Protocol of the Session on October 17, 2019

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 73. Sitzung des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist damit eröffnet. Die vorläufige Tagesordnung der 73. und 74. Sitzung liegt Ihnen vor.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich hatte eigentlich vor, an dieser Stelle zunächst ein paar Sätze zu verlieren über den schweren Angriff eines mutmaßlichen Rechtsextremisten auf die Synagoge und den Tod von zwei Menschen vor gut einer Woche in Halle. Wir haben uns aber mittlerweile darauf verständigt, dass das morgen gleich zu Beginn der Sitzung als Tagesordnungspunkt aufgerufen wird, sodass dann auch Gelegenheit besteht, dazu Stellung zu nehmen und auch unsere Trauer zum Ausdruck zu bringen.

Weiterhin möchte ich kurz noch einmal darauf eingehen, dass wir gestern in Waren eine, wie ich finde, sehr schöne Veranstaltung hatten und eine sehr würdige Veranstaltung zum dreißigjährigen Gedenken an die friedliche Revolution, und möchte noch einmal die Gelegenheit nutzen, mich bei den Abgeordneten zu bedanken, die gestern zugegen waren, und mich insbesondere auch bei der Landtagsverwaltung zu bedanken, die das mit sehr viel Engagement vorbereitet hat und damit einen sehr würdigen Rahmen für das Gedenken geschaffen hat.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, AfD, DIE LINKE und Minister Reinhard Meyer)

Mit Schreiben vom 7. Oktober 2019 hat der Abgeordnete Franz-Robert Liskow gebeten, ihn von seinem Amt als Schriftführer zu entpflichten. Hierzu liegt Ihnen auf Drucksache 7/4244 ein Wahlvorschlag der Fraktion der CDU zur Nachwahl eines Schriftführers des Landtages vor. Im Ältestenrat bestand Einvernehmen, diese Wahl zu Beginn der heutigen Sitzung offen durch Handaufheben durchzuführen.

Weiterhin liegen Ihnen auf den Drucksachen 7/4253, 7/4259 und 7/4260 interfraktionelle Anträge zur Anzahl der Mitglieder in den Ständigen Ausschüssen und in den Untersuchungsausschüssen vor. Aufgrund des Erlöschens der Fraktion Freie Wähler/BMV müssen diese Anträge beschlossen werden. Hierzu bestand Einvernehmen im Ältestenrat, diese Anträge am Schluss der heutigen Tagesordnung zu beraten.

Die Aussprache zum Tagesordnungspunkt 15 wurde zwischenzeitlich von den Antragstellern zurückgezogen. Damit entfällt die Beratung dieses Tagesordnungspunktes.

Des Weiteren hat sich der Ältestenrat verständigt, ich sagte es, die Aussprache gemäß Paragraf 43 Nummer 2 unserer Geschäftsordnung zum Thema „Halle war ein weiterer Angriff auf unsere freie und vielfältige Gesellschaft – Demokratie, Toleranz und Freiheit verteidigen“ auf die Tagesordnung zu setzen. Diese Aussprache ist von den Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE beantragt worden und soll morgen als erster Tagesordnungspunkt noch vor der Befragung der Landesregierung aufgerufen werden.

Zudem hat sich der Ältestenrat darauf verständigt, morgen in der Zeit von 12.00 bis 12.30 Uhr eine Mittagspause durchzuführen.

Wird der so geänderten vorläufigen Tagesordnung widersprochen? – Das ist nicht der Fall. Damit gilt die Tagesordnung der 73. und 74. Sitzung gemäß Paragraf 73 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung als festgestellt.

Sehr geehrte Damen und Herren, mit dem Übertritt der Abgeordneten Bernhard Wildt und Dr. Matthias Manthei in die Fraktion der CDU und des Abgeordneten Ralf Borschke in die Fraktion der AfD ist die Fraktion Freie Wähler/BMV erloschen. Die Abgeordnete Christel Weißig wird künftig als fraktionslose Abgeordnete dem Parlament angehören. In diesem Zusammenhang ergeben sich einige Veränderungen.

Erstens. Die Veränderungen – Sie haben es vielleicht gemerkt – in der Sitzordnung sind für Sie alle sichtbar. Die Plätze der Abgeordneten Bernhard Wildt und Dr. Matthias Manthei befinden sich jetzt im Block der Fraktion der CDU,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das ist jetzt überraschend.)

der Platz des Abgeordneten Ralf Borschke ist demnach bei der Fraktion der AfD, und die Abgeordnete Frau Weißig hat ihren Platz zwischen der Fraktion der CDU und der AfD.

Frau Weißig hat bekundet, weiterhin als Schriftführerin zur Verfügung zu stehen. Nach der Aufteilung der 16 Schriftführer nach d’Hondt und auch jetzt vier Fraktionen stehen der SPD nunmehr 7 statt bisher 6 Schriftführer zu. Die Fraktionen haben sich im Ältestenrat dazu verständigt, diesen zusätzlichen Platz mit Frau Weißig zu besetzen.

Drittens. Die Fraktionen haben sich im Ältestenrat ebenso dazu verständigt, die Anzahl der Mitglieder der Ständigen Ausschüsse und der Untersuchungsausschüsse auf elf festzulegen. Die Berechnung der Anzahl der Mitglieder der Ausschüsse je Fraktion erfolgt gemäß dem Beschluss des Landtages zur Drucksache 7/3 nach dem Höchstzahlverfahren d’Hondt. Dazu werden wir in dieser Landtagssitzung die notwendigen Beschlüsse fassen. Der Ältestenrat hat sich dazu verständigt, die Tagesordnung um die entsprechenden Vorlagen zu erweitern.

Viertens. Aufgrund der veränderten Fraktionsgröße haben sich die Redezeiten gemäß Paragraf 84 Absatz 1 geringfügig geändert. Danach stehen der Fraktion der SPD 18, der Fraktion der CDU 14, der Fraktion der AfD 12 und der Fraktion DIE LINKE 11 Minuten zur Verfügung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, kommen wir jetzt zu unseren zurückliegenden Geburtstagen. Während der vergangenen Wochen hatten wir mehrere Kolleginnen und Kollegen, die ihren Geburtstag begangen haben. Ich gratuliere recht herzlich nachträglich Herrn Burkhard Lenz und Jörg Heydorn, die im September Geburtstag hatten, sowie Herrn Professor Dr. Ralph Weber und Frau Weißig, die im Oktober ihren Geburtstag hatten. Herzlichen Glückwunsch nachträglich!

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, AfD, DIE LINKE und Minister Reinhard Meyer)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, vereinbarungsgemäß rufe ich an dieser Stelle den Zusatztagesordnungspunkt 1 auf: Nachwahl eines Schriftführers, hierzu Wahlvorschlag der Fraktion der CDU, Drucksache 7/4244.

Nachwahl eines Schriftführers des Landtages

Wahlvorschlag der Fraktion der CDU – Drucksache 7/4244 –

Die Wahl der Schriftführer fand in der 1. Sitzung des Landtages am 4. Oktober 2016 statt. Mit Schreiben vom 7. Oktober 2019 hat der Abgeordnete Franz-Robert Liskow darum gebeten, ihn von seinem Amt als Schriftführer zu entpflichten. Daher ist die Neuwahl eines Schriftführers erforderlich.

Nach Artikel 32 Absatz 4 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 92 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung sind die Wahlen in der Regel geheim abzuhalten. Wenn kein Mitglied des Landtages widerspricht, kann auf Vorschlag des Präsidenten beziehungsweise der Präsidentin oder auf Antrag offen durch Handaufheben gewählt werden. Der Ältestenrat hat sich in seiner Sitzung am 17. Oktober 2019 darauf verständigt, die Nachwahl eines Schriftführers offen durch Handaufheben durchzuführen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer dem Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 7/4244 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist dem Wahlvorschlag der Fraktion der CDU auf Drucksache 7/4244 zugestimmt, einstimmig, und Holger Kliewe zum – eine Stimmenthaltung, okay –,

(Torsten Renz, CDU: Ja.)

und Holger Kliewe zum Schriftführer gewählt worden.

Herr Kliewe, ich übermittle Ihnen die Glückwünsche des Hauses und wünsche uns eine gute Zusammenarbeit. Herzlichen Glückwunsch!

(Beifall Martina Tegtmeier, SPD, und Dr. Ralph Weber, AfD)

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 1: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 7/3696, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung, Drucksache 7/4188.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 7/3696 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung (8. Ausschuss) – Drucksache 7/4188 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Energieausschusses Herr Rainer Albrecht.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Werte Gäste! Ich wünsche Ihnen einen guten Morgen,

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Guten Morgen! – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD)

und ich möchte es kurz machen. Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 7/3696 zielt im Wesentlichen darauf ab, das Landesrecht auf der Grundlage der deutschen Musterbauordnung an das EURecht anzupassen. Übergeordnetes Ziel ist, dass die Zulassung von Baumaterialien und Bauprodukten zukünftig nach europaweit einheitlichen Maßstäben erfolgt.

Die bisher in Deutschland angewandte Praxis ist durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes verworfen worden, weil sich die Warenverkehrsfreiheit in Europa beschränkt. Daher müssen die deutsche Musterbauordnung sowie die darauf beruhenden Bauordnungen aller 16 Bundesländer entsprechend angepasst werden. Zukünftig sollen alle Bauprodukte unbedenklich verwendet werden können, wenn sie die CE-Kennzeichnung tragen, dass sie den gesetzlich erklärten Leistungen und Anforderungen entsprechen. Diesem wesentlichen Ziel des Gesetzentwurfes hat sich der Energieausschuss in seinen Beratungen nicht verschlossen.

Meine Damen und Herren, auf der Grundlage eines Antrages der Koalitionsfraktionen hat sich der Ausschuss aus rechtsförmlichen Gründen zudem darauf verständigt zu empfehlen, die Überschrift des Gesetzentwurfes durch einen Kurztitel zu ergänzen. Dieser weist auf die Anzahl der Änderungen der Landesbauordnung MecklenburgVorpommern hin, weil noch weitere Änderungen in näherer Zukunft zu erwarten sind. Darüber hinaus haben sich die Koalitionsfraktionen die Forderung von Kommunen zu eigen gemacht, für die zuständigen Baugenehmigungsbehörden den Katalog der verfahrensfreien Bauvorhaben zu präzisieren und dabei insbesondere die Genehmigungsfreiheit von umfriedeten und/oder überdachten Fahrradabstellplätzen bis zu 30 Quadratmetern zu berücksichtigen.

Bisher ist es so, dass für den Bau von Kfz-Stellplätzen bis 30 Quadratmeter Grundfläche und einer Wandhöhe bis 3 Meter keine Baugenehmigung beantragt werden musste. Für Fahrradabstellplätze oder andere Fortbewegungsmittel ohne Verbrennungsmotor war jedoch eine Baugenehmigung notwendig. Diese Einschränkung ist nicht mehr zeitgemäß und soll im Hinblick auf die Erfordernisse des Klimaschutzes und der Gleichbehandlung angepasst werden.

Meine Damen und Herren Abgeordnete, so viel aus meiner Sicht zur Beschlussempfehlung des Energieausschusses. Dennoch möchte ich ergänzend den Vorschlag unterbreiten, dass die Kommunen zukünftig verstärkt Anreize dafür schaffen, dass überdachte Stellplätze dergestalt gebaut werden, dass sie konstruktiv so beschaffen sind, auch mit Fotovoltaikmodulen bestückt zu werden. Solche Maßnahmen könnten mit dazu beitragen, die E-Mobilität weiter voranzubringen.

Meine Damen und Herren, vor dem Hintergrund des einstimmigen Votums des Energieausschusses gehe ich

davon aus, dass auch Sie der Beschlussempfehlung des Energieausschusses zustimmen können. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Beate Schlupp, CDU)

Vielen Dank, Herr Vorsitzender.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung MecklenburgVorpommern auf Drucksache 7/3696. Der Energieausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 7/4188 anzunehmen.

Ich rufe auf die Überschrift sowie die Ziffer I der Beschlussempfehlung des Energieausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit sind die Überschrift sowie die Ziffer I der Beschlussempfehlung des Energieausschusses einstimmig angenommen.

Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummern 1 bis 28 entsprechend Ziffer II der Beschlussempfehlung des Energieausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit sind in Artikel 1 die Nummern 1 bis 28 entsprechend Ziffer II der Beschlussempfehlung des Energieausschusses ebenfalls einstimmig angenommen.

Ich rufe auf Artikel 2 entsprechend der Beschlussempfehlung des Energieausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Artikel 2 entsprechend der Beschlussempfehlung des Energieausschusses ebenfalls einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.