Meine Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 82. Sitzung des Landtages. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor.
Meine Damen und Herren, die von den Abgeordneten gemäß Paragraf 65 unserer Geschäftsordnung eingereichten Themen und die Reihenfolge der Geschäftsbereiche sind der Drucksache 7/4650 zu entnehmen. Laut unserer Geschäftsordnung ist für jeden Fragesteller eine Nachfrage zulässig. Die Fragen sollen nicht länger als zwei Minuten dauern und kurze Antworten ermöglichen.
Ich rufe als Erstes auf den Geschäftsbereich des Ministers für Inneres und Europa. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Horst Förster, Fraktion der AfD, die Frage zum Thema Nummer 1 zu stellen.
Guten Morgen, Frau Präsidentin! Herr Minister! Die mit dem Gemeinde-Leitbildgesetz angestrebten Gemeindezusammenschlüsse sind nur in geringem Umfang erfolgt. Die Verdopplung der Fusionszuweisungen hat daran wenig geändert. Ich frage die Landesregierung: Wie will die Landesregierung erreichen, dass weitere Gemeindefusionen erfolgen, und wie beurteilt die Landesregierung die vom Landesrechnungshof angeregten Vorschläge für eine engere interkommunale Zusammenarbeit der Kommunen?
Schönen guten Morgen, Herr Kollege! Ich könnte das jetzt relativ kurz machen und die Antwort darauf beschränken, dass wir dabei bleiben, dass es eine Freiwilligkeitsentscheidung ist
und damit die Entscheidung auf der Ebene der Gemeinden liegt, nachdem wir über viele Jahre unterschiedliche Diskussionen zu dem Thema geführt haben, aber Ausgangspunkt für das Gemeinde-Leitbildgesetz war ja, dass wir eine eigene Einschätzung der Gemeinden aufgrund einer Punktetabelle gemacht haben, die Zukunftsfähigkeit selbst einzuschätzen. Von 713 amtsangehörigen Gemeinden haben sich immerhin 96 Prozent so eingeschätzt – manche, wenn auch knapp in der Punktzahl –, dass sie zukunftsfähig sind. Das spricht grundsätzlich für ein weit verbreitetes vitales Gemeindeleben.
Möglicherweise sind die kleinteiligen Gemeindestrukturen in Mecklenburg-Vorpommern doch nicht so ausgeprägt wie angenommen. Die Bedenken gegen größerflächige Gemeinden sind eben hingegen offenbar wesentlich größer, weil der Einzugsbereich, der dann auch von den Verantwortlichen zu bedienen ist, und die Identität in vielen Fragen infrage gestellt wird und deswegen die Entscheidung in den jeweiligen Gemeindevertretungen so gefallen ist, wie sie so gefallen ist.
Und insofern nehmen wir die Haltung des Rechnungshofes zur Kenntnis. Aber noch mal: Kommunale Selbstverwaltung ist das höchste Gut, was wir im Land haben, und deswegen sind wir gut beraten, die Haltungen und Stellungen sowohl des Städte- und Gemeindetages als auch des Landkreises zu respektieren, und das tun wir auch als Landesregierung.
Dann bitte eine Nachfrage: Beabsichtigt die Landesregierung, eine aussagekräftige Datenbasis zum Stand der kommunalen Zusammenarbeit zu schaffen?
Ist derzeit nicht vorgesehen, aber ich nehme Ihren Hinweis gerne noch mal mit auf, um das noch mal im Haus zu erörtern, weil die Frage, was die interkommunale Zusammenarbeit betrifft, auch das ist eine regional sehr unterschiedlich ausgeprägte Frage und wir sollten immer vorsichtig sein, immer sozusagen mit bestimmten Aussagen zu versuchen, andere Kommunen in Richtungen zu schieben, die sich dann davon in ihrer Eigenständigkeit angegriffen fühlen. Unabhängig davon glaube ich, dass in der Frage der Zusammenarbeit über Gemeindegrenzen, auch über Ämtergrenzen, da ist noch erheblich viel Luft nach oben, außer Frage.
Ich darf nun den Abgeordneten Jens-Holger Schneider, Fraktion der AfD, bitten, die Fragen zum Thema Nummer 2 zu stellen.
Ja, guten Morgen, sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Meine Fragen beziehen sich aufs FAG, und da gab es diverse Medienberichte. Meine Frage konkret: Wie will die Landesregierung zukünftig reagieren, wenn sich neben der Stadt Gadebusch eine bedeutende Zahl weiterer Kommunen aufgrund der besonderen Belastung von steuerstarken Grund- und Mittelzentren im neuen Finanzausgleichsgesetz zu wirtschaftsfeindlichen Steuererhöhungen gezwungen sieht?
Also das FAG ist ja derzeit in der Beratung innerhalb des Parlaments. Solche Fragen werden dort mit diskutiert, aber gerade die Gemeinde Gadebusch blendet hier in ihrer Diskussion auch aus, dass sie eben erheblich hohe Steuereinnahmen gehabt hat. Die sind Grundlage unserer Berechnungen, auch in Zukunft Grundlage der Berechnungen. Sie wissen, wir haben die Frage, alle zwei Jahre eine neue Festlegung, das heißt, dass die Steuerschwäche, die jetzt offensichtlich in der einen oder anderen Gemeinde auftritt, dann auch ausgeglichen wird über die Neuberechnung innerhalb der Zweijahresperiode.
Außerdem gibt es unterschiedliche Instrumente, die wir in solchen Gemeinden mit einsetzen wie SoBEZ, wie die unterschiedlichen Ministerien auch hier mit unterstützen. Insofern glaube ich – das ist auch immer Aussage gewesen, wir finden ein wesentlich gerechteres Finanzausgleichssystem –, mit der Systemumstellung wird es aber auch nicht gelingen, dass zu hundert Prozent alle Gemeinden eine andere Ausgangslage oder eine bessere Ausgangslage haben als vorher. Aber mit der Zahl, die
wir erreicht haben, ist eine gerechtere und auch eine fairere Belastungsaussage über die Kommunen getroffen.
Wurde, wie jüngst in der Presse zu lesen, die allgemeine Kritik der Industrie- und Handelskammer Schwerin mit Bezug auf den FAGGesetzgebungsprozess vom Ministerium angehört?
Das FAG ist ein Verfahren, in dem unterschiedliche Träger und Behörden ihre Meinungen im Rahmen der Ressortanhörung auch zum Ausdruck bringen, auch das war hier der Fall. Natürlich nehmen wir die mit zur Kenntnis. Sie wird in unterschiedlichen Punkten abgewogen, und es ist ja Bestandteil der Ressortanhörung, dass es dann einen Abwägungsprozess gibt, wie mit den einzelnen Aussagen umgegangen wird. Das gilt auch für die Industrie- und Handelskammer.
Ich bitte jetzt den Abgeordneten Peter Ritter, Fraktion DIE LINKE, die Frage zum Thema Nummer 3 zu stellen.
Die Frage, die ich an Sie stellen möchte, bezieht sich auf das geplante beziehungsweise das sich in Vorbereitung befindliche NATO-Manöver. Ich habe namens meiner Fraktion an die Landesregierung eine Kleine Anfrage gestellt. Mit Datum vom 10.01. hat mir die Landesregierung geantwortet. Ich wollte wissen, in welchem Zeitraum Mecklenburg-Vorpommern von Truppenbewegungen
betroffen ist und auf welchen Verkehrswegen diese Truppenbewegungen stattfinden. Die Landesregierung teilt mir oder das Innenministerium teilt mir im Auftrag der Landesregierung mit, dass keine Informationen vorliegen. Das war der 10.01.
Am 11.01. durften wir dann in der Zeitung lesen, ich zitiere: „Auf Medienanfrage bestätigte auch das Verkehrsministerium des Landes, bereits über die geplanten Truppenverlegungen informiert worden zu sein.“ Zitatende. Es war da die Rede davon, dass die Transporte über die A 24 und die A 20 laufen. Ich möchte deshalb von der Landesregierung wissen, wer meiner Fraktion zu diesem Zeitpunkt warum die Unwahrheit gesagt hat?
Es hat zu diesem Zeitpunkt Ihnen keiner die Unwahrheit gesagt, weil wir nur dann Aussagen treffen, wenn sie belastbar sind. Das haben wir in dem Zusammenhang getan, nämlich mit der Vorstellung in dieser Woche gemeinsam mit dem Landeskommando der Bundeswehr.
Was die Aussage des Bundesverkehrsministeriums betrifft, ist es folgerichtig, dass man seitens des Bundesverteidigungsministeriums mit den zuständigen Ministerien, in dem Fall dem Verkehrsministerium, auch im Vorfeld schon Informationen über Tragfähigkeiten von Straßenlasten, über Brücken und anderes eingeholt hat und dass damit auch ein Zeitraum verifiziert worden ist, der aber nur noch nicht konkretisiert worden ist. Das ist in der letzten Woche geschehen. Das haben wir zum Anlass genommen – diese Woche sehr umfangreich, und das soll auch weiter so passieren –, die Bevölkerung zu informieren. Und deswegen kann ich hier auch keinen Dissens erkennen.
Es bleibt der Widerspruch, dass Sie für die Regierung antworten, Sie wissen nichts, und das Verkehrsministerium informiert worden ist.
Die zweite Frage, die ich stellen möchte: Herr Minister, teilt die Landesregierung die Auffassung meiner Fraktion und auch vieler anderer Bürgerinnen und Bürger dieses Landes, dass dieses Manöver kein Beitrag zur Entwicklung der friedlichen Koexistenz mit Russland ist?
Wir sind als NATO-Mitglied in einem Bündnis und innerhalb des Bündnisses führen wir auch die dementsprechenden Aufgaben und Übungen durch. Genauso wie bei anderen Maßnahmen, bei polizeilichen Maßnahmen oder Sonstiges ist das Wichtigste, was wir tun, Übungen durchzuführen. Und insofern ist es richtig, dass eine Übung durchgeführt wird, in der wir als Drehscheibe Mitteleuropa/Deutschland natürlich eine Rolle spielen, was die baltischen Staaten und was Polen betrifft.
Das macht überhaupt keinen Abstrich daran, dass die Landesregierung immer die Auffassung vertreten hat, dass die Gespräche mit Russland unabhängig von den NATO-Übungen und NATO-Festlegungen durchgeführt werden. Und dass gerade wir im Osten besondere Bindungen zum russischen Staat haben, steht außer Zweifel. Es ist ein Bestandteil der Geschichte, gerade, was wirtschaftliche Beziehungen hier im Osten betrifft. Insofern sehe ich keinen Dissens und kann auch Ihre Frage in der Form nicht mit Ja beantworten.
Ich möchte an dieser Stelle noch einmal den Hinweis geben, dass die Antworten der Landesregierung nicht durch den Fragesteller zu kommentieren sind.
Ich bitte nun die Abgeordnete Christel Weißig, fraktionslos, die Frage zum Thema Nummer 4 zu stellen.
Guten Morgen, Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Minister! Meine Kollegen von der AfD hatten in der letzten Plenarwoche einen Antrag zur Benennung von Herkunft und Nationalität von Straftätern gestellt.
Ich möchte Sie fragen, sind Sie inzwischen zu einem Ergebnis gekommen, denn ich nehme in diesem Jahr
vermehrt zur Kenntnis, dass nur von Gruppen und Jugendlichen und psychisch kranken Tätern gesprochen wird. Gibt es schon ein Ergebnis?
Ja, schönen guten Morgen auch, Frau Kollegin! Es ist richtig, dass das Thema Bestandteil der Innenministerkonferenz gewesen ist. Ich habe das auch ausgeführt im Nachgang, dass es aber zu meinem Bedauern auf der Innenministerkonferenz keine einheitliche Festlegung gegeben hat, dass nach wie vor wir in der Bundesrepublik Deutschland unterschiedliche Auffassungen zu dem Thema haben, dass es einen gewissen Flickenteppich gibt. Ich habe das außerordentlich bedauert, nehme das aber zur Kenntnis, weil das eine Entscheidung ist, die in den jeweiligen Ländern getroffen wird.
Unabhängig davon ist der Landesregierung, ist mir die Transparenz in der polizeilichen Berichterstattung ein wichtiges Anliegen, und ich glaube, wir tun gut daran, die Entscheidungen nicht immer nur auf die jeweilige Polizeidienststelle zu tun, um im Anschluss darüber im Rahmen des Abwägungsprozesses festzustellen, ob es richtig war oder nicht richtig war. Vor diesem Hintergrund wird für die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern mit Wirkung vom 1. Februar eine klare und einheitliche Regelungslage gelten, wonach in polizeilichen Pressemitteilungen grundsätzlich die Staatsangehörigkeit genannt wird. Dem Gleichheitsgrundsatz folgend wird dies auch in jedem Fall bei der deutschen Staatsangehörigkeit erfolgen, bei Vorliegen mehrerer Staatsangehörigkeiten werden alle bekannten Staatsangehörigkeiten angegeben.