Protocol of the Session on November 22, 2018

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 50. Sitzung des Landtages. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Wir setzen unsere Beratungen vereinbarungsgemäß fort.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 13: Fragestunde. Die Fragen an die Landesregierung liegen Ihnen auf Drucksache 7/2850 vor.

Fragestunde – Drucksache 7/2850 –

Der Abgeordnete Dr. Gunter Jess, Fraktion der AfD, hat darum gebeten, dass seine Fragen 3 und 4 auf Drucksache 7/2850 schriftlich beantwortet werden.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Inneres und Europa. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Nikolaus Kramer, Fraktion der AfD, die Fragen 1 und 2 zu stellen.

Guten Morgen, Frau Präsidentin! Guten Morgen, sehr geehrte Damen und Herren! Guten Morgen, Herr Minister!

1. Welche Maßnahmen sind unter Bezugnahme welcher finanziellen Mittel von der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege zur Gewinnung von Nachwuchskräften für die Jahre 2018 und 2019 umgesetzt oder geplant worden?

Schönen guten Morgen, Kollege Kramer! Für das Jahr 2018 werden knapp 170.000 Euro bereitgestellt. Der Haushaltsansatz für das Jahr 2019 beträgt derzeit 185.000 Euro. Die Mittel werden jeweils aus den Titeln 536.04 „Ausgaben für Messen und Ausstellungen“ und aus dem Titel 534.01 „Maßnahmen zur Gewinnung von Nachwuchskräften“ in Kapitel 0411 des Landeshaushaltsplanes festgelegt.

Die Mittel wurden im Jahr 2018 zum größten Teil, und zwar 90.000 Euro, also 90,9 genau, für Anzeigen in Zeitungen und Broschüren sowie für Radiowerbung eingesetzt. Zudem wurde ein größerer Posten für Werbestände auf Messen sowie in Instituten, Arbeitsagenturen und Schulen bereitgestellt. Weitere Mittel wurden eingesetzt für Werbespots und Kurzfilme, für CityCards, für die KfzReklame an den Polizeifahrzeugen, für Werbebanner, für Material- und Werbeständer, selbst Flyer und Werbeartikel wie Kugelschreiber, Schlüsselanhänger, also die üblichen Dinge, und natürlich zunehmend mit Schaltungen in sozialen Netzwerken. Das wird voraussichtlich auch einer der zukünftigen Werbeträger sein, weil junge Menschen sich nicht mehr so über die Zeitung informieren, sondern im Wesentlichen über soziale Medien, und deswegen haben wir auch unterschiedliche Projekte laufen, wie in Zukunft darüber Werbung in den sozialen Medien stattfinden wird und dann natürlich auch die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden.

Zur Frage 2:

2. Wie viele neue Stellen sind für eine erweiterte Aus- und Fortbildung der Landespolizei in den kommenden Jahren von der Landesregierung geplant, um den aktuell beschlossenen Personalaufwuchs qualitativ und quantitativ sicherzustellen? (Bitte Berechnungsgrundlage der neuen Stellen vor dem Hintergrund der zukünftig ge- stiegenen Ausbildungszahlen angeben.)

Ja, vielen Dank.

Für die Dozenten des Fachbereichs Polizei wurden ab dem Jahr 2018 im Stellenplan bei Kapitel 0411 14 Stellen nach E14 mit einem terminisierten kw-Vermerk bis 31. Dezember 2021 ausgebracht. Das Innenministerium selbst erbringt ebenfalls bis zum 31. Dezember 2021 im gleichen Umfang zusätzliche Personalstellen oder Personalausgaben zulasten von Kapitel MG 94, also 0406, könnte man unter die Überschrift Abordnung stellen.

Für den Zeitraum vom 1. April 2018 bis 31. Dezember 2020 wurden der Fachhochschule durch das Innenministerium zudem insgesamt drei Planstellen A8 PVD im Wege kapitelübergreifender Inanspruchnahme aus dem Kapitel 406 der Landespolizei zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Die der Fachhochschule zur Verfügung gestellten Hochschulpaktmittel wurden ferner zu einem Großteil zur Finanzierung von sogenannten Lehrassistenten und weiteren Unterstützungskräften auch im Fachbereich Polizei eingesetzt. Darüber hinaus werden dem Fachbereich Polizei im Rahmen des Paktes für Sicherheit in Mecklenburg-Vorpommern vom 1. Januar 2019 bis 30. September 2024 noch weitere fünf Stellen nach E14 für Dozenten und zwei Stellen nach E9 Verwaltungskräfte zur Erfüllung von Querschnittsaufgaben zur Verfügung gestellt.

Der Bedarf an Lehrenden wird anhand der durch die eingestellten Seminargruppen beziehungsweise geplanten Einstellungen im Fachbereich 3 entstehenden und auf Grundlage der Kosten- und Leistungsrechnung ermittelten Lehrstundenverpflichtung festgestellt. Zuzüglich kommen natürlich Aufstiegslehrgänge und Weiterbildungslehrgänge, die wir aber weiterhin gemeinsam absichern wollen, auch wenn es eine große Herausforderung ist, eher, glaube ich, weniger mittlerweile, was die Personalfrage betrifft, sondern eher, was die Schulungskapazitäten betrifft.

Herzlichen Dank.

Vielen Dank, Herr Minister.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit. Ich bitte nun den Abgeordneten Dirk Lerche, Fraktion der AfD, die Fragen 5 und 6 zu stellen.

Guten Morgen, Herr Minister!

Morgen, Herr Kollege!

Erste Frage:

5. Wie ist der Stand der Dinge bei den Gutachten und Bürgschaftsverhandlungen zu den Werften in Mecklenburg-Vorpommern?

Sind wir nicht bei Frage 3 und 4 oder 5 und 6?

3 und 4...

3 und 4, hatte ich angesagt...

Jetzt...

Das erläutere ich,...

Ich frage nur, reden wir über die medizinische Versorgung...

... das ist hier meine Aufgabe.

... oder reden wir über...

Ich erkläre das noch mal, Herr Minister.

Ja, das wäre sehr nett.

Ich habe gesagt, dass der Abgeordnete Dr. Günther Jess gebeten hat, die Fragen 3 und 4 schriftlich zu beantworten. Daraufhin habe ich aufgerufen den Abgeordneten Dirk Lerche mit den Fragen 5 und 6. Wir sind jetzt also bei der Frage 5.

Sehr gut.

(Heiterkeit bei Minister Dr. Till Backhaus: Und danach kommt die 6.)

Bitte.

Gern noch mal:

5. Wie ist der Stand der Dinge bei den Gutachten und Bürgschaftsverhandlungen zu den Werften in Mecklenburg-Vorpommern?

Der Stand zu den Bürgschaftsverhandlungen ist wie folgt: Das Gutachten, das das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern bei Tecnitas beauftragt hat, liegt vor. Daraufhin werden jetzt die Endfassungen dann auch in den Chatroom eingestellt, sodass die Mitglieder des Finanzausschusses sich dort vom Stand ein Bild machen können.

Zweitens, die ursprüngliche Planung, dass die KfW IPEX auch ihre Gutachten vorlegt, verzögert sich etwas, da noch Übersetzungsprobleme bestehen. Das ist die Aufgabe des Bundes und von Euler Hermes. Von daher gehen wir davon aus, dass wir die endgültige Befassung nicht mehr im Dezember zusammen mit dem Bund machen können, wahrscheinlich erst im Januar oder Februar des neuen Jahres. Es ist zwischen beiden Seiten vereinbart, wenn die Gutachten vorliegen, müssen sie ausgewertet werden, dann muss es dazu Stellungnahmen geben und am Ende ist die Frage der Bürgschaften zu entscheiden.

Wir gehen weiter davon aus, dass wir insgesamt die Bürgschaften in Höhe von 375 Millionen Euro bereitstellen. Gleiches hat der Bund vor. Von daher sind wir nicht

ganz im Zeitplan, aber fast. Aber es liegt nicht am Land Mecklenburg-Vorpommern, sondern an den Gutachten, die die KfW IPEX vorzulegen hat, und die ist beim Bund angesiedelt.

Frage 2 hat sich jetzt schon fast erübrigt.

6. Bis zu welcher Höhe wird eine etwaige Bürgschaft durch das Land gewährt?

Habe ich das eben richtig verstanden, Sie hatten 375...

Einen Moment! Wir haben hier Regeln. Sie haben die Frage jetzt gestellt und der Minister wird sie beantworten. Und wenn er die nicht so beantwortet, dass für Sie alles klar ist, haben Sie die Möglichkeit, zwei Nachfragen zu stellen.

Also bitte schön, Herr Minister, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin.