Protocol of the Session on October 25, 2018

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 47. Sitzung des Landtages. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und jetzt auch beschlussfähig ist. Die Sitzung ist zwei Minuten verspätet eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Wir setzen unsere Beratungen vereinbarungsgemäß fort.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, gestatten Sie mir folgenden Hinweis. Heute Morgen erreichte uns die Mitteilung, dass der Finanzminister erkrankt ist. Er wird durch den Minister für Landwirtschaft und Umwelt vertreten.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 13: Fragestunde. Die Fragen an die Landesregierung liegen Ihnen auf Drucksache 7/2727 vor.

Fragestunde – Drucksache 7/2727 –

Ich rufe auf den Geschäftsbereich der Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Dr. Gunter Jess von der Fraktion der AfD, die Fragen 1 und 2 zu stellen.

Sehr geehrte Frau Ministerin!

Die „Ostsee-Zeitung“ vom 2. Oktober 2018 berichtete auf Seite 9, die betriebliche Altersversorgung für Mitarbeiter der Universitätsmedizin Greifswald erfolge durch den DUK, das heißt den Dachverband der Unterstützungskassen für deutsche Krankenhäuser. Der DUK solle nicht mehr in der Lage sein, die vertraglich vereinbarte Betriebsrente an die Anspruchsberechtigten vollumfänglich zu zahlen.

Meine erste Frage:

1. Welche Risiken entstehen aufgrund der oben genannten Liquiditätsprobleme der DUK für die Anspruchsberechtigten an der Universitätsmedizin, für die Universitätsmedizin selbst und/oder für das Land als Träger der Universitätsmedizin Greifswald?

Guten Morgen, Herr Abgeordneter! Zunächst möchte ich vorab klarstellen, dass uns die von Ihnen zitierten Liquiditätsprobleme der DUK nicht bekannt sind. Vielmehr ist es nach unserem Kenntnisstand so, dass in der langfristigen Rückdeckung Kapital zur Finanzierung der Rentenansprüche der Mitarbeiter fehlt. Der Unterschied zwischen Liquidität und Kapitalrückdeckung ist sehr wichtig. Die Rentenansprüche der Mitarbeiter bestehen unmittelbar gegenüber der UMG, für die eine Gewährträgerhaftung des Landes besteht.

Für die Anspruchsberechtigten an der Universitätsmedizin besteht daher keinerlei Risiko aus der zu niedrigen Kapitalrückdeckung. Für die Universitätsmedizin besteht das Risiko einer beständigen Nachfinanzierung der Deckungslücke. Dieses Risiko ist in der Vergangenheit be

reits eingetreten und wird sich bei jedem Eintritt von Anspruchsberechtigten in den Ruhestand weiter realisieren.

Für das Land besteht aufgrund der Gewährträgerhaftung das Haftungsrisiko für das durch die fehlende Rückstellung entstandene Defizit der Nachfinanzierungsverpflichtung sowie weitere Belastung der UMG daraus, soweit die UMG dieses Defizit nicht ausgleichen kann. Ich bitte um Verständnis, dass die genauen Ausmaße von vielen verschiedenen Detailberechnungen und weiteren Entwicklungen abhängen, sodass eine konkrete Aussage über Ihre Fragestellung hinaus derzeit nicht leistbar ist.

Wichtig ist mir, und daher möchte ich das nochmals betonen, dass die betriebliche Altersversorgung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der UMG nicht gefährdet ist.

Vielen Dank.

Ich habe noch eine zweite Frage:

2. Gibt es einen Anfangsverdacht seitens des derzeitigen Managements der Universitätsmedizin Greifswald beziehungsweise des Aufsichtsrates, hier seitens insbesondere der Vertreter des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur, dass im Zusammenhang mit den Verträgen zwischen Universitätsmedizin und DUK strafrechtlich relevante Gegebenheiten eine Rolle gespielt haben könnten, oder sind die nunmehr bekannten Entwicklungen als betriebswirtschaftliches Risiko einzustufen?

Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Die Beurteilung, ob ein Anfangsverdacht im Sinne des Strafrechts besteht, obliegt – das brauche ich Ihnen nicht zu erklären – grundsätzlich den zuständigen Strafverfolgungsbehörden, also weder dem derzeitigen Management der Universitätsmedizin noch den Vertretern des Bildungsministeriums im Aufsichtsrat. Dem Vorstand und dem Aufsichtsrat obliegt vielmehr die zivilrechtliche Beurteilung des Sachverhaltes, also etwa arbeitsrechtlicher Konsequenzen sowie vertrags- und deliktrechtlicher Schadensersatzansprüche für das Unternehmen.

Danke schön.

Vielen Dank, Frau Ministerin.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Inneres und Europa. Hierzu bitte ich den Abgeordneten und Fraktionsvorsitzenden Nikolaus Kramer, Fraktion der AfD, die Fragen 3 und 4 zu stellen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Minister! Frage 3:

3. Wie hoch waren die Aufwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern für die Gewährung von Geldleistungen zur Deckung des notwendigen Bedarfs nach Paragraf 3 Absatz 2 Asylbewerberleistungsgesetz sowie des notwendigen persönlichen Bedarfs nach Paragraf 3 Absatz 1 Satz 8 Asylbewerberleistungsgesetz seit 2015? Ich bitte Sie, nach Möglichkeit die Summen der gewährten notwendigen Bedarfe und die Summe der gewährten notwendigen persönlichen Bedarfe nach den Jahren aufzugliedern. – Danke.

Ja, guten Morgen, Kolleginnen und Kollegen! Guten Morgen, Herr Kramer! Dem Land Mecklenburg-Vorpommern entstanden in den Jahren 2015 bis 2017 für die Gewährung von Geldleistungen zur Deckung des notwendigen Bedarfs nach Paragraf 3 Absatz 2 Asylbewerberleistungsgesetz die Aufwendungen für das Jahr 2015 in Höhe von 18,6 Millionen Euro, für das Jahr 2016 in Höhe von 22,2 Millionen Euro, für das Jahr 2017 in Höhe von 7,5 Millionen Euro. Für 2018 liegen derzeit noch keine Daten vor.

Und zweiter Teil ist der Paragraf 3 Absatz 1 Satz 8 Asylbewerberleistungsgesetz, also Deckung des notwendigen persönlichen Bedarfs. Da ist es so, dass für das Jahr 2015 14,2 Millionen Euro aufgewendet wurden, für das Jahr 2016 14,9 Millionen Euro und für das Jahr 2017 5,9 Millionen Euro. Auch hier liegen für 2018 natürlich noch keine Daten vor.

Herzlichen Dank.

Dann Frage 4:

4. In welchen Landkreisen und kreisfreien Städten werden nach Kenntnis der Landesregierung in Einzelfällen Sachleistungen in Form von Wertgutscheinen gewährt? Bitte gliedern Sie auf nach Landkreisen, kreisfreien Städten, Gemeinschaftsunterkunft und konkret erbrachter Sachleistung in Form von Wertgutscheinen.

Herr Kollege Kramer! Die Landkreise Vorpommern-Rügen, Rostock sowie die Mecklenburgische Seenplatte gewähren keine Leistungen in Form von Wertgutscheinen. Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock nutzt Wertgutscheine in Fällen der Leistungskürzung nach Paragraf 1a Asylbewerberleistungsgesetz. Es gilt für Leistungsberechtigte, die ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachkommen oder bei denen aus von ihnen selbst zu vertretenden Gründen aufenthaltsbeendende Maßnahmen nicht vollzogen werden können. Ebenfalls gewährt die Landeshauptstadt Schwerin in Einzelfällen Leistungen in Gestalt von Wertgutscheinen, insbesondere im Zusammenhang mit Schwangerschaft, also hier Schwangerschaftsbegleitung und Geburt, Erstausstattung, oder anlassbezogen zur Durchsetzung einer sachgerechten Verwendung der zugeteilten Mittel.

Im Landkreis Vorpommern-Greifswald werden im Rahmen der Anspruchskürzung gemäß Paragraf 1a Asylbewerberleistungsgesetz personalisierte Warengutscheine ausgegeben. Eine Darstellung des Landkreises Nordwest-Mecklenburg sowie des Landkreises Ludwigslust-Parchim konnten wir in der Kürze der Zeit nicht erarbeiten beziehungsweise wurde uns bis zum heutigen Tag noch nicht zur Verfügung gestellt. Konkreter gesagt, eine Differenzierung nach Gemeinschaftsunterkünften wurde durch die entsprechenden Landkreise und kreisfreien Städte nicht angezeigt, also keine Unterschiede im Verfahren zwischen den einzelnen Unterkunftsarten.

Herzlichen Dank.

Vielen Dank, Herr Minister.

Damit sind wir am Ende der heutigen Fragestunde.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 14: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD und CDU – Soziale Wohnraumpolitik des Landes Mecklenburg-Vorpommern weiterentwickeln, Drucksache 7/2667, in Verbindung mit der Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Soziale Wohnraumförderung des Landes aufstocken und langfristig sichern, Drucksache 7/2675.

Antrag der Fraktionen der SPD und CDU Soziale Wohnraumpolitik des Landes Mecklenburg-Vorpommern weiterentwickeln – Drucksache 7/2667 –

Antrag der Fraktion DIE LINKE Soziale Wohnraumförderung des Landes aufstocken und langfristig sichern – Drucksache 7/2675 –

Das Wort zur Begründung des Antrages der Fraktionen der SPD und CDU hat für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Albrecht.

(Der Abgeordnete Rainer Albrecht beginnt seine Rede bei abgeschaltetem Mikrofon. – Zuruf vonseiten der Fraktion DIE LINKE: Mikro!)

Gut, vielen Dank.

Schönen guten Morgen!

(Zurufe aus dem Plenum: Guten Morgen! – Torsten Renz, CDU: Guten Morgen, liebe Sorgen!)

Mit dem Ihnen vorliegenden Antrag der Koalitionsfraktionen von SPD und CDU fordern wir die Landesregierung auf, die aktuelle Wohnraumpolitik weiterzuentwickeln. Der Ausgangspunkt der SPD-Fraktion war die Frage, wie wollen wir wohnen. Unser Ziel ist guter und bezahlbarer Wohnraum für alle und jeden, vor allem auch für jeden Geldbeutel. Ein attraktives Wohnumfeld und eine gute Infrastruktur sind entscheidend zur Vermeidung von sozialen Spannungen, um somit möglichst gleichwertige Lebens- und Wohnverhältnisse überall im Land umzusetzen.

Die Situation im Land ist sehr heterogen. Neben Regionen mit deutlichem Wohnraumüberhang und viel zu geringen Mieteinnahmen gibt es andere Regionen, in denen ein massiver Mangel an verfügbarem Wohnraum herrscht bei gleichzeitig rasant steigenden Mieten. Wir benötigen also in einigen Gegenden unbedingt neue Wohnungen, aber die müssen auch für den Normalverdiener bezahlbar sein, für Familien, für Rentner, für Studenten. Aktuell ist dies aber eben nicht der Fall, weshalb in Rostock und in Greifswald jetzt die Mietpreisbremse greift.

Meine Damen und Herren, Fakt ist aber, gerade in den Ballungsräumen mit ihren Neubauvierteln müssen wir eine soziale Entmischung feststellen, welche zur Konzentration von Menschen mit Problemlagen in bestimmten Stadtteilen führt. Wir Sozialdemokraten haben aber eine Stadtentwicklung zum Ziel, in der die Herkunft aus bestimmten Vierteln wie beispielsweise dem Mueßer Holz in Schwerin eben nicht ein Malus ist, sei es bei der Berufsbewerbung oder bei der Beantragung eines Kredites. Viertel mit schlechtem Ruf führen oftmals in eine Abwärtsspirale aus geringen Mieteinnahmen, weniger Investitionen bei gleichzeitig höherem Instandhaltungs

bedarf, was zu einer Entwertung von ganzen Vierteln führen kann.

Die aktuelle Studie des Wissenschaftszentrums Berlin „Wie brüchig ist die soziale Architektur unserer Städte? Trends und Analysen der Segregation in 74 deutschen Städten“ hat uns die Entwicklung und den Sachstand nachdrücklich vor Augen geführt. Und, meine Damen und Herren, es sieht nicht gut aus. Die Konzentration von Problemlagen in bestimmten Vierteln ist insbesondere bei Kindern und Jugendlichen problematisch. Bereits die AWO-Langzeitstudie „Von alleine wächst sich nichts aus …“ hat festgestellt, dass Kinder aus problematischen Elternhäusern

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Ach!)

Kontaktpersonen und Ansprechpartner respektive auch Vorbilder außerhalb des Elternhauses benötigen, die bei der Bewältigung der eigenen Lebensplanung und der Findung eines erfolgreichen eigenen Weges behilflich sind.

(Torsten Renz, CDU: Das hätten wir ohne Studie auch gewusst.)

Ohne Hilfe reproduzieren sich problembehaftete Lebenswege viel zu oft. Wenn aber im direkten Wohnumfeld eben jede Hilfe und Kontakte wegbrechen, die Vorbilder fehlen, beispielsweise die Eltern von Freunden, muss die Gesellschaft über Kinder- und Jugendhilfe entsprechende Angebote vorhalten. Eine gut durchdachte Stadtentwicklungsplanung und der Bau von bezahlbarem Wohnraum überall im Stadtgebiet, die gute soziale Durchmischung in Wohnvierteln ist folglich ein erstrebenswertes Ziel, hilft es doch sogar, gesellschaftliche Folgekosten zu minimieren.