Protocol of the Session on December 8, 2016

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 4. Sitzung des Landtages. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Wir setzen unsere Beratung vereinbarungsgemäß fort.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 14: Fragestunde. Die Fragen an die Landesregierung liegen Ihnen auf Drucksache 7/97 vor.

Fragestunde – Drucksache 7/97 –

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE, die Frage 1 zu stellen.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Minister!

1. Durch Gerichtsentscheide wurde die Honorartätigkeit von Notärzten als Scheinselbstständigkeit und sozialversicherungspflichtig eingestuft. Im Ergebnis droht nach Medienberichten in einigen Regionen des Landes, zum Beispiel im Bereich Malchin/Demmin/Altentreptow, schon zum Jahreswechsel ein Notarztengpass und andere Regionen könnten folgen.

Ich frage nunmehr:

Durch welche Maßnahmen will die Landesregierung die Tätigkeit von nebenberuflich tätigen Notärzten im Rettungsdienst und damit die flächendeckende Notfallversorgung in MecklenburgVorpommern ab dem 1. Januar 2017 bis zum Inkrafttreten eines Bundesgesetzes absichern?

Guten Morgen, Herr Kollege Koplin! Die Landesregierung ist aktiv geworden auf der Bundesebene und im Bundesrat und wir werden selbst auch als Land noch einen Erlass herausbringen. So viel vorweg.

Im Bundestag liegt eine Formulierungshilfe vor, die CDU/CSU und SPD eingebracht haben, um die Versorgung im Rettungsdienst als Nebentätigkeit so auszulegen, dass erstens die Bedingung ist, dass ein tätiger Notarzt 15 Stunden pro Woche beschäftigt sein muss, egal, ob er in einem Krankenhaus beschäftigt ist oder in einer Niederlassung. Damit wird ausgeschlossen, dass weitere Abgaben fällig sind. Es geht ja vor allen Dingen um die Rentenbeiträge. Die haben dazu geführt, dass es diese unterschiedlichen Urteile in der Bundesrepublik Deutschland in den verschiedenen Ländern gibt. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es diese Regelung, während sie in Brandenburg genau andersherum festgelegt worden ist. Ziel ist es, diese Regelungen im Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz anzudocken. Das hat zumindest im Ausschuss funktioniert und die Inkraftsetzung ist für den 1. März 2017 vorgesehen. Damit hat die Bundesministerin Frau Nahles die Möglichkeit, die Deutsche Rentenversicherung Nord anzuweisen, die Statusfeststellung für Honorarärzte sozusagen einzustellen, da der Gesetzgeber jetzt handelt.

Die Übergangszeit wird unsererseits auch dazu genutzt, dass wir im Bundesrat einen Antrag eingebracht haben und den Gesetzgeber der Bundesrepublik Deutschland, sprich den Deutschen Bundestag aufgefordert haben, eine gesetzeskonforme Regelung zu schaffen, die die notärztliche Versorgung im Rettungsdienst sicherstellt und damit die Honorarbasis weiter als geübte Praxis auch für die Zukunft aufrechterhält.

Das Wirtschaftsministerium wird kurzfristig einen Erlass zur Anwendung einer Ausnahmeregelung nach Paragraf 15 Absatz 2 Arbeitszeitgesetz erarbeiten. Diese Ausnahmegenehmigung soll als Übergangslösung dienen. Der Erlass wird den Trägern des Rettungsdienstes, den Trägern der Krankenhäuser und Leistungserbringern als Handreichung bis Mitte Dezember zur Verfügung gestellt. Damit sollen Kollisionen mit dem Arbeitsschutz- und mit dem Arbeitszeitgesetz vermieden werden, und wir denken, dass wir damit eine Übergangsregelung auch für das Land Mecklenburg-Vorpommern schaffen.

Sollte das alles nicht reichen, werden wir uns auch an die Kassenärztliche Vereinigung wenden, um die notärztliche Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Es geht darum, den Notfall auch ab 1. Januar weiterhin wie üblich aufzusuchen und einer medizinischen Versorgung zuzuführen. Von daher will ich auch sagen, bis jetzt hat kein Träger den Rückzug vom Rettungsdienst erklärt, es ist lediglich angedroht oder angekündigt worden, mehr aber nicht.

Danke, Herr Minister.

Darf ich eine Nachfrage stellen? (Zustimmung)

Herr Minister, habe ich Sie richtig verstanden, der Erlass wird bis Mitte Dezember in Kraft treten?

Ich habe am 15. Geburtstag. Sie können davon ausgehen, dass er da kommt.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Eine zweite Nachfrage, nicht den Geburtstag betreffend...

(Heiterkeit bei Burkhard Lenz, CDU, und Peter Ritter, DIE LINKE)

Dass der Erlass da kommt, meine ich, den Geburtstag...

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Fragestunde dient nicht dem Dialog, es ist auch eine Antwort nicht zu kommentieren und der Fragesteller stellt jetzt seine zweite Nachfrage und der Minister antwortet auf diese zweite Nachfrage.

Bitte schön.

(Zuruf von Jochen Schulte, SPD)

Danke schön, Frau Präsidentin.

Herr Minister, Sie hatten eben in Ihrer Antwort gesprochen, wenn das alles nicht reichen würde, kämen die und

die Konsequenzen. Woher nehmen Sie die Zweifel, dass der Erlass nicht reichen würde in seiner Wirkung?

(Zuruf von Manfred Dachner, SPD)

Die Frage stellt sich erst mal nicht. Ich gehe davon aus, dass der Erlass reichen wird. Ich gehe davon aus, dass durch den Gesetzgeber auf der Bundesebene, wenn es im Ausschuss wahrscheinlich auch am 15. Dezember verabschiedet wird, die Inkraftsetzung dann zum 1. März nächsten Jahres erfolgt, dass das reicht, um auch die Rentenversicherung von weiteren Untersuchungen abzuhalten.

Danke schön.

Bitte.

Vielen Dank, Herr Minister.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich der Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Die Justizministerin wird in Vertretung die Fragen beantworten. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Karsten Kolbe, Fraktion DIE LINKE, die Fragen 2 und 3 zu stellen. Ich weise darauf hin, dass vereinbart wurde, dass die Fragen 2 und 3 zusammen aufgerufen werden, damit sie dann auch im Zusammenhang beantwortet werden können.

Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ministerin! Ich frage die Landesregierung:

2. Inwieweit hat die Landesregierung Kenntnis davon, dass ab 1. Januar 2017 die Hochschulen des Landes keine digitalisierten Texte in ihrem Intranet und auf Lehrplattformen aufgrund der Rechtsstreitigkeiten zwischen der Verwertungsgesellschaft WORT und den Hochschulen mehr bereitstellen dürfen?

Und Frage 2:

3. Wird die Landesregierung unter den gegebenen Umständen ihre Hochschulfinanzierung im Sinne der Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Hochschulausbildung überdenken und den zusätzlich zu erwartenden Verwaltungsaufwand kompensieren?

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter! Wie angekündigt beabsichtige ich, beide Fragen im Zusammenhang zu beantworten.

Von dem durch die erste Frage dargestellten Sachverhalt hat die Landesregierung keine Kenntnis. Sie hat dagegen Kenntnis davon, dass der Vertrag, der Ansprüche nach Paragraf 52a des Urheberrechtsgesetzes regelt und den das Land Bremen im Auftrag der Ländergemeinschaft in der Kultusministerkonferenz mit der Verwertungsgesellschaft WORT geschlossen hat, am 1. Januar 2017 in Kraft tritt. Die eben erwähnte Vorschrift des Urheberrechts regelt die Vergütung von Nutzungen urheberrechtlich geschützter digitalisierter Werke für Unterricht und Forschung. Dabei wägt sie die Interessen der Rechte

inhaber gegen die Interessen der Nutzerinnen und Nutzer ab. Der Vertrag zwischen der Kultusministerkonferenz und der Verwertungsgesellschaft WORT trifft Festlegungen für die Nutzung an Hochschulen in öffentlicher Trägerschaft und an gleichgestellten Einrichtungen. Dieser Vertrag ist das vorläufige Ende eines seit zehn Jahren schwelenden Streites zwischen der Verwertungsgesellschaft WORT als einer Vertreterin von Rechteinhabern und der Kultusministerkonferenz als Zusammenschluss der die Hochschulen tragenden Länder.

Wie sehen jetzt die Rechtsfolgen für die Hochschulen aus und ist dieses Thema mit der Vertragsunterzeichnung abgeschlossen? Die Hochschulen können diesem Rahmenvertrag beitreten, sie müssen es aber nicht. In dem ersten Fall verpflichten sie sich, die Einzelerfassung der Nutzerdaten vorzunehmen und diese der Verwertungsgesellschaft WORT zu übermitteln unter Nutzung der tatsächlich kritisierten Meldesysteme. Was das für die Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern wirklich bedeutet, wie hoch die vergütungs- und damit meldepflichtige Nutzung tatsächlich sein wird, ist heute noch nicht vorherzusehen. Es liegt hierzu keine Modellrechnung der Hochschulen vor. Jedenfalls wird für beitretende Hochschulen die Nutzung von digitalisierten Schriftwerken auf Grundlage von Paragraf 52a des Urheberrechtsgesetzes uneingeschränkt möglich sein. Hochschulen, die nicht beitreten, sind in der Tat verpflichtet, zwecks Aushandlung einer gesonderten Vergütungsregelung auf die Verwertungsgesellschaft WORT zuzugehen.

Ich sagte es bereits, ob und, wenn ja, in welcher Höhe den Hochschulen zusätzliche Aufwendungen entstehen, das ist heute nicht absehbar. Ich versichere Ihnen im Namen der Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur, dass die Landesregierung ihren Einfluss innerhalb der Kultusministerkonferenz nutzen wird, um eine ebenso rechtskonforme wie für Hochschulen leistbare Umsetzung des Paragrafen 52a des Urheberrechtsgesetzes in ganz Deutschland herbeizuführen. Für ein Überdenken der Hochschulfinanzierung besteht derzeit kein Anlass.

Ich ergänze abschließend, denn ich möchte darüber informieren, dass zur Stunde die Präsidien der Hochschulrektorenkonferenz und Kultusministerkonferenz zu dieser Gesamtthematik beraten. Die weitere Entwicklung bleibt dazu abzuwarten.

Vielen Dank.

Vielen Dank, Frau Ministerin.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung. Ich bitte die Abgeordnete Dr. Mignon Schwenke, Fraktion DIE LINKE, die Fragen 4 und 5 zu stellen.

Guten Morgen, Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Minister!

Das Vierte Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes wurde vom Bundestag beschlossen, auch der Bundesrat stimmte am 24. November 2016 zu. Damit steht fest, in welcher Höhe Mecklenburg-Vorpommern Regionalisierungsmittel bis zum Jahr 2031 für den Schienenpersonennahverkehr erhält.

Ich frage die Landesregierung:

4. Bis zu welchem Zeitpunkt ist der Bahnbetrieb auf der Südbahnteilstrecke Malchow–Waren auf Grundlage einer Bestellung im Rahmen des vorhandenen Vertrages gesichert?