Protocol of the Session on March 15, 2018

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 32. Sitzung des Landtages. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Wir setzen unsere Beratungen vereinbarungsgemäß fort.

Gemäß Paragraf 4 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung benenne ich für die 32. und 33. Sitzung die Abgeordnete Karen Larisch zur Schriftführerin.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 19: Fragestunde. Die Fragen an die Landesregierung liegen Ihnen auf Drucksache 7/1882 vor.

Fragestunde – Drucksache 7/1882 –

Der Abgeordnete Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE, hat darum gebeten, dass seine Fragen 7 und 8 auf Drucksache 7/1882 schriftlich beantwortet werden.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich der Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur. In Vertretung wird die Justizministerin die Frage 1 beantworten und hierzu bitte ich den Abgeordneten Professor Dr. Ralph Weber, Fraktion der AfD, die Frage 1 zu stellen.

Danke schön.

1. Im Rahmen der Sachverständigenanhörung zu Problemen im Zusammenhang mit der Ausbildung von Gehörlosen und schwer Hörgeschädigten wurde deutlich, dass eine der Ursachen darin liegt, dass schon im zentralen Förderzentrum Hören des Landes Mecklenburg-Vorpommern nicht alle Lehrenden den Unterricht mit Gebärdensprache halten und erst recht nicht bei der Bevölkerung die Deutsche Gebärdensprache in breiten Kreisen bekannt ist. Als „wunderbare“ Hilfe würde es empfunden, wenn die Deutsche Gebärdensprache an den allgemeinbildenden Schulen als zusätzliche (Fremd-)Sprache fakultativ in das Lehrangebot aufgenommen würde.

Ich frage die Landesregierung:

Gibt es Pläne, die Deutsche Gebärdensprache in den allgemeinbildenden Schulen als zusätzliches Sprachangebot zu etablieren und einen entsprechenden Rahmenlehrplan zu erarbeiten?

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Professor Dr. Weber! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Auf diese Frage darf ich im Namen der Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur, meiner Kollegin Hesse, antworten.

Die Antwort lautet: Nein. Schulen haben bereits jetzt im Rahmen der Verwaltungsvorschrift Errichtung und Betrieb von vollen Halbtagsschulen und Ganztagsschulen in Mecklenburg-Vorpommern vom 14. April 2014 die Möglichkeit, im Wahlpflichtunterricht Deutsche Gebärdensprache anzubieten. Ein Rahmenplan ist dafür nicht notwendig und wird auch nicht erstellt. – Vielen Dank.

Vielen Dank, Frau Ministerin.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich der Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung. In ihrer Vertretung wird der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung die Fragen 2 und 3 beantworten. Hierzu bitte ich nun die Abgeordnete Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE, die Fragen 2 und 3 zu stellen.

Guten Morgen, Herr Minister!

2. Wann sollen dem Landtag Mecklenburg-Vorpommern der Gesetzentwurf für ein 6. Änderungsgesetz zum Kindertagesförderungsgesetz sowie der Stufenplan für die Einführung der elternbeitragsfreien Kindertagesbetreuung vorgelegt werden?

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Koalitionsausschuss hat am 20. Februar die Entscheidung getroffen, Eltern, die mehrere Kinder haben, noch stärker bei den Beiträgen für die Kindertagesförderung zu entlasten. Unmittelbar danach hat das Sozialministerium, die Kollegin, das entsprechende Gesetzgebungsverfahren gestartet. Mit diesem Gesetzgebungsverfahren, dessen Verfahren jetzt gestartet wurde, soll die Beitragsfreiheit ab dem zweiten Kind in der Kindertagesförderung eingeführt werden.

Die Landesregierung wird die Verbände, vor allem die kommunalen Landesverbände, aber auch die Wohlfahrtsverbände als wesentliche Partner und Träger von Kindertageseinrichtungen beteiligen und dem Landtag den Gesetzentwurf so rechtzeitig übersenden, dass die weiteren Verbesserungen für die Kindertagesförderung zum 1. Januar 2019 in Kraft treten können.

Nun noch zum Stufenplan: Die Ministerpräsidentin hat bereits in ihrer Regierungserklärung im Rahmen der letzten Landtagssitzung, gestern im Übrigen auch noch einmal in der Aktuellen Stunde, den Stufenplan der Landesregierung vorgestellt. Dieser lässt sich wie folgt zusammenfassen: Die erste Stufe beinhaltet die 50 Euro Entlastung monatlich pro ganztags betreutem Kind in Krippe und Kindergarten mit Ausnahme des Vorschuljahres zum 1. Januar 2018, die zweite Stufe die Geschwisterkindentlastung zum 1. Januar 2019 und dann besteht weiterhin das Ziel, dritte Stufe, elternbeitragsfreie Krippe und Kindergarten in dieser Legislaturperiode.

Eine Nachfrage?

Einen Moment! Ich stelle es dem Minister frei, ob er sich in der Lage sieht, diese Nachfrage zu beantworten. Ansonsten, da es ja üblicherweise möglich ist, zwei Nachfragen zu stellen, die sich auf die Antwort des Ministers oder der Ministerin beziehen müssen, würde ich alternativ anbieten, zwei Zusatzfragen schriftlich beantworten zu lassen, wenn es denn entsprechenden Nachfragebedarf gibt. Aber ich weiß nicht, ob der Minister

(Torsten Renz, CDU: Doch!)

sich die Frage gerne anhören möchte, um dann zu versuchen, sie zu beantworten.

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Ich fürchte, dass ich sie den Kollegen mit auf den Weg geben muss, aber trotz alledem macht es ja Sinn nachzufragen, dann können die Kolleginnen und Kollegen das gleich mitnehmen ins Ministerium.

Gut.

Wann werden die Kitagebühren mit Blick auf den NDR-Bericht vom 11.03.2018, wo es heißt, sobald die neue Bundesregierung stehe, wolle sie die zur Verfügung gestellten Mittel nutzen, um die Kitagebühren abzuschaffen, abgeschafft?

Die Ministerpräsidentin hat angekündigt, ich glaube, gestern auch noch mal ausdrücklich gesagt,

(Zuruf von Minister Dr. Till Backhaus)

es wird dafür ein Zeitplan vorgestellt werden, und der wird sich sicherlich daran orientieren müssen, dass die Regierung, die in der Tat gestern vereidigt ist – Sie stellen sozusagen auf den formalen Akt ab –, jetzt auf Bundesseite doch noch wird einen Haushalt bereitstellen müssen. Man wird also noch Dinge organisieren müssen, und auf die aufsetzend kann dann auch ein Zeitplan dieses Landes erfolgen. Wenn es konkretisierende Dinge der Kolleginnen und Kollegen gibt, wäre ich dankbar, wenn sie im Nachgang noch Dinge bereitstellen.

Zweite Frage:

3. Wann und von welcher Stelle wurde die Entscheidung getroffen, dass Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter in MecklenburgVorpommern Landesbedienstete werden sollen?

Ich kann jetzt nur aus dem Sichtwinkel der Sozialministerin als Kollegin antworten: Eine solche Entscheidung ist dem Sozialministerium nicht bekannt

(Heiterkeit bei Peter Ritter, DIE LINKE)

und darüber hinaus ist bedeutsam, die Schulsozialarbeit ist dem Sozialministerium zugeordnet.

Eine Nachfrage: Ist dann das Zitat in der „Ostsee-Zeitung“ vom 03.03.2018, wonach es heißt, Schulsozialarbeiter sollen in den Landesdienst kommen und fest an den Schulen verankert werden – von Birgit Hesse, SPD-Bildungsministerin – falsch wiedergegeben?

Eigentlich müsste ich jetzt ja an die Justizkollegin als Vertreterin verweisen. Ich fürchte, dass das ein ungerechtes Weiterspielen wäre. Ich habe diese Nachfrage für nicht unwahrscheinlich gehalten und habe deswegen gestern die Bildungskollegin gebeten, mir einmal kurz ihre Sicht der Dinge mit auf den Weg zu geben. Einen herzlichen Gruß auch von der Bildungskollegin!

Sie hat in der Tat im Rahmen einer Diskussion, und da kommt das Zitat her, darauf hingewiesen, dass mit dem vorhersehbaren Auslaufen der ESF-Finanzierung – ich

glaube, ab 2021 oder 2022 – für die Schulsozialarbeit ein Diskussionsprozess erforderlich sein wird, wie man künftig die Absicherung eben dieser Schulsozialarbeit finanziell sicherstellen will. Sie hat dabei ihre eigene politische Überlegung – auch ganz deutlich, sagte sie mir – als derzeit eigene politische Überlegung vorgestellt. Darüber hinaus hat sie nicht vorgetragen, dass es eine abgestimmte regierungsseitige Endfassung sei, sondern lediglich gesagt, das ist ein Gedanke, den sie in eine solche Diskussion hineinträgt. Und sie sagt mir auch, sie hat das in dieser Weise in die Diskussion eingebracht.

Danke schön.

Danke auch.

Vielen Dank, Herr Minister.

Ich begrüße auf der Besucherbank eine Besuchergruppe aus Wismar und Umgebung. Das ist so, herzlich willkommen!

Jetzt rufe ich auf den Geschäftsbereich des Wirtschaftsministers, des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit ganz konkret, und bitte den Abgeordneten Thomas de Jesus Fernandes, Fraktion der AfD, die Frage 4 zu stellen.

Guten Morgen, Herr Minister!

4. Kann die Qualifizierungsoffensive für die Werften M-V zur Deckung des Personalbedarfs nach Ansicht der Landesregierung dazu führen, dass andere Unternehmen in der Region es künftig schwerer haben, selbst ihren Personalbedarf zu decken, und wie will die Landesregierung die Benachteiligung anderer, insbesondere werftfremder Unternehmen in der Region bei der Beschaffung von Facharbeitern verhindern oder ausgleichen?

Sehr geehrter Kollege, guten Morgen! Sehr geehrte Abgeordnete! Zunächst muss ich klarstellen, dass es vonseiten der Landesregierung keine Qualifizierungsoffensive für die MV-Werften gibt. Richtig wäre, dass es eine Qualifizierungsrichtlinie gibt, die in besonderer Weise für das verarbeitende Gewerbe, für kleine und mittlere Unternehmen und damit auch Werften, Zulieferer und maritime Unternehmen gilt, aber eben auch Angebote zur Einstellung von Hochschulabsolventen in kleinen und mittleren Unternehmen betrifft, die nach absolviertem Studium drei Jahre rückwirkend eingestellt werden können. Hierbei handelt es sich um Fördersummen von bis zu 30.000 Euro im ersten Jahr und im zweiten Jahr bis zu 15.000 Euro. Das hängt von den jeweiligen Gehaltsstrukturen in den jeweiligen Unternehmen ab. Deswegen heißt es „bis zu“.

Die Koalition, der Koalitionsvertrag hat schon vorgesehen, in Punkt 53, dass die Landesregierung einerseits im Rahmen der Fachkräfteoffensive ein Förderprogramm für die Qualifizierung und Fortbildung von Mitarbeitern in Werften und Zulieferbetrieben sowie sonstigen maritimen Unternehmen sowie für die Einstellung von Hochschulabsolventen in kleinen und mittleren Unternehmen der maritimen Wirtschaft auflegt. Wir haben das jetzt auf das verarbeitende Gewerbe ausgedehnt. Damit, glaube ich, könnten sie hoch zufrieden sein, zumal auch die Förde

rung von unternehmensspezifischen Maßnahmen in Höhe von 50 Prozent der Kosten, von externen Dienstleistern bis zu 100.000 Euro, also 50 Prozent, übernommen werden, und das gilt für alle verarbeitenden Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern.

Dann bitte ich jetzt den Abgeordneten …

(Torsten Koplin, DIE LINKE: Darf ich noch? Darf ich noch? Darf ich, Frau Präsidentin?)