Protocol of the Session on June 1, 2018

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 39. Sitzung des Landtages. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Wir setzen unsere Beratungen vereinbarungsgemäß fort.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 31: Beratung des Antrages der Fraktion der AfD – Abschaffung der sogenannten Urlaubssteuer gemäß Paragraf 8 Nummer 1 Buchstabe e Gewerbesteuergesetz, Drucksache 7/2147.

Antrag der Fraktion der AfD Abschaffung der sogenannten Urlaubssteuer gemäß Paragraf 8 Nummer 1 Buchstabe e Gewerbesteuergesetz – Drucksache 7/2147 –

Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr de Jesus Fernandes.

Frau Präsidentin! Verehrte Kollegen! Liebe Abgeordnete! Liebe Bürger! Meine AfD-Fraktion stellt hiermit den Antrag, die Abschaffung der Urlaubssteuer in die Wege zu leiten. Zugegeben, „Urlaubssteuer“ ist ein plakativer Begriff. Ich werde Ihnen aber kurz erläutern, warum man hier getrost von einer Urlaubssteuer sprechen kann und warum die Finanzämter unseren Tourismus im Land gefährden.

Ich will im Kommenden auf drei Weisen argumentieren, auf rechtlicher, auf volkswirtschaftlicher und auf finanzwirtschaftlicher Ebene.

Beginnen wir zuerst mit der steuerrechtlichen Ebene: Im Gewerbesteuergesetz unter Paragraf 8 Nummer 1 Buchstabe e kann man die steuerliche Hinzurechnung nachlesen. Es werden demnach 50 Prozent der Miet- und Pachtzinsen für die Benutzung unbeweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die im Eigentum eines anderen stehen, zu einem Viertel dem Gewinn aus dem Gewerbebetrieb wieder hinzugerechnet, dies, sofern sie vorher als Betriebsausgaben abgezogen wurden. Salopp gesprochen, wer Räume für sein Gewerbe anmietet und als Betriebsausgabe geltend macht, der muss mehr Gewerbesteuer zahlen. So weit, so gut.

Nach bestehender Auslegung der Finanzverwaltung des Bundes und des Landes Mecklenburg-Vorpommern gilt dies seit geraumer Zeit nun auch zum Beispiel für Reiseveranstalter. Der Fiskus kam auf die geniale Idee, dass man von Reiseveranstaltern angemietete Hotelzimmer für Reisende wie eine Gewerbefläche behandeln kann. Die obersten Finanzbehörden der Länder haben am 2. Juli 2012 einen gleichlautenden Erlass zu Anwendungsfragen bei der Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen veröffentlicht. Der Entwurf zu diesem Erlass entstand 2011 im Bundesfinanzministerium.

Aus diesem gemeinsamen Ländererlass folgte, dass angemietete Hotelkontingente im Rahmen der originären Tätigkeit von Reiseveranstaltern eben dieser gewerbesteuerlichen Hinzurechnung nach Paragraf 8 Nummer 1 Buchstaben d und e des Gewerbesteuergesetzes unterliegen. Angemietete Hotelzimmer sind demnach quasi so zu besteuern wie eine angemietete Werkshalle. Dass

dies in der Realität nicht so ist, sollte jedem klar sein. Hotelzimmer sind keine Gewerbeflächen für Reiseveranstalter, sondern das Reisebüro ist die Gewerbefläche. Das Hotelzimmer ist nämlich die Gewerbefläche des Hotels.

Aus rechtlicher Perspektive ist der Beschluss der obersten Länderfinanzbehörden problematisch. Beim Bundesfinanzhof läuft momentan ein Verfahren, welches aufgrund der zugelassenen Revision eines Verfahrens des Finanzgerichtes Münster nötig wurde. Dort wurde Folgendes entschieden, ich zitiere aus einem Urteil zum Verfahren 9 K 1472/13 G: „Da die Hinzurechnung indes allein im Umfang der Miet- und Pachtzinsen erfolgen darf, sind aus dem Entgelt auch reine Betriebskosten (wie z. B. Wasser, Strom, Heizung) und eigenständig zu beurteilende Nebenleistungen (wie z. B. Personalkosten für die übliche Rezeption und für die Reinigung der Räum- lichkeiten, Stellung von Handtüchern) auszuscheiden …“

Das Gericht entschied also, dass nur die reine Kaltmiete anzurechnen ist. Aber wer soll denn im Ernst die Kaltmieten irgendwelcher Hotelkontingente ausrechnen, meine Damen und Herren? Wie hoch ist denn der Anteil an den Heizkosten und der Personalaufwand bei der Zimmerreservierung? Rechtsunsicherheit ist die Folge dieses Irrsinns. Eine weitere juristische Frage stellt sich ohnehin. Da die bemessenen Wirtschaftsgüter angemietet sind, wie können sie Teil dieses Anlagevermögens sein? Die juristische Argumentation der Finanzämter ist bisher nicht sonderlich überzeugend.

Wie schaut es also jetzt auf volkswirtschaftlicher Ebene aus? Volkswirtschaftlich betrachtet erzeugt die preistreibende Urlaubssteuer einen Wettbewerbsnachteil deutscher Reiseveranstalter gegenüber ausländischen Konkurrenten. Dies wirkt sich negativ auf die Umsätze, Bettenauslastung und Beschäftigung aus. Es ist nicht undenkbar, dass Reiseunternehmen künftig ihre Sitze nach östlich der Oder verlegen. Glaubt man den Berechnungen des Bundesverbandes der Deutschen Tourismuswirtschaft, dann verteuert die Besteuerung von Hotelzimmern Urlaubsreisen mit Hotelbuchungen für den Reiseveranstalter um rund 2,5 Prozent.

(Tilo Gundlack, SPD: Falsch!)

Sie glauben ihm nicht? Mag ja sein.

(Tilo Gundlack, SPD: Dann müssen Sie mal richtig nachlesen.)

Da Reiseunternehmen starkem Wettbewerb ausgesetzt sind, werden diese 2,5 Prozent wieder fast komplett an die Kunden weitergegeben. Durch die Steuerinzidenz bezahlt wie fast immer der Verbraucher für diesen Preisaufschlag. Die höheren Preise wirken sich ebenfalls negativ auf den Tourismus aus. Schon jetzt bilden fast alle Reiseveranstalter Rücklagen für den Fall, dass das schwebende Verfahren abgeschlossen wird und die Urlaubssteuer damit für gültig erklärt wird. Die Urlaubssteuer hilft also weder den Reiseunternehmen noch den Urlaubern, noch Mecklenburg-Vorpommern, meine Damen und Herren. Wie immer hilft diese Steuer fast nur dem Staat.

Doch welche konkreten Vorteile bringt diese Urlaubssteuer aus finanzwirtschaftlicher Perspektive? Na gut, man könnte argumentieren, dass das Geld den Kommunen zugutekommt, wo der Urlaub verbracht wird. Die Städte und Dörfer können ihre Promenaden erneuern

und die Museen erhalten. Doch eben genau da kommt das Geld nicht an. Die Gewerbesteuereinnahmen der Urlaubsorte werden durch weniger Übernachtungen und Konsum geschmälert, denn die Gewerbesteuer der großen und mittleren Reiseveranstalter wird kaum hier in Mecklenburg-Vorpommern erhoben und schon gar nicht in den Urlaubsorten. Buchungen von Hotelkontingenten finden außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns statt oder in hiesigen größeren Städten mit Reisebüros. Die zusätzlichen Steuereinnahmen fließen hier in MecklenburgVorpommern wohl eher kaum ein.

In der Kleinen Anfrage meines Kollegen Dirk Lerche, Drucksache 7/2032, konnte die Landesregierung auch keine Angaben zu den Steuereinnahmen benennen. Im Sinne der Urlauber, unseres Hotel- und Gaststättengewerbes, der Reiseunternehmen, der tourismuswirtschaftlichen Entwicklung der Kommunen und zur Erhaltung der Rechtssicherheit ist eine Abschaffung der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung gemäß Paragraf 8 Nummer 1 Buchstabe e Gewerbesteuergesetz in Bezug auf die Reiseveranstalter anzustreben. Meine Fraktion fordert daher den Finanzminister Brodkorb auf, sich bei der nächsten Jahreskonferenz der Finanzminister für eine Abschaffung eben dieser Urlaubssteuer einzusetzen, die letztlich auf unsere Urlauber inzidiert wird. – Vielen Dank, meine Damen und Herren.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat zunächst für die Landesregierung der Finanzminister Herr Brodkorb.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass wir heute in die Tiefen des Gewerbesteuerrechts vordringen können – Galaxien, die kaum ein Landtagsabgeordneter je zuvor erreicht hat.

(Ministerpräsidentin Manuela Schwesig: Na, na, na, na, na!)

Kaum.

(Zuruf aus dem Plenum: Na, na, na, na, na!)

Aber nein, ich will es lieber einfach machen und bitte die Steuerexperten unter Ihnen, mir etwaige fachliche Ungenauigkeiten nachzusehen, denn das Parlament ist der Ort der politischen Willensbildung des Volkes, und das soll auch verstehen, worüber wir hier beraten.

In der Öffentlichkeit entsteht offenbar der Eindruck, dass künftig Pauschalreisen um 2,5 Prozent teurer werden würden. Dies ist meines Erachtens nicht der Fall. Wir reden bei der sogenannten Urlaubssteuer lediglich über die anteilige Besteuerung angemieteter Hotelkontingente. Ein Pauschalurlaub besteht aber noch aus mehr: Essen und Trinken, Ausflüge, Unterhaltung, Wellness, Flug et cetera. Die Auswirkung der Vorschrift, die wir gerade diskutieren, dürfte nicht einmal die Hälfte der behaupteten 2,5 Prozent ausmachen. Wir wüssten es auch gern genauer, aber alle Nachfragen bei der Reisebranche zu

den konkreten Grundlagen ihrer Berechnungen blieben bislang unbeantwortet. Ob sich der Reisepreis nun für die Urlauber erhöht, das ist wie bei allen steuerlichen Be- und Entlastungen die Entscheidung der Unternehmen und hängt außerdem von der Marktlage ab.

Gern darf ich daran erinnern, dass gleichzeitig mit der Regelung, über die wir hier reden, im Jahr 2008 der Körperschaftsteuersatz um zehn Prozentpunkte gesenkt wurde – eine klare Entlastung der Reiseveranstalter. Eine Verbilligung von Urlaubsreisen ist mir zu diesem Zeitpunkt nicht aufgefallen, jedenfalls nicht in diesem Umfang. Ihnen vielleicht? Wir wollen und dürfen die Reiseveranstalter jedenfalls nicht anders behandeln als andere Branchen.

Mieten bei der Gewerbesteuer anteilig zu berücksichtigen, ist keine Erfindung zur Peinigung von Reiseunternehmern und Urlaubern. Es handelt sich um eine gewerbesteuerliche Hinzurechnung zur Stabilisierung der Gewerbesteuereinnahmen unserer Kommunen. Ihre Rechtmäßigkeit ist unter anderem im Fall von Konzertveranstaltungen bereits höchstrichterlich bestätigt. Für die Reiseveranstalter steht das Urteil noch aus und es ist meines Erachtens ein gutes rechtsstaatliches Verfahren, die Steuern bis zur Entscheidung nicht zu erheben, und für das Parlament, bis dahin die Entscheidung der Richter abzuwarten und sich auf Basis dieses Urteils dann eine Meinung zu bilden.

Insofern, meine sehr verehrten Damen und Herren, glaube ich, dass dieser Antrag zur falschen Zeit kommt. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Vielen Dank, Herr Minister.

Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Frau Rösler.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag greift die AfD ein durchaus brisantes Thema auf, und zwar das der Gewerbesteuerhinzurechnung für Reiseunternehmen, von deren Interessenvertretungen auch als sogenannte „Urlaubssteuer“ bezeichnet.

Konkret geht es darum, dass Unternehmen seit der Gewerbesteuerreform 2008 auch auf Ausgaben für Mieten Gewerbesteuer zahlen müssen. Die Finanzverwaltungen der Bundesländer sind der Ansicht, dass zu diesen Mietausgaben auch angemietete Zimmerkontingente von Reiseveranstaltern gehören. Diese Problematik hat natürlich bei den Reiseunternehmen und Tourismusverbänden für erheblichen Aufruhr gesorgt. Der Deutsche ReiseVerband schätzt die jährlichen Mehrbelastungen für die Branche auf 230 Millionen Euro. Rückwirkend seit 2008 ist sogar von mehr als 1,4 Milliarden Euro möglichen Steuernachforderungen die Rede. Für viele kleine Unternehmen bedeutet das unter Umständen eine Belastung, das ist ganz klar. Deshalb muss man sich die Sach- und Interessenlagen genau anschauen und dann nach der besten Lösung suchen.

Eigentlich stellen sich die Sach- und Interessenlagen dabei recht übersichtlich dar. Tatsache ist, dass die Re

gelung ursprünglich nicht für Reiseunternehmen gedacht war. Es ging darum, die Kommunen an Investitionen der Wirtschaft zu beteiligen. Mietet sich ein Unternehmen neue Räumlichkeiten an, sollte hierauf auch Gewerbesteuer fällig werden. Den Finanzverwaltungen fiel dann auf, dass sich die Regelung auch auf Reiseunternehmen anwenden lässt, die Hotelkontingente anmieten und vermitteln, wobei man hier sagen muss, dass die Einschätzung der Finanzverwaltungen nicht ganz aus der Luft gegriffen ist, da die Reiseunternehmen mit den angemieteten Zimmern ja ebenfalls Gewinne erzielen. Tatsache ist auch, dass die Gewerbesteuerhinzurechnung für einige Reiseunternehmen eine erhebliche Mehrbelastung ist – das sagte ich –, wobei das eigentliche Problem wohl weniger die Höhe der Steuer an sich ist, sondern die Rückwirkung über etwa zehn Jahre. Die eigentliche künftige Steuerbelastung beziehungsweise das, was am Ende auf den Endverbraucher umgelegt werden könnte, ist aber verhältnismäßig gering.

Wie aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage von Herrn Lerche hervorgeht, gehen die Tourismusverbände von einer Kostensteigerung von gerade mal 2,3 Prozent bei einer klassischen Urlaubsreise aus.

(Tilo Gundlack, SPD: Richtig!)

Bei einer Reise, die bisher 2.000 Euro gekostet hat, wären das dann 46 Euro. Zwar führt die AfD-Fraktion in ihrer Antragsbegründung aus, dass mit dieser Erhöhung gerade für sozial Benachteiligte Urlaubsreisen weiter erschwert würden, und natürlich sind 46 Euro für eine Hartz-IV-Familie viel Geld, aber wenn Sie sich wirklich für die Betroffenen interessieren würden, wüssten Sie, dass deren Problem nicht so sehr diese 46 Euro Mehrkosten, sondern vielmehr die 2.000 Euro Reisekosten generell sind. Es ist hier ganz offensichtlich, dass Sie sich in Ihrem Einsatz für Unternehmen hinter einkommensschwachen Menschen verstecken.

(Heiterkeit bei Horst Förster, AfD)

Meine Damen und Herren, wenn wir uns mit der Gewerbesteuer befassen, ist eine weitere Tatsache, dass diese ein doch wesentlicher Eckpfeiler der Kommunalfinanzen ist. Ich bin auch kommunalpolitische Sprecherin meiner Fraktion und weiß, wie prekär es um die Finanzen in zahlreichen Kommunen bestellt ist und wie eng die Haushalte gestrickt sind. Neben den kommunalen Pflichtaufgaben werden natürlich auch Kinderspielplätze oder die kommunale Infrastruktur aus den Gewerbesteuereinnahmen finanziert. Das sind Dinge, die ebenso touristischen Wert haben und an denen letztendlich auch Reiseunternehmen verdienen. Das, meine Damen und Herren, müssen wir berücksichtigen.

Auf keinen Fall ist es richtig, die Gewerbesteuerhinzurechnung isoliert anzupacken. Es braucht eine Lösung, die alle Interessen im Blick hat: die der Gewerbetreibenden, die der Einwohnerinnen und Einwohner und natürlich die der Kommunen. Wir brauchen bei der Gewerbesteuer ein gerechtes System. Wir brauchen ein System, das die sogenannten Leistungsträger gleichmäßig und gerecht belastet und das den Kommunen auskömmliche und stabile Einnahmen sichert.

Und wenn Sie mir jetzt genau zugehört haben, stellen Sie fest, dass die Lösung des Problems nicht die einfache Abschaffung der Gewerbesteuerhinzurechnung für Reise

unternehmen sein kann. Diese würde zwar die Reiseunternehmen entlasten, würde aber weder die Kommunalfinanzen stabiler machen, noch zu mehr Gerechtigkeit bei den Gewerbesteuerabgaben führen. Es braucht also eine viel tiefer greifende Lösung. Es braucht eine Weiterentwicklung der Gewerbesteuer zu einer Gemeindewirtschaftssteuer, die zum Beispiel auch freie Berufe mit einbezieht. Eine nachhaltige Verbesserung der Situation der Kommunalfinanzen lässt sich nur erreichen, wenn auch die Einnahmen gestärkt werden. Die Gewerbesteuer spielt hierbei eine ganz, ganz wichtige Rolle. Da Freiberuflerinnen und Freiberufler ebenfalls die kommunale Infrastruktur in Anspruch nehmen, ist es also auch gerechtfertigt, sie an deren Kosten zu beteiligen. Und wie ich bereits sagte, ziehen auch Reiseunternehmen ihren Nutzen daraus.

In jedem Fall bringt uns eine isolierte Abschaffung der Gewerbesteuerhinzurechnung gar nichts. Das Problem hat einen viel größeren Rahmen und so muss auch die Lösung grundsätzlicher angepackt werden. Wir lehnen Ihren Antrag ab, weil er die eigentlichen Probleme nicht löst. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Liskow.