Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, ich begrüße Sie zur 38. Sitzung des Landtages. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Wir setzen unsere Beratungen vereinbarungsgemäß fort.
Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, möchte ich unserem Kollegen Peter Ritter ganz herzlich zu seinem heutigen Geburtstag gratulieren.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 19: Fragestunde. Die Fragen an die Landesregierung liegen Ihnen auf Drucksache 7/2185 vor.
Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Inneres und Europa. Die Beantwortung der Fragen 1 und 2 des Abgeordneten Horst Förster entfallen, da der Fragesteller zwischenzeitlich seine Fragen zurückgezogen hat.
Einem Pressebericht vom 22. Mai 2018 zufolge sind die von Bundesinnenminister Seehofer geplanten Asyl- und Abschiebezentren (sogenann- te Ankerzentren) in Mecklenburg-Vorpommern teilweise schon Realität. So werden Asylbewerber aus sicheren Herkunftsländern und sogenannte Dublin-Fälle in zentralen Einrichtungen untergebracht und von dort gegebenenfalls abgeschoben.
Ja, Herr Kollege Grimm, guten Morgen auch von mir! Fünf bis sechs Ankerzentren sollen bis September 2018 als Pilotstandorte in Deutschland nach Vorstellung des Bundesinnenministeriums entstehen. Die Laufzeit der angedachten Pilotprojekte beträgt ein halbes Jahr. Die konkreten Ausgestaltungen werden mit den jeweiligen Pilotländern ausverhandelt, um auf die jeweiligen regionalen Gegebenheiten eingehen zu können. Während der Pilotierung werden gesetzliche Änderungen wie im Rahmen der Identitätsfeststellung, der Altersfeststellung, Asylverfahrensberatung, Rückkehrberatung geprüft und auf den Weg gebracht.
Die Dimension der Ankerzentren geht nach Vorstellungen des Bundes und der Koalitionspartner aus den Koalitionsverhandlungen von Größen von 1.000 bis 1.500 Personen aus, die in den Zentren aufhältig sind. Insgesamt sollen perspektivisch in der Bundesrepublik 40 Ankerzentren entstehen. Die Erstaufnahmeeinrichtungen in
Nostorf-Horst beziehungsweise in Stern Buchholz bieten die wesentlichen Voraussetzungen, um die Asylverfahren schnell und umfassend umzusetzen. Unter anderem verbleiben eben derzeit schon Personen aus sicheren Herkunftsländern bis zum Abschluss ihres Aufnahmeverfahrens in der Erstaufnahmeeinrichtung. Damit werden bereits jetzt die rechtlichen Möglichkeiten, die uns der Paragraf 47 Absatz 1a des Asylgesetzes bietet, genutzt. Vergleichbar wird in den sogenannten Dublin-Fällen, die Sie gerade ansprachen, verfahren, das heißt, ohne Bleibeperspektive wird nicht abgesteuert, wie wir sagen, sondern in die Kommunen gehen diejenigen, die eine Bleibeperspektive haben.
Aufenthaltsbeendende Maßnahmen finden direkt an beiden Standorten derzeit statt. Die Beratungsstruktur für die freiwillige Rückkehr wird derzeit an beiden Standorten verstärkt, auch in Gemeinsamkeit mit dem Sozialministerium. Bis auf die Jugendämter und die Justiz sind nach derzeitigem Stand keine anderen Voraussetzungen gegeben als bei den Ankerzentren.
Deswegen auch zu Ihrer Frage, wie wir dazu stehen: Ich möchte bestimmte rechtliche Fragen vorher geklärt haben. Wir werden nächste Woche Innenministerkonferenz haben, auf der diese Fragen eine Rolle spielen. Natürlich wird alles, was dazu beiträgt, eine geordnete oder schnellere Rückführung zu ermöglichen, von uns unterstützt werden. Allerdings sind auch Rahmenbedingungen zu klären – welche Aufgaben übernimmt der Bund, stellt er Bundespolizei zur Verfügung oder nicht –, weil es natürlich nicht sein kann, dass möglicherweise Ideen des Bundes umgesetzt werden zulasten der Länder, was personelle und andere Strukturen betrifft. Das sind Fragen, die wir in den nächsten Wochen klären werden, aber unabhängig davon wird alles, was eine Beschleunigung der Rückführung betrifft – auf rechtlicher Grundlage –, von uns unterstützt.
Ja, wie gesagt, ich habe schon angesprochen, dass die beiden Standorte Stern Buchholz und Horst die wesentlichen Voraussetzungen bieten, was als Grundlage für solche Ankerzentren gefordert ist. Die Jugendämter und die Justiz sind nicht vorhanden, wobei in Stern Buchholz mit der Nähe des Standortes Schwerin die Justiz ja auch unmittelbar vorhanden ist.
Deswegen noch mal: Wir werden die nächsten Wochen nutzen, um auf der Grundlage der Anforderungen, die uns dort noch mal vorgetragen werden, die Entscheidung für die nächsten Wochen zu treffen. Unabhängig davon werden wir das Verfahren, wie wir es derzeit haben – wir führen nur die in die Kommunen, die ein Bleiberecht haben, und behalten an den Standorten die ohne Bleibeperspektive –, beibehalten.
Ich darf jetzt den Abgeordneten Nikolaus Kramer, Fraktion der AfD, bitten, die Fragen 5 und 6 zu stellen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Innenminister! Die Frage 6 beziehungsweise die Beantwortung der Frage 6 ist für mich durch die Beantwortung der Fragen 3 und 4 obsolet geworden. Ich werde mich demnach auf die Frage 5 beschränken.
5. In wie vielen Fällen fand nach Kenntnis der Landesregierung seit 2017 illegale Migration aus sicheren Drittstaaten nach MecklenburgVorpommern statt?
Schönen guten Morgen, Herr Kollege Kramer! Eine gesonderte Statistik zu der Frage, die Sie gerade gestellt haben, wird nicht geführt. Ein Ausländer, der aus einem EU-Mitgliedsstaat, aus Norwegen oder aus der Schweiz nach Artikel 16a Absatz 2 Grundgesetz einreist, kann sich nicht auf das Grundrecht auf Asyl berufen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stellt im sogenannten Dublin-Verfahren fest, welcher europäische Staat für die Prüfung eines Asylantrages zuständig ist. Die sogenannte Dublin-Verordnung bezweckt, dass jeder Asylantrag, der im Dublin-Raum gestellt wird, inhaltlich, also fachlich, nur durch einen Staat geprüft wird. Stellt ein Mitgliedsstaat fest, dass ein Asylverfahren in einem anderen Mitgliedsstaat zu bearbeiten beziehungsweise abzuschließen ist, stellt er ein Übernahmeersuchen an den betreffenden Staat.
Die vom BAMF monatlich zur Verfügung gestellte Statistik weist für das Jahr 2017 keine auf MecklenburgVorpommern heruntergezogenen Zahlen aus. Ab dem Jahresbeginn 2018 – weil Sie dies auch mit eingefordert haben – liegen die Zahlen für das Land vor. Von Januar bis April 2018 wurden in Mecklenburg-Vorpommern 332 Übernahmeersuchen an andere Mitgliedsstaaten gestellt. Auf Bundesebene waren es im selben Zeitraum 19.499 Übernahmeersuchen.
Ich weise allerdings darauf hin, dass die Zuständigkeit für Dublin-Fälle ausschließlich beim BAMF und damit beim Bund liegt und noch nicht mal alle Entscheidungen, was wir selber auch bedauern, von der Außenstelle in Horst getroffen werden, sondern im Zweifelsfall von anderen Stellen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Insofern sind wir, wenn ich das mal so salopp sagen darf, ausführendes Organ der Beschlusslagen, die über das BAMF herbeigeführt werden.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 20: Beratung des Antrages der Fraktionen der CDU und SPD – Richtlinie der Praxis anpassen – Fahrtkostenzuschuss für Auszubildende an beruflichen Schulen spürbar erhöhen, Drucksache 7/2160. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der BMV auf Drucksache 7/2202 vor.
Antrag der Fraktionen der CDU und SPD Richtlinie der Praxis anpassen – Fahrtkostenzuschuss für Auszubildende an beruflichen Schulen spürbar erhöhen – Drucksache 7/2160 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die duale Berufsausbildung in Mecklenburg-Vorpommern – oder auch in Deutschland, können wir sagen – ist ein Erfolgsmodell, und alle, die schon mal im Ausland oder in unseren Nachbarländern waren, wissen, dass uns viele Länder in Europa um dieses System beneiden. Wir alle wissen, auch die duale Berufsausbildung steht schon seit Jahren vor großen Herausforderungen, und es gilt, sie fit für die Zukunft zu machen. Ich will nur an die Digitalisierung, die Globalisierung, den Fachkräftemangel erinnern. Die Arbeitswelt bei uns ist in ständiger Veränderung. Ich will nicht nur an das lebenslange Lernen erinnern, hier ist in der Zeit der dualen Berufsausbildung, die wir ja nun seit vielen Jahrzehnten in Deutschland gutheißen, einiges im Wandel und wird sich auch noch verändern.
Wir haben in unserem Bundesland circa 11.000 duale Ausbildungsplätze. Wir haben, wenn wir alle Schulabgänger zusammennehmen, jedes Jahr um die 9.000 möglichen Bewerber. Aber auch die duale Berufsausbildung steht hier in einem Konkurrenzkampf. Genannt wären da nur das Studium, die Bundeswehr oder die Polizei. Deshalb gilt es auch, die duale Berufsausbildung für die Zukunft fit zu machen. Wir haben uns in der letzten Legislaturperiode auf Initiative der CDU-Fraktion – einer der Väter dieser Richtlinie, die wir erlassen haben, ist mein sehr geschätzter Kollege Torsten Renz – auf den Weg gemacht, die Berufsschüler bei den Fahrt- und Unterkunftskosten zu unterstützen, da auch die Berufsschullandschaft im Wandel ist. Wir alle wissen, dass es in den letzten 28 Jahren deutlich weniger Berufsschulstandorte bei uns im Land gibt und deshalb die Kosten für die Fahrt und die Unterkünfte gestiegen sind.
Wir wissen, diese Richtlinie war und ist richtig, aber wir müssen sie der Zukunft anpassen. Es geht darum – wir kennen das ja aus den Diskussionen der letzten Jahre –, dass das Geld in den ersten Jahren nie so richtig abgeflossen ist. Mittlerweile ist auch hier der Anteil derer, die davon profitieren können, gestiegen. Wir kommen immer mehr dazu, dass das Geld abfließen kann, aber wir glauben – deshalb gibt es heute diesen Antrag –, dass hier noch mehr möglich ist und dass wir mehr Berufsschüler in Mecklenburg-Vorpommern damit unterstützen können. Deshalb wollen wir, dass diese Berufsschulrichtlinie schnellstmöglich zum nächsten Schuljahr überarbeitet wird, damit deutlich mehr Berufsschülerinnen und Berufsschüler in unserem Land davon profitieren können. Darum geht es heute in diesem Antrag. Ich wünsche uns eine spannende und zielführende Diskussion. – Vielen Dank.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 180 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir müssen gar nicht drum herumreden, die mitunter weiten Anfahrtswege, die Berufsschülerinnen und Berufsschüler auf sich nehmen müssen, um den schulischen Teil ihrer Ausbildung zu absolvieren, sind alles andere als ein Pluspunkt für die duale Berufsausbildung in unserem Land. Sie wissen das, ich weiß das und erst recht wissen das die Auszubildenden, die es betrifft.
Ende vergangener Woche war ein Team von „Frontal21“ bei mir und hat mich dazu befragt, aufgehängt an einem Fallbeispiel aus Mecklenburg-Vorpommern. Dem Reporter habe ich gesagt, was ich auch Ihnen jetzt sage: An der räumlichen Situation hierzulande können wir nichts ändern, wir sind ein Flächenland, wir sind dünn besiedelt, aber wir können und müssen das Bestmögliche daraus machen.
Wir haben das Thema bereits hier im Plenum diskutiert, deshalb dürften allen die Entwicklungen, die zu einer Konzentration – wir haben es gerade von Marc Reinhardt gehört – der beruflichen Schulen geführt haben, einigermaßen präsent sein. Ich nenne noch einmal die Schülerzahlen: Ende der 90er-Jahre waren es rund 70.000, im laufenden Schuljahr liegen wir bei etwa 29.000. Die unvermeidliche Bündelung hat die Landesregierung aber genutzt, um die Berufsschulen zu regionalen beruflichen Bildungszentren weiterzuentwickeln. Dadurch können sich die Schulen weiter nach Berufsbereichen profilieren und ihre Qualität steigern. Ich sage es hier ganz deutlich: Es werden keine weiteren Standorte geschlossen.
Ja, ich weiß, das macht die Wege nicht kürzer, es sorgt aber zumindest dafür, dass sich der Weg am Ende auch lohnt.
Dieser Weg aber – und darum rankt sich dieser Antrag –, um die Berufsschulen in der Region, die Landesfachklasse, die länderübergreifende Fachklasse oder gar die Bundesfachklasse zu erreichen, kostet nicht nur Zeit und Nerven, sondern je nach Strecke einfach auch Geld. Das ist der Punkt, an dem wir etwas tun können und auch schon tun. Wir haben vor knapp drei Jahren die Richtlinie, um die es auch jetzt wieder geht, neu gefasst und damit die Bedingungen für die Schülerinnen und Schüler verbessert, indem wir etwa die Härtefallregelung durch eine Einkommensgrenze ersetzt haben, indem die Arbeitgeberbeteiligung für eine Zuwendung nicht mehr erforderlich ist und wir die Pauschalbeträge für Fahrt und Unterkunft eingeführt haben. Mit rund 350.000 Euro wurde der Haushaltsansatz damals mehr als verdreifacht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich hatte bereits in der Landtagssitzung im vergangenen Juli angedeutet, dass wir uns die Richtlinie noch mal genauer anschauen werden, und zwar daraufhin, wie effektiv und zeitgemäß sie ist. Diese kritische Überprüfung greift dieser Antrag sehr gut auf, denn er weist genau in die Richtung, in die wir wollen.
Insofern, lieber Marc Reinhardt, stelle ich mich gerne als Mutter einer verbesserten Richtlinie zur Verfügung.