Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 7. Sitzung des Landtages. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Wir setzen unsere Beratungen vereinbarungsgemäß fort.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 14: Fragestunde. Die Fragen an die Landesregierung liegen Ihnen auf Drucksache 7/170 vor.
Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Landwirtschaft und Umwelt. Und hierzu bitte ich die Abgeordnete Frau Dr. Mignon Schwenke, Fraktion DIE LINKE, die Fragen 1 und 2 zu stellen.
Es gab Meldungen, wonach – unabhängig von ausstehenden Genehmigungsverfahren – eine Sandförderung in den Küstengewässern aufgrund umweltrechtlicher Vorgaben frühestens ab September möglich sei.
1. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, angesichts der bisher fehlenden Genehmigungen für eine Sandförderung in den Küstengewässern des Landes Mecklenburg-Vorpommern, die Wiederherstellung der Strände/Küstenschutzanlagen bis Ostern weitgehend sicherzustellen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Schwenke! Sie kennen das Verfahren ja auch seit vielen Jahren. Aufgrund der fehlenden bergrechtlichen Genehmigungen zur Förderung von Sand aus landeseigenen marinen Lagerstätten und aus den Gründen des Naturschutzes bestehen Beschränkungen, was die Entnahme anbetrifft. Und dazu ist es einfach so, dass wir zurzeit eine nutzbare Lagerstätte vorm Darßer Ort haben. Bis auf die Monate September und Oktober können Sandvorspülungen nur dann erfolgen, wenn diese zur Beseitigung von akuten Gefahrensituationen zwingend erforderlich sind. Wird eine Situation, wie wir sie jetzt hatten, dazu führen, dass wir mehr oder weniger Gefahr im Verzug haben, dann können wir auch an anderen Stellen Sand entnehmen.
Im Übrigen weise ich darauf hin, dass wir zurzeit sehr intensiv dabei sind, die bergrechtlichen Genehmigungen einzuholen, und auf der anderen Seite nehmen wir natürlich auch zur Kenntnis, dass wir vom Munitionsbergungsdienst mittlerweile die Information haben, dass wir entgegen den früheren Aussagen fast an allen Sandentnahmestellen tatsächlich mit Munitionsbelastungen zu rechnen haben. Auch dieses Thema wird uns da wieder beschäftigen. Ich gehe davon aus, dass die Vorspülungen in den Küstenabschnitten, für die wir dringend Sand benötigen, dann in diesem Jahr auch auf den Weg gebracht werden. Aber wir müssen die Auswertung abwarten. Es hat ja diese Laserscan-Befliegung gegeben, da werden wir in kurzer Zeit auch Informationen haben, ob tatsächlich Gefahr im Verzug ist.
Und das Letzte zu dem Thema ist, wir haben auch genehmigte private Nutzungen von Lagerstätten, diese werden aber erst in Betracht gezogen, wenn feststeht, dass die verfügbaren Mittel nicht in vollem Umfang für die Maßnahmen zur Abwehr akuter Gefahrensituationen ausreichen. Also wir haben nicht das Problem der Entnahmen. Wir haben zwar keine bergrechtlichen Genehmigungen, aber bei Gefahr im Verzug können wir auf die Sandentnahmestellen zugreifen.
2. In welchem Ausmaß und für welche Küstenabschnitte zeichnen sich nach bisheriger Auswertung Schäden ab, die zur Abwendung einer Gefahr für Leib und Leben ein Aufspülen ohne bergbaurechtliche Genehmigung rechtfertigen würden?
Also ich bitte da noch mal um Verständnis, die Auswertungen laufen zurzeit. Wir haben ja fünf Gebiete identifiziert, wo wir doch erhebliche Schäden haben. Aber ob und inwieweit hier tatsächlich dann auch Gefahr im Verzug ist, sodass es dann zu akuten Aufspülungen kommen muss, diese Auswertung liegt noch nicht vor.
Heißt das dann, dass Sie Ihre Aussagen aus der Sondersitzung, dass möglichst bis Ostern sozusagen die Strände wieder so hergestellt werden können, dass sie für den Tourismus nutzbar sind, relativieren müssen, um es vorsichtig zu sagen?
Nein, die werden nicht relativiert, sondern ich sage hier und heute noch mal, weil das auch auf der Grünen Woche wirklich eine Rolle gespielt hat, in Tourismusveranstaltungen im Süden wird der Eindruck erweckt – und da müssen wir alles dafür tun, dass das eben nicht weiter genutzt wird –, es wird im Süden der Eindruck geweckt, es würde große Gefahren in Mecklenburg-Vorpommern geben, bei der Begehung der Strände. 98 Prozent – 98 Prozent! – der Strände des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind jetzt schon wieder begehbar. Und da sage ich, ich relativiere die Aussage nicht, ganz im Gegenteil, ich will mich ausdrücklich bei den Gemeinden bedanken, die sofort angefangen haben aufzuräumen. Gehen Sie auf die Insel Rügen, schauen Sie sich das an! Ich glaube, Usedom muss da noch mal ein bisschen nachlegen, aber insgesamt gehen wir davon aus, dass tatsächlich zu Ostern die Strände in ihrem Glanz, den sie haben, auch wieder voll funktionsfähig sind.
Ich rufe auf den Geschäftsbereich der Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung und bitte den Abgeordneten Professor Dr. Weber, Fraktion der AfD, die Frage 3 zu stellen.
3. Im Rahmen Ihres Berichts zur Arbeits- und Sozialministerkonferenz vom Dezember 2006 hatten Sie dargelegt, dass auch Flüchtlinge aus Afghanistan unabhängig vom individuellen Bleibestatus in die Förderung der Eingliederung in die Arbeitswelt aufgenommen werden sollen.
Wie vereinbart das Sozialministerium beziehungsweise die Integrationsbeauftragte dieses vom individuellen Bleibestatus unabhängige Einstufungsverfahren der Migranten aus Afghanistan mit der Tatsache, dass eben dieses Land von der Bundesregierung als jedenfalls teilweise sicheres Herkunftsland eingestuft und dementsprechend Abschiebungen richtigerweise auch in Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt werden?
Frau Ministerin, bevor Sie antworten: Herr Professor Weber, wir haben Sie hier bereits mehrfach darauf aufmerksam gemacht, wir haben hier weibliche Ministerinnen. Und ich bitte Sie, das auch in Ihrer Anrede zu berücksichtigen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter Weber! Liebe Kollegen! Einen guten Morgen von dieser Stelle!
Herr Weber, Sie haben eben angefragt in Bezug auf die Sozialausschusssitzung und den Bericht zur Arbeits- und Sozialministerkonferenz aus dem Jahr 2016, die am 1. und 2. Dezember stattgefunden hat. Konkret dreht sich Ihre Nachfrage um den TOP 6.6, der darauf abzielt, die Anstrengungen zur Eingliederung von Geflüchteten in Ausbildung und Arbeit auszubauen.
Ich habe bereits im Rahmen meines Berichts im Sozialausschuss zu dieser Konferenz die Forderung der ASMK dargelegt, diese Anstrengungen auch auf Geflüchtete, die mit hoher Wahrscheinlichkeit eine längerfristige oder dauerhafte individuelle Bleibeperspektive haben, auszuweiten. Hintergrund ist, dass der Bund für den Zugang zu arbeitsmarktnahen Unterstützungsangeboten – einschließlich der Sprachförderung, um die es sich auch im Sozialausschuss drehte – neben den anerkannten Flüchtlingen ausschließlich Geflüchtete mit sogenannter guter Bleibeperspektive berücksichtigt. Asylsuchende mit guter Bleibeperspektive stammen aus Herkunftsländern mit einer über 50-prozentigen Anerkennungsquote. Das sind derzeit Syrien, Eritrea, Irak, Iran und Somalia.
Die ASMK bezieht sich in ihrem Beschluss auf die Personen, die einen längerfristigen individuellen Bleibeperspektivestatus haben und somit grundsätzlich Zugang zum Arbeitsmarkt nach drei Monaten haben, ohne aus diesen von mir eben vorgenannten Staaten zu stammen. Asylsuchende aus sicheren Herkunftsstaaten, die einem grundsätzlichen Arbeitsverbot unterliegen, sind hingegen nicht Gegenstand dieser ASMK-Forderung. Zu den sicheren Herkunftsstaaten zählen Albanien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Mazedonien, Kosovo, Serbien, Senegal und Ghana, was sich aus der Anlage 2 zu Paragraf 29a des Asylgesetzes ergibt.
Flüchtlinge aus Afghanistan sind in meinem Bericht, das habe ich auch damals schon deutlich gemacht, beispielhaft für Geflüchtete mit individueller Bleibeperspektive im
Sinne dieser ASMK-Forderung erwähnt worden, da sie weder aus einem sicheren Herkunftsstaat gemäß der eben zitierten Anlage 2 zu Paragraf 29a Asylgesetz noch aus einem Herkunftsstaat mit der guten Bleibeperspektive stammen.
Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit. Und hierzu bitte ich den Abgeordneten Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE, die Fragen 4 und 5 zu stellen.
4. Ist das von der Landesregierung angekündigte Förderprogramm für die Medizinstudenten an die Bedingung einer Niederlassung in MecklenburgVorpommern geknüpft und, wenn das der Fall sein sollte, für welchen Zeitraum?
Ja, guten Morgen, Herr Kollege Koplin! Die Richtlinie sieht vor, dass verschiedene Dinge bei der Facharztausbildung zu beachten sind. Erstens ist eine Beschäftigung, also eine Niederlassung oder eine Arbeitsaufnahme in Krankenhäusern oder auch im öffentlichen Gesundheitsdienst, eine Voraussetzung für die Förderung des Stipendiums in Höhe von 300 Euro pro Monat. Und es geht darum, dass nach bestandener Facharztausbildung eine fünfjährige Tätigkeit im Land Mecklenburg-Vorpommern sichergestellt wird, um in besonderer Weise im ländlichen Raum die medizinische Versorgung zu verbessern.
Zunächst, Herr Minister, die Nachfrage: Sie haben gesagt, es wäre in Mecklenburg-Vorpommern dann, der Einsatz. Wird das spezifiziert aus Ihrer Sicht noch mal in unterversorgte Regionen oder bezieht sich das auf ganz Mecklenburg-Vorpommern?
Also Mecklenburg-Vorpommern ist ein Flächenland und weitestgehend ausgeschlossen sind die beiden Universitäten, alles andere ist in diesem Rahmen förderfähig und arbeitsfähig im Bereich von Kliniken, im Bereich von Niederlassungen und auch im öffentlichen Gesundheitsdienst, denn auch dort wird Nachwuchs gebraucht.
Herr Minister, der „ÄrzteZeitung“ vom 19. Januar war zu entnehmen, dass es eine Verständigung darüber gibt, wie viele Medizinstudentinnen und -studenten außerhalb der üblichen Zulassungsbedingungen in den Genuss einer solchen Regelung kommen könnten. Da war von zehn Prozent die Rede. Können Sie diese Zahl für das Land Mecklenburg-Vorpommern mit Blick auf Ihr Haus bestätigen?
Diese Zahl kann ich etwa bestätigen. Es sind Stipendien vorgesehen, sodass 100 Studenten in diesem Bereich, sofern der Bedarf da ist, Ver
5. Wie will die Landesregierung die Erfüllung dieser Bedingung nach dem Medizinstudium und der Facharztausbildung rechtlich durchsetzen?
Wir gehen davon aus, dass beide Seiten ihre Verträge einhalten. Wenn ein Student und späterer Facharzt die Bedingungen nicht einhält, werden die geförderten Mittel zurückgefordert.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 15: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD und CDU – Wohnen muss bezahlbar bleiben – Mietpreisbremse in Mecklenburg-Vorpommern einführen, auf Drucksache 7/146.