Guten Morgen, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen Mitglieder des Hohen Hauses und Gäste! Die freudige Unruhe und schon im Saal befindlichen Blumensträuße deuten auf ein freudiges Ereignis hin. Ich darf bekanntgeben, dass das Mitglied des Landtages von Sachsen-Anhalt, unsere Kollegin Krimhild Niestädt am heutigen Tag Geburtstag hat. Ich gratuliere herzlich im Namen des Hohen Hauses.
Ich wünsche Ihnen alles erdenklich Gute. Ich bedanke mich für die angenehme Zusammenarbeit. Alles Gute im neuen Lebensjahr. Herzlichen Glückwunsch!
Es ist Freitag der 13. Bevor wir in die 29. Sitzungsperiode einsteigen, möchte ich Ihnen allen, liebe Kolleginnen und Kollegen in allen Fraktionen, den Mitarbeitern in den Fraktionen und den vielen fleißigen Händen, die in diesem Jahr unter den erschwerten Bedingungen der Baumaßnahme sehr professionell und hervorragend zusammengearbeitet haben, Dank sagen.
Es war nicht einfach, weil ständig Bau- und Gebäudeteile gesperrt sind und Technik im laufenden Betrieb erneuert werden muss. Das ist so wie eine Operation am offenen Herzen ohne Narkose. Dennoch hat das in einer erstaunlich guten Qualität und fairen Zusammenarbeit in diesem Jahr funktioniert. Dafür liegt ein ganz kleiner symbolischer Gruß auf Ihren Tischen, womit ich Ihnen und allen Beteiligten herzlich danken möchte.
Wir setzen nunmehr die 29. Sitzungsperiode fort. Wir beginnen die heutige Beratung mit dem Tagesordnungspunkt 24. Danach folgen die Tagesordnungspunkte 12, 13 und 14.
Je Fraktion sind zehn Minuten Redezeit vorgesehen worden. Die Fraktionen debattieren in der Reihenfolge CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Zunächst hat für die Antragstellerin Herr Abgeordneter Kurze das Wort.
ten geahnt haben, wurde Anfang der letzten Wochen zur Gewissheit. Mit der Reform der Rundfunkfinanzierung zum 1. Januar 2013 weg von einem geräteabhängigen Gebührenmodell hin zu einem geräteunabhängigen Beitragsmodell erzielen die 22 öffentlich-rechtlichen Fernsehfunk- und 64 Hörfunkveranstalter beträchtliche Mehreinnahmen.
Um es gleich vorweg zu sagen: Die CDU-Fraktion steht für die bewährten Strukturen in unserer Fernsehlandschaft. Dazu gehört selbstverständlich auch und gerade der öffentlich-rechtliche Rundfunk. Aber wir sagen ganz deutlich, meine sehr verehrten Damen und Herren, das Ziel der Reform der Rundfunkfinanzierung war, die Finanzierungsbasis des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bei 7,5 Milliarden € zu stabilisieren. Von Mehreinnahmen war keine Rede.
Nach den Schätzungen der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, besser bekannt als KEF, sind in der laufenden Gebührenperiode 2013 bis 2016 jedoch Mehreinnahmen von rund 1 Milliarde € zu erwarten. Der Intendant des Deutschlandradios Willi Steul soll am Freitag in der letzten Woche eine Größenordnung von 1,15 Milliarden € zumindest nicht mehr dementiert haben. Damit tritt sehr wahrscheinlich ein, was viele Anstalten vor der Reform bestritten und die CDU-Fraktion befürchtet hat. Man hat die Reform der Rundfunkfinanzierung nicht auf Kante genäht, sondern ist in finanzieller Hinsicht auf Nummer sicher gegangen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Geschäftsgrundlage der Reform der Rundfunkfinanzierung war eindeutig. Erstens sollte es mehr Beitragsgerechtigkeit und einfachere Verfahren im privaten Bereich geben. Anstatt jedes Fernsehgerät und jedes Radio einzeln bezahlen zu müssen, gilt jetzt: eine Wohnung - ein Beitrag.
Das war, ist und bleibt richtig; denn vor der Reform mussten die Nutzer von Fernseh- und Radiogeräten auch für diejenigen mitbezahlen, die ausschließlich Computer oder Smartphone nutzen. Der Computergucker konnte bei der GEZ einfach darauf verweisen, dass er keinen Fernseher habe, und nutzte gegebenenfalls die Mediathek im Internet. Der Smartphone- und Tablet-Hörer machte deutlich, dass er kein Radio habe und das Deutschlandradio, wenn gewünscht, mit einer App seiner Wahl konsumiere.
Das war nicht gerecht. Diese Ungerechtigkeit hat die Reform beseitigt. Deswegen wäre es nur gerecht, die ehrlichen Beitragszahler nun zu belohnen. Beitragsgerechtigkeit nicht nur der Sache nach, sondern auch der Höhe nach zu schaffen ist ein Gebot der politischen Fairness. Das bedeutet, den ehrlichen Beitragszahlern die Beiträge zurückzugeben, die sie zuviel bezahlt haben; denn mindestens genauso eindeutig war die zweite Prämis
se der Reform. Sie sollte nicht zu Mehreinnahmen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk führen, sondern das Beitragsaufkommen stabilisieren.
Medienberichte, nach denen es Mehreinnahmen geben soll, liegen seit Oktober 2013 vor. Erst war von 80 Millionen € die Rede. Dann waren 500 Millionen € im Gespräch. Seit dem 3. Dezember wandert die Zahl 1 Milliarde € durch die Blätterwelt. Am 4. Dezember 2013 erklärte der Vorsitzende der KEF Heinz Fischer-Heidlberger offiziell bei ARD und ZDF, die KEF geht davon aus, dass es zu einer Absenkung des Beitrags kommen kann.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn nun die dafür zuständige unabhängige Kommission Senkungspotenziale sieht, dann kann die Politik nicht einfach sagen, nein, wir sehen diese Potenziale nicht. Ich darf deswegen für unsere Fraktion erklären: Auch wir gehen davon aus, dass es zu einer Absenkung des Beitrags kommt, wenn sich die jetzt bekannt gewordenen Informationen und Zahlen bestätigen.
Für einen solchen Schritt sprechen aus der Sicht unserer Fraktion vier Gründe. Erstens. Der von der KEF für die laufende Beitragsperiode 2013 bis 2016 anerkannte Mehrbedarf der öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten beläuft sich nicht auf 1 Milliarde €, sondern auf 304 Millionen €. Das bedeutet, nach den jetzt vorliegenden Erkenntnissen bezögen die Anstalten bis zum Jahr 2016 rund 700 Millionen € mehr. Deswegen sind klare Maßgaben des Landtages gefasst worden, der am 10. November 2011 beschlossen hat - ich darf aus der Drs. 6/566 zitieren -:
„Etwaige sich im Zuge der Reform ergebende Mehreinnahmen sind für eine Entlastung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen zu nutzen.“
Zweitens. Mit der Reform wurde im privaten Bereich ein klares und einfaches System geschaffen: eine Wohnung - ein Beitrag. Im nicht privaten Bereich hat man keine einfache und klare Regelung gefunden. Die Regelung „eine Betriebsstätte - ein Beitrag“ gibt es nicht. Die Folge ist, dass der selbständige Handwerksmeister viermal veranlagt wird, erstens als Privatperson, zweitens für seine Betriebsstätte, drittens für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und schließlich für seine Lieferfahrzeuge.
Genau aus diesem Grund hat der Landtag - Kollege Borgwardt wird sich noch daran erinnern - schon am 9. Dezember 2010, also vor der Unterzeichnung des Staatsvertragsentwurfes, darauf hingewiesen, dass der Rundfunkbeitrag im Falle des Zustandekommens einer Evaluierung durch eine unabhängige Stelle unterzogen werden muss. Der Landtag hat außerdem deutlich gemacht, dass
insbesondere die Veranlagung von nicht privaten, gewerblich genutzten Kraftfahrzeugen nicht der Idee eines geräteunabhängigen Beitragssystems entspricht.
Mit der Ratifizierung des Staatsvertrages am 10. November 2011 hat der Landtag dann beschlossen - ich zitiere -:
„Der Landtag betont die Notwendigkeit, die Anknüpfungstatbestände der Beitragserhebung des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages auf Grundlage des 19. KEF-Berichtes auf ihre finanziellen Auswirkungen und Ausgewogenheit hin zu untersuchen. Der Landtag erwartet insbesondere, dass a) die Einbeziehung von nicht privaten, gewerblich genutzten Kraftfahrzeugen gemäß Artikel 1 § 5 Abs. 2 Nr. 2 dieses Staatsvertrages mittelfristig entfällt.“
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn Ministerpräsident Haseloff in der „FAZ“ am 5. Dezember feststellt, dass er bei einer Entlastung der Beitragszahler insbesondere auch die gewerbliche Wirtschaft im Blick hat, dann hat er völlig Recht und er hat dafür die volle Unterstützung der CDULandtagsfraktion. Sollten sich die Unwuchten zulasten der gewerblichen Wirtschaft im Rahmen der Evaluierung bestätigen, muss es hierbei zu einer finanziellen Nachbesserung zugunsten der Unternehmen kommen.
Wir begrüßen es ausdrücklich, dass der Evaluierungsprozess bereits eingeleitet wurde. Mit dem Institut für Wirtschaftsförderung steht ein unabhängiges Institut bereit. Der 19. Bericht der KEF wird voraussichtlich am 26. März 2014 veröffentlicht und dann den Regierungschefs der Länder zugeleitet.
Drittens. Eine Beitragssenkung wäre ein Schritt in Richtung mehr Akzeptanz für den öffentlichrechtlichen Rundfunk. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Bundestagswahl hat doch bewiesen, wer Steuererhöhungen und steigende Belastungen für die Menschen will, findet keine Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern - und das völlig zu Recht.
Das ist auch beim Rundfunkbeitrag nicht anders. Deshalb kann eine moderate Absenkung bei einer klaren Präzisierung des Auftrags die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sogar verbessern.
Wir als CDU-Fraktion sagen daher ganz klar, wir unterstützen alle Bestrebungen, mit denen die Qualität der Programme im öffentlich-rechtlichen
Rundfunk weiterentwickelt werden kann, damit den Beitragszahlern ein erkennbarer Mehrwert für ihr Geld geliefert wird. Aber eine Logik der permanenten Beitragserhöhungen kann und darf es nicht geben, meine sehr verehrten Damen und Herren. Das führt mich auch schon zum vierten Grund.
Eine schnelle Beitragssenkung würde die Ausgabendisziplin stärken und somit auch den eigentlichen Kernauftrag des öffentlichen Rundfunks.
Das Alleinstellungsmerkmal des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist die qualitativ hochwertige Information und Wissensvermittlung. Mit einer Beitragssenkung würde dieses Prinzip gestärkt; denn wir würden der Gefahr vorbeugen, dass überschüssiges Beitragsaufkommen unnötig verplant wird.
Ich nenne als Beispiel das ZDF. Das ZDF hat nach einem Bericht des „Handelsblattes online“ vom 18. November 2013 im kommenden Jahr einen Etat von rund 2,063 Milliarden €. Das ist so viel wie noch nie. Trotz dieser Mehreinnahmen wird aber mit einem Verlust von 94 Millionen € im Jahr 2014 gerechnet; denn die Ausgaben belaufen sich auf 2,157 Milliarden €. Der Grund ist die Häufung von Sport- und Großereignissen im kommenden Jahr wie die Olympischen Spiele in Sotschi, die Fußball-WM in Brasilien und die Leichtathletik-WM. In der Vergangenheit sind Mittel mit dem Kultur- und Informationsbereich in die Unterhaltungsbereiche Sport und Fernsehen verlagert worden.
Ich komme zum Beispiel ARD. Die ARD hat nach einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ vom 24. Oktober 2013 im letzten Jahr 361 Millionen € für ihre Sport- und Übertragungsrechte und 444 Millionen € für eigene Filmproduktionen ausgegeben.
Diesen rund 800 Millionen € stehen rund 175 Millionen € für die Nachrichtenredaktion „ARD Aktuell“ und die Auslandsberichterstattung gegenüber.
- Drei. Gut. Wer bietet mehr? - Die digitalen Spartenkanäle von ARD und ZDF machen in der laufenden Beitragsperiode immerhin 265 Millionen € aus; eine Einschaltquote von 0,3 % steht dem gegenüber.