Protocol of the Session on December 13, 2018

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 53. Sitzung des Landtages. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Wir setzen unsere Beratungen vereinbarungsgemäß fort.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 15: Fragestunde. Die Fragen an die Landesregierung liegen Ihnen auf Drucksache 7/2944 vor.

Fragestunde – Drucksache 7/2944 –

Ich rufe zunächst auf den Geschäftsbereich der Justizministerin. Hierzu bitte ich die Abgeordnete Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE, die Fragen 1 und 2 zu stellen.

Guten Morgen! Guten Morgen, Frau Justizministerin! Ich frage:

1. Wie viele Bedienstete der JVA Bützow waren von wie vielen Bediensteten insgesamt zum Stichtag 5. Dezember 2018 krankgeschrieben oder fehlten aus anderen Gründen (auch Urlaub, Fortbildung et cetera)?

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Bernhardt! Von 266 Bediensteten der JVA Bützow waren am 5. Dezember 2018 79 abwesend. Von diesen waren 49 erkrankt, 19 im Urlaub, 4 zur Fortbildung, 4 in Elternzeit, 2 abgeordnet und einer auf Dienstreise.

(Heiterkeit bei Peter Ritter, DIE LINKE: Wohin?)

Darf ich eine Nachfrage stellen?

Bitte.

Hat sich das in der letzten Woche noch mal verschlechtert, die Abwesenheitszeiten?

Also Sie haben nach dem 05.12. gefragt, diese Frage habe ich beantwortet. Wenn Sie weitere Fragen haben, zu anderen Stichtagen, bin ich natürlich gerne bereit, das nachzureichen.

Ja, okay, nachreichen wäre schön.

Zweite Frage:

2. Wie sichert das Justizministerium derzeit die ordnungsgemäßen Abläufe in der JVA bei den hohen Krankenständen ab?

Liebe Kollegen! Sehr geehrte Frau Bernhardt! Der Krankenstand ist ein Problemfeld in der JVA Bützow. Ich habe daher am 4. Dezember 2018 mit dem Anstaltsleiter und den Personalvertre

tungen die Situation erörtert und mögliche Maßnahmen beraten. Es ist unser gemeinsames und vorrangiges Ziel, diesem Krankenstand nachhaltig entgegenzuwirken. Das Gespräch hat deutlich gemacht, das, was wir bereits wussten oder vermutet haben, dass die Ursachen für den Krankenstand vielschichtig sind. Ich habe deshalb den Leiter der Bildungsstätte am 5. Dezember gebeten, eine Analyse der Krankenstände in allen Vollzugsanstalten seit 2016 nach Häufigkeit, durchschnittlicher Dauer, Aufgabenbereich und Tätigkeit vorzunehmen. Ein erstes Ergebnis soll uns dazu voraussichtlich Mitte Februar 2019 vorliegen. Wir werden den Bericht analysieren und sicherlich dann die notwendigen Schritte veranlassen.

Die Anstaltsleitung hat im Übrigen aufgrund der Erkenntnisse unverzügliche Maßnahmen eingeleitet. So wurden das betriebliche Eingliederungsmanagement intensiviert, alle Rahmenbedingungen bezüglich des Arbeitsschutzes und der Gefährdungsbeurteilung überprüft. Außerdem sollen durch ein intensives Gesundheitsmanagement die förderlichen Faktoren entwickelt und ausgebaut werden, um die Gesundheit der Mitarbeiter am Arbeitsplatz durch präventive Maßnahmen zu fördern. Spezielle Fortbildungsmaßnahmen für Mitarbeiter wie Supervisionen sollen gestärkt werden, hinsichtlich eines positiven Betriebsklimas werden die Führungskräfte aktiv geschult zu Themen des gesunden Führens und des Umgangs mit erkrankten Mitarbeitern. Hierzu werden in zielgerichteten vertieften Analysen alle Abteilungen und Fachbereichsleitungen zu Problemlagen befragt und diese Ergebnisse dann gemeinsam mit den Teams erörtert. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse werden in einem gemeinsamen Plan zur Reduzierung des Krankenstandes ihren Niederschlag finden.

Eines ist aber besonders wichtig mit Blick auf Ihre Frage: Die JVA Bützow ist sicher. Soweit erforderlich, werden zur Gewährleistung der organisatorischen Abläufe die Mitarbeiter flexibel und bereichsübergreifend – das erfordert eine hohe Einsatzbereitschaft der vorhandenen Mitarbeiter – eingesetzt. Ein Schreckensszenario herbeizureden, ist allerdings an dieser Stelle nicht sachgerecht und wird im Übrigen weder den Mitarbeitern, die mit großem Einsatz und Engagement ihren Dienstpflichten nachkommen und mit besten Kräften vorbildlich auch die krankheitsbedingten Vertretungsanteile bewältigen, noch den Erkrankten, die bestrebt sind, so schnell wie möglich eben auch wieder ihre Kollegen zu unterstützen, nicht gerecht.

Eine Nachfrage: Ist es richtig, dass Einschlusszeiten von 23 Stunden für eine Woche kürzlich in der JVA Bützow an der Tagesordnung waren?

Die Frage kann ich Ihnen so nicht hinreichend beantworten. Klar ist, dass am 05.12. die Freistunde für alle Gefangenen gewährleistet worden ist.

Vielen Dank, Frau Ministerin.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Dirk Lerche, Fraktion der AfD, die Fragen 3 und 4 zu stellen.

Guten Morgen, Herr Minister!

Morgen, Herr Kollege!

3. Wie ist der Stand der Dinge zur Bäderverkaufsverordnung in Bezug auf formale und inhaltliche Veränderungen?

Sehr geehrter Kollege Lerche! Die Verhandlungen laufen zurzeit mit ver.di, es hat mehrere Verhandlungsrunden gegeben. Über den Inhalt ist Stillschweigen vereinbart worden, aber ich bin guter Hoffnung, dass wir die Gespräche Anfang nächsten Jahres sozusagen abschließend auf die Zielgerade kriegen. Damit können Sie davon ausgehen, dass die Bäderverkaufsregelung dann im Jahre 2019 neu gefasst wird.

4. Wann ist mit einer Veröffentlichung der überarbeiteten Verordnung zu rechnen?

Mit Saisonbeginn. Das Datum wird noch verhandelt, aber mit Saisonbeginn ist das vorgesehen und ich bin optimistisch, dass wir das Ziel auch halten.

Bitte.

Vielen Dank, Herr Minister.

Ich sollte jetzt aufrufen den Geschäftsbereich der Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung. Allerdings müsste ich dann... In Vertretung Herr Pegel? Hierzu bitte ich die Abgeordnete Karen Larisch, Fraktion DIE LINKE, die Fragen 5 und 6 zu stellen.

Guten Morgen, Herr Minister!

5. Aus welchen Gründen schließt die Männer- und Gewaltberatungsstelle in Güstrow zum 31.12.2018?

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Larisch! Der Träger „Arche e. V. – für Frau und Familie“ teilte im Oktober 2018 den Kolleginnen und Kollegen die Schließung der Männer- und Gewaltberatungsstelle in Güstrow mit. Nach Aussage des Vereins liegt dieser Entscheidung ein einstimmiger Entschluss in der ordentlichen Mitgliederversammlung zugrunde, der sich auf betriebswirtschaftliche Gründe stützt.

Okay, dann haben Sie die erste Nachfrage schon beantwortet. Kann ich eine zweite Nachfrage stellen? (Zustimmung)

Wenn der Landesregierung dies seit Oktober aus oben genannten Gründen bekannt ist, warum hat sie nichts unternommen, um eine zeitnähere Lösung zu finden? Oktober ist ja auch schon ein bisschen her.

Ich habe eine zweite Frage von Ihnen, die lautet: Warum konnte die Stelle bislang nicht neu besetzt werden?

In der Geschäftsordnung sind zu jeder Frage Nachfragen...

Nachfrage!

... zulässig. Allerdings ist es ja so, dass Sie die Ministerin vertreten. Von daher könnte man anbieten, dass diese Nachfrage schriftlich beantwortet wird...

... durch das zuständige Ministerium.

Aber das würde ich gar nicht mal. Ich glaube, dass das eine das andere intendiert. Also die Frage, warum habt ihr es nicht früher gemacht, ist die Frage, warum habt ihr nicht früher besetzt. Ich halte das für die Hauptfrage. Ich würde bei der Hauptfrage gern dazu antworten.

Immer gerne, immer gerne.

Gut.

Alles, was Sie beantworten können.

Also ich kann auch gerne zur Nachfrage die Hauptfrage beantworten: Warum konnte die Stelle bislang nicht besetzt werden? Der Betrieb einer Beratungsstelle – das beantwortet Ihre Frage, warum es ein bisschen Zeitverzug bedeutet –, der Betrieb einer Beratungsstelle wird im Wege eines transparenten Interessenbekundungsverfahrens, um einen neuen Träger zu finden, durchgeführt und bedarf daher unter anderem der Vorbereitung einer Ausschreibung, die den geförderten Projektinhalt und die Bewertungskriterien für die Interessenbekundung darstellt. Das müssen Sie öffentlich und transparent machen. Die Abwicklung des Interessenbekundungsverfahrens bis zum 31. Dezember 2018 ist vor dem Hintergrund des Zeitpunkts der Mitteilung durch den Träger vor nicht einmal sechs Wochen nicht durchführbar.