Frank Thiel

Appearances

6/3 6/5 6/7 6/8 6/9 6/12 6/13 6/15 6/16 6/19 6/22 6/23 6/24 6/26 6/28 6/29 6/30 6/31 6/32 6/33 6/34 6/35 6/36 6/37 6/38 6/39 6/41 6/43 6/45 6/47 6/48 6/49 6/51 6/52 6/54 6/55 6/57 6/58 6/59 6/63 6/64 6/65 6/66 6/67 6/71 6/74 6/75 6/77 6/81 6/83 6/85 6/86 6/87 6/88 6/89 6/90 6/91 6/93 6/94 6/96 6/97 6/99 6/100 6/101 6/103 6/104 6/106

Last Statements

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kunden der freien Berufe! Die Europäische Kommission hat einen Antrag zur Evaluierung der Berufszugangsregeln im Oktober 2013 in den Mitgliedstaaten in Umlauf gebracht, dessen Anliegen nun auch als einen der letzten den Landtag von Sachsen-Anhalt erreicht. Bereits im vorigen Jahr gab es intensive Debatten in anderen Landtagen, im Bundesrat - übrigens auch mit Stimmen unserer Landesregierung - und auch im Bundestag zu diesem durchaus sehr wichtigen Thema.
Aber offenbar ist die Stimme Sachsen-Anhalts noch nicht richtig wahrgenommen worden. Nun wird auf den letzten Metern dieser Regierung noch ein Auftrag zur Reaktion erteilt, der eigentlich schon erledigt ist.
Meine Damen und Herren, die inhaltlichen Botschaften Ihres Antrages sind ziemlich holzschnitt
artig. Einfach Konzepte von Lobbygruppen zu übernehmen, reicht eben nicht aus.
Denn natürlich verkennt die Kommission nicht, dass es länderspezifische Regelungen geben muss. Natürlich verkennt die Kommission in ihrem Evaluierungsauftrag nicht, dass Beschränkungen beim Zugang zu freien Berufen und bei deren Ausübung allenfalls zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor unqualifizierten Dienstleistungserbringern erfolgen, ohne damit den freien Zugang und die Berufsausübung von Personen aus anderen Mitgliedstaaten unionsrechtswidrig auszuschließen oder zu behindern. Aber sie fragt, wie auf neue Entwicklungen zu antworten ist.
Unsere Fraktion ist selbstverständlich für den Erhalt der hohen Qualität der freien Berufe und deren Unabhängigkeit. Freie Berufe und auch das Handwerk sind ein wichtiger Teil der modernen Dienstleistungsgesellschaft. Weil diese Dienstleistungen ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen dem Dienstleister und dem Kunden voraussetzen - zum Beispiel zwischen Arzt und Patient oder zwischen Rechtsanwalt und Mandant -, sind hohe Anforderungen an die persönliche Eignung notwendig. Die Kosten- und Honorarordnungen sichern zudem, dass es einen Qualitäts- und nicht einen Preiswettbewerb gibt.
EU-Bestrebungen, die bestehenden Regelungen über die Ausübung freier Berufe zu kippen, lehnen wir ab.
Aber, meine Damen und Herren, Gebühren- und Honorarordnungen sind von Zeit zu Zeit zu aktualisieren, um neue Entwicklungen und Herausforderungen zu berücksichtigen. Das ist doch unstrittig. Auch wir sind für ein qualitätsorientiertes Leistungsbewertungssystem und nicht für Vergütungen, die sich primär dem Preiswettbewerb fügen. Vernünftige Honorarordnungen sind für die freien Berufe genauso wichtig wie gute Tarife für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Ähnliches gilt übrigens auch für Mindesteinkommen für Existenzgründer oder Soloselbständige. Auch sind bestimmte staatliche Regelmechanismen notwendig; denn freie Berufe sind nicht mehr geschützt, wenn sie dem Markt allein überlassen werden.
Aber, meine Damen und Herren, es entwickeln sich auch neue Berufsbilder. Gerade im Zeitalter der Digitalisierung gilt es mehr und mehr, dies zu berücksichtigen.
In der Evaluierungsphase wäre Gelegenheit, die Handwerksnovelle von 2004 auf den Prüfstand zu
stellen, mit der die Meisterpflicht für 53 Gewerke aufgehoben wurde. Wir sollten nämlich auch die Kehrseite der Medaille beleuchten;
denn in diesen Gewerken gibt es jetzt viele Soloselbständige mit geringer Wettbewerbsfähigkeit, wenig Personal und kaum Auszubildenden.
Meine Damen und Herren! Beizubehalten sind auf jeden Fall das System der dualen Ausbildung und der Meisterbrief. Darauf haben wir uns in diesem Landtag mehr als einmal verständigt und wir haben klare Beschlüsse dazu gefasst.
Wir kritisieren, dass sich Ihr Antrag ausschließlich an die Bundes- und die europäische Ebene richtet. Auch im Lande selbst ist der Dialog mit den Interessenverbänden über notwendige Veränderungen kontinuierlich fortzuführen.
Die Fraktion DIE LINKE muss in dieser Frage dieser Regierung keinen Auftrag mehr erteilen. Denn die Messen in Richtung Brüssel sind alle schon gesungen; bis Januar sind die Evaluierungen abzuschließen. Trotzdem werden wir Ihren Antrag nicht ablehnen, sondern uns der Stimme enthalten, weil die Auflistung dessen, was der Landtag zu reglementierten Berufen alles beschließen soll, eine Mischung aus richtigen Feststellungen und dem Festhalten an starren Regeln beinhaltet. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Leimbach, ich weiß nicht, wer von uns beiden hier heute - ich möchte es einmal für mich in Anspruch nehmen - der größere Wahlkämpfer ist.
Ich sage Ihnen einmal meine Meinung: Ich hätte diesen parlamentarischen Untersuchungsaus
schuss am liebsten gar nicht gehabt.
Aber die Sache stank im Sommer 2013 dermaßen gen Himmel, dass wir uns im Parlament alle einig waren, dieses Thema aufzugreifen, nachzugucken, nachzufragen, unsere Vermutungen zu formulieren und dann zu entscheiden, wie die Dinge in dem - heute vorgelegten - Abschlussbericht zu bewerten sind.
Das hat sicherlich mit Wahlkampf zu tun, ohne Zweifel; in 45 Tagen haben wir Landtagswahlen. Aber es ließ sich auch beim 13. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss gar nicht vermeiden.
Ich weiß nicht, worauf Sie hinauswollen. Sie haben sich in Ihrer Rede mehrfach hin und her gewandt und mal das eine, mal das andere betont.
Um das vielleicht einmal kurz zusammenzufassen: Wir waren uns in unseren Bewertungen zu großen Teilen einig. Teil 1 der Bewertung war unstrittig. Bei den Teilen 2 und 4 haben wir ein paar Dinge anders wahrgenommen; wir haben unsere abweichenden Bewertungen vollständig niedergelegt. Beim Teil 3 waren wir uns weitestgehend einig. Beim Teil 5 hatten wir unterschiedliche Auffassungen.
Darüber kann man reden. Aber zu sagen, der Ausschuss habe nichts gebracht, Herr Leimbach, das ist einfach zu kurz gegriffen. Ich habe ein ganz anderes Verständnis von unserer Arbeit.
Wir waren doch einmütig der Auffassung, dass es in der Tätigkeit der IBG und in der Managementführung durch GoodVent zum Teil gravierende Mängel gab. Das steht doch in dem Untersuchungsbericht, der mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen beschlossen wurde.
Dennoch waren wir uns einig: Die Vergabe von Risikokapital bleibt ein wichtiger Gesichtspunkt auch der künftigen Wirtschaftsförderung des Landes, gerade weil wir wenig Leute mit tiefen Taschen haben, die bereit sind, privates Geld in unsere einheimischen Unternehmen zu bringen.
Wir haben festgestellt, dass sich die Ausschussmitglieder über die generelle Bewertung der Mängel und Versäumnisse einig waren. In der politischen Bewertung und den Schlussfolgerungen traten zwar Unterschiede zutage. Aber das wird keinen verblüffen, weder im Lande noch in diesem Parlament.
Wir konnten zwei von drei Berichtsteilen nicht zustimmen: zum einen weil - wie etwa beim Thema „Zinsnachlass“ - per Mehrheitsbeschluss Schriftstücke aufgenommen wurden, die zu keinem Zeitpunkt als Beweismittel eingeführt worden sind - erinnere an Ihre mahnenden Worte in Bezug auf die StPO; die haben Sie dabei nicht eingehalten -,
zum anderen weil das Handeln von Landesregierung und Landesbediensteten zum Teil grundsätz
lich anders bewertet wurde und daraus unterschiedliche Schlussfolgerungen resultierten.
Wir hatten durchaus unterschiedliche Ansichten zu den vorliegenden Verträgen, auch zu den verdeckten privaten Geschäften des Beteiligungsmanagers unter Einsatz öffentlicher Mittel.
Meine Damen und Herren! Nach unserer Auffassung - darin sind wir uns, glaube ich, alle einig - haben die Organe der IBG, die die Geschäftsführung der IBG bzw. die GoodVent hätten kontrollieren können, namentlich der Beteiligungsausschuss und der Aufsichtsrat, dies unzureichend getan.
Auf rechtswidrig eingegangene Beteiligungen wäre man bei einer aufmerksamen und sorgfältigen Tätigkeit in diesen Gremien gestoßen und hätten sie vermeiden können. Private Geschäfte hätten bei sorgfältiger Überprüfung zwar nicht sofort unterbunden werden können. Die Verträge waren so, wie sie waren; dazu sage ich später noch etwas. Aber diese Geschäfte hätten aufgedeckt werden können.
Immer wieder sind wir bei den Zeugenbefragungen auf die Nichteinhaltung der Beteiligungsgrundsätze gestoßen. Das betraf zum Beispiel den Status als kleines oder mittleres Unternehmen. Auch hatte man fragwürdige Ansichten zu der Frage, welche Innovationen eigentlich für eine Risikokapitalfinanzierung geeignet sind. Mehr als 30-mal hat man sich mit für Sachsen-Anhalt bestimmten Geldern an Unternehmen außerhalb unseres Landes beteiligt.
Fragwürdig waren auch die Rettungsaktionen für ein einzelnes Unternehmenskonstrukt, die Firmengruppe Schloss Neugattersleben. Selbst in den Protokollen wurden als Entschuldigung für die Verletzung der Beteiligungsvorschriften die Worte „politische Entscheidungen“ gebraucht.
Politik griff als Rettungsanker in die Wirtschaft ein. Was hätten wir uns anhören müssen, hätten wir so etwas gefordert.
Schließlich wurden die Gelder in eine GmbH geschoben, an der das Land auch noch beteiligt war, um über verdeckte Finanzierungen Altlasten abzulösen. Diese Finanzierungen erfolgten mit Mitteln, die nicht mehr für Projekte mit tatsächlichen Förderzielen zur Verfügung standen.
Wie konnte es dazu kommen? - Wir haben festgestellt, dass die in Aufsichtsrat und Beteiligungsausschuss entsandten Vertreter von Finanz- und Wirtschaftsministerium keine ausreichenden Kenntnisse über das Beteiligungs- und Risikokapitalgeschäft hatten. Weiterbildungen dazu fanden kaum statt.
Natürlich haben die Vertreter in den Sitzungen Fragen gestellt. Aber die Investmentmanager der IBG
und später der GoodVent hatten alle Trümpfe in der Hand, um vorgeschlagene Entscheidungen durchzusetzen.
Daneben gab es Mängel in der Kommunikation mit den Fachressorts und zwischen den Ministerien, die offenbar bis heute nicht behoben sind, wie der uns zugestellte Schriftwechsel zu den Aktenfunden der letzten Wochen beweist.
Wir sahen aber auch eine mangelhafte wirtschafts- und finanzpolitische Steuerung, Evaluation und Kontrolle der Zweckerreichung durch die beiden Fachministerien. Ich wiederhole hier, was alle Vorredner gesagt haben: Immer wieder wurden Hinweise des Landesrechnungshofes nicht ausreichend ernst genommen.
Zum System von der Osten haben wir einiges gesagt. Auch Herr Meister und Herr Leimbach haben dazu etwas formuliert. Wie das System beschaffen war, das wäre noch interessant zu überprüfen. Aber die Frage ist: Wer hat diesen Systemausbau überhaupt erst ermöglicht?
Herr von der Osten - ich will das gern betonen - hat als Manager geschickt alle Facetten genutzt, um in klar abgegrenzten Geschäftsbereichen, aber auch in Grauzonen der Vertragsgestaltung seine privaten Geschäfte zu realisieren. Wozu soll ich ihm an dieser Stelle einen Vorwurf machen?
Die Einwerbung von privatem Kapital war immer schon schwierig. Auf einmal hatte das Team 20 Millionen € in der Hand. Es hat sich herausgestellt, dass dieses Geld das Eigentum von nur drei Leuten war, die mit dem IBG-Konstrukt seit Jahren verbandelt waren.
Uns ist bei der Untersuchung der 2006/2007 durchgeführten Vergabe an das private Management aufgefallen, welchen Einsatz leitende Beamte dieses Landes leisteten, um Herrn von der Osten unbedingt zu halten. So wurde von den zuständigen Beamten nicht geprüft, wer denn die Investoren seien, die keinen anderen Fondsverwalter als ihn akzeptieren würden. Die Ausschreibung verlief formal ordnungsgemäß, und GoodVent gewann.
Die Hausleitungen - also die Minister und die Staatssekretäre - wurden über das Ausschreibungsverfahren nur minimal informiert. Am besten war es wohl, sie außen vor zu lassen.
In Windeseile wurde nach der Landtagswahl im Jahr 2006 das sogenannte Kompetenzteam gegründet, übrigens an genau dem Tag, an dem die neuen Minister Bullerjahn und Haseloff in ihre Ämter berufen wurden. Man wollte keine Zeit verlieren.
Lediglich vor der Kabinettsentscheidung wurde im Aufsichtsrat kurz darüber gesprochen, ob alles richtig gelaufen sei, was natürlich bejaht wurde.
Meine Damen und Herren! Das Ziel der Privatisierung - nämlich den Erhalt und den Ausbau des Kapitalstocks zu sichern sowie 20 Millionen € privates Kapital einzusetzen - wurde nicht erreicht. Es war im Gegenteil für das Land ein teures Vergnügen mit ständiger Nachschusspflicht. Aber Geld dafür war offenbar stets vorhanden.
Sie haben Recht: Der Ausschuss konnte nicht aufklären, welche persönlichen Interessen hinter Beamtenentscheidungen standen, das Management zu privatisieren. Aber eigenmächtiges Handeln bleibt festzuhalten - ob aus Ahnungslosigkeit oder mit Berechnung, das war nicht aufzuklären.
Wir teilen die Einschätzung des Landesrechnungshofes, dass das Wirtschafts- und das Finanzministerium mit verantwortlich waren für das kollektive Versagen der IBG. Für uns ist das ein Beispiel für die nachlässige und wenig zielgerichtete Verwendung öffentlicher Mittel. Hier schließt sich der Kreis zum 13. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte Sie auf die Schlussfolgerungen aufmerksam machen, die die Fraktionen aus der Ausschussarbeit zu ziehen empfehlen. Stichpunktartig seien folgende Punkte genannt, bei denen wir uns mit allen Fraktionen im Wesentlich einig sind:
Erstens. Risikokapital soll ein Instrument der Wirtschaftsförderung bleiben.
Zweitens. Die öffentliche Kontrolle muss intensiviert werden.
Drittens. Die Aufgaben des IBG-Geschäftsführers müssen neu definiert werden. Es ist bedauerlich, dass ein ehemaliger Präsident des Landesrechnungshofes bei der Besetzung dieser Position nur dritte Wahl war.
Viertens. Die Arbeit von Aufsichtsrat und Beteiligungsausschuss und deren Kontrolle gegenüber dem Geschäftsbesorger sind zu professionalisieren.
Fünftens ist festzustellen: Beteiligungsmanagement ist nicht nur privat möglich, sondern kann durchaus auch mit Mehrheitsbeteiligung der öffentlichen Hand erfolgen.
Herr Meister und ich haben uns die Akten angeschaut, die einen Tag vor der letzten Sitzung gefunden wurden. Das hat zwar keine neuen Erkenntnisse gebracht. Aber eine Tatsache war für mich interessant: Alle Akten, die wir als Ausschuss bekommen haben, wurden durch die Investmentmanager sozusagen sorgsam vorbereitet. Uns ist nur das überstellt worden, was wirklich dem Untersuchungsauftrag entsprach. Ich will niemandem etwas unterstellen. Ich habe auch keine Prüfungsmöglichkeiten gehabt. Aber ist es
nicht verständlich, dass ein gewisses Misstrauen übrigbleibt, wenn die Akten so aufbereitet worden sind?
Deswegen, meine Damen und Herren, haben wir gesagt: Es ist wichtig, die Vorgänge in der neuen Legislaturperiode weiter zu untersuchen. Aus Zeitgründen - das haben Sie selbst gesagt - konnten wir Mehrfachbefragungen nicht durchführen. Wir sollten auch das Vergabeverfahren 2014/2015 in diese Untersuchung einzubeziehen. Zu prüfen ist tatsächlich, ob die neuen Akten Anhaltspunkte für weitere Untersuchungen bieten.
Die möglichen wirtschaftlichen Schädigungen von Unternehmen durch Beteiligungen über IBG-Fonds haben wir nur ansatzweise untersucht.
Ihre Aussage, Herr Miesterfeldt, ein Drittel davon wäre möglicherweise berechtigt - das kann man als offenes Problem stellen. Es gilt aber, noch einmal zu hinterfragen, wie es tatsächlich war.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch wenn es nicht so scheint, bleibt aus unserer Sicht als Gemeinsamkeit festzuhalten, dass im Untersuchungsausschuss eine kollegiale und offene Arbeitsatmosphäre herrschte, was im parlamentarischen Raum bei solch schwierigen Themen keine Selbstverständlichkeit ist. - Vielen Dank.
Zu meiner letzten Rede in diesem Hohen Hause als Mitglied des Landtages.
Meine Damen und Herren! Als ich zu meinem 50. Geburtstag meiner Familie und meinen Freunden verkündete „Wenn es gut geht, werde ich in wenigen Wochen Mitglied des Landtages sein“, da haben mich alle ungläubig angeschaut - nach der Devise: Was soll das? Hast du eigentlich nichts Besseres zu tun? Hast du noch irgendwelche Zeitreserven?
Als ich vor einiger Zeit demselben Personenkreis erklärte, dass ich nicht mehr für den Landtag kandidieren werde, gab es das gleiche ungläubige Staunen: Was, du willst aufhören? Das nehmen wir dir nicht ab.
Hinter diesem Statement stecken drei Botschaften.
Botschaft eins: Auch mit 50 kann man noch etwas Vernünftiges werden.
Auch ohne das Klischee zu bedienen: Politik wird vorrangig von alten Männern mit weißen Haaren betrieben.
Botschaft zwei: Die Leidenschaft, Politiker zu sein, kann entfacht werden, und man wird sie nicht so leicht wieder los.
Botschaft drei: Es ist dennoch Zeit, sich neuen Herausforderungen und neuen Aufgaben zu stellen. Ich habe in diesen 14 Jahren in diesem Hause viele nette Kolleginnen und Kollegen auch aus anderen Parteien kennengelernt. Eine aus der eigenen fand ich besonders nett und habe sie auch geheiratet.
Ich habe in diesen Jahren eine ganze Menge dazugelernt, obwohl ich mich vor 25 Jahren aus der Politik zurückgezogen hatte. Damals begann ein vollständiger Umbruch in meinem Leben, anfangs Zusammenbruch eigener Ideale, dann Absturz in die Perspektivlosigkeit, aber auch neugewonnenes Vertrauen in die eigene Kraft und unternehmerische Selbstbestimmtheit. Unvollkommenheit in der Gesellschaft führte mich wieder in die Politik zurück, bestimmte mein Handeln für einen Weg in eine gerechte Welt. Denn Sachsen-Anhalt ist mir nicht egal; es ist auch mein Land.
Welchen Charme hat bei mir diese wiederentdeckte Rolle als Politiker besonders entwickelt? - Einmal, neugierig zu sein auf Alternativen zu bisher Gehandhabtem. Zweitens neugierig zu bleiben auf das, was man angestoßen hat und auf seine Wirkungen. Drittens Neugier zu wecken auch auf Unbekanntes.
Meine Damen und Herren! Vielfach bin ich auch gefragt worden: „Wieso kommst Du mit diesen oder jenen in diesem Hohen Haus so gut zurecht?“ Das ist manchmal völlig unverständlich. Bei bestimmten Personen
hat man so seine Aversionen. Aber ich glaube, das ist das Geheimnis dahinter. Ich bin der Auffassung, gerade bei gegensätzlichen Auffassungen ist es wichtig, in der Politik auch Vertrauen aufzubauen.
Wie kann man das tun? - Es ist das Zuhören, das sich Hineinversetzen in andere, das Aufnehmen und Verarbeiten ihrer Argumente, um auch vor allem die eigene Überzeugungskraft mit zu schärfen.
Was ganz wichtig ist, vor allem die eigenen Ideen auf die Richtigkeit zu prüfen. Das ist das eigentlich Entscheidende. Es gibt immer Alternativen in dieser komplexen Welt. Da reichen einfache Antworten oftmals nicht aus. Aber man ist ja gerade wieder dabei, zu sagen, die einfachen Antworten, die reichen aus.
Ein solches Herangehen führt auch dazu, dass man sich weniger damit beschäftigt, seinen Job zu
behalten, sondern vor allem damit, ihn auszufüllen. Zumal es die alte Lebensweisheit gibt - das gebe ich gerne im parlamentarischen Raum weiter -: Ein Kompromiss ist eigentlich erst dann perfekt, wenn keine der Parteien zufrieden ist, aber die Mehrheit mit dem Ergebnis leben kann.
Der Philosoph Seneca sagte einst:
„Glücklich ist nicht, wer andern so vorkommt, sondern wer sich selbst dafür hält.“
In diesem Sinne ist auch heute für mich ein glücklicher Tag. Denn es war mir immer eine Ehre, Landespolitiker zu sein. Deshalb wünsche ich all denen, die erneut kandidieren, viel Erfolg auf diesem Weg. Natürlich denken Sie richtig, dass ich den Kolleginnen und Kollegen links von mir ein besonders großes Plus wünsche. Aber lassen Sie es mich wie folgt formulieren: Ich wünsche Ihnen allen ein solches Ergebnis, das widerspiegelt, wie Ihre Arbeit vor Ort von den Wählerinnen und Wählern geschätzt wird.
Zum Schluss möchte ich einen dreifachen Dank aussprechen. Erstens den sichtbaren und unsichtbaren Geistern des Hauses, den Mitarbeitern des Landtages von der Hausspitze mit dem Direktor beim Landtag sowie den Leitern der Abteilung Parlamentarische Dienste und der Abteilung Verwaltung bis hin zu den Saaldienern, die uns immer gut betreut haben, den Protokollanten, den Ausschusssekretärinnen, dem GBD, an der Pforte oder wo auch immer. Sie haben die Voraussetzung für unsere Arbeit geschaffen.
Zweitens. Als Wirtschaftspolitiker habe ich vier Minister kennengelernt: Horst Rehberger, Reiner Haseloff, Birgitta Wolff, Hartmut Möllring - ganz unterschiedliche Charaktere. Die Rolle der Opposition ist nun einmal die Kontrolle der Regierung und sozusagen mehr Kritik als Lob. Das war nicht immer einfach, aber ich denke, uns hat die Aufgabe geeint, dass wir gemeinsam das Beste für das Land wollten.
Für was ich dankbar bin, das ist die Tatsache, immer wenn ich es wollte, auch Einblicke in die Arbeitsweise des Ministeriums bekommen zu haben, Fragen offen anzusprechen und auch Antworten zu bekommen. Dabei ging es nicht nur um einzelne Fördermittelbescheide - ich hätte unter Umständen wahrscheinlich mehr nachfragen sollen -, sondern es ging immer um strategische Aufgaben in der Wirtschaftspolitik.
Der dritte Dank geht an euch als Parlamentarier aus allen Fraktionen. Warum? - Ihr habt mich immer wieder herausgefordert, das Beste zu geben und eine Menge dazuzulernen. Wir hatten als Wirtschaftspolitiker interessante Debatten mit Detlef Gürth und Ulli Thomas, Katrin Budde, Tilman Tö
gel und Ronald Mormann, Christoph Erdmenger, Olaf Meister und Lutz Franke oder auch mit den als Strippenzieher bezeichneten PGF aus drei Legislaturperioden. Das hat wirklich Spaß gemacht und hat mich unwahrscheinlich bereichert. Meine Verbeugung gilt euch allen.
Danke. - Die flächendeckende Versorgung mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen ist vor dem Hintergrund der zunehmenden Digitalisierung eine wichtige Voraussetzung für die Entwicklung einer wettbewerbsfähigen Volkswirtschaft. Die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Next-Generation-Access-Breitbandausbaus in Sachsen-Anhalt“ setzen die Rahmenbedingungen für eine entsprechende Förderung.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie sollen mit den derzeitigen Fördermodalitä
ten synchrone Bandbreiten zur Verfügung gestellt werden, die Voraussetzung für eine reibungslose und ohne zeitintensive Übertragungslücken funktionierende Unternehmenskommunikation sind?
2. Gibt es Kommunen in Sachsen-Anhalt, die laut
oben genannter Richtlinien nicht förderfähig sind?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Notwendigkeit der Einsetzung des 13. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses und der damit verbundene Untersuchungsauftrag wurden durch eine intensive dreijährige Arbeit dieses Ausschusses belegt und umfänglich bestätigt. Dem berechtigten Interesse der Öffentlichkeit an der vollständigen Aufklärung von Sachverhalten, die in ursächlichem Zusammenhang mit öffentlich bekannt gewordenen Vorgängen hinsichtlich eines möglichen Fördermittelbetrugs in Sachsen-Anhalt standen, wurde damit im Wesentlichen Rechnung getragen.
Die Mehrzahl der bekannt gewordenen Fakten war zunächst ausschließlich über die Medien bzw. durch deren Recherchen öffentlich bekannt geworden. Die Landesregierung, ihre Ministerien und die ihnen nachgeordneten Behörden ließen zu diesem Zeitpunkt nur ein geringes Maß an Offenheit hinsichtlich der Aufklärung der Sachverhalte erkennen.
Im Ergebnis der Untersuchungen konnten die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE im 13. PUA
dem durch den Ausschussvorsitzenden vorgelegten Berichtsteil C zu den Ergebnissen der Untersuchung und zur Bewertung durch den Untersuchungsausschuss in keiner Weise zustimmen,
weil die Welt der Fördermittelvergabe eben nicht in Ordnung war, wie es dort auf - netto - zwei Seiten - es waren, sage und schreibe, 58 Zeugenvernehmungen - zusammengefasst - oder treffender gesagt: zusammengeschrumpft - wurde.
Es war für bisherige PUA-Verhältnisse eine durchaus singuläre Leistung,
sich in der Bewertung weder auf konkrete Zeugenaussagen sowie Aktenvorlagen zu beziehen, noch sich anhand bekannter Fakten zu einer Bewertung hinreißen zu lassen.
Bis heute sind Sie, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen der Koalition, letztendlich den Beweis für Ihre Behauptungen in Ihrem Bewertungsteil schuldig geblieben.
Wir teilen somit die bewertenden Aussagen des vorliegenden Abschlussberichtes in keinem Punkt. Es gibt absolut keine Deckungsgleichheit, die vorliegenden Bewertungen gehen strikt auseinander.
Wir haben hierbei völlig andere Maßstäbe und Kriterien angesetzt, welche in unserem dem Abschlussbericht angefügten Sondervotum mehr als deutlich zur Geltung kommen. Wir kommen letztlich zu einem anderen Ergebnis und zu anderen Konsequenzen und Schlussfolgerungen. Und wir belegen dies durch Zeugenaussagen in öffentlichen Sitzungen sowie aus den uns zur Verfügung gestellten Akten, lieber Kollege Borgwardt. Lesen bildet manchmal.
Folgende Grundaussagen wurden unsererseits getroffen: Die im Einsetzungsbeschluss zum Ausdruck kommenden Vorwürfe und Behauptungen haben sich nach unserer Auffassung partiell als begründet erwiesen.
Durch ungenügendes oder zögerliches Handeln oder Unterlassen der Landesregierung, insbesondere im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wissenschaft und Wirtschaft - ehemals Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - und der nachgeordneten
Behörden, wurde zumindest fahrlässig ein über viele Jahre laufender Fördermittelmissbrauch begünstigt.
Die schnelle Reaktion auf personelle Engpässe hätte erheblich dazu beitragen können, Fördermittelvergaben einschließlich deren Bewertungsverfahren sowie Verwendungen im Bereich der Arbeitsmarktförderung rechtmäßig und damit gesetzeskonform zu realisieren und einem Missbrauch langfristig vorzubeugen.
Vorhandene Kontroll- und Reaktionsmöglichkeiten hinsichtlich der Bewilligung oder Verwendung von Fördermitteln sind somit als nicht hinreichend einzuschätzen. Ein Mitzeichnungsrecht des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit existierte nicht, ebenso wenig standardisierte Berichtspflichten an das Ministerium ab einem bestimmten Auftragsvolumen oder einer bestimmten Beschäftigungszahl. Das Ministerium erhielt lediglich die Bearbeitungsliste und die Quartalsstatistiken zur Kenntnis, um einen Überblick über die Anträge und die Höhe der Fördermittel zu erhalten.
Mechanismen sowie auch Fehlstellen, die zu diesem Missbrauch geführt haben, wurden nicht oder nur ungenügend erkannt und demzufolge auch nicht oder nur in einem geringen Ausmaß verändert bzw. beseitigt.
Wir sprechen in diesem Zusammenhang von einer gepflegten Nichtverantwortung der jeweiligen politischen Hausspitzen,
und dies übrigens nicht nur in einem Ministerium und nicht nur von einem Minister oder Staatssekretär, wie auch im Problemfall IBG sichtbar wurde. Reihenweise konnten sich Minister oder Staatssekretäre nicht erinnern, wenn es um konkrete Details ging. Man war schließlich für das „große Ganze“ zuständig und hatte unbegrenztes Vertrauen in das Tun handelnder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Daraus erklärt sich auch die Weigerung, politische Konsequenzen zu ziehen.
Da steht schon die Frage im Raum, wer eigentlich in einem Ministerium den politischen Hut - insbesondere auch mit Blick auf die zu entscheidenden Detailfragen sowie auf das Tun oder Unterlassen der Mitarbeiterinnen -auf hatte und hat. Man konnte sich öfter nicht des Eindrucks erwehren, dass mancher Minister, mancher Staatssekretär sich lieber in den Windschatten der Entscheidungen seiner Mitarbeiter gestellt hatte, als selbst Verantwortung zu tragen und zu übernehmen. Dabei wurde gern vergessen, dass ein Minister die Gesamtverantwortung für sein Ressort trägt. Das lässt sich nicht delegieren.
Die Landesregierung war offensichtlich nicht in der Lage und auch nicht gewillt, alle notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, um dem Missbrauch von Fördermitteln vorzubeugen, ihn einzugrenzen oder gar zu vermeiden.
Da hilft es auch nicht, wenn man, wie der Kollege Thomas jüngst bei MDR Sachsen-Anhalt, erklärt, der heutige Ministerpräsident sei seiner Verantwortung nachgekommen, als festgestellt wurde, dass es kriminelle Vorgänge gab.
Er habe das sofort zur Anzeige gebracht und sofort die Staatsanwaltschaft eingeschaltet.
Lieber Kollege Thomas, wir müssen zeitweise in unterschiedlichen Ausschüssen gesessen haben.
Denn es konnte sich keiner der Zeugen so recht erinnern, wer eigentlich die Anzeige gestellt hat, nicht einmal der Ministerpräsident selbst. Selbst der leitende Staatsanwalt ging davon aus, dass die Ermittlungen von Amts wegen begannen, nach Gesprächen mit dem Privatermittler Jüngling und den Verantwortlichen der IHK in Dessau.
Mangelnde Sensibilität bezüglich der Korruptionsanfälligkeit, ungenügende Präventions- und Aufklärungsmaßnahmen sowie ein fehlendes Berichtswesen haben die kriminellen Machenschaften in einzelnen Unternehmen und Firmen bei der Fördermittelbeantragung und -verwendung unwissentlich befördert.
Eine zumindest mittelbare Beeinflussung auf die durch das Landesverwaltungsamt zu realisierenden Fördermittelverfahren seitens der Landesregierung war darin zu erkennen, dass sogenannte Bitten, Hinweise und Empfehlungen von Mitgliedern der Landesregierung allein schon aufgrund ihrer Stellung von den Betroffenen nicht als solche eingeordnet wurden. Nach deren Wahrnehmung trugen sie den Charakter verbindlicher Vollzugsanweisungen, von Weisungen bzw. sogar von Erlassen, und wurden dementsprechend nicht infrage gestellt, sondern nahezu bedingungslos unterstützt und umgesetzt, selbstverständlich im Rahmen der vorgegebenen Verordnungen.
Meine Damen und Herren! Eine gewisse Verwunderung gab es in der öffentlichen Wahrnehmung darüber, dass wir bei der Bewertung eines möglichen CDU-Parteispendenskandals eher zurückhaltend reagiert haben. Nun, das ist kein Wunder. Maßgebliche Zeugen haben von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht, sodass die Spendenpraxis nicht vollständig aufgeklärt und
die Vermutungen nicht widerlegt werden konnten. Nicht mehr und nicht weniger.
Wir wollen hier seriös die Tatsachen und nicht die Vermutungen bewerten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Abschließend muss festgestellt werden, dass es durch die Versetzung des ehemaligen leitenden Staatsanwaltes an das Finanzgericht Sachsen-Anhalt zu einer, wenn auch nicht erheblichen, zeitlichen Verzögerung in den Ermittlungen des gegenständlichen Verfahrens gekommen ist.
Diese Verantwortung haben Zeugen innerhalb dieses Komplexes nicht völlig ausräumen können bzw. teilweise sogar bestätigt. Jedoch liegen keine direkten Anhaltspunkte und Beweise dafür vor, dass es sich um unübliche Verfahrensabläufe im Ministerium für Justiz und Gleichstellung und den ihm nachgeordneten Behörden gehandelt hat.
Folglich ist festzustellen, dass die Landesregierung, insbesondere das Ministerium für Justiz und Gleichstellung, keinen zielgerichteten Einfluss darauf genommen hat, eine zügige und umfassende Aufklärung möglicher Fördermittelbetrugsfälle mittels einer unzureichenden personellen Ausstattung zu verhindern. Dennoch bleibt anzuzweifeln, dass die Landesregierung, insbesondere das Ministerium für Justiz und Gleichstellung, alles getan hat, um mittels ausreichender personeller Ausstattung die Ermittlungen zügig und vor allem zeitnah abzuschließen.
Ähnliches lässt sich für den Verantwortungsbereich des Ministeriums für Inneres und Sport einschließlich des Landeskriminalamtes und der Ermittlungsgruppe „Sponsor“, konstatieren. Personalknappheit bestand seit jeher, in jedem Ermittlungsverfahren. Jedoch aufgrund des durch die Landesregierung in den zurückliegenden Jahren praktizierten ersatzlosen Personalabbaus hatte sich die Personalsituation auch in den genannten Bereichen des Ministeriums für Inneres und Sport erheblich zugespitzt. Dieser Zustand führte unweigerlich auch zu Abstrichen in der zu realisierenden Ermittlungsarbeit. Es wurden infolgedessen in Absprache mit der Staatsanwaltschaft Schwerpunkte und Ermittlungsrichtungen festgelegt, sodass nicht jedem Tatvorwurf bis ins Detail nachgegangen wurde, Ressourcen gebündelt wurden und anhand dessen die notwendige Ermittlungsarbeit durchgeführt wurde.
Welche Schlussfolgerungen aus dem Fördermittelskandal zu ziehen sind, das, meine Damen und Herren, können Sie sehr gut in unserem Sondervotum nachlesen.
Wichtig ist für uns, dass bei künftigen Vergaben die gesamte Praxis der Fördermittelvergabe auf den Prüfstand gestellt wird, dass bei allem, was
die Fragestellung der Arbeit mit öffentlichen Mitteln betrifft, öffentlich Rechenschaft abzulegen ist und dass dem mehr als bisher eine angemessene Aufmerksamkeit gewidmet wird. Es darf nicht länger darum gehen, nach formalen Kriterien möglichst viele Mittel möglichst schnell zu verteilen; es bedarf vielmehr einer verbindlichen Strategie für den Einsatz öffentlicher Fördermittel. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Kollege Steppuhn, Sie haben vorhin, als Sie ein Beispiel genannt haben, gesagt, dass es auch Unternehmer gab, die in diese Machenschaften hineingeschliddert sind. Sie wollen doch nicht ernsthaft behaupten, dass die Justiz unseres Landes Unschuldige verurteilt?
Ich muss also den Weg der Intervention gehen, lieber Uli Thomas, obwohl es besser gewesen wäre, du hättest die Fragen an dieser Stelle beantwortet. Man sollte Fragen nicht ausweichen, auch wenn sie noch so kritisch sind.
Also: Sie haben das Thema der öffentlichen Kontrolle angesprochen. Wir haben in unseren Schlussfolgerungen dafür plädiert, wie wichtig es uns ist, dass genau gemeinsam nach Wegen gesucht wird, wie man diese Kontrollmechanismen schärfer gestalten kann, um von vornherein bestimmten Fördermittelmissbräuchen begegnen zu können. Das war gewissermaßen die Aufgabenstellung, die der parlamentarische Untersuchungsausschuss nach unserer Auffassung mit geleistet hat.
Dann besteht eben die Frage der öffentlichen Vergabe von Fördermitteln, der Transparenz, zu sagen, welche Mittel werden wo, wie, wann verteilt, dass man auch darüber spricht. Dann wäre es vielleicht nicht dazu gekommen, dass in den Unternehmen, die davon betroffen waren, die Beschäftigten gar nicht gewusst haben, was mit ihnen an dieser Stelle veranstaltet wird. Also, das Thema ist, Transparenz, Öffentlichkeit herzustellen.
Wir haben immer wieder die Forderung erhoben, wer mit öffentlichen Mitteln arbeitet, der soll auch
öffentlich Rechenschaft ablegen. Das ist für uns der beste Weg.
Es ist nicht immer eine Frage der personellen Konsequenzen.
Natürlich wäre es besser gewesen, wenn mit bestimmten Mechanismen mehr Vor-Ort-Kontrollen stattgefunden hätten. Dann hätte man die Dinge beizeiten aufdecken können. Ansonsten würde man dem Weg Tür und Tor öffnen zu sagen, wir vergeben und kontrollieren gar nicht mehr. Das wäre auch falsch. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber Peter Rotter und lieber Andreas Steppuhn, ihr müsst euch mit Blick auf diesen Antrag nicht gegenseitig beweihräuchern.
Dies war auch nicht das Thema in der Diskussion. Ich muss an dieser Stelle den Ursprungsantrag in Erinnerung rufen. Es ging um das Thema „Begrenzung von Befristung bei Arbeitsverträgen“.
Minister Bischoff sagte, dies sei ein wichtiges und aktuelles Thema, welches aufgegriffen werden müsse, und es sei an der Zeit, das Thema der sachgrundlosen Befristung einer Änderung zuzuführen.
Kollegin Lüddemann und Kollege Steppuhn waren sich darin einig, dass auch ihre Bundestagsfraktionen hinter diesem Ansinnen stehen und die Verfahren bei der Genehmigung von Befristungen oder von Verlängerungen befristeter Arbeitsverhältnisse durchaus diskussionswürdig sind.
Im Rahmen der ersten Beratung über diesen Antrag verlangte selbst Kollege Rotter zu Recht in der Diskussion, dass gerade die vorgeschlagenen Änderungen im Gesetz „einer durchaus intensiven fachlichen und differenzierten Betrachtung“ im Fachausschuss bedürften. Ich habe Sie wörtlich zitiert. Deshalb wurde der Antrag überwiesen.
Jetzt haben Sie den Vortrag der Berichterstatterin gehört. Sie haben vielleicht die Beschlussempfehlung gelesen und schauen jetzt alle wie die Bauern in Michail Soschtschenkos Erzählung „Die Kuh im Propeller“, nämlich finster, auf das Papier und fragen sich: Wovon redet das Väterchen hier vorn eigentlich?
Denn das Wort Befristung taucht in Ihrer Beschlussempfehlung nur an einer Stelle auf, nämlich in der Überschrift und im eigentlichen Text überhaupt nicht mehr.
Wenn die intensive fachliche und differenzierte Betrachtung nur darin bestand, festzustellen, dass noch weiterer Klärungsbedarf besteht oder die Landesregierung noch Zeit braucht - - Es muss doch wohl drin sein, dass das Parlament der Regierung einen klaren Auftrag erteilt, meine Damen und Herren.
Aber das ist eben nicht möglich. Dann nützt es leider nichts, wenn Koalitionspartner mit den Ketten rasseln. Vielleicht fällt ein wenig Rost herunter, aber mehr passiert nicht.
So, meine Damen und Herren, kann ein Land nicht vorangebracht werden. So wird es am Anker festgehalten oder an eingeschlagenen Pflöcken festgebunden, wie wir neulich auf dem Parteitag der CDU hören konnten.
Die vorliegende Beschlussempfehlung enthält
durchaus wichtige Ansätze, denen ich auch zustimmen möchte, beispielsweise gute Arbeit, Sozialpartnerschaft, Tarifautonomie, Gesundheits
management, Ablehnung des Missbrauchs von Werkverträgen. Diese Dinge sind alle richtig.
Aber, meine Damen und Herren, jetzt kommen wir auf den Punkt: Diese Ansätze machen Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz erforderlich, beispielsweise mit Blick auf die Werkverträge - das muss man sich vor Augen halten -, und berühren nicht das in unserem Antrag genannte Teilzeit- und Befristungsgesetz.
Laut unserer Geschäftsordnung ist es eigentlich nicht statthaft, während der Antragsberatung einen Antragsgegenstand auszutauschen. Daher können wir der Beschlussempfehlung des Ausschusses nicht zustimmen. Wir werden sie ablehnen und gerade das muss drin sein. - Vielen Dank.
Ich beantworte sie liebend gern.
Nein, ich habe - -
Wir haben den Antrag natürlich gestellt, um in der Sache voranzukommen und nicht um Befindlichkeiten zwischen den Parteien auszutauschen.
Meine Damen und Herren! Ich erinnere noch einmal an die Diskussion, die wir zu diesem Punkt geführt haben. Es herrschte große Einigkeit darüber, dass im Teilzeit- und Befristungsgesetz Dinge verändert werden müssen. Selbst die CDU hat gesagt, jawohl, wir wollen uns der Diskussion stellen.
Sie können dann aber im Ausschuss nicht den schlanken Fuß machen und sagen, wir reden jetzt einmal über etwas anderes; denn das ist gerade nicht das richtige Thema. So geht es nicht, meine Damen und Herren.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das ist doch mal eine Gelegenheit, zum Thema „Klare Verhältnisse und keine Experimente“ hier im Parlament zu sprechen!
Bei der Behandlung unseres Antrages war nämlich die Frage entscheidend: Wie gehen wir mit dieser Bundesratsinitiative um, die offenbar in den Kellern des Bundesrates ruhte und die niemand gerne mit spitzen Fingern anfassen möchte?
Aber „erledigt“ heißt noch nicht „zurückgezogen“, meine Damen und Herren. Deshalb wurde schon bei der Behandlung im Oktober deutlich, dass zwar die Vertreter der Landesregierung im zuständigen Fachausschuss eine klare Position gezeigt haben - Herr Minister Bischoff. Allerdings erklärte Ministerin Kolb auf Nachfrage des Kollegen Scharf, dass das konkrete Abstimmungsverhalten erst dann festgelegt wird, wenn es im Bundesrat zur Sprache kommt. Deshalb wollte unsere Fraktion, dass mit dieser Beschlussfassung des Landtages der Regierung ein klarer Auftrag erteilt wird, denn eine Regierung arbeitet im Auftrag des Parlamentes und nicht umgekehrt.
Unsere Fraktion, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und auch die SPD haben ihre Meinung klar artikuliert: Ein solcher Vorstoß ist abzulehnen.
Nun, die Bedenkenträger der CDU wollten ihre Meinung nicht kundtun. Kollege Rotter sprach bei der Einbringung davon, dass die Sache doch
schon längst erledigt sei; Sie haben es heute wiederholt. Aber das ist sie eben nicht.
Ich ziehe daraus die Schlussfolgerung: Die CDUFraktion wollte nicht, dass ein klarer Beschluss gegen die Einschränkung gewerkschaftlicher Rechte gefasst wird.
In diesem Sinne, meine Damen und Herren, sind Sie auch den Ansprüchen Ihres berühmten Wirtschaftspapieres gerecht geworden, in dem ein Schreckensszenario von Mitbestimmungsrechten für Arbeitnehmer, der Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen oder der Prüfung von Kinderarbeit bei der Beschaffung an die Wand gemalt wird. Dabei gehe ich noch nicht mal auf die Bedrohung der Unternehmen durch linke Politik mit ständigen Sichtverbindungen in Toiletten nach außen ein.
Nein, meine Damen und Herren, ich bin auch hierbei für eine klare Sprache. Es geht um das Einlullen durch das Eigenlob, wie wichtig der CDU die Arbeitnehmerrechte seien, um dann einiges zu unternehmen, um diese auszuhöhlen. Das ist der eigentliche Grund.
Umso unverständlicher ist mir, dass das mancher Gewerkschaftskollege noch nicht mitbekommen hat.
Man sollte den lieben Reiner nicht ermuntern, Gas zu geben, sondern es gehört sich, beim lieben Reiner ordentlich auf die Bremse zu treten.
In diesem Sinne bitte ich um Ablehnung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales. Das ist eine klare Ansage. - Vielen Dank.
Laut Medienberichten aus der Kalenderwoche 45 erhält der Backwarenhersteller Lieken für die Neuerrichtung eines Werkes in Wittenberg, bei gleichzeitiger Schließung des Werkes in Weißenfels, Fördermittel in Höhe von 11,25 Millionen € vom Land Sachsen-Anhalt. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus Weißenfels sollen Arbeitsplätze am mehr als 100 km entfernten neuen Standort angeboten worden sein; zu welchen Bedingungen, ist unklar.
Ich frage die Landesregierung:
1. In welcher Höhe hat das Land Fördermittel für
die Neuinvestition in Wittenberg in Aussicht gestellt oder bewilligt?
2. Im Falle einer in Aussicht gestellten oder er
folgten Fördermittelbewilligung: Inwiefern hat das Land qualitative Kriterien (zum Beispiel Einkommenshöhe, Vollzeitbeschäftigung, un- befristete Arbeitsverhältnisse, Übernahme und Beschäftigung von Auszubildenden) an die in Wittenberg entstehenden Arbeitsplätze geknüpft, um am neuen Standort gleich- oder höherwertige Arbeitsplätze zu schaffen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wahlkampfthemen auf parlamentarischem Weg aufzurufen ist eigentlich verpönt, obwohl uns gemeinsam in den vergangenen Wochen immer wieder der Zwischenruf „Wahlkampf! Wahlkampf!“ erreichte. Es ist aber nun einmal eine unbestrittene Tatsache, dass wir mitten im Wahlkampf sind.
Wir wollen mit unserem heutigen Antrag das Parlament nicht nur auf Mittel und Methoden des laufenden Wahlkampfs einstellen, sondern auch den Versuch unternehmen, die viel zitierte Fairness auf den Prüfstand der Realität zu stellen.
Gerade deshalb scheint es uns angebracht, diesen Antrag hier und heute zu diskutieren und auch darüber abzustimmen, ohne das Verfahren durch irgendwelche Ausschusssitzungen unnötig zu verlängern.
Was ist der Anlass? - In den vergangenen Wochen und Monaten konnten wir feststellen, dass in den unterschiedlichsten Ministeriumsbereichen die Welle der Fördermittelbescheide anschwoll. Früher sagte man auch - beispielsweise im 13. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss -: Es entsteht ein Stau.
Nach wie vor häufen sich Beschwerden, dass auch bewilligte Bescheide, besonders dann, wenn es Vereinbarungen gibt, ihren Weg zum Empfänger mit der Auszahlung der Gelder nicht finden. Muss man denn immer auf die gute Tante Ministerin oder den guten Onkel Minister warten, damit zu einem geeigneten Termin in persönlicher Anwesenheit gewichtiger Personen und medienwirksam das Füllhorn ausgeschüttet werden kann?
Meine Kollegin Dr. Paschke hat in der vergangenen Landtagssitzung mit einer Kleinen Anfrage, aber offensichtlich mit großer Wirkung die Problemlösung angefragt. Vom antwortgebenden Mi
nister Bischoff wurde umgehende Information zugesagt, auch die Weitergabe der durch die Ministerien aufgelisteten Problemfälle. - Das war am 16. Oktober 2015.
Zunächst passierte gar nichts. Dann gab es Nachfragen. Dann kam die Antwort, jedes Ministerium müsse in eigener Verantwortung antworten. Dann folgte das Vertrösten auf Ende der kommenden Woche für die Liste aus dem Ministerium für Arbeit und Soziales. Dann ein Ultimatum und daraufhin die gestrige Zusage, die Liste heute an die Fragestellerin auszuhändigen. Das ist dann auch passiert. Fest steht jedenfalls: Ende Oktober 2015 ist die Landesregierung offensichtlich immer noch nicht willens und in der Lage, offene Zuwendungsbescheide aufzulisten.
Da stellt sich die Frage: Aus welchen Gründen werden diese zurückgehalten? - Man könnte den Schluss ziehen, diese sollen unter Verletzung des Neutralitätsgebotes der Landesregierung als Wahlkampfmittel in den letzten Wochen vor der Wahl eingesetzt werden.
Meine Damen und Herren! Wenn es auch vielfach keinen Anspruch auf Fördermittel gibt, so ist dieses Merkmal noch lange kein Freibrief, diese nach Gutdünken oder von besonderen Gunsterweisungen abhängig zu verteilen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Weder das Grundgesetz noch die Verfassung unseres Landes verbieten Regierungshandeln in der Öffentlichkeit in zeitlichem Zusammenhang mit einem Termin zur Landtagswahl. Diese sehen also kein generelles Verbot vor.
Zur rechtlichen Bewertung von Aktivitäten eines Mitgliedes der Landesregierung, die auf Außenwirkung gegenüber dem Bürger abzielen, muss daher die bundesverfassungsrechtliche Grundsatzentscheidung von 1977 herangezogen werden. Diese lautet, dass es einer Regierung sein möglich sein müsse, über ihre Entscheidungen und Maßnahmen zur Ermöglichung einer verantwortlichen Teilhabe des Bürgers an der politischen Willensbildung im Wege einer Öffentlichkeitsarbeit zu informieren. Nicht weniger, aber vor allem auch nicht mehr.
Den Gegenpol zu diesen Rechten bilden die vom Bundesverfassungsgericht herausgearbeiteten Schranken, nämlich das Neutralitätsgebot als Ausfluss des Demokratieprinzips einerseits sowie der Grundsatz der Chancengleichheit andererseits. Insofern ist verfassungsrechtlich anerkannt, dass es nicht Aufgabe der Regierung sein kann, in den Parteienwettbewerb und die Wahlen einzugreifen.
Es obliegt ausschließlich den Parteien, der Regierung für die kommende Legislaturperiode eine Basis zu schaffen. Die Regierung selbst hat diese Auseinandersetzung im Hinblick auf das strikte Verfassungsgebot der Neutralität und Nichtintervention eben nicht zu führen.
Dem zuwiderlaufendes, auf Wahlbeeinflussung gerichtetes parteiisches Einwirken von Staatsorganen zugunsten oder zulasten am Wahlkampf beteiligter politischer Parteien oder Bewerber verletzt nach den Kriterien des Bundesverfassungsgerichts das Schutzgut der Freiheit der Willensbildung des Volkes und damit das Demokratieprinzip.
Dabei ist es wichtig festzuhalten, dass die Landesregierung in der gesamten Legislaturperiode grundsätzlich diesem Neutralitätsgebot unterliegt, nicht nur im Wahlkampf. Jedoch: Je näher ein Wahltermin rückt, umso enger ist das Neutralitätsgebot auszulegen.
Das Bundesverfassungsgericht bejahte in dem Grundsatzurteil von 1977 die Frage, ob die Bundestagswahl 1976 durch die als Öffentlichkeitsarbeit bezeichnete Kampagne mit Anzeigen in Zeitungen und Bilanzbroschüren der damaligen Bundesregierung beeinflusst wurde. Gleichzeitig wurde durch das Gericht die überragende Wichtigkeit des im Grundgesetz verankerten Grundsatzes von freien und unabhängigen Wahlen für die Demokratie festgestellt. Die Wählerinnen und Wähler sollen sich frei, offen und unbeeinflusst durch Staatsorgane ihre eigene Meinung bilden können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sowohl das Neutralitätsgebot als auch das Gebot der Chancengleichheit gelten für die gesamte Wahlperiode. Allerdings ist laut einem in diesem Jahr veröffentlichten Gutachten aus Brandenburg mit dem Herannahen des Wahltermins von einer erhöhten Wahrscheinlichkeit der wahlbeeinflussenden Wirkung parteiergreifender Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit auszugehen, an deren Neutralität dementsprechend zunehmend höhere Anforderungen zu stellen sind.
Es ist sowohl bei uns als auch in anderen Bundesländern gelebte Praxis, den Zeitraum von fünf Jahren vor einer Wahl als Vorwahlzeitraum zu betrachten und die sechs Wochen vor der Wahl als sogenannte heiße Phase des Wahlkampfes.
Des Weiteren wurde durch verschiedene Urteile von Landesverfassungsgerichten, zum Beispiel aus dem Saarland oder Bremen, festgestellt, dass bei dem Begriff Öffentlichkeitsarbeit neben publizistischen Erzeugnissen auch regierungsamtlich organisierte, an die Öffentlichkeit gerichtete Veranstaltungen als Öffentlichkeitsarbeit zu verstehen sind.
Meine Fraktion ist der Meinung, dass es gerade vor dem Hintergrund zweier laufender parlamenta
rischer Untersuchungsausschüsse zu eventuellen Unkorrektheiten bei der Fördermittelvergabe dringend notwendig ist, auch nur den Anschein einer Einflussnahme durch die Landesregierung zu vermeiden, um keinen weiteren Imageschaden für das Land zu verursachen.
Deswegen sollte gerade die Landesregierung im Zeitraum von fünf Monaten vor der Wahl die öffentlichkeitswirksame Übergabe von Zuwendungsbescheiden, die Veröffentlichung von Bilanzbroschüren und ähnlichen Publikationen unterlassen.
Deshalb haben wir in unserem Antrag vier Forderungen artikuliert, die der Landtag der Landesregierung als Verhaltenskodex für die Wahlkampfzeit auferlegen möge. Das gilt nicht nur für die sogenannte heiße Phase von sechs Wochen vor dem Wahltermin, sondern auch für den Vorwahlkampf, der mit fünf Monaten charakterisiert ist. Wir sind also schon mittendrin.