eine deutliche Steigerung. Wir haben damit eine erhebliche Erleichterung für diejenigen erreicht, die sich diesem wichtigen Berufsfeld widmen.
Will man ein Fazit ziehen, so lässt sich sagen: Wir haben noch nie so viele Ausgaben für diesen Bereich bewilligt. Es sind 20 Prozent mehr als im Jahr 2011.
Das ist auch mehr als man für Inflation o. Ä. berücksichtigen müsste. Daran sieht man, dass hier eine deutliche Schwerpunktsetzung gebildet wurde.
Wir haben auch deutliche Steigerungen beim Personal. Wir haben für diesen Bereich über 1 000 Stellen mehr und deutliche Aufwüchse für Investitionen geschaffen. Die innere Sicherheit ist ein absoluter Schwerpunkt der Koalition. Hier ist uns im Vergleich zur Politik der Vergangenheit ein echter Paradigmenwechsel gelungen.
Das ist ein Lob an Senator Henkel, dass er diese positiven Entwicklungen bei den Verhandlungen im Senat erreichen konnte. Das Parlament hat dann noch etwas draufgelegt. Insgesamt setzt die Koalition einen Schwerpunkt für die wichtige Verstärkung des Fundaments der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin. Ich freue mich insofern, dass wir der Ausgabensteigerung in dieser Form mit der Mehrheit des Hauses zustimmen wollen. – Ich danke Ihnen!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Alle Jahre wieder, auch in einem Jahr,
in dem es einen historisch noch nie dagewesenen Ansturm von Asylbewerbern gibt, auch in einem Jahr, in dem alle Kräfte mobilisiert werden müssen, um die Lage in den Griff zu bekommen, und in einem Jahr, wo es deutlicher denn je ist, dass wir unsere Hilfe nur auf diejenigen konzentrieren können, die tatsächlich unseren Schutz brauchen, und in einem Jahr, in dem selbst führende Grünen-Politiker die Notwendigkeit von Abschiebungen betonen, wenn auch mit wenig Überzeugung, auch in solch einem Jahr kommt dieser Antrag, obwohl Ihnen bekannt ist, liebe Opposition, dass niemand, der tatsächlich schutzbedürftig ist, aus diesem Land abgeschoben wird. Denn die, die schutzbedürftig sind, die dürfen auch hier bleiben. Dazu gibt es einen hinreichenden rechtlichen Schutz, dazu gibt es eine einschlägige Rechtsprechung,
dazu gibt es rechtstaatliche Verfahren, dazu gibt es die Härtefallkommission und anderes mehr. Deutschland hat ein weltweit beachtetes und humanitäres Recht. Die Zahlen unterstreichen das in einer nie dagewesenen Deutlichkeit. Ich darf daran erinnern: Es handelt sich hierbei um vollziehbar Ausreisepflichtige, die ihrer Ausreisepflicht bisher nicht freiwillig nachgekommen sind, das heißt also, die in jeder Hinsicht kooperationsunwillig sind. Wir können nur helfen, wenn wir dazu in der Lage sind.
Unsere Kapazitäten sind nicht endlich. Es muss das Ziel einer den bestehenden Gesetzen und dem Wohl der Bun
desrepublik Deutschland und auch unserer Stadt verpflichteten Politik sein, den Zuzug nach Deutschland auf das humanitär berechtigte Maß zu beschränken. Deshalb ist das Gebot der Stunde, nicht Abschiebung auszusetzen, sondern im Gegenteil Abschiebungshemmnisse zu beseitigen.
Weil hier die Frage aufgeworfen wurde, ob die Abschiebungen aufgrund ihrer geringen Zahl von Bedeutung sind: Herr Zimmermann hat dargestellt, dass wir diese Konsequenz im Endeffekt auch zeigen müssen. Dass die meisten freiwillig gehen, die hier keinen Aufenthaltsstatus bekommen, liegt auch daran, dass zum Schluss die Abschiebung droht. Deshalb hat dies auch eine Signalwirkung, die man nicht unterschätzen darf. Deshalb teile ich auch nicht diese kurzschlüssigen Argumente, die der Herr Regierende Bürgermeister in der vergangenen Sitzung vorgebracht hat,
weil an der Stelle alles miteinander zusammenhängt.
Ich frage mich, weshalb Sie den Antrag wieder stellen. Ich glaube, es gibt dafür ein Bündel von Gründen. Sie inszenieren hier jährlich einen Politklamauk. Ich sage Ihnen, warum ich das glaube: Dieser Antrag kommt regelmäßig zu spät. Er kommt grundsätzlich zu spät. Sie behaupten, der Abschiebestopp soll am 1. November beginnen. Heute haben wir bekanntlich Ende dieses Monats. Wenn Sie es ernsthaft meinten und es wirklich rechtzeitig initiieren wollten, warum legen Sie den Antrag nicht auf Wiedervorlage und bringen ihn rechtzeitig in das Parlament ein?
Warum reichen Sie ihn immer drei Wochen später ein? Vielleicht fällt Ihnen dann ein, dass Sie noch diesen Antrag stellen müssen. Die Ernsthaftigkeit, die Sie damit verbinden, kann ich an der Stelle nicht erkennen.
Nein! Frau Bayram hat lange genug geredet. Ich glaube auch, dass sie weiter nur ihre Argumente, die sie immer vorträgt, Deutschland sei inhuman und so weiter, unterstreicht.
Ihnen geht es im Grundsatz darum, die Grenzen bedingungslos öffnen zu wollen und alle Schranken und Ge
(Canan Bayram)
setze fallen zu lassen. Damit erreichen Sie genau das Gegenteil von dem, was Sie wollen. Das ficht Sie auch nicht an. Die Akzeptanz des Asylrechts würde dramatisch abnehmen, und die Möglichkeiten der Hilfe wären im Übrigen gleich Null. Dieses moralische Pathos, das Sie immer an den Tag legen,
wird vor allem dann ad absurdum geführt, wenn wir folgende Dinge bedenken: Auch im Grün-regierten BadenWürttemberg gibt es keinen Winterabschiebestopp, auch wenn man dort inzwischen von Rückkehrmanagement spricht. Das ist aber egal. Auch im leider Dunkelrot regierten Thüringen gibt es keinen Winterabschiebestopp, um es noch einmal auf den Punkt zu bringen. Deshalb hat es selbst unter Rot-Rot hier in dieser Stadt auch keinen formellen Winterabschiebestopp gegeben. Was Sie hier verbreiten, ist wieder reines Pathos, das Sie jedes Jahr wiederholen und versuchen, mit zu spät eingebrachten Anträgen zu unterstreichen. Das zeigt, dass es Ihnen einfach nur um den Showeffekt geht.
Dennoch hat der Antrag etwas Gutes und macht deutlich, wo die Grenze verläuft, zwischen denjenigen, die eine Politik nach dem Motto vertreten: Jeder darf kommen, und jeder darf bleiben und denjenigen, die in einer schwierigen Lage zwischen denen, denen geholfen werden muss und denen, die deshalb wieder gehen müssen, unterscheiden können. Die CDU gehört zur letzten Gruppe. Aus diesem Grund kann ich nur ankündigen, dass der Antrag hier nicht unsere Zustimmung finden wird, falls er tatsächlich noch einmal in diesem Plenum behandelt werden soll. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Es fällt mir schwer, auf diese Polemik noch etwas zu erwidern.
Ich möchte Sie nur darauf hinweisen, dass Sie sich in Ihrer Logik permanent widersprechen. Entweder unterstellen Sie dem Innensenator, dass er nichts tut, oder Sie unterstellen ihm, dass er ein Hardliner ist und sich seitdem das Klima in dieser Stadt verschlechtert habe und repressiver geworden ist.
Für eines müssen Sie sich entscheiden. Eines kann nur richtig sein. Deshalb glaube ich, dass das, was Sie permanent behaupten, einfach Propaganda ist.
Da Sie relativ Vieles wiederholt haben, erlaube ich mir auch, noch einmal auf drei Dinge hinzuweisen: Es gibt in Baden-Württemberg keinen Winterabschiebestopp,
es gibt in Thüringen keinen Winterabschiebestopp. Es gab unter Rot-Rot keinen Winterabschiebestopp. Deshalb sparen Sie sich Ihr Pathos für Ihre innerparteiliche Auseinandersetzung und ersparen Sie uns Ihre Behelligungen zu diesem Thema, bei dem Sie auch in Ihrer Partei sehen müssen, ob Sie mit Ihrer Auffassung dort nicht langsam in einer Ecke stehen, weil das nicht mehr von allen so gesehen wird! Mir ist es relativ gleich.
Ich sehe nur, dass es viele Vertreter Ihrer Partei gibt, die sich inzwischen in der Öffentlichkeit zu diesen Themen in einer Form äußern, die sich diametral von dem unterscheidet, was ich von Ihnen höre, Frau Bayram. Es kann nur einer recht haben und die Auffassung der Grünen vertreten. Ich bin mir nicht sicher, ob die Grünen weiter gut beraten sind, wenn man diese Scharfmacherei, diese Polemik in dieser Form verbreitet und ob es nicht auch an der Ernsthaftigkeit Ihrer Partei Spuren hinterlässt. Darüber müssen Sie selbst, vor allem aber muss Ihre Parteiführung darüber nachdenken. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Tat – die Anforderungen an Wachschützer haben sich erhöht. Deswegen wurden auch vor einigen Jahren die einschlägigen Rechtsgrundlagen verändert. Der 34a der Gewerbeordnung wurde ja hier schon strapaziert, und in dem wurde damals klargestellt, dass nach wie vor die Rechte, die diese Leute haben, beschränkt bleiben auf die Jedermannsrechte. Es wurde auch damals ein entsprechender Sachkundenachweis
erfordert, und dieser ist auch in bestimmten Tätigkeiten mit einem Namensschild verbunden, das die Leute zu tragen haben.
Die Piratenfraktion beantragt jetzt, das über bestimmte Wege auf Tätigkeiten auszudehnen, die vom Gesetzgeber explizit nicht dafür vorgesehen sind. Sie sind der Auffassung, dass man nach dem Sinn des Gesetzes das Problem ausweiten könne. Ich sehe das so nicht. Wenn man sich nämlich die Begründung der Bundesregierung damals zu Gemüte führt, sich das in Ruhe durchliest, dann sind gerade insbesondere auch Zugangskontrollen bei Großveranstaltungen damit nicht gemeint, sodass ich also diese problemlose Herleitung aus dem Gesetz nicht sehe.
Aber das ist gar nicht das Thema unbedingt, sondern die Frage ist ja: Ist das notwendig? – Wir müssen auch wissen, dass die Gewerbeordnung in Verbindung mit den anderen einschlägigen Regelungen der Bewachungsverordnung auch vorsieht, dass die Mitarbeiter grundsätzlich, egal bei welcher Tätigkeit, einen Ausweis mitzuführen haben, der vorgezeigt werden muss, wenn das verlangt wird, wo auch der Name drinsteht, wo die Bewachungsfirma drinsteht usw. Wie gesagt, die Frage ist: Braucht es diese Ausdehnung, die hier erwartet oder verlangt wird? – Das ist ja nur dann der Fall, wenn tatsächlich die Identifikation derjenigen, die dort Tätlichkeiten begangen haben, nicht möglich ist. Und das ist in keinem dieser Fälle bisher der Fall: Es konnten alle identifiziert werden, und sie wurden auch vom Dienst suspendiert.
Was tatsächlich gemacht werden muss – und da sehe ich einen sehr viel stärkeren Bedarf –, ist, die Leute, die dort stehen, entsprechend zu schulen, bei der Personalauswahl Sachverstand walten zu lassen, Deeskalationstrainings durchzuführen und vor allem – gerade in dem Fall, von dem wir hier reden – Sprachkenntnisse und interkulturelle Kompetenz zu erwarten. Das sind die Themen, die man dort strapazieren muss, und die sind natürlich nicht für einen Null ouvert zu haben, sondern da muss man dann auch gucken, wie man entsprechende Ausschreibungen macht, wie man die auch richtig bezahlt. Von daher ist die BIM, die für die Auswahl der Firma verantwortlich ist, aufgefordert, entsprechend auch dort das richtige Personal auszuwählen und ggf. dann auch Anbieter, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, auszusondern.
Ansonsten glaube ich, dass die Hinweise, die hier gegeben werden, nicht viel helfen würden. Es ist ein Riesenbürokratiemonster, wenn man bei der Verwaltung irgendeine Art von Rolle führt, wo sich alle einzutragen haben. Sie haben hier eigentlich Antworten zu Fragen gegeben, die sich gar nicht gestellt haben. Von daher weiß ich nicht, ob man die so locker beantworten können wird mit einer Zustimmung. Ich sehe das eher skeptisch. Ich glaube, wir müssen uns eher mit diesen Dingen beschäftigen, dass wir die Zustände in Einzelfällen, wie sie dort in
(Benedikt Lux)
unerträglicher Weise vorgefallen sind, abmildern oder beenden, indem wir entsprechend die Leute schulen und auch die Träger vernünftig auswählen. Davon haben wir mehr als von dieser Debatte, die eine Phantomdebatte ist und eine scheinbare Lösung für ein Problem suggeriert, das aber in dieser Form keines ist, denn bisher konnte jeder identifiziert werden, der dort in irgendeiner Weise tätig war. – Danke!
Vielen Dank, Herr Präsident! – In einer Pressemeldung der Berliner Polizei vom 25. September kann man von einem großen Schlag seitens der Strafverfolgungsbehörden bei der Bekämpfung der Drogenkriminalität in Berlin lesen, und ich frage, welche Erkenntnisse dabei gewonnen wurden und welche Maßnahmen getroffen werden.
Vielen Dank, Herr Senator! – In dem Zusammenhang frage ich, wie Sie aus der innenpolitischen Sicht in Bezug auf dieses Thema die Meinungsumfrage bewerten, die kürzlich veröffentlicht wurde und nach der sich eine Mehrheit der Berliner gegen eine Legalisierung von Cannabis ausspricht.
Vielen Dank! – Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Sinn der Härtefallregelung ist es aus meiner Sicht, im Einzelfall zu untersuchen, obwohl es eine nach dem Gesetz richtige Entscheidung gegeben hat, ob hier eine unbillige Härte vorliegt, die entstanden ist, weil das Gesetz spezielle, individuelle Sachverhalte in ihrer Spezialität gar nicht abbilden kann. Da kann auch nach dem Sinn des Gesetzes eine Ausnahme möglich sein.
Das ist übrigens nicht abhängig vom Medieninteresse oder von anderen Dingen, sondern das ist eine Regelung, in deren Genuss jeder kommt, der sich bei dieser Kommission anmeldet. Er wird mit Sicherheit auch einen Fürsprecher finden, der das Anliegen dort im Kreis der Kommission weiter vortragen wird.
Auch das weitere Prozedere hat sich nicht geändert. Es gibt eine Empfehlung. Diese Empfehlung wird dem Innensenator vorgelegt. Dazu gibt es einen sogenannten Verlauf. Das hat Herr Lehmann beschrieben. Das ist unabhängig davon, ob der Senator Körting hieß oder Henkel heißt. Insofern ist die Unterstellung, in der Praxis hätte sich irgendetwas geändert, falsch. Das sagen auch die Zahlen, ich habe sie mir angesehen und festgestellt, dass sich der Durchschnitt der abgelehnten Ersuchen praktisch nicht verändert hat. Von 2005 bis 2011 waren es 39,2 Prozent der Fälle, 2012 und 2013 waren es 36,1 Prozent. Man kann in etwa sagen, 60 Prozent Zustimmung, 40 Prozent Ablehnung oder zwei Drittel, ein Drittel, je nach Sichtweise. Von daher ist in diesem Gebaren kein Unterschied feststellbar.
Allerdings ist das Jahr 2014 in der Tat etwas anders. Das hat auch seine Gründe. Aufgrund der Vielzahl von vorliegenden Akten, die jetzt tatsächlich abgearbeitet werden müssen, hat man hier eine Priorisierung vorgenommen und hat vor allem diejenigen Fälle von Antragstellern herausgenommen, obwohl es hier trotzdem eine Einzelfallprüfung gibt, die aus den Westbalkanstaaten kommen, also aus sicheren Herkunftsländern, also von Personen, deren Prognose für das Hierbleiben grundsätzlich schon eher negativ war und ist und wo auch schwer zu begründen ist, dass es sich um einen humanitären Härtefall handelt. Aus diesem Grunde ist diese Statistik im Jahr 2014 umgedreht, und wir haben eine Mehrzahl an Ablehnungen. Das ist aber sinnvoll, diese Fälle vorzuziehen, damit der Aufenthalt an der Stelle beendet werden kann, weil das auch mit Geldzahlungen und anderen Dingen verbunden ist und auch Illusionen auf der einen oder anderen Seite abzubauen hilft.
Leider besteht hier ein Rückstau bei den zu bearbeitenden Fällen. Deswegen gibt es verschiedene Dinge, wie man dem entgegensteuern kann, indem man z. B. die Geschäftsstelle bei der Innenverwaltung verstärkt. Das soll auch geschehen. Es soll eine weitere Stelle dazukommen, dass sich in Zukunft praktisch zwei Mitarbeiter mit der Thematik beschäftigen können.
Ich appelliere an die Härtefallkommission, nur solche Fälle vorzulegen, die tatsächlich eine Aussicht haben, erhört zu werden. Da hat man eine gewisse Erfahrung, worum es da geht. Da geht es vor allem um Fälle, in denen Familien, Kinder und Jugendliche betroffen sind, wo möglichst großzügig gehandelt werden sollte, wo vor allem ernsthaft und nachhaltige Integrationsbemühungen eine Rolle spielen, denn diese sind von wesentlicher Bedeutung. Auch das Thema Lebensunterhalt, das in der Verordnung ausdrücklich genannt ist, muss eine Rolle spielen in diesem Zusammenhang. Ich glaube, das ist auch völlig klar.
Aber es gibt auch Fälle, wo wir es mit Straftätern oder Menschen, die vorbestraft sind, zu tun haben. Hier muss
(Canan Bayram)
auch konsequent der Aufenthaltstitel verweigert und dann noch die Ausreisepflicht vollzogen werden. Wir haben es vorhin gehört, vor dem Hintergrund der anwachsenden Zahlen ist eine Steigerung dieser Fälle dringend notwendig. Von daher sehe ich die von Ihnen gewünschten Maßnahmen als kontraproduktiv an, insbesondere bei diesem Ziel. Auch die Abkopplung aus der Innenverwaltung halte ich für unsinnig, weil dann ein kontinuierlicher Gang der Akten nicht mehr gewährleistet ist, was zu einer weiteren Verzögerung des ganzen Prozederes führen kann. Das ist wohl weder im Interesse der Betroffenen noch im Interesse unserer Stadt. Daher empfehle ich die Ablehnung des Antrags. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist natürlich legitim, dass die Opposition in ihrer Kritik überhöht und jetzt die direkte Demokratie gefährdet sieht und mit anderen Kanonen schießt, während die Regelung, wenn man sie sich tatsächlich einmal anguckt, nur eine Klarstellung von verschiedenen Spielregeln ist, die in dem Zusammenhang zu beachten sind.
Beim ersten Punkt geht es eigentlich darum, dass es zukünftig egal sein muss, in welchem Bezirk ich meine Unterschrift abgebe, in der Frage, ob sie gültig ist oder nicht. Denn wir haben offensichtlich unterschiedliches Verwaltungsgebaren zur Kenntnis nehmen müssen. Das ist ein Zustand, den man nicht halten kann. Da muss man handeln. Da muss man entsprechend klare Prüfkriterien vorlegen.
Zur Missbrauchsgefahr, die hier diskutiert wurde: Wenn es tatsächlich so ist, dass es niemanden gibt, der dort eventuell Leute aufführt, die es gar nicht gibt oder sich mehrfach einträgt oder was auch immer tut, was nicht im Sinne des Erfinders ist, dann haben wir doch gar kein Problem. Jeder wird doch wohl in der Lage sein, seinen vollständigen Namen, seine Anschrift und sein Geburtsdatum zu wissen. Mehr ist doch nicht verlangt. Bei einer freien Sammlung sind erhöhte Anforderungen, dass diese Dinge auch korrekt eingetragen werden. Und derjenige, der diese Unterschriften einsammelt, wird doch auch in der Lage sein, demjenigen das deutlich zu machen und zu sagen, dass man sich ein bisschen zusammenreißt und das so einträgt, dass man es auch lesen kann. Nicht mehr und nicht weniger ist erwartet. Ich glaube, das sind nun keine Hürden, sondern nur ganz normale Regularien, die wir hier in Zukunft festlegen wollen. Es ist auch so, wie es schon bis zum Jahr 2008 war, also es ist nichts Neues, keine völlige Denaturierung oder Veränderung, sondern nur die Abänderung eines Zustandes, der zu Zweifelsfällen geführt hat, nicht mehr und nicht weniger.