Guten Morgen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist 9.00 Uhr. Ich begrüße Sie zur 35. Sitzung des Landtages. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist.
Ich eröffne die Sitzung. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Wir setzen unsere Beratungen vereinbarungsgemäß fort.
Bevor wir jedoch in die Tagesordnung eintreten, möchte ich unseren Kollegen Horst Förster und Jörg Kröger ganz herzlich zu ihren heutigen Geburtstagen gratulieren.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 14: Fragestunde. Die Fragen an die Landesregierung liegen Ihnen auf Drucksache 7/2048 vor.
Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion der BMV, die Frage 1 zu stellen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister! Guten Morgen!
1. Der Landkreis Vorpommern-Greifswald als untere Rechtaufsichtsbehörde hat der Stadt Anklam die Genehmigung von Investitionskrediten versagt, die für Planungsleistungen für das IKAREUMProjekt aufgenommen werden sollten, wobei zum Teil schon Aufträge erteilt worden seien. Der Förderkreis Nikolaikirche Anklam e. V. stellt widersprüchliche Signale aus dem Land bezüglich des IKAREUM-Projektes fest und fordert in einem offenen Brief an die Ministerpräsidentin vom 8. April 2018 ein eindeutiges Signal sowie die Vermittlung zwischen Landes-, Kreis- und kommunalen Behörden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Dr. Manthei! Die Stadt Anklam beabsichtigt in der Tat seit einigen Jahren den Ausbau der Nikolaikirche zu einem erweiterten Lilienthal-Museum. Es gibt ja bereits eines. Die Überlegung ist, umzuziehen und zu erweitern. Der Titel wäre dann „IKAREUM-Lilienthal Flight Museum Anklam“. Das derzeit geplante Gesamtinvestitionsvolumen beträgt nach den vorläufigen Schätzungen rund 24 Millionen Euro.
Zur Prüfung einer finanziellen Beteiligung der Landesregierung wurden die zuständigen Ressorts des Landes seitens der Stadt Anklam in das Projekt mit eingebunden. Die Folge war, dass eine Arbeitsgruppe, in der die Staatskanzlei, das Innen-, das Bildungs- und das Wirtschaftsministerium vertreten sind, zusammengekommen ist und im Übrigen die Stadt Anklam beauftragt hat, auf Basis der vorliegenden Planungen ein Erweiterungsgutachten erarbeiten zu lassen. Dessen Erstellung wurde durch das Wirtschaftsministerium finanziell gefördert. Dieses Gesamtkonzept enthält eine Besucherstrukturanalyse sowie eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung. Das Exposé liegt seit 2016 vor und bildet die Grundlage für die weiteren Gespräche, die auch fortgesetzt worden sind mit der eben genannten interministeriellen Arbeitsgruppe.
Zur Deckung der Gesamtfinanzierung werden von der Stadt Anklam folgende Förderungen avisiert – das ist das, was die Stadt Anklam als Überlegung angestellt hat –: Sie hofft auf Sonderbedarfszuweisungen des Innenministeriums und Hilfen aus dem Kommunalen Aufbaufonds, sie rekurriert auf Förderung aus der GA und/oder aus der GRW, aus dem Wirtschaftsministerium. Gegebenenfalls erhofft sie sich, weitere Hilfen aus den INTERREG-Mitteln mithilfe des Wirtschaftsministeriums zu generieren, sie rekurriert auf Denkmalpflegemittel aus dem Bildungsministerium und sie erörtert mit uns, also mit dem Energieministerium, eine Förderung aus der Klimaschutzrichtlinie.
Die jeweils erforderlichen Eigenmittel – all diese Fördertöpfe sind nie 100-Prozent-Förderungen –, diese erforderlichen Eigenmittel beabsichtigt die Stadt Anklam, durch Grundstücksverkäufe aufzubringen. Die Spielräume der Stadt Anklam zur Realisierung einer freiwilligen Selbstverwaltungsaufgabe wie der der Errichtung eines IKAREUMS müssten jedoch der Haushaltslage der Stadt Anklam entsprechen, und die Haushaltslage – ich glaube, Sie sind Mitglied der Stadtvertreterversammlung – gilt zurzeit als angespannt. Dabei muss darüber hinaus die hohe Priorität der Haushaltskonsolidierung beachtet werden, wenn man solche zusätzlichen freiwilligen Aufgaben anstrebt.
Außerdem muss die Stadt zunächst primär die Finanzierung notwendiger Investitionen im pflichtigen Aufgabenbereich sicherstellen, darüber haben wir im Übrigen im letzten Landtag zum Teil diskutiert, sodass auch die bekannt sind. Laut Haushaltsrecht darf das Investitionsvorhaben, das hier beabsichtigt wird, der Wiederherstellung der dauernden Leistungsfähigkeit der Stadt Anklam nicht entgegenstehen. Das bedeutet zu gut Deutsch, dass kein zusätzlicher Zuschussbedarf ausgelöst werden darf, wenn das IKAREUM errichtet würde. An dieser
Nachweisführung bestehen aus Sicht der unteren Rechtsaufsichtsbehörde zumindest derzeit Bedenken. Deshalb wurde durch diese untere Rechtaufsichtsbehörde die Kreditgenehmigung für 2017, wohlgemerkt für diesen Bereich, zurückgenommen.
Auch der Nachweis der Sicherung der Folgekosten ist durch die Stadt Anklam noch zu erbringen. Für die Maßnahme sind derzeit keine Fördermittel bewilligt. Ein 2017 im Landesförderinstitut gestellter Fördermittelantrag auf GA-Förderung für einen Teilabschnitt, nämlich die Errichtung eines regionalen Informations- und Tourismuszentrums – das gewünschte Fördervolumen umfasst rund 3,8 Millionen Euro –, befindet sich noch in Bearbeitung. Hier stehen verschiedene entscheidungserhebliche Unterlagen aus, im Übrigen nicht zuletzt der Nachweis der Sicherung der Gesamtfinanzierung, der wiederum vor allen Dingen den Eigenanteil der Stadt Anklam betrifft.
Zunächst werden seitens des Innen-, des Wirtschafts- und des Energieministeriums gemeinsam mit der Stadt Anklam die Umsetzungsprioritäten beim Schulcampus Käthe-Kollwitz-Schule, der schon seit Längerem in der Diskussion ist, und bei der Schwimmhalle Anklam – im letzten Landtagszyklus hier Gegenstand der Diskussion – gesehen. Es ist ein Termin des Parlamentarischen Staatssekretärskollegen für Vorpommern, Herrn Dahlemann, mit dem Förderkreis der Nikolaikirche, auf dessen Schreiben Sie sich ja beziehen, und mit den Akteuren vor Ort vorgesehen. Dieser Termin wird aktuell abgestimmt.
Ich rufe auf den Geschäftsbereich der Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE, die Fragen 2 und 3 zu stellen.
2. Wann, in welcher Zusammensetzung und zu welchen Themen hat der am 14. März 2018 von der Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung, Stefanie Drese, angekündigte Runde Tisch zum Erhalt notwendiger sozialer Hilfeprojekte getagt?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Abgeordneter Foerster! Der Runde Tisch hat am Montag, dem 23. April, erstmals getagt. Beteiligt an diesem Runden Tisch waren der Herr Wirtschaftsminister Glawe und Mitarbeiter seines Hauses, die Vorsitzende der Geschäftsführung der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit Frau HauptKoopmann und weitere Vertreter der BA, der stellvertretende Geschäftsführer des Städte- und Gemeindetages Herr Deiters, Vertreter der Tafelarbeit im Land, unter anderem der Landesvorsitzende Herr Hoffmann, sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Hauses. Ich selbst habe die Sitzung geleitet.
Folgende Themen sind beraten worden: zum einen der Sachstand zur Weiterarbeit der sozialen Hilfsprojekte in Rhena und Gadebusch. Dabei wurde von der BA berich
tet, dass für die akuten Probleme für die nächsten Monate eine Lösung gefunden ist. Dann gab es einen Bericht über die allgemeinen Rahmenbedingungen in der Tafelarbeit sowie zur aktuellen personellen Situation der Tafeln im Land und einen Sachstand zum erwarteten Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“.
Die Tafeln waren diejenigen, die sich in dieser Problemlage zunächst an mich gewandt haben. Es findet ja zeitgleich eine Mahnwache vor dem Landtag statt, zu der der Arbeitslosenverband eingeladen hat. Ich habe eben mit dem Vorsitzenden verabredet, dass auch er zu einer der nächsten Runden des Runden Tisches eingeladen wird.
3. Welchen von den in der Ankündigung erwähnten vielen „Projekttöpfen“, die nach eigenen Angaben der Ministerin zur Verfügung stehen, will die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung zum Erhalt der Tafelprojekte und gegebenenfalls weiterer Projekte in welcher Art und Weise einsetzen?
Vorrangig sollen neue arbeitsmarktliche Programme des Bundes eingesetzt werden. Die Teilnehmer am Runden Tisch verständigten sich, bei der Umsetzung des Bundesprogramms „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ miteinander zu kooperieren und sich nach Bekanntwerden der Programmkriterien über eine Kofinanzierung des Programms auch mit den Kommunen zu beraten.
Tafeln können und werden zudem über die Gewährung von Zuschüssen an Verbände und Vereine der Freien Wohlfahrtspflege über den Titel 684.53 – das sind Zuschüsse an Verbände und Vereine der Freien Wohlfahrtspflege zur Hilfe für Menschen in kritischen Lebenssituationen – und teilweise auch über den Titel 684.42, Zuschüsse an Verbände und Vereine der Freien Wohlfahrtspflege für ehrenamtliche Mitarbeit, unterstützt. Die Förderung beinhaltet ausschließlich begleitende Maßnahmen. Zuwendungen für Nahrungsmittel oder Kleidung werden dabei nicht gewährt.
Darüber hinaus werden über die Jobcenter des Landes Arbeitsgelegenheiten bei den Tafeln gefördert, sogenannte Ein-Euro-Jobber. Weiterhin ist angedacht, das vom Bundesminister für Arbeit und Soziales angekündigte Programm „Soziale Teilhabe für alle“ zu nutzen, um Menschen mit multiplen Vermittlungshemmnissen längerfristig an den ersten Arbeitsmarkt heranzuführen. Dabei spielt die Vermittlung Arbeitsuchender an gemeinnützige Vereine und Verbände wie beispielsweise die Tafeln des Landes eine große Rolle. Entsprechende Gespräche zur Umsetzung des Programms auf Landesebene werden im Juni 2018 beginnen.
Ich habe noch eine Nachfrage: Mit welchem konkreten Ergebnis beziehungsweise welchen konkreten Verabredungen mit den Trägern der Tafeln und dem Wirtschafts- und Arbeitsminister des Landes endete denn nun dieses erste Gespräch?
Das erste Gespräch endete so, dass wir eines der Länder sind, das sich frühzeitig mit den Kriterien, die der Bund dort aufzustellen gedenkt, auseinandersetzt, und dass wir diese Gespräche fortführen wollen. Der Bund ist im Moment dabei, über diese Kriterien zu beraten. Sowohl Herr Glawe als auch ich wollen die Ministerkonferenzen nutzen, die Gespräche, die wir hier aufgenommen haben, auch politisch in die Richtung hin zu führen, dass diese Programme tatsächlich in diesem Bereich eingesetzt werden können. Am Beispiel der Tafeln sieht man, wir brauchen Hauptamtliche, die die Organisation übernehmen, aber es ist auch eine gute arbeitsmarktrechtliche Gelegenheit, über solche Vereine und Verbände an den Arbeitsmarkt wieder mit regelmäßigen Arbeitsgelegenheiten herangeführt zu werden, und das wollen wir weiter stärken.
Ich habe noch eine weitere Nachfrage: Welches Angebot haben Sie für die anderen bedrohten sozialen Projekte im Land? Oder anders gefragt: Welchen Rat geben Sie denjenigen, die ihre eigenen Arbeitsmarktprojekte auch gefährdet sehen?
Diese Dinge, die wir dort mit dem Bundesminister absprechen, sollen selbstverständlich für all diese Maßnahmen gelten, also nicht nur auf die Tafeln bezogen sein, sondern für alle Projekte, die solche Arbeitsgelegenheiten im Land anbieten.
Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Inneres und Europa. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Nikolaus Kramer, Fraktion der AfD, die Fragen 4 und 5 zu stellen.