Peter Ritter
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Last Statements
Ja, schönen Dank, Frau Präsidentin!
Herr Professor Weber, schönen Dank für Ihre Fürsorge!
Frau Ministerpräsidentin, schönen Dank, dass Sie sich selbst die Zeit nehmen, die Frage zu beantworten! Ich weiß, dass Sie weiß Gott andere Dinge gegenwärtig um die Ohren haben, aber als ich das letzte Mal zum Karenzzeitgesetz hier nachgefragt habe, das war im Juni dieses Jahres vor der Sommerpause, und der damalige Innenminister hat in der Beantwortung meiner Frage zugesichert, dass der Gesetzentwurf das Parlament nach der Sommerpause erreicht, das ist schon ein Stück weit weg, nach der Sommerpause, und mich würde gern interessieren, wie der Arbeitsstand jetzt ist, wann damit zu rechnen ist, dass wir den Gesetzentwurf vorgelegt bekommen.
Ja.
Das nehme ich gern zur Kenntnis, will nur sagen, dass seit dem Weggang von Volker Schlotmann damals wir dieses Thema hier im Hohen Haus permanent auf die Tagesordnung gesetzt haben. Damals wussten wir alle noch nicht mal, wie „Corona“ geschrieben wird. Insofern können Sie mir vielleicht doch sagen, wo der Abstimmungsbedarf noch besteht im Kabinett. Vielleicht können wir Ihnen ja dabei helfen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ganz Unrecht hat der Kollege Weber nicht gehabt mit seiner letzten Bemerkung, weil, ich glaube, in der gelben Tagesordnung steht „Abstimmung“ drin ausgewiesen. Insofern hatten wir uns aber darauf verständigt, das zu überweisen, im Rechtsausschuss zu behandeln, so, wie das normal ist.
Ich will nur drei, vier Dinge kurz sagen, weil meine Fraktion mit zu den antragstellenden Fraktionen gehört und wir also auch den Inhalt dieser Änderung der Geschäftsordnung mittragen.
Sie haben recht, Herr Professor Weber, Gestik und Mimik sind von großer Bedeutung. Wer das anzweifelt, dem empfehle ich mal einen Blick in den Livestream unseres Landtages während der Landtagssitzungen. Wenn man dann zum Beispiel unser hochgeschätztes Präsidium dort beobachtet, sieht man, wie wichtig Gestik und Mimik sind, auch derer, die uns hier durch die Tagungen führen.
Ihre Befürchtung, dass bei Telefonkonferenzen nicht der am Hörer sitzt, der am Hörer sitzen sollte, die kann ich nicht teilen, weil da schwingt ja so eine Unterstellung mit, dass wir jetzt dem einen oder anderen unterstellen, seinem Mitarbeiter das Handy zu geben und man sagt, hier, rufe mal an und sage mal. Das, glaube ich, wird keiner von uns machen. Dazu nehmen wir unseren Job alle viel zu ernst. Insofern ist das für mich kein Grund einer Ablehnung für eine Telefonkonferenz.
Sie haben recht, dass es bei Videokonferenzen hier und da Schwierigkeiten geben kann. Wir haben zu Beginn der Pandemie das ja selbst am eigenen Leib gespürt, zum Beispiel war die Kamera an meinem Laptop, den ich von der Landtagsverwaltung gestellt gekriegt habe, eben nicht freigeschaltet. So saß ich bei der ersten Videokonferenz mit meiner Fraktion ziemlich im Dunkeln. Wir haben alle dazugelernt, wir haben alle dazugelernt, wie wir auch mit diesen Dingen umgehen. Insofern glaube ich auch, dass sich mittlerweile – zumindest ist das unsere Erfahrung – Videokonferenzen durchaus als machbar erwiesen haben.
Letzte Bemerkung, liebe Kolleginnen und Kollegen: Es hat lange gedauert, es hat lange gedauert, bis wir hier im Hohen Haus, in den Liegenschaften des Landtages vernünftige, nachvollziehbare Regelungen im Umgang mit der Corona-Pandemie gefunden haben, wenn ich an die Hygieneregeln denke und an die Diskussionen, die wir dazu geführt haben, mit der Festlegung, dass wir hier nur vor dem Plenarsaal die Maske tragen, im übrigen Haus nicht. Das ist alles jetzt überwunden. Das war aber auch alles nicht nachvollziehbar. Und ich bitte jetzt einfach darum, dass wir diese elendigen Diskussionen, die wir zu den Hygieneregeln im täglichen Umgang miteinander geführt haben, jetzt nicht auch bei der Geschäftsordnung führen, denn wir haben uns, glaube ich, ausgewogen und ausführlich darüber verständigt, wie wir mit diesen Fragen umgehen.
Das, was jetzt auch vorgeschlagen wird für das Parlament im Umgang mit der Geschäftsordnung unter den Corona-Bedingungen, halten wir für vernünftig und wir werden dann, wenn der Diskussionsprozess im Rechtsausschuss abgeschlossen ist, der Vorlage auch so zustimmen. – Herzlichen Dank!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Sehr geehrter Herr Backhaus! Ich will Ihnen zunächst einmal recht herzlich danken für Ihre Worte, die Sie am Eingang Ihrer Rede gefunden haben, die ich in dieser Deutlichkeit vollinhaltlich unterstütze. Ich will aber hinzu
fügen, dass ich mir nicht ganz sicher bin, ob der Innenminister, wenn er selbst gesprochen hätte, dies genauso rübergebracht hätte, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Ja, sehen Sie, die Reaktion macht es doch schon deutlich. Und ich bin mir eben auch nicht sicher, welche Position der Innenminister dieses Landes auf der IMK vertritt, ob er der Seehofer-Linie folgt oder ob er sich den Überlegungen von SPD-Innenministern anschließt, was die Verlängerung oder Nichtverlängerung des Abschiebestopps angeht.
Und da sind wir auch schon bei der Begründung des Antrages. Als das Thema im Innenausschuss schon mal auf die Tagesordnung gesetzt worden ist, da hat der Fraktionsvorsitzende der AfD-Fraktion zum Ausdruck gebracht, dass man mit diesem Antrag die Union gewissermaßen zum Jagen tragen will. Man wolle die Union also mit diesem Antrag auch unter Druck setzen. Das hielt ich für eine Antragsbegründung für nicht zielführend. Deswegen haben wir auch im Innenausschuss diesen Antrag abgelehnt. Und wir werden auch heute hier diesen Antrag ablehnen, denn inhaltliche Auseinandersetzungen hier zu führen, um jemand anders unter Druck zu setzen, ist nicht zielführend, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Wir wissen, dass die Innenminister sich jetzt zu ihrer Konferenz treffen, in welcher Form auch immer. Und die Innenminister werden turnusgemäß über den Abschiebestopp nach Syrien beraten. Ich habe das eingangs dargestellt. Grundlage auch für diese Beratung ist dann aber nicht der Antrag der AfD-Fraktion hier aus dem Landtag Mecklenburg-Vorpommern, sondern ausschließlich die Einschätzung des Auswärtigen Amtes zur aktuellen Situation in Syrien. Und in dem aktuellen Bericht des Auswärtigen Amtes – nachzulesen ist das heute unter anderem auch im „Nordkurier“ – kann man lesen, ich zitiere: „Ungeachtet des relativen Rückgangs der Kampfhandlungen kommt es laut den Vereinten Nationen in allen Landesteilen weiterhin zu massiven Menschenrechtsverletzungen durch verschiedene Akteure.“ Zitatende.
Das ist die reale Situation in Syrien: massive Menschenrechtsverletzungen in allen Teilen des Landes. Da kann man sich dann hier hinstellen und sagen, okay, das ist mir egal, man kann sich auch hier hinstellen, um zu sagen, na ja, gut, wir können die Leute ja auch abschieben, und Staaten, die sagen, wir schätzen das anders ein, die können sie dann ja übernehmen, Hauptsache, wir sind das Problem los. – Nein, wir machen das nicht, wir protestieren auch hier an dieser Stelle gegen diese massiven Menschenrechtsverletzungen!
Meine sehr verehrten Damen und Herren, da nach dem Messerangriff in Dresden aber auch außerhalb der AfD erneut Abschiebungen nach Syrien thematisiert wurden und werden, lassen Sie mich die Position meiner Fraktion in drei Punkten zusammenfassen:
Abschiebungen nach Syrien sind nicht vertretbar. Sie wären auch kein geeignetes Mittel gegen islamistischen
Terror. Die Europäische Menschenrechtskonvention verbietet bekanntlich, jemanden Folter oder unmenschlicher Behandlung auszusetzen. Dies gilt nun mal auch für Straftäter oder Gefährder. Das ist Rechtsstaat! Und da hat Kollege Backhaus recht, wenn er Sie, Herr Kollege Förster, fragt, welche Position Sie heute zum Rechtsstaat haben. Wer hier rechtsstaatliche Grundsätze und Prinzipien aufweichen will, der spielt auf der Klaviatur des politischen Islamismus, ob er das will oder nicht, der zerstört Rechtsstaatlichkeit, die es doch gegen den Extremismus zu verteidigen gilt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, zweitens verkennt eine Debatte über Abschiebungen von Gefährdern ohne deutschen Pass den erheblichen Anteil deutscher Gefährder. Auch das wird regelmäßig von der AfD ausgeblendet. Das ist im Ergebnis populistisch und scheinheilig. Innen- und sicherheitspolitisch muss dieser Ansatz fehlschlagen. Das Bundeskriminalamt geht gegenwärtig von 240 nicht in Haft befindlichen Gefährdern aus. Unter diesen 240 befinden sich 41 Syrer, Herr Förster, unter 240 41 Syrer, aber 135 mit deutscher Staatsbürgerschaft. Was machen Sie denn mit denen, wollen Sie die auf den Mond abschieben? Auch deshalb ist es etwa für den Bundesvorsitzenden des Bundes Deutscher Kriminalbeamter Sebastian Fiedler deutlich zu kurz gesprungen, die Gefährderproblematik mit der Abschiebethematik lösen zu wollen. Das wird nicht funktionieren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ohne an dieser Stelle die Maßnahmen der sächsischen Behörden im Umgang mit dem Gefährder, der auch am Tattag, beurteilen zu können, dürfte drittens schließlich feststehen, dass es für die Gefährderproblematik einen anderen konzeptionellen Ansatz braucht als die Reduktion auf Abschiebung. Im Innenausschuss hat das Ministerium hervorgehoben, dass für eine Rund-um-die-Uhr-Beobachtung von Gefährdern keine Rechtsgrundlage besteht und eine hundertprozentige Sicherheit nicht möglich sei. Das sind Tatsachen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir können auch nicht jemanden, der als Gefährder eingestuft ist, auf unbestimmte Zeit in Haft nehmen, bis ein Abschiebestopp ausläuft. Auch das wäre rechtswidrig, mit den Prinzipien eines Rechtsstaates eben nicht zu vereinbaren. Sicherheitspolitik sollte entscheiden, welche Gefährder und welche relevanten Personen wie eng überwacht werden müssen und können, welche Auflagen wann sinnvoll sind und notwendig sind. Und Sicherheitspolitik sollte schließlich kritisch und selbstkritisch das Zusammenwirken der Bundesländer auch in der Gefährderproblematik hinterfragen. Zu all dem sagt der vorliegende Antrag leider nichts aus. Auch deshalb werden wir den Antrag heute ablehnen. – Herzlichen Dank!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zum letzten Fragesteller: Ich weiß nicht, woher Sie herauslesen, dass Ihnen der Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes untersagt wäre in dieser Corona-Verordnung. Also das kann ich nun wirklich nicht herauslesen. Zum anderen,
zum anderen hat der Innenminister zur Rechtslage alles erklärt und es ist eigentlich nichts hinzuzufügen.
Ich will aber meiner Verwunderung dann doch Ausdruck verleihen, dass wir dieses Thema überhaupt verhandeln, denn die Aussage des geschätzten Parlamentarischen Geschäftsführers der AfD-Fraktion im Ältestenrat war: Ich kündige hier schon mal an, dass wir den Antrag zurückziehen werden.
Wahrscheinlich hat er sich mal wieder,
wahrscheinlich hat er sich mal wieder nicht durchsetzen können, aber das ist nicht so sehr mein Problem, wie die AfD-Fraktion mit ihren Funktionsträgern umgeht.
Lange Rede, kurzer Sinn: Wir lehnen den Antrag ab,
weil er ist nicht zielführend. – Herzlichen Dank!
Ach, Sie treffen sich bloß in der Kneipe?!
Wieder mal Pech gehabt.
Ja, sehr gern.
Also, Herr Professor Weber, ich weiß ja, dass Sie ein geselliger Mensch sind und sich dann sicherlich auch gerne in Gaststätten treffen. Ich gehe auch ganz gern – kleiner Werbeblock – in das Gasthaus „Zur Post“ in Stavenhagen.
Aber unter den, unter den Bedingungen, unter denen wir jetzt leben, gebe ich Ihnen mal einen Tipp, wie man das machen kann: Letzten Sonntag war Nikolaus. In meinem Wahlkreisbüro auf dem Boulevard in Stavenhagen habe ich ein großes Schaufenster. Dort habe ich zig kleine gefüllte Tüten hingestellt, habe über die Presse eingeladen, dass die Kinder, die mit ihren Eltern in der Stadt spazieren gehen, sich jeder so eine Tüte abholen können. Natürlich, natürlich kommt man dann mit den Eltern ins Gespräch, man kann Bürgerdialoge führen. Kein Mensch hat mir das verboten.
Was allerdings anders war, dass es dieses Jahr, anders als in den Vorjahren, keinen Glühwein für den guten Zweck gegeben hat, wo ich dann Spenden einsammele. Das ist sicherlich eingeschränkt. Aber ich habe zahlreiche Gespräche geführt am Nikolaus-Sonntag. Wenn Sie sich solche Chancen entgehen lassen, dann ist das bitte schön Ihr Problem, wenn Sie nur in Gaststätten mit den Bürgerinnen und Bürgern ins Gespräch kommen.
Und ja, Sie haben angekündigt, wir ziehen den Antrag zurück nach der Fraktionsversammlung. Auch hier ein kleiner Tipp: Wenn Sie sich Ihrer Fraktion nicht sicher sind, dann kündigen Sie so was nicht vorher im Ältestenrat an, sondern teilen Sie erst die Entscheidung mit, wenn Sie wieder die Abfuhr erfahren haben in Ihrer Fraktion. – Danke schön!
Was hat
er gestern erst gesagt?)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu dem fachlichen Hintergrund „Beteiligung des Landtages zur Bekämpfung der Corona-Pandemie“ und zu den heute diskutierten Dingen hat sich der Gesundheitsminister jetzt hier ausführlich geäußert. Dem kann ich mich auch inhaltlich voll und ganz anschließen, weil es in der Tat so ist, dass heute nichts beschlossen worden ist. Heute sind neue Vorschläge, neue Maßnah
men diskutiert worden. Die Ministerpräsidentin hat dazu, glaube ich, auch eine Pressekonferenz dann heute Nachmittag gegeben. Es wird jetzt das weitere Verfahren so sein, dass auch wir hier im Parlament dann uns mit den Vorschlägen auseinandersetzen müssen. Und wenn Verordnungen überwiesen sind und neue Dinge sich aus diesen Verordnungen ergeben und eine Sitzung des Gesundheitsausschusses stattfindet dazu, dann liegt es doch an uns selber, ob wir auch die Dinge, die neu heute vorgestellt worden sind, in die Diskussion mit einbeziehen. Das ist überhaupt kein Hinderungsgrund, im Gegenteil, ich bin ein Stück weit froh, dass uns das gelungen ist, dass wir so weit gekommen sind.
Natürlich kann man auch hier immer mehr fordern und immer mehr erwarten, da bin ich ein Stück weit bei Ihnen, und es ist auch nichts unmöglich, dass wir da nicht ein Stück weit vorwärtskommen könnten noch. Aber in der Situation, muss ich sagen, da sich das auch tagtäglich ändert, und das erleben wir jetzt ja gerade, ist die Verfahrensweise, so, wie wir sie jetzt gemeinsam errungen haben nach vielen Diskussionen, nach auch nicht ganz einfachen Diskussionen, doch eine Arbeitsgrundlage, auf der wir uns alle wiederfinden können, wenn wir uns dann auch befleißigen, uns auch inhaltlich dort mit einzubringen. Aber das ist hier alles schon dargelegt worden. Deswegen will ich mich hier nicht weiter daran aufhalten, sondern noch zwei, drei Bemerkungen zu Ihrem vorliegenden Antrag machen.
Sehr geehrter Professor Weber, Sie fordern die Landesregierung auf, dem Landtag einen Gesetzentwurf vorzulegen, um das alles zu regeln. Kann man machen, kann man machen. Man kann aber als Oppositionsfraktion sich auch die Mühe machen, einen eigenen Gesetzentwurf zu erarbeiten und dem Hohen Haus hier vorzulegen. Wir haben den Versuch auch in dieser Hinsicht unternommen und haben dem Landtag auch einen Gesetzentwurf vorgelegt. Ich weiß gar nicht, wann das war, ich glaube, ziemlich zum Anfang der ersten Welle. Natürlich hat dieser Antrag das Schicksal oder dieser Gesetzentwurf das Schicksal erfahren wie alle anderen Gesetzentwürfe, aber er war immerhin Grundlage für das, was wir jetzt erreicht haben.
Und wenn wir aber bei Ihrer Verfahrensweise bleiben, dann wissen Sie doch auch, wie dann der Hase läuft. Also Sie haben ja nicht mal einen Termin reingeschrieben, dem Landtag einen Gesetzentwurf „bis zum...“ vorzulegen, also die Landesregierung konkret zum Handeln aufzufordern. Gesetzt den Fall, wir würden den Antrag von Ihnen jetzt annehmen, hätte die Landesregierung alle Zeit der Welt, dem Landtag so einen Gesetzentwurf vorzulegen. Dann wissen wir, wie das Verfahren ist: Die Landesregierung erarbeitet einen Gesetzentwurf, der geht in die Verbandsanhörung, der kommt aus der Verbandsanhörung zurück, wird wieder überarbeitet und dann wird er dem Landtag vorgelegt. Und wenn sich unsere Hoffnungen alle erfüllen, was das Impfen angeht, dann hat sich das vielleicht schon erledigt, was Sie mit Ihrem Gesetzentwurf wollen.
Also schon allein aus diesem Grund ist der vorgelegte Antrag hier heute nicht hilfreich. Also alternativ wäre wirklich gewesen für die Alternative für Deutschland, einen eigenen Gesetzentwurf vorzulegen – in Klammern: Der hätte sicherlich auch keine Überweisung gefunden, aber das wäre der praktische Herangehensweg gewesen. Wir hätten über diesen Text hier diskutieren können.
Oder man hätte den Antrag konkreter formuliert, wir erwarten von der Landesregierung erstens, zweitens, drittens. Aber ich bin immer eher so aufgestellt als Oppositionspolitiker, dass, wenn ich etwas möchte, dann mache ich erst zunächst eigene Gedanken, lege was Eigenes vor, denn das ist immer der einfachste Weg, dann zu sagen, Landesregierung, leg mal einen Gesetzentwurf vor. Das hilft uns nicht weiter, und deswegen werden wir auch heute Ihrem Antrag nicht zustimmen. – Herzlichen Dank!
Nee, aber läuft doch schon seit acht Minuten.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es war so ein bisschen wie erwartet, die Debatte, deswegen zwei, drei Bemerkungen vorweg.
Sehr geehrter Herr Förster, ich habe in meinem Zwischenruf die Frage gestellt, ob denn die Frauen dann schuld seien an dieser Situation.
Ich habe nicht unterstellt, dass Sie das gut finden. Das will ich hier noch mal klarstellen. Also es war meine Fragestellung: Sind also die Frauen schuld an der von Ihnen beschriebenen Situation?
Ich habe Ihnen nicht unterstellt, dass Sie das gut finden.
Und ich weiß gar nicht, wer oder wann hier auf die Situation in der DDR zu sprechen gekommen ist. Es stimmt natürlich, Sexismus und sexuelle Gewalt, das passte nicht zum offiziellen Bild, was die DDR gern von sich malte. Das ist eine Tatsache. Erst Anfang der 1980er-Jahre fanden mutige Frauen den Weg in die Öffentlichkeit und haben das Tabu gebrochen. Aber daraus abzuleiten, dass unser Engagement heutzutage in dieser Frage unglaubwürdig wäre, das halte ich dann schon für ein Stück weit weit hergeholt, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wissen, dass die Fallzahlen der Betroffenen in den Frauenhäusern und Beratungsstellen mit jedem Jahr weiter ansteigen. Das ist eine Tatsache. Auf der einen Seite zeigt das, dass mehr Betroffene Hilfe suchen, dass wir ein gutes Hilfesystem haben. Das haben wir an gar keiner Stelle bezweifelt.
Ich glaube mal, dass die Frau Sozialministerin von zu Hause aus diese Debatte verfolgt, und deswegen auch von hier aus sehr herzliche Genesungsgrüße!
Aber diese Anerkenntnis, dass wir ein gutes Beratungssystem schon haben, schließt natürlich nicht aus, dass vor uns die Aufgabe steht, dieses Hilfesystem weiter stetig zu verbessern und weiter so auszugestalten, weiter so auszugestalten, dass sich möglichst alle vertrauensvoll an dieses System wenden möchten und können. Aus dem Hilfesystem –
wir sind ja dort permanent unterwegs in den,
in den Gesprächen...
Frau Tegtmeier, ich weiß gar nicht, warum Sie jetzt …
Na, das ist doch in Ordnung.
Aus dem Hilfenetz, in dem wir permanent unterwegs sind und mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dort sprechen, wird berichtet, dass die Aufenthalte in den Frauenhäusern durchschnittlich länger werden. Die Problemlagen werden komplexer. Sucht- und Schuldenproblematiken, psychische oder chronische Erkrankungen sind häufige Begleitumstände. In den Alterskohorten nimmt die Zahl der älteren Frauen und der jungen Frauen mit Kleinkindern zu. Auch Frauen aus anderen Kulturen machen eine große Gruppe unter den Betroffenen von häuslicher Gewalt aus. Und das ist dann schon so ein Punkt, wo wir uns dann unterscheiden auch in der Herangehensweise, dass wir uns um alle kümmern müssen und nicht nur sozusagen, oder die Frauen aus anderen Kulturen eben nicht ausblenden.
Und was hinzukommt, etwa zehn Prozent der Betroffenen im sogenannten Hellfeld sind männlich. Deshalb ist es natürlich wichtig, auch für Männer zielgerichtete Angebote vorzuhalten. Und ich bin schon froh, dass sich die Initiativen meiner Fraktion insofern niedergeschlagen haben, als dass diese Personengruppe nun gezielter angesprochen wird und sich auch immer mehr männliche Betroffene vertrauensvoll an das Hilfesystem wenden. Das ist eine gute Entwicklung. Hier zu meinen, wir wären schon gut vorangekommen, das entspricht einfach nicht den Tatsachen bei uns im Land, denn es ist natürlich bitter, dass es bis heute bei uns im Land keine Schutzunterbringung für Männer als Betroffene von häuslicher Gewalt gibt, obwohl die Zahlen und die Bedarfe bekannt sind. Hier gibt es Nachholbedarf, und den kann man doch nicht wegreden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Lücken und Strukturschwächen zeigen sich meist erst so richtig in Krisen, wie wir sie gegenwärtig erleben. Mit der CoronaPandemie waren Familien in der besonderen Situation, über Wochen und Monate viel Zeit in der gemeinsamen Häuslichkeit zu verbringen. Das ging und geht nicht immer gut. Angeheizt durch prekäre Lagen in Ungewissheit, Sorge und Frust infolge von Einschränkungen, Jobverlusten, Mehrfachbelastungen in der Häuslichkeit, Druck und unkompensierter Aggression kam es bundesweit zu einem Anstieg der Fälle von häuslicher Gewalt.
Mit dem Sozialfonds, der im April 2020 auf Initiative meiner Fraktion im Ersten Nachtragshaushalt beschlossen wurde, sollte darauf reagiert werden. Mit Mitteln in Höhe von 500.000 Euro wurde Geld, unter anderem für Frauenhäuser und Beratungsstellen, bereitgestellt. Damit sollten zum einen zusätzliche beziehungsweise alternative Unterkünfte und Mehrbedarfe für die Betreuung für von Gewalt betroffenen Frauen und ihren Kindern finanziert werden.
Zum anderen sollte das Geld dafür dienen, technische Geräte anzuschaffen, um alternative Beratungsmöglichkeiten in den Beratungsstellen vorzuhalten, zum Beispiel per Chat oder Videoschalte. Davon wurden bis heute jedoch lediglich 20.200 Euro bewilligt. Neun Anträge wurden gestellt, zwei Anträge abgelehnt, sieben Anträgen wurde stattgegeben. So hat eines von neun Frauen
häusern externe Unterbringungsmöglichkeiten angemietet und sechs Beratungsstellen konnten Technik finanzieren. Jedoch wurde immerhin ein Viertel der Anträge abgelehnt. Die Begründung aus dem Sozialministerium auf Nachfrage der Linksfraktion, warum das so ist, steht bis heute aus.
Es wäre also auch ein Punkt im Maßnahmenprogramm zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, flexiblere Möglichkeiten zur Unterbringung zu schaffen und die Kommunikation mittels neuer Medien grundsätzlich einzurichten und dauerhaft ein zusätzliches Kommunikationsrohr zu eröffnen. Es ist eben nicht so, dass in unseren Plänen und in unseren Strategien schon alles berücksichtigt worden sei. Und gerade die Erfahrungen, die wir in der Corona-Zeit gesammelt haben, müssen doch Widerspiegelung finden, auch in einer Fort- und Weiterschreibung. Und da kann ich an einer solchen Stelle eine Verweigerungshaltung überhaupt nicht nachvollziehen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Hilfenetz bei häuslicher und sexualisierter Gewalt in MecklenburgVorpommern besteht aus mehr als 30 Einrichtungen, darunter neun Frauenhäuser, acht Beratungsstellen für Betroffene von häuslicher Gewalt, fünf Interventionsstellen, fünf Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt, die Täter/-innenberatung in Güstrow, Greifswald und Neubrandenburg, die Fachberatungsstelle für Betroffene von Menschenhandel und Zwangsverheiratung und die Landeskoordinierungsstelle CORA, alles wichtige und gut arbeitende Einrichtungen und Institutionen, denen es von dieser Stelle aus einmal einen herzlichen Dank zu sagen gilt.
Es ist aber auch, es ist aber auch an der Zeit, darüber nachzudenken, ob das ausreicht, und nicht einfach vom Tisch zu wischen und zu sagen, wir haben schon einen guten Stand – was niemand bezweifelt. Aber daraus zu schlussfolgern, dass wir es nicht weiterentwickeln müssen, das ist eine falsche Schlussfolgerung.
So fordert die Fraktion DIE LINKE unter anderem eine personelle Aufstockung in der Beratungsstelle für Betroffene von Menschenhandel und Zwangsverheiratung ZORA und eine Strukturerweiterung in der Fläche. Um die qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter langfristig zu halten und neue Fachkräfte zu gewinnen, muss die Bezahlung und müssen die Rahmenbedingungen besser werden. Das kann man doch nicht einfach ignorieren!
Die finanzielle Ausstattung des Beratungs- und Hilfesystems muss in den Beratungen zum nächsten Doppelhaushalt 2022/2023 unbedingt ganz nach oben auf die Agenda.
Im Jahr 2014 startete ein Bündnis, bestehend aus dem Landesfrauenrat, der LIGA der Wohlfahrtsverbände, dem
Beratungs- und Hilfenetzwerk bei häuslicher und sexualisierter Gewalt, dem Flüchtlingsrat und vielen weiteren Akteuren, eine Petition in Mecklenburg-Vorpommern, Opferschutz zur Pflichtaufgabe zu machen. Wir erinnern uns: vom Tisch gewischt. Und da sagen wir, wir haben schon alles erreicht! Das ist doch,
das ist doch eine falsche Widerspiegelung.
Das ist doch eine falsche Widerspiegelung.
Nein, aber Sie wischen, Sie wischen unseren Antrag vom Tisch!
Der beinhaltet eine Fortschreibung des erreichten Standes. Aber: Brauchen wir nicht! Brauchen wir nicht! Das war doch Ihre Argumentation: Deswegen lehnen wir Ihren Antrag ab.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die IstanbulKonvention, die zwei Jahre später rechtskräftig wurde, gibt dieser Forderung erneut ein Fundament. Daraus resultiert eine verlässliche und gesicherte Aufstellung und Finanzierung eines guten Hilfesystems in MecklenburgVorpommern. Auch der Deutsche Juristinnenbund e. V. fordert ein Recht auf Schutz bei häuslicher und sexualisierter Gewalt. Da bin ich mal gespannt, ob das in dem laufenden Prozess auch wirklich so stattfindet. Ich kann das nicht erkennen, Frau Tegtmeier, ich nicht!
Was meiner Fraktion und mir als innenpolitischem Sprecher auch wichtig ist, ist, dass die Vorbehalte der Bundesrepublik zu Artikel 59 der Konvention endlich zurückgenommen werden. Da von Ihnen kein Wort, dass das in dem laufenden Prozess stattfindet!
Mit dem Artikel soll gewährleistet werden, dass gewaltbetroffene Frauen im Fall der Auflösung einer Ehe oder Partnerschaft einen eigenständigen Aufenthaltstitel erhalten, um sich so vor weiterer Verarmung, weiterer Gewalt, einer Abschiebung und ungewissen gefährlichen Situationen im Herkunftsland zu schützen. Ist das Bestandteil der Fortschreibung?
„Gott sei Dank nicht“, sagt er.
Ist das Bestandteil der Fortschreibung? Ich weiß es nicht. Aber einfach mal so den Antrag der Linksfraktion vom Tisch wischen!
Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie uns heute beginnen, das Maßnahmenprogramm noch vor Ende dieser Legislaturperiode mit Leben zu erfüllen, meinethalben fortzuschreiben. Das wäre zum einen für mich als jahrelanger gleichstellungspolitischer Sprecher meiner Fraktion endlich ein Lichtblick, und zum anderen hat keine gewaltbetroffene Frau, kein gewaltbetroffener Mann und kein betroffenes oder mitbetroffenes Kind etwas von Lippenbekenntnissen allein. Wir müssen endlich handeln! Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. – Danke schön!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Sehr geehrter Herr Innenminister, schönen Dank für Ihre erste Rede in diesem Amt! Ich will aber zu Beginn darauf verweisen, dass es bei den Auseinandersetzungen um gegebene Informationen oder nicht gegebene Informationen nicht darum geht, ob der Anschlag vom Berliner Breitscheidplatz hätte verhindert werden können, sondern es geht bei diesen Informationen darum, in welchem Umfeld Amri unterwegs war, wer Amri geholfen hat, wer Amri auch geholfen hat, unerkannt zu fliehen. Das sind die Fakten, um die es geht, nicht, ob es möglich gewesen wäre durch die Informationen, die hier vorliegen, den Anschlag zu verhindern. Also ich bitte dann, auch wenn Sie sozusagen uns ermahnen, bei Tatsachen zu bleiben, auch selbst bei Tatsachen zu bleiben, Herr Innenminister.
Mehr will ich dann heute zu Ihrer Rede nicht sagen, weil es die erste Rede war und eine gewisse Schonfrist angezeigt ist, obwohl vieles zu sagen wäre.
Ich will mich dann eher der Rede des AfD-Fraktionsvorsitzenden zuwenden. Herr Kramer, es war eine sehr pathetische Rede, die Sie hier gehalten haben. Allerdings, ich glaube Ihnen kein Wort! Ich glaube Ihnen kein Wort! Denn wäre Amri kein islamistischer Attentäter, wäre diese Tat Ihnen kein Wort wert. So habe ich von Ihnen zum Beispiel zu Halle oder zu Lübcke nicht eine Silbe gehört. Und wäre der Verfassungsschutz nicht auf die Idee gekommen, die AfD beobachten zu wollen, wäre Ihnen der Verfassungsschutz doch herzlich egal, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Bei der Frage des Verfassungsschutzes scheint sich die AfD neuerdings fast zu überschlagen. Stichpunkt sei hier der Bundesparteitag der AfD in Kalkar, Stichpunkt IMK und AfD-Beobachtung, Debatten im Innenausschuss dazu. Hier begründete, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Fraktionsvorsitzende die Rechtschaffenheit seiner Partei zum allgemeinen Erstaunen der Ausschussmitglieder mit dem Umstand, dass zum Beispiel zum Königstuhltreffen des völkisch-nationalistischen Parteiflügels viele Mitarbeiter von AfD-Bundestagsabgeordneten gezwungen worden seien. Das war schon sehr aufschlussreich, welche innerparteilichen Verhältnisse in der AfD herrschen.
Und der Herr Förster, der sich gerade so lächerlich hier äußert, fügte hinzu, dass aus seiner Sicht,
dass aus seiner Sicht die meisten Mitglieder seiner Partei doch auf dem rechten Weg seien.
Das ist nun eine Frage der Interpretation, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Aber lassen Sie mich das Thema der Aussprache weniger pompös übersetzen mit „Anis Amri und das Verfassungsschutzversagen“, denn es ist rasch zu erkennen, dass der Fall Anis Amri ein Skandal der Verfassungsschutzbehörden im Land und im Bund ist. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, der NSU-Komplex, der NSU-Komplex, der ist die tiefste Krise des Verfassungsschutzes in der Gegenwart! Und diese Krise,...
Das ist kein Schwachsinn, Herr Professor Weber!
... diese Krise hat bundesweit Debatten ausgelöst bis hin zu bundesweiten Forderungen nach Auflösung des Verfassungsschutzes. Es sollte bekanntlich anders kommen, das wissen wir. Ob staatsanwaltschaftliche oder parlamentarische Untersuchungen, ob politische Reformen fehlen oder praktische Reförmchen, im Ergebnis sollte der Hauptversager im NSU-Komplex letztendlich der Gewinner sein. Deshalb sage ich hier in aller Deutlichkeit, nicht die Reihe von Skandalen, sondern die Routine des Verfassungsschutzes, damit umzugehen, das ist das eigentlich Gefährliche. Die mit allen Mitteln und nahezu um jeden Preis erfolgte Abschottung prägt das Wesen und damit gleichermaßen die Gefahr dieser Behörde.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wer hierbei auch nur den allerleisesten Zweifel hat, dem empfehle ich wärmstens eine Lehrstunde im NSU-Untersuchungsausschuss dieses Landtages. Hier ist es nämlich auch über Jahre Arbeitsprinzip dieser Behörde, was jetzt in Berlin letztendlich zum Skandal geworden ist: Akten schwärzen, Verschleppen von Beweisbeschlüssen über zwei Jahre, die dreiste Mitteilung, dem Auskunftsbegehren des PUA in dieser Legislaturperiode nicht mehr nachkommen zu wollen. Ja, wo leben wir denn, liebe Kolleginnen und Kollegen?! Von daher, lieber Herr Innenminister, neu im Amt, fordere ich Sie auf, das entsprechende Antwortschreiben Ihres Vorgängers an den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss unverzüglich und umfassend zu korrigieren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, unser Verfassungsschutz hat den Amri-PUA des Bundestages brüskiert und die Sicherheitsbehörden unseres Bundeslandes bundesweit blamiert. Es verbietet sich aber, hier lediglich von „Versagen“ zu sprechen. Ob Amri-Komplex in Berlin oder Prepper und Nordkreuz in Schwerin, Selbstüberhöhung, falscher Korpsgeist und Arroganz der Macht prägen die Grundhaltung dieser Verfassungsschutzbehörde. Und, meine sehr verehrten Damen und Herren, entweder hat diese Behörde laut Selbstauskunft keinerlei Ahnung von Prepper, Nordkreuz und SEK-Skandal – dann wäre sie aufzulösen –, anderenfalls aber hintergeht sie oberste Landesbehörden und den Landtag – dann wären Konsequenzen zu ziehen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wen also, frage ich abschließend, wen schützt der Verfassungsschutz? Erstens sich selbst beziehungsweise den eigenen Behördenbestand, zweitens seine Quellen, im Zweifel selbst zulasten der Opfer und auf Kosten der Wahrheit, und drittens, unser PUA lässt keinen anderen Schluss zu, die Exekutive vor der Legislative. Und dies alles hat leider Bestand und ist über Amri und islamistischen Terror hinaus zu betrachten.
Sehr geehrter Innenminister, es liegt im wahrsten Sinne des Wortes jetzt in Ihrer Hand, diese weiterhin schützend über diese Behörde und ihr Tun oder Unterlassen zu halten oder aber – aus Sicht meiner Fraktion richtigerweise – die Reißleine zu ziehen. – Herzlichen Dank!
Das kann er ja
nicht wissen, das kann er ja nicht wissen,
Hauptsache pöbeln und beleidigen.
Zu mehr ist er nicht in der Lage. Setzen
Sie sich wieder! Pöbeln und beleidigen! –
Zuruf von Eva-Maria Kröger, DIE LINKE)
Und zu der Frage „Bankrott der DDR“, ja, da kann ich Ihnen sehr gerne noch das eine oder andere Buch empfehlen und da können Sie dann gerne nachlesen,
inwieweit die DDR tatsächlich bankrott gewesen ist.
Mikro!)
Wir kommen
nächste Woche mal klopfen! –
Nö, wir können
doch nun nichts dafür, dass der schläft! –
Heiterkeit bei Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE –
War ja Absicht, dass du noch mal herkommen musst.
Sehr geehrter Herr Minister, Sie haben ja jetzt die Rede vom Innenminister vorgetragen, wenn ich das so richtig sehe. Dass ein Innenminister dieses Landes, nein, dass ein Innenminister dieses Landes die AfD als Kronzeugen anführt, um einen Antrag der LINKEN argumentativ abzulehnen,
das finde ich schon sehr, schon sehr bedenklich, erstens.
Zweitens. Das frage ich jetzt Sie, Herr Minister: U18-Wahl kennen Sie?
Das Stichwort „U18-Wahl“, sagt Ihnen das was?
Ja.
Okay.
Dann stelle ich keine Fragen.
Ich gehe davon aus, dass der Minister die U18-Wahl kennt, und dann trage ich ihm mal die Wahlergebnisse der U18-Wahl 17. Mai 2019 zu den Europawahlen vor, um mit dem Märchen aufzuhören oder aufzuräumen, dass DIE LINKE besonders profitieren würde von einem Wahlalter 16:
SPD 12,49 Prozent, Tierschutzpartei 5,97 Prozent, Die PARTEI 4,05 Prozent, NPD 4,39, FDP 5,35, CDU 13,45,
AfD 9,33, LINKE 7,89. DIE LINKE, die sich für dieses Wahlalter U16 oder Wahlalter P16 engagiert, profitiert in keinster Weise, wie immer behauptet wird, für Wahlergebnisse.
Und uns das sozusagen zu unterstellen, dass das die einzige Motivation wäre, das ist völlig falsch. Unsere
Motivation ist, den Jugendlichen mehr Mitbestimmungsrechte einzuräumen.
Das ist unsere Motivation und nicht das, was Sie hier permanent behaupten oder behauptet haben, vortragen zu müssen. – Herzlichen Dank!
Was? Was wollte ich?
Was wollte ich?)
Wer sonst nichts beizutragen hat.
Sind Sie fertig?
Okay. Ich fange dann trotzdem mal an, wenn dann die Uhr umgestellt wird?!
Nee, ab „Werte Frau Präsidentin!“ läuft die Zeit.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Man kann die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gut finden oder kritisieren, man kann die Maßnahmen ausreichend oder nicht ausreichend finden, man kann gegen die Maßnahmen demonstrieren, selbst unter Nichtbeachtung der einfachsten Anstandsregeln, Abstand und Maske, man kann dabei sogar einen Aluhut aufsetzen und die Existenz von Corona gänzlich infrage stellen, man kann dabei verantwortliche und verantwortungsvolle Politikerinnen und Politiker, aber auch Journalistinnen und Journalisten auf den Demonstrationen beschimpfen oder gar bedrohen, man kann sie in den sozialen Netzwerken beleidigen. Das alles kann man, meine sehr verehrten Damen und Herren, aber was nützt es?
Was man aber machen muss, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist die verantwortungsbewusste Auseinandersetzung mit den Herausforderungen der Pandemie. Was man machen muss, ist das Suchen und Finden von Maßnahmen, die die Auswirkungen der Pandemie auf das öffentliche Leben und vor allen Dingen auf das Gesundheitswesen in erträglichem Rahmen halten. Was wir als Parlamentarierinnen und Parlamentarier vor allem müssen, ist, dafür zu sorgen, dass die Mitbeteiligungsrechte des Parlaments gewahrt bleiben und in einer solchen Situation auch gestärkt werden.
Meine Fraktion hat dazu seit März dieses Jahres Forderungen gestellt, Vorschläge unterbreitet, Gesetzentwürfe eingebracht.
Bislang war die Bereitschaft bei der Landesregierung und den sie tragenden Fraktionen, diesen Vorschlägen zu folgen, eher gering ausgeprägt. Sie werden sich vielleicht an meinen emotionalen Auftritt von der letzten Landtagssitzung erinnern, was ja sonst eigentlich gar nicht meine Art ist, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Umso erfreuter bin ich aber heute, dass die Regierung und die sie tragenden Fraktionen erstens dem Anliegen oder dem Vorschlag meiner Fraktion gefolgt sind, heute hier diese Dringlichkeitssitzung durchzuführen, und der MV-Gipfel, auf dem die Maßnahmen beraten und beschlossen werden, erst nach dieser Debatte im Landtag stattfindet. Ich bin auch zufrieden und dankbar, dass wir in Punkt V unseres gemeinsamen Antrages heute Regelungen diskutieren und beschließen, welche die Rechte und Pflichten des Parlaments und der Landesregierung künftighin festschreiben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben es damit auch selbst in der Hand, wie oft, wie intensiv und wie nachvollziehbar die Corona-Regeln hier im Land diskutiert werden und vor allen Dingen nachvollziehbar sind. Ich hoffe, dass das mehr Akzeptanz und Verständnis für die Maßnahmen, die wir gemeinsam treffen müssen, schafft. Der heute von der Koalition und von meiner Fraktion eingebrachte Antrag stellt einen guten Kompromiss dar, und ich sage seitens meiner Fraktion ein herzliches Dankeschön an alle, die in vielen Diskussionsrunden zu dem Ergebnis dieses Antrages beigetragen haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ab heute, ab heute – und das ist das Bemerkenswerte an diesem Antrag und das Bemerkenswerte an dem Diskussionsprozess, den wir lange miteinander geführt haben –, ab heute wird jede Änderung bei den Corona-Maßnahmen dem Landtag zugeleitet. Der zuständige Gesundheitsausschuss und gegebenenfalls weitere betroffene Ausschüsse werden sich mit den Änderungen befassen. Und wir tun das auch in der Erkenntnis, wenn wir das so beschließen, dass es zu einer weiteren neuen Herausforderung unserer Kolleginnen und Kollegen in den Ausschüssen führen wird, aber dieser Verantwortung sind wir gern bereit uns zu stellen.
Und am Ende, meine sehr verehrten Damen und Herren, wird der Landtag über die neuen Regeln wiederum beraten und beschließen. Diese Debatten sind sehr wichtig. Damit trägt der Landtag nämlich dazu bei, die Akzeptanz der Maßnahmen in der Bevölkerung zu erhöhen. Für dieses Mehr an Demokratie, liebe Kolleginnen und Kollegen, haben wir gern all die Wochen und Monate gestritten. Ich freue mich, dass SPD, CDU und DIE LINKE einen gemeinsamen Weg gefunden haben, und ich bin überzeugt, dass wir der Demokratie in diesem Land damit einen guten Dienst leisten. In diesem Sinne begrüßt meine Fraktion den vorliegenden Antrag sehr und wir werden diese Initiative unterstützen. – Herzlichen Dank!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Sehr geehrter Herr Kramer! Auch wenn Ihre Reden zum Gähnen sind, ich habe nicht gegähnt. Ich bin putzmunter!
Und zweitens will ich vorausschicken, ich war vor wenigen Tagen, am 19. Oktober, bei einer Tagesveranstaltung, organisiert vom Polizeipräsidenten des Präsidiums Rostock, in Güstrow zu Gast, eingeladen als Vertreter
der Politik, auf dem Podium gemeinsam mit dem Innenminister und dem Inspekteur der Landespolizei. Sie waren nicht eingeladen von der Polizei als Diskutant.
Darüber sollten Sie vielleicht mal nachdenken, warum das so ist. Vielleicht...
Nein. Vielleicht reift ja die Erkenntnis auch hier in der Landespolizei bei Ihren Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern: AfD und Polizist, passt das zusammen? – Nein!
Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich mit drei kurzen Anmerkungen begründen, warum meine Fraktion den vorliegenden Antrag ablehnen wird:
Erstens passt für uns der Feststellungsteil des Antrages nicht mit den Forderungen an die Landesregierung überein. Die Abbrecher- und Durchfallquoten in der polizeilichen Ausbildung mag und muss man bedauern und hier sollte ernsthaft über Ursachen und mögliche Abhilfen nachgedacht werden. Für mich steht aber fest, dass niemand in Güstrow die Ausbildung oder das Studium abbricht beziehungsweise durch Prüfungen fällt, weil es in unserer Landespolizei bisher keine Langzeitarbeitskonten gibt. Ich teile da auch die Auffassung des Innenministers. Hier fallen also Problem und Problemlösung, durch die AfD-Fraktion angeboten, weit auseinander, weil etwa Auszubildende das Langzeitarbeitskonto gar nicht nutzen können.
Zweitens, meine sehr verehrten Damen und Herren, natürlich rennen Sie bei der LINKEN auch offene Türen ein, wenn es um besondere Verpflichtungen gegenüber unseren Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten geht, wenn es um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie geht.
Und wenn wir schon beim Kopfhinhalten sind, liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Tage soll möglicherweise ein Castortransport durch die Bundesrepublik rollen. Und wer muss dabei wieder seinen Kopf hinhalten, um diesen Castortransport zu begleiten? Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte!
Ob Kolleginnen und Kollegen aus Mecklenburg-Vorpommern,
ob Kolleginnen und Kollegen aus Mecklenburg-Vorpommern dabei sind, das steht noch nicht fest. Aber unabhängig davon will ich sagen,
dass in Pandemiezeiten wie diesen solche Einsätze strikt abzulehnen sind. Und das sollten wir auch den Polizei
beamtinnen und Polizeibeamten hier in diesem Land deutlich mitteilen und ihnen den Rücken stärken.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, bei meinen Revierbereisungen habe ich im Zusammenhang mit Langzeitarbeitskonten oder Arbeitszeitkonten zur Kenntnis genommen, dass die Wahl vor Ort in den Revieren zwischen bedarfsorientiertem Schichtmanagement und dem festen Dienstgruppensystem in der Praxis gut ankommt, weil nämlich die Beamtinnen und Beamten mit ihren Revierleiterinnen und Revierleitern selbst entscheiden können, wie sie ihren Dienstalltag gestalten.
Die Jahresarbeitszeitkonten ermöglichen zudem eine gewisse Flexibilität. Der Innenminister ist darauf eingegangen. Es gibt da ein bewährtes, an dieser Stelle ein bewährtes Ampelsystem, was von den Revierleiterinnen und Revierleitern gemeinsam mit ihren Beschäftigten als in der Praxis bewährt angesehen wird. Ob also nach den in Nordrhein-Westfalen ermöglichten Langzeitarbeitskonten dafür auch bei uns ein tatsächlicher Bedarf besteht, möchte ich gegenwärtig abschließend nicht beurteilen, aber den Nutzen gegenwärtig bezweifeln.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich daher drittens und abschließend einen Verfahrensvorschlag unterbreiten: Laut Antrag soll die Landesregierung noch in diesem Jahr prüfen und einführen, ergänzen oder ablösen. Das ist ziemlich ambitioniert. So sollte man mit diesem Thema aber nicht umgehen, sehr geehrter Herr Kramer, zumindest nicht, wenn man es ernst damit meint. Nach der politischen Grundsatzentscheidung in NRW wurden dort zu den Details Arbeitsgruppen zwischen den beteiligten Ressorts, den Berufsverbänden und den Gewerkschaften gebildet. Und wie wir doch alle wissen, steckt der Teufel im Detail, auch in dieser Frage. Flexiblere Arbeitszeit muss abgestimmt und mit den konkreten Aufgaben vereinbar sein.
Ich schlage daher vor, dass das Innen- und Europaministerium den Innen- und Europaausschuss nach dem 31. März des nächsten Jahres über die bisherigen Erfahrungen mit den Jahresarbeitszeitkonten informiert und auch darüber, ob eine weitere Flexibilisierung eher mithilfe von Langzeitarbeitskonten notwendig, sinnvoll und mit den dienstlichen Belangen vereinbar wäre. Ich verweise hierzu abschließend auf die Landtagsdrucksache 7/5306. Wir lehnen Ihren Antrag ab! – Herzlichen Dank!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eines der Argumente, was in der Debatte sicherlich gebracht wird, wird lauten, warum hat DIE LINKE den Antrag nicht zurückgezogen, der Innenminister hat doch zu Beginn dieser Woche zum Thema Reichskriegsflaggen einen Erlass erlassen. Das mit dem Erlass, das stimmt und hat mich auch sehr gefreut, dass der Innenminister eine Intention meiner Fraktion aufgreift, noch bevor wir diese hier im Hohen Haus debattiert haben, aber mit dem Erlass ist eben nicht unser Anliegen des Antrages erfüllt, das Verwenden der Reichskriegsflagge oder Reichsflaggen zu verbieten, sondern mit dem Erlass ist lediglich – auch das ist gut –, ist lediglich der Umgang klargestellt worden und die Handlungsmöglichkeiten, die Ordnungsbehörden dazu haben.
Der zweite Grund – auch das ist mir wichtig, das zu Beginn zu sagen –, dass wir den Antrag nicht zurückgezogen haben, liegt darin, dass das Thema von unserer FSJlerin bearbeitet wurde und die Rede erarbeitet worden ist. Elinor, schönen Dank dafür! Ich denke, das ist auch mal einen Beifall wert, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Präsidentin!
Bitte?
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Präsidentin! Die Bilder, die am 30. August dieses Jahres durch die Presse gingen, die habe ich, und sicherlich auch noch die meisten von Ihnen, sehr genau im Kopf. Rechtsextreme Reichsbürger und weitere Rassisten stürmen die Treppen vor dem Reichstagsgebäude in Berlin und schwenken dabei auch Reichskriegsflaggen – Flaggen, die von diesen Gruppen als Erkennungszeichen verwendet werden, und das schon so lange und so intensiv, dass man sie kaum noch von diesem rassistischen Gedankengut losgelöst sehen kann. Diese Bilder gingen vor mittlerweile fast zwei Monaten durch die Presse und haben das Problem in den Fokus einer breiten Öffentlichkeit gerückt. Aber auch davor wurde schon darüber debattiert, aber nicht in dieser Intensität.
Für meine Fraktion wirft dieser Vorfall die Fragen auf, warum das in dieser Weise und vor allem in diesem Ausmaß möglich war. Abgesehen vom zunehmenden Problem, das Rechtsextremismus in unserer Gesellschaft darstellt, meine ich damit, dass die Reichskriegsflagge und Reichsflaggen einfach so straflos und in der Öffentlichkeit gezeigt werden dürfen – ein Symbol, das für Rassismus, Antisemitismus und Ausländerfeindlichkeit steht.
Auch in anderen Ländern und auf Bundesebene wurden die Stimmen derer laut, die spätestens jetzt nicht länger wollen, dass diese Nazisymbolik einfach so in der Öffentlichkeit verwendet werden darf. In Bremen und in Nordrhein-Westfalen wurde so nicht einmal einen Monat nach dem medienwirksamen Vorfall in Berlin das Thema erneut in den Fokus gestellt und das Zeigen von Reichskriegsflaggen verboten, mit all den Problemen, die sich nach diesen Verbotsregelungen ergeben haben. Auch in Bayern, Thüringen und Baden-Württemberg gibt es derartige Bestrebungen. Außerdem soll das Thema demnächst auf der Innenministerkonferenz besprochen werden. Und jetzt beschäftigen wir uns also auch hier in Mecklenburg-Vorpommern damit, und das ist auch höchste Zeit, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ein paar Worte zu unserem Antrag: Das öffentliche Zeigen einer Reichskriegsflagge/Reichsflagge stellt sich für uns als Gefahr für die öffentliche Ordnung dar, die das Zusammenleben beeinträchtigt.
Nun kann man sich natürlich …
Ja, die Antifa-Flaggen, bla, bla, bla!
Nun kann man sich natürlich entrüsten und fragen, wie das Zusammenleben in dieser Gesellschaft durch eine bloße Flagge beeinträchtigt werden kann. Lassen Sie mich das so ausdrücken:
Ein öffentlich ausgestelltes Symbol von Rassismus, Nationalismus und Kriegstreiberei – Herr Arppe, auch Ihren Eintrag vorn in Ihrer Chatgruppe fand ich sehr interessant zu meiner Person –,
geführt von Leuten wie Arppe oder geführt von Leuten,
die Parolen wie „Ausländer raus!“ skandieren, das ist nicht vereinbar mit einer freien, offenen Gesellschaft,
die sich gegen Hass und Diskriminierung positioniert, Herr Arppe.
Die verschiedenen Versionen der Reichskriegsflaggen …
Die verschiedenen Versionen der Reichskriegsflaggen wurden schon vor den Nazis überwiegend von rechtsnationalen Gruppen verwendet und sind daher sogar historisch mit Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus verbunden. In diese Tradition stellen sich heute Reichsbürger und rechtsradikale Vertreter der Identitären Bewegung – da haben Sie auch sehr enge Beziehungen zu, Herr Arppe –
und beziehen sich auf Symbole, Werte und Meinungen, auf denen große Teile der nationalsozialistischen Ideologie gefußt haben. Mit NS-Reichskriegsflaggen müssen wir uns hier zum Glück nicht mehr beschäftigen, die sind ob des Hakenkreuzes ohnehin verboten. Aber ihre Vorgänger transportieren eine ähnliche Weltanschauung und sind daher nicht zu dulden.
Die einzelnen Flaggen, um die es in diesem Antrag konkret geht, sind die Kriegsflagge des Norddeutschen Bundes ab 1867, die ab 1871 Kaiserliche Kriegsflagge des Deutschen Reiches wurde, ihre beiden Nachfolgeversionen von 1921 bis 1935 und die schwarz-weiß-rote Reichsflagge, die zwischen 1933 und 1935 auch vom Dritten Reich genutzt wurde. In der rechtsextremen Szene sehen wir diese Flaggen seit Jahren, die allein für sich genommen schon ausgrenzend und diskriminierend wir
ken, die dann auch mit ausländerfeindlichen Parolen untermauert werden. Das kann nicht sein! Das ist nicht mit unserer Gesellschaft vereinbar! Und daher sind wir und viele andere in ganz Deutschland der Auffassung, dass diese Flaggen schnellstens verboten werden sollten, und das rechtssicher, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Wir sehen in den letzten Jahren – und das fällt nicht nur uns auf – ein Wachsen und Erstarken der rechtsextremen Szene, auch ganz konkret hier in Mecklenburg-Vorpommern. Ich darf an das Nordkreuz-Netzwerk erinnern, das 2017 aufgedeckt wurde. Wenn da dann Feindeslisten geführt werden, wenn in dieser menschenverachtenden Ideologie aus Hass Taten werden, dann müssen wir uns als Gesellschaft ernsthaft Gedanken machen.
Natürlich wird ein Verbot der Flagge keine gewaltbereiten Neonazis bekehren oder sie dazu bringen, ihre „Ausländer raus!“-Plakate durch „Refugees Welcome!“ zu ersetzen. Ein einzelnes Verbot wird kein Problem mit Rechtsextremismus lösen, das sich zunehmend in der Gesellschaft und in den Strukturen Deutschlands zeigt. Dennoch ist es wichtig, diesen verfassungsfeindlichen Weltanschauungen keine Bühne zu bieten, keine plakativen Symbole zuzulassen, mit denen sich Nachwuchs rekrutieren lässt und andere diskriminiert werden. Denn je mehr wir diese rechtsextreme Symbolik aus dem öffentlichen Raum verbannen, liebe Kollegen, desto schwerer machen wir es ihnen, den demokratischen Diskurs zu bestimmen und mit rassistischen, inhaltlich völlig schwachsinnigen Parolen für sich zu werben.
Das Verbot der Flaggen ist in der Auseinandersetzung mit der rechtsextremistischen Szene nur ein Schritt und es ist leider auch nur ein überwiegend symbolischer, aber selbst diesen sollten wir geschlossen gehen. Denn nichtsdestotrotz ist es immer wichtig, sich klar zu positionieren, sich für die Rechte und Freiheiten von Minderheiten einzusetzen und aktiv für Demokratie und Toleranz zu streiten, und dazu gehört, ein Symbol beziehungsweise eine Reihe von Symbolen zu verbieten, die diese Werte verhöhnen. – Herzlichen Dank! Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn man die Redebeiträge der Brüder im Geiste Förster und Arppe zusammenzählt, könnte man ja zu dem Ergebnis kommen, war alles nicht so schlimm mit den Bildern vom Reichstag, das war
bloß ein Gruppenfoto der Reisegruppe Förster/Arppe von einem Ausflug nach Berlin.
Aber es ist eben nicht nur dieses vermeintliche Gruppenfoto,
es ist deutlicher geworden in den Redebeiträgen von Herrn Förster und es reiht sich ein in die Argumentation in den letzten Wochen und auch hier auf dieser Landtagssitzung, wenn gestern in einem Zwischenruf mitgeteilt worden ist, dass die Beratung hier im Schlosscafé oder in der Orangerie, wo das stattgefunden hat, dass die Beratung mit Herrn Höcke die „mit Abstand … beste Veranstaltung“ gewesen ist, die seit langer Zeit hier stattgefunden hat, wenn das hier von der AfD-Fraktion in den Raum hineingerufen wird, dann weiß man doch, woran man ist.
Und wenn Herr Förster mehrfach auch in Innenausschusssitzungen, wenn wir uns mit der Problematik von rechtsextremistischen Strukturen in der Landespolizei auseinandergesetzt haben, meint, die Chats, die da gemacht worden sind, das ist doch alles nicht so schlimm, mein Gott, beim Bier unterhält man sich nun mal so, dann spricht das Bände, liebe Kolleginnen und Kollegen. Und wenn Herr Förster dann meint, man solle nicht mit Argumenten oder mit Verboten Politik betreiben, dann hält er wahrscheinlich auch das angestrebte NPD-Verbot für falsch, und wenn er das so macht, dann spricht das eben auch Bände.
Und so etwas ist abzulehnen in diesem Land!
Meine sehr verehrten Damen und Herren, um das hier noch mal, um das hier noch mal deutlich zu sagen, ich bin – ich habe das auch schon in der Pressemitteilung am Dienstag, glaube ich, gemacht –, ich bin dem Innenminister sehr dankbar, dass er diese Initiative ergriffen hat, dass er diesen Schritt gegangen ist. Man muss sich ja schon vorsehen, wenn man denn hier in der Auseinandersetzung mit der AfD ist, dass man dann dem Innenminister gleich wieder einen linken Kuschelkurs vorwirft. Da kann ich Sie beruhigen, wir haben so viel Trennendes miteinander, das Einzige, was uns richtig verbindet, ist, dass wir beide aus Sachsen stammen.
Ansonsten gibt es doch eine ganze Reihe von Unterschieden,
und das ist auch gut so, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Dennoch gibt es neben, neben dem Sächsischen gibt es einen Punkt, der uns seit vielen Jahren verbindet, und das ist die stringente Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus.
Und da will ich hier noch mal,
da will ich hier noch mal in Erinnerung rufen, dass auch unser Innenminister einer derjenigen war, der das NPD-Verbotsverfahren bundesweit mit vorangetrieben hat.
Und …
Und …
Und, und, lieber Herr Förster, nein, lieber Herr Förster, sehr geehrter Herr Förster, auch das nicht, Kollege Förster, wenn Sie von mir eine Haltung zum Antifaschismus abfordern,
dann kann ich Ihnen das ganz deutlich sagen, in vollster Überzeugung als Landessprecher der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten:
Antifaschismus ist eine Weltanschauung
und Antifaschismus ist ein deutliches Signal gegen Rechtsextremisten,