Beate Blechinger

Appearances

5/3 5/4 5/6 5/9 5/10 5/11 5/14 5/16 5/18 5/21 5/22 5/24 5/25 5/27 5/29 5/32 5/33 5/34 5/35 5/36 5/37 5/39 5/41 5/42 5/44 5/45 5/46 5/49 5/53 5/54 5/57 5/58 5/60 5/61 5/63 5/64 5/66 5/69 5/70 5/71 5/73 5/74 5/78 5/80 5/81 5/83 5/85 5/86 5/87 5/92 5/93 5/94

Last Statements

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Allgemeinen werden mit Kirchen und Religionsgemeinschaften nur Glaube und Religion assoziiert. Was und wie viel diese Einrichtungen für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft leisten, wie hoch ihr soziales und kulturelles Engagement für die Menschen in unserem Land ist, wird in der öffentlichen Debatte selten in den Blick genommen und angemessen gewürdigt.
In der Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage zum gesellschaftlichen Beitrag der Kirchen und Religionsgemeinschaften - für die Antwort bedanke ich mich ausdrücklich - wird deutlich, wie groß der Beitrag der Kirchen zum sozialen Zusammenhalt unseres Gemeinwesens ist.
In der DDR wurde den Kirchen und Religionsgemeinschaften ihre gesellschaftliche Bedeutung abgesprochen. Mehr noch: Sie wurden in ihrer Arbeit vom DDR-Regime systematisch behindert. In der Antwort auf die Große Anfrage heißt es:
„Viele Christen wurden in der DDR durch administrative, strafrechtliche und andere Maßnahmen verfolgt und drangsaliert. Insbesondere die berufliche und akademische Entfaltung gläubiger Menschen wurde behindert.“
Ja, das habe ich selbst erlebt, als mir gesagt wurde, dass ich als sozialistische Lehrerin nicht mehr tragbar sei, wenn meine Tochter nicht zur Jugendweihe gehe, obwohl diese offiziell freiwillig war.
Für viele Menschen, die das System der DDR abgelehnt haben, wurden die Kirchen zu Zufluchtsstätten. Häufig waren sie der einzige Ort außerhalb der Privatsphäre, der diesen Menschen Raum für den freien Meinungsaustausch bot.
Sie haben auch einen außerordentlich wichtigen Beitrag zur friedlichen Revolution geleistet.
Denn es waren die Kirchen, insbesondere die evangelische Kirche, die bei Gebeten vor den Montagsdemonstrationen geradezu gebetsmühlenartig zum Gewaltverzicht aufgerufen haben. Dafür bin ich außerordentlich dankbar.
Aber nicht nur in der Vergangenheit war das Wirken der Kirchen und Religionsgemeinschaften von großer Bedeutung für unser Land. Die soziale und kulturelle Wertschöpfung, die sie heute für unser Land leisten, kann nicht hoch genug geschätzt werden. Ich denke dabei insbesondere an die vielfältigen Leistungen in der Behindertenhilfe, der Krankenpflege, der Familien- und Altenhilfe, der Suchthilfe und der Hospizarbeit. Über 100 stationäre Pflegeeinrichtungen in kirchlicher Trägerschaft und 52 ambulante Pflegedienste kümmern sich um Pflegebedürftige und ihre Familien in Brandenburg. Mit 126 Einrichtungen stehen sie Menschen mit Behinderung zur Seite. In zahlreichen Sozialberatungsstellen unterstützen sie Menschen
in schwierigen Lebenslagen mit einem breitgefächerten Angebot, das von Schwangerschaftsberatung über Ehe- und Partnerschaftsberatung bis hin zu Schuldner- und Insolvenzberatung reicht. Nicht zu vergessen sind die umfangreichen Angebote in der Notfallseelsorge und die Unterstützungsangebote für straffällig gewordene, haftentlassene oder obdachlose Menschen.
All das sind wichtige Bereiche, mit denen die Kirchen und Religionsgemeinschaften den Menschen in Brandenburg Lebenshilfe leisten.
Dabei sind die vielfältigen, häufig ehrenamtlichen Angebote noch gar nicht berücksichtigt oder erfasst.
Ihre Leistungen beschränken sich dabei nicht auf die soziale Integration von Menschen, sondern äußern sich auch in einem breiten kulturellen Engagement, das unsere Kulturlandschaft auf vielfältige Art bereichert. Unzählige Lesungen, Ausstellungen, Musik- und Kunstprojekte wurden in der Kooperation von Kirchengemeinden und Kulturvereinen entwickelt und haben in den Städten und Dörfern ihren festen Platz. Zahlreiche Konzerte und Theateraufführungen, öffentliche Vorträge und Diskussionen lassen die Menschen in ihren Regionen zusammenkommen, um gemeinsam Kultur und Tradition zu pflegen. All dies ist Zeugnis der Ankerfunktion der Kirchen und Religionsgemeinschaften in unseren Kommunen.
Dass zunehmend mehr Menschen die vielfältigen Angebote der Kirchen und Religionsgemeinschaften zu schätzen wissen, zeigt sich auch in der Wahrnehmung der Bildungsangebote. Nahmen im Jahr 2006 die Eltern von etwa 8 300 Kindern ein kirchliches Angebot wahr, so wurden im Jahr 2013 schon 13 500 Kinder in kirchlichen Kindertagesstätten betreut. Ein ähnliches Bild zeigt sich bei den Schulen in kirchlicher Trägerschaft: Wurden im Jahr 2007 etwa 7 800 Schüler in diesen Einrichtungen unterrichtet, waren es im Jahr 2012 schon 11 100 Schüler.
Für mehr als eine halbe Million Brandenburger haben Kirchen und Religionsgemeinschaften einen festen Platz in ihrem Leben. Mit ihren sozialen und kulturellen Angeboten stehen Kirchen und Religionsgemeinschaften allen Menschen offen und schaffen damit die Basis für einen Dialog zwischen Menschen mit unterschiedlichen Wertvorstellungen und Weltanschauungen. Dafür gebührt ihnen unser aller Wertschätzung. - Danke für die Aufmerksamkeit
Sehr geehrte Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass alle Redner die Bedeutung der Kirchen, das soziale gesellschaftliche Wirken und die Bedeutung der Kirchen für den Zusammenhalt und die Identifikation hervorgehoben haben. Frau Ministerin Kunst ist zusätzlich auf einige Gruppen, für die diese Identifikation eine besonders große Rolle spielt, eingegangen.
Auch die moralisch-ethische Orientierung ist für unsere Gesellschaft von großer Bedeutung. Ich denke, viele von Ihnen kennen das Zitat von Ernst-Wolfgang Böckenförde, nach dem der freiheitliche, säkularisierte Staat von Voraussetzungen lebt, die er selbst nicht garantieren kann. Der Staat ist darauf angewiesen, dass die Bürger gewisse Grundeinstellungen, ein staatstragendes Ethos haben. Sonst hat er es schwer, eine am Gemeinwohl orientierte Politik zu verwirklichen. Wenn all seine Ziele nur mit Zwang durchgesetzt werden müssten, wäre der Staat bald kein freiheitlicher Staat mehr.
Wie sehr man auf solche moralischen Grundwerte angewiesen ist, hat selbst die DDR gemerkt. Der eine oder andere erinnert sich noch an die Pioniergebote oder die zehn Gebote der sozia
listischen Moral. Man hat nämlich festgestellt, dass man allein mit Gesetzen die Voraussetzungen für das Zusammenleben nicht schaffen kann.
Dass die von mir genannten Instrumente nicht so recht wirksam waren und den Bürgern nicht als Ersatz für die zunehmende Entchristlichung dienten, haben viele persönlich erlebt.
So komme ich zu dem Thema Weltanschauungsgemeinschaften, welches hier angesprochen wurde. Weltanschauungsgemeinschaften waren nicht Gegenstand der Anfrage. Es steht natürlich der Linksfraktion frei, auch zu dem Wirken, beispielsweise dem sozialen Wirken der Weltanschauungsgemeinschaften, Anfragen zu stellen. Ich kann dazu sagen: Ich habe den Unterschied erlebt. Ich weiß, welche Vorbereitungen Kinder und Jugendliche absolvieren, die beispielsweise zur Konfirmation oder zur Kommunion gehen, dass da eine sehr breite moralisch-ethische Vorbereitung erfolgt, dass man sich mit Fragen nach dem Sinn des Lebens intensiv auseinandersetzt, dass eine Wertevermittlung stattfindet.
Ich wurde einmal von einer Weltanschauungsgemeinschaft gefragt, ob ich bei einer Jugendweihe eine Rede halten würde. Ich habe mich dazu unter der Voraussetzung bereiterklärt, dass die Möglichkeit besteht, vorher ein Gespräch mit den Jugendlichen zu führen, um auf ihre jeweiligen persönlichen Vorstellungen eingehen zu können. Mir wurde dann aber mitgeteilt, dass die Vorbereitung darauf doch sehr ausgefüllt sei mit Typberatungen, Modeschauen und Frisörbesuchen. Insofern ist ein entsprechendes Gespräch meist nicht möglich.
Ich kann nur sagen, was ich persönlich erlebt habe: dass in diesem Fall bei der Vorbereitung auf die Jugendweihe keine Werteerziehung stattgefunden hat. Was das soziale Engagement anbelangt, so kann die Linke Anfragen stellen, und dann werden wir uns sicherlich gern mit diesem Bereich auseinandersetzen. Ich bedanke mich.
Ist Ihnen bekannt, Herr Abgeordneter, dass bei weitem nicht allen Familien dieses Angebot zur Verfügung steht, in manchen Kreisen nur 10 % der Familien, weil es nicht genügend ehrenamtliche Paten gibt?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Verfassung des Landes Brandenburg heißt es in Artikel 4:
„Die Landesfarben sind rot und weiß. Das Landeswappen ist der rote märkische Adler auf weißem Feld.“
Diese Verfassung wurde am 14. April 1992 mit großer Mehrheit im Landtag als Entwurf verabschiedet und am 14. Juni 1992 durch Volksentscheid angenommen. Auch ich habe damals dieser Verfassung zugestimmt, obwohl ich nicht alle Teile gelungen fand. Aber eine Verfassung ist kein Gesetz, schon gar kein Parteiprogramm. Sie sollte von einer breiten Mehrheit getragen werden, und deshalb liegt es in der Natur der Sache, dass sie Formulierungen enthält, die Kompromisse darstellen.
Ein Passus der Landesverfassung aber war - im Gegensatz zu anderen - vom ersten Entwurf an Konsens, und das war der Artikel 4. Es gab dazu weder Änderungsanträge noch ein Minderheitenvotum. Auch die von den Bürgern eingereichten Änderungsvorschläge zum Verfassungsentwurf sahen keinen Änderungsbedarf beim Landeswappen. Wie man auf Fotos sehen kann, zierte das Landeswappen von der ersten Sitzung des neugewählten Landtags an den jeweiligen Plenarsaal, den Sit
zungsraum des höchsten Repräsentanten des Landes Brandenburg.
Ein Wappen ist auch kein Kunstwerk, sondern ein Objekt mit historischen Bezügen, das einen Beitrag zur Entwicklung einer brandenburgischen Identität leisten sollte und geleistet hat.
Diesem Anliegen sollten sich auch die Abgeordneten des Landes Brandenburg verpflichtet fühlen. Und es sollte sich in der Gestaltung des Plenarsaals widerspiegeln, dass die Abgeordneten nur dem Wohl des Landes und seiner Bürger verpflichtet sind. Wie könnte man das besser zum Ausdruck bringen als dadurch, dass man dem Landeswappen einen hervorragenden Platz im Raum einräumt?
Ich bin fest davon überzeugt, dass das die Abgeordneten, die damals den Verfassungsentwurf erarbeitet haben, genauso sehen würden, wenn man sie fragen würde. Genau dieses Ziel verfolgt unser Antrag, nämlich der seit mehr als 20 Jahren üblichen Praxis, dem Landeswappen einen hervorragenden Platz im Plenarsaal einzuräumen, wieder Geltung zu verschaffen. Auch aus Respekt vor dem Willen der Bürger, die damals der Verfassung zugestimmt haben, bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag. - Vielen Dank.
Herr Abgeordneter Ness, ich glaube, Sie haben mich missverstanden. Ich habe nicht davon gesprochen, dass man hier vorn ein Wappentier anbringt, so wie man vor dem Berliner Tierpark in Friedrichsfelde manchmal einen Bären im Freigehege hat umherlaufen lassen, sondern es geht um den märkischen Adler.
Er hat eine konkrete Gestalt. Um diese Gestalt, um dieses Wappen geht es. Wenn Sie sich ein wenig mit der Thematik Wappen befasst haben, wissen Sie, dass man ein Wappen nicht beliebig abändern kann.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor gut zwei Wochen verurteilte das Landgericht Frankfurt (Oder) eine 22-jährige Frau aus Golzow wegen Totschlags in einem minderschweren Fall zu 3 Jahren und 10 Monaten Gefängnis. Sie hatte im Oktober vergangenen Jahres ihr neugeborenes Kind unmittelbar nach der Geburt erstochen. Zur Begründung gab sie an, dass sie ihre Schwangerschaft verdrängt habe und von der plötzlichen Geburt vollkommen überrascht worden sei.
Leider handelt es sich dabei nicht um einen Einzelfall. Man geht davon aus, dass in Deutschland jährlich 40 bis 50 Kinder heimlich geboren und ausgesetzt oder sogar getötet werden; die Dunkelziffer wird noch höher geschätzt.
Kindstötungen nach der Geburt, bei denen die vorherige Schwangerschaft selbst im familiären Umfeld verheimlicht wurde, sind für Außenstehende oft schwer nachvollziehbar. Wie auch im vorliegenden Fall verstehen oft die betroffenen Frauen selbst später nicht mehr, warum sie das getan haben.
Umso schwieriger gestaltet sich deshalb die Antwort auf die Frage, durch welche Maßnahmen man solche Taten verhindern kann und wie die Angebote gestaltet sein müssen, um diese Frauen zu erreichen. So sind die bisherigen Angebote - Babyklappe und anonyme Geburt - nicht nur rechtlich umstritten, weil sie das Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung missachten; es gibt auch keinerlei Beleg dafür, dass Frauen, die ihre Schwangerschaft verdrängen und nach der für sie überraschenden Geburt ihr Kind in Panik töten, mit solchen Angeboten erreicht werden.
Im Rahmen einer Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen zur Untersuchung von Tötungsdelikten an Kindern im Zeitraum 1997 bis 2006 wurden Daten von 535 Opfern ausgewertet. Darunter waren 199 Fälle, in denen die Mutter das Kind gleich nach der Geburt aktiv oder durch Nichtversorgen tötete; man spricht von Neonatiziden. Die Wissenschaftler kamen zu dem Ergebnis, dass diese Frauen zu einem planvollen Handeln nicht in der Lage seien: So, wie sie die Schwangerschaft verdrängen, weigern sie sich, das Kind als
ihr Kind anzunehmen. Das Kind ist für sie eine Sache, die so schnell wie möglich aus dem Blickfeld verschwinden muss. Es wird in der Regel im unmittelbaren Umfeld abgelegt. Es heißt in der Studie:
„Im Hinblick auf die Angebote, die den Zeitpunkt der Geburt betreffen, legt die Analyse der Neonatizidfälle nahe, dass praktisch keine der Täterinnen bei der Geburt in der Lage gewesen wäre, die notwendigen Schritte zu unternehmen. Babyklappen und anonyme Geburten erfordern ein planvolles Handeln der Kindsmütter... Fähigkeiten, die die Täterinnen von Neonatiziden, aus welchen Gründen auch immer, bezogen auf diese Schwangerschaft in aller Regel nicht haben.“
Als entscheidender Ansatzpunkt zur Verhinderung von Neonatiziden erscheint vor diesem Hintergrund weniger der Zeitpunkt der Geburt als vielmehr die vorausgehende - verheimlichte - Schwangerschaft. Deshalb ist nach zehnjähriger Debatte mit dem Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt ein Angebot geschaffen worden, das sowohl das Recht des Kindes berücksichtigt als auch dem Interesse der Mutter, anonym zu bleiben, Rechnung trägt. Der bereits 2012 eingeführte Anspruch auf anonyme Beratung soll besser bekannt gemacht und damit die Schwelle zum Zugang zu einer Beratung gerade für Frauen, die ihre Schwangerschaft verheimlichen, gesenkt werden. Gleichzeitig wird ein Notruf für Schwangere in psychosozialen Konfliktlagen eingerichtet und damit ein zusätzlicher niederschwelliger Zugang zum Beratungssystem geschaffen.
Dennoch bleibt die Frage, ob man damit auch solche Frauen erreicht wie die junge Frau aus Golzow, von der ich eingangs berichtet habe. Denn wenn man sich nicht schwanger wähnt - warum soll man sich dann beraten lassen, noch dazu in einer Schwangerenberatungsstelle? Und warum sollte man in ein Krankenhaus zur vertraulichen Geburt gehen, wenn man gar keine Geburt erwartet?
Dass man auch Hebammen zur Hausgeburt rufen kann, ist dabei sicherlich hilfreich und ein wichtiger Teil dieses neuen Angebotes.
Um aber diese Frauen wirklich zu erreichen, muss die Prävention einsetzen, bevor sie schwanger sind. Sie müssen bereits in der Schule und in Ausbildungseinrichtungen darüber informiert werden, dass es Angebote gibt, ein Kind medizinisch betreut zur Welt zu bringen, auch wenn man das Kind nicht haben möchte, und trotzdem die Anonymität zu wahren, zumindest bis zum 16. Lebensjahr des Kindes. Insbesondere muss auch das Umfeld - Lehrer, Ausbilder, Ärzte, Arbeitgeber - dafür sensibilisiert werden. Sie müssen wissen, dass unbemerkte und verdrängte Schwangerschaften ein hohes Risiko für Mutter und Kind darstellen. Sie müssen wissen, wie sie sich verhalten sollen oder wo sie sich Rat holen können, wenn sie bei einer Frau eine Schwangerschaft vermuten, die diese bestreitet. Nur wenn dieses Angebot landesweit bekannt ist, kann es eine Möglichkeit darstellen, Frauen in Krisensituationen vor Panikreaktionen zu bewahren.
Es stellt jedenfalls eine echte Alternative zur Babyklappe dar, die in einem Flächenland wie Brandenburg kein wirkliches Angebot sein kann für Frauen, die ihre Schwangerschaft verdrängen und von der Geburt überrascht werden.
Da an der Umsetzung dieses Gesetzes viele Akteure beteiligt sind, kann nur durch gemeinsames Handeln von Schwangerenberatungsstellen, Krankenhäusern, Ärzten, Jugendämtern und freien Trägern ein Netz geknüpft werden, das auch die Frauen auffängt, die von den bisherigen Angeboten nicht erreicht wurden. Ich bitte deshalb um Zustimmung zu unserem Antrag. Danke.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die bisherige Debatte hat gezeigt, wie notwendig dieser Antrag ist; es geht eben nicht nur darum, dass die Landesbediensteten dieses Gesetz kennen. Dass sich gemeinsame Empfehlungen mit dem Landkreistag, der wichtiger Akteur in dieser Frage ist denn das Jugendamt ist ja für Kinder, die in Krankenhäusern anonym geboren werden, verantwortlich -, bewährt haben, hat sich damals gezeigt, als es um Kindesmisshandlung und -vernachlässigung ging. Es hat lange gedauert, bis sich diese Empfehlungen in den Köpfen festgesetzt haben.
Es ist offenbar nicht allen bewusst, dass die meisten Menschen davon ausgehen, dass in ihrem Umfeld so etwas nicht passiert. Deshalb ist diese Debatte so notwendig. Jeder denkt, die betreffenden Frauen seien irgendwelche Monster. Das ist nicht der Fall. Es sind mit Ausnahme dieser einen Handlung, die man nicht verstehen kann und die die Frauen manchmal selbst auch nicht verstehen, ganz normale Frauen - wie die Frau aus Golzow, die ein weiteres Kind hat und diesem 4-jährigen Mädchen eine liebevolle Mutter ist, wie das gesamte Umfeld bestätigt.
Niemand würde diesen Frauen eine solche Tat zutrauen. Deshalb geht es darum, das Umfeld zu sensibilisieren. Die Frauen gehen häufig nicht zur Schwangerenberatungsstelle. Die besten Beratungsstellen nützen nichts, wenn die Schwangeren das Angebot nicht wahrnehmen. Das Umfeld muss ermutigt werden, mehr als einmal nachzufragen, wenn die Frau an Gewicht zunimmt, ob sie vielleicht schwanger ist. Das Umfeld muss dafür sensibilisiert werden, wie der Betroffenen im Zweifelsfalle geholfen werden kann.
Deshalb werbe ich für die landesweiten Empfehlungen, um Jugendämter, Ärzte und Krankenhäuser einzubinden und ein einheitliches Handeln in den Kommunen zu erreichen, sodass nicht jeder Landkreis sein eigenes Management in diesem Bereich entwickelt. Ich werbe um Zustimmung zu dem Antrag und denke, Sie haben ihm entnommen, dass es uns nicht darum geht, die Landesregierung bloßzustellen oder ihr Versäumnisse vorzuwerfen, sondern darum, einheitliches Handeln im Land herbeizuführen. Das geht nur mit der Landesregierung. - Danke.
Frau Abgeordnete, Sie haben richtig dargestellt, dass die Bundesmittel in den alten Bundesländern vor allem für die Ausweitung der Betreuung und in den neuen Bundesländern eher für die Verbesserung der Qualität gedacht waren. Hat der Betreuungsschlüssel denn Ihrer Meinung nach nichts mit Qualität zu tun?
Frau Abgeordnete, ist Ihnen bekannt, dass in manchen Regionen bzw. Kreisen das Netzwerk Gesunde Kinder gerade einmal 10 % der Eltern erreicht, weil es nicht genug Paten gibt, sodass von „flächendeckend“ überhaupt keine Rede sein kann?
Herr Minister, Ihre Auffassung in allen Ehren, aber was nützt es den Betroffenen, wenn diese Auffassung vom Landkreistag nicht geteilt wird? Denn er hat mehrfach öffentlich deutlich gemacht, dass er sie nicht teilt. Dann haben die Betroffenen nach wie vor keine Lösung für das Problem. Es wurde aber im Sozialausschuss gesagt: Wir haben eine Lösung des Problems. Das Land wird den Kommunen die Kosten erstatten. Selbst wenn es nur 15 % sind - für Landkreise ist das zum Teil Geld. Manchmal geht es auch nur um das Prinzip.
Jedenfalls: Solange sie nicht rechtlich dazu gezwungen sind, werden sie das Problem - zumindest in vielen Landkreisen nicht so anpacken, wie Sie sich das wünschen. Was haben die Betroffenen dann davon?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Bericht der Landesregierung ist außerordentlich informativ: Wir wissen jetzt, dass das Thema Frühförderung als Komplexleistung sehr komplex ist. Wer in der Anhörung dabei war, wusste das zwar schon länger, aber jetzt wissen es alle. Wir wissen auch, dass die Mitglieder der Arbeitsgruppe ihre Bereitschaft erklärt haben, sich fachlich einzubringen, dass die Arbeitsgruppe schon zweimal getagt hat, sich auch noch ein drittes Mal treffen wird und dass ein konstruktiver Austausch über die offenen Probleme bzw. strittigen Themen stattfindet. - Meine Damen und Herren, Sie merken bereits, wir sind nicht so ganz zufrieden mit dem Bericht.
Allerdings müssen wir zugeben, dass der Landtag diesen Bericht gefordert hat, wohl wissend, dass die Landesregierung nicht zuständig ist, sondern nur eine moderierende Rolle einnehmen kann. Insofern kann man der Landesregierung schlecht so richtig vor das Schienbein treten, auch wenn man das Bedürfnis danach hat.
Wir müssen einräumen, dass die Verhandlungen mit Partnern, die eigentlich gar keinen Handlungsbedarf sehen - der Minister hat es beschrieben -, weil sie denken, alles ist schon super, sehr schwierig sind. Wer bei der Anhörung dabei war, weiß, wovon ich rede. Leider müssen wir ebenfalls einräumen, dass es in den meisten anderen Bundesländern - mit wenigen Ausnahmen wie Bayern - auch nicht viel besser läuft. Ich kann mir vorstellen, dass alle, die nicht gerade Fans von Bayern München oder Horst Seehofer sind, das nicht so gern hören. Aber in vielen Bereichen hat man den Eindruck, dass man in Bayern immer einen Schritt schneller ist - und das nicht nur beim Fußball. Hertha ist ja jetzt im Höhenflug. Vielleicht schaffen wir es, im Berliner Raum auch einen Schritt schneller zu sein.
Es wäre durchaus zu empfehlen, mit der Arbeitsgruppe zum fachlichen Austausch nach Bayern zu fahren. Vielleicht erhält man dort Hinweise, wie man mit störrischen Verhandlungspartnern umgeht, oder die Arbeitsgruppe plant für das nächste Treffen eine Supervision. Vielleicht sind die Ergebnisse dann wirklich so optimistisch, wie es der Bericht in seinem Fazit einschätzt.
Spaß beiseite, meine Damen und Herren, die Leidtragenden der mangelnden Bereitschaft, die Frühförderung als Komplexleistungen umzusetzen, sind die Eltern von Kindern mit Behinderungen oder von Kindern, die von Behinderung bedroht sind. Deren Leidensweg wurde mehrfach eindringlich in der Anhörung geschildert: Die Eltern werden von Pontius zu Pilatus geschickt. Manche Eltern geben dabei einfach auf - zum Nachteil der betroffenen Kinder.
Dass eine Frühförderung, die als Komplexleistung aus einer Hand von einem Ärzte- und Therapeutenteam angeboten wird, sehr viel wirksamer ist als viele Einzelmaßnahmen, wurde in der Anhörung deutlich. Das sollte uns motivieren, an dem Thema weiter dranzubleiben, auch wenn es das Bohren dicker Bretter bedeutet. - Danke schön.
Herr Abgeordneter Büchel, ich nehme es Ihnen nicht übel, dass Sie keine Ahnung haben, was Rente anbelangt.
Ich kenne meinen Rentenbescheid, auch den meiner Tochter und anderer. Wenn Sie sich mit dem Thema schon einmal ernsthaft beschäftigt hätten, wüssten Sie, dass ein Großteil der Menschen in Ostdeutschland durch eine Ost-West-Angleichung weniger Rente bekäme als bisher.
Man darf nicht zu laut sagen, dass schon jetzt Arbeitnehmer in Ostdeutschland bei gleichem Gehalt einen höheren Rentenanspruch erwerben als ihre Kollegen in den alten Bundesländern. Das hat Potenzial, erheblichen Unmut hervorzurufen, aber es ist den meisten Menschen in den alten Bundesländern nicht bekannt. Das Gehalt der ostdeutschen Arbeitnehmer wird mit einem Höherwertigkeitsfaktor versehen, bevor die Rente berechnet wird.
Ich könnte Ihnen als Mathematiklehrerin ausführlich erläutern, dass der Höherwertigkeitsfaktor von 1,2 mehr ausmacht als der Unterschied zwischen den Rentenpunkten Ost und West, aber das erspare ich mir heute. Vielleicht beschäftigen Sie sich vor dem nächsten Beitrag zum Thema Rente einmal ernsthaft damit. - Danke.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Haltung der CDU-Fraktion zu dem vorliegenden Antrag hat die Abgeordnete Frau Schulz-Höpfner in der Plenardebatte am 6. Juni 2012 ausführlich dargelegt, nachzulesen im Plenarprotokoll. Ich habe ebenfalls - im Rahmen einer Kurzintervention meine Auffassung dazu dargelegt. Der Antrag wurde damals von anderen Fraktionen eingereicht, heute von der FDP-Fraktion. Was hat sich seitdem geändert? Die FDP ist nicht mehr im Bundestag vertreten.
Die SPD ist in Regierungsverantwortung gekommen.
Ist das ein Grund, den gleichen Antrag hier noch einmal einzureichen? Ich denke, nein.
Im Gegenteil, ich halte das für mit der Würde des Hauses nicht vereinbar.
Meine sehr verehrten Damen und Herren von der FDP, was bezwecken Sie mit diesem Antrag? Wollen Sie jetzt der SPD ihren vermeintlichen Gesinnungswandel vorhalten, sie öffentlich vorführen? Brauchen Sie eine Belehrung, eine Lehrstunde, was das Wesen der parlamentarischen Demokratie ist? Dass das auch heißt, Kompromisse zu schließen? Und dass dazu in einer Koalition vielleicht auch gehört, das mitzutragen, was man vorher kritisiert hat? Ich muss sagen: Das kann es doch nicht sein.
Wir haben gestern in einer großen Rede gehört, was Demokratie bedeutet:
„Der Kompromiss ist … die Seele der Demokratie.“
Dazu stehen auch wir. Das bedeutet, dass man in einer Koalition Dinge mitträgt, die man sonst vielleicht nicht mittragen würde. Der FDP passiert natürlich so etwas nicht - oder sagen wir: in Brandenburg nicht.
Noch eine Bemerkung an die Damen und Herren von den Linken zum gestrigen Tag: Vor 25 Jahren war das Singen der Nationalhymne verboten. Heute ist es erlaubt.
Aber vielleicht erlebe ich es noch, dass auch Sie in der Demokratie ankommen.
Herr Minister, ist Ihnen bekannt, dass es auch Männer gibt, die unter häuslicher Gewalt leiden und die sich noch seltener trauen, Hilfe zu holen, weil sie sich deswegen schämen? Ist Ihnen ferner bekannt, dass in der Familie ausgeübte Gewalt ihre Wurzel häufig in eigenen Gewalterfahrungen hat und dass deshalb der präventiven Arbeit viel mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden muss, wir also das Recht von Kindern auf gewaltfreies Aufwachsen viel stärker beachten müssen, und zwar in allen Facetten?
Herr Minister Baaske hat Anfang Oktober in der „Märkischen Allgemeinen Zeitung“ angekündigt, dass Kinder mit Behinderung künftig kostenlos im Hort betreut werden können. Eine
Arbeitsgruppe - bestehend aus Vertretern des Bildungs- und des Sozialministeriums - tagt seit Anfang des Jahres. Jetzt sei ein Ergebnis in Sicht, hieß es. Dabei sei die Aufteilung der Hortkosten zwischen Land und Kommunen allerdings noch unklar.
Ich frage die Landesregierung: Wie ist der derzeitige Stand der Verhandlungen mit den Kommunen?
Herr Minister, Sie waren letzten Mittwoch nicht im Sozialausschuss und offensichtlich wurde Ihnen nicht zugetragen, was Ihr Ministerium als Lösung vorgetragen hat. Es wurde dort nicht auf eine Lösung gehofft, sondern als Lösung des Problems dargestellt, dass das Land den Kommunen die Kosten für die Eingliederungshilfe für Kinder mit Behinderung, die an die Regelschule gehen und im Hort betreut werden, ersetzt.
In der Pressemitteilung vom vergangenen Donnerstag appelliert das Land nun aber an die Kommunen, diese Kosten als Eingliederungshilfe über den Weg zu finanzieren, den Sie eben beschrieben haben.
Da stellt sich für mich die Frage: Was gilt nun? Das, was im Sozialausschuss gesagt wurde - das dürften die anderen Abgeordneten auch bestätigen -, dass das Land den Kommunen die Kosten erstattet - dann würden die Kommunen natürlich zustimmen -, oder das, was in der Pressemitteilung gesagt wird,
wozu die Kommunen bereits mitteilten, nicht mitzumachen, wenn das Land einfach an die Kommunen appelliert, diese Kosten zu übernehmen?
Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Frau Ministerin Münch, wenn Sie sagen, Sie hätten aus dem schlechten Abschneiden Brandenburgs Schlussfolgerungen gezogen, und hinzufügen, wir hätten eine hervorragende Lehrerausbildung und gute Lehrer, dann frage ich Sie: Woran liegt es dann, dass wir an 15. Stelle stehen? Das muss doch einen Grund haben.
Wenn ich die Ursache ermitteln will, muss ich alle Faktoren einbeziehen. Dazu gehört es, den Erfolg unterschiedlicher Methoden zu messen. Nur darum geht es jetzt.
Wir fordern doch nicht, eine Methode zu verbieten. Wir fordern allerdings die Messung des Erfolgs. Selbst der Messung verweigern Sie sich.
Ich erinnere mich an Gewerkschaftssprüche, als wir in der 10. Klasse zentrale Abschlussprüfungen eingeführt haben. Damals hieß es: „Vom Wiegen wird das Schwein nicht fett.“ Bei der ersten zentralen Abschlussprüfung für die 10. Klassen stellte sich heraus, dass 75 % der Schüler im Grundkurs Mathematik der Gesamtschulen die Noten 5 oder 6 schrieben.
Ich wiederhole: Selbstverständlich müssen wir zunächst einmal messen, um festzustellen, womit wir erfolgreich sind. Dann können wir fragen, woran es liegen könnte.
Es geht auch nicht darum, dass diejenigen, die zur DDR-Zeit in der Schule waren, heute eventuell andere Vorstellungen haben.
Denn mittlerweile weisen zwei Studien nach, dass die Methode „Lesen durch Schreiben“ nicht erfolgreich ist.
Gerade die Partei, die sich immer „Bildungsgerechtigkeit“ auf die Fahne schreibt, müsste doch wissen, dass gerade die Kinder, deren Eltern nicht mit ihnen üben können - weil sie dazu nicht in der Lage sind oder weil sie das nicht wollen -, am meisten unter dieser Methode leiden. Die Kinder aus einem bildungsnahen Elternhaus sind am wenigsten betroffen. Diejenigen, die von zu Hause keine Unterstützung haben, sind dann diejenigen, die ohne Abschluss von unseren Schulen abgehen. Davon haben wir genug; diese Zahl wollen wir reduzieren.
Herr Günther, ist Ihnen bewusst, dass wir durch mangelhafte Förderung von Kindern mit Lese-Rechtschreib-Schwäche weitere Analphabeten ausbilden?
Frau Abgeordnete, stimmen Sie mir darin zu, dass Sprechen zunächst einmal nicht allzu viel mit Schreiben zu tun hat? Sprechen lernen ist bei uns genetisch angelegt, Schreiben lernen nicht. Sicherlich ist Sprechen Voraussetzung für Schreiben, aber das heißt noch lange nicht, dass jemand, der gut sprechen kann, auch gut schreiben kann. Sind Sie also auch der Auffassung, dass die Kita nicht der geeignete Ort ist, wenn es um die Bekämpfung des Analphabetismus geht?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wer die Erkenntnisse der neurologischen Forschung ernst nimmt - Frau von Halem ist schon auf Studien dazu eingegangen -, weiß, dass Investitionen in frühkindliche Bildung gut angelegtes Geld sind, denn die Basis für ein gelingendes Leben wird in den ersten sechs Jahren gelegt.
So richtig und wichtig es war, den Kitapersonalschlüssel zu verbessern, so sehr darf man nicht darüber hinwegsehen, dass die Anzahl der Kinder pro Erzieher noch weit über dem liegt, was Kinderpsychologen empfehlen, und dass wir damit nach wie vor den 16. Platz in Deutschland einnehmen; sonst sind wir immer darauf bedacht, Vorreiterrollen zu spielen.
Darauf, dass sich die Ansprüche an die frühkindliche Bildung enorm gewandelt haben, sind sowohl Frau von Halem als auch Frau Lieske eingegangen; es wurde dafür aber nicht entsprechend mehr Personal zur Verfügung gestellt. Heute müssen mehr Aufgaben von der Leitung einer Kindertagesstätte wahrgenommen werden, aber eine Anpassung an diese komplexen Anforderungen hat nie stattgefunden. Das wäre aber Voraussetzung allein für die Wahrnehmung des Bildungsauftrags, den die Brandenburger Kitas zu erfüllen haben, um nur eine der Anforderungen zu nennen.
Wir wissen, welche Bedeutung beispielsweise die kompetente Leitung einer Schule für das Schulklima hat. Das gilt für die Kitas ganz genauso. Wenn man aber Kinder einer Tagesgruppe betreuen muss, hat man für Koordinierungs- und Motivierungsaufgaben keine Zeit, ganz abgesehen von Gesprächen mit den Eltern, dem fachlichen Austausch oder der Schaffung von Freiraum für die so wichtigen Eingewöhnungsphasen, die zwar bei uns auch in den Regeln stehen, aber teilweise nicht eingehalten werden können, weil das Personal dafür nicht da ist.
Oft - Frau von Halem hat es gesagt - müssen organisatorische Aufgaben sogar in der Freizeit wahrgenommen werden, weil ansonsten kein Platz dafür ist. Insofern wäre es überfällig, bei der anstehenden Kita-Novelle die Anpassung der Leitungsfreistellung vorzunehmen.
Obwohl bei der Anhörung zum Gesetzentwurf zur Änderung des Kita-Personalschlüssels schon deutlich wurde, dass dem Landtag ein verfassungswidriges Gesetz zur Abstimmung vorgelegt wurde, haben es die Regierungsfraktionen versäumt, vor der Abstimmung die notwendigen Korrekturen vorzunehmen. Die Quittung haben Sie nun vom Landesverfassungsgericht erhalten, und ich bin schon gespannt, wie viele Lehrstunden das Landesverfassungsgericht dem MBJS noch verpassen muss, bevor es lernt, verfassungskonforme Gesetze vorzulegen.
Die jetzt notwendig gewordene Kita-Novellierung sollte die Landesregierung dafür nutzen, auch die anderen Baustellen in der frühkindlichen Bildung anzugehen. Sie täte gut daran, eine große Novelle zur Stärkung der frühkindlichen Bildung einzuleiten, um ihrem eigenen Wahlkampfslogan „Gute Bildung von Anfang an“ nun noch ein bisschen gerecht zu werden.
Neben der Anpassung der Leitungsfreistellung müsste die alltagsintegrierte Sprachförderung gestärkt werden.
Die Mitglieder des Bildungsausschusses wissen, wovon ich rede: dass die anderen Formen der Sprachförderung nicht so erfolgreich waren, wie man sich erhofft hatte.
Was von außerordentlicher Bedeutung ist: Wir brauchen eine Reform der Erzieherausbildung. Dabei geht es um eine stärkere Spezialisierung auf unterschiedliche Arbeitsfelder und eine Professionalisierung im Bereich frühkindlicher Pädagogik. Erkenntnisse der Neurobiologie, der Kinderpsychologie und der Pädagogik des Vorschulalters müssen in der Ausbildung stärkere Berücksichtigung finden.
Sie sehen, es gibt neben der Frage der Leitungsfreistellung viele weitere Punkte, die angegangen werden müssten, um die Qualität der frühkindlichen Förderung zu verbessern.
Ein erster Schritt im Interesse unserer Kinder wäre, werte Kollegen von der Regierungskoalition, heute diesem Antrag zuzustimmen. Wir werden es jedenfalls tun.
Abgeordnete Große, könnten Sie sich mit dem Gedanken anfreunden, dass das Landesjugendamt, was ja auch für Genehmigungen zuständig ist, diese Genehmigungen an die Umsetzung der vorgegebenen Leitungsfreistellung bindet?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Ziel dieses Antrags unterstützen wir uneingeschränkt. Allerdings sind wir der Auffassung, dass mit diesem Antrag das Gegenteil erreicht wird; denn die bürokratischen Hürden für die Genehmigung einer Tagespflegestelle würden enorm steigen. So sehr ich Standards für die Arbeit von Fachkräften in der Jugendhilfe, beispielsweise für die Mitarbeiter von Jugendämtern, befürworte, so sehr lehne ich diese bei Tagesmüttern ab. Denn bei der Tagespflege handelt es sich um ein familiennahes, individuelles Betreuungsangebot für Kleinkinder. Da entscheiden die Eltern über das pädagogische Konzept und den Betreuungsumfang und handeln die Rahmenbedingungen mit der Tagesmutter aus.
Das Wohlbefinden von Kindern hängt in erster Linie von der Qualität der Beziehung zur Betreuungsperson ab und nicht in erster Linie von den räumlichen Bedingungen. Die Qualität der Beziehung hängt wiederum von der sozialen Kompetenz ab, und die lässt sich schwer in Standards fassen; denn da geht es nicht nur um Fachwissen. Wenn dem so wäre, müssten alle Kinder von Pädagogen und Psychologen die glücklichsten und kompetentesten Kinder sein, und ich denke, wir wissen, dass das nicht überall so ist - um es einmal vorsichtig zu formulieren.
Natürlich ist eine grundsätzliche Schulung erforderlich, aber die gibt es bereits. Auch hygienische Standards sind gesetzt, aber Standards für Räume sind aus meiner Sicht nicht erforderlich. Oder wollen wir wirklich einer angehenden Tagesmutter zumuten, umfängliche Umbaumaßnahmen in der Wohnung vorzunehmen, weil vielleicht ein halber Quadratmeter Spielfläche fehlt, wie wir das teilweise bei Kitas erlebt haben?
Auch die Bezahlung kann unterschiedlich sein, und zwar nicht nur im Hinblick auf den Betreuungsumfang oder die Qualifikation der Betreuungsperson, sondern natürlich auch im Hinblick auf die Rahmenbedingungen der Betreuung. Da wird individuell gekocht, da werden bestimmte Bedürfnisse wie Allergien berücksichtigt, besondere Fördermaßnahmen und Therapien durchgeführt, da gibt es Anforderungen an die Betreuung zu unterschiedlichen Tageszeiten, oder es werden nur ein bis zwei Kinder betreut. Das sind sehr unterschiedliche Rahmenbedingungen. Auch spielen natürlich die unterschiedlichen Mietkosten beispielsweise in Potsdam und im ländlichen Raum eine Rolle, wenn ich meine private Wohnung für die Tagespflege zur Verfügung stelle. Selbst für Kita-Erzieherinnen ist die Vergütung bei freien Trägern durchaus nicht einheitlich geregelt, und bei Tagesmüttern ist es aus unserer Sicht erst recht nicht möglich.
Was richtig und wichtig für die Qualität in der Kindertagespflege ist, nämlich Beratung und Qualitätskontrolle durch die Jugendämter auszuweiten, können wir mit diesem Antrag nicht regeln, denn das betrifft die kommunale Selbstverwaltung.
Natürlich gibt es vielfältige Weiterbildungsangebote seitens des Landes - sowohl für Kita-Erzieherinnen als auch für Tagesmütter. Aber ob und in welchem Umfang die Angebote wahrgenommen werden und wie Qualitätsstandards - zum Beispiel bei Sprachförderung, gesunder Ernährung oder Bewegungsförderung - umgesetzt werden, liegt selbst bei den Kitas in der Verantwortung der Träger und der Eltern. Deshalb ist es aus unserer Sicht nicht angemessen, an Tagesmütter höhere Anforderungen zu stellen.
Meine Damen und Herren, so sehr wir das Thema Tagespflege unterstützen - ich hatte es bei der Großen Anfrage schon gesagt -, aber mit diesem Antrag befördern wir nicht die Tagespflege, und deswegen können wir dem nicht zustimmen. - Vielen Dank.
In einem offenen Brief hat die Elternschaft sich über den Notstand an der Grund- und Oberschule Müllrose beklagt. Dort sind seit vier Wochen acht der insgesamt 40 Lehrer krank. Seitdem wird in den Klassenstufen 5 und 6 täglich jeweils eine Klasse vollständig nach Hause geschickt. Die Grundschule ist gleichzeitig Pilotschule für Inklusion. Würden die ihr für Inklusion zur Verfügung gestellten 41 Lehrerstunden nicht zur Abminderung des Unterrichtsausfalls eingesetzt, müssten pro Woche zwei Klassen je Ausfalltag zu Hause bleiben.
Deshalb frage ich die Landesregierung: Wie soll unter diesen Bedingungen Inklusion erfolgreich umgesetzt werden?
Wir haben in der Vergangenheit mehrfach beklagt, dass die Vertretungsreserve - erstens - zu gering ist, um bestimmte Problemlagen abzufedern, und dass sie - zweitens - so genutzt wird, wie Sie es in Ihrem Beitrag geschildert haben: Förderund Teilungsunterricht, aber eben auch Inklusionsstunden fallen aus.
Ich frage Sie deshalb: Welche Ressourcen stehen dem Schulamt Frankfurt (Oder) zur Verteilung bei solchen Problemlagen zusätzlich zur Verfügung? Welche Zuweisung hat die Schule in dieser Problemlage vom Staatlichen Schulamt Frankfurt (Oder) zusätzlich bekommen?
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, dass 80 % derer, die sich in Minijobs befinden, dies als positiv ansehen und auch nicht ändern wollen?
- Quellen sind Arbeitsmarktstatistiken, die wir von der Landesregierung erhalten haben.
Im Jagdschloss Glienicke als Sitz des Sozialpädagogischen Fortbildungsinstituts Berlin-Brandenburg finden Weiterbildungsveranstaltungen verschiedenster Art statt. Anlässlich einer Veranstaltung habe ich festgestellt, dass der Zugang zum Institut mit Kopfsteinpflaster versehen wurde. Das ist eine schwer überwindbare Barriere für Menschen im Rollstuhl.
Ich frage die Landesregierung: Inwieweit hat sie sich darum bemüht, dass bei der Neugestaltung der Zufahrt die Belange von Menschen mit Behinderungen berücksichtigt werden?
Wem das Schloss gehört, ist mir bekannt. Dass hier Denkmalschutzbelange eine Rolle spielen - wie in vielen anderen gleichgelagerten Fällen -, ist logisch. Aber dann frage ich: Wessen Belange haben hier Vorrang, die Belange der Menschen mit Behinderungen oder die des Denkmalschutzes? Bei meinen Besuchen der Einrichtung habe ich festgestellt, dass rings um das Gebäude Kopfsteinpflaster gelegt wird. Wie soll da ein barrieregerechter Zugang gewährleistet sein? Im Haus gibt es natürlich Fahrstühle, aber der Zugang zum Haus erfolgt über das Gelände, über das Umfeld dieses Hauses. Also müsste man einen extra Transport vom Tor bis zum Eingang des Gebäudes organisieren. Es erschließt sich mir nicht, wie das möglich sein soll.
Frau von Halem, ich habe zwei Fragen. Erstens: Halten Sie das Wort „Aussonderung“ im Zusammenhang mit Kindern für
angemessen? Zweitens: Sind Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf aus Ihrer Sicht behindert oder sind sie es nicht?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau von Halem, es ist schon eine Frage, wie ich Kindern begegne, ob ich die unterschiedliche Wahl der Förderung, des Förderortes mit dem Wort „Aussonderung“ bezeichne oder ob ich das nicht tue. Sie wissen, dass es auch in Finnland und anderen Ländern unterschiedliche Orte der Förderung von Kindern gibt.
Zum Zweiten ist es natürlich eine eminent wichtige Frage, ob ich Kinder mit dem sonderpädagogischen Förderbedarf Lernen als behindert ansehe oder nicht. Denn wenn man sie als behindert ansieht, frage ich: Wieso wirft man den Förderschulen dann vor, dass sie diese Behinderungen nicht heilen können? Dies ist ja bei anderen Behinderten auch nicht möglich. Sind sie aber nicht behindert, weshalb berufen Sie sich dann ständig auf die UN-Behindertenkonvention, wenn es um die Frage des gemeinsamen Unterrichts geht?
Zum Gutachten von Preuss-Lausitz, das Sie immer wieder als Begründung anführen: Ich habe selten so viel Unsinn in einem als wissenschaftlich deklarierten Gutachten gelesen wie in diesem.
Ich möchte Ihnen eine Kostprobe davon geben. Herr PreussLausitz geht von etwas aus, das ich anhand von Zahlen darstellen möchte: Wenn ich in einer Förderschulklasse acht Schüler habe, die 24 Wochenstunden haben, entfallen damit auf jeden Schüler rechnerisch drei Stunden Förderung durch den Lehrer. Nach diesem Modell heißt das: Wenn ich diesem Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an die Regelklasse drei Förderstunden zusätzlicher Lehrerstunden mitgebe, erhält der dann die gleiche oder eigentlich sogar noch eine bessere Förderung, weil er ja noch anderen Unterricht hat.
Mit diesem Argument könnte ich in einer Klasse von 20 Schülern mit 20 Wochenstunden den gleichen Lerneffekt erreichen wie in einer Klasse mit 25 Schülern mit 25 Wochenstunden.
Was für ein Blödsinn das ist, weiß jeder, der einmal vor einer Klasse gestanden hat.
Sie sprachen von einer relativ kleinen Gruppe, die von diesen Auswirkungen betroffen wäre. Werden wir aber nicht alle einmal Rentner?
Darf ich Ihre Ausführungen so verstehen, dass Sie unser Anliegen einer verstärkten Jungenförderung in der Schule unterstützen würden?
Herr Abgeordneter, wissen Sie, welcher Minister damals für diese Eigentumsübertragung zuständig war und welcher Partei er angehörte? Wissen Sie zweitens, dass vor dem Urteil des Bundesgerichtshofes zwei Instanzen das vom Land gewählte Verfahren ausdrücklich nicht als sittenwidrig bezeichnet hatten?
Verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei der Anhörung zum Behindertengleichstellungsgesetz wurde neben grundsätzlicher Zustimmung auch erheblicher Änderungsbedarf deutlich. Dieser Änderungsbedarf wurde in Teilen durch Änderungsanträge der Regierungsfraktionen aufgegriffen, denen wir überwiegend auch zugestimmt haben. Leider gingen SPD und Linke mit unseren Änderungsanträgen nicht so fair um, sondern handelten nach dem Motto: „Nur wir sind klug, die anderen sind dumm.“
Das würde mich auch nicht weiter stören, weil mein Selbstbewusstsein nicht davon abhängt, welche geistigen Potenzen die Regierungsfraktionen mir zutrauen. Es geht aber hier nicht um mich, sondern um die Interessen von Menschen mit Behinderungen.
Deren Anliegen haben wir mit unseren Änderungsanträgen aufgegriffen, und da alle unsere Anträge genauso wie die Anträge der anderen Oppositionsfraktionen durchweg abgelehnt wurden, sind wichtige Anliegen nicht umgesetzt worden. So gibt es immer noch keinen Rechtsanspruch für gehörlose Kinder auf das Erlernen der Gebärdensprache in der Schule.
Während der Anhörung zum Behindertengleichstellungsgesetz wurde der Satz von Ronny Bohms zitiert:
„Die Gebärdensprache wird während des ganzen Lebens des tauben Kindes in der Regel die einzige Sprache sein, die es aufgrund seiner physiologischen Voraussetzungen jemals sicher beherrschen kann.“
Eigentlich müsste es selbstverständlich sein, dass ein gehörloses Kind diese Sprache in der Schule lernt. Aber das ist leider nicht der Fall. Unser diesbezüglicher Antrag wurde abgelehnt mit der Begründung, dass notwendige Änderungen im Bildungsbereich bei einer Novellierung des Schulgesetzes vorgenommen würden. Diese Begründung ist natürlich Unsinn, denn im gleichen Paragrafen des Behindertengleichstellungsgesetzes wurde das Recht gehörloser Eltern von Schülern auf Verwendung der Gebärdensprache bei der Kommunikation mit der Schule festgeschrieben. Außerdem gibt es, jedenfalls nach meiner Kenntnis, noch gar keinen Entwurf für eine Novellierung des Schulgesetzes. Das heißt, das Recht gehörloser Kinder auf das Erlernen der Gebärdensprache in der Schule wurde auf unbestimmte Zeit vertagt. Das finde ich schade.
Auch dass die Barrierefreiheit im Gesetz so wenig Raum einnimmt, wurde bei der Anhörung von einigen Anzuhörenden bemängelt. So antwortete die Vorsitzende des Allgemeinen Behindertenverbandes auf die Frage, welches zurzeit die größten Probleme seien, die Menschen mit Behinderungen bei der Bewältigung des Alltags haben:
„Eine Voraussetzung für die Schaffung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behin
derungen ist eine weitgehende Barrierefreiheit in sämtlichen Lebensbereichen.“
Weiterhin führte sie aus, dass diese Barrierefreiheit in vielen Bereichen noch nicht gegeben ist. Auch dazu hatten wir einen Änderungsantrag eingebracht, der leider abgelehnt wurde. Und warum man dem Behindertenbeauftragten zu seinem eigenen Bericht kein Rederecht zuerkennen will, wurde noch nicht einmal begründet.
Dass SPD und Linke jetzt in einem Entschließungsantrag die Landesregierung auffordern, bei anstehenden Gesetzesnovellierungen und bei der Erarbeitung oder Überarbeitung von Landesnormen das Brandenburgische Behindertengleichstellungsgesetz zugrunde zu legen, zeugt nicht gerade von überwältigendem Vertrauen in die Landesregierung.
Meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, halten Sie es wirklich für notwendig, die Regierung dazu aufzufordern, bestehende Gesetze einzuhalten?
Das sind nur einige der Probleme und verpassten Chancen dieses Gesetzes. Wenn wir ihm dennoch zustimmen, dann deshalb, weil es uns um die Interessen der Menschen mit Behinderungen geht, aber nicht um irgendwelche Sandkastenspiele.
Das Gesetz ist überfällig. Es sollte schon vor einem Jahr beschlossen werden, zusammen mit dem Behindertenpolitischen Maßnahmenpaket. Es enthält Verbesserungen gegenüber der derzeitigen Rechtslage. Die Menschen warten auf dieses Gesetz. Deshalb werden wir ihm zustimmen.
Frau Abgeordnete, ich habe Probleme, Ihrer Rede zu folgen. Sie sprachen vom Integrationsbeauftragten und dem Landesintegrationsbeirat. Meinen Sie den Landesbehindertenbeauftragten und den Landesbehindertenbeirat?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn ich bei meinem ersten Redebeitrag nicht die Gäste begrüßt habe, war das nicht etwa Ausdruck von Geringschätzung oder Nichtachtung, sondern lag daran, dass es laut Geschäftsordnung des Landtages Aufgabe der Präsidentin oder des Präsidenten ist, die Gäste zu begrüßen. Das vielleicht für diejenigen, die das nicht wissen.
Ein paar Bemerkungen möchte ich noch zu den Ausführungen des Abgeordneten Maresch machen. Herr Abgeordneter Maresch, ich habe durchaus Respekt vor Ihrem hohen Engagement und ihrer persönlichen Betroffenheit. Allerdings entsprach das Abstimmungsverhalten Ihrer Fraktionskollegen nicht dem Redebeitrag, den Sie hier heute dargeboten haben. Sie haben auf das Behindertengleichstellungsgesetz von Sachsen-Anhalt verwiesen. Ja, genau dieses Gesetz haben wir zum Ausgangspunkt für einige unserer Änderungsanträge genommen, die alle abgelehnt wurden, sodass wir, dass Brandenburg jetzt deutlich hinter dem Gesetz von Sachsen-Anhalt zurückbleibt, was wir außerordentlich bedauern.
Noch ein Punkt zum Konnexitätsprinzip. Ich teile natürlich nicht die Auffassung, dass dieses Gesetz überflüssig ist - das hatte ich schon gesagt -, und wir werden dem auch zustimmen. Aber man muss sich natürlich auch mit der vom Landkreistag und vom Städte- und Gemeindebund vorgetragenen Rechts
position auseinandersetzen, was möglicherweise dann Aufgabe des Landesverfassungsgerichts sein wird. Diese Rechtsposition war: Die UN-Behindertenkonvention ist geltendes Bundesrecht geworden, aber der Bund kann den Kommunen keine Aufgaben übertragen, das kann nur das Land durch Landesgesetze. Deshalb hätten bestimmte Aufgaben in das Landesgesetz - zum Beispiel unser Antrag zur Barrierefreiheit, sage ich nur - übernommen werden müssen, um dann natürlich auch die Regelungen der Verfassung, die Konnexität, zu beachten und die entsprechenden finanziellen Ausgleiche dafür an die Kommunen zu geben. Es ist nicht unsere Sache, zu prüfen, ob diese Rechtsposition zum Tragen kommen wird, das wird das Landesverfassungsgericht tun, falls die Kommunen Verfassungsklage einreichen. Das wird auch davon abhängen - das haben Sie auch gesagt -, in welchem Maße das zu Mehrkosten führen wird. Aber ich kann diese Rechtsposition nicht von vornherein als absurd abtun; denn es wäre ja nicht das erste Mal, dass die Kommunen vor dem Landesverfassungsgericht Recht bekommen. Sie kennen sicherlich den Spruch „Zwei Juristen, drei Meinungen“, das heißt, die Juristen der Landesregierung haben durchaus manchmal danebengegriffen.
Man hatte ursprünglich deshalb so lange mit dem Gesetz gewartet, weil man sich mit den Kommunen nicht einigen konnte. Nun hat man sich wiederum nicht geeinigt, also hätte man es bereits vor einem Jahr verabschieden können.
Dennoch hoffe ich, dass es in den Kommunen zu einem Vorteil für die Menschen mit Behinderungen kommt. Insofern betone ich noch einmal: Wir stimmen dem Gesetz zu.
Selbstverständlich danke ich all denen, die sich auch im Vorfeld in diesem Bereich engagiert haben, insbesondere den Behindertenverbänden und dem Landesbehindertenbeauftragten.
Frau Abgeordnete Lieske, ist Ihnen bekannt, dass ein Viertel der Kinder bei der Einschulung trotz dieser kompensatorischen Sprachförderung sprachliche und motorische Probleme hat und 30 % der Kinder medizinische Handlungsbedarfe aufweisen?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Verehrte Frau Abgeordnete Große, Sie wissen, dass ich Sie schätze. Aber als Oppositionspolitikerin haben Sie nicht so unter Realitätsverweigerung gelitten wie jetzt.
Die CDU hat in diesem Land - und ich sage ausdrücklich: leider - noch nie den Bildungsminister gestellt.
(Zurufe von der Fraktion DIE LINKE: Zum Glück! - Das wäre ja schlimm! - Görke [DIE LINKE]: Zum Glück! - Ja, das ist eine unterschiedliche Wahrnehmung. Aber in den neuen Ländern, in denen die CDU seit über zehn Jahren regiert, sind wir spitze. Das sollten Sie doch auch ein- mal zur Kenntnis nehmen! (Beifall CDU - Bischoff [SPD]: Warum wählt euch denn keiner? - Widerspruch der Abgeordneten Lehmann [SPD])
Diese Länder erhalten nicht mehr Geld über den Länderfinanzausgleich als Brandenburg. Wenn Sie von einem vielgliedrigen Schulsystem mit Abstiegsmöglichkeiten sprechen, sage ich: Bayern hat noch dieses dreigliedrige Schulsystem. Eine unabhängige Studie - die Bertelsmann-Stiftung ist nicht gerade CDU
freundlich, das wissen Sie - hat Ihnen die besten Aufstiegsmöglichkeiten genannt.
- Herr Ness, nein. Wir haben in Finnland gesehen, welche Ressourcen wir brauchen, um eine funktionierende Einheitsschule aufzubauen. Aber die Regierungskoalition weigert sich, auch nur eine Verbesserung, die uns in Finnland vor Augen geführt wurde, hier einzuführen.
Das heißt: Ihre Koalition weigert sich, der Bildung diese Ressourcen zur Verfügung zu stellen, damit eine Einheitsschule funktioniert.
Das Lehrer-Schüler-Verhältnis ist nur ein Maßstab. Das Entscheidende ist: Was kommt bei den Schülern an?
Sie haben zu Recht gesagt, dass das Lernen, das im Unterricht passiert, wichtig ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass bei Ihnen solche Reaktionen, wie ich sie in einer Veranstaltung in Strausberg erlebt habe, nicht ankommen. Dort haben mir Schüler der 10. Klasse gesagt: Zwei Drittel der Schüler haben keinen Bock auf Lernen, und deshalb findet bei uns kein normaler Unterricht statt.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich verkneife mir jetzt eine Replik auf Frau Lieske zum Thema Betreuungsgeld. Das würde den Rahmen meiner Redezeit sprengen. Meine Auffassung dazu ist hinreichend bekannt.
Die Kindertagespflege hat sich in den letzten zehn Jahren in fast allen Regionen positiv entwickelt. Das war ein Anliegen, das wir seit Langem verfolgen. Im Jahre 2000 hatte die CDU erstmals anlässlich der Novellierung des Kita-Gesetzes einen Ausbau der Betreuung durch Tagesmütter gefordert. Wir haben uns auch in den zurückliegenden Jahren dafür eingesetzt, dass Tagesmütter nicht schlechtergestellt werden als Kindertageseinrichtungen. Wir haben beispielsweise gefordert, dass sowohl Tagesmütter als auch Krippen bei der Antragstellung gleichberechtigt Mittel aus dem Krippeninvestitionsprogramm der Bundesregierung erhalten.
Heute können wir erfreulicherweise feststellen, dass sich die sehr individuelle Betreuung von Kindern unter 3 Jahren durch Tagesmütter im Land Brandenburg immer mehr durchsetzt. Inzwischen sind es nicht nur Tagesmütter, sondern auch Tagesväter. Mittlerweile betreuen 1 226 Tagesmütter und 57 Tagesväter insgesamt 4 863 Kinder. Damit beträgt der Anteil der Tagesväter 4,65 %. In den Kitas sind es unter 2 %. Auch von dieser Warte her, nämlich vom Anteil der männlichen Erzieher her, ist das ein Erfolgsmodell.
Über diese Entwicklung freuen wir uns. Sie bestätigt uns in unserer Auffassung, dass dieses Angebot sowohl im Interesse der Kinder liegt, als auch den sehr unterschiedlichen Betreuungsbedarfen in den Familien entgegenkommt.
Auch die Qualität der Betreuung hat sich positiv entwickelt und steht der Qualität der Betreuung in den Kitas nicht nach, wie aus den Antworten auf die Fragen 2 und 3 der Großen Anfrage hervorgeht. Dazu haben sicherlich auch die in der Tagespflegeeignungsverordnung definierten Qualifizierungsanforderungen beigetragen.
Über die Unterschiede des Anteils der Kindertagespflege an der Gesamtbetreuung in den Regionen wurde schon gesprochen, auch über die unterschiedlichen Vergütungen, die ich ebenfalls für problematisch halte. Ob allerdings das Land hier einheitliche Vergütungssätze vorgeben kann, bezweifele ich, denn es
wurden die unterschiedlichen Qualifikationen angesprochen, auch die unterschiedlichen Betreuungszeiten. Wenn eine Betreuung in den Randstunden oder im normalen Öffnungsbereich angeboten wird, ist das sicherlich auch unterschiedlich zu honorieren.
Ich möchte deshalb nur noch auf einen Aspekt eingehen, den ich für problematisch halte, nämlich darauf, dass ein Teil der Kinder mehr als zehn Stunden täglich in der Tagespflege betreut wird. Hier besteht die Gefahr, dass die Bindung an die Tagesmutter so intensiv wird, dass ein Wechsel der Betreuungsperson katastrophale Folgen für das Kind hat. Zumindest bei Kindern unter 3 Jahren führt das häufig zu einer unsicheren Bindung an die Eltern mit all den nachteiligen Folgen für die Entwicklung der Kinder.
Auf einer Fachtagung zum Thema „Frühe Bildung in und mit der Familie“, die am 27. September in Leipzig von der AWO und dem Zukunftsforum „Familie“ durchgeführt wurde, heißt es dazu:
„Hat ein Kind eine Bindung zu einer bestimmten Person aufgebaut, so kann diese nicht ausgetauscht werden. Längere Trennungen oder gar der Verlust dieser Bindungsfigur führen zu schweren Trauerreaktionen und großem seelischem Leid.“
- Haben Sie nicht zugehört?
- Das sage ich gleich. Um so etwas zu vermeiden, sollten im Interesse des Kindeswohls je nach Alter des Kindes Obergrenzen für die Bewilligung von Betreuungszeiten festgestellt werden. Denn es entsteht ein Problem in der Bindung zu den Eltern bzw. der zu intensiven Bindung an die Tagesmutter, wenn Kinder mehr als zehn Stunden täglich bei der Tagesmutter sind.
- Das Problem entsteht dann, wenn das Kind nicht mehr zur Tagesmutter geht, sondern in die Kita. Wenn die Betreuungsperson wechselt, kommt es zu schweren Bindungsstörungen. Ich habe eben von der Fachtagung zitiert. Man sollte auch im Landtag die Erkenntnisse der Bindungsforschung einmal zur Kenntnis nehmen.
Insgesamt aber hat sich die Kindertagespflege zu einem festen Bestandteil des Angebotsspektrums entwickelt und bietet immerhin 1 283 Tagesmüttern und Tagesvätern einen festen Arbeitsplatz. Insofern kann man hier von einem Erfolgsmodell sprechen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Bericht zur Umsetzung des Landtagsbeschlusses vom 1. September 2011 erklärt die Landesregierung den Abgeordneten, warum die Prüfpunkte des Landtagsbeschlusses nicht umgesetzt werden können.
Das ist schon erstaunlich, wurde der oben genannte Beschluss doch von den Koalitionsfraktionen eingebracht und sollte einen von der CDU eingebrachten Beschluss mit konkreten Forderungen an die Landesregierung ersetzen. Ich bin gespannt, ob die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen so einen Umgang mit sich tolerieren.
Zu den Punkten im Einzelnen:
Im Punkt 1 ging es darum, weitere Gesundheitsvorsorgeuntersuchungen im Schulalter zu prüfen. Die Antwort der Landesregierung lautete: Das ist nicht sinnvoll, da die Gesundheitsämter zu wenig Ärzte für den öffentlichen Gesundheitsdienst haben und außerdem nur 37 % der Zwölf- bis Vierzehnjährigen das Angebot der J1-Untersuchung im 15. Lebensjahr - wahrnehmen.
Im Punkt 2 ging es um die Regelfinanzierung der „Netzwerke Gesunde Kinder“. Die Antwort der Landesregierung lautete: Künftig können auch die Netzwerke eine finanzielle Unterstützung aus dem System Frühe Hilfen erhalten, soweit es sich um zusätzliche Maßnahmen handelt. Das heißt, Brandenburg möchte möglichst eigene Mittel zum Ausbau der Netzwerke durch Bundesmittel ersetzen, während andere Bundesländer die Bundesmittel durch eigene Mittel aufstocken.
Im Punkt 3 ging es um Maßnahmen zur Verbesserung des Rückmeldewesens in Zusammenhang mit dem Zentralen Einladungsverfahren zu den Früherkennungsuntersuchungen. Die Antwort der Landesregierung lautete: Die Möglichkeit des Informationsaustausches soll weiterhin genutzt und ausgebaut werden. Außerdem lesen wir in ausführlichen Begründungen, warum andere Maßnahmen nicht zielführend seien, obwohl bei der U8 die Daten von über 30 % der eingeladenen Kinder nur deshalb an die Gesundheitsämter weitergeleitet wurden, weil die Rückmeldung der Ärzte unterblieb.
Im Punkt 4 lautete die Forderung, Empfehlungen zur weiteren Vernetzung der Agierenden im Kinderschutz und zur Verbesserung der Kooperation insbesondere zwischen den Gesundheitsund Jugendämtern zu erarbeiten. Die Antwort der Landesregierung lautete: Eine grundsätzliche Optimierung der Kommunikation ist bereits in fast allen Kommunen in der Umsetzung also ohne Zutun der Landesregierung. Zur Überarbeitung der Empfehlungen aus dem Jahr 2006 wird das MBJS die beteiligten Ressorts sowie die kommunalen Spitzenverbände zu einer Arbeitsgruppe einladen. Das ist die Antwort der Landesregierung auf einen Landtagsbeschluss vom 1. September 2011.
Übrigens finden sich Ankündigungen, die Empfehlung zu überarbeiten, schon im Bericht der Landesregierung vom Juni des letzten Jahres. Da frage ich: Ist Ihnen das nicht peinlich, meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen? Aber ich befürchte, wir werden uns wieder Lobeshymnen auf den Bericht anhören müssen.
In Punkt 5 lautete die Forderung, im Rahmen der Gesundheitsprävention Sprechstunden und andere Beratungsangebote für Schüler, Eltern und Lehrkräfte auszubauen. Auch hier lautet die Antwort der Landesregierung: Es erscheint nicht sinnvoll, weitere Angebote zu schaffen, weil dies das vorhandene Angebot lediglich additiv ergänzen würde. Des Weiteren werden ein paar bereits bestehende Maßnahmen vorgestellt, da man offen
sichtlich davon ausgeht, dass die Forderung Nummer 5 des Landtagsbeschlusses auf Unkenntnis der Abgeordneten beruht.
Im Punkt 6 des Landtagsbeschlusses wurde gefordert, die bisherige Zusammenarbeit der Frühen Hilfen mit denen der Frühförderung weiterzuentwickeln. Außerdem sollte geprüft werden, inwieweit durch eine bessere Nutzung von Daten der Frühförderung Rückschlüsse auf Handlungspunkte für die Förderung der Kindergesundheit ermöglicht werden. Hier lautet die Antwort der Landesregierung, dass die geforderte Prüfung noch nicht abgeschlossen sei.
Fazit des Berichtes: Der Landesregierung sind Kinderschutz und Kindergesundheit wichtig; es ist eigentlich schon alles prima; die Angebote müssen nur den Familien besser bekanntgemacht werden und sie müssen besser verzahnt werden. Kein Wort findet sich darüber, dass in manchen Kreisen mehr als die Hälfte der untersuchten Kinder medizinisch relevante Befunde aufweisen, dass in einem Landkreis 55 % der Kinder Sprachstörungen aufweisen, dass in manchen Landkreisen nur 10 % der Kinder mit Förderbedarf optimal versorgt sind und dass die Anzahl der Inobhutnahmen in den letzten Jahren ständig gestiegen ist usw.
Das alles ist der Landesregierung keine Erwähnung wert, außer dass sie die im Landtagsbeschluss vorgeschlagenen Maßnahmen für nicht sinnvoll hält. Ich bin gespannt, wie die Koalitionsfraktionen auf diese schallende Ohrfeige reagieren werden.
Herr Minister Baaske, ich will Ihnen den Glauben an das Gute nicht nehmen. Ich nehme Ihnen auch ab, dass Sie glauben, was Sie sagen. Ich glaube auch, dass es im Bundesministerium für Wirtschaft Studien gibt, die solche Dinge prophezeien, weil man dort nur die offiziellen Zahlen kennt. Hier war von 27 europäischen Ländern, in denen der Mindestlohn funktioniert, die Rede. Da ich familiäre Beziehungen zu einem dieser Länder habe, weiß ich, dass dort Löhne weit unter der Hälfte des Mindestlohns gezahlt werden.
Das taucht natürlich in keiner Statistik auf, weil Ihnen kaum jemand erzählen wird, dass er für so wenig Geld arbeitet, weil er sonst keinen Arbeitsplatz hätte.
Ich bin lange genug in der Politik, um zu wissen: Das Gegenteil von gut ist nicht böse, sondern gut gemeint.
Herr Richter, Sie haben deutlich gesagt, dass wir die Rechtslage anerkennen.
Ist Ihnen bekannt, dass viele Berechnungen der Abwasserzweckverbände falsch sind, weil sie nicht genau trennen zwischen den Investitionen, die allen zugutekommen und für die auch die Altanschließer zahlen müssen, und den anderen Investitionen, die im Abwasserverband getätigt werden? Ist Ihnen ferner bekannt, dass insgesamt die Kostenrechnungen intransparent, oft sogar falsch sind? Muss den Bürgern nicht ein Rechtsweg eröffnet werden, damit sie dagegen vorgehen können?
Herr Abgeordneter Scharfenberg, würden Sie zur Kenntnis nehmen, dass das Thema Verjährung, so wie Sie das beabsichtigt haben, vor Gericht keinen Bestand hätte?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Februar 2010 hat der Landtag die Landesregierung aufgefordert, bis Juni 2011 einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes vorzulegen.
Die eingetretenen Verzögerungen wurden anfangs damit begründet, dass die Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes und die Verabschiedung des behindertenpolitischen Maßnahmenpaketes als Einheit aufgefasst werden und eine Entkoppelung dieses Prozesses nicht zielführend wäre. Der Abgeordnete Maresch wird sich erinnern, es war die Antwort auf seine Anfrage. Der Minister hat weitere Verzögerungsgründe genannt, die uns natürlich bekannt sind. Nun könnte man sagen: Was lange währt, wird gut, und so möchte ich auch mit dem Positiven beginnen.