Michael Friedrich
Appearances
4/3
4/4
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Last Statements
Johannes Lichdi, GRÜNE 11690
Dr. Michael Friedrich, Linksfraktion 11690
Enrico Bräunig, SPD 11691
Dr. Jürgen Martens, FDP 11692
Dr. Albrecht Buttolo, Staatsminister des Innern 11693
Abstimmungen und Änderungsanträge 11694
Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 4/15826 11694
Abstimmung und Ablehnung 11694
Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 4/15826 11694
Abstimmung und Ablehnung 11694
Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 4/15826 11694
Abstimmung und Ablehnung 11694
9 2. und 3. Lesung der Entwürfe – Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Kleingartenvereinen und die Führung der Gemeinnützigkeitsaufsicht
Drucksache 4/15107, Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD
Drucksache 4/15746, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Landwirtschaft
Gesetz zur Freistellung der Kleingärten von der Erhebung kommunaler Beiträge, Verbrauchs- und Aufwandssteuern (Sächsisches Kleingartenfreistellungsgesetz – SächsKleingFreistG)
Drucksache 4/3553, Gesetzentwurf der Linksfraktion
Drucksache 4/15795, Beschlussempfehlung des Innenausschusses
Volker Bandmann, CDU 11695
Klaus Bartl, Linksfraktion 11696
Margit Weihnert, SPD 11697
Klaus Bartl, Linksfraktion 11697
Margit Weihnert, SPD 11698
Klaus Bartl, Linksfraktion 11698
Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion 11698
Klaus Bartl, Linksfraktion 11698
Volker Bandmann, CDU 11698
Klaus Bartl, Linksfraktion 11698
René Despang, NPD 11699
Tino Günther, FDP 11699
Michael Weichert, GRÜNE 11700
Dr. Albrecht Buttolo, Staatsminister des Innern 11701
Klaus Bartl, Linksfraktion 11702
Dr. Albrecht Buttolo, Staatsminister des Innern 11702
Klaus Bartl, Linksfraktion 11702
Dr. Albrecht Buttolo, Staatsminister des Innern 11702
Abstimmungen und Änderungsanträge 11702
Änderungsanträge der Linksfraktion, Drucksache 4/15824 11702
Volker Bandmann, CDU 11703
Klaus Bartl, Linksfraktion 11703
Abstimmungen und Ablehnungen 11703
Abstimmungen und Ablehnungen Drucksache 4/3553 11703
Abstimmungen und Zustimmungen Drucksache 4/15746 11703
Abstimmung und Annahme des Gesetzes 11703
10 2. Lesung des Entwurfs Gesetz zur Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen im Freistaat Sachsen
Drucksache 4/12533, Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Drucksache 4/15771, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Familie, Frauen und Jugend
Elke Herrmann, GRÜNE 11704
Alexander Krauß, CDU 11705
Freya-Maria Klinger, Linksfraktion 11706
Kristin Schütz, FDP 11708
Frank Kupfer, Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft 11709
Abstimmungen und Ablehnungen 11709
Erklärung zu Protokoll 11709
Frank Kupfer, Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft 11709
11 2. Lesung des Entwurfs Gesetz zur Stärkung der Unabhängigkeit und der Rechte des Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen
Drucksache 4/15206, Gesetzentwurf der Linksfraktion
Drucksache 4/15775, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Familie, Frauen und Jugend
Horst Wehner, Linksfraktion 11710
Heiner Sandig, CDU 11711
Kristin Schütz, FDP 11711
Elke Herrmann, GRÜNE 11711
Frank Kupfer, Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft 11712
Abstimmung und Ablehnung 11712
Erklärungen zu Protokoll 11712
Kristin Schütz, FDP 11712
Frank Kupfer, Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft 11713
Nächste Landtagssitzung 11713
Eröffnung
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist unbestreitbar, die freien Wählergemeinschaften sind ein fester Bestandteil der kommunalen Demokratie. Gerade die jüngsten Kommunalwahlen haben das noch einmal eindrucksvoll bestätigt.
Damit stellt sich die Frage, ob nicht das, was auf der kommunalen Ebene – übrigens seit vielen Jahren – gut läuft und zu beobachten ist, nicht auch auf der Landesebene ermöglicht und erleichtert werden sollte, wie das der Gesetzentwurf der GRÜNEN Fraktion völlig zu Recht bezweckt.
Wir als Linke sagen: Ja, den Wählergemeinschaften sollte der Zugang zum Landtag deutlich erleichtert werden. Ja, denn politischer Wettbewerb belebt die Demokratie. Meine Fraktion hat bisher jede parlamentarische Aktivität unterstützt und allein in dieser Wahlperiode nicht weniger als sieben Gesetzentwürfe eingebracht, die darauf gerichtet sind, die Partizipation der Bürgerinnen und Bürger zu unterstützen und politische Willensbildungsprozesse zu fördern sowie den demokratischen Willensbildungsprozess zu bereichern.
Für uns sind die verschiedenen Wählervereinigungen auf der kommunalen Ebene bereits jetzt geachtete und ernst zu nehmende Wettbewerber. Es gibt wirklich keinen Grund, auf der Landesebene eine andere Einschätzung zu treffen. Wir jedenfalls haben keine Angst vor politischem Wettbewerb. Das sage ich wegen der damit verbundenen Konkurrenz ganz deutlich, die zu den Landtagswahlen antreten wird, auch wenn wir selbstverständlich für die eigene Partei um das bestmögliche Ergebnis werben. Deshalb tragen meine Partei und meine Fraktion ohne Wenn und Aber die Zielstellung des Gesetzentwurfes der GRÜNEN mit,
die notwendige gesetzgeberische Klarstellung vorzunehmen, wie das übrigens auch die deutliche Mehrzahl der Experten bei der Anhörung am 30. April 2009 festgestellt hat, darunter auch Prof. Dr. Werner Patzelt von der CDU, der nachgerade ein feuriges Plädoyer für diese gesetzliche Klarstellung gehalten hat.
Nun aber doch einige kritische Worte, zunächst zum Timing. Die Zeitabläufe zur Wahlvorbereitung haben Sie, Kollege Hamburger, erwähnt. Auch hier setzt eine Kritik meiner Fraktion an. Wenn man böswillig wäre – ich bin es nicht –, würde man zu der Feststellung kommen, dass die heutige Behandlung am 24. Juni 2009, also, etwas mehr als acht Wochen vor der Landtagswahl, eigentlich ein Anachronismus ist. Schließlich hat der Landeswahlausschuss vor nur wenigen Tagen auch ohne den Gesetzentwurf der GRÜNEN, das muss hier einmal gesagt werden, einem der drei landesweiten Zusammenschlüsse der Freien Wähler, nämlich den Freien Sachsen/Allianz unabhängiger Wähler den juristischen Status einer Partei zugestanden, womit die Teilnahme zumindest dieses Zusammenschlusses an der diesjährigen Landtagswahl problemlos möglich ist.
Kurz und gut: Freie Wählervereinigungen können bereits jetzt, wenn sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen, die im Landeswahlgesetz definiert sind, problemlos nicht nur Wahlkreiskandidat(inn)en stellen, sondern auch als Listenvereinigung an den Landtagswahlen teilnehmen. Auch das hat die Anhörung noch einmal überzeugend bestätigt.
Ein Ersuchen eines weiteren Zusammenschlusses Freier Wähler wurde abgelehnt, weil dieser Zusammenschluss nicht bereit war, sich auf den juristischen Status einer Partei einzulassen, und ein dritter Zusammenschluss verzichtet – zumindest in diesem Jahr – auf die Teilnahme an den Landtagswahlen. – So weit der mir bekannte Sachstand.
Nun haben Sie, Kollege Lichdi, natürlich recht, wenn Sie die CDU und die SPD dafür kritisieren, dass sie dieser von Ihnen angeregten vorgezogenen Sondersitzung des Innenausschusses zwecks Anhörung nicht zugestimmt haben. Wir als Linke wären dazu gern bereit gewesen, das wissen Sie auch. Die Mehrheiten waren andere. Aber das ist nur die halbe Wahrheit.
Ich verstehe nicht – Kollege Lichdi, auch Kollege Gerstenberg und vor allem Kollegin Hermenau –: Sie kennen doch die Terminstaffel der Wahlvorbereitung zum 5. Sächsischen Landtag seit anderthalb Jahren ganz genau. Warum lassen Sie sich auf solch ein wackliges Vorhaben ein? Warum liefern Sie sehenden Auges der CDU, die nicht das geringste Interesse hat, hier zu einer Gesetzesänderung zu kommen, und der SPD, die vielleicht Interesse hätte, aber nicht darf, eine regelrechte Steilvorlage, um Ihren Gesetzentwurf abzulehnen und ihn mit einem vorgeschobenen Argument ins Aus zu befördern? Ich verstehe das nicht. Wenn Ihnen, Kollege Lichdi, das Anliegen eine echte Herzensangelegenheit gewesen wäre, dann hätten Sie diesen Gesetzentwurf spätestens ein Jahr vor den Landtagswahlen einbringen müssen, damit eine gründliche Beratung möglich ist, –
Selbstverständlich, aber ich möchte meinen Satz noch beenden.
– und Sie hätten sich nicht auf ein von vornherein aussichtsloses Unterfangen eingelassen, womit Sie zumindest den bösen Anschein erwecken, dass Sie billigend in Kauf nehmen, die Wählervereinigungen zu instrumentalisieren. – Bitte schön.
Seien Sie es!
Ich kann Ihnen die Geschichte noch einmal seitenweise erzählen, aber ich muss ein wenig auf meine Kolleginnen und Kollegen Rücksicht nehmen, die heute auch noch sprechen wollen. Selbstverständlich habe ich das mitbekommen. Meine entscheidende Aussage war: DIE LINKE war trotz immensen Arbeitspensums des Innenausschusses für eine zusätzliche Sondersitzung, um Ihren Gesetzentwurf im sitzungsfreien Monat April beraten zu können. Das hätte die Sache vorangebracht.
Ob Sie mir jetzt immer noch böse sind, weiß ich nicht. Ich will Sie gerade loben, denn Sie, Kollege Lichdi, haben immerhin veranlasst – auch auf unsere Kritik hin –, dass Ihr ursprünglicher Gesetzentwurf in zwei – oder sogar drei – wichtigen Punkten nachgebessert wird, auch heute mit dem Änderungsantrag. Das will ich gar nicht ver
schweigen. Ursprünglich haben Sie den Gesetzentwurf nach dem Motto geschrieben: „Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass“. Die Wählervereinigungen waren sozusagen etwas Edleres, etwas Besonderes, nicht so etwas Schlechtes wie die Parteien.
Sie können doch nachher hier sprechen, Kollege Lichdi.
Sie haben jetzt explizit klargestellt, dass Wählervereinigungen, wenn sie an den Landtagswahlen teilnehmen wollen und können, den juristischen Status einer Partei erlangen. Ob das nun ihrem politischen Selbstverständnis entspricht oder nicht – also, dem Selbstverständnis der Wählervereinigungen –, das ist schnuppe. Sie haben diese Klarstellung vorgenommen und damit einen zentralen Kritikpunkt beseitigt.
Sie haben weiterhin den Unsinn beseitigt, dass die Wählervereinigungen hinsichtlich der Wahlkampfkostenrückerstattung gegenüber den Parteien privilegiert werden sollten. Ursprünglich sollten ja bekanntlich 2 Euro und für die Parteien nur 85 Cent pro Stimme gezahlt werden. Diesen Unsinn haben Sie wieder herausgenommen, auch wenn das in Rheinland-Pfalz Platz greift. Also, das war wirklich verkehrt.
Sie haben das beseitigt, und da Sie meine Rede schon vorher kannten: Kompliment, Kollege Lichdi, Sie haben den dritten und wesentlichen Kritikpunkt – nicht nur von mir, sondern zum Beispiel auch von der Sachverständigen Frau Dr. Heike Merten oder auch von Herrn Prof. Werner Patzelt – nicht beseitigt. Ich verstehe nicht, warum Sie nicht wenigstens Wahlprogramme für die Wählervereinigungen fordern, und diesen Unsinn, dass zumindest die theoretische Möglichkeit besteht, dass Personen konkurrierender Wählervereinigungen der lokalen Ebene nach Ihrer Konstruktion dann auf einmal in einer Fraktion im Landtag sitzen könnten, diese politische Schizophrenie haben Sie nicht beseitigt.
Genau das Letzte ist auch der zentrale Kritikpunkt, weshalb wir uns heute lediglich der Stimme enthalten werden. Wir plädieren dafür, dass sich der 5. Sächsische Landtag diesem Thema sehr bald wieder zuwendet, damit rechtzeitig und ohne Zeitdruck ein gut abgestimmtes und mit möglichst breiter Mehrheit verabschiedetes Gesetz dieses Hohe Haus verlässt.
Auch ich verlasse jetzt nach knapp 19-jähriger Landtagszugehörigkeit und ziemlich genau 250 Reden dieses Pult – ganz freiwillig. Ich wünsche Ihnen und allen, die künftig hier sitzen werden, vernunftbegabte Entscheidungen jenseits engstirniger Fraktionsvorgaben zum Wohle unseres Landes. Der 5. Sächsische Landtag wird sehr dicke Bretter zu bohren haben. Das wird keine Bequemlichkeit im Denken zulassen. Ich wünsche Ihnen für diese Entscheidungen Mut, Kreativität und das notwendige Augenmaß. Selbstverständlich wünsche ich Ihnen, meine
Damen und Herren, persönlich alles Gute und beste Gesundheit!
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! – Zügig abstimmen: Ja; aber es ist nett, dass auch wir noch sprechen dürfen.
„Mehr Geld für Beamte“ ist eine gemeinsame Presseerklärung der Koalitionsfraktionen von vor zwei Wochen überschrieben, in welcher die eben bereits erwähnte zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses für die Angestellten auf die Beamten im Freistaat mit glühenden Worten selbst gefeiert wird. Herr Kollege Rößler, Sie haben das eben noch einmal wiederholt.
Auch uns sind die sächsischen Beamtinnen und Beamten lieb und teuer. Auch wir haben zu dieser Besoldungserklärung eine glasklare Position, nämlich Zustimmung. Wir werden den Gesetzesteil, in dem es um die Besoldungserhöhung geht, demnach das mit Ihrem Änderungsantrag nachträglich Hereingekommene, eindeutig befürworten. Natürlich sollen die Beamtinnen und Beamten in den Genuss der ihnen zustehenden Erhöhung kommen; denn es ist seit Jahr und Tag ein guter Brauch, sich am Tarifergebnis der Angestellten zu orientieren und dieses, wenn dem nichts ganz Wesentliches entgegensteht, auch zeit- und inhaltsgleich zu übernehmen.
Wir sehen, dass dem trotz Wirtschaft- und Finanzkrise – und anders als die GRÜNEN –nichts Wesentliches entgegensteht. Deshalb ist es für DIE LINKE nicht nur geboten, sondern auch gerecht, dass die rund 30 000 sächsischen Beamtinnen und Beamten rückwirkend ab dem 1. März 2009 in den Genuss eines Besoldungszuschlages von 3 % plus Einmalzahlung von 40 Euro kommen und es ab dem 1. März 2010 eine weitere Erhöhung um 1,2 % gibt
Eine Abdifferenzierung verschiedener Besoldungsstufen, wie es in dem Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgeschlagen wird, also die Besoldungsstufe nur bis A 11 gelten zu lassen, lehnen wir aus prinzipiellen politischen Gründen ab.
Wir orientieren uns am Tarifergebnis und an nichts anderem. Ich darf in diesem Zusammenhang daran erinnern, dass die höheren Besoldungsstufen ja ohnehin bereits ein Sonderopfer tragen, da die Westangleichung der Besoldungsstufen ab A 10 bekanntlich erst ab 1. Januar 2010 im Unterschied zu allen anderen Besoldungsstufen vorgesehen ist. Es gibt also keinen rationalen Grund, diese höheren Besoldungsstufen doppelt zu bestrafen.
Im Übrigen ist die Besoldungserhöhung als maßvoll zu bezeichnen, denn sie liegt im Bereich oder sogar unterhalb der Inflationsrate. Es gibt für die Linken nicht den geringsten Grund, Polizisten, Finanzbeamte, Justizangehörige, Schulleiter und Hochschulprofessoren – um nur einige zu nennen – schlechter zu behandeln als die übrigen 60 000 oder 65 000 Angestellten des Freistaates. Deshalb werden wir dem neu eingefügten Artikel 1a des Gesetzes – er enthält die Übernahme des Tarifergebnisses – ausdrücklich zustimmen. Vorsorglich bitte ich darum, dass auch der Artikel 3, der ja das sofortige Inkraftsetzen dieser Besoldungserhöhung vorsieht, abschnittsweise abzustimmen ist, damit keine Konfusionen entstehen;
denn Kollege Rößler hatte angekündigt, dass nachher namentlich abgestimmt werden soll.
Nun ist es so, dass es in diesem Gesetzentwurf um weit mehr als nur die Besoldungserhöhung geht, die aus unserer Sicht kein freundliches Maiengeschenk der Staatsregierung, sondern eine Bringpflicht ist, die dem Alimentationsprinzip folgt, also einem verfassungsrechtlichen Grundsatz. Wenn die Besoldungserhöhung hier beschlossen wird, ist es nicht mehr und nicht weniger, als dass schlicht das Grundgesetz und die Verfassung eingehalten werden. Ein besonderes Lob muss man dafür der Staatsregierung nicht zollen und schon gar nicht den Koalitionsfraktionen.
Die FDP-Fraktion sieht das alles ganz anders. Sie hat dazu eine konträre Meinung. Das steht ihr frei. Sie ruft den Beamtinnen und Beamten zu, sie sollen sich doch lieber über Sicherheit und Unkündbarkeit ihres Arbeitsplatzes freuen und davon satt werden. Ich nenne eine solche kalte Position einfach nur zynisch.
Verständlicherweise stellt das Thema „Besoldungserhöhung“ den zentralen Punkt des Gesetzes dar, aber es geht um vieles mehr. Im Grunde genommen ist dieses Besoldungsgesetz ein ziemlich kompliziertes Strukturgesetz. Es wird nämlich hier der Versuch unternommen, die neuen gesetzgeberischen Freiheiten, die auf das Land seit der Föderalismusreform I, also seit rund zwei Jahren, übergegangen sind, durch sächsische kreative Gesetzgebung auszufüllen.
Ich habe schon bei dem 5. Besoldungsgesetz dazu gesprochen. Auch bei dem 6. Besoldungsgesetz vermisst DIE LINKE irgendwelche kreativen Ausfüllungen oder Anwendungen dieser neuen gesetzgeberischen Freiräume in Bezug auf Besoldung und Versorgung. Schlicht und einfach werden nur einige wesentliche Urteile aus höchstrichterlicher Rechtsprechung übernommen, weil man ohnehin nicht darum herumkommt. Aber eine grundlegende Dienstrechtsreform, die ja vollmundig im Koalitionsvertrag versprochen worden ist, findet eben gerade nicht statt. Völlig zu Recht kritisieren die angehörten Gewerkschaften und Verbände, dass diese große Dienstrechtsreform in dieser Legislatur offensichtlich ausbleibt, der Koalitionsvertrag also gebrochen wird und die Dienstrechtsreform, die wirklich wichtig wäre, auf den SanktNimmerleins-Tag vertagt ist. Das ist ein hausgemachter Wettbewerbsnachteil für Sachsen. Bei den Lehrerinnen und Lehrern sieht man diesen Negativeffekt bereits heute deutlich, und ich sage Ihnen voraus, andere Berufsgruppen werden folgen.
Ein kleines Detail kann ich Ihnen aber nicht vorenthalten. Es geht um den Familienzuschlag für kinderreiche Beamtinnen und Beamte. Bereits beim 5. Änderungsgesetz im Oktober 2007 hat sich DIE LINKE dafür eingesetzt, dass endlich die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes, immerhin vom 24. November 1998, umgesetzt wird: dass nämlich kinderreichen Beamten mit drei und
mehr Kindern ein erhöhter Familienzuschlag gezahlt wird. Das ist damals ignorant abgelehnt worden und die entsprechenden Beamtenfamilien mussten sich dieses ihnen zustehende Recht individuell erst vor Gericht einklagen.
Diese sozialpolitische Ignoranz der Staatsregierung ist jetzt wenigstens beseitigt, ein kleiner Teilerfolg, den auch wir uns etwas an die Fahne heften. Aber es ist bei Weitem nicht ausreichend.
Eine Gesamtschau des Gesetzes zeigt eindeutig, dass hier viel zu kleine Karos gestrickt worden sind. Deshalb wird eine Stimmenthaltung meiner Fraktion angemessen sein. Dass wir zu der Besoldungserhöhung eine glasklare positive Position haben, habe ich hinreichend erläutert. Deshalb werden auch die Beamtinnen und Beamten verstehen, wenn wir uns in dieser differenzierten Weise an der Abstimmung beteiligen.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Kollege Bräunig, ist Ihnen bekannt, dass der Freistaat Bayern, an dem wir uns innenpolitisch so gern ein Beispiel nehmen, genau diese Arbeit einer umfassenden Dienstrechtsreform bewältigt hat? Das gilt auch für die norddeutschen Küstenstaaten Mecklenburg-Vorpommern, SchleswigHolstein, Niedersachsen und Hamburg. Ist Ihnen das bekannt?
Für die Linksfraktion sind die Beamten keine Sparschweine. Aber im Ernst: Wir sind für die – ich hatte es in der Rede gesagt – zeit- und inhaltsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses der Angestellten auf die Beamten. Das ist eine prinzipielle politische Position. In den Haushaltsberatungen muss das natürlich haushaltsmäßig abgebildet werden; völlig logisch. Wir kennen auch die Rücklagen. Das ist aber heute nicht zu besprechen. Wir lehnen den Änderungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus diesem Grund in Gänze ab.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Anders als mein Vorredner sehen wir den Gesetzentwurf ganz und gar nicht als überflüssig an. Ich denke, es ist alles zu unterstützen, was die Stellung der Ortschaftsräte, im Übrigen auch der Stadtbezirksbeiräte, verbessert und damit eine Stärkung der bürgerschaftlichen Mitwirkung der Einwohner in den jeweiligen Ortsteilen erreicht.
Das ist ein unterstützenswertes politisches Ziel. Insofern ist die Initiative, die BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestartet haben, zeitgemäß und unterstützenswert. Das sage ich gerade vor dem Hintergrund – und das ist mehr als eine Fußnote –, dass das Innenministerium gerade dabei ist, durch eine sehr problematische und, wie ich meine, auch sehr engstirnige Auslegung des Kommunalwahlgesetzes eine Vielzahl von Bewerberinnen und Bewerbern für die neuen Ortschaftsräte aus dem Feld zu schlagen,
weil sie, anders als es bisher Usus war und in den Jahren 1999 und 2004 unbeanstandet geblieben ist, nicht mehr auf der Kreisebene durch ihre Parteien bestätigt werden können. In vielen Orten – das dürfte auch die CDU selbst betreffen – gibt es in den kleinen Ortschaften keine entsprechenden Gruppen, die diese Kandidatinnen und Kandidaten aufstellen könnten. Das ist eine Ohrfeige für die, die bereit sind, sich ehrenamtlich in ihren Ortsteilen zu engagieren.
Ich darf hier bereits versprechen, dass sich DIE LINKE dagegen mit allen, auch rechtlichen Mitteln zur Wehr setzen wird.
Zurück zum Gesetzentwurf.
Ich darf daran erinnern, dass DIE LINKE, damals noch die PDS, in der 3. Wahlperiode eine ziemlich ähnliche Initiative wie jetzt die GRÜNEN gestartet hat. Ich unterstelle Ihnen, Kollege Lichdi, nicht, dass Sie das abgeschrieben haben, aber vielleicht ist Ihnen das bekannt. Damals haben wir ein ziemlich umfassendes Artikelgesetz mit 58 Änderungen von fünf oder sechs sächsischen Kommunalgesetzen vorgelegt. Das war vielleicht etwas unverdaulich und etwas viel auf einmal. Auf alle Fälle haben wir dabei auch an die Ortschafts- und Stadtbezirksbeiräte gedacht.
Zum einen wollten wir – genau wie Sie – eine garantierte minimale Finanzausstattung der Ortschaftsräte. Ich denke, dass es auch in der Anhörung deutlich wurde, dass es einfach nicht sein kann, dass manche Ortsvorsteher wegen ein paar hundert Euro wie ein abgehärmter Bittsteller vor die Bürgermeister treten und um dieses Geld betteln müssen. Das ist zugegebenermaßen nicht überall der Fall, aber eben doch an zu vielen Orten. Ich denke, das kann nicht sein. Wenn man die Ortschaftsverfassung per Hauptsatzung einführt, muss man auch für eine minimale Finanzausstattung mit entsprechenden Richtlinien sorgen. Das ist zu unterstützen.
Das bedingte Vetorecht, Kollege Schowtka, das in dem Gesetzentwurf der GRÜNEN steht, haben Sie gar nicht richtig verstanden. Dort wird von einem bedingten und keinem absoluten Vetorecht gesprochen. Das führt im schlimmsten Fall zu einer weiteren Beschlussschleife, damit man noch einmal gründlich nachdenkt, ob man den Beschluss nicht noch abändern sollte.
Dass irgendetwas blockiert wird, kann ich in diesem Fall nicht erkennen. Diese Konstruktion der Kettenblockade ist eine mehr theoretische Konstruktion. Man hätte das seitens der GRÜNEN noch einmal klarstellen können. Sie haben das nicht getan. Vielleicht hätte das die letzten theoretischen Bedenken ausgeräumt.
Trotz dieser theoretischen Bedenken, die praktisch nie eintreten werden, werden wir diesem Gesetzentwurf zustimmen.
Vielen Dank.
Endzeitstimmung für die Koalition. Sie können sich nicht auf einen Redner einigen, okay. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es liegt ein weiterer interessanter, aber dieses Mal nicht ganz so ausgegorener Gesetzentwurf der GRÜNEN vor mit einem etwas sperrigen Titel.
Gemeindebürgerinnen und -bürger sollen ermuntert werden, die verschiedenen Instrumentarien der sogenannten partizipativen oder auch kooperativen Demokratie verstärkt zu nutzen; also etwa Bürgerempfehlungsverfahren, Bürgerwerkstätten bis hin zur Krönung eben mit Bürgerhaushaltsverfahren. Sie sollen das besser nutzen
können, indem die bestehenden formellen und informellen Hürden abgebaut werden.
Genau diesem politischen Ziel kann sich DIE LINKE auch anschließen. Um es konkret zu machen: Sieht man etwa in die Stadt Chemnitz, haben wir sehr aktiv die dortigen Bemühungen zur Aufstellung eines Bürgerhaushaltes unterstützt; in Chemnitz selbst, aber auch in anderen Gemeinden.
Die kommunalen Spitzenverbände, allen voran der Sächsische Städte- und Gemeindetag, argumentieren nun etwas unlogisch. Eine solche Verbesserung der Gesetzeslage sei ganz und gar unnötig, weil bisher niemand diese Verfahren vermisst habe. Sie würden völlig unnötigerweise die kommunalen Entscheidungen verzögern – was wir ja bei jeder Gesetzesinitiative hören, auch wenn wir eine einbringen. Im Übrigen bestünde die Gefahr, dass nun Minderheiten die Mehrheit dominieren oder gar blockieren könnten.
Ich denke, eine solche Argumentationslinie geht schon aus Gründen der schlichten Logik fehl. Wer so argumentiert, möchte doch im Grunde nur, dass die Einwohner nicht die Kreise der Verwaltung stören, weil ja die Verwaltung per se immer und jederzeit alles richtig macht. Dass dem nicht so ist, werden wir im nächsten Tagesordnungspunkt hören.
Wer so argumentiert, vergisst, dass die Verwaltung für die Einwohner da ist und nicht umgekehrt. Wir sehen sehr wohl – und das haben auch verschiedene Sachverständige in der Anhörung sehr deutlich gesagt; Dr. Herrmann und andere –, dass breite Bevölkerungskreise ganz enorme Probleme mit der Akzeptanz wichtiger kommunalpolitischer Entscheidungen haben, und nicht nur mit der Akzeptanz, sondern auch mit der Qualität dieser Entscheidungen.
Die von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgeschlagenen Verfahren können dazu beitragen, sowohl die Akzeptanz von kommunalpolitischen Entscheidungen als auch deren Qualität zu verbessern. Entscheiden muss natürlich der Rat.
Wir unterstützen, kurz gesagt, alles, um die bestehenden Hürden, solche Verfahren einzuführen, abzubauen. Ich darf bei dieser Gelegenheit – das gehört sich einfach – auch auf unseren zugehörigen Gesetzentwurf verweisen, den wir im Jahr 2006 eingebracht haben. Das war die Drucksache 4/7177, ein Gesetzentwurf zur Förderung der unmittelbaren bürgerschaftlichen Selbstverwaltung in den sächsischen Kommunen. Auch dazu hat es eine sehr interessante Anhörung gegeben.
Zur Praktikabilität des Gesetzentwurfs der GRÜNEN muss man allerdings ein paar kritische Worte sagen, wenn man die Sachverständigen in der Anhörung ernst nimmt. Ich will hier nicht kleinlich kritisieren, aber, Kollege Lichdi, ich hätte eigentlich erwartet, dass Sie schon zwei, drei Änderungsanträge schreiben, wenn so massive Kritik kommt. Denn die Sachverständigen haben ja nicht aus purer Bosheit gegen Ihren Gesetzentwurf gesprochen,
sondern weil einige Regelungen zumindest etwas schwierig sind. Da hätte man nachbessern können.
Erstens. Die GRÜNEN sprechen fortwährend von Bürgerinnen und Bürgern sowie von den wahlberechtigten EUBürgern; so weit, so unzureichend. Warum vergessen Sie einfach 16- und 17-jährige Gemeindebürgerinnen und -bürger?
Kurz und gut: Sie sind für das Wahlrecht mit 16, wir auch. Ich denke, es steht nichts dagegen, dass die 16- und 17-Jährigen an einem Bürgerbeteiligungsverfahren, -empfehlungsverfahren usw. teilnehmen.
Zweitens. Wahrscheinlich ungewollt haben Sie den bisherigen § 22 zur Einwohnerversammlung zumindest verschlechtert. Es soll nämlich nicht mehr Einwohnerversammlungen geben, sondern nur noch Bürgerversammlungen. Ehe es die geben kann, bedarf es einer Satzung. Das ist aus meiner Sicht hochgradig problematisch, unpraktisch. Wenn Sie einen beteiligungsunwilligen Rat haben – so etwas soll es ja auch geben –, dann wird eben schlicht weder eine Einwohnerversammlung noch eine Bürgerversammlung stattfinden. Das gehört gestrichen.
Drittens. Ausdrücklich für jede Beteiligungsangelegenheit – ich erwähnte es bereits – muss der Gemeinderat eigens eine Satzung beschließen. Das ist in der Logik Ihres Gesetzentwurfes natürlich richtig, aber unpraktisch, und ich kann nur noch einmal betonen: Wenn Sie einen hartleibigen bzw. hartnäckigen Rat haben, der Beteiligung nicht will – aus welchen Gründen auch immer –, dann wird gar nichts stattfinden, während jetzt wenigstens – zum Beispiel über § 23 – ein Einwohnerantrag möglich ist. Aber diesen haben Sie unverständlicherweise auch herausgestrichen, vielleicht, ohne es wirklich zu wollen.
Kurz und gut: Das sind zu viele Kritikpunkte, um zustimmen zu können. Das Anliegen ist gut, aber technisch schlecht gemacht. Wir werden uns deshalb nur enthalten können.
Ich möchte eine sachliche Richtigstellung nach § 92 der Geschäftsordnung abgeben.
Das geht nicht auf unser Redekontingent?
Herr Kollege Bandmann hat fälschlicherweise behauptet, mit unserem Gesetzentwurf würden die Besitzer großer Grundstücke weit überproportional zulasten der Kleingrundstücksbesitzer bevorteilt, weil wir verschiedene Regelungen in dem Gesetz vorschlagen, auf die ich jetzt nicht noch einmal im Einzelnen eingehe. Das ist eine grob denunzierende, verfälschende Behauptung. Ich muss das ausdrücklich klarstellen. Wir können Beispielrechnungen vorweisen, dass genau das nicht passiert, sondern dass nach dem Vorteilsprinzip diejenigen, die große Vorteile haben über entsprechend große Grundstücke, deutlich mehr bezahlen als diejenigen, die kleine Vorteile haben. Ich bitte, dies zu Protokoll zu nehmen und in der Abstimmung zu berücksichtigen.
Frau Präsidentin! Sehr verehrten Damen und Herren! Auch ich habe einen Termin, deshalb mache ich es kurz.
Kollege Krauß, von Aktionismus kann nun wirklich keine Rede sein. Auf die Probleme mit dem Arbeitnehmerdatenschutz macht beispielsweise die Konferenz der Datenschutzbeauftragten seit vielen Jahren aufmerksam, und es gibt entsprechend weit gediehene Vorarbeiten. Ich werde, weil es einfach schade ist, heute zu später Abendstunde dieses interessante Thema hier umfassend zu diskutieren, mich kurz halten. Schauen sie doch einmal in diese Materialien hinein.
Kurz und gut: Wir teilen die beiden zentralen Forderungen, die BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellen, Arbeitnehmerdatenschutzgesetz mit den 13 Eckpfeilern, die sie
angerissen haben. Jedoch bin ich hier nicht so kühn und sage, dass das alles eins zu eins zu übernehmen ist. Natürlich sind dort Spannungsfelder auszutarieren – das schreiben zum Beispiel auch die Datenschutzbeauftragten – zwischen den Interessen auf informationelle Selbstbestimmung und Persönlichkeitsschutz und den natürlich legitimen Interessen, beispielsweise zur Strafverfolgung/Korruptionsvorbeugung. Aber das muss grundgesetzlich sauber austariert werden. Es darf keinen Schnellschuss geben, aber die Vorarbeiten sind sehr, sehr weit gediehen.
Wenn Sie das nicht glauben, dann schauen Sie mal bitte in den Antrag der Linksfraktion, ausgearbeitet von den Abgeordneten Jan Korte, Wolfgang Neškowitć, Petra Pau und einigen anderen, ganz aktuell im Bundestag zum Thema „Datenschutz für Beschäftigte stärken“, Bundestagsdrucksache 16/11376. Ich empfehle der Bundestagsfraktion der GRÜNEN, diesem sehr guten Antrag der Linksfraktion im Bundestag zuzustimmen. Vielleicht stimmen noch einige andere zu. So hätten wir ganz, ganz schnell ein Bundesdatenschutzgesetz.
Herr Lichdi, Sie wollen das bestätigen? Ist das korrekt?
Natürlich.
Sehr verehrter Kollege, ich habe mich natürlich recherchemäßig auf die Rede vorbereitet. Das ist mir bekannt. Natürlich haben auch Sie Qualität abgeliefert, aber es sei mir gestattet, dass ich die Qualität unserer Fraktion hier lobe.
Kurz und gut, es gibt Vorarbeiten von den GRÜNEN und von den Linken. Man wird im Landtag das Eis nicht brechen können. Bekannterweise ist das Bundesmaterie. Man muss in das Bundesdatenschutzgesetz hineingehen, wahrscheinlich auch in das Arbeitsrecht. Möglicherweise ist ein Artikelgesetz nötig. Ich werde es Ihnen ersparen, jetzt in die Tiefe zu gehen. Kurz und gut, man kann etwas machen.
Bitte stimmen Sie dem Antrag der GRÜNEN zu!
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!
Die Linksfraktion begleitet die Arbeit des Landesbeauftragten Herrn Beleites mit dem notwendigen Interesse und dem erforderlichen Respekt. Deshalb haben wir überhaupt nichts dagegen, dass der Bericht des Landesbeauftragten entgegen dem sonst üblichen Ritual, über Jahre hinweg erst in den späten Abendstunden ohne die notwendige mediale Aufmerksamkeit behandelt zu werden, nicht mittels eines zulässigen Geschäftsordnungstricks, sondern mittels dieses Antrages in eine bessere Öffentlichkeitszeit gezogen wird. Wir sind bei diesem wichtigen und sensiblen Thema ausdrücklich für Öffentlichkeit und mediale Aufmerksamkeit.
Kollege Schiemann, in einem haben Sie ganz unzweifelhaft recht: Es geht auch uns um die ehrliche Darstellung des Erlebten in den Jahren 1989/90, aber auch in den vielen Jahren davor. Ich denke, das muss sein, unabhängig von den vielen Gedenktagen, die uns in diesem und im nächsten Jahr ereilen. Dieser Erinnerungs- und Aufbereitungsarbeit stellt sich meine Fraktion, auch meine Partei ganz ausdrücklich, auch wenn das zuweilen ein nach wie vor sehr schmerzhafter Prozess ist, den wir noch lange
nicht durchschritten haben. Das unterscheidet uns ganz offensichtlich von der CDU.
Ich denke, in diesem Sinne, dass dieser Prozess der Aufarbeitung natürlich nicht abgeschlossen ist, können wir uns ganz ausdrücklich gegen jegliche Schlussstrichdebatten aussprechen. Im Übrigen darf ich, nicht um das kleinlich aufzurechnen, aber trotzdem hier sagen – da Kollege Schiemann von seinem Besuch in der Bautzener Gedenkstätte sprach –, dass auch meine Landesvorsitzende, Frau Dr. Ernst, und mein Fraktionsvorsitzender, Herr Dr. Hahn, vor einiger Zeit in der Gedenkstätte Bautzen waren und dort sehr deutliche und an Klarheit nicht zu übertreffende Worte hinsichtlich der Verurteilung der dort begangenen Verbrechen gefunden haben. Aber, wie gesagt, wir wollen das nicht gegeneinander aufrechnen.
Ich werde hier keine Top-down-Rede halten, wie das meine Vorredner Herr Dulig und Herr Schiemann getan haben, sondern ich werde wirklich zum Antrag sprechen. Er besteht aus zwei Punkten.
Zunächst Punkt 1, die Forderung nach verstärkter Förderung der Recherche-, Beratungs- und Bildungsarbeit des Landesbeauftragten. Ich denke, das hat die Staatsregierung erschöpfend beantwortet. Spätestens mit dem Haushalt ist klar, dass der Landesbeauftragte etwa über den dreifachen Umfang der Mittel verfügt. Im Übrigen hätte die Koalition, falls sie der Meinung ist, dass die gegenwärtigen Kompetenzen des Landesbeauftragten nicht ausreichend sind, die Mehrheit gehabt, das Landesbeauftragtengesetz zu verändern. Da dies nicht geschieht, scheint hier alles in Ordnung zu sein. – Ich denke, Punkt 1 ist erledigt.
Ich konzentriere mich deshalb auf den doch interessanteren Punkt 2 des Antrages. Darin wird von der Staatsregierung verlangt, verstärkt Projekte zur Information der Jugend über die Wirkung und Folgen der SED-Diktatur gemeinsam mit dem Landesbeauftragten aufzugreifen. Auf diesen Punkt möchte ich kurz eingehen.
Erstens fragt man sich natürlich, warum der Koalition beim Thema DDR immer nur die Schule einfällt. Gibt es denn überhaupt keine politische Erwachsenenbildung mehr?
Zweitens ist die Aufforderung, Schulprojekte zu initiieren, zumindest wenig glaubwürdig angesichts der Tatsache, dass die Koalition vor einiger Zeit den Geschichtsunterricht in den Mittelschulen gekürzt hat, indem sie den Schülerinnen und Schülern in Klasse 10 die Wahl zwischen Geschichte und Geografie ermöglicht. Was durch die Kürzung des regulären Geschichtsunterrichts ausfällt, kann auch Herr Beleites bei größter Anstrengung nicht auffüllen. Das könnten auch fünf Landesbeauftragte nicht kompensieren.
Die Linksfraktion hat sich seinerzeit – ich denke, aus guten Gründen – gegen die Abwahlmöglichkeit von Geschichte ausgesprochen. Wir fordern nach wie vor einen durchgängigen Geschichtsunterricht bis Klasse 12. Schulprojekte können sinnvolle Ergänzungen des Geschichtsunterrichts darstellen. Wenn im Rahmen dieser Schulprojekte der Landesbeauftragte mitwirken will und sinnvoll mitwirken kann und dies im Rahmen seines gesetzlichen Auftrages liegt, dann soll er das tun. Dagegen hat meine Fraktion ausdrücklich nichts.
Drittens ist in der Antwort auf den Antrag, unterschrieben vom Justizminister, in wirklich bester DDR-Manier die Rede von einer „Grundhaltung“, die den Schülern zu vermitteln sei. Die kritische Urteilsfähigkeit, die Demokraten auszeichnen sollte, reicht der Staatsregierung offenbar nicht aus. Nein, es muss gleich wieder eine Grundhaltung sein. Das erinnert mich mehr an eine Staatsbürgerkunde neuen Typs als an politische Bildung. Ob die Schule mit der Vermittlung einer solchen Grundhaltung – sollte es sie überhaupt geben – nicht systematisch überfordert wäre, lasse ich hier einmal dahingestellt sein.
Mein Kollege Prof. Cornelius Weiss hat einmal aus einem ähnlichen Anlass darauf aufmerksam gemacht, dass es bei der Beschäftigung mit der DDR-Geschichte zu Loyalitätskonflikten bei den Jugendlichen kommen könne, und zwar zwischen dem offiziellen Lehrstoff in der Schule und den Berichten der Eltern. Dort gebe es oft Widersprüche; denn die extremen Pole des Umganges mit dem historischen Subjekt DDR werden dem Leben in der DDR eben nicht gerecht. Die extremen Pole sind einerseits die Reduzierung der DDR auf Diktaturerfahrung und MfS und andererseits die verstärkt festzustellende Neigung zu nostalgischer Verklärung und Schönrednerei in Teilen der Bevölkerung, die es angesichts der Wirtschafts- und Finanzkrise gerade im Jahr 20 nach der Wende gibt.
Wenn es, viertens, nach der Staatsregierung geht, dann braucht es jedoch zur Stabilisierung der geforderten Grundhaltung auch wieder ein Feindbild. Zwar steht nicht „Feindbild“ in der Antwort, aber wenn ich lese, dass sich doch mit der totalitären Herrschafts- und Gesellschaftsform der DDR auseinandergesetzt werden solle, so ist offenbar genau diese Gesellschaftsform als eine Art Feindbild hochzustilisieren.
Auch hier will ich von dem Unsinn, der in der Formulierung steckt, absehen. Die Spezifik totalitärer Herrschaft besteht doch wohl insbesondere darin, dass sie die Gesellschaft zerstört, um ihren totalitären Herrschaftsanspruch realisieren zu können. Solche Feinheiten muss der Justizminister, dem ich gute Genesung wünsche, nicht kennen. Man sollte ihm das nachsehen, denn er ist schließlich nicht vom Fach.
Ankreiden muss ich dem Justizminister – oder besser gesagt der Staatsregierung – den unkritischen Gebrauch der Totalitarismus-Doktrin. Ich erinnere daran, dass wegen der darin enthaltenen Gleichsetzung von DDR und Nationalsozialismus die NS-Opferverbände ihre Mitarbeit
in der Stiftung Sächsischer Gedenkstätten aufgekündigt haben, und das schon seit Jahren. Allen voran der Zentralrat der Juden in Deutschland.
Das ist ein geschichtspolitischer Skandal ersten Ranges, der bis heute andauert.
Zu seiner Beseitigung trägt das dauernde Gerede von der totalitären DDR nicht bei, ganz im Gegenteil.
Mit der ausschließlichen Fixierung der DDR als totalitäre Herrschaft steht für die Staatsregierung die Legitimationsfunktion des Geschichtsunterrichtes für die Politik im Vordergrund. Auch das hatten wir schon einmal, wenngleich unter einem entgegengesetzten Vorzeichen. Ich kann den Lehrerinnen und Lehrern hierzulande nur raten, sich nicht von Parteipolitikern, gleich welcher Couleur, vorschreiben zu lassen, wie sie Geschichte zu unterrichten haben.
Auch der Landesbeauftragte wird so klug sein, dies den Lehrern nicht vorschreiben zu wollen. Ich werde das auch nicht tun; Herr Staatsminister Wöller, da haben Sie völlig recht.
Lehrer haben – das macht die Besonderheit dieses Berufes aus – eine doppelte Qualifikation: eine pädagogische und eine fachliche. Als Fachlehrerinnen und Fachlehrer wissen sie besser als jeder Parteipolitiker, wie Fachwissen zu vermitteln ist. Sie orientieren sich dabei an den einschlägigen Fachwissenschaften, in diesem Fall an der zeitgeschichtlichen Forschung über die DDR. Deren Forschungsergebnisse zeichnen ein weitaus differenzierteres Bild von der DDR als die plumpe Schwarz-WeißMalerei sächsischer Koalitionspolitiker. Als Literatur empfehle ich den Autoren des vorliegenden Antrages manch lesenswerten Artikel aus dem „Deutschland Archiv“. Diese Zeitschrift für das vereinigte Deutschland liegt dankenswerterweise in unseren Postfächern.
Ich denke, die notwendige Kritik wegen der auf der Hand liegenden Gefahr einer parteipolitischen Instrumentalisierung des Geschichtsunterrichtes gerade im Superwahljahr muss die im Antrag geforderten Projekte überhaupt nicht ausschließen. Sie bettet sie lediglich in einen umfassenderen Rahmen ein; denn nachweislich beziehen ostdeutsche Schülerinnen und Schüler ihr Geschichtsbild auch aus einem Familien- und Milieugedächtnis –
wie es in der zeitgeschichtlichen Forschung heißt –, das weniger auf die großen Zusammenhänge wie Demokratie und Diktatur abstellt, sondern stärker auf das richtige, echte Leben im falschen. Hinzu kommen historische Spielfilme, Doku-Dramen, Computerspiele und eine
kaum noch zu überschauende Fülle von Web-Angeboten, die alle historisches Wissen vermitteln.
Der Geschichtsunterricht hat die verschiedenen DDRBilder zu berücksichtigen und in die Auseinandersetzung mit der DDR-Vergangenheit einzubeziehen. Es gibt also kein kanonisiertes Geschichtsbild von der DDR und schon gar kein staatlich verordnetes. Deshalb können keine Landtagsbeschlüsse – und im Übrigen auch keine Parteitagsbeschlüsse, weder von der CDU noch den Linken – ein solches erzeugen.
Notwendig ist vielmehr die kritische Auseinandersetzung mit Geschichte, insbesondere mit der eigenen Geschichte. Davon sind wir als Landespolitiker und Parteipolitiker nicht ausgenommen. Hier möge jede Partei vor der eigenen Haustüre kehren.
Anders als die CDU behauptet DIE LINKE jedenfalls nicht, dass sie mit dieser Auseinandersetzung bereits am Ende sei, ganz im Gegenteil. Schon aus Gründen der Selbstachtung vor unserem eigenen programmatischen Anspruch, eben nicht für irgendeinen Sozialismus, sondern für einen demokratischen Sozialismus eintreten zu wollen,
müssen wir uns sehr ernsthaft mit unserer eigenen Geschichte, mit den Gründen des Scheiterns der DDR und des gesamten sozialistischen Weltsystems auseinandersetzen. Diese Arbeit ist, anders als bei Kollegen Bandmann, noch lange nicht vollendet.
DIE LINKE wird sich aus den genannten Gründen bei diesem Antrag der Stimme enthalten. Gleichfalls werden wir uns heute Abend beim 16. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten der Stimme enthalten. Das tun wir nicht, weil wir den Landesbeauftragten missachten. Wir haben seinen Bericht sehr wohl mit Interesse zur Kenntnis genommen. Aber gerade aus Respekt vor dem Landesbeauftragten sind wir nicht bereit, jeden Satz, den der Landesbeauftragte aufgeschrieben hat, mit einer unkritischen, pauschalen, zustimmenden Kenntnisnahme zu bedenken.
Ich darf mich für Ihre Aufmerksamkeit recht herzlich bedanken.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich weiß, es ist eine mittlere Härte, nach fast zweieinhalb Stunden angestrengter Debatte immer noch zuhören zu wollen. Ich bedanke mich bei Ihnen, dass Sie das offenbar vorhaben.
Kollege Zastrow, Sie haben in Ihrer Rede keinen einzigen konkreten Vorschlag unterbreitet, ich habe immer noch darauf gewartet.
Außer wohltönenden Worthülsen wie „mehr Netto vom Brutto“ ist nichts hängengeblieben. Kein Wunder, wenn Sie sich anstrengen; um mitregieren zu wollen, muss da noch ein bisschen Zuwachs sein.
Meine Vorrednerin, Frau Kollegin Hermenau, hat viele praktische Probleme, die wirklich zum Thema passen, sehr plastisch dargestellt. Deshalb will ich es Ihnen nicht allzu schwer machen, werde praktisch meine Rede vorwegnehmen, die ich sonst in der Antragsdebatte gehalten hätte, und mich auf die konkreten Dinge in der kommunalpraktischen Umsetzung konzentrieren.
Ich weiß darüber Bescheid, nicht nur aus dem Kreistag in Nordsachsen, sondern auch aus vielen Gesprächen mit Kolleginnen und Kollegen, mit Stadträten, mit Gemeinderäten: Überall ist es ähnlich.
Ich darf auf die wesentlichen Punkte in unserem Antrag kommen. Über den ersten Punkt scheint die Zeit hinweggegangen zu sein. Wir fordern tatsächlich eine Aufstockung des Landesanteils am Fördervolumen – das ist korrekt –, allerdings nicht schuldenfinanziert. Die Staatsregierung hat nachgelegt. Sie hat den Landesanteil vergrößert – das ist umfänglich dargestellt worden –, allerdings nicht in der Höhe, wie wir es ursprünglich vorgeschlagen haben.
Wichtiger aber als diese absolute Höhe ist für uns etwas anderes, nämlich die Art und Weise der Ausreichung der Mittel. Hier bedauern wir, dass die ursprüngliche Position des Sächsischen Städte- und Gemeindetages und des Landkreistages, die sehr wohl nachvollziehbar war, nämlich einen großen Teil dieser Mittel über eine Investpauschale auszureichen, in den Kompromiss- oder
Konsensverhandlungen am Ende nicht durchgeschlagen ist.
Ich darf daran erinnern: Die kommunalen Landesverbände haben nicht ohne Grund im Dezember, im Februar auch noch mit dem Brief des stellvertretenden Geschäftsführers Ralf Leimkühler vom SSG, der an deutlicher Positionierung nichts zu wünschen übrig ließ, eine Abkehr von der jetzt gefundenen Förderung über die Fachprogramme verlangt und einwohnerbezogene Invest- oder Infrastrukturpauschalen gefordert.
Aus unserer Sicht war das eine richtige, eine berechtigte Forderung. Man hätte schlicht und einfach die Dinge, die bereits jetzt im Haushaltsbegleitgesetz stehen, im Jahre 2009 auf etwa 130 bis 150 Millionen Euro aufstocken müssen, und auch im nächsten Jahr, in dem jetzt eine Null glänzt – im Jahre 2010 sind ja bekanntlich keine Landtagswahlen –, hätte es eine solche Pauschale geben müssen; vielleicht etwas geringer dotiert mit 80 bis 100 Millionen Euro. Das wäre vernünftig gewesen. Damit hätte sich das harte und ungelöste Problem der Darstellung der kommunalen Eigenmittel zumindest sehr stark relativiert.
Für uns wären 10 % an kommunalen Eigenmitteln die absolute Schmerzgrenze gewesen, nicht nur für die Not leidenden Kommunen, sondern generell für die Kommunen.
Kurz und gut: Die Landesverbände werden selbst wissen, warum sie sich auf diesen aus meiner Sicht höchst problematischen Kompromiss eingelassen haben. Es ist dennoch unverständlich, dass Frau Ludwig als Verhandlungsführerin des SSG diesen Kompromiss auch noch in großen Tönen lobt.
Ich bleibe bei Nordsachsen. Ich kann nicht verstehen, dass Landrat Czupalla aus Nordsachsen im Kreistag lang und breit über das ungelöste Problem der Eigenmittel schwadroniert und dem hoch verschuldeten Landkreis eine problematische Kreditfinanzierung in Höhe von 4,5 Millionen Euro aufs Auge zu drücken versucht, derweil er auf Verbandsebene diesem Kompromiss aber offenbar zugestimmt hat.
In unserem Antrag schlagen wir drittens die hälftige Freigabe des kommunalen Vorsorgefonds vor. Mein Kollege Sebastian Scheel hat darüber bereits gesprochen. Ich bedaure, dass die Staatsregierung diesem Gedanken einer zumindest teilweisen Freigabe – ob es die Hälfte sein muss, sei dahingestellt, aber einen Teil hätte man in die Hand nehmen können – nicht nähergetreten ist. Ich sage ganz ausdrücklich, dass DIE LINKE nicht von einer Auflösung spricht. Wir haben diese Vorsorgebildung allerdings in kommunaler Hand in der seinerzeitigen Haushaltsdiskussion sehr wohl begrüßt.
Letztlich geht es in unserem Antrag um das Problem, das vor allem Kollegin Hermenau noch einmal sehr deutlich angesprochen hat, nämlich die konjunkturpaketkonforme
Definition des Begriffs Zusätzlichkeit und die absolute Unschärfe in den Förderbedingungen.
Auch hier braucht man nur einen Blick in das pralle Leben zu werfen. Bei uns in Nordsachsen ist es so, dass eine Sitzung die andere jagt. Wir haben zwei voll besetzte Prioritätenlisten – nicht nur der Landkreis, sondern auch die 36 kreisangehörigen Gemeinden und Kommunen. Die Alarmstufe Gelb ist für die Verwaltung sozusagen der Dauerzustand; sie stehen kurz vor dem Kollaps.