Meine Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 71. Sitzung des Landtages. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist damit eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor.
Meine Damen und Herren, wie bereits gestern zu Beginn der Landtagssitzung erwähnt, findet heute zum ersten Mal die neue Geschäftsordnung in Bezug auf die Befragung der Landesregierung ihre Anwendung. Die von den Abgeordneten gemäß Paragraf 65 der Geschäftsordnung eingereichten Themen sind der Drucksache 7/4101 zu entnehmen. Ich werde die Abgeordneten in der aus der Drucksache ersichtlichen Reihenfolge bitten, an das Saalmikrofon zu treten und ihre Frage zu stellen. Laut unserer Geschäftsordnung ist eine Nachfrage zulässig. Die Fragen sollen nicht länger als zwei Minuten dauern und kurze Antworten ermöglichen.
Bevor wir mit der Befragung der Landesregierung beginnen, gestatten Sie mir noch einen Hinweis. Die Abgeordnete Jeannine Rösler, Fraktion DIE LINKE, hat ihr unter Nummer 3 eingereichtes Thema zwischenzeitlich zurückgezogen.
Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Inneres und Europa. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Dirk Lerche, Fraktion der AfD, die Frage zu Nummer 1 zu stellen.
Sehr geehrtes Präsidium! Guten Morgen, Herr Minister! Wie ist der Sachstand der Prüfung zur digitalen Unterschrift in Beherbergungsbetrieben? Der Bericht hätte am 30.06.2019 in den Ausschüssen vorliegen müssen.
Guten Morgen, Herr Abgeordneter! Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Also der Sachstand ist bekannt, dass wir die Prüfung vorgenommen haben, ob wir die digitale Unterschrift für die Hotels und Beherbergungsstätten auch für den Gast für eine Erleichterung und Zeitersparnis einführen können, ob diese elektronische Unterschrift dementsprechend anerkannt wird. Das hat mein Ministerium bejaht. Und auf Anfrage des Amtes Usedom Süd, Usedom Nord, des Ostseebads Heringsdorf und des Landkreises Vorpommern-Greifswald, die am 17. Dezember 2018 die Anfrage gestellt haben, ob eine solche Möglichkeit besteht, haben wir diese Möglichkeit, wie gesagt, bejaht, haben sie eingeräumt. Natürlich gilt auch noch der klassische Meldeschein.
Die elektronischen Vorschriften oder die elektronischen Notwendigkeiten haben die jeweiligen Nutzer einzuräumen, also zur Verfügung zu stellen, sprich die Hotellerie, und parallel zu einer Pressemitteilung, die wir getätigt haben, wurde ein Schreiben mit entsprechendem Inhalt an den Tourismusverband M-V, den Bäderverband M-V, an LANDURLAUB, DEHOGA, Bundesverband Campingwirtschaft, Industrie- und Handelskammern, Landkreise, kreisfreie Städte, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und
Gesundheit versandt, um sie auf die Möglichkeiten aufmerksam zu machen. Gleichzeitig haben wir ergänzend darauf aufmerksam gemacht, dass für die gewünschten technischen Lösungen die jeweiligen Nutzer selbst verantwortlich zeichnen, also wer es einführt, ist selbst verantwortlich für die Sache.
Paragraf 29 Absatz 2 Bundesmeldegesetz setzt voraus, dass der Gast die Unterschrift auf dem Hotelmeldeschein, sei es auf Papier oder sei es auf einem elektronischen Instrument, also sprich iPad, im Hotel in Gegenwart des Hotelpersonals durchführen muss, zwingt, dass diese Unterschriften, auch wenn sie elektronisch sind, ein Jahr aufzubewahren sind, um sie dementsprechend im Zweifelsfall wieder prüfen zu können, wenn, welche Ereignisse auch immer, eingetreten sind, und dass natürlich auch die Vorschriften des Datenschutzes einzuhalten sind. Zudem weise ich darauf hin, dass auch bei jeder elektronischen Variante gewährleistet sein muss, dass den Sicherheitsbelangen Rechnung getragen wird und insbesondere gerichtsverwertbare Ermittlungsansätze generiert werden können, das heißt, die Unterschrift muss in irgendeiner Form zur Verfügung gestellt werden können, auch wenn sie elektronisch ist.
Wir sind das erste Bundesland, das diesen Weg geht. Das war kein ganz einfacher Weg, weil das Bundesinnenministerium zumindest – freundlich formuliert – nicht so glücklich war. Am Ende, glaube ich, lassen sich diese Wege nicht aufhalten und ich hoffe, dass wir damit ein Stück Erleichterung im Interesse der Tourismuswirtschaft mit einführen können.
Herr Minister, Sie haben jetzt aufgeführt, wer alles informiert wurde. Ich vermisse eigentlich die Abgeordneten. Die sind nicht informiert worden. Wir dürfen uns das dann aus der Presse zusammensammeln. Das war auch mal so ein bisschen die Kritik in der Frage.
Wenn ich den Bericht versäumt habe, entschuldige ich mich an der Stelle. Es war mir in der Form nicht bekannt, dass der Ausschuss einen Bericht dazu abgefordert hat. Das hole ich natürlich selbstverständlich nach. Aber ich bin davon ausgegangen, dass die Informationsstrecken, die wir geleistet haben, dementsprechend auch den Abgeordneten erreicht haben. Ich will das gern nachholen, recht herzlichen Dank für den Hinweis.
Ich bitte nun den Abgeordneten Professor Dr. Ralph Weber, Fraktion der AfD, die Frage zu Nummer 2 zu stellen.
Frau Präsident! Werte Kollegen! Wir haben aus der Presse entnehmen können, dass das Thema Kurtaxe zurzeit umtriebig bearbeitet wird. Zunächst war der Bericht des Finanzministers zu lesen, der die Kurtaxe abschaffen und dann auf die Unternehmer umwandeln möchte. Dann hat Herr Glawe sich zu
Wort gemeldet, der das mehr oder weniger zurückgewiesen und gesagt hat, es gibt einzelne regelungsbedürftige Punkte, das müsse man angreifen, und gestern hatten Sie die Modellregion ins Spiel gebracht in der Debatte. Es geht vor allem um die Frage bei Besuchen in der Nachbargemeinde, bei Familienbesuchen, und dass Kinder ab zwölf Jahren jetzt schon kurtaxepflichtig sind.
Ich möchte deswegen gern wissen: Welche Modellregion sollte das sein und welchen Inhalt sollte eine solche Regelung denn haben?
Vielen Dank, Herr Kollege Abgeordneter! Frau Präsidentin! Sie haben schon eingangs etwas die Problematik erwähnt, die uns da ereilt hat. Zunächst habe ich die unterschiedlichen Auffassungen auch aus unterschiedlichen Quellen vernommen, die sowohl der Finanzminister auf der einen Seite als auch Tourismusvertreter Deutschlands und der Wirtschaftsminister als Fachminister haben. Am Ende muss das im Kurortegesetz geregelt werden, das ist in der Zuständigkeit des Wirtschaftsministeriums. Wenn das geregelt wird, muss allerdings auch das Kommunalabgabengesetz geregelt werden, was dann wiederum in der Zuständigkeit meines Hauses ist.
Deswegen ist es mir wichtig, dass ich mir wünsche, dass man relativ schnell auf einem einheitlichen Verfahrensweg schreitet, denn ich stehe am Ende einer Kette. Richtig ist aber auch, dass das Wirtschaftsministerium plant – und deswegen bin ich so nur bedingt der Ansprechpartner zu Ihrer Frage –, Modellregionen einzuführen, indem man prüft, eben diese Vereinheitlichung oder dieses so oft geprägte Wort „eine Insel, ein Erhebungsbeitrag“ möglicherweise dementsprechend zu gestalten, um am Ende Erfahrungen aus diesen Testregionen oder aufgrund der Experimentierklausel, die man dazu ja auch nutzen kann, in ein Kurabgabengesetz dementsprechend einfließen zu lassen, was dann natürlich zwangsläufig auch das Kommunalabgabengesetz zur Folge hat.
Bei aller Notwendigkeit – wir reden ja über das Kommunalabgabengesetz aus dem Jahr 2005, was sicherlich, um es freundlich zu formulieren, Luft nach oben hat, um es sozusagen so zu gestalten, dass es den Anforderungen, die die Bürgerinnen und Bürger zu Recht haben, auch gerecht wird –, ich mache trotzdem darauf aufmerksam, dass gerade insbesondere durch das in den letzten fünf, sechs, sieben Jahren sehr komplizierte Recht des Datenschutzes erhebliche Probleme auftreten. Und allein das Ausweisen des Einheimischen, bei welcher Regelung auch immer, wird eine erhebliche Problematik durch den Datenschutz, denn wie stelle ich überhaupt fest – also der Ordnungsamtshüter kann schlecht den Personalausweis des Einheimischen anfordern, um das zu sagen –, von wo ich bin. Das bleibt dann eventuell der Polizei wieder überlassen. Also das sind ganz vielfältige Fragen.
Richtig ist, der Zustand, wie wir ihn derzeit haben, ist für ein Tourismusland nicht förderlich, und insbesondere die Diskussion, die wir auf einzelnen Inseln haben, ist Ihnen bekannt, auch aus Ihrer Region. Deswegen hoffe ich, dass wir relativ schnell in einen Modellversuch, in eine Experimentierklausel eintreten, wie auch immer, durch die jeweiligen Fachressorts, und dann aus den Ergebnissen gemeinsam eine Lösung finden, die vor Ort getragen werden kann.
Zu klären ist aber bei allem, worüber wir reden, zum Schluss auch das Problem der Konnexität. Zum Beispiel nenne ich jetzt mal eine Gemeinde, die sich immer gern in den Mittelpunkt rückt, das ist die Gemeinde Binz. Ich glaube nicht, dass die auf Einnahmen verzichtet, wenn man einen niedrigeren Level als beispielsweise auf der Region erhebt. Auch diese Fragen müssen dann geklärt werden.
Deswegen bin ich ganz bei Ihnen, es muss eine Lösung herbeigeführt werden, aber sie lässt sich auf keinen Fall übers Knie brechen, und ich glaube, es gibt auch gute Ansätze zu der Thematik, die wir dementsprechend umsetzen sollten und nicht bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag hinausziehen sollten.
Eine Nachfrage: Also die Probleme sind bei mir angekommen und man sollte sich vielleicht mal über die Ministeriumsgrenzen hinweg zusammensetzen und das klären. Nicht beantwortet ist – dass Sie zum Inhalt noch nicht viel sagen wollen und können, okay –, welche Regionen, Sie haben jetzt von Inseln gesprochen, denken Sie also an Modellregionen wie Rügen und Usedom,
Herr Kollege Weber, Sie bringen mich jetzt in Schwierigkeiten, dass ich für diese sozusagen Vorschläge nicht zuständig bin, weil das der Kollege Wirtschaftsminister im Bereich Tourismus wäre,
und dementsprechend weiß ich, dass man mehrere Regionen ins Auge fasst. Ich weiß, dass da mit Sicherheit eine Insel oder vielleicht mehrere Inseln, dass aber auch eine Binnenregion möglicherweise dabei ist, damit man das Land dementsprechend abgebildet hat. Ich möchte jetzt sozusagen als Kommunalabgabenminister nicht eine Region nennen, die dann vom Fachministerium anders angesehen wird. Da bitte ich einfach um Verständnis. Wir sitzen dazu zusammen, das ist korrekt, zurzeit mit Staatskanzlei, mit Finanzministerium, mit Wirtschaftsministerium, aber es ist noch nicht abgeschlossen. Da bitte ich jetzt einfach um Verständnis.
... gestatten Sie mir noch einmal den Hinweis, sehr geehrter Herr Professor Weber, dass dieses Präsidium nach wie vor, auch wie gestern, auf die weibliche Anrede Wert legt.
Ich rufe nun auf den Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit und bitte den Abgeordneten Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE, die Frage zu Nummer 4 zu stellen.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Minister! In der vorletzten Kabinettssitzung hat sich die Landesregierung mit dem Mittelstandsbericht 2019 beschäftigt und auf 117 Seiten ist sehr komplex dargestellt die Situation des Mittelstands, und die gesamte Förderkulisse wird referiert. Mich interessiert in meiner ersten Frage, welche wesentlichen Erkenntnisse und welche wesentlichen Schlussfolgerungen Sie aus dem Mittelstandsbericht ziehen.
Lieber Kollege Koplin, Sie haben es richtig beschrieben, den Mittelstandsbericht hat ja der Landtag eingefordert. Wir machen zwei Mittelstandsberichte immer in einer Legislaturperiode. Der erste ist jetzt für 2017 und 2018 vorgelegt worden. Er hat natürlich verschiedene Kennzahlen und Kennziffern, wie die wirtschaftliche Lage sich darstellt. In der Auswertung der Frage, die Sie gestellt haben, kann man sagen, es gibt drei Entwicklungsachsen, die wir neu bestimmen wollen. Einmal geht es um die Digitalisierung in der Wirtschaft, das ist eines der entscheidenden Themen auch für die Zukunft. Das Zweite ist die Fachkräftesicherung und das Dritte ist die Erweiterung der wirtschaftlichen Basis für das Land Mecklenburg-Vorpommern. Das sind die drei Zielrichtungen, in die sozusagen dieser Bericht in seiner Empfehlung geht.
Und ich will vielleicht zwei, drei Dinge sagen. Bei der Digitalisierung geht es ja darum, dass wir Prozessinnovationen vorantreiben. Dazu haben wir extra im Ministerium, im Wirtschaftsministerium, in Abstimmung mit dem Energieministerium ein Prozessinnovationsprogramm aufgelegt, das gerade für kleine und mittlere Unternehmen eine Förderkulisse bis zu 200.000 Euro offeriert. Da geht es um Beratungen, da geht es darum, dass dann auch die Digitalisierung umgesetzt wird. Das Problem ist, dass in Mecklenburg-Vorpommern zurzeit nur 18 bis 20 Prozent aller Unternehmen digitale Ansätze haben, und wer sozusagen die Digitalisierung verschläft, wird im Wettbewerb der Wirtschaft in Deutschland, aber auch in Europa am Ende nicht zu den Gewinnern gehören. Deswegen haben wir uns entschlossen, in diesem Bereich auch Förderprogramme aufzulegen, und die IHK, die Handwerkskammern, unterstützen uns. Es gibt Berater, die in die Unternehmen gehen, und danach gibt es eine Empfehlung und dann ist es möglich, bis zu 50 Prozent der Prozessinnovationen zu fördern mit Mitteln aus europäischen Fonds oder eben mit Mitteln aus der GRW.
Bei den Fachkräften, bei der Fachkräftesicherung gibt es zwei, drei verschiedene Punkte, die wichtig sind. Erstens haben wir Fort- und Weiterbildung als einen der Schwerpunkte ausgewiesen, die auch Unternehmen helfen, die neue Prozesse einführen wollen und Fort- und Weiterbildung brauchen, um eine Qualifizierung der Mitarbeiter zu erreichen, um neue Produktlinien oder auch neue Techniken in den Unternehmen einzuführen. Da ist das Land bereit, bis zu 50 Prozent zu fördern, das wissen alle Unternehmen. Weiter geht es darum, dass wir auch darüber nachdenken, wie wir Fachkräftesicherung betreiben, indem wir gezielte Zuwanderung in den Berufen möglich machen, die dann auf dem Arbeitsmarkt nachgefragt sind. Das sind Themen, die zurzeit auch auf der Bundesebene intensiv laufen, und wir machen natürlich die Umsetzung auf der Landesebene.
Dann geht es um die wirtschaftliche Verbreiterung der Wirtschaftsbasis. Da gibt es verschiedene Ansätze. Ein
Ansatz ist, dass wir dafür sorgen, dass wir die Vermarktung der Großgewerbestandorte, aber insgesamt auch der Standorte in Mecklenburg-Vorpommern weiter intensivieren. Wir wollen im Ausland weiter dafür werben. In dieser Richtung haben wir ja einige Ansiedlungen in letzter Zeit gehabt. Ich will zunächst darauf verweisen, das war ja auch ein Prozess, der 2014 begonnen hat, und heute steht hier ein modernes Werk in Schwerin mit 100 Millionen Investitionen und einer hohen Arbeitsproduktivität, also kurz gesagt, in Biomedizin und Medizintechnik werden wir weitere Anstrengungen unternehmen. Im Maschinenbau, speziell Werftenausbau, sind wir die letzten Jahre sehr erfolgreich geworden, was uns eigentlich keiner zugetraut hat.
Die dritte oder vierte Sache, die ich nennen will, ist, dass der Arbeitsmarkt sich insgesamt deutlich entspannt hat. Wir hatten im Berichtszeitraum 2017/2018 nur noch 64.000 Arbeitslose, heute haben wir 55.000 Arbeitslose. Also der Trend ist deutlich, in den letzten vier Jahren, nachdem wir diesen Mittelstandsbericht vorlegen, sind die Arbeitslosenzahlen um 30 Prozent gesunken. Ich denke, dass es in besonderer Weise gelungen ist, sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse durch die Wirtschaft zu schaffen. Wir haben jetzt mittlerweile 570.000 sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse.
Aber insgesamt geht es auch darum, die Standortoffensive voranzutreiben. Die Standortoffensive ist ein wichtiges Instrument, um in Vorpommern, also im Bereich Mukran, im Pommerndreieck und in Pasewalk die Dinge auch in diesem Bereich wirtschaftlich besser zu gestalten. Dieses Element ist eingeführt worden und wird auch weiter verstärkt. Der Standort Mukran wird auch mit einer Standortoffensive jetzt unterstützt.